01/10 1/17 Inhaltsverzeichnis Allgemeines ... - Pfalzwerke
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Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
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Messung<br />
Der Aufbau der Messeinrichtungen ergibt sich aus dem EEG bzw. KWK-G. Der Aufbau<br />
der Messstelle hat nach den Technischen Anschlussbedingungen zu erfolgen<br />
(siehe Anhang 1 bis 5).<br />
Bei Strömen größer 63A ist immer eine halbindirekte Wandlermessung vorzusehen.<br />
Der genaue Aufbau ist im Vorfeld mit dem zuständigen Netzbetreiber abzusprechen.<br />
Kundeneigene Zähler können nur eingesetzt werden, wenn nicht Lieferung und Bezug<br />
mit einem Zähler gemessen wird. (z.B. bei Überschusseinspeisung)<br />
Inbetriebsetzung<br />
Der Anlagenbetreiber stellt durch Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor geplanter<br />
Inbetriebnahme sicher, dass zur Inbetriebnahme der verantwortliche<br />
Anlagenerrichter (z.B. Elektrohandwerker, bzw. -installateur) zwecks Anlagenprüfung<br />
vor Ort ist. Mit dem Mitarbeiter des Netzbetreibers oder dessen Beauftragten ist abzustimmen,<br />
ob dieser bei der Inbetriebnahme vor Ort ist, oder zu einem späteren Zeitpunkt<br />
die Verplombung der Zähl- und Schutzeinrichtung, sowie Sichtung der Anlage<br />
vornimmt.<br />
Das Inbetriebsetzungsprotokoll (Bsp. Siehe Anlage 7) wird vom Netzbetreiber (oder<br />
dessen Beauftragten), dem Anlagenerrichter (oder dessen Beauftragten) und dem Anlagenbetreiber<br />
(oder dessen Beauftragten) nach erfolgreicher Inbetriebnahme unterschrieben.