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Wegweiser Praktikum - Perspektive Berufsabschluss

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www.uebergangsmanagement-mittelsachsen.de<br />

<strong>Wegweiser</strong> <strong>Praktikum</strong><br />

Ein Leitfaden für Unternehmen zur Vorbereitung, Durchführung und<br />

Nachbereitung von Praktika inklusive Exkurs Ferienarbeit


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort<br />

1. PRAKTIKUM - EIN INSTRUMENT DER NACHWUCHSSICHERUNG<br />

1.1 Praktika - verschiedene Formen<br />

1.2 <strong>Praktikum</strong>sbeauftragter - Ansprechpartner für alle Fälle<br />

2. VOR DEM PRAKTIKUM<br />

2.1 Praktikanten - Suche und Auswahl<br />

2.2 <strong>Praktikum</strong>sbetrieb - interne Planung und Organisation<br />

2.3 <strong>Praktikum</strong>svertrag - rechtliche Absicherung<br />

3. WÄHREND DES PRAKTIKUMS<br />

3.1 Der 1. Tag - Einführung ins Unternehmen<br />

3.2 <strong>Praktikum</strong>stätigkeiten - Qualität und Ziele<br />

4. ZUM ENDE DES PRAKTIKUMS<br />

4.1 Auswertungsgespräch - Instrument zur Qualitätssicherung<br />

4.2 <strong>Praktikum</strong>szeugnis - Tätigkeitsnachweis und Beurteilung<br />

4.3 Qualitätssicherung - unternehmensinterne und externe Zusammenarbeit<br />

5. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN<br />

5.1 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

5.2 Sozialversicherung<br />

5.3 Unfallversicherung<br />

5.4 Haftpflichtversicherung<br />

5.5 Gesundheitszeugnis<br />

5.6 Hinweise<br />

6. FERIENARBEIT<br />

6.1 Ferienarbeit vs. Ferienpraktikum - der Unterschied<br />

6.2 Arbeitsrecht und Jugendarbeitsschutz - rechtliche Aspekte<br />

6.3 Sozialversicherung und Steuerrecht - rechtliche Aspekte<br />

7. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN<br />

8. KONTAKTE UND ANLAUFSTELLEN<br />

9. ANHANG: CHECKLISTEN, LEITFÄDEN, MUSTERVORLAGEN UND GESETZLICHES<br />

Impressum<br />

2


Vorwort<br />

Sehr geehrte Unternehmerinnen, sehr geehrte Unternehmer,<br />

Bemühungen um zukünftigen Fachkräftenachwuchs sind eine wichtige Aufgabe der<br />

unternehmerischen Personalarbeit geworden. Praktika sind dabei eine bewährte Methode,<br />

um schon frühzeitig eine nachhaltige Verbindung zwischen einer Schülerin oder einem Schüler<br />

und einem Unternehmen zu schaffen.<br />

Der Leitfaden „<strong>Wegweiser</strong> <strong>Praktikum</strong>“ soll Hinweise und Orientierung bei den Fragestellungen<br />

bieten, welche mit der Durchführung von Praktika verbunden sind. Die Broschüre ist eine<br />

praktische Handreichung für betriebliche Akteure, die im Rahmen ihrer Arbeit mit der<br />

fachlichen Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten betraut sind. Die vergangenen<br />

Jahre haben darüber hinaus gezeigt, dass für Unternehmen und Jugendliche die Ferienarbeit<br />

wieder gleichermaßen interessant geworden ist. Sie finden daher auch Informationen zu<br />

diesem Thema.<br />

Als Ergänzung zu dieser Publikation erhalten Sie Internetverweise, die weitere Checklisten,<br />

Leitfäden und Mustervorlagen zum Thema Praktika und Ferienarbeit anbieten. Wir hoffen<br />

Ihnen mit dieser Publikation ein wenig Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung<br />

von Praktika geben zu können.<br />

Ihr Landrat<br />

Volker Uhlig<br />

3


1. PRAKTIKUM - EIN INSTRUMENT DER NACHWUCHSSICHERUNG<br />

Ein <strong>Praktikum</strong> kann als Entscheidungsgrundlage bei der Suche und Auswahl geeigneter Bewerberinnen<br />

und Bewerber und somit bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen behilflich<br />

sein. Dabei hat sich diese Art der Eignungsüberprüfung in allen Branchen und Unternehmensgrößen<br />

bewährt und gilt als geeignetes Instrument der Nachwuchssicherung. Bereits<br />

während des <strong>Praktikum</strong>s kann das Unternehmen beurteilen, ob die Praktikantin / der Praktikant<br />

den betrieblichen Anforderungen entspricht und über die notwendigen Voraussetzungen<br />

für eine Ausbildung in diesem Berufsbereich verfügt.<br />

Nur Praktika, die bewusst und sorgfältig vorbereitet und<br />

durchgeführt werden, erzielen die vom Unternehmen gewünschten<br />

Effekte und schaffen eine nachhaltige Verbindung zwischen einer<br />

Schülerin / einem Schüler und einem Unternehmen.<br />

Praktika - Nutzen für Praktikanten und Unternehmen:<br />

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung, Bundesvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände, Zentralverband des Deutschen Handwerks,<br />

Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Bundesverband der<br />

Freien Berufe (2011).<br />

verfügbar unter:<br />

www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a742-Praktika-Nutzen-<br />

Praktikanten-Unternehmen.html<br />

4


1.1 Praktika - verschiedene Formen<br />

Praktika während der Schulzeit dienen vor allem der Berufsorientierung. Darüber hinaus<br />

werden Praktika als Teil der Ausbildungsvorbereitung und der Ausbildung absolviert.<br />

Hierbei wird gezielt auch die Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Berufsfeld<br />

angestrebt. Praktika für Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich dabei grundsätzlich<br />

in Schülerbetriebspraktika, Ferienpraktika und regelmäßige Praxistage. Im Folgenden<br />

werden diese drei <strong>Praktikum</strong>sformen kurz vorgestellt:<br />

Schülerbetriebspraktika<br />

Schülerbetriebspraktika sind verbindliche Schulveranstaltungen für alle Mittelschulen,<br />

Gymnasien und Förderschulen. Je nach Schulart findet das <strong>Praktikum</strong> - meist ls zweiwöchiges<br />

Blockpraktikum - in den Klassenstufen 8, 9 und/oder 10 statt. Von Seiten der Schule wird<br />

das <strong>Praktikum</strong> entsprechend vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Bevor das <strong>Praktikum</strong><br />

beginnen kann, wird eine vom Unternehmen unterzeichnete <strong>Praktikum</strong>svereinbarung für<br />

die Schule benötigt. Eine Vergütung wird bei Schülerbetriebspraktika in der Regel nicht<br />

gezahlt.<br />

Freiwillige Ferienpraktika<br />

Ein Ferienpraktikum können Schülerinnen und Schüler aller Schulformen absolvieren, um<br />

unverbindlich erste berufliche Erfahrungen in einem Berufsfeld oder einer Branche zu<br />

sammeln. Die Jugendlichen müssen jedoch mindestens 15 Jahre alt sein. Je nach Vereinbarung<br />

umfasst das <strong>Praktikum</strong> einige Tage oder mehrere Wochen. Das Ferienpraktikum erfolgt<br />

auf freiwilliger Basis. Die Inhalte und organisatorischen Aspekte des <strong>Praktikum</strong>s werden<br />

dabei individuell zwischen Praktikantin / Praktikant und <strong>Praktikum</strong>sbetrieb geregelt.<br />

Auf eine saubere Unterscheidung zwischen Ferienpraktikum und Ferienjob sollte jedoch<br />

zwingend geachtet werden (vgl. Kapitel 6. Ferienarbeit).<br />

Regelmäßige Praxistage<br />

Regelmäßige Praxistage können Schülerinnen und Schüler an Mittelschulen ab der 8. Klasse<br />

absolvieren. Dabei wird das zweiwöchige Blockpraktikum durch 10 einzelne Praxistage im<br />

Schuljahr ersetzt. Mit dieser langfristig angelegten und kontinuierlichen Einbindung der<br />

Jugendlichen in die unternehmerische Praxis soll vor allem der Erwerb wichtiger beruflicher<br />

Schlüsselqualifikationen unterstützt werden. Regelmäßige Praxistage gelten - ebenso<br />

wie Schülerbetriebspraktika - als schulbezogene Veranstaltungen. Die Praxistage selbst<br />

werden im Unterricht durch die entsprechende Lehrkraft begleitet.<br />

5


1.1 Praktika - verschiedene Formen<br />

Es gelten folgende Rahmenbedingungen:<br />

• Die Arbeitszeit während des <strong>Praktikum</strong>s kann täglich bis zu<br />

sieben Stunden betragen. Die Arbeitszeit während der Praxistage<br />

richtet sich dabei nach den Regelungen und Erfordernissen des<br />

Unternehmens.<br />

• Die Jugendlichen bleiben auch während des <strong>Praktikum</strong>s<br />

Schülerinnen und Schüler ihrer Schule und sind keine<br />

Arbeitnehmer.<br />

• Die Schülerinnen und Schüler unterliegen dem Weisungsrecht<br />

der Mitarbeiter des Unternehmens.<br />

• Zu Beginn des <strong>Praktikum</strong>s informiert das Unternehmen<br />

über die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften<br />

und die Betriebsordnung und sorgt für die Einhaltung der<br />

Sicherheitsvorschriften sowie des Gesundheitsschutzes.<br />

• Der <strong>Praktikum</strong>sbetrieb beachtet den Jugendarbeitsschutz und<br />

ist für die organisatorische Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s im<br />

