Traktandenbericht vom 25. November 2010 - Gemeinde Oberrohrdorf
Traktandenbericht vom 25. November 2010 - Gemeinde Oberrohrdorf
Traktandenbericht vom 25. November 2010 - Gemeinde Oberrohrdorf
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<strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Oberrohrdorf</strong><br />
Einladung<br />
zur ordentlichen<br />
Einwohnergemeindeversammlung<br />
Donnerstag, <strong>25.</strong> <strong>November</strong> <strong>2010</strong><br />
20.00 Uhr<br />
Mehrzweckhalle Hinterbächli
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Inhaltsverzeichnis 1<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat und seine Ressorts 2<br />
Hinweise und Bemerkungen / Aktenauflage 3<br />
Traktandenliste 4<br />
<strong>Traktandenbericht</strong>e 5 – 26<br />
Die Rechte des Stimmbürgers 27 – 28<br />
1
Der <strong>Gemeinde</strong>rat und seine Ressorts<br />
<strong>Gemeinde</strong>ammann Daniel Hug<br />
FDP<br />
Hinterbächlistrasse 34<br />
Tel. privat: 056 496 31 62<br />
Allgemeine Verwaltung, Finanzen/Steuern,<br />
Forstwesen, Polizei, Planungswesen,<br />
Handel und Gewerbe<br />
(Stellvertreter: Kurt Scherer)<br />
Vizeammann Kurt Scherer<br />
FDP<br />
Büntenquartier 8 c<br />
Tel. privat: 056 496 41 86<br />
Tiefbau, Wasser, Abwasser, Bevölkerungsschutz,<br />
Elektrizität/Energie<br />
(Stellvertreter: Thomas Heimgartner)<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Brigitte Schaffner<br />
FDP<br />
Weihermattstrasse 30<br />
079 759 69 03<br />
noch bis 30. <strong>November</strong> <strong>2010</strong><br />
Sozialwesen, Vormundschaftswesen,<br />
Entsorgung, Verkehrswesen, Jugendwesen,<br />
Einbürgerungswesen<br />
(Stellvertreter: Daniel Hug)<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat René Roca<br />
parteilos<br />
Rüslerstrasse 37<br />
Tel. privat: 056 470 79 01<br />
Erziehung und Bildung, Kulturelles und<br />
Geschichtliches, Seniorenwesen<br />
(Stellvertreterin: Brigitte Schaffner)<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Thomas Heimgartner<br />
CVP<br />
Binsenstrasse 3<br />
Tel. privat: 056 496 33 43<br />
Bauwesen Hochbau, Liegenschaften der<br />
<strong>Gemeinde</strong>, Feuerwehr, Friedhof<br />
(Stellvertreter: René Roca)<br />
2
Hinweise und Bemerkungen / Aktenauflage<br />
Urnenöffnung Volksabstimmung / Bezirksrichterwahl / Ersatzwahl <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte wird die Urne für die Volksabstimmungen<br />
und die <strong>Gemeinde</strong>wahl (<strong>Gemeinde</strong>rat) <strong>vom</strong> 28. <strong>November</strong> <strong>2010</strong> vor dem Eingang<br />
zur Turnhalle aufgestellt.<br />
Aktenauflage<br />
Die Unterlagen zu den einzelnen Traktanden, das Protokoll der letzten <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
sowie das Stimmregister können ab 10. <strong>November</strong> <strong>2010</strong> bis zur Versammlung<br />
während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei eingesehen werden.<br />
Öffnungszeiten <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Montag bis Mittwoch, Freitag<br />
Donnerstag<br />
08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr<br />
08.30 – 11.30 Uhr / 14.30 – 18.30 Uhr<br />
Anschrift <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Adresse Ringstrasse 2, Postfach 70, 5452 <strong>Oberrohrdorf</strong><br />
Telefon 056 485 77 00<br />
Fax 056 485 77 01<br />
E-Mail gemeindekanzlei@oberrohrdorf.ch<br />
Internet www.oberrohrdorf.ch<br />
Stimmrechtsausweis<br />
Das Kuvert, mit dem die <strong>Gemeinde</strong>versammlungsunterlagen verschickt werden, dient<br />
gleichzeitig als Stimmrechtsausweis. Das Kuvert ist mitzubringen und am Eingang zum<br />
Versammlungslokal den Stimmenzählern abzugeben.<br />
Personenbezeichnungen<br />
Die in diesem <strong>Traktandenbericht</strong> verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf<br />
beide Geschlechter.<br />
Apéro<br />
Im Anschluss an die Versammlung wird den Anwesenden ein Apéro von der Raiffeisenbank<br />
Rohrdorferberg-Fislisbach spendiert.<br />
3
Traktandenliste<br />
Seiten<br />
<br />
Appell<br />
1. Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 8. Juni <strong>2010</strong> 5<br />
2. Bruttokredit von Fr. 1'550'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung 6 – 7<br />
der Erschliessungsstrasse Hofmatt inkl. Werkleitungen<br />
3. Bruttokredit von Fr. 890'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung 8 – 9<br />
der Luxhaldenstrasse inkl. Werkleitungen<br />
4. Bruttokredit von Fr. 1'444'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung 10 – 11<br />
der Weidhofstrasse inkl. Werkleitungen<br />
5. Bruttokredit von Fr. 690'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung 12 – 14<br />
des Brunnengässlis inkl. Anschluss Büntenquartier und Werkleitungen<br />
6. Einführung von Blockzeiten an der Primarschule <strong>Oberrohrdorf</strong> per 15 – 18<br />
Schuljahr 2011/12, verbunden mit einmaligen Investitionskosten und<br />
jährlich wiederkehrenden Besoldungskosten<br />
7. Kenntnisnahme des Finanzplanes <strong>2010</strong> – 2014 19<br />
8. Voranschlag 2011 mit einem Steuerfuss von 83 % und zusätzlichen 20<br />
Pflichtabschreibungen von 3 %<br />
9. Kreditabrechnung "Erneuerung Küche Zähnteschüür" 21<br />
10. Zusicherung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtes an<br />
a) Ludwig, Sandrin, 1980 22<br />
b) Brkovic Zivko, 1971, und Brkovic-Matovic Rusimirka, 1972, mit den 22 – 23<br />
Kindern Filip, 1996, und Elena, 2006<br />
c) Friedl, Richard, 1949 24<br />
d) Abazi, Hajredin, 1976, und Abazi-Sula Nexhmije, 1982, mit den 24 – 25<br />
Kindern Jonila, 2005, und Blendion, 2006<br />
e) Koller, Johann, 1953 25 – 26<br />
11. Verschiedenes<br />
4
<strong>Traktandenbericht</strong>e<br />
Traktandum 1<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 8. Juni <strong>2010</strong><br />
Die Einwohnergemeindeversammlung <strong>vom</strong> 8. Juni <strong>2010</strong> hat folgende Beschlüsse gefasst:<br />
1. Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009<br />
2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2009<br />
3. Genehmigung der Kreditabrechnung "Kredit von Fr. 485'000.– für den Kauf der Liegenschaft<br />
Ringstrasse 8"<br />
4. Genehmigung der Jahresrechnung 2009<br />
5. Genehmigung eines Bruttokreditanteils der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberrohrdorf</strong> von Fr. 233'770.– zuzüglich<br />
