Nr. 4/2013 (1 MB) - ÖBB - Landwirtschaft
Nr. 4/2013 (1 MB) - ÖBB - Landwirtschaft
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BBL aktuell<br />
Immobilienertragssteuer und Grunderwerbssteuer<br />
bei der Übertragung von Kleingartenhäusern<br />
aktuell Seite -1- / Dezember <strong>2013</strong><br />
Mehr im Blatterinnen<br />
Information <strong>Nr</strong>. 04/<strong>2013</strong> - Dezember <strong>2013</strong><br />
BBL<br />
aktuell<br />
Informationsblatt für Funktionäre und<br />
Mitglieder der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong><br />
aus dem Inhalt:<br />
• aus erster Hand<br />
• Der Weihnachtsstern<br />
• Immobilienertrags- und Grunderwerbssteuer<br />
• Klausurtagung des Präsidiums und des<br />
Beirates<br />
• Schätzgutachten ist wichtig<br />
• Rechtsprobleme in Frage und Antwort<br />
• "Feuer im Kleingarten"<br />
• Verband zu Gast bei Freunden<br />
• Die Misteln breiten sind immer mehr aus<br />
• Blut ist ein ganz besonderer Saft<br />
• Gartentipps für den Winter<br />
• Vögel im Winter füttern<br />
• Frohe Weihnachten und Prosit 2014<br />
Deutsche<br />
Bahn-<strong>Landwirtschaft</strong><br />
Verband der<br />
<strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong><br />
Werte Kolleginnen und Kollegen,<br />
liebe Mitglieder!<br />
Das Jahr <strong>2013</strong> liegt, wie man so schon<br />
sagt, in seinen "letzten Zügen". Wie schon in den<br />
Vorjahren haben wir auch im laufenden Jahr<br />
wieder versucht, mit dieser "BBL-aktuell" aktuelle<br />
Neuigkeiten aus dem Verband und den Zweigvereinen<br />
und wichtige Problemstellungen<br />
möglichst anschaulich darzustellen und an Sie als<br />
die wichtigsten Funktionärinnen und Funktionäre<br />
der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> weiter zu leiten. Vielleicht<br />
lohnt es sich, das eine oder andere nochmals<br />
herauszusuchen und nochmals zu lesen - denn<br />
jeder von uns kann manchmal etwas vergessen.<br />
BBL-aktuell möchte auch im kommenden<br />
Jahr Ihr verlässlicher, regelmäßiger Informant<br />
sein. Wir dürfen Sie einladen, uns gleichfalls Informationen<br />
aus Ihren Vereinen, aus dem Vereinsgeschehen<br />
übermitteln, wenn Sie der Meinung<br />
sind, dass auch ein breiterer Kreis in unserer BBL<br />
von Ihren Aktivitäten erfahren soll. Am raschesten<br />
finden Sie Kontakt zu Verband per Email unter<br />
der Adresse bbl.verband@obbl.at. Wir freuen<br />
uns, wenn wir von Ihnen und Ihrem Zweigverein<br />
etwas hören.<br />
Wir bedanken uns bei allen, die die <strong>ÖBB</strong>-<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> im abgelaufenen Jahr tatkräftig<br />
unterstützt haben, wünschen Ihnen allen ein frohes<br />
Weihnachtsfest und ein Prosit 2014!<br />
-makai-<br />
Stimmungsvolle vorweihnachtliche Feier<br />
des Verbandes in Wien<br />
Bei der traditionellen vorweihnachtlichen Feier des Verbandes, die am 2. Dezember in Wien<br />
abgehalten wurde und überaus stimmungsvoll verlief, konnten neben den Mitgliedern des Verbandspräsidiums<br />
und des Präsidiumsbeirates auch zahlreiche Ehrengäste begrüßt werden.<br />
Insbesondere ist es stets erfreulich, dass auch zahlreiche frühere langjährige Verbandsfunktionärinnen<br />
und -funktionäre immer wieder ihre Verbundenheit mit der BBL durch ihr Kommen - auch<br />
nach ihrem langjährigen Ausscheiden aus ihren Funktionen zum Ausdruck bringen. So konnten<br />
diesmal mit besonderer Freude Ehrenpräsident Adolf Pfann, Ehrenvorsitzende Helga Pauer, der<br />
frühere Verbandskassier Eduard Wiebogen und der langjährige Außenstellvorsitzende aus Linz,<br />
Horst Ranzmeir, willkommen geheißen werden. Alle Referenten bekundeten ihren Willen, auch<br />
künftig die <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> nach besten Kräften in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.<br />
Mit einem gemütlichen Beisammensein klang die stimmungsvolle Feier aus.<br />
Gerne gesehene Gäste bei der Feier des Verbandes: DI Herbert Logar (Bildmitte, Geschäftsführer der <strong>ÖBB</strong>-<br />
Immo GmbH) und Gottfried Winkler (Vorsitzender der Gewerkschaft vida, r.i.B.) mit Verbandspräsident Reg.<br />
Rat Stefan Maschl
Seite -2- / Dezember <strong>2013</strong><br />
BBL aktuell<br />
aus erster Hand<br />
Werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte<br />
Mitglieder unserer Zweigvereine!<br />
Das zur Neige gehende Jahr stand im<br />
Zeichen des Verbandstages, den wir am 15. und<br />
16. Mai <strong>2013</strong> in Wien abgehalten haben. Dabei<br />
haben wir wieder ein gutes und bewährtes Team,<br />
aber auch neue Leute an die Spitze des Verbandes<br />
mit seinen vier Außenstellen gewählt, die bereit<br />
sind, in der kommenden Zeit wieder mit vollem<br />
Einsatz und Tatkraft für die Belange der BBL da<br />
zu sein. Und gerade diesen Einsatz und die solidarische<br />
Zusammenarbeit unserer BBL, bis hin<br />
zum kleinsten Zweigverein, werden wir dringender<br />
denn je brauchen, wenn wir in dieser unübersichtlichen<br />
und wechselhaften Zeit bestehen wollen.<br />
<strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> ist eine billige Verwaltungsform<br />
Die laufenden Koalitionsverhandlungen<br />
zur Bildung einer neuen Bundesregierung bergen<br />
zahlreiche Fragezeichen in sich. Welche Auswirkungen<br />
werden sie womöglich auch auf die<br />
Österreichischen Bundesbahnen - unseren<br />
Grundeigentümer - haben und damit auch auf<br />
uns? Wenn da immer wieder von ganz bestimmter<br />
Seite der Ruf nach einer Ausgliederung - einer<br />
"Privatisierung" der Bahnimmobilien ertönt, dann<br />
sei dazu hier klar gesagt, dass es für die Grundstücke<br />
der Bahn, die nicht betriebsnotwendig sind,<br />
keine bessere, billigere und effizientere<br />
Grundstücksverwaltung gibt, als dies durch unsere<br />
<strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> erfolgt. Eine Verwaltung,<br />
die durch die BBL zu Eigenkosten und mit ehrenamtlich<br />
tätigen Funktionärinnen und Funktionären<br />
in rund 150 Zweigvereinen im gesamten Bundesgebiet<br />
erfolgt, die Flächen pflegt und in Evidenz<br />
hält und bei Bedarf dem Grundeigentümer<br />
unbürokratisch und schnellstmöglich wieder zurückstellt<br />
und noch dazu bereits rund 2,3 Millionen<br />
Euro an Pachtzins jährlich abliefert, sollte man<br />
nicht geringschätzen und in diesem Zusammenhang<br />
von "Privatisierung" reden. Mag sein, dass<br />
derartige Gedanken lediglich aus Unkenntnis oder<br />
Gedankenlosigkeit oder vielleicht aus billigem politischen<br />
Kalkül geäußert werden oder wurden.<br />
Und dass bei näherem Nachdenken und<br />
genauerer Analyse derartige Überlegungen - wie<br />
übrigens schon öfters in den vergangenen Jahren<br />
oder auch Jahrzehnten - rasch wieder dorthin<br />
verschwinden, wo sie auch hin gehören - in die<br />
unterste Schublade - und Deckel<br />
zu!<br />
<strong>ÖBB</strong> die vertragsgerechte Rücknahme der Fläche<br />
bestätigen, ist daher in jedem Fall zu erstellen,<br />
um möglichen späteren Diskussionen vorzubeugen.<br />
Im Zweifel bitte unbedingt Rücksprache<br />
mit den jeweiligen Außenstellen des Verbandes<br />
halten! Denn, wenn erst einmal Gerichtsverfahren<br />
bei Räumungen notwendig sind - auch diese<br />
werden immer häufiger - rächt sich so manche<br />
Nachlässigkeit...........<br />
Präsident<br />
Reg. Rat Stefan Maschl<br />
Einhaltung des Widerrufsverfahrens<br />
Wenn ich schon bei der<br />
Rückstellung von Grundstücken<br />
an den Grundeigentümer - "Widerrufe"<br />
- bin, da soll hier das<br />
Recht der <strong>ÖBB</strong>, prekaristisch<br />
überlassene Grundstücke bei Bedarf<br />
rückfordern zu können, in<br />
keiner Weise in Frage gestellt werden.<br />
Die <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> ist<br />
vertragstreu und beweist dies jeden<br />
Tag aufs Neue wieder. Und<br />
wir haben auch ein genaues Procedere<br />
für die Rückstellung der<br />
Flächen vereinbart, mit Fristenläufen<br />
und einem Verständigungsmechanismus.<br />
Daher ist es nicht hinnehmbar,<br />
wenn immer Fälle vorkommen, dass Planungen,<br />
die Flächen der BBL berühren, ohne Absprache<br />
mit uns erfolgen. Und auch, dass Grundstücksverkäufe<br />
von BBL-Flächen ohne Verständigung<br />
der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong>, ohne Widerruf, erfolgen.<br />
Mir wurde kürzlich ein Fall zur Kenntnis<br />
gebracht, in dem ein Verkauf bereits vor geraumer<br />
Zeit erfolgt ist und der Zweigverein sowie das<br />
betroffene Mitglied - ebenso wie der Verband -<br />
davon in keinster Weise informiert wurden und<br />
das Mitglied auf der Fläche verblieben ist. Skurril<br />
dabei: Der neue Eigentümer ist das ehemalige<br />
Mitglied der BBL, das den Mitgliedsbeitrag fünf (!)<br />
Jahre weiterbezahlt hat, obwohl er das Grundstück<br />
schon längst im Besitz hatte!<br />
Solche Zustände wollen wir nicht, auch<br />
wenn es sich lediglich um ein "Prekarium" - eine<br />
Bittleihe - handelt! Deshalb fordern wir bei jeder<br />
Gelegenheit von allen Stellen der <strong>ÖBB</strong> die Einhaltung<br />
der vereinbarten Vorgangsweise bei Flächenwiderrufen<br />
ein. Und ich ersuche hier eindringlich alle<br />
Zweigvereinsobmänner und -funktionäre, im Falle<br />
notwendiger Flächenräumungen genau zu beachten,<br />
dass auch ein Widerruf vorliegt, und dass die Fläche<br />
