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Aus der 88. Stadtratssitzung des Stadtrates der Stadt Rieneck am 08 ...

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<strong>Aus</strong> <strong>der</strong> <strong>88.</strong> <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rieneck</strong> <strong>am</strong> <strong>08</strong>. Oktober 2007<br />

Der Vorsitzende eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die hierzu erschienenen Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong>. Zuhörer und ein Vertreter <strong>der</strong> Presse sind nicht anwesend. Er stellt fest, ordnungsgemäß<br />

geladen zu haben. Entschuldigt sind folgende Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong>: Klaus<br />

Beiler, Andreas Lind, Armin Walter und Karl Heinz Wiesenfel<strong>der</strong>.<br />

Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />

1. Genehmigung <strong>der</strong> Tagesordnung <strong>der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong><br />

Auf Nachfrage <strong>des</strong> Vorsitzenden bestehen gegen die vorliegende Tagesordnung keine Einwände.<br />

Sie ist d<strong>am</strong>it einstimmig genehmigt.<br />

2. Genehmigung <strong>des</strong> öffentlichen Teils <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 87. <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong> vom<br />

17. September 2007<br />

Auf Nachfrage bestehen keine Einwendungen zum öffentlichen Teil <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift zur 87.<br />

<strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong> vom 17. September 2007.<br />

Der öffentliche Teil dieser Nie<strong>der</strong>schrift ist hiermit genehmigt.<br />

3. Naturfriedhof FriedWald<br />

3.1 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes;<br />

Grünfläche „Naturfriedhof“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rieneck</strong> hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 30.07.2007 den nach erfolgter Abwägung<br />

zur frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung vorliegenden Entwurf <strong>der</strong> 4. Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>des</strong> Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

30.07.2007 gebilligt und beschlossen, die Behörden nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB und die<br />

Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 2 BauGB zum gebilligten Entwurf zu beteiligen.<br />

Der Planentwurf <strong>der</strong> 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht<br />

in <strong>der</strong> Fassung vom 30.07.2007 lag - nach Bekanntmachung im Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rieneck</strong> vom 18.<strong>08</strong>.2007 - bis zum 25.09.2007 im Rathaus <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rieneck</strong> während <strong>der</strong><br />

allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.<br />

Gleichzeitig wurden die betroffenen Träger öffentlicher Belange <strong>am</strong> vorgenannten Bauleitverfahren<br />

schriftlich von <strong>der</strong> aktuellen Beschlusslage in Kenntnis gesetzt. Ihnen wurde <strong>der</strong><br />

Entwurf <strong>der</strong> 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht mit<br />

<strong>der</strong> Bitte um Stellungnahme übersandt.<br />

Abschließend sind nun die Abwägung zu den eingegangenen Stellungsnahmen sowie die<br />

Billigung <strong>der</strong> aktuellen Fassung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans durch Beschlüsse erfor<strong>der</strong>lich,<br />

bevor <strong>der</strong> Satzungsbeschluss erfolgen kann.<br />

Beschlussvorschläge<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit und <strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

1) Behandlung <strong>der</strong> Stellungnahmen<br />

Dem <strong>Stadt</strong>rat werden die nachfolgenden Stellungnahmen vorgelegt. Nach <strong>der</strong> Behandlung<br />

<strong>der</strong> Stellungnahmen und Abwägung <strong>der</strong> Belange gelangt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat zu folgendem Ergebnis:


zu 1)<br />

Amt für Landwirtschaft und Forsten<br />

Stellungnahme vom 22.<strong>08</strong>.2007<br />

I) Bereich Landwirtschaft: Keine Anregungen<br />

II) Bereich Forsten (Stellungnahme vom 18.06.2007 weiter gültig)<br />

Beschlussvorschlag: Der <strong>Stadt</strong>rat hat die Stellungnahme (weiteres Verfahren zur Rodungsgenehmigung,<br />

Friedhofsordnung, Betretungsrecht, Wegegebote, forstliche Bewirtschaftung<br />

angrenzen<strong>der</strong> Flächen, Pflege- und Entwicklungskonzept, Rückwidmung) bereits in <strong>der</strong> Sitzung<br />

vom 30.07.2007 behandelt, zur Kenntnis genommen und soweit erfor<strong>der</strong>lich berücksichtigt.<br />

Der Beschluss ist weiterhin gültig.<br />

Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.<br />

zu 2)<br />

zu 3)<br />

zu 4)<br />

Bayerisches Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Denkmalpflege, Bodendenkmalpflege<br />

Stellungnahme vom 16.<strong>08</strong>.2007<br />

Hinweis:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hat die Hinweise zu Bodendenkmalfunden (Art. 8 Absatz 1 und 2,<br />

DSchG) bereits in <strong>der</strong> Sitzung vom 30.07.2007 behandelt und zur Kenntnis genommen.<br />

