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Die rechtliche Betreuung von Volljährigen in Japan - Deutsche ...

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ärztlichen Attests (beim Beistand) oder e<strong>in</strong>es zusätzlichen ärztlichen Gutachten<br />

(bei der Vormundschaft und Pflegschaft) sowie der Lebens- und Vermögensumstände<br />

des Betroffenen. Auch f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e persönliche Anhörung des<br />

Betroffenen durch e<strong>in</strong>en gerichtlichen Untersuchungsbeamten statt, um sich<br />

e<strong>in</strong>en unmittelbaren E<strong>in</strong>druck <strong>von</strong> ihm zu verschaffen. Bef<strong>in</strong>det das Familiengericht<br />

daraufh<strong>in</strong> den vorgeschlagenen Betreuerkandidaten bzw. den <strong>Betreuung</strong>styp<br />

für ungeeignet, kann das Gericht e<strong>in</strong>en anderen <strong>Betreuung</strong>styp bzw.<br />

e<strong>in</strong>en Dritten, der beim Gericht als Betreuer registriert ist, vorziehen. <strong>Die</strong>se s<strong>in</strong>d<br />

zur Zeit <strong>in</strong> <strong>Japan</strong> meistens Berufsbetreuer, vor allem Rechtsanwälte, Sozialarbeiter<br />

etc. <strong>Die</strong> Bestellung e<strong>in</strong>es Dritten kommt besonders dann vor, wenn<br />

durch die Bestellung e<strong>in</strong>es Familienangehörigen als Betreuer <strong>in</strong>nerfamiliäre<br />

Spannungen h<strong>in</strong>sichtlich der Vermögensverwaltung zu befürchten s<strong>in</strong>d. Wurde<br />

bei der Antragstellung ke<strong>in</strong> Kandidat angegeben und steht ke<strong>in</strong> Familienangehöriger<br />

für die Aufgabe zu Verfügung, bestellt das Gericht auch e<strong>in</strong>en<br />

Berufsbetreuer. Es können für e<strong>in</strong>en Betreuten mehrere Betreuer oder auch e<strong>in</strong>e<br />

juristische Person als Betreuer bestellt werden. <strong>Die</strong> Betreuer s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />

beim Gericht jährlich e<strong>in</strong>en Tätigkeitsbericht über die Vermögensverwaltung<br />

und e<strong>in</strong>en Bericht über das Bef<strong>in</strong>den des Betreuten e<strong>in</strong>zureichen.<br />

<strong>Die</strong> Tätigkeit des Betreuers steht grundsätzlich unter Aufsicht des Familiengerichts.<br />

Da e<strong>in</strong>em Betreuer jedoch je nach dem <strong>von</strong> ihm betreuten Aufgabenkreis<br />

weitreichende Befugnisse zur Verfügung stehen, kann das Gericht auf<br />

Antrag des Betreuten oder se<strong>in</strong>er Familie, aber auch <strong>von</strong> Amts wegen e<strong>in</strong>en<br />

zusätzlichen Kontrollbetreuer bestellen (Kontrollbeistand, Kontrollpfleger,<br />

Kontrollvormund). <strong>Die</strong> Aufgabe e<strong>in</strong>es Kontrollbetreuers besteht nicht nur dar<strong>in</strong>,<br />

die Tätigkeit des Betreuers zu kontrollieren, wenn es e<strong>in</strong>en Anhaltspunkt für die<br />

Notwendigkeit gibt. Der Kontrollbetreuer kann ebenso gut dafür e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden, die Arbeit des Betreuers zu unterstützen, wenn sich die Vermögensverwaltung<br />

als sehr kompliziert und arbeitsaufwendig erweist. Ferner kann der<br />

Kontrollbetreuer den Betreuer nötigenfalls vertreten oder beim Gericht sofort<br />

e<strong>in</strong>en neuen Betreuer bestellen, wenn der bisherige ausfällt (z.B. im Todesfall).<br />

Sowohl der Betreuer als auch der Kontrollbetreuer können e<strong>in</strong>mal im Jahr<br />

zusammen mit dem Jahresbericht über ihre <strong>Betreuung</strong>stätigkeit e<strong>in</strong>en Antrag auf<br />

Ersatz der Aufwendungen stellen. Es gibt <strong>in</strong> <strong>Japan</strong> ke<strong>in</strong>e festgelegten pauschalen<br />

Stundensätze wie <strong>in</strong> Deutschland, sondern das Familiengericht bestimmt im<br />

E<strong>in</strong>zelfall den Betrag, den der Betreuer vom Vermögen des Betreuten nehmen<br />

kann. Ist der Betreute mittellos, kommt <strong>in</strong> <strong>Japan</strong> im Gegensatz zu Deutschland<br />

die Staatskasse nicht für die Aufwendungen auf. In e<strong>in</strong>em solchen Fall wird <strong>von</strong><br />

e<strong>in</strong>em Betreuer e<strong>in</strong>e quasi-ehrenamtliche Tätigkeit erwartet. E<strong>in</strong> Wechsel des<br />

Betreuers f<strong>in</strong>det statt, wenn der Betreuer aus Altersgründen, wegen Erkrankung<br />

oder Umzug se<strong>in</strong>e Eignung für die <strong>Betreuung</strong> für nicht mehr gegeben sieht und<br />

die Entlassung beantragt. Des Weiteren kann das Familiengericht den Betreuer<br />

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