Die komplette Bekanntmachung können sie als PDF ... - Stadt Bühl
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Öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong><br />
Flächennutzungsplanfortschreibung der vVWG <strong>Bühl</strong> / Ottersweier 2030,<br />
Entwicklung von Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen sowie sonstigen Flächen;<br />
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
(vVWG) <strong>Bühl</strong> / Ottersweier hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.<br />
Oktober 2012 den Vorentwurf der Gebietsausweisung der genannten<br />
Flächen, auf Gemarkung <strong>Bühl</strong> und Ottersweier, des Flächennutzungsplans<br />
der vVWG <strong>Bühl</strong> / Ottersweier beschlossen und die Verwaltung<br />
beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1<br />
BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.<br />
Im Einzelnen sind dies folgende Flächen:<br />
<strong>Bühl</strong>: Kernstadt mit Kappelwindeck und Rittersbach:<br />
B-01 M/W Erweiterung Kirchgaßgraben<br />
B-02 W Hinterfeldweg<br />
B-03 W Marksrebenweg<br />
B-05 W Hintere Honau<br />
B-07 W Hohbosch/Brombach/Langacker – Zurücknahme<br />
B-08 W Hintere Honau<br />
Oberweier:<br />
OBW-01 W<br />
Am Waldweg – Diskussionsfläche<br />
Altschweier:<br />
A-01 W Im Feil<br />
A-02 W Grafenrain (drei Teilflächen)<br />
A-03 W Herrenbergstraße (t<strong>als</strong>eitig)<br />
Balzhofen:<br />
Ba-01 W<br />
Ba-02 W<br />
Eisental:<br />
E02 W<br />
E01 M<br />
E07 M<br />
Westlich Unterhauptfeld<br />
Südlich Unterhauptfeld – Diskussionsfläche in Verfahren<br />
belassen<br />
Boschbühn/Zielenweg<br />
Immensteinstraße – Diskussionsfläche<br />
Rebstock – Diskussionsfläche<br />
Moos:<br />
M-01 W Hofmatten<br />
M-02 W Eilsee – <strong>als</strong> Fläche in Verfahren belassen<br />
M-04 W Zurücknahme Eilseeweiher<br />
Neusatz mit Waldmatt:<br />
N-01 W Gebersbergstraße<br />
N-02 W Heizler Krämersbühn – Diskussionsfläche<br />
N-04 W Schweighof – Diskussionsfläche<br />
N-03 Kochsbühn – Zurücknahme<br />
N-05 Hofmatten – Zurücknahme<br />
Vimbuch:<br />
V-01 W Am Kirchweg<br />
V-03 W Östliche Verlängerung Kirchspielweg<br />
V-02 W Westlich Oberhof/Rehbühn – Diskussionsfläche<br />
V-04 W Westlich Weinbrennerstraße – Diskussionsfläche<br />
Weitenung:<br />
W-01 Brachfeld<br />
Ottersweier:<br />
OTW-01 W Lindenbuckel-Falkenreben<br />
OTW-02 W Oberbühn<br />
OTW-03 W Lindenbuckel-Falkenreben Erweiterung<br />
OTW-04 W Geiersbühn mit teilweiser Rücknahme<br />
OTW-05 W Oberes Rötzenfeld<br />
OTW-06 GB Südlich Tanzbühl 2<br />
OTW-07 M Lindenhof – Diskussionsfläche<br />
OTW-10 W Südlich Tanzbühl 1 – Diskussionsfläche<br />
OTW-SO Lindencenter<br />
OTW-SO Schützenhausgrundstück<br />
<strong>Die</strong> Anhörung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Vorentwurf,<br />
Kapitel Gewerbegebietsausweisungen, erfolgte bereits in 2008.<br />
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist durchzuführen. Der Umweltbericht<br />
wird ausgearbeitet und zum Entwurf beigefügt.<br />
Ziele und Zwecke der Planung:<br />
Der Flächennutzungsplan hat für das ganze Gemeindegebiet die sich aus<br />
der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung<br />
nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen<br />
darzustellen. Nach 15 Jahren sollen die Pläne überprüft und falls<br />
erforderlich geändert werden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong> / Ottersweier von 2001 wird daher<br />
überprüft und geändert.<br />
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:<br />
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanfortschreibung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Bühl</strong> / Ottersweier 2030, Entwicklung von Wohnbauflächen,<br />
gemischten Bauflächen sowie sonstige Flächen für die Gemarkungen<br />
<strong>Bühl</strong> und Ottersweier wird in der Zeit vom 12. November 2012<br />
bis einschließlich 12. Dezember 2012 bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong>, Fachbereich<br />
Planen und Bauen, Fachgruppe <strong>Stadt</strong>planung, Rathaus V, Friedrichstraße 6,<br />
vor dem Raum 106, 77815 <strong>Bühl</strong>, während der <strong>Die</strong>nststunden öffentlich<br />
ausgelegt.<br />
<strong>Die</strong> allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden öffentlich dargelegt<br />
und die voraussichtlichen Auswirkungen aufgezeigt. <strong>Die</strong> interes<strong>sie</strong>rten Bürger<br />
haben hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.<br />
Oberbruch:<br />
OB-02 M<br />
OB-03 W<br />
OB-04 SO<br />
Im Kinzhurst<br />
Strutbühn – Diskussionsfläche<br />
Erweiterung Campingplatz<br />
<strong>Bühl</strong>, den 26. Oktober 2012<br />
Huber Schnurr<br />
Oberbürgermeister
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong> -<br />
Ottersweier hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2012 u.a. beschlossen, folgende<br />
Flächen in den Vorentwurf der Flächennutzungsplanfortschreibung, zur<br />
Entwicklung von Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen sowie sonstigen<br />
Flächen, aufzunehmen und das Verfahren einzuleiten:<br />
<strong>Bühl</strong>: Kernstadt mit Kappelwindeck und Rittersbach:<br />
B-01 M/W Erweiterung Kirchgaßgraben<br />
B-02 W Hinterfeldweg<br />
B-03 W Marksrebenweg<br />
B-05 W Hintere Honau<br />
B-07 W Hohbosch/Brombach/Langacker - Zurücknahme<br />
B-08 W Hintere Honau<br />
Oberweier:<br />
OBW-01 W<br />
Am Waldweg - Diskussionsfläche<br />
Altschweier:<br />
A-01 W Im Feil<br />
A-02 W Grafenrain (3 Teilflächen)<br />
A-03 W Herrenbergstraße (t<strong>als</strong>eitig)<br />
Balzhofen:<br />
Ba-01 W<br />
Ba-02 W<br />
Eisental:<br />
E02 W<br />
E01 M<br />
E07 M<br />
Westlich Unterhauptfeld<br />
Südlich Unterhauptfeld - Diskussionsfläche in Verfahren belassen<br />
Boschbühn/Zielenweg<br />
Immensteinstraße - Diskussionsfläche<br />
Rebstock - Diskussionsfläche<br />
Moos:<br />
M-01 W Hofmatten<br />
M-02 W Eilsee <strong>als</strong> Fläche in Verfahren belassen<br />
M-04 W Zurücknahme Eilseeweiher<br />
Neusatz mit Waldmatt:<br />
N-01 W Gebersbergstraße<br />
N-02 W Heizler Krämersbühn - Diskussionsfläche<br />
N-04 W Schweighof - Diskussionsfläche<br />
N-03 Kochsbühn - Zurücknahme<br />
N-05 Hofmatten - Zurücknahme<br />
Oberbruch:<br />
OB-02 M<br />
OB-03 W<br />
OB-04 SO<br />
Im Kinzhurst<br />
Strutbühn - Diskussionsfläche<br />
Erweiterung Campingplatz<br />
…
- 2 -<br />
Vimbuch:<br />
V-01 W Am Kirchweg<br />
V-03 W Östliche Verlängerung Kirchspielweg<br />
V-02 W Westlich Oberhof/Rehbühn - Diskussionsfläche<br />
V-04 W Westlich Weinbrennerstraße – Diskussionsfläche<br />
Weitenung:<br />
W-01 Brachfeld<br />
Ottersweier: mit Unzhurst:<br />
OTW-01 W Lindenbuckel-Falkenreben<br />
OTW-02 W Oberbühn<br />
OTW-03 W Lindenbuckel-Falkenreben Erweiterung<br />
OTW-04 W Geiersbühn mit teilweiser Rücknahme<br />
OTW-05 W Oberes Rötzenfeld<br />
OTW-06 GB Südlich Tanzbühl 2<br />
OTW-07 M Lindenhof – Diskussionsfläche<br />
OTW-10 W Südlich Tanzbühl 1 - Diskussionsfläche<br />
OTW-SO Lindencenter<br />
OTW-SO Schützenhausgrundstück;
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Bühl</strong> - Ottersweier für das Zieljahr 2030<br />
Begründung (Vorentwurf)<br />
Teil A: Städtebauliche Begründung<br />
Flächenprognose<br />
Teil B: Verfahren<br />
Teil C: Umweltbericht (HHP)<br />
Stand: 08.10.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> / Gemeinde Ottersweier<br />
Flächennutzungsplan 2030 vom 08.10.2012 (Vorentwurf)<br />
<strong>Bühl</strong> mit Kappelwindeck und Rittersbach<br />
Altschweier<br />
Balzhofen<br />
Eisental<br />
Moos<br />
Neusatz<br />
Oberbruch<br />
Oberweier<br />
Vimbuch<br />
Weitenung<br />
Ottersweier<br />
Unzhurst<br />
Hundseck<br />
<strong>Bühl</strong>, im Oktober 2012
Einleitung<br />
Für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong>-Ottersweier steht die Fortschreibung des<br />
Flächennutzungsplanes an. In seiner Sitzung am 14.März 2006 hat der Gemeinsame<br />
Ausschuss hierzu den notwendigen Aufstellungsbeschluss mit Planungshorizont 2025<br />
gefasst.<br />
Im Jahre 2008 wurde dann für den Teilbereich Gewerbe das Vorentwurfsverfahren<br />
durchgeführt. Im Hinblick auf die Tatsache, dass der Zeithorizont von 15 Jahren Nach<br />
Abschluss des Verfahrens überschritten sein wird, wird nun für alle weiteren<br />
Verfahrensschritte der Zeithorizont 2030 zugrunde gelegt. <strong>Die</strong> vorliegende Begründung<br />
bezieht sich nun auf den Vorentwurf "Wohnen und sonstige Flächen".<br />
Im Entwurfsverfahren werden dann die gewerblichen Bauflächen und die in diesem<br />
Verfahren behandelten Flächen zusammengeführt.<br />
Neben den baulichen Entwicklungsmöglichkeiten ist ein Schwerpunkt des kommunalen<br />
Handelns der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und der Gemeinde Ottersweier auch die weitere Entwicklung der<br />
Landschaft zwischen Rheintal und Vorbergzone des Schwarzwaldes, insbesondere im<br />
Hinblick auf das Thema Windkraft.<br />
Parallel zur Flächennutzungsplanung ist das Planungsbüro Hage+Hoppenstedt Partner aus<br />
Rottenburg am Neckar mit der Bearbeitung des Landschaftsplans beauftragt. Wichtiger<br />
Bestandteil der Landschaftsplanung ist dabei die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die<br />
im Umweltbericht <strong>als</strong> eigenständiger Teil dieser Begründung zusammenfassend dargestellt<br />
ist.<br />
(wird ergänzt)<br />
Genehmigung des Flächennutzungsplans<br />
(wird ergänzt)<br />
Flächennutzungsplan<br />
Der Flächennutzungsplan besteht aus folgenden Unterlagen:<br />
Karte M 1 : 15.000 mit Zeichenerklärung (wird ergänzt)<br />
Begründung mit Umweltbericht und Verfahrensdokumentation<br />
Detailkarten der Ortslagen im M 1 : 7.500 (A4-Verkleinerungen ohne Maßstab)
Inhaltsverzeichnis<br />
A. Städtebauliche Begründung ....................................................................... 6<br />
1. Rahmenbedingungen ............................................................................................ 6<br />
1.1 Regionalplanerische Vorgaben ................................................................................ 6<br />
1.1.1 Zentrale Orte, Entwicklungsachsen ......................................................................... 6<br />
1.1.2 Siedlungsbereiche ................................................................................................... 7<br />
1.1.3 Grundlagen zur Ermittlung des Bauflächenbedarfs und zur Verortung von .............. 7<br />
Siedlungserweiterungsflächen ............................................................................................... 7<br />
1.1.4 Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und gewerblich orientierte<br />
<strong>Die</strong>nstleistungseinrichtungen ................................................................................................. 9<br />
1.1.5 Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe ....................................... 9<br />
1.1.6 Regionale Freiraumstruktur ..................................................................................... 9<br />
1.1.7 Bereiche für Trassen und Infrastrukturvorhaben .....................................................14<br />
1.2 Flächennutzungsplan 2001 .....................................................................................16<br />
2. Grundlagenermittlung Einwohnerzahl und Wohnbauflächen ...........................17<br />
2.1. Grundlage: Vorliegende Bevölkerungszahlen und -prognosen ...............................17<br />
2.2 Vorgaben der Regionalplanung ..............................................................................19<br />
2.3 Prognosezahlen ......................................................................................................19<br />
2.3.1 <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> ...............................................................................................................20<br />
2.3.2 Gemeinde Ottersweier ............................................................................................20<br />
2.4. Wohnbauflächenbedarf – Prognoseverfahren .........................................................21<br />
2.5 "Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise im Rahmen des<br />
Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs. 2 BauGB" ............22<br />
2.5.1 Ermittlung des fiktiven Einwohnerzuwachses bis 2030 ...........................................22<br />
2.5.2 Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung ...........................................23<br />
2.5.3 Ermittlung der Gesamtzahl des fiktiven Einwohnerzuwachses ................................24<br />
2.5.4 Ersatzbedarf ...........................................................................................................24<br />
2.5.5 Zusätzlicher Brutto-Flächenbedarf ..........................................................................24<br />
2.5.6 Absoluter Bedarf .....................................................................................................25<br />
2.6 Bauflächen – Reserven ..........................................................................................25<br />
2.7 Wohnungsbedarfsvorausrechnung des Statistischen Landesamts 2011 .................31<br />
2.8 Absoluter Bedarf an Wohnbauflächen.....................................................................33<br />
2.9 Weiteres Vorgehen .................................................................................................34<br />
3. Grundlagenermittlung Gewerbeflächen .............................................................35<br />
4. Grundlagenermittlung für sonstige Bauflächen ................................................35<br />
4.1 Sondergebiete ........................................................................................................35<br />
4.1.1 Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel ........................................................35<br />
4.1.2 Sonstige Sondergebiete .........................................................................................36<br />
4.2 Gemeinbedarfsflächen ............................................................................................36<br />
4.2.1 Kindergärten ...........................................................................................................36<br />
4.2.2 Schulen ..................................................................................................................37<br />
4.2.3 Medizinische Versorgung / Alten- und Behindertenpflege .......................................37<br />
