Ausgabe 4/2005 - Oetwil an der Limmat
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Lärmschutz Autobahn A1 - St<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Arbeiten<br />
Die Ausführung <strong>der</strong> Lärmschutzwände entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Autobahn<br />
A1 ist im G<strong>an</strong>ge. Teilweise herrscht Unsicherheit über die Art<br />
und Weise bzw. den terminlichen Ablauf <strong>der</strong> Arbeiten. Gestützt<br />
auf die Mitteilung des zuständigen Projektleiters <strong>der</strong><br />
Baudirektion K<strong>an</strong>ton Zürich, Tiefbauamt, Abteilung National-<br />
& Hauptstrassen, werden folgende Ausführungstermine<br />
sowie die Bauvollendung <strong>der</strong> Abschnitte in Aussicht gestellt:<br />
- <strong>Limmat</strong>brücke Richtung Zürich (Bereich Binzerli/<br />
Geroldswil):<br />
Aufgrund einer Fehlproduktion <strong>an</strong> den Schallschutzelementen<br />
ist es zu einer Verzögerung <strong>der</strong> Ausführung von<br />
zwei bis drei Monaten gekommen.<br />
- Abschnitt <strong>Limmat</strong>brücke bis Unterführung Werd:<br />
Baubeginn im Oktober <strong>2005</strong> erfolgt, voraussichtliche Bauvollendung<br />
Ende J<strong>an</strong>uar 2006.<br />
- Erhöhung <strong>der</strong> bestehenden Pfl<strong>an</strong>zentröge:<br />
Zurzeit ist die Submission dieser Arbeiten im G<strong>an</strong>ge. Ein<br />
verbindliches Bauprogramm k<strong>an</strong>n erst nach erfolgter Auftragserteilung<br />
in Absprache mit dem Unternehmer erstellt<br />
werden. Grundsätzlich ist hier die Bauvollendung auf Ende<br />
April 2006 vorgesehen.<br />
- Überführung Mutschellenstrasse (Bereich Autobahn<strong>an</strong>schluss):<br />
Der Baubeginn ist noch nicht erfolgt, als Bauvollendung<br />
wird jedoch ebenfalls Ende J<strong>an</strong>uar 2006 gen<strong>an</strong>nt.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at ist zuversichtlich, dass die in Aussicht<br />
gestellten Termine eingehalten werden. Es wird davon<br />
ausgeg<strong>an</strong>gen, dass mit Vollendung <strong>der</strong> für <strong>Oetwil</strong> <strong>an</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Limmat</strong> wichtigsten Lärmschutzwände ab Ende J<strong>an</strong>uar<br />
2006 eine merkliche Verbesserung zu erwarten ist. Bis Ende<br />
April 2006, mit Vollendung aller Lärmschutzwände, ist d<strong>an</strong>n<br />
mit einer zusätzlichen Verbesserung zu rechnen. Grundsätzlich<br />
muss m<strong>an</strong> sich jedoch bewusst sein, dass <strong>der</strong> motorisierte<br />
Verkehr nach wie vor ein erheblicher Lärmverursacher<br />
bleiben wird.<br />
Winterdienst und Schneeräumung<br />
Um die Schneeräumungsm<strong>an</strong>nschaft bei ihrer Arbeit nicht zu<br />
behin<strong>der</strong>n und eine schnelle und speditive Räumung zu<br />
gewährleisten, werden alle Motorfahrzeughalter ersucht,<br />
sämtliche öffentlichen Strassen und Plätze von parkierten<br />
Autos möglichst freizuhalten. Für Schäden <strong>an</strong> parkierten<br />
Autos, welche durch Schneeräumungsgeräte entstehen<br />
können, muss die Gemeinde aufgrund des Strassenverkehrsgesetzes<br />
jegliche Haftung ablehnen.<br />
Das Schneeabstossen von Haus- und Garagenvorplätzen auf<br />
Strassen und Trottoirs behin<strong>der</strong>t den Verkehr und ist untersagt.<br />
Auch das Hineinwerfen von Schnee in öffentliche<br />
Gewässer ist nicht gestattet, da durch Eisbildung Stauungen<br />
entstehen können.<br />
Die Schwarzräumung mittels Salz erfolgt nur auf Strassen mit<br />
öffentlichem Verkehr (Bus) o<strong>der</strong> starkem Gefälle. Ansonsten<br />
muss mit stellenweiser Vereisung und Schneeglätte gerechnet<br />
werden. An exponierten Stellen stehen Streumittelbehälter<br />
zur Verfügung. Diese Streumittel sind nur für den Einsatz<br />
auf dem öffentlichen Strassennetz vorgesehen.<br />
Die Schneeräumungsm<strong>an</strong>nschaft ist bemüht das öffentliche<br />
Strassennetz möglichst frühzeitig und überall von Schnee<br />
und Eis zu befreien. Es ist jedoch nicht möglich, dies je<strong>der</strong>zeit<br />
und auf dem gesamten Strassennetz zu gewährleisten.