01/10 1/17 Inhaltsverzeichnis Allgemeines ... - Pfalzwerke
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Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 4/<strong>17</strong><br />
Netzanschluss<br />
Zur Begrenzung von Spannungsunsymmetrien dürfen Eigenerzeugungsanlagen nur<br />
bis zu einer Leistung von 4,6kVA an einem Außenleiter angeschlossen werden. Beim<br />
Anschluss einer oder mehrerer einphasiger Erzeugungsanlagen an einem Netzverknüpfungspunkt<br />
kann die Zuordnung zu den drei Außenleitern vom zuständigen Netzbetreiber<br />
vorgegeben werden. Einspeiseleistungen an einem Verknüpfungspunkt, die<br />
3x 4,6kVA überschreiten sind als Drehstromanschluss auszuführen.<br />
Anschlussbeispiel für einphasigen Anschluss<br />
Anschlussbeispiel für dreiphasigen Anschluss<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
~ =<br />
≤ 4,6kVA<br />
G<br />
1~<br />
≤ 4,6kVA<br />
= ~<br />
~<br />
≤ 4,6kVA<br />
3~ 3~<br />
=<br />
= ~<br />
G<br />
> 13,8kVA > 13,8kVA<br />
3~<br />
> 13,8kVA<br />
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei Erzeugungsanlagen > 30kVA immer<br />
eine jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion erforderlich ist und die<br />
ENS deaktiviert und durch einen zentralen 3-phasigen Spannungs- und Frequenzschutz<br />
(Netz- und Anlagenschutz) ersetzt wird. Der Netz- und Anlagenschutz ist in unmittelbarer<br />
Nähe zum Netzverknüpfungspunkt (z.B. zentraler Zählerplatz) einzubauen.<br />
Bei Fotovoltaikanlagen ist die Wechselrichternennscheinleistung ausschlaggebend!<br />
Netzentkupplung<br />
Zum Schutz des Netzes ist vom Anlagenbetreiber eine Netzentkupplung vorzusehen.<br />
Der Netzschutz muss durch ein dreiphasiges Spannungsrelais mit Kennung auf Überund<br />
Unterspannung, sowie ein Frequenzrelais mit Kennung auf Über- und Unterfrequenz<br />
in unmittelbarer Nähe zum Netzverknüpfungspunkt (z.B. zentraler Zählerplatz)<br />
erfolgen. Kombinierte Geräte sind zulässig. Eine jederzeit zugängliche Netztrennstelle<br />
nach DIN VDE <strong>01</strong>00-551 ist zu errichten.<br />
Zur einfachen Einstellbarkeit und Prüfbarkeit der Schutzrelais ist eine Prüfklemmleiste<br />
nach der VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ einzubauen.<br />
Die Einstellung und Prüfung der Schutzrelais hat durch den Anlagenerrichter<br />
zu erfolgen und ist durch ein entsprechendes Prüfprotokoll (Bsp. Siehe Anlage 7 „Prüfprotokoll“)<br />
zu belegen.<br />
Der zuständige Netzbetreiber behält sich vor die Einstellwerte zu überprüfen.