geräumt "von allen Fahrnissen und ortsfesten<br />
Anlagen" ist und auch, ob die Fläche von den<br />
<strong>ÖBB</strong> ordnungsgemäß wieder zurückgenommen<br />
wird. Ein "Rückstellungsprotokoll", in dem die<br />
Kleingärten - zu allen Zeiten reizvoll<br />
Laufende Gespräche mit der Geschäftsführung<br />
von <strong>ÖBB</strong>-Immobilen<br />
Bei all dem, nunmehr doch zu etwas<br />
Erfreulicherem. Der verstärkte Kontakt zur Geschäftsführung<br />
der <strong>ÖBB</strong>-Immobilienmanagement<br />
GmbH, der sich in den vergangenen Monaten herausgebildet<br />
hat, lässt erwarten, dass solche Fälle<br />
einer Missachtung des vereinbarten Widerrufsverfahrens<br />
Einzelfälle sind und auch solche bleiben<br />
werden. Dem sollen regelmäßige, im<br />
Quartalsrythmus erfolgende, Gesprächsrunden<br />
zwischen Verband und <strong>ÖBB</strong>-Immobilien dienlich<br />
sein. DI Logar, Geschäftsführer der <strong>ÖBB</strong>-Immo<br />
GmbH, hat eine verstärkte Information des Verbandes<br />
im Zusammenhang mit Flächenrückforderungen<br />
zugesagt. Gleichzeitig werden die<br />
abgeschlossenen, auf 25 Jahre oder kürzer laufenden<br />
Einzelverträge dahingehend geprüft, ob<br />
allenfalls schon jetzt eine Verlängerung der Laufzeit<br />
möglich ist. Jedenfalls können wir dies als<br />
Zeichen des guten Willens seitens der <strong>ÖBB</strong> werten,<br />
dass die Belange der BBL wichtig erscheinen<br />
und ernst genommen werden. Hoffen wir<br />
jedenfalls, dass dies auch künftig so sein wird.<br />
Rechtsfälle werden immer mehr<br />
Die Anzahl von Rechtsstreitigkeiten nimmt<br />
rasant zu. Sei es, dass Unterpächter den Unterpachtzins<br />
nicht zahlen oder aber Prekaristen nicht<br />
bereit sind, im Falle eines Widerrufes ihre Fläche
BBL aktuell<br />
aktuell Seite -3- / Dezember <strong>2013</strong><br />
geräumt von allen Fahrnissen und ortsfesten Anlagen<br />
zurück zu stellen oder dass die Verwahrlosung<br />
von Grundstücksflächen ein Thema ist -<br />
jedenfalls ist in immer mehr Fällen die Einschaltung<br />
eines Rechtsanwaltes notwendig. Der Verband<br />
hat deshalb im Rahmen einer Klausurtagung<br />
am 21. und 22. Oktober <strong>2013</strong> mit Rechtsanwalt<br />
Dr. Rainer Schischka etliche aktuelle Rechtsfragen<br />
durchdiskutiert. Einige interessante Darlegungen<br />
entnehmen Sie bitte dieser Ausgabe von<br />
"bbl-aktuell".<br />
Rechtsschutzversicherung für Verband und für<br />
die Zweigvereine<br />
Und gerade deshalb, weil Rechtsstreitigkeiten<br />
immer mehr über Hand nehmen, wurde<br />
am Verbandstag der Verband beauftragt, Möglichkeiten<br />
einer Rechtsschutzversicherung zu prüfen.<br />
Wir haben deshalb Gespräche mit Versicherungsanbietern<br />
aufgenommen, um hier alsbald womöglich<br />
zu einem derartigen Abschluss zu kommen. Ich meine<br />
jedenfalls, eine derartige Versicherung wäre schon<br />
deshalb notwendig, weil heute schon viele unserer<br />
Mitglieder und Grundstücksnutzer derartige Versicherungen<br />
haben und deshalb der Weg zum Rechtsanwalt<br />
oder zum Gericht ein durchaus leichter ist. Bei<br />
Vorliegen konkreter Ergebnisse wird der Verband<br />
informieren.<br />
Umfassende Schulung der wichtigsten Zweigvereinsfunktionärinnen<br />
und -funktionäre<br />
Wie schon mehrmals angekündigt finden<br />
mit Beginn des kommenden Jahres wieder umfangreiche<br />
Schulungsveranstaltungen für Zweigvereinsfunktionärinnen<br />
und -funktionäre statt. Die<br />
Schulungen sollen durch die Außenstellen des<br />
Verbandes organisiert werden, um weite Anreisewege<br />
möglichst hintan zu halten. Dabei werden<br />
unsere Vertragsgrundlagen einschließlich der<br />
Einzelverträge und Unterpachtverträge, Statuten,<br />
Geschäftsordnungen, Gartenordnung, aber auch<br />
Auflösung von Mitgliedschaften und Grundstücksüberlassungen<br />
sowie die allfällige Beschreitung<br />
des Rechtsweges wichtige Themenbereiche sein.<br />
Seitens des Verbandes wird eine entsprechende<br />
Schulungsunterlage zur Verfügung gestellt, die die<br />
wichtigsten Bestimmungen zusammenfasst. Mit<br />
Beginn des kommenden Jahres ist zugleich auch<br />
die Herausgabe eines neuen "Handbuches für<br />
Mitglieder" vorgesehen.<br />
Die Einladung zu diesen Schulungen wird<br />
durch die jeweiligen Außenstellen des Verbandes<br />
zeitgerecht erfolgen.<br />
Immobilienertragssteuer und Grunderwerbssteuer<br />
Bei der Übertragung eines Kleingartens<br />
an einen neuen Unterpächter oder Prekaristen<br />
fällt im Regelfall Grunderwerbssteuer an und -<br />
unter gewissen Voraussetzungen - kann auch eine<br />
Immobilienertragssteuer zum Tragen kommen.<br />
Da diesbezüglich sehr viele Unklarheiten bestehen,<br />
wird in dieser Ausgabe der Versuch einer<br />
Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen<br />
unternommen (siehe Seiten 4 und 5). Die<br />
<strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> hat die Verpflichtung, beim<br />
Wechsel von Grundstücksnutzern sowohl ausscheidende<br />
Mitglieder/Flächennutzer, wie auch neu eintretende<br />
von ihrer Meldepflicht bezüglich eines<br />
möglichen Anfalles dieser Steuern zu informieren<br />
und sie darauf hinzuweisen, dass sie sich diesbezüglich<br />
der Dienste eines Notars bedienen müssen<br />
("FinanzOnline" ist nur Notaren und Rechtsanwälten<br />
zugänglich).<br />
Weihnachten und Neujahr<br />
Aus Anlass des zu Ende gehenden Jahres<br />
darf ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen<br />
im Verband, den Außenstellen und den Zweigvereinen<br />
sehr herzlich bedanken, die mich bei<br />
meiner Arbeit unterstützt haben. Gleichzeitig bitte<br />
ich Sie, auch weiterhin mit diesem Engagement<br />
und Einsatz für unsere <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> da zu<br />
sein, wie dies bisher der Fall war. Ich bin überzeugt,<br />
dass es uns auch künftig in gemeinsamen<br />
Anstrengungen gelingen wird, unsere Grundstücke<br />
für unsere vielen Tausenden von<br />
Prekariumsnehmern oder Unterpächtern abzusichern,<br />
für unsere Anliegen Verständnis zu finden<br />
und unser Vereinsleben auch weiterhin so<br />
vielfältig und attraktiv zu gestalten, wie dies bisher<br />
der Fall war.<br />
Namens des Verbandes, aber auch ganz<br />
persönlich, wünsche ich Ihnen, liebe Kolleginnen<br />
und Kollegen, eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit,<br />
einen geruhsamen Jahresausklang<br />
und das Allerbeste für das kommende Neue Jahr.<br />
Ihr<br />
Wer kennt ihn nicht, den prächtigen roten Weihnachtsstern,<br />
der als Weihnachtsdeko und beliebtes<br />
Mitbringsel die düstere Winterzeit mit seinen farbigen<br />
Blättern aufhellt? Was viele nicht wissen: Der Weihnachtsstern<br />
ist in seiner Urform weder eine Topfpflanze<br />
noch einjährig.<br />
In der Vorweihnachtszeit gibt es in Märkten<br />
und an Blumenständen eine große Auswahl an Weihnachtssternen<br />
(Euphorbia pulcherrima) zu kaufen. Die<br />
Pflanzen mit den roten, rosa- oder cremefarbenen<br />
Hochblättern gehören für uns zur Vorweihnachtszeit<br />
wie Plätzchen, Glühwein und „Last Christmas“. Und<br />
das obwohl der Weihnachtsstern eigentlich ein waschechter<br />
Südamerikaner und erst seit den 1950er Jahren<br />
hierzulande als Zimmerpflanze bekannt ist. Seit dieser<br />
Der Weihnachtsstern (Euphorbia<br />
pulcherrima)<br />
Zeit wurde seine Beliebtheit immer größer und trotz der<br />
Saisonalität ist der Weihnachtsstern inzwischen eine<br />
der meistverkauften Zimmerpflanzen weltweit.<br />
Richtig gießen<br />
Gießen Sie Ihren Weihnachtsstern<br />
eher zu wenig als zu viel,<br />
denn Staunässe verträgt Euphorbia<br />
pulcherrima gar nicht.<br />
Am besten bekommt ihr ein<br />
Tauchbad, je nach Topfgröße<br />
und Luftfeuchtigkeit alle sieben<br />
bis zehn Tage. Die Blumenerde<br />
darf zwischendurch ein<br />
bisschen austrocknen, bevor<br />
Sie den Weihnachtsstern erneut<br />
wässern. Werden die Blätter<br />
gelb und abgeworfen, deutet das auf einen zu nassen<br />
Wurzelballen hin. Lässt der Weihnachtsstern die<br />
Blätter hängen, was besonders bei direkter Sonneneinstrahlung<br />
leicht passiert, steht er zu trocken. Da das<br />
mitgelieferte Substrat oft minderwertig ist und das Wasser<br />
nicht richtig hält, empfiehlt sich spätestens nach der<br />
Blüte ein Umtopfen.<br />
Wo sind die roten Blätter hin?<br />
Der Weihnachtsstern wird nach Weihnachten, wenn<br />
er seine roten Hochblätter verliert, oft wie eine Einwegflasche<br />
entsorgt – zu Unrecht! Ebenso wie der<br />
Weihnachtskaktus (Schlumbergera) ist der Weihnachtsstern<br />
eine Kurztagspflanze. Diese blühen<br />
nur bei weniger als 12 täglichen Sonnenstunden.<br />
In unseren Breiten ist das ab Oktober<br />
natürlicherweise der Fall. Allerdings<br />
ist die Beleuchtung im Wohnraum durch<br />
künstliches Licht meist deutlich länger, als<br />
der blühende Weihnachtsstern benötigt.<br />
Wird er länger als zwölf Stunden dem Licht<br />
ausgesetzt, tritt er in den Blühstreik und<br />
verliert mit der Blüte auch die roten Hochblätter:<br />
Der Langschläfer braucht eben seinen<br />
Schönheitsschlaf.......<br />
Weihnachtsstern nicht wegwerfen<br />
Nach Abwurf der farbigen Hochblätter kann die mehrjährige<br />
Pflanze ohne Probleme übersommert werden.<br />
Dazu den Weihnachtsstern nach der Blüte stark zurückschneiden<br />
und in frisches, durchlässiges Substrat setzen.