Teuerung für die Sanierung der Kanalisation Esterlistrasse in Niederrohrdorf<br />
6. Zusicherung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtes an Oral, Ömer, 1994<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 8. Juni <strong>2010</strong> geprüft,<br />
genehmigt und zu Handen der <strong>Gemeinde</strong>versammlung verabschiedet.<br />
Das Protokoll kann auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei bezogen, bestellt (Tel. 056 485 77 00) oder<br />
auf dem Internet unter www.oberrohrdorf.ch (unter "Politik" / "<strong>Gemeinde</strong>versammlung.")<br />
abgerufen werden.<br />
Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
<strong>vom</strong> 8. Juni <strong>2010</strong> zu genehmigen.<br />
5
Traktandum 2<br />
Bruttokredit von Fr. 1'550'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Erschliessungsstrasse<br />
Hofmatt inkl. Werkleitungen<br />
Die Kanalisation, die Wasserleitung und der Strassenoberbau befinden sich in einem<br />
schlechten Zustand und sollen im Rahmen der Werterhaltungsplanung ersetzt<br />
werden. Die Sanierungskosten belaufen sich gesamthaft auf Fr. 1'550'000.–.<br />
I. Ausgangslage<br />
Im Jahr 2004 liess der <strong>Gemeinde</strong>rat ein Konzept für die Erneuerung der Infrastrukturanlagen<br />
im Tiefbau erstellen. Aufgrund aller vorhandenen Daten wurde in einem Plan der Zustand<br />
der Leitungen für Abwasser, Trinkwasser, Elektrisch und der Strassenoberfläche<br />
dargestellt. Daraus resultierten eine gesamtheitliche Zustandsbewertung der Strassenabschnitte<br />
und eine Prioritätenliste der erforderlichen Sanierungsmassnahmen. Unter anderem<br />
steht auch die Erschliessungsstrasse Hofmatt auf der Liste der zu erneuernden Strassen.<br />
Das Projekt umfasst folgende Teilobjekte:<br />
II. Projekt<br />
Kanalisation<br />
Die heutige Schmutzwasserleitung in der Hofmatt führt im unteren Bereich durch Privatparzellen.<br />
Diese Leitung soll neu in die Strasse Hofmatt verlegt werden. Die totale Länge<br />
der Kanalisationsleitungen beträgt rund 215 m.<br />
Umbau Regenauslass<br />
Der "Regenauslass RA 203" (unterirdisches Wasserrückhaltebecken in der Strasse) wird<br />
mit einer Tauchwand umgebaut, dass Schwimmstoffe nicht mehr in den Bach gelangen<br />
können. Der Umbau des Regenauslasses RA 203 wird während einer regenarmen Periode<br />
realisiert.<br />
Wasserleitung<br />
Die Leitung wird von der Verzweigung in der Ringstrasse bis ans Ende der Hofmatt ersetzt.<br />
Im unteren Bereich der Hofmatt, nach der Kurve, wird die Leitung neu anstatt in privaten<br />
Parzellen in die Strassenparzelle zu liegen kommen. Die Leitung in der Stichstrasse<br />
wird ebenfalls bis und mit Verzweigung im privaten Garagenplatz ersetzt. Anzahl und<br />
Standort der Hydranten bleiben unverändert. Die alten, ausgedienten Hydranten werden<br />
jedoch durch Hinni-Hydranten mit Doppelabsperrung (und 1 Abgang) ersetzt. Die totale<br />
Länge der neuen Hauptleitung beträgt rund 250 m.<br />
6
Strasse<br />
Die Hofmattstrasse wird <strong>vom</strong> Kreuzungsbereich Hofmatt-Ringstrasse bis ans Ende gänzlich<br />
erneuert. Zusätzlich wird auch die Stichstrasse bis zur Strassenparzellengrenze erneuert.<br />
Die Breite wird von der heutigen Situation übernommen. Die Breite variiert zwischen<br />
3,8 m und 5,0 m. Die gesamte Länge der zu erneuernden Strassen beträgt ca.<br />
240 m. Es ist kein Landerwerb notwendig.<br />
Spezielles<br />
Der Parkplatz der Kirche wird (vertragsgemäss) instand gestellt. Die Platzoberfläche ist mit<br />
einem neuen Deckbelag zu versehen. Davor sind, wo nötig, Ausbesserungsarbeiten an<br />
Schachtoberbauten und Platzabschlüssen vorzunehmen sowie Risse zu verfüllen.<br />
Die bestehenden Leitungen sollen während der Bauphase so lange wie möglich in Betrieb<br />
bleiben. Problematisch und erschwerend ist, dass die Erschliessungsstrasse Hofmatt eine<br />
Sackgasse und eine Zufahrt nur über die Ringstrasse möglich ist. Während der Bauzeit ist<br />
die Zufahrt zu den Grundstücken grundsätzlich nicht möglich. Die Realisierung der Strasse<br />
Hofmatt kann wegen allfälliger Provisorien für die Wasserversorgungsleitung nicht im Winter<br />
erfolgen.<br />
III. Kosten<br />
Basierend auf den Marktpreisen (Stand Juli <strong>2010</strong>) und der Annahme von normalen Wetterund<br />
Baugrundverhältnissen wurde ein detaillierter Kostenvoranschlag ausgearbeitet. Die<br />
Gesamtkosten für Baumeister und Ingenieur inklusive Mehrwertsteuer und Verschiedenes<br />
belaufen sich auf Fr. 1'550'000.–. Aufgeteilt auf die einzelnen Teilobjekte ergibt sich folgendes<br />
Bild:<br />
Teilobjekt<br />
Abwasserentsorgung<br />
Wasserversorgung<br />
Strassenbau<br />
Total<br />
Kosten<br />
Fr. 670'000.00<br />
Fr. 300'000.00<br />
Fr. 580'000.00<br />
Fr. 1'550'000.00<br />
IV. Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe von<br />
Fr. 1'550'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Hofmatt inkl. Werkleitungen zu<br />
genehmigen.<br />
7
Traktandum 3<br />
Bruttokredit von Fr. 890'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Luxhaldenstrasse<br />
inkl. Werkleitungen<br />
Teile der Kanalisationsleitung, die Wasserleitung und der Strassenoberbau befinden<br />
sich in einem schlechten Zustand und sollen im Rahmen der Werterhaltungsplanung<br />
ersetzt werden. Die Sanierungskosten belaufen sich gesamthaft auf<br />
Fr. 890'000.–.<br />
I. Ausgangslage<br />
Im Jahr 2004 liess der <strong>Gemeinde</strong>rat ein Konzept für die Erneuerung der Infrastrukturanlagen<br />
im Tiefbau erstellen. Aufgrund aller vorhandenen Daten wurde in einem Plan der Zustand<br />
der Leitungen für Abwasser, Trinkwasser, Elektrisch und der Strassenoberfläche<br />
dargestellt. Daraus resultierten eine gesamtheitliche Zustandsbewertung der Strassenabschnitte<br />
und eine Prioritätenliste der erforderlichen Sanierungsmassnahmen. Unter anderem<br />
steht auch die Luxhaldenstrasse auf der Liste der zu erneuernden Strassen.<br />
Das Projekt umfasst folgende Teilobjekte:<br />
II. Projekt<br />
Kanalisation<br />
Die Kanalisation wird im unteren Bereich ersetzt. Im oberen Bereich ist die Leitung in einem<br />
guten Zustand, es sind keine Massnahmen erforderlich.<br />
Wasserleitung<br />
Die bestehende Gussleitung wird auf die ganze Länge der Strasse durch eine neue Leitung<br />
ersetzt. Die neue Leitung besteht aus duktilem Guss und ist innen und aussen zementiert<br />
und damit vor Korrosion geschützt. Die Hausanschlüsse werden bis zum Strassenrand<br />
