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Aus der 64. Stadtratssitzung des Stadtrates der Stadt Rieneck am 23 ...

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<strong>Aus</strong> <strong>der</strong> <strong>64.</strong> <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rieneck</strong> <strong>am</strong> <strong>23</strong>. Januar 2006<br />

Der 1. Bürgermeister Waldemar Horn begrüßt als Vorsitzen<strong>der</strong> die erschienenen <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong><br />

sowie die übrigen Anwesenden.<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, ordnungsgemäß geladen zu haben.<br />

Entschuldigt sind die <strong>Stadt</strong>räte Ralf Burkart, Georg Schuhmann und Armin Walter. Die<br />

Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />

1. Genehmigung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

Auf Nachfrage <strong>des</strong> Vorsitzenden bestehen gegen die vorliegende Tagesordnung mit<br />

Erweiterung um den neuen Tagesordnungspunkt 2.3 im nicht-öffentlichen Teil (Stellplatzablösung)<br />

keine Einwände. Sie ist d<strong>am</strong>it einstimmig genehmigt.<br />

2. Genehmigung <strong>des</strong> öffentlichen Teils <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 63. <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong><br />

vom 19. Dezember 2005<br />

Auf Nachfrage bestehen keine Einwände gegen den öffentlichen Teil <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schriften<br />

zur 63. <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong>. Die Nie<strong>der</strong>schrift ist hiermit einstimmig genehmigt.<br />

3. Bauanträge;<br />

3.1 Tekturantrag von Herrn Rene Marx, Dürrhoffeld 5, 97794 <strong>Rieneck</strong><br />

Von Rene Marx sind <strong>am</strong> 09. Januar 2006 Tekturplanunterlagen eingereicht worden<br />

zu seinem Bauvorhaben Neubau einer landwirtschaftlichen Hofstelle auf dem<br />

Grundstück Fl.Nr. 4567.<br />

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Es beinhaltet eine landwirtschaftliche Maschinenhalle<br />

und Bergehalle mit 39,80 m x 14,30 m sowie eine überdachte La<strong>des</strong>telle<br />

mit 39,80 m x 4,00 m.<br />

Um Nutzungen im angrenzenden Gewerbegebiet Dürrhoffeld nicht einzuschränken<br />

o<strong>der</strong> zu gefährden, wurde das gemeindliche Einvernehmen mit Beschluss vom 20.<br />

September 2004 unter <strong>der</strong> Auflage erteilt, dass eine Schafhaltung auf dieser landwirtschaftlichen<br />

Hofstelle jetzt und künftig ausgeschlossen ist.<br />

Das Landrats<strong>am</strong>t Main-Spessart erteilte mit Bescheid vom 28.04.2005 die baurechtliche<br />

Genehmigung mit diversen Auflagen. Nach mehreren Baukontrollen stellte das<br />

Landrats<strong>am</strong>t <strong>am</strong> 08.11.2005 den Bau förmlich ein, da die Auflagen von Seiten <strong>des</strong><br />

Bauherrn nicht eingehalten wurden.<br />

Die Außenwand wurde um ca. 4 m nach Südosten verschoben. Dadurch würde sich<br />

die Grund- bzw. Nutzfläche <strong>der</strong> Halle nicht unwesentlich vergrößern. Dies hätte<br />

<strong>Aus</strong>wirkungen auf die Privilegierungsvoraussetzungen.<br />

Des Weiteren wurde im nordöstlichen Bereich <strong>des</strong> Grundstücks eine ca. 90 m x 30 m<br />

große Fläche aufgeschüttet und einplaniert. Hierfür lag ebenfalls keine Genehmigung<br />

vor. Die Nutzung als Lagerplatz sieht das Landrats<strong>am</strong>t als problematisch an,<br />

da auf dem Grundstück Fl.Nr. 6020 bereits ein Lagerplatz unterhalten wird. Das<br />

Landrats<strong>am</strong>t schlägt mit Schreiben vom 16.11.2005 daher vor, den Lagerplatz an <strong>der</strong><br />

Hofstelle anzulegen und die Lagerfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 6020 zu rekultivieren,<br />

zumal diese wegen <strong>der</strong> Lage im Landschaftsschutzgebiet und einer denkbar<br />

ungünstigen Zufahrt ohnehin als ungünstig anzusehen ist.