Seite -4- / Dezember <strong>2013</strong><br />
BBL aktuell<br />
Übertragung von Kleingartenhäusern auf fremdem Grund -<br />
Immobilienertrags- und Grunderwerbssteuer<br />
Immer wieder wird an den Verband folgende Frage herangetragen: "Wann fällt bei Übertragung eines Kleingartenhauses im Zusammenhang<br />
mit dem Wechsel des Unterpächters (auf der Kleingartenparzelle befindet sich ein Haus für welches eine Ablöse an den<br />
bisherigen Unterpächter bezahlt wird) Grunderwerbssteuer oder Immobilienertragssteuer an?" Deshalb soll nachstehend der Versuch<br />
unternommen werden, diese nicht einfache Materie möglichst einfach und prägnant darzustellen.<br />
Grundsätzliches:<br />
Der Verband der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> ist rend bei Liegenschaftskäufen die Grunderwerbssteuer<br />
3,5 % (in Ausnahmefällen 2%) des Kauf-<br />
Generalpächter von Grundstücken, auf welchem<br />
sich Kleingartenhäuser befinden. Das Bundeskleingartengesetz<br />
kommt dabei zur Anwendung Schenkung in Höhe von 3,5 % bzw. 2 % vom 3-<br />
preises beträgt, bemisst sie sich im Falle einer<br />
(nicht jedoch bei Prekariumsflächen - gegen fachen Einheitswert der Liegenschaft, welcher<br />
jederzeitigen Widerruf). Baulichkeiten auf den üblicherweise deutlich unter dem tatsächlichen<br />
Grundstücken, welchen von den jeweiligen Verkehrswert angesetzt ist. Diese Ungleichbehandlung<br />
von Kaufverträgen und Schenkun-<br />
Unterpächtern errichtet werden, werden grundsätzlich<br />
mit der Absicht errichtet, stets auf dem gen wurde bereits vom VfGH bemängelt und es<br />
Grundstück zu verbleiben. Rechtlich werden sie ist eine gesetzliche Änderung bis spätestens Mitte<br />
des Jahres 2014 zu erwarten.<br />
daher als unselbständiges Liegenschaftszubehör<br />
gem. § 297 ABGB qualifiziert. Immobilienertragssteuer<br />
Dem Unterpächter steht bei Beendigung Bei der Übertragung von Kleingartenhäusern<br />
kommt nunmehr unter gewissen Vor-<br />
des Unterpachtverhältnisses gemäß § 16 KlGG<br />
ein Anspruch auf Ersatz des Aufwandes zu (diese<br />
Bestimmung gilt nicht für prekaristische Rechtser<br />
eine vom Verkäufer zu entrichtende Immobilienaussetzungen<br />
zusätzlich zur Grunderwerbssteuverhältnisse;<br />
hier ist die Bezahlung eines Aufwandsersatz<br />
eine Kann-Bestimmung). Der In den erläuternden Bestimmungen zum<br />
ertragssteuer hiezu.<br />
Wert der Baulichkeiten wird grundsätzlich durch "1. Stabilitätsgesetz 2012" wird hiezu folgendes<br />
einen Gutachter geschätzt. Das Kleingartengesetz festgehalten:<br />
sieht keinen Anspruch auf Mehrerlös vor. "In § 30 Abs. 1 (Anm.: Einkommenssteuergesetz<br />
Der Unterpachtvertrag kann nur vom - Immobilienertragssteuer) soll auch der steuerliche<br />
Begriff des Grundstückes definiert wer-<br />
Generalpächter (Verband der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong>)<br />
abgeschlossen werden. Der Unterpächter<br />
selbst hat kein Weitergaberecht. steuerliche Belange der Grund und Boden samt<br />
den. Unter einem Grundstück sind für ertrag-<br />
Steuerliche Belastung<br />
Gebäude und grundstücksgleiche Rechte zu<br />
Der Grundstücksbegriff im Sinne der verstehen. Als (Teil-)Grundstück gelten diese<br />
Einkommenssteuer umfasst neben Grund und Wirtschaftsgüter ab jeweils auch für sich, wenn<br />
Boden und Gebäuden auch Gebäude auf fremdem<br />
Grund. Gebäude auf fremdem Grund sind Demnach ist ein Gebäude als Teil-<br />
sie isoliert veräußert werden."<br />
demnach nicht nur Superädifikate, sondern auch grundstück zu qualifizieren, welches der Ertragssteuerpflicht<br />
unterliegt. § 30 EStG stellt auf<br />
Gebäude, die stets auf fremdem Grund bleiben<br />
sollen (unselbständiges Liegenschaftszubehör), das wirtschaftliche Eigentum ab. Steuerrechtlich<br />
wie zum Beispiel Schrebergartenhütten oder stellen Investitionen eigene Wirtschaftsgüter dar,<br />
Kleingartenhäuser. Es werden demnach auch welche im wirtschaftlichen Eigentum des<br />
Kleingartenhäuser von der Immobilienbesteuerung<br />
erfasst - sie fassen unter den Tatsteuerlicher<br />
Sicht liegt eine Übertragung des<br />
Nutzungsberechtigen stehen. Aus ertragsbestand<br />
der "privaten Grundstücksveräußerung".<br />
Nutzungsberechigten an einen anderen<br />
"wirtschaftlichen Eigentums" durch den<br />
Grunderwerbssteuer<br />
Nutzungsberechtigten bei der Übertragung von<br />
Bei der Übertagung von Kleingartenhäusern<br />
fällt somit Grunderwerbssteuer an, für lösen. Der Nachpächter erlangt mit der Über-<br />
Kleingartenhäusern vor - ähnlich wie bei Mieter-<br />
deren Entrichtung kraft Gesetzes üblicherweise nahme und Ablöse wirtschaftliches Eigentum.<br />
Dem Unterpächter, welcher das wirtschaft-<br />
sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber<br />
haften. Trotz Abschaffung des Erbschafts- und liche Eigentum an den Nachpächter gegen Entschädigung<br />
überträgt, sind die Einkünfte aus der<br />
Schenkungssteuergesetzes fällt eine Grunderwerbssteuer<br />
auch bei Übertragung von Veräußerung zuzurechnen. Das Vorliegen von<br />
Liegenschaftsvermögen im Wege einer Schenkung<br />
oder im Wege vom Erbschaften an. Wähgünstigungen<br />
ist im Einzelfall zu<br />
etwaigen Befreiungstatbeständen sowie von Be-<br />
prüfen.<br />
Mehrerlös ist steuerpflichtig<br />
Das KlGG sieht nur einen Anspruch auf<br />
Ersatz des Aufwandes im Sinne des § 16 vor.<br />
Ein Anspruch auf Mehrerlös besteht grundsätzlich<br />
nicht. Der Immobilienertragssteuer unterliegt<br />
der Gewinn aus der Veräußerung, sofern nicht<br />
einer der Befreiungstatbestände (zum Beispiel<br />
Herstellerbefreiung bei Selbsterrichtung oder<br />
Hauptwohnsitzbefreiung) vorliegt. Ein Hauptwohnsitz<br />
liegt dann vor, wenn das verkaufte<br />
Objekt seit der Anschaffung bis zur Veräußerung<br />
mindestens 2 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt<br />
wurde oder innerhalb der letzten 10 Jahre<br />
mindestens 5 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz<br />
genutzt wurde. Wie erwähnt sind vom<br />
Verkäufer selbst errichtete Gebäude ebenfalls<br />
von der Immobilienertragssteuer befreit.<br />
Höhe der Immobilienertragssteuer<br />
Sofern die Befreiungsbestimmungen<br />
nicht anwendbar sind, fällt grundsätzliche eine<br />
Immobilienertragssteuer in Höhe von 25 % des<br />
Veräußerungsgewinnes an. Der Veräußerungsgewinn<br />
ermittelt sich in aller Regel aus<br />
einer Differenzrechnung zwischen Verkaufspreis<br />
und letztem Ankaufspreis unter Berücksichtigung<br />
der bei Ankauf angefallenen Nebenkosten<br />
(Vertragskosten und dergleichen) und der Kosten<br />
von allenfalls zwischenzeitig durchgeführten<br />
Instandsetzungen. Liegt der letzte entgeltliche<br />
Erwerbsakt vor dem 31.3.2002, so beläuft sich<br />
die Immobilienertragssteuer auf 3,5 % des<br />
Verkaufspreises oder nach Wahl des Verkäufers<br />
auf 25 % des Veräußerungsgewinnes.<br />
Einhebung/Abfuhr der Grunderwerbssteuer<br />
und der Immobilienertragssteuer durch<br />
Parteienvertreterinnen/Parteienvertreter<br />
(Notarinnen/Notare oder Rechtsanwälte)<br />
Aus der Sicht des Verbandes ist es als<br />
erschwerend zu betrachten, dass die Einhebung/<br />
Abfuhr sowohl der Grunderwerbssteuer als auch<br />
der Immobilienertragsersteuer ab dem Jahr<br />
<strong>2013</strong> unter Einschaltung eines Notars oder eines<br />
Rechtsanwaltes erfolgen muss. Demnach ist<br />
wie folgt vorzugehen:<br />
• Die Abgabenerklärung für die<br />
Immobilienertragssteuer ist grundsätzlich<br />
durch den Übertragenden (Berechtigten/Verkäufer)<br />
vor dem Notar abzugeben. Hiebei müssen<br />
sämtliche relevanten Daten für das Grundstück<br />
bekanntgegeben werden. Fortsetzung