4.3 Grünflächen ............................................................................................................37<br />
4.3.1 Spiel- und Sportstätten ...........................................................................................37<br />
4.4 Abbauflächen ..........................................................................................................37<br />
5. Städtebauliche Zielkonzeption ............................................................................37<br />
6. Planung von Wohnbauflächen ............................................................................38<br />
7. Planung von Gewerbeflächen (wird ergänzt) .....................................................38<br />
8. Sonstige Bauflächen ............................................................................................38<br />
9. Grünflächen, Landwirtschaft und Wald ..............................................................39<br />
10. Infrastruktur ..........................................................................................................39
10.1 Ver- und Entsorgung ...............................................................................................39<br />
10.2 Regenerative Energien ...........................................................................................39<br />
11. Verkehr ..................................................................................................................39<br />
11.1 Straßenverkehr .......................................................................................................39<br />
11.2 Bahnanlagen ..........................................................................................................39<br />
12. Nachrichtliche Übernahmen ................................................................................39<br />
12.1 Denkmäler ..............................................................................................................39<br />
13. Übersichten ..........................................................................................................40<br />
13.1 <strong>Bühl</strong> und Teilorte ....................................................................................................41<br />
13.1.1 <strong>Bühl</strong> Kernstadt mit Kappelwindeck und Rittersbach ................................................41<br />
13.1.2 Altschweier .............................................................................................................42<br />
13.1.3 Balzhofen ...............................................................................................................43<br />
13.1.4 Eisental ...................................................................................................................44<br />
13.1.5 Moos.......................................................................................................................45<br />
13.1.6 Neusatz ..................................................................................................................45<br />
13.1.7 Oberbruch ..............................................................................................................46<br />
13.1.8 Oberweier ...............................................................................................................46<br />
13.1.9 Vimbuch .................................................................................................................47<br />
13.1.10 Weitenung ...............................................................................................................47<br />
13.1.11 Summe aller Flächen <strong>Bühl</strong> und Teilorte ..................................................................48<br />
13.2 Ottersweier .............................................................................................................49<br />
14. Materialien ............................................................................................................50<br />
15. Abbildungen .........................................................................................................50<br />
B. Verfahren .................................................................................................... 51<br />
1. Aufstellungsbeschluss ........................................................................................51<br />
2. Öffentlichkeitsbeteiligung ...................................................................................51<br />
2.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung......................................................................51<br />
3. Beteiligung der Behörden ....................................................................................51<br />
3.1 Frühzeitige Beteiligung ...........................................................................................51<br />
C. Umweltbericht (ist separat beigefügt) .................................................... 51<br />
Anlage 1:<br />
Anlage 2:<br />
Steckbriefe geplante Wohnbau-, gemischte Bauflächen sowie sonstige<br />
Flächen<br />
Vorentwurf geplante Wohnbau-, gemischte Bauflächen sowie sonstige<br />
Flächen
A. Städtebauliche Begründung<br />
1. Rahmenbedingungen<br />
Seit 01.01.1975 bilden <strong>Bühl</strong> und Ottersweier eine Verwaltungsgemeinschaft. Daraus<br />
resultiert, dass die vorbereitende Bauleitplanung (FNP/LP) gemeinsam erarbeitet wird.<br />
Geschäftsstelle hierfür ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong>.<br />
1.1 Regionalplanerische Vorgaben<br />
Es gilt der Regionalplan Mittlerer Oberrhein vom 13. März 2002 - genehmigt durch das<br />
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am 17. Februar 2003 -, Stand Juli 2006. Der<br />
Regionalplan Mittlerer Oberrhein stellt die wesentliche Vorgabe für die Flächenentwicklung in<br />
der Verwaltungsgemeinschaft dar.<br />
1.1.1 Zentrale Orte, Entwicklungsachsen<br />
Beide Gemeinden gehören zur Region Mittlerer Oberrhein mit dem Oberzentrum Karlsruhe.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> ist Mittelzentrum, in dem die zentralörtliche Ausstattung für die Deckung<br />
des Grundbedarfs der Nahbereiche und des gehobenen Bedarfs der ihnen zugeordneten<br />
Mittelbereiche zu sichern und weiter auszubauen ist. Neben dem Oberzentrum sind die<br />
Mittelzentren Träger der Leistungen zur Deckung des qualifizierten Bedarfs.<br />
Wichtige Voraussetzung für die Ausübung zentralörtlicher Funktionen ist neben einer<br />
ausreichenden Ausstattung, dass die benötigten Waren und <strong>Die</strong>nste zentral, d. h. unter<br />
möglichst geringem Aufwand für jeden der zu versorgenden Bevölkerungsteile angeboten<br />
werden. Hierzu bedarf es einer guten Erreichbarkeit, vor allem auch mit den zur Verfügung<br />
stehenden öffentlichen Nahverkehrsmitteln und einer möglichst engen räumlichen<br />
Nachbarschaft der einzelnen Einrichtungen.<br />
Entwicklungsachsen dienen der Konzentration und geordneten Entwicklung der<br />
Siedlungsstruktur sowie der Verkehrs- und Versorgungsstränge für den großräumigen<br />
Leistungsaustausch. Das Netz der Entwicklungsachsen besteht aus den<br />
Entwicklungsachsen des Landesentwicklungsplanes und den Regionalen<br />
Entwicklungsachsen.<br />
<strong>Bühl</strong> liegt auf der Landesentwicklungsachse (Mannheim) - Waghäusel - Graben-Neudorf -<br />
Linkenheim-Hochstetten - Eggenstein- Leopoldshafen - Karlsruhe - Rheinstetten -<br />
Durmersheim - Rastatt - Sinzheim - <strong>Bühl</strong> - (Offenburg), die die zentralen Orte entlang der<br />
Verkehrstrassen im Verlauf des Rheint<strong>als</strong> verbindet. In Ergänzung der Entwicklungsachsen<br />
des Landesentwicklungsplanes verbessert die Regionale Entwicklungsachse <strong>Bühl</strong> -<br />
Rheinmünster/ Lichtenau - (Haguenau/Bischwiller) die Anbindung des <strong>Bühl</strong>er Raumes an<br />
das linksrheinische Gebiet um Haguenau und Bischwiller. Der Verlauf der<br />
Entwicklungsachse wird durch die L 85 und deren Verlängerung über die Rheinfähre<br />
Greffern bestimmt. <strong>Die</strong> Achse soll u.a. die Entwicklungsvoraussetzungen des Mittelzentrums<br />
<strong>Bühl</strong> stärken.<br />
Das Netz der Entwicklungsachsen ist in seiner inneren Struktur so auszubilden und weiter<br />
auszubauen, dass die Konzentration der Siedlungsentwicklung auf Schwerpunkte und die<br />
Bündelung der Infrastruktur unterstützt und der Leistungsaustausch zwischen den<br />
Siedlungsschwerpunkten der Region und den Schwerpunkten benachbarter Räume<br />
verbessert wird. Hierzu soll insbesondere die Schaffung zusätzlicher Wohn- und<br />
Arbeitsstätten vorrangig auf die Siedlungsbereiche innerhalb der Entwicklungsachsen<br />
konzentriert werden.<br />
- 6 -
Ottersweier hat keine zentralörtlichen Funktionen.<br />
1.1.2 Siedlungsbereiche<br />
Siedlungsbereiche sind Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung. Sie dienen der räumlichen<br />
Konzentration der Eigenentwicklung sowie der über die Eigenentwicklung hinausgehenden<br />
Siedlungstätigkeit. <strong>Bühl</strong> (Kernstadt) und Oberweier sind <strong>als</strong> Siedlungsbereiche innerhalb<br />
der Siedlungsachsen aufgeführt. Sie sollen vorrangig <strong>als</strong> Schwerpunkte für Wohnen<br />
entwickelt werden.<br />
<strong>Die</strong> Entwicklung in den Siedlungsbereichen soll vorausschauend und unter Berücksichtigung<br />
der regionalen und überregionalen Funktionen und der natürlichen Gegebenheiten geplant<br />
werden. <strong>Die</strong> Funktion der Siedlungsbereiche <strong>als</strong> Schwerpunkte der künftigen<br />
Siedlungsentwicklung soll durch andere Funktionen und Nutzungen nicht beeinträchtigt<br />
werden. <strong>Die</strong> Entwicklung der einzelnen Siedlungsbereiche soll aufeinander abgestimmt<br />
werden.<br />
Mit Ausweisung der Siedlungsbereiche werden Schwerpunkte festgelegt, in denen sich die<br />
über die reine Eigenentwicklung hinausgehende, d. h. die sich aus sogenannten<br />
Wanderungsgewinnen der Gemeinden ergebende Siedlungstätigkeit konzentrieren soll. <strong>Die</strong><br />
Siedlungsbereiche kommen darüber hinaus <strong>als</strong> Standorte in Frage, wenn die<br />
Eigenentwicklung mehrerer Gemeinden oder Gemeindeteile räumlich zusammengefasst<br />
werden soll. <strong>Die</strong> Vorteile dieses Konzentrationsprinzips werden vor allem dann wirksam,<br />
wenn die Siedlungsschwerpunkte unmittelbar mit den in Entwicklungsachsen gebündelten<br />
Bandinfrastruktureinrichtungen verknüpft werden.<br />
1.1.3 Grundlagen zur Ermittlung des Bauflächenbedarfs und zur Verortung von<br />
Siedlungserweiterungsflächen<br />
<strong>Die</strong> Ermittlung des Bauflächenbedarfs orientiert sich an der zugewiesenen überörtlichen<br />
Funktion und den raumordnerischen Zielsetzungen für die Freiraumstruktur.<br />
In den Siedlungsbereichen ist die Ausweisung von Bauflächen zur Errichtung neuer Wohnund<br />
Arbeitsstätten für den aus der Eigenentwicklung und den aus Wanderungsgewinnen sich<br />
ergebenden Bedarf vorzusehen. In den Schwerpunkten für Wohnen ist die Ausweisung von<br />
gewerblichen Bauflächen auf den Eigenbedarf zu beschränken.<br />
In den Gemeinden und Ortsteilen ohne Schwerpunktfunktion sollen bei der<br />
Flächenermittlung keine Wanderungsgewinne berücksichtigt werden. <strong>Die</strong> Ausweisung von<br />
Bauflächen für Wohn- und Arbeitsstätten soll sich an dem aus der Eigenentwicklung<br />
resultierenden inneren Bedarf orientieren.<br />
In allen Gemeinden der Region soll bei Bedarf vor der Ausweisung und Bebauung neuer<br />
Flächen auf die im Siedlungsbestand nutzbaren Potenziale sowie die bereits<br />
planungsrechtlich gesicherten Flächenreserven zurückgegriffen werden.<br />
Insbesondere sollen militärische und gewerbliche („Gewerbebrachen“) Konversionsflächen<br />
verstärkt reaktiviert und die Möglichkeiten zu einer angemessenen Nachverdichtung des<br />
Bestandes genutzt werden.<br />
Zur Sicherung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung sollen bei der Berechnung von<br />
Wohnbauflächen in Flächennutzungsplänen angemessene Siedlungsdichten zugrunde<br />
gelegt werden. In Abstimmung mit der jeweiligen Funktion innerhalb des regionalen<br />
Siedlungsgefüges sollen für<br />
− Siedlungsbereiche in Mittelzentren 80 EW/ha<br />
- 7 -
− Sonstige Siedlungsbereiche<br />
− Sonstige Gemeinden und Ortsteile<br />
angestrebt werden.<br />
60 EW/ha<br />
50 EW/ha<br />
In der Raumnutzungskarte sind folgende regionalplanerisch abgestimmte Bereiche für<br />
Siedlungserweiterungen <strong>als</strong> Vorschlag (V) des Regionalverbandes dargestellt. <strong>Die</strong><br />
Ausweisung von Wohn- und Gewerbebauflächen außerhalb des Siedlungsbestandes soll<br />
innerhalb der in der Raumnutzungskarte dargestellten, regionalplanerisch abgestimmten<br />
Bereiche für Siedlungserweiterungen erfolgen (V).<br />
<strong>Bühl</strong>:<br />
Oberweier<br />
Altschweier<br />
Balzhofen<br />
Eisental<br />
Moos<br />
Neusatz<br />
Oberbruch<br />
Vimbuch<br />
Weitenung<br />
Ottersweier<br />
Unzhurst<br />
Erweiterung Kirchgaßgraben<br />
Marksrebenweg<br />
Stuhlbühn<br />
Bühnle<br />
Am Waldweg<br />
Grafenrain<br />
Im Feil<br />
Westlich Unterhauptfeld und Südlich Unterhauptfeld<br />
Immensteinstraße<br />
Winterberg<br />
Sonnenberg<br />
Halbjeuchel<br />
Rötel<br />
Hofmatten<br />
Heizler/Krämersbühn<br />
Mühlstettstraße/Droll<br />
Parallel Mühlstettstraße<br />
Kinzhurst<br />
Oberbreitfeld-Seematt<br />
Am Kirchweg<br />
Westlich Oberhof/Rehbühn<br />
Ehlet<br />
Brachfeld<br />
Lindenbuckel/Falkenreben<br />
Eisenbahnstraße<br />
Brandeichenfeld 2<br />
Seebühl-West<br />
Juhnebühn 2<br />
Oberbühn<br />
Zell<br />
Östlich Kirchfeld<br />
- 8 -
1.1.4 Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und gewerblich orientierte<br />
<strong>Die</strong>nstleistungseinrichtungen<br />
(wird ergänzt)<br />
1.1.5 Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
Zur Gewährleistung einer ausgewogenen Einzelhandelsstruktur ist die Ausweisung,<br />
Errichtung oder Erweiterung von regionalbedeutsamen Einkaufszentren, großflächigen<br />
Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben für Endverbraucher<br />
(Einzelhandelsgroßprojekte) so zu lenken, dass <strong>sie</strong> sich in das Siedlungsgefüge und das<br />
zentralörtliche Versorgungssystem der Region sowie benachbarter Räume einfügen.<br />
Dabei sind das Konzentrationsgebot, das Beeinträchtigungsverbot und Kongruenzgebot zu<br />
beachten.<br />
Hersteller-Direktverkaufszentren sind nur in Oberzentren zulässig. Bei einer Geschossfläche<br />