In die Begründung zur 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes ist bereits ein Hinweis<br />

zur Bodendenkmalpflege aufgenommen.<br />

Landrats<strong>am</strong>t Main-Spessart – als Träger öffentlicher Belange<br />

Äußerungen vom 16.<strong>08</strong>.2007 – keine Einwände<br />

Landrats<strong>am</strong>t Main-Spessart – als Untere Jagdbehörde<br />

Äußerungen vom 31.<strong>08</strong>.2007:<br />

Der Naturfriedhof ist gemäß Art. 6 Abs. 1 befriedeter Bezirk. Die Jagd ruht hier. Die<br />

Fläche ist aus dem Eigenjagdrevier <strong>Rieneck</strong> II auszuscheiden.<br />

Beschlussvorschlag: Eine eingeschränkte Bejagung soll weiterhin stattfinden um Wildschäden<br />

<strong>am</strong> Baum- und Vegetationsbestand zu vermeiden. D<strong>am</strong>it sollen eine weitere Naturverjüngung<br />

<strong>des</strong> Waldbestan<strong>des</strong> und die ordnungsgemäße Nutzung als Naturfriedhof gesichert<br />

werden.<br />

<strong>Aus</strong> <strong>der</strong>zeitiger Sicht soll folgende Regelung gelten:<br />

<strong>Aus</strong>übung <strong>der</strong> Jagd im Zeitraum vom 1. Mai bis 15. Juni und 1. November bis 15. Januar,<br />

ausgenommen S<strong>am</strong>stage, Sonn- und Feiertage.<br />

Drückjagden sind zugelassen in den vorgenannten Zeiträumen an 2-3 Tagen im Jahr (auch<br />

s<strong>am</strong>stags). Bei <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>übung <strong>der</strong> Jagd ist <strong>der</strong> Bereich für die Öffentlichkeit zu sperren. Vor<br />

<strong>der</strong> Jagd ist die Gestattung <strong>des</strong> Landrats<strong>am</strong>tes als Untere Jagdbehörde einzuholen.<br />

Die künftige jagdliche Behandlung <strong>des</strong> Naturfriedhofs wird in die Begründung aufgenommen.<br />

Diesem Vorschlag wird zugestimmt.<br />

Zu 5)<br />

Regionaler Planungsverband Würzburg<br />

Stellungnahme vom 13.09.2007<br />

Beschlussvorschlag: In Abwägung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Belange <strong>des</strong> betroffenen landschaftlichen<br />

Vorbehaltsgebiets mit den konkurrierenden <strong>des</strong> Naturfriedhofs werden keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen durch diesen gesehen. Der Stellungnahme <strong>des</strong> Regionalen Planungsverbands<br />

wird hierbei zugestimmt.<br />

Die Untere Naturschutzbehörde hat zudem keine Einwände vorgetragen.


Die Gründe für die überwiegende Gewichtung <strong>der</strong> Belange <strong>des</strong> Naturfriedhofs (Bedarf, nicht<br />

erhebliche Beeinträchtigung) werden in <strong>der</strong> Begründung zum Flächennutzungsplan ergänzend<br />

dargelegt.<br />

Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.<br />

zu 6)<br />

Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Aschaffenburg / Servicestelle Würzburg<br />

Äußerungen vom 04.09.2007 (Gültigkeit <strong>der</strong> Stellungnahme vom 22.05.2007)<br />

Beschlussvorschlag: Der <strong>Stadt</strong>rat hat die Stellungnahme vom 22.05.2007 bereits behandelt.<br />

Es gilt weiterhin <strong>der</strong> folgende Beschluss aus <strong>der</strong> Sitzung <strong>des</strong> <strong>Stadt</strong>rats vom 30.07.2007:<br />

Das Vorhaben liegt außerhalb <strong>des</strong> Wasserschutzgebietes <strong>der</strong> „Gespringsbrunnenquellen“.<br />

Deckschichten im Wasserschutzgebiet werden daher nicht verletzt.<br />

Beim Auffinden von Altablagerungen werden diese in Abstimmung mit dem Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t<br />

erkundet.<br />

Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.<br />

2) Ergänzung zur bisherigen Fassung <strong>der</strong> Begründung:<br />

Die Überprüfung <strong>der</strong> Flächengrößen nach einer örtlichen Bestandsvermessung und <strong>der</strong> Abgleichung<br />

mit <strong>der</strong> <strong>am</strong>tlichen Flurkarte hat eine Abweichung <strong>der</strong> bisher angeführten Flächengrößen<br />

ergeben.<br />

Der Än<strong>der</strong>ungsbereich umfasst demnach ca. 57,5 ha Fläche, <strong>der</strong> 1. Belegungsabschnitt <strong>des</strong><br />

Naturfriedhofs ca. 7,9 ha Fläche.<br />

Der planerische dargestellte Än<strong>der</strong>ungsbereich bleibt unverän<strong>der</strong>t.<br />

