Wahrnehmungsbericht 2013 - Österreichischer ...
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Praxisfälle<br />
b. Familiengerichtshilfe<br />
Im Zuge des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes<br />
<strong>2013</strong> wurde das neue Institut der Familiengerichtshilfe eingeführt.<br />
Durch dieses soll nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage die<br />
Qualität und die Nachhaltigkeit der Streitschlichtung und der gerichtlichen<br />
Verfahren und Entscheidungen in Angelegenheiten der<br />
Obsorge und des persönlichen Verkehrs verbessert werden. Bis Juli<br />
2014 soll die Familiengerichtshilfe an sämtlichen Bezirksgerichten<br />
Österreichs eingerichtet sein. Ein Kollege beklagt in dem Zusammenhang<br />
die telefonische Unerreichbarkeit der Mitarbeiter der Familiengerichtshilfe<br />
eines Wiener Bezirksgerichtes. Ein Feldversuch ergab<br />
jedoch, dass dies bei den (willkürlich ausgewählten) Bezirksgerichten<br />
Bruck an der Mur und Amstetten problemlos möglich war.<br />
Ein Rechtsanwalt aus Salzburg beklagt zudem, dass die Außerstreitabteilungen<br />
des BG Salzburg sowie das BG St. Johann im Pongau<br />
generell nur sehr schwer telefonisch erreichbar seien. Vor allem die<br />
Richter, so der Eindruck des Kollegen, würden richtiggehend abgeschirmt<br />
werden – häufig seien ganze Geschäftsabteilungen überhaupt<br />
nicht erreichbar.<br />
c. Eintragungsgebühr Grundbuch<br />
Heftig kritisiert wird die Vorgangsweise der Kostenbeamten des BG<br />
Salzburg betreffend die Anwendung des § 26 GGG. Die von den<br />
Kostenbeamten zahlreich erlassenen Verbesserungsaufträge führen<br />
zu einer erheblichen Mehrbelastung und sind zudem in vielen Fällen<br />
unbegründet (siehe dazu Seite 7).<br />
d. Schlechte Lesbarkeit elektronisch<br />
eingebrachter Urkunden<br />
Ein Wiener Kollege beklagt, dass es immer wieder Probleme mit<br />
angeblich unlesbaren elektronisch eingebrachten Urkunden gebe.<br />
So habe etwa das BG Mödling die Rechtskraftbestätigung auf einem<br />
Einantwortungsbeschluss aus dem eigenen Haus nicht lesen können,<br />
was zu einem Verbesserungsauftrag und letztlich einer Antragsabweisung<br />
geführt habe. Es wird angeregt innerhalb der Justiz zu<br />
eruieren, woraus die schlechte Lesbarkeit resultiert und entsprechende<br />
Vorkehrungen zu treffen, um solche Probleme künftig<br />
zu verhindern.<br />
4. Grundbuch<br />
a. Rasche Abwicklung<br />
Auch mit Lob soll nicht gespart werden: Von einer außergewöhnlich<br />
raschen Erledigung beim BG Korneuburg berichtet ein Wiener Kollege:<br />
Im Zuge der Verbücherung eines Kaufvertrages ist am Freitag vor<br />
Pfingsten, kurz vor 14.00 Uhr, ein Grundbuchsgesuch mit der Einverleibung<br />
eines Eigentumsrechts eingebracht worden. Der positive<br />
Grundbuchsbeschluss wurde bereits am Dienstag nach Pfingsten um<br />
die Mittagszeit gefasst.<br />
Ebenfalls sehr rasch erledigte das BG St. Johann im Pongau ein<br />
An suchen eines Salzburger Kollegen. Dieser hat an einem Freitag, um<br />
13.00 Uhr, Urkunden aus der Urkundensammlung des Grundbuchs<br />
angefordert und diese bereits am Montag darauf, um 11.30 Uhr,<br />
erhalten.<br />
b. Personalmangel<br />
Jedoch wird aus Salzburg auch Negatives berichtet. So wirkt sich ein<br />
offenbar massiver Mangel an Grundbuch-Rechtspflegern beim BG<br />
Hallein äußerst nachteilig auf die Erledigung von Gesuchen aus.<br />
Es wird etwa berichtet, dass die Grundbuchs-Abteilung bereits seit<br />
Monaten unbesetzt ist. Das führe dazu, dass nur einfache Gesuche<br />
erledigt werden – aufwändigere Erledigungen hingegen würden aufgeschoben<br />
werden. Dies, obwohl nicht absehbar ist, ab wann sich an<br />
dieser Situation wieder etwas ändern werde. Offenbar, so berichtet<br />
ein Salzburger Kollege weiter, herrsche auch ein eklatanter Mangel<br />
an Nachwuchs-Rechtspflegern, was keine Verbesserung der Situation<br />
in nächster Zukunft erwarten lasse.<br />
Auch vom BG Leopoldstadt wird berichtet, dass eine Bearbeitungszeit<br />
von unter vier Wochen bei Grundbuchsgesuchen aufgrund der personellen<br />
Besetzung nicht möglich sei.<br />
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