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dienstgeber service info - OÖGKK

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<strong>dienstgeber</strong> <strong>service</strong> <strong>info</strong><br />

Beitragsabrechnung<br />

geringfügig beschäftigte DienstnehmerInnen<br />

Geringfügigkeitsgrenzen 2009<br />

♦ Täglich: Euro 27,47<br />

♦ Monatlich: Euro 357,74<br />

Meldungen – ELDA – Meldefrist – Meldebestätigung<br />

♦ Wenn die technischen Voraussetzungen (Internet) gegeben sind, sind Sie verpflichtet alle Sozialversicherungsmeldungen<br />

elektronisch zu erstatten.<br />

♦ Die Anmeldung zum elektronischen Meldesystem ELDA und die Programmdownloads finden Sie unter<br />

www.elda.at.<br />

♦ Die Anmeldung eines Versicherten muss seit 1. Jänner 2008 bereits vor Arbeitsantritt erfolgen.<br />

♦ Ab- und Änderungsmeldungen müssen innerhalb 7 Tagen bei uns einlangen.<br />

♦ Bitte folgen Sie jedem/r Dienstnehmer/ -in eine Durchschrift der An- bzw. Abmeldung aus.<br />

Beitragsabrechnung<br />

♦ Geringfügig beschäftigte DienstnehmerInnen sind nur unfallversichert.<br />

♦ Die Abrechnung des Unfallversicherungsbeitrages von 1,4 % können Sie jährlich vornehmen.<br />

♦ Verwenden Sie dazu das Formular Beitragsnachweisung.<br />

♦ Bilden Sie die Jahressumme (= Entgeltsumme, die Ihre DienstnehmerInnen erhalten haben).<br />

♦ Beachten Sie bitte die Trennung nach allgemeiner Beitragsgrundlage (= Lohn/Gehalt) und<br />

Sonderzahlung.<br />

♦ Für geringfügig beschäftigte ArbeiterInnen verwenden Sie die Beitragsgruppe N14, für geringfügig<br />

beschäftigte Angestellte die Beitragsgruppe N24.<br />

♦ Die Beitragsnachweisung bei jährlicher Abrechnung ist bis zum 15. Jänner des Folgejahres<br />

(bzw. 10. Jänner bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrages) an die Gebietskrankenkasse zu übermitteln.<br />

♦ Ein Muster einer Beitragsnachweisung legen wir bei.<br />

Beitrag zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge – "Abfertigung Neu"<br />

♦ Seit 1. Jänner 2003 ist das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) in Kraft.<br />

♦ Der Beitrag zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge (BV-Beitrag) beträgt 1,53 % des monatlichen Entgelts<br />

und allfälliger Sonderzahlungen.<br />

♦ Der BV-Beitrag ist für alle DienstnehmerInnen und Lehrlinge abzurechnen, wobei der erste<br />

Beschäftigungsmonat beitragsfrei ist.<br />

Beispiel: Beschäftigungsbeginn: 8. 1. 2009 Beginn der BV-Beitragszahlung ab 8. 2. 2009.<br />

♦ Die Abrechnung erfolgt auf dem Formular Beitragsnachweisung mit der Verrechnungsgruppe N98.<br />

♦ Der BV-Beitrag wird durch die OÖGKK an die von Ihnen ausgewählte Betriebliche Vorsorgekasse<br />

weitergegeben.<br />

Wenn Sie noch keine Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) gewählt haben ...<br />

♦ Eine Auflistung der derzeitigen BV-Kassen finden Sie in diesem Infopaket.<br />

♦ Achten Sie darauf, dass Ihre zehnstellige Beitragskontonummer gut leserlich am Beitrittsantrag der BV-<br />

Kasse vermerkt ist.<br />

♦ Dieser Antrag ist ausschließlich bei der BV-Kasse abzugeben.<br />

♦ Auf elektronischem Weg erhält die Gebietskrankenkasse anschließend die BVK-Leitzahl übermittelt.<br />

♦ Sie brauchen die BVK-Leitzahl auch nicht gesondert an die Gebietskrankenkasse melden!<br />

Abrechnung des BV-Beitrages<br />

♦ Wie auch den Unfallversicherungsbeitrag, können Sie den BV-Beitrag für geringfügig Beschäftigte<br />

ein Mal jährlich abrechnen, wenn Sie dies im Vorhinein bekannt geben.<br />

♦ Bei jährlicher Abrechnung ist ein Zuschlag von 2,5 % vom errechneten BV-Beitrag zu entrichten.<br />

Die maximale Höhe dieses Zuschlages beträgt je DienstnehmerIn und Jahr € 2,00.<br />

♦ Der Zuschlag zum BV-Beitrag wird auch auf dem Formular Beitragsnachweisung mit der<br />