Beschlussvorschlag: Die Anpassung <strong>der</strong> Flächengrößen wird vorgenommen. Die Grundzüge<br />

<strong>der</strong> Planungen bleiben hiervon unberührt.<br />

Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.<br />

Abschließen<strong>der</strong> Beschlussvorschlag:<br />

Die sich aus vorhergehenden Beschlüssen ergebenden, notwendigen Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen<br />

sind in die Begründung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes einzuarbeiten.<br />

3) Feststellungsbeschluss:<br />

Die 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans wird mit den eingearbeiteten Än<strong>der</strong>ungen und<br />

Ergänzungen in <strong>der</strong> Fassung vom <strong>08</strong>. Oktober 2007 festgestellt.<br />

Die Planung ist beim Landrats<strong>am</strong>t Main-Spessart zur Genehmigung einzureichen.<br />

Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.<br />

3.2 Bestattungsrechtliche Genehmigung<br />

Der Antrag auf die erfor<strong>der</strong>liche bestattungsrechtliche Genehmigung soll in <strong>der</strong> nachfolgenden<br />

Fassung beim Landrats<strong>am</strong>t Main-Spessart gestellt werden.<br />

Erläuterung<br />

In <strong>der</strong> „Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bekanntmachung über Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinden beim Vollzug <strong>des</strong><br />

Bestattungsgesetzes” (Bekanntmachung <strong>des</strong> Bayer. Staatsministeriums <strong>des</strong> Innern vom


23.<strong>08</strong>.2005) sind die Anlage und Genehmigung von „Naturfriedhöfen” und <strong>der</strong>en Voraussetzungen<br />

geregelt.<br />

Demnach ist ein Naturfriedhof „ein weitgehend naturbelassenes Gelände ohne beson<strong>der</strong>s<br />

angelegte Grabstätten, z.B. ein Wald, in dem Beisetzungen an <strong>der</strong> Wurzel <strong>der</strong> Bäume erfolgen.”<br />

Ein Naturfriedhof muss ein Friedhof im Sinne von Art. 7 und 8 Bestattungsgesetz<br />

sein.<br />

Für die Beisetzungen kommen nur Urnenbestattungen in Betracht.<br />

Lage und Größe, Abschnitte<br />

Der geplante Naturfriedhof liegt auf <strong>der</strong> Hochfläche im Waldgebiet zwischen Fließen- und<br />

Trockenbachtal westlich von <strong>Rieneck</strong>.<br />

Der beantragte Bereich umfasst etwa 57,5 ha Fläche auf Teilflächen <strong>der</strong> Grundstücke<br />

Flur-St.-Nr. 3844, 5383, 5385, 5388/2, 5389, 5390, in den Waldabteilungen Heegspitze,<br />

Heeg, Gspringskopf, Sternhecke und Welschkahlgrund. Er wird in <strong>der</strong> Regel durch bestehende<br />

Waldwege begrenzt.<br />

Er befindet sich vollständig im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rieneck</strong>.<br />

Die angrenzenden, benachbarten Flächen liegen ebenfalls im städtischen Eigentum.<br />

Der Naturfriedhof wird in Abschnitten belegt.<br />

Der erste Abschnitt liegt im Zentrum <strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>tfläche, überwiegend nordwestlich <strong>des</strong> Erschließungsstichwegs<br />

zur vorhandenen Jagdhütte. Er umfasst ca. 7,9 ha Fläche und ist im<br />

Lageplan gekennzeichnet.<br />

Die weiteren Belegungsabschnitte sind noch offen.<br />

Beschreibung Naturfriedhof<br />

Der hier geplante Naturfriedhof liegt vollständig im Wald.<br />

Um einen gekennzeichneten Baum sind zwischen einem bis zu höchstens zehn Urnengräber<br />

vorgesehen. Die Urnenbehälter sind biologisch abbaubar. Pro einem Hektar Fläche<br />

sind etwa 80 – 100 Bäume als Bestattungsbäume vorgesehen. Die Min<strong>des</strong>ttiefe <strong>der</strong> Begräbnisstätten<br />

<strong>der</strong> Urnen beträgt 65 cm.<br />

Die Asche <strong>der</strong> Verstorbenen kommt in den biologisch abbaubaren Urnen auf dem Naturfriedhof<br />

an.<br />

Am Bestattungsbaum können kleine Tafeln mit dem N<strong>am</strong>en <strong>der</strong> Verstorbenen (Geburtsund<br />

Sterbedatum) und einer friedhofstypischen Symbolik o<strong>der</strong> anonyme Kennziffern angebracht<br />

werden.<br />

Eine formelle Eröffnung <strong>des</strong> Naturfriedhofes ist vorgesehen (Eröffnungsgottesdienst mit<br />

Segnung o.a.).<br />

Träger <strong>des</strong> Naturfriedhofs ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Rieneck</strong>. Diese widmet den Naturfriedhof. Die<br />