Unternehmen verantwortlich.<br />

Schülerbetriebspraktika: Unternehmen, Praktikant, Schule<br />

Regelmäßige Praxistage: Unternehmen, Praktikant, Schule<br />

Freiwillige Ferienpraktika: Unternehmen, Praktikant, Eltern<br />

Die Durchführung von Betriebspraktika ist im Einzelnen in der<br />

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Kultus zur Durchführung von Betriebspraktika im Freistaat Sachsen<br />

vom 03.03.2009 geregelt (Anhang D.1).<br />

Darüber hinaus sind der Umfang und die Gestaltungsmöglichkeiten<br />

von Praktika seitens der Schulen in der Schulordnung Mittel- und<br />

Abendmittelschulen (SOMIA) festgelegt (Anhang D.3).<br />

6


1.2 <strong>Praktikum</strong>sbeauftragter - Ansprechpartner für alle Fälle<br />

Einen optimalen Nutzen hat das <strong>Praktikum</strong> dann für Unternehmen und Praktikanten, wenn<br />

klare Zielsetzungen verfolgt werden und wenn es von fachlich geeigneten Mitarbeitern<br />

- sogenannten <strong>Praktikum</strong>sbeauftragten - begleitet wird. <strong>Praktikum</strong>sbeauftragte sollten<br />

dabei vor allem persönlich und fachlich geeignet sein und Freude an der Arbeit mit jungen<br />

Menschen haben, denn sie stehen den Praktikantinnen und Praktikanten als Hauptansprechpartner<br />

bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen und eventuellen Problemen<br />

zur Verfügung und vertreten das Unternehmen gegenüber der Schule und den Eltern.<br />

Die Aufgaben von <strong>Praktikum</strong>sbeauftragten bestehen im Wesentlichen aus:<br />

1. Information und Orientierung<br />

2. Unterstützung und Integration<br />

3. Anleitung und Einarbeitung<br />

4. Beurteilung und Feedback<br />

d.h. über Ziele und Inhalte des <strong>Praktikum</strong>s informieren, das<br />

Unternehmen im Einzelnen sowie die Tätigkeiten an den jeweiligen<br />

Arbeitsplätzen vorstellen, die Arbeitsaufgaben sowie<br />

die Anforderungen an die Mitarbeiter des Unternehmens erläutern<br />

d.h. den Praktikanten und seine Aufgaben den Mitarbeitern<br />

vorstellen, für Unterstützung und Hilfe seitens der Kollegen<br />

sorgen, den Jugendlichen in die betrieblichen Abläufe<br />

integrieren sowie die Kommunikation zwischen Eltern, Schule<br />

und Unternehmen sichern<br />

d.h. in Betriebsordnung und Arbeitsschutz-/Unfallverhütungsvorschriften<br />

einweisen, die Einarbeitung für die konkreten<br />

Tätigkeiten sichern, einzelne Arbeitsabläufe erläutern und<br />

erste selbstständige Arbeitsaufgaben überwachen sowie die<br />

Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes gewährleisten<br />

d.h. die Arbeitsergebnisse überprüfen und sofern erforderlich<br />

berichtigend eingreifen, motivierende Bestätigung für gute<br />

Leistungen und Engagement geben, das Abschlussgespräch<br />

führen und eine verbale Leistungsbewertung vornehmen, die<br />

Leistungen und das Verhalten im <strong>Praktikum</strong>szeugnis festhalten,<br />

die Möglichkeiten der Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses<br />

aufzeigen sowie den Kontakt zur Schule pflegen<br />

* aus: Handreichung Schülerbetriebspraktika: Sächsisches Staatsministerium für Kultus (2010).<br />

verfügbar unter: www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />

<strong>Praktikum</strong>sbeauftragte sollten möglichst über eine Bescheinigung<br />

zur Ausbildereignung sowie über pädagogische Fähigkeiten und<br />

Kompetenzen zur fachlichen Anleitung und Betreuung verfügen.<br />

Insbesondere für den Verhinderungsfall (z.B. Krankheit) muss eine<br />

entsprechend geeignete Ersatzperson benannt sein.<br />

7


2. VOR DEM PRAKTIKUM<br />

2.1 Praktikanten - Suche und Auswahl<br />

Im Vorfeld des <strong>Praktikum</strong>s sind wichtige Sachverhalte abzuklären. Dies betrifft sowohl<br />

die unternehmensinterne Ablauforganisation, aber auch rechtliche Bedingungen und die<br />

Rekrutierung von Praktikanten.<br />

2.1 Praktikanten - Suche und Auswahl<br />

In einem ersten Schritt sollte das Unternehmen festlegen, für welche Tätigkeiten bzw.<br />

in welchen Abteilungen Praktikanten eingesetzt werden können. Wichtig ist, darauf zu<br />

achten, dass die Einsatzbereiche der Praktikanten einen realistischen Einblick in die<br />

jeweiligen Ausbildungsberufe ermöglichen.<br />

In vielen Fällen wenden sich die Jugendlichen persönlich an die Unternehmen vor Ort<br />

und erkundigen sich nach der Möglichkeit, ein Schülerpraktikum zu absolvieren. Für<br />

Unternehmen, die selbst aktiv und gezielt nach Praktikanten suchen möchten, bieten sich<br />

verschiedene Wege an:<br />

• Zusammenarbeit mit Schulen: Aushang von <strong>Praktikum</strong>sanzeigen bzw. Teilnahme an<br />

schulischen Informations- und Berufsorientierungsveranstaltungen<br />

• Veröffentlichung im Internet: über die unternehmenseigene Homepage bzw. über<br />

regionale <strong>Praktikum</strong>s- und Jobbörsen<br />

• Teilnahme an regionalen Berufsinformationsmessen: der Agentur für Arbeit, der<br />

Kammern, der Berufsschulzentren oder anderer Veranstalter<br />

Für die Auswahl von Praktikanten ist es empfehlenswert, ein kurzes Bewerbungsverfahren<br />

auszurichten. Hierzu kann man die Jugendlichen um eine schriftliche Bewerbung bitten,<br />

vor allem aber sollte ein Vorstellungsgespräch geführt werden. Im Vorstellungsgespräch<br />

können dann Motivation, Ziele und Erwartungen besprochen sowie Informationen zum<br />

Unternehmen, zu den Aufgaben und zum möglichen <strong>Praktikum</strong>sverlauf gegeben werden.<br />

Für die Schülerinnen und Schüler ist dies eine gute Vorbereitung auf die spätere Bewerbung<br />

um eine Ausbildungsstelle.<br />

8


2.1 Praktikanten - Suche und Auswahl<br />

Empfehlenswerte <strong>Praktikum</strong>splätze werden unter Schülern,<br />

Lehrern, aber auch über die Eltern weiterempfohlen. Interessante<br />

Praktika anzubieten ist somit eine der wirkungsvollsten<br />

Werbemaßnahmen für ein Unternehmen zur Praktikanten- und<br />

Auszubildendenrekrutierung.<br />

Unterstützung bei der Gewinnung von Praktikanten erhalten Unternehmen<br />

u.a. bei der zuständigen Kammer.<br />

Online-Börsen zur Veröffentlichung von <strong>Praktikum</strong>sstellen:<br />

• Bildungsmarkt Sachsen:<br />

www.bildungsmarkt-sachsen.de<br />

• gemeinsame <strong>Praktikum</strong>sbörse der HWK und IHK:<br />

www.hwk-chemnitz.de/<strong>Praktikum</strong>sboerse.733.0.html<br />

• IHK – <strong>Praktikum</strong>sportal - überregional:<br />

www.praktikant24.de/extra-fuer-unternehmer<br />

• Jobbörse der Agentur für Arbeit:<br />

www.jobboerse.arbeitsagentur.de<br />

A.1 CHECKLISTE <strong>Praktikum</strong><br />

A.2 LEITFADEN Bewerbungsgespräch<br />

9


2.2 <strong>Praktikum</strong>sbetrieb - interne Planung und Organisation<br />

Bereits während der Praktikantensuche und des Auswahlprozesses gilt es, die organisatorischen<br />

Abläufe zu regeln sowie den Arbeitsalltag während des <strong>Praktikum</strong>s zu gestalten.<br />

Zur Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s sollte daher bereits frühzeitig abgeklärt werden:<br />

• Wann ist der richtige Zeitraum für das <strong>Praktikum</strong>? Neben den unternehmensrelevanten<br />

Einflussfaktoren spielen hierbei auch die Terminvorgaben der Schulen eine Rolle.<br />

• Ist bereits ein <strong>Praktikum</strong>sbeauftragter im Unternehmen festgelegt bzw. welche Mitarbeiterin<br />

