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Traktandenbericht vom 25. November 2010 - Gemeinde Oberrohrdorf

Traktandenbericht vom 25. November 2010 - Gemeinde Oberrohrdorf

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<strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Oberrohrdorf</strong><br />

Einladung<br />

zur ordentlichen<br />

Einwohnergemeindeversammlung<br />

Donnerstag, <strong>25.</strong> <strong>November</strong> <strong>2010</strong><br />

20.00 Uhr<br />

Mehrzweckhalle Hinterbächli


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Inhaltsverzeichnis 1<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat und seine Ressorts 2<br />

Hinweise und Bemerkungen / Aktenauflage 3<br />

Traktandenliste 4<br />

<strong>Traktandenbericht</strong>e 5 – 26<br />

Die Rechte des Stimmbürgers 27 – 28<br />

1


Der <strong>Gemeinde</strong>rat und seine Ressorts<br />

<strong>Gemeinde</strong>ammann Daniel Hug<br />

FDP<br />

Hinterbächlistrasse 34<br />

Tel. privat: 056 496 31 62<br />

Allgemeine Verwaltung, Finanzen/Steuern,<br />

Forstwesen, Polizei, Planungswesen,<br />

Handel und Gewerbe<br />

(Stellvertreter: Kurt Scherer)<br />

Vizeammann Kurt Scherer<br />

FDP<br />

Büntenquartier 8 c<br />

Tel. privat: 056 496 41 86<br />

Tiefbau, Wasser, Abwasser, Bevölkerungsschutz,<br />

Elektrizität/Energie<br />

(Stellvertreter: Thomas Heimgartner)<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Brigitte Schaffner<br />

FDP<br />

Weihermattstrasse 30<br />

079 759 69 03<br />

noch bis 30. <strong>November</strong> <strong>2010</strong><br />

Sozialwesen, Vormundschaftswesen,<br />

Entsorgung, Verkehrswesen, Jugendwesen,<br />

Einbürgerungswesen<br />

(Stellvertreter: Daniel Hug)<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat René Roca<br />

parteilos<br />

Rüslerstrasse 37<br />

Tel. privat: 056 470 79 01<br />

Erziehung und Bildung, Kulturelles und<br />

Geschichtliches, Seniorenwesen<br />

(Stellvertreterin: Brigitte Schaffner)<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Thomas Heimgartner<br />

CVP<br />

Binsenstrasse 3<br />

Tel. privat: 056 496 33 43<br />

Bauwesen Hochbau, Liegenschaften der<br />

<strong>Gemeinde</strong>, Feuerwehr, Friedhof<br />

(Stellvertreter: René Roca)<br />

2


Hinweise und Bemerkungen / Aktenauflage<br />

Urnenöffnung Volksabstimmung / Bezirksrichterwahl / Ersatzwahl <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte wird die Urne für die Volksabstimmungen<br />

und die <strong>Gemeinde</strong>wahl (<strong>Gemeinde</strong>rat) <strong>vom</strong> 28. <strong>November</strong> <strong>2010</strong> vor dem Eingang<br />

zur Turnhalle aufgestellt.<br />

Aktenauflage<br />

Die Unterlagen zu den einzelnen Traktanden, das Protokoll der letzten <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

sowie das Stimmregister können ab 10. <strong>November</strong> <strong>2010</strong> bis zur Versammlung<br />

während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei eingesehen werden.<br />

Öffnungszeiten <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Montag bis Mittwoch, Freitag<br />

Donnerstag<br />

08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr<br />

08.30 – 11.30 Uhr / 14.30 – 18.30 Uhr<br />

Anschrift <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Adresse Ringstrasse 2, Postfach 70, 5452 <strong>Oberrohrdorf</strong><br />

Telefon 056 485 77 00<br />

Fax 056 485 77 01<br />

E-Mail gemeindekanzlei@oberrohrdorf.ch<br />

Internet www.oberrohrdorf.ch<br />

Stimmrechtsausweis<br />

Das Kuvert, mit dem die <strong>Gemeinde</strong>versammlungsunterlagen verschickt werden, dient<br />

gleichzeitig als Stimmrechtsausweis. Das Kuvert ist mitzubringen und am Eingang zum<br />

Versammlungslokal den Stimmenzählern abzugeben.<br />

Personenbezeichnungen<br />

Die in diesem <strong>Traktandenbericht</strong> verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf<br />

beide Geschlechter.<br />

Apéro<br />

Im Anschluss an die Versammlung wird den Anwesenden ein Apéro von der Raiffeisenbank<br />

Rohrdorferberg-Fislisbach spendiert.<br />

3


Traktandenliste<br />

Seiten<br />

<br />

Appell<br />

1. Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 8. Juni <strong>2010</strong> 5<br />

2. Bruttokredit von Fr. 1'550'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung 6 – 7<br />

der Erschliessungsstrasse Hofmatt inkl. Werkleitungen<br />

3. Bruttokredit von Fr. 890'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung 8 – 9<br />

der Luxhaldenstrasse inkl. Werkleitungen<br />

4. Bruttokredit von Fr. 1'444'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung 10 – 11<br />

der Weidhofstrasse inkl. Werkleitungen<br />

5. Bruttokredit von Fr. 690'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung 12 – 14<br />

des Brunnengässlis inkl. Anschluss Büntenquartier und Werkleitungen<br />

6. Einführung von Blockzeiten an der Primarschule <strong>Oberrohrdorf</strong> per 15 – 18<br />

Schuljahr 2011/12, verbunden mit einmaligen Investitionskosten und<br />

jährlich wiederkehrenden Besoldungskosten<br />

7. Kenntnisnahme des Finanzplanes <strong>2010</strong> – 2014 19<br />

8. Voranschlag 2011 mit einem Steuerfuss von 83 % und zusätzlichen 20<br />

Pflichtabschreibungen von 3 %<br />

9. Kreditabrechnung "Erneuerung Küche Zähnteschüür" 21<br />

10. Zusicherung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtes an<br />

a) Ludwig, Sandrin, 1980 22<br />

b) Brkovic Zivko, 1971, und Brkovic-Matovic Rusimirka, 1972, mit den 22 – 23<br />

Kindern Filip, 1996, und Elena, 2006<br />

c) Friedl, Richard, 1949 24<br />

d) Abazi, Hajredin, 1976, und Abazi-Sula Nexhmije, 1982, mit den 24 – 25<br />

Kindern Jonila, 2005, und Blendion, 2006<br />

e) Koller, Johann, 1953 25 – 26<br />

11. Verschiedenes<br />

4


<strong>Traktandenbericht</strong>e<br />

Traktandum 1<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 8. Juni <strong>2010</strong><br />

Die Einwohnergemeindeversammlung <strong>vom</strong> 8. Juni <strong>2010</strong> hat folgende Beschlüsse gefasst:<br />

1. Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009<br />

2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2009<br />

3. Genehmigung der Kreditabrechnung "Kredit von Fr. 485'000.– für den Kauf der Liegenschaft<br />

Ringstrasse 8"<br />

4. Genehmigung der Jahresrechnung 2009<br />

5. Genehmigung eines Bruttokreditanteils der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberrohrdorf</strong> von Fr. 233'770.– zuzüglich<br />

Teuerung für die Sanierung der Kanalisation Esterlistrasse in Niederrohrdorf<br />

6. Zusicherung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtes an Oral, Ömer, 1994<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>vom</strong> 8. Juni <strong>2010</strong> geprüft,<br />

genehmigt und zu Handen der <strong>Gemeinde</strong>versammlung verabschiedet.<br />