Friedwald GmbH tritt als Dienstleister auf.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Die Fläche ist im Rahmen <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit laufenden Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes als<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Naturfriedhof” ausgewiesen.<br />

Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist nach Abstimmung mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />

mit dem Vorhaben nicht verbunden.<br />

Eine Umweltprüfung wurde vorgenommen, ein Umweltbericht ist erstellt.<br />

Die Anregungen und Stellungnahmen <strong>der</strong> Behörden und Bürger sind durch den <strong>Stadt</strong>rat<br />

behandelt und soweit erfor<strong>der</strong>lich in <strong>der</strong> Planung berücksichtigt.<br />

Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Spessart”, Erholung<br />

Der Naturfriedhof liegt im Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Spessart”. Die Errichtung<br />

und <strong>der</strong> Betrieb <strong>des</strong> Naturfriedhofs bedürfen <strong>der</strong> Befreiung von <strong>der</strong> Verordnung <strong>des</strong> Landschaftsschutzgebietes.<br />

Der Wald ist <strong>der</strong>zeit als Erholungswald <strong>der</strong> Intensitätsstufe II im Waldfunktionsplan dargestellt.<br />

Die Forst- und Waldwege werden als Wan<strong>der</strong>wege, die teilweise als Rundwege<br />

und überörtliche Wegverbindungen ausgeschil<strong>der</strong>t sind, genutzt.


Diese Nutzung kann auch weiterhin beibehalten werden, da sie dem Charakter <strong>des</strong> Naturfriedhofs<br />

nicht entgegensteht. Der Naturfriedhof ist öffentlich zugänglich.<br />

Rodungserlaubnis<br />

Die Bodennutzungsart Wald tritt hinter die Nutzung als Begräbnisstätte zurück. Daher ist<br />

eine Rodungserlaubnis nach Art. 9 Abs. 2 BayWaldG Voraussetzung.<br />

Diese Erlaubnis kann unter Beachtung <strong>der</strong> Rodungsvorschriften entwe<strong>der</strong> wie hier durch<br />

die bestattungsrechtliche Genehmigung o<strong>der</strong> aber durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />

ersetzt werden (Art. 9 Abs. 8 BayWaldG).<br />

Jagd<br />

Der Naturfriedhof gilt grundsätzlich als „jagdlich befriedeter Bezirk” (Art.6 Abs. 1 Nr. 4<br />

BayJG)<br />

Die Jagd darf nur in eingeschränkter Weise ausgeübt werden. Vor <strong>der</strong> Jagd ist die Gestattung<br />

<strong>des</strong> Landrats<strong>am</strong>tes als Untere Jagdbehörde notwendig.<br />

<strong>Aus</strong> <strong>der</strong>zeitiger Sicht wird folgende Regelung gelten:<br />

<strong>Aus</strong>übung <strong>der</strong> Jagd im Zeitraum vom 1.Mai bis 15. Juni und 1. November bis 15. Januar,<br />

ausgenommen S<strong>am</strong>stage, Sonn- und Feiertage.<br />

Drückjagden sind zugelassen in den vorgenannten Zeiträumen an 2-3 Tagen im Jahr<br />

(auch s<strong>am</strong>stags) unter Sperrung <strong>des</strong> Naturfriedhofs für die Öffentlichkeit.<br />

Wasserwirtschaft<br />

Der westliche Rand <strong>des</strong> Naturfriedhofs grenzt an das Wasserschutzgebiet Fließenbachtal<br />

an. Da ausschließlich Urnenerdbestattungen vorgesehen sind, ist eine Gefährdung <strong>des</strong><br />

Grundwassers nicht gegeben.<br />

Pflege-, Nutzungs- und Entwicklungskonzept<br />

Mit <strong>der</strong> neuen Nutzung als Naturfriedhof wird die forstwirtschaftliche Nutzung eingestellt.<br />

Eine Pflege und Entwicklung <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong> mit dem Ziel <strong>der</strong> Holznutzung entfällt.<br />

Pflegemaßnahmen umfassen lediglich<br />

• die Beseitigung von sturz- o<strong>der</strong> bruchgefährdeten Bäumen im Rahmen <strong>der</strong> erhöhten<br />

Verkehrssicherungspflicht,<br />

• die Freistellung von Bestattungsbäumen gegenüber Wuchskonkurrenz,<br />

• die Freihaltung von Erschließungspfaden für Führungen.<br />

Es werden ca. 80-100 Bäume pro ha als so genannte Bestattungsbäume ausgewiesen<br />

und gesichert. Diese sind durch Vermessung lagegenau erfasst. Um einen Baum sind bis<br />

zu 10 Urnengrabstätten möglich.<br />

Dabei kann es sich um Bäume verschiedenster Altersklassen und Arten handeln.<br />