Die Tekturplanunterlagen beinhalten nun den Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle<br />

mit den <strong>Aus</strong>maßen 42,19 m x 19,03 m sowie eine Geländeauffüllung für<br />

Lagerflächen.<br />

<strong>Aus</strong> den Antragsunterlagen geht nicht hervor, dass – entgegen <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung <strong>des</strong><br />

Landrats<strong>am</strong>tes – auf die Baugenehmigung für den Lagerplatz auf dem Grundstück<br />

Fl. Nr. 6020 verzichtet und die Fläche rekultiviert wird. Laut Günther Marx wird dieser<br />

Lagerplatz jedoch von <strong>der</strong> Fa. Marx GmbH unterhalten, was wie<strong>der</strong>um mit dem jetzigen<br />

Bauvorhaben nichts zu tun hat.<br />

Franz Marx erhält einvernehmlich das Wort und erläutert nochmals den bekannten<br />

Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass es nicht um einen Gewerbebetrieb son<strong>der</strong>n<br />

um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt.<br />

Es wird beschlossen, dem Bauvorhaben mit dem Hinweis, dass die vorhandene Zufahrt<br />

(Wirtschaftsweg) nur für eine Achslast von 5 to zugelassen ist, und <strong>der</strong> Auflage,<br />

dass das Oberflächenwasser nicht in die städtische Kanalisation eingeleitet werden<br />

soll, zuzustimmen und die Antragsunterlagen dem Landrats<strong>am</strong>t Main-Spessart zur<br />

Genehmigung vorzulegen.<br />

3.2 Bauantrag von Kurt und Britta Maiberger, Schneckenweg 8 a, 97794 <strong>Rieneck</strong><br />

Von Kurt und Britta Maiberger, Schneckenweg 8 a in 97794 <strong>Rieneck</strong>, liegen Bauantragsunterlagen<br />

zur Erweiterung <strong>des</strong> bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstücken<br />

Fl.Nr. 3827, Fließenbachstraße 7, vor.<br />

Das Vorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Die Nachbarunterschriften<br />

sind vollständig.<br />

Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und die Antragsunterlagen<br />

an das Landrats<strong>am</strong>t Main-Spessart zur Genehmigung weiterzuleiten.<br />

4. Feststellung <strong>der</strong> Jahresverluste 2004 für die städtische Wasserversorgungsanlage<br />

und den Wirtschaftsbetrieb im Bürgerzentrum<br />

Die Jahresabschlüsse 2004 für die o.a. Betriebe gewerblicher Art wurden vom Bayerischen<br />

Kommunalen Prüfungsverband <strong>am</strong> <strong>23</strong>. Dezember 2005 erstellt. Die entsprechenden<br />

Steuererklärungen wurden vom 1. Bürgermeister Horn unterzeichnet und<br />

beim Finanz<strong>am</strong>t Lohr a. Main eingereicht.<br />

4.1 Der Jahresverlust für die städtische Wasserversorgungsanlage beträgt 8.268,81 €<br />

(Vorjahr 6.571,82 €) und soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Bilanz<br />

schließt in Aktiva und Passiva mit 574.214,09 € (Vorjahr 562.627,71 €) und ist festzustellen.<br />

Die Verbindlichkeiten bei <strong>der</strong> Gemeinde sollen weiterhin banküblich verzinst<br />

werden.<br />

Es wird beschlossen, die Bilanz in Aktiva und Passiva mit 574.214,09 € festzustellen.<br />

Der Verlust in Höhe von 8.268,81 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die Verbindlichkeiten<br />

bei <strong>der</strong> Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen.<br />

4.2 Der Jahresverlust 2004 für den Wirtschaftsbetrieb im Bürgerzentrum beträgt<br />

76.243,87 € (Vorjahr 60.012,04 €) und soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.<br />

Die Bilanz schließt in Aktiva und Passiva mit 873.679,67 € (Vorjahr 903.947,12 €)<br />

und ist festzustellen.