neu erstellt. Die Kosten gehen zu Lasten der Wasserkasse, weitergehende Sanierungen<br />
wären Sache der Grundeigentümer. Die Hydranten werden ersetzt, aber an den<br />
bisherigen Standorten belassen. Bei Zusammenschlüssen von Hauptleitungen und bei<br />
den Hausanschlüssen werden neue Schieber gesetzt.<br />
Strasse<br />
Die Luxhaldenstrasse (Fahrbahn und Gehweg) wird auf der ganzen Länge von ca. 200 m<br />
saniert. Die Sanierung erfolgt innerhalb der bestehenden Grenzen. Die Strassenbreite beträgt<br />
5,00 m, die Gehwegbreite 2,00 m.<br />
8
Strassenbeleuchtung<br />
Die Strassenbeleuchtung wird gemäss den Vorgaben der AEW Energie AG ergänzt. Neben<br />
den bisherigen Kandelabern wird im oberen und unteren Bereich je eine zusätzliche<br />
Leuchtstelle eingerichtet.<br />
III. Kosten<br />
Basierend auf den Marktpreisen (Stand Juli <strong>2010</strong>) und der Annahme von normalen Wetterund<br />
Baugrundverhältnissen wurde ein detaillierter Kostenvoranschlag ausgearbeitet. Die<br />
Gesamtkosten für Baumeister und Ingenieur inklusive Mehrwertsteuer und Verschiedenes<br />
belaufen sich auf Fr. 890'000.–. Aufgeteilt auf die einzelnen Teilobjekte ergibt sich folgendes<br />
Bild:<br />
Teilobjekt<br />
Abwasserentsorgung<br />
Wasserversorgung<br />
Strassenbau<br />
Total<br />
Kosten<br />
Fr. 180'000.00<br />
Fr. 220'000.00<br />
Fr. 490'000.00<br />
Fr. 890'000.00<br />
IV. Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe von<br />
Fr. 890'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Luxhaldenstrasse inkl. Werkleitungen<br />
zu genehmigen.<br />
9
Traktandum 4<br />
Bruttokredit von Fr. 1'444'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Weidhofstrasse<br />
inkl. Werkleitungen<br />
Die Weidhofstrasse ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Auch die Entwässerung<br />
muss neu angelegt werden. Die Sanierungskosten belaufen sich gesamthaft<br />
auf Fr. 1'444'000.–.<br />
I. Ausgangslage<br />
Im Jahr 2004 liess der <strong>Gemeinde</strong>rat ein Konzept für die Erneuerung der Infrastrukturanlagen<br />
im Tiefbau erstellen. Aufgrund aller vorhandenen Daten wurde in einem Plan der Zustand<br />
der Leitungen für Abwasser, Trinkwasser, Elektrisch und der Strassenoberfläche<br />
dargestellt. Daraus resultierten eine gesamtheitliche Zustandsbewertung der Strassenabschnitte<br />
und eine Prioritätenliste der erforderlichen Sanierungsmassnahmen. Unter anderem<br />
steht auch die Weidhofstrasse auf der Liste der zu erneuernden Strassen.<br />
Das Projekt umfasst folgende Teilobjekte:<br />
II. Projekt<br />
Kanalisation / Sauberwasser<br />
Heute besteht entlang der Weidhofstrasse keine Entwässerungsleitung. Die Entwässerung<br />
erfolgt überall "über die Schulter". Im Bereich der Kurve fliesst das Wasser über einen seitlichen<br />
Strassengraben in Einlaufschächte, von wo aus es dann in eine Drainageleitung<br />
geführt wird. Das Projekt sieht vor, bergseitig der Strasse eine Sickerleitung zu verlegen,<br />
den Graben mit Sickerbeton zu füllen und eine Rinne auszubilden. Die bestehenden Sauberwasserleitungen<br />
im Bereich der Verzweigung Bergweg-Ramsigweg resp. Parkplatz<br />
Waldhütte sowie im Bereich der Kurve queren die bestehende Strasse. Die Leitungen weisen<br />
zum Teil starke Ablagerungen auf, welche die Abflusskapazität mindern. Diese Leitungen<br />
sind im Bereich der Strasse zu ersetzen. Im Kreuzungsbereich Neumattweg/Weidhofstrasse<br />
wird eine Sanierungsleitung für den "Weidhof" erstellt.<br />
Rohranlage<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> sieht vorsorglich ein Kabelschutzrohr auf der ganzen Ausbaulänge vor. Etwa<br />
alle 100 m sind Zugschächte vorgesehen.<br />
Strasse<br />
Ersatz des Strassenbelages inklusive Fundation der Fahrbahn von der im Sommer <strong>2010</strong><br />
neu erstellten Kreuzung Rüslerstrasse-Ramsigweg-Berg-Weidhofstrasse-Neumattweg bis<br />
zur Verzweigung Bergweg-Ramsigweg resp. Parkplatz Waldhütte. Es ist durchgehend eine<br />
Breite von 4,50 m vorgesehen. In der Kurve wird die Strassenbreite auf knapp über 6,0<br />
m verbreitert. Die gesamte Länge der zu erneuernden Strasse beträgt ca. 870 m. Der Ersatz<br />
des Strassenbelages inklusive Fundation wird für den Höhenweg von der Verzweigung<br />
Weidhofstrasse bis zur Verzweigung Gässli ebenfalls ins Projekt einbezogen. Das<br />
10
gleiche gilt für die Gehwegverbindung von der Kreuzung Rüslerstrasse-Ramsigweg-Berg-<br />
Weidhofstrasse-Neumattweg bis zur neu erstellten Treppe Rüslerstrasse. Es ist kein<br />
Landerwerb vorgesehen. Die Strasse ist zwar breiter geplant als sie heute ist, doch bleibt<br />
die Strasse überall innerhalb der Strassenparzelle. Teilweise müssen die bergseitigen Böschungen<br />
angepasst werden. An einigen Stellen kommt die Sickerleitung auf Privatparzellen<br />
zu liegen.<br />
Spezielles<br />
Der Bau erfolgt unter Betrieb der bestehenden Anlage. Verkehrsbehinderungen lassen<br />
sich generell nicht vermeiden. Die Zufahrt zur Waldhütte Staretschwil über die Weidhofstrasse<br />
ist während der Bauzeit nicht möglich. Es ist eine Umfahrung via Rüslerstrasse<br />
und Waldstrassen vorgesehen.<br />
III. Kosten<br />
Basierend auf den Marktpreisen (Stand Juli <strong>2010</strong>) und der Annahme von normalen Wetterund<br />
Baugrundverhältnissen wurde ein detaillierter Kostenvoranschlag ausgearbeitet. Die<br />
Gesamtkosten für Baumeister und Ingenieur inklusive Mehrwertsteuer und Verschiedenes<br />
belaufen sich auf Fr. 1'444'000.–. Aufgeteilt auf die einzelnen Teilobjekte ergibt sich folgendes<br />
Bild:<br />
Teilobjekt<br />
Kosten<br />
Strassenbau<br />
Fr. 1'220'000.00<br />
Sanierungsleitung Fr. 139'000.00<br />
Elektrisch Fr. 85'000.00<br />
Total<br />
Fr. 1'444'000.00<br />
IV. Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe von<br />
Fr. 1'444'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Weidhofstrasse inkl. Werkleitungen<br />
zu genehmigen.<br />
11
Traktandum 5<br />
Bruttokredit von Fr. 690'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung des Brunnengässli's<br />
inkl. Anschluss Büntenquartier und Werkleitungen<br />
Die Kanalisationsleitung, die Wasserleitung und der Strassenoberbau befinden sich<br />
in einem schlechten Zustand und sollen im Rahmen der Werterhaltungsplanung ersetzt<br />
werden. Gleichzeitig wird die Einmündung ins Büntenquartier verbessert. Die<br />
Sanierungskosten belaufen sich gesamthaft auf Fr. 690'000.–.<br />
I. Ausgangslage<br />