Sollte ein Baum durch Sturmschäden o.a. Fremdeinwirkung entfallen o<strong>der</strong> aus Gründen <strong>der</strong><br />

Verkehrssicherung beseitigt werden müssen, wird ein benachbarter Baum als neuer Bestattungsbaum<br />

gewählt.<br />

Die Fläche im 1. Belegungsabschnitt Fließenbach – Heegspitze zeigt sich als etwa<br />

140jähriger Eichen-Lärchen-Buchenbestand mit Kiefer und Tanne im Nebenbestand.<br />

Das bisherige Bestockungsziel dieses Waldbereichs ist laut Forstbetriebsplan ein Buchen-<br />

Nadelholz-Bestand (mit überführter Eiche). In den an Eiche reichen Partien soll die Überführung<br />

fortgesetzt werden. Die Buchen-Naturverjüngung soll zu einem neuen Nebenbestand<br />

herangezogen werden. Im Übrigen sollte über <strong>der</strong> vorhandenen Verjüngung femelbis<br />

schirmschlagartig nachgelichtet werden. Die Lärche soll bei <strong>der</strong> Naturverjüngung begünstigt<br />

werden, bessere Lärchen sollten ausreifen.<br />

Die sonstigen Waldflächen <strong>des</strong> Naturfriedhofs sind im Forstwirtschaftsplan wie folgt behandelt<br />

(s.a. Anhang 1):


Distrikt Fließenbach<br />

Heegspitze (1)<br />

1-1 Fichten-Kiefern-Buchenbestand (ca. 90 – 145 Jahre alt) mit dem Bestockungsziel<br />

Buchen-Fichten-Lärchenbestand (60 % Buche, 30 % Fichte, 10 % sonstiges Nadelholz),<br />

ca.<br />

1-3 Eichen-Kiefern-Bestand (ca. 70 – 115 Jahre alt) als Altdurchforstung unter Rücknahme<br />

<strong>der</strong> Kiefer mit Buchennaturverjüngung im Nebenbestand und Kronenpflege bester Eiche<br />

1-4 Kiefern-Fichten-Bestand (ca. 60 – 80jährig) als Altdurchforstung<br />

1-6 Kiefern-Lärchen-Douglasienbestand (ca. 30 – 55jährig) als Jungdurchforstung<br />

Heeg (2)<br />

2-0 Kiefern-Buchen-Lärchen-Bestand (ca. 160jährig) mit Bestockungsziel Buchen-<br />

Douglasien-Lärchen-Bestand (80 / 15 / 5 %).<br />

Gspringskopf (3)<br />

3-0 Lärchen-Fichten-Buchen-Bestand (ca. 135 – 150 Jahre alt) mit dem Bestockungsziel<br />

Buchen-Fichten-Lärchen-Bestand (55 / 35 / 10 %)<br />

3-1 Kiefern-Buchen-Bestand (ca. 120 -150jährig) als Altdurchforstung<br />

3-3 Buchen-Lärchen-Bestand (ca. 90 – 150jährig) als Altdurchforstung<br />

Distrikt Trockenbach<br />

Sternhecke (1)<br />

1-0 Kiefern-Buchen-Bestand (145 – 150 Jahre alt) mit Bestockungsziel als Buchen-<br />

Nadelholz-Bestand (90 / 10 %)<br />

1-1 Eichen-Bestand (ca. 90 Jahre alt) als Altdurchforstung<br />

1-2 Fichten-Kiefern-Lärchen-Bestand (45 – 75jährig) als Jungdurchforstung<br />

Welschkahlgrund (2)<br />

2-3 Eichen-Buchen-Bestand (90 – 130jährig) als Altdurchforstung<br />

Die Einstellung <strong>der</strong> forstwirtschaftlichen Nutzung folgt abschnittsweise mit <strong>der</strong> Belegung.<br />

Bis zur Belegung <strong>der</strong> späteren Abschnitte bleibt die forstwirtschaftliche Nutzung dort erhalten.<br />

Es verbleibt auch nach Widmung, Errichtung und Betrieb <strong>des</strong> Naturfriedhofs strukturell,<br />

vegetationskundlich und optisch eine Waldfläche, wenn auch durch die neue Nutzungswidmung<br />

rechtlich nicht mehr als Wald im Sinne <strong>des</strong> Bayerischen Waldgesetzes. Die natürlichen<br />

Waldfunktionen werden erhalten, soweit es die erhöhte Verkehrssicherungspflicht<br />

zulässt.<br />

Der Naturfriedhof zeigt sich künftig als flächiger Baumbestand mit einer Mischung von Altersklassen<br />

verschiedener Baumarten mit typischer Waldbodenvegetation.<br />

An den „inneren Waldrän<strong>der</strong>n” entlang <strong>der</strong> Wege werden sich innere Waldsäume entwickeln.<br />

