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Haushaltsrede BG Nowak 2012 - Stadt Rietberg

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Es kann - wie bereits dargestellt - auch nicht mehr buchungsmäßig über<br />

die Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Die Reduzierung der<br />

allgemeinen Rücklage ist erforderlich um immerhin 4,55 Mio. €.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> hat damit eine Grenze erreicht, die zur<br />

Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet.<br />

Auch in den Folgejahren 2013 bis 2015 wird das Defizit jeweils über die<br />

maßgebende gesetzliche 5%- Grenze der allgemeinen Rücklage liegen.<br />

Die Modellrechnungen zum Finanzausgleich liegen zurzeit noch nicht vor.<br />

Wesentliche Verbesserungen sind allerdings nicht zu erwarten. Das hängt<br />

ganz wesentlich mit der gestiegenen Steuerkraft zusammen. <strong>Rietberg</strong><br />

zählt zwar ab <strong>2012</strong> zu den abundanten Kommunen in NRW. Doch was<br />

bringt uns das. Ein Haushaltsicherungskonzept wird dennoch erforderlich.<br />

Mit anderen Worten die <strong>Stadt</strong> verliert Ihre Souveränität in der<br />

Haushaltspolitik.<br />

Diese kann nur durch weitere drastische Einsparungen und durch<br />

Verbesserungen bei den Erträgen wieder erreicht werden.<br />

Das heißt zwingend, dass die eingeleiteten Sparmaßnahmen fortgesetzt<br />

werden müssen. Der Haushaltsplanentwurf <strong>2012</strong> enthält als Anlage die<br />

von der Verwaltung erarbeiteten und fortgeschriebenen Hinweise zur<br />

Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Eine endgültige Fassung<br />

liegt noch nicht vor und sollte nach den Beratungen in den<br />

Fachausschüssen in den kommenden Wochen erarbeitet werden. Dabei<br />

ist auch zu entscheiden:<br />

• welche konkreten Maßnahmen sind zu ergreifen,<br />

• welche weitere Aufwendungen sind zu kürzen und<br />

• welche höheren Erträge können erzielt werde.<br />

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