von weniger <strong>als</strong> 5.000 qm <strong>können</strong> ausnahmsweise auch Standorte in Mittelzentren in<br />
Betracht kommen.<br />
Vorranggebiete für Einzelhandelsgroßprojekte (Integrierte Lagen)<br />
Einzelhandelsgroßprojekte sind in den in der Raumnutzungskarte ausgewiesenen<br />
Vorranggebieten (Integrierten Lagen), gemäß Teilnutzungskarte 5 des Regionalplans ist das<br />
in <strong>Bühl</strong> die Innenstadt der <strong>Bühl</strong> zwischen Bahnlinie, Rheinstraße, Eisenbahnstraße und<br />
Grabenstraße, anzu<strong>sie</strong>deln.<br />
Einzelhandelsgroßprojekte mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen nur in diesen<br />
Standorten ausgewiesen, errichtet und erweitert werden. Ihre Ausweisung und Errichtung<br />
außerhalb der Integrierten Lagen ist ausgeschlossen (Ausschlussgebiet). Ausnahmsweise<br />
sind bestandsorientierte Erweiterungen zulässig, sofern <strong>sie</strong> entsprechend der Z (1) bis Z (3)<br />
regionalplanerisch verträglich sind.<br />
Zentrenrelevante Randsortimente sind außerhalb der Vorranggebiete zulässig, sofern <strong>sie</strong><br />
entsprechend regionalplanerisch verträglich sind.<br />
Vorbehaltsgebiete für Einzelhandelsgroßprojekte (Ergänzungsstandorte)<br />
Einzelhandelsgroßprojekte mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten sollen in den Integrierten<br />
Lagen ange<strong>sie</strong>delt werden. Falls dort keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, sind<br />
städtebauliche Randlagen zulässig.<br />
Für die Ausweisung, Errichtung und Erweiterung von Einzelhandelsgroßprojekten mit nichtzentrenrelevanten<br />
Sortimenten geeignete Standortlagen werden in der Raumnutzungskarte<br />
Vorbehaltsgebiete (Ergänzungsstandorte) festgelegt. Hierfür ist in <strong>Bühl</strong> ein Standort im<br />
Bereich Waldhägenich zwischen Rheint<strong>als</strong>traße und Robert-Bosch-Straße ausgewiesen.<br />
Für Einzelhandelsgroßprojekte mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten gelten das<br />
Konzentrationsgebot, das Integrationsgebot, das Beeinträchtigungsverbot und das<br />
Kongruenzgebot. <strong>Die</strong> Verträglichkeit der Einzelhandelsgroßprojekte ist nachzuweisen.<br />
1.1.6 Regionale Freiraumstruktur<br />
Den landesplanerischen Vorgaben entsprechend sind im Regionalplan Regionale Grünzüge,<br />
Grünzäsuren und Schutzbedürftige Bereiche für die verschiedenen Freiraumfunktionen und -<br />
- 9 -
nutzungen ausgewiesen. <strong>Die</strong>se Zielsetzungen in Text und Karte sind Vorgaben für die<br />
Bauleit-, Landschaft- und Fachplanung sowie für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).<br />
Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />
<strong>Die</strong> Regionalen Grünzüge nehmen Ausgleichsfunktionen für die be<strong>sie</strong>delten Flächen wahr.<br />
Sie sind <strong>als</strong> großflächige, zusammenhängende Teile der freien Landschaft für ökologische<br />
Funktionen oder für Freiraumnutzungen einschließlich der Erholung zu erhalten. Freiräume,<br />
die insbesondere zu Verhinderung bandartiger Siedlungsentwicklungen beitragen, sind <strong>als</strong><br />
Grünzäsuren zu erhalten. <strong>Die</strong> Freihaltung der Grünzäsuren trägt zur Sicherung der<br />
natürlichen Lebensgrundlagen bei.<br />
<strong>Die</strong> bauliche Nutzung der Regionalen Grünzüge und der Grünzäsuren über folgenden<br />
Ausnahmen hinaus ist ausgeschlossen:<br />
• Verkehrsanlagen oder Leitungen<br />
• Vorhaben, die aufgrund besonderer Standortanforderungen nur außerhalb des<br />
Siedlungsbestandes errichtet werden <strong>können</strong><br />
<strong>Die</strong> Grünzäsuren sollen im Rahmen der Bauleitplanung auf der Basis entsprechender<br />
Landschafts- bzw. Grünordnungspläne näher ausgeformt werden. Hierbei sollen die in der<br />
nachstehenden Tabelle aufgeführten Entwicklungsziele für die jeweilige Grünzäsur zugrunde<br />
gelegt werden.<br />
Gewerbegebiet Steinbach/Weitenung<br />
Steinbach/<strong>Bühl</strong><br />
Balzhofen/Vimbuch<br />
Vimbuch/<strong>Bühl</strong><br />
Oberweier/<strong>Bühl</strong><br />
<strong>Bühl</strong>/Ottersweier<br />
<strong>Bühl</strong>/Altschweier<br />
Altschweier/Untertal<br />
Schutz der Niederung<br />
städtebauliche Zäsur, Wasserschutzgebiet,<br />
Landschaftsbild, gute Böden<br />
Schutz der Niederung, gute Böden<br />
Biotopschutz, Schutz der Niederung<br />
Schutz der Niederung<br />
Wasserschutzgebiet, Hangwind-System<br />
Luftaustausch, Erhalt der Sonderkulturen<br />
Erholung, Luftaustausch, Abgrenzung der<br />
Siedlungskörper<br />
- 10 -
Schutzbedürftige Bereiche von Freiräumen<br />
Grundsätze<br />
- Das natürliche Leistungsvermögen der Landschaft und ihre Empfindlichkeit gegenüber<br />
Eingriffen soll bei der Entwicklung der Region <strong>als</strong> grundlegende Voraussetzung<br />
beachtet werden.<br />
- Vorhandene Belastungen der natürlichen Lebensgrundlagen sind zu verringern.<br />
- In den Freiräumen ist ein den natürlichen Standortbedingungen möglichst<br />
entsprechendes Landschaftsbild zu erhalten oder zu entwickeln.<br />
Grundsätze Naturhaushalt, Landschaftsbild, Bioklimatisch wichtige Bereiche<br />
- In der <strong>Bühl</strong>er Rheinebene soll die landschaftliche Vielfalt, die wesentlich durch den<br />
kleinräumigen Wechsel von Wald, Grünland und Acker bestimmt wird, erhalten bleiben.<br />
Möglichkeiten, <strong>als</strong> Acker genutzte ehemalige Grünlandflächen wieder in Wiesen und<br />
Weiden umzuwandeln, sollen genutzt werden. <strong>Die</strong> Niederungsanteile sollen <strong>als</strong><br />
natürliche Ausbreitungsräume des Wassers erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt<br />
werden.<br />
<strong>Die</strong> Bereiche der Feuchtwiesen, Bruchwälder und Dünen sind schutzwürdig und sollen<br />
gesichert werden.<br />
- In der Vorbergzone ist die ökologische Vielfalt der Gebiete sowie südlich von Baden-<br />
Baden zu erhalten bzw. zu verbessern. Vorhandene Grünlandbereiche sollen erhalten<br />
werden. In den Bereichen der Hanglagen, insbesondere wenn eine geschlossene<br />
dauerhafte Vegetationsdecke fehlt, sollen Maßnahmen zur Verringerung der<br />
Erosionsgefahr ergriffen werden.<br />
Zum Schutz des Landschaftsbildes soll die reichhaltig gegliederte Verteilung der<br />
Nutzungen und die kleinräumigen Besonderheiten wie z. B. die Hohlwege und Gehölze<br />
gesichert oder neu geschaffen werden.<br />
- <strong>Die</strong> bioklimatisch wichtigen Bereiche sollen zur Sicherung und Verbesserung der<br />
bioklimatischen Wohlfahrtswirkungen des Naturhaushaltes erhalten oder wieder<br />
hergestellt werden. Für die Funktion, Frischluft an Siedlungsflächen heranzuführen,<br />
sollen die zu den Siedlungsflächen führenden Luftaustauschbahnen in den Seitentälern<br />
des Rheingrabens sowie die zum Rheingraben gerichteten Hangzonen südlich des<br />
Murgt<strong>als</strong> <strong>als</strong> Kaltluftentstehungsgebiete und die Lüftungsschneisen im Bereich der<br />
Siedlungen gesichert und entwickelt werden.<br />
Nachrichtliche Übernahme<br />
- Nachrichtliche Übernahme der Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete,<br />
flächenhaften Naturdenkmale und Schonwälder<br />
Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Ziele<br />
<strong>Die</strong> vorhandenen wertvollen Biotope sind <strong>als</strong> Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz<br />
und Landschaftspflege zu sichern und gemäß den natürlichen Gegebenheiten ihrer<br />
Standorte nachhaltig zu entwickeln. <strong>Die</strong> vorhandenen wertvollen Biotope sind in den<br />
Randbereichen, in denen <strong>sie</strong> bereits Schäden aufweisen, wieder zu renaturieren.<br />
Grundsatz<br />
In den ausgewiesenen Schutzbedürftigen Bereichen für Naturschutz und Landschaftspflege<br />
sollen nur solche Nutzungen zugelassen werden, die die ökologischen Qualitäten nicht<br />
beeinträchtigen oder zu ihrer Sicherung beitragen. Ihre Nutzung für Verkehrsanlagen und<br />
- 11 -
Leitungen soll vermieden werden. Art und Intensität der Nutzung sollen so festgelegt werden,<br />
dass die charakteri<strong>sie</strong>renden natürlichen Qualitäten der Schutzbedürftigen Bereiche nicht<br />
beeinträchtigt werden. Das gilt auch für Nutzungen außerhalb der Schutzbedürftigen<br />
Bereiche, wenn diese sich nachteilig auf die Schutzbedürftigen Bereiche auswirken <strong>können</strong>.<br />
Ziel<br />
Andere <strong>als</strong> die oben genannten baulichen Nutzungen sind ausgeschlossen.<br />
Schutzbedürftige Bereiche für die Landwirtschaft<br />
Ziel<br />
<strong>Die</strong> ausgewiesenen Schutzbedürftigen Bereiche für die Landwirtschaft der Stufe I (s.<br />
Raumnutzungskarte) sind für die landwirtschaftliche Nutzung zu sichern.<br />
Grundsatz<br />
<strong>Die</strong> Inanspruchnahme der Schutzbedürftigen Bereiche für die Landwirtschaft der Stufe I für<br />
Verkehrsanlagen oder Leitungen sowie für Vorhaben, die aufgrund besonderer<br />
Standortanforderungen nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet werden <strong>können</strong>, ist<br />
in begründeten Fällen möglich, wenn keine Alternativen mit geringerer Belastung der<br />
Landwirtschaft zur Verfügung stehen.<br />
Ziel<br />
Andere <strong>als</strong> die oben genannten baulichen Nutzungen sind ausgeschlossen.<br />
Schutzbedürftige Bereiche für die Forstwirtschaft<br />
Ziel<br />
<strong>Die</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für die Forstwirtschaft (s. Raumnutzungskarte)<br />
sind für die waldbauliche Nutzung sowie für die Erfüllung von Schutz- und<br />
Erholungsfunktionen zu sichern.<br />
Grundsatz<br />
<strong>Die</strong> Inanspruchnahme der Schutzbedürftigen Bereiche für die Forstwirtschaft für<br />
Verkehrsanlagen oder Leitungen sowie für Vorhaben, die aufgrund besonderer<br />
Standortanforderungen nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet werden <strong>können</strong>, ist<br />
in begründeten Fällen möglich, wenn keine Alternativen mit geringerer Belastung der<br />
Forstwirtschaft zur Verfügung stehen.<br />
Ziel<br />
Andere <strong>als</strong> die oben genannten baulichen Nutzungen sind ausgeschlossen.<br />
Schutzbedürftige Bereiche für die Erholung<br />
Ziel<br />
In den Schutzbedürftigen Bereichen für die Erholung sind die besonders geeigneten<br />
Freiräume mit günstiger verkehrlicher Erschließung <strong>als</strong> Erholungsgebiete für die Funktionen<br />
− Spazieren gehen, Besichtigen, Lagern, Spiel, Sport<br />
und die besonders geeigneten Anlagen <strong>als</strong> Erholungsschwerpunkte für die Funktionen<br />
− Baden, Surfen, Bootfahren, Ski-Abfahrtslauf<br />
in ihrem Bestand zu sichern und qualitativ zu verbessern.<br />
- 12 -
Im Bereich <strong>Bühl</strong>-Ottersweier ist die gesamte Vorbergzone bis in den Schwarzwald <strong>als</strong><br />
schutzbedürftiger Bereich für die Erholung ausgewiesen. Der Baggersee mit Campingplatz in<br />
Oberbruch ist <strong>als</strong> Erholungsschwerpunkt ausgewiesen.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Bühl</strong>er <strong>Stadt</strong>teile Eisental und Neusatz sind <strong>als</strong> Erholungsorte prädikati<strong>sie</strong>rt.<br />
Schutzbedürftige Bereiche für den vorbeugenden Hochwasserschutz (Vorranggebiete)<br />
Ziele<br />
<strong>Die</strong> Schutzbedürftigen Bereichen für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind für<br />
natürliche Überflutungen und die Retention von Hochwässern sowie für Maßnahmen der<br />
Gewässerentwicklung und Auenrenaturierung zu sichern. In diesen Bereichen haben die<br />
Belange des Hochwasserschutzes Vorrang vor anderen Nutzungen. Insbesondere sind <strong>sie</strong><br />
von weiterer Bebauung freizuhalten.<br />
Zwingende Vorhaben und Maßnahmen im öffentlichen Interesse sind nur dann möglich,<br />
wenn<br />
• eine Erhöhung des Schadenpotenti<strong>als</strong> nicht zu befürchten ist,<br />
• kein Verlust an Retentionsraum erfolgt bzw. ein gleichwertiger Ausgleich dafür<br />
geschaffen wird,<br />
• keine Verlagerung des Gefahrenpotenti<strong>als</strong> erfolgt.<br />
<strong>Die</strong> bauliche Nutzung über die oben genannten Ausnahmen hinaus ist ausgeschlossen.<br />
Überschwemmungsgefährdete Bereiche bei Katastrophenhochwasser<br />
(Vorbehaltsgebiete)<br />
Grundsätze<br />
In den überschwemmungsgefährdeten Bereichen bei Katastrophenhochwasser sollen<br />
vorhandene und künftige Nutzungen an das Risiko angepasst werden. Hierzu sollen<br />
Einzelbestimmungen zur Schadensminimierung in den gemeindlichen Planungen festgelegt<br />
werden. Nicht anpassbare Nutzungen sollen ausgeschlossen werden.<br />
Hochwasserverträgliche Nutzungen sollen gefördert werden.<br />
Überschwemmungsgefährdete Siedlungsgebiete (Hinweise)<br />
In überschwemmungsgefährdeten Ortslagen (Kernstadt <strong>Bühl</strong>, Ottersweier, Balzhofen,<br />
Altschweier, Eisental, Neusatz) sollen die Nutzungen in den betroffenen Flächen entlang der<br />
Gewässer an die Hochwassergefahr angepasst werden. Insbesondere ist für die Lagerung<br />
wassergefährdender Stoffe (Öllagerung) Vorsorge zu betreiben.<br />
In der Raumnutzungskarte sind diejenigen Gebiete <strong>als</strong> Überschwemmungsbereiche bei<br />
Katastrophenhochwasser dargestellt, für die das Risiko einer Überflutung bei einem<br />
Hochwasser besteht, das höher ist <strong>als</strong> das Bemessungshochwasser für die Schutzanlagen.<br />
Als Bemessungshochwasser gilt in der Regel ein Hochwasserereignis, das einmal in 100<br />
Jahren auftritt (HQ 100). <strong>Die</strong> Schutzanlagen an einigen Gewässern der Region erreichen<br />
diesen Wert allerdings nicht.<br />
Gemäß den Zielsetzungen das IRP gilt für die Schutzanlagen in der freien Stromstrecke des<br />
Rheins ein 200-jähriges Bemessungshochwasser (HQ 200).<br />
<strong>Die</strong> im Schwarzwald ausgewiesenen Schutzbedürftigen Bereiche für den vorbeugenden<br />
Hochwasserschutz schließen Überschwemmungsgefährdete Bereiche bei<br />
Katastrophenhochwasser mit ein.<br />
- 13 -
Schutzbedürftige Bereiche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe<br />
(wird ergänzt)<br />
1.1.7 Bereiche für Trassen und Infrastrukturvorhaben<br />
Straßenverkehr<br />
(wird ergänzt)<br />
Schienenverkehr<br />
Das für die Region bedeutsame Schienennetz soll in seiner Leistungsfähigkeit so<br />
weiterentwickelt werden, dass die Einbindung der Region in das innerdeutsche und<br />
europäische Schienennetz und die Befriedigung der Bedürfnisse des Regional- und<br />
Nahverkehrs gewährleistet sind. Insbesondere soll die schnelle Anbindung des<br />
