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Die komplette Bekanntmachung können sie als PDF ... - Stadt Bühl

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Öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong><br />

Flächennutzungsplanfortschreibung der vVWG <strong>Bühl</strong> / Ottersweier 2030,<br />

Entwicklung von Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen sowie sonstigen Flächen;<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

(vVWG) <strong>Bühl</strong> / Ottersweier hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.<br />

Oktober 2012 den Vorentwurf der Gebietsausweisung der genannten<br />

Flächen, auf Gemarkung <strong>Bühl</strong> und Ottersweier, des Flächennutzungsplans<br />

der vVWG <strong>Bühl</strong> / Ottersweier beschlossen und die Verwaltung<br />

beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1<br />

BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.<br />

Im Einzelnen sind dies folgende Flächen:<br />

<strong>Bühl</strong>: Kernstadt mit Kappelwindeck und Rittersbach:<br />

B-01 M/W Erweiterung Kirchgaßgraben<br />

B-02 W Hinterfeldweg<br />

B-03 W Marksrebenweg<br />

B-05 W Hintere Honau<br />

B-07 W Hohbosch/Brombach/Langacker – Zurücknahme<br />

B-08 W Hintere Honau<br />

Oberweier:<br />

OBW-01 W<br />

Am Waldweg – Diskussionsfläche<br />

Altschweier:<br />

A-01 W Im Feil<br />

A-02 W Grafenrain (drei Teilflächen)<br />

A-03 W Herrenbergstraße (t<strong>als</strong>eitig)<br />

Balzhofen:<br />

Ba-01 W<br />

Ba-02 W<br />

Eisental:<br />

E02 W<br />

E01 M<br />

E07 M<br />

Westlich Unterhauptfeld<br />

Südlich Unterhauptfeld – Diskussionsfläche in Verfahren<br />

belassen<br />

Boschbühn/Zielenweg<br />

Immensteinstraße – Diskussionsfläche<br />

Rebstock – Diskussionsfläche<br />

Moos:<br />

M-01 W Hofmatten<br />

M-02 W Eilsee – <strong>als</strong> Fläche in Verfahren belassen<br />

M-04 W Zurücknahme Eilseeweiher<br />

Neusatz mit Waldmatt:<br />

N-01 W Gebersbergstraße<br />

N-02 W Heizler Krämersbühn – Diskussionsfläche<br />

N-04 W Schweighof – Diskussionsfläche<br />

N-03 Kochsbühn – Zurücknahme<br />

N-05 Hofmatten – Zurücknahme<br />

Vimbuch:<br />

V-01 W Am Kirchweg<br />

V-03 W Östliche Verlängerung Kirchspielweg<br />

V-02 W Westlich Oberhof/Rehbühn – Diskussionsfläche<br />

V-04 W Westlich Weinbrennerstraße – Diskussionsfläche<br />

Weitenung:<br />

W-01 Brachfeld<br />

Ottersweier:<br />

OTW-01 W Lindenbuckel-Falkenreben<br />

OTW-02 W Oberbühn<br />

OTW-03 W Lindenbuckel-Falkenreben Erweiterung<br />

OTW-04 W Geiersbühn mit teilweiser Rücknahme<br />

OTW-05 W Oberes Rötzenfeld<br />

OTW-06 GB Südlich Tanzbühl 2<br />

OTW-07 M Lindenhof – Diskussionsfläche<br />

OTW-10 W Südlich Tanzbühl 1 – Diskussionsfläche<br />

OTW-SO Lindencenter<br />

OTW-SO Schützenhausgrundstück<br />

<strong>Die</strong> Anhörung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Vorentwurf,<br />

Kapitel Gewerbegebietsausweisungen, erfolgte bereits in 2008.<br />

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist durchzuführen. Der Umweltbericht<br />

wird ausgearbeitet und zum Entwurf beigefügt.<br />

Ziele und Zwecke der Planung:<br />

Der Flächennutzungsplan hat für das ganze Gemeindegebiet die sich aus<br />

der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung<br />

nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen<br />

darzustellen. Nach 15 Jahren sollen die Pläne überprüft und falls<br />

erforderlich geändert werden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong> / Ottersweier von 2001 wird daher<br />

überprüft und geändert.<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:<br />

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanfortschreibung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Bühl</strong> / Ottersweier 2030, Entwicklung von Wohnbauflächen,<br />

gemischten Bauflächen sowie sonstige Flächen für die Gemarkungen<br />

<strong>Bühl</strong> und Ottersweier wird in der Zeit vom 12. November 2012<br />

bis einschließlich 12. Dezember 2012 bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong>, Fachbereich<br />

Planen und Bauen, Fachgruppe <strong>Stadt</strong>planung, Rathaus V, Friedrichstraße 6,<br />

vor dem Raum 106, 77815 <strong>Bühl</strong>, während der <strong>Die</strong>nststunden öffentlich<br />

ausgelegt.<br />

<strong>Die</strong> allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden öffentlich dargelegt<br />

und die voraussichtlichen Auswirkungen aufgezeigt. <strong>Die</strong> interes<strong>sie</strong>rten Bürger<br />

haben hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.<br />

Oberbruch:<br />

OB-02 M<br />

OB-03 W<br />

OB-04 SO<br />

Im Kinzhurst<br />

Strutbühn – Diskussionsfläche<br />

Erweiterung Campingplatz<br />

<strong>Bühl</strong>, den 26. Oktober 2012<br />

Huber Schnurr<br />

Oberbürgermeister


Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong> -<br />

Ottersweier hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2012 u.a. beschlossen, folgende<br />

Flächen in den Vorentwurf der Flächennutzungsplanfortschreibung, zur<br />

Entwicklung von Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen sowie sonstigen<br />

Flächen, aufzunehmen und das Verfahren einzuleiten:<br />

<strong>Bühl</strong>: Kernstadt mit Kappelwindeck und Rittersbach:<br />

B-01 M/W Erweiterung Kirchgaßgraben<br />

B-02 W Hinterfeldweg<br />

B-03 W Marksrebenweg<br />

B-05 W Hintere Honau<br />

B-07 W Hohbosch/Brombach/Langacker - Zurücknahme<br />

B-08 W Hintere Honau<br />

Oberweier:<br />

OBW-01 W<br />

Am Waldweg - Diskussionsfläche<br />

Altschweier:<br />

A-01 W Im Feil<br />

A-02 W Grafenrain (3 Teilflächen)<br />

A-03 W Herrenbergstraße (t<strong>als</strong>eitig)<br />

Balzhofen:<br />

Ba-01 W<br />

Ba-02 W<br />

Eisental:<br />

E02 W<br />

E01 M<br />

E07 M<br />

Westlich Unterhauptfeld<br />

Südlich Unterhauptfeld - Diskussionsfläche in Verfahren belassen<br />

Boschbühn/Zielenweg<br />

Immensteinstraße - Diskussionsfläche<br />

Rebstock - Diskussionsfläche<br />

Moos:<br />

M-01 W Hofmatten<br />

M-02 W Eilsee <strong>als</strong> Fläche in Verfahren belassen<br />

M-04 W Zurücknahme Eilseeweiher<br />

Neusatz mit Waldmatt:<br />

N-01 W Gebersbergstraße<br />

N-02 W Heizler Krämersbühn - Diskussionsfläche<br />

N-04 W Schweighof - Diskussionsfläche<br />

N-03 Kochsbühn - Zurücknahme<br />

N-05 Hofmatten - Zurücknahme<br />

Oberbruch:<br />

OB-02 M<br />

OB-03 W<br />

OB-04 SO<br />

Im Kinzhurst<br />

Strutbühn - Diskussionsfläche<br />

Erweiterung Campingplatz<br />


- 2 -<br />

Vimbuch:<br />

V-01 W Am Kirchweg<br />

V-03 W Östliche Verlängerung Kirchspielweg<br />

V-02 W Westlich Oberhof/Rehbühn - Diskussionsfläche<br />

V-04 W Westlich Weinbrennerstraße – Diskussionsfläche<br />

Weitenung:<br />

W-01 Brachfeld<br />

Ottersweier: mit Unzhurst:<br />

OTW-01 W Lindenbuckel-Falkenreben<br />

OTW-02 W Oberbühn<br />

OTW-03 W Lindenbuckel-Falkenreben Erweiterung<br />

OTW-04 W Geiersbühn mit teilweiser Rücknahme<br />

OTW-05 W Oberes Rötzenfeld<br />

OTW-06 GB Südlich Tanzbühl 2<br />

OTW-07 M Lindenhof – Diskussionsfläche<br />

OTW-10 W Südlich Tanzbühl 1 - Diskussionsfläche<br />

OTW-SO Lindencenter<br />

OTW-SO Schützenhausgrundstück;


Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Bühl</strong> - Ottersweier für das Zieljahr 2030<br />

Begründung (Vorentwurf)<br />

Teil A: Städtebauliche Begründung<br />

Flächenprognose<br />

Teil B: Verfahren<br />

Teil C: Umweltbericht (HHP)<br />

Stand: 08.10.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> / Gemeinde Ottersweier<br />

Flächennutzungsplan 2030 vom 08.10.2012 (Vorentwurf)<br />

<strong>Bühl</strong> mit Kappelwindeck und Rittersbach<br />

Altschweier<br />

Balzhofen<br />

Eisental<br />

Moos<br />

Neusatz<br />

Oberbruch<br />

Oberweier<br />

Vimbuch<br />

Weitenung<br />

Ottersweier<br />

Unzhurst<br />

Hundseck<br />

<strong>Bühl</strong>, im Oktober 2012


Einleitung<br />

Für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong>-Ottersweier steht die Fortschreibung des<br />

Flächennutzungsplanes an. In seiner Sitzung am 14.März 2006 hat der Gemeinsame<br />

Ausschuss hierzu den notwendigen Aufstellungsbeschluss mit Planungshorizont 2025<br />

gefasst.<br />

Im Jahre 2008 wurde dann für den Teilbereich Gewerbe das Vorentwurfsverfahren<br />

durchgeführt. Im Hinblick auf die Tatsache, dass der Zeithorizont von 15 Jahren Nach<br />

Abschluss des Verfahrens überschritten sein wird, wird nun für alle weiteren<br />

Verfahrensschritte der Zeithorizont 2030 zugrunde gelegt. <strong>Die</strong> vorliegende Begründung<br />

bezieht sich nun auf den Vorentwurf "Wohnen und sonstige Flächen".<br />

Im Entwurfsverfahren werden dann die gewerblichen Bauflächen und die in diesem<br />

Verfahren behandelten Flächen zusammengeführt.<br />

Neben den baulichen Entwicklungsmöglichkeiten ist ein Schwerpunkt des kommunalen<br />

Handelns der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und der Gemeinde Ottersweier auch die weitere Entwicklung der<br />

Landschaft zwischen Rheintal und Vorbergzone des Schwarzwaldes, insbesondere im<br />

Hinblick auf das Thema Windkraft.<br />

Parallel zur Flächennutzungsplanung ist das Planungsbüro Hage+Hoppenstedt Partner aus<br />

Rottenburg am Neckar mit der Bearbeitung des Landschaftsplans beauftragt. Wichtiger<br />

Bestandteil der Landschaftsplanung ist dabei die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die<br />

im Umweltbericht <strong>als</strong> eigenständiger Teil dieser Begründung zusammenfassend dargestellt<br />

ist.<br />

(wird ergänzt)<br />

Genehmigung des Flächennutzungsplans<br />

(wird ergänzt)<br />

Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan besteht aus folgenden Unterlagen:<br />

Karte M 1 : 15.000 mit Zeichenerklärung (wird ergänzt)<br />

Begründung mit Umweltbericht und Verfahrensdokumentation<br />

Detailkarten der Ortslagen im M 1 : 7.500 (A4-Verkleinerungen ohne Maßstab)


Inhaltsverzeichnis<br />

A. Städtebauliche Begründung ....................................................................... 6<br />

1. Rahmenbedingungen ............................................................................................ 6<br />

1.1 Regionalplanerische Vorgaben ................................................................................ 6<br />

1.1.1 Zentrale Orte, Entwicklungsachsen ......................................................................... 6<br />

1.1.2 Siedlungsbereiche ................................................................................................... 7<br />

1.1.3 Grundlagen zur Ermittlung des Bauflächenbedarfs und zur Verortung von .............. 7<br />

Siedlungserweiterungsflächen ............................................................................................... 7<br />

1.1.4 Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und gewerblich orientierte<br />

<strong>Die</strong>nstleistungseinrichtungen ................................................................................................. 9<br />

1.1.5 Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe ....................................... 9<br />

1.1.6 Regionale Freiraumstruktur ..................................................................................... 9<br />

1.1.7 Bereiche für Trassen und Infrastrukturvorhaben .....................................................14<br />

1.2 Flächennutzungsplan 2001 .....................................................................................16<br />

