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Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Einzelunternehmen/Unvollständige Gesellschaften<br />
75<br />
1 Ordnen Sie den folgenden Gesellschaftsformen zu: 5<br />
a. KG<br />
b. AG<br />
c. GmbH<br />
(1) Personengesellschaft<br />
(2) Kapitalgesellschaft<br />
(3) wenn eine solche Zuordnung nicht sinnvoll ist<br />
d. Einzelunternehmung<br />
2<br />
Welche der folgenden Aussagen zur Einzelunternehmung<br />
ist falsch?<br />
(1) Die Firma bei Einzelkaufleuten muss die Bezeichnung<br />
„eingetragener Kaufmann“, „eingetragene Kauffrau“<br />
oder die allgemein verständliche Abkürzung dieser Begriffe<br />
beinhalten.<br />
(2) Einzelunternehmer können nur eine Personenfirma wählen.<br />
(3) Die Haftung für Verbindlichkeiten bezieht sich auf das<br />
Geschäfts- und Privatvermögen.<br />
3<br />
Ordnen Sie den folgenden Aussagen zum „stillen<br />
Gesellschafter“ eine<br />
(1) zu, wenn es sich um eine richtige Aussage<br />
handelt,<br />
(9) zu, wenn es sich um eine falsche Aussage handelt.<br />
a. Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters wird<br />
in der Bilanz als Fremdkapital ausgewiesen.<br />
b. Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters geht<br />
in das Vermögen des Kaufmanns über.<br />
c. Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters wird<br />
buchhalterisch überhaupt nicht berücksichtigt.<br />
d. Ein stiller Gesellschafter kann sich z. B. an einem Einzelunternehmen,<br />
einer GmbH oder KG beteiligen.<br />
e. Der stille Gesellschafter hat ein Recht auf Gewinnbeteiligung<br />
– die Verlustbeteiligung kann jedoch vertraglich<br />
ausgeschlossen werden.<br />
4<br />
Sybille Queißer-Giese möchte sich als Kannkaufmann<br />
in das Handelsregister eintragen lassen. Sie stellt spanische<br />
Tanzkleider her.<br />
Überprüfen Sie die folgenden Firmierungen.<br />
Tragen Sie eine<br />
(1) ein, wenn die Firmierung möglich ist,<br />
(9) ein, wenn die Firmierung nicht möglich ist.<br />
a. Sybille Queißer-Giese, Herstellung spanischer Tanzkleider<br />
b. Queißer-flamenco e. K.<br />
c. Andalusische Bekleidung e. Kfr.<br />
d. Queißer-Giese, e. Kauffrau<br />
e. Bekleidungs-Bille – eingetr. Kauffrau<br />
Beurteilen Sie folgenden Rechtsfall, und ordnen<br />
Sie eine<br />
(1) zu, wenn die Aussage richtig ist,<br />
(9) zu, wenn die Aussage falsch ist.<br />
An einer Lottogesellschaft sind fünf Personen beteiligt,<br />
die vereinbaren, ihre Beiträge in bar wöchentlich<br />
zu leisten. Weiterhin wurde vereinbart, dass im Falle<br />
der Nichtzahlung die Nachzahlung in den nächsten<br />
Wochen erfolgen kann.<br />
Da die Zahlung der Beiträge recht schleppend erfolgt,<br />
beschließen drei Gesellschafter, dass eine<br />
nicht erbrachte Leistung nicht mehr nachträglich geleistet<br />
werden kann und damit auch im Falle eines<br />
Lottogewinns der Anspruch entfällt. Zwei Wochen<br />
nach dieser Beschlussfassung gewinnt die Gemeinschaft<br />
eine höhere Summe in der Lotterie. Eingezahlt<br />
hatten nur vier Gesellschafter.<br />
a. Es handelt sich um eine BGB-Gesellschaft von<br />
Nichtkaufleuten.<br />
b. Der Gewinn ist ordnungsgemäß verteilt, wenn die<br />
Gewinnsumme auf die vier Gesellschafter ausgezahlt<br />
wird, die ihren Beitrag erbracht haben.<br />
c. Der fünfte Lottospieler, der seinen Beitrag nicht erbracht<br />
hat, kann seinen Anspruch trotzdem geltend<br />
machen, da er noch die Möglichkeit der Nachzahlung<br />
hat. Der Beschluss der drei Lottospieler, dass eine nicht<br />
pünktlich erbrachte Leistung nicht mehr nachträglich<br />
erbracht werden kann, war nicht gültig, weil eine Beschlussfassung<br />
nur gemeinschaftlich erfolgen kann.<br />
d. Die Geschäftsführung der Gesellschaft des bürgerlichen<br />
Rechts wird gemeinschaftlich durchgeführt,<br />
d. h. für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller<br />
Gesellschafter erforderlich.<br />
6<br />
Nehmen Sie zu den wichtigsten Merkmalen der BGB-<br />
Gesellschaft Stellung, und ordnen Sie eine<br />
(1) zu, wenn die Aussage richtig ist,<br />
(9) zu, wenn die Aussage falsch ist.<br />
a. Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann<br />
vorübergehend oder auch für längere Dauer gegründet<br />
werden.<br />
b. Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann<br />
immer nur für längere Zeit gegründet werden.<br />
c. Die BGB-Gesellschaft wird in das Handelsregister A<br />
eingetragen.<br />
d. Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann nur<br />
von Kaufleuten gegründet werden, z. B. von mehreren<br />
Industrieunternehmen zur Durchführung eines Forschungsprojektes.<br />
Nichtkaufleute können keine BGB-<br />
Gesellschaft gründen.<br />
e. Über das Vermögen einer BGB-Gesellschaft kann<br />
das Insolvenzverfahren eröffnet werden.<br />
f. Alle Gesellschafter der BGB-Gesellschaft haben<br />
– wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde –<br />
einen Anspruch auf Anteil am Gewinn der<br />
Gesellschaft.<br />
g. Die von den Gesellschaftern geleisteten Beiträge<br />
stellen das Gesellschaftsvermögen dar. Dieses Gesellschaftsvermögen<br />
ist Gesamthandsvermögen.