Oberzentrums Karlsruhe und des Mittelzentrums Baden-Baden an das innerdeutsche und<br />
europäische Hochgeschwindigkeitsnetz sichergestellt und verbessert werden.<br />
<strong>Bühl</strong> liegt an der DB-Rheintalbahnstrecke Rastatt-Baden-Baden-<strong>Bühl</strong>.<br />
Öffentlicher Personennahverkehr<br />
Grundsätze<br />
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll sowohl innerhalb der Region <strong>als</strong> auch über<br />
die Regionsgrenzen hinweg attraktiver gestaltet und weiter ausgebaut werden.<br />
An das Karlsruher <strong>Stadt</strong>bahnnetz sollen, soweit dies technisch möglich und finanzierbar ist,<br />
alle Zentralen Orte und Siedlungsschwerpunkte der Region angebunden werden.<br />
Gleichzeitig ist darauf hinzuwirken, dass der schienengebundene ÖPNV der benachbarten<br />
Regionen insbesondere zum Oberzentrum Karlsruhe ausgebaut wird. Hierzu soll das<br />
<strong>Stadt</strong>bahnnetz u.a. um die Verbindungen Baden-Baden-<strong>Bühl</strong>-Ottersweier (-Achern) erweitert<br />
werden.<br />
Fahrradverkehr<br />
Grundsatz<br />
Der Fahrradverkehr in der Region soll unterstützt werden. <strong>Die</strong> Bedingungen für den<br />
innerörtlichen Fahrradverkehr sind zu verbessern. Zu den jeweiligen Nachbargemeinden<br />
sollen Radwegeverbindungen auf- bzw. ausgebaut werden. <strong>Die</strong>se Verbindungen sollen zu<br />
einem Netz zusammengefügt, fortentwickelt und weiter verdichtet werden. Das regionale<br />
Radwegenetz soll an den Regionsgrenzen an geeigneten Stellen mit denjenigen der<br />
Nachbarregionen verknüpft werden.<br />
Nachrichtenverkehr<br />
Grundsätze<br />
Der Nachrichtenverkehr mit Post- und Telekommunikationsdiensten soll aufrechterhalten,<br />
weiterentwickelt und den Kommunikationsbedürfnissen kontinuierlich angepasst werden.<br />
Hierzu soll<br />
- 14 -
−<br />
−<br />
−<br />
insbesondere unter den neuen Rahmenbedingungen des Wettbewerbs auf dem Postund<br />
Telekommunikationsmarkt flächendeckend eine qualitativ und quantitativ<br />
zufriedenstellende Versorgung mit Post- und Telekommunikationsdiensten<br />
gewährleistet,<br />
die Infrastruktur vor dem Hintergrund einer zufriedenstellenden Versorgung<br />
bedarfsgerecht unter Marktgesichtspunkten und unter Beachtung ökologischer<br />
Bedingungen ausgebaut,<br />
eine uneingeschränkte Nutzung der zivilen und militärischen Richtfunkstrecken sowie<br />
der Standorte der Sendeanlagen sichergestellt werden.<br />
Erneuerbare Energie<br />
Grundsätze<br />
<strong>Die</strong> Nutzung regenerativer Energiequellen zur Energieversorgung in der Region soll<br />
gefördert werden.<br />
Hierzu sollen die Voraussetzungen für die Nutzung<br />
− der Solarenergie,<br />
− des Erdwärmepotenti<strong>als</strong> im Rheingraben,<br />
− der Biomasse und<br />
− der Wasserkraft geschaffen und verbessert werden.<br />
Im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Nutzung regenerativer Energien zur<br />
Verminderung der Schadstoffemissionen und anderer Belastungen des Naturhaushalts soll<br />
in der Region Mittlerer Oberrhein die Windenergie verstärkt genutzt werden.<br />
<strong>Die</strong> Nutzung der Windenergie in ausreichend windhöffigen Gebieten soll geordnet und<br />
gesteuert werden.<br />
Vorschlag<br />
Der Bau von Windenergieanlagen soll an raumordnerisch und technisch gut geeigneten<br />
Standorten konzentriert werden. Bereiche, in denen durch den Bau und Betrieb von<br />
Windenergieanlagen erhebliche Konflikte mit anderen Raumnutzungen auftreten, sollen <strong>als</strong><br />
Standorte für Windenergieanlagen vermieden werden.<br />
Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen<br />
Auf der Gemarkungsfläche <strong>Bühl</strong>-Ottersweier sind keine Vorranggebiete für<br />
regionalbedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen. Für diese Thematik wird ein eigener<br />
sachlicher Teilflächennutzungsplan erarbeitet.<br />
Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen<br />
<strong>Die</strong> Vorbehaltsgebiete sollen für die Errichtung und den Betrieb von regionalbedeutsamen<br />
Photovoltaikanlagen gesichert werden. Vorbehaltsgebiet für regionalbedeutsame<br />
Photovoltaikanlagen im Bereich <strong>Bühl</strong>-Ottersweier ist eine Ackerfläche im Bereich des<br />
Umspannwerks an der K 3763 auf Gemarkung <strong>Bühl</strong>.<br />
In den Vorbehaltsgebieten soll der Nutzung von regionalbedeutsamen Photovoltaikanlagen<br />
ein besonderes Gewicht bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen<br />
Nutzungen beigemessen werden.<br />
- 15 -
1.2 Flächennutzungsplan 2001<br />
Nach § 5 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der<br />
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den<br />
voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Als Zeitraum<br />
für die voraussehbaren Bedürfnisse haben sich erfahrungsgemäß 10 bis 15 Jahre<br />
herausgestellt.<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong>-Ottersweier von<br />
2001 hat nun den angestrebten Zielhorizont erreicht und ist aufgrund geänderter gesetzlicher<br />
und sonstiger Rahmenbedingungen nicht mehr geeignet, die städtebauliche Entwicklung und<br />
Ordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und der Gemeinde Ottersweier zu gewährleisten.<br />
Neben der inhaltlichen Neuausrichtung dieses Plans soll insbesondere eine digitale<br />
Planfassung erstellt werden.<br />
Im Flächennutzungsplan 2001 sind folgende geplanten Bauflächen dargestellt:<br />
<strong>Bühl</strong><br />
Altschweier<br />
Balzhofen<br />
Eisental<br />
Moos<br />
Neusatz<br />
Weitenung<br />
Ottersweier<br />
Unzhurst<br />
Hintere Honau (unbebaut)<br />
Grafenrain (tlw. noch unbebaut)<br />
Im Feil (unbebaut)<br />
Riedbosch (bebaut)<br />
Östlich Unterhauptfeld (unbebaut)<br />
Immensteinstraße (unbebaut)<br />
Boschbühn (unbebaut)<br />
Halbjeuchel (unbebaut)<br />
Krebs (überwiegend bebaut)<br />
Eilseeweiher (bebaut)<br />
Hofmatten (noch unbebaut)<br />
Heuberg (bebaut)<br />
Kreuzfeld (bebaut)<br />
Lindenbuckel (unbebaut)<br />
Geiersbühn (unbebaut)<br />
Oberes Rötzenfeld (überwiegend unbebaut)<br />
Kirchfeld I (bebaut)<br />
Kronen-Prälat-Sauer-Straße (Oberbühn) (unbebaut)<br />
(wird ergänzt)<br />
- 16 -
2. Grundlagenermittlung Einwohnerzahl und Wohnbauflächen<br />
Im Rahmen Grundlagenermittlung sollen die Rahmenbedingungen für den Bedarf an<br />
Wohnbauflächen für die Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong> – Ottersweier ermittelt und eine<br />
Flächenbedarfsprognose erarbeitet werden. Von besonderem Interesse sind dabei die<br />
Einwohnerzahlen <strong>als</strong> Ausgangsdaten für die Flächenprognose sowie die Methoden, die eine<br />
Abschätzung des Flächenbedarfs ermöglichen.<br />
Ursache für diese Untersuchung ist die Forderung der Aufsichtsbehörden, im Rahmen der<br />
Flächennutzungsplanung einen begründeten Nachweis des Bedarfs für weitere<br />
Wohnbauflächen vorzulegen. <strong>Die</strong> dem FNP 2001 zu Grunde liegenden Einwohnerzahlen und<br />
-prognosewerte stammen aus den 1980/90er Jahren. Zu diesem Zeitpunkt lagen dem<br />
Planungshandeln noch wesentlich optimistischere Bevölkerungsvorausrechnungen zu<br />
Grunde. Zu beachten dabei ist auch, dass die strategische Ausrichtung der FNP bei einer<br />
wachsenden Bevölkerung immer darauf abzielte, unabhängig vom Bedarf Flächenalternativen<br />
darzustellen, um im Fall der Entwicklung von Bauflächen nicht an eine oder<br />
einige wenige Flächen gebunden zu sein.<br />
Um für die Zukunft die richtigen Entscheidungen für die räumliche Entwicklung der<br />
Verwaltungsgemeinschaft vorzubereiten, wird nun für den Zeitraum bis 2030 der Bedarf an<br />
Wohnbauflächen ermittelt.<br />
2.1. Grundlage: Vorliegende Bevölkerungszahlen und -prognosen<br />
Es liegen Zahlenwerte sowohl für die heutigen wie für die prognostizierten Einwohnerzahlen<br />
vor, die die natürliche Entwicklung sowie Wanderungsgewinne beinhalten.<br />
<strong>Bühl</strong><br />
2011 29.535 Gemeindestatistik <strong>Bühl</strong> April 2011<br />
2010 29.452 Statistisches Landesamt 31.12.2010 1<br />
Zieljahr 2030 28.835 Statistisches Landesamt 08.07.2011 2<br />
Ottersweier<br />
2010 6.135 Statistisches Landesamt 31.12.2010 3<br />
Zieljahr 2030 6.055 Statistisches Landesamt 08.07.2011 4<br />
Abb. 1: Vorliegende Prognosen<br />
<strong>Die</strong> aktuellen Vorausberechnungen des Statistischen Landesamts bauen auf einer<br />
„Ausgangsbevölkerung“ für <strong>Bühl</strong> von 29.386 und für Ottersweier von 6.187 Personen auf;<br />
1 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=BevoelkGebiet&U=02&T=01035050&E=GE&K=216&R=GE216007, Abruf<br />
08.07.2011, 12.15 Uhr.<br />
2 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=BevoelkGebiet&U=03&T=98015021&E=GE&K=216&R=GE216007; Abruf<br />
08.07.2011.<br />
3 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=BevoelkGebiet&U=02&T=01035050&E=GE&K=216&R=GE216041, Abruf<br />
08.07.2011, 12.15 Uhr.<br />
4 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=BevoelkGebiet&U=03&T=98015021&E=GE&K=216&R=GE216041; Abruf<br />
08.07.2011, 12.15 Uhr.<br />
- 17 -
dies entspricht dem Bevölkerungsstand Ende 2008. Zusammen ergibt dies für das Gebiet<br />
der Verwaltungsgemeinschaft eine Ausgangsbevölkerung von 35.573 Personen. Für alle<br />
Berechnungen in dieser Untersuchung wird auf diese Ausgangsbevölkerung zurückgegriffen.<br />
<strong>Die</strong> Zahlenerfassung in der Gemeinde und beim Statistischen Landesamt geschieht nach<br />
unterschiedlichen Kriterien; deshalb weichen die Zahlen voneinander ab. Bei den<br />
langfristigen Zahlenreihen arbeitet das Statistische Landesamt zusätzlich zur<br />
Gemeindestatistik mit Zahlen aus Volkszählungen und den Fortschreibungen zum jeweiligen<br />
Jahresende. <strong>Die</strong> Zahlen der Gemeinden resultieren ausschließlich aus der ständigen<br />
Fortschreibung der Zahlen des Einwohnermeldeamts und sind daher in der Regel etwas<br />
niedriger.<br />
Für die Betrachtung der Entwicklung der Bevölkerungszahlen in einzelnen Zeitabschnitten<br />
wird ebenfalls auf die Zahlen des Statistischen Landesamts zurückgegriffen.<br />
<strong>Bühl</strong> 5<br />
1980 – 1990 22.307 – 24.667 + 10,6 % (ca. + 1,06 Prozentpunkte/Jahr)<br />
1990 – 2000 24.667 – 28.690 + 16,3 % (ca. + 1,63 Pp/a)<br />
2000 – 2010 28.690 – 29.452 + 2,6 % (ca. + 0,26 Pp/a)<br />
2000 – 2005 28.690 – 29.476 + 2,7 % (ca. + 0,54 Pp/a)<br />
2005 – 2010 29.476 – 29.452 – 0,1 % (ca. – 0,02 Pp/a)<br />
2007 – 2010 29.491 – 29.452 – 0,13 % (ca. – 0,04 Pp/a)<br />
Abb. 2: <strong>Bühl</strong>: Tatsächliche Bevölkerungsentwicklung in Zeitabschnitten<br />
Ottersweier 6<br />
1980 – 1990 5.596 – 5.889 + 5,2 % (ca. + 0,52 Prozentpunkte/Jahr)<br />
1990 – 2000 5.889 – 6.346 + 7,8 % (ca. + 0,78 Pp/a)<br />
2000 – 2010 6.346 – 6.135 – 3,3 % (ca. – 0,33 Pp/a)<br />
2000 – 2005 6.346 – 6.385 + 0,6 % (ca. + 0,15 Pp/a)<br />
2005 – 2010 6.385 – 6.135 – 3,9 % (ca. – 0,58 Pp/a)<br />
2007 – 2010 6.274 – 6.135 – 2,2 % (ca. – 0,73 Pp/a)<br />
Abb. 3: Ottersweier: Tatsächliche Bevölkerungsentwicklung in Zeitabschnitten<br />
5 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?R=GE216007&H=BevoelkGebiet&U=02&T=01035014: Abruf 08.07.2011, 12.30<br />
Uhr.<br />
6 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=BevoelkGebiet&U=02&T=01035014&E=GE&K=216&R=GE216041: Abruf<br />
08.07.2011,12.30 Uhr.<br />
- 18 -
2.2 Vorgaben der Regionalplanung<br />
Der Regionalplan des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein stammt aus dem Jahr 2002. <strong>Die</strong><br />
wesentlichen Aussagen zur Siedlungsentwicklung für diese Untersuchung sind im Folgenden<br />
zusammengefasst: (vgl. Kap. 1.1.2 und 1.1.3)<br />
<strong>Bühl</strong> mit Oberweier<br />
Siedlungsbereich zur Aufgliederung der Entwicklungsachsen mit dem Schwerpunkt<br />
für Wohnen, Wohnbauflächen für den sich aus der Eigenentwicklung ergebenden<br />
Bedarf, darüber hinaus Bauflächen auf Grund von Wanderungsgewinnen (S.51)<br />
Altschweier, Balzhofen, Eisental, Moos, Neusatz, Oberbruch, Vimbuch, Weitenung,<br />
Ottersweier<br />
Siedlungsentwicklung beschränkt auf die Eigenentwicklung (natürliche<br />
Bevölkerungsentwicklung, innerer Bedarf)<br />
Für die Planung ist von folgenden Dichtewerten in den einzelnen Strukturbereichen<br />
auszugehen:<br />
Siedlungsbereiche in Mittelzentren<br />
(<strong>Bühl</strong>-Oberweier)<br />
Sonstige Gemeinden und Ortsteile<br />
(Eigenentwicklung; Altschweier, Balzhofen,<br />
Eisental, Moos, Neusatz, Oberbruch,<br />
Vimbuch, Weitenung, Ottersweier mit<br />
Unzhurst und Hundseck)<br />
80 EW/ha<br />
50 EW/ha<br />
2.3 Prognosezahlen<br />
Unter Berücksichtigung der regionalplanerischen Vorgaben<br />
<br />
<br />
Wanderungsgewinne nur in Siedlungsbereichen<br />
Gemeinden nur mit Eigenentwicklung<br />
sind die vom Statistischen Landesamt prognostizierten Einwohnerzahlen für die beiden in<br />
der Verwaltungsgemeinschaft zusammengefassten Gemeinden wie folgt zu ermitteln.<br />
- 19 -
2.3.1 <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong><br />
<strong>Bühl</strong><br />
Siedlungsbereich<br />
<strong>Bühl</strong> - Oberweier<br />
Ausgangsbevölkerung 2008 29.386<br />
Eigenentwicklung<br />
andere Teilorte<br />
Prozentuale Verteilung 7 53 % 47 %<br />
Anteilige<br />
Ausgangsbevölkerung<br />
Bevölkerung 2030<br />
ohne Wanderungsgewinne<br />
Anteilige Bevölkerung 2030<br />
ohne Wanderungsgewinne<br />
Bevölkerung 2030 mit<br />
Wanderungsgewinnen<br />
15.575 13.811<br />
27.020<br />
14.321 12.699<br />
28.835 8<br />
Wanderungsgewinn 1.815<br />
Verteilung<br />
Wanderungsgewinne nach<br />
Regionalplan<br />
Prognostizierte<br />
Einwohnerzahl 2030 im<br />
Strukturbereich<br />
Differenz zur<br />
Ausgangsbevölkerung<br />
1.815 0<br />
16.136 12.699<br />
+ 561 - 1.112<br />
Abb. 4: Verteilung der prognostizierten Einwohnerzahl für <strong>Bühl</strong><br />
2.3.2 Gemeinde Ottersweier<br />
Ottersweier<br />
Ausgangsbevölkerung 2008 6.187<br />
Bevölkerung 2030<br />
ohne Wanderungsgewinne<br />
Bevölkerung 2030 mit<br />
Wanderungsgewinnen<br />
Differenz zur<br />
Ausgangsbevölkerung<br />
5.693<br />
6.055 9<br />
- 132<br />
Abb. 5: Verteilung der prognostizierten Einwohnerzahl für Ottersweier<br />
7 nach Gemeindestatistik der <strong>Bühl</strong> vom April 2011.<br />
8 <strong>sie</strong>he auch Abb. 1.<br />
9 <strong>sie</strong>he auch Abb. 1.<br />
- 20 -
Nach Regionalplan dürften diese vom Statistischen Landesamt prognostizierten<br />
Wanderungsgewinne in Ottersweier nicht entstehen bzw. durch ein entsprechendes Angebot<br />
