8. Freiwillige Abfertigung
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2. Maßnahmen der Zukunftssicherung<br />
! Beispiel:<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass das monatl.<br />
Gehalt der Arbeitnehmer um € 21,43 gekürzt wird und<br />
stattdessen durch den Arbeitgeber eine Einzahlung dieses<br />
Betrags in eine Lebensversicherung (oder eine andere<br />
personenbezogene Versicherung) vorgenommen wird.<br />
Auf diese Weise wird der Freibetrag iSd § 3 Abs. 1 Z. 15 lit. a<br />
EStG voll ausgeschöpft (21,43 x 14 = 300,02)<br />
Folie 19<br />
2. Maßnahmen der Zukunftssicherung<br />
2.5. Zukunftssicherung im SV-Recht<br />
! § 49 Abs. 3 Z 18 lit. a ASVG<br />
Als Entgelt gelten nicht: Aufwendungen des Arbeitgebers für<br />
die Zukunftssicherung seiner Dienstnehmer, soweit diese<br />
Aufwendungen für alle Dienstnehmer oder bestimmte<br />
Gruppen seiner Dienstnehmer getätigt werden oder dem Betriebsratsfonds<br />
zufließen und für den einzelnen Dienstnehmer<br />
€ 300,00 nicht übersteigen<br />
Folie 20