Das Protokoll kann auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei bezogen, bestellt (Tel. 056 485 77 00) oder<br />

auf dem Internet unter www.oberrohrdorf.ch (unter "Politik" / "<strong>Gemeinde</strong>versammlung.")<br />

abgerufen werden.<br />

Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

<strong>vom</strong> 8. Juni <strong>2010</strong> zu genehmigen.<br />

5


Traktandum 2<br />

Bruttokredit von Fr. 1'550'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Erschliessungsstrasse<br />

Hofmatt inkl. Werkleitungen<br />

Die Kanalisation, die Wasserleitung und der Strassenoberbau befinden sich in einem<br />

schlechten Zustand und sollen im Rahmen der Werterhaltungsplanung ersetzt<br />

werden. Die Sanierungskosten belaufen sich gesamthaft auf Fr. 1'550'000.–.<br />

I. Ausgangslage<br />

Im Jahr 2004 liess der <strong>Gemeinde</strong>rat ein Konzept für die Erneuerung der Infrastrukturanlagen<br />

im Tiefbau erstellen. Aufgrund aller vorhandenen Daten wurde in einem Plan der Zustand<br />

der Leitungen für Abwasser, Trinkwasser, Elektrisch und der Strassenoberfläche<br />

dargestellt. Daraus resultierten eine gesamtheitliche Zustandsbewertung der Strassenabschnitte<br />

und eine Prioritätenliste der erforderlichen Sanierungsmassnahmen. Unter anderem<br />

steht auch die Erschliessungsstrasse Hofmatt auf der Liste der zu erneuernden Strassen.<br />

Das Projekt umfasst folgende Teilobjekte:<br />

II. Projekt<br />

Kanalisation<br />

Die heutige Schmutzwasserleitung in der Hofmatt führt im unteren Bereich durch Privatparzellen.<br />

Diese Leitung soll neu in die Strasse Hofmatt verlegt werden. Die totale Länge<br />

der Kanalisationsleitungen beträgt rund 215 m.<br />

Umbau Regenauslass<br />

Der "Regenauslass RA 203" (unterirdisches Wasserrückhaltebecken in der Strasse) wird<br />

mit einer Tauchwand umgebaut, dass Schwimmstoffe nicht mehr in den Bach gelangen<br />

können. Der Umbau des Regenauslasses RA 203 wird während einer regenarmen Periode<br />

realisiert.<br />

Wasserleitung<br />

Die Leitung wird von der Verzweigung in der Ringstrasse bis ans Ende der Hofmatt ersetzt.<br />

Im unteren Bereich der Hofmatt, nach der Kurve, wird die Leitung neu anstatt in privaten<br />

Parzellen in die Strassenparzelle zu liegen kommen. Die Leitung in der Stichstrasse<br />

wird ebenfalls bis und mit Verzweigung im privaten Garagenplatz ersetzt. Anzahl und<br />

Standort der Hydranten bleiben unverändert. Die alten, ausgedienten Hydranten werden<br />

jedoch durch Hinni-Hydranten mit Doppelabsperrung (und 1 Abgang) ersetzt. Die totale<br />

Länge der neuen Hauptleitung beträgt rund 250 m.<br />

6


Strasse<br />

Die Hofmattstrasse wird <strong>vom</strong> Kreuzungsbereich Hofmatt-Ringstrasse bis ans Ende gänzlich<br />

erneuert. Zusätzlich wird auch die Stichstrasse bis zur Strassenparzellengrenze erneuert.<br />

Die Breite wird von der heutigen Situation übernommen. Die Breite variiert zwischen<br />

3,8 m und 5,0 m. Die gesamte Länge der zu erneuernden Strassen beträgt ca.<br />

240 m. Es ist kein Landerwerb notwendig.<br />

Spezielles<br />

Der Parkplatz der Kirche wird (vertragsgemäss) instand gestellt. Die Platzoberfläche ist mit<br />

einem neuen Deckbelag zu versehen. Davor sind, wo nötig, Ausbesserungsarbeiten an<br />

Schachtoberbauten und Platzabschlüssen vorzunehmen sowie Risse zu verfüllen.<br />

Die bestehenden Leitungen sollen während der Bauphase so lange wie möglich in Betrieb<br />

bleiben. Problematisch und erschwerend ist, dass die Erschliessungsstrasse Hofmatt eine<br />

Sackgasse und eine Zufahrt nur über die Ringstrasse möglich ist. Während der Bauzeit ist<br />

die Zufahrt zu den Grundstücken grundsätzlich nicht möglich. Die Realisierung der Strasse<br />

Hofmatt kann wegen allfälliger Provisorien für die Wasserversorgungsleitung nicht im Winter<br />

erfolgen.<br />

III. Kosten<br />

Basierend auf den Marktpreisen (Stand Juli <strong>2010</strong>) und der Annahme von normalen Wetterund<br />

Baugrundverhältnissen wurde ein detaillierter Kostenvoranschlag ausgearbeitet. Die<br />

Gesamtkosten für Baumeister und Ingenieur inklusive Mehrwertsteuer und Verschiedenes<br />

belaufen sich auf Fr. 1'550'000.–. Aufgeteilt auf die einzelnen Teilobjekte ergibt sich folgendes<br />

Bild:<br />

Teilobjekt<br />

Abwasserentsorgung<br />

Wasserversorgung<br />

Strassenbau<br />

Total<br />

Kosten<br />

Fr. 670'000.00<br />

Fr. 300'000.00<br />

Fr. 580'000.00<br />

Fr. 1'550'000.00<br />

IV. Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe von<br />

Fr. 1'550'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Hofmatt inkl. Werkleitungen zu<br />

genehmigen.<br />

7


Traktandum 3<br />

Bruttokredit von Fr. 890'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Luxhaldenstrasse<br />

inkl. Werkleitungen<br />

Teile der Kanalisationsleitung, die Wasserleitung und der Strassenoberbau befinden<br />

sich in einem schlechten Zustand und sollen im Rahmen der Werterhaltungsplanung<br />

ersetzt werden. Die Sanierungskosten belaufen sich gesamthaft auf<br />

Fr. 890'000.–.<br />

I. Ausgangslage<br />

Im Jahr 2004 liess der <strong>Gemeinde</strong>rat ein Konzept für die Erneuerung der Infrastrukturanlagen<br />

im Tiefbau erstellen. Aufgrund aller vorhandenen Daten wurde in einem Plan der Zustand<br />

der Leitungen für Abwasser, Trinkwasser, Elektrisch und der Strassenoberfläche<br />

dargestellt. Daraus resultierten eine gesamtheitliche Zustandsbewertung der Strassenabschnitte<br />

und eine Prioritätenliste der erforderlichen Sanierungsmassnahmen. Unter anderem<br />

steht auch die Luxhaldenstrasse auf der Liste der zu erneuernden Strassen.<br />

Das Projekt umfasst folgende Teilobjekte:<br />

II. Projekt<br />

Kanalisation<br />

Die Kanalisation wird im unteren Bereich ersetzt. Im oberen Bereich ist die Leitung in einem<br />

guten Zustand, es sind keine Massnahmen erforderlich.<br />

Wasserleitung<br />

Die bestehende Gussleitung wird auf die ganze Länge der Strasse durch eine neue Leitung<br />

ersetzt. Die neue Leitung besteht aus duktilem Guss und ist innen und aussen zementiert<br />

und damit vor Korrosion geschützt. Die Hausanschlüsse werden bis zum Strassenrand<br />

neu erstellt. Die Kosten gehen zu Lasten der Wasserkasse, weitergehende Sanierungen<br />

wären Sache der Grundeigentümer. Die Hydranten werden ersetzt, aber an den<br />

bisherigen Standorten belassen. Bei Zusammenschlüssen von Hauptleitungen und bei<br />

den Hausanschlüssen werden neue Schieber gesetzt.<br />

Strasse<br />

Die Luxhaldenstrasse (Fahrbahn und Gehweg) wird auf der ganzen Länge von ca. 200 m<br />

saniert. Die Sanierung erfolgt innerhalb der bestehenden Grenzen. Die Strassenbreite beträgt<br />

