Biomasse- heizanlagen - O.Ö. Energiesparverband
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Förderung & Finanzierung<br />
Förderungen für Betriebe<br />
Betriebe können in Oberösterreich Förderungen (Bundes- und<br />
Landesförderung) für <strong>Biomasse</strong><strong>heizanlagen</strong> bis zu maximal<br />
44 % der Investitionskosten erhalten. Im Durchschnitt liegt<br />
die Förderung bei etwa 35 % der Gesamtinvestitionskosten.<br />
1. Umweltbundesförderung (österreichweit)<br />
Die Umweltförderung des Bundes unterstützt unterschiedliche<br />
Umweltschutzmaßnahmen nach Förderaktionen und<br />
-schwerpunkten. Derzeit gibt es u.a. folgende Umweltförderungen<br />
für Wärme aus <strong>Biomasse</strong> (abgewickelt durch die<br />
Kom-munalkredit Austria):<br />
• <strong>Biomasse</strong> Einzelanlagen und Mikronetze<br />
• Wärmeverteilung<br />
• <strong>Biomasse</strong> Nahwärme<br />
• Anschluss an eine Fernwärme<br />
Bei der Förderung von “<strong>Biomasse</strong>feuerungen zur zentralen Versorgung<br />
von betrieblich genutzten Objekten“, sind automatisch<br />
beschickte <strong>Biomasse</strong>feuerungsanlagen (Feuerungsanlage, Beschickung,<br />
Rauchgasreinigung) und Stückholzkessel in Zentralheizungssystemen<br />
(keine Kachelöfen, nur Kessel mit Typenprüfung<br />
ausschließlich für Holz, keine Allesbrenner) förderfähig.<br />
Es gilt die sogenannte “Nebenkostenregelung“, d. h. die Nebenkosten<br />
(z. B. Heizhaus, Spänesilo, Zerspaner bzw. Hacker<br />
etc.) können mitgefördert werden, jedoch maximal bis zu 75 %<br />
der Kosten der Feuerungsanlage.<br />
Es kann zwischen “de-minimis“-Projekten und Projekten über<br />
der „de-minimis“-Grenze gewählt werden. In der Regel gelten<br />
bei „de-minimis“ Förderungen (d.h. sämtliche „de-minimis“-Förderungen<br />
zu Gunsten eines Unternehmens bis zu einem maximalen<br />
Ausmaß von 200.000 € innerhalb von drei Jahren) die<br />
gesamten umweltrelevanten Investitionskosten als Förderungsbasis,<br />
der Fördersatz beträgt max. 30 %.<br />
Bei Förderungen über der „de-minimis“-Grenze sind die umweltrelevanten<br />
Mehrinvestitionskosten die Förderungsbasis. Der<br />
Fördersatz beträgt max. 40 %, begrenzt mit max. 30 % der<br />
gesamten umweltrelevanten Investitionskosten.<br />
Anlagen über 300 kW haben im Rahmen der Förderung –<br />
über die behördlich vorgeschriebenen Emissionsauflagen<br />
hinaus – folgende Grenzwerte für Staub und NO X dauerhaft<br />
einzuhalten und nach Projektumsetzung mittels Messgutachten<br />
nachzuweisen:<br />
thermische<br />
nennleistung<br />
Grenzwert<br />
2 NO ) [mg/Nm³]<br />
X<br />
Grenzwert<br />
Staub [mg/Nm³]<br />
≥ 0,5 mW<br />
< 1 mW<br />
≥ 1 mW<br />
< 2 mW<br />
≥ 2 mW<br />
< 5 mW<br />
≥ 5 mW<br />
< 10 mW<br />
≥ 10 mW<br />
250 250 200 200 100<br />
75 1 ) 50 20 10 10<br />
Grenzwerte bezogen auf 13% O 2 im Abgas bei Volllast.<br />
1) Wird anstelle von 75 mg/Nm³ freiwillig der Staubgrenzwert von 50 mg/Nm³<br />
erreicht, beträgt der Zuschlag 5% auf die umweltrelevanten Investitionskosten<br />
für die Heizzentrale ohne Fernwärmenetz, aber maximal 20.000 E. Ab dem<br />
01.10.2009 soll der Grenzwert für Staubemissionen im Leistungsbereich 500 –<br />
1.000 kW auf 50 mg/Nm³ als Fördervoraussetzung gesenkt werden.<br />
2) Die Grenzwertbestimmungen für NO X gelten für holzartige <strong>Biomasse</strong>. Beim<br />
Einsatz von Sonderbrennstoffen wird auf brennstoffspezifische Eigenschaften<br />
und Bescheidgrenzwerte Rücksicht genommen.<br />
Elektronische Fördereinreichung:<br />
Die elektronische Fördereinreichung ermöglicht es dem Förderwerber,<br />
mit dem einmaligen Ausfüllen des Antragsformulars<br />
direkt auf der Website ohne Übermittlung weiterer Unterlagen<br />
sein Förderungsansuchen bei der Kommunalkredit Public<br />
Consulting einbringen zu können. Möglich ist die elektronische<br />
Förderabwicklung u.a. für <strong>Biomasse</strong>-Einzelanlagen bis<br />
300 kW Nennwärmeleistung.<br />
2. zusätzliche Förderung des landes o<strong>Ö</strong> für <strong>Biomasse</strong>-<br />
einzelanlagen<br />
Die Förderung des Landes Oberösterreich für <strong>Biomasse</strong>-Einzelanlagen<br />
beträgt zusätzlich bis zu 20 % zur Bundesförderung.<br />
Auch der Anschluss an eine <strong>Biomasse</strong>-Nahwärme<br />
ist förderbar. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit<br />
Standort in Oberösterreich, die in die Neuanschaffung einer<br />
betrieblichen <strong>Biomasse</strong>anlage investieren. Ebenfalls antragsberechtigt<br />
sind Gemeinden, Vereine und Institutionen.<br />
3. anlagen – Contracting<br />
<strong>Biomasse</strong>-Anlagen können auch über Contracting finanziert<br />
werden, Details siehe Seite 22 – 23.<br />
Weitere information<br />
• Kommunalkredit Austria AG<br />
Betriebliche Umweltförderung im Inland<br />
Tel. 01-31631-213 (-212, -311)<br />
www.public-consulting.at<br />
• Land O<strong>Ö</strong><br />
Abt. Umweltschutz<br />
Tel. 0732-7720-14501<br />
www.land-oberoesterreich.gv.at<br />
• O.<strong>Ö</strong>. <strong>Energiesparverband</strong><br />
Tel. 0732-7720-14381<br />
www.energiesparverband.at<br />
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