2. Grundlagenermittlung Einwohnerzahl und Wohnbauflächen ...........................17<br />

2.1. Grundlage: Vorliegende Bevölkerungszahlen und -prognosen ...............................17<br />

2.2 Vorgaben der Regionalplanung ..............................................................................19<br />

2.3 Prognosezahlen ......................................................................................................19<br />

2.3.1 <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> ...............................................................................................................20<br />

2.3.2 Gemeinde Ottersweier ............................................................................................20<br />

2.4. Wohnbauflächenbedarf – Prognoseverfahren .........................................................21<br />

2.5 "Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs. 2 BauGB" ............22<br />

2.5.1 Ermittlung des fiktiven Einwohnerzuwachses bis 2030 ...........................................22<br />

2.5.2 Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung ...........................................23<br />

2.5.3 Ermittlung der Gesamtzahl des fiktiven Einwohnerzuwachses ................................24<br />

2.5.4 Ersatzbedarf ...........................................................................................................24<br />

2.5.5 Zusätzlicher Brutto-Flächenbedarf ..........................................................................24<br />

2.5.6 Absoluter Bedarf .....................................................................................................25<br />

2.6 Bauflächen – Reserven ..........................................................................................25<br />

2.7 Wohnungsbedarfsvorausrechnung des Statistischen Landesamts 2011 .................31<br />

2.8 Absoluter Bedarf an Wohnbauflächen.....................................................................33<br />

2.9 Weiteres Vorgehen .................................................................................................34<br />

3. Grundlagenermittlung Gewerbeflächen .............................................................35<br />

4. Grundlagenermittlung für sonstige Bauflächen ................................................35<br />

4.1 Sondergebiete ........................................................................................................35<br />

4.1.1 Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel ........................................................35<br />

4.1.2 Sonstige Sondergebiete .........................................................................................36<br />

4.2 Gemeinbedarfsflächen ............................................................................................36<br />

4.2.1 Kindergärten ...........................................................................................................36<br />

4.2.2 Schulen ..................................................................................................................37<br />

4.2.3 Medizinische Versorgung / Alten- und Behindertenpflege .......................................37<br />

4.3 Grünflächen ............................................................................................................37<br />

4.3.1 Spiel- und Sportstätten ...........................................................................................37<br />

4.4 Abbauflächen ..........................................................................................................37<br />

5. Städtebauliche Zielkonzeption ............................................................................37<br />

6. Planung von Wohnbauflächen ............................................................................38<br />

7. Planung von Gewerbeflächen (wird ergänzt) .....................................................38<br />

8. Sonstige Bauflächen ............................................................................................38<br />

9. Grünflächen, Landwirtschaft und Wald ..............................................................39<br />

10. Infrastruktur ..........................................................................................................39


10.1 Ver- und Entsorgung ...............................................................................................39<br />

10.2 Regenerative Energien ...........................................................................................39<br />

11. Verkehr ..................................................................................................................39<br />

11.1 Straßenverkehr .......................................................................................................39<br />

11.2 Bahnanlagen ..........................................................................................................39<br />

12. Nachrichtliche Übernahmen ................................................................................39<br />

12.1 Denkmäler ..............................................................................................................39<br />

13. Übersichten ..........................................................................................................40<br />

13.1 <strong>Bühl</strong> und Teilorte ....................................................................................................41<br />

13.1.1 <strong>Bühl</strong> Kernstadt mit Kappelwindeck und Rittersbach ................................................41<br />

13.1.2 Altschweier .............................................................................................................42<br />

13.1.3 Balzhofen ...............................................................................................................43<br />

13.1.4 Eisental ...................................................................................................................44<br />

13.1.5 Moos.......................................................................................................................45<br />

13.1.6 Neusatz ..................................................................................................................45<br />

13.1.7 Oberbruch ..............................................................................................................46<br />

13.1.8 Oberweier ...............................................................................................................46<br />

13.1.9 Vimbuch .................................................................................................................47<br />

13.1.10 Weitenung ...............................................................................................................47<br />

13.1.11 Summe aller Flächen <strong>Bühl</strong> und Teilorte ..................................................................48<br />

13.2 Ottersweier .............................................................................................................49<br />

14. Materialien ............................................................................................................50<br />

15. Abbildungen .........................................................................................................50<br />

B. Verfahren .................................................................................................... 51<br />

1. Aufstellungsbeschluss ........................................................................................51<br />

2. Öffentlichkeitsbeteiligung ...................................................................................51<br />

2.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung......................................................................51<br />

3. Beteiligung der Behörden ....................................................................................51<br />

3.1 Frühzeitige Beteiligung ...........................................................................................51<br />

C. Umweltbericht (ist separat beigefügt) .................................................... 51<br />

Anlage 1:<br />

Anlage 2:<br />

Steckbriefe geplante Wohnbau-, gemischte Bauflächen sowie sonstige<br />

Flächen<br />

Vorentwurf geplante Wohnbau-, gemischte Bauflächen sowie sonstige<br />

Flächen


A. Städtebauliche Begründung<br />

1. Rahmenbedingungen<br />

Seit 01.01.1975 bilden <strong>Bühl</strong> und Ottersweier eine Verwaltungsgemeinschaft. Daraus<br />

resultiert, dass die vorbereitende Bauleitplanung (FNP/LP) gemeinsam erarbeitet wird.<br />

Geschäftsstelle hierfür ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong>.<br />

1.1 Regionalplanerische Vorgaben<br />

Es gilt der Regionalplan Mittlerer Oberrhein vom 13. März 2002 - genehmigt durch das<br />

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am 17. Februar 2003 -, Stand Juli 2006. Der<br />

Regionalplan Mittlerer Oberrhein stellt die wesentliche Vorgabe für die Flächenentwicklung in<br />

der Verwaltungsgemeinschaft dar.<br />

1.1.1 Zentrale Orte, Entwicklungsachsen<br />

Beide Gemeinden gehören zur Region Mittlerer Oberrhein mit dem Oberzentrum Karlsruhe.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> ist Mittelzentrum, in dem die zentralörtliche Ausstattung für die Deckung<br />

des Grundbedarfs der Nahbereiche und des gehobenen Bedarfs der ihnen zugeordneten<br />

Mittelbereiche zu sichern und weiter auszubauen ist. Neben dem Oberzentrum sind die<br />

Mittelzentren Träger der Leistungen zur Deckung des qualifizierten Bedarfs.<br />

Wichtige Voraussetzung für die Ausübung zentralörtlicher Funktionen ist neben einer<br />

ausreichenden Ausstattung, dass die benötigten Waren und <strong>Die</strong>nste zentral, d. h. unter<br />

möglichst geringem Aufwand für jeden der zu versorgenden Bevölkerungsteile angeboten<br />

werden. Hierzu bedarf es einer guten Erreichbarkeit, vor allem auch mit den zur Verfügung<br />

stehenden öffentlichen Nahverkehrsmitteln und einer möglichst engen räumlichen<br />

Nachbarschaft der einzelnen Einrichtungen.<br />

Entwicklungsachsen dienen der Konzentration und geordneten Entwicklung der<br />

Siedlungsstruktur sowie der Verkehrs- und Versorgungsstränge für den großräumigen<br />

Leistungsaustausch. Das Netz der Entwicklungsachsen besteht aus den<br />

Entwicklungsachsen des Landesentwicklungsplanes und den Regionalen<br />

Entwicklungsachsen.<br />

<strong>Bühl</strong> liegt auf der Landesentwicklungsachse (Mannheim) - Waghäusel - Graben-Neudorf -<br />

Linkenheim-Hochstetten - Eggenstein- Leopoldshafen - Karlsruhe - Rheinstetten -<br />

Durmersheim - Rastatt - Sinzheim - <strong>Bühl</strong> - (Offenburg), die die zentralen Orte entlang der<br />

Verkehrstrassen im Verlauf des Rheint<strong>als</strong> verbindet. In Ergänzung der Entwicklungsachsen<br />

des Landesentwicklungsplanes verbessert die Regionale Entwicklungsachse <strong>Bühl</strong> -<br />

Rheinmünster/ Lichtenau - (Haguenau/Bischwiller) die Anbindung des <strong>Bühl</strong>er Raumes an<br />

das linksrheinische Gebiet um Haguenau und Bischwiller. Der Verlauf der<br />

Entwicklungsachse wird durch die L 85 und deren Verlängerung über die Rheinfähre<br />

Greffern bestimmt. <strong>Die</strong> Achse soll u.a. die Entwicklungsvoraussetzungen des Mittelzentrums<br />

<strong>Bühl</strong> stärken.<br />

Das Netz der Entwicklungsachsen ist in seiner inneren Struktur so auszubilden und weiter<br />

auszubauen, dass die Konzentration der Siedlungsentwicklung auf Schwerpunkte und die<br />

Bündelung der Infrastruktur unterstützt und der Leistungsaustausch zwischen den<br />

Siedlungsschwerpunkten der Region und den Schwerpunkten benachbarter Räume<br />

verbessert wird. Hierzu soll insbesondere die Schaffung zusätzlicher Wohn- und<br />

Arbeitsstätten vorrangig auf die Siedlungsbereiche innerhalb der Entwicklungsachsen<br />

konzentriert werden.<br />

- 6 -


Ottersweier hat keine zentralörtlichen Funktionen.<br />

1.1.2 Siedlungsbereiche<br />

Siedlungsbereiche sind Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung. Sie dienen der räumlichen<br />

Konzentration der Eigenentwicklung sowie der über die Eigenentwicklung hinausgehenden<br />

Siedlungstätigkeit. <strong>Bühl</strong> (Kernstadt) und Oberweier sind <strong>als</strong> Siedlungsbereiche innerhalb<br />

der Siedlungsachsen aufgeführt. Sie sollen vorrangig <strong>als</strong> Schwerpunkte für Wohnen<br />

entwickelt werden.<br />

<strong>Die</strong> Entwicklung in den Siedlungsbereichen soll vorausschauend und unter Berücksichtigung<br />

der regionalen und überregionalen Funktionen und der natürlichen Gegebenheiten geplant<br />

werden. <strong>Die</strong> Funktion der Siedlungsbereiche <strong>als</strong> Schwerpunkte der künftigen<br />

Siedlungsentwicklung soll durch andere Funktionen und Nutzungen nicht beeinträchtigt<br />

werden. <strong>Die</strong> Entwicklung der einzelnen Siedlungsbereiche soll aufeinander abgestimmt<br />

werden.<br />

Mit Ausweisung der Siedlungsbereiche werden Schwerpunkte festgelegt, in denen sich die<br />

über die reine Eigenentwicklung hinausgehende, d. h. die sich aus sogenannten<br />

Wanderungsgewinnen der Gemeinden ergebende Siedlungstätigkeit konzentrieren soll. <strong>Die</strong><br />

Siedlungsbereiche kommen darüber hinaus <strong>als</strong> Standorte in Frage, wenn die<br />

Eigenentwicklung mehrerer Gemeinden oder Gemeindeteile räumlich zusammengefasst<br />

werden soll. <strong>Die</strong> Vorteile dieses Konzentrationsprinzips werden vor allem dann wirksam,<br />

wenn die Siedlungsschwerpunkte unmittelbar mit den in Entwicklungsachsen gebündelten<br />

Bandinfrastruktureinrichtungen verknüpft werden.<br />

1.1.3 Grundlagen zur Ermittlung des Bauflächenbedarfs und zur Verortung von<br />

Siedlungserweiterungsflächen<br />

<strong>Die</strong> Ermittlung des Bauflächenbedarfs orientiert sich an der zugewiesenen überörtlichen<br />

Funktion und den raumordnerischen Zielsetzungen für die Freiraumstruktur.<br />

In den Siedlungsbereichen ist die Ausweisung von Bauflächen zur Errichtung neuer Wohnund<br />

Arbeitsstätten für den aus der Eigenentwicklung und den aus Wanderungsgewinnen sich<br />

ergebenden Bedarf vorzusehen. In den Schwerpunkten für Wohnen ist die Ausweisung von<br />

gewerblichen Bauflächen auf den Eigenbedarf zu beschränken.<br />

In den Gemeinden und Ortsteilen ohne Schwerpunktfunktion sollen bei der<br />

Flächenermittlung keine Wanderungsgewinne berücksichtigt werden. <strong>Die</strong> Ausweisung von<br />

Bauflächen für Wohn- und Arbeitsstätten soll sich an dem aus der Eigenentwicklung<br />

resultierenden inneren Bedarf orientieren.<br />

In allen Gemeinden der Region soll bei Bedarf vor der Ausweisung und Bebauung neuer<br />

Flächen auf die im Siedlungsbestand nutzbaren Potenziale sowie die bereits<br />

planungsrechtlich gesicherten Flächenreserven zurückgegriffen werden.<br />

Insbesondere sollen militärische und gewerbliche („Gewerbebrachen“) Konversionsflächen<br />

verstärkt reaktiviert und die Möglichkeiten zu einer angemessenen Nachverdichtung des<br />