BBL aktuell<br />
Fortsetzung von Seite 4<br />
• Die Abgabenerklärung für die Grunderwerbssteuer<br />
ist grundsätzlich durch den<br />
Übernehmer (Begünstigten/Käufer) vor dem<br />
Notar abzugeben. Dieser Erklärung sind sämtliche<br />
Unterlagen, die der Übernahme der Baulichkeit<br />
zugrunde liegen (Unterpachtvertrag, Nachweis<br />
über den Aufwandsersatz, Bezeichnung des<br />
Grundstückes) beizugeben, da ansonsten keine<br />
Mitteilung durch den Notar an das Finanzamt erfolgen<br />
kann.<br />
Ob es letztendlich zu einer Steuerbelastung<br />
kommt, ist davon abhängig davon, ob<br />
ein Gewinn durch die private Veräußerung erzielt<br />
wurde. Die Kosten des Notars/Rechtsanwaltes<br />
müssen jedoch in jedem Falle entrichtet werden.................<br />
Formulare demnächst auf der Homepage<br />
des Verbandes zum Herunterladen<br />
In Anlehnung an die diesbezügliche Vorgangsweise<br />
des Zentralverbandes der Kleingärtner<br />
Österreichs wurden Drucksorten für die notwendigen<br />
Meldungen an die Notare/Rechtsanwälte<br />
ausgearbeitet. Diese werden in Kürze über<br />
die Homepage des Verbandes www.obbl.at im<br />
internen Bereich heruntergeladen und ausgefüllt<br />
werden können.<br />
Information der Mitglieder/Unterpächter ist<br />
verpflichtend<br />
Aufgabe der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong> und<br />
ihrer Zweigvereine ist es, die betroffenen Personen<br />
bei einem Mitgliederwechsel / neue Unterpächter<br />
von diesem Sachverhalt zu informieren<br />
und sie aufzufordern, zu einem Notar oder<br />
Rechtsanwalt zu gehen. Die Verantwortung für<br />
die Abgabe der jeweiligen Meldungen obliegt den<br />
betroffenen Personen in eigener Verantwortung.<br />
Im aktuell vom Verband ausgefertigten Unterpachtvertrag<br />
heißt es demnach wie folgt:<br />
"8. Sonstige Abreden:<br />
8.1. Der Unterpächter verpflichtet sich, eine<br />
allenfalls direkt mit dem Vorunterpächter über<br />
die diesem an Aufwendungsersatz i.S.d.§ 16<br />
KlGG unmittelbar zu leistende Entschädigungszahlung<br />
getroffene Vereinbarung binnen 14 Tagen<br />
nach Unterfertigung des Unterpachtvertrages<br />
grundsätzlich mittels elektronischer<br />
Abgabenerklärung durch einen Parteienvertreter<br />
über FinanzOnline anzuzeigen. Parteienvertreter<br />
sind in diesem Fall ausschließlich Notar und<br />
Rechtsanwälte, die Teilnehmer an FinanzOnline<br />
sind".<br />
Reg. Rat Stefan Maschl<br />
aktuell Seite -5- / Dezember <strong>2013</strong><br />
"Die Unkenntnis der Steuergesetze<br />
befreit nicht von der<br />
Pflicht zum Steuerzahlen. Die<br />
Kenntnis aber häufig".<br />
Meyer A. Rothschild, Bankier<br />
(1744–1812)<br />
An<br />
öff. Notar<br />
Formular für den Verkäufer<br />
Auftrag zur Durchführung der Abgabenerklärung für die ImmoESt<br />
Ich, (Vor- und Zuname)<br />
…….........................……………………………………………….….<br />
geboren am .……………………………………..Sozialversicherungsnummer<br />
……….....<br />
beauftrage hiermit<br />
öff. Notar<br />
im Zuge<br />
der Abgabenerklärung für die Grunderwerbsteuer und die Immobilienertragsteuer<br />
sämtliche relevanten Daten, betreffend die Vereinbarung vom<br />
…………………………........................ (Datum des Abschlusses der<br />
Vereinbarung, mit welcher das neue Pachtverhältnis begründet und der<br />
Aufwendungsersatz vereinbart wurde) hinsichtlich der Kleingartenparzelle <strong>Nr</strong>.<br />
An<br />
öff. Notar<br />
Formular für Käufer<br />
Auftrag zur Durchführung der Abgabenerklärung für die GrESt<br />
Ich, (Vor- und Zuname)<br />
…….........................……………………………………………….….<br />
geboren am .……………………………………..Sozialversicherungsnummer<br />
……….....<br />
wohnhaft<br />
………………………………………………………………………………….…<br />
Telefonnummer<br />
Mail.....…………………………………….<br />
beauftrage hiermit<br />
öff. Notar<br />
in<br />
wohnhaft<br />
in<br />
………………………………………………………………………………….…<br />
Telefonnummer<br />
………………………………E-<br />
Mail.....…………………………………….<br />
………………………………E-<br />
Zuge der Abgabenerklärung für die Grunderwerbsteuer und die<br />
Die Originale werden in Kürze im internen Bereich unter www.obbl.at verfügbar sein!<br />
im
Seite -6- / Dezember <strong>2013</strong><br />
BBL aktuell<br />
Verbandspräsidium und Präsidiumsbeirat tagten im Burgenland<br />
Das Verbandspräsidium sowie der Präsidiumsbeirat hielten vom 21. bis 22. Oktober <strong>2013</strong> im burgenländischen<br />
Jois, am Neusiedlersee gelegen, eine Klausurtagung ab.<br />
Im Mittelpunkt der Tagung stand ein Referat des<br />
Anwaltes des Verbandes, Dr. Rainer Schischka,<br />
der die rechtliche Seite der verschiedenen<br />
Nutzungsverhältnisse, zu denen die Flächen<br />
an Mitglieder der Zweigvereine vergeben werden,<br />
stand. Breit gefächert waren die Anfragen<br />
der Delegierten, die letztlich auch in das Steuerrecht<br />
hineinreichten. Diese Fragen konnten<br />
überaus kompetent von Frau Dr. Christiana<br />
Schischka beantwortet werden. Ein nicht minder<br />
umfangreiches Thema widmete sich dem<br />
Verhältnis des Verbandes der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong><br />
zum Grundeigentümer <strong>ÖBB</strong> - genauer<br />
gesagt, dem Liegenschaftsverwalter, der <strong>ÖBB</strong>-<br />
Immobilienmanagement GmbH. Zu diesem<br />
Themenkreis konnte der Verbandspräsident,<br />
Reg. Rat Stefan Maschl, Mag. Markus Verner<br />
in Stellvertretung für den Geschäftsführer Dipl.<br />
Ing. Herbert Logar, begrüßen. Mag. Verner<br />
nahm seitens der Delegierten Wünsche und<br />
Anregungen mit. Einen weiteren wichtigen<br />
Diskussionsbeitrag stellten die Statuten des Verbandes<br />
sowie bevorstehende Informationsveranstaltungen<br />
für Funktionäre in den Zweigvereinen<br />
dar.<br />
Rechtsanwalt Dr. Rainer Schischka (2.v.l.) und seine Gattin, Frau Dr. Christiane Schischka,<br />
beleuchteten in ihren Referaten aktuelle Rechtsfragen aus dem Kleingartenwesen und standen<br />
den Tagungsteilnehmern auch für individuelle Anfragen zur Verfügung. Ein besonderes Thema<br />
war die Immobilienertagssteuer (siehe auch Seiten 4 und 5). Die interessantesten Diskussionsthemen<br />
werden auf der Seite 7 in Frage- und Antwortform dargestellt.<br />
Warum ist ein Schätzgutachten<br />
wichtig?<br />
Immer wieder wird an den Verband die Frage<br />
herangetragen, warum überhaupt und in welchen<br />
Fällen es notwendig sei, Schätz- oder<br />
Bewertungsgutachten über in Unterpacht oder<br />
vergebene Kleingärten einzuholen. Daher<br />
nachstehende Erläuterungen:<br />
Unter der Überschrift Aufwendungen hat § 16 Abs 1<br />
des Bundes-Kleingartengesetzes (KIGG, BGBI<br />
1959/6) folgenden Wortlaut:<br />
Bei Beendigung des Unterpachtverhältnisses kann<br />
der Unterpächter vom Generalpächter den Ersatz<br />
für die von ihm gemachten Aufwendungen<br />
beanspruchen, die zur kleingärtnerischen Nutzung<br />
notwendig oder nützlich sind, insbesondere für<br />
Obstbäume, Sträucher und sonstige Kulturen; für<br />
Baulichkeiten jedoch nur, wenn sie den<br />
Bauvorschriften entsprechend errichtet worden sind.<br />
Der Ersatz gebührt nach dem gegenwärtigen<br />
Werte, insofern er den wirklich gemachten<br />
Aufwand nicht übersteigt.<br />
Das Gesetz legt also fest,<br />
- dass dem Unterpächter bei Beendigung des<br />
Unterpachtverhältnisses grundsätzlich ein Anspruch<br />
auf Aufwendungsersatz zusteht,<br />
- welche Aufwendungen vom Anspruch auf<br />
Aufwendungsersatz erfasst sind und<br />
Mag. Markus Verner (l.i.B.) nahm in seiner Eigenschaft<br />
als Assistent der Geschäftsführung<br />
der <strong>ÖBB</strong>-Immo GmbH an der Klausurtagung<br />
teil. Er nahm zahlreiche Anfragen entgegen<br />