/ welcher Mitarbeiter würde sich als fester Ansprechpartner für die Praktikanten<br />

eignen?<br />

• Welche Abteilungen soll die Praktikantin / der Praktikant innerhalb des <strong>Praktikum</strong>s in<br />

welcher zeitlichen Abfolge durchlaufen?<br />

• Welche Aufgaben kann die Praktikantin / der Praktikant übernehmen und welche berufsrelevanten<br />

Arbeitsabläufe kann sie / er dabei beobachten?<br />

Hilfreich ist hierfür die Erarbeitung eines <strong>Praktikum</strong>splans, welcher dokumentiert, wann,<br />

wo und in welcher Form die Praktikantin / der Praktikant eingesetzt ist. Dieser Plan erleichtert<br />

die organisatorische Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s und verhindert Leerzeiten.<br />

Zur Vorbereitung für den Jugendlichen ist es zudem vorteilhaft, die wichtigsten Informationen<br />

wie Kontaktdaten, Zeitraum, Verlauf, Arbeitszeitenregelung, Bekleidungsvorschriften<br />

und Ansprechpartner in Form eines Informationsblattes auszuhändigen.<br />

10


2.2 <strong>Praktikum</strong>sbetrieb - interne Planung und Organisation<br />

Um ein für Jugendliche erfahrungsreiches <strong>Praktikum</strong> zu gestalten,<br />

eignen sich beispielhaft folgende Methoden:<br />

• Die Zusammenarbeit mit Auszubildenden des 2. und 3.<br />

Lehrjahres bedeutet für die Praktikantin / den Praktikanten<br />

einen Erfahrungsaustausch aus erster Hand.<br />

• Motivierend wirkt die praktikumsbegleitende Erarbeitung einer<br />

Arbeitsprobe, um am Ende der <strong>Praktikum</strong>szeit ein eigenes<br />

Arbeitsprodukt in den Händen halten zu können.<br />

• Die Einbeziehung von Praktikanten in die inhaltliche und<br />

organisatorische Ausgestaltung des <strong>Praktikum</strong>s fördert die<br />

Beachtung der individuellen Voraussetzungen und Lernziele.<br />

Je nach Branche und Arbeitsfeld ergeben und eignen sich hierbei<br />

unterschiedliche Umsetzungsmethoden.<br />

<strong>Praktikum</strong>sbeauftragter des Unternehmens, Mitarbeiter der<br />

Abteilungen<br />

A.1 CHECKLISTE <strong>Praktikum</strong><br />

A.3 MUSTER Informationsblatt<br />

11


2.3 <strong>Praktikum</strong>svertrag - rechtliche Absicherung<br />

Für Praktika, sowohl die schulischen Pflichtveranstaltungen als auch die freiwilligen<br />

Ferienpraktika, besteht die Verpflichtung zum Abschluss eines zumindest mündlichen<br />

Vertrages, etwa zu Anwesenheitszeiten, Ansprechpersonen und der <strong>Praktikum</strong>sdauer.<br />

Es bedarf laut Rechtsordnung nicht zwingend einer schriftlichen vertraglichen<br />

Regelung. Aufgrund der Absicherung ist es Unternehmen jedoch zu empfehlen, einen<br />

<strong>Praktikum</strong>svertrag abzuschließen. Dieser stellt die Zusammenarbeit beider Parteien auf<br />

eine klar definierte Basis.<br />

Ein <strong>Praktikum</strong>svertrag hat - in Abhängigkeit von der <strong>Praktikum</strong>sform - rechtlich nur<br />

eingeschränkte Bedeutung, bietet jedoch die Möglichkeit, die Rechte und Pflichten<br />

festzulegen und hebt die Ernsthaftigkeit des <strong>Praktikum</strong>s noch einmal hervor. In dieser<br />

Vereinbarung werden die Eckpunkte des <strong>Praktikum</strong>s wie Zeitraum, Pflichten, Arbeitszeiten,<br />

Einsatzbereiche u.a. festgehalten, aber auch Hinweise z.B. zum Datenschutz und zur<br />

Schweigepflicht klar geregelt. Für Schülerbetriebspraktika geben die Schulen in der Regel<br />

die Verträge für das <strong>Praktikum</strong> vor.<br />

12


2.3 <strong>Praktikum</strong>svertrag - rechtliche Absicherung<br />

<strong>Praktikum</strong>sbeauftragter des Unternehmens, Mitarbeiter der Abteilungen<br />

Praktika - Nutzen für Praktikanten und Unternehmen:<br />

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung, Bundesvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände, Zentralverband des Deutschen Handwerks,<br />

Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Bundesverband der<br />

Freien Berufe (2011).<br />

verfügbar unter:<br />

www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a742-Praktika-Nutzen-<br />

Praktikanten- Unternehmen.html<br />

Handreichung Schülerbetriebspraktika:<br />

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (2010).<br />

verfügbar unter:<br />

www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_<br />

schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />

Materialien der Industrie- und Handelskammer Chemnitz:<br />

verfügbar unter:<br />

www.chemnitz.ihk24.de/aus_und_weiterbildung/Auszubildende/<br />

Berufsvorbereitung/651668/Schuelerpraktika.html<br />

Entsprechende Muster und Vorlagen erhalten Unternehmen bei der<br />

zuständigen Kammer und Innungen:<br />

• Industrie- und Handelskammer Chemnitz<br />

www.chemnitz.ihk24.de<br />

• Handwerkskammer Chemnitz<br />

www.hwk-chemnitz.de<br />

• Kreishandwerkerschaft Mittelsachsen<br />

www.khs-in-mittelsachsen.de<br />

13


3. WÄHREND DES PRAKTIKUMS<br />

Bevor das <strong>Praktikum</strong> starten kann, sind noch wichtige organisatorische Details im Hinblick<br />

auf die Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s zu klären. Dies betrifft zum einen die Vorbereitung<br />

auf den 1. Tag im Unternehmen sowie die Festlegung von Verantwortlichkeiten bei der<br />

Durchführung und zum anderen die Ausgestaltung der einzelnen Tätigkeitsinhalte und<br />

aufgabenbezogenen Ziele während des <strong>Praktikum</strong>szeitraumes.<br />

14


3.1 Der 1. Tag - Einführung ins Unternehmen<br />

Der 1. Tag ist von besonderer Bedeutung, da dieser die Weichen für ein gutes Gelingen des<br />

<strong>Praktikum</strong>s stellt. Die ersten gegenseitigen Eindrücke werden das <strong>Praktikum</strong> in entscheidendem<br />

Maße beeinflussen. Am ersten <strong>Praktikum</strong>stag sollte der <strong>Praktikum</strong>sbeauftragte<br />

deshalb ausreichend Zeit zur Vorstellung und Einweisung der Praktikantin / des Praktikanten<br />

einplanen. Folgende Schritte sind dabei zu empfehlen:<br />

• Begrüßung und Vorstellung des <strong>Praktikum</strong>sbeauftragten<br />

• Vorstellung des Unternehmens und der wichtigsten Dienstleistungen bzw. Produkte<br />

• Informationen über Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Betriebsordnung,<br />

Verhalten im Krankheitsfall<br />

• Rechte und Pflichten des <strong>Praktikum</strong>sbetriebes und der Praktikantin / des Praktikanten<br />

• Sicherheits- und Datenschutzunterweisung, Informationen zu den geltenden Verhaltensregeln<br />

am Arbeitsplatz<br />

• Einweisung in den Arbeitsplatz sowie die entsprechenden Sozialräume<br />

• Rundgang durch das Unternehmen und Kennenlernen der Vorgesetzten und Kollegen<br />

• Aushändigung notwendiger Schutzkleidung, Arbeitsmaterialen, Schlüssel, Namensschilder<br />

Besteht ausreichend Zeit, dann können darüber hinaus in einem intensiveren<br />

Gespräch die Wünsche und Erwartungen bezüglich des<br />

<strong>Praktikum</strong>s auf Seiten des Unternehmens sowie seitens des Jugendlichen<br />

abgeklärt werden.<br />

Für Notfälle sollten die Kontaktdaten der Eltern sowie der Ansprechpartner<br />

und die Telefonnummer der Schule beim <strong>Praktikum</strong>sbeauftragten<br />

hinterlegt werden.<br />

Die Gestaltung des 1. <strong>Praktikum</strong>stages obliegt dem <strong>Praktikum</strong>sbeauftragten.<br />

Sollte die Praktikantin / der Praktikant während des<br />

<strong>Praktikum</strong>s jedoch vorrangig mit einem anderen Kollegen zusammenarbeiten,<br />

so sollte dieser bereits vorgestellt werden und an den<br />

geeigneten Stellen, z.B. bei der Einweisung in den Arbeitsplatz, die<br />

Einführung übernehmen.<br />

A.4 CHECKLISTE Erster Tag<br />

15


3.2 <strong>Praktikum</strong>stätigkeiten - Qualität und Ziele<br />

Für die meisten Jugendlichen ist das Schülerbetriebspraktikum die erste aktive<br />

Auseinandersetzung mit der beruflichen Praxis in einem Wirtschaftunternehmen. Neben<br />

fehlenden Strategien zur Umsetzung von anwendungsbezogenem Wissen spielt vor allem<br />

die Aufregung und die mangelnde Selbstsicherheit eine nicht unbedeutende Rolle.<br />

