Wegweiser Praktikum - Perspektive Berufsabschluss
Wegweiser Praktikum - Perspektive Berufsabschluss
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<strong>Wegweiser</strong> <strong>Praktikum</strong><br />
Ein Leitfaden für Unternehmen zur Vorbereitung, Durchführung und<br />
Nachbereitung von Praktika inklusive Exkurs Ferienarbeit
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort<br />
1. PRAKTIKUM - EIN INSTRUMENT DER NACHWUCHSSICHERUNG<br />
1.1 Praktika - verschiedene Formen<br />
1.2 <strong>Praktikum</strong>sbeauftragter - Ansprechpartner für alle Fälle<br />
2. VOR DEM PRAKTIKUM<br />
2.1 Praktikanten - Suche und Auswahl<br />
2.2 <strong>Praktikum</strong>sbetrieb - interne Planung und Organisation<br />
2.3 <strong>Praktikum</strong>svertrag - rechtliche Absicherung<br />
3. WÄHREND DES PRAKTIKUMS<br />
3.1 Der 1. Tag - Einführung ins Unternehmen<br />
3.2 <strong>Praktikum</strong>stätigkeiten - Qualität und Ziele<br />
4. ZUM ENDE DES PRAKTIKUMS<br />
4.1 Auswertungsgespräch - Instrument zur Qualitätssicherung<br />
4.2 <strong>Praktikum</strong>szeugnis - Tätigkeitsnachweis und Beurteilung<br />
4.3 Qualitätssicherung - unternehmensinterne und externe Zusammenarbeit<br />
5. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN<br />
5.1 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
5.2 Sozialversicherung<br />
5.3 Unfallversicherung<br />
5.4 Haftpflichtversicherung<br />
5.5 Gesundheitszeugnis<br />
5.6 Hinweise<br />
6. FERIENARBEIT<br />
6.1 Ferienarbeit vs. Ferienpraktikum - der Unterschied<br />
6.2 Arbeitsrecht und Jugendarbeitsschutz - rechtliche Aspekte<br />
6.3 Sozialversicherung und Steuerrecht - rechtliche Aspekte<br />
7. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN<br />
8. KONTAKTE UND ANLAUFSTELLEN<br />
9. ANHANG: CHECKLISTEN, LEITFÄDEN, MUSTERVORLAGEN UND GESETZLICHES<br />
Impressum<br />
2
Vorwort<br />
Sehr geehrte Unternehmerinnen, sehr geehrte Unternehmer,<br />
Bemühungen um zukünftigen Fachkräftenachwuchs sind eine wichtige Aufgabe der<br />
unternehmerischen Personalarbeit geworden. Praktika sind dabei eine bewährte Methode,<br />
um schon frühzeitig eine nachhaltige Verbindung zwischen einer Schülerin oder einem Schüler<br />
und einem Unternehmen zu schaffen.<br />
Der Leitfaden „<strong>Wegweiser</strong> <strong>Praktikum</strong>“ soll Hinweise und Orientierung bei den Fragestellungen<br />
bieten, welche mit der Durchführung von Praktika verbunden sind. Die Broschüre ist eine<br />
praktische Handreichung für betriebliche Akteure, die im Rahmen ihrer Arbeit mit der<br />
fachlichen Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten betraut sind. Die vergangenen<br />
Jahre haben darüber hinaus gezeigt, dass für Unternehmen und Jugendliche die Ferienarbeit<br />
wieder gleichermaßen interessant geworden ist. Sie finden daher auch Informationen zu<br />
diesem Thema.<br />
Als Ergänzung zu dieser Publikation erhalten Sie Internetverweise, die weitere Checklisten,<br />
Leitfäden und Mustervorlagen zum Thema Praktika und Ferienarbeit anbieten. Wir hoffen<br />
Ihnen mit dieser Publikation ein wenig Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung<br />
von Praktika geben zu können.<br />
Ihr Landrat<br />
Volker Uhlig<br />
3
1. PRAKTIKUM - EIN INSTRUMENT DER NACHWUCHSSICHERUNG<br />
Ein <strong>Praktikum</strong> kann als Entscheidungsgrundlage bei der Suche und Auswahl geeigneter Bewerberinnen<br />
und Bewerber und somit bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen behilflich<br />
sein. Dabei hat sich diese Art der Eignungsüberprüfung in allen Branchen und Unternehmensgrößen<br />
bewährt und gilt als geeignetes Instrument der Nachwuchssicherung. Bereits<br />
während des <strong>Praktikum</strong>s kann das Unternehmen beurteilen, ob die Praktikantin / der Praktikant<br />
den betrieblichen Anforderungen entspricht und über die notwendigen Voraussetzungen<br />
für eine Ausbildung in diesem Berufsbereich verfügt.<br />
Nur Praktika, die bewusst und sorgfältig vorbereitet und<br />
durchgeführt werden, erzielen die vom Unternehmen gewünschten<br />
Effekte und schaffen eine nachhaltige Verbindung zwischen einer<br />
Schülerin / einem Schüler und einem Unternehmen.<br />
Praktika - Nutzen für Praktikanten und Unternehmen:<br />
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium<br />
für Bildung und Forschung, Bundesvereinigung der Deutschen<br />
Arbeitgeberverbände, Zentralverband des Deutschen Handwerks,<br />
Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Bundesverband der<br />
Freien Berufe (2011).<br />
verfügbar unter:<br />
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a742-Praktika-Nutzen-<br />
Praktikanten-Unternehmen.html<br />
4
1.1 Praktika - verschiedene Formen<br />
Praktika während der Schulzeit dienen vor allem der Berufsorientierung. Darüber hinaus<br />
werden Praktika als Teil der Ausbildungsvorbereitung und der Ausbildung absolviert.<br />
Hierbei wird gezielt auch die Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Berufsfeld<br />
angestrebt. Praktika für Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich dabei grundsätzlich<br />
in Schülerbetriebspraktika, Ferienpraktika und regelmäßige Praxistage. Im Folgenden<br />
werden diese drei <strong>Praktikum</strong>sformen kurz vorgestellt:<br />
Schülerbetriebspraktika<br />
Schülerbetriebspraktika sind verbindliche Schulveranstaltungen für alle Mittelschulen,<br />
Gymnasien und Förderschulen. Je nach Schulart findet das <strong>Praktikum</strong> - meist ls zweiwöchiges<br />
Blockpraktikum - in den Klassenstufen 8, 9 und/oder 10 statt. Von Seiten der Schule wird<br />
das <strong>Praktikum</strong> entsprechend vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Bevor das <strong>Praktikum</strong><br />
beginnen kann, wird eine vom Unternehmen unterzeichnete <strong>Praktikum</strong>svereinbarung für<br />
die Schule benötigt. Eine Vergütung wird bei Schülerbetriebspraktika in der Regel nicht<br />
gezahlt.<br />
Freiwillige Ferienpraktika<br />
Ein Ferienpraktikum können Schülerinnen und Schüler aller Schulformen absolvieren, um<br />
unverbindlich erste berufliche Erfahrungen in einem Berufsfeld oder einer Branche zu<br />
sammeln. Die Jugendlichen müssen jedoch mindestens 15 Jahre alt sein. Je nach Vereinbarung<br />
umfasst das <strong>Praktikum</strong> einige Tage oder mehrere Wochen. Das Ferienpraktikum erfolgt<br />
auf freiwilliger Basis. Die Inhalte und organisatorischen Aspekte des <strong>Praktikum</strong>s werden<br />
dabei individuell zwischen Praktikantin / Praktikant und <strong>Praktikum</strong>sbetrieb geregelt.<br />
Auf eine saubere Unterscheidung zwischen Ferienpraktikum und Ferienjob sollte jedoch<br />
zwingend geachtet werden (vgl. Kapitel 6. Ferienarbeit).<br />
Regelmäßige Praxistage<br />
Regelmäßige Praxistage können Schülerinnen und Schüler an Mittelschulen ab der 8. Klasse<br />
absolvieren. Dabei wird das zweiwöchige Blockpraktikum durch 10 einzelne Praxistage im<br />
Schuljahr ersetzt. Mit dieser langfristig angelegten und kontinuierlichen Einbindung der<br />
Jugendlichen in die unternehmerische Praxis soll vor allem der Erwerb wichtiger beruflicher<br />
Schlüsselqualifikationen unterstützt werden. Regelmäßige Praxistage gelten - ebenso<br />
wie Schülerbetriebspraktika - als schulbezogene Veranstaltungen. Die Praxistage selbst<br />
werden im Unterricht durch die entsprechende Lehrkraft begleitet.<br />
5
1.1 Praktika - verschiedene Formen<br />
Es gelten folgende Rahmenbedingungen:<br />
• Die Arbeitszeit während des <strong>Praktikum</strong>s kann täglich bis zu<br />
sieben Stunden betragen. Die Arbeitszeit während der Praxistage<br />
richtet sich dabei nach den Regelungen und Erfordernissen des<br />
Unternehmens.<br />
• Die Jugendlichen bleiben auch während des <strong>Praktikum</strong>s<br />
Schülerinnen und Schüler ihrer Schule und sind keine<br />
Arbeitnehmer.<br />
• Die Schülerinnen und Schüler unterliegen dem Weisungsrecht<br />
der Mitarbeiter des Unternehmens.<br />
• Zu Beginn des <strong>Praktikum</strong>s informiert das Unternehmen<br />
über die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften<br />