und versuchte in seiner Wortmeldung, auch<br />
auf die Problematik der Widerrufe aus Sicht<br />
des Unternehmes darzustellen.Mag Verner<br />
wird auch künftig zu den Sitzungen des<br />
Verbandspräsidiums und des Beirates eingeladen<br />
werden und steht dem Verband als direkte<br />
Kontaktstelle zur Geschäftsführung der<br />
<strong>ÖBB</strong>-Immobilienmanagement GmbH zur Verfügung.<br />
- welche Kriterien im Sinne einer Deckelung<br />
des Ersatzanspruchs zu beachten sind.<br />
Zur praktischen Erfüllung der zuletzt genannten<br />
Bewertungsvorschrift ist es schon aus zwei Gründen<br />
erforderlich, ein Bewertungsgutachten einzuholen,<br />
- zum einen deshalb, weil der gegenwärtige Wert<br />
nicht anders bestimmbar ist, und<br />
- zum anderen, weil der Unterpächter so gut wie nie<br />
in der Lage sein wird, den wirklich gemachten<br />
Aufwand nachzuweisen.<br />
Der Schutzzweck der Bestimmungen der §§ 16 Abs<br />
1 und 11 Abs 5 KIGG ist in der Absicht des<br />
Gesetzgebers begründet, einen schwunghaften<br />
Handel mit Kleingärten nach Verkehrs- oder sogar<br />
Liebhaberwerten zu unterbinden, und solcherart die<br />
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kleingärten<br />
auch für Bevölkerungskreise erschwinglich bleiben,<br />
die nicht unbedingt zu den ausgesprochen Begüterten<br />
gerechnet werden können.<br />
Punkt 12 der Gartenordnung der BBL legt<br />
folgendes fest:<br />
Kann über die Höhe derselben keine Einigung erzielt<br />
werden oder übersteigt der Gesamtwert der Baulichkeiten,<br />
Kulturen und festen Anlagen voraussichtlich einen<br />
Gesamtwert von EUR 11.000,— ist ein gerichtlich<br />
beeideter Sachverständiger für das Liegenschaftswesen<br />
durch den Zweigverein auf Kosten des ausscheidenden<br />
Mitgliedes beizuziehen, dessen Schätzungsergebnis von<br />
beiden Teilen anzuerkennen ist, da die Übervorteilung<br />
eines Gartennachfolgers unstatthaft ist.
BBL aktuell<br />
aktuell Seite -7- / Dezember <strong>2013</strong><br />
Rechtsprobleme in Frage und Antwort<br />
Bei der Klausurtagung (siehe nebenstehenden Bericht) wurden mit Rechtsanwalt Dr. Rainer Schischka und Frau Dr. Christiana<br />
Schischka etliche Rechtsfragen diskutiert, die nachstehend auszugsweise in Frage- und Antwortform wiedergegeben werden.<br />
Was geschieht nach dem Ableben eines<br />
Unterpächters?<br />
Dies regelt das Bundeskleingartengesetz<br />
(KlGG) in seinem § 15: Mit dem Ableben des<br />
Unterpächters wird auch der<br />
Unterpachtvertrag aufgelöst!<br />
Ein Antrag auf Weiterführung des<br />
Unterpachtverhältnisses muss innerhalb von<br />
zwei Monaten eingebracht werden. Dies gilt für<br />
den Ehegatten, für Verwandte in gerader Linie oder<br />
Wahlkinder des Verstorbenen oder auch eine<br />
andere Person, die an der Bewirtschaftung des<br />
Kleingartens während der letzten fünf Jahre<br />
maßgeblich mitgewirkt hat. Der Antrag muss<br />
schriftlich erfolgen. Der Generalpächter hat nun<br />
längstens binnen eines weiteren Monats den<br />
Eintritt einer dieser Personen im Unterpachtvertrag<br />
schriftlich anzuerkennen.<br />
Sollte es bei mehreren Antragstellern zu keiner<br />
Einigung kommen, haben der Ehegatte und die<br />
Kinder des Verstorbenen den Vorzug vor anderen<br />
Eintrittsberechtigten; unter diesen wiederum sind<br />
diejenigen vorzuziehen, die beweisen können, den<br />
Kleingarten während der letzten fünf Jahre<br />
bewirtschaftet zu haben. Jedenfalls entscheidet der<br />
Generalpächter bei mehreren gleichberechtigten<br />
Bewerbern.<br />
Was haben die Obleute im Fall des Ablebens<br />
eines Unterpächters zu tun?<br />
Unverzüglich Meldung an den Generalpächter<br />
(Verband, Außenstelle) erstatten! Etwaige Anfragen<br />
von Notaren, des Gerichts oder von Anwälten<br />
dürfen von den Zweigvereinsobleuten nicht<br />
beantwortet werden, die Interessenten seien an<br />
den Verband zu verweisen; nur dieser ist<br />
ermächtigt und in der Lage, die richtigen Auskünfte<br />
zu erteilen: Der Gerichtsstand ist feststellen; Notare<br />
oder Anwälte müssten über das Verhältnis<br />
Generalpächter und Unterpächter informiert<br />
werden; oft ist ja nicht bekannt, dass der Verband<br />
als Generalpächter fungiere. Unrichtige Auskünfte<br />
können auf falsche Gleise führen und<br />
Schwierigkeiten<br />
Nach dem Ableben eines Mitglieds wurde ein<br />
Notar durch den Zweigverein unterrichtet,<br />
der schließlich den Wert des am Grundstück<br />
verbliebenen Hab und Gutes schätzen ließ.<br />
Das Schätzungsergebnis war "zu hoch!" Ein<br />
neues Mitglied wurde dennoch<br />
aufgenommen, obwohl die Notarauskunft<br />
über den Sachwert nicht in Ordnung zu sein<br />
schien.<br />
An diesem Beispiel sieht man laut Dr. Schischka<br />
deutlich, wie ungut es sein könne, wenn<br />
Zweigvereine Auskunft geben (hier an den Notar)<br />
und dies eigentlich nicht dürfen; auch wenn die<br />
beste Absicht vorliege.<br />
Außerordentlich wichtig ist es, in allen Fällen<br />
Pachtangelegenheiten von Mitgliedsangelegenheiten<br />
zu trennen; dies kann nicht oft genug<br />
wiederholt werden!<br />
Zu bedenken ist außerdem, dass mit der Auflösung<br />
des Pachtvertrages (Tod des Unterpächters) kein<br />
Pachtentgelt mehr anfällt. Bis zu einer Neuvergabe<br />
durch den Generalpächter (Verband) kann<br />
allenfalls ein Benützungsentgelt fällig werden.<br />
Größte Vorsicht ist hier nötig, weil mit leichtfertigen<br />
Zusagen und Vergaben unberechtigte<br />
Erwartungen entstehen können, die<br />
möglicherweise Schadensersatzforderungen zur<br />
Folge haben. Jede Neuverpachtung muss vom<br />
Generalpächter (Verband) gedeckt und genehmigt<br />
sein!<br />
Welche Investitionskostensätze gebühren<br />
beziehungsweise muss eventuell rückgebaut<br />
werden, wenn eine Baugenehmigung nicht<br />
eingehalten worden ist oder keine vorliegt?<br />
Der § 16 des Bundeskleingartengesetzes bestimmt,<br />
dass beim Enden eines Unterpachtvertrages der<br />
Unterpächter vom Generalpächter Ersatz für die<br />
von ihm gemachten Aufwendungen, die zur<br />
kleingärtnerischen Nutzung notwendig oder nützlich<br />
sind, beansprucht kann, insbesondere für<br />
Obstbäume, Sträucher und sonstige Kulturen; für<br />
Baulichkeiten jedoch nur, wenn sie den<br />
Bauvorschriften entsprechend errichtet<br />
worden seien. Diese Entschädigungen müssen<br />
an den scheidenden Unterpächter oder an die<br />
nach der Verlassenschaft Eintrittsberechtigten<br />
ausgezahlt werden. Der Ersatz gebühre nach dem<br />
gegenwärtigen Wert, aber nur insofern dieser den<br />
tatsächlichen Aufwand nicht übersteige.<br />
Sollte im Fall einer Verlassenschaft der Erbe jemand<br />
anderer sein als der neue Unterpächter, so muss<br />
der neue Unterpächter den Erben entschädigen.<br />
Besteht ein Recht einen Garten zu erben?<br />
Ein Garten kann nicht vererbt werden, es besteht<br />
diesbezüglich kein Erbrecht, auch nicht bei<br />
Unterpachtverträgen! Bestenfalls gibt es ein<br />
bestimmtes Legat (Vermächtnis; andere Sachlagen<br />
entstehen auch bei Superädifikaten oder<br />
Entschädigungen von Investitionskosten. Bei all<br />
diesen Fällen gibt es auch stets andere steuerliche<br />
Bedingungen.<br />
Unterschiede zwischen Erbschaft und Legat<br />
Als Erbschaft (Verlassenschaft) wird das gesamte<br />
Vermögen des Erblassers oder einer Quote davon<br />
(etwa 1/3, 1/4, etc.) bezeichnet. Mit einem Legat<br />
(Vermächtnis) kann jemandem ein bestimmter<br />
Geldbetrag oder eine Sache hinterlassen werden;<br />
es besteht dann nur das Recht auf diesen Betrag<br />
oder diese Sache.<br />
Was ist bezüglich Immobilien- und<br />
