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Risikomanagement in der Praxis - Observar

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OR 663b - Empfehlungstext e<strong>in</strong>er<br />

Revisionsgesellschaft (Februar 2006) 2/2<br />

Aus <strong>der</strong> Umgestaltung von Art. 663b OR ergibt sich e<strong>in</strong>e weitere wichtige<br />

Än<strong>der</strong>ung. Dieser Artikel verlangt im Anhang <strong>der</strong> Jahresrechnung <strong>in</strong> Ziffer 12 neu<br />

Angaben über die Durchführung e<strong>in</strong>er Risikobeurteilung. Diese Vorschrift stellt<br />

ke<strong>in</strong>en ausdrücklichen Zwang zur Formalisierung des gesamten Risk-Managements dar.<br />

Sie werden dadurch jedoch verpflichtet, e<strong>in</strong>e angemessene Risikobeurteilung<br />

durchzuführen und darüber zu berichten. Dabei s<strong>in</strong>d sämtliche Risiken zu behandeln,<br />

welche e<strong>in</strong>en wesentlichen E<strong>in</strong>fluss auf die Beurteilung <strong>der</strong> Jahresrechnung haben<br />

können.<br />

Wir empfehlen Ihnen, die Än<strong>der</strong>ungen im Obligationenrecht zu verfolgen und<br />

entsprechende organisatorische Massnahmen e<strong>in</strong>zuleiten.<br />

16. 12. 2005 Beschluss Nationalrat und Stän<strong>der</strong>at<br />

Referendum wurde nicht ergriffen<br />

Inkrafttreten per 1. Juli 2007 geplant<br />

Gesetz gilt für alle Geschäftsjahre welche nach dem 1. Juli 2007 beg<strong>in</strong>nen<br />

© <strong>Observar</strong> AG, Feldstrasse 1, CH-6300 Zug, Telefon +41 41 810 41 5, www.observar.ch, <strong>in</strong>fo@observar.ch<br />

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