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27. Januar - In stillem Gedenken - Freital

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6 Amtsblatt der Großen Kreisstadt<br />

vom 10. Februar 2012<br />

Entwurf und Auslegung<br />

Bebauungsplan „Entwicklung Weißeritzpark“<br />

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Freital</strong><br />

hat am 2. Februar 2012 den Entwurf des<br />

Bebauungsplanes „Entwicklung Weißeritzpark“<br />

in <strong>Freital</strong>-Coßmannsdorf gebilligt.<br />

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten<br />

Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch<br />

(BauGB) in der aktuellen Fassung ohne<br />

Durchführung einer Umweltprüfung nach<br />

§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes und<br />

die Begründung werden nach § 3 Abs. 2<br />

Veröffentlichung über den Aufstellungsbeschluss<br />

für einen Bebauungsplan „Dorfplatz“ in <strong>Freital</strong> Pesterwitz und den Beschluss<br />

über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Dorfplatz“<br />

in <strong>Freital</strong> Pesterwitz<br />

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Freital</strong><br />

hat in seiner Sitzung am 7. April 2011<br />

die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />

nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für<br />

das Gebiet „Dorfplatz“ in <strong>Freital</strong> Pesterwitz<br />

sowie die Satzung über die Veränderungssperre<br />

für das Plangebiet „Dorfplatz“ in<br />

<strong>Freital</strong> Pesterwitz betreffend die Flurstücke<br />

97/1, 97/2, T. v. 98/1, 98/2, 99/5, T. v. 99/9,<br />

104/4, T. v. 104/6, 111/73, T. v. 111/82, T. v.<br />

111/83, T. v. 122/1, 211/8 und T. v. 211/10<br />

der Gemarkung Oberpesterwitz (Amtsblatt<br />

7/2011 vom 29.04.2011) beschlossen.<br />

Städtebauliche Zielstellung ist die maßvolle<br />

Erweiterung der Nahversorgungsfunktion<br />

in Verbindung mit der Bereitstellung weiteren<br />

Wohnraumes.<br />

Eine Kombination von Wohnungsbau mit<br />

kleineren Handels-, Gastronomie-, Freizeit-<br />

und Dienstleistungseinrichtungen soll den<br />

Ortskern am Standort der alten Gärtnerei<br />

ergänzen.<br />

Die planerischen Zielvorstellungen gehen<br />

mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />

konform, der für dieses Areal<br />

eine Mischbaufläche ausweist.<br />

Die Satzung über die Veränderungssperre<br />

einschließlich der Karte zur Abgrenzung<br />

des räumlichen Geltungsbereiches liegt zu<br />

den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />

<strong>Freital</strong><br />

Baugesetzbuch in der Zeit vom 20. Februar<br />

2012 bis zum 20. März 2012 im<br />

Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung<br />

<strong>Freital</strong>, Hainsberger Straße 1, Erdgeschoss<br />

rechts, Zimmer 003 während der üblichen<br />

Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich<br />

ausgelegt.<br />

Während dieser Auslegung können Stellungnahmen<br />

zum Entwurf des Bebauungsplanes<br />

schriftlich oder während der<br />

Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht<br />

werden. Nicht fristgemäß abgegebene<br />

Stellungnahmen können bei der<br />

Montag 8 - 12 Uhr<br />

Dienstag 8 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 8 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr<br />

Freitag 8 - 12 Uhr<br />

im Stadtplanungsamt, Hainsberger Straße<br />

1, Erdgeschoss, Zimmer 02 zu jedermanns<br />

Einsicht aus.<br />

<strong>In</strong>formationen über Tel. 0351 6476914,<br />

Frau Block<br />

Auf die Vorschrift des § 18 BauGB wird<br />

hingewiesen. Dauert die Veränderungssperre<br />

länger als vier Jahre über den Zeitpunkt<br />

ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung<br />

eines Baugesuchs nach § 15 Abs.<br />

1 BauGB hinaus, ist den Betroffenen für<br />

dadurch entstandene Vermögensnachteile<br />

eine angemessene Entschädigung in Geld<br />

zu leisten. Zur Entschädigung ist die Stadt<br />

verpflichtet.<br />

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung<br />

verlangen, wenn die vorbezeichneten<br />

Vermögensnachteile eingetreten<br />

sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs<br />

dadurch herbeiführen, dass er die Leistung<br />

der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen<br />

beantragt.<br />

<strong>Freital</strong>, den 31.01.2012<br />

gez. Mättig<br />

Oberbürgermeister<br />

Nr. 3/2012<br />

Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt<br />

bleiben. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass ein Antrag nach § 47 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig<br />

ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />

gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

<strong>Freital</strong>, 10. Februar 2012<br />

gez. Mättig<br />

Oberbürgermeister<br />

Ortschaftsrat Kleinnaundorf<br />

Einladung<br />

Am 20. Februar 2012 findet ab 19.00<br />

Uhr in der 1. Etage der ehemaligen<br />

Grundschule Kleinnaundorf, Steigerstraße<br />

14 (Eingang zur Hintertür), eine Sitzung<br />

des Ortschaftsrates Kleinnaundorf<br />

mit öffentlichen Tagesordnungspunkten<br />

statt.<br />

Tagesordnung (öffentlicher Teil)<br />

1. <strong>Freital</strong>er Feuerwehr stellt das Brand-<br />

Demo-Haus vor, weiterhin was<br />

beim Kauf eines fotoelektrischen<br />

Rauchmelders zu beachten ist<br />

2. <strong>In</strong>formationen zur Niederschrift der<br />

Ortschaftsratssitzung vom 23. <strong>Januar</strong><br />

2012<br />

3. <strong>In</strong>formationen zu Beschlüssen des<br />

Stadtrates Februar 2012<br />

4. Allgemeine <strong>In</strong>formationen<br />

5. Bürgerfragestunde<br />

Weitere Tagesordnungspunkte werden<br />

im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten.<br />

gez. Polster<br />

Ortsvorsteher

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