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Aufgabengliederungsplan - Quedlinburg

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Stadt <strong>Quedlinburg</strong><br />

<strong>Aufgabengliederungsplan</strong><br />

<strong>Aufgabengliederungsplan</strong> der Stadt <strong>Quedlinburg</strong><br />

1. Der <strong>Aufgabengliederungsplan</strong> gliedert die Aufgaben der Stadt <strong>Quedlinburg</strong>, die ihr als Kommunalverwaltung<br />

und untere Verwaltungsbehörde durch Gesetze zugewiesen sind bzw. die sie als freiwillige<br />

Aufgaben wahrnimmt, nach der bestehenden Verwaltungsstruktur und den Aufgabengruppen<br />

nach dem Modell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement e.V.<br />

(KGSt). Hierbei erfolgt eine Darstellung bis zur Ebene Stabsstelle/Sachgebiet.<br />

2. Bestimmungen über Zuständigkeiten in Fachgesetzen, der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung<br />

bleiben durch den <strong>Aufgabengliederungsplan</strong> unberührt.<br />

3. Der Plan dient als Rahmen für die gesamte Verwaltung. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit,<br />

sondern soll das Auffinden der zuständigen Organisationseinheit bzw. die Zuordnung einer<br />

nicht genannten Aufgabe zu einer Aufgabengruppe erleichtern. Eine Darstellung von Teilaufgaben<br />

bzw. von zur Aufgabenerledigung erforderlichen einzelnen Arbeitsvorgängen ist nicht beabsichtigt<br />

und würde die Lesbarkeit sowie die Bestandsdauer dieser Übersicht nachteilig beeinflussen.<br />

Für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung soll der Plan zur Transparenz des Aufgabenspektrums der<br />

Stadt beitragen und somit helfen, Irrwege (z.B. von Akten oder falsches Weiterleiten von Bürgern)<br />

zu vermeiden.<br />

Für die Bürger ist erkennbar, für welche Aufgaben die einzelnen Verwaltungsbereiche zuständig<br />

sind und welche Informationen dort verfügbar sind.<br />

4. Aufgeführt ist in der Regel die federführende Organisationseinheit. Federführung bedeutet die<br />

Verantwortung für die sach- und termingerechte Wahrnehmung der Aufgabe. In Einzelfällen, wo<br />

die Mitwirkung einer anderen Organisationseinheit von besonderer Wichtigkeit ist, ist dies ausdrücklich<br />

angeführt. Mitwirkung bedeutet die Leistung eines Arbeitsbeitrags der zu beteiligenden<br />

an die federführende Organisationseinheit. Dieser Arbeitsbeitrag kann verschiedener Art sein, z.B.<br />

Stellungnahme, Lieferung von technischen Unterlagen und Plänen, Zahlenmaterial usw.<br />

Die Art der Mitwirkung ist von Fall zu Fall verschieden und daher auch im <strong>Aufgabengliederungsplan</strong><br />

nicht generell festlegbar. Im übrigen ist es selbstverständlich, dass die Organisationseinheiten<br />

zusammenwirken müssen und sich bei ihrer Arbeit gegenseitig zu unterstützen haben.<br />

5. Der <strong>Aufgabengliederungsplan</strong> tritt mit Wirkung vom 23.12.2008 in Kraft und ersetzt die bisherigen<br />

Regelungen.<br />

Ergänzungen und Änderungen sind unverzüglich an Stabsstelle 0.6 Personalwesen zu melden.<br />

<strong>Quedlinburg</strong>, den 22.12.2008<br />

gez. Brecht<br />

Dr. Brecht<br />

Bürgermeister<br />

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