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Nr. 4/2013 (1 MB) - ÖBB - Landwirtschaft

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BBL aktuell<br />

Immobilienertragssteuer und Grunderwerbssteuer<br />

bei der Übertragung von Kleingartenhäusern<br />

aktuell Seite -1- / Dezember <strong>2013</strong><br />

Mehr im Blatterinnen<br />

Information <strong>Nr</strong>. 04/<strong>2013</strong> - Dezember <strong>2013</strong><br />

BBL<br />

aktuell<br />

Informationsblatt für Funktionäre und<br />

Mitglieder der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong><br />

aus dem Inhalt:<br />

• aus erster Hand<br />

• Der Weihnachtsstern<br />

• Immobilienertrags- und Grunderwerbssteuer<br />

• Klausurtagung des Präsidiums und des<br />

Beirates<br />

• Schätzgutachten ist wichtig<br />

• Rechtsprobleme in Frage und Antwort<br />

• "Feuer im Kleingarten"<br />

• Verband zu Gast bei Freunden<br />

• Die Misteln breiten sind immer mehr aus<br />

• Blut ist ein ganz besonderer Saft<br />

• Gartentipps für den Winter<br />

• Vögel im Winter füttern<br />

• Frohe Weihnachten und Prosit 2014<br />

Deutsche<br />

Bahn-<strong>Landwirtschaft</strong><br />

Verband der<br />

<strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong><br />

Werte Kolleginnen und Kollegen,<br />

liebe Mitglieder!<br />

Das Jahr <strong>2013</strong> liegt, wie man so schon<br />

sagt, in seinen "letzten Zügen". Wie schon in den<br />

Vorjahren haben wir auch im laufenden Jahr<br />

wieder versucht, mit dieser "BBL-aktuell" aktuelle<br />

Neuigkeiten aus dem Verband und den Zweigvereinen<br />

und wichtige Problemstellungen<br />

möglichst anschaulich darzustellen und an Sie als<br />

die wichtigsten Funktionärinnen und Funktionäre<br />

der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> weiter zu leiten. Vielleicht<br />

lohnt es sich, das eine oder andere nochmals<br />

herauszusuchen und nochmals zu lesen - denn<br />

jeder von uns kann manchmal etwas vergessen.<br />

BBL-aktuell möchte auch im kommenden<br />

Jahr Ihr verlässlicher, regelmäßiger Informant<br />

sein. Wir dürfen Sie einladen, uns gleichfalls Informationen<br />

aus Ihren Vereinen, aus dem Vereinsgeschehen<br />

übermitteln, wenn Sie der Meinung<br />

sind, dass auch ein breiterer Kreis in unserer BBL<br />

von Ihren Aktivitäten erfahren soll. Am raschesten<br />

finden Sie Kontakt zu Verband per Email unter<br />

der Adresse bbl.verband@obbl.at. Wir freuen<br />

uns, wenn wir von Ihnen und Ihrem Zweigverein<br />

etwas hören.<br />

Wir bedanken uns bei allen, die die <strong>ÖBB</strong>-<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> im abgelaufenen Jahr tatkräftig<br />

unterstützt haben, wünschen Ihnen allen ein frohes<br />

Weihnachtsfest und ein Prosit 2014!<br />

-makai-<br />

Stimmungsvolle vorweihnachtliche Feier<br />

des Verbandes in Wien<br />

Bei der traditionellen vorweihnachtlichen Feier des Verbandes, die am 2. Dezember in Wien<br />

abgehalten wurde und überaus stimmungsvoll verlief, konnten neben den Mitgliedern des Verbandspräsidiums<br />

und des Präsidiumsbeirates auch zahlreiche Ehrengäste begrüßt werden.<br />

Insbesondere ist es stets erfreulich, dass auch zahlreiche frühere langjährige Verbandsfunktionärinnen<br />

und -funktionäre immer wieder ihre Verbundenheit mit der BBL durch ihr Kommen - auch<br />

nach ihrem langjährigen Ausscheiden aus ihren Funktionen zum Ausdruck bringen. So konnten<br />

diesmal mit besonderer Freude Ehrenpräsident Adolf Pfann, Ehrenvorsitzende Helga Pauer, der<br />

frühere Verbandskassier Eduard Wiebogen und der langjährige Außenstellvorsitzende aus Linz,<br />

Horst Ranzmeir, willkommen geheißen werden. Alle Referenten bekundeten ihren Willen, auch<br />

künftig die <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> nach besten Kräften in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.<br />

Mit einem gemütlichen Beisammensein klang die stimmungsvolle Feier aus.<br />

Gerne gesehene Gäste bei der Feier des Verbandes: DI Herbert Logar (Bildmitte, Geschäftsführer der <strong>ÖBB</strong>-<br />

Immo GmbH) und Gottfried Winkler (Vorsitzender der Gewerkschaft vida, r.i.B.) mit Verbandspräsident Reg.<br />

Rat Stefan Maschl


Seite -2- / Dezember <strong>2013</strong><br />

BBL aktuell<br />

aus erster Hand<br />

Werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte<br />

Mitglieder unserer Zweigvereine!<br />

Das zur Neige gehende Jahr stand im<br />

Zeichen des Verbandstages, den wir am 15. und<br />

16. Mai <strong>2013</strong> in Wien abgehalten haben. Dabei<br />

haben wir wieder ein gutes und bewährtes Team,<br />

aber auch neue Leute an die Spitze des Verbandes<br />

mit seinen vier Außenstellen gewählt, die bereit<br />

sind, in der kommenden Zeit wieder mit vollem<br />

Einsatz und Tatkraft für die Belange der BBL da<br />

zu sein. Und gerade diesen Einsatz und die solidarische<br />

Zusammenarbeit unserer BBL, bis hin<br />

zum kleinsten Zweigverein, werden wir dringender<br />

denn je brauchen, wenn wir in dieser unübersichtlichen<br />

und wechselhaften Zeit bestehen wollen.<br />

<strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> ist eine billige Verwaltungsform<br />

Die laufenden Koalitionsverhandlungen<br />

zur Bildung einer neuen Bundesregierung bergen<br />

zahlreiche Fragezeichen in sich. Welche Auswirkungen<br />

werden sie womöglich auch auf die<br />

Österreichischen Bundesbahnen - unseren<br />

Grundeigentümer - haben und damit auch auf<br />

uns? Wenn da immer wieder von ganz bestimmter<br />

Seite der Ruf nach einer Ausgliederung - einer<br />

"Privatisierung" der Bahnimmobilien ertönt, dann<br />

sei dazu hier klar gesagt, dass es für die Grundstücke<br />

der Bahn, die nicht betriebsnotwendig sind,<br />

keine bessere, billigere und effizientere<br />

Grundstücksverwaltung gibt, als dies durch unsere<br />

<strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> erfolgt. Eine Verwaltung,<br />

die durch die BBL zu Eigenkosten und mit ehrenamtlich<br />

tätigen Funktionärinnen und Funktionären<br />

in rund 150 Zweigvereinen im gesamten Bundesgebiet<br />

erfolgt, die Flächen pflegt und in Evidenz<br />

hält und bei Bedarf dem Grundeigentümer<br />

unbürokratisch und schnellstmöglich wieder zurückstellt<br />

und noch dazu bereits rund 2,3 Millionen<br />

Euro an Pachtzins jährlich abliefert, sollte man<br />

nicht geringschätzen und in diesem Zusammenhang<br />

von "Privatisierung" reden. Mag sein, dass<br />

derartige Gedanken lediglich aus Unkenntnis oder<br />

Gedankenlosigkeit oder vielleicht aus billigem politischen<br />

Kalkül geäußert werden oder wurden.<br />

Und dass bei näherem Nachdenken und<br />

genauerer Analyse derartige Überlegungen - wie<br />

übrigens schon öfters in den vergangenen Jahren<br />

oder auch Jahrzehnten - rasch wieder dorthin<br />

verschwinden, wo sie auch hin gehören - in die<br />

unterste Schublade - und Deckel<br />

zu!<br />

<strong>ÖBB</strong> die vertragsgerechte Rücknahme der Fläche<br />

bestätigen, ist daher in jedem Fall zu erstellen,<br />

um möglichen späteren Diskussionen vorzubeugen.<br />

Im Zweifel bitte unbedingt Rücksprache<br />

mit den jeweiligen Außenstellen des Verbandes<br />

halten! Denn, wenn erst einmal Gerichtsverfahren<br />

bei Räumungen notwendig sind - auch diese<br />

werden immer häufiger - rächt sich so manche<br />

Nachlässigkeit...........<br />

Präsident<br />

Reg. Rat Stefan Maschl<br />

Einhaltung des Widerrufsverfahrens<br />

Wenn ich schon bei der<br />

Rückstellung von Grundstücken<br />

an den Grundeigentümer - "Widerrufe"<br />

- bin, da soll hier das<br />

Recht der <strong>ÖBB</strong>, prekaristisch<br />

überlassene Grundstücke bei Bedarf<br />

rückfordern zu können, in<br />

keiner Weise in Frage gestellt werden.<br />

Die <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> ist<br />

vertragstreu und beweist dies jeden<br />

Tag aufs Neue wieder. Und<br />

wir haben auch ein genaues Procedere<br />

für die Rückstellung der<br />

Flächen vereinbart, mit Fristenläufen<br />

und einem Verständigungsmechanismus.<br />

Daher ist es nicht hinnehmbar,<br />

wenn immer Fälle vorkommen, dass Planungen,<br />

die Flächen der BBL berühren, ohne Absprache<br />

mit uns erfolgen. Und auch, dass Grundstücksverkäufe<br />

von BBL-Flächen ohne Verständigung<br />

der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong>, ohne Widerruf, erfolgen.<br />