Abgrenzung <strong>des</strong> Naturfriedhofs<br />

Der Naturfriedhof erhält eine deutlich erkennbare Abgrenzung.<br />

Dazu wird um die Friedhofsfläche umlaufend eine Barriere aus im Mittel 4 m langen<br />

Baumstämmen (Durchmesser zwischen 10 und 20 cm) errichtet. Die Baumstämme sind<br />

auf St<strong>am</strong>mklötze aufgelegt.<br />

An den Eckpunkten <strong>des</strong> Naturfriedhofs wird im Bereich von Wegen je ein Hinweisschild<br />

auf den Naturfriedhof („Friedwald") angebracht.<br />

Werden vorerst nur Abschnitte erschlossen, so werden diese für sich deutlich als Naturfriedhof<br />

gekennzeichnet — so auch <strong>der</strong> erste Abschnitt.<br />

Innere Erschließung, Parkplätze<br />

Vom Heegweg zweigt <strong>der</strong> Haupterschließungsweg als Stichweg nach Nordosten bis zur<br />

Jagdhütte mit <strong>der</strong> Wen<strong>des</strong>chleife ab. Der Weg wird so verbreitert, dass ausreichende<br />

Parkmöglichkeiten bestehen.<br />

Für Führungen durch den Naturfriedhof, eine vereinfachte Erreichbarkeit und Orientierung


entsteht eine pfadartige Wegeschleife, die an den Hauptweg anbindet.<br />

Die Errichtung eines Wegenetzes zur Erreichbarkeit aller Bestattungsbäume ist nicht beabsichtigt<br />

und wi<strong>der</strong>spricht auch dem Ziel dieser naturorientierten Bestattungsform. Durch<br />

mehr o<strong>der</strong> weniger starken Besuch können sich Fußpfade entwickeln.<br />

Das ehemals forstlich bedingte System an Waldwegen, Rückewegen und Rückegassen<br />

bleibt erhalten und wird erfor<strong>der</strong>lichenfalls für die Einhaltung <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht<br />

o<strong>der</strong> das Erreichen <strong>der</strong> Bestattungsbäume genutzt.<br />

Sie bleiben auch für die Spaziergänger, Wan<strong>der</strong>er und Erholungssuchenden offen zugänglich.<br />

Informationstafel, Kennzeichnungen <strong>der</strong> Bestattungsplätze, Gedenkzeichen<br />

An den Parkmöglichkeiten nahe <strong>der</strong> Jagdhütte wird eine Informationstafel aufgestellt<br />

(Format etwa DIN A 0). Diese enthält Informationen zum Naturfriedhof, einen Lageplan,<br />

Festlegungen <strong>der</strong> Friedhofssatzung und beson<strong>der</strong>e Hinweise auf den Charakter <strong>des</strong> Naturfriedhofs<br />

als naturbelassenes Gelände und die d<strong>am</strong>it verbundenen Gefahren. Die Tafel<br />

wird als Holzrahmenkonstruktion erstellt.<br />

An <strong>der</strong> Jagdhütte entsteht ein Gedenkkreuz aus Holz (Höhe etwa 6 m, Querbalken mit ca.<br />

2,5 m Länge).<br />

Am Erschließungs-Rundpfad (v.a. für Führungen vorgesehen) wird eine Heiligenfigur (Heilige<br />

Klara von Assisi) mit Sitzgruppe (Holzbänke) aufgestellt.<br />

Die Bestattungsstellen <strong>der</strong> Urnen dürfen nicht eingefasst o<strong>der</strong> mit üblichem Grabschmuck,<br />

Grabbepflanzung o<strong>der</strong> Grableuchten versehen werden.<br />

Einzige Orientierung bietet <strong>der</strong> gekennzeichnete Bestattungsbaum mit einer Nummer, farbigem<br />

Band und evtl. kleinem N<strong>am</strong>enschildchen <strong>der</strong> Toten.<br />

Es wird zugestimmt, dass <strong>der</strong> Antrag auf die erfor<strong>der</strong>liche bestattungsrechtliche Genehmigung<br />

in <strong>der</strong> vorstehenden Fassung beim Landrats<strong>am</strong>t Main-Spessart gestellt werden soll.<br />

3.3 Friedhofsatzung für den FriedWald <strong>Rieneck</strong><br />

Zur Vorbereitung <strong>der</strong> Beschlussfassung wird ein möglicher Satzungstext anhand eines Text-<br />

Entwurfes, <strong>der</strong> den <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>n vorliegt, besprochen.<br />

Der Satzungstext ist noch in einzelnen Punkten mit <strong>der</strong> FriedWald GmbH und den einschlägigen<br />

Bestimmungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>rechts abzustimmen.<br />

3.4 Gebührensatzung zur Friedhofssatzung für den FriedWald <strong>Rieneck</strong><br />

Zur Vorbereitung <strong>der</strong> Beschlussfassung wird ein möglicher Satzungstext anhand eines Text-<br />