Bestandes genutzt werden.<br />

Zur Sicherung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung sollen bei der Berechnung von<br />

Wohnbauflächen in Flächennutzungsplänen angemessene Siedlungsdichten zugrunde<br />

gelegt werden. In Abstimmung mit der jeweiligen Funktion innerhalb des regionalen<br />

Siedlungsgefüges sollen für<br />

− Siedlungsbereiche in Mittelzentren 80 EW/ha<br />

- 7 -


− Sonstige Siedlungsbereiche<br />

− Sonstige Gemeinden und Ortsteile<br />

angestrebt werden.<br />

60 EW/ha<br />

50 EW/ha<br />

In der Raumnutzungskarte sind folgende regionalplanerisch abgestimmte Bereiche für<br />

Siedlungserweiterungen <strong>als</strong> Vorschlag (V) des Regionalverbandes dargestellt. <strong>Die</strong><br />

Ausweisung von Wohn- und Gewerbebauflächen außerhalb des Siedlungsbestandes soll<br />

innerhalb der in der Raumnutzungskarte dargestellten, regionalplanerisch abgestimmten<br />

Bereiche für Siedlungserweiterungen erfolgen (V).<br />

<strong>Bühl</strong>:<br />

Oberweier<br />

Altschweier<br />

Balzhofen<br />

Eisental<br />

Moos<br />

Neusatz<br />

Oberbruch<br />

Vimbuch<br />

Weitenung<br />

Ottersweier<br />

Unzhurst<br />

Erweiterung Kirchgaßgraben<br />

Marksrebenweg<br />

Stuhlbühn<br />

Bühnle<br />

Am Waldweg<br />

Grafenrain<br />

Im Feil<br />

Westlich Unterhauptfeld und Südlich Unterhauptfeld<br />

Immensteinstraße<br />

Winterberg<br />

Sonnenberg<br />

Halbjeuchel<br />

Rötel<br />

Hofmatten<br />

Heizler/Krämersbühn<br />

Mühlstettstraße/Droll<br />

Parallel Mühlstettstraße<br />

Kinzhurst<br />

Oberbreitfeld-Seematt<br />

Am Kirchweg<br />

Westlich Oberhof/Rehbühn<br />

Ehlet<br />

Brachfeld<br />

Lindenbuckel/Falkenreben<br />

Eisenbahnstraße<br />

Brandeichenfeld 2<br />

Seebühl-West<br />

Juhnebühn 2<br />

Oberbühn<br />

Zell<br />

Östlich Kirchfeld<br />

- 8 -


1.1.4 Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und gewerblich orientierte<br />

<strong>Die</strong>nstleistungseinrichtungen<br />

(wird ergänzt)<br />

1.1.5 Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

Zur Gewährleistung einer ausgewogenen Einzelhandelsstruktur ist die Ausweisung,<br />

Errichtung oder Erweiterung von regionalbedeutsamen Einkaufszentren, großflächigen<br />

Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben für Endverbraucher<br />

(Einzelhandelsgroßprojekte) so zu lenken, dass <strong>sie</strong> sich in das Siedlungsgefüge und das<br />

zentralörtliche Versorgungssystem der Region sowie benachbarter Räume einfügen.<br />

Dabei sind das Konzentrationsgebot, das Beeinträchtigungsverbot und Kongruenzgebot zu<br />

beachten.<br />

Hersteller-Direktverkaufszentren sind nur in Oberzentren zulässig. Bei einer Geschossfläche<br />

von weniger <strong>als</strong> 5.000 qm <strong>können</strong> ausnahmsweise auch Standorte in Mittelzentren in<br />

Betracht kommen.<br />

Vorranggebiete für Einzelhandelsgroßprojekte (Integrierte Lagen)<br />

Einzelhandelsgroßprojekte sind in den in der Raumnutzungskarte ausgewiesenen<br />

Vorranggebieten (Integrierten Lagen), gemäß Teilnutzungskarte 5 des Regionalplans ist das<br />

in <strong>Bühl</strong> die Innenstadt der <strong>Bühl</strong> zwischen Bahnlinie, Rheinstraße, Eisenbahnstraße und<br />

Grabenstraße, anzu<strong>sie</strong>deln.<br />

Einzelhandelsgroßprojekte mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen nur in diesen<br />

Standorten ausgewiesen, errichtet und erweitert werden. Ihre Ausweisung und Errichtung<br />

außerhalb der Integrierten Lagen ist ausgeschlossen (Ausschlussgebiet). Ausnahmsweise<br />

sind bestandsorientierte Erweiterungen zulässig, sofern <strong>sie</strong> entsprechend der Z (1) bis Z (3)<br />

regionalplanerisch verträglich sind.<br />

Zentrenrelevante Randsortimente sind außerhalb der Vorranggebiete zulässig, sofern <strong>sie</strong><br />

entsprechend regionalplanerisch verträglich sind.<br />

Vorbehaltsgebiete für Einzelhandelsgroßprojekte (Ergänzungsstandorte)<br />

Einzelhandelsgroßprojekte mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten sollen in den Integrierten<br />

Lagen ange<strong>sie</strong>delt werden. Falls dort keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, sind<br />

städtebauliche Randlagen zulässig.<br />

Für die Ausweisung, Errichtung und Erweiterung von Einzelhandelsgroßprojekten mit nichtzentrenrelevanten<br />

Sortimenten geeignete Standortlagen werden in der Raumnutzungskarte<br />

Vorbehaltsgebiete (Ergänzungsstandorte) festgelegt. Hierfür ist in <strong>Bühl</strong> ein Standort im<br />

Bereich Waldhägenich zwischen Rheint<strong>als</strong>traße und Robert-Bosch-Straße ausgewiesen.<br />

Für Einzelhandelsgroßprojekte mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten gelten das<br />

Konzentrationsgebot, das Integrationsgebot, das Beeinträchtigungsverbot und das<br />

Kongruenzgebot. <strong>Die</strong> Verträglichkeit der Einzelhandelsgroßprojekte ist nachzuweisen.<br />

1.1.6 Regionale Freiraumstruktur<br />

Den landesplanerischen Vorgaben entsprechend sind im Regionalplan Regionale Grünzüge,<br />

Grünzäsuren und Schutzbedürftige Bereiche für die verschiedenen Freiraumfunktionen und -<br />

- 9 -


nutzungen ausgewiesen. <strong>Die</strong>se Zielsetzungen in Text und Karte sind Vorgaben für die<br />

Bauleit-, Landschaft- und Fachplanung sowie für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).<br />

Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />

<strong>Die</strong> Regionalen Grünzüge nehmen Ausgleichsfunktionen für die be<strong>sie</strong>delten Flächen wahr.<br />

Sie sind <strong>als</strong> großflächige, zusammenhängende Teile der freien Landschaft für ökologische<br />

Funktionen oder für Freiraumnutzungen einschließlich der Erholung zu erhalten. Freiräume,<br />

die insbesondere zu Verhinderung bandartiger Siedlungsentwicklungen beitragen, sind <strong>als</strong><br />

Grünzäsuren zu erhalten. <strong>Die</strong> Freihaltung der Grünzäsuren trägt zur Sicherung der<br />

natürlichen Lebensgrundlagen bei.<br />

<strong>Die</strong> bauliche Nutzung der Regionalen Grünzüge und der Grünzäsuren über folgenden<br />

Ausnahmen hinaus ist ausgeschlossen:<br />

• Verkehrsanlagen oder Leitungen<br />

• Vorhaben, die aufgrund besonderer Standortanforderungen nur außerhalb des<br />

Siedlungsbestandes errichtet werden <strong>können</strong><br />

<strong>Die</strong> Grünzäsuren sollen im Rahmen der Bauleitplanung auf der Basis entsprechender<br />

Landschafts- bzw. Grünordnungspläne näher ausgeformt werden. Hierbei sollen die in der<br />

nachstehenden Tabelle aufgeführten Entwicklungsziele für die jeweilige Grünzäsur zugrunde<br />

gelegt werden.<br />

Gewerbegebiet Steinbach/Weitenung<br />

Steinbach/<strong>Bühl</strong><br />

Balzhofen/Vimbuch<br />

Vimbuch/<strong>Bühl</strong><br />

Oberweier/<strong>Bühl</strong><br />

<strong>Bühl</strong>/Ottersweier<br />

<strong>Bühl</strong>/Altschweier<br />

Altschweier/Untertal<br />

Schutz der Niederung<br />

städtebauliche Zäsur, Wasserschutzgebiet,<br />

Landschaftsbild, gute Böden<br />

Schutz der Niederung, gute Böden<br />

Biotopschutz, Schutz der Niederung<br />

Schutz der Niederung<br />

Wasserschutzgebiet, Hangwind-System<br />

Luftaustausch, Erhalt der Sonderkulturen<br />

Erholung, Luftaustausch, Abgrenzung der<br />

Siedlungskörper<br />

- 10 -


Schutzbedürftige Bereiche von Freiräumen<br />

Grundsätze<br />

- Das natürliche Leistungsvermögen der Landschaft und ihre Empfindlichkeit gegenüber<br />

Eingriffen soll bei der Entwicklung der Region <strong>als</strong> grundlegende Voraussetzung<br />

beachtet werden.<br />

- Vorhandene Belastungen der natürlichen Lebensgrundlagen sind zu verringern.<br />

- In den Freiräumen ist ein den natürlichen Standortbedingungen möglichst<br />

entsprechendes Landschaftsbild zu erhalten oder zu entwickeln.<br />

Grundsätze Naturhaushalt, Landschaftsbild, Bioklimatisch wichtige Bereiche<br />

- In der <strong>Bühl</strong>er Rheinebene soll die landschaftliche Vielfalt, die wesentlich durch den<br />

kleinräumigen Wechsel von Wald, Grünland und Acker bestimmt wird, erhalten bleiben.<br />

Möglichkeiten, <strong>als</strong> Acker genutzte ehemalige Grünlandflächen wieder in Wiesen und<br />

Weiden umzuwandeln, sollen genutzt werden. <strong>Die</strong> Niederungsanteile sollen <strong>als</strong><br />

natürliche Ausbreitungsräume des Wassers erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt<br />

werden.<br />

<strong>Die</strong> Bereiche der Feuchtwiesen, Bruchwälder und Dünen sind schutzwürdig und sollen<br />

gesichert werden.<br />

- In der Vorbergzone ist die ökologische Vielfalt der Gebiete sowie südlich von Baden-<br />

Baden zu erhalten bzw. zu verbessern. Vorhandene Grünlandbereiche sollen erhalten<br />

werden. In den Bereichen der Hanglagen, insbesondere wenn eine geschlossene<br />

dauerhafte Vegetationsdecke fehlt, sollen Maßnahmen zur Verringerung der<br />

Erosionsgefahr ergriffen werden.<br />

Zum Schutz des Landschaftsbildes soll die reichhaltig gegliederte Verteilung der<br />

Nutzungen und die kleinräumigen Besonderheiten wie z. B. die Hohlwege und Gehölze<br />

gesichert oder neu geschaffen werden.<br />

- <strong>Die</strong> bioklimatisch wichtigen Bereiche sollen zur Sicherung und Verbesserung der<br />

bioklimatischen Wohlfahrtswirkungen des Naturhaushaltes erhalten oder wieder<br />

hergestellt werden. Für die Funktion, Frischluft an Siedlungsflächen heranzuführen,<br />

sollen die zu den Siedlungsflächen führenden Luftaustauschbahnen in den Seitentälern<br />

des Rheingrabens sowie die zum Rheingraben gerichteten Hangzonen südlich des<br />

Murgt<strong>als</strong> <strong>als</strong> Kaltluftentstehungsgebiete und die Lüftungsschneisen im Bereich der<br />

Siedlungen gesichert und entwickelt werden.<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

- Nachrichtliche Übernahme der Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete,<br />

flächenhaften Naturdenkmale und Schonwälder<br />

Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Ziele<br />

<strong>Die</strong> vorhandenen wertvollen Biotope sind <strong>als</strong> Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege zu sichern und gemäß den natürlichen Gegebenheiten ihrer<br />

Standorte nachhaltig zu entwickeln. <strong>Die</strong> vorhandenen wertvollen Biotope sind in den<br />

Randbereichen, in denen <strong>sie</strong> bereits Schäden aufweisen, wieder zu renaturieren.<br />

Grundsatz<br />

In den ausgewiesenen Schutzbedürftigen Bereichen für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

sollen nur solche Nutzungen zugelassen werden, die die ökologischen Qualitäten nicht<br />

beeinträchtigen oder zu ihrer Sicherung beitragen. Ihre Nutzung für Verkehrsanlagen und<br />