Um den Lernprozess während des <strong>Praktikum</strong>s aktiv zu unterstützen, ist es förderlich,<br />

die einzelnen Aufgaben und deren Arbeitsziele sowie die Bedeutung der einzelnen<br />

Arbeitsschritte hinreichend zu erläutern. Daneben sollte die Praktikantin / der Praktikant<br />

auch in die entsprechenden Arbeitsgeräte eingewiesen werden. Nach dem Motto<br />

„learning by doing“ empfiehlt es sich, den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, einzelne<br />

Arbeitsschritte und -abläufe nach der ersten Einweisung erst einmal selbst auszuprobieren.<br />

Um die Motivation und das Engagement zu fördern, sollte bei der Konzeption und<br />

Ausgestaltung des <strong>Praktikum</strong>splans möglichst darauf geachtet werden, dass die<br />

einzelnen Aufgaben weder über- noch unterfordern. Dabei ist der Schwierigkeitsgrad der<br />

einzelnen Aufgaben, beginnend bei einfachen Arbeitsaufträgen, kontinuierlich zu steigern.<br />

Anerkennung und konstruktive Kritik können zudem dazu beitragen, dass Jugendliche<br />

gemeinsam mit ihren Aufgaben wachsen.<br />

Ziel des <strong>Praktikum</strong>s sollte es schließlich sein, einen umfangreichen Einblick in die reale<br />

Arbeitswelt zu ermöglichen und auf spätere Anforderungen im Berufsleben vorzubereiten,<br />

indem verschiedene berufliche Tätigkeitsfelder und Aufgabenbereiche innerhalb des<br />

Unternehmens vorgestellt und durchlaufen werden. So können bereits während des<br />

<strong>Praktikum</strong>s die bisherigen Erwartungen und Vorstellungen vom Beruf überprüft und<br />

entsprechend korrigiert sowie neue berufsspezifische Kenntnisse und Einsichten erworben<br />

werden.<br />

Gemeinsam mit der Praktikantin / dem Praktikanten sollten die<br />

Arbeitsergebnisse am Ende eines <strong>Praktikum</strong>stages reflektiert<br />

und hinsichtlich der Erreichung der im Vorfeld abgesteckten Ziele<br />

ausgewertet werden.<br />

<strong>Praktikum</strong>sbeauftragter des Unternehmens, Mitarbeiter der Abteilungen,<br />

Praktikant<br />

Handreichung Schülerbetriebspraktika:<br />

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (2010).<br />

verfügbar unter:<br />

www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_<br />

schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />

16


4. ZUM ENDE DES PRAKTIKUMS<br />

Am Ende der <strong>Praktikum</strong>szeit sollten die Jugendlichen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im<br />

betreffenden Berufsfeld realistisch einschätzen können. Neben den eigenen Erfahrungen<br />

aus der <strong>Praktikum</strong>stätigkeit bietet sich grundsätzlich ein ausführliches Abschlussgespräch<br />

zwischen <strong>Praktikum</strong>sbetreuer und Praktikantin / Praktikant an. Eine schriftliche<br />

<strong>Praktikum</strong>sbeurteilung dient der Schülerin / dem Schüler zudem als Referenz für eine<br />

spätere Bewerbung um einen Ausbildungsplatz.<br />

17


4.1 Auswertungsgespräch - Instrument zur Qualitätssicherung<br />

Zum Ende des <strong>Praktikum</strong>s sollten die Erfahrungen und Eindrücke während der Zeit im<br />

Unternehmen in einem Abschlussgespräch zwischen dem <strong>Praktikum</strong>sbeauftragten und<br />

der Schülerin / dem Schüler ausgewertet werden. Das Auswertungsgespräch bietet<br />

beiden Seiten die Möglichkeit, sowohl ein Feedback zu geben als auch zu erhalten sowie<br />

offene Fragen zu klären. Dabei werden noch einmal die Vorstellungen und Erwartungen<br />

zu Beginn des <strong>Praktikum</strong>s reflektiert und überprüft. Zudem sollte eine ausführliche<br />

Einschätzung der Stärken und Schwächen in Bezug auf konkrete Situationen während des<br />

<strong>Praktikum</strong>s erfolgen. Die Schülerin / der Schüler erhält so wertvolle Hinweise und Tipps<br />

für die zukünftige Berufswahl.<br />

Neben der mündlichen Rückmeldung zur Durchführung des <strong>Praktikum</strong>s durch die<br />

Praktikantin / den Praktikanten kann es nützlich sein, einen Feedbackfragebogen ausfüllen<br />

zu lassen, um so zusätzliche Hinweise zur Organisation und inhaltlichen Durchführung<br />

des <strong>Praktikum</strong>s zu erhalten und die Möglichkeit zu geben, Vorschläge zur Verbesserung<br />

schriftlich zu äußern.<br />

Das Auswertungsgespräch dient dem Unternehmen insbesondere dazu, wertvolle Tipps für<br />

zukünftige Praktika, aber auch für die Organisation der Ausbildung und die Einarbeitung<br />

neuer Mitarbeiter zu erhalten.<br />

18


4.1 Auswertungsgespräch - Instrument zur Qualitätssicherung<br />

Im Gespräch sollte unbedingt erfragt werden, ob nach Abschluss<br />

der Schule Interesse an einer Ausbildung im Unternehmen<br />

besteht. Gute Praktikanten sind potentielle Nachwuchskräfte<br />

für ein Unternehmen, daher sollten Arbeitgeber den Kontakt zu<br />

geeigneten Jugendlichen aufrecht erhalten. Im Abschlussgespräch<br />

kann bereits ein Ausblick auf das Bewerbungsverfahren um eine<br />

Ausbildungsstelle gegeben werden.<br />

<strong>Praktikum</strong>sbeauftragter des Unternehmens, Praktikant<br />

Praktika - Nutzen für Praktikanten und Unternehmen:<br />

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung, Bundesvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände, Zentralverband des Deutschen Handwerks,<br />

Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Bundesverband der<br />

Freien Berufe (2011).<br />

verfügbar unter:<br />

www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a742-Praktika-Nutzen-<br />

Praktikanten-Unternehmen.html<br />

Handreichung Schülerbetriebspraktika:<br />

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (2010).<br />

verfügbar unter:<br />

www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_<br />

schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />

B.1 LEITFADEN Feedbackgespräch<br />

B.2 MUSTER Feedbackfragebogen<br />

19


4.2 <strong>Praktikum</strong>szeugnis - Tätigkeitsnachweis und Beurteilung<br />

Neben dem mündlichen Feedback im Abschlussgespräch ist es empfehlenswert, eine<br />

schriftliche Rückmeldung in Form einer Bescheinigung oder eines <strong>Praktikum</strong>szeugnisses<br />

auszustellen. Die Ergebnisse aus dem Auswertungsgespräch bilden dabei die Grundlage<br />

für die schriftliche Beurteilung der Praktikantin / des Praktikanten.<br />

Nach jedem <strong>Praktikum</strong> muss zumindest ein Nachweis in Form einer einfachen<br />

<strong>Praktikum</strong>sbescheinigung ausgestellt werden. Eine Bescheinigung bestätigt dabei nur,<br />

dass ein <strong>Praktikum</strong> absolviert wurde und welche Tätigkeiten und Aufgaben während der<br />

<strong>Praktikum</strong>sdauer erfüllt wurden. Sie beinhaltet weder eine Bewertung des Verhaltens<br />

und der Leistung noch eine Einschätzung zur beruflichen Eignung für das entsprechende<br />

Tätigkeitsfeld.<br />

Für zukünftige Bewerbungen der Jugendlichen um einen Ausbildungsplatz ist es jedoch<br />

ratsam, eine qualifizierte <strong>Praktikum</strong>sbeurteilung, welche neben einer Bestätigung der<br />

<strong>Praktikum</strong>stätigkeit zusätzlich eine Einschätzung u.a. zu Auftreten, Zuverlässigkeit,<br />

Teamfähigkeit, Motivation sowie zur beruflichen Eignung beinhaltet, auszustellen.<br />

Bei verpflichtenden Schülerbetriebspraktika werden Formulare zur<br />

<strong>Praktikum</strong>sbeurteilung der Schülerinnen und Schüler in der Regel<br />

von der Schule vorgegeben.<br />

Handreichung Schülerbetriebspraktika:<br />

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (2010).<br />

verfügbar unter:<br />

www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_<br />

schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />

C.1 MUSTER <strong>Praktikum</strong>sbescheinigung<br />

C.2 MUSTER <strong>Praktikum</strong>sbeurteilung<br />

Entsprechende Muster und Vorlagen erhalten Unternehmen<br />

zudem bei der zuständigen Kammer bzw. Innungen:<br />

• Industrie- und Handelskammer Chemnitz<br />

www.chemnitz.ihk24.de<br />

• Handwerkskammer Chemnitz<br />

www.hwk-chemnitz.de<br />

• Kreishandwerkerschaft Mittelsachsen<br />

www.khs-in-mittelsachsen.de<br />

20


4.3 Qualitätssicherung - unternehmensinterne und externe Zusammenarbeit<br />

Sollen Praktika als Instrument der Nachwuchssicherung fest im Betriebsablauf etabliert<br />

werden, müssen diese von allen beteiligten Akteuren nutzbringend wahrgenommen<br />

werden. Dies geschieht zumeist, wenn entsprechende Erwartungen und Anforderungen<br />

an das <strong>Praktikum</strong> erfüllt werden. Neben dem Abschlussgespräch mit der Praktikantin<br />

