27. Januar - In stillem Gedenken - Freital
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6 Amtsblatt der Großen Kreisstadt<br />
vom 10. Februar 2012<br />
Entwurf und Auslegung<br />
Bebauungsplan „Entwicklung Weißeritzpark“<br />
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Freital</strong><br />
hat am 2. Februar 2012 den Entwurf des<br />
Bebauungsplanes „Entwicklung Weißeritzpark“<br />
in <strong>Freital</strong>-Coßmannsdorf gebilligt.<br />
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten<br />
Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch<br />
(BauGB) in der aktuellen Fassung ohne<br />
Durchführung einer Umweltprüfung nach<br />
§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes und<br />
die Begründung werden nach § 3 Abs. 2<br />
Veröffentlichung über den Aufstellungsbeschluss<br />
für einen Bebauungsplan „Dorfplatz“ in <strong>Freital</strong> Pesterwitz und den Beschluss<br />
über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Dorfplatz“<br />
in <strong>Freital</strong> Pesterwitz<br />
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Freital</strong><br />
hat in seiner Sitzung am 7. April 2011<br />
die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />
nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für<br />
das Gebiet „Dorfplatz“ in <strong>Freital</strong> Pesterwitz<br />
sowie die Satzung über die Veränderungssperre<br />
für das Plangebiet „Dorfplatz“ in<br />
<strong>Freital</strong> Pesterwitz betreffend die Flurstücke<br />
97/1, 97/2, T. v. 98/1, 98/2, 99/5, T. v. 99/9,<br />
104/4, T. v. 104/6, 111/73, T. v. 111/82, T. v.<br />
111/83, T. v. 122/1, 211/8 und T. v. 211/10<br />
der Gemarkung Oberpesterwitz (Amtsblatt<br />
7/2011 vom 29.04.2011) beschlossen.<br />
Städtebauliche Zielstellung ist die maßvolle<br />
Erweiterung der Nahversorgungsfunktion<br />
in Verbindung mit der Bereitstellung weiteren<br />
Wohnraumes.<br />
Eine Kombination von Wohnungsbau mit<br />
kleineren Handels-, Gastronomie-, Freizeit-<br />
und Dienstleistungseinrichtungen soll den<br />
Ortskern am Standort der alten Gärtnerei<br />
ergänzen.<br />
Die planerischen Zielvorstellungen gehen<br />
mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />
konform, der für dieses Areal<br />
eine Mischbaufläche ausweist.<br />
Die Satzung über die Veränderungssperre<br />
einschließlich der Karte zur Abgrenzung<br />
des räumlichen Geltungsbereiches liegt zu<br />
den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />
<strong>Freital</strong><br />
Baugesetzbuch in der Zeit vom 20. Februar<br />
2012 bis zum 20. März 2012 im<br />
Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung<br />
<strong>Freital</strong>, Hainsberger Straße 1, Erdgeschoss<br />
rechts, Zimmer 003 während der üblichen<br />
Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich<br />
ausgelegt.<br />
Während dieser Auslegung können Stellungnahmen<br />
zum Entwurf des Bebauungsplanes<br />
schriftlich oder während der<br />
Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht<br />
werden. Nicht fristgemäß abgegebene<br />
Stellungnahmen können bei der<br />
Montag 8 - 12 Uhr<br />
Dienstag 8 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag 8 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr<br />
Freitag 8 - 12 Uhr<br />
im Stadtplanungsamt, Hainsberger Straße<br />
1, Erdgeschoss, Zimmer 02 zu jedermanns<br />
Einsicht aus.<br />
<strong>In</strong>formationen über Tel. 0351 6476914,<br />
Frau Block<br />
Auf die Vorschrift des § 18 BauGB wird<br />
hingewiesen. Dauert die Veränderungssperre<br />
länger als vier Jahre über den Zeitpunkt<br />
ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung<br />
eines Baugesuchs nach § 15 Abs.<br />
1 BauGB hinaus, ist den Betroffenen für<br />
dadurch entstandene Vermögensnachteile<br />
eine angemessene Entschädigung in Geld<br />
zu leisten. Zur Entschädigung ist die Stadt<br />
verpflichtet.<br />
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung<br />
verlangen, wenn die vorbezeichneten<br />
Vermögensnachteile eingetreten<br />
sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs<br />
dadurch herbeiführen, dass er die Leistung<br />
der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen<br />
beantragt.<br />
<strong>Freital</strong>, den 31.01.2012<br />
gez. Mättig<br />
Oberbürgermeister<br />
Nr. 3/2012<br />
Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt<br />
bleiben. Es wird darauf hingewiesen,<br />
dass ein Antrag nach § 47 der<br />
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig<br />
ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />
gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten<br />
geltend gemacht werden können.<br />
<strong>Freital</strong>, 10. Februar 2012<br />
gez. Mättig<br />
Oberbürgermeister<br />
Ortschaftsrat Kleinnaundorf<br />
Einladung<br />
Am 20. Februar 2012 findet ab 19.00<br />
Uhr in der 1. Etage der ehemaligen<br />
Grundschule Kleinnaundorf, Steigerstraße<br />
14 (Eingang zur Hintertür), eine Sitzung<br />
des Ortschaftsrates Kleinnaundorf<br />
mit öffentlichen Tagesordnungspunkten<br />
statt.<br />
Tagesordnung (öffentlicher Teil)<br />
1. <strong>Freital</strong>er Feuerwehr stellt das Brand-<br />
Demo-Haus vor, weiterhin was<br />
beim Kauf eines fotoelektrischen<br />
Rauchmelders zu beachten ist<br />
2. <strong>In</strong>formationen zur Niederschrift der<br />
Ortschaftsratssitzung vom 23. <strong>Januar</strong><br />
2012<br />
3. <strong>In</strong>formationen zu Beschlüssen des<br />
Stadtrates Februar 2012<br />
4. Allgemeine <strong>In</strong>formationen<br />
5. Bürgerfragestunde<br />
Weitere Tagesordnungspunkte werden<br />
im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten.<br />
gez. Polster<br />
Ortsvorsteher