- 11 -


Leitungen soll vermieden werden. Art und Intensität der Nutzung sollen so festgelegt werden,<br />

dass die charakteri<strong>sie</strong>renden natürlichen Qualitäten der Schutzbedürftigen Bereiche nicht<br />

beeinträchtigt werden. Das gilt auch für Nutzungen außerhalb der Schutzbedürftigen<br />

Bereiche, wenn diese sich nachteilig auf die Schutzbedürftigen Bereiche auswirken <strong>können</strong>.<br />

Ziel<br />

Andere <strong>als</strong> die oben genannten baulichen Nutzungen sind ausgeschlossen.<br />

Schutzbedürftige Bereiche für die Landwirtschaft<br />

Ziel<br />

<strong>Die</strong> ausgewiesenen Schutzbedürftigen Bereiche für die Landwirtschaft der Stufe I (s.<br />

Raumnutzungskarte) sind für die landwirtschaftliche Nutzung zu sichern.<br />

Grundsatz<br />

<strong>Die</strong> Inanspruchnahme der Schutzbedürftigen Bereiche für die Landwirtschaft der Stufe I für<br />

Verkehrsanlagen oder Leitungen sowie für Vorhaben, die aufgrund besonderer<br />

Standortanforderungen nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet werden <strong>können</strong>, ist<br />

in begründeten Fällen möglich, wenn keine Alternativen mit geringerer Belastung der<br />

Landwirtschaft zur Verfügung stehen.<br />

Ziel<br />

Andere <strong>als</strong> die oben genannten baulichen Nutzungen sind ausgeschlossen.<br />

Schutzbedürftige Bereiche für die Forstwirtschaft<br />

Ziel<br />

<strong>Die</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für die Forstwirtschaft (s. Raumnutzungskarte)<br />

sind für die waldbauliche Nutzung sowie für die Erfüllung von Schutz- und<br />

Erholungsfunktionen zu sichern.<br />

Grundsatz<br />

<strong>Die</strong> Inanspruchnahme der Schutzbedürftigen Bereiche für die Forstwirtschaft für<br />

Verkehrsanlagen oder Leitungen sowie für Vorhaben, die aufgrund besonderer<br />

Standortanforderungen nur außerhalb des Siedlungsbestandes errichtet werden <strong>können</strong>, ist<br />

in begründeten Fällen möglich, wenn keine Alternativen mit geringerer Belastung der<br />

Forstwirtschaft zur Verfügung stehen.<br />

Ziel<br />

Andere <strong>als</strong> die oben genannten baulichen Nutzungen sind ausgeschlossen.<br />

Schutzbedürftige Bereiche für die Erholung<br />

Ziel<br />

In den Schutzbedürftigen Bereichen für die Erholung sind die besonders geeigneten<br />

Freiräume mit günstiger verkehrlicher Erschließung <strong>als</strong> Erholungsgebiete für die Funktionen<br />

− Spazieren gehen, Besichtigen, Lagern, Spiel, Sport<br />

und die besonders geeigneten Anlagen <strong>als</strong> Erholungsschwerpunkte für die Funktionen<br />

− Baden, Surfen, Bootfahren, Ski-Abfahrtslauf<br />

in ihrem Bestand zu sichern und qualitativ zu verbessern.<br />

- 12 -


Im Bereich <strong>Bühl</strong>-Ottersweier ist die gesamte Vorbergzone bis in den Schwarzwald <strong>als</strong><br />

schutzbedürftiger Bereich für die Erholung ausgewiesen. Der Baggersee mit Campingplatz in<br />

Oberbruch ist <strong>als</strong> Erholungsschwerpunkt ausgewiesen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Bühl</strong>er <strong>Stadt</strong>teile Eisental und Neusatz sind <strong>als</strong> Erholungsorte prädikati<strong>sie</strong>rt.<br />

Schutzbedürftige Bereiche für den vorbeugenden Hochwasserschutz (Vorranggebiete)<br />

Ziele<br />

<strong>Die</strong> Schutzbedürftigen Bereichen für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind für<br />

natürliche Überflutungen und die Retention von Hochwässern sowie für Maßnahmen der<br />

Gewässerentwicklung und Auenrenaturierung zu sichern. In diesen Bereichen haben die<br />

Belange des Hochwasserschutzes Vorrang vor anderen Nutzungen. Insbesondere sind <strong>sie</strong><br />

von weiterer Bebauung freizuhalten.<br />

Zwingende Vorhaben und Maßnahmen im öffentlichen Interesse sind nur dann möglich,<br />

wenn<br />

• eine Erhöhung des Schadenpotenti<strong>als</strong> nicht zu befürchten ist,<br />

• kein Verlust an Retentionsraum erfolgt bzw. ein gleichwertiger Ausgleich dafür<br />

geschaffen wird,<br />

• keine Verlagerung des Gefahrenpotenti<strong>als</strong> erfolgt.<br />

<strong>Die</strong> bauliche Nutzung über die oben genannten Ausnahmen hinaus ist ausgeschlossen.<br />

Überschwemmungsgefährdete Bereiche bei Katastrophenhochwasser<br />

(Vorbehaltsgebiete)<br />

Grundsätze<br />

In den überschwemmungsgefährdeten Bereichen bei Katastrophenhochwasser sollen<br />

vorhandene und künftige Nutzungen an das Risiko angepasst werden. Hierzu sollen<br />

Einzelbestimmungen zur Schadensminimierung in den gemeindlichen Planungen festgelegt<br />

werden. Nicht anpassbare Nutzungen sollen ausgeschlossen werden.<br />

Hochwasserverträgliche Nutzungen sollen gefördert werden.<br />

Überschwemmungsgefährdete Siedlungsgebiete (Hinweise)<br />

In überschwemmungsgefährdeten Ortslagen (Kernstadt <strong>Bühl</strong>, Ottersweier, Balzhofen,<br />

Altschweier, Eisental, Neusatz) sollen die Nutzungen in den betroffenen Flächen entlang der<br />

Gewässer an die Hochwassergefahr angepasst werden. Insbesondere ist für die Lagerung<br />

wassergefährdender Stoffe (Öllagerung) Vorsorge zu betreiben.<br />

In der Raumnutzungskarte sind diejenigen Gebiete <strong>als</strong> Überschwemmungsbereiche bei<br />

Katastrophenhochwasser dargestellt, für die das Risiko einer Überflutung bei einem<br />

Hochwasser besteht, das höher ist <strong>als</strong> das Bemessungshochwasser für die Schutzanlagen.<br />

Als Bemessungshochwasser gilt in der Regel ein Hochwasserereignis, das einmal in 100<br />

Jahren auftritt (HQ 100). <strong>Die</strong> Schutzanlagen an einigen Gewässern der Region erreichen<br />

diesen Wert allerdings nicht.<br />

Gemäß den Zielsetzungen das IRP gilt für die Schutzanlagen in der freien Stromstrecke des<br />

Rheins ein 200-jähriges Bemessungshochwasser (HQ 200).<br />

<strong>Die</strong> im Schwarzwald ausgewiesenen Schutzbedürftigen Bereiche für den vorbeugenden<br />

Hochwasserschutz schließen Überschwemmungsgefährdete Bereiche bei<br />

Katastrophenhochwasser mit ein.<br />

- 13 -


Schutzbedürftige Bereiche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe<br />

(wird ergänzt)<br />

1.1.7 Bereiche für Trassen und Infrastrukturvorhaben<br />

Straßenverkehr<br />

(wird ergänzt)<br />

Schienenverkehr<br />

Das für die Region bedeutsame Schienennetz soll in seiner Leistungsfähigkeit so<br />

weiterentwickelt werden, dass die Einbindung der Region in das innerdeutsche und<br />

europäische Schienennetz und die Befriedigung der Bedürfnisse des Regional- und<br />

Nahverkehrs gewährleistet sind. Insbesondere soll die schnelle Anbindung des<br />

Oberzentrums Karlsruhe und des Mittelzentrums Baden-Baden an das innerdeutsche und<br />

europäische Hochgeschwindigkeitsnetz sichergestellt und verbessert werden.<br />

<strong>Bühl</strong> liegt an der DB-Rheintalbahnstrecke Rastatt-Baden-Baden-<strong>Bühl</strong>.<br />

Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Grundsätze<br />

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll sowohl innerhalb der Region <strong>als</strong> auch über<br />

die Regionsgrenzen hinweg attraktiver gestaltet und weiter ausgebaut werden.<br />

An das Karlsruher <strong>Stadt</strong>bahnnetz sollen, soweit dies technisch möglich und finanzierbar ist,<br />

alle Zentralen Orte und Siedlungsschwerpunkte der Region angebunden werden.<br />

Gleichzeitig ist darauf hinzuwirken, dass der schienengebundene ÖPNV der benachbarten<br />

Regionen insbesondere zum Oberzentrum Karlsruhe ausgebaut wird. Hierzu soll das<br />

<strong>Stadt</strong>bahnnetz u.a. um die Verbindungen Baden-Baden-<strong>Bühl</strong>-Ottersweier (-Achern) erweitert<br />

werden.<br />

Fahrradverkehr<br />

Grundsatz<br />

Der Fahrradverkehr in der Region soll unterstützt werden. <strong>Die</strong> Bedingungen für den<br />

innerörtlichen Fahrradverkehr sind zu verbessern. Zu den jeweiligen Nachbargemeinden<br />

sollen Radwegeverbindungen auf- bzw. ausgebaut werden. <strong>Die</strong>se Verbindungen sollen zu<br />

einem Netz zusammengefügt, fortentwickelt und weiter verdichtet werden. Das regionale<br />

Radwegenetz soll an den Regionsgrenzen an geeigneten Stellen mit denjenigen der<br />

Nachbarregionen verknüpft werden.<br />

Nachrichtenverkehr<br />

Grundsätze<br />

Der Nachrichtenverkehr mit Post- und Telekommunikationsdiensten soll aufrechterhalten,<br />

weiterentwickelt und den Kommunikationsbedürfnissen kontinuierlich angepasst werden.<br />

Hierzu soll<br />

- 14 -


−<br />

−<br />

−<br />

insbesondere unter den neuen Rahmenbedingungen des Wettbewerbs auf dem Postund<br />

Telekommunikationsmarkt flächendeckend eine qualitativ und quantitativ<br />

zufriedenstellende Versorgung mit Post- und Telekommunikationsdiensten<br />

gewährleistet,<br />

die Infrastruktur vor dem Hintergrund einer zufriedenstellenden Versorgung<br />

bedarfsgerecht unter Marktgesichtspunkten und unter Beachtung ökologischer<br />

Bedingungen ausgebaut,<br />

eine uneingeschränkte Nutzung der zivilen und militärischen Richtfunkstrecken sowie<br />

der Standorte der Sendeanlagen sichergestellt werden.<br />

Erneuerbare Energie<br />

Grundsätze<br />

<strong>Die</strong> Nutzung regenerativer Energiequellen zur Energieversorgung in der Region soll<br />

gefördert werden.<br />

Hierzu sollen die Voraussetzungen für die Nutzung<br />

− der Solarenergie,<br />

− des Erdwärmepotenti<strong>als</strong> im Rheingraben,<br />

− der Biomasse und<br />

− der Wasserkraft geschaffen und verbessert werden.<br />

Im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Nutzung regenerativer Energien zur<br />

Verminderung der Schadstoffemissionen und anderer Belastungen des Naturhaushalts soll<br />

in der Region Mittlerer Oberrhein die Windenergie verstärkt genutzt werden.<br />

<strong>Die</strong> Nutzung der Windenergie in ausreichend windhöffigen Gebieten soll geordnet und<br />

gesteuert werden.<br />

Vorschlag<br />

Der Bau von Windenergieanlagen soll an raumordnerisch und technisch gut geeigneten<br />

Standorten konzentriert werden. Bereiche, in denen durch den Bau und Betrieb von<br />

Windenergieanlagen erhebliche Konflikte mit anderen Raumnutzungen auftreten, sollen <strong>als</strong><br />

Standorte für Windenergieanlagen vermieden werden.<br />

Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen<br />

Auf der Gemarkungsfläche <strong>Bühl</strong>-Ottersweier sind keine Vorranggebiete für<br />

regionalbedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen. Für diese Thematik wird ein eigener<br />

sachlicher Teilflächennutzungsplan erarbeitet.<br />

Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen<br />

<strong>Die</strong> Vorbehaltsgebiete sollen für die Errichtung und den Betrieb von regionalbedeutsamen<br />

Photovoltaikanlagen gesichert werden. Vorbehaltsgebiet für regionalbedeutsame<br />

Photovoltaikanlagen im Bereich <strong>Bühl</strong>-Ottersweier ist eine Ackerfläche im Bereich des<br />

Umspannwerks an der K 3763 auf Gemarkung <strong>Bühl</strong>.<br />

In den Vorbehaltsgebieten soll der Nutzung von regionalbedeutsamen Photovoltaikanlagen<br />

ein besonderes Gewicht bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen<br />

