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Traktandenbericht vom 25. November 2010 - Gemeinde Oberrohrdorf

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Strasse<br />

Der untere Teil des Brunnengässlis (ca. 17 m) wurde mit dem Ausbau der Rüslerstrasse<br />

saniert. Von diesem Punkt aus soll die Strasse und der anschliessende Gehweg bis zur<br />

Luxmattenstrasse erneuert werden. Für das Büntenquartier ist eine neue Anschlussstrasse<br />

vorgesehen. Hauptpunkt ist der neue Anschluss an das Büntenquartier. Nach intensiven<br />

Verhandlungen mit den angrenzenden Grundeigentümern konnte eine neue Linienführung<br />

für die Strasse gefunden werden. Die neue Strasse verläuft über die bestehende<br />

"Gartenparzelle" 59. Die dadurch entstehenden Restflächen werden den angrenzenden<br />

Grundstücken zugeteilt. Durch die Landumlegung entsteht eine Bereinigung der komplizierten<br />

Landverhältnisse, wobei die Strassenführung wesentlich verbessert werden kann.<br />

Allerdings hat auch die neue Strasse ein Gefälle von bis zu 20 %. Dies ist in etwa gleich<br />

viel wie beim Brunnengässli. Das neue Strassenstück hat eine Breite von 4,0 m. Das Gelände<br />

links und rechts der Strasse muss, bedingt durch den starken Geländeeinschnitt,<br />

relativ grossflächig angepasst werden. Teilweise sind auch neue Stützmauern erforderlich.<br />

Der talseitige Einlenkradius ist so ausgebildet, dass diese Kurve auch mit einem Lastwagen<br />

befahren werden könnte. Das Brunnengässli wird auf eine Breite von 4,5 m ausgebaut.<br />

Im unteren Bereich entspricht dies den heutigen Verhältnissen, im oberen Bereich ist<br />

dies eine Verschmälerung um ca. 40 cm. Dieses Land wird im Rahmen der Landumlegung<br />

der Parzelle 50 zugeteilt. Die bestehende Stützmauer entlang der Parzelle 58 wurde im<br />

Jahr 1940 erstellt. Für die Abklärung der Fundation wurde ein Sondierschlitz erstellt. Es<br />

wurde festgestellt, dass die Mauer kein Fundament aufweist. Die Stützmauer muss daher<br />

abschnittweise unterfangen werden. Im oberen Bereich wird sie für den Einlenker Büntenquartier<br />

auf eine Länge von 6,0 m abgebrochen. Zur Abstützung des bestehenden Terrains<br />

müssen entlang den Einlenkradien des Büntenquartiers neue Stützmauern erstellt<br />

werden. Die Strassenentwässerung wird im ganzen Ausbaubereich neu erstellt, die bestehende<br />

Querrinne im unteren Bereich des Brunnengässlis wird durch eine neue Schwerlastrinne<br />

ersetzt. Im Strassenbereich werden alle Randabschlüsse ersetzt, im oberen<br />

Fusswegbereich des Brunnengässlis werden die Randabschlüsse nach Möglichkeit belassen<br />

und nur der Belag erneuert. Der Ersatz der Randabschlüsse bedeutet auch, dass die<br />

angrenzenden Vorplätze angepasst werden müssen. Der Kieskoffer wird soweit erforderlich<br />

ergänzt oder ersetzt.<br />

Spezielles<br />

Die Strassenbeleuchtung wird gemäss den Vorgaben der AEW Energie AG ergänzt. Die<br />

alten Kandelaber werden ausgewechselt. Im unteren Bereich des Brunnengässlis sowie<br />

im Anschluss Büntenquartier wird je ein neuer Kandelaber gestellt.<br />

Landerwerb<br />

Aufgrund der Strassenverlegung im Bereich den Knotens Brunnengässli/Büntenquartier ist<br />

eine Landabtretung vorzunehmen. Es wird dabei ein flächengleicher Abtausch angestrebt.<br />

Ein weitergehender Landerwerb ist nicht notwendig. Die Kosten für Geometer, Notar und<br />

Grundbuchamt sind im "Unvorhergesehenen" enthalten.<br />

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