Mir wurde kürzlich ein Fall zur Kenntnis<br />

gebracht, in dem ein Verkauf bereits vor geraumer<br />

Zeit erfolgt ist und der Zweigverein sowie das<br />

betroffene Mitglied - ebenso wie der Verband -<br />

davon in keinster Weise informiert wurden und<br />

das Mitglied auf der Fläche verblieben ist. Skurril<br />

dabei: Der neue Eigentümer ist das ehemalige<br />

Mitglied der BBL, das den Mitgliedsbeitrag fünf (!)<br />

Jahre weiterbezahlt hat, obwohl er das Grundstück<br />

schon längst im Besitz hatte!<br />

Solche Zustände wollen wir nicht, auch<br />

wenn es sich lediglich um ein "Prekarium" - eine<br />

Bittleihe - handelt! Deshalb fordern wir bei jeder<br />

Gelegenheit von allen Stellen der <strong>ÖBB</strong> die Einhaltung<br />

der vereinbarten Vorgangsweise bei Flächenwiderrufen<br />

ein. Und ich ersuche hier eindringlich alle<br />

Zweigvereinsobmänner und -funktionäre, im Falle<br />

notwendiger Flächenräumungen genau zu beachten,<br />

dass auch ein Widerruf vorliegt, und dass die Fläche<br />

geräumt "von allen Fahrnissen und ortsfesten<br />

Anlagen" ist und auch, ob die Fläche von den<br />

<strong>ÖBB</strong> ordnungsgemäß wieder zurückgenommen<br />

wird. Ein "Rückstellungsprotokoll", in dem die<br />

Kleingärten - zu allen Zeiten reizvoll<br />

Laufende Gespräche mit der Geschäftsführung<br />

von <strong>ÖBB</strong>-Immobilen<br />

Bei all dem, nunmehr doch zu etwas<br />

Erfreulicherem. Der verstärkte Kontakt zur Geschäftsführung<br />

der <strong>ÖBB</strong>-Immobilienmanagement<br />

GmbH, der sich in den vergangenen Monaten herausgebildet<br />

hat, lässt erwarten, dass solche Fälle<br />

einer Missachtung des vereinbarten Widerrufsverfahrens<br />

Einzelfälle sind und auch solche bleiben<br />

werden. Dem sollen regelmäßige, im<br />

Quartalsrythmus erfolgende, Gesprächsrunden<br />

zwischen Verband und <strong>ÖBB</strong>-Immobilien dienlich<br />

sein. DI Logar, Geschäftsführer der <strong>ÖBB</strong>-Immo<br />

GmbH, hat eine verstärkte Information des Verbandes<br />

im Zusammenhang mit Flächenrückforderungen<br />

zugesagt. Gleichzeitig werden die<br />

abgeschlossenen, auf 25 Jahre oder kürzer laufenden<br />

Einzelverträge dahingehend geprüft, ob<br />

allenfalls schon jetzt eine Verlängerung der Laufzeit<br />

möglich ist. Jedenfalls können wir dies als<br />

Zeichen des guten Willens seitens der <strong>ÖBB</strong> werten,<br />

dass die Belange der BBL wichtig erscheinen<br />

und ernst genommen werden. Hoffen wir<br />

jedenfalls, dass dies auch künftig so sein wird.<br />

Rechtsfälle werden immer mehr<br />

Die Anzahl von Rechtsstreitigkeiten nimmt<br />

rasant zu. Sei es, dass Unterpächter den Unterpachtzins<br />

nicht zahlen oder aber Prekaristen nicht<br />

bereit sind, im Falle eines Widerrufes ihre Fläche


BBL aktuell<br />

aktuell Seite -3- / Dezember <strong>2013</strong><br />

geräumt von allen Fahrnissen und ortsfesten Anlagen<br />

zurück zu stellen oder dass die Verwahrlosung<br />

von Grundstücksflächen ein Thema ist -<br />

jedenfalls ist in immer mehr Fällen die Einschaltung<br />

eines Rechtsanwaltes notwendig. Der Verband<br />

hat deshalb im Rahmen einer Klausurtagung<br />

am 21. und 22. Oktober <strong>2013</strong> mit Rechtsanwalt<br />

Dr. Rainer Schischka etliche aktuelle Rechtsfragen<br />

durchdiskutiert. Einige interessante Darlegungen<br />

entnehmen Sie bitte dieser Ausgabe von<br />

"bbl-aktuell".<br />

Rechtsschutzversicherung für Verband und für<br />

die Zweigvereine<br />

Und gerade deshalb, weil Rechtsstreitigkeiten<br />

immer mehr über Hand nehmen, wurde<br />

am Verbandstag der Verband beauftragt, Möglichkeiten<br />

einer Rechtsschutzversicherung zu prüfen.<br />

Wir haben deshalb Gespräche mit Versicherungsanbietern<br />

aufgenommen, um hier alsbald womöglich<br />

zu einem derartigen Abschluss zu kommen. Ich meine<br />

jedenfalls, eine derartige Versicherung wäre schon<br />

deshalb notwendig, weil heute schon viele unserer<br />

Mitglieder und Grundstücksnutzer derartige Versicherungen<br />

haben und deshalb der Weg zum Rechtsanwalt<br />

oder zum Gericht ein durchaus leichter ist. Bei<br />

Vorliegen konkreter Ergebnisse wird der Verband<br />

informieren.<br />

Umfassende Schulung der wichtigsten Zweigvereinsfunktionärinnen<br />

und -funktionäre<br />

Wie schon mehrmals angekündigt finden<br />

mit Beginn des kommenden Jahres wieder umfangreiche<br />

Schulungsveranstaltungen für Zweigvereinsfunktionärinnen<br />

und -funktionäre statt. Die<br />

Schulungen sollen durch die Außenstellen des<br />

Verbandes organisiert werden, um weite Anreisewege<br />

möglichst hintan zu halten. Dabei werden<br />

unsere Vertragsgrundlagen einschließlich der<br />

Einzelverträge und Unterpachtverträge, Statuten,<br />

Geschäftsordnungen, Gartenordnung, aber auch<br />

Auflösung von Mitgliedschaften und Grundstücksüberlassungen<br />

sowie die allfällige Beschreitung<br />

des Rechtsweges wichtige Themenbereiche sein.<br />

Seitens des Verbandes wird eine entsprechende<br />

Schulungsunterlage zur Verfügung gestellt, die die<br />

wichtigsten Bestimmungen zusammenfasst. Mit<br />

Beginn des kommenden Jahres ist zugleich auch<br />

die Herausgabe eines neuen "Handbuches für<br />

Mitglieder" vorgesehen.<br />

Die Einladung zu diesen Schulungen wird<br />

durch die jeweiligen Außenstellen des Verbandes<br />

zeitgerecht erfolgen.<br />

Immobilienertragssteuer und Grunderwerbssteuer<br />

Bei der Übertragung eines Kleingartens<br />

an einen neuen Unterpächter oder Prekaristen<br />

fällt im Regelfall Grunderwerbssteuer an und -<br />

unter gewissen Voraussetzungen - kann auch eine<br />

Immobilienertragssteuer zum Tragen kommen.<br />

Da diesbezüglich sehr viele Unklarheiten bestehen,<br />

wird in dieser Ausgabe der Versuch einer<br />

Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen<br />

unternommen (siehe Seiten 4 und 5). Die<br />

<strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> hat die Verpflichtung, beim<br />

Wechsel von Grundstücksnutzern sowohl ausscheidende<br />

Mitglieder/Flächennutzer, wie auch neu eintretende<br />

von ihrer Meldepflicht bezüglich eines<br />

möglichen Anfalles dieser Steuern zu informieren<br />

und sie darauf hinzuweisen, dass sie sich diesbezüglich<br />

der Dienste eines Notars bedienen müssen<br />

("FinanzOnline" ist nur Notaren und Rechtsanwälten<br />

zugänglich).<br />

Weihnachten und Neujahr<br />

Aus Anlass des zu Ende gehenden Jahres<br />

darf ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen<br />

im Verband, den Außenstellen und den Zweigvereinen<br />

sehr herzlich bedanken, die mich bei<br />

meiner Arbeit unterstützt haben. Gleichzeitig bitte<br />

ich Sie, auch weiterhin mit diesem Engagement<br />

und Einsatz für unsere <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> da zu<br />