Nutzungen beigemessen werden.<br />

- 15 -


1.2 Flächennutzungsplan 2001<br />

Nach § 5 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der<br />

beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den<br />

voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Als Zeitraum<br />

für die voraussehbaren Bedürfnisse haben sich erfahrungsgemäß 10 bis 15 Jahre<br />

herausgestellt.<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong>-Ottersweier von<br />

2001 hat nun den angestrebten Zielhorizont erreicht und ist aufgrund geänderter gesetzlicher<br />

und sonstiger Rahmenbedingungen nicht mehr geeignet, die städtebauliche Entwicklung und<br />

Ordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und der Gemeinde Ottersweier zu gewährleisten.<br />

Neben der inhaltlichen Neuausrichtung dieses Plans soll insbesondere eine digitale<br />

Planfassung erstellt werden.<br />

Im Flächennutzungsplan 2001 sind folgende geplanten Bauflächen dargestellt:<br />

<strong>Bühl</strong><br />

Altschweier<br />

Balzhofen<br />

Eisental<br />

Moos<br />

Neusatz<br />

Weitenung<br />

Ottersweier<br />

Unzhurst<br />

Hintere Honau (unbebaut)<br />

Grafenrain (tlw. noch unbebaut)<br />

Im Feil (unbebaut)<br />

Riedbosch (bebaut)<br />

Östlich Unterhauptfeld (unbebaut)<br />

Immensteinstraße (unbebaut)<br />

Boschbühn (unbebaut)<br />

Halbjeuchel (unbebaut)<br />

Krebs (überwiegend bebaut)<br />

Eilseeweiher (bebaut)<br />

Hofmatten (noch unbebaut)<br />

Heuberg (bebaut)<br />

Kreuzfeld (bebaut)<br />

Lindenbuckel (unbebaut)<br />

Geiersbühn (unbebaut)<br />

Oberes Rötzenfeld (überwiegend unbebaut)<br />

Kirchfeld I (bebaut)<br />

Kronen-Prälat-Sauer-Straße (Oberbühn) (unbebaut)<br />

(wird ergänzt)<br />

- 16 -


2. Grundlagenermittlung Einwohnerzahl und Wohnbauflächen<br />

Im Rahmen Grundlagenermittlung sollen die Rahmenbedingungen für den Bedarf an<br />

Wohnbauflächen für die Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong> – Ottersweier ermittelt und eine<br />

Flächenbedarfsprognose erarbeitet werden. Von besonderem Interesse sind dabei die<br />

Einwohnerzahlen <strong>als</strong> Ausgangsdaten für die Flächenprognose sowie die Methoden, die eine<br />

Abschätzung des Flächenbedarfs ermöglichen.<br />

Ursache für diese Untersuchung ist die Forderung der Aufsichtsbehörden, im Rahmen der<br />

Flächennutzungsplanung einen begründeten Nachweis des Bedarfs für weitere<br />

Wohnbauflächen vorzulegen. <strong>Die</strong> dem FNP 2001 zu Grunde liegenden Einwohnerzahlen und<br />

-prognosewerte stammen aus den 1980/90er Jahren. Zu diesem Zeitpunkt lagen dem<br />

Planungshandeln noch wesentlich optimistischere Bevölkerungsvorausrechnungen zu<br />

Grunde. Zu beachten dabei ist auch, dass die strategische Ausrichtung der FNP bei einer<br />

wachsenden Bevölkerung immer darauf abzielte, unabhängig vom Bedarf Flächenalternativen<br />

darzustellen, um im Fall der Entwicklung von Bauflächen nicht an eine oder<br />

einige wenige Flächen gebunden zu sein.<br />

Um für die Zukunft die richtigen Entscheidungen für die räumliche Entwicklung der<br />

Verwaltungsgemeinschaft vorzubereiten, wird nun für den Zeitraum bis 2030 der Bedarf an<br />

Wohnbauflächen ermittelt.<br />

2.1. Grundlage: Vorliegende Bevölkerungszahlen und -prognosen<br />

Es liegen Zahlenwerte sowohl für die heutigen wie für die prognostizierten Einwohnerzahlen<br />

vor, die die natürliche Entwicklung sowie Wanderungsgewinne beinhalten.<br />

<strong>Bühl</strong><br />

2011 29.535 Gemeindestatistik <strong>Bühl</strong> April 2011<br />

2010 29.452 Statistisches Landesamt 31.12.2010 1<br />

Zieljahr 2030 28.835 Statistisches Landesamt 08.07.2011 2<br />

Ottersweier<br />

2010 6.135 Statistisches Landesamt 31.12.2010 3<br />

Zieljahr 2030 6.055 Statistisches Landesamt 08.07.2011 4<br />

Abb. 1: Vorliegende Prognosen<br />

<strong>Die</strong> aktuellen Vorausberechnungen des Statistischen Landesamts bauen auf einer<br />

„Ausgangsbevölkerung“ für <strong>Bühl</strong> von 29.386 und für Ottersweier von 6.187 Personen auf;<br />

1 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=BevoelkGebiet&U=02&T=01035050&E=GE&K=216&R=GE216007, Abruf<br />

08.07.2011, 12.15 Uhr.<br />

2 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=BevoelkGebiet&U=03&T=98015021&E=GE&K=216&R=GE216007; Abruf<br />

08.07.2011.<br />

3 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=BevoelkGebiet&U=02&T=01035050&E=GE&K=216&R=GE216041, Abruf<br />

08.07.2011, 12.15 Uhr.<br />

4 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=BevoelkGebiet&U=03&T=98015021&E=GE&K=216&R=GE216041; Abruf<br />

08.07.2011, 12.15 Uhr.<br />

- 17 -


dies entspricht dem Bevölkerungsstand Ende 2008. Zusammen ergibt dies für das Gebiet<br />

der Verwaltungsgemeinschaft eine Ausgangsbevölkerung von 35.573 Personen. Für alle<br />

Berechnungen in dieser Untersuchung wird auf diese Ausgangsbevölkerung zurückgegriffen.<br />

<strong>Die</strong> Zahlenerfassung in der Gemeinde und beim Statistischen Landesamt geschieht nach<br />

unterschiedlichen Kriterien; deshalb weichen die Zahlen voneinander ab. Bei den<br />

langfristigen Zahlenreihen arbeitet das Statistische Landesamt zusätzlich zur<br />

Gemeindestatistik mit Zahlen aus Volkszählungen und den Fortschreibungen zum jeweiligen<br />

Jahresende. <strong>Die</strong> Zahlen der Gemeinden resultieren ausschließlich aus der ständigen<br />

Fortschreibung der Zahlen des Einwohnermeldeamts und sind daher in der Regel etwas<br />

niedriger.<br />

Für die Betrachtung der Entwicklung der Bevölkerungszahlen in einzelnen Zeitabschnitten<br />

wird ebenfalls auf die Zahlen des Statistischen Landesamts zurückgegriffen.<br />

<strong>Bühl</strong> 5<br />

1980 – 1990 22.307 – 24.667 + 10,6 % (ca. + 1,06 Prozentpunkte/Jahr)<br />

1990 – 2000 24.667 – 28.690 + 16,3 % (ca. + 1,63 Pp/a)<br />

2000 – 2010 28.690 – 29.452 + 2,6 % (ca. + 0,26 Pp/a)<br />

2000 – 2005 28.690 – 29.476 + 2,7 % (ca. + 0,54 Pp/a)<br />

2005 – 2010 29.476 – 29.452 – 0,1 % (ca. – 0,02 Pp/a)<br />

2007 – 2010 29.491 – 29.452 – 0,13 % (ca. – 0,04 Pp/a)<br />

Abb. 2: <strong>Bühl</strong>: Tatsächliche Bevölkerungsentwicklung in Zeitabschnitten<br />

Ottersweier 6<br />

1980 – 1990 5.596 – 5.889 + 5,2 % (ca. + 0,52 Prozentpunkte/Jahr)<br />

1990 – 2000 5.889 – 6.346 + 7,8 % (ca. + 0,78 Pp/a)<br />

2000 – 2010 6.346 – 6.135 – 3,3 % (ca. – 0,33 Pp/a)<br />

2000 – 2005 6.346 – 6.385 + 0,6 % (ca. + 0,15 Pp/a)<br />

2005 – 2010 6.385 – 6.135 – 3,9 % (ca. – 0,58 Pp/a)<br />

2007 – 2010 6.274 – 6.135 – 2,2 % (ca. – 0,73 Pp/a)<br />

Abb. 3: Ottersweier: Tatsächliche Bevölkerungsentwicklung in Zeitabschnitten<br />

5 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?R=GE216007&H=BevoelkGebiet&U=02&T=01035014: Abruf 08.07.2011, 12.30<br />

Uhr.<br />

6 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=BevoelkGebiet&U=02&T=01035014&E=GE&K=216&R=GE216041: Abruf<br />

08.07.2011,12.30 Uhr.<br />

- 18 -


2.2 Vorgaben der Regionalplanung<br />

Der Regionalplan des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein stammt aus dem Jahr 2002. <strong>Die</strong><br />

wesentlichen Aussagen zur Siedlungsentwicklung für diese Untersuchung sind im Folgenden<br />

zusammengefasst: (vgl. Kap. 1.1.2 und 1.1.3)<br />

<strong>Bühl</strong> mit Oberweier<br />

Siedlungsbereich zur Aufgliederung der Entwicklungsachsen mit dem Schwerpunkt<br />

für Wohnen, Wohnbauflächen für den sich aus der Eigenentwicklung ergebenden<br />

Bedarf, darüber hinaus Bauflächen auf Grund von Wanderungsgewinnen (S.51)<br />

Altschweier, Balzhofen, Eisental, Moos, Neusatz, Oberbruch, Vimbuch, Weitenung,<br />

Ottersweier<br />

Siedlungsentwicklung beschränkt auf die Eigenentwicklung (natürliche<br />

Bevölkerungsentwicklung, innerer Bedarf)<br />

Für die Planung ist von folgenden Dichtewerten in den einzelnen Strukturbereichen<br />

auszugehen:<br />

Siedlungsbereiche in Mittelzentren<br />

(<strong>Bühl</strong>-Oberweier)<br />

Sonstige Gemeinden und Ortsteile<br />

(Eigenentwicklung; Altschweier, Balzhofen,<br />

Eisental, Moos, Neusatz, Oberbruch,<br />

Vimbuch, Weitenung, Ottersweier mit<br />

Unzhurst und Hundseck)<br />

80 EW/ha<br />

50 EW/ha<br />

2.3 Prognosezahlen<br />

Unter Berücksichtigung der regionalplanerischen Vorgaben<br />

<br />

<br />

Wanderungsgewinne nur in Siedlungsbereichen<br />

Gemeinden nur mit Eigenentwicklung<br />

sind die vom Statistischen Landesamt prognostizierten Einwohnerzahlen für die beiden in<br />

der Verwaltungsgemeinschaft zusammengefassten Gemeinden wie folgt zu ermitteln.<br />

- 19 -


2.3.1 <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong><br />

<strong>Bühl</strong><br />

Siedlungsbereich<br />

<strong>Bühl</strong> - Oberweier<br />

Ausgangsbevölkerung 2008 29.386<br />

Eigenentwicklung<br />

andere Teilorte<br />

Prozentuale Verteilung 7 53 % 47 %<br />

Anteilige<br />

Ausgangsbevölkerung<br />

Bevölkerung 2030<br />

ohne Wanderungsgewinne<br />

Anteilige Bevölkerung 2030<br />

ohne Wanderungsgewinne<br />

Bevölkerung 2030 mit<br />

Wanderungsgewinnen<br />

15.575 13.811<br />

27.020<br />

14.321 12.699<br />

28.835 8<br />

Wanderungsgewinn 1.815<br />

Verteilung<br />

Wanderungsgewinne nach<br />

Regionalplan<br />

Prognostizierte<br />

Einwohnerzahl 2030 im<br />

Strukturbereich<br />

Differenz zur<br />

Ausgangsbevölkerung<br />

1.815 0<br />

16.136 12.699<br />

+ 561 - 1.112<br />

Abb. 4: Verteilung der prognostizierten Einwohnerzahl für <strong>Bühl</strong><br />

2.3.2 Gemeinde Ottersweier<br />

Ottersweier<br />

Ausgangsbevölkerung 2008 6.187<br />

Bevölkerung 2030<br />

ohne Wanderungsgewinne<br />

Bevölkerung 2030 mit<br />

Wanderungsgewinnen<br />

Differenz zur<br />

Ausgangsbevölkerung<br />

5.693<br />

6.055 9<br />

- 132<br />

Abb. 5: Verteilung der prognostizierten Einwohnerzahl für Ottersweier<br />

7 nach Gemeindestatistik der <strong>Bühl</strong> vom April 2011.<br />

8 <strong>sie</strong>he auch Abb. 1.<br />

9 <strong>sie</strong>he auch Abb. 1.<br />

- 20 -


Nach Regionalplan dürften diese vom Statistischen Landesamt prognostizierten<br />