an Siedlungsflächen hinterlegt werden. „In den Gemeinden und Ortsteilen ohne<br />
Schwerpunktfunktion sollen bei der Flächenermittlung keine Wanderungsgewinne<br />
berücksichtigt werden. <strong>Die</strong> Ausweisung von Bauflächen für Wohn- und Arbeitsstätten soll<br />
sich an dem aus der Eigenentwicklung resultierenden inneren Bedarf orientieren.“ 10 <strong>Die</strong>ser<br />
Grundsatz des Regionalplans ist durch die Gemeinde bzw. die Verwaltungsgemeinschaft<br />
abwägungsfähig; d.h. beim Vorliegen besonderer Rahmenbedingungen kann davon<br />
begründet abgewichen werden.<br />
Gleichwohl wird der Gemeinde Ottersweier in der Begründung des Regionalplans zu<br />
Plansatz 2.4.2 „Ziele und Grundsätze zu Ermittlung des Bauflächenbedarfs“ ein weiterer<br />
zusätzlicher Wohnungsbedarf nicht zugestanden. 11<br />
2.4. Wohnbauflächenbedarf – Prognoseverfahren<br />
Grundsätzlich kann der Bedarf an Wohnbauflächen mit unterschiedlichen Untersuchungsmethoden<br />
bestimmt werden. Teilweise werden in den Regionalplänen quantitative<br />
Grundlagen zur Ermittlung notwendiger Flächen (z.B. in Form von Orientierungswerten für<br />
den Wohnbauflächenbedarf) in den unterschiedlichen Siedlungsbereichen vorgegeben. Über<br />
Dichtewerte hinaus wird dies aber im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 nicht festgelegt.<br />
Zwar wird ein Wohnungsneubedarf für die Siedlungsbereiche benannt, aber ausdrücklich<br />
darauf hingewiesen, dass dieser nicht verbindlich ist. Daneben kann auf der Grundlage der<br />
Gemeindestatistik der Bedarf aus dem Rückgang der Belegungsdichte, aus der natürlichen<br />
Bevölkerungsentwicklung und aus der Entwicklung der Wanderungen unter Zuhilfenahme<br />
statistischer Werte z.B. zu Haushaltsgrößen bestimmt werden. Zudem könnte z.B. die<br />
erfasste Zahl an genehmigten Wohngebäuden in einem zurückliegenden Zeitraum unter<br />
Annahme bestimmter Rahmenbedingungen fortgeschrieben werden.<br />
<strong>Die</strong> Bedarfsermittlung ist erforderlich, um für die Zukunft Bauflächen abzusichern. <strong>Die</strong><br />
Aufsichtsbehörde erwartet in den Bauleitplanverfahren einen Bedarfsnachweis, weil die<br />
Prognoseannahmen der zumeist älteren FNP <strong>als</strong> überholt angesehen werden.<br />
Zur Beurteilung der Prognoseannahmen und der im FNP dargestellten oder darzustellenden<br />
Flächen verweisen die Raumordnungsbehörden auf die seit dem 01.01.2009 geltenden<br />
„Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise im Rahmen des<br />
Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs. 2 BauGB des<br />
Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg“. Eine Bedarfsermittlung auf der Grundlage<br />
dieser „Hinweise“ stellt in der Diskussion um die flächenhafte Entwicklung damit eine<br />
belastbare Planungsgrundlage dar. <strong>Die</strong> genannten Vorgaben zur quantitativen Entwicklung<br />
im Regionalplan nehmen diese Hinweise auf.<br />
Im Januar 2011 ist im Rahmen der regelmäßigen Veröffentlichungen des Statistischen<br />
Landesamts Baden-Württemberg eine Pressemitteilung mit dem Titel „Mit der Zahl der<br />
Privathaushalte wird auch der Bedarf an Wohnungen sinken“ 12 erschienen. Darin wird im<br />
Rahmen einer regionalen Wohnungsbedarfsvorausrechnung der Wohnungsbedarf für die<br />
Land- und <strong>Stadt</strong>kreise Baden-Württembergs für den Zeitraum bis 2030 bestimmt. Der<br />
insgesamt sinkende Wohnungsbaubedarf beruht nach dieser Veröffentlichung darauf, dass<br />
die Zahl der Haushalte derzeit nur noch geringfügig ansteigt und voraussichtlich um das Jahr<br />
2020 zurückgehen wird. Dass die Zahl der Haushalte bei bereits abnehmender Bevölkerung<br />
10 Regionalplan 2003, Seite 57, G (4).<br />
11 Regionalplan 2003, S. 58.<br />
12 Pressemitteilung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg vom 24.01.2011: Mit der Zahl der Privathaushalte wird<br />
auch der Bedarf an Wohnungen sinken.<br />
- 21 -
doch zunimmt, liegt an den kleiner werdenden Haushalten. Für die Zukunft wird der<br />
Ersatzbedarf für bestehende Wohnungen den Wohnungsbaubedarf dominieren.<br />
<strong>Die</strong> Rahmendaten dieser Wohnungsbedarfsvorausrechnung <strong>können</strong> auf die Situation der<br />
Verwaltungsgemeinschaft übertragen werden.<br />
Bei der Untersuchung des Wohnbauflächenbedarfs wird auf diese beiden Prognosemodelle<br />
(„Hinweise“ und „Wohnungsbedarfsvorausrechnung“) zurückgegriffen. Sie bieten in ihrer<br />
Aktualität und Akzeptanz bei den Genehmigungsbehörden gute Voraussetzungen für eine<br />
fundierte Vorausberechnung des Wohnbauflächenbedarfs.<br />
2.5 "Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise im<br />
Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs. 2<br />
BauGB"<br />
<strong>Die</strong> "Hinweise" dienen dazu, bei den Genehmigungsbehörden (Landratsämtern und<br />
Regierungspräsidien) die Prüfung der Bauflächenausweisungen in den FNP der Gemeinden<br />
bzw. Verwaltungsgemeinschaften zu standardi<strong>sie</strong>ren. Dazu wurde ein Berechnungsmodell<br />
entwickelt, in das die Zahlen des Statistischen Landesamts zur Bevölkerungsentwicklung<br />
einzubauen sind. Ausgangsbevölkerung für die Prognosen bzw. Vorausberechnungen des<br />
Statistischen Landesamts für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> sind 29.386 und für die Gemeinde Ottersweier<br />
6.187 Einwohner (Bevölkerungszahl Ende 2008).<br />
Dem Berechnungsmodell liegt folgende Vorgehensweise zu Grunde:<br />
Ermittlung des Bedarfs aus der Verringerung der Belegungsdichte (fiktiver<br />
Einwohnerzuwachs, 2.5.1.)<br />
+ Bedarf aus Einwohnerentwicklung (Natürliche Entwicklung, Wanderungen; 2.5.2)<br />
+ Ersatzbedarf (2.5.4)<br />
= Bruttobedarf (2.5.5)<br />
- Reserven (2.6.)<br />
= Wohnbauflächenbedarf (2.8)<br />
Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen regionalplanerischen Vorgaben soll diese<br />
Fortschreibung auf die beiden Strukturbereiche „Siedlungsbereich“ und „Gemeinden mit<br />
Eigenentwicklung“ bezogen werden.<br />
2.5.1 Ermittlung des fiktiven Einwohnerzuwachses bis 2030<br />
Es ergibt sich ein zusätzlicher Wohnbauflächenbedarf aus einem andauernden Rückgang<br />
der Belegungsdichte je Wohnung. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass die Zahl der Einwohner je Wohnung<br />
geringer wird bzw. der einzelne Einwohner über mehr Wohnfläche verfügt. <strong>Die</strong> Ermittlung<br />
des Bedarfs aus der Verringerung der Belegungsdichte wird über einen fiktiven<br />
Einwohnerzuwachs errechnet. Dabei wird in den „Hinweisen“ von einem Wachstum von<br />
0,5 % pro Jahr des Planungszeitraums ausgegangen. Zu berücksichtigen dabei ist die<br />
Prognose der Bevölkerungsentwicklung des Statistischen Landesamts. Da dieser fiktive<br />
Bevölkerungszuwachs die Verringerung der Belegungsdichte abbildet und damit von der<br />
Ausgangsbevölkerung abhängt, kann er unabhängig vom Strukturbereich der gesamten<br />
Gemeinde zugeordnet werden.<br />
- 22 -
<strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong><br />
<strong>Die</strong> Berechnung geschieht anhand folgender Formel:<br />
EW (Ausgangsbevölkerung) x 0,5 x Planungszeitraum<br />
----------------------------------------------------------------------- = (29.386 x 0,5 x 19) :100 = 2.792 EW<br />
100<br />
Der fiktive Einwohnerzuwachs für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> aus dem Belegungsdichterückgang liegt bei<br />
2.792 EW.<br />
Gemeinde Ottersweier<br />
<strong>Die</strong> Berechnung geschieht anhand folgender Formel:<br />
EW (Ausgangsbevölkerung) x 0,5 x Planungszeitraum<br />
----------------------------------------------------------------------- = (6.187 x 0,5 x 19) :100 = 588 EW<br />
100<br />
Der fiktive Einwohnerzuwachs für die Gemeinde Ottersweier aus dem Belegungsdichterückgang<br />
liegt bei 588 EW.<br />
2.5.2 Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung<br />
<strong>Die</strong> prognostizierte Einwohnerentwicklung wird aus den Bevölkerungsvorausrechnungen des<br />
Statistischen Landesamts ermittelt. Dabei sind die regionalplanerischen Vorgaben und die<br />
unterschiedlichen Strukturbereiche zu berücksichtigen. Es werden die in Abb. 3 ermittelten<br />
Zahlenwerte verwendet.<br />
<strong>Die</strong> Berechnung geschieht nach folgender Formel:<br />
Prognostizierte Einwohnerzahl im Zieljahr der Planung<br />
- Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung<br />
-----------------------------------------------------------------------<br />
= Prognostizierte Einwohnerentwicklung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong><br />
Siedlungsbereich (mit Wanderungsgewinnen) = 16.136 EW - 15.575 EW = + 561 EW<br />
Gemeinden mit Eigenentwicklung<br />
= 12.699 EW - 13.811 EW = - 1.112 EW<br />
Somit ist lediglich für den Siedlungsbereich eine positive Einwohnerentwicklung und damit<br />
ein zusätzlicher Bedarf anzunehmen. In den Gemeinden mit Eigenentwicklung ist mit einem<br />
Bevölkerungsrückgang zu rechnen, aus dem kein weiterer Bedarf abzuleiten ist.<br />
- 23 -
Gemeinde Ottersweier<br />
Gemeinde mit Eigenentwicklung = 6.055 EW - 6.187 EW = - 132 EW<br />
In Ottersweier ist mit einem Bevölkerungsrückgang zu rechnen, aus dem kein weiterer<br />
Bedarf abzuleiten ist.<br />
2.5.3 Ermittlung der Gesamtzahl des fiktiven Einwohnerzuwachses<br />
<strong>Die</strong> Addition der unter 2.5.1 und 2.5.2 errechneten Werte ergibt die den weiteren<br />
Berechnungen zu Grunde zu legende fiktive Einwohner-Zuwachszahl.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong><br />
2.792 EW + 561 EW = 3.353 EW<br />
Dabei sind 2.792 EW aus dem Belegungsdichterückgang über die Gesamtstadt<br />
(Siedlungsbereich und Gemeinden mit Eigenentwicklung) zu verteilen und 561 EW nur dem<br />
Siedlungsbereich zuzuordnen.<br />
Gemeinde Ottersweier<br />
Es sind 588 EW aus dem Belegungsdichterückgang über die gesamte Gemeinde zu<br />
verteilen. Aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung sind keine zusätzlichen Einwohner<br />
zu erwarten.<br />
2.5.4 Ersatzbedarf<br />
Ein Ersatzbedarf für abzubrechende, umzunutzende oder zu sanierende Bereiche kann<br />
i.d.R. nicht angesetzt werden. Großflächiger Abriss von Wohnungen zur<br />
Schaffung/Errichtung neuer Wohnungen ist seit langer Zeit keine städtebauliche Praxis<br />
mehr. Ein Bedarf kann aber in besonderen Fällen (z.B. im Zusammenhang mit der Sanierung<br />
und Moderni<strong>sie</strong>rung von Bestandsgebieten der 1950er Jahre oder Schaffung zeitgemäßer<br />
Grundrisse durch die Neuaufteilung von Wohnungen) erforderlich sein; diese Gründe sind<br />
dann nachvollziehbar darzulegen.<br />
Ein Ersatzbedarf wird weder für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> noch für die Gemeinde Ottersweier angesetzt.<br />
2.5.5 Zusätzlicher Brutto-Flächenbedarf<br />
<strong>Die</strong> Berechnung des zusätzlichen Brutto-Flächenbedarfs erfolgt durch die Teilung des<br />
ermittelten fiktiven Einwohnerzuwachses aus der Verringerung der Belegungsdichte durch<br />
die Dichtewerte nach Regionalplan 2003 (50 EW/ha bis 80 EW/ha). <strong>Die</strong>s ist für die<br />
Verwaltungsgemeinschaft in der folgenden Tabelle Abb. 6 dargestellt<br />
- 24 -
2.5.6 Absoluter Bedarf<br />
Der Überblick über den absoluten Bedarf erfolgt in Kapitel 2.8 nach der Berechnung der<br />
Reserven.<br />
Anteil EW in %<br />
(2010) nach Gemeinde<br />
Fiktiver<br />
Einwohnerzuwachs<br />
aus Rückgang der<br />
Belegungsdichte<br />
zugeordnet<br />
Zuwachs aus<br />
Einwohnerentwicklung<br />
zusammen<br />
Dichte<br />
(Regionalplan 2003)<br />
Ermittelter Brutto-<br />
Wohnbauflächenbedarf<br />
Siedlungsbereich mit<br />
Wanderungen<br />
<strong>Bühl</strong> - Oberweier<br />
Teilorte mit<br />
Eigenentwicklung<br />
<strong>Bühl</strong>er Teilorte<br />
Altschweier, Balzhofen,<br />
Eisental, Moos,<br />
Neusatz, Oberbruch,<br />
Vimbuch, Weitenung<br />
53 47<br />
Gemeinde mit<br />
Eigenentwicklung<br />
Ottersweier<br />
2.792 588<br />
1.480 1.312<br />
561 -1.112 -132<br />
2.041 200 456<br />
80 EW/ha 50 EW/ha<br />
25,5 4,0 9,12<br />
Abb. 6: Ermittelter Brutto-Wohnbauflächenbedarf<br />
2.6 Bauflächen – Reserven<br />
Um den absoluten Wohnbauflächenbedarf zu ermitteln (<strong>sie</strong>he Kapitel 2.8), sind die noch<br />
vorhandenen Flächenpotentiale in den Gemeinden festzustellen. Dabei handelt es sich<br />
insbesondere um<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
nicht beplante Wohn- und Mischbauflächen im Flächennutzungsplan<br />
Baulücken <strong>als</strong> erschlossene Bauplätze im Geltungsbereich von Bebauungsplänen<br />
und im unbeplanten Innenbereich<br />
Noch nicht erschlossene Flächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen<br />
Brachen, Konversionsflächen und sonstige Potentialflächen im nicht beplanten<br />
Innenbereich<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und die Gemeinde Ottersweier wurden diese Reserven letztm<strong>als</strong> im Mai<br />
2012 (<strong>Bühl</strong>) bzw. August 2012 (Ottersweier) aktuali<strong>sie</strong>rt. Sie sind im Folgenden in einer<br />
zusammenfassenden Tabelle dargestellt. Dabei wurden folgende Zuordnungen getroffen:<br />
Nicht beplante Wohn- und Mischbauflächen aus dem Flächennutzungsplan werden<br />
teilweise in den neuen FNP überführt, auf einige Flächen soll verzichtet werden. <strong>Die</strong><br />
überführten Flächen müssen wie die neu auszuweisenden Flächen behandelt und begründet<br />
(<strong>sie</strong>he Anlage 1, Steckbriefe zu den diskutierten Flächen) werden.<br />
Erschlossene Bauplätze sind Grundstücke, die nach § 30 oder § 34 BauGB sofort<br />
bebaubar sind. Es liegen keine weiteren Restriktionen vor.<br />
- 25 -
Nicht erschlossene Flächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sind<br />
planungsrechtlich <strong>als</strong> Wohn- oder Mischgebiet festgesetzte Flächen, die noch nicht reali<strong>sie</strong>rt<br />
wurden, deren Umsetzung jedoch kurz- und mittelfristig vorgesehen ist.<br />
Potentialflächen sind erst nach Grundstücksneuordnung und/oder Erschließung bebaubar.<br />
Es handelt sich um Grundstücke, die nicht ohne planerische Maßnahmen einer Bebauung<br />
zugeführt werden <strong>können</strong>. Bei diesen Grundstücke <strong>können</strong> Konflikte auftreten (Immissionen,<br />
Altlasten, Erreichbarkeit, Eigentum usw.). Dazu zählen auch Baulücken, deren Bebauung mit<br />
Konflikten verbunden sind oder die aus sonstigen Gründen einer sofortigen Bebauung nicht<br />
zur Verfügung stehen.<br />
<strong>Die</strong> Potentialflächen sind im FNP <strong>als</strong> Bauflächen dargestellt.<br />
- 26 -