5,00 m, die Gehwegbreite 2,00 m.<br />

8


Strassenbeleuchtung<br />

Die Strassenbeleuchtung wird gemäss den Vorgaben der AEW Energie AG ergänzt. Neben<br />

den bisherigen Kandelabern wird im oberen und unteren Bereich je eine zusätzliche<br />

Leuchtstelle eingerichtet.<br />

III. Kosten<br />

Basierend auf den Marktpreisen (Stand Juli <strong>2010</strong>) und der Annahme von normalen Wetterund<br />

Baugrundverhältnissen wurde ein detaillierter Kostenvoranschlag ausgearbeitet. Die<br />

Gesamtkosten für Baumeister und Ingenieur inklusive Mehrwertsteuer und Verschiedenes<br />

belaufen sich auf Fr. 890'000.–. Aufgeteilt auf die einzelnen Teilobjekte ergibt sich folgendes<br />

Bild:<br />

Teilobjekt<br />

Abwasserentsorgung<br />

Wasserversorgung<br />

Strassenbau<br />

Total<br />

Kosten<br />

Fr. 180'000.00<br />

Fr. 220'000.00<br />

Fr. 490'000.00<br />

Fr. 890'000.00<br />

IV. Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe von<br />

Fr. 890'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Luxhaldenstrasse inkl. Werkleitungen<br />

zu genehmigen.<br />

9


Traktandum 4<br />

Bruttokredit von Fr. 1'444'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Weidhofstrasse<br />

inkl. Werkleitungen<br />

Die Weidhofstrasse ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Auch die Entwässerung<br />

muss neu angelegt werden. Die Sanierungskosten belaufen sich gesamthaft<br />

auf Fr. 1'444'000.–.<br />

I. Ausgangslage<br />

Im Jahr 2004 liess der <strong>Gemeinde</strong>rat ein Konzept für die Erneuerung der Infrastrukturanlagen<br />

im Tiefbau erstellen. Aufgrund aller vorhandenen Daten wurde in einem Plan der Zustand<br />

der Leitungen für Abwasser, Trinkwasser, Elektrisch und der Strassenoberfläche<br />

dargestellt. Daraus resultierten eine gesamtheitliche Zustandsbewertung der Strassenabschnitte<br />

und eine Prioritätenliste der erforderlichen Sanierungsmassnahmen. Unter anderem<br />

steht auch die Weidhofstrasse auf der Liste der zu erneuernden Strassen.<br />

Das Projekt umfasst folgende Teilobjekte:<br />

II. Projekt<br />

Kanalisation / Sauberwasser<br />

Heute besteht entlang der Weidhofstrasse keine Entwässerungsleitung. Die Entwässerung<br />

erfolgt überall "über die Schulter". Im Bereich der Kurve fliesst das Wasser über einen seitlichen<br />

Strassengraben in Einlaufschächte, von wo aus es dann in eine Drainageleitung<br />

geführt wird. Das Projekt sieht vor, bergseitig der Strasse eine Sickerleitung zu verlegen,<br />

den Graben mit Sickerbeton zu füllen und eine Rinne auszubilden. Die bestehenden Sauberwasserleitungen<br />

im Bereich der Verzweigung Bergweg-Ramsigweg resp. Parkplatz<br />

Waldhütte sowie im Bereich der Kurve queren die bestehende Strasse. Die Leitungen weisen<br />

zum Teil starke Ablagerungen auf, welche die Abflusskapazität mindern. Diese Leitungen<br />

sind im Bereich der Strasse zu ersetzen. Im Kreuzungsbereich Neumattweg/Weidhofstrasse<br />

wird eine Sanierungsleitung für den "Weidhof" erstellt.<br />

Rohranlage<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> sieht vorsorglich ein Kabelschutzrohr auf der ganzen Ausbaulänge vor. Etwa<br />

alle 100 m sind Zugschächte vorgesehen.<br />

Strasse<br />

Ersatz des Strassenbelages inklusive Fundation der Fahrbahn von der im Sommer <strong>2010</strong><br />

neu erstellten Kreuzung Rüslerstrasse-Ramsigweg-Berg-Weidhofstrasse-Neumattweg bis<br />

zur Verzweigung Bergweg-Ramsigweg resp. Parkplatz Waldhütte. Es ist durchgehend eine<br />

Breite von 4,50 m vorgesehen. In der Kurve wird die Strassenbreite auf knapp über 6,0<br />

m verbreitert. Die gesamte Länge der zu erneuernden Strasse beträgt ca. 870 m. Der Ersatz<br />

des Strassenbelages inklusive Fundation wird für den Höhenweg von der Verzweigung<br />

Weidhofstrasse bis zur Verzweigung Gässli ebenfalls ins Projekt einbezogen. Das<br />

10


gleiche gilt für die Gehwegverbindung von der Kreuzung Rüslerstrasse-Ramsigweg-Berg-<br />

Weidhofstrasse-Neumattweg bis zur neu erstellten Treppe Rüslerstrasse. Es ist kein<br />

Landerwerb vorgesehen. Die Strasse ist zwar breiter geplant als sie heute ist, doch bleibt<br />

die Strasse überall innerhalb der Strassenparzelle. Teilweise müssen die bergseitigen Böschungen<br />

angepasst werden. An einigen Stellen kommt die Sickerleitung auf Privatparzellen<br />

zu liegen.<br />

Spezielles<br />

Der Bau erfolgt unter Betrieb der bestehenden Anlage. Verkehrsbehinderungen lassen<br />

sich generell nicht vermeiden. Die Zufahrt zur Waldhütte Staretschwil über die Weidhofstrasse<br />

ist während der Bauzeit nicht möglich. Es ist eine Umfahrung via Rüslerstrasse<br />

und Waldstrassen vorgesehen.<br />

III. Kosten<br />

Basierend auf den Marktpreisen (Stand Juli <strong>2010</strong>) und der Annahme von normalen Wetterund<br />

Baugrundverhältnissen wurde ein detaillierter Kostenvoranschlag ausgearbeitet. Die<br />

Gesamtkosten für Baumeister und Ingenieur inklusive Mehrwertsteuer und Verschiedenes<br />

belaufen sich auf Fr. 1'444'000.–. Aufgeteilt auf die einzelnen Teilobjekte ergibt sich folgendes<br />

Bild:<br />

Teilobjekt<br />

Kosten<br />

Strassenbau<br />

Fr. 1'220'000.00<br />

Sanierungsleitung Fr. 139'000.00<br />

Elektrisch Fr. 85'000.00<br />

Total<br />

Fr. 1'444'000.00<br />

IV. Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe von<br />

Fr. 1'444'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Weidhofstrasse inkl. Werkleitungen<br />

zu genehmigen.<br />

11


Traktandum 5<br />

Bruttokredit von Fr. 690'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung des Brunnengässli's<br />

inkl. Anschluss Büntenquartier und Werkleitungen<br />

Die Kanalisationsleitung, die Wasserleitung und der Strassenoberbau befinden sich<br />

in einem schlechten Zustand und sollen im Rahmen der Werterhaltungsplanung ersetzt<br />

werden. Gleichzeitig wird die Einmündung ins Büntenquartier verbessert. Die<br />