Im Jahr 2004 liess der <strong>Gemeinde</strong>rat ein Konzept für die Erneuerung der Infrastrukturanlagen<br />
im Tiefbau erstellen. Aufgrund aller vorhandenen Daten wurde in einem Plan der Zustand<br />
der Leitungen für Abwasser, Trinkwasser, Elektrisch und der Strassenoberfläche<br />
dargestellt. Daraus resultierten eine gesamtheitliche Zustandsbewertung der Strassenabschnitte<br />
und eine Prioritätenliste der erforderlichen Sanierungsmassnahmen. Unter anderem<br />
steht auch das Brunnengässli, mit einer Anpassung der Einmündung ins Büntenquartier,<br />
auf der Liste der zu erneuernden Strassen.<br />
Das Projekt umfasst folgende Teilobjekte:<br />
II. Projekt<br />
Kanalisation<br />
Die bestehende Leitung wird mit einem Inliner saniert. Der Inliner ist ein ca. 6 mm dicker<br />
Kunststoffschlauch, der in das Betonrohr eingezogen und an das Rohr angepresst wird.<br />
Dadurch wird die Betonoberfläche geschützt und die Leitung ist wieder absolut dicht. Die<br />
defekten Einläufe werden mit einem Kanalroboter saniert. Die bestehenden Kontrollschächte<br />
werden soweit erforderlich saniert und mit neuen Schachtdeckeln und Einstiegsleitern<br />
versehen.<br />
Wasser<br />
Die bestehende Gussleitung wird auf die ganze Länge der Strasse durch eine neue Leitung<br />
ersetzt. Die neue Leitung besteht aus duktilem Guss und ist innen und aussen zementiert<br />
und damit vor Korrosion geschützt. Der Ringschluss Büntenquartier-<br />
Brunnengässli wird über den neuen Strassenanschluss sichergestellt. Die bestehende<br />
Ringleitung, welche unter bestehenden Gebäuden und Gartenanlagen verläuft, wird stillgelegt.<br />
Die Hausanschlüsse werden bis zum Strassenrand neu erstellt. Die Kosten gehen<br />
zu Lasten der Wasserkasse, weitergehende Sanierungen wären Sache der Grundeigentümer.<br />
Im Bereich des Knotens Brunnengässli/Büntenquartier wird ein neuer Hydrant gesetzt.<br />
Bei Zusammenschlüssen von Hauptleitungen und bei den Hausanschlüssen werden<br />
neue Schieber vorgesehen. Das bestehende Steuerkabel der Wasserversorgung wird ersetzt<br />
resp. neu in der Rüslerstrasse geführt (nicht Projektbestandteil).<br />
12
Strasse<br />
Der untere Teil des Brunnengässlis (ca. 17 m) wurde mit dem Ausbau der Rüslerstrasse<br />
saniert. Von diesem Punkt aus soll die Strasse und der anschliessende Gehweg bis zur<br />
Luxmattenstrasse erneuert werden. Für das Büntenquartier ist eine neue Anschlussstrasse<br />
vorgesehen. Hauptpunkt ist der neue Anschluss an das Büntenquartier. Nach intensiven<br />
Verhandlungen mit den angrenzenden Grundeigentümern konnte eine neue Linienführung<br />
für die Strasse gefunden werden. Die neue Strasse verläuft über die bestehende<br />
"Gartenparzelle" 59. Die dadurch entstehenden Restflächen werden den angrenzenden<br />
Grundstücken zugeteilt. Durch die Landumlegung entsteht eine Bereinigung der komplizierten<br />
Landverhältnisse, wobei die Strassenführung wesentlich verbessert werden kann.<br />
Allerdings hat auch die neue Strasse ein Gefälle von bis zu 20 %. Dies ist in etwa gleich<br />
viel wie beim Brunnengässli. Das neue Strassenstück hat eine Breite von 4,0 m. Das Gelände<br />
links und rechts der Strasse muss, bedingt durch den starken Geländeeinschnitt,<br />
relativ grossflächig angepasst werden. Teilweise sind auch neue Stützmauern erforderlich.<br />
Der talseitige Einlenkradius ist so ausgebildet, dass diese Kurve auch mit einem Lastwagen<br />
befahren werden könnte. Das Brunnengässli wird auf eine Breite von 4,5 m ausgebaut.<br />
Im unteren Bereich entspricht dies den heutigen Verhältnissen, im oberen Bereich ist<br />
dies eine Verschmälerung um ca. 40 cm. Dieses Land wird im Rahmen der Landumlegung<br />
der Parzelle 50 zugeteilt. Die bestehende Stützmauer entlang der Parzelle 58 wurde im<br />
Jahr 1940 erstellt. Für die Abklärung der Fundation wurde ein Sondierschlitz erstellt. Es<br />
wurde festgestellt, dass die Mauer kein Fundament aufweist. Die Stützmauer muss daher<br />
abschnittweise unterfangen werden. Im oberen Bereich wird sie für den Einlenker Büntenquartier<br />
auf eine Länge von 6,0 m abgebrochen. Zur Abstützung des bestehenden Terrains<br />
müssen entlang den Einlenkradien des Büntenquartiers neue Stützmauern erstellt<br />
werden. Die Strassenentwässerung wird im ganzen Ausbaubereich neu erstellt, die bestehende<br />
Querrinne im unteren Bereich des Brunnengässlis wird durch eine neue Schwerlastrinne<br />
ersetzt. Im Strassenbereich werden alle Randabschlüsse ersetzt, im oberen<br />
Fusswegbereich des Brunnengässlis werden die Randabschlüsse nach Möglichkeit belassen<br />
und nur der Belag erneuert. Der Ersatz der Randabschlüsse bedeutet auch, dass die<br />
angrenzenden Vorplätze angepasst werden müssen. Der Kieskoffer wird soweit erforderlich<br />
ergänzt oder ersetzt.<br />
Spezielles<br />
Die Strassenbeleuchtung wird gemäss den Vorgaben der AEW Energie AG ergänzt. Die<br />
alten Kandelaber werden ausgewechselt. Im unteren Bereich des Brunnengässlis sowie<br />
im Anschluss Büntenquartier wird je ein neuer Kandelaber gestellt.<br />
Landerwerb<br />
Aufgrund der Strassenverlegung im Bereich den Knotens Brunnengässli/Büntenquartier ist<br />
eine Landabtretung vorzunehmen. Es wird dabei ein flächengleicher Abtausch angestrebt.<br />
Ein weitergehender Landerwerb ist nicht notwendig. Die Kosten für Geometer, Notar und<br />
Grundbuchamt sind im "Unvorhergesehenen" enthalten.<br />
13
III. Kosten<br />
Basierend auf den Marktpreisen (Stand September <strong>2010</strong>) und der Annahme von normalen<br />
Wetter- und Baugrundverhältnissen wurde ein detaillierter Kostenvoranschlag ausgearbeitet.<br />
Die Gesamtkosten für Baumeister und Ingenieur inklusive Mehrwertsteuer und Verschiedenes<br />
belaufen sich auf Fr. 690'000.–. Aufgeteilt auf die einzelnen Teilobjekte ergibt<br />
sich folgendes Bild (inkl. Mehrwertsteuer):<br />
Teilobjekt<br />
Kanalisation<br />
Strasse<br />
Wasserleitung<br />
Total<br />
Kosten<br />
Fr. 110'000.00<br />
Fr. 405'000.00<br />
Fr. 175'000.00<br />
Fr. 690'000.00<br />
IV. Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe von<br />
Fr. 690'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung des Brunnengässli's inkl. Anschluss<br />
Büntenquartier und Werkleitungen zu genehmigen.<br />
14
Traktandum 6<br />
Einführung von Blockzeiten an der Primarschule <strong>Oberrohrdorf</strong> per Schuljahr<br />
2011/12, verbunden mit einmaligen Investitionskosten und jährlich wiederkehrenden<br />
Besoldungskosten<br />