/ dem Praktikanten sollte deshalb auch unternehmensintern eine Auswertung des<br />

<strong>Praktikum</strong>s stattfinden. Hierbei empfiehlt sich ein Auswertungsgespräch mit den<br />

verantwortlichen Mitarbeitern der beteiligten Abteilungen. Aus diesem Gespräch können<br />

wichtige Erkenntnisse hinsichtlich der Eignung bestimmter Aufgaben und Tätigkeiten für<br />

Praktikanten, der Zweckmäßigkeit der angewandten Methode bei der Einweisung in neue<br />

Aufgabengebiete und im Hinblick auf die Organisation des <strong>Praktikum</strong>s im Unternehmen<br />

gewonnen werden. Schlussfolgerungen diesbezüglich können für die Vorbereitung und<br />

Durchführung zukünftiger Praktika im Sinne der angestrebten Qualitätssteigerung im<br />

Nachwuchssicherungsprozess Verwendung finden.<br />

Darüber hinaus können kurze Auswertungsgespräche mit unternehmensexternen<br />

Partnern zusätzliche Inputs für den Qualitätssicherungsprozess geben. Wichtig wäre eine<br />

Rückmeldung an die entsprechende Lehrkraft bzw. den <strong>Praktikum</strong>sbetreuer der Schule.<br />

Eine Auswertung mit den Eltern bietet sich immer dann an, wenn die / der Jugendliche<br />

während des <strong>Praktikum</strong>s die entsprechende Berufseignung und Motivation gezeigt hat<br />

und eine spätere Einstellung im Rahmen einer Ausbildung angestrebt wird.<br />

Gemeinsame <strong>Praktikum</strong>snachbereitungen können die langfristige<br />

Zusammenarbeit von Unternehmen mit regionalen Schulen,<br />

insbesondere bei der Verbesserung der Berufswahlkompetenz von<br />

Schülerinnen und Schülern, auf eine solide Basis stellen.<br />

<strong>Praktikum</strong>sbeauftragter des Unternehmens, Mitarbeiter der Abteilungen,<br />

Lehrkraft der Schule, Eltern<br />

Handreichung Schülerbetriebspraktika:<br />

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (2010).<br />

verfügbar unter:<br />

www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_<br />

schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />

21


5 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN<br />

Bei der Einstellung und Beschäftigung von Praktikanten müssen Unternehmen einige<br />

rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Zentrales Merkmal für ein Schülerpraktikum<br />

ist, dass es vor allem der Berufsorientierung sowie der Vermittlung beruflicher Kenntnisse,<br />

Fertigkeiten und Erfahrungen dient.<br />

Pauschale Regelungen für ein Schülerpraktikum existieren nicht. Individuelle Absprachen<br />

sollten daher möglichst in einem <strong>Praktikum</strong>svertrag festgeschrieben werden. Diese<br />

vertraglichen Vereinbarungen müssen sich aber innerhalb gesetzlicher Vorgaben<br />

bewegen. Eine Übersicht zu den wichtigsten Regelungen ist im Folgenden aufgezeigt.<br />

Neben der Verwaltungsvorschrift Betriebspraktikum (Anhang D.1) sind vor allem das<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz (Anhang D.2) sowie die gesetzlichen Regelungen zur Sozial-,<br />

Unfall- und Haftpflichtversicherung und geltende Gesundheitsvorschriften zu beachten.<br />

Wichtige gesetzliche und versicherungsrechtliche Regelungen bei Schülerpraktika im<br />

Überblick:<br />

Arbeitsschutz<br />

Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzes sind zu beachten.<br />

Sozialversicherungen<br />

Es besteht Versicherungsfreiheit.<br />

Unfallversicherung<br />

Die Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich versichert, da es<br />

sich um eine schulische Veranstaltung handelt. Der Unfallversicherungsträger<br />

der Schule ist zuständig.<br />

Bei Praktika, die keine schulischen Pflichtveranstaltungen<br />

(z.B. freiwillige Ferienpraktika) sind, ist die Berufsgenossenschaft<br />

des Betriebes zuständig.<br />

Haftpflichtversicherung<br />

Bei Schülerbetriebspraktika muss der Schulträger für die<br />

Dauer des <strong>Praktikum</strong>s eine Haftpflichtversicherung abschließen<br />

und finanzieren.<br />

22<br />

Bei freiwilligen Ferienpraktika besteht keine gesetzliche<br />

Haftpflichtversicherung. Schäden, die durch die Jugendlichen<br />

verursacht werden, werden je nach Einzelfall von der Haftpflichtversicherung<br />

des Betriebes oder der jeweiligen Schülerin<br />

/ des jeweiligen Schülers bzw. der Eltern übernommen.<br />

Vor <strong>Praktikum</strong>sbeginn sollte demnach geprüft werden, ob<br />

eine private Haftpflichtversicherung besteht.


5.1 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

Grundlage zur Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen bei der Beschäftigung<br />

von Kindern und Jugendlichen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dieses<br />

Gesetz legt fest, unter welchen Bedingungen Jugendliche in Betrieben arbeiten bzw.<br />

ein <strong>Praktikum</strong> absolvieren dürfen. Grundsätzlich unterscheidet das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

zwischen Kindern (noch keine 15 Jahre) und Jugendlichen (mindestens 15, aber<br />

noch keine 18 Jahre).<br />

Unterliegen Jugendliche jedoch der Vollzeitschulpflicht, finden die für Kinder geltenden<br />

Vorschriften Anwendung (§2 JArbSchG). Prinzipiell besteht ein Beschäftigungsverbot von<br />

Kindern. Dieses generelle Verbot gilt jedoch nicht für die Beschäftigung von Schülerinnen<br />

und Schülern im Rahmen eines Betriebspraktikums während der Schulzeit oder während<br />

der Schulferien (§5 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 JArbSchG).<br />

Grundsätzlich gilt:<br />

Schülerbetriebspraktikum<br />

Ferienpraktikum<br />

Unternehmen dürfen Schülerinnen und<br />

Schüler unabhängig vom Alter beschäftigen.<br />

Die Bestimmungen des JArbSchG für Kinder<br />

(< 15 Jahre) müssen eingehalten werden.<br />

Die Schülerinnen und Schüler müssen<br />

mindestens 15 Jahre alt sein. Eine<br />

Beschäftigung darf nach dem JArbSchG<br />

höchstens 4 Wochen (= 20 Arbeitstage) pro<br />

Jahr während der Schulferien betragen.<br />

Solange die Schülerinnen und Schüler der<br />

Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die<br />

Bestimmungen des JArbSchG für Kinder.<br />

Sind diese nicht mehr vollzeitschulpflichtig<br />

und noch nicht 18 Jahre alt, gelten die<br />

Bestimmungen für Jugendliche.<br />

23


5.1 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

Nachfolgend sind die wichtigsten Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zusammengefasst:<br />

Thematischer Schwerpunkt<br />

gesetzliche Regelung<br />

Rechtsgrundlage<br />

Art der Tätigkeit<br />

leichten und für Kinder / Jugendliche geeignete Tätigkeiten<br />

§ 7 JArbSchG<br />

Arbeitszeit<br />

Kinder (< 15 Jahre): maximal 7 Stunden täglich, 35 Stunden<br />

wöchentlich<br />

Jugendliche (15 bis 17 Jahre): maximal 8 Stunden täglich, 40<br />

Stunden wöchentlich; (Ausnahme: <strong>Praktikum</strong>: höchstens 7<br />

Stunden täglich, 35 Stunden wöchentlich)<br />

Nachtruhe: 20:00 bis 06:00 Uhr; Ausnahmen sind möglich<br />

Beschäftigungsdauer: 5 Tage in der Woche, die beiden Ruhetage<br />

sollen möglichst aufeinander folgen<br />

§ 4, 7 JArbSchG<br />

§ 8 Abs. 1 JArbSchG<br />

§ 14 JArbSchG<br />

§ 15 JArbSchG<br />

Ruhepausen<br />

Mindestpausenzeit: 15 Minuten<br />

Den Praktikanten sind zu gewähren:<br />

• 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis zu 6<br />

Stunden;<br />

• min. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6<br />

Stunden;<br />

• die erste Pause spätestens nach 4,5 Stunden Arbeit.<br />

§ 11 JArbSchG<br />

Freizeit<br />

mindestens 12 Stunden nach Beendigung der täglichen<br />

Arbeitszeit<br />

§ 13 JArbSchG<br />

Arbeitsschutz<br />

Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für körperlich<br />

oder seelisch belastende Arbeiten, dazu zählen Arbeiten: unter<br />

gesteigertem Arbeitstempo/Akkordarbeit, mit besonderen<br />

Unfallgefahren oder Gesundheitsgefährdung sowie die die<br />

physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen<br />

§§ 22 - 25 JArbSchG<br />

Pflichten des Arbeitgebers<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung von Gefahren für Leben/<br />