sein, wie dies bisher der Fall war. Ich bin überzeugt,<br />

dass es uns auch künftig in gemeinsamen<br />

Anstrengungen gelingen wird, unsere Grundstücke<br />

für unsere vielen Tausenden von<br />

Prekariumsnehmern oder Unterpächtern abzusichern,<br />

für unsere Anliegen Verständnis zu finden<br />

und unser Vereinsleben auch weiterhin so<br />

vielfältig und attraktiv zu gestalten, wie dies bisher<br />

der Fall war.<br />

Namens des Verbandes, aber auch ganz<br />

persönlich, wünsche ich Ihnen, liebe Kolleginnen<br />

und Kollegen, eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit,<br />

einen geruhsamen Jahresausklang<br />

und das Allerbeste für das kommende Neue Jahr.<br />

Ihr<br />

Wer kennt ihn nicht, den prächtigen roten Weihnachtsstern,<br />

der als Weihnachtsdeko und beliebtes<br />

Mitbringsel die düstere Winterzeit mit seinen farbigen<br />

Blättern aufhellt? Was viele nicht wissen: Der Weihnachtsstern<br />

ist in seiner Urform weder eine Topfpflanze<br />

noch einjährig.<br />

In der Vorweihnachtszeit gibt es in Märkten<br />

und an Blumenständen eine große Auswahl an Weihnachtssternen<br />

(Euphorbia pulcherrima) zu kaufen. Die<br />

Pflanzen mit den roten, rosa- oder cremefarbenen<br />

Hochblättern gehören für uns zur Vorweihnachtszeit<br />

wie Plätzchen, Glühwein und „Last Christmas“. Und<br />

das obwohl der Weihnachtsstern eigentlich ein waschechter<br />

Südamerikaner und erst seit den 1950er Jahren<br />

hierzulande als Zimmerpflanze bekannt ist. Seit dieser<br />

Der Weihnachtsstern (Euphorbia<br />

pulcherrima)<br />

Zeit wurde seine Beliebtheit immer größer und trotz der<br />

Saisonalität ist der Weihnachtsstern inzwischen eine<br />

der meistverkauften Zimmerpflanzen weltweit.<br />

Richtig gießen<br />

Gießen Sie Ihren Weihnachtsstern<br />

eher zu wenig als zu viel,<br />

denn Staunässe verträgt Euphorbia<br />

pulcherrima gar nicht.<br />

Am besten bekommt ihr ein<br />

Tauchbad, je nach Topfgröße<br />

und Luftfeuchtigkeit alle sieben<br />

bis zehn Tage. Die Blumenerde<br />

darf zwischendurch ein<br />

bisschen austrocknen, bevor<br />

Sie den Weihnachtsstern erneut<br />

wässern. Werden die Blätter<br />

gelb und abgeworfen, deutet das auf einen zu nassen<br />

Wurzelballen hin. Lässt der Weihnachtsstern die<br />

Blätter hängen, was besonders bei direkter Sonneneinstrahlung<br />

leicht passiert, steht er zu trocken. Da das<br />

mitgelieferte Substrat oft minderwertig ist und das Wasser<br />

nicht richtig hält, empfiehlt sich spätestens nach der<br />

Blüte ein Umtopfen.<br />

Wo sind die roten Blätter hin?<br />

Der Weihnachtsstern wird nach Weihnachten, wenn<br />

er seine roten Hochblätter verliert, oft wie eine Einwegflasche<br />

entsorgt – zu Unrecht! Ebenso wie der<br />

Weihnachtskaktus (Schlumbergera) ist der Weihnachtsstern<br />

eine Kurztagspflanze. Diese blühen<br />

nur bei weniger als 12 täglichen Sonnenstunden.<br />

In unseren Breiten ist das ab Oktober<br />

natürlicherweise der Fall. Allerdings<br />

ist die Beleuchtung im Wohnraum durch<br />

künstliches Licht meist deutlich länger, als<br />

der blühende Weihnachtsstern benötigt.<br />

Wird er länger als zwölf Stunden dem Licht<br />

ausgesetzt, tritt er in den Blühstreik und<br />

verliert mit der Blüte auch die roten Hochblätter:<br />

Der Langschläfer braucht eben seinen<br />

Schönheitsschlaf.......<br />

Weihnachtsstern nicht wegwerfen<br />

Nach Abwurf der farbigen Hochblätter kann die mehrjährige<br />

Pflanze ohne Probleme übersommert werden.<br />

Dazu den Weihnachtsstern nach der Blüte stark zurückschneiden<br />

und in frisches, durchlässiges Substrat setzen.


Seite -4- / Dezember <strong>2013</strong><br />

BBL aktuell<br />

Übertragung von Kleingartenhäusern auf fremdem Grund -<br />

Immobilienertrags- und Grunderwerbssteuer<br />

Immer wieder wird an den Verband folgende Frage herangetragen: "Wann fällt bei Übertragung eines Kleingartenhauses im Zusammenhang<br />

mit dem Wechsel des Unterpächters (auf der Kleingartenparzelle befindet sich ein Haus für welches eine Ablöse an den<br />

bisherigen Unterpächter bezahlt wird) Grunderwerbssteuer oder Immobilienertragssteuer an?" Deshalb soll nachstehend der Versuch<br />

unternommen werden, diese nicht einfache Materie möglichst einfach und prägnant darzustellen.<br />

Grundsätzliches:<br />

Der Verband der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> ist rend bei Liegenschaftskäufen die Grunderwerbssteuer<br />

3,5 % (in Ausnahmefällen 2%) des Kauf-<br />

Generalpächter von Grundstücken, auf welchem<br />

sich Kleingartenhäuser befinden. Das Bundeskleingartengesetz<br />

kommt dabei zur Anwendung Schenkung in Höhe von 3,5 % bzw. 2 % vom 3-<br />

preises beträgt, bemisst sie sich im Falle einer<br />

(nicht jedoch bei Prekariumsflächen - gegen fachen Einheitswert der Liegenschaft, welcher<br />

jederzeitigen Widerruf). Baulichkeiten auf den üblicherweise deutlich unter dem tatsächlichen<br />

Grundstücken, welchen von den jeweiligen Verkehrswert angesetzt ist. Diese Ungleichbehandlung<br />

von Kaufverträgen und Schenkun-<br />

Unterpächtern errichtet werden, werden grundsätzlich<br />

mit der Absicht errichtet, stets auf dem gen wurde bereits vom VfGH bemängelt und es<br />

Grundstück zu verbleiben. Rechtlich werden sie ist eine gesetzliche Änderung bis spätestens Mitte<br />

des Jahres 2014 zu erwarten.<br />

daher als unselbständiges Liegenschaftszubehör<br />

gem. § 297 ABGB qualifiziert. Immobilienertragssteuer<br />

Dem Unterpächter steht bei Beendigung Bei der Übertragung von Kleingartenhäusern<br />

kommt nunmehr unter gewissen Vor-<br />

des Unterpachtverhältnisses gemäß § 16 KlGG<br />

ein Anspruch auf Ersatz des Aufwandes zu (diese<br />

Bestimmung gilt nicht für prekaristische Rechtser<br />

eine vom Verkäufer zu entrichtende Immobilienaussetzungen<br />

zusätzlich zur Grunderwerbssteuverhältnisse;<br />

hier ist die Bezahlung eines Aufwandsersatz<br />

eine Kann-Bestimmung). Der In den erläuternden Bestimmungen zum<br />

ertragssteuer hiezu.<br />

Wert der Baulichkeiten wird grundsätzlich durch "1. Stabilitätsgesetz 2012" wird hiezu folgendes<br />

einen Gutachter geschätzt. Das Kleingartengesetz festgehalten:<br />

sieht keinen Anspruch auf Mehrerlös vor. "In § 30 Abs. 1 (Anm.: Einkommenssteuergesetz<br />

Der Unterpachtvertrag kann nur vom - Immobilienertragssteuer) soll auch der steuerliche<br />

Begriff des Grundstückes definiert wer-<br />

Generalpächter (Verband der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong>)<br />

abgeschlossen werden. Der Unterpächter<br />

selbst hat kein Weitergaberecht. steuerliche Belange der Grund und Boden samt<br />

den. Unter einem Grundstück sind für ertrag-<br />

Steuerliche Belastung<br />

Gebäude und grundstücksgleiche Rechte zu<br />

Der Grundstücksbegriff im Sinne der verstehen. Als (Teil-)Grundstück gelten diese<br />

Einkommenssteuer umfasst neben Grund und Wirtschaftsgüter ab jeweils auch für sich, wenn<br />

Boden und Gebäuden auch Gebäude auf fremdem<br />

Grund. Gebäude auf fremdem Grund sind Demnach ist ein Gebäude als Teil-<br />

sie isoliert veräußert werden."<br />

demnach nicht nur Superädifikate, sondern auch grundstück zu qualifizieren, welches der Ertragssteuerpflicht<br />

unterliegt. § 30 EStG stellt auf<br />

Gebäude, die stets auf fremdem Grund bleiben<br />

sollen (unselbständiges Liegenschaftszubehör), das wirtschaftliche Eigentum ab. Steuerrechtlich<br />

wie zum Beispiel Schrebergartenhütten oder stellen Investitionen eigene Wirtschaftsgüter dar,<br />

Kleingartenhäuser. Es werden demnach auch welche im wirtschaftlichen Eigentum des<br />

Kleingartenhäuser von der Immobilienbesteuerung<br />

erfasst - sie fassen unter den Tatsteuerlicher<br />

Sicht liegt eine Übertragung des<br />

Nutzungsberechtigen stehen. Aus ertragsbestand<br />

der "privaten Grundstücksveräußerung".<br />

Nutzungsberechigten an einen anderen<br />

"wirtschaftlichen Eigentums" durch den<br />

Grunderwerbssteuer<br />

Nutzungsberechtigten bei der Übertragung von<br />

Bei der Übertagung von Kleingartenhäusern<br />

fällt somit Grunderwerbssteuer an, für lösen. Der Nachpächter erlangt mit der Über-<br />

Kleingartenhäusern vor - ähnlich wie bei Mieter-<br />

deren Entrichtung kraft Gesetzes üblicherweise nahme und Ablöse wirtschaftliches Eigentum.<br />

Dem Unterpächter, welcher das wirtschaft-<br />

sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber<br />

haften. Trotz Abschaffung des Erbschafts- und liche Eigentum an den Nachpächter gegen Entschädigung<br />