Sanierungskosten belaufen sich gesamthaft auf Fr. 690'000.–.<br />

I. Ausgangslage<br />

Im Jahr 2004 liess der <strong>Gemeinde</strong>rat ein Konzept für die Erneuerung der Infrastrukturanlagen<br />

im Tiefbau erstellen. Aufgrund aller vorhandenen Daten wurde in einem Plan der Zustand<br />

der Leitungen für Abwasser, Trinkwasser, Elektrisch und der Strassenoberfläche<br />

dargestellt. Daraus resultierten eine gesamtheitliche Zustandsbewertung der Strassenabschnitte<br />

und eine Prioritätenliste der erforderlichen Sanierungsmassnahmen. Unter anderem<br />

steht auch das Brunnengässli, mit einer Anpassung der Einmündung ins Büntenquartier,<br />

auf der Liste der zu erneuernden Strassen.<br />

Das Projekt umfasst folgende Teilobjekte:<br />

II. Projekt<br />

Kanalisation<br />

Die bestehende Leitung wird mit einem Inliner saniert. Der Inliner ist ein ca. 6 mm dicker<br />

Kunststoffschlauch, der in das Betonrohr eingezogen und an das Rohr angepresst wird.<br />

Dadurch wird die Betonoberfläche geschützt und die Leitung ist wieder absolut dicht. Die<br />

defekten Einläufe werden mit einem Kanalroboter saniert. Die bestehenden Kontrollschächte<br />

werden soweit erforderlich saniert und mit neuen Schachtdeckeln und Einstiegsleitern<br />

versehen.<br />

Wasser<br />

Die bestehende Gussleitung wird auf die ganze Länge der Strasse durch eine neue Leitung<br />

ersetzt. Die neue Leitung besteht aus duktilem Guss und ist innen und aussen zementiert<br />

und damit vor Korrosion geschützt. Der Ringschluss Büntenquartier-<br />

Brunnengässli wird über den neuen Strassenanschluss sichergestellt. Die bestehende<br />

Ringleitung, welche unter bestehenden Gebäuden und Gartenanlagen verläuft, wird stillgelegt.<br />

Die Hausanschlüsse werden bis zum Strassenrand neu erstellt. Die Kosten gehen<br />

zu Lasten der Wasserkasse, weitergehende Sanierungen wären Sache der Grundeigentümer.<br />

Im Bereich des Knotens Brunnengässli/Büntenquartier wird ein neuer Hydrant gesetzt.<br />

Bei Zusammenschlüssen von Hauptleitungen und bei den Hausanschlüssen werden<br />

neue Schieber vorgesehen. Das bestehende Steuerkabel der Wasserversorgung wird ersetzt<br />

resp. neu in der Rüslerstrasse geführt (nicht Projektbestandteil).<br />

12


Strasse<br />

Der untere Teil des Brunnengässlis (ca. 17 m) wurde mit dem Ausbau der Rüslerstrasse<br />

saniert. Von diesem Punkt aus soll die Strasse und der anschliessende Gehweg bis zur<br />

Luxmattenstrasse erneuert werden. Für das Büntenquartier ist eine neue Anschlussstrasse<br />

vorgesehen. Hauptpunkt ist der neue Anschluss an das Büntenquartier. Nach intensiven<br />

Verhandlungen mit den angrenzenden Grundeigentümern konnte eine neue Linienführung<br />

für die Strasse gefunden werden. Die neue Strasse verläuft über die bestehende<br />

"Gartenparzelle" 59. Die dadurch entstehenden Restflächen werden den angrenzenden<br />

Grundstücken zugeteilt. Durch die Landumlegung entsteht eine Bereinigung der komplizierten<br />

Landverhältnisse, wobei die Strassenführung wesentlich verbessert werden kann.<br />

Allerdings hat auch die neue Strasse ein Gefälle von bis zu 20 %. Dies ist in etwa gleich<br />

viel wie beim Brunnengässli. Das neue Strassenstück hat eine Breite von 4,0 m. Das Gelände<br />

links und rechts der Strasse muss, bedingt durch den starken Geländeeinschnitt,<br />

relativ grossflächig angepasst werden. Teilweise sind auch neue Stützmauern erforderlich.<br />

Der talseitige Einlenkradius ist so ausgebildet, dass diese Kurve auch mit einem Lastwagen<br />

befahren werden könnte. Das Brunnengässli wird auf eine Breite von 4,5 m ausgebaut.<br />

Im unteren Bereich entspricht dies den heutigen Verhältnissen, im oberen Bereich ist<br />

dies eine Verschmälerung um ca. 40 cm. Dieses Land wird im Rahmen der Landumlegung<br />

der Parzelle 50 zugeteilt. Die bestehende Stützmauer entlang der Parzelle 58 wurde im<br />

Jahr 1940 erstellt. Für die Abklärung der Fundation wurde ein Sondierschlitz erstellt. Es<br />

wurde festgestellt, dass die Mauer kein Fundament aufweist. Die Stützmauer muss daher<br />

abschnittweise unterfangen werden. Im oberen Bereich wird sie für den Einlenker Büntenquartier<br />

auf eine Länge von 6,0 m abgebrochen. Zur Abstützung des bestehenden Terrains<br />

müssen entlang den Einlenkradien des Büntenquartiers neue Stützmauern erstellt<br />

werden. Die Strassenentwässerung wird im ganzen Ausbaubereich neu erstellt, die bestehende<br />

Querrinne im unteren Bereich des Brunnengässlis wird durch eine neue Schwerlastrinne<br />

ersetzt. Im Strassenbereich werden alle Randabschlüsse ersetzt, im oberen<br />

Fusswegbereich des Brunnengässlis werden die Randabschlüsse nach Möglichkeit belassen<br />

und nur der Belag erneuert. Der Ersatz der Randabschlüsse bedeutet auch, dass die<br />

angrenzenden Vorplätze angepasst werden müssen. Der Kieskoffer wird soweit erforderlich<br />

ergänzt oder ersetzt.<br />

Spezielles<br />

Die Strassenbeleuchtung wird gemäss den Vorgaben der AEW Energie AG ergänzt. Die<br />

alten Kandelaber werden ausgewechselt. Im unteren Bereich des Brunnengässlis sowie<br />

im Anschluss Büntenquartier wird je ein neuer Kandelaber gestellt.<br />

Landerwerb<br />

Aufgrund der Strassenverlegung im Bereich den Knotens Brunnengässli/Büntenquartier ist<br />

eine Landabtretung vorzunehmen. Es wird dabei ein flächengleicher Abtausch angestrebt.<br />

Ein weitergehender Landerwerb ist nicht notwendig. Die Kosten für Geometer, Notar und<br />

Grundbuchamt sind im "Unvorhergesehenen" enthalten.<br />

13


III. Kosten<br />

Basierend auf den Marktpreisen (Stand September <strong>2010</strong>) und der Annahme von normalen<br />

Wetter- und Baugrundverhältnissen wurde ein detaillierter Kostenvoranschlag ausgearbeitet.<br />

Die Gesamtkosten für Baumeister und Ingenieur inklusive Mehrwertsteuer und Verschiedenes<br />

belaufen sich auf Fr. 690'000.–. Aufgeteilt auf die einzelnen Teilobjekte ergibt<br />

sich folgendes Bild (inkl. Mehrwertsteuer):<br />

Teilobjekt<br />

Kanalisation<br />

Strasse<br />

Wasserleitung<br />

Total<br />

Kosten<br />

Fr. 110'000.00<br />

Fr. 405'000.00<br />

Fr. 175'000.00<br />

Fr. 690'000.00<br />

IV. Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, einen Bruttokredit in der Höhe von<br />

