26.05.2014 Aufrufe

Probeseiten herunterladen - Bildungsverlag EINS

Probeseiten herunterladen - Bildungsverlag EINS

Probeseiten herunterladen - Bildungsverlag EINS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Einzelunternehmen/Unvollständige Gesellschaften<br />

75<br />

1 Ordnen Sie den folgenden Gesellschaftsformen zu: 5<br />

a. KG<br />

b. AG<br />

c. GmbH<br />

(1) Personengesellschaft<br />

(2) Kapitalgesellschaft<br />

(3) wenn eine solche Zuordnung nicht sinnvoll ist<br />

d. Einzelunternehmung<br />

2<br />

Welche der folgenden Aussagen zur Einzelunternehmung<br />

ist falsch?<br />

(1) Die Firma bei Einzelkaufleuten muss die Bezeichnung<br />

„eingetragener Kaufmann“, „eingetragene Kauffrau“<br />

oder die allgemein verständliche Abkürzung dieser Begriffe<br />

beinhalten.<br />

(2) Einzelunternehmer können nur eine Personenfirma wählen.<br />

(3) Die Haftung für Verbindlichkeiten bezieht sich auf das<br />

Geschäfts- und Privatvermögen.<br />

3<br />

Ordnen Sie den folgenden Aussagen zum „stillen<br />

Gesellschafter“ eine<br />

(1) zu, wenn es sich um eine richtige Aussage<br />

handelt,<br />

(9) zu, wenn es sich um eine falsche Aussage handelt.<br />

a. Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters wird<br />

in der Bilanz als Fremdkapital ausgewiesen.<br />

b. Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters geht<br />

in das Vermögen des Kaufmanns über.<br />

c. Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters wird<br />

buchhalterisch überhaupt nicht berücksichtigt.<br />

d. Ein stiller Gesellschafter kann sich z. B. an einem Einzelunternehmen,<br />

einer GmbH oder KG beteiligen.<br />

e. Der stille Gesellschafter hat ein Recht auf Gewinnbeteiligung<br />

– die Verlustbeteiligung kann jedoch vertraglich<br />

ausgeschlossen werden.<br />

4<br />

Sybille Queißer-Giese möchte sich als Kannkaufmann<br />

in das Handelsregister eintragen lassen. Sie stellt spanische<br />

Tanzkleider her.<br />

Überprüfen Sie die folgenden Firmierungen.<br />

Tragen Sie eine<br />

(1) ein, wenn die Firmierung möglich ist,<br />

(9) ein, wenn die Firmierung nicht möglich ist.<br />

a. Sybille Queißer-Giese, Herstellung spanischer Tanzkleider<br />

b. Queißer-flamenco e. K.<br />

c. Andalusische Bekleidung e. Kfr.<br />

d. Queißer-Giese, e. Kauffrau<br />

e. Bekleidungs-Bille – eingetr. Kauffrau<br />

Beurteilen Sie folgenden Rechtsfall, und ordnen<br />

Sie eine<br />

(1) zu, wenn die Aussage richtig ist,<br />

(9) zu, wenn die Aussage falsch ist.<br />

An einer Lottogesellschaft sind fünf Personen beteiligt,<br />

die vereinbaren, ihre Beiträge in bar wöchentlich<br />

zu leisten. Weiterhin wurde vereinbart, dass im Falle<br />

der Nichtzahlung die Nachzahlung in den nächsten<br />

Wochen erfolgen kann.<br />

Da die Zahlung der Beiträge recht schleppend erfolgt,<br />

beschließen drei Gesellschafter, dass eine<br />

nicht erbrachte Leistung nicht mehr nachträglich geleistet<br />

werden kann und damit auch im Falle eines<br />

Lottogewinns der Anspruch entfällt. Zwei Wochen<br />

nach dieser Beschlussfassung gewinnt die Gemeinschaft<br />

eine höhere Summe in der Lotterie. Eingezahlt<br />

hatten nur vier Gesellschafter.<br />

a. Es handelt sich um eine BGB-Gesellschaft von<br />

Nichtkaufleuten.<br />

b. Der Gewinn ist ordnungsgemäß verteilt, wenn die<br />

Gewinnsumme auf die vier Gesellschafter ausgezahlt<br />

wird, die ihren Beitrag erbracht haben.<br />

c. Der fünfte Lottospieler, der seinen Beitrag nicht erbracht<br />

hat, kann seinen Anspruch trotzdem geltend<br />

machen, da er noch die Möglichkeit der Nachzahlung<br />

hat. Der Beschluss der drei Lottospieler, dass eine nicht<br />

pünktlich erbrachte Leistung nicht mehr nachträglich<br />

erbracht werden kann, war nicht gültig, weil eine Beschlussfassung<br />

nur gemeinschaftlich erfolgen kann.<br />

d. Die Geschäftsführung der Gesellschaft des bürgerlichen<br />

Rechts wird gemeinschaftlich durchgeführt,<br />

d. h. für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller<br />

Gesellschafter erforderlich.<br />

6<br />

Nehmen Sie zu den wichtigsten Merkmalen der BGB-<br />

Gesellschaft Stellung, und ordnen Sie eine<br />

(1) zu, wenn die Aussage richtig ist,<br />

(9) zu, wenn die Aussage falsch ist.<br />

a. Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann<br />

vorübergehend oder auch für längere Dauer gegründet<br />

werden.<br />

b. Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann<br />

immer nur für längere Zeit gegründet werden.<br />

c. Die BGB-Gesellschaft wird in das Handelsregister A<br />

eingetragen.<br />

d. Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann nur<br />

von Kaufleuten gegründet werden, z. B. von mehreren<br />

Industrieunternehmen zur Durchführung eines Forschungsprojektes.<br />

Nichtkaufleute können keine BGB-<br />

Gesellschaft gründen.<br />

e. Über das Vermögen einer BGB-Gesellschaft kann<br />

das Insolvenzverfahren eröffnet werden.<br />

f. Alle Gesellschafter der BGB-Gesellschaft haben<br />

– wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde –<br />

einen Anspruch auf Anteil am Gewinn der<br />

Gesellschaft.<br />

g. Die von den Gesellschaftern geleisteten Beiträge<br />

stellen das Gesellschaftsvermögen dar. Dieses Gesellschaftsvermögen<br />

ist Gesamthandsvermögen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!