überträgt, sind die Einkünfte aus der<br />

Schenkungssteuergesetzes fällt eine Grunderwerbssteuer<br />

auch bei Übertragung von Veräußerung zuzurechnen. Das Vorliegen von<br />

Liegenschaftsvermögen im Wege einer Schenkung<br />

oder im Wege vom Erbschaften an. Wähgünstigungen<br />

ist im Einzelfall zu<br />

etwaigen Befreiungstatbeständen sowie von Be-<br />

prüfen.<br />

Mehrerlös ist steuerpflichtig<br />

Das KlGG sieht nur einen Anspruch auf<br />

Ersatz des Aufwandes im Sinne des § 16 vor.<br />

Ein Anspruch auf Mehrerlös besteht grundsätzlich<br />

nicht. Der Immobilienertragssteuer unterliegt<br />

der Gewinn aus der Veräußerung, sofern nicht<br />

einer der Befreiungstatbestände (zum Beispiel<br />

Herstellerbefreiung bei Selbsterrichtung oder<br />

Hauptwohnsitzbefreiung) vorliegt. Ein Hauptwohnsitz<br />

liegt dann vor, wenn das verkaufte<br />

Objekt seit der Anschaffung bis zur Veräußerung<br />

mindestens 2 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt<br />

wurde oder innerhalb der letzten 10 Jahre<br />

mindestens 5 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz<br />

genutzt wurde. Wie erwähnt sind vom<br />

Verkäufer selbst errichtete Gebäude ebenfalls<br />

von der Immobilienertragssteuer befreit.<br />

Höhe der Immobilienertragssteuer<br />

Sofern die Befreiungsbestimmungen<br />

nicht anwendbar sind, fällt grundsätzliche eine<br />

Immobilienertragssteuer in Höhe von 25 % des<br />

Veräußerungsgewinnes an. Der Veräußerungsgewinn<br />

ermittelt sich in aller Regel aus<br />

einer Differenzrechnung zwischen Verkaufspreis<br />

und letztem Ankaufspreis unter Berücksichtigung<br />

der bei Ankauf angefallenen Nebenkosten<br />

(Vertragskosten und dergleichen) und der Kosten<br />

von allenfalls zwischenzeitig durchgeführten<br />

Instandsetzungen. Liegt der letzte entgeltliche<br />

Erwerbsakt vor dem 31.3.2002, so beläuft sich<br />

die Immobilienertragssteuer auf 3,5 % des<br />

Verkaufspreises oder nach Wahl des Verkäufers<br />

auf 25 % des Veräußerungsgewinnes.<br />

Einhebung/Abfuhr der Grunderwerbssteuer<br />

und der Immobilienertragssteuer durch<br />

Parteienvertreterinnen/Parteienvertreter<br />

(Notarinnen/Notare oder Rechtsanwälte)<br />

Aus der Sicht des Verbandes ist es als<br />

erschwerend zu betrachten, dass die Einhebung/<br />

Abfuhr sowohl der Grunderwerbssteuer als auch<br />

der Immobilienertragsersteuer ab dem Jahr<br />

<strong>2013</strong> unter Einschaltung eines Notars oder eines<br />

Rechtsanwaltes erfolgen muss. Demnach ist<br />

wie folgt vorzugehen:<br />

• Die Abgabenerklärung für die<br />

Immobilienertragssteuer ist grundsätzlich<br />

durch den Übertragenden (Berechtigten/Verkäufer)<br />

vor dem Notar abzugeben. Hiebei müssen<br />

sämtliche relevanten Daten für das Grundstück<br />

bekanntgegeben werden. Fortsetzung


BBL aktuell<br />

Fortsetzung von Seite 4<br />

• Die Abgabenerklärung für die Grunderwerbssteuer<br />

ist grundsätzlich durch den<br />

Übernehmer (Begünstigten/Käufer) vor dem<br />

Notar abzugeben. Dieser Erklärung sind sämtliche<br />

Unterlagen, die der Übernahme der Baulichkeit<br />

zugrunde liegen (Unterpachtvertrag, Nachweis<br />

über den Aufwandsersatz, Bezeichnung des<br />

Grundstückes) beizugeben, da ansonsten keine<br />

Mitteilung durch den Notar an das Finanzamt erfolgen<br />

kann.<br />

Ob es letztendlich zu einer Steuerbelastung<br />

kommt, ist davon abhängig davon, ob<br />

ein Gewinn durch die private Veräußerung erzielt<br />

wurde. Die Kosten des Notars/Rechtsanwaltes<br />

müssen jedoch in jedem Falle entrichtet werden.................<br />

Formulare demnächst auf der Homepage<br />

des Verbandes zum Herunterladen<br />

In Anlehnung an die diesbezügliche Vorgangsweise<br />

des Zentralverbandes der Kleingärtner<br />

Österreichs wurden Drucksorten für die notwendigen<br />

Meldungen an die Notare/Rechtsanwälte<br />

ausgearbeitet. Diese werden in Kürze über<br />

die Homepage des Verbandes www.obbl.at im<br />

internen Bereich heruntergeladen und ausgefüllt<br />

werden können.<br />

Information der Mitglieder/Unterpächter ist<br />

verpflichtend<br />

Aufgabe der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> und<br />

ihrer Zweigvereine ist es, die betroffenen Personen<br />

bei einem Mitgliederwechsel / neue Unterpächter<br />

von diesem Sachverhalt zu informieren<br />

und sie aufzufordern, zu einem Notar oder<br />

Rechtsanwalt zu gehen. Die Verantwortung für<br />

die Abgabe der jeweiligen Meldungen obliegt den<br />

betroffenen Personen in eigener Verantwortung.<br />

Im aktuell vom Verband ausgefertigten Unterpachtvertrag<br />

heißt es demnach wie folgt:<br />

"8. Sonstige Abreden:<br />

8.1. Der Unterpächter verpflichtet sich, eine<br />

allenfalls direkt mit dem Vorunterpächter über<br />

die diesem an Aufwendungsersatz i.S.d.§ 16<br />

KlGG unmittelbar zu leistende Entschädigungszahlung<br />

getroffene Vereinbarung binnen 14 Tagen<br />

nach Unterfertigung des Unterpachtvertrages<br />

grundsätzlich mittels elektronischer<br />

Abgabenerklärung durch einen Parteienvertreter<br />

über FinanzOnline anzuzeigen. Parteienvertreter<br />

sind in diesem Fall ausschließlich Notar und<br />

Rechtsanwälte, die Teilnehmer an FinanzOnline<br />

sind".<br />

Reg. Rat Stefan Maschl<br />

aktuell Seite -5- / Dezember <strong>2013</strong><br />

"Die Unkenntnis der Steuergesetze<br />

befreit nicht von der<br />

Pflicht zum Steuerzahlen. Die<br />

Kenntnis aber häufig".<br />

Meyer A. Rothschild, Bankier<br />

(1744–1812)<br />

An<br />

öff. Notar<br />

Formular für den Verkäufer<br />

Auftrag zur Durchführung der Abgabenerklärung für die ImmoESt<br />

Ich, (Vor- und Zuname)<br />

…….........................……………………………………………….….<br />

geboren am .……………………………………..Sozialversicherungsnummer<br />

……….....<br />

beauftrage hiermit<br />

öff. Notar<br />

im Zuge<br />

der Abgabenerklärung für die Grunderwerbsteuer und die Immobilienertragsteuer<br />

sämtliche relevanten Daten, betreffend die Vereinbarung vom<br />

…………………………........................ (Datum des Abschlusses der<br />

Vereinbarung, mit welcher das neue Pachtverhältnis begründet und der<br />

Aufwendungsersatz vereinbart wurde) hinsichtlich der Kleingartenparzelle <strong>Nr</strong>.<br />

An<br />

öff. Notar<br />

Formular für Käufer<br />

Auftrag zur Durchführung der Abgabenerklärung für die GrESt<br />

Ich, (Vor- und Zuname)<br />

…….........................……………………………………………….….<br />

geboren am .……………………………………..Sozialversicherungsnummer<br />

……….....<br />

wohnhaft<br />

………………………………………………………………………………….…<br />

Telefonnummer<br />

Mail.....…………………………………….<br />

beauftrage hiermit<br />

öff. Notar<br />

in<br />

wohnhaft<br />

in<br />

………………………………………………………………………………….…<br />

Telefonnummer<br />

………………………………E-<br />

Mail.....…………………………………….<br />

………………………………E-<br />

Zuge der Abgabenerklärung für die Grunderwerbsteuer und die<br />

Die Originale werden in Kürze im internen Bereich unter www.obbl.at verfügbar sein!<br />

im


Seite -6- / Dezember <strong>2013</strong><br />

BBL aktuell<br />

Verbandspräsidium und Präsidiumsbeirat tagten im Burgenland<br />

Das Verbandspräsidium sowie der Präsidiumsbeirat hielten vom 21. bis 22. Oktober <strong>2013</strong> im burgenländischen<br />

Jois, am Neusiedlersee gelegen, eine Klausurtagung ab.<br />

Im Mittelpunkt der Tagung stand ein Referat des<br />

Anwaltes des Verbandes, Dr. Rainer Schischka,<br />

der die rechtliche Seite der verschiedenen<br />

Nutzungsverhältnisse, zu denen die Flächen<br />

an Mitglieder der Zweigvereine vergeben werden,<br />

stand. Breit gefächert waren die Anfragen<br />

der Delegierten, die letztlich auch in das Steuerrecht<br />

hineinreichten. Diese Fragen konnten<br />

überaus kompetent von Frau Dr. Christiana<br />

Schischka beantwortet werden. Ein nicht minder<br />

umfangreiches Thema widmete sich dem<br />

Verhältnis des Verbandes der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong><br />

zum Grundeigentümer <strong>ÖBB</strong> - genauer<br />

gesagt, dem Liegenschaftsverwalter, der <strong>ÖBB</strong>-<br />

Immobilienmanagement GmbH. Zu diesem<br />

Themenkreis konnte der Verbandspräsident,<br />

Reg. Rat Stefan Maschl, Mag. Markus Verner<br />

in Stellvertretung für den Geschäftsführer Dipl.<br />

Ing. Herbert Logar, begrüßen. Mag. Verner<br />

nahm seitens der Delegierten Wünsche und<br />

Anregungen mit. Einen weiteren wichtigen<br />

Diskussionsbeitrag stellten die Statuten des Verbandes<br />

sowie bevorstehende Informationsveranstaltungen<br />

für Funktionäre in den Zweigvereinen<br />

dar.<br />

Rechtsanwalt Dr. Rainer Schischka (2.v.l.) und seine Gattin, Frau Dr. Christiane Schischka,<br />

beleuchteten in ihren Referaten aktuelle Rechtsfragen aus dem Kleingartenwesen und standen<br />

den Tagungsteilnehmern auch für individuelle Anfragen zur Verfügung. Ein besonderes Thema<br />

war die Immobilienertagssteuer (siehe auch Seiten 4 und 5). Die interessantesten Diskussionsthemen<br />