Gesundheit<br />

Unterweisung der Jugendlichen über die Unfall- und<br />

Gesundheitsgefahren vor Beginn der Beschäftigung<br />

§§ 28 – 31 JArbSchG<br />

Aushänge und Verzeichnisse<br />

Aushang des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie der täglichen<br />

Arbeits- und Pausenzeiten<br />

§§ 47 - 50 JArbSchG<br />

24


5.2 Sozialversicherung<br />

Handelt es sich beim <strong>Praktikum</strong> um eine schulische Pflichtveranstaltung, sind keine<br />

Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Da Praktika von vollzeitschulpflichtigen<br />

Jugendlichen zudem auf maximal 4 Wochen bzw. 20 Arbeitstage innerhalb eines Jahres<br />

begrenzt sind, besteht in der Regel auch bei freiwilligen Ferienpraktika Versicherungsfreiheit<br />

in der Sozialversicherung.<br />

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung zu den wichtigsten<br />

sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Einzelfallregelungen sind bei der zuständigen<br />

Krankenkasse zu erfragen.<br />

Schülerbetriebspraktikum<br />

Ferienpraktikum<br />

Es sind keine Beiträge für die<br />

Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und<br />

Pflegeversicherung zu entrichten,<br />

da das <strong>Praktikum</strong> eine schulische<br />

Pflichtveranstaltung ist.<br />

Sofern kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, sind<br />

keine Beiträge für die Kranken-, Arbeitslosen-,<br />

Renten- und Pflegeversicherung zu<br />

entrichten. Da ein <strong>Praktikum</strong> von<br />

vollzeitschulpflichtigen Schülerinnen und<br />

Schülern auf maximal 4 Wochen bzw. 20<br />

Arbeitstage innerhalb eines Jahres befristet<br />

ist, besteht Versicherungsfreiheit. Diese<br />

besteht sogar dann, wenn ein Arbeitsentgelt<br />

gezahlt wird.<br />

Sind Praktikanten über 18 Jahre alt und<br />

überschreitet die Beschäftigungsdauer 2<br />

Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr, so<br />

besteht Sozialversicherungspflicht, wenn ein<br />

Entgelt für das <strong>Praktikum</strong> gezahlt wird.<br />

25


5.3 Unfallversicherung<br />

Die Jugendlichen sind - trotz ihrer Tätigkeit außerhalb der Schule - bei Unfällen<br />

im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg gesetzlich unfallversichert, da es sich beim<br />

Schülerbetriebspraktikum um eine schulische Pflichtveranstaltung handelt. Allerdings<br />

ist nur der direkte Arbeitsweg zum <strong>Praktikum</strong>sbetrieb versichert. Umwege zum Bäcker<br />

oder in die Kaufhalle fallen dabei nicht unter den Versicherungsschutz. Die Schülerin / der<br />

Schüler muss also unmittelbar nach Ende des täglichen Betriebspraktikums nach Hause<br />

gehen, um den vollen Versicherungsschutz zu erlangen.<br />

Bei Ferienpraktika sind die Jugendlichen in der Regel nicht über die Schule, sondern über<br />

den <strong>Praktikum</strong>sbetrieb versichert. Es ist hier die Berufsgenossenschaft des Betriebes<br />

zuständig. Für ausführlichere Informationen ist es ratsam, sich an die zuständige<br />

Krankenkasse bzw. an die Berufsgenossenschaft zu wenden.<br />

Schülerbetriebspraktikum<br />

Ferienpraktikum<br />

Da es sich um eine Schulveranstaltung<br />

handelt, unterliegen Schülerbetriebspraktika<br />

der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Die Schülerinnen und Schüler sind auf dem<br />

Hin- und Rückweg sowie während ihrer<br />

Tätigkeit unfallversichert.<br />

Bei Ferienpraktika werden Jugendliche gemäß<br />

§2 Abs. 2 SGB VII arbeitnehmerähnlich für den<br />

Betrieb tätig und sind ebenfalls gesetzlich<br />

unfallversichert.<br />

Versicherungsrechtlich ist unerheblich, ob<br />

ein Entgelt gezahlt wird oder nicht. Zuständig<br />

ist bei Eintritt des Versicherungsfalles die<br />

jeweilige Berufsgenossenschaft des Betriebes.<br />

Im Schadensfall hat der Betrieb diesen<br />

unverzüglich an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger<br />

(Berufsgenossenschaft) zu<br />

melden.<br />

26


5.4 Haftpflichtversicherung<br />

Verursacht die Schülerin / der Schüler im <strong>Praktikum</strong>sbetrieb einen Schaden, kommt<br />

grundsätzlich die Haftpflichtversicherung hierfür auf. Der Schulträger muss diese<br />

Versicherung bei verpflichtenden Schülerbetriebspraktika für die Jugendlichen abschließen,<br />

um sie für Haftungsfälle abzusichern. Für Ferienpraktika besteht grundsätzlich keine<br />

gesetzliche Haftpflichtversicherung.<br />

Handeln die Jugendlichen während des <strong>Praktikum</strong>s vorsätzlich oder grob fahrlässig,<br />

müssen sie selbst für den entstandenen Schaden aufkommen und diesen dem Betrieb<br />

ersetzen. Besonders wichtig ist, dass Unternehmen ihre Praktikanten vor Antritt<br />

des Betriebspraktikums unterweisen, die Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten.<br />

Missachten diese beispielsweise in einer Firma das Rauchverbot und wird dadurch<br />

versehentlich ein Brand ausgelöst, ist auch hier von einem grob fahrlässigen Verhalten<br />

auszugehen. In der Konsequenz kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden nicht<br />

auf.<br />

Schülerbetriebspraktikum<br />

Ferienpraktikum<br />

Der Schulträger muss für die Dauer<br />

des Schülerbetriebspraktikums eine<br />

Haftpflichtversicherung abschließen und die<br />

dafür entstehenden Kosten übernehmen.<br />

Für Schäden, die Schülerinnen und Schüler<br />

nicht im Zusammenhang mit den ihnen<br />

übertragenen Tätigkeiten verursachen,<br />

gelten die allgemeinen haftungsrechtlichen<br />

Grundsätze.<br />

Es besteht keine gesetzliche<br />

Haftpflichtversicherung.<br />

Vermögens- und Sachschäden, die durch<br />

Praktikanten verursacht werden, werden<br />

je nach Lage des Einzelfalls von der<br />

Haftpflichtversicherung des Betriebes oder<br />

des Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten<br />

übernommen.<br />

27


5.5 Gesundheitszeugnis<br />

Wenn Jugendliche während des <strong>Praktikum</strong>s mit Lebensmitteln in Kontakt kommen,<br />

benötigen sie gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Belehrung durch<br />

das zuständige Gesundheitsamt. Die sogenannte Erstbelehrung führt in der Regel das<br />

Gesundheitsamt oder ein hierfür zugelassener Arzt durch.<br />

Eine gültige Gesundheitsbelehrung ist dem <strong>Praktikum</strong>sbetrieb vor Beginn des <strong>Praktikum</strong>s<br />

vorzulegen. Die Belehrung darf dabei maximal drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit<br />

stattgefunden haben. Nähere Informationen zum Gesundheitszeugnis sowie Termine<br />

für die Belehrung erhalten Interessierte bei den zuständigen Gesundheitsämtern des<br />

Wohnortes.<br />

28


5.6 Hinweise<br />

Bei Unklarheiten zu versicherungsrechtlichen Fragen empfiehlt sich<br />

die Abstimmung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft und<br />

dem entsprechenden Versicherungsträger.<br />

Handreichung Schülerbetriebspraktika:<br />

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (2010).<br />

verfügbar unter:<br />

www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_<br />

schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />

Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Betriebspraktika im<br />

Freistaat Sachsen (VwV Betriebspraktika):<br />

Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (vom 03. März 2009).<br />

verfügbar unter:<br />

www.revosax.sachsen.de/GetXHTML.do?sid=5891212895411<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz:<br />

Bundesministerium der Justiz (1976)zuletzt geändert durch Art. 3<br />

Abs. 2 G v. 31.10.2008.<br />

verfügbar unter:<br />

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf<br />

Arbeitszeitgesetz:<br />

Bundesministerium der Justiz (1994) zuletzt geändert durch Art. 7<br />

G v. 15.7.2009.<br />

verfügbar unter:<br />

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf<br />

Infektionsschutzgesetz:<br />

(2000) zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I<br />

S. 1622) geändert.<br />

verfügbar unter:<br />

www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html<br />

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.:<br />

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber - Was<br />

Arbeitgeber wissen müssen.<br />

verfügbar unter:<br />

www.lsv.de/lsv_all_neu/presse/aktuelles/ferienjobber.pdf<br />

29


6. FERIENARBEIT<br />

Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Ferienzeit, um durch einen Ferienjob das<br />

erste eigene Geld zu verdienen. Neben diesem monetären Grund gilt auch das Sammeln<br />

beruflicher Erfahrungen als ausschlaggebend für einen Ferienjob. Doch auch Unternehmen<br />

können einen entscheidenden Nutzen aus der Ferienarbeit ziehen. In Abhängigkeit der<br />