Grunderwerbssteuer, wenn das Objekt<br />
abgetragen wird?<br />
Dort, wo nichts (mehr) sei, kann auch nichts anfallen!<br />
Wie soll man vorgehen, wenn ein<br />
Unterpachtverhältnis durch den Pächter erst<br />
gekündigt und später diese Kündigung<br />
wieder zurückgezogen wird?<br />
Eine Kündigung seitens des Pächters gibt es in<br />
diesem Sinne gar nicht, weil Pachtauflösungen<br />
durch den Pächter immer nur einvernehmlich<br />
oder mittels gerichtlicher Kündigung möglich<br />
sind. Die vom Pächter ausgesprochene Auflösung<br />
des Unterpachtverhältnisses kann angenommen<br />
werden oder nicht, dies liegt im Ermessen des<br />
Verbandes bzw. einer seiner Außenstellen.<br />
Wie sieht die Weitergabe-Rangordnung aus,<br />
wenn ein Unterpächter verstirbt und dessen<br />
Kinder und ein Lebensgefährte zurückbleiben?<br />
Es gilt auch hier die Rangordnung: Ehegatte,<br />
Verwandte in gerader Linie oder Wahlkinder und<br />
eventuell die Eltern des Verstorbenen, immer aber<br />
subsidiär, behelfsmäßig. Ein Lebens-gefährte muss<br />
zurückstehen!<br />
Wenn nach einer einvernehmlichen Scheidung<br />
eine Verpflichtung gegen den Unterpächter besteht,<br />
kann das Gericht entscheiden, ob der<br />
Unterpachtvertrag umgeschrieben werden kann;<br />
ob zwei Partner (Ehegatten oder Lebensgefährten)<br />
in den Unterpachtvertrag aufgenommen werden,<br />
entscheidet der Generalpächter!<br />
Was geschieht bei Vereinsausschluss, was<br />
bewirkt ein solcher, was kann der Obmann<br />
tun, wenn ein Mitglied sich um nichts<br />
kümmert?<br />
Eine Kündigung der Mitgliedschaft betrifft nicht das<br />
Unterpachtverhältnis. Dieses besteht weiter. Es<br />
kann durchaus auch jemand ohne<br />
Vereinsmitgliedschaft eine Grundfläche im<br />
Unterpachtverhältnis besitzen. Der Generalpächter<br />
hat unter Umständen die Möglichkeit, das<br />
Unterpachtverhältnis zu kündigen - wenn<br />
die Gründe hiefür ausreichen.
Seite -8- / Dezember <strong>2013</strong><br />
BBL aktuell<br />
Verband zu Gast bei Freunden in Frankreich<br />
Über Einladung der französischen Partnerorganisation JARDINOT war eine Delegation des Verbandes<br />
zu Gast beim 58. Nationalen Kongress Paris<br />
Verbandspräsident Reg. Rat<br />
Stefan Maschl überbrachte die<br />
Grüße des Verbandspräsidiums<br />
und gab seiner Freude darüber<br />
Ausdruck, dass die<br />
partnerschaftliche Zusammenarbeit<br />
beider Kleingartenorganisationen<br />
nunmehr bereits einige Jahrzehnte<br />
hindurch besteht. Im Zuge der<br />
Veranstaltung konnten zahlreiche<br />
Fragen von gemeinsamem Interesse<br />
besprochen und eine weitergehende<br />
Zusammenarbeit, auch<br />
mit der Deutschen Bahn-<strong>Landwirtschaft</strong>,<br />
vereinbart werden. Viele<br />
Problemstellungen sind sowohl in<br />
Frankreich, wie auch in Österreich, insofern gleich oder<br />
ähnlich, als Grundstücksverkäufe vermehrt zum Verlust<br />
von Kleingärten führen. In beiden Ländern wird es daher<br />
vornehmliche Aufgabe sein, künftig noch vermehrt auf<br />
den Wert von Kleingärten als wichtiger und<br />
unverzichtbarer Ort für sinnvolle Freizeitbeschäftigung in<br />
humaner Umwelt hinzuweisen und aufklärend zu wirken.<br />
Eine Arbeitstagung, die sich mit dieser Thematik<br />
beschäftigen wird, ist für Februar des kommenden Jahres<br />
vorgesehen.<br />
In einem hervorragend organisierten Rahmenprogramm<br />
konnten die Tagungsteilnehmer im Zuge einer<br />
Stadtrundfahrt und einer Führung durch die wichtigsten<br />
Sehenswürdigkeiten die Stadt Paris näher kennenlernen<br />
und eindrucksvolle Bilder aus der französischen Hauptstadt<br />
mit nach Hause nehmen.<br />
Bei einer Stadtrundfahrt und einem ausgedehnten Rundgang unter der<br />
fachkundigen Führung einer Stadtführerin, die ihre freundschaftliche Zuneigung zu<br />
Österreich - sie sprach immer wieder von der "wundervollen Stadt Wien" - nicht<br />
verleugnete, konnten die österreichischen Gäste auch nicht ganz so bekannte und in<br />
den Reiseprospekten fehlende Stadtviertel von Paris kennenlernen. Insbesondere<br />
Eindruck machte die Führung durch das Stadtviertel Marais.<br />
Bei diesem Stadtviertel handelt sich um ein besonderes und sehr ursprüngliches<br />
Viertel von Paris. Es hat die Modernisierungsbestrebungen des 19. Jahrhunderts<br />
überstanden und so haben die ältesten und prachtvollsten Gebäude, die Stadtpaläste<br />
des Adels, die windschiefen Häusern der Handwerker und die hohen Mietshäuser<br />
neben den Ordensniederlassungen der Tempelritter hier überlebt.<br />
Trotz Kälte und Wind ließen sich die Besucher aus Österreich vom unwirtlichen<br />
Wetter nicht beeindrucken und waren bester Stimmung. Viel dazu beigetragen<br />
hat dazu allerdings auch die ausgezeichnete Gastfreundschaft der Freunde von<br />
JARDINOT, der französischen Kleingartenorganisation, für die nochmals ausdrücklich<br />
gedankt werden soll.<br />
Zum Thema "Pflanzenschutz"<br />
Wenn jetzt um die Advents- und Weihnachtszeit<br />
Misteln als dekorative Schmuckelemente<br />
vielseitig verwendet werden, denken<br />
viele Menschen noch daran, dass nach einer<br />
alten Überlieferung diese eigenwillige Pflanze<br />
schon seit Jahrhunderten einen gewissen<br />
Symbolcharakter besitzt. Nach einer alten Überlieferung<br />
sollen nämlich junge Frauen, die unter<br />
einem an der Tür hängenden Mistelzweig von<br />
ihrem Verehrer geküsst werden, im folgenden<br />
Jahr mit diesem den Bund der Ehe eingehen.<br />
Noch vielerlei andere Geschichten sind<br />
von diesem eigenwilligen Gewächs bekannt, das<br />
als so genannter Halbschmarotzer seine Nährstoffe<br />
nicht aus den Wurzeln über den Boden,<br />
sondern mit seinen "Senkern" aus den Leitungsgefäßen<br />
der Wirtspflanzen "abzapft".<br />
Immerhin umfasst die botanische Gattung<br />
Viscum annähernd 70 immergrüne Arten, von<br />
Die Misteln breiten sich immer weiter aus<br />
denen etwa 40 in Afrika und rund 30 in Europa,<br />
Asien und Australien beheimatet sind. Am bekanntesten<br />
bei uns ist die weißbeerige Mistel<br />
Viscum album, von der es jedoch verschiedene<br />
Formen gibt, die sich auf besondere Gehölzarten<br />
spezialisiert haben. So unterscheidet man<br />
zum Beispiel zwischen Laubholz-, Tannen- und<br />
Föhrenmisteln. Alle diese Mistelarten gedeihen<br />
bei uns in Mitteleuropa überwiegend in Gebieten<br />
bis zu einer Höhe von etwa 1.000 m. Schon<br />
vor einiger Zeit hat aber eine Schweizer<br />
Wissenschaftlerin von der Föhrenmistel auch<br />
Exemplare bis zu einer Höhe von 1.500 m gefunden.<br />
Sie führt das darauf zurück, dass in den<br />
letzten Jahren die Durchschnittstemperaturen<br />
deutlich stärken angestiegen sind. Allein in den<br />
letzten 30 Jahren wurde es bei uns um 1,5°C<br />
wärmer, wobei die Folge dieser Situation ist, dass<br />
temperaturempfindliche Pflanzen nun auch in<br />
höhere Lagen vordringen können. Entscheidend<br />
dafür sind vor allem die gestiegenen Winter- und<br />
Frühjahrstemperaturen, die diese Ausweitung<br />
der Mistel nach oben gefördert haben.<br />
Wenn auch die Mistel als schmückende<br />
Pflanze um diese Jahreszeit für viele Zwecke<br />
verwendet wird, sollte man doch darauf achten,<br />
dass die Gehölze, vor allem im eigenen Garten,<br />
nicht zu dicht besiedelt werden, da sie eine deutliche<br />
Schwächung verursachen können.<br />
Text: Edgar Gugenhan - Zeitung "Der Eisenbahn-Landwirt"
BBL aktuell<br />
aktuell Seite -9- / Dezember <strong>2013</strong><br />
Blut ist ein ganz besonderer Saft<br />
Das sagt schon Mephisto in Goethes Faust und hat damit zweifellos recht:<br />
ohne die fünf bis sieben Liter Blut, die unseren Körper ständig durchströmen,<br />