Per Schuljahr 2011/12 sollen an der Primarschule <strong>Oberrohrdorf</strong> "grosse Blockzeiten"<br />
eingeführt werden. Dadurch erhalten aller Schüler an den Vormittagen einen<br />
klar strukturierten Tages- und Wochenablauf. Die Einführung von Blockzeiten bedarf<br />
der Zustimmung durch die <strong>Gemeinde</strong>versammlung.<br />
I. Ausgangslage<br />
An der Primarschule <strong>Oberrohrdorf</strong> bestehen gegenwärtig kleine Blockzeiten von 09.10 –<br />
11.00 Uhr, am Kindergarten grosse Blockzeiten von 08. 00 – 11.45 Uhr. Zudem werden<br />
am Morgen Randzeitenbetreuung und der Mittagstisch MIKADO angeboten. Im Budget<br />
<strong>2010</strong> hat der <strong>Gemeinde</strong>rat Sitzungsgelder für die Arbeitsgruppen "Tagesstrukturen" und<br />
"Blockzeiten" eingestellt. Die Schulpflege hat diesen Arbeitsgruppen Aufträge erteilt, Konzepte<br />
für den Ausbau der Tagestrukturen bzw. die Einführung von grossen Blockzeiten<br />
auszuarbeiten.<br />
Per Schuljahr 2009/10 haben bereits über 180 von rund 230 <strong>Gemeinde</strong>n im Kanton Aargau<br />
die Blockzeiten eingeführt, darunter Baden, Bergdietikon, Birmenstorf, Killwangen<br />
usw. Im Kanton Solothurn erfolgt die Einführung flächendeckend auf das nächste Schuljahr.<br />
Im <strong>Oberrohrdorf</strong>er Kindergarten sind auf Anfang Schuljahr 2006/07 die grossen<br />
Blockzeiten eingeführt worden. Eine erfolgreiche Integration im Kindergarten erhöht den<br />
Schulerfolg und führt zu einem verbesserten Klassen- und Schulhausklima, was letztlich<br />
allen Schulkindern Vorteile bringt.<br />
II. Gründe für die Einführung der Blockzeiten<br />
Vom Kanton im Zusammenhang mit der geplanten Schulreform durchgeführte Befragungen<br />
haben ergeben, dass die Einführung der Blockzeiten ein Bedürfnis ist, das von einer<br />
grossen Mehrheit der Eltern sowie weiterer Bevölkerungsschichten getragen wird. Die<br />
Schulpflege listet folgende Gründe auf:<br />
Vorteile für die Kinder:<br />
– Regelmässige Unterrichtszeiten<br />
– Ruhigere Unterrichtsstrukturen ermöglichen ein vertieftes Eintauchen der Kinder in<br />
eine Aufgabe, eine Arbeit. Sie werden nicht immer wieder herausgerissen. Dies fördert<br />
Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit.<br />
– Integrierter Förderunterricht für Kinder mit besonderen Bedürfnissen<br />
– Steigerung der Sozialkompetenz<br />
– Verbesserte Betreuungssituation (weniger alleine zu Hause)<br />
– Geschwister und Nachbarn können den Schulweg gemeinsam gehen (erhöhte Sicherheit)<br />
– Bessere Einbettung des Musikunterrichts im ordentlichen Stundenplan<br />
15
Vorteile für die Familien:<br />
– Anpassung an die veränderten Familienstrukturen<br />
– Gemeinsame Schulzeiten der Kinder<br />
– Einheitliche, feste zeitliche Strukturen<br />
Vorteile für die Volksschule:<br />
– Regelmässige Unterrichtszeiten<br />
– Mehr Zeit für denselben Unterrichtsstoff an der Unterstufe<br />
– Verbesserte Einbettung von Instrumentalunterricht und anderen Unterrichtsangeboten<br />
in den ordentlichen Stundenplan<br />
– Anpassung der Unterrichtsstrukturen an die Erfordernisse eines zeitgemässen Unterrichts<br />
Vorteile für die <strong>Gemeinde</strong>:<br />
– Anpassung an moderne Schulstrukturen, die auch <strong>vom</strong> Kanton unterstützt und gefördert<br />
werden<br />
– Vorteile für die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden dank geregelter Schulzeiten<br />
– Senkung der Sozialhilfekosten<br />
– Steigende Steuereinnahmen durch Standortvorteil und Zunahme der Doppelverdienenden<br />
– Steigerung der Attraktivität für Familien mit schulpflichtigen Kindern<br />
– Vereinfachung der Koordination zwischen Tagesstruktur und Schule<br />
III. Wahl des Blockzeitenmodells<br />
In den Vorabklärungen wurden zwei Modelle zur Einführung der Blockzeiten vertieft geprüft,<br />
nämlich das "Hortmodell" und das "unterrichtsnahe Modell".<br />
Das "Hortmodell" arbeitet mit gleichen Stundenplänen wie bisher, gibt den Eltern aber die<br />
Möglichkeit, ihre Kinder in den unterrichtsfreien Stunden am Morgen in einem Hort betreuen<br />
zu lassen. Die Betreuung im Hort ist freiwillig. Im Hort werden die Kinder beaufsichtigt,<br />
aber nicht unterrichtet. Für den Hort muss im Schulareal Raum zur Verfügung gestellt<br />
werden und die Betreuung in der Hortphase bedingt die Anstellung von zusätzlichem Personal.<br />
Im "unterrichtsnahen Modell" haben alle Kinder an fünf Vormittagen vier Lektionen Unterricht<br />
(ab der 3. Primarschulklasse sind auch 5 Lektionen möglich). Die Kinder, die Eltern<br />
und die Lehrerpersonen erhalten damit einen klar strukturierten Tages- und Wochenablauf<br />
an den Vormittagen. Die Verlagerung des Unterrichts auf die Vormittage führt zu einer Erhöhung<br />
der Lektionenzahl an der ersten und zweiten Klasse der Primarschule. Durch den<br />
Umstand, dass für den unveränderten Lehrstoff mehr Zeit zur Verfügung steht, bleibt mehr<br />
Raum für das individuelle Vertiefen und den Einsatz neuer Lernformen. Schülergruppen<br />
können innerhalb der Stunden zirkulieren, alleine arbeiten oder sich – je nach Niveau –<br />
neu in Gruppen zusammensetzen. Diese Variationsmöglichkeiten fördern die sozialen Fähigkeiten<br />
und tragen zu einer besseren Integration zwei- oder mehrsprachiger Kinder bei.<br />
Verschiedene Förderangebote, Instrumentalunterricht usw. können besser in die Unterrichtszeit<br />
integriert werden.<br />
16
Bei beiden Modellen ist der Raumbedarf in etwa gleich gross, jedoch sind die Personalkosten<br />
beim "unterrichtsnahen Modell" höher. Negative Erfahrungen aus anderen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
mit dem "Hortmodell" und die Empfehlung der NW EDK (Nordwestschweizerische<br />
Erziehungsdirektorenkonferenz) sprechen für die Wahl des "unterrichtsnahen<br />
Modells".<br />
IV. Das Blockzeitenmodell der Primarschule <strong>Oberrohrdorf</strong> / Einführung<br />
Das pädagogische Rahmenkonzept der Schulpflege <strong>Oberrohrdorf</strong> <strong>vom</strong> 22. Juni <strong>2010</strong> gibt<br />
vor, wie das Blockzeitenmodell im <strong>Oberrohrdorf</strong>er Schulalltag umzusetzen ist.<br />
Die Blockzeiten werden an der Volksschule eingeführt, und zwar jeweils an den Vormittagen<br />
von 08.15 Uhr bis 11.45 Uhr. Ab der 3. Klasse ist ein Unterrichtsbeginn ab 7.30 Uhr<br />
möglich. Der Nachmittagsunterricht findet nach individuellem Stundenplan statt. Die Vormittagsblöcke<br />
werden in "lehrergeleitete" und "schülerzentrierte" Unterrichtsphasen eingeteilt.<br />
