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Die rechtliche Betreuung von Volljährigen in Japan - Deutsche ...

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wegen unredlicher Handlung oder schlechten Betragens auf Antrag des<br />

Kontrollbetreuers, des Betreuten selbst, der Familieangehörigen und der<br />

Staatsanwalt oder <strong>von</strong> Amts wegen entlassen. In solchen Fällen ist unverzüglich<br />

e<strong>in</strong> neuer Betreuer zu bestellen.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Neuerung des neuen <strong>Betreuung</strong>srechts besteht <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>richtung<br />

e<strong>in</strong>es zentralen Betreuerregisters ( 後 見 登 録 制 度 kōken tōroku seido), die die<br />

frühere E<strong>in</strong>tragung der Entmündigung <strong>in</strong> das Personenstandsregister ersetzt.<br />

E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sichtmöglichkeit <strong>in</strong> das <strong>Betreuung</strong>sregister ist nicht vorgesehen. E<strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>tragungsnachweis wird nur auf Antrag ausgestellt, wobei der Antragsteller<br />

auf folgenden Personenkreis beschränkt ist: Betreute, Ehegatten, Verwandte bis<br />

zum vierten Grad, gerichtlich bestellte Betreuer sowie Kontrollbetreuer, Beamte<br />

<strong>von</strong> Amts wegen, Erben und Vermächtnisnehmer. E<strong>in</strong>en Nachweis der<br />

Nichte<strong>in</strong>tragung kann jeder für sich anfordern. <strong>Die</strong> <strong>Betreuung</strong> endet mit dem<br />

Tod des Betreuten oder bei e<strong>in</strong>er Aufhebung der <strong>Betreuung</strong> durch den Wegfall<br />

der Krankheit oder Beh<strong>in</strong>derung.<br />

3. Das Kriterium der Betreuerbestellung<br />

In diesem Abschnitt werden die Kriterien für die Wahl e<strong>in</strong>es der drei<br />

<strong>Betreuung</strong>stypen vorgestellt. <strong>Die</strong> jeweiligen Typen unterscheiden sich (a) im<br />

Umfang der Befugnisse, mit denen der jeweilige Betreuer ausgestattet wird. Bei<br />

den Befugnissen handelt es sich um (b) E<strong>in</strong>willigungsvorbehalt und<br />

Widerrufsrecht und (c) Vertretungsbefugnis. Geschäfte, die unter Besorgung der<br />

D<strong>in</strong>ge des täglichen Lebens fallen, s<strong>in</strong>d grundsätzlich nicht Gegenstand dieser<br />

Befugnisse.<br />

02 / 2008

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