Fr. 690'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung des Brunnengässli's inkl. Anschluss<br />

Büntenquartier und Werkleitungen zu genehmigen.<br />

14


Traktandum 6<br />

Einführung von Blockzeiten an der Primarschule <strong>Oberrohrdorf</strong> per Schuljahr<br />

2011/12, verbunden mit einmaligen Investitionskosten und jährlich wiederkehrenden<br />

Besoldungskosten<br />

Per Schuljahr 2011/12 sollen an der Primarschule <strong>Oberrohrdorf</strong> "grosse Blockzeiten"<br />

eingeführt werden. Dadurch erhalten aller Schüler an den Vormittagen einen<br />

klar strukturierten Tages- und Wochenablauf. Die Einführung von Blockzeiten bedarf<br />

der Zustimmung durch die <strong>Gemeinde</strong>versammlung.<br />

I. Ausgangslage<br />

An der Primarschule <strong>Oberrohrdorf</strong> bestehen gegenwärtig kleine Blockzeiten von 09.10 –<br />

11.00 Uhr, am Kindergarten grosse Blockzeiten von 08. 00 – 11.45 Uhr. Zudem werden<br />

am Morgen Randzeitenbetreuung und der Mittagstisch MIKADO angeboten. Im Budget<br />

<strong>2010</strong> hat der <strong>Gemeinde</strong>rat Sitzungsgelder für die Arbeitsgruppen "Tagesstrukturen" und<br />

"Blockzeiten" eingestellt. Die Schulpflege hat diesen Arbeitsgruppen Aufträge erteilt, Konzepte<br />

für den Ausbau der Tagestrukturen bzw. die Einführung von grossen Blockzeiten<br />

auszuarbeiten.<br />

Per Schuljahr 2009/10 haben bereits über 180 von rund 230 <strong>Gemeinde</strong>n im Kanton Aargau<br />

die Blockzeiten eingeführt, darunter Baden, Bergdietikon, Birmenstorf, Killwangen<br />

usw. Im Kanton Solothurn erfolgt die Einführung flächendeckend auf das nächste Schuljahr.<br />

Im <strong>Oberrohrdorf</strong>er Kindergarten sind auf Anfang Schuljahr 2006/07 die grossen<br />

Blockzeiten eingeführt worden. Eine erfolgreiche Integration im Kindergarten erhöht den<br />

Schulerfolg und führt zu einem verbesserten Klassen- und Schulhausklima, was letztlich<br />

allen Schulkindern Vorteile bringt.<br />

II. Gründe für die Einführung der Blockzeiten<br />

Vom Kanton im Zusammenhang mit der geplanten Schulreform durchgeführte Befragungen<br />

haben ergeben, dass die Einführung der Blockzeiten ein Bedürfnis ist, das von einer<br />

grossen Mehrheit der Eltern sowie weiterer Bevölkerungsschichten getragen wird. Die<br />

Schulpflege listet folgende Gründe auf:<br />

Vorteile für die Kinder:<br />

– Regelmässige Unterrichtszeiten<br />

– Ruhigere Unterrichtsstrukturen ermöglichen ein vertieftes Eintauchen der Kinder in<br />

eine Aufgabe, eine Arbeit. Sie werden nicht immer wieder herausgerissen. Dies fördert<br />

Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit.<br />

– Integrierter Förderunterricht für Kinder mit besonderen Bedürfnissen<br />

– Steigerung der Sozialkompetenz<br />

– Verbesserte Betreuungssituation (weniger alleine zu Hause)<br />

– Geschwister und Nachbarn können den Schulweg gemeinsam gehen (erhöhte Sicherheit)<br />

– Bessere Einbettung des Musikunterrichts im ordentlichen Stundenplan<br />

15


Vorteile für die Familien:<br />

– Anpassung an die veränderten Familienstrukturen<br />

– Gemeinsame Schulzeiten der Kinder<br />

– Einheitliche, feste zeitliche Strukturen<br />

Vorteile für die Volksschule:<br />

– Regelmässige Unterrichtszeiten<br />

– Mehr Zeit für denselben Unterrichtsstoff an der Unterstufe<br />

– Verbesserte Einbettung von Instrumentalunterricht und anderen Unterrichtsangeboten<br />

in den ordentlichen Stundenplan<br />

– Anpassung der Unterrichtsstrukturen an die Erfordernisse eines zeitgemässen Unterrichts<br />

Vorteile für die <strong>Gemeinde</strong>:<br />

– Anpassung an moderne Schulstrukturen, die auch <strong>vom</strong> Kanton unterstützt und gefördert<br />

werden<br />

– Vorteile für die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden dank geregelter Schulzeiten<br />

– Senkung der Sozialhilfekosten<br />

– Steigende Steuereinnahmen durch Standortvorteil und Zunahme der Doppelverdienenden<br />

– Steigerung der Attraktivität für Familien mit schulpflichtigen Kindern<br />

– Vereinfachung der Koordination zwischen Tagesstruktur und Schule<br />

III. Wahl des Blockzeitenmodells<br />

In den Vorabklärungen wurden zwei Modelle zur Einführung der Blockzeiten vertieft geprüft,<br />

nämlich das "Hortmodell" und das "unterrichtsnahe Modell".<br />

Das "Hortmodell" arbeitet mit gleichen Stundenplänen wie bisher, gibt den Eltern aber die<br />

Möglichkeit, ihre Kinder in den unterrichtsfreien Stunden am Morgen in einem Hort betreuen<br />

zu lassen. Die Betreuung im Hort ist freiwillig. Im Hort werden die Kinder beaufsichtigt,<br />

aber nicht unterrichtet. Für den Hort muss im Schulareal Raum zur Verfügung gestellt<br />

werden und die Betreuung in der Hortphase bedingt die Anstellung von zusätzlichem Personal.<br />

Im "unterrichtsnahen Modell" haben alle Kinder an fünf Vormittagen vier Lektionen Unterricht<br />

(ab der 3. Primarschulklasse sind auch 5 Lektionen möglich). Die Kinder, die Eltern<br />

und die Lehrerpersonen erhalten damit einen klar strukturierten Tages- und Wochenablauf<br />

an den Vormittagen. Die Verlagerung des Unterrichts auf die Vormittage führt zu einer Erhöhung<br />

der Lektionenzahl an der ersten und zweiten Klasse der Primarschule. Durch den<br />

Umstand, dass für den unveränderten Lehrstoff mehr Zeit zur Verfügung steht, bleibt mehr<br />

Raum für das individuelle Vertiefen und den Einsatz neuer Lernformen. Schülergruppen<br />

können innerhalb der Stunden zirkulieren, alleine arbeiten oder sich – je nach Niveau –<br />

neu in Gruppen zusammensetzen. Diese Variationsmöglichkeiten fördern die sozialen Fähigkeiten<br />

und tragen zu einer besseren Integration zwei- oder mehrsprachiger Kinder bei.<br />

Verschiedene Förderangebote, Instrumentalunterricht usw. können besser in die Unterrichtszeit<br />

integriert werden.<br />

16


Bei beiden Modellen ist der Raumbedarf in etwa gleich gross, jedoch sind die Personalkosten<br />

beim "unterrichtsnahen Modell" höher. Negative Erfahrungen aus anderen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

mit dem "Hortmodell" und die Empfehlung der NW EDK (Nordwestschweizerische<br />

Erziehungsdirektorenkonferenz) sprechen für die Wahl des "unterrichtsnahen<br />

Modells".<br />

IV. Das Blockzeitenmodell der Primarschule <strong>Oberrohrdorf</strong> / Einführung<br />

Das pädagogische Rahmenkonzept der Schulpflege <strong>Oberrohrdorf</strong> <strong>vom</strong> 22. Juni <strong>2010</strong> gibt<br />

vor, wie das Blockzeitenmodell im <strong>Oberrohrdorf</strong>er Schulalltag umzusetzen ist.<br />