Branche und Größe des Unternehmens kann mit Ferienarbeitern z.B. die Urlaubszeit<br />

während der Sommermonate zur Aufrechterhaltung der Produktion überbrückt werden.<br />

Des Weiteren gilt auch die Ferienarbeit als gutes Instrument, um einen Jugendlichen<br />

langfristig und nachhaltig an das Unternehmen zu binden. Entsprechend kann die<br />

Beziehung zum Jugendlichen von einem ersten <strong>Praktikum</strong> bis hin zum Ausbildungsbeginn<br />

aufrechterhalten werden. Durch diese langfristig angelegte Zusammenarbeit sinkt zudem<br />

die Gefahr eines späteren Ausbildungsabbruchs.<br />

30


6.1 Ferienarbeit vs. Ferienpraktikum - der Unterschied<br />

Während bei Praktika die Lernerfahrung und Vermittlung beruflicher Grundkompetenzen<br />

im Vordergrund stehen, ist beim Ferienjob die Erbringung einer Arbeitsleistung vorrangig.<br />

Im Hinblick auf eine Bezahlung wird diese bei der Ferienarbeit entsprechend der<br />

eigentlichen Zielstellung des Jugendlichen erwartet, während diese beim Ferienpraktikum<br />

eher unüblich ist.<br />

Im Unterschied zu Schülerbetriebs- und Ferienpraktika gelten für Ferienjobs grundsätzlich<br />

die gleichen gesetzlichen Bedingungen (u.a. Entgeltfortzahlung) sowie kollektivrechtlichen<br />

Regelungen (u.a. Betriebsvereinbarung) wie bei regulären Arbeitsverhältnissen. Ein<br />

weiterer Unterschied existiert in Hinblick auf die vertraglichen Regelungen. Der Abschluss<br />

eines Vertrages zwischen Unternehmen und Jugendlichen ist im Falle der Ferienarbeit<br />

verpflichtend, während er beim Ferienpraktikum ausschließlich empfohlen wird.<br />

Übereinstimmung herrscht bei den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes,<br />

diese gelten gleichermaßen beim <strong>Praktikum</strong> und bei der Ferienarbeit (vgl. Kapitel 5.1<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz).<br />

31


6.2 Arbeitsrecht und Jugendarbeitsschutz - rechtliche Aspekte<br />

Ein Ferienjob ist immer ein von vornherein befristetes Arbeitsverhältnis, d.h. eine Kündigung<br />

ist in diesem Fall nicht notwendig. Zudem sind Jugendliche beim Ferienjob automatisch<br />

über den Betrieb unfallversichert. Kommt es zu einem Arbeits- oder Wegeunfall, wird der<br />

Schaden über die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers reguliert.<br />

Generell ist eine Ferienbeschäftigung von Schülern, die noch nicht 15 Jahre alt und<br />

daher noch Kinder im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind, verboten. Hier gibt<br />

es allerdings auch Ausnahmen. Voraussetzung ist, dass die Arbeit leicht und für Kinder<br />

geeignet ist, wie z.B.:<br />

• Austragen von Zeitungen<br />

• Handreichungen beim Sport<br />

• Tätigkeiten im Haushalt wie Botengänge, Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht,<br />

Einkaufstätigkeit, Haustierversorgung<br />

• Arbeiten in landwirtschaftlichen Betrieben, wie z.B. Ernte und Feldbestellung,<br />

Selbstvermarktung von Erzeugnissen und Tierversorgung sowie<br />

• Tätigkeiten bei nicht gewerblichen Veranstaltungen wie Kirchen, Vereinen,<br />

Verbänden und Parteien.<br />

Die rechtliche Grundlage bildet hier die Kinderarbeitsschutzverordnung und § 5<br />

Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die auszuübende Arbeit darf dabei auch<br />

nicht unter die Aufzählung der verbotenen gefährlichen und schweren Arbeiten des<br />

Jugendschutzgesetztes (§ 22, 23 JArbSchG) fallen. So sind beispielsweise das Bewegen<br />

schwerer Lasten, unfallgefährdete Tätigkeiten, Arbeit bei Hitze, Kälte, Nässe oder Staub<br />

sowie der Umgang mit schädlichen Stoffen und Chemikalien für Jugendliche nicht erlaubt.<br />

Zusammenfassend ist für Ferienjobs eine Tätigkeit unter folgenden Bedingungen nicht<br />

erlaubt:<br />

• Schichtarbeit von mehr als 10 Stunden<br />

• Nachtarbeit zwischen 20.00 und 06.00 Uhr (mit Ausnahmeregelungen)<br />

• Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (mit Ausnahmeregelungen)<br />

• schwere körperliche, gefährliche und gesundheitsschädliche Arbeit<br />

• Arbeit mit sittlicher Gefährdung<br />

• Akkordarbeiten (am Fließband und andere tempoabhängige Arbeiten)<br />

Bei Schülerinnen und Schülern, die das 16. bzw. 17. Lebensjahr vollendet haben, sind in<br />

geregelten Fällen beispielsweise Ausnahmen möglich. So können Jugendliche ab 16 Jahren<br />

in Gaststätten bis 22:00 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben und bei Musikaufführungen<br />

oder ähnlichem bis 23:00 Uhr und in Bäckereien ab 04:00 Uhr beschäftigt werden. Allerdings<br />

sollte immer eine Fünf-Tage-Woche eingehalten werden (§§ 15, 16, 17 JArbSchG).<br />

32


6.2 Arbeitsrecht und Jugendarbeitsschutz - rechtliche Aspekte<br />

Grundsätzlich ist das Alter der Jugendlichen entscheidend:<br />

• Schülerinnen und Schüler zwischen 13 und 14 Jahren dürfen bis zu zwei Stunden pro<br />

Tag leichte und für sie geeignete Arbeiten übernehmen, wie z.B. Zeitungen austragen<br />

oder Nachhilfe geben. Die Eltern müssen aber ihre Zustimmung geben und die<br />

Beschäftigung darf nur in der Zeit zwischen 08:00 und 18:00 Uhr und nicht vor oder<br />

während des Schulunterrichts erfolgen.<br />

• 15- bis 17-jährige Jugendliche dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden pro Werktag<br />

arbeiten, aber höchstens 40 Stunden in der Woche und 20 Arbeitstage Vollzeit im Jahr<br />

(§ 5 Abs. 4 JArbSchG). Sie dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz in der Regel täglich<br />

zwischen 06:00 und 20:00 Uhr beschäftigt werden. Für sie gilt die 5-Tage-Woche.<br />

• Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre unterstehen nicht mehr dem Jugenarbeitsschutzgesetz<br />

und dürfen bis zu 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten.<br />

Was zeitlich darüber hinausgeht, ist kein Ferienjob mehr.<br />

Die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes überwachen grundsätzlich die<br />

Aufsichtsbehörden der Bundesländer (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz).<br />

Diese sind berechtigt, in den Unternehmen Kontrollen durchzuführen.<br />

33


6.3 Sozialversicherung und Steuerrecht - rechtliche Aspekte<br />

Sozialversicherungsrechtlich werden Ferienjobs wie Arbeitsverhältnisse behandelt. Dabei<br />

kommt es auf die tatsächlich gezahlte Vergütung an. Schülerinnen und Schüler, die durch<br />

ihren Ferienjob ein Arbeitsentgelt erhalten, sind - ebenso wie andere Arbeitnehmer -<br />

grundsätzlich sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Dabei gelten Jugendliche, die eine<br />

Tätigkeit nur während der Schulferien ausüben als sogenannte „kurzfristig Beschäftigte“.<br />

Das bedeutet, dass die Arbeit bereits im Vorfeld vertraglich und auf nicht mehr als zwei<br />

Monate bzw. insgesamt 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres festgelegt ist.<br />

Die Höhe der Vergütung und die wöchentliche Arbeitszeit sind hierbei nicht relevant, d.h.<br />

das kurzfristige Beschäftigungsverhältnis ist sozialversicherungsfrei. Folglich muss das<br />

Unternehmen die Schülerin / den Schüler bei der Minijobzentrale an- und abmelden.<br />

Beschäftigungen ab Beginn des Kalenderjahres werden dabei summiert, wenn jeweils die<br />

Kriterien einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt sind.<br />

Arbeitgeber müssen die Einkünfte aus der kurzfristigen Beschäftigung grundsätzlich<br />

versteuern. Dies erfolgt entweder individuell nach Maßgabe der Lohnsteuerkarte oder<br />

pauschal mit 25% (ohne Lohnsteuerkarte). Eine pauschale Besteuerung von 25% ist dann<br />

möglich, wenn der Stundenlohn 12 Euro und der Tageslohn 62 Euro sowie die Beschäftigung<br />

