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Die rechtliche Betreuung von Volljährigen in Japan - Deutsche ...

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sollte das reformierte Vormundschaftsrecht auch Unterstützungsmöglichkeiten<br />

anbieten.<br />

Weitgehend aus den gleichen Gründen haben westliche Staaten wie England,<br />

Frankreich, Österreich, Kanada und die USA früher als <strong>Japan</strong> die Reform ihres<br />

nicht mehr zeitgemäßen Vormundschaftsrechts e<strong>in</strong>geleitet. In Deutschland<br />

wurde das frühere Recht der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige neu<br />

gestaltet und im Jahre 1992 unter dem Kurztitel „<strong>Betreuung</strong>sgesetz“ <strong>in</strong> Kraft<br />

gesetzt. Das deutsche <strong>Betreuung</strong>srecht gehört auch zu den ausländischen<br />

<strong>Betreuung</strong>srechten, mit dem sich die japanischen Gesetzgeber ause<strong>in</strong>andergesetzt<br />

haben.<br />

2. Das neue <strong>Betreuung</strong>srecht <strong>in</strong> <strong>Japan</strong><br />

Das neue <strong>Betreuung</strong>srecht besteht zum e<strong>in</strong>em aus der gerichtlichen Bestellung<br />

e<strong>in</strong>es Betreuers (hōtei kōken seido) und zum anderen aus e<strong>in</strong>er Vorsorgevollmacht<br />

(n<strong>in</strong>´i kōken seido). <strong>Die</strong> gerichtliche Bestellung e<strong>in</strong>es Betreuers richtet<br />

sich, wie im folgenden beschrieben, an beh<strong>in</strong>derte und kranke Menschen, die<br />

Vorsorgevollmacht dient dagegen den noch gesunden, um ihre Zukunft zu<br />

planen.<br />

Vormundschaft<br />

<strong>Betreuung</strong>srecht<br />

für Volljährige<br />

Gerichtliche<br />

Bestellung e<strong>in</strong>es<br />

Betreuers<br />

Pflegschaft<br />

Beistand<br />

Vorsorgevollmacht<br />

2.1 <strong>Die</strong> Betreuten<br />

Das <strong>Betreuung</strong>srecht hat zum Ziel, Volljährigen, deren Geschäftsfähigkeit<br />

(Urteilsfähigkeit) aufgrund<br />

• e<strong>in</strong>er geistigen Beh<strong>in</strong>derung (z.B. Down-Syndrom, Menschen mit<br />

frühk<strong>in</strong>dlich oder nachträglich erworbenen Hirnschädigungen),<br />

02 / 2008

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