Die Blockzeiten werden an der Volksschule eingeführt, und zwar jeweils an den Vormittagen<br />

von 08.15 Uhr bis 11.45 Uhr. Ab der 3. Klasse ist ein Unterrichtsbeginn ab 7.30 Uhr<br />

möglich. Der Nachmittagsunterricht findet nach individuellem Stundenplan statt. Die Vormittagsblöcke<br />

werden in "lehrergeleitete" und "schülerzentrierte" Unterrichtsphasen eingeteilt.<br />

Neuer Schulstoff wird vornehmlich in den lehrergeleiteten Phasen vermittelt. Logopädie-<br />

und Legasthenietherapien werden nach Möglichkeit während der schülerzentrierten<br />

Phasen erteilt. Der Instrumentalunterricht kann während der "schülerzentrierten" Phasen<br />

erteilt werden. Die an der Unterstufe der Primarschule durch die Einführung der Blockzeiten<br />

zusätzlich gewonnene Schulzeit kann zur individuellen Förderung und Vertiefung der<br />

Unterrichtsinhalte genutzt werden. Das gewählte Blockzeitenmodell generiert zusätzliche<br />

Lektionen, welche zum Einsatz von Partnerlehrpersonen verwendet werden können. Der<br />

bisherige Halbklassenunterricht wird beibehalten oder das Team-Teaching eingeführt und<br />

damit die Möglichkeit für die Lehrpersonen geschaffen, vertieft auf die individuellen Bedürfnisse<br />

der Kinder einzugehen. Mit diesen Team-Teaching Lektionen wird das Betreuungsverhältnis<br />

auf dem bestehenden Niveau gehalten.<br />

Die Blockzeiten an der Primarschule <strong>Oberrohrdorf</strong> sollen per Schuljahr 2011/12 eingeführt<br />

werden.<br />

Investitionen<br />

V. Kosten<br />

Die Einführung der Blockzeiten in der Form des "unterrichtsnahen Modells" für Kindergärten<br />

und Primarschule ergibt folgenden Bedarf:<br />

– Gruppenarbeitsplätze im ersten Stock<br />

Diesem Bedarf soll mit folgenden baulichen Massnahmen entsprochen werden:<br />

– Unterteilung von Zimmer 26 in einen Raum für Logopädie und einen Raum für die Bibliothek<br />

– Einbau einer zusätzlichen Türe<br />

– Entfernen des Bibliothekkastens und Einrichten der Bibliothek im neu entstanden<br />

Raum<br />

17


Die erwähnten räumlichen Massnahmen (inkl. den erforderlichen Ausstattungen) lösen auf<br />

Grund vorliegender Richtofferten folgende Investitionen aus:<br />

Umbauten<br />

Mobiliar Bibliothek Gruppenarbeitsplätze<br />

Total Investitionskosten<br />

Fr. 25'000.00<br />

Fr. 20'000.00<br />

Fr. 45'000.00<br />

Laufende Kosten<br />

Es sind für die Primarschule Partnerlehrkräfte anzustellen. Das heisst, dass die 1. und 2.<br />

Klassen sowie die Einschulungsklasse pro Abteilung je 4 Lektionen erhalten. Dadurch ergeben<br />

sich folgende, wiederkehrende Lohnkosten (inkl. Sozialzulagen bei einem angenommenen<br />

Alter von 45 Jahren):<br />

Lehrerentlöhnung gemäss Lohntabelle Kanton<br />

Primarlehrperson 4 Abteilungen à 4 Lektionen à Fr. 5'000.– Fr. 80'000.00<br />

Die Weiterbildungskosten für die Lehrpersonen werden grösstenteils durch den Leistungsvertrag<br />

des Kantons an die Fachhochschule Nordwestschweiz gedeckt.<br />

VI. Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, der Einführung von Blockzeiten im<br />

unterrichtsnahen Modell für die Primarschule <strong>Oberrohrdorf</strong> per Schuljahr 2011/12 zuzustimmen,<br />

verbunden mit einmaligen Investitionskosten und jährlich wiederkehrenden Besoldungskosten.<br />

18


Traktandum 7<br />

Kenntnisnahme des Finanzplanes <strong>2010</strong> – 2014<br />

Der Finanzplan der Einwohnergemeinde für die Jahre <strong>2010</strong> – 2014 ist im Anhang zum<br />

Voranschlag 2011 enthalten. Die Unterlagen beinhalten einen Kommentar, aufgegliedert in<br />

Ausgangslage, Analyse, Prognose, Resultate und Fazit sowie einen Zahlenblock und eine<br />

Grafik. Es erübrigt sich an dieser Stelle, den Finanzplan weiter zu kommentieren. Es wird<br />

auf die umfangreichen und aussagekräftigen Unterlagen im Anhang zum Voranschlag<br />

2011 verwiesen. Die vorliegende Finanzplanung wurde von der Finanzkommission eingehend<br />

geprüft. Der Finanzplan basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 83 %.<br />

Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, <strong>vom</strong> Finanzplan <strong>2010</strong> – 2014<br />

Kenntnis zu nehmen.<br />

19


Traktandum 8<br />

Voranschlag 2011 mit einem Steuerfuss von 83 % und zusätzlichen Pflichtabschreibungen<br />

von 3 %<br />

Der Steuerfuss beträgt unverändert 83 %.<br />

Der Voranschlag 2011 mit den Erläuterungen befindet sich bei den Unterlagen, die den<br />

Stimmberechtigten zur heutigen <strong>Gemeinde</strong>versammlung zugestellt worden sind. Der jetzige<br />

Steuerfuss von 83 % wird belassen.<br />

Der vorliegende Voranschlag wurde mit der Finanzkommission eingehend besprochen.<br />

Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, den Voranschlag 2011 mit einem<br />

unveränderten Steuerfuss von 83 % und zusätzlichen Pflichtabschreibungen von 3 % zu<br />

genehmigen.<br />

20


Traktandum 9<br />

Kreditabrechnung "Erneuerung Küche Zähnteschüür"<br />

Der am 1. Dezember 2009 von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigte<br />

Bruttokredit (nicht als separates Geschäft, sondern unter Traktandum 9, Genehmigung<br />

des Voranschlages <strong>2010</strong>) von Fr. 150'000.– schliesst mit einer kleinen Überschreitung<br />

von Fr. 2'697.15 ab.<br />

I. Ausgangslage<br />

Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 1. Dezember 2009 den Voranschlag 2009<br />

genehmigt. Darin enthalten war ein Betrag von Fr. 150'000.– (Kto. Nr. 303.503.02 der Investitionsrechnung)<br />

für die Erneuerung der Zähnteschüür-Küche.<br />

Für diesen Budget-Kredit muss eine Kreditabrechnung erstellt werden, da sich die Ausgaben<br />

über mehr als ein Kalenderjahr erstreckten. Die Arbeiten wurden mit der Schlusssitzung<br />

der eingesetzten Arbeitsgruppe am 19. August <strong>2010</strong> abgeschlossen.<br />

Die Abrechnung schliesst wie folgt ab:<br />

II. Abrechnung<br />

Bruttoanlagekosten<br />

Fr. 152'697.15<br />

Budgetkredit<br />

Fr. 150'000.00<br />

Kreditüberschreitung Fr. 2'697.15 1,8 %<br />

Die Abrechnung weist somit eine geringe Kreditüberschreitung von 1,8 % aus. Die Kostenüberschreitung<br />

entstand aufgrund der unvorhergesehenen Auswechslung des Warmwasserboilers.<br />

III. Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, die Kreditabrechnung "Erneuerung<br />

Küche Zähnteschüür" zu genehmigen.<br />

21


Traktandum 10<br />

Zusicherung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtes an<br />

a) Ludwig Sandrin, 1980<br />

b) Brkovic Zivko, 1971, und Brkovic-Matovic Rusimirka, 1972, mit den Kindern Filip,<br />

1996, und Elena, 2006<br />

c.) Friedl Richard, 1949<br />

d) Abazi Hajredin, 1976, und Abazi-Sula Nexhmije, 1982, mit den Kindern Jonila,<br />

2005, und Blendion, 2006<br />

e) Koller Johann, 1953<br />

10 a) Bürgerrechtszusicherung an<br />

Sandrin Miriam Ludwig, geb. am 2. Dezember 1980 in<br />

Dielsdorf ZH, ledig, deutsche Staatsangehörige, Tochter<br />

des Manfred Ludwig und der Hilkka Helena Ludwig-Ala-<br />

Käkelä, wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Morgenacherstrasse 34<br />

(Niederlassungsbewilligung C).<br />

Frau Sandrin Ludwig ist in der Schweiz geboren und wohnt seit 1984 in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Sie<br />

absolvierte die gesamte Schulzeit in <strong>Oberrohrdorf</strong> bzw. in Baden. Frau Sandrin Ludwig ist<br />

Gerichtsschreiberin beim Bezirksgericht Brugg. Sie ist mit unseren Verhältnissen bestens<br />

vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des Einbürgerungsgespräches überzeugen<br />

konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt.<br />

10 b) Bürgerrechtszusicherung an<br />

Zivko Brkovic, geb. am 6. Oktober 1971 in Novi Pazar<br />

(Serbien), verheiratet, serbischer Staatsangehöriger, Sohn<br />

des Branislav Brkovic und der Milica Brkovic-Pavlovic,<br />

wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Steiacher 8 (Niederlassungsbewilligung<br />

C).<br />

Herr Zivko Brkovic wohnt seit 1990 in der Schweiz bzw. seit 1995 in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Er arbeitet<br />

bei der Firma Lyreco AG in Dintikon als Chauffeur. Herr Zivko Brkovic ist mit un-<br />

22


seren Verhältnissen vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des Einbürgerungsgespräches<br />

überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt. Die Ehefrau<br />

und die noch minderjährigen Kinder sind in das Einbürgerungsgesuch miteinbezogen.<br />

Es sind dies:<br />

Rusimirka Brkovic-Matovic, geb. am 3. September 1972<br />

in Tvrdosevo (Serbien), verheiratet, serbische Staatsangehörige,<br />

Tochter des Velibor Matovic und der Vojna Matovic-Antonjjevic,<br />

wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Steiacher 8<br />

(Niederlassungsbewilligung C).<br />

Frau Rusimirka Brkovic wohnt seit 1990 in der Schweiz bzw. seit 1995 in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Sie<br />

arbeitet mit einem Teilpensum als Verkäuferin bei der Genossenschaft Migros Aare in Baden.<br />

Sie ist mit unseren Verhältnissen vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich<br />

des Einbürgerungsgespräches überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden<br />

erfüllt.<br />

Filip Brkovic, geb. am 12. Juli 1996 in Baden AG, serbischer<br />

Staatsangehöriger, Sohn des Zivko Brkovic und der<br />

Rusimirka Brkovic-Matovic, wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>,<br />

Steiacher 8 (Niederlassungsbewilligung C).<br />

Filip Brkovic wohnt seit Geburt in <strong>Oberrohrdorf</strong> und besucht zurzeit die 2. Sekundarschule<br />

in <strong>Oberrohrdorf</strong>.<br />

Elena Brkovic, geb. am 19. Dezember 2006 in Wettingen<br />

AG, serbische Staatsangehörige, Tochter des Zivko Brkovic<br />

und der Rusimirka Brkovic-Matovic, wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>,<br />

Steiacher 8 (Niederlassungsbewilligung C).<br />

Elena Brkovic wohnt seit Geburt in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Sie ist noch nicht schulpflichtig.<br />

23


10 c) Bürgerrechtszusicherung an<br />

Richard Anton Friedl, geb. am 11. Februar 1949 in Meran<br />

(Italien), verheiratet, deutscher Staatsangehöriger, Sohn<br />

des Josef Friedl und der Frieda Friedl-Enderle, wohnhaft<br />

in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Loonstrasse 31 (Niederlassungsbewilligung<br />

C).<br />

Herr Richard Friedl wohnt seit 1996 in der Schweiz bzw. in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Er arbeitet als<br />

Senior Consultant bei der ABB Schweiz AG. Herr Richard Friedl ist mit unseren Verhältnissen<br />

vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des Einbürgerungsgespräches<br />

überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt.<br />

10 d) Bürgerrechtszusicherung an<br />

Hajredin Abazi, geb. am 26. Dezember 1976 in Vitina<br />

(Kosovo), verheiratet, kosovarischer Staatsangehöriger,<br />

Sohn des Idriz Abazi und der Farije Abazi-Hasanni, wohnhaft<br />

in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Badenerstrasse 37 (Niederlassungsbewilligung<br />

C).<br />

Herr Hajredin Abazi wohnt seit 1990 in der Schweiz und seit 2006 in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Er ist<br />

Betriebsfacharbeiter. Herr Hajredin Abazi ist mit unseren Verhältnissen vertraut, wovon<br />

sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des Einbürgerungsgespräches überzeugen konnte. Alle<br />

Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt. Die Ehefrau und die noch minderjährigen Kinder<br />

sind in das Einbürgerungsgesuch miteinbezogen.<br />

Es sind dies:<br />

Nexhmije Abazi-Sula, geb. am 23. Januar 1982 in Ferizaj<br />

(Kosovo), verheiratet, kosovarische Staatsangehörige,<br />

Tochter des Ramadan Sula und der Hamide Sula-Haziri,<br />

wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Badenerstrasse 37 (Niederlassungsbewilligung<br />

C).<br />

24


Frau Nexhmije Abazi wohnt seit 2003 in der Schweiz bzw. seit 2006 in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Sie<br />

arbeitet als Halbleiteroperator bei der ABB Switzerland Ltd., Semiconductors in Lenzburg.<br />

Sie ist mit unseren Verhältnissen vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des<br />

Einbürgerungsgespräches überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt.<br />

Jonila Abazi, geb. am 9. Mai 2005 in Baden AG, kosovarische<br />

Staatsangehörige, Tochter des Hajredin Abazi und<br />

der Nexhmije Abazi-Sula, wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Badenerstrasse<br />

37 (Niederlassungsbewilligung C).<br />

Jonila Abazi wohnt seit Geburt in der Schweiz bzw. seit 2006 in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Sie besucht<br />

den Kindergarten "Sunneblueme" in Staretschwil.<br />

Blendion Abazi, geb. am 22. Oktober 2006 in Baden AG,<br />

kosovarischer Staatsangehöriger, Sohn des Hajredin Abazi<br />

und der Nexhmije Abazi-Sula, wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>,<br />

Badenerstrasse 37 (Niederlassungsbewilligung C).<br />

Blendion Abazi wohnt seit Geburt in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Er ist noch nicht schulpflichtig<br />

10 e) Bürgerrechtszusicherung an<br />

Johann Koller, geb. am 4. September 1953 in Gataja<br />

(Rumänien), geschieden, deutscher Staatsangehöriger,<br />

Sohn des Johann Koller und der Theresia Koller-Schwarz,<br />

wohnhaft in <strong>Oberrohrdorf</strong>, Bergstrasse 34 (Niederlassungsbewilligung<br />

