Traktandenbericht vom 25. November 2010 - Gemeinde Oberrohrdorf
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Strasse<br />
Der untere Teil des Brunnengässlis (ca. 17 m) wurde mit dem Ausbau der Rüslerstrasse<br />
saniert. Von diesem Punkt aus soll die Strasse und der anschliessende Gehweg bis zur<br />
Luxmattenstrasse erneuert werden. Für das Büntenquartier ist eine neue Anschlussstrasse<br />
vorgesehen. Hauptpunkt ist der neue Anschluss an das Büntenquartier. Nach intensiven<br />
Verhandlungen mit den angrenzenden Grundeigentümern konnte eine neue Linienführung<br />
für die Strasse gefunden werden. Die neue Strasse verläuft über die bestehende<br />
"Gartenparzelle" 59. Die dadurch entstehenden Restflächen werden den angrenzenden<br />
Grundstücken zugeteilt. Durch die Landumlegung entsteht eine Bereinigung der komplizierten<br />
Landverhältnisse, wobei die Strassenführung wesentlich verbessert werden kann.<br />
Allerdings hat auch die neue Strasse ein Gefälle von bis zu 20 %. Dies ist in etwa gleich<br />
viel wie beim Brunnengässli. Das neue Strassenstück hat eine Breite von 4,0 m. Das Gelände<br />
links und rechts der Strasse muss, bedingt durch den starken Geländeeinschnitt,<br />
relativ grossflächig angepasst werden. Teilweise sind auch neue Stützmauern erforderlich.<br />
Der talseitige Einlenkradius ist so ausgebildet, dass diese Kurve auch mit einem Lastwagen<br />
befahren werden könnte. Das Brunnengässli wird auf eine Breite von 4,5 m ausgebaut.<br />
Im unteren Bereich entspricht dies den heutigen Verhältnissen, im oberen Bereich ist<br />
dies eine Verschmälerung um ca. 40 cm. Dieses Land wird im Rahmen der Landumlegung<br />
der Parzelle 50 zugeteilt. Die bestehende Stützmauer entlang der Parzelle 58 wurde im<br />
Jahr 1940 erstellt. Für die Abklärung der Fundation wurde ein Sondierschlitz erstellt. Es<br />
wurde festgestellt, dass die Mauer kein Fundament aufweist. Die Stützmauer muss daher<br />
abschnittweise unterfangen werden. Im oberen Bereich wird sie für den Einlenker Büntenquartier<br />
auf eine Länge von 6,0 m abgebrochen. Zur Abstützung des bestehenden Terrains<br />
müssen entlang den Einlenkradien des Büntenquartiers neue Stützmauern erstellt<br />
werden. Die Strassenentwässerung wird im ganzen Ausbaubereich neu erstellt, die bestehende<br />
Querrinne im unteren Bereich des Brunnengässlis wird durch eine neue Schwerlastrinne<br />
ersetzt. Im Strassenbereich werden alle Randabschlüsse ersetzt, im oberen<br />
Fusswegbereich des Brunnengässlis werden die Randabschlüsse nach Möglichkeit belassen<br />
und nur der Belag erneuert. Der Ersatz der Randabschlüsse bedeutet auch, dass die<br />
angrenzenden Vorplätze angepasst werden müssen. Der Kieskoffer wird soweit erforderlich<br />
ergänzt oder ersetzt.<br />
Spezielles<br />
Die Strassenbeleuchtung wird gemäss den Vorgaben der AEW Energie AG ergänzt. Die<br />
alten Kandelaber werden ausgewechselt. Im unteren Bereich des Brunnengässlis sowie<br />
im Anschluss Büntenquartier wird je ein neuer Kandelaber gestellt.<br />
Landerwerb<br />
Aufgrund der Strassenverlegung im Bereich den Knotens Brunnengässli/Büntenquartier ist<br />
eine Landabtretung vorzunehmen. Es wird dabei ein flächengleicher Abtausch angestrebt.<br />
Ein weitergehender Landerwerb ist nicht notwendig. Die Kosten für Geometer, Notar und<br />
Grundbuchamt sind im "Unvorhergesehenen" enthalten.<br />
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