werden auf der Seite 7 in Frage- und Antwortform dargestellt.<br />

Warum ist ein Schätzgutachten<br />

wichtig?<br />

Immer wieder wird an den Verband die Frage<br />

herangetragen, warum überhaupt und in welchen<br />

Fällen es notwendig sei, Schätz- oder<br />

Bewertungsgutachten über in Unterpacht oder<br />

vergebene Kleingärten einzuholen. Daher<br />

nachstehende Erläuterungen:<br />

Unter der Überschrift Aufwendungen hat § 16 Abs 1<br />

des Bundes-Kleingartengesetzes (KIGG, BGBI<br />

1959/6) folgenden Wortlaut:<br />

Bei Beendigung des Unterpachtverhältnisses kann<br />

der Unterpächter vom Generalpächter den Ersatz<br />

für die von ihm gemachten Aufwendungen<br />

beanspruchen, die zur kleingärtnerischen Nutzung<br />

notwendig oder nützlich sind, insbesondere für<br />

Obstbäume, Sträucher und sonstige Kulturen; für<br />

Baulichkeiten jedoch nur, wenn sie den<br />

Bauvorschriften entsprechend errichtet worden sind.<br />

Der Ersatz gebührt nach dem gegenwärtigen<br />

Werte, insofern er den wirklich gemachten<br />

Aufwand nicht übersteigt.<br />

Das Gesetz legt also fest,<br />

- dass dem Unterpächter bei Beendigung des<br />

Unterpachtverhältnisses grundsätzlich ein Anspruch<br />

auf Aufwendungsersatz zusteht,<br />

- welche Aufwendungen vom Anspruch auf<br />

Aufwendungsersatz erfasst sind und<br />

Mag. Markus Verner (l.i.B.) nahm in seiner Eigenschaft<br />

als Assistent der Geschäftsführung<br />

der <strong>ÖBB</strong>-Immo GmbH an der Klausurtagung<br />

teil. Er nahm zahlreiche Anfragen entgegen<br />

und versuchte in seiner Wortmeldung, auch<br />

auf die Problematik der Widerrufe aus Sicht<br />

des Unternehmes darzustellen.Mag Verner<br />

wird auch künftig zu den Sitzungen des<br />

Verbandspräsidiums und des Beirates eingeladen<br />

werden und steht dem Verband als direkte<br />

Kontaktstelle zur Geschäftsführung der<br />

<strong>ÖBB</strong>-Immobilienmanagement GmbH zur Verfügung.<br />

- welche Kriterien im Sinne einer Deckelung<br />

des Ersatzanspruchs zu beachten sind.<br />

Zur praktischen Erfüllung der zuletzt genannten<br />

Bewertungsvorschrift ist es schon aus zwei Gründen<br />

erforderlich, ein Bewertungsgutachten einzuholen,<br />

- zum einen deshalb, weil der gegenwärtige Wert<br />

nicht anders bestimmbar ist, und<br />

- zum anderen, weil der Unterpächter so gut wie nie<br />

in der Lage sein wird, den wirklich gemachten<br />

Aufwand nachzuweisen.<br />

Der Schutzzweck der Bestimmungen der §§ 16 Abs<br />

1 und 11 Abs 5 KIGG ist in der Absicht des<br />

Gesetzgebers begründet, einen schwunghaften<br />

Handel mit Kleingärten nach Verkehrs- oder sogar<br />

Liebhaberwerten zu unterbinden, und solcherart die<br />

Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kleingärten<br />

auch für Bevölkerungskreise erschwinglich bleiben,<br />

die nicht unbedingt zu den ausgesprochen Begüterten<br />

gerechnet werden können.<br />

Punkt 12 der Gartenordnung der BBL legt<br />

folgendes fest:<br />

Kann über die Höhe derselben keine Einigung erzielt<br />

werden oder übersteigt der Gesamtwert der Baulichkeiten,<br />

Kulturen und festen Anlagen voraussichtlich einen<br />

Gesamtwert von EUR 11.000,— ist ein gerichtlich<br />

beeideter Sachverständiger für das Liegenschaftswesen<br />

durch den Zweigverein auf Kosten des ausscheidenden<br />

Mitgliedes beizuziehen, dessen Schätzungsergebnis von<br />

beiden Teilen anzuerkennen ist, da die Übervorteilung<br />

eines Gartennachfolgers unstatthaft ist.


BBL aktuell<br />

aktuell Seite -7- / Dezember <strong>2013</strong><br />

Rechtsprobleme in Frage und Antwort<br />

Bei der Klausurtagung (siehe nebenstehenden Bericht) wurden mit Rechtsanwalt Dr. Rainer Schischka und Frau Dr. Christiana<br />

Schischka etliche Rechtsfragen diskutiert, die nachstehend auszugsweise in Frage- und Antwortform wiedergegeben werden.<br />

