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01/10 1/17 Inhaltsverzeichnis Allgemeines ... - Pfalzwerke

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Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 5/<strong>17</strong><br />

Alternativ kann ein typgeprüftes voreingestelltes Spannungs- und Frequenzrelais (NA-<br />

Schutz) mit Prüftaste zur Prüfung des Auslösekreises eingesetzt werden. In diesem<br />

Falle kann auf die Prüfklemmleiste verzichtet werden.<br />

Die Schutzrelais haben direkt auf den Kuppelschalter zu wirken, welcher eine allpolige<br />

galvanische Trennung sicherstellt. Ist kein Inselbetrieb vorgesehen, darf für eine der<br />

beiden Schalteinrichtungen der Generatorschalter verwendet werden.<br />

Die in Tabelle 1 genannten Auslösezeiten gelten für den Zeitraum vom Fehlereintritt<br />

bis zum vollständigen Öffnen des Kuppelschalters.<br />

Tabelle 1: Einstellwerte für den Entkupplungsschutz von Erzeugungsanlagen<br />

Einstellwert Grenze Auslösezeit<br />

Spannungsrückgang U< U ≤ 0,8xU N ≤ 200ms<br />

Spannungssteigerung U>> U ≥ 1,15xU N ≤ 200ms<br />

Spannungssteigerung U> U ≥ 1,<strong>10</strong>xU N *) ≤ 200ms<br />

Frequenzrückgang f< f < 47,5Hz ≤ 200ms<br />

Frequenzsteigerung f> f > 50,2Hz ≤ 200ms<br />

*) Es handelt sich um einen <strong>10</strong>-Minuten-Mittelwert der Spannung.<br />

Der Bereich der Netzentkopplung (Netzschutz, Kuppelschalter, Prüfklemmleiste) muss<br />

plombierbar oder mit Passwortschutz ausgeführt sein.<br />

Bei Anlagen mit einer Nennwirkleistung bis 30kVA kann diese als ENS nach DIN V<br />

VDE V <strong>01</strong>26-1-1 ausgeführt werden. In diesem Fall kann auf die jederzeit zugängliche<br />

Netztrennstelle nach DIN VDE <strong>01</strong>00-551 verzichtet werden.<br />

Für die ENS ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder<br />

anderer unabhängiger, akkreditierter Prüfstellen erforderlich.<br />

Der Ausfall der Hilfsspannung der Schutzeinrichtung muss zum unverzögerten Auslösen<br />

des Kuppelschalters führen.

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