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Biomasse- heizanlagen - O.Ö. Energiesparverband

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Förderung & Finanzierung<br />

Förderungen für Betriebe<br />

Betriebe können in Oberösterreich Förderungen (Bundes- und<br />

Landesförderung) für <strong>Biomasse</strong><strong>heizanlagen</strong> bis zu maximal<br />

44 % der Investitionskosten erhalten. Im Durchschnitt liegt<br />

die Förderung bei etwa 35 % der Gesamtinvestitionskosten.<br />

1. Umweltbundesförderung (österreichweit)<br />

Die Umweltförderung des Bundes unterstützt unterschiedliche<br />

Umweltschutzmaßnahmen nach Förderaktionen und<br />

-schwerpunkten. Derzeit gibt es u.a. folgende Umweltförderungen<br />

für Wärme aus <strong>Biomasse</strong> (abgewickelt durch die<br />

Kom-munalkredit Austria):<br />

• <strong>Biomasse</strong> Einzelanlagen und Mikronetze<br />

• Wärmeverteilung<br />

• <strong>Biomasse</strong> Nahwärme<br />

• Anschluss an eine Fernwärme<br />

Bei der Förderung von “<strong>Biomasse</strong>feuerungen zur zentralen Versorgung<br />

von betrieblich genutzten Objekten“, sind automatisch<br />

beschickte <strong>Biomasse</strong>feuerungsanlagen (Feuerungsanlage, Beschickung,<br />

Rauchgasreinigung) und Stückholzkessel in Zentralheizungssystemen<br />

(keine Kachelöfen, nur Kessel mit Typenprüfung<br />

ausschließlich für Holz, keine Allesbrenner) förderfähig.<br />

Es gilt die sogenannte “Nebenkostenregelung“, d. h. die Nebenkosten<br />

(z. B. Heizhaus, Spänesilo, Zerspaner bzw. Hacker<br />

etc.) können mitgefördert werden, jedoch maximal bis zu 75 %<br />

der Kosten der Feuerungsanlage.<br />

Es kann zwischen “de-minimis“-Projekten und Projekten über<br />

der „de-minimis“-Grenze gewählt werden. In der Regel gelten<br />

bei „de-minimis“ Förderungen (d.h. sämtliche „de-minimis“-Förderungen<br />

zu Gunsten eines Unternehmens bis zu einem maximalen<br />

Ausmaß von 200.000 € innerhalb von drei Jahren) die<br />

gesamten umweltrelevanten Investitionskosten als Förderungsbasis,<br />

der Fördersatz beträgt max. 30 %.<br />

Bei Förderungen über der „de-minimis“-Grenze sind die umweltrelevanten<br />

Mehrinvestitionskosten die Förderungsbasis. Der<br />

Fördersatz beträgt max. 40 %, begrenzt mit max. 30 % der<br />

gesamten umweltrelevanten Investitionskosten.<br />

Anlagen über 300 kW haben im Rahmen der Förderung –<br />

über die behördlich vorgeschriebenen Emissionsauflagen<br />

hinaus – folgende Grenzwerte für Staub und NO X dauerhaft<br />

einzuhalten und nach Projektumsetzung mittels Messgutachten<br />

nachzuweisen:<br />

thermische<br />

nennleistung<br />

Grenzwert<br />

2 NO ) [mg/Nm³]<br />

X<br />

Grenzwert<br />

Staub [mg/Nm³]<br />

≥ 0,5 mW<br />

< 1 mW<br />

≥ 1 mW<br />

< 2 mW<br />

≥ 2 mW<br />

< 5 mW<br />

≥ 5 mW<br />

< 10 mW<br />

≥ 10 mW<br />

250 250 200 200 100<br />

75 1 ) 50 20 10 10<br />

Grenzwerte bezogen auf 13% O 2 im Abgas bei Volllast.<br />

1) Wird anstelle von 75 mg/Nm³ freiwillig der Staubgrenzwert von 50 mg/Nm³<br />

erreicht, beträgt der Zuschlag 5% auf die umweltrelevanten Investitionskosten<br />

für die Heizzentrale ohne Fernwärmenetz, aber maximal 20.000 E. Ab dem<br />

01.10.2009 soll der Grenzwert für Staubemissionen im Leistungsbereich 500 –<br />

1.000 kW auf 50 mg/Nm³ als Fördervoraussetzung gesenkt werden.<br />

2) Die Grenzwertbestimmungen für NO X gelten für holzartige <strong>Biomasse</strong>. Beim<br />

Einsatz von Sonderbrennstoffen wird auf brennstoffspezifische Eigenschaften<br />

und Bescheidgrenzwerte Rücksicht genommen.<br />

Elektronische Fördereinreichung:<br />

Die elektronische Fördereinreichung ermöglicht es dem Förderwerber,<br />

mit dem einmaligen Ausfüllen des Antragsformulars<br />

direkt auf der Website ohne Übermittlung weiterer Unterlagen<br />

sein Förderungsansuchen bei der Kommunalkredit Public<br />

Consulting einbringen zu können. Möglich ist die elektronische<br />

Förderabwicklung u.a. für <strong>Biomasse</strong>-Einzelanlagen bis<br />

300 kW Nennwärmeleistung.<br />

2. zusätzliche Förderung des landes o<strong>Ö</strong> für <strong>Biomasse</strong>-<br />

einzelanlagen<br />

Die Förderung des Landes Oberösterreich für <strong>Biomasse</strong>-Einzelanlagen<br />

beträgt zusätzlich bis zu 20 % zur Bundesförderung.<br />

Auch der Anschluss an eine <strong>Biomasse</strong>-Nahwärme<br />

ist förderbar. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit<br />

Standort in Oberösterreich, die in die Neuanschaffung einer<br />

betrieblichen <strong>Biomasse</strong>anlage investieren. Ebenfalls antragsberechtigt<br />

sind Gemeinden, Vereine und Institutionen.<br />

3. anlagen – Contracting<br />

<strong>Biomasse</strong>-Anlagen können auch über Contracting finanziert<br />

werden, Details siehe Seite 22 – 23.<br />

Weitere information<br />

• Kommunalkredit Austria AG<br />

Betriebliche Umweltförderung im Inland<br />

Tel. 01-31631-213 (-212, -311)<br />

www.public-consulting.at<br />

• Land O<strong>Ö</strong><br />

Abt. Umweltschutz<br />

Tel. 0732-7720-14501<br />

www.land-oberoesterreich.gv.at<br />

• O.<strong>Ö</strong>. <strong>Energiesparverband</strong><br />

Tel. 0732-7720-14381<br />

www.energiesparverband.at<br />

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