Was geschieht nach dem Ableben eines<br />

Unterpächters?<br />

Dies regelt das Bundeskleingartengesetz<br />

(KlGG) in seinem § 15: Mit dem Ableben des<br />

Unterpächters wird auch der<br />

Unterpachtvertrag aufgelöst!<br />

Ein Antrag auf Weiterführung des<br />

Unterpachtverhältnisses muss innerhalb von<br />

zwei Monaten eingebracht werden. Dies gilt für<br />

den Ehegatten, für Verwandte in gerader Linie oder<br />

Wahlkinder des Verstorbenen oder auch eine<br />

andere Person, die an der Bewirtschaftung des<br />

Kleingartens während der letzten fünf Jahre<br />

maßgeblich mitgewirkt hat. Der Antrag muss<br />

schriftlich erfolgen. Der Generalpächter hat nun<br />

längstens binnen eines weiteren Monats den<br />

Eintritt einer dieser Personen im Unterpachtvertrag<br />

schriftlich anzuerkennen.<br />

Sollte es bei mehreren Antragstellern zu keiner<br />

Einigung kommen, haben der Ehegatte und die<br />

Kinder des Verstorbenen den Vorzug vor anderen<br />

Eintrittsberechtigten; unter diesen wiederum sind<br />

diejenigen vorzuziehen, die beweisen können, den<br />

Kleingarten während der letzten fünf Jahre<br />

bewirtschaftet zu haben. Jedenfalls entscheidet der<br />

Generalpächter bei mehreren gleichberechtigten<br />

Bewerbern.<br />

Was haben die Obleute im Fall des Ablebens<br />

eines Unterpächters zu tun?<br />

Unverzüglich Meldung an den Generalpächter<br />

(Verband, Außenstelle) erstatten! Etwaige Anfragen<br />

von Notaren, des Gerichts oder von Anwälten<br />

dürfen von den Zweigvereinsobleuten nicht<br />

beantwortet werden, die Interessenten seien an<br />

den Verband zu verweisen; nur dieser ist<br />

ermächtigt und in der Lage, die richtigen Auskünfte<br />

zu erteilen: Der Gerichtsstand ist feststellen; Notare<br />

oder Anwälte müssten über das Verhältnis<br />

Generalpächter und Unterpächter informiert<br />

werden; oft ist ja nicht bekannt, dass der Verband<br />

als Generalpächter fungiere. Unrichtige Auskünfte<br />

können auf falsche Gleise führen und<br />

Schwierigkeiten<br />

Nach dem Ableben eines Mitglieds wurde ein<br />

Notar durch den Zweigverein unterrichtet,<br />

der schließlich den Wert des am Grundstück<br />

verbliebenen Hab und Gutes schätzen ließ.<br />

Das Schätzungsergebnis war "zu hoch!" Ein<br />

neues Mitglied wurde dennoch<br />

aufgenommen, obwohl die Notarauskunft<br />

über den Sachwert nicht in Ordnung zu sein<br />

schien.<br />

An diesem Beispiel sieht man laut Dr. Schischka<br />

deutlich, wie ungut es sein könne, wenn<br />

Zweigvereine Auskunft geben (hier an den Notar)<br />

und dies eigentlich nicht dürfen; auch wenn die<br />

beste Absicht vorliege.<br />

Außerordentlich wichtig ist es, in allen Fällen<br />

Pachtangelegenheiten von Mitgliedsangelegenheiten<br />

zu trennen; dies kann nicht oft genug<br />

wiederholt werden!<br />

Zu bedenken ist außerdem, dass mit der Auflösung<br />

des Pachtvertrages (Tod des Unterpächters) kein<br />

Pachtentgelt mehr anfällt. Bis zu einer Neuvergabe<br />

durch den Generalpächter (Verband) kann<br />

allenfalls ein Benützungsentgelt fällig werden.<br />

Größte Vorsicht ist hier nötig, weil mit leichtfertigen<br />

Zusagen und Vergaben unberechtigte<br />

Erwartungen entstehen können, die<br />

möglicherweise Schadensersatzforderungen zur<br />

Folge haben. Jede Neuverpachtung muss vom<br />

Generalpächter (Verband) gedeckt und genehmigt<br />

sein!<br />

Welche Investitionskostensätze gebühren<br />

beziehungsweise muss eventuell rückgebaut<br />

werden, wenn eine Baugenehmigung nicht<br />

eingehalten worden ist oder keine vorliegt?<br />

Der § 16 des Bundeskleingartengesetzes bestimmt,<br />

dass beim Enden eines Unterpachtvertrages der<br />

Unterpächter vom Generalpächter Ersatz für die<br />

von ihm gemachten Aufwendungen, die zur<br />

kleingärtnerischen Nutzung notwendig oder nützlich<br />

sind, beansprucht kann, insbesondere für<br />

Obstbäume, Sträucher und sonstige Kulturen; für<br />

Baulichkeiten jedoch nur, wenn sie den<br />

Bauvorschriften entsprechend errichtet<br />

worden seien. Diese Entschädigungen müssen<br />

an den scheidenden Unterpächter oder an die<br />

nach der Verlassenschaft Eintrittsberechtigten<br />

ausgezahlt werden. Der Ersatz gebühre nach dem<br />

gegenwärtigen Wert, aber nur insofern dieser den<br />

tatsächlichen Aufwand nicht übersteige.<br />

Sollte im Fall einer Verlassenschaft der Erbe jemand<br />

anderer sein als der neue Unterpächter, so muss<br />

der neue Unterpächter den Erben entschädigen.<br />

Besteht ein Recht einen Garten zu erben?<br />

Ein Garten kann nicht vererbt werden, es besteht<br />

diesbezüglich kein Erbrecht, auch nicht bei<br />

Unterpachtverträgen! Bestenfalls gibt es ein<br />

bestimmtes Legat (Vermächtnis; andere Sachlagen<br />

entstehen auch bei Superädifikaten oder<br />

Entschädigungen von Investitionskosten. Bei all<br />

diesen Fällen gibt es auch stets andere steuerliche<br />

Bedingungen.<br />

Unterschiede zwischen Erbschaft und Legat<br />

Als Erbschaft (Verlassenschaft) wird das gesamte<br />

Vermögen des Erblassers oder einer Quote davon<br />

(etwa 1/3, 1/4, etc.) bezeichnet. Mit einem Legat<br />

(Vermächtnis) kann jemandem ein bestimmter<br />

Geldbetrag oder eine Sache hinterlassen werden;<br />

es besteht dann nur das Recht auf diesen Betrag<br />

oder diese Sache.<br />

Was ist bezüglich Immobilien- und<br />

Grunderwerbssteuer, wenn das Objekt<br />

abgetragen wird?<br />

Dort, wo nichts (mehr) sei, kann auch nichts anfallen!<br />

Wie soll man vorgehen, wenn ein<br />

Unterpachtverhältnis durch den Pächter erst<br />

gekündigt und später diese Kündigung<br />

wieder zurückgezogen wird?<br />

Eine Kündigung seitens des Pächters gibt es in<br />

diesem Sinne gar nicht, weil Pachtauflösungen<br />

durch den Pächter immer nur einvernehmlich<br />

oder mittels gerichtlicher Kündigung möglich<br />

sind. Die vom Pächter ausgesprochene Auflösung<br />

des Unterpachtverhältnisses kann angenommen<br />

werden oder nicht, dies liegt im Ermessen des<br />

Verbandes bzw. einer seiner Außenstellen.<br />

Wie sieht die Weitergabe-Rangordnung aus,<br />

wenn ein Unterpächter verstirbt und dessen<br />

Kinder und ein Lebensgefährte zurückbleiben?<br />

Es gilt auch hier die Rangordnung: Ehegatte,<br />

Verwandte in gerader Linie oder Wahlkinder und<br />

eventuell die Eltern des Verstorbenen, immer aber<br />

subsidiär, behelfsmäßig. Ein Lebens-gefährte muss<br />

zurückstehen!<br />

Wenn nach einer einvernehmlichen Scheidung<br />

eine Verpflichtung gegen den Unterpächter besteht,<br />

kann das Gericht entscheiden, ob der<br />

Unterpachtvertrag umgeschrieben werden kann;<br />

ob zwei Partner (Ehegatten oder Lebensgefährten)<br />

in den Unterpachtvertrag aufgenommen werden,<br />

entscheidet der Generalpächter!<br />

Was geschieht bei Vereinsausschluss, was<br />

bewirkt ein solcher, was kann der Obmann<br />

tun, wenn ein Mitglied sich um nichts<br />

kümmert?<br />

Eine Kündigung der Mitgliedschaft betrifft nicht das<br />

Unterpachtverhältnis. Dieses besteht weiter. Es<br />

kann durchaus auch jemand ohne<br />

Vereinsmitgliedschaft eine Grundfläche im<br />

Unterpachtverhältnis besitzen. Der Generalpächter<br />

hat unter Umständen die Möglichkeit, das<br />

Unterpachtverhältnis zu kündigen - wenn<br />

die Gründe hiefür ausreichen.


Seite -8- / Dezember <strong>2013</strong><br />

BBL aktuell<br />

Verband zu Gast bei Freunden in Frankreich<br />

Über Einladung der französischen Partnerorganisation JARDINOT war eine Delegation des Verbandes<br />

zu Gast beim 58. Nationalen Kongress Paris<br />

Verbandspräsident Reg. Rat<br />

Stefan Maschl überbrachte die<br />

Grüße des Verbandspräsidiums<br />

und gab seiner Freude darüber<br />

Ausdruck, dass die<br />

partnerschaftliche Zusammenarbeit<br />

beider Kleingartenorganisationen<br />

nunmehr bereits einige Jahrzehnte<br />

hindurch besteht. Im Zuge der<br />

Veranstaltung konnten zahlreiche<br />

Fragen von gemeinsamem Interesse<br />

besprochen und eine weitergehende<br />

Zusammenarbeit, auch<br />

mit der Deutschen Bahn-<strong>Landwirtschaft</strong>,<br />

vereinbart werden. Viele<br />

Problemstellungen sind sowohl in<br />

Frankreich, wie auch in Österreich, insofern gleich oder<br />

ähnlich, als Grundstücksverkäufe vermehrt zum Verlust<br />

von Kleingärten führen. In beiden Ländern wird es daher<br />

vornehmliche Aufgabe sein, künftig noch vermehrt auf<br />

den Wert von Kleingärten als wichtiger und<br />

unverzichtbarer Ort für sinnvolle Freizeitbeschäftigung in<br />

humaner Umwelt hinzuweisen und aufklärend zu wirken.<br />

Eine Arbeitstagung, die sich mit dieser Thematik<br />

beschäftigen wird, ist für Februar des kommenden Jahres<br />

vorgesehen.<br />

In einem hervorragend organisierten Rahmenprogramm<br />

konnten die Tagungsteilnehmer im Zuge einer<br />

Stadtrundfahrt und einer Führung durch die wichtigsten<br />

Sehenswürdigkeiten die Stadt Paris näher kennenlernen<br />

und eindrucksvolle Bilder aus der französischen Hauptstadt<br />

mit nach Hause nehmen.<br />

Bei einer Stadtrundfahrt und einem ausgedehnten Rundgang unter der<br />

fachkundigen Führung einer Stadtführerin, die ihre freundschaftliche Zuneigung zu<br />

Österreich - sie sprach immer wieder von der "wundervollen Stadt Wien" - nicht<br />

verleugnete, konnten die österreichischen Gäste auch nicht ganz so bekannte und in<br />

den Reiseprospekten fehlende Stadtviertel von Paris kennenlernen. Insbesondere<br />

Eindruck machte die Führung durch das Stadtviertel Marais.<br />

Bei diesem Stadtviertel handelt sich um ein besonderes und sehr ursprüngliches<br />

Viertel von Paris. Es hat die Modernisierungsbestrebungen des 19. Jahrhunderts<br />

überstanden und so haben die ältesten und prachtvollsten Gebäude, die Stadtpaläste<br />

des Adels, die windschiefen Häusern der Handwerker und die hohen Mietshäuser<br />

neben den Ordensniederlassungen der Tempelritter hier überlebt.<br />

Trotz Kälte und Wind ließen sich die Besucher aus Österreich vom unwirtlichen<br />

Wetter nicht beeindrucken und waren bester Stimmung. Viel dazu beigetragen<br />

hat dazu allerdings auch die ausgezeichnete Gastfreundschaft der Freunde von<br />

JARDINOT, der französischen Kleingartenorganisation, für die nochmals ausdrücklich<br />

gedankt werden soll.<br />

Zum Thema "Pflanzenschutz"<br />

Wenn jetzt um die Advents- und Weihnachtszeit<br />

Misteln als dekorative Schmuckelemente<br />

vielseitig verwendet werden, denken<br />

viele Menschen noch daran, dass nach einer<br />

alten Überlieferung diese eigenwillige Pflanze<br />

schon seit Jahrhunderten einen gewissen<br />

Symbolcharakter besitzt. Nach einer alten Überlieferung<br />

sollen nämlich junge Frauen, die unter<br />

einem an der Tür hängenden Mistelzweig von<br />

ihrem Verehrer geküsst werden, im folgenden<br />

Jahr mit diesem den Bund der Ehe eingehen.<br />

Noch vielerlei andere Geschichten sind<br />

von diesem eigenwilligen Gewächs bekannt, das<br />

als so genannter Halbschmarotzer seine Nährstoffe<br />

nicht aus den Wurzeln über den Boden,<br />

sondern mit seinen "Senkern" aus den Leitungsgefäßen<br />

der Wirtspflanzen "abzapft".<br />

Immerhin umfasst die botanische Gattung<br />

Viscum annähernd 70 immergrüne Arten, von<br />

Die Misteln breiten sich immer weiter aus<br />

denen etwa 40 in Afrika und rund 30 in Europa,<br />

Asien und Australien beheimatet sind. Am bekanntesten<br />

bei uns ist die weißbeerige Mistel<br />

Viscum album, von der es jedoch verschiedene<br />

Formen gibt, die sich auf besondere Gehölzarten<br />

spezialisiert haben. So unterscheidet man<br />

zum Beispiel zwischen Laubholz-, Tannen- und<br />

Föhrenmisteln. Alle diese Mistelarten gedeihen<br />

bei uns in Mitteleuropa überwiegend in Gebieten<br />

bis zu einer Höhe von etwa 1.000 m. Schon<br />

vor einiger Zeit hat aber eine Schweizer<br />

Wissenschaftlerin von der Föhrenmistel auch<br />

Exemplare bis zu einer Höhe von 1.500 m gefunden.<br />

Sie führt das darauf zurück, dass in den<br />

letzten Jahren die Durchschnittstemperaturen<br />

deutlich stärken angestiegen sind. Allein in den<br />

letzten 30 Jahren wurde es bei uns um 1,5°C<br />

wärmer, wobei die Folge dieser Situation ist, dass<br />

temperaturempfindliche Pflanzen nun auch in<br />

höhere Lagen vordringen können. Entscheidend<br />

dafür sind vor allem die gestiegenen Winter- und<br />

Frühjahrstemperaturen, die diese Ausweitung<br />

der Mistel nach oben gefördert haben.<br />

Wenn auch die Mistel als schmückende<br />

Pflanze um diese Jahreszeit für viele Zwecke<br />

verwendet wird, sollte man doch darauf achten,<br />

dass die Gehölze, vor allem im eigenen Garten,<br />

nicht zu dicht besiedelt werden, da sie eine deutliche<br />

Schwächung verursachen können.<br />

Text: Edgar Gugenhan - Zeitung "Der Eisenbahn-Landwirt"