Neuer Schulstoff wird vornehmlich in den lehrergeleiteten Phasen vermittelt. Logopädie-<br />
und Legasthenietherapien werden nach Möglichkeit während der schülerzentrierten<br />
Phasen erteilt. Der Instrumentalunterricht kann während der "schülerzentrierten" Phasen<br />
erteilt werden. Die an der Unterstufe der Primarschule durch die Einführung der Blockzeiten<br />
zusätzlich gewonnene Schulzeit kann zur individuellen Förderung und Vertiefung der<br />
Unterrichtsinhalte genutzt werden. Das gewählte Blockzeitenmodell generiert zusätzliche<br />
Lektionen, welche zum Einsatz von Partnerlehrpersonen verwendet werden können. Der<br />
bisherige Halbklassenunterricht wird beibehalten oder das Team-Teaching eingeführt und<br />
damit die Möglichkeit für die Lehrpersonen geschaffen, vertieft auf die individuellen Bedürfnisse<br />
der Kinder einzugehen. Mit diesen Team-Teaching Lektionen wird das Betreuungsverhältnis<br />
auf dem bestehenden Niveau gehalten.<br />
Die Blockzeiten an der Primarschule <strong>Oberrohrdorf</strong> sollen per Schuljahr 2011/12 eingeführt<br />
werden.<br />
Investitionen<br />
V. Kosten<br />
Die Einführung der Blockzeiten in der Form des "unterrichtsnahen Modells" für Kindergärten<br />
und Primarschule ergibt folgenden Bedarf:<br />
– Gruppenarbeitsplätze im ersten Stock<br />
Diesem Bedarf soll mit folgenden baulichen Massnahmen entsprochen werden:<br />
– Unterteilung von Zimmer 26 in einen Raum für Logopädie und einen Raum für die Bibliothek<br />
– Einbau einer zusätzlichen Türe<br />
– Entfernen des Bibliothekkastens und Einrichten der Bibliothek im neu entstanden<br />
Raum<br />
17
Die erwähnten räumlichen Massnahmen (inkl. den erforderlichen Ausstattungen) lösen auf<br />
Grund vorliegender Richtofferten folgende Investitionen aus:<br />
Umbauten<br />
Mobiliar Bibliothek Gruppenarbeitsplätze<br />
Total Investitionskosten<br />
Fr. 25'000.00<br />
Fr. 20'000.00<br />
Fr. 45'000.00<br />
Laufende Kosten<br />
Es sind für die Primarschule Partnerlehrkräfte anzustellen. Das heisst, dass die 1. und 2.<br />
Klassen sowie die Einschulungsklasse pro Abteilung je 4 Lektionen erhalten. Dadurch ergeben<br />
sich folgende, wiederkehrende Lohnkosten (inkl. Sozialzulagen bei einem angenommenen<br />
Alter von 45 Jahren):<br />
Lehrerentlöhnung gemäss Lohntabelle Kanton<br />
Primarlehrperson 4 Abteilungen à 4 Lektionen à Fr. 5'000.– Fr. 80'000.00<br />
Die Weiterbildungskosten für die Lehrpersonen werden grösstenteils durch den Leistungsvertrag<br />
des Kantons an die Fachhochschule Nordwestschweiz gedeckt.<br />
VI. Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, der Einführung von Blockzeiten im<br />
unterrichtsnahen Modell für die Primarschule <strong>Oberrohrdorf</strong> per Schuljahr 2011/12 zuzustimmen,<br />
verbunden mit einmaligen Investitionskosten und jährlich wiederkehrenden Besoldungskosten.<br />
18
Traktandum 7<br />
Kenntnisnahme des Finanzplanes <strong>2010</strong> – 2014<br />
Der Finanzplan der Einwohnergemeinde für die Jahre <strong>2010</strong> – 2014 ist im Anhang zum<br />
Voranschlag 2011 enthalten. Die Unterlagen beinhalten einen Kommentar, aufgegliedert in<br />
Ausgangslage, Analyse, Prognose, Resultate und Fazit sowie einen Zahlenblock und eine<br />
Grafik. Es erübrigt sich an dieser Stelle, den Finanzplan weiter zu kommentieren. Es wird<br />
auf die umfangreichen und aussagekräftigen Unterlagen im Anhang zum Voranschlag<br />
2011 verwiesen. Die vorliegende Finanzplanung wurde von der Finanzkommission eingehend<br />
geprüft. Der Finanzplan basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 83 %.<br />
Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, <strong>vom</strong> Finanzplan <strong>2010</strong> – 2014<br />
Kenntnis zu nehmen.<br />
19
Traktandum 8<br />
Voranschlag 2011 mit einem Steuerfuss von 83 % und zusätzlichen Pflichtabschreibungen<br />
von 3 %<br />
Der Steuerfuss beträgt unverändert 83 %.<br />
Der Voranschlag 2011 mit den Erläuterungen befindet sich bei den Unterlagen, die den<br />
Stimmberechtigten zur heutigen <strong>Gemeinde</strong>versammlung zugestellt worden sind. Der jetzige<br />
Steuerfuss von 83 % wird belassen.<br />
Der vorliegende Voranschlag wurde mit der Finanzkommission eingehend besprochen.<br />
Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, den Voranschlag 2011 mit einem<br />
unveränderten Steuerfuss von 83 % und zusätzlichen Pflichtabschreibungen von 3 % zu<br />
genehmigen.<br />
20
Traktandum 9<br />
Kreditabrechnung "Erneuerung Küche Zähnteschüür"<br />
Der am 1. Dezember 2009 von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigte<br />
Bruttokredit (nicht als separates Geschäft, sondern unter Traktandum 9, Genehmigung<br />
des Voranschlages <strong>2010</strong>) von Fr. 150'000.– schliesst mit einer kleinen Überschreitung<br />
von Fr. 2'697.15 ab.<br />
I. Ausgangslage<br />
Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 1. Dezember 2009 den Voranschlag 2009<br />
genehmigt. Darin enthalten war ein Betrag von Fr. 150'000.– (Kto. Nr. 303.503.02 der Investitionsrechnung)<br />
für die Erneuerung der Zähnteschüür-Küche.<br />
Für diesen Budget-Kredit muss eine Kreditabrechnung erstellt werden, da sich die Ausgaben<br />
über mehr als ein Kalenderjahr erstreckten. Die Arbeiten wurden mit der Schlusssitzung<br />
der eingesetzten Arbeitsgruppe am 19. August <strong>2010</strong> abgeschlossen.<br />
Die Abrechnung schliesst wie folgt ab:<br />
II. Abrechnung<br />
Bruttoanlagekosten<br />
Fr. 152'697.15<br />
Budgetkredit<br />
Fr. 150'000.00<br />
Kreditüberschreitung Fr. 2'697.15 1,8 %<br />
Die Abrechnung weist somit eine geringe Kreditüberschreitung von 1,8 % aus. Die Kostenüberschreitung<br />
entstand aufgrund der unvorhergesehenen Auswechslung des Warmwasserboilers.<br />
III. Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, die Kreditabrechnung "Erneuerung<br />
Küche Zähnteschüür" zu genehmigen.<br />
21
Traktandum 10<br />
Zusicherung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtes an<br />
a) Ludwig Sandrin, 1980<br />
b) Brkovic Zivko, 1971, und Brkovic-Matovic Rusimirka, 1972, mit den Kindern Filip,<br />
1996, und Elena, 2006<br />
c.) Friedl Richard, 1949<br />
d) Abazi Hajredin, 1976, und Abazi-Sula Nexhmije, 1982, mit den Kindern Jonila,<br />
2005, und Blendion, 2006<br />
e) Koller Johann, 1953<br />
10 a) Bürgerrechtszusicherung an<br />
Sandrin Miriam Ludwig, geb. am 2. Dezember 1980 in<br />
Dielsdorf ZH, ledig, deutsche Staatsangehörige, Tochter<br />