Es wird vorgeschlagen, die Bilanz in Aktiva und Passiva mit 873.679,67 € festzustellen<br />

sowie den Jahresverlust 2004 in Höhe von 76.243,87 € auf neue Rechnung vorzutragen<br />

und zur Stärkung <strong>des</strong> Eigenkapitals werden 500.000,00 € den Verbindlichkeiten<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> entnommen und die allgemeine Rücklage um diesen Betrag erhöht.<br />

5. Verkehrsüberwachung;<br />

Beteiligung <strong>am</strong> Erwerb einer mobilen Geschwindigkeitsmeßanlage<br />

Die Gebietsverkehrswacht Gemünden a. Main e.V. hat mit Schreiben vom<br />

28.11.2005 angeregt, dass eine Geschwindigkeitsmeßanlage von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Gemünden<br />

a. Main, <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rieneck</strong>, <strong>der</strong> VGem Burgsinn und <strong>der</strong> VGem Gemünden erworben<br />

werden sollte, um die offensichtlich notwendigen Geschwindigkeitsmessungen<br />

in geringeren Abständen durchführen zu können.<br />

Der Anschaffungspreis <strong>der</strong> Geschwindigkeitsmeßanlage inkl. Software liegt bei ca.<br />

5.000,00 € und könnte anteilig von den betreffenden Nutzern und durch einen Zuschuss<br />

in Höhe von ca. 1.000,00 € <strong>der</strong> Gebietsverkehrswacht aufgebracht werden.<br />

Nachdem sich schon einige Sinngrundgemeinden für eine verringerte Teilnehmerzahl<br />

ausgesprochen haben, um die Anlage entsprechend öfter nutzen zu können,<br />

sollte über eine abgeän<strong>der</strong>te Variante unter Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rieneck</strong> und <strong>der</strong><br />

VGem Burgsinn beraten werden. Auch hierzu würde die Gebietsverkehrswacht einen<br />

Zuschuss leisten.<br />

Es wird beschlossen, dass mit den interessierten Nachbarkommunen eine Einigung<br />

zur Beschaffung <strong>der</strong> vorgenannten Geschwindigkeitsmeßanlage gesucht werden<br />

soll; <strong>der</strong> Vorsitzende wird ermächtigt, eine Vereinbarung abzuschließen, die innerhalb<br />

eines Kostenrahmens von bis zu 1.200,00 € für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rieneck</strong> liegt.<br />

6. Bericht <strong>des</strong> Bürgermeisters, kurze Anfragen<br />

• Wasserversorgungsanlage<br />

Am 17.01.2006 fand eine Besprechung mit den Herren Andreas Baur und Christian<br />

Heitel vom Ingenieurbüro Baur Consult im Rathaus statt. Hierbei wurde über erfor<strong>der</strong>liche<br />

Unterlagen für die Planung sowie die Aufgabenverteilung gesprochen. Die<br />

weitere Vorgehensweise wurde erläutert. Unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass eine rechtzeitige<br />

Genehmigung durch die zuständigen Fachbehörden erfolgt, kann mit einem<br />

Baubeginn im Spätsommer 2006 gerechnet werden, so dass eine Fertigstellung <strong>der</strong><br />

Rohbaumaßnahmen bis Ende 2006 möglich ist. Nach Abschluss <strong>der</strong> Installationsarbeiten<br />

kann die Inbetriebnahme voraussichtlich Mitte 2007 erfolgen. Die Kosten werden<br />

demzufolge zu ca. einem Drittel auf 2006 und zu zwei Dritteln auf 2007 verteilt.<br />

• Überleitungskanal zur Kläranlage Schaippach<br />

Wir hatten <strong>am</strong> 18.01.2006 innerhalb <strong>der</strong> Verwaltung ein Gespräch mit Herrn Rainer<br />

Auktor von <strong>der</strong> Büro Auktor Ingenieur GmbH. Aufgrund <strong>der</strong> Zusatzvereinbarung aus<br />

dem Jahre 1992 zum bestehenden Ingenieurvertrag in <strong>der</strong> aktuellen Fassung ist die<br />

Auktor Ingenieur GmbH mit den Planungen und <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Schmutzfrachtberechnung<br />

beauftragt. Hierzu ist kein erneuter Beschluss erfor<strong>der</strong>lich. Die Bemessungen<br />

<strong>der</strong> vorhandenen Becken sind auf den Anschlusswert 3.000 Einwohnerwerte zu<br />

überprüfen. Die Fremdwassersanierung sollte im Frühjahr 2006 zunächst durch<br />

Fernsehaufnahmen für das restliche Kanalnetz fortgeführt werden. Auch <strong>der</strong> sanierte<br />

Teilbereich ist durch erneute Befahrung zu kontrollieren.