könnten wir nicht leben.<br />
Aber jeder von uns kann in Situationen geraten, die es nötig machen, diesen<br />
besonderen Saft zu ergänzen oder gar auszutauschen. Dann sind wir auf<br />
das Notfallmedikament Blut angewiesen! Hoffentlich ist es in ausreichender<br />
Menge und Qualität vorhanden und steht für uns zur Verfügung!<br />
Jeder von uns kann Blut benötigen, fast jeder von uns darf aber Blut spenden!<br />
Darum geht es, um nichts anderes!<br />
Wer darf eigentlich Blut spenden?<br />
Alle gesunden Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet und zumindest<br />
50 Kilo Körpergewicht haben. Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Ausschließungsgründen,<br />
die unmittelbar vor der beabsichtigten Spende abgeklärt<br />
werden und ausschließlich zum Schutz von Spender und Empfänger<br />
eingerichtet sind.<br />
Wie oft darf man spenden?<br />
Alle acht Wochen, am 57. Tag nach einer Blutspende kann wieder gespendet<br />
werden. Frauen dürfen 4 -5, Männer 6-mal pro Jahr zur Blutabnahme. Das<br />
dabei gewonnene Blut ist 42 Tage lang haltbar. Bis dahin sind dann wirklich<br />
alle Test erledigt und die „Konserve“ ihrer Bestimmung zugeführt.<br />
Warum eigentlich Blut spenden?<br />
In erster Linie zählt hier wohl das Streben, einem Mitmenschen zu helfen, ihm<br />
womöglich das Leben zu retten. Aber auch für den Spender besteht eine<br />
Reihe von kostenlosen Vorteilen: Untersuchung auf im Blut vorhandene<br />
Krankheitserreger, Blutgruppenbe-stimmung, Untersuchung auf Hepatitis<br />
B und C, Feststellung eventuell vorhandener HIV-Antikörper, Syphilisnachweis,<br />
Nachweis von HIV- und anderen Viren (PCR-Test), Benachrichtigung<br />
bei Verdacht auf Erkrankungen, Blutspenderausweis.<br />
Welche Spendearten sind am häufigsten?<br />
Die Vollblutspende: Es werden ca. 450 ml Blut allen Bestandteilen entnommen.<br />
Weil nicht für jeden Patienten und zur Behandlung jeder Krankheit die<br />
gleichen Inhaltsstoffe benötigt werden, zerlegt man in der Folge dieses Vollblut<br />
in verschiedene Komponenten.<br />
Die Eigenblutvorsorge: Es kann sinnvoll sein, vor geplanten Operationen<br />
eine gewisse Menge eigenes Blut zur Verfügung zu haben; derartige Spenden<br />
gelangen ins „Eigenblutdepot“.<br />
Die Multikomponentenspende: Dabei entnimmt man nur jene Blutbestandteile,<br />
die schwerstkranke Menschen am häufigsten brauchen. Kein<br />
Mensch erhält heute noch „Vollblut“-Konserven, sondern nur genau die<br />
Blutbestandteile, die für seine individuelle Behandlung nötig sind.<br />
So nettem Nachwuchs kann man schon vertrauen<br />
Welches Risiko besteht für den Spender?<br />
Wenn er sich an einige Regeln hält, nahezu keine. Zu beachten wäre<br />
lediglich, unmittelbar nach dem Spenden (2 Stunden) nicht Auto zu<br />
fahren, körperliche Anstrengung zu meiden, und - wenn möglich - mit<br />
dem Rauchen auch etwas zuzuwarten!<br />
Wussten Sie übrigens, dass ...<br />
¨ ... die seltenste Blutgruppe AB (weniger als 10%) und die<br />
häufigste 0 (46%) ist?<br />
¨ ... Blut zu 90% aus Wasser besteht?<br />
¨ ... Blut seit 1988 als Medikament eingestuft ist?<br />
¨ ... sich 85% der Blutspender nach der Spende wohler fühlen als<br />
zuvor?<br />
¨ ... der Österreicher Karl Landsteiner 1901 die Blutgruppen<br />
entdeckt und 1930 dafür<br />
den Nobelpreis erhielt?<br />
¨ ... sich 85% der Blutspender nach der Spende wohler fühlen als<br />
zuvor?<br />
¨ ... das Blut mit einer Geschwindigkeit von 20-100 cm pro Sekunde<br />
durch die Aorta fließt?<br />
Wussten Sie übrigens, dass ...<br />
Michael Verderber<br />
♦ ¨ ... die seltenste Blutgruppe AB (weniger als 10%) und die häufigste 0 (46%) ist?<br />
♦ ¨ ... Blut zu 90% aus Wasser besteht?<br />
♦ ¨ ... Blut seit 1988 als Medikament eingestuft ist?<br />
♦ ¨ ... sich 85% der Blutspender nach der Spende wohler fühlen als zuvor?<br />
♦ ¨ ... der Österreicher Karl Landsteiner 1901 die Blutgruppen entdeckt und 1930 dafür<br />
♦ den Nobelpreis erhielt?<br />
♦ ¨ ... sich 85% der Blutspender nach der Spende wohler fühlen als zuvor?<br />
♦ ¨ ... das Blut mit einer Geschwindigkeit von 20-100 cm pro Sekunde durch die Aorta fließt?
Seite -10- / Dezember <strong>2013</strong><br />
BBL aktuell<br />
"Feuer" im Kleingarten<br />
Übung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wörgl in Gärten der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong><br />
Am Abend des 19. September <strong>2013</strong> um 19.30 Uhr rückte die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wörgl zu einer Übung ins <strong>ÖBB</strong>-Areal der<br />
Bundesbahnlandwirtschaft Anlage „Unterer Giessen“ aus.<br />
Giessenbach. Der Brand wurde rasch unter<br />
Kontrolle gebracht und glücklicherweise wurde<br />
beim Brand niemand verletzt. Nach ca. 1 Stunde<br />
konnte „Brand aus“ gegeben werden.<br />
Die Anwesenden der Zweigvereinsleitung,<br />
Schett Karl und Prosch Manfred sen.,<br />
sprachen den Feuerwehrkameraden Lob und<br />
Anerkennung für die rasche Hilfe aus und zum<br />
Dank gab`s für alle ein kühles Erfrischungsgetränk.<br />
Übungsannahme:<br />
Aus ungeklärter Ursache war in einem<br />
Gartenhaus mit Geräteschuppen ein Brand ausgebrochen.<br />
Vermutlich befinden sich im Gartenhaus<br />
zwei Jugendliche sowie im Geräteschuppen<br />
ein Erwachsener. Starker Rauch und Flammen<br />
breiteten sich schon im Dachstuhl des Gartenhauses<br />
aus.<br />
Die Feuerwehr Wörgl rückte mit<br />
Kommandofahrzeug, Mannschaftstransportwagen,<br />
Kleinlöschfahrzeug, Großtanklöschfahrzeug,<br />
Rüstlöschfahrzeug und Hubrettungsbühne<br />
(Leiter mit 32 m) sowie dem Wechselladerfahrzeug<br />
zum Einsatzort aus. Während der<br />
Hubsteiger in der Anlage in Stellung gebracht<br />
wurde, um den Brand eventuell von oben zu<br />
bekämpfen und die umliegenden Gartenhäuser<br />
zu schützen, wurde der Innenangriff durch<br />
Atemschutztrupps der Feuerwehr vorgenommen.<br />
Die beiden Jugendlichen konnten etwas<br />
benommen, jedoch unversehrt aus dem Gartenhaus<br />
befreit werden und der Gartenpächter<br />
wurde ebenfalls in kürzester Zeit aus dem Gerätehaus<br />
mittels Trage geborgen und notversorgt.<br />
Auch mussten im Gartenhaus befindliche Gasflaschen<br />
aus der Gefahrenzone gebracht werden.<br />
Die Wasserversorgung erfolgte mittels einer<br />
Großpumpe aus dem angrenzenden<br />
Mit modernstem Gerät rückte man gemäß Übungsannahme<br />
den Flammen zu Leibe und zeigte, dass man<br />
auch für einen eventuellen Ernstfall gerüstet ist. Dass<br />
dieser nie so eintreten möge, war - trotz des hervorragenden<br />
Ablaufes des Einsatzes - der einhellige Wunsch.<br />
Die Freiwillige Feuerwehr Wörgl mit Einsatzleiter Zugs-KDt. Zug 1- OLM Josef Schipflinger nach ihrem<br />
erfolgreichen Übungseinsatz in der Gartenanlage "Unterer Gießen" in Wörgl<br />
mit Zweigvereinsobmann Karl Schett
BBL aktuell<br />
aktuell Seite -11- / Dezember <strong>2013</strong><br />
Gartentipps für den Winter - Gartenpflege im Winter<br />
Im Winter heißt es nicht nur die Füße vor dem Kamin hochlegen<br />
und den Garten gemütlich von drinnen betrachten. In Vorbereitung auf<br />
das kommende Frühjahr gibt es für den Gärtner genug zu tun:<br />
Winterstürme sind im Garten ungemütlich: Bäume und Sträucher,<br />
die unter starkem Wind leiden, sollten im Winter stabilisiert werden.<br />
Eine dicke Schneedecke sieht zwar sehr malerisch aus, kann aber im<br />
Garten Schaden anrichten. Dicht verzweigte Sträucher, dünne Äste und<br />
Koniferen können unter der weißen Pracht brechen – daher an besonders<br />
belasteten Stellen am besten ab und zu den Schnee abschütteln.<br />
In einem trockenen Winter mit wenig Schnee Immergrüne wie Koniferen,<br />
