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Lehreruniform - Primarschule Zwingen

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Massnahmen bei Nichtbefolgen der Schulordnung:<br />

25<br />

Mittelstufe: Die Massnahmen werden durch die Lehrperson, die das<br />

Kind bei einem Vergehen sieht, ausgesprochen und auch kontrolliert.<br />

1. Vergehen im Umgang mit anderen Kindern: Die Schülerin/der<br />

Schüler hilft einem jüngeren Kind durch eine Lektion Nachhilfe<br />

während der Freizeit bei einer anderen Lehrkraft.<br />

2. Vergehen auf dem Pausenplatz: Die Schülerin/der Schüler sammelt<br />

am freien Nachmittag während einer Lektion Abfälle ein.<br />

3. Vergehen im Schulhaus: Die Schulhausordnung wird abgeschrieben:<br />

3. Kl: einmal, 4. Kl. zweimal, 5. Kl. dreimal.<br />

4. Vergehen im Klassenzimmer werden von der Lehrkraft geahndet.<br />

Unterstufe: Schülerinnen und Schüler welche die Schulhausordnung<br />

nicht einhalten, werden der Klassenlehrkraft gemeldet und diese spricht<br />

die Massnahmen aus und kontrolliert die Ausführung.<br />

1. Leichte Strafen: 5 mal ums Schulhaus rennen, 3 mal die kleine<br />

Finnenbahn rennen, 2 Tage die Pausenaufsicht in der grossen Pause<br />

begleiten.<br />

2. Mittlere Strafen: einen Text abschreiben, eine Woche lang nach der<br />

Schule 15 Min. Abfall einsammeln, ein Bild malen, ein Gedicht auswendig<br />

lernen und der Klasse vortragen, 2 Seiten lesen.<br />

3. Starke Strafen: 1 Seite Mathe-Aufgaben lösen oder 1 Seite<br />

abschreiben. Eine Lektion im Schulzimmer arbeiten. Am freien<br />

Nachmittag im Schulhaus putzen helfen. Einen Aufsatz zum Vorfall<br />

schreiben.

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