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Hilfen für psychisch kranke Menschen in Rheinland-Pfalz

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Präambel<br />

Die Arbeitsgruppe „Psychiatrie“ des Ausschusses für Krankenhausplanung stellt<br />

fest, dass die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Psychiatrie“ des Ausschusses<br />

für Kranken-hausplanung für die teil- und vollstationäre Versorgung <strong>psychisch</strong><br />

<strong>kranke</strong>r Erwachsener vom 8. Mai 2001 im großen und ganzen umgesetzt wurden.<br />

Zukünftig gilt es, das vorhandene teil- und vollstationäre Angebot abzusichern<br />

und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen wenigen Regionen weiter zu dezentralisieren.<br />

Grundlegende Zielsetzung ist auch weiterh<strong>in</strong>,<br />

■ dezentrale teil- und vollstationäre Behandlungsangebote mit e<strong>in</strong>er Versorgungsver-pflichtung<br />

im S<strong>in</strong>ne des § 12 Absatz 1 Satz 1 des Landesgesetzes<br />

für <strong>psychisch</strong> <strong>kranke</strong> Personen zu erhalten, abzusichern und weiter zu entwickeln.<br />

■ damit e<strong>in</strong>hergehend die psychiatrischen Krankenhäuser durch die Beschränkung<br />

auf die regionale Versorgungsverantwortung bis zu e<strong>in</strong>er fachlich und<br />

wirtschaftlich vertretbaren Größe zu verkle<strong>in</strong>ern und ihnen die Möglichkeit<br />

zu eröffnen, durch entsprechende Verbundlösungen Teil von Krankenhäusern<br />

der Regelversorgung zu werden;<br />

■ die entstandenen psychiatrischen Tageskl<strong>in</strong>ken zu erhalten und weiter zu<br />

entwickeln. Dabei ist <strong>in</strong>sbesondere bei dezentralen Tageskl<strong>in</strong>iken auf e<strong>in</strong>e<br />

wirtschaftliche Betriebsführung zu achten. Dies gel<strong>in</strong>gt am ehesten durch<br />

die Anb<strong>in</strong>dung an e<strong>in</strong>e größere E<strong>in</strong>richtung;<br />

■ Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 SGB V an allen psychiatrischen<br />

Krankenhäusern und psychiatrischen Hauptfachabteilungen mit<br />

Versorgungsver- pflichtung e<strong>in</strong>zurichten. Sie haben <strong>in</strong>sbesondere auch die<br />

Aufgabe, die Nachsorge von schwer chronisch <strong>psychisch</strong> <strong>kranke</strong>n Personen<br />

durch aufsuchende Arbeit sicher zu stellen, weiterh<strong>in</strong> können sie den Übergang<br />

vom voll- und teilstationären Sektor <strong>in</strong> den ambulanten Sektor erleichtern<br />

und somit Wiederaufnahmen vermeiden helfen.<br />

Für die Bedarfsplanung wird e<strong>in</strong>e von den außerkl<strong>in</strong>ischen Angeboten abhängige<br />

Bettenmessziffer von 0,5 bis 0,7 Betten pro 1.000 E<strong>in</strong>wohner e<strong>in</strong>schließlich<br />

tages- kl<strong>in</strong>ischer Plätze - zugrunde gelegt. Dazu s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die<br />

ambulanten komple- mentären Angebote weiter zu entwickeln.<br />

Die Größe e<strong>in</strong>er psychiatrischen Hauptfachabteilung an e<strong>in</strong>em Allgeme<strong>in</strong><strong>kranke</strong>n-<br />

haus soll <strong>in</strong> der Regel 70 Betten e<strong>in</strong>schließlich der tageskl<strong>in</strong>ischen Plätze<br />

nicht unterschreiten und 100 Betten nicht übersteigen.<br />

Die festzulegenden Versorgungsregionen orientieren sich an den Grenzen der<br />

kreisfreien Städte und der Landkreise. Im E<strong>in</strong>zelfall können mehrere Kommunen<br />

zu e<strong>in</strong>er fachlich s<strong>in</strong>nvollen Versorgungsregion zusammengefasst werden. Unter<br />

Berücksichtigung von historischen, geografischen und verkehrstechnischen<br />

Ge-gebenheiten kann im E<strong>in</strong>zelfall auch von den Stadt- und Landkreisgrenzen<br />

abgewichen werden.<br />

Diese Empfehlungen können bei Bedarf durch den Ausschuss für Krankenhausplanung<br />

an die sich verändernden Gegebenheiten angepasst werden.<br />

Empfehlungen für Planungsregionen<br />

e<strong>in</strong>schliesslich bereits erfolgter und weiterer denkbarer<br />

Lösungsmöglichkeiten<br />

1. Landkreis Ahrweiler<br />

E<strong>in</strong>wohner: 129.520<br />

Bettenbedarf: 65 bis 91<br />

Die Pflichtversorgung wird durch die Dr. von Ehrenwall’sche Kl<strong>in</strong>ik <strong>in</strong> Bad Neuenahr-Ahrweiler<br />

mit der angegliederten Tageskl<strong>in</strong>ik sichergestellt.<br />

Über den bezogen auf die Versorgungsregion bestehenden Bettenüberhang gibt<br />

es Absprachen mit dem benachbarten Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, dass die hier<br />

zur Verfügung gestellten Betten für die Versorgung der angrenzenden Regionen<br />

erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />

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