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Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet ... - Stadt Pattensen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Pattensen</strong> | <strong>Städtebaulicher</strong> <strong>Rahmenplan</strong> <strong>Sanierungsgebiet</strong> „Altstadt“<br />

3.4 Örtliche Bauvorschriften<br />

Für einzelne Bereiche der Altstadt gelten seit 1986 Örtliche Bauvorschriften über die<br />

Gestaltung. Der Geltungsbereich für diese Gestaltungssatzung ist der nachfolgenden<br />

Abbildung zu entnehmen, wobei nur die baulichen Anlagen betroffen sind, die in einem<br />

20 m tiefen Streifen entlang der vorderen Straßenbegrenzungslinie stehen.<br />

„Die örtlichen Bauvorschriften sollen für den Kernbereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Pattensen</strong> die<br />

Ordnung und Entwicklung des historisch gewachsenen Erscheinungsbildes gewährleisten<br />

und den geschichtlich gewachsenen Ortscharakter erhalten. Sie sollen die rechtlichen<br />

Grundlagen schaffen, um die alten Straßenzüge und die Silhouette der Innenstadt<br />

zu bewahren und Neubauten maßstäblich einzuordnen und einzubinden. Die Innenstadt<br />

<strong>Pattensen</strong>s soll weiterhin den in mehr als zwei Jahrhunderten entstandenen Charakter<br />

einer Gesamtheit baulicher Anlagen aus verschiedenen Zeitepochen und -stilen behalten,<br />

der durch grundsätzliche Übereinstimmung der Maßstäblichkeit, Einordnung und<br />

Rücksicht auf die Umgebung geprägt wird und den Eindruck einer harmonischen Einheit<br />

hervorruft.“ (Aus dem Vorwort der Satzungsbegründung)<br />

Im Einzelnen wurden zu folgenden Themenbereichen Vorschriften erlassen:<br />

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Dachausrichtung<br />

Fassadenbreiten<br />

Außenwände<br />

Höhen<br />

Dächer<br />

Kragdächer, Markisen und Rollläden<br />

Werbeanlagen<br />

Fenster und Türen und<br />

Farbgebung<br />

Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschriften<br />

Planungsbüro Petersen | Am Uhrturm 1-3 | 30519 Hannover<br />

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