• Anschluss an Zentralkläranlage Gemünden a. Main<br />

Mit dem Kommunalunternehmen <strong>Stadt</strong>werke Gemünden a. Main, vertreten durch die<br />

Herren Schnei<strong>der</strong> und Brüssow, hat im Beisein von Frau Dzioba, Remondis Aqua<br />

GmbH & Co. KG, sowie <strong>der</strong> Herren Schreier und Kraus, beide Ing.-Büro Köhl GmbH,<br />

und Rainer Auktor, Auktor Ingenieur GmbH, <strong>am</strong> 18.01.2006 eine Besprechung stattgefunden.<br />

Der Zulaufkanal, die Schmutzfrachtberechnung und die Fremdwassersanierung<br />

waren hierbei die Hauptthemen. Die Zuständigkeiten und Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />

<strong>der</strong> beteiligten Büros wurden ebenso besprochen.<br />

Am nächsten Donnerstagvormittag wird ein weiteres Gespräch zum Anschluss an<br />

die Zentralkläranlage Gemünden a. Main mit dem Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Aschaffenburg<br />

und dem Landrats<strong>am</strong>t Main-Spessart bei den <strong>Stadt</strong>werken Gemünden a. Main<br />

unter Mitwirkung <strong>der</strong> beteiligten Ingenieurbüros erfolgen.<br />

• Satzungsbüro Müller<br />

Das Büro Müller wird eine kurze Zus<strong>am</strong>menfassung <strong>der</strong> Inhalte <strong>des</strong> Gesprächs ü-<br />

bersenden. Im Frühjahr werden die betreffenden Flächen ermittelt, um Kosten aus<br />

<strong>der</strong> Wasserversorgung und Abwasserentsorgung entsprechend umlegen zu können.<br />

• Antrag auf Sperrung <strong>der</strong> Staatsstraße <strong>23</strong>03 im Zuge <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt <strong>Rieneck</strong><br />

Zu unserem Antrag vom 17.10.2005 ging <strong>am</strong> <strong>23</strong>.12.2005 das Antwortschreiben <strong>des</strong><br />

Amtschefs <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums <strong>des</strong> Innern ein. Dieses Schreiben<br />

wird vom Vorsitzenden verlesen. In diesem Schreiben wird zu den verschiedenen<br />

Voraussetzungen, die für eine Sperrung nötig sind, auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Verhältnisse<br />

in <strong>Rieneck</strong> Stellung genommen. Letztlich geht daraus hervor, dass die örtlichen<br />

Gegebenheiten die beantragte Sperrung nicht zulassen und eine Beseitigung<br />

<strong>der</strong> unbefriedigenden Situation erst mit Verwirklichung <strong>der</strong> Verlegung <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt<br />

möglich ist. Zum Schutz vor Unfällen und zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Sicherheit<br />

<strong>des</strong> Verkehrs wurde die bislang bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 30<br />

km/h zwischen Hauptstraße 1 und 17 auf höchstzulässige 10 km/h reduziert.<br />

Mit Hinweis auf die zu vergleichende verkehrsrechtlichen Regelungen, die gemäß<br />

aktuellem Pressebericht in Würzburg angegangen werden, soll nach Meinung <strong>des</strong><br />

Gremiums darauf hingewiesen werden, dass durch die neueste Regelungsmöglichkeit<br />

„Transit-Verbot“ das Schreiben <strong>des</strong> Innenministeriums schon überholt ist. Die<br />

Möglichkeit <strong>der</strong> Verwendung dieser neuen Beschil<strong>der</strong>ung im Zuge <strong>der</strong> St <strong>23</strong>03 sollte<br />

von <strong>der</strong> zuständigen Straßenverkehrsbehörde umfassend geprüft werden.

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