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Wahrnehmungsbericht 2013 - Österreichischer ...

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Praxisfälle<br />

b. Familiengerichtshilfe<br />

Im Zuge des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes<br />

<strong>2013</strong> wurde das neue Institut der Familiengerichtshilfe eingeführt.<br />

Durch dieses soll nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage die<br />

Qualität und die Nachhaltigkeit der Streitschlichtung und der gerichtlichen<br />

Verfahren und Entscheidungen in Angelegenheiten der<br />

Obsorge und des persönlichen Verkehrs verbessert werden. Bis Juli<br />

2014 soll die Familiengerichtshilfe an sämtlichen Bezirksgerichten<br />

Österreichs eingerichtet sein. Ein Kollege beklagt in dem Zusammenhang<br />

die telefonische Unerreichbarkeit der Mitarbeiter der Familiengerichtshilfe<br />

eines Wiener Bezirksgerichtes. Ein Feldversuch ergab<br />

jedoch, dass dies bei den (willkürlich ausgewählten) Bezirksgerichten<br />

Bruck an der Mur und Amstetten problemlos möglich war.<br />

Ein Rechtsanwalt aus Salzburg beklagt zudem, dass die Außerstreitabteilungen<br />

des BG Salzburg sowie das BG St. Johann im Pongau<br />

generell nur sehr schwer telefonisch erreichbar seien. Vor allem die<br />

Richter, so der Eindruck des Kollegen, würden richtiggehend abgeschirmt<br />

werden – häufig seien ganze Geschäftsabteilungen überhaupt<br />

nicht erreichbar.<br />

c. Eintragungsgebühr Grundbuch<br />

Heftig kritisiert wird die Vorgangsweise der Kostenbeamten des BG<br />

Salzburg betreffend die Anwendung des § 26 GGG. Die von den<br />

Kostenbeamten zahlreich erlassenen Verbesserungsaufträge führen<br />

zu einer erheblichen Mehrbelastung und sind zudem in vielen Fällen<br />

unbegründet (siehe dazu Seite 7).<br />

d. Schlechte Lesbarkeit elektronisch<br />

eingebrachter Urkunden<br />

Ein Wiener Kollege beklagt, dass es immer wieder Probleme mit<br />

angeblich unlesbaren elektronisch eingebrachten Urkunden gebe.<br />

So habe etwa das BG Mödling die Rechtskraftbestätigung auf einem<br />

Einantwortungsbeschluss aus dem eigenen Haus nicht lesen können,<br />

was zu einem Verbesserungsauftrag und letztlich einer Antragsabweisung<br />

geführt habe. Es wird angeregt innerhalb der Justiz zu<br />

eruieren, woraus die schlechte Lesbarkeit resultiert und entsprechende<br />

Vorkehrungen zu treffen, um solche Probleme künftig<br />

zu verhindern.<br />

4. Grundbuch<br />

a. Rasche Abwicklung<br />

Auch mit Lob soll nicht gespart werden: Von einer außergewöhnlich<br />

raschen Erledigung beim BG Korneuburg berichtet ein Wiener Kollege:<br />

Im Zuge der Verbücherung eines Kaufvertrages ist am Freitag vor<br />

Pfingsten, kurz vor 14.00 Uhr, ein Grundbuchsgesuch mit der Einverleibung<br />

eines Eigentumsrechts eingebracht worden. Der positive<br />

Grundbuchsbeschluss wurde bereits am Dienstag nach Pfingsten um<br />

die Mittagszeit gefasst.<br />

Ebenfalls sehr rasch erledigte das BG St. Johann im Pongau ein<br />

An suchen eines Salzburger Kollegen. Dieser hat an einem Freitag, um<br />

13.00 Uhr, Urkunden aus der Urkundensammlung des Grundbuchs<br />

angefordert und diese bereits am Montag darauf, um 11.30 Uhr,<br />

erhalten.<br />

b. Personalmangel<br />

Jedoch wird aus Salzburg auch Negatives berichtet. So wirkt sich ein<br />

offenbar massiver Mangel an Grundbuch-Rechtspflegern beim BG<br />

Hallein äußerst nachteilig auf die Erledigung von Gesuchen aus.<br />

Es wird etwa berichtet, dass die Grundbuchs-Abteilung bereits seit<br />

Monaten unbesetzt ist. Das führe dazu, dass nur einfache Gesuche<br />

erledigt werden – aufwändigere Erledigungen hingegen würden aufgeschoben<br />

werden. Dies, obwohl nicht absehbar ist, ab wann sich an<br />

dieser Situation wieder etwas ändern werde. Offenbar, so berichtet<br />

ein Salzburger Kollege weiter, herrsche auch ein eklatanter Mangel<br />

an Nachwuchs-Rechtspflegern, was keine Verbesserung der Situation<br />

in nächster Zukunft erwarten lasse.<br />

Auch vom BG Leopoldstadt wird berichtet, dass eine Bearbeitungszeit<br />

von unter vier Wochen bei Grundbuchsgesuchen aufgrund der personellen<br />

Besetzung nicht möglich sei.<br />

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