und die Betriebsordnung und sorgt für die Einhaltung der<br />
Sicherheitsvorschriften sowie des Gesundheitsschutzes.<br />
• Der <strong>Praktikum</strong>sbetrieb beachtet den Jugendarbeitsschutz und<br />
ist für die organisatorische Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s im<br />
Unternehmen verantwortlich.<br />
Schülerbetriebspraktika: Unternehmen, Praktikant, Schule<br />
Regelmäßige Praxistage: Unternehmen, Praktikant, Schule<br />
Freiwillige Ferienpraktika: Unternehmen, Praktikant, Eltern<br />
Die Durchführung von Betriebspraktika ist im Einzelnen in der<br />
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für<br />
Kultus zur Durchführung von Betriebspraktika im Freistaat Sachsen<br />
vom 03.03.2009 geregelt (Anhang D.1).<br />
Darüber hinaus sind der Umfang und die Gestaltungsmöglichkeiten<br />
von Praktika seitens der Schulen in der Schulordnung Mittel- und<br />
Abendmittelschulen (SOMIA) festgelegt (Anhang D.3).<br />
6
1.2 <strong>Praktikum</strong>sbeauftragter - Ansprechpartner für alle Fälle<br />
Einen optimalen Nutzen hat das <strong>Praktikum</strong> dann für Unternehmen und Praktikanten, wenn<br />
klare Zielsetzungen verfolgt werden und wenn es von fachlich geeigneten Mitarbeitern<br />
- sogenannten <strong>Praktikum</strong>sbeauftragten - begleitet wird. <strong>Praktikum</strong>sbeauftragte sollten<br />
dabei vor allem persönlich und fachlich geeignet sein und Freude an der Arbeit mit jungen<br />
Menschen haben, denn sie stehen den Praktikantinnen und Praktikanten als Hauptansprechpartner<br />
bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen und eventuellen Problemen<br />
zur Verfügung und vertreten das Unternehmen gegenüber der Schule und den Eltern.<br />
Die Aufgaben von <strong>Praktikum</strong>sbeauftragten bestehen im Wesentlichen aus:<br />
1. Information und Orientierung<br />
2. Unterstützung und Integration<br />
3. Anleitung und Einarbeitung<br />
4. Beurteilung und Feedback<br />
d.h. über Ziele und Inhalte des <strong>Praktikum</strong>s informieren, das<br />
Unternehmen im Einzelnen sowie die Tätigkeiten an den jeweiligen<br />
Arbeitsplätzen vorstellen, die Arbeitsaufgaben sowie<br />
die Anforderungen an die Mitarbeiter des Unternehmens erläutern<br />
d.h. den Praktikanten und seine Aufgaben den Mitarbeitern<br />
vorstellen, für Unterstützung und Hilfe seitens der Kollegen<br />
sorgen, den Jugendlichen in die betrieblichen Abläufe<br />
integrieren sowie die Kommunikation zwischen Eltern, Schule<br />
und Unternehmen sichern<br />
d.h. in Betriebsordnung und Arbeitsschutz-/Unfallverhütungsvorschriften<br />
einweisen, die Einarbeitung für die konkreten<br />
Tätigkeiten sichern, einzelne Arbeitsabläufe erläutern und<br />
erste selbstständige Arbeitsaufgaben überwachen sowie die<br />
Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes gewährleisten<br />
d.h. die Arbeitsergebnisse überprüfen und sofern erforderlich<br />
berichtigend eingreifen, motivierende Bestätigung für gute<br />
Leistungen und Engagement geben, das Abschlussgespräch<br />
führen und eine verbale Leistungsbewertung vornehmen, die<br />
Leistungen und das Verhalten im <strong>Praktikum</strong>szeugnis festhalten,<br />
die Möglichkeiten der Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses<br />
aufzeigen sowie den Kontakt zur Schule pflegen<br />
* aus: Handreichung Schülerbetriebspraktika: Sächsisches Staatsministerium für Kultus (2010).<br />
verfügbar unter: www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />
<strong>Praktikum</strong>sbeauftragte sollten möglichst über eine Bescheinigung<br />
zur Ausbildereignung sowie über pädagogische Fähigkeiten und<br />
Kompetenzen zur fachlichen Anleitung und Betreuung verfügen.<br />
Insbesondere für den Verhinderungsfall (z.B. Krankheit) muss eine<br />
entsprechend geeignete Ersatzperson benannt sein.<br />
7
2. VOR DEM PRAKTIKUM<br />
2.1 Praktikanten - Suche und Auswahl<br />
Im Vorfeld des <strong>Praktikum</strong>s sind wichtige Sachverhalte abzuklären. Dies betrifft sowohl<br />
die unternehmensinterne Ablauforganisation, aber auch rechtliche Bedingungen und die<br />
Rekrutierung von Praktikanten.<br />
2.1 Praktikanten - Suche und Auswahl<br />
In einem ersten Schritt sollte das Unternehmen festlegen, für welche Tätigkeiten bzw.<br />
in welchen Abteilungen Praktikanten eingesetzt werden können. Wichtig ist, darauf zu<br />
achten, dass die Einsatzbereiche der Praktikanten einen realistischen Einblick in die<br />
jeweiligen Ausbildungsberufe ermöglichen.<br />
In vielen Fällen wenden sich die Jugendlichen persönlich an die Unternehmen vor Ort<br />
und erkundigen sich nach der Möglichkeit, ein Schülerpraktikum zu absolvieren. Für<br />
Unternehmen, die selbst aktiv und gezielt nach Praktikanten suchen möchten, bieten sich<br />
verschiedene Wege an:<br />
• Zusammenarbeit mit Schulen: Aushang von <strong>Praktikum</strong>sanzeigen bzw. Teilnahme an<br />
schulischen Informations- und Berufsorientierungsveranstaltungen<br />
• Veröffentlichung im Internet: über die unternehmenseigene Homepage bzw. über<br />
regionale <strong>Praktikum</strong>s- und Jobbörsen<br />
• Teilnahme an regionalen Berufsinformationsmessen: der Agentur für Arbeit, der<br />
Kammern, der Berufsschulzentren oder anderer Veranstalter<br />
Für die Auswahl von Praktikanten ist es empfehlenswert, ein kurzes Bewerbungsverfahren<br />
auszurichten. Hierzu kann man die Jugendlichen um eine schriftliche Bewerbung bitten,<br />
vor allem aber sollte ein Vorstellungsgespräch geführt werden. Im Vorstellungsgespräch<br />
können dann Motivation, Ziele und Erwartungen besprochen sowie Informationen zum<br />
Unternehmen, zu den Aufgaben und zum möglichen <strong>Praktikum</strong>sverlauf gegeben werden.<br />
Für die Schülerinnen und Schüler ist dies eine gute Vorbereitung auf die spätere Bewerbung<br />
um eine Ausbildungsstelle.<br />
8
2.1 Praktikanten - Suche und Auswahl<br />
Empfehlenswerte <strong>Praktikum</strong>splätze werden unter Schülern,<br />
Lehrern, aber auch über die Eltern weiterempfohlen. Interessante<br />
Praktika anzubieten ist somit eine der wirkungsvollsten<br />
Werbemaßnahmen für ein Unternehmen zur Praktikanten- und<br />
Auszubildendenrekrutierung.<br />
Unterstützung bei der Gewinnung von Praktikanten erhalten Unternehmen<br />
u.a. bei der zuständigen Kammer.<br />
Online-Börsen zur Veröffentlichung von <strong>Praktikum</strong>sstellen:<br />
• Bildungsmarkt Sachsen:<br />
www.bildungsmarkt-sachsen.de<br />
• gemeinsame <strong>Praktikum</strong>sbörse der HWK und IHK:<br />
www.hwk-chemnitz.de/<strong>Praktikum</strong>sboerse.733.0.html<br />
• IHK – <strong>Praktikum</strong>sportal - überregional:<br />
www.praktikant24.de/extra-fuer-unternehmer<br />
• Jobbörse der Agentur für Arbeit:<br />
www.jobboerse.arbeitsagentur.de<br />
A.1 CHECKLISTE <strong>Praktikum</strong><br />
A.2 LEITFADEN Bewerbungsgespräch<br />
9
2.2 <strong>Praktikum</strong>sbetrieb - interne Planung und Organisation<br />
Bereits während der Praktikantensuche und des Auswahlprozesses gilt es, die organisatorischen<br />
Abläufe zu regeln sowie den Arbeitsalltag während des <strong>Praktikum</strong>s zu gestalten.<br />
Zur Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s sollte daher bereits frühzeitig abgeklärt werden:<br />
• Wann ist der richtige Zeitraum für das <strong>Praktikum</strong>? Neben den unternehmensrelevanten<br />
Einflussfaktoren spielen hierbei auch die Terminvorgaben der Schulen eine Rolle.<br />
• Ist bereits ein <strong>Praktikum</strong>sbeauftragter im Unternehmen festgelegt bzw. welche Mitarbeiterin<br />
/ welcher Mitarbeiter würde sich als fester Ansprechpartner für die Praktikanten<br />
eignen?<br />
• Welche Abteilungen soll die Praktikantin / der Praktikant innerhalb des <strong>Praktikum</strong>s in<br />
welcher zeitlichen Abfolge durchlaufen?<br />
• Welche Aufgaben kann die Praktikantin / der Praktikant übernehmen und welche berufsrelevanten<br />
Arbeitsabläufe kann sie / er dabei beobachten?<br />
Hilfreich ist hierfür die Erarbeitung eines <strong>Praktikum</strong>splans, welcher dokumentiert, wann,<br />