18 zusammenhängende Tage nicht überschreiten.<br />

Aushilfs- und Ferienjobs von Schülern und Studenten:<br />

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (2011).<br />

verfügbar unter:<br />

www.publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10845<br />

Aushilfsarbeit von Schülern und Studenten:<br />

Bundesministerium der Finanzen (2011).<br />

verfügbar unter:<br />

www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__<br />

Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/Ferienjobs.html<br />

Merkblatt - Beschäftigung von Schülern und Studenten:<br />

Industrie- und Handelskammer Chemnitz (2009).<br />

verfügbar unter:<br />

www.chemnitz.ihk24.de/aus_und_weiterbildung/Auszubildende/<br />

Berufsvorbereitung/651668/Schuelerpraktika.html<br />

Publikationen zur Sozialen Sicherung:<br />

Bundesministerium für Arbeit und Soziales.<br />

verfügbar unter:<br />

www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/inhalt.html<br />

34


7. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN<br />

Sie interessieren sich für weiterführende Informationen zum Thema Praktika? Dann finden<br />

Sie auf den folgenden Seiten nützliche Hinweise und Tipps:<br />

Ausbildung im Verbund pro regio e.V.:<br />

<strong>Praktikum</strong>sleitfaden für Betriebe. Informationen und Materialien zur Vorbereitung,<br />

Durchführung und Nachbereitung von Praktika<br />

verfügbar unter:<br />

www.proregioev.de/praktikumsleitfaden<br />

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Bildung und<br />

Forschung, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Zentralverband des<br />

Deutschen Handwerks, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Bundesverband<br />

der Freien Berufe:<br />

Praktika - Nutzen für Praktikanten und Unternehmen.<br />

verfügbar unter:<br />

www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a742-Praktika-Nutzen-Praktikanten-<br />

Unternehmen.html<br />

Bundesministerium der Justiz: Jugendarbeitsschutzgesetz.<br />

verfügbar unter:<br />

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf<br />

Bundesministerium der Justiz: Arbeitszeitgesetz.<br />

verfügbar unter:<br />

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf<br />

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.:<br />

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber - Was Arbeitgeber wissen müssen.<br />

verfügbar unter:<br />

www.lsv.de/lsv_all_neu/presse/aktuelles/ferienjobber.pdf<br />

Industrie- und Handelskammer Chemnitz:<br />

Merkblatt - Beschäftigung von Schülern und Studenten.<br />

verfügbar unter:<br />

www.chemnitz.ihk24.de/aus_und_weiterbildung/Auszubildende/<br />

Berufsvorbereitung/651668/Schuelerpraktika.html<br />

IHK-<strong>Praktikum</strong>sportal – Praktikant24:<br />

verfügbar unter:<br />

www.praktikant24.de/extra-fuer-unternehmer/praktikum<br />

35


7. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN<br />

Lernende Region “Zukunft Saalebogen“:<br />

Schülerpraktika in Betrieben. Eine Handreichung für <strong>Praktikum</strong>sbetriebe und<br />

-einrichtungen mit wichtigen Informationen rund um das <strong>Praktikum</strong>.<br />

verfügbar unter:<br />

www.lernende-regionen.info/dlr/dokumente/p_476/schuelerpraktikum_broschuere.pdf<br />

Sächsischen Staatsministerium für Kultus (2010):<br />

Handreichung Schülerbetriebspraktika.<br />

verfügbar unter:<br />

www.sachsen-macht-schule.de/pdf/hr_schuelerbetriebspraktika_2010.pdf<br />

Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (2009):<br />

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung<br />

von Betriebspraktika im Freistaat Sachsen (VwV Betriebspraktika) vom 03. März 2009.<br />

verfügbar unter:<br />

www.revosax.sachsen.de/GetXHTML.do?sid=5891212895411<br />

Sie interessieren sich für weiterführende Informationen zum Thema Ferienarbeit? Dann<br />

finden Sie auf den folgenden Seiten nützliche Hinweise und Tipps:<br />

Bundesministerium der Finanzen (2011):<br />

Aushilfsarbeit von Schülern und Studenten.<br />

verfügbar unter:<br />

www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__<br />

Steuererklaerung/Ferienjobs.html<br />

Industrie- und Handelskammer Chemnitz (2009):<br />

Merkblatt – Beschäftigung von Schülern und Studenten.<br />

verfügbar unter:<br />

www.chemnitz.ihk24.de/aus_und_weiterbildung/Auszubildende/<br />

Berufsvorbereitung/651668/Schuelerpraktika.html<br />

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (2011):<br />

Aushilfs- und Ferienjobs von Schülern und Studenten.<br />

verfügbar unter:<br />

www.publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10845<br />

36


8. KONTAKTE UND ANLAUFSTELLEN<br />

Die zuständige Kammer bzw. Innung berät Unternehmen gern zu den Themen Praktika<br />

und Ferienarbeit. Zu erreichen sind diese unter:<br />

Handwerkskammer Chemnitz<br />

Herr Hartwig<br />

Tel.: 0371/5364-261<br />

m.hartwig@hwk-chemnitz.de<br />

Limbacher Straße 195, 09116 Chemnitz<br />

Industrie- und Handelskammer Chemnitz<br />

Herr Bogun<br />

Tel.: 0371/6900-1420<br />

bogun@chemnitz.ihk.de<br />

Straße der Nationen 25, 09111 Chemnitz<br />

Kreishandwerkerschaft Mittelsachsen<br />

Herr Peisker<br />

Tel.: 03727/2696<br />

post@khs-in-mittelsachsen.de<br />

Albert-Schweitzer-Straße 22, 09648 Mittweida<br />

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9. ANHANG:<br />

CHECKLISTEN, LEITFÄDEN, MUSTERVORLAGEN UND GESETZLICHES<br />

Von der <strong>Praktikum</strong>svorbereitung bis hin zur <strong>Praktikum</strong>sbeurteilung - hier finden<br />

Unternehmen die wichtigsten Checklisten, Leitfäden und Mustervorlagen sowie die<br />

Verwaltungsvorschrift Betriebspraktika, das Jugendarbeitsschutzgesetz und die neue<br />

Sächsische Schulordnung für Mittel- und Abendmittelschulen (SOMIA).<br />

Die Musterdokumente und Gesetzestexte stehen auf der Internetpräsenz des Landkreises<br />

Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de sowie auf der Homepage des Regionalen<br />

Übergangsmanagements unter www.uebergangsmanagement-mittelsachsen.de<br />

zum Download zur Verfügung.<br />

Weitere Hinweise, Informationen sowie Mustervorlagen zur Vorbereitung, Durchführung<br />

und Nachbereitung von Praktika sind zudem bei den zuständigen Kammern, Innungen und<br />

bei der Agentur für Arbeit erhältlich.<br />

Übersicht<br />

A. Vorbereitung<br />

A.1 CHECKLISTE <strong>Praktikum</strong><br />

A.2 LEITFADEN Bewerbungsgespräch<br />

A.3 MUSTER Informationsblatt<br />

A.4 CHECKLISTE Erster Tag<br />

B. Auswertung<br />

B.1 LEITFADEN Feedbackgespräch<br />

B.2 MUSTER Feedbackfragebogen<br />

C. <strong>Praktikum</strong>szeugnis<br />

C.1 MUSTER <strong>Praktikum</strong>sbescheinigung<br />

C.2 MUSTER <strong>Praktikum</strong>sbeurteilung<br />

D. Gesetzliche Grundlagen<br />

D.1 Verwaltungsvorschrift Betriebspraktika (VwV)<br />

D.2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)<br />

D.3 Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen (SOMIA)<br />

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Impressum<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber:<br />

Redaktion:<br />

Redaktionsschluss:<br />

Landratsamt Mittelsachsen<br />

Regionales Übergangsmanagement<br />

Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg<br />

ruem@landkreis-mittelsachsen.de<br />

Yvonne Gerstenberger<br />

Ingmar Petersohn<br />

Nicole Schimkowiak<br />

15. Mai 2012 - 1. Auflage<br />

Bildnachweis: Titel: contrastwerkstatt - Fotolia.com; Seite 10, 12, 14, 17, 18,<br />

28, 30, 31, 33: Palto - photodune.com<br />

Satz und Layout:<br />

Marcel Kämpfe<br />

Diese Handreichung wurde erarbeitet im Rahmen des Projektes „Regionales<br />

Übergangsmanagement“. Das Regionale Übergangsmanagement Mittelsachsen wird<br />

aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und dem Europäischen<br />

Sozialfonds der Europäischen Union im Programm „<strong>Perspektive</strong> <strong>Berufsabschluss</strong>”<br />

gefördert.<br />

Der Herausgeber hat die dieser Broschüre zugrunde liegenden Informationen so sorgfältig<br />

wie möglich erfasst. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen<br />

die Angaben nicht auf dem aktuellsten Stand sind. Der Herausgeber übernimmt daher<br />

keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, da sie einem ständigen<br />

Änderungsprozess unterliegen und bereits die Informationsquellen Fehler beinhalten<br />

können.<br />

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Kontaktinformation<br />

Regionales Übergangsmanagement<br />

Landratsamt Mittelsachsen<br />

Frauensteiner Straße 43<br />

09599 Freiberg<br />

Telefon (0049) 03731 - 7993491<br />

Fax (0049) 03731 - 7993430<br />

eMail ruem@landkreis-mittelsachsen.de<br />

Internet www.uebergangsmanagement-mittelsachsen.de

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