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8. Freiwillige Abfertigung

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2. Maßnahmen der Zukunftssicherung<br />

! Beispiel:<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass das monatl.<br />

Gehalt der Arbeitnehmer um € 21,43 gekürzt wird und<br />

stattdessen durch den Arbeitgeber eine Einzahlung dieses<br />

Betrags in eine Lebensversicherung (oder eine andere<br />

personenbezogene Versicherung) vorgenommen wird.<br />

Auf diese Weise wird der Freibetrag iSd § 3 Abs. 1 Z. 15 lit. a<br />

EStG voll ausgeschöpft (21,43 x 14 = 300,02)<br />

Folie 19<br />

2. Maßnahmen der Zukunftssicherung<br />

2.5. Zukunftssicherung im SV-Recht<br />

! § 49 Abs. 3 Z 18 lit. a ASVG<br />

Als Entgelt gelten nicht: Aufwendungen des Arbeitgebers für<br />

die Zukunftssicherung seiner Dienstnehmer, soweit diese<br />

Aufwendungen für alle Dienstnehmer oder bestimmte<br />

Gruppen seiner Dienstnehmer getätigt werden oder dem Betriebsratsfonds<br />

zufließen und für den einzelnen Dienstnehmer<br />

€ 300,00 nicht übersteigen<br />

Folie 20

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