C).<br />

25


Herr Johann Koller wohnt seit 1982 in der Schweiz bzw. seit 2004 in <strong>Oberrohrdorf</strong>. Er ist<br />

reformierter Pfarrer und arbeitet für das Hilfswerk "Rugul Aprins". Herr Koller ist mit unseren<br />

Verhältnissen vertraut, wovon sich der <strong>Gemeinde</strong>rat anlässlich des Einbürgerungsgespräches<br />

überzeugen konnte. Alle Einbürgerungsvorgaben werden erfüllt.<br />

Antrag<br />

Der Einwohnergemeindeversammlung wird beantragt, folgende Bürgerrechtszusicherungen<br />

zu erteilen:<br />

a) Ludwig, Sandrin, 1980<br />

b) Brkovic Zivko, 1971, und Brkovic-Matovic Rusimirka, 1972, mit den Kindern Filip,<br />

1996, und Elena, 2006<br />

c) Friedl, Richard, 1949<br />

d) Abazi, Hajredin, 1976, und Abazi-Sula Nexhmije, 1982, mit den Kindern Jonila, 2005,<br />

und Blendion, 2006<br />

e) Koller, Johann, 1953<br />

26


Die Rechte des Stimmbürgers<br />

Initiativrecht<br />

Durch begründetes, schriftliches Begehren kann ein Zehntel der Stimmberechtigten die<br />

Behandlung eines Gegenstandes an der Versammlung verlangen. Gleichzeitig kann die<br />

Einberufung einer ausserordentlichen Versammlung verlangt werden (§ 22 Abs. 2 <strong>Gemeinde</strong>gesetz).<br />

Die Unterschriftenlisten können zusammen mit einem Merkblatt auf der<br />

<strong>Gemeinde</strong>kanzlei bezogen werden (bitte telefonisch voranmelden).<br />

Anspruch auf rechtzeitiges Aufbieten<br />

Spätestens 14 Tage vor der <strong>Gemeinde</strong>versammlung sind die Stimmberechtigten <strong>vom</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>rat durch Zustellung der Stimmrechtsausweise und der Traktandenliste mit den<br />

Anträgen und allfälligen Erläuterungen aufzubieten. Die Akten sind öffentlich aufzulegen (§<br />

23 Abs. 1 <strong>Gemeinde</strong>gesetz).<br />

Antragsrecht<br />

Jeder Stimmberechtigte hat das Recht, zu den in der Traktandenliste aufgeführten Sachgeschäften<br />

Anträge zur Geschäftsordnung und zur Sache zu stellen (§ 27<br />

Abs. 1 <strong>Gemeinde</strong>gesetz). Für das Aufstellen der Traktandenliste ist der <strong>Gemeinde</strong>rat zuständig.<br />

Anträge zur Geschäftsordnung sind formelle Anträge (z.B. Rückweisungsantrag);<br />

Anträge zur Sache sind materieller Natur (z.B. Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag).<br />

Recht auf Durchführung einer geheimen Abstimmung<br />

Ein Viertel der in der Versammlung anwesenden Stimmberechtigten kann eine geheime<br />

Abstimmung verlangen (§ 27 Abs. 2 <strong>Gemeinde</strong>gesetz). Bei Gesuchen um Bürgerrechtszusicherung<br />

ist dies jedoch (wahrscheinlich!) nur möglich, wenn vorgängig eine Diskussion<br />

stattgefunden hat. Das Bundesgericht hat dies in seinen Entscheiden offen gelassen.<br />

Vorschlagsrecht<br />

Jeder Stimmberechtigte ist befugt, der Versammlung die Überweisung eines neuen Gegenstandes<br />

an den <strong>Gemeinde</strong>rat zum Bericht und Antrag vorzuschlagen. Das beantragte<br />

Geschäft muss jedoch in der Zuständigkeit der <strong>Gemeinde</strong>versammlung liegen.<br />

Stimmt die Versammlung einem solchen Antrag (Überweisungsantrag) zu, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

den betreffenden Gegenstand zu prüfen und auf die Traktandenliste der<br />

nächsten Versammlung zu setzen. Ist dies nicht möglich, so sind der Versammlung die<br />

Gründe darzulegen (§ 28 <strong>Gemeinde</strong>gesetz). Diese Antragstellung hat unter dem Traktandum<br />

"Verschiedenes" zu erfolgen.<br />

27


Anfragerecht<br />

Jeder Stimmberechtigte kann zur Tätigkeit der <strong>Gemeinde</strong>behörden und der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Anfragen stellen. Diese sind sofort oder an der nächsten Versammlung zu<br />

beantworten. Daran kann sich eine allgemeine Aussprache anschliessen (§ 29 <strong>Gemeinde</strong>gesetz).<br />

Das Anfragerecht wird unter dem Traktandum "Verschiedenes" ausgeübt.<br />

Abschliessende Beschlussfassung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung entscheidet über die zur Behandlung stehenden Sachgeschäfte<br />

abschliessend, wenn die beschliessende Mehrheit wenigstens einen Fünftel<br />

der Stimmberechtigten ausmacht (§ 30 <strong>Gemeinde</strong>gesetz).<br />

Publikation der Versammlungsbeschlüsse<br />

Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung sind ohne Verzug zu veröffentlichen<br />

(§ 26 Abs. 2 <strong>Gemeinde</strong>gesetz). Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt des Kantons<br />

Aargau und in der Berg-Post.<br />

Fakultatives Referendum<br />

Nicht abschliessend gefasste positive und negative Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel<br />

der Stimmberechtigten innert dreissig Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich<br />

verlangt wird (§ 31 Abs. 1 <strong>Gemeinde</strong>gesetz). Unterschriftenlisten können zusammen mit<br />

einem Merkblatt auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei bezogen werden (bitte telefonisch voranmelden).<br />

Davon ausgenommen sind Beschlüsse formeller Natur (Rückweisung eines Geschäftes)<br />

oder Beschlüsse in Einbürgerungssachen.<br />

Urnenabstimmung / Referendumsabstimmung<br />

Ist gegenüber einem Versammlungsbeschluss das Referendum zustande gekommen, so<br />

entscheidet die Gesamtheit der Stimmberechtigten an der Urne (§ 33 Abs. 1 <strong>Gemeinde</strong>gesetz).<br />

Der Urnenabstimmung unterliegen in allen Fällen (obligatorisches Referendum)<br />

die Änderung der <strong>Gemeinde</strong>ordnung, Beschlüsse über Änderungen im Bestand von <strong>Gemeinde</strong>n<br />

und solche auf Einführung der Organisation mit Einwohnerrat (§ 33 Abs. 2 <strong>Gemeinde</strong>gesetz).<br />

Beschwerdemöglichkeiten<br />

Mit der Stimmrechtsbeschwerde (§ 65 Gesetz über die politischen Rechte) kann die Verletzung<br />

des Stimmrechts, mit der Wahl- und Abstimmungsbeschwerde (§ 66 Gesetz über<br />

die politischen Rechte) können Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung<br />

einer Wahl oder Abstimmung oder bei der Ermittlung eines Wahl- oder Abstimmungsergebnisses<br />

geltend gemacht werden. Die Beschwerden sind innert 3 Tagen seit<br />

der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung<br />

des Ergebnisses beim Regierungsrat einzureichen. Allgemein verbindliche<br />

Erlasse, die nicht in persönliche Verhältnisse eingreifen, können innert 10 Tagen seit Veröffentlichung<br />

mit <strong>Gemeinde</strong>beschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.<br />

28

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