20.05.2014 Aufrufe

01/10 1/17 Inhaltsverzeichnis Allgemeines ... - Pfalzwerke

01/10 1/17 Inhaltsverzeichnis Allgemeines ... - Pfalzwerke

01/10 1/17 Inhaltsverzeichnis Allgemeines ... - Pfalzwerke

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 4/<strong>17</strong><br />

Netzanschluss<br />

Zur Begrenzung von Spannungsunsymmetrien dürfen Eigenerzeugungsanlagen nur<br />

bis zu einer Leistung von 4,6kVA an einem Außenleiter angeschlossen werden. Beim<br />

Anschluss einer oder mehrerer einphasiger Erzeugungsanlagen an einem Netzverknüpfungspunkt<br />

kann die Zuordnung zu den drei Außenleitern vom zuständigen Netzbetreiber<br />

vorgegeben werden. Einspeiseleistungen an einem Verknüpfungspunkt, die<br />

3x 4,6kVA überschreiten sind als Drehstromanschluss auszuführen.<br />

Anschlussbeispiel für einphasigen Anschluss<br />

Anschlussbeispiel für dreiphasigen Anschluss<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

~ =<br />

≤ 4,6kVA<br />

G<br />

1~<br />

≤ 4,6kVA<br />

= ~<br />

~<br />

≤ 4,6kVA<br />

3~ 3~<br />

=<br />

= ~<br />

G<br />

> 13,8kVA > 13,8kVA<br />

3~<br />

> 13,8kVA<br />

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei Erzeugungsanlagen > 30kVA immer<br />

eine jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion erforderlich ist und die<br />

ENS deaktiviert und durch einen zentralen 3-phasigen Spannungs- und Frequenzschutz<br />

(Netz- und Anlagenschutz) ersetzt wird. Der Netz- und Anlagenschutz ist in unmittelbarer<br />

Nähe zum Netzverknüpfungspunkt (z.B. zentraler Zählerplatz) einzubauen.<br />

Bei Fotovoltaikanlagen ist die Wechselrichternennscheinleistung ausschlaggebend!<br />

Netzentkupplung<br />

Zum Schutz des Netzes ist vom Anlagenbetreiber eine Netzentkupplung vorzusehen.<br />

Der Netzschutz muss durch ein dreiphasiges Spannungsrelais mit Kennung auf Überund<br />

Unterspannung, sowie ein Frequenzrelais mit Kennung auf Über- und Unterfrequenz<br />

in unmittelbarer Nähe zum Netzverknüpfungspunkt (z.B. zentraler Zählerplatz)<br />

erfolgen. Kombinierte Geräte sind zulässig. Eine jederzeit zugängliche Netztrennstelle<br />

nach DIN VDE <strong>01</strong>00-551 ist zu errichten.<br />

Zur einfachen Einstellbarkeit und Prüfbarkeit der Schutzrelais ist eine Prüfklemmleiste<br />

nach der VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ einzubauen.<br />

Die Einstellung und Prüfung der Schutzrelais hat durch den Anlagenerrichter<br />

zu erfolgen und ist durch ein entsprechendes Prüfprotokoll (Bsp. Siehe Anlage 7 „Prüfprotokoll“)<br />

zu belegen.<br />

Der zuständige Netzbetreiber behält sich vor die Einstellwerte zu überprüfen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!