BBL aktuell<br />

aktuell Seite -9- / Dezember <strong>2013</strong><br />

Blut ist ein ganz besonderer Saft<br />

Das sagt schon Mephisto in Goethes Faust und hat damit zweifellos recht:<br />

ohne die fünf bis sieben Liter Blut, die unseren Körper ständig durchströmen,<br />

könnten wir nicht leben.<br />

Aber jeder von uns kann in Situationen geraten, die es nötig machen, diesen<br />

besonderen Saft zu ergänzen oder gar auszutauschen. Dann sind wir auf<br />

das Notfallmedikament Blut angewiesen! Hoffentlich ist es in ausreichender<br />

Menge und Qualität vorhanden und steht für uns zur Verfügung!<br />

Jeder von uns kann Blut benötigen, fast jeder von uns darf aber Blut spenden!<br />

Darum geht es, um nichts anderes!<br />

Wer darf eigentlich Blut spenden?<br />

Alle gesunden Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet und zumindest<br />

50 Kilo Körpergewicht haben. Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Ausschließungsgründen,<br />

die unmittelbar vor der beabsichtigten Spende abgeklärt<br />

werden und ausschließlich zum Schutz von Spender und Empfänger<br />

eingerichtet sind.<br />

Wie oft darf man spenden?<br />

Alle acht Wochen, am 57. Tag nach einer Blutspende kann wieder gespendet<br />

werden. Frauen dürfen 4 -5, Männer 6-mal pro Jahr zur Blutabnahme. Das<br />

dabei gewonnene Blut ist 42 Tage lang haltbar. Bis dahin sind dann wirklich<br />

alle Test erledigt und die „Konserve“ ihrer Bestimmung zugeführt.<br />

Warum eigentlich Blut spenden?<br />

In erster Linie zählt hier wohl das Streben, einem Mitmenschen zu helfen, ihm<br />

womöglich das Leben zu retten. Aber auch für den Spender besteht eine<br />

Reihe von kostenlosen Vorteilen: Untersuchung auf im Blut vorhandene<br />

Krankheitserreger, Blutgruppenbe-stimmung, Untersuchung auf Hepatitis<br />

B und C, Feststellung eventuell vorhandener HIV-Antikörper, Syphilisnachweis,<br />

Nachweis von HIV- und anderen Viren (PCR-Test), Benachrichtigung<br />

bei Verdacht auf Erkrankungen, Blutspenderausweis.<br />

Welche Spendearten sind am häufigsten?<br />

Die Vollblutspende: Es werden ca. 450 ml Blut allen Bestandteilen entnommen.<br />

Weil nicht für jeden Patienten und zur Behandlung jeder Krankheit die<br />

gleichen Inhaltsstoffe benötigt werden, zerlegt man in der Folge dieses Vollblut<br />

in verschiedene Komponenten.<br />

Die Eigenblutvorsorge: Es kann sinnvoll sein, vor geplanten Operationen<br />

eine gewisse Menge eigenes Blut zur Verfügung zu haben; derartige Spenden<br />

gelangen ins „Eigenblutdepot“.<br />

Die Multikomponentenspende: Dabei entnimmt man nur jene Blutbestandteile,<br />

die schwerstkranke Menschen am häufigsten brauchen. Kein<br />

Mensch erhält heute noch „Vollblut“-Konserven, sondern nur genau die<br />

Blutbestandteile, die für seine individuelle Behandlung nötig sind.<br />

So nettem Nachwuchs kann man schon vertrauen<br />

Welches Risiko besteht für den Spender?<br />

Wenn er sich an einige Regeln hält, nahezu keine. Zu beachten wäre<br />

lediglich, unmittelbar nach dem Spenden (2 Stunden) nicht Auto zu<br />

fahren, körperliche Anstrengung zu meiden, und - wenn möglich - mit<br />

dem Rauchen auch etwas zuzuwarten!<br />

Wussten Sie übrigens, dass ...<br />

¨ ... die seltenste Blutgruppe AB (weniger als 10%) und die<br />

häufigste 0 (46%) ist?<br />

¨ ... Blut zu 90% aus Wasser besteht?<br />

¨ ... Blut seit 1988 als Medikament eingestuft ist?<br />

¨ ... sich 85% der Blutspender nach der Spende wohler fühlen als<br />

zuvor?<br />

¨ ... der Österreicher Karl Landsteiner 1901 die Blutgruppen<br />

entdeckt und 1930 dafür<br />

den Nobelpreis erhielt?<br />

¨ ... sich 85% der Blutspender nach der Spende wohler fühlen als<br />

zuvor?<br />

¨ ... das Blut mit einer Geschwindigkeit von 20-100 cm pro Sekunde<br />

durch die Aorta fließt?<br />

Wussten Sie übrigens, dass ...<br />

Michael Verderber<br />

♦ ¨ ... die seltenste Blutgruppe AB (weniger als 10%) und die häufigste 0 (46%) ist?<br />

♦ ¨ ... Blut zu 90% aus Wasser besteht?<br />

♦ ¨ ... Blut seit 1988 als Medikament eingestuft ist?<br />

♦ ¨ ... sich 85% der Blutspender nach der Spende wohler fühlen als zuvor?<br />

♦ ¨ ... der Österreicher Karl Landsteiner 1901 die Blutgruppen entdeckt und 1930 dafür<br />

♦ den Nobelpreis erhielt?<br />

♦ ¨ ... sich 85% der Blutspender nach der Spende wohler fühlen als zuvor?<br />

♦ ¨ ... das Blut mit einer Geschwindigkeit von 20-100 cm pro Sekunde durch die Aorta fließt?


Seite -10- / Dezember <strong>2013</strong><br />

BBL aktuell<br />

"Feuer" im Kleingarten<br />

Übung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wörgl in Gärten der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong><br />

Am Abend des 19. September <strong>2013</strong> um 19.30 Uhr rückte die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wörgl zu einer Übung ins <strong>ÖBB</strong>-Areal der<br />

Bundesbahnlandwirtschaft Anlage „Unterer Giessen“ aus.<br />

Giessenbach. Der Brand wurde rasch unter<br />

Kontrolle gebracht und glücklicherweise wurde<br />

beim Brand niemand verletzt. Nach ca. 1 Stunde<br />

konnte „Brand aus“ gegeben werden.<br />

Die Anwesenden der Zweigvereinsleitung,<br />

Schett Karl und Prosch Manfred sen.,<br />

sprachen den Feuerwehrkameraden Lob und<br />

Anerkennung für die rasche Hilfe aus und zum<br />

Dank gab`s für alle ein kühles Erfrischungsgetränk.<br />

Übungsannahme:<br />

Aus ungeklärter Ursache war in einem<br />

Gartenhaus mit Geräteschuppen ein Brand ausgebrochen.<br />

Vermutlich befinden sich im Gartenhaus<br />

zwei Jugendliche sowie im Geräteschuppen<br />

ein Erwachsener. Starker Rauch und Flammen<br />

breiteten sich schon im Dachstuhl des Gartenhauses<br />

aus.<br />

Die Feuerwehr Wörgl rückte mit<br />

Kommandofahrzeug, Mannschaftstransportwagen,<br />

Kleinlöschfahrzeug, Großtanklöschfahrzeug,<br />

Rüstlöschfahrzeug und Hubrettungsbühne<br />

(Leiter mit 32 m) sowie dem Wechselladerfahrzeug<br />

zum Einsatzort aus. Während der<br />

Hubsteiger in der Anlage in Stellung gebracht<br />

wurde, um den Brand eventuell von oben zu<br />

bekämpfen und die umliegenden Gartenhäuser<br />

zu schützen, wurde der Innenangriff durch<br />

Atemschutztrupps der Feuerwehr vorgenommen.<br />

Die beiden Jugendlichen konnten etwas<br />

benommen, jedoch unversehrt aus dem Gartenhaus<br />

befreit werden und der Gartenpächter<br />

wurde ebenfalls in kürzester Zeit aus dem Gerätehaus<br />

mittels Trage geborgen und notversorgt.<br />

Auch mussten im Gartenhaus befindliche Gasflaschen<br />

aus der Gefahrenzone gebracht werden.<br />

Die Wasserversorgung erfolgte mittels einer<br />

Großpumpe aus dem angrenzenden<br />

Mit modernstem Gerät rückte man gemäß Übungsannahme<br />

den Flammen zu Leibe und zeigte, dass man<br />

auch für einen eventuellen Ernstfall gerüstet ist. Dass<br />

dieser nie so eintreten möge, war - trotz des hervorragenden<br />

Ablaufes des Einsatzes - der einhellige Wunsch.<br />

Die Freiwillige Feuerwehr Wörgl mit Einsatzleiter Zugs-KDt. Zug 1- OLM Josef Schipflinger nach ihrem<br />