des Manfred Ludwig und der Hilkka Helena Ludwig-Ala-<br />
Käkelä, wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Morgenacherstrasse 34<br />
(Niederlassungsbewilligung C).<br />
Frau Sandrin Ludwig ist in der Schweiz geboren und wohnt seit 1984 in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Sie<br />
absolvierte die gesamte Schulzeit in <strong>Oberrohrdorf</strong> bzw. in Baden. Frau Sandrin Ludwig ist<br />
Gerichtsschreiberin beim Bezirksgericht Brugg. Sie ist mit unseren Verhältnissen bestens<br />
vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des Einbürgerungsgespräches überzeugen<br />
konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt.<br />
10 b) Bürgerrechtszusicherung an<br />
Zivko Brkovic, geb. am 6. Oktober 1971 in Novi Pazar<br />
(Serbien), verheiratet, serbischer Staatsangehöriger, Sohn<br />
des Branislav Brkovic und der Milica Brkovic-Pavlovic,<br />
wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Steiacher 8 (Niederlassungsbewilligung<br />
C).<br />
Herr Zivko Brkovic wohnt seit 1990 in der Schweiz bzw. seit 1995 in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Er arbeitet<br />
bei der Firma Lyreco AG in Dintikon als Chauffeur. Herr Zivko Brkovic ist mit un-<br />
22
seren Verhältnissen vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des Einbürgerungsgespräches<br />
überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt. Die Ehefrau<br />
und die noch minderjährigen Kinder sind in das Einbürgerungsgesuch miteinbezogen.<br />
Es sind dies:<br />
Rusimirka Brkovic-Matovic, geb. am 3. September 1972<br />
in Tvrdosevo (Serbien), verheiratet, serbische Staatsangehörige,<br />
Tochter des Velibor Matovic und der Vojna Matovic-Antonjjevic,<br />
wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Steiacher 8<br />
(Niederlassungsbewilligung C).<br />
Frau Rusimirka Brkovic wohnt seit 1990 in der Schweiz bzw. seit 1995 in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Sie<br />
arbeitet mit einem Teilpensum als Verkäuferin bei der Genossenschaft Migros Aare in Baden.<br />
Sie ist mit unseren Verhältnissen vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich<br />
des Einbürgerungsgespräches überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden<br />
erfüllt.<br />
Filip Brkovic, geb. am 12. Juli 1996 in Baden AG, serbischer<br />
Staatsangehöriger, Sohn des Zivko Brkovic und der<br />
Rusimirka Brkovic-Matovic, wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>,<br />
Steiacher 8 (Niederlassungsbewilligung C).<br />
Filip Brkovic wohnt seit Geburt in <strong>Oberrohrdorf</strong> und besucht zurzeit die 2. Sekundarschule<br />
in <strong>Oberrohrdorf</strong>.<br />
Elena Brkovic, geb. am 19. Dezember 2006 in Wettingen<br />
AG, serbische Staatsangehörige, Tochter des Zivko Brkovic<br />
und der Rusimirka Brkovic-Matovic, wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>,<br />
Steiacher 8 (Niederlassungsbewilligung C).<br />
Elena Brkovic wohnt seit Geburt in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Sie ist noch nicht schulpflichtig.<br />
23
10 c) Bürgerrechtszusicherung an<br />
Richard Anton Friedl, geb. am 11. Februar 1949 in Meran<br />
(Italien), verheiratet, deutscher Staatsangehöriger, Sohn<br />
des Josef Friedl und der Frieda Friedl-Enderle, wohnhaft<br />
in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Loonstrasse 31 (Niederlassungsbewilligung<br />
C).<br />
Herr Richard Friedl wohnt seit 1996 in der Schweiz bzw. in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Er arbeitet als<br />
Senior Consultant bei der ABB Schweiz AG. Herr Richard Friedl ist mit unseren Verhältnissen<br />
vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des Einbürgerungsgespräches<br />
überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt.<br />
10 d) Bürgerrechtszusicherung an<br />
Hajredin Abazi, geb. am 26. Dezember 1976 in Vitina<br />
(Kosovo), verheiratet, kosovarischer Staatsangehöriger,<br />
Sohn des Idriz Abazi und der Farije Abazi-Hasanni, wohnhaft<br />
in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Badenerstrasse 37 (Niederlassungsbewilligung<br />
C).<br />
Herr Hajredin Abazi wohnt seit 1990 in der Schweiz und seit 2006 in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Er ist<br />
Betriebsfacharbeiter. Herr Hajredin Abazi ist mit unseren Verhältnissen vertraut, wovon<br />
sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des Einbürgerungsgespräches überzeugen konnte. Alle<br />
Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt. Die Ehefrau und die noch minderjährigen Kinder<br />
sind in das Einbürgerungsgesuch miteinbezogen.<br />
Es sind dies:<br />
Nexhmije Abazi-Sula, geb. am 23. Januar 1982 in Ferizaj<br />
(Kosovo), verheiratet, kosovarische Staatsangehörige,<br />
Tochter des Ramadan Sula und der Hamide Sula-Haziri,<br />
wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Badenerstrasse 37 (Niederlassungsbewilligung<br />
C).<br />
24
Frau Nexhmije Abazi wohnt seit 2003 in der Schweiz bzw. seit 2006 in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Sie<br />
arbeitet als Halbleiteroperator bei der ABB Switzerland Ltd., Semiconductors in Lenzburg.<br />
Sie ist mit unseren Verhältnissen vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des<br />
Einbürgerungsgespräches überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt.<br />
Jonila Abazi, geb. am 9. Mai 2005 in Baden AG, kosovarische<br />
Staatsangehörige, Tochter des Hajredin Abazi und<br />
der Nexhmije Abazi-Sula, wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Badenerstrasse<br />
37 (Niederlassungsbewilligung C).<br />
Jonila Abazi wohnt seit Geburt in der Schweiz bzw. seit 2006 in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Sie besucht<br />
den Kindergarten "Sunneblueme" in Staretschwil.<br />
Blendion Abazi, geb. am 22. Oktober 2006 in Baden AG,<br />
kosovarischer Staatsangehöriger, Sohn des Hajredin Abazi<br />
und der Nexhmije Abazi-Sula, wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>,<br />
Badenerstrasse 37 (Niederlassungsbewilligung C).<br />
Blendion Abazi wohnt seit Geburt in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Er ist noch nicht schulpflichtig<br />
10 e) Bürgerrechtszusicherung an<br />
Johann Koller, geb. am 4. September 1953 in Gataja<br />
(Rumänien), geschieden, deutscher Staatsangehöriger,<br />
Sohn des Johann Koller und der Theresia Koller-Schwarz,<br />
wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Bergstrasse 34 (Niederlassungsbewilligung<br />