Entwurfes, <strong>der</strong> den <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>n vorliegt, besprochen.<br />

Es soll hierzu geprüft werden, ob eine Gebührensatzung zur Friedhofssatzung überhaupt erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist.<br />

4. Büchergeld<br />

Die Regelung <strong>des</strong> Büchergelds soll neu erfolgen. Eine diesbezügliche Gesetzesän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung ist für das Schuljahr 20<strong>08</strong>/2009 zu erwarten. Für das aktuelle Schuljahr<br />

sollte eine eigene Regelung getroffen werden.<br />

Nach kurzer Diskussion wird zugestimmt, ab dem laufenden Schuljahr 2007/20<strong>08</strong> kein Büchergeld<br />

mehr zu erheben.


5. Vorlage <strong>der</strong> Jahresrechnung 2005 gem. Art. 102 Abs. 2 GO<br />

Die Jahresrechnung 2005 wurde <strong>am</strong> 25. August 2006 erstellt.<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Verwaltungshaushaltes<br />

Anordnungen auf Haushaltsansatz 2.677.270,42 €<br />

./. Erlass lfd. Jahr 39,21 €<br />

./. Erlässe auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr 231,17 €<br />

Bereinigte Solleinnahmen 2.677.000,04 €<br />

Sollausgaben 2.677.000,04 €<br />

Bereinigte Sollausgaben 2.677.000,04 €<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Vermögenshaushaltes<br />

Solleinnahmen 381.929,96 €<br />

./. Abgänge auf Kasseneinnahmereste<br />

aus Vorjahr -,-- €<br />

Bereinigte Solleinnahmen 381.929,96 €<br />

Bereinigte Sollausgaben 381.929,96 €<br />

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt betrug 96.046,35 €<br />

Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage betrug 21.745,24 €<br />

Ordentliche Tilgungen an den Kreditmarkt 120.657,10 €<br />

Zinsen an den Kreditmarkt 97.387,48 €<br />

Schulddiensthilfen vom Land: Einnahmen 606,10 €<br />

Schuldenstand <strong>am</strong> 31.12.2005 1.941.966,07 €<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen erfolgten in Höhe von 180.000,00 €<br />

Im Haushaltsjahr 2005 mussten Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von <strong>Aus</strong>gaben in Anspruch genommen werden. Der Höchstbetrag wurde<br />

nicht überschritten. Dafür wurden Kontokorrentzinsen in Höhe von<br />

15.553,15 € entrichtet.<br />

Haushaltsüberschreitungen 2005<br />

Verwaltungshaushalt 142.732,59 €<br />

Vermögenshaushalt 79.091,73 €<br />

Ges<strong>am</strong>t: 221.824,32 €<br />

Kostenrechnende Einrichtungen 2005<br />

Einnahmen <strong>Aus</strong>gaben Fehlbetrag/ Vergleich<br />

Überschuss 2004<br />

€ € € €<br />

Fehlbetrag (-)<br />

Überschuss (+)<br />

FRIEDHOF 20.694,54 26.821,45 - 6.126,91 - 30.163,67<br />

BÜRGERZENTRUM 51.371,23 89.293,11 - 37.921,88 - 46.728,90<br />

KANALWERK 351.964,00 300.202,14 + 51.761,86 - 1.125,88<br />

WASSERWERK 103.768,15 144.864,52 - 41.096,37 - 25.447,89<br />

GESAMT 527.797,92 561.181,22 - 33.383,30 - 103.466,28


Durch Gebührenerhöhungen und Kostensenkungen sollte künftig eine Kostendeckung angestrebt<br />

werden.<br />

Die Jahresrechnung 2005 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

6. Vorlage <strong>der</strong> Jahresrechnung 2006 gem. Art. 102 Abs. 2 GO<br />

Die Jahresrechnung 2006 wurde <strong>am</strong> 24. August 2007 erstellt.<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Verwaltungshaushaltes<br />

Anordnungen auf Haushaltsansatz 2.871.332,79 €<br />

./. Erlässe -,-- €<br />

./. Abgänge auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr -,-- €<br />

./. Nie<strong>der</strong>schlagungen auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahr -,-- €<br />

Bereinigte Solleinnahmen 2.871.332,79 €<br />

Sollausgaben 2.871.332,79 €<br />

./. Abgänge auf Kassenausgabereste<br />

aus Vorjahr --,-- €<br />

Bereinigte Sollausgaben 2.871.332,79 €<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Vermögenshaushaltes<br />

Solleinnahmen 629.581,43 €<br />

./. Abgänge auf Kasseneinnahmereste<br />

aus Vorjahr -,-- €<br />

Bereinigte Solleinnahmen 629.581,43 €<br />

Bereinigte Sollausgaben 629.581,43 €<br />

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt betrug 257.414,19 €<br />

Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage betrug 155.071,54 €<br />

