Lehreruniform - Primarschule Zwingen
Lehreruniform - Primarschule Zwingen
Lehreruniform - Primarschule Zwingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Massnahmen bei Nichtbefolgen der Schulordnung:<br />
25<br />
Mittelstufe: Die Massnahmen werden durch die Lehrperson, die das<br />
Kind bei einem Vergehen sieht, ausgesprochen und auch kontrolliert.<br />
1. Vergehen im Umgang mit anderen Kindern: Die Schülerin/der<br />
Schüler hilft einem jüngeren Kind durch eine Lektion Nachhilfe<br />
während der Freizeit bei einer anderen Lehrkraft.<br />
2. Vergehen auf dem Pausenplatz: Die Schülerin/der Schüler sammelt<br />
am freien Nachmittag während einer Lektion Abfälle ein.<br />
3. Vergehen im Schulhaus: Die Schulhausordnung wird abgeschrieben:<br />
3. Kl: einmal, 4. Kl. zweimal, 5. Kl. dreimal.<br />
4. Vergehen im Klassenzimmer werden von der Lehrkraft geahndet.<br />
Unterstufe: Schülerinnen und Schüler welche die Schulhausordnung<br />
nicht einhalten, werden der Klassenlehrkraft gemeldet und diese spricht<br />
die Massnahmen aus und kontrolliert die Ausführung.<br />
1. Leichte Strafen: 5 mal ums Schulhaus rennen, 3 mal die kleine<br />
Finnenbahn rennen, 2 Tage die Pausenaufsicht in der grossen Pause<br />
begleiten.<br />
2. Mittlere Strafen: einen Text abschreiben, eine Woche lang nach der<br />
Schule 15 Min. Abfall einsammeln, ein Bild malen, ein Gedicht auswendig<br />
lernen und der Klasse vortragen, 2 Seiten lesen.<br />
3. Starke Strafen: 1 Seite Mathe-Aufgaben lösen oder 1 Seite<br />
abschreiben. Eine Lektion im Schulzimmer arbeiten. Am freien<br />
Nachmittag im Schulhaus putzen helfen. Einen Aufsatz zum Vorfall<br />
schreiben.