Wanderungsgewinne in Ottersweier nicht entstehen bzw. durch ein entsprechendes Angebot<br />

an Siedlungsflächen hinterlegt werden. „In den Gemeinden und Ortsteilen ohne<br />

Schwerpunktfunktion sollen bei der Flächenermittlung keine Wanderungsgewinne<br />

berücksichtigt werden. <strong>Die</strong> Ausweisung von Bauflächen für Wohn- und Arbeitsstätten soll<br />

sich an dem aus der Eigenentwicklung resultierenden inneren Bedarf orientieren.“ 10 <strong>Die</strong>ser<br />

Grundsatz des Regionalplans ist durch die Gemeinde bzw. die Verwaltungsgemeinschaft<br />

abwägungsfähig; d.h. beim Vorliegen besonderer Rahmenbedingungen kann davon<br />

begründet abgewichen werden.<br />

Gleichwohl wird der Gemeinde Ottersweier in der Begründung des Regionalplans zu<br />

Plansatz 2.4.2 „Ziele und Grundsätze zu Ermittlung des Bauflächenbedarfs“ ein weiterer<br />

zusätzlicher Wohnungsbedarf nicht zugestanden. 11<br />

2.4. Wohnbauflächenbedarf – Prognoseverfahren<br />

Grundsätzlich kann der Bedarf an Wohnbauflächen mit unterschiedlichen Untersuchungsmethoden<br />

bestimmt werden. Teilweise werden in den Regionalplänen quantitative<br />

Grundlagen zur Ermittlung notwendiger Flächen (z.B. in Form von Orientierungswerten für<br />

den Wohnbauflächenbedarf) in den unterschiedlichen Siedlungsbereichen vorgegeben. Über<br />

Dichtewerte hinaus wird dies aber im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 nicht festgelegt.<br />

Zwar wird ein Wohnungsneubedarf für die Siedlungsbereiche benannt, aber ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen, dass dieser nicht verbindlich ist. Daneben kann auf der Grundlage der<br />

Gemeindestatistik der Bedarf aus dem Rückgang der Belegungsdichte, aus der natürlichen<br />

Bevölkerungsentwicklung und aus der Entwicklung der Wanderungen unter Zuhilfenahme<br />

statistischer Werte z.B. zu Haushaltsgrößen bestimmt werden. Zudem könnte z.B. die<br />

erfasste Zahl an genehmigten Wohngebäuden in einem zurückliegenden Zeitraum unter<br />

Annahme bestimmter Rahmenbedingungen fortgeschrieben werden.<br />

<strong>Die</strong> Bedarfsermittlung ist erforderlich, um für die Zukunft Bauflächen abzusichern. <strong>Die</strong><br />

Aufsichtsbehörde erwartet in den Bauleitplanverfahren einen Bedarfsnachweis, weil die<br />

Prognoseannahmen der zumeist älteren FNP <strong>als</strong> überholt angesehen werden.<br />

Zur Beurteilung der Prognoseannahmen und der im FNP dargestellten oder darzustellenden<br />

Flächen verweisen die Raumordnungsbehörden auf die seit dem 01.01.2009 geltenden<br />

„Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs. 2 BauGB des<br />

Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg“. Eine Bedarfsermittlung auf der Grundlage<br />

dieser „Hinweise“ stellt in der Diskussion um die flächenhafte Entwicklung damit eine<br />

belastbare Planungsgrundlage dar. <strong>Die</strong> genannten Vorgaben zur quantitativen Entwicklung<br />

im Regionalplan nehmen diese Hinweise auf.<br />

Im Januar 2011 ist im Rahmen der regelmäßigen Veröffentlichungen des Statistischen<br />

Landesamts Baden-Württemberg eine Pressemitteilung mit dem Titel „Mit der Zahl der<br />

Privathaushalte wird auch der Bedarf an Wohnungen sinken“ 12 erschienen. Darin wird im<br />

Rahmen einer regionalen Wohnungsbedarfsvorausrechnung der Wohnungsbedarf für die<br />

Land- und <strong>Stadt</strong>kreise Baden-Württembergs für den Zeitraum bis 2030 bestimmt. Der<br />

insgesamt sinkende Wohnungsbaubedarf beruht nach dieser Veröffentlichung darauf, dass<br />

die Zahl der Haushalte derzeit nur noch geringfügig ansteigt und voraussichtlich um das Jahr<br />

2020 zurückgehen wird. Dass die Zahl der Haushalte bei bereits abnehmender Bevölkerung<br />

10 Regionalplan 2003, Seite 57, G (4).<br />

11 Regionalplan 2003, S. 58.<br />

12 Pressemitteilung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg vom 24.01.2011: Mit der Zahl der Privathaushalte wird<br />

auch der Bedarf an Wohnungen sinken.<br />

- 21 -


doch zunimmt, liegt an den kleiner werdenden Haushalten. Für die Zukunft wird der<br />

Ersatzbedarf für bestehende Wohnungen den Wohnungsbaubedarf dominieren.<br />

<strong>Die</strong> Rahmendaten dieser Wohnungsbedarfsvorausrechnung <strong>können</strong> auf die Situation der<br />

Verwaltungsgemeinschaft übertragen werden.<br />

Bei der Untersuchung des Wohnbauflächenbedarfs wird auf diese beiden Prognosemodelle<br />

(„Hinweise“ und „Wohnungsbedarfsvorausrechnung“) zurückgegriffen. Sie bieten in ihrer<br />

Aktualität und Akzeptanz bei den Genehmigungsbehörden gute Voraussetzungen für eine<br />

fundierte Vorausberechnung des Wohnbauflächenbedarfs.<br />

2.5 "Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise im<br />

Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs. 2<br />

BauGB"<br />

<strong>Die</strong> "Hinweise" dienen dazu, bei den Genehmigungsbehörden (Landratsämtern und<br />

Regierungspräsidien) die Prüfung der Bauflächenausweisungen in den FNP der Gemeinden<br />

bzw. Verwaltungsgemeinschaften zu standardi<strong>sie</strong>ren. Dazu wurde ein Berechnungsmodell<br />

entwickelt, in das die Zahlen des Statistischen Landesamts zur Bevölkerungsentwicklung<br />

einzubauen sind. Ausgangsbevölkerung für die Prognosen bzw. Vorausberechnungen des<br />

Statistischen Landesamts für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> sind 29.386 und für die Gemeinde Ottersweier<br />

6.187 Einwohner (Bevölkerungszahl Ende 2008).<br />

Dem Berechnungsmodell liegt folgende Vorgehensweise zu Grunde:<br />

Ermittlung des Bedarfs aus der Verringerung der Belegungsdichte (fiktiver<br />

Einwohnerzuwachs, 2.5.1.)<br />

+ Bedarf aus Einwohnerentwicklung (Natürliche Entwicklung, Wanderungen; 2.5.2)<br />

+ Ersatzbedarf (2.5.4)<br />

= Bruttobedarf (2.5.5)<br />

- Reserven (2.6.)<br />

= Wohnbauflächenbedarf (2.8)<br />

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen regionalplanerischen Vorgaben soll diese<br />

Fortschreibung auf die beiden Strukturbereiche „Siedlungsbereich“ und „Gemeinden mit<br />

Eigenentwicklung“ bezogen werden.<br />

2.5.1 Ermittlung des fiktiven Einwohnerzuwachses bis 2030<br />

Es ergibt sich ein zusätzlicher Wohnbauflächenbedarf aus einem andauernden Rückgang<br />

der Belegungsdichte je Wohnung. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass die Zahl der Einwohner je Wohnung<br />

geringer wird bzw. der einzelne Einwohner über mehr Wohnfläche verfügt. <strong>Die</strong> Ermittlung<br />

des Bedarfs aus der Verringerung der Belegungsdichte wird über einen fiktiven<br />

Einwohnerzuwachs errechnet. Dabei wird in den „Hinweisen“ von einem Wachstum von<br />

0,5 % pro Jahr des Planungszeitraums ausgegangen. Zu berücksichtigen dabei ist die<br />

Prognose der Bevölkerungsentwicklung des Statistischen Landesamts. Da dieser fiktive<br />

Bevölkerungszuwachs die Verringerung der Belegungsdichte abbildet und damit von der<br />

Ausgangsbevölkerung abhängt, kann er unabhängig vom Strukturbereich der gesamten<br />

Gemeinde zugeordnet werden.<br />

- 22 -


<strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong><br />

<strong>Die</strong> Berechnung geschieht anhand folgender Formel:<br />

EW (Ausgangsbevölkerung) x 0,5 x Planungszeitraum<br />

----------------------------------------------------------------------- = (29.386 x 0,5 x 19) :100 = 2.792 EW<br />

100<br />

Der fiktive Einwohnerzuwachs für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> aus dem Belegungsdichterückgang liegt bei<br />

2.792 EW.<br />

Gemeinde Ottersweier<br />

<strong>Die</strong> Berechnung geschieht anhand folgender Formel:<br />

EW (Ausgangsbevölkerung) x 0,5 x Planungszeitraum<br />

----------------------------------------------------------------------- = (6.187 x 0,5 x 19) :100 = 588 EW<br />

100<br />

Der fiktive Einwohnerzuwachs für die Gemeinde Ottersweier aus dem Belegungsdichterückgang<br />

liegt bei 588 EW.<br />

2.5.2 Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung<br />

<strong>Die</strong> prognostizierte Einwohnerentwicklung wird aus den Bevölkerungsvorausrechnungen des<br />

Statistischen Landesamts ermittelt. Dabei sind die regionalplanerischen Vorgaben und die<br />

unterschiedlichen Strukturbereiche zu berücksichtigen. Es werden die in Abb. 3 ermittelten<br />

Zahlenwerte verwendet.<br />

<strong>Die</strong> Berechnung geschieht nach folgender Formel:<br />

Prognostizierte Einwohnerzahl im Zieljahr der Planung<br />

- Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung<br />

-----------------------------------------------------------------------<br />

= Prognostizierte Einwohnerentwicklung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong><br />

Siedlungsbereich (mit Wanderungsgewinnen) = 16.136 EW - 15.575 EW = + 561 EW<br />

Gemeinden mit Eigenentwicklung<br />

= 12.699 EW - 13.811 EW = - 1.112 EW<br />

Somit ist lediglich für den Siedlungsbereich eine positive Einwohnerentwicklung und damit<br />

ein zusätzlicher Bedarf anzunehmen. In den Gemeinden mit Eigenentwicklung ist mit einem<br />

Bevölkerungsrückgang zu rechnen, aus dem kein weiterer Bedarf abzuleiten ist.<br />

- 23 -


Gemeinde Ottersweier<br />

Gemeinde mit Eigenentwicklung = 6.055 EW - 6.187 EW = - 132 EW<br />

In Ottersweier ist mit einem Bevölkerungsrückgang zu rechnen, aus dem kein weiterer<br />

Bedarf abzuleiten ist.<br />

2.5.3 Ermittlung der Gesamtzahl des fiktiven Einwohnerzuwachses<br />

<strong>Die</strong> Addition der unter 2.5.1 und 2.5.2 errechneten Werte ergibt die den weiteren<br />

Berechnungen zu Grunde zu legende fiktive Einwohner-Zuwachszahl.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong><br />

2.792 EW + 561 EW = 3.353 EW<br />

Dabei sind 2.792 EW aus dem Belegungsdichterückgang über die Gesamtstadt<br />

(Siedlungsbereich und Gemeinden mit Eigenentwicklung) zu verteilen und 561 EW nur dem<br />

Siedlungsbereich zuzuordnen.<br />

Gemeinde Ottersweier<br />

Es sind 588 EW aus dem Belegungsdichterückgang über die gesamte Gemeinde zu<br />

verteilen. Aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung sind keine zusätzlichen Einwohner<br />

zu erwarten.<br />

2.5.4 Ersatzbedarf<br />

Ein Ersatzbedarf für abzubrechende, umzunutzende oder zu sanierende Bereiche kann<br />

i.d.R. nicht angesetzt werden. Großflächiger Abriss von Wohnungen zur<br />

Schaffung/Errichtung neuer Wohnungen ist seit langer Zeit keine städtebauliche Praxis<br />

mehr. Ein Bedarf kann aber in besonderen Fällen (z.B. im Zusammenhang mit der Sanierung<br />

und Moderni<strong>sie</strong>rung von Bestandsgebieten der 1950er Jahre oder Schaffung zeitgemäßer<br />

Grundrisse durch die Neuaufteilung von Wohnungen) erforderlich sein; diese Gründe sind<br />

dann nachvollziehbar darzulegen.<br />

Ein Ersatzbedarf wird weder für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> noch für die Gemeinde Ottersweier angesetzt.<br />

