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"Haftungsrecht im Umgang mit FEM und Kurzvorstellung des ...

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Dr. Sebastian Kirsch, Richter am Amtsgericht Garmisch-<br />

Partenkirchen<br />

7.5.2013<br />

Es gibt ein paar Beweiserleichterungen, bei denen man sich tatsächlich<br />

„rechtfertigen“ muss<br />

zB. Erfolgte der Sturz<br />

unter Bedingungen, in denen das Risiko eines Sturzereignisses voll<br />

beherrschbar gewesen wäre, <strong>im</strong> eigentlichen Aufgabenbereich <strong>des</strong><br />

Pflegepersonals, namentlich bei Bewegungs- <strong>und</strong> Transportmaßnahmen<br />

zum Beispiel bei Gehübungen unter Aufsicht, Umlagerungen,<br />

Patiententransport<br />

oder<br />

außerhalb solcher Situationen ?<br />

28.04.2013 Haftungsfragen bei der Vermeidung<br />

27<br />

von Fixierungen<br />

Es geht um die Beweislast:<br />

Ein Fehler wird vermutet, wenn ...<br />

wenn es um Risiken insbesondere aus dem Einrichtungsbetrieb<br />

geht, die von dem Träger <strong>und</strong> dem dort tätigen Personal voll<br />

beherrscht werden können.<br />

Dann muss der Träger das Gegenteil nachweisen, dass der Sturz nicht<br />

auf einem Fehlverhalten <strong>des</strong> Personals beruht.<br />

28.04.2013 Haftungsfragen bei der Vermeidung<br />

28<br />

von Fixierungen<br />

Fachtag Hengersberg 14

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