Rhododendron und Buchsbaum an frostfreien Tagen gelegentlich gießen.<br />
Das gilt besonders für Pflanzen im Kübel!<br />
Im Winter wird der Garten in seiner elementarsten Struktur sichtbar.<br />
Nutzen Sie sonnige Wintertage, tun Sie etwas für Ihre Gesundheit<br />
und ab geht’s ins Freie. Etwas Basispflege kann jetzt dem Garten nicht<br />
schaden:<br />
Im Mittwinter die Erde mit Kompost bedecken, auf lehmiger Erde<br />
Sand, alte Topfblumenerde oder gut verrotteten Laubkompost verteilen<br />
und bei milden Temperaturen untergraben.<br />
Solange der Boden feucht ist, Beete und Einfassungen mulchen, um später<br />
im Jahr weniger gießen und jäten zu müssen.<br />
Im Spätwinter oder im zeitigen Frühjahr werden die Rabatten mit einer<br />
groben Gabel aufgelockert.<br />
Kernobst sollte am besten in der Knospenruhe zwischen Spätherbst<br />
und zeitigem Frühjahr geschnitten werden, aber nie bei Frost;<br />
Steinobst schneidet man am besten direkt nach der Ernte bis Mitte September.<br />
Wer dann das Fruchtholz richtig zurückschneidet, kann auf eine<br />
reiche Obsternte im Spätsommer hoffen.<br />
Spätestens im zeitigen Frühjahr werden Rosen und Sträucher beschnitten<br />
und mit einer Startdüngung für den kommenden Austrieb fit gemacht.<br />
Jetzt können auch neue Rosen, Sträucher und Heckengewächse gepflanzt<br />
werden.<br />
Sommerblühende Clematis sollte bis spätestens Mitte März zurückgeschnitten<br />
werden.<br />
Ab März beginnt die Pflanzzeit für Stauden. Wenn ein ganzes<br />
Beet neu angelegt werden soll, empfiehlt es sich, zwei Wochen vor dem<br />
Pflanzen das Beet umzugraben, Wildkräuter und Steine herauszusammeln<br />
und Kompost aufzustreuen.<br />
Vögel im Winter füttern: auf die richtige Winterfütterung kommt’s an!<br />
Die Zugvögel haben sich bereits Richtung Süden verabschiedet<br />
und die heimischen Vogelarten stellen sich auf den hiesigen Winter ein.<br />
Hierbei hat das Vogel Füttern im eigenen Garten eine lange Tradition,<br />
denn man kann die possierlichen Vögel unmittelbar vor dem Fenster<br />
betrachten und die Gewohnheiten des Federviehs erkunden.<br />
Gegen ein maßvolles Füttern der Vögel sei nichts einzuwenden,<br />
meinen die Vogelexperten vom Bund Naturschutz Deutschland e.<br />
V. (NABU). Hierbei sollte man jedoch einige Dinge berücksichtigen,<br />
um den Vögeln im Winter und ihren Futtergewohnheiten gerecht zu<br />
werden.<br />
Tipps zur richtigen Vogelfütterung<br />
- Der richtige Standort des Vogelhäuschens sollte so gewählt sein,<br />
dass keinesfalls Katzen zum Futterhäuschen empor klettern können.<br />
Auch Fensterscheiben sollten weit genug entfernt sein, um zu verhindern,<br />
dass die Vögel dagegen fliegen könnten.<br />
- Futtersilos sind die beste Wahl. Da sogenannte Futtersilos das<br />
Futter sicher und trocken in ihrem Inneren aufbewahren, ist die Gefahr<br />
des Schimmels und der Feuchtigkeit für das Futter kaum gegeben. Die<br />
Vögel haben dadurch stets gesundes und trockenes Futter zur Verfügung<br />
und die Gefahr einer Erkrankung der Tiere wird minimiert.<br />
- Futterhäuschen sollten regelmäßig mit heißem Wasser und Handschuhen<br />
gereinigt werden, um die Ausbreitung von Krankheitserregern<br />
zu verhindern.<br />
- Wildvögel sollten erst bei anhaltendem Frost und einer dichten Schneedecke<br />
gefüttert werden. Dann jedoch regelmäßig, da die Vögel sich an die<br />
vorhandene Futterquelle gewöhnen und diese kontinuierlich aufsuchen.<br />
Wie bei uns auch, sind die Geschmäcker der Vögel gänzlich<br />
unterschiedlich. Was dem einen bekommt, kann für den anderen wenig<br />
schmackhaft sein. Bei der Fütterung unterscheidet man in sogenannte<br />
Körnerfresser, Weichfutterfresser und flexible Weichfutter-Allesfresser.<br />
Zu den Körnerfressern zählt man Finken, Sperlinge und Ammern.<br />
Diese Wildvogelarten<br />
füttert man mit Sonnenblumenkernen<br />
und Freiland-Futtermischungen.<br />
Weichfutterfresser<br />
sind hingegen Rotkehlchen,<br />
Stare, Heckenbraunelle, Amseln,<br />
Zaunkönig (siehe Foto).<br />
Sie bevorzugen Rosinen,<br />
Obst, Haferflocken, Kleie und<br />
Meisenknödel bzw. Meisenringe.<br />
Man sollte von salziger<br />
Nahrung wie Speck, Brot und Salzkartoffeln unbedingt absehen, da ihnen<br />
dieses Futter nicht bekommt und ihr Magen darunter leiden würde. Ein<br />
besonderer Leckerbissen sind in heißem Öl getränkte Haferflocken.<br />
Weichfutterfresser, die flexibel sind und deshalb auch als<br />
Allesfresser bezeichnet werden können, sind Meisen, Spechte und Kleiber.<br />
Sie stellen sich in der kalten Jahreszeit auch auf Körner um und<br />
fressen ebenso Sonnenblumenkerne, Hanf und Mohn. Zusätzlich geeignet<br />
sind sogenannte Meisenknödel, Meisenringe, die aus einer Fett-Körner<br />
Mischung bestehen.
Seite -12- / Dezember <strong>2013</strong><br />
BBL aktuell<br />
Vom Christkind<br />
Denkt euch, ich habe das Christkind gesehen!<br />
Es kam aus dem Walde, das Mützchen voll Schnee,<br />
mit rotgefrorenem Näschen.<br />
Die kleinen Hände taten ihm weh,<br />
denn es trug einen Sack, der war gar schwer,<br />
schleppte und polterte hinter ihm her.<br />
Was drin war, möchtet ihr wissen?<br />
Ihr Naseweise, ihr Schelmenpackdenkt<br />
ihr, er wäre offen, der Sack?<br />
Zugebunden, bis oben hin!<br />
Doch war gewiss etwas Schönes drin!<br />
Es roch so nach Äpfeln und Nüssen!<br />
Anne Ritter<br />
1865-1921<br />
Der Verband der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong><br />
wünscht allen Funktionärinnen und Funktionären,<br />
allen Mitgliedern seiner Zweigvereine,<br />
allen Grundstücksnutzern und -<br />
darüber hinaus - allen Kleingartenfreunden<br />
ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches<br />
und erfolgreiches Neues Jahr.<br />
Gedanken zum Jahreswechsel<br />
Wie geht es uns? Sind wir gesund?<br />
Gibt’s zur Verzweiflung einen Grund?<br />
Besitzen wir was uns gehört?<br />
Hat nichts und niemand das zerstört,<br />
was wir uns selber aufgebaut?<br />
Ist unser Tisch noch reich gedeckt?<br />
Hat keine Bombe uns erschreckt?<br />
Sind Durst und Hunger unbekannt?<br />
Leben wir im freien Land<br />
und sind behütet durch den Frieden?<br />
Gibt’s Tage, da man richtig lacht?<br />
Schlafen wir ruhig in der Nacht?<br />
Sind Tränen eine Seltenheit?<br />
Ist nichts geschehn in letzter Zeit,<br />
was unser Leben ruiniert?<br />
Wenn es dem nächsten Jahr gelingt,<br />
dass es uns diesen Wohlstand bringt,<br />
dann hat das Jahr uns reich beschenkt.<br />
Wer trotzdem dann ans Jammern denkt,<br />
der hat das alles nicht verdient.<br />
Ruth-Ursula Westerop, 1927-2010<br />
Da Pepi sogt<br />
Hinweis:<br />
Das Verbandsbüro bleibt während der<br />
Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels<br />
in der Zeit vom 20.12.<strong>2013</strong> bis<br />
6.1.2014 geschlossen.<br />
Bitte um Vormerkung!<br />
Hechste Zeit, dass i mein<br />
Ros'nmahra einwintern tua. Für heua geh i in die<br />
Wintapaus'n. I mog' eigentlich eh' die Adventzeit; wos<br />
i oba net wirkli ' mog, des is de Hektik, de vülle hob'n -<br />
und daunn redn's von da "stüllan Zeit", auf de ma aungebli<br />
mit Weihnocht'n zuagengan. Probier mas: Sa ma amol<br />
wenigahektisch; a poar Stund'n im Goartn' - a wauns a<br />
biss'l weniga woarm is - und de Hektik is vargess'n.<br />
Scheene Feiertog - und bis bold!<br />
Medieninhaber, Herausgeber und Verleger:<br />
Verband der <strong>ÖBB</strong>-<strong>Landwirtschaft</strong>; Präsident Reg. Rat Stefan Maschl;<br />
alle: 1050 Wien, Margaretenstraße 166;<br />
Tel.: 01/544 0 444; Fax: 01/544 0 444/212<br />
E-Mail: bbl.verband@obbl.at<br />
Eigendruck.