2.5.5 Zusätzlicher Brutto-Flächenbedarf<br />

<strong>Die</strong> Berechnung des zusätzlichen Brutto-Flächenbedarfs erfolgt durch die Teilung des<br />

ermittelten fiktiven Einwohnerzuwachses aus der Verringerung der Belegungsdichte durch<br />

die Dichtewerte nach Regionalplan 2003 (50 EW/ha bis 80 EW/ha). <strong>Die</strong>s ist für die<br />

Verwaltungsgemeinschaft in der folgenden Tabelle Abb. 6 dargestellt<br />

- 24 -


2.5.6 Absoluter Bedarf<br />

Der Überblick über den absoluten Bedarf erfolgt in Kapitel 2.8 nach der Berechnung der<br />

Reserven.<br />

Anteil EW in %<br />

(2010) nach Gemeinde<br />

Fiktiver<br />

Einwohnerzuwachs<br />

aus Rückgang der<br />

Belegungsdichte<br />

zugeordnet<br />

Zuwachs aus<br />

Einwohnerentwicklung<br />

zusammen<br />

Dichte<br />

(Regionalplan 2003)<br />

Ermittelter Brutto-<br />

Wohnbauflächenbedarf<br />

Siedlungsbereich mit<br />

Wanderungen<br />

<strong>Bühl</strong> - Oberweier<br />

Teilorte mit<br />

Eigenentwicklung<br />

<strong>Bühl</strong>er Teilorte<br />

Altschweier, Balzhofen,<br />

Eisental, Moos,<br />

Neusatz, Oberbruch,<br />

Vimbuch, Weitenung<br />

53 47<br />

Gemeinde mit<br />

Eigenentwicklung<br />

Ottersweier<br />

2.792 588<br />

1.480 1.312<br />

561 -1.112 -132<br />

2.041 200 456<br />

80 EW/ha 50 EW/ha<br />

25,5 4,0 9,12<br />

Abb. 6: Ermittelter Brutto-Wohnbauflächenbedarf<br />

2.6 Bauflächen – Reserven<br />

Um den absoluten Wohnbauflächenbedarf zu ermitteln (<strong>sie</strong>he Kapitel 2.8), sind die noch<br />

vorhandenen Flächenpotentiale in den Gemeinden festzustellen. Dabei handelt es sich<br />

insbesondere um<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

nicht beplante Wohn- und Mischbauflächen im Flächennutzungsplan<br />

Baulücken <strong>als</strong> erschlossene Bauplätze im Geltungsbereich von Bebauungsplänen<br />

und im unbeplanten Innenbereich<br />

Noch nicht erschlossene Flächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen<br />

Brachen, Konversionsflächen und sonstige Potentialflächen im nicht beplanten<br />

Innenbereich<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und die Gemeinde Ottersweier wurden diese Reserven letztm<strong>als</strong> im Mai<br />

2012 (<strong>Bühl</strong>) bzw. August 2012 (Ottersweier) aktuali<strong>sie</strong>rt. Sie sind im Folgenden in einer<br />

zusammenfassenden Tabelle dargestellt. Dabei wurden folgende Zuordnungen getroffen:<br />

Nicht beplante Wohn- und Mischbauflächen aus dem Flächennutzungsplan werden<br />

teilweise in den neuen FNP überführt, auf einige Flächen soll verzichtet werden. <strong>Die</strong><br />

überführten Flächen müssen wie die neu auszuweisenden Flächen behandelt und begründet<br />

(<strong>sie</strong>he Anlage 1, Steckbriefe zu den diskutierten Flächen) werden.<br />

Erschlossene Bauplätze sind Grundstücke, die nach § 30 oder § 34 BauGB sofort<br />

bebaubar sind. Es liegen keine weiteren Restriktionen vor.<br />

- 25 -


Nicht erschlossene Flächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sind<br />

planungsrechtlich <strong>als</strong> Wohn- oder Mischgebiet festgesetzte Flächen, die noch nicht reali<strong>sie</strong>rt<br />

wurden, deren Umsetzung jedoch kurz- und mittelfristig vorgesehen ist.<br />

Potentialflächen sind erst nach Grundstücksneuordnung und/oder Erschließung bebaubar.<br />

Es handelt sich um Grundstücke, die nicht ohne planerische Maßnahmen einer Bebauung<br />

zugeführt werden <strong>können</strong>. Bei diesen Grundstücke <strong>können</strong> Konflikte auftreten (Immissionen,<br />

Altlasten, Erreichbarkeit, Eigentum usw.). Dazu zählen auch Baulücken, deren Bebauung mit<br />

Konflikten verbunden sind oder die aus sonstigen Gründen einer sofortigen Bebauung nicht<br />

zur Verfügung stehen.<br />

<strong>Die</strong> Potentialflächen sind im FNP <strong>als</strong> Bauflächen dargestellt.<br />

- 26 -


Abb. 7: Zusammenstellung Baulücken- und Potentialflächenerhebung in <strong>Bühl</strong> Mai 2012<br />

- 27 -


Abb. 8: Zusammenstellung Baulücken- und Potentialflächenerhebung in Ottersweier August 2012<br />

- 28 -


In <strong>Bühl</strong> stehen demnach derzeit ca. 605 Bauplätze mit einer Gesamtgrundstücksgröße von<br />

ca. 40,9 ha zur Verfügung. Weitere ca. 9,6 ha könnten (die Mitwirkung der<br />

Grundstückeigentümer vorausgesetzt) nach Grundstücksneuordnung und/oder Erschließung<br />

zu baureifen Baugrundstücken gemacht werden.<br />

In Ottersweier stehen demnach derzeit ca. 263 Bauplätze mit einer<br />

Gesamtgrundstücksgröße von ca. 19,3 ha zur Verfügung. Weitere ca. 3,7 ha könnten (die<br />

Mitwirkung der Grundstückeigentümer vorausgesetzt) nach Grundstücksneuordnung<br />

und/oder Erschließung zu baureifen Baugrundstücken gemacht werden.<br />

<strong>Die</strong> entscheidende Frage dabei ist allerdings, wann und wie dieses Flächenpotential zur<br />

Verfügung steht. <strong>Die</strong> noch freien Grundstücke sind in <strong>Bühl</strong> überwiegend in privatem<br />

Eigentum, in Ottersweier vollständig.<br />

<strong>Die</strong>se Bauflächen wurden in den zurückliegenden Jahren aus den unterschiedlichsten<br />

Gründen nicht bebaut:<br />

− Es handelt sich nur in wenigen Fällen um zusammenhängende Bereiche, die mit<br />

einer Bauleitplanung entwickelt werden könnten.<br />

− Sie werden von den Eigentümern <strong>als</strong> wertbeständiges Vermögen betrachtet, dass<br />

noch nicht aktiviert werden soll.<br />

− <strong>Die</strong> Flächen werden <strong>als</strong> Baufläche für die nachkommende Generation gesichert.<br />

− Eine erhebliche Zahl der Grundstücke dient älteren und alten Menschen <strong>als</strong><br />

Erholungsraum, in dem <strong>sie</strong> durch gärtnerische Tätigkeiten einen Teil ihres<br />

Bewegungsdrangs ausleben und mit dem <strong>sie</strong> gleichzeitig einen oft nicht<br />

unerheblichen Teil ihrer Versorgung sicherstellen.<br />

− <strong>Die</strong> Flächen sind für eine Bebauung nicht attraktiv (Lage im <strong>Stadt</strong>gebiet, Exposition,<br />

Lage zu Immissionsquellen, wenig attraktive Umgebung, Altlasten usw.)<br />

− <strong>Die</strong> Flächen sind planungsrechtlich nicht so eingeordnet, wie die Eigentümer es<br />

erhoffen (z.B. Mischgebiet statt Wohngebiet).<br />

− In den dörflich strukturierten <strong>Stadt</strong>teilen stellen diese nicht bebauten Flächen in der<br />

Ortslage häufig Teile der innerörtlichen Grünstrukturen dar, die ortsbildprägend sind.<br />

Gerade die dörflichen Bereiche zeichnen sich durch den Wechsel von bebauten und<br />

größeren unbebauten grünen Bereichen aus.<br />

Eine Bebauung dieser überwiegend privaten Flächen kann von beiden Gemeinden nur<br />

begrenzt beeinflusst werden:<br />

− Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder innerhalb im Zusammenhang<br />

bebauter Ortsteile durch ein Baugebot nach § 176 BauGB; dieses Instrument stellt<br />

einen Eingriff ins Eigentum dar. Ein Grundstückseigentümer kann u.a. die<br />

Übernahme des Grundstücks durch die Gemeinde verlangen.<br />

− <strong>Die</strong> Gemeinde kann versuchen, Flächen anzukaufen.<br />

− <strong>Die</strong> Gemeinde kann im Rahmen von eigenen oder anderen Förderprogrammen<br />

Zuwendungen bei einer Bebauung gewähren.<br />

− <strong>Die</strong> planerischen Rahmenbedingungen für das Grundstück <strong>können</strong> verbessert<br />

werden (Sanierung von Problembereichen wie Lärmbelastungen usw. im Umfeld,<br />

Aufwertung des städtebaulichen Umfelds, Sanierungsgebiet usw.)<br />

<strong>Die</strong> Gemeinden brauchen <strong>als</strong>o einen strategischen Ansatz zur Aktivierung der innerörtlichen<br />

Baulücken bzw. der Potential- oder Reserveflächen und ein quantitatives Ziel (wieviele<br />

Flächen sollen in welcher Zeit aktiviert werden).<br />

In <strong>Bühl</strong> hat der Gemeinderat vor einiger Zeit den Grundsatzbeschluss gefasst, Baugebiete<br />

nur noch zu entwickeln, wenn die <strong>Stadt</strong> über alle Grundflächen verfügt. <strong>Die</strong>s ist sicher ein<br />

- 29 -


gutes Instrument, um die langen Fristen bis zu einer Bebauung zu verkürzen, vor allem<br />

dann, wenn der Grundstücksabverkauf wie in <strong>Bühl</strong> mit einer Bauverpflichtung (z.B. 2 Jahre)<br />

verbunden wird.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und die Gemeinde Ottersweier haben sich nun für den Zeitraum bis 2030 (19<br />

Jahre) das Ziel gesetzt, folgende Flächenanteile baulich zu nutzen:<br />

− 100 % der kurzfristig zu erschließenden Bauflächen im Geltungsbereich von<br />

Bebauungsplänen.<br />

− im Siedlungsbereich (<strong>Bühl</strong>-Oberweier) ca. 40 % der Baulücken und 20 % der<br />

Potentialflächen (einschließlich der konfliktbehafteten Baulücken nach § 34 BauGB),<br />

− in den anderen Bereichen (<strong>Bühl</strong>-<strong>Stadt</strong>teile und Ottersweier) 30% der Baulücken und<br />

15% der Potentialflächen einer baulichen Nutzung zuzuführen.<br />

Mit diesen unterschiedlichen Annahmen soll dem Sachverhalt Rechnung getragen werden,<br />

dass in den ländlichen Gemeinden eine starke Verbundenheit mit den Grundstücken<br />

herrscht. <strong>Die</strong>se Verbundenheit steht einer baulichen Nutzung erfahrungsgemäß im Weg. In<br />

Ottersweier ergibt sich eine besondere Situation zusätzlich dadurch, dass zwei<br />

Wohnbaugebiete sich in fortgeschrittenen Bebauungsplanverfahren befinden bzw. bereits<br />

zur Satzung beschlossen wurden befinden und die darin überplanten Wohnbauflächen in der<br />

Prognose berücksichtigt werden sollen.<br />

− Für den Bebauungsplan „Lindenbuckel-Falkenreben“ in Ottersweier sollen die<br />

Wohnbauflächen (ca. 4,38 ha) im Planungszeitraum bis 2030 bebaut werden.<br />

− Der Bebauungsplan „Oberbühn“ in Unzhurst umfasst eine Fläche von insgesamt ca.<br />

4,37 ha und befindet sich im Aufstellungsverfahren. Davon sind allerdings nur 3,4 ha<br />

Bauflächen. <strong>Die</strong> restlichen Flächen dieses Bebauungsplans sind Grünflächen<br />

insbesondere <strong>als</strong> Abstandsflächen zu einem landwirtschaftlichen Betrieb und zu einer<br />

Kreisstraße. Nur ca. 1,2 ha dieser Bauflächen sind im wirksamen FNP dargestellt.<br />

Somit werden zusätzlich ca. 2,2 ha schon im Vorgriff auf den zu ermittelnden Bedarf<br />

verbraucht. Es wird davon ausgegangen, dass im Planungszeitrum alle Bauflächen<br />

(3,4 ha) bebaut werden.<br />

Unter städtebaulichen Gesichtspunkten sind beide Baugebiete richtig angeordnet: Sie ergänzen<br />

bzw. runden den jeweiligen Siedlungskörper ab und nutzen vorhandene Infrastrukturen<br />

aus. Sowohl in Ottersweier wie in Unzhurst ist eine Grundversorgung (Einkaufen, Kindergarten,<br />