erfolgreichen Übungseinsatz in der Gartenanlage "Unterer Gießen" in Wörgl<br />

mit Zweigvereinsobmann Karl Schett


BBL aktuell<br />

aktuell Seite -11- / Dezember <strong>2013</strong><br />

Gartentipps für den Winter - Gartenpflege im Winter<br />

Im Winter heißt es nicht nur die Füße vor dem Kamin hochlegen<br />

und den Garten gemütlich von drinnen betrachten. In Vorbereitung auf<br />

das kommende Frühjahr gibt es für den Gärtner genug zu tun:<br />

Winterstürme sind im Garten ungemütlich: Bäume und Sträucher,<br />

die unter starkem Wind leiden, sollten im Winter stabilisiert werden.<br />

Eine dicke Schneedecke sieht zwar sehr malerisch aus, kann aber im<br />

Garten Schaden anrichten. Dicht verzweigte Sträucher, dünne Äste und<br />

Koniferen können unter der weißen Pracht brechen – daher an besonders<br />

belasteten Stellen am besten ab und zu den Schnee abschütteln.<br />

In einem trockenen Winter mit wenig Schnee Immergrüne wie Koniferen,<br />

Rhododendron und Buchsbaum an frostfreien Tagen gelegentlich gießen.<br />

Das gilt besonders für Pflanzen im Kübel!<br />

Im Winter wird der Garten in seiner elementarsten Struktur sichtbar.<br />

Nutzen Sie sonnige Wintertage, tun Sie etwas für Ihre Gesundheit<br />

und ab geht’s ins Freie. Etwas Basispflege kann jetzt dem Garten nicht<br />

schaden:<br />

Im Mittwinter die Erde mit Kompost bedecken, auf lehmiger Erde<br />

Sand, alte Topfblumenerde oder gut verrotteten Laubkompost verteilen<br />

und bei milden Temperaturen untergraben.<br />

Solange der Boden feucht ist, Beete und Einfassungen mulchen, um später<br />

im Jahr weniger gießen und jäten zu müssen.<br />

Im Spätwinter oder im zeitigen Frühjahr werden die Rabatten mit einer<br />

groben Gabel aufgelockert.<br />

Kernobst sollte am besten in der Knospenruhe zwischen Spätherbst<br />

und zeitigem Frühjahr geschnitten werden, aber nie bei Frost;<br />

Steinobst schneidet man am besten direkt nach der Ernte bis Mitte September.<br />

Wer dann das Fruchtholz richtig zurückschneidet, kann auf eine<br />

reiche Obsternte im Spätsommer hoffen.<br />

Spätestens im zeitigen Frühjahr werden Rosen und Sträucher beschnitten<br />

und mit einer Startdüngung für den kommenden Austrieb fit gemacht.<br />

Jetzt können auch neue Rosen, Sträucher und Heckengewächse gepflanzt<br />

werden.<br />

Sommerblühende Clematis sollte bis spätestens Mitte März zurückgeschnitten<br />

werden.<br />

Ab März beginnt die Pflanzzeit für Stauden. Wenn ein ganzes<br />

Beet neu angelegt werden soll, empfiehlt es sich, zwei Wochen vor dem<br />

Pflanzen das Beet umzugraben, Wildkräuter und Steine herauszusammeln<br />

und Kompost aufzustreuen.<br />

Vögel im Winter füttern: auf die richtige Winterfütterung kommt’s an!<br />

Die Zugvögel haben sich bereits Richtung Süden verabschiedet<br />

und die heimischen Vogelarten stellen sich auf den hiesigen Winter ein.<br />

Hierbei hat das Vogel Füttern im eigenen Garten eine lange Tradition,<br />

denn man kann die possierlichen Vögel unmittelbar vor dem Fenster<br />

betrachten und die Gewohnheiten des Federviehs erkunden.<br />

Gegen ein maßvolles Füttern der Vögel sei nichts einzuwenden,<br />

meinen die Vogelexperten vom Bund Naturschutz Deutschland e.<br />

V. (NABU). Hierbei sollte man jedoch einige Dinge berücksichtigen,<br />

um den Vögeln im Winter und ihren Futtergewohnheiten gerecht zu<br />

werden.<br />

Tipps zur richtigen Vogelfütterung<br />

- Der richtige Standort des Vogelhäuschens sollte so gewählt sein,<br />

dass keinesfalls Katzen zum Futterhäuschen empor klettern können.<br />

Auch Fensterscheiben sollten weit genug entfernt sein, um zu verhindern,<br />

dass die Vögel dagegen fliegen könnten.<br />

- Futtersilos sind die beste Wahl. Da sogenannte Futtersilos das<br />

Futter sicher und trocken in ihrem Inneren aufbewahren, ist die Gefahr<br />

des Schimmels und der Feuchtigkeit für das Futter kaum gegeben. Die<br />

Vögel haben dadurch stets gesundes und trockenes Futter zur Verfügung<br />

und die Gefahr einer Erkrankung der Tiere wird minimiert.<br />

- Futterhäuschen sollten regelmäßig mit heißem Wasser und Handschuhen<br />

gereinigt werden, um die Ausbreitung von Krankheitserregern<br />

zu verhindern.<br />

- Wildvögel sollten erst bei anhaltendem Frost und einer dichten Schneedecke<br />

gefüttert werden. Dann jedoch regelmäßig, da die Vögel sich an die<br />

vorhandene Futterquelle gewöhnen und diese kontinuierlich aufsuchen.<br />

Wie bei uns auch, sind die Geschmäcker der Vögel gänzlich<br />

unterschiedlich. Was dem einen bekommt, kann für den anderen wenig<br />

schmackhaft sein. Bei der Fütterung unterscheidet man in sogenannte<br />

Körnerfresser, Weichfutterfresser und flexible Weichfutter-Allesfresser.<br />

Zu den Körnerfressern zählt man Finken, Sperlinge und Ammern.<br />

Diese Wildvogelarten<br />

füttert man mit Sonnenblumenkernen<br />

und Freiland-Futtermischungen.<br />

Weichfutterfresser<br />

sind hingegen Rotkehlchen,<br />

Stare, Heckenbraunelle, Amseln,<br />

Zaunkönig (siehe Foto).<br />

Sie bevorzugen Rosinen,<br />

Obst, Haferflocken, Kleie und<br />

Meisenknödel bzw. Meisenringe.<br />

Man sollte von salziger<br />

Nahrung wie Speck, Brot und Salzkartoffeln unbedingt absehen, da ihnen<br />

dieses Futter nicht bekommt und ihr Magen darunter leiden würde. Ein<br />

besonderer Leckerbissen sind in heißem Öl getränkte Haferflocken.<br />

Weichfutterfresser, die flexibel sind und deshalb auch als<br />

Allesfresser bezeichnet werden können, sind Meisen, Spechte und Kleiber.<br />

Sie stellen sich in der kalten Jahreszeit auch auf Körner um und<br />

fressen ebenso Sonnenblumenkerne, Hanf und Mohn. Zusätzlich geeignet<br />

sind sogenannte Meisenknödel, Meisenringe, die aus einer Fett-Körner<br />

Mischung bestehen.


Seite -12- / Dezember <strong>2013</strong><br />

BBL aktuell<br />

Vom Christkind<br />

Denkt euch, ich habe das Christkind gesehen!<br />

Es kam aus dem Walde, das Mützchen voll Schnee,<br />

mit rotgefrorenem Näschen.<br />

Die kleinen Hände taten ihm weh,<br />

denn es trug einen Sack, der war gar schwer,<br />

schleppte und polterte hinter ihm her.<br />

Was drin war, möchtet ihr wissen?<br />

Ihr Naseweise, ihr Schelmenpackdenkt<br />

ihr, er wäre offen, der Sack?<br />

Zugebunden, bis oben hin!<br />

Doch war gewiss etwas Schönes drin!<br />

Es roch so nach Äpfeln und Nüssen!<br />

Anne Ritter<br />

1865-1921<br />

Der Verband der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong><br />

wünscht allen Funktionärinnen und Funktionären,<br />

allen Mitgliedern seiner Zweigvereine,<br />

allen Grundstücksnutzern und -<br />

darüber hinaus - allen Kleingartenfreunden<br />

ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches<br />

und erfolgreiches Neues Jahr.<br />

Gedanken zum Jahreswechsel<br />

Wie geht es uns? Sind wir gesund?<br />

Gibt’s zur Verzweiflung einen Grund?<br />

Besitzen wir was uns gehört?<br />

Hat nichts und niemand das zerstört,<br />

was wir uns selber aufgebaut?<br />

Ist unser Tisch noch reich gedeckt?<br />

Hat keine Bombe uns erschreckt?<br />

Sind Durst und Hunger unbekannt?<br />

Leben wir im freien Land<br />

und sind behütet durch den Frieden?<br />

Gibt’s Tage, da man richtig lacht?<br />

Schlafen wir ruhig in der Nacht?<br />

Sind Tränen eine Seltenheit?<br />

Ist nichts geschehn in letzter Zeit,<br />

was unser Leben ruiniert?<br />

Wenn es dem nächsten Jahr gelingt,<br />

dass es uns diesen Wohlstand bringt,<br />

dann hat das Jahr uns reich beschenkt.<br />

Wer trotzdem dann ans Jammern denkt,<br />

der hat das alles nicht verdient.<br />

Ruth-Ursula Westerop, 1927-2010<br />

Da Pepi sogt<br />

Hinweis:<br />

Das Verbandsbüro bleibt während der<br />

Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels<br />

in der Zeit vom 20.12.<strong>2013</strong> bis<br />

6.1.2014 geschlossen.<br />

Bitte um Vormerkung!<br />

Hechste Zeit, dass i mein<br />

Ros'nmahra einwintern tua. Für heua geh i in die<br />

Wintapaus'n. I mog' eigentlich eh' die Adventzeit; wos<br />

i oba net wirkli ' mog, des is de Hektik, de vülle hob'n -<br />

und daunn redn's von da "stüllan Zeit", auf de ma aungebli<br />

mit Weihnocht'n zuagengan. Probier mas: Sa ma amol<br />

wenigahektisch; a poar Stund'n im Goartn' - a wauns a<br />

biss'l weniga woarm is - und de Hektik is vargess'n.<br />

Scheene Feiertog - und bis bold!<br />

Medieninhaber, Herausgeber und Verleger:<br />

Verband der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong>; Präsident Reg. Rat Stefan Maschl;<br />

alle: 1050 Wien, Margaretenstraße 166;<br />

Tel.: 01/544 0 444; Fax: 01/544 0 444/212<br />

E-Mail: bbl.verband@obbl.at<br />

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