Risikomanagement in der Praxis - Observar
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OR 663b - Empfehlungstext e<strong>in</strong>er<br />
Revisionsgesellschaft (Februar 2006) 2/2<br />
Aus <strong>der</strong> Umgestaltung von Art. 663b OR ergibt sich e<strong>in</strong>e weitere wichtige<br />
Än<strong>der</strong>ung. Dieser Artikel verlangt im Anhang <strong>der</strong> Jahresrechnung <strong>in</strong> Ziffer 12 neu<br />
Angaben über die Durchführung e<strong>in</strong>er Risikobeurteilung. Diese Vorschrift stellt<br />
ke<strong>in</strong>en ausdrücklichen Zwang zur Formalisierung des gesamten Risk-Managements dar.<br />
Sie werden dadurch jedoch verpflichtet, e<strong>in</strong>e angemessene Risikobeurteilung<br />
durchzuführen und darüber zu berichten. Dabei s<strong>in</strong>d sämtliche Risiken zu behandeln,<br />
welche e<strong>in</strong>en wesentlichen E<strong>in</strong>fluss auf die Beurteilung <strong>der</strong> Jahresrechnung haben<br />
können.<br />
Wir empfehlen Ihnen, die Än<strong>der</strong>ungen im Obligationenrecht zu verfolgen und<br />
entsprechende organisatorische Massnahmen e<strong>in</strong>zuleiten.<br />
16. 12. 2005 Beschluss Nationalrat und Stän<strong>der</strong>at<br />
Referendum wurde nicht ergriffen<br />
Inkrafttreten per 1. Juli 2007 geplant<br />
Gesetz gilt für alle Geschäftsjahre welche nach dem 1. Juli 2007 beg<strong>in</strong>nen<br />
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