Aufgabengliederungsplan - Quedlinburg
Aufgabengliederungsplan - Quedlinburg
Aufgabengliederungsplan - Quedlinburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Stadt <strong>Quedlinburg</strong><br />
<strong>Aufgabengliederungsplan</strong><br />
<strong>Aufgabengliederungsplan</strong> der Stadt <strong>Quedlinburg</strong><br />
1. Der <strong>Aufgabengliederungsplan</strong> gliedert die Aufgaben der Stadt <strong>Quedlinburg</strong>, die ihr als Kommunalverwaltung<br />
und untere Verwaltungsbehörde durch Gesetze zugewiesen sind bzw. die sie als freiwillige<br />
Aufgaben wahrnimmt, nach der bestehenden Verwaltungsstruktur und den Aufgabengruppen<br />
nach dem Modell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement e.V.<br />
(KGSt). Hierbei erfolgt eine Darstellung bis zur Ebene Stabsstelle/Sachgebiet.<br />
2. Bestimmungen über Zuständigkeiten in Fachgesetzen, der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung<br />
bleiben durch den <strong>Aufgabengliederungsplan</strong> unberührt.<br />
3. Der Plan dient als Rahmen für die gesamte Verwaltung. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit,<br />
sondern soll das Auffinden der zuständigen Organisationseinheit bzw. die Zuordnung einer<br />
nicht genannten Aufgabe zu einer Aufgabengruppe erleichtern. Eine Darstellung von Teilaufgaben<br />
bzw. von zur Aufgabenerledigung erforderlichen einzelnen Arbeitsvorgängen ist nicht beabsichtigt<br />
und würde die Lesbarkeit sowie die Bestandsdauer dieser Übersicht nachteilig beeinflussen.<br />
Für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung soll der Plan zur Transparenz des Aufgabenspektrums der<br />
Stadt beitragen und somit helfen, Irrwege (z.B. von Akten oder falsches Weiterleiten von Bürgern)<br />
zu vermeiden.<br />
Für die Bürger ist erkennbar, für welche Aufgaben die einzelnen Verwaltungsbereiche zuständig<br />
sind und welche Informationen dort verfügbar sind.<br />
4. Aufgeführt ist in der Regel die federführende Organisationseinheit. Federführung bedeutet die<br />
Verantwortung für die sach- und termingerechte Wahrnehmung der Aufgabe. In Einzelfällen, wo<br />
die Mitwirkung einer anderen Organisationseinheit von besonderer Wichtigkeit ist, ist dies ausdrücklich<br />
angeführt. Mitwirkung bedeutet die Leistung eines Arbeitsbeitrags der zu beteiligenden<br />
an die federführende Organisationseinheit. Dieser Arbeitsbeitrag kann verschiedener Art sein, z.B.<br />
Stellungnahme, Lieferung von technischen Unterlagen und Plänen, Zahlenmaterial usw.<br />
Die Art der Mitwirkung ist von Fall zu Fall verschieden und daher auch im <strong>Aufgabengliederungsplan</strong><br />
nicht generell festlegbar. Im übrigen ist es selbstverständlich, dass die Organisationseinheiten<br />
zusammenwirken müssen und sich bei ihrer Arbeit gegenseitig zu unterstützen haben.<br />
5. Der <strong>Aufgabengliederungsplan</strong> tritt mit Wirkung vom 23.12.2008 in Kraft und ersetzt die bisherigen<br />
Regelungen.<br />
Ergänzungen und Änderungen sind unverzüglich an Stabsstelle 0.6 Personalwesen zu melden.<br />
<strong>Quedlinburg</strong>, den 22.12.2008<br />
gez. Brecht<br />
Dr. Brecht<br />
Bürgermeister<br />
Seite 1 von 30