wo und in welcher Form die Praktikantin / der Praktikant eingesetzt ist. Dieser Plan erleichtert<br />
die organisatorische Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s und verhindert Leerzeiten.<br />
Zur Vorbereitung für den Jugendlichen ist es zudem vorteilhaft, die wichtigsten Informationen<br />
wie Kontaktdaten, Zeitraum, Verlauf, Arbeitszeitenregelung, Bekleidungsvorschriften<br />
und Ansprechpartner in Form eines Informationsblattes auszuhändigen.<br />
10
2.2 <strong>Praktikum</strong>sbetrieb - interne Planung und Organisation<br />
Um ein für Jugendliche erfahrungsreiches <strong>Praktikum</strong> zu gestalten,<br />
eignen sich beispielhaft folgende Methoden:<br />
• Die Zusammenarbeit mit Auszubildenden des 2. und 3.<br />
Lehrjahres bedeutet für die Praktikantin / den Praktikanten<br />
einen Erfahrungsaustausch aus erster Hand.<br />
• Motivierend wirkt die praktikumsbegleitende Erarbeitung einer<br />
Arbeitsprobe, um am Ende der <strong>Praktikum</strong>szeit ein eigenes<br />
Arbeitsprodukt in den Händen halten zu können.<br />
• Die Einbeziehung von Praktikanten in die inhaltliche und<br />
organisatorische Ausgestaltung des <strong>Praktikum</strong>s fördert die<br />
Beachtung der individuellen Voraussetzungen und Lernziele.<br />
Je nach Branche und Arbeitsfeld ergeben und eignen sich hierbei<br />
unterschiedliche Umsetzungsmethoden.<br />
<strong>Praktikum</strong>sbeauftragter des Unternehmens, Mitarbeiter der<br />
Abteilungen<br />
A.1 CHECKLISTE <strong>Praktikum</strong><br />
A.3 MUSTER Informationsblatt<br />
11
2.3 <strong>Praktikum</strong>svertrag - rechtliche Absicherung<br />
Für Praktika, sowohl die schulischen Pflichtveranstaltungen als auch die freiwilligen<br />
Ferienpraktika, besteht die Verpflichtung zum Abschluss eines zumindest mündlichen<br />
Vertrages, etwa zu Anwesenheitszeiten, Ansprechpersonen und der <strong>Praktikum</strong>sdauer.<br />
Es bedarf laut Rechtsordnung nicht zwingend einer schriftlichen vertraglichen<br />
Regelung. Aufgrund der Absicherung ist es Unternehmen jedoch zu empfehlen, einen<br />
<strong>Praktikum</strong>svertrag abzuschließen. Dieser stellt die Zusammenarbeit beider Parteien auf<br />
eine klar definierte Basis.<br />
Ein <strong>Praktikum</strong>svertrag hat - in Abhängigkeit von der <strong>Praktikum</strong>sform - rechtlich nur<br />
eingeschränkte Bedeutung, bietet jedoch die Möglichkeit, die Rechte und Pflichten<br />
festzulegen und hebt die Ernsthaftigkeit des <strong>Praktikum</strong>s noch einmal hervor. In dieser<br />
Vereinbarung werden die Eckpunkte des <strong>Praktikum</strong>s wie Zeitraum, Pflichten, Arbeitszeiten,<br />
Einsatzbereiche u.a. festgehalten, aber auch Hinweise z.B. zum Datenschutz und zur<br />
Schweigepflicht klar geregelt. Für Schülerbetriebspraktika geben die Schulen in der Regel<br />
die Verträge für das <strong>Praktikum</strong> vor.<br />
12
2.3 <strong>Praktikum</strong>svertrag - rechtliche Absicherung<br />
<strong>Praktikum</strong>sbeauftragter des Unternehmens, Mitarbeiter der Abteilungen<br />
Praktika - Nutzen für Praktikanten und Unternehmen:<br />
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium<br />
für Bildung und Forschung, Bundesvereinigung der Deutschen<br />
Arbeitgeberverbände, Zentralverband des Deutschen Handwerks,<br />
Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Bundesverband der<br />
Freien Berufe (2011).<br />
verfügbar unter:<br />
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a742-Praktika-Nutzen-<br />
Praktikanten- Unternehmen.html<br />
Handreichung Schülerbetriebspraktika:<br />
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (2010).<br />
verfügbar unter:<br />
www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_<br />
schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />
Materialien der Industrie- und Handelskammer Chemnitz:<br />
verfügbar unter:<br />
www.chemnitz.ihk24.de/aus_und_weiterbildung/Auszubildende/<br />
Berufsvorbereitung/651668/Schuelerpraktika.html<br />
Entsprechende Muster und Vorlagen erhalten Unternehmen bei der<br />
zuständigen Kammer und Innungen:<br />
• Industrie- und Handelskammer Chemnitz<br />
www.chemnitz.ihk24.de<br />
• Handwerkskammer Chemnitz<br />
www.hwk-chemnitz.de<br />
• Kreishandwerkerschaft Mittelsachsen<br />
www.khs-in-mittelsachsen.de<br />
13
3. WÄHREND DES PRAKTIKUMS<br />
Bevor das <strong>Praktikum</strong> starten kann, sind noch wichtige organisatorische Details im Hinblick<br />
auf die Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s zu klären. Dies betrifft zum einen die Vorbereitung<br />
auf den 1. Tag im Unternehmen sowie die Festlegung von Verantwortlichkeiten bei der<br />
Durchführung und zum anderen die Ausgestaltung der einzelnen Tätigkeitsinhalte und<br />
aufgabenbezogenen Ziele während des <strong>Praktikum</strong>szeitraumes.<br />
14
3.1 Der 1. Tag - Einführung ins Unternehmen<br />
Der 1. Tag ist von besonderer Bedeutung, da dieser die Weichen für ein gutes Gelingen des<br />
<strong>Praktikum</strong>s stellt. Die ersten gegenseitigen Eindrücke werden das <strong>Praktikum</strong> in entscheidendem<br />
Maße beeinflussen. Am ersten <strong>Praktikum</strong>stag sollte der <strong>Praktikum</strong>sbeauftragte<br />
deshalb ausreichend Zeit zur Vorstellung und Einweisung der Praktikantin / des Praktikanten<br />
einplanen. Folgende Schritte sind dabei zu empfehlen:<br />
• Begrüßung und Vorstellung des <strong>Praktikum</strong>sbeauftragten<br />
• Vorstellung des Unternehmens und der wichtigsten Dienstleistungen bzw. Produkte<br />
• Informationen über Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Betriebsordnung,<br />
Verhalten im Krankheitsfall<br />
• Rechte und Pflichten des <strong>Praktikum</strong>sbetriebes und der Praktikantin / des Praktikanten<br />
• Sicherheits- und Datenschutzunterweisung, Informationen zu den geltenden Verhaltensregeln<br />
am Arbeitsplatz<br />
• Einweisung in den Arbeitsplatz sowie die entsprechenden Sozialräume<br />
• Rundgang durch das Unternehmen und Kennenlernen der Vorgesetzten und Kollegen<br />
• Aushändigung notwendiger Schutzkleidung, Arbeitsmaterialen, Schlüssel, Namensschilder<br />
Besteht ausreichend Zeit, dann können darüber hinaus in einem intensiveren<br />
Gespräch die Wünsche und Erwartungen bezüglich des<br />
<strong>Praktikum</strong>s auf Seiten des Unternehmens sowie seitens des Jugendlichen<br />
abgeklärt werden.<br />
Für Notfälle sollten die Kontaktdaten der Eltern sowie der Ansprechpartner<br />
und die Telefonnummer der Schule beim <strong>Praktikum</strong>sbeauftragten<br />
hinterlegt werden.<br />
Die Gestaltung des 1. <strong>Praktikum</strong>stages obliegt dem <strong>Praktikum</strong>sbeauftragten.<br />
Sollte die Praktikantin / der Praktikant während des<br />
<strong>Praktikum</strong>s jedoch vorrangig mit einem anderen Kollegen zusammenarbeiten,<br />
so sollte dieser bereits vorgestellt werden und an den<br />
geeigneten Stellen, z.B. bei der Einweisung in den Arbeitsplatz, die<br />
Einführung übernehmen.<br />
A.4 CHECKLISTE Erster Tag<br />
15
3.2 <strong>Praktikum</strong>stätigkeiten - Qualität und Ziele<br />
Für die meisten Jugendlichen ist das Schülerbetriebspraktikum die erste aktive<br />
Auseinandersetzung mit der beruflichen Praxis in einem Wirtschaftunternehmen. Neben<br />
fehlenden Strategien zur Umsetzung von anwendungsbezogenem Wissen spielt vor allem<br />
die Aufregung und die mangelnde Selbstsicherheit eine nicht unbedeutende Rolle.<br />
Um den Lernprozess während des <strong>Praktikum</strong>s aktiv zu unterstützen, ist es förderlich,<br />
die einzelnen Aufgaben und deren Arbeitsziele sowie die Bedeutung der einzelnen<br />
Arbeitsschritte hinreichend zu erläutern. Daneben sollte die Praktikantin / der Praktikant<br />
auch in die entsprechenden Arbeitsgeräte eingewiesen werden. Nach dem Motto<br />
„learning by doing“ empfiehlt es sich, den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, einzelne<br />
Arbeitsschritte und -abläufe nach der ersten Einweisung erst einmal selbst auszuprobieren.<br />
Um die Motivation und das Engagement zu fördern, sollte bei der Konzeption und<br />