Abb. 7: Zusammenstellung Baulücken- und Potentialflächenerhebung in <strong>Bühl</strong> Mai 2012<br />
- 27 -
Abb. 8: Zusammenstellung Baulücken- und Potentialflächenerhebung in Ottersweier August 2012<br />
- 28 -
In <strong>Bühl</strong> stehen demnach derzeit ca. 605 Bauplätze mit einer Gesamtgrundstücksgröße von<br />
ca. 40,9 ha zur Verfügung. Weitere ca. 9,6 ha könnten (die Mitwirkung der<br />
Grundstückeigentümer vorausgesetzt) nach Grundstücksneuordnung und/oder Erschließung<br />
zu baureifen Baugrundstücken gemacht werden.<br />
In Ottersweier stehen demnach derzeit ca. 263 Bauplätze mit einer<br />
Gesamtgrundstücksgröße von ca. 19,3 ha zur Verfügung. Weitere ca. 3,7 ha könnten (die<br />
Mitwirkung der Grundstückeigentümer vorausgesetzt) nach Grundstücksneuordnung<br />
und/oder Erschließung zu baureifen Baugrundstücken gemacht werden.<br />
<strong>Die</strong> entscheidende Frage dabei ist allerdings, wann und wie dieses Flächenpotential zur<br />
Verfügung steht. <strong>Die</strong> noch freien Grundstücke sind in <strong>Bühl</strong> überwiegend in privatem<br />
Eigentum, in Ottersweier vollständig.<br />
<strong>Die</strong>se Bauflächen wurden in den zurückliegenden Jahren aus den unterschiedlichsten<br />
Gründen nicht bebaut:<br />
− Es handelt sich nur in wenigen Fällen um zusammenhängende Bereiche, die mit<br />
einer Bauleitplanung entwickelt werden könnten.<br />
− Sie werden von den Eigentümern <strong>als</strong> wertbeständiges Vermögen betrachtet, dass<br />
noch nicht aktiviert werden soll.<br />
− <strong>Die</strong> Flächen werden <strong>als</strong> Baufläche für die nachkommende Generation gesichert.<br />
− Eine erhebliche Zahl der Grundstücke dient älteren und alten Menschen <strong>als</strong><br />
Erholungsraum, in dem <strong>sie</strong> durch gärtnerische Tätigkeiten einen Teil ihres<br />
Bewegungsdrangs ausleben und mit dem <strong>sie</strong> gleichzeitig einen oft nicht<br />
unerheblichen Teil ihrer Versorgung sicherstellen.<br />
− <strong>Die</strong> Flächen sind für eine Bebauung nicht attraktiv (Lage im <strong>Stadt</strong>gebiet, Exposition,<br />
Lage zu Immissionsquellen, wenig attraktive Umgebung, Altlasten usw.)<br />
− <strong>Die</strong> Flächen sind planungsrechtlich nicht so eingeordnet, wie die Eigentümer es<br />
erhoffen (z.B. Mischgebiet statt Wohngebiet).<br />
− In den dörflich strukturierten <strong>Stadt</strong>teilen stellen diese nicht bebauten Flächen in der<br />
Ortslage häufig Teile der innerörtlichen Grünstrukturen dar, die ortsbildprägend sind.<br />
Gerade die dörflichen Bereiche zeichnen sich durch den Wechsel von bebauten und<br />
größeren unbebauten grünen Bereichen aus.<br />
Eine Bebauung dieser überwiegend privaten Flächen kann von beiden Gemeinden nur<br />
begrenzt beeinflusst werden:<br />
− Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder innerhalb im Zusammenhang<br />
bebauter Ortsteile durch ein Baugebot nach § 176 BauGB; dieses Instrument stellt<br />
einen Eingriff ins Eigentum dar. Ein Grundstückseigentümer kann u.a. die<br />
Übernahme des Grundstücks durch die Gemeinde verlangen.<br />
− <strong>Die</strong> Gemeinde kann versuchen, Flächen anzukaufen.<br />
− <strong>Die</strong> Gemeinde kann im Rahmen von eigenen oder anderen Förderprogrammen<br />
Zuwendungen bei einer Bebauung gewähren.<br />
− <strong>Die</strong> planerischen Rahmenbedingungen für das Grundstück <strong>können</strong> verbessert<br />
werden (Sanierung von Problembereichen wie Lärmbelastungen usw. im Umfeld,<br />
Aufwertung des städtebaulichen Umfelds, Sanierungsgebiet usw.)<br />
<strong>Die</strong> Gemeinden brauchen <strong>als</strong>o einen strategischen Ansatz zur Aktivierung der innerörtlichen<br />
Baulücken bzw. der Potential- oder Reserveflächen und ein quantitatives Ziel (wieviele<br />
Flächen sollen in welcher Zeit aktiviert werden).<br />
In <strong>Bühl</strong> hat der Gemeinderat vor einiger Zeit den Grundsatzbeschluss gefasst, Baugebiete<br />
nur noch zu entwickeln, wenn die <strong>Stadt</strong> über alle Grundflächen verfügt. <strong>Die</strong>s ist sicher ein<br />
- 29 -
gutes Instrument, um die langen Fristen bis zu einer Bebauung zu verkürzen, vor allem<br />
dann, wenn der Grundstücksabverkauf wie in <strong>Bühl</strong> mit einer Bauverpflichtung (z.B. 2 Jahre)<br />
verbunden wird.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und die Gemeinde Ottersweier haben sich nun für den Zeitraum bis 2030 (19<br />
Jahre) das Ziel gesetzt, folgende Flächenanteile baulich zu nutzen:<br />
− 100 % der kurzfristig zu erschließenden Bauflächen im Geltungsbereich von<br />
Bebauungsplänen.<br />
− im Siedlungsbereich (<strong>Bühl</strong>-Oberweier) ca. 40 % der Baulücken und 20 % der<br />
Potentialflächen (einschließlich der konfliktbehafteten Baulücken nach § 34 BauGB),<br />
− in den anderen Bereichen (<strong>Bühl</strong>-<strong>Stadt</strong>teile und Ottersweier) 30% der Baulücken und<br />
15% der Potentialflächen einer baulichen Nutzung zuzuführen.<br />
Mit diesen unterschiedlichen Annahmen soll dem Sachverhalt Rechnung getragen werden,<br />
dass in den ländlichen Gemeinden eine starke Verbundenheit mit den Grundstücken<br />
herrscht. <strong>Die</strong>se Verbundenheit steht einer baulichen Nutzung erfahrungsgemäß im Weg. In<br />
Ottersweier ergibt sich eine besondere Situation zusätzlich dadurch, dass zwei<br />
Wohnbaugebiete sich in fortgeschrittenen Bebauungsplanverfahren befinden bzw. bereits<br />
zur Satzung beschlossen wurden befinden und die darin überplanten Wohnbauflächen in der<br />
Prognose berücksichtigt werden sollen.<br />
− Für den Bebauungsplan „Lindenbuckel-Falkenreben“ in Ottersweier sollen die<br />
Wohnbauflächen (ca. 4,38 ha) im Planungszeitraum bis 2030 bebaut werden.<br />
− Der Bebauungsplan „Oberbühn“ in Unzhurst umfasst eine Fläche von insgesamt ca.<br />
4,37 ha und befindet sich im Aufstellungsverfahren. Davon sind allerdings nur 3,4 ha<br />
Bauflächen. <strong>Die</strong> restlichen Flächen dieses Bebauungsplans sind Grünflächen<br />
insbesondere <strong>als</strong> Abstandsflächen zu einem landwirtschaftlichen Betrieb und zu einer<br />
Kreisstraße. Nur ca. 1,2 ha dieser Bauflächen sind im wirksamen FNP dargestellt.<br />
Somit werden zusätzlich ca. 2,2 ha schon im Vorgriff auf den zu ermittelnden Bedarf<br />
verbraucht. Es wird davon ausgegangen, dass im Planungszeitrum alle Bauflächen<br />
(3,4 ha) bebaut werden.<br />
Unter städtebaulichen Gesichtspunkten sind beide Baugebiete richtig angeordnet: Sie ergänzen<br />
bzw. runden den jeweiligen Siedlungskörper ab und nutzen vorhandene Infrastrukturen<br />
aus. Sowohl in Ottersweier wie in Unzhurst ist eine Grundversorgung (Einkaufen, Kindergarten,<br />
Schule …) sichergestellt. <strong>Die</strong> beiden Baugebiete sind <strong>als</strong> noch nicht erschlossene<br />
Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes zu 100 % in die<br />
Reserveflächenermittlung eingestellt worden.<br />
- 30 -
<strong>Bühl</strong>/<br />
Oberweier<br />
Siedlungsbereich<br />
Baulücken:<br />
§§ 30, 34 BauGB<br />
Potentialflächen:<br />
Baulücken § 34 BauGB<br />
mit Konflikten,<br />
Potentialflächen im<br />
Bestand<br />
Neubaugebiete:<br />
§ 30 BauGB,<br />
noch nicht<br />
erschlossen<br />
ha 40 % 30 % ha 20 % 15 % ha 100 %<br />
Summe<br />
ha<br />
16,24 6,5 4,04 0,81 0,43 0,43 7,74<br />
<strong>Bühl</strong><br />
<strong>Stadt</strong>eile<br />
22,69 6,81 5,53 0,83 1,59 1,59 9,23<br />
Ottersweier 10,55 3,17 3,72 0,56 8,78 8,78 12,51<br />
Flächen bis<br />
2030 in ha<br />
49,48 6,5 9,98 13,29 0,81 1,39 10,8 10,8 29,48<br />
Abb. 9: Baulücken und Potentialflächen: Reserven im Planungszeitraum bis 2030<br />
Insgesamt ergäbe dies einen jährlichen „Flächengewinn“ von 0,9 ha in <strong>Bühl</strong> und von 0,7 ha<br />
in Ottersweier.<br />
In Bauplätze umgerechnet, ergäbe dies bei einer angenommenen durchschnittlichen<br />
Grundstücksgröße von 450 m² ca. 20 Bauplätze für Familienhäuser in <strong>Bühl</strong> und bei einer<br />
angenommenen Grundstücksgröße von 500 m² ca. 13 Bauplätze für Familienhäuser in<br />
Ottersweier.<br />
2.7 Wohnungsbedarfsvorausrechnung des Statistischen Landesamts 2011<br />
<strong>Die</strong> Prognose des Statistischen Landesamts geht von folgenden Rahmendaten aus:<br />
Wohnungsbestand 2010<br />
Landkreis Rastatt: 103.504 13 Wohnungen = 100,00 %<br />
<strong>Bühl</strong> 12.699 14 Wohnungen = 12,26 %<br />
Ottersweier 2.559 15 Wohnungen = 2,47 %<br />
Wohnungsbedarf Landkreis Rastatt<br />
2009 bis 2020: 1.820 + 3.400 = 5.220 Wohnungen (Neu- und Ersatzbedarf)<br />
2021 bis 2030: - 970 + 4.170 = 3.200 Wohnungen (Neu- und Ersatzbedarf)<br />
13 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=ProdGew&U=05&T=99045041&E=KR&R=KR216: Abruf 12.07.2011, 19.50<br />
Uhr.<br />
14 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=ProdGew&U=05&T=99045041&E=GE&K=216&R=GE216007: Abruf<br />
12.07.2011, 20.00 Uhr.<br />
15 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=ProdGew&U=05&T=99045041&E=GE&K=216&R=GE216041: Abruf<br />
12.07.2011, 20.05 Uhr.<br />
- 31 -
Wohnungsbedarf <strong>Bühl</strong> (12,26 % des Bedarfs für den Landkreis)<br />
2009 bis 2020: 640 Wohnungen<br />
2021 bis 2030: 393 Wohnungen<br />
zusammen<br />
1.033 Wohnungen<br />
Wohnungsbedarf Ottersweier (2,47 % des Bedarfs für den Landkreis)<br />
2009 bis 2020: 129 Wohnungen<br />
2021 bis 2030: 79 Wohnungen<br />
zusammen<br />
208 Wohnungen<br />
2.7.1 Fiktives Bevölkerungswachstum<br />
Der Wohnungsbedarf muss nun in Bauflächen umgerechnet werden. <strong>Die</strong>s geschieht<br />
folgendermaßen: Zunächst wurde das fiktive Bevölkerungswachstum errechnet. Über die<br />
Annahme einer Belegungsdichte je Wohnung wird diese Zahl ermittelt. <strong>Die</strong>se<br />
Belegungsdichten wurden ausgehend von der Situation 2010 (2,3 Einwohner/Wohnung in<br />
<strong>Bühl</strong>, 2,4 EW/W in Ottersweier) für die Planungszeiträume fortgeschrieben, wobei von<br />
rückläufigen Belegungsdichten ausgegangen wird. Für diese Untersuchung wird nun<br />
angenommen, dass sich die Belegungsdichte wie folgt verändert:<br />
<strong>Bühl</strong><br />
Belegungsdichte sinkt auf 2,2 EW/WE bis 2020<br />
Belegungsdichte sinkt auf 2,1 EW/WE ab 2021 bis 2030<br />
Ottersweier<br />
Belegungsdichte sinkt auf 2,3 EW/WE bis 2020<br />
Belegungsdichte sinkt auf 2,2 EW/WE ab 2021 bis 2030<br />
Damit ist von folgenden fiktiven Einwohnerzahlen auszugehen:<br />
<strong>Bühl</strong><br />
2009 bis 2020: Wohnungen für 1.408 Personen<br />
2021 bis 2030: Wohnungen für 825 Personen<br />
Ottersweier<br />
2009 bis 2020: Wohnungen für 297 Personen<br />
2021 bis 2030: Wohnungen für 174 Personen<br />
2.7.2 Errechneter Flächenbedarf (Wohnbauflächen-Vorausberechnung)<br />
<strong>Die</strong> ermittelte fiktive Einwohnerzahl wird nun anhand der im Regionalplan vorgegebenen<br />
Dichtewerte verteilt. <strong>Die</strong>se Berechnung ist in der Tabelle (Abb. 10) zusammengefasst.<br />
In dieses Berechnungsmodell haben regionalplanerische Vorgaben wie Siedlungsbereiche<br />
oder Eigenentwicklung keinen Eingang gefunden.<br />
- 32 -
Anteil EW in % (2010)<br />
nach Strukturbereich<br />
Fiktiver<br />
Einwohnerzuwachs<br />
nach Prognose für die<br />
Gesamtstadt<br />
Fiktiver<br />
Einwohnerzuwachs in<br />
Strukturbereichen<br />
Dichte<br />
(Regionalplan 2003)<br />
Bauflächenbedarf<br />
2009 bis 2030<br />
Siedlungsbereich mit<br />
Wanderungsgewinnen<br />
<strong>Bühl</strong> - Oberweier<br />
Teilorte mit<br />
Eigenentwicklung<br />
<strong>Bühl</strong>er Teilorte<br />
Altschweier,<br />
Balzhofen, Eisental,<br />
Moos, Neusatz,<br />
Oberbruch, Vimbuch,<br />
Weitenung<br />
53 47<br />
Gemeinde mit<br />
Eigenentwicklung<br />
Ottersweier<br />
2.233 471<br />
1.183 1.050<br />
80 EW/ha 50 EW/ha<br />
14,8 21 9,4<br />
Abb. 10: Wohnungsbauflächen nach Wohnungsbedarfs-Vorausberechnung des Statistischen<br />
Landesamts 2011<br />
2.8 Absoluter Bedarf an Wohnbauflächen<br />
Betrachtet man die Ergebnisse aus beiden Berechnungen, kann ein Korridor für die<br />
Abschätzung des Wohnbauflächenbedarfs erkannt werden. Vereinfacht formuliert, bedeutet<br />
dies, dass bis 2030 bei der Annahme einer innerörtlichen Flächenaktivierung von ca. 17 ha<br />
in <strong>Bühl</strong> im Außenbereich Bauflächen in einer Größenordnung zwischen 12,5 ha und 18,8 ha<br />
neu entwickelt werden könnten.<br />
Für Ottersweier ist aus den Berechnungen bis 2030 bei einer Flächenaktivierung von 12,5 ha<br />
(einschließlich der Baugebiete „Lindenbuckel-Falkenreben“ in Ottersweier und „Oberbühn“ in<br />
Unzhurst sowie der innerörtlichen Potentiale Erweiterung Lindenbuckel-Falkenreben und<br />
Oberes Rötzenfeld) kein weiterer Wohnbauflächenbedarf abzuleiten ist.<br />
Wohnbauflächenbedarf<br />
2030<br />
Berechnung nach<br />
„Hinweisen FNP“<br />
(Kap. 2.5)<br />
Berechnung nach<br />
„Wohnungsbedarfsprognose“<br />
(Kap. 2.7)<br />
Aktivierung von<br />
Reserveflächen<br />
<strong>Bühl</strong><br />
ca. 29,5 ha<br />
ca. 35,8 ha<br />
ca. 17,0 ha<br />
Ottersweier<br />
ca. 9,1 ha<br />
ca. 9,4 ha<br />
ca. 12,5 ha<br />
Abb. 11: Absoluter Bedarf an Wohnbauflächen<br />
- 33 -
Für die Entwicklung in der Verwaltungsgemeinschaft wird der Korridor für die<br />
auszuweisenden Wohnbauflächen in Abb. 11 den Strukturbereichen gegenübergestellt.<br />
Bedarf:<br />
Berechnung nach<br />
„Hinweisen FNP“<br />
(Kap. 2.5) ca. in ha<br />
Berechnung nach<br />
Wohnungsbedarfsprognose<br />
(Kap. 2.7)<br />
ca. in ha<br />
abzgl. bis 2030 zu<br />
aktivierende Reserven<br />
(Kap. 2.6)<br />
ca. in ha<br />
Wohnbauflächenbedarf<br />
ca. in ha (Korridor)<br />
Siedlungsbereich mit<br />
Wanderungen<br />
<strong>Bühl</strong> - Oberweier<br />
Teilorte mit<br />
Eigenentwicklung<br />
<strong>Bühl</strong>er Teilorte<br />
Altschweier, Balzhofen,<br />
Eisental, Moos,<br />
Neusatz, Oberbruch,<br />
Vimbuch, Weitenung<br />
Gemeinde mit<br />
Eigenentwicklung<br />
Ottersweier<br />
25,5 4,0 9,1<br />
35,8 9,4<br />
17,0 12,5<br />
12,5-18,8 9,1-9,4<br />
Abb. 12: Zusammenfassung, Entwicklungskorridor<br />
2.9 Weiteres Vorgehen<br />
Der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und der Gemeinde Ottersweier ist zu empfehlen, in ihrer Baulückenstatistik<br />
die Bebauung der Grundstücke zu überwachen und damit eine Erfolgskontrolle im Hinblick<br />
auf das 40%/20% bzw. 30%/15% -Ziel zu führen.<br />
<strong>Die</strong> Baulückenerhebung sollte in zwei Abteilungen geführt werden: zum einen die „Altfälle“<br />
nach Erhebung 2012 unter Berücksichtigung der beiden im Verfahren befindlichen<br />
Neubaugebiete in Ottersweier und Unzhurst, zum anderen die „Neufälle“ im Rahmen des<br />
