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Die rechtliche Betreuung von Volljährigen in Japan - Deutsche ...

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Entmündigung wegen Geistesstörung wurde dem Betroffenen die Geschäftsfähigkeit<br />

abgesprochen und für ihn e<strong>in</strong> Vormund bestellt. Im Fall e<strong>in</strong>er<br />

Geistesschwäche endete das Verfahren mit e<strong>in</strong>er Quasi-Entmündigung und der<br />

Bestellung e<strong>in</strong>es Pflegers. Im letzteren Fall wurde der Betroffene zwar nicht für<br />

vollkommen geschäftsunfähig erklärt, aber ohne E<strong>in</strong>willigung se<strong>in</strong>es Pflegers<br />

konnte er <strong>in</strong> bestimmten gesetzlich festgelegten Angelegenheiten, die Auswirkungen<br />

auf se<strong>in</strong>e Vermögenslage haben konnten, nicht selbständig handeln.<br />

Bei der Ausarbeitung des ersten japanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs <strong>in</strong> der<br />

Meiji-Zeit wurde das traditionelle Ie-System aus der Edo-Zeit berücksichtigt.<br />

Danach galt für das Familienoberhaupt als e<strong>in</strong>e wichtige Aufgabe, das<br />

Familienvermögen <strong>von</strong> Generation zu Generation <strong>in</strong> der direkten L<strong>in</strong>ie, d.h. <strong>in</strong><br />

der Regel vom Vater auf den ältesten Sohn, zu vererben. Dafür wurde damals<br />

das Alle<strong>in</strong>erbenrecht e<strong>in</strong>geführt. <strong>Die</strong>sem Zweck entsprechend diente das alte<br />

Vormundschaftsrecht vor allem der Wahrung des Familienvermögens und<br />

weniger dem Wohlergehen des Betroffenen. Das geht nicht nur daraus hervor,<br />

dass die japanischen Begriffe für die Entmündigung „k<strong>in</strong>chisan“ bzw. “junk<strong>in</strong>chisan“<br />

([ 準 ] 禁 治 産 ) wörtlich „Verbot der Vermögensverwaltung“ bzw.<br />

„Quasi-Verbot der Vermögensverwaltung“ bedeuten, sondern auch daraus, dass<br />

e<strong>in</strong> Verschwender quasi-entmündigt werden konnte. E<strong>in</strong>e gerichtliche<br />

Aufhebung der (Quasi-)Entmündigung war zwar möglich, wenn die Voraussetzungen<br />

für die (Quasi-)Entmündigung später wegfielen. Aber die e<strong>in</strong>mal<br />

erfolgte Entmündigung hatte nachhaltige Auswirkung auf das Leben der<br />

Betroffenen und deren Familien. Da E<strong>in</strong>tragungen <strong>in</strong> das Personenstandsregister<br />

nicht gelöscht wurden, waren sie lebenslang stigmatisiert. Nach dem Zweiten<br />

Weltkrieg wurde zwar das Ie-System und somit auch das Alle<strong>in</strong>erbenrecht<br />

aufgehoben, doch an dem früheren Vormundschaftsrecht mit den als<br />

diskrim<strong>in</strong>ierend empfundenen Begriffen wie „k<strong>in</strong>chisan“ und „jun-k<strong>in</strong>chisan“<br />

sowie „Geistesstörung“ und „Geistesschwäche“ wurde nichts geändert, auch der<br />

E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong> das Personenstandsregister fand weiterh<strong>in</strong> statt.<br />

Angesichts der zu erwartenden Zunahme <strong>von</strong> Menschen, die <strong>rechtliche</strong><br />

<strong>Betreuung</strong> brauchen, wurde e<strong>in</strong> Vormundschaftsrecht für Volljährige gefordert,<br />

das <strong>von</strong> allen betreuungsbedürftigen Personen bzw. deren Familien ohne Angst<br />

vor Diskrim<strong>in</strong>ierung und Stigmatisierung <strong>in</strong> Anspruch genommen werden<br />

konnte. Es sollte auch den unterschiedlichen <strong>Betreuung</strong>sbedürfnissen der<br />

Betroffenen flexibler entgegenkommen können. E<strong>in</strong>en weiteren Anlass für die<br />

Gesetzesreform bot die E<strong>in</strong>führung der Pflegeversicherung. Der Bezug der<br />

Pflegeleistung ist mit bürokratischen Schritten wie der Antragstellung auf<br />

Pflegeleistung und des Abschlusses e<strong>in</strong>es Pflegevertrags mit dem Pflegedienst<br />

verbunden. Wenn der Pflegebedürftige nicht <strong>in</strong> der Lage ist, sie selbst zu<br />

erledigen, braucht er jemanden, der sie für ihn übernimmt. In solchen Fällen<br />

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