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01/10 1/17 Inhaltsverzeichnis Allgemeines ... - Pfalzwerke

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Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 7/<strong>17</strong><br />

Messung<br />

Der Aufbau der Messeinrichtungen ergibt sich aus dem EEG bzw. KWK-G. Der Aufbau<br />

der Messstelle hat nach den Technischen Anschlussbedingungen zu erfolgen<br />

(siehe Anhang 1 bis 5).<br />

Bei Strömen größer 63A ist immer eine halbindirekte Wandlermessung vorzusehen.<br />

Der genaue Aufbau ist im Vorfeld mit dem zuständigen Netzbetreiber abzusprechen.<br />

Kundeneigene Zähler können nur eingesetzt werden, wenn nicht Lieferung und Bezug<br />

mit einem Zähler gemessen wird. (z.B. bei Überschusseinspeisung)<br />

Inbetriebsetzung<br />

Der Anlagenbetreiber stellt durch Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor geplanter<br />

Inbetriebnahme sicher, dass zur Inbetriebnahme der verantwortliche<br />

Anlagenerrichter (z.B. Elektrohandwerker, bzw. -installateur) zwecks Anlagenprüfung<br />

vor Ort ist. Mit dem Mitarbeiter des Netzbetreibers oder dessen Beauftragten ist abzustimmen,<br />

ob dieser bei der Inbetriebnahme vor Ort ist, oder zu einem späteren Zeitpunkt<br />

die Verplombung der Zähl- und Schutzeinrichtung, sowie Sichtung der Anlage<br />

vornimmt.<br />

Das Inbetriebsetzungsprotokoll (Bsp. Siehe Anlage 7) wird vom Netzbetreiber (oder<br />

dessen Beauftragten), dem Anlagenerrichter (oder dessen Beauftragten) und dem Anlagenbetreiber<br />

(oder dessen Beauftragten) nach erfolgreicher Inbetriebnahme unterschrieben.

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