unter 2.8. beschriebenen Planungskorridors.<br />
<strong>Die</strong> weitere Entwicklung von neuen Bauflächen sollte sich an den raumordnerischen<br />
Vorgaben orientieren: Neue Flächen sollen zunächst im Siedlungsbereich <strong>Bühl</strong>-Oberweier<br />
entwickelt werden. Ob dieser Siedlungsbereich unter heutigen Anforderungen an die<br />
Ausweisung von Siedlungsflächen unter Bezugnahme auf das „Richrath-Gutachten“ <strong>als</strong><br />
Entwicklungsflächen gesehen werden kann ist im Zuge der Flächenbewertung (<strong>sie</strong>he<br />
Steckbriefe zu den Baugebieten) zu überprüfen (<strong>sie</strong>he Anlage1, Steckbriefe).<br />
Geplante Flächenausweisungen im FNP sollen so erfolgen, dass die Wanderungsgewinne<br />
bevorzugt im Siedlungsbereich untergebracht werden <strong>können</strong>. <strong>Die</strong> ermittelten Flächenwerte<br />
des „Korridors“ (Abb. 12; 12,5-18,8 ha) dienen dabei <strong>als</strong> Anhaltswerte. Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong><br />
ergibt sich somit folgende sinnvolle Flächenzuweisung ca. 10 ha dem Siedlungsbereich und<br />
ca. 8,8 ha den Teilorten zuzuweisen.<br />
<strong>Die</strong> höheren Dichtewerte sind durch entsprechende städtebauliche Planungen zu erreichen.<br />
In den für die Eigenentwicklung vorgesehenen <strong>Stadt</strong>teilen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und in Ottersweier<br />
und seinen Teilorten sollen Bauflächen grundsätzlich nur noch kleinflächig zur Abrundung<br />
- 34 -
geplant werden, insbesondere in den von der Kernstadt aus schlechter erreichbaren<br />
Teilorten ohne nennenswerte Nahversorgung.<br />
In Ottersweier sollen im Planungszeitraum bis 2030 die beiden Baugebiete „Lindenbuckel-<br />
Falkenreben“ in Ottersweier und „Oberbühn“ in Unzhurst umgelegt, erschlossen und bebaut<br />
werden. Damit liegen die Flächenausweisungen (leicht) über den ermittelten Bedarfszahlen.<br />
Vor dem Hintergrund des langen Planungszeitraums bis 2030 und der damit verbundenen<br />
Prognose-Unschärfe ist diese Überschreitung akzeptabel, zumal beide Flächen<br />
städtebaulich richtig angeordnet sind.<br />
<strong>Die</strong> zugeordneten niedrigen Flächenwerte dienen zur Orientierung; <strong>sie</strong> dürfen nicht dazu<br />
führen, ausschließlich sehr große Baugrundstücke für eine lockere Einzelhausbebauung<br />
vorzubereiten. Vielmehr ist anzustreben, die Bebauungsplangebiete dörflich auszugestalten,<br />
in dem die Bauflächen durch dorftypische Grünbereiche aufgelockert werden.<br />
3. Grundlagenermittlung Gewerbeflächen<br />
Hierzu ist bereits das Vorentwurfsverfahren mit frühzeitiger Offenlage und<br />
Behördenbeteiligung im Jahre 2008 erfolgt. Zum Entwurf wird dann die<br />
Gewerbeflächenplanung in die vorliegende Planung integriert.<br />
(wird ergänzt)<br />
4. Grundlagenermittlung für sonstige Bauflächen<br />
Sonstige Bauflächen sind insbesondere Sonderbau- oder Sondergebietsflächen,<br />
Gemeinbedarfsflächen und ggf. Grünflächen, die <strong>als</strong> Sportanlagen oder Friedhöfe mit<br />
baulichen Nutzungen zumindest teilweise belegt werden.<br />
4.1 Sondergebiete<br />
4.1.1 Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel<br />
Regionalplanerisches Ziel ist es, die Ausweisung, Errichtung oder Erweiterung von<br />
großflächigen Einzelhandelsvorhaben grundsätzlich nur in den Ober- und Mittelzentren<br />
zuzulassen. Dabei ist die Verkaufsfläche so zu bemessen, dass der Einzugsbereich des<br />
Vorhabens den zentralörtlichen Verflechtungsbereich der Standortgemeinde nicht wesentlich<br />
überschreitet. Weiterhin müssen großflächige Einzelhandelsvorhaben eine enge räumliche<br />
und funktionale Verbindung zum bestehenden Siedlungsgebiet aufweisen; <strong>sie</strong> sind<br />
insbesondere hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit, Verkehrsvermeidung, Erreichbarkeit<br />
und Anschluss an den ÖPNV in bestehende Siedlungsgebiete zu integrieren. (vgl. Kap.<br />
1.1.5)<br />
In <strong>Bühl</strong> wurden entsprechende Flächen in integrierten Lagen in der Kernstadt dargestellt.<br />
Der größte Teil der Flächen liegt in Randlagen zur Innenstadt (...) sowie im Bereich<br />
Waldhägenich. In den Gewerbegebieten der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> ist der (zentrenrelevante)<br />
Einzelhandel ausgeschlossen. <strong>Die</strong>se Standorte stellen zusammen mit den innerörtlichen<br />
Einrichtungen in <strong>Bühl</strong> (und den <strong>Stadt</strong>teilen) die (zentralen) Versorgungsbereiche der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bühl</strong> dar. Sie sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln (... Bus), für den Individualverkehr und für<br />
nicht motori<strong>sie</strong>rte Verkehrsteilnehmer gut zu erreichen.<br />
<strong>Die</strong> Versorgungssituation im Bereich der Nahversorgung ist durch die vorhandenen<br />
Einkaufseinrichtungen in den Kernbereichen der <strong>Stadt</strong>teile (kleinere Läden, Bäcker, Metzger,<br />
Gärtnerei, Hofläden) noch gesichert.<br />
- 35 -
In Ottersweier wurden neben den noch vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten in der Ortsmitte<br />
weitere Einkaufsmöglichkeiten im Bereich GE Hägenich/Juhnebühn ange<strong>sie</strong>delt. Hierzu<br />
erfolgte die 2. Bebauungsplanänderung „Hägenich, nördlich der L86A“.<br />
Als Nutzungsart sollen unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen und des<br />
städtebaulichen Konzeptes in der Planänderung Gewerbegebiet, Industriegebiet, ein<br />
Sondergebiet für Einzelhandel (Bereich Lindencenter) und ein Sondergebiet Sport für die<br />
vorhandene Schießsportanlage festgesetzt werden. Dabei ist es erklärtes Ziel im Industrieund<br />
Gewerbegebiet künftig nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandel gänzlich<br />
auszuschließen. Basis für die Einstufung bildet die für Ottersweier aufgestellte und vom<br />
Gemeinderat beschlossene Sortimentsliste der imakomm AKADEMIE GmbH.<br />
Lediglich im Bereich der jetzt schon bestehenden Einzelhandelsnutzung Lindencenter im<br />
Ortseingangsbereich an der L 86 a ist - auf Basis der von der imakomm AKADEMIE GmbH<br />
Aalen erarbeiteten Potentialanalyse Einzelhandelsstandort Ottersweier (2008) und der<br />
Auswirkungsanalyse An<strong>sie</strong>dlung eines Vollsortimenters in Ottersweier (2012) eine<br />
Standortsicherung und –entwicklung möglich und durch die Festsetzung <strong>als</strong> Sondergebiet<br />
„Einzelhandel“ beabsichtigt.<br />
Mit der Änderung der Bebauungspläne sollen weitere Festsetzungen geändert werden. <strong>Die</strong><br />
Fläche des Plangebietes ist im Flächennutzungsplan 2001 <strong>als</strong> gewerbliche Baufläche<br />
Bestand enthalten. Sonderbauflächen sind nicht dargestellt. <strong>Die</strong> Flächen werden daher in der<br />
Fortschreibung <strong>als</strong> Darstellung „Sonderbaufläche“ aufgenommen. Aufgrund des bereits<br />
eingeleiteten Fortschreibungsverfahren zum Flächennutzungsplan der vereinbarten<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong>–Ottersweier wird auf ein Parallelverfahren verzichtet.<br />
<strong>Die</strong> Sondergebiete für Einzelhandel stellen mit den Einrichtungen in der Ortsmitte die<br />
zentralen Einkaufsbereiche von Ottersweier dar. <strong>Die</strong> über die Nahversorgung<br />
hinausgehenden Bedürfnisse werden im Nahbereich in <strong>Bühl</strong> befriedigt. Sondergebiete<br />
werden nicht dargestellt und sind in Ottersweier unzulässig.<br />
Weitere Einkaufsmärkte könnten in dem Umfang zugelassen werden, in dem <strong>sie</strong> baurechtlich<br />
möglich sind und keine Auswirkungen auf die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung<br />
haben oder schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde<br />
oder in anderen Gemeinden haben <strong>können</strong>. Für die Entwicklung der gewerblichen<br />
Bauflächen ist zu empfehlen, zum Schutz der vorhandenen Einrichtungen vor allem in den<br />
zentralen Versorgungsbereichen von <strong>Bühl</strong> und Ottersweier die Zulässigkeit von<br />
Einzelhandelsflächen stark einzuschränken.<br />
4.1.2 Sonstige Sondergebiete<br />
<strong>Die</strong> Darstellung geplanter sonstiger Sondergebiete beschränkt sich auf die geplante<br />
Erweiterung des Campingplatzes in Oberbruch.<br />
4.2 Gemeinbedarfsflächen<br />
Als Gemeinbedarfsflächen sind die öffentlichen Einrichtungen wie Feuerwehr, Rathaus,<br />
Kindergärten, Schulen, Kirchen usw. dargestellt.<br />
4.2.1 Kindergärten<br />
<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und die Gemeinde Ottersweier setzen sich mit der Bedarfsplanung für die<br />
Entwicklung der Kindergärten auseinander. In nahezu allen <strong>Stadt</strong>- bzw. Ortsteilen beider<br />
Gemeinden sind entsprechende kirchliche oder städtische Einrichtungen vorhanden. Eine<br />
- 36 -
Auswirkung auf den Flächennutzungsplan im Sinne des Erfordernisses von<br />
Flächendarstellungen o.ä. haben diese Untersuchungen nicht.<br />
4.2.2 Schulen<br />
Das weitere Vorgehen bei der Schulentwicklung wird von beiden Gemeinden laufend<br />
untersucht und fortgeschrieben. Danach wird eine Unterrichtung der Grundschüler<br />
wohnortnah, ggf. auch bei jahrgangsüberschreitendem Unterricht in den bestehenden<br />
Grundschulen angestrebt.<br />
In <strong>Bühl</strong> befinden sich drei Gymna<strong>sie</strong>n, eine Re<strong>als</strong>chule, acht Grund- und Hauptschulen (u.a.<br />
in Altschweier, Eisental, Neusatz, Vimbuch, Weitenung), drei Berufliche Schulen und eine<br />
Förderschule.<br />
In Ottersweier befinden sich eine Grund- und Werkre<strong>als</strong>chule (Ottersweier) und eine<br />
Grundschule (Unzhurst). Der Flächenbedarf für die Unterbringung der Ganztagesbetreuung<br />
ist zu prüfen.<br />
Weitere Flächensicherungen sind im Flächennutzungsplan nicht erforderlich.<br />
4.2.3 Medizinische Versorgung / Alten- und Behindertenpflege<br />
Derzeit sind folgende Einrichtungen vorhanden:<br />
• Kreiskrankenhaus <strong>Bühl</strong> mit Notfallambulanz in <strong>Bühl</strong>-Kappelwindeck<br />
• Ambulanter Pflegedienst Klinikum Mittelbaden in Ottersweier<br />
• Kreispflegeheim Hub in Ottersweier-Hub<br />
Darüber hinaus ist im Planungszeitraum kein weiterer Bedarf absehbar, der im<br />
Flächennutzungsplan darzustellen ist.<br />
Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung der Bevölkerungsstruktur hin zu einem erhöhten<br />
Anteil an älteren Einwohnern im Planungszeitraum muss mit einem steigenden Bedarf an<br />
altengerechten Wohnungen und stationären Pflegeplätzen gerechnet werden.<br />
4.3 Grünflächen<br />
4.3.1 Spiel- und Sportstätten<br />
<strong>Die</strong> vorhandenen Anlagen wurden <strong>als</strong> Bestand dargestellt. Weitere Flächensicherungen sind<br />
nicht erforderlich. Im Ortsteil Neusatz wurde der zwischenzeitlich umgesetzte<br />
Bebauungsplan „Sportplatz“ In seiner Flächenausweisung dargestellt.<br />
4.4 Abbauflächen<br />
(wird ergänzt)<br />
5. Städtebauliche Zielkonzeption<br />
Verwaltung und Gemeinderat sind der Auffassung, dass die regionalplanerische Funktion<br />
„Mittelzentrum“ in <strong>Bühl</strong> von der Kernstadt zusammen mit den <strong>Stadt</strong>teilen und nicht nur von<br />
der Kernstadt erbracht wird bzw. werden kann. Stattdessen soll auf die Stärken aller<br />
<strong>Stadt</strong>teile gesetzt werden, um in der Summe der <strong>Stadt</strong>teile einen attraktiven Standort<br />
sicherzustellen.<br />
- 37 -
Mit der A 5 bzw. der B 3 <strong>als</strong> Verkehrsrückgrat bieten sich <strong>Bühl</strong>, Vimbuch, Weitenung,<br />
Oberbruch gute Möglichkeiten, ihre Standortvorteile im Bereich Infrastruktur, Gewerbe und<br />
Wohnen zu entwickeln.<br />
Altschweier, Balzhofen, Moos, Eisental und Neusatz ergänzen diese Struktur <strong>als</strong><br />
Wohnstandorte mit hohem Natur-, Freizeit- und Erholungswert und landwirtschaftlichen<br />
Funktionen. Sie sind gut an das Straßennetz und den Busverkehr angebunden.<br />
Für die städtebauliche Zielkonzeption des Flächennutzungsplans bedeutet dies, dass alle<br />
<strong>Stadt</strong>teile am ermittelten Entwicklungspotential teilhaben sollen und entsprechende<br />
Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.<br />
Ottersweier wird aufgrund der Lage unmittelbar an der B 3 über den Bedarf <strong>als</strong><br />
Eigenentwicklungsgemeinde hinaus weiteres Entwicklungspotential für die gewerbliche<br />
Entwicklung zugewiesen.<br />
In der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und der Gemeinde Ottersweier sollen Innenbereichspotentiale erschlossen<br />
und genutzt werden. <strong>Die</strong>s umfasst die Ausschöpfung der planerischen Mittel und die<br />
Nutzung von Fördermöglichkeiten, den Grunderwerb durch die Gemeinde und den Einsatz<br />
des entsprechenden städtebaulichen Instrumentariums. Bei der Entwicklung von<br />
Außenbereichsflächen soll künftig in der Verwaltungsgemeinschaft versucht werden, den<br />
gemeindlichen Flächenanteil zu erhöhen, um mehr Einfluss auf die Vermarktung von<br />
Flächen und eine zeitnahe Bebauung zu gewinnen.<br />
(wird ergänzt)<br />
6. Planung von Wohnbauflächen<br />
<strong>Die</strong> Gemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft beabsichtigen, unter<br />
Berücksichtigung der Ergebnisse des "Landschaftsplanes <strong>Bühl</strong>-Ottersweier", die folgenden<br />
Außenbereichsflächen für die Entwicklung von Wohnbauland im Flächennutzungsplan 2030<br />
darzustellen.<br />
(<strong>sie</strong>he Anlagen 1 und 2)<br />
7. Planung von Gewerbeflächen (wird ergänzt)<br />
(wird ergänzt)<br />
8. Sonstige Bauflächen<br />
8.1 Sondergebiete<br />
In Oberbruch wird eine geplante Sonderbaufläche "Erweiterung Campingplatz" dargestellt.<br />
(<strong>sie</strong>he Anlage 1, Steckbrief OB-04 Erweiterung Campingplatz)<br />
In Ottersweier werden zwei Sonderbauflächen im Gewerbegebet Hägenich/ Juhnebühn<br />
"OTW SO" dargestellt (<strong>sie</strong>he 4.1.1). Es handelt sich um ein Sondergebiet für Einzelhandel<br />
(Bereich Lindencenter) und ein Sondergebiet Sport für die vorhandene Schießsportanlage<br />
(Schützenhaus).<br />
- 38 -
8.2 Gemeinbedarfsfläche<br />
In Ottersweier wird eine geplante Gemeinbedarfsfläche "Schulerweiterung" dargestellt. Damit<br />
soll der künftige Flächenbedarf für eine Ganztagesbetreuung im Planungszeitraum<br />
sichergestellt werden.<br />
(<strong>sie</strong>he Anlage 1, Steckbrief OTW-06 Südlich Tanzbühl 2)<br />
9. Grünflächen, Landwirtschaft und Wald<br />
(wird ergänzt)<br />
10. Infrastruktur<br />
10.1 Ver- und Entsorgung<br />