Ausgestaltung des <strong>Praktikum</strong>splans möglichst darauf geachtet werden, dass die<br />
einzelnen Aufgaben weder über- noch unterfordern. Dabei ist der Schwierigkeitsgrad der<br />
einzelnen Aufgaben, beginnend bei einfachen Arbeitsaufträgen, kontinuierlich zu steigern.<br />
Anerkennung und konstruktive Kritik können zudem dazu beitragen, dass Jugendliche<br />
gemeinsam mit ihren Aufgaben wachsen.<br />
Ziel des <strong>Praktikum</strong>s sollte es schließlich sein, einen umfangreichen Einblick in die reale<br />
Arbeitswelt zu ermöglichen und auf spätere Anforderungen im Berufsleben vorzubereiten,<br />
indem verschiedene berufliche Tätigkeitsfelder und Aufgabenbereiche innerhalb des<br />
Unternehmens vorgestellt und durchlaufen werden. So können bereits während des<br />
<strong>Praktikum</strong>s die bisherigen Erwartungen und Vorstellungen vom Beruf überprüft und<br />
entsprechend korrigiert sowie neue berufsspezifische Kenntnisse und Einsichten erworben<br />
werden.<br />
Gemeinsam mit der Praktikantin / dem Praktikanten sollten die<br />
Arbeitsergebnisse am Ende eines <strong>Praktikum</strong>stages reflektiert<br />
und hinsichtlich der Erreichung der im Vorfeld abgesteckten Ziele<br />
ausgewertet werden.<br />
<strong>Praktikum</strong>sbeauftragter des Unternehmens, Mitarbeiter der Abteilungen,<br />
Praktikant<br />
Handreichung Schülerbetriebspraktika:<br />
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (2010).<br />
verfügbar unter:<br />
www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_<br />
schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />
16
4. ZUM ENDE DES PRAKTIKUMS<br />
Am Ende der <strong>Praktikum</strong>szeit sollten die Jugendlichen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im<br />
betreffenden Berufsfeld realistisch einschätzen können. Neben den eigenen Erfahrungen<br />
aus der <strong>Praktikum</strong>stätigkeit bietet sich grundsätzlich ein ausführliches Abschlussgespräch<br />
zwischen <strong>Praktikum</strong>sbetreuer und Praktikantin / Praktikant an. Eine schriftliche<br />
<strong>Praktikum</strong>sbeurteilung dient der Schülerin / dem Schüler zudem als Referenz für eine<br />
spätere Bewerbung um einen Ausbildungsplatz.<br />
17
4.1 Auswertungsgespräch - Instrument zur Qualitätssicherung<br />
Zum Ende des <strong>Praktikum</strong>s sollten die Erfahrungen und Eindrücke während der Zeit im<br />
Unternehmen in einem Abschlussgespräch zwischen dem <strong>Praktikum</strong>sbeauftragten und<br />
der Schülerin / dem Schüler ausgewertet werden. Das Auswertungsgespräch bietet<br />
beiden Seiten die Möglichkeit, sowohl ein Feedback zu geben als auch zu erhalten sowie<br />
offene Fragen zu klären. Dabei werden noch einmal die Vorstellungen und Erwartungen<br />
zu Beginn des <strong>Praktikum</strong>s reflektiert und überprüft. Zudem sollte eine ausführliche<br />
Einschätzung der Stärken und Schwächen in Bezug auf konkrete Situationen während des<br />
<strong>Praktikum</strong>s erfolgen. Die Schülerin / der Schüler erhält so wertvolle Hinweise und Tipps<br />
für die zukünftige Berufswahl.<br />
Neben der mündlichen Rückmeldung zur Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s durch die<br />
Praktikantin / den Praktikanten kann es nützlich sein, einen Feedbackfragebogen ausfüllen<br />
zu lassen, um so zusätzliche Hinweise zur Organisation und inhaltlichen Durchführung<br />
des <strong>Praktikum</strong>s zu erhalten und die Möglichkeit zu geben, Vorschläge zur Verbesserung<br />
schriftlich zu äußern.<br />
Das Auswertungsgespräch dient dem Unternehmen insbesondere dazu, wertvolle Tipps für<br />
zukünftige Praktika, aber auch für die Organisation der Ausbildung und die Einarbeitung<br />
neuer Mitarbeiter zu erhalten.<br />
18
4.1 Auswertungsgespräch - Instrument zur Qualitätssicherung<br />
Im Gespräch sollte unbedingt erfragt werden, ob nach Abschluss<br />
der Schule Interesse an einer Ausbildung im Unternehmen<br />
besteht. Gute Praktikanten sind potentielle Nachwuchskräfte<br />
für ein Unternehmen, daher sollten Arbeitgeber den Kontakt zu<br />
geeigneten Jugendlichen aufrecht erhalten. Im Abschlussgespräch<br />
kann bereits ein Ausblick auf das Bewerbungsverfahren um eine<br />
Ausbildungsstelle gegeben werden.<br />
<strong>Praktikum</strong>sbeauftragter des Unternehmens, Praktikant<br />
Praktika - Nutzen für Praktikanten und Unternehmen:<br />
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium<br />
für Bildung und Forschung, Bundesvereinigung der Deutschen<br />
Arbeitgeberverbände, Zentralverband des Deutschen Handwerks,<br />
Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Bundesverband der<br />
Freien Berufe (2011).<br />
verfügbar unter:<br />
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a742-Praktika-Nutzen-<br />
Praktikanten-Unternehmen.html<br />
Handreichung Schülerbetriebspraktika:<br />
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (2010).<br />
verfügbar unter:<br />
www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_<br />
schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />
B.1 LEITFADEN Feedbackgespräch<br />
B.2 MUSTER Feedbackfragebogen<br />
19
4.2 <strong>Praktikum</strong>szeugnis - Tätigkeitsnachweis und Beurteilung<br />
Neben dem mündlichen Feedback im Abschlussgespräch ist es empfehlenswert, eine<br />
schriftliche Rückmeldung in Form einer Bescheinigung oder eines <strong>Praktikum</strong>szeugnisses<br />
auszustellen. Die Ergebnisse aus dem Auswertungsgespräch bilden dabei die Grundlage<br />
für die schriftliche Beurteilung der Praktikantin / des Praktikanten.<br />
Nach jedem <strong>Praktikum</strong> muss zumindest ein Nachweis in Form einer einfachen<br />
<strong>Praktikum</strong>sbescheinigung ausgestellt werden. Eine Bescheinigung bestätigt dabei nur,<br />
dass ein <strong>Praktikum</strong> absolviert wurde und welche Tätigkeiten und Aufgaben während der<br />
<strong>Praktikum</strong>sdauer erfüllt wurden. Sie beinhaltet weder eine Bewertung des Verhaltens<br />
und der Leistung noch eine Einschätzung zur beruflichen Eignung für das entsprechende<br />
Tätigkeitsfeld.<br />
Für zukünftige Bewerbungen der Jugendlichen um einen Ausbildungsplatz ist es jedoch<br />
ratsam, eine qualifizierte <strong>Praktikum</strong>sbeurteilung, welche neben einer Bestätigung der<br />
<strong>Praktikum</strong>stätigkeit zusätzlich eine Einschätzung u.a. zu Auftreten, Zuverlässigkeit,<br />
Teamfähigkeit, Motivation sowie zur beruflichen Eignung beinhaltet, auszustellen.<br />
Bei verpflichtenden Schülerbetriebspraktika werden Formulare zur<br />
<strong>Praktikum</strong>sbeurteilung der Schülerinnen und Schüler in der Regel<br />
von der Schule vorgegeben.<br />
Handreichung Schülerbetriebspraktika:<br />
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (2010).<br />
verfügbar unter:<br />
www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_<br />
schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />
C.1 MUSTER <strong>Praktikum</strong>sbescheinigung<br />
C.2 MUSTER <strong>Praktikum</strong>sbeurteilung<br />
Entsprechende Muster und Vorlagen erhalten Unternehmen<br />
zudem bei der zuständigen Kammer bzw. Innungen:<br />
• Industrie- und Handelskammer Chemnitz<br />
www.chemnitz.ihk24.de<br />
• Handwerkskammer Chemnitz<br />
www.hwk-chemnitz.de<br />
• Kreishandwerkerschaft Mittelsachsen<br />
www.khs-in-mittelsachsen.de<br />
20
4.3 Qualitätssicherung - unternehmensinterne und externe Zusammenarbeit<br />
Sollen Praktika als Instrument der Nachwuchssicherung fest im Betriebsablauf etabliert<br />
werden, müssen diese von allen beteiligten Akteuren nutzbringend wahrgenommen<br />
werden. Dies geschieht zumeist, wenn entsprechende Erwartungen und Anforderungen<br />
an das <strong>Praktikum</strong> erfüllt werden. Neben dem Abschlussgespräch mit der Praktikantin<br />
/ dem Praktikanten sollte deshalb auch unternehmensintern eine Auswertung des<br />
<strong>Praktikum</strong>s stattfinden. Hierbei empfiehlt sich ein Auswertungsgespräch mit den<br />
verantwortlichen Mitarbeitern der beteiligten Abteilungen. Aus diesem Gespräch können<br />
