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Parlamentarische Initiative Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen ...

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Steuererleichterung neu nachweisen, dass das eingesetzte Palmöl den notwendigen<br />

ökologischen und sozialen Anforderungen genügt.<br />

Nicht unterschätzt werden darf der Vollzugsaufwand für Gesuchstellende. Er bleibt<br />

wie bisher relativ hoch. Besonders aufwändig wird es für Gesuchstellende, wenn sie<br />

Gemische in Verkehr bringen wollen und wenn darin biogene Treib- oder<br />

Brennstoffe aus verschiedenen Rohstoffen enthalten sind. Harmonisierte<br />

Zertifizierungssysteme würden auch in diesen Fällen den Vollzug erleichtern.<br />

Sollten sich die Preisverhältnisse und die Marktanteile dahingehend ändern, dass der<br />

Bundesrat in einer zweiten Phase die Marktzulassungsbeschränkung einführt, würde<br />

das Inverkehrbringen grundsätzlich erschwert.<br />

5 Verhältnis zum europäischen Recht<br />

5.1 Vergleich der Gesetzesänderungen mit dem<br />

europäischen Recht<br />

Die EU hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, 20 Prozent ihres gesamten<br />

Energiebedarfs bis 2020 durch erneuerbare Energien aus Biomasse, Wasser, Wind<br />

und Sonne zu decken. Im Verkehrsektor soll der Anteil an erneuerbaren Energien<br />

10 Prozent betragen (vgl. Abschnitt 1.3.2). Die Etablierung entsprechender Anreizsysteme<br />

ist den Mitgliedstaaten überlassen. Ferner werden Kriterien für die Nachhaltigkeit<br />

von biogenen Treibstoffen und flüssigen biogenen Brennstoffen<br />

vorgeschrieben, die für die Anrechnung an die Zielerreichung erfüllt sein müssen.<br />

Die Schweiz verfolgt mit den Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe keine<br />

mit der EU vergleichbaren quantitativen Ziele. Ausserdem kennt die EU keine<br />

Marktzulassungsanforderungen.<br />

Die in der RED festgelegten Nachhaltigkeitskriterien für biogene Treibstoffe und<br />

flüssige biogene Brennstoffe stützen sich nicht auf die Bestimmungen zum Schutz<br />

der Umwelt von Artikel 192 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen<br />

Union (AEUV) 37 , sondern auf die Regeln zur Angleichung der Rechtsvorschriften<br />

im Binnenmarkt von Artikel 114 AEUV. Diesbezüglich hebt Erwägung 94 der RED<br />

hervor, dass die Harmonisierung der Nachhaltigkeitsbedingungen sich auf das<br />

Funktionieren des Binnenmarkts auswirken und damit den Handel zwischen den<br />

Mitgliedsstaaten mit derartigen Treib- und Brennstoffen erleichtern soll. Die EU hat<br />

sich zudem zum Ziel gesetzt, die «Bandbreite der eingesetzten Rohstoffe zu<br />

diversifizieren». Um Anreize dafür zu schaffen, dass biogene Treibstoffe der<br />

zweiten und dritten Generation, die insbesondere aus «Abfällen, Reststoffen,<br />

zellulosehaltigem Non-Food-Material und lignozellulosehaltigem Material<br />

hergestellt werden», rentabel werden, sieht die RED in Artikel 21 Absatz 2 vor, dass<br />

entsprechende biogene Treibstoffe doppelt an die Erreichung des Ziels von<br />

10 Prozent erneuerbaren Energien im Transportsektor angerechnet werden dürfen.<br />

Auch mit dieser Bestimmung setzt die EU ein klares Zeichen zur Förderung von<br />

fortgeschrittenen biogenen Treibstoffen.<br />

37 AB Nr. C 83 vom 30. März 2010.<br />

36

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