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Lehreruniform - Primarschule Zwingen

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Krankheit – Abwesenheit – Ferienverlängerung<br />

Krankheit und andere Unterrichtsversäumnisse (z.B. Arzt- und<br />

Zahnarztbesuche) müssen der Lehrkraft am dem Tag, an dem das Kind<br />

dem Unterricht fernbleibt, wenn möglich aber vorher bekannt gegeben<br />

werden - dazu rufen Sie am besten in der Schule zwischen<br />

7.45 und 7.55 Uhr an oder von 9.45-10.10 Uhr: Tel. 061/761 33 80<br />

Die Nachricht wird von jeder Lehrkraft entgegen genommen<br />

und der Klassenlehrkraft ausgerichtet.<br />

Bei voraussehbaren Absenzen gilt folgendes Vorgehen:<br />

a) Absenzen und Urlaube von bis zu einem Tag werden unmittelbar<br />

vor dem Urlaub von der Klassenlehrkraft entschieden.<br />

b) Gesuche für Absenzen/Urlaube ab einem Tag bis zu zwei Wochen<br />

müssen spätestens zwei Wochen zum voraus an die Lehrkraft<br />

zuhanden der Schulleitung gestellt werden. Sie werden von der<br />

Schulleitung entschieden.<br />

c) Gesuche für Ferienverlängerungen müssen spätestens zwei<br />

Wochen zum voraus bei der Lehrkraft zuhanden der Schulleitung<br />

eingereicht werden. Sie werden durch die Schulleitung entschieden.<br />

d) Gesuche für Absenzen/Urlaube von mehr als zwei Wochen müssen<br />

an den Schulrat gestellt werden und spätestens 6 Wochen vor dem<br />

Urlaub dort eintreffen.<br />

Während der gesamten Primarschulzeit eines Kindes werden in der Regel<br />

nicht mehr als fünf Urlaubs- und Ferienverlängerungstage bewilligt. Bitte<br />

benützen Sie das Formular für Urlaubsgesuche am Ende der Broschüre!

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