wichtige Erkenntnisse hinsichtlich der Eignung bestimmter Aufgaben und Tätigkeiten für<br />
Praktikanten, der Zweckmäßigkeit der angewandten Methode bei der Einweisung in neue<br />
Aufgabengebiete und im Hinblick auf die Organisation des <strong>Praktikum</strong>s im Unternehmen<br />
gewonnen werden. Schlussfolgerungen diesbezüglich können für die Vorbereitung und<br />
Durchführung zukünftiger Praktika im Sinne der angestrebten Qualitätssteigerung im<br />
Nachwuchssicherungsprozess Verwendung finden.<br />
Darüber hinaus können kurze Auswertungsgespräche mit unternehmensexternen<br />
Partnern zusätzliche Inputs für den Qualitätssicherungsprozess geben. Wichtig wäre eine<br />
Rückmeldung an die entsprechende Lehrkraft bzw. den <strong>Praktikum</strong>sbetreuer der Schule.<br />
Eine Auswertung mit den Eltern bietet sich immer dann an, wenn die / der Jugendliche<br />
während des <strong>Praktikum</strong>s die entsprechende Berufseignung und Motivation gezeigt hat<br />
und eine spätere Einstellung im Rahmen einer Ausbildung angestrebt wird.<br />
Gemeinsame <strong>Praktikum</strong>snachbereitungen können die langfristige<br />
Zusammenarbeit von Unternehmen mit regionalen Schulen,<br />
insbesondere bei der Verbesserung der Berufswahlkompetenz von<br />
Schülerinnen und Schülern, auf eine solide Basis stellen.<br />
<strong>Praktikum</strong>sbeauftragter des Unternehmens, Mitarbeiter der Abteilungen,<br />
Lehrkraft der Schule, Eltern<br />
Handreichung Schülerbetriebspraktika:<br />
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (2010).<br />
verfügbar unter:<br />
www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_<br />
schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />
21
5 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN<br />
Bei der Einstellung und Beschäftigung von Praktikanten müssen Unternehmen einige<br />
rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Zentrales Merkmal für ein Schülerpraktikum<br />
ist, dass es vor allem der Berufsorientierung sowie der Vermittlung beruflicher Kenntnisse,<br />
Fertigkeiten und Erfahrungen dient.<br />
Pauschale Regelungen für ein Schülerpraktikum existieren nicht. Individuelle Absprachen<br />
sollten daher möglichst in einem <strong>Praktikum</strong>svertrag festgeschrieben werden. Diese<br />
vertraglichen Vereinbarungen müssen sich aber innerhalb gesetzlicher Vorgaben<br />
bewegen. Eine Übersicht zu den wichtigsten Regelungen ist im Folgenden aufgezeigt.<br />
Neben der Verwaltungsvorschrift Betriebspraktikum (Anhang D.1) sind vor allem das<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz (Anhang D.2) sowie die gesetzlichen Regelungen zur Sozial-,<br />
Unfall- und Haftpflichtversicherung und geltende Gesundheitsvorschriften zu beachten.<br />
Wichtige gesetzliche und versicherungsrechtliche Regelungen bei Schülerpraktika im<br />
Überblick:<br />
Arbeitsschutz<br />
Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzes sind zu beachten.<br />
Sozialversicherungen<br />
Es besteht Versicherungsfreiheit.<br />
Unfallversicherung<br />
Die Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich versichert, da es<br />
sich um eine schulische Veranstaltung handelt. Der Unfallversicherungsträger<br />
der Schule ist zuständig.<br />
Bei Praktika, die keine schulischen Pflichtveranstaltungen<br />
(z.B. freiwillige Ferienpraktika) sind, ist die Berufsgenossenschaft<br />
des Betriebes zuständig.<br />
Haftpflichtversicherung<br />
Bei Schülerbetriebspraktika muss der Schulträger für die<br />
Dauer des <strong>Praktikum</strong>s eine Haftpflichtversicherung abschließen<br />
und finanzieren.<br />
22<br />
Bei freiwilligen Ferienpraktika besteht keine gesetzliche<br />
Haftpflichtversicherung. Schäden, die durch die Jugendlichen<br />
verursacht werden, werden je nach Einzelfall von der Haftpflichtversicherung<br />
des Betriebes oder der jeweiligen Schülerin<br />
/ des jeweiligen Schülers bzw. der Eltern übernommen.<br />
Vor <strong>Praktikum</strong>sbeginn sollte demnach geprüft werden, ob<br />
eine private Haftpflichtversicherung besteht.
5.1 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
Grundlage zur Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen bei der Beschäftigung<br />
von Kindern und Jugendlichen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dieses<br />
Gesetz legt fest, unter welchen Bedingungen Jugendliche in Betrieben arbeiten bzw.<br />
ein <strong>Praktikum</strong> absolvieren dürfen. Grundsätzlich unterscheidet das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
zwischen Kindern (noch keine 15 Jahre) und Jugendlichen (mindestens 15, aber<br />
noch keine 18 Jahre).<br />
Unterliegen Jugendliche jedoch der Vollzeitschulpflicht, finden die für Kinder geltenden<br />
Vorschriften Anwendung (§2 JArbSchG). Prinzipiell besteht ein Beschäftigungsverbot von<br />
Kindern. Dieses generelle Verbot gilt jedoch nicht für die Beschäftigung von Schülerinnen<br />
und Schülern im Rahmen eines Betriebspraktikums während der Schulzeit oder während<br />
der Schulferien (§5 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 JArbSchG).<br />
Grundsätzlich gilt:<br />
Schülerbetriebspraktikum<br />
Ferienpraktikum<br />
Unternehmen dürfen Schülerinnen und<br />
Schüler unabhängig vom Alter beschäftigen.<br />
Die Bestimmungen des JArbSchG für Kinder<br />
(< 15 Jahre) müssen eingehalten werden.<br />
Die Schülerinnen und Schüler müssen<br />
mindestens 15 Jahre alt sein. Eine<br />
Beschäftigung darf nach dem JArbSchG<br />
höchstens 4 Wochen (= 20 Arbeitstage) pro<br />
Jahr während der Schulferien betragen.<br />
Solange die Schülerinnen und Schüler der<br />
Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die<br />
Bestimmungen des JArbSchG für Kinder.<br />
Sind diese nicht mehr vollzeitschulpflichtig<br />
und noch nicht 18 Jahre alt, gelten die<br />
Bestimmungen für Jugendliche.<br />
23
5.1 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
Nachfolgend sind die wichtigsten Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zusammengefasst:<br />
Thematischer Schwerpunkt<br />
gesetzliche Regelung<br />
Rechtsgrundlage<br />
Art der Tätigkeit<br />
leichten und für Kinder / Jugendliche geeignete Tätigkeiten<br />
§ 7 JArbSchG<br />
Arbeitszeit<br />
Kinder (< 15 Jahre): maximal 7 Stunden täglich, 35 Stunden<br />
wöchentlich<br />
Jugendliche (15 bis 17 Jahre): maximal 8 Stunden täglich, 40<br />
Stunden wöchentlich; (Ausnahme: <strong>Praktikum</strong>: höchstens 7<br />
Stunden täglich, 35 Stunden wöchentlich)<br />
Nachtruhe: 20:00 bis 06:00 Uhr; Ausnahmen sind möglich<br />
Beschäftigungsdauer: 5 Tage in der Woche, die beiden Ruhetage<br />
sollen möglichst aufeinander folgen<br />
§ 4, 7 JArbSchG<br />
§ 8 Abs. 1 JArbSchG<br />
§ 14 JArbSchG<br />
§ 15 JArbSchG<br />
Ruhepausen<br />
Mindestpausenzeit: 15 Minuten<br />
Den Praktikanten sind zu gewähren:<br />
• 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis zu 6<br />
Stunden;<br />
• min. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6<br />
Stunden;<br />
• die erste Pause spätestens nach 4,5 Stunden Arbeit.<br />
§ 11 JArbSchG<br />
Freizeit<br />
mindestens 12 Stunden nach Beendigung der täglichen<br />
Arbeitszeit<br />
§ 13 JArbSchG<br />
Arbeitsschutz<br />
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für körperlich<br />
oder seelisch belastende Arbeiten, dazu zählen Arbeiten: unter<br />
gesteigertem Arbeitstempo/Akkordarbeit, mit besonderen<br />
Unfallgefahren oder Gesundheitsgefährdung sowie die die<br />
physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen<br />
§§ 22 - 25 JArbSchG<br />
Pflichten des Arbeitgebers<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung von Gefahren für Leben/<br />
Gesundheit<br />
Unterweisung der Jugendlichen über die Unfall- und<br />
Gesundheitsgefahren vor Beginn der Beschäftigung<br />
§§ 28 – 31 JArbSchG<br />
Aushänge und Verzeichnisse<br />
Aushang des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie der täglichen<br />
Arbeits- und Pausenzeiten<br />
§§ 47 - 50 JArbSchG<br />
24
5.2 Sozialversicherung<br />
Handelt es sich beim <strong>Praktikum</strong> um eine schulische Pflichtveranstaltung, sind keine<br />
Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Da Praktika von vollzeitschulpflichtigen<br />
Jugendlichen zudem auf maximal 4 Wochen bzw. 20 Arbeitstage innerhalb eines Jahres<br />
begrenzt sind, besteht in der Regel auch bei freiwilligen Ferienpraktika Versicherungsfreiheit<br />
in der Sozialversicherung.<br />
Die nachfolgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung zu den wichtigsten<br />
sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Einzelfallregelungen sind bei der zuständigen<br />
Krankenkasse zu erfragen.<br />
Schülerbetriebspraktikum<br />
Ferienpraktikum<br />
Es sind keine Beiträge für die<br />
Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und<br />
Pflegeversicherung zu entrichten,<br />
da das <strong>Praktikum</strong> eine schulische<br />
Pflichtveranstaltung ist.<br />
Sofern kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, sind<br />
keine Beiträge für die Kranken-, Arbeitslosen-,<br />
Renten- und Pflegeversicherung zu<br />
entrichten. Da ein <strong>Praktikum</strong> von<br />
vollzeitschulpflichtigen Schülerinnen und<br />
Schülern auf maximal 4 Wochen bzw. 20<br />
Arbeitstage innerhalb eines Jahres befristet<br />
ist, besteht Versicherungsfreiheit. Diese<br />
besteht sogar dann, wenn ein Arbeitsentgelt<br />
gezahlt wird.<br />
Sind Praktikanten über 18 Jahre alt und<br />
überschreitet die Beschäftigungsdauer 2<br />
Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr, so<br />
besteht Sozialversicherungspflicht, wenn ein<br />
Entgelt für das <strong>Praktikum</strong> gezahlt wird.<br />
25
5.3 Unfallversicherung<br />
Die Jugendlichen sind - trotz ihrer Tätigkeit außerhalb der Schule - bei Unfällen<br />
im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg gesetzlich unfallversichert, da es sich beim<br />
Schülerbetriebspraktikum um eine schulische Pflichtveranstaltung handelt. Allerdings<br />
ist nur der direkte Arbeitsweg zum <strong>Praktikum</strong>sbetrieb versichert. Umwege zum Bäcker<br />
oder in die Kaufhalle fallen dabei nicht unter den Versicherungsschutz. Die Schülerin / der<br />
Schüler muss also unmittelbar nach Ende des täglichen Betriebspraktikums nach Hause<br />
gehen, um den vollen Versicherungsschutz zu erlangen.<br />
Bei Ferienpraktika sind die Jugendlichen in der Regel nicht über die Schule, sondern über<br />
den <strong>Praktikum</strong>sbetrieb versichert. Es ist hier die Berufsgenossenschaft des Betriebes<br />
zuständig. Für ausführlichere Informationen ist es ratsam, sich an die zuständige<br />
Krankenkasse bzw. an die Berufsgenossenschaft zu wenden.<br />
Schülerbetriebspraktikum<br />
Ferienpraktikum<br />
Da es sich um eine Schulveranstaltung<br />
handelt, unterliegen Schülerbetriebspraktika<br />
der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Die Schülerinnen und Schüler sind auf dem<br />
Hin- und Rückweg sowie während ihrer<br />
Tätigkeit unfallversichert.<br />
Bei Ferienpraktika werden Jugendliche gemäß<br />
§2 Abs. 2 SGB VII arbeitnehmerähnlich für den<br />
Betrieb tätig und sind ebenfalls gesetzlich<br />
unfallversichert.<br />
Versicherungsrechtlich ist unerheblich, ob<br />
ein Entgelt gezahlt wird oder nicht. Zuständig<br />
ist bei Eintritt des Versicherungsfalles die<br />
jeweilige Berufsgenossenschaft des Betriebes.<br />
Im Schadensfall hat der Betrieb diesen<br />
unverzüglich an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger<br />
(Berufsgenossenschaft) zu<br />
melden.<br />
26
5.4 Haftpflichtversicherung<br />
Verursacht die Schülerin / der Schüler im <strong>Praktikum</strong>sbetrieb einen Schaden, kommt<br />
grundsätzlich die Haftpflichtversicherung hierfür auf. Der Schulträger muss diese<br />
Versicherung bei verpflichtenden Schülerbetriebspraktika für die Jugendlichen abschließen,<br />
um sie für Haftungsfälle abzusichern. Für Ferienpraktika besteht grundsätzlich keine<br />
gesetzliche Haftpflichtversicherung.<br />
Handeln die Jugendlichen während des <strong>Praktikum</strong>s vorsätzlich oder grob fahrlässig,<br />
müssen sie selbst für den entstandenen Schaden aufkommen und diesen dem Betrieb<br />
ersetzen. Besonders wichtig ist, dass Unternehmen ihre Praktikanten vor Antritt<br />
des Betriebspraktikums unterweisen, die Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten.<br />
Missachten diese beispielsweise in einer Firma das Rauchverbot und wird dadurch<br />
versehentlich ein Brand ausgelöst, ist auch hier von einem grob fahrlässigen Verhalten<br />
auszugehen. In der Konsequenz kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden nicht<br />
auf.<br />
Schülerbetriebspraktikum<br />
Ferienpraktikum<br />
Der Schulträger muss für die Dauer<br />
des Schülerbetriebspraktikums eine<br />
Haftpflichtversicherung abschließen und die<br />
dafür entstehenden Kosten übernehmen.<br />
Für Schäden, die Schülerinnen und Schüler<br />
nicht im Zusammenhang mit den ihnen<br />
übertragenen Tätigkeiten verursachen,<br />
gelten die allgemeinen haftungsrechtlichen<br />
Grundsätze.<br />
Es besteht keine gesetzliche<br />
Haftpflichtversicherung.<br />
Vermögens- und Sachschäden, die durch<br />
Praktikanten verursacht werden, werden<br />
je nach Lage des Einzelfalls von der<br />
Haftpflichtversicherung des Betriebes oder<br />
des Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten<br />
übernommen.<br />
27
5.5 Gesundheitszeugnis<br />
Wenn Jugendliche während des <strong>Praktikum</strong>s mit Lebensmitteln in Kontakt kommen,<br />
benötigen sie gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Belehrung durch<br />
das zuständige Gesundheitsamt. Die sogenannte Erstbelehrung führt in der Regel das<br />
Gesundheitsamt oder ein hierfür zugelassener Arzt durch.<br />
Eine gültige Gesundheitsbelehrung ist dem <strong>Praktikum</strong>sbetrieb vor Beginn des <strong>Praktikum</strong>s<br />
vorzulegen. Die Belehrung darf dabei maximal drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit<br />
stattgefunden haben. Nähere Informationen zum Gesundheitszeugnis sowie Termine<br />
für die Belehrung erhalten Interessierte bei den zuständigen Gesundheitsämtern des<br />
Wohnortes.<br />
28
5.6 Hinweise<br />
Bei Unklarheiten zu versicherungsrechtlichen Fragen empfiehlt sich<br />
die Abstimmung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft und<br />
dem entsprechenden Versicherungsträger.<br />
Handreichung Schülerbetriebspraktika:<br />
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (2010).<br />
verfügbar unter:<br />
www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_<br />
schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Betriebspraktika im<br />
Freistaat Sachsen (VwV Betriebspraktika):<br />
Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (vom 03. März 2009).<br />
verfügbar unter:<br />
www.revosax.sachsen.de/GetXHTML.do?sid=5891212895411<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz:<br />
Bundesministerium der Justiz (1976)zuletzt geändert durch Art. 3<br />
Abs. 2 G v. 31.10.2008.<br />
verfügbar unter:<br />
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf<br />
Arbeitszeitgesetz:<br />
Bundesministerium der Justiz (1994) zuletzt geändert durch Art. 7<br />
G v. 15.7.2009.<br />
verfügbar unter:<br />
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf<br />
Infektionsschutzgesetz:<br />
(2000) zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I<br />
S. 1622) geändert.<br />
verfügbar unter:<br />
www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html<br />
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.:<br />
Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber - Was<br />
Arbeitgeber wissen müssen.<br />
verfügbar unter:<br />
www.lsv.de/lsv_all_neu/presse/aktuelles/ferienjobber.pdf<br />
29
6. FERIENARBEIT<br />
Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Ferienzeit, um durch einen Ferienjob das<br />
erste eigene Geld zu verdienen. Neben diesem monetären Grund gilt auch das Sammeln<br />
beruflicher Erfahrungen als ausschlaggebend für einen Ferienjob. Doch auch Unternehmen<br />
können einen entscheidenden Nutzen aus der Ferienarbeit ziehen. In Abhängigkeit der<br />