C).<br />
25
Herr Johann Koller wohnt seit 1982 in der Schweiz bzw. seit 2004 in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Er ist<br />
reformierter Pfarrer und arbeitet für das Hilfswerk "Rugul Aprins". Herr Koller ist mit unseren<br />
Verhältnissen vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des Einbürgerungsgespräches<br />
überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt.<br />
Antrag<br />
Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, folgende Bürgerrechtszusicherungen<br />
zu erteilen:<br />
a) Ludwig, Sandrin, 1980<br />
b) Brkovic Zivko, 1971, und Brkovic-Matovic Rusimirka, 1972, mit den Kindern Filip,<br />
1996, und Elena, 2006<br />
c) Friedl, Richard, 1949<br />
d) Abazi, Hajredin, 1976, und Abazi-Sula Nexhmije, 1982, mit den Kindern Jonila, 2005,<br />
und Blendion, 2006<br />
e) Koller, Johann, 1953<br />
26
Die Rechte des Stimmbürgers<br />
Initiativrecht<br />
Durch begründetes, schriftliches Begehren kann ein Zehntel der Stimmberechtigten die<br />
Behandlung eines Gegenstandes an der Versammlung verlangen. Gleichzeitig kann die<br />
Einberufung einer ausserordentlichen Versammlung verlangt werden (§ 22 Abs. 2 <strong>Gemeinde</strong>gesetz).<br />
Die Unterschriftenlisten können zusammen mit einem Merkblatt auf der<br />
<strong>Gemeinde</strong>kanzlei bezogen werden (bitte telefonisch voranmelden).<br />
Anspruch auf rechtzeitiges Aufbieten<br />
Spätestens 14 Tage vor der <strong>Gemeinde</strong>versammlung sind die Stimmberechtigten <strong>vom</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>rat durch Zustellung der Stimmrechtsausweise und der Traktandenliste mit den<br />
Anträgen und allfälligen Erläuterungen aufzubieten. Die Akten sind öffentlich aufzulegen (§<br />
23 Abs. 1 <strong>Gemeinde</strong>gesetz).<br />
Antragsrecht<br />
Jeder Stimmberechtigte hat das Recht, zu den in der Traktandenliste aufgeführten Sachgeschäften<br />
Anträge zur Geschäftsordnung und zur Sache zu stellen (§ 27<br />
Abs. 1 <strong>Gemeinde</strong>gesetz). Für das Aufstellen der Traktandenliste ist der <strong>Gemeinde</strong>rat zuständig.<br />
Anträge zur Geschäftsordnung sind formelle Anträge (z.B. Rückweisungsantrag);<br />
Anträge zur Sache sind materieller Natur (z.B. Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag).<br />
Recht auf Durchführung einer geheimen Abstimmung<br />
Ein Viertel der in der Versammlung anwesenden Stimmberechtigten kann eine geheime<br />
Abstimmung verlangen (§ 27 Abs. 2 <strong>Gemeinde</strong>gesetz). Bei Gesuchen um Bürgerrechtszusicherung<br />
ist dies jedoch (wahrscheinlich!) nur möglich, wenn vorgängig eine Diskussion<br />
stattgefunden hat. Das Bundesgericht hat dies in seinen Entscheiden offen gelassen.<br />
Vorschlagsrecht<br />
Jeder Stimmberechtigte ist befugt, der Versammlung die Überweisung eines neuen Gegenstandes<br />
an den <strong>Gemeinde</strong>rat zum Bericht und Antrag vorzuschlagen. Das beantragte<br />
Geschäft muss jedoch in der Zuständigkeit der <strong>Gemeinde</strong>versammlung liegen.<br />
Stimmt die Versammlung einem solchen Antrag (Überweisungsantrag) zu, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
den betreffenden Gegenstand zu prüfen und auf die Traktandenliste der<br />
nächsten Versammlung zu setzen. Ist dies nicht möglich, so sind der Versammlung die<br />
Gründe darzulegen (§ 28 <strong>Gemeinde</strong>gesetz). Diese Antragstellung hat unter dem Traktandum<br />
"Verschiedenes" zu erfolgen.<br />
27
Anfragerecht<br />
Jeder Stimmberechtigte kann zur Tätigkeit der <strong>Gemeinde</strong>behörden und der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Anfragen stellen. Diese sind sofort oder an der nächsten Versammlung zu<br />
beantworten. Daran kann sich eine allgemeine Aussprache anschliessen (§ 29 <strong>Gemeinde</strong>gesetz).<br />
Das Anfragerecht wird unter dem Traktandum "Verschiedenes" ausgeübt.<br />
Abschliessende Beschlussfassung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung entscheidet über die zur Behandlung stehenden Sachgeschäfte<br />
abschliessend, wenn die beschliessende Mehrheit wenigstens einen Fünftel<br />
der Stimmberechtigten ausmacht (§ 30 <strong>Gemeinde</strong>gesetz).<br />
Publikation der Versammlungsbeschlüsse<br />
Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung sind ohne Verzug zu veröffentlichen<br />
(§ 26 Abs. 2 <strong>Gemeinde</strong>gesetz). Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt des Kantons<br />
Aargau und in der Berg-Post.<br />
Fakultatives Referendum<br />
Nicht abschliessend gefasste positive und negative Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel<br />
der Stimmberechtigten innert dreissig Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich<br />
verlangt wird (§ 31 Abs. 1 <strong>Gemeinde</strong>gesetz). Unterschriftenlisten können zusammen mit<br />
einem Merkblatt auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei bezogen werden (bitte telefonisch voranmelden).<br />
Davon ausgenommen sind Beschlüsse formeller Natur (Rückweisung eines Geschäftes)<br />
oder Beschlüsse in Einbürgerungssachen.<br />
Urnenabstimmung / Referendumsabstimmung<br />
Ist gegenüber einem Versammlungsbeschluss das Referendum zustande gekommen, so<br />
entscheidet die Gesamtheit der Stimmberechtigten an der Urne (§ 33 Abs. 1 <strong>Gemeinde</strong>gesetz).<br />
Der Urnenabstimmung unterliegen in allen Fällen (obligatorisches Referendum)<br />
die Änderung der <strong>Gemeinde</strong>ordnung, Beschlüsse über Änderungen im Bestand von <strong>Gemeinde</strong>n<br />
und solche auf Einführung der Organisation mit Einwohnerrat (§ 33 Abs. 2 <strong>Gemeinde</strong>gesetz).<br />
Beschwerdemöglichkeiten<br />
Mit der Stimmrechtsbeschwerde (§ 65 Gesetz über die politischen Rechte) kann die Verletzung<br />
des Stimmrechts, mit der Wahl- und Abstimmungsbeschwerde (§ 66 Gesetz über<br />
die politischen Rechte) können Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung<br />
einer Wahl oder Abstimmung oder bei der Ermittlung eines Wahl- oder Abstimmungsergebnisses<br />
geltend gemacht werden. Die Beschwerden sind innert 3 Tagen seit<br />
der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung<br />
des Ergebnisses beim Regierungsrat einzureichen. Allgemein verbindliche<br />
Erlasse, die nicht in persönliche Verhältnisse eingreifen, können innert 10 Tagen seit Veröffentlichung<br />
mit <strong>Gemeinde</strong>beschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.<br />
28