Verrechnungsgruppe N97 abgerechnet.<br />

OÖ Gebietskrankenkasse, Postfach 61, 4021 Linz, Telefon: 05 78 07 - 10 90 10 www.ooegkk.at DVR: 0023981<br />

Version 6/2009 1/2


Dienstgeberabgabe (DAG) – bei mehreren geringfügig Beschäftigen<br />

♦ Bilden Sie die monatliche Lohnsumme (ohne Sonderzahlung) aller geringfügig Beschäftigen.<br />

♦ Übersteigt diese Summe das 1 1/2-fache der jeweils gültigen Geringfügigkeitsgrenze, ist die DAG zu<br />

entrichten.<br />

♦ Geringfügigkeitsgrenze 2009: € 357,74 1 1/2-fache: € 536,61<br />

♦ Wenn feststeht, dass die DAG zu entrichten ist, wird die Beitragsgrundlage aus Lohnsumme und<br />

Sonderzahlung gebildet.<br />

♦ Die DAG beträgt 17,8 % und ist anstelle des Unfallversicherungsbeitrages abzurechnen.<br />

♦ Die Abrechnung erfolgt mit dem Formular Beitragsnachweisung in der Beitragsgruppe N72<br />

Beachten Sie die Zahlungsfrist!<br />

♦ Die Sozialversicherungsbeiträge sind innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit zu überweisen.<br />

(Zeitpunkt der Fälligkeit = Letzter des Kalenderjahres).<br />

♦ Bitte beachten Sie unbedingt die Einrechnung des Bank- bzw. Buchungsweges bei der 15-tägigen<br />

Zahlungsfrist. Damit vermeiden Sie die Anlastung von Verzugszinsen.<br />

♦ Setzen Sie bei allen Überweisungen im Feld Kundendaten Ihre vollständige Beitragskontonummer<br />

ein.<br />

♦ Zahlen Sie nach Möglichkeit direkt von Ihrer Bank auf ein Konto des gleichen Instituts ein. So vermeiden<br />

Sie Verzögerungen bei der Wertstellung Ihrer Überweisung!<br />

Unsere Bankverbindungen<br />

Bankleitzahl Bankinstitut Kontonummer<br />

20320 Allgemeine Sparkasse OÖ Linz 1206-900333<br />

14000 BAWAG Linz 46710-303-029<br />

15000 Oberbank Linz 711-0054/54<br />

12000 BA/CA Bank Austria/Creditanstalt Linz 0092-01112/00<br />

54000 Hypo OÖ Landesbank Linz 00-0060240-9<br />

34000 Raiffeisenlandesbank OÖ Linz 01-032-549<br />

18600 VKB Linz 10-039-501<br />

60000 PSK 7.035.418<br />

Abbuchungsauftrag<br />

♦ Durch einen Abbuchungsauftrag werden die fälligen Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht von<br />

Ihrem Konto abgebucht.<br />

♦ Die Beitragsnachweisung muss in diesem Fall bis zum 10. Jänner des Folgejahres vorliegen.<br />

♦ Der erstmalige Auftrag zur Abbuchung muss ebenfalls bis zu diesem Termin bei uns einlangen.<br />

Wenn Sie einen Abbuchungsauftrag erteilen wollen …<br />

♦ … senden Sie eine E-Mail mit der Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung und Ihrer Beitragskontonummer<br />

an: Dienstgeber.Mail@ooegkk.at<br />

♦ Sie können dazu auch das Online-Formular im Internet nutzen. www.ooegkk.at/<strong>dienstgeber</strong><br />

Formular L 16 (Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis)<br />

♦ Mit diesem Formular melden Sie die Beitragsgrundlagen des abgelaufenen Jahres und die Höhe der<br />

BV-Beiträge je Mitarbeiter/-in.<br />

♦ Die Vorlagefrist endet mit 31. Jänner des Folgejahres bzw. Ende Februar bei elektronischer<br />

Übermittlung.<br />

♦ Erfolgt die Übermittlung nicht mittels ELDA, können Sie das Formular vom Finanzamt Ihrer<br />

Betriebsstätte beziehen, wo dieses auch wieder abzugeben ist.<br />

♦ Bei unterjähriger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist das Formular L 16 immer bis zum<br />

Ende des jeweiligen Folgemonats vorzulegen.<br />

Besuchen Sie auch das Dienstgeberportal: www.ooegkk.at/<strong>dienstgeber</strong><br />

OÖ Gebietskrankenkasse, Postfach 61, 4021 Linz, Telefon: 05 78 07 - 10 90 10 www.ooegkk.at DVR: 0023981<br />

Version 6/2009 2/2

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