Branche und Größe des Unternehmens kann mit Ferienarbeitern z.B. die Urlaubszeit<br />
während der Sommermonate zur Aufrechterhaltung der Produktion überbrückt werden.<br />
Des Weiteren gilt auch die Ferienarbeit als gutes Instrument, um einen Jugendlichen<br />
langfristig und nachhaltig an das Unternehmen zu binden. Entsprechend kann die<br />
Beziehung zum Jugendlichen von einem ersten <strong>Praktikum</strong> bis hin zum Ausbildungsbeginn<br />
aufrechterhalten werden. Durch diese langfristig angelegte Zusammenarbeit sinkt zudem<br />
die Gefahr eines späteren Ausbildungsabbruchs.<br />
30
6.1 Ferienarbeit vs. Ferienpraktikum - der Unterschied<br />
Während bei Praktika die Lernerfahrung und Vermittlung beruflicher Grundkompetenzen<br />
im Vordergrund stehen, ist beim Ferienjob die Erbringung einer Arbeitsleistung vorrangig.<br />
Im Hinblick auf eine Bezahlung wird diese bei der Ferienarbeit entsprechend der<br />
eigentlichen Zielstellung des Jugendlichen erwartet, während diese beim Ferienpraktikum<br />
eher unüblich ist.<br />
Im Unterschied zu Schülerbetriebs- und Ferienpraktika gelten für Ferienjobs grundsätzlich<br />
die gleichen gesetzlichen Bedingungen (u.a. Entgeltfortzahlung) sowie kollektivrechtlichen<br />
Regelungen (u.a. Betriebsvereinbarung) wie bei regulären Arbeitsverhältnissen. Ein<br />
weiterer Unterschied existiert in Hinblick auf die vertraglichen Regelungen. Der Abschluss<br />
eines Vertrages zwischen Unternehmen und Jugendlichen ist im Falle der Ferienarbeit<br />
verpflichtend, während er beim Ferienpraktikum ausschließlich empfohlen wird.<br />
Übereinstimmung herrscht bei den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes,<br />
diese gelten gleichermaßen beim <strong>Praktikum</strong> und bei der Ferienarbeit (vgl. Kapitel 5.1<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz).<br />
31
6.2 Arbeitsrecht und Jugendarbeitsschutz - rechtliche Aspekte<br />
Ein Ferienjob ist immer ein von vornherein befristetes Arbeitsverhältnis, d.h. eine Kündigung<br />
ist in diesem Fall nicht notwendig. Zudem sind Jugendliche beim Ferienjob automatisch<br />
über den Betrieb unfallversichert. Kommt es zu einem Arbeits- oder Wegeunfall, wird der<br />
Schaden über die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers reguliert.<br />
Generell ist eine Ferienbeschäftigung von Schülern, die noch nicht 15 Jahre alt und<br />
daher noch Kinder im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind, verboten. Hier gibt<br />
es allerdings auch Ausnahmen. Voraussetzung ist, dass die Arbeit leicht und für Kinder<br />
geeignet ist, wie z.B.:<br />
• Austragen von Zeitungen<br />
• Handreichungen beim Sport<br />
• Tätigkeiten im Haushalt wie Botengänge, Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht,<br />
Einkaufstätigkeit, Haustierversorgung<br />
• Arbeiten in landwirtschaftlichen Betrieben, wie z.B. Ernte und Feldbestellung,<br />
Selbstvermarktung von Erzeugnissen und Tierversorgung sowie<br />
• Tätigkeiten bei nicht gewerblichen Veranstaltungen wie Kirchen, Vereinen,<br />
Verbänden und Parteien.<br />
Die rechtliche Grundlage bildet hier die Kinderarbeitsschutzverordnung und § 5<br />
Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die auszuübende Arbeit darf dabei auch<br />
nicht unter die Aufzählung der verbotenen gefährlichen und schweren Arbeiten des<br />
Jugendschutzgesetztes (§ 22, 23 JArbSchG) fallen. So sind beispielsweise das Bewegen<br />
schwerer Lasten, unfallgefährdete Tätigkeiten, Arbeit bei Hitze, Kälte, Nässe oder Staub<br />
sowie der Umgang mit schädlichen Stoffen und Chemikalien für Jugendliche nicht erlaubt.<br />
Zusammenfassend ist für Ferienjobs eine Tätigkeit unter folgenden Bedingungen nicht<br />
erlaubt:<br />
• Schichtarbeit von mehr als 10 Stunden<br />
• Nachtarbeit zwischen 20.00 und 06.00 Uhr (mit Ausnahmeregelungen)<br />
• Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (mit Ausnahmeregelungen)<br />
• schwere körperliche, gefährliche und gesundheitsschädliche Arbeit<br />
• Arbeit mit sittlicher Gefährdung<br />
• Akkordarbeiten (am Fließband und andere tempoabhängige Arbeiten)<br />
Bei Schülerinnen und Schülern, die das 16. bzw. 17. Lebensjahr vollendet haben, sind in<br />
geregelten Fällen beispielsweise Ausnahmen möglich. So können Jugendliche ab 16 Jahren<br />
in Gaststätten bis 22:00 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben und bei Musikaufführungen<br />
oder ähnlichem bis 23:00 Uhr und in Bäckereien ab 04:00 Uhr beschäftigt werden. Allerdings<br />
sollte immer eine Fünf-Tage-Woche eingehalten werden (§§ 15, 16, 17 JArbSchG).<br />
32
6.2 Arbeitsrecht und Jugendarbeitsschutz - rechtliche Aspekte<br />
Grundsätzlich ist das Alter der Jugendlichen entscheidend:<br />
• Schülerinnen und Schüler zwischen 13 und 14 Jahren dürfen bis zu zwei Stunden pro<br />
Tag leichte und für sie geeignete Arbeiten übernehmen, wie z.B. Zeitungen austragen<br />
oder Nachhilfe geben. Die Eltern müssen aber ihre Zustimmung geben und die<br />
Beschäftigung darf nur in der Zeit zwischen 08:00 und 18:00 Uhr und nicht vor oder<br />
während des Schulunterrichts erfolgen.<br />
• 15- bis 17-jährige Jugendliche dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden pro Werktag<br />
arbeiten, aber höchstens 40 Stunden in der Woche und 20 Arbeitstage Vollzeit im Jahr<br />
(§ 5 Abs. 4 JArbSchG). Sie dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz in der Regel täglich<br />
zwischen 06:00 und 20:00 Uhr beschäftigt werden. Für sie gilt die 5-Tage-Woche.<br />
• Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre unterstehen nicht mehr dem Jugenarbeitsschutzgesetz<br />
und dürfen bis zu 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten.<br />
Was zeitlich darüber hinausgeht, ist kein Ferienjob mehr.<br />
Die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes überwachen grundsätzlich die<br />
Aufsichtsbehörden der Bundesländer (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz).<br />
Diese sind berechtigt, in den Unternehmen Kontrollen durchzuführen.<br />
33
6.3 Sozialversicherung und Steuerrecht - rechtliche Aspekte<br />
Sozialversicherungsrechtlich werden Ferienjobs wie Arbeitsverhältnisse behandelt. Dabei<br />
kommt es auf die tatsächlich gezahlte Vergütung an. Schülerinnen und Schüler, die durch<br />
ihren Ferienjob ein Arbeitsentgelt erhalten, sind - ebenso wie andere Arbeitnehmer -<br />
grundsätzlich sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Dabei gelten Jugendliche, die eine<br />
Tätigkeit nur während der Schulferien ausüben als sogenannte „kurzfristig Beschäftigte“.<br />
Das bedeutet, dass die Arbeit bereits im Vorfeld vertraglich und auf nicht mehr als zwei<br />
Monate bzw. insgesamt 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres festgelegt ist.<br />
Die Höhe der Vergütung und die wöchentliche Arbeitszeit sind hierbei nicht relevant, d.h.<br />
das kurzfristige Beschäftigungsverhältnis ist sozialversicherungsfrei. Folglich muss das<br />
Unternehmen die Schülerin / den Schüler bei der Minijobzentrale an- und abmelden.<br />
Beschäftigungen ab Beginn des Kalenderjahres werden dabei summiert, wenn jeweils die<br />
Kriterien einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt sind.<br />
Arbeitgeber müssen die Einkünfte aus der kurzfristigen Beschäftigung grundsätzlich<br />
versteuern. Dies erfolgt entweder individuell nach Maßgabe der Lohnsteuerkarte oder<br />
pauschal mit 25% (ohne Lohnsteuerkarte). Eine pauschale Besteuerung von 25% ist dann<br />
möglich, wenn der Stundenlohn 12 Euro und der Tageslohn 62 Euro sowie die Beschäftigung<br />
18 zusammenhängende Tage nicht überschreiten.<br />
Aushilfs- und Ferienjobs von Schülern und Studenten:<br />
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (2011).<br />
verfügbar unter:<br />
www.publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10845<br />
Aushilfsarbeit von Schülern und Studenten:<br />
Bundesministerium der Finanzen (2011).<br />
verfügbar unter:<br />
www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__<br />
Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/Ferienjobs.html<br />