Ordentliche Tilgungen an den Kreditmarkt 100.312,55 €<br />

Zinsen an den Kreditmarkt 94.388,62 €<br />

Schulddiensthilfen vom Land: Einnahmen 223,31 €<br />

Schuldenstand <strong>am</strong> 31.12.2006 2.041.653,52 €<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen erfolgten in Höhe von 200.000,00 €<br />

Im Haushaltsjahr 2006 mussten Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von <strong>Aus</strong>gaben in Anspruch genommen werden. Der Höchstbetrag wurde<br />

nicht überschritten. Dafür wurden Kontokorrentzinsen in Höhe von<br />

5.292,49 € entrichtet.<br />

Haushaltsüberschreitungen 2006<br />

Verwaltungshaushalt 163.419,18 €<br />

Vermögenshaushalt 12.121,32 €<br />

Ges<strong>am</strong>t: 175.540,50 €<br />

Kostenrechnende Einrichtungen 2006<br />

Einnahmen <strong>Aus</strong>gaben Fehlbetrag/ Vergleich<br />

Überschuss 2005<br />

€ € € €<br />

Fehlbetrag (-)


Überschuss (+)<br />

FRIEDHOF 17.224,75 30.135,89 - 12.911,14 - 6.126,91<br />

Blatt: 777<br />

BÜRGERZENTRUM 46.624,58 94.809,60 - 48.185,02 - 37.921,88<br />

KANALWERK 355.264,00 292.969,81 + 62.294,19 + 51.761,86<br />

WASSERWERK 103.348,44 154.600,27 - 51.251,83 - 41.096,37<br />

GESAMT 522.461,77 572.515,57 - 50.053,80 - 33.383,30<br />

Durch Gebührenerhöhungen und Kostensenkungen sollte künftig eine Kostendeckung angestrebt<br />

werden.<br />

Die Jahresrechnung 2006 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

7. Bauplätze im Schneckenweg<br />

Es wird verschiedentlich angeregt, die Bauplätze für F<strong>am</strong>ilien mit Kin<strong>der</strong> ggf. mit einem<br />

Nachlass beim Kaufpreis zu versehen. Über <strong>der</strong>artige Modelle, zum Beispiel <strong>Aus</strong>hub kostenfrei<br />

durch die <strong>Stadt</strong>, soll in einer nachfolgenden Sitzung zunächst nicht-öffentlich beraten<br />

und ggf. beschlossen werden. Eine entsprechende Tischvorlage mit Kostengegenüberstellung<br />

soll hierzu vorgelegt werden.<br />

8. Bericht <strong>des</strong> Bürgermeisters, kurze Anfragen<br />

8.1 Vereinbarung zwischen dem Träger <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung St. Anna Verein <strong>Rieneck</strong> e.<br />

V. und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rieneck</strong> über den Betrieb <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung Kin<strong>der</strong>garten St. Anna<br />

in <strong>Rieneck</strong>.<br />

Ein Defizit soll bis zur Höhe von 10.000,00 € seitens <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> übernommen werden.<br />

8.2 Umlegungsverfahren „Am Schellhof“;<br />

Anbindung Frühlingstraße an Schellhofstraße und dabei Erschließung <strong>der</strong> angrenzenden<br />

Baugrundstücke.<br />

Die Antragstellung zum vorgenannten Umlegungsverfahren soll beim Vermessungs<strong>am</strong>t Lohr<br />

<strong>am</strong> Main erfolgen.<br />

8.3 Die Abnahme <strong>des</strong> Überleitungskanals ist <strong>am</strong> Freitag, 28.09.2007, erfolgt.<br />

8.4 Billigungs- und Abwägungsbeschluss sowie Satzungsbeschluss zur 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Bebauungsplans<br />

„Unterer Schneckenweg“ können in <strong>der</strong> nächsten <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong> erfolgen.<br />

9. Bauantrag von Lerch Zeitarbeit GmbH, Oberer Weinbergsweg 19, 97794 <strong>Rieneck</strong><br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird einvernehmlich zusätzlich aufgenommen. Der Bauantrag<br />

ging erst <strong>am</strong> heutigen Tag bei <strong>der</strong> Verwaltung ein.<br />

Von <strong>der</strong> Fa. Lerch Zeitarbeit GmbH, Oberer Weinbergsweg 19, 97794 <strong>Rieneck</strong> wurden<br />

Bauvorlagen eingereicht zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr.<br />

1640/46. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes „Schellhof II“. Die<br />

Dachform (Flachdach) weicht vom Bebauungsplan ab. Für talseitig angeordnete Garagen<br />

sind hier Satteldächer vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />

Es wird vorgeschlagen, dem Antrag zuzustimmen und die Unterlagen an das Landrats<strong>am</strong>t<br />

Main-Spessart zur Genehmigung weiterzuleiten.<br />

Dem Vorschlag wird zugestimmt.

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