10.2 Regenerative Energien<br />
(wird ergänzt)<br />
11. Verkehr<br />
11.1 Straßenverkehr<br />
11.2 Bahnanlagen<br />
(wird ergänzt)<br />
12. Nachrichtliche Übernahmen<br />
12.1 Denkmäler<br />
Für <strong>Bühl</strong> und Ottersweier liegen neben den Listen der archäologischen Kulturdenkmale auch<br />
Listen der Bau- und Kunstdenkmale vor. Angesichts der Vielzahl von Objekten ist eine<br />
nachrichtliche Übernahme in den Landschafts- bzw. Flächennutzungsplan nicht erforderlich;<br />
auf die den Gemeinden bzw. Unteren Denkm<strong>als</strong>chutzbehörden vorliegenden Listen wird<br />
hingewiesen.<br />
<strong>Die</strong> Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung nach § 12 DSchG wurden nachrichtlich in<br />
den Plan übernommen. Durch Eintragung ins Denkmalbuch erhalten diese Objekte – über<br />
den allgemeinen Schutz von Kulturdenkmalen hinaus – einen zusätzlichen Schutz (§ 15<br />
DSchG). Häufig handelt es sich um Sachgesamtheiten mit zugehörigen Außenanlagen oder<br />
um Bauten mit erheblicher Ausstrahlwirkung in die umgebende Landschaft (so z. B..<br />
Burganlagen). Soweit die Umgebung für das Erscheinungsbild dieser Kulturdenkmale von<br />
erheblicher Bedeutung ist (z. B. Einbindung in die Landschaft), ist auch <strong>sie</strong> geschützt (§§ 2<br />
Abs. 3 u. 15 Abs. 3 DSchG).<br />
(wird ergänzt)<br />
- 39 -
13. Übersichten<br />
In den nachfolgenden Übersichten werden die wichtigsten Flächenpotentiale in den<br />
einzelnen <strong>Stadt</strong>- und Ortsteilen unter Berücksichtigung der Darstellungen im Vorentwurf<br />
zusammengefasst.<br />
<strong>Die</strong> Übersichten berücksichtigen die Ergebnisse der in den Sitzungen der Ortschaftsräte<br />
• Altschweier am 09.10.2012<br />
• Eisental am 18.09.2012<br />
• Neusatz am 25.09.2012<br />
• Vimbuch am 17.09.2012<br />
• Weitenung am 17.09.2012<br />
behandelten Flächendiskussionen.<br />
- 40 -
(grün) Geeignet<br />
(orange) Diskussion<br />
(rot) Ungünstig<br />
R (gelb) Zurücknahme (FNP 2001)<br />
Ü (grau) Übernahme (FNP 2001)<br />
Abb. Bewertungskategorien für Flächenpotentiale<br />
13.1 <strong>Bühl</strong> und Teilorte<br />
13.1.1 <strong>Bühl</strong> Kernstadt mit Kappelwindeck und Rittersbach<br />
Ort Nr. Name / Darstellung<br />
Maximale<br />
Größe ha<br />
Im FNP<br />
2001<br />
im<br />
Regionalplan<br />
Bewertung<br />
Geeignet<br />
und<br />
Übernahme<br />
Diskussion<br />
Nicht<br />
weiterverfolgen<br />
B-01 M/W Erweiterung Kirchgassgraben 5,88 x (grün) 5,88<br />
B-02 W Hinterfeldweg 1,68 x x Ü (grau) 1,68<br />
<strong>Bühl</strong> mit<br />
Kappelwindeck<br />
und<br />
Rittersbach<br />
B-03 W Marksrebenweg 1,47 x (grün) 1,47<br />
B-04 W Stuhlbühn 2,20 x (rot) 0 0<br />
B-05 W Hintere Honau 0,46 x x Ü (grau) 0,46<br />
B-06 W Senftertal 0,79 x (rot) 0 0<br />
B-07 W Hohbosch/Brombach/Langacker 1,73 x x R (gelb) 0 0<br />
B-08 W Hintere Honau 0,82 x x R (gelb) 0 0<br />
Summe 15,03 9,49 0<br />
- 41 -
13.1.2 Altschweier<br />
Ort Nr. Name / Darstellung<br />
Maximale<br />
Größe ha<br />
Im FNP<br />
2001<br />
im<br />
Regionalplan<br />
Bewertung<br />
Geeignet<br />
und<br />
Übernahme<br />
A-01 W Im Feil 1,84 x x Ü (grau) 1,84 0<br />
Diskussion<br />
A-02 W Grafenrain (3 Teilflächen) 0,70 x (grün) 0,70<br />
Nicht<br />
weiterverfolgen<br />
Altschweier<br />
A-03 W Herrenberg 1,22 (orange) 1,22<br />
A-04 W Hohenaustraße 0,60 (rot) 0 0<br />
A-05 W <strong>Bühl</strong>er Seite 0,48 (rot) 0 0<br />
A-06 M Grautenbach 0,82 (rot) 0 0<br />
Summe 5,66 2,54 1,22<br />
- 42 -
13.1.3 Balzhofen<br />
Ort Nr. Name / Darstellung<br />
Maximale<br />
Größe ha<br />
Im FNP<br />
2001<br />
im<br />
Regionalplan<br />
Bewertung<br />
Geeignet<br />
und<br />
Übernahme<br />
Diskussion<br />
Nicht<br />
weiterverfolgen<br />
Balzhofen<br />
BA-01 W Westlich Unterhauptfeld 0,47 x (grün) 0,47<br />
BA-02 W Südlich Unterhauptfeld 0,43 x (orange) 0,43<br />
BA-03 W Östlich Unterhauptfeld 0,38 x x R (gelb) 0 0<br />
BA-04 W Vordere Dorfbühn 0,87 x (orange) 0 0 0,87<br />
BA-05 W Hintere Dorfbühn 1,32 x (rot) 0 0<br />
Summe Summe 3,47 0,47 0,43 0,87<br />
- 43 -
13.1.4 Eisental<br />
Ort Nr. Name / Darstellung<br />
Maximale<br />
Größe ha<br />
Im FNP<br />
2001<br />
im<br />
Regionalplan<br />
Bewertung<br />
Geeignet<br />
und<br />
Übernahme<br />
E-01 M Immensteinstraße 3,69 x tlw. x (Ü) (orange) 3,69<br />
Diskussion<br />
Nicht<br />
weiterverfolgen<br />
E-02 W Boschbühn/Zielenweg 3,63 x tlw. (Ü) (grün) 3,63<br />
E-03 W Altschweierer Straße 0,85 (rot) 0 0<br />
E-04 M Feil 1,48 (rot) 0 0<br />
Eisental<br />
E-05 W Sonnenberg 1,95 (rot) 0 0<br />
E-06 W Winterberg 1,62 x (rot) 0 0<br />
E-07 M Rebstock 1,88 (orange) 1,88<br />
E-08 Halbjeuchel 2,11 x x R (gelb) 0 0<br />
E-09 Betschgraben/Krebs 0,39 x R (gelb) 0 0<br />
Summe 17,6 3,63 5,57<br />
- 44 -
13.1.5 Moos<br />
Ort Nr. Name / Darstellung<br />
Maximale<br />
Größe ha<br />
Im FNP<br />
2001<br />
im<br />
Regionalplan<br />
Bewertung<br />
M-01 W Hofmatten 2,61 x x Ü (grau) 2,61<br />
Geeignet<br />
und<br />
Übernahme<br />
Diskussion<br />
Nicht<br />
weiterverfolgen<br />
Moos<br />
M-02 W Eilsee 0,58 x (orange) 0,58<br />
M-03 W Rötel 1,80 x x (orange) 1,80<br />
M-04 M Eilseeweiher 0,74 x R (gelb) 0 0<br />
5,73 2,61 0,58 1,80<br />
13.1.6 Neusatz<br />
Ort Nr. Name / Darstellung<br />
Maximale<br />
Größe ha<br />
Im FNP<br />
2001<br />
im<br />
Regionalplan<br />
Bewertung<br />
Geeignet<br />
und<br />
Übernahme<br />
Diskussion<br />
Nicht<br />
weiterverfolgen<br />
N-01 W Gebersbergstraße 0,15 (grün) 0,15<br />
Neusatz<br />
mit<br />
Waldmatt<br />
N-02 W Heizler/Krämersbühn 5,12 x (orange) 0 1,93 3,19<br />
N-03 Kochsbühn 0,34 x R (gelb) 0 0<br />
N-04 W Schweighof 1,55 (orange) 0 1,55<br />
N-05 Hofmatten 0,55 x R (gelb) 0 0<br />
Summe 7,71 0,15 3,48 3,19<br />
- 45 -
13.1.7 Oberbruch<br />
Ort Nr. Name / Darstellung<br />
Maximale<br />
Größe ha<br />
Im FNP<br />
2001<br />
im<br />
Regionalplan<br />
Bewertung<br />
Geeignet<br />
und<br />
Übernahme<br />
Diskussion<br />
Nicht<br />
weiterverfolgen<br />
Oberbruch<br />
OB-01 W Parallel Mühlstettstraße 2,95 x (rot) 0 0<br />
OB-02 M Im Kinzhurst 0,41 x (grün) 0,41<br />
OB-03 W Strutbühn 1,00 x (orange) 1,00<br />
Summe 4,36 0,41 1,00<br />
13.1.8 Oberweier<br />
Ort Nr. Name / Darstellung<br />
Maximale<br />
Größe ha<br />
Im FNP<br />
2001<br />
im<br />
Regionalplan<br />
Bewertung<br />
Geeignet<br />
und<br />
Übernahme<br />
Diskussion<br />
Nicht<br />
weiterverfolgen<br />
Oberweier<br />
OBW-01 W Am Waldweg 2,76 x (rot) 2,76<br />
OBW-02 W Bühnle 5,02 x (rot) 0 0<br />
Summe 7,78 0 2,76<br />
- 46 -
13.1.9 Vimbuch<br />
Ort Nr. Name / Darstellung<br />
Maximale<br />
Größe ha<br />
Im FNP<br />
2001<br />
im<br />
Regionalplan<br />
Bewertung<br />
Geeignet<br />
und<br />
Übernahme<br />
Diskussion<br />
Nicht<br />
weiterverfolgen<br />
Vimbuch<br />
V-01 W Am Kirchweg 2,1 x (grün) 2,1<br />
V-02 W Westlich Oberhof/Rehbühn 2,94 x (rot) 2,94<br />
V-03<br />
W Östliche Verlängerung<br />
Kirchspielweg 0,93 (grün) 0,93<br />
V-04 M Westlich Weinbrennerstraße 2,37 (orange) 2,37<br />
V-05 M Südlich Krämergasse 0,58 (orange) 0 0 0,58<br />
Summe 8,92 3,03 5,31 0,58<br />
13.1.10 Weitenung<br />
Ort Nr. Name / Darstellung<br />
Maximale<br />
Größe ha<br />
Im FNP<br />
2001<br />
im<br />
Regionalplan<br />
Bewertung<br />
Geeignet<br />
und<br />
Übernahme<br />
Diskussion<br />
Nicht<br />
weiterverfolgen<br />
Weitenung<br />
W-01 W Brachfeld 3,49 x (grün) 3,49<br />
W-02 W Nördlich Plaulmatt 0,85 (rot) 0 0<br />
Summe 4,34 3,49 0<br />
- 47 -
13.1.11 Summe aller Flächen <strong>Bühl</strong> und Teilorte<br />
Ort<br />
untersuchte Fläche<br />
Größe ha<br />
Geeignet und<br />
Übernahme<br />
Diskussion<br />
Nicht weiterverfolgen<br />
<strong>Bühl</strong> + Oberweier 22,81 9,49 2,76<br />
Altschweier 5,66 2,54 1,22<br />
Balzhofen 3,47 0,47 0,43 0,87<br />
Eisental 17,6 3,63 5,57<br />
Moos 5,73 2,61 0,58 1,80<br />
Neusatz mit Waldmatt 7,71 0,15 3,48 3,19<br />
Oberbruch 4,36 0,41 1,00<br />
Vimbuch 8,92 3,03 5,31 0,58<br />
Weitenung 4,34 3,49 0,00<br />
Summe 80,60 25,82 20,35 6,44<br />
davon Zurücknahme 7,06<br />
Fazit:<br />
<strong>Die</strong> geeigneten und insbesondere von den Teilorten für ihre Entwicklung gewünschten Flächenausweisungen in <strong>Bühl</strong> liegen über den ermittelten<br />
Bedarfszahlen; im weiteren Verfahren sind die verbliebenen Flächen vertieft zu betrachten und ggf. zu reduzieren.<br />
- 48 -
13.2 Ottersweier<br />
Ort Nr. Name / Darstellung<br />
Maximale<br />
Größe ha<br />
Im FNP<br />
2001<br />
im<br />
Regionalplan<br />
Bewertung<br />
OTW-01 W Lindenbuckel-Falkenreben 4,38 x x Ü (grau) 4,38<br />
Geeignet<br />
und<br />
Übernahme<br />
Diskussion<br />
Nicht<br />
weiterverfolgen<br />
Ottersweier<br />
mit<br />
Unzhurst<br />
OTW-02 W Oberbühn 4,37 x (tlw.) x Ü (grün) 4,37<br />
OTW-03 W Lind.-Falk. Erweiterung. 1,06 x x Ü (grau) 1,06<br />
OTW-04 W Geiersbühn 1,95 x R/Ü (grau) 0,68<br />
OTW-05 W Oberes Rötzenfeld 1,22 x x Ü (grau) 1,22<br />
(OTW-06 GB Südlich Tanzbühl 2 1,00) (grün (1,00)<br />
OTW-07 M Lindenhof 0,87 (orange) 0,87<br />
OTW-08 M Südwestlich Hatzenweier 2,51 x (rot) 0 0<br />
OTW-09 W Zell 3,08 x (rot) 0 0<br />
OTW-10 W Südlich Tanzbühl 1 2,68 x (tlw.) (rot) 2,68<br />
OTW-11 W Südlich Tanzbühl 3 1,47 (rot) 0 0<br />
Summe 23,59 11,71 3,55<br />
Fazit:<br />
<strong>Die</strong> Flächenausweisungen in Ottersweier liegen über den ermittelten Bedarfszahlen; vor dem Hintergrund des langen Prognosezeitraums bis 2030 ist<br />
diese Überschreitung akzeptabel, zumal die beiden großen Baugebiete OTW 1 und OTW 2 städtebaulich richtig angeordnet sind und sich die übrige<br />
Entwicklung bevorzugt auf die Innenentwicklung konzentriert. <strong>Die</strong> Fläche OTW 10 in Diskussion ist städtebaulich bedingt geeignet und wird im<br />
weiteren Verfahren geprüft.<br />
- 49 -
14. Materialien<br />
Für die Berechnungen und Überlegungen wurden folgende Quellen und Unterlagen<br />
zugrunde gelegt:<br />
• Fachgespräche mit den Verwaltungen in <strong>Bühl</strong> und Ottersweier<br />
• Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong>-Ottersweier<br />
• www.statistik-bw.de/Regionaldaten; Internetseite des Statistischen Landesamt<br />
Baden-Württemberg<br />
• Pressemitteilung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg vom<br />
24.01.2011: Mit der Zahl der Privathaushalte wird auch der Bedarf an Wohnungen<br />
sinken<br />
• Statistische Monatshefte Baden-Württemberg, 03/2011: Regionale<br />
Wohnbedarfsvorausrechnung Baden-Württemberg bis 2030, Hrsg. Statistisches<br />
Landesamt Baden-Württemberg<br />
• Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise im Rahmen des<br />
Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs. 2 BauGB,<br />
Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, 01.01.2009<br />
• Baulückenerhebung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und die Gemeinde Ottersweier, Stand:<br />
Mai/August 2012<br />
• Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg<br />
• Regionalplan Mittlerer Oberrhein vom 13.März 2002, Stand Juli 2006<br />
15. Abbildungen<br />
Abb. 1: Vorliegende Prognosen<br />
Abb. 2: <strong>Bühl</strong>: Tatsächliche Bevölkerungsentwicklung in Zeitabschnitten<br />
Abb. 3: Ottersweier: Tatsächliche Bevölkerungsentwicklung in Zeitabschnitten<br />
Abb. 4: Verteilung der prognostizierten Einwohnerzahlen für <strong>Bühl</strong><br />
Abb. 5: Verteilung der prognostizierten Einwohnerzahlen für Ottersweier<br />
Abb. 6: Ermittelter Brutto-Flächenbedarf auf der Grundlage des fiktiven<br />
Einwohnerzuwachses<br />
Abb. 7: Zusammenstellung Baulückenerhebung 2012 für <strong>Bühl</strong><br />
Abb. 8 Zusammenstellung Baulückenerhebung 2012 für Ottersweier<br />
Abb. 9: Baulücken und Potentialflächen: Reserven im Planungszeitraum bis 2030<br />
Abb. 10: Wohnungsbauflächen nach Wohnungsbedarfs-Vorausberechnung des Statistischen<br />
Landesamts 2011<br />
Abb. 11: Absoluter Bedarf an Wohnbauflächen<br />
Abb. 12: Zusammenfassung, Entwicklungskorridor<br />
- 50 -
B. Verfahren<br />
1. Aufstellungsbeschluss<br />
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong>-Ottersweier<br />
hat am 14.03.2006 beschlossen, den Flächennutzungsplan fortzuschreiben bzw. neu<br />
aufzustellen. <strong>Die</strong>ser Beschluss wurde am 15.08.2008 ortsüblich bekannt gemacht.<br />
2. Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
2.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
(wird ergänzt)<br />
3. Beteiligung der Behörden<br />
3.1 Frühzeitige Beteiligung<br />
(wird ergänzt)<br />
C. Umweltbericht (ist separat beigefügt)<br />
Der Umweltbericht (Hage + Hoppenstedt Partner Rottenburg am Neckar, Oktober 2012)<br />
ist separat beigefügt.<br />
- 51 -
Anlage 1: Steckbriefe geplante Wohnbau-, gemischte Bauflächen sowie sonstige<br />
Flächen<br />
1 - <strong>Bühl</strong> Kernstadt mit Kappelwindeck und Rittersbach<br />
2 - Altschweier<br />
3 - Balzhofen<br />
4 - Eisental<br />
5 - Moos<br />
6 - Neusatz<br />
7 - Oberbruch<br />
8 - Oberweier<br />
9 - Vimbuch<br />
10 - Weitenung<br />
11 - Ottersweier mit Unzhurst<br />
- 52 -
Anlage 2: Vorentwurf geplante Wohnbau-, gemischte Bauflächen sowie sonstige<br />
Flächen<br />
1 - <strong>Bühl</strong> Kernstadt mit Kappelwindeck und Rittersbach (2 Pläne)<br />
2 - Altschweier<br />
3 - Balzhofen<br />
4 - Eisental<br />
5 - Moos<br />
6 - Neusatz mit Waldmatt (2 Pläne)<br />
7 - Oberbruch<br />
8 - Oberweier<br />
9 - Vimbuch<br />
10 - Weitenung<br />
11 - Ottersweier<br />
12- Unzhurst<br />
- 53 -
B 07<br />
Hohbosch/Brombach/Langacker
Westlich Unterhauptfeld
Südlich Unterhauptfeld
Östlich Unterhauptfeld
Gebersbergstraße
Lindenbuckel-Falkenreben<br />
Steckbriefe Ottersweier<br />
OTW 01 Lindenbuckel- Falkenreben<br />
- Städtebaulich richtig angeordnet<br />
- Bebauungsplanverfahren abgeschlossen
Steckbriefe Ottersweier<br />
OTW 02 Oberbühn:<br />
- Städtebaulich richtig angeordnet<br />
- Bebauungsplanverfahren<br />
abgeschlossen
Steckbriefe Ottersweier<br />
Lindenbuckel-Falkenreben
Steckbriefe Ottersweier
Steckbriefe Ottersweier
Steckbriefe Ottersweier<br />
06 Südl. Tanzbühl 2
Steckbriefe Ottersweier
Steckbriefe Ottersweier<br />
OTW 08 Südwestlich Hatzenweier:<br />
-Lage an B3,<br />
-Entfernung zu Ortskern,<br />
-Obstwiesen<br />
->Fläche nicht geeignet aus<br />
fachlicher Sicht
Steckbriefe Ottersweier
Steckbriefe Ottersweier<br />
Südl. Tanzbühl 1
Steckbriefe Ottersweier<br />
OTW 11 Südlich Tanzbühl 3:<br />
- Schwierige Erschließung<br />
außerhalb OD<br />
->Fläche nicht geeignet aus<br />
fachlicher Sicht