Merkblatt - Beschäftigung von Schülern und Studenten:<br />
Industrie- und Handelskammer Chemnitz (2009).<br />
verfügbar unter:<br />
www.chemnitz.ihk24.de/aus_und_weiterbildung/Auszubildende/<br />
Berufsvorbereitung/651668/Schuelerpraktika.html<br />
Publikationen zur Sozialen Sicherung:<br />
Bundesministerium für Arbeit und Soziales.<br />
verfügbar unter:<br />
www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/inhalt.html<br />
34
7. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN<br />
Sie interessieren sich für weiterführende Informationen zum Thema Praktika? Dann finden<br />
Sie auf den folgenden Seiten nützliche Hinweise und Tipps:<br />
Ausbildung im Verbund pro regio e.V.:<br />
<strong>Praktikum</strong>sleitfaden für Betriebe. Informationen und Materialien zur Vorbereitung,<br />
Durchführung und Nachbereitung von Praktika<br />
verfügbar unter:<br />
www.proregioev.de/praktikumsleitfaden<br />
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Bildung und<br />
Forschung, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Zentralverband des<br />
Deutschen Handwerks, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Bundesverband<br />
der Freien Berufe:<br />
Praktika - Nutzen für Praktikanten und Unternehmen.<br />
verfügbar unter:<br />
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a742-Praktika-Nutzen-Praktikanten-<br />
Unternehmen.html<br />
Bundesministerium der Justiz: Jugendarbeitsschutzgesetz.<br />
verfügbar unter:<br />
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf<br />
Bundesministerium der Justiz: Arbeitszeitgesetz.<br />
verfügbar unter:<br />
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf<br />
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.:<br />
Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber - Was Arbeitgeber wissen müssen.<br />
verfügbar unter:<br />
www.lsv.de/lsv_all_neu/presse/aktuelles/ferienjobber.pdf<br />
Industrie- und Handelskammer Chemnitz:<br />
Merkblatt - Beschäftigung von Schülern und Studenten.<br />
verfügbar unter:<br />
www.chemnitz.ihk24.de/aus_und_weiterbildung/Auszubildende/<br />
Berufsvorbereitung/651668/Schuelerpraktika.html<br />
IHK-<strong>Praktikum</strong>sportal – Praktikant24:<br />
verfügbar unter:<br />
www.praktikant24.de/extra-fuer-unternehmer/praktikum<br />
35
7. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN<br />
Lernende Region “Zukunft Saalebogen“:<br />
Schülerpraktika in Betrieben. Eine Handreichung für <strong>Praktikum</strong>sbetriebe und<br />
-einrichtungen mit wichtigen Informationen rund um das <strong>Praktikum</strong>.<br />
verfügbar unter:<br />
www.lernende-regionen.info/dlr/dokumente/p_476/schuelerpraktikum_broschuere.pdf<br />
Sächsischen Staatsministerium für Kultus (2010):<br />
Handreichung Schülerbetriebspraktika.<br />
verfügbar unter:<br />
www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />
Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (2009):<br />
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung<br />
von Betriebspraktika im Freistaat Sachsen (VwV Betriebspraktika) vom 03. März 2009.<br />
verfügbar unter:<br />
www.revosax.sachsen.de/GetXHTML.do?sid=5891212895411<br />
Sie interessieren sich für weiterführende Informationen zum Thema Ferienarbeit? Dann<br />
finden Sie auf den folgenden Seiten nützliche Hinweise und Tipps:<br />
Bundesministerium der Finanzen (2011):<br />
Aushilfsarbeit von Schülern und Studenten.<br />
verfügbar unter:<br />
www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__<br />
Steuererklaerung/Ferienjobs.html<br />
Industrie- und Handelskammer Chemnitz (2009):<br />
Merkblatt – Beschäftigung von Schülern und Studenten.<br />
verfügbar unter:<br />
www.chemnitz.ihk24.de/aus_und_weiterbildung/Auszubildende/<br />
Berufsvorbereitung/651668/Schuelerpraktika.html<br />
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (2011):<br />
Aushilfs- und Ferienjobs von Schülern und Studenten.<br />
verfügbar unter:<br />
www.publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10845<br />
36
8. KONTAKTE UND ANLAUFSTELLEN<br />
Die zuständige Kammer bzw. Innung berät Unternehmen gern zu den Themen Praktika<br />
und Ferienarbeit. Zu erreichen sind diese unter:<br />
Handwerkskammer Chemnitz<br />
Herr Hartwig<br />
Tel.: 0371/5364-261<br />
m.hartwig@hwk-chemnitz.de<br />
Limbacher Straße 195, 09116 Chemnitz<br />
Industrie- und Handelskammer Chemnitz<br />
Herr Bogun<br />
Tel.: 0371/6900-1420<br />
bogun@chemnitz.ihk.de<br />
Straße der Nationen 25, 09111 Chemnitz<br />
Kreishandwerkerschaft Mittelsachsen<br />
Herr Peisker<br />
Tel.: 03727/2696<br />
post@khs-in-mittelsachsen.de<br />
Albert-Schweitzer-Straße 22, 09648 Mittweida<br />
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9. ANHANG:<br />
CHECKLISTEN, LEITFÄDEN, MUSTERVORLAGEN UND GESETZLICHES<br />
Von der <strong>Praktikum</strong>svorbereitung bis hin zur <strong>Praktikum</strong>sbeurteilung - hier finden<br />
Unternehmen die wichtigsten Checklisten, Leitfäden und Mustervorlagen sowie die<br />
Verwaltungsvorschrift Betriebspraktika, das Jugendarbeitsschutzgesetz und die neue<br />
Sächsische Schulordnung für Mittel- und Abendmittelschulen (SOMIA).<br />
Die Musterdokumente und Gesetzestexte stehen auf der Internetpräsenz des Landkreises<br />
Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de sowie auf der Homepage des Regionalen<br />
Übergangsmanagements unter www.uebergangsmanagement-mittelsachsen.de<br />
zum Download zur Verfügung.<br />
Weitere Hinweise, Informationen sowie Mustervorlagen zur Vorbereitung, Durchführung<br />
und Nachbereitung von Praktika sind zudem bei den zuständigen Kammern, Innungen und<br />
bei der Agentur für Arbeit erhältlich.<br />
Übersicht<br />
A. Vorbereitung<br />
A.1 CHECKLISTE <strong>Praktikum</strong><br />
A.2 LEITFADEN Bewerbungsgespräch<br />
A.3 MUSTER Informationsblatt<br />
A.4 CHECKLISTE Erster Tag<br />
B. Auswertung<br />
B.1 LEITFADEN Feedbackgespräch<br />
B.2 MUSTER Feedbackfragebogen<br />
C. <strong>Praktikum</strong>szeugnis<br />
C.1 MUSTER <strong>Praktikum</strong>sbescheinigung<br />
C.2 MUSTER <strong>Praktikum</strong>sbeurteilung<br />
D. Gesetzliche Grundlagen<br />
D.1 Verwaltungsvorschrift Betriebspraktika (VwV)<br />
D.2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)<br />
D.3 Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen (SOMIA)<br />
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Impressum<br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber:<br />
Redaktion:<br />
Redaktionsschluss:<br />
Landratsamt Mittelsachsen<br />
Regionales Übergangsmanagement<br />
Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg<br />
ruem@landkreis-mittelsachsen.de<br />
Yvonne Gerstenberger<br />
Ingmar Petersohn<br />
Nicole Schimkowiak<br />
15. Mai 2012 - 1. Auflage<br />
Bildnachweis: Titel: contrastwerkstatt - Fotolia.com; Seite 10, 12, 14, 17, 18,<br />
28, 30, 31, 33: Palto - photodune.com<br />
Satz und Layout:<br />
Marcel Kämpfe<br />
Diese Handreichung wurde erarbeitet im Rahmen des Projektes „Regionales<br />
Übergangsmanagement“. Das Regionale Übergangsmanagement Mittelsachsen wird<br />
aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und dem Europäischen<br />
Sozialfonds der Europäischen Union im Programm „<strong>Perspektive</strong> <strong>Berufsabschluss</strong>”<br />
gefördert.<br />
Der Herausgeber hat die dieser Broschüre zugrunde liegenden Informationen so sorgfältig<br />
wie möglich erfasst. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen<br />
die Angaben nicht auf dem aktuellsten Stand sind. Der Herausgeber übernimmt daher<br />
keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, da sie einem ständigen<br />
Änderungsprozess unterliegen und bereits die Informationsquellen Fehler beinhalten<br />
können.<br />
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Kontaktinformation<br />
Regionales Übergangsmanagement<br />
Landratsamt Mittelsachsen<br />
Frauensteiner Straße 43<br />
09599 Freiberg<br />
Telefon (0049) 03731 - 7993491<br />
Fax (0049) 03731 - 7993430<br />
eMail ruem@landkreis-mittelsachsen.de<br />
Internet www.uebergangsmanagement-mittelsachsen.de