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"Haftungsrecht im Umgang mit FEM und Kurzvorstellung des ...

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Dr. Sebastian Kirsch, Richter am Amtsgericht Garmisch-<br />

Partenkirchen<br />

7.5.2013<br />

Von was träumen die denn?<br />

voll beherrschbare Risiken?<br />

Voll beherrschbar sind Risiken dann, wenn sie nicht vorrangig aus den Eigenheiten<br />

<strong>des</strong> menschlichen Organismus erwachsen, sondern aus einem Bereich stammen,<br />

<strong>des</strong>sen Gefahren von der Seite <strong>des</strong> Trägers voll beherrscht <strong>und</strong> ausgeschlossen<br />

werden können <strong>und</strong> müssen.<br />

Hieraus folgt, dass der Patient/Bewohner in diesen Fällen gerade nicht die<br />

Möglichkeit hat, auf die Verwirklichung <strong>des</strong> Risikos Einfluss zu nehmen. Voll<br />

beherrschbare Risiken werden vielmehr durch den Einrichtungsbetrieb gesetzt <strong>und</strong><br />

sind auch nur durch Träger <strong>und</strong> sein Personal beeinflussbar.<br />

28.04.2013 Haftungsfragen bei der Vermeidung<br />

von Fixierungen<br />

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2. Wie lässt sich der Bereich voll beherrschbarer Risiken abgrenzen?<br />

Der Beherrschung der Risiken ist nur dann möglich, wenn der Träger/die<br />

Pflegenden tatsächlich auch Einfluss auf eine eventuelle Risikoverwirklichung<br />

hat/haben. Sobald der Patient selbst oder Dritte (zusätzlich) die Möglichkeit der<br />

Einwirkung haben, stammt das Risiko nicht mehr nur aus dem<br />

Verantwortungsbereich der Pflege , kann also von ihm nicht mehr voll beherrscht<br />

<strong>und</strong> ausgeschlossen werden, da er auf das Verhalten <strong>des</strong> Bewohners oder Dritter<br />

keinen direkten Einfluss hat.<br />

28.04.2013 Haftungsfragen bei der Vermeidung<br />

von Fixierungen<br />

32<br />

Fachtag Hengersberg 16

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