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Traktandenbericht vom 25. November 2010 - Gemeinde Oberrohrdorf

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Traktandum 3<br />

Bruttokredit von Fr. 890'000.– zuzüglich Teuerung für die Sanierung der Luxhaldenstrasse<br />

inkl. Werkleitungen<br />

Teile der Kanalisationsleitung, die Wasserleitung und der Strassenoberbau befinden<br />

sich in einem schlechten Zustand und sollen im Rahmen der Werterhaltungsplanung<br />

ersetzt werden. Die Sanierungskosten belaufen sich gesamthaft auf<br />

Fr. 890'000.–.<br />

I. Ausgangslage<br />

Im Jahr 2004 liess der <strong>Gemeinde</strong>rat ein Konzept für die Erneuerung der Infrastrukturanlagen<br />

im Tiefbau erstellen. Aufgrund aller vorhandenen Daten wurde in einem Plan der Zustand<br />

der Leitungen für Abwasser, Trinkwasser, Elektrisch und der Strassenoberfläche<br />

dargestellt. Daraus resultierten eine gesamtheitliche Zustandsbewertung der Strassenabschnitte<br />

und eine Prioritätenliste der erforderlichen Sanierungsmassnahmen. Unter anderem<br />

steht auch die Luxhaldenstrasse auf der Liste der zu erneuernden Strassen.<br />

Das Projekt umfasst folgende Teilobjekte:<br />

II. Projekt<br />

Kanalisation<br />

Die Kanalisation wird im unteren Bereich ersetzt. Im oberen Bereich ist die Leitung in einem<br />

guten Zustand, es sind keine Massnahmen erforderlich.<br />

Wasserleitung<br />

Die bestehende Gussleitung wird auf die ganze Länge der Strasse durch eine neue Leitung<br />

ersetzt. Die neue Leitung besteht aus duktilem Guss und ist innen und aussen zementiert<br />

und damit vor Korrosion geschützt. Die Hausanschlüsse werden bis zum Strassenrand<br />

neu erstellt. Die Kosten gehen zu Lasten der Wasserkasse, weitergehende Sanierungen<br />

wären Sache der Grundeigentümer. Die Hydranten werden ersetzt, aber an den<br />

bisherigen Standorten belassen. Bei Zusammenschlüssen von Hauptleitungen und bei<br />

den Hausanschlüssen werden neue Schieber gesetzt.<br />

Strasse<br />

Die Luxhaldenstrasse (Fahrbahn und Gehweg) wird auf der ganzen Länge von ca. 200 m<br />

saniert. Die Sanierung erfolgt innerhalb der bestehenden Grenzen. Die Strassenbreite beträgt<br />

5,00 m, die Gehwegbreite 2,00 m.<br />

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