Schule …) sichergestellt. <strong>Die</strong> beiden Baugebiete sind <strong>als</strong> noch nicht erschlossene<br />

Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes zu 100 % in die<br />

Reserveflächenermittlung eingestellt worden.<br />

- 30 -


<strong>Bühl</strong>/<br />

Oberweier<br />

Siedlungsbereich<br />

Baulücken:<br />

§§ 30, 34 BauGB<br />

Potentialflächen:<br />

Baulücken § 34 BauGB<br />

mit Konflikten,<br />

Potentialflächen im<br />

Bestand<br />

Neubaugebiete:<br />

§ 30 BauGB,<br />

noch nicht<br />

erschlossen<br />

ha 40 % 30 % ha 20 % 15 % ha 100 %<br />

Summe<br />

ha<br />

16,24 6,5 4,04 0,81 0,43 0,43 7,74<br />

<strong>Bühl</strong><br />

<strong>Stadt</strong>eile<br />

22,69 6,81 5,53 0,83 1,59 1,59 9,23<br />

Ottersweier 10,55 3,17 3,72 0,56 8,78 8,78 12,51<br />

Flächen bis<br />

2030 in ha<br />

49,48 6,5 9,98 13,29 0,81 1,39 10,8 10,8 29,48<br />

Abb. 9: Baulücken und Potentialflächen: Reserven im Planungszeitraum bis 2030<br />

Insgesamt ergäbe dies einen jährlichen „Flächengewinn“ von 0,9 ha in <strong>Bühl</strong> und von 0,7 ha<br />

in Ottersweier.<br />

In Bauplätze umgerechnet, ergäbe dies bei einer angenommenen durchschnittlichen<br />

Grundstücksgröße von 450 m² ca. 20 Bauplätze für Familienhäuser in <strong>Bühl</strong> und bei einer<br />

angenommenen Grundstücksgröße von 500 m² ca. 13 Bauplätze für Familienhäuser in<br />

Ottersweier.<br />

2.7 Wohnungsbedarfsvorausrechnung des Statistischen Landesamts 2011<br />

<strong>Die</strong> Prognose des Statistischen Landesamts geht von folgenden Rahmendaten aus:<br />

Wohnungsbestand 2010<br />

Landkreis Rastatt: 103.504 13 Wohnungen = 100,00 %<br />

<strong>Bühl</strong> 12.699 14 Wohnungen = 12,26 %<br />

Ottersweier 2.559 15 Wohnungen = 2,47 %<br />

Wohnungsbedarf Landkreis Rastatt<br />

2009 bis 2020: 1.820 + 3.400 = 5.220 Wohnungen (Neu- und Ersatzbedarf)<br />

2021 bis 2030: - 970 + 4.170 = 3.200 Wohnungen (Neu- und Ersatzbedarf)<br />

13 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=ProdGew&U=05&T=99045041&E=KR&R=KR216: Abruf 12.07.2011, 19.50<br />

Uhr.<br />

14 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=ProdGew&U=05&T=99045041&E=GE&K=216&R=GE216007: Abruf<br />

12.07.2011, 20.00 Uhr.<br />

15 http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=ProdGew&U=05&T=99045041&E=GE&K=216&R=GE216041: Abruf<br />

12.07.2011, 20.05 Uhr.<br />

- 31 -


Wohnungsbedarf <strong>Bühl</strong> (12,26 % des Bedarfs für den Landkreis)<br />

2009 bis 2020: 640 Wohnungen<br />

2021 bis 2030: 393 Wohnungen<br />

zusammen<br />

1.033 Wohnungen<br />

Wohnungsbedarf Ottersweier (2,47 % des Bedarfs für den Landkreis)<br />

2009 bis 2020: 129 Wohnungen<br />

2021 bis 2030: 79 Wohnungen<br />

zusammen<br />

208 Wohnungen<br />

2.7.1 Fiktives Bevölkerungswachstum<br />

Der Wohnungsbedarf muss nun in Bauflächen umgerechnet werden. <strong>Die</strong>s geschieht<br />

folgendermaßen: Zunächst wurde das fiktive Bevölkerungswachstum errechnet. Über die<br />

Annahme einer Belegungsdichte je Wohnung wird diese Zahl ermittelt. <strong>Die</strong>se<br />

Belegungsdichten wurden ausgehend von der Situation 2010 (2,3 Einwohner/Wohnung in<br />

<strong>Bühl</strong>, 2,4 EW/W in Ottersweier) für die Planungszeiträume fortgeschrieben, wobei von<br />

rückläufigen Belegungsdichten ausgegangen wird. Für diese Untersuchung wird nun<br />

angenommen, dass sich die Belegungsdichte wie folgt verändert:<br />

<strong>Bühl</strong><br />

Belegungsdichte sinkt auf 2,2 EW/WE bis 2020<br />

Belegungsdichte sinkt auf 2,1 EW/WE ab 2021 bis 2030<br />

Ottersweier<br />

Belegungsdichte sinkt auf 2,3 EW/WE bis 2020<br />

Belegungsdichte sinkt auf 2,2 EW/WE ab 2021 bis 2030<br />

Damit ist von folgenden fiktiven Einwohnerzahlen auszugehen:<br />

<strong>Bühl</strong><br />

2009 bis 2020: Wohnungen für 1.408 Personen<br />

2021 bis 2030: Wohnungen für 825 Personen<br />

Ottersweier<br />

2009 bis 2020: Wohnungen für 297 Personen<br />

2021 bis 2030: Wohnungen für 174 Personen<br />

2.7.2 Errechneter Flächenbedarf (Wohnbauflächen-Vorausberechnung)<br />

<strong>Die</strong> ermittelte fiktive Einwohnerzahl wird nun anhand der im Regionalplan vorgegebenen<br />

Dichtewerte verteilt. <strong>Die</strong>se Berechnung ist in der Tabelle (Abb. 10) zusammengefasst.<br />

In dieses Berechnungsmodell haben regionalplanerische Vorgaben wie Siedlungsbereiche<br />

oder Eigenentwicklung keinen Eingang gefunden.<br />

- 32 -


Anteil EW in % (2010)<br />

nach Strukturbereich<br />

Fiktiver<br />

Einwohnerzuwachs<br />

nach Prognose für die<br />

Gesamtstadt<br />

Fiktiver<br />

Einwohnerzuwachs in<br />

Strukturbereichen<br />

Dichte<br />

(Regionalplan 2003)<br />

Bauflächenbedarf<br />

2009 bis 2030<br />

Siedlungsbereich mit<br />

Wanderungsgewinnen<br />

<strong>Bühl</strong> - Oberweier<br />

Teilorte mit<br />

Eigenentwicklung<br />

<strong>Bühl</strong>er Teilorte<br />

Altschweier,<br />

Balzhofen, Eisental,<br />

Moos, Neusatz,<br />

Oberbruch, Vimbuch,<br />

Weitenung<br />

53 47<br />

Gemeinde mit<br />

Eigenentwicklung<br />

Ottersweier<br />

2.233 471<br />

1.183 1.050<br />

80 EW/ha 50 EW/ha<br />

14,8 21 9,4<br />

Abb. 10: Wohnungsbauflächen nach Wohnungsbedarfs-Vorausberechnung des Statistischen<br />

Landesamts 2011<br />

2.8 Absoluter Bedarf an Wohnbauflächen<br />

Betrachtet man die Ergebnisse aus beiden Berechnungen, kann ein Korridor für die<br />

Abschätzung des Wohnbauflächenbedarfs erkannt werden. Vereinfacht formuliert, bedeutet<br />

dies, dass bis 2030 bei der Annahme einer innerörtlichen Flächenaktivierung von ca. 17 ha<br />

in <strong>Bühl</strong> im Außenbereich Bauflächen in einer Größenordnung zwischen 12,5 ha und 18,8 ha<br />

neu entwickelt werden könnten.<br />

Für Ottersweier ist aus den Berechnungen bis 2030 bei einer Flächenaktivierung von 12,5 ha<br />

(einschließlich der Baugebiete „Lindenbuckel-Falkenreben“ in Ottersweier und „Oberbühn“ in<br />

Unzhurst sowie der innerörtlichen Potentiale Erweiterung Lindenbuckel-Falkenreben und<br />

Oberes Rötzenfeld) kein weiterer Wohnbauflächenbedarf abzuleiten ist.<br />

Wohnbauflächenbedarf<br />

2030<br />

Berechnung nach<br />

„Hinweisen FNP“<br />

(Kap. 2.5)<br />

Berechnung nach<br />

„Wohnungsbedarfsprognose“<br />

(Kap. 2.7)<br />

Aktivierung von<br />

Reserveflächen<br />

<strong>Bühl</strong><br />

ca. 29,5 ha<br />

ca. 35,8 ha<br />

ca. 17,0 ha<br />

Ottersweier<br />

ca. 9,1 ha<br />

ca. 9,4 ha<br />

ca. 12,5 ha<br />

Abb. 11: Absoluter Bedarf an Wohnbauflächen<br />

- 33 -


Für die Entwicklung in der Verwaltungsgemeinschaft wird der Korridor für die<br />

auszuweisenden Wohnbauflächen in Abb. 11 den Strukturbereichen gegenübergestellt.<br />

Bedarf:<br />

Berechnung nach<br />

„Hinweisen FNP“<br />

(Kap. 2.5) ca. in ha<br />

Berechnung nach<br />

Wohnungsbedarfsprognose<br />

(Kap. 2.7)<br />

ca. in ha<br />

abzgl. bis 2030 zu<br />

aktivierende Reserven<br />

(Kap. 2.6)<br />

ca. in ha<br />

Wohnbauflächenbedarf<br />

ca. in ha (Korridor)<br />

Siedlungsbereich mit<br />

Wanderungen<br />

<strong>Bühl</strong> - Oberweier<br />

Teilorte mit<br />

Eigenentwicklung<br />

<strong>Bühl</strong>er Teilorte<br />

Altschweier, Balzhofen,<br />

Eisental, Moos,<br />

Neusatz, Oberbruch,<br />

Vimbuch, Weitenung<br />

Gemeinde mit<br />

Eigenentwicklung<br />

Ottersweier<br />

25,5 4,0 9,1<br />

35,8 9,4<br />

17,0 12,5<br />

12,5-18,8 9,1-9,4<br />

Abb. 12: Zusammenfassung, Entwicklungskorridor<br />

2.9 Weiteres Vorgehen<br />

Der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und der Gemeinde Ottersweier ist zu empfehlen, in ihrer Baulückenstatistik<br />

die Bebauung der Grundstücke zu überwachen und damit eine Erfolgskontrolle im Hinblick<br />

auf das 40%/20% bzw. 30%/15% -Ziel zu führen.<br />

<strong>Die</strong> Baulückenerhebung sollte in zwei Abteilungen geführt werden: zum einen die „Altfälle“<br />

nach Erhebung 2012 unter Berücksichtigung der beiden im Verfahren befindlichen<br />

Neubaugebiete in Ottersweier und Unzhurst, zum anderen die „Neufälle“ im Rahmen des<br />

unter 2.8. beschriebenen Planungskorridors.<br />

<strong>Die</strong> weitere Entwicklung von neuen Bauflächen sollte sich an den raumordnerischen<br />

Vorgaben orientieren: Neue Flächen sollen zunächst im Siedlungsbereich <strong>Bühl</strong>-Oberweier<br />

entwickelt werden. Ob dieser Siedlungsbereich unter heutigen Anforderungen an die<br />

Ausweisung von Siedlungsflächen unter Bezugnahme auf das „Richrath-Gutachten“ <strong>als</strong><br />

Entwicklungsflächen gesehen werden kann ist im Zuge der Flächenbewertung (<strong>sie</strong>he<br />

Steckbriefe zu den Baugebieten) zu überprüfen (<strong>sie</strong>he Anlage1, Steckbriefe).<br />

Geplante Flächenausweisungen im FNP sollen so erfolgen, dass die Wanderungsgewinne<br />

bevorzugt im Siedlungsbereich untergebracht werden <strong>können</strong>. <strong>Die</strong> ermittelten Flächenwerte<br />

des „Korridors“ (Abb. 12; 12,5-18,8 ha) dienen dabei <strong>als</strong> Anhaltswerte. Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong><br />

ergibt sich somit folgende sinnvolle Flächenzuweisung ca. 10 ha dem Siedlungsbereich und<br />

ca. 8,8 ha den Teilorten zuzuweisen.<br />

<strong>Die</strong> höheren Dichtewerte sind durch entsprechende städtebauliche Planungen zu erreichen.<br />

In den für die Eigenentwicklung vorgesehenen <strong>Stadt</strong>teilen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und in Ottersweier<br />

und seinen Teilorten sollen Bauflächen grundsätzlich nur noch kleinflächig zur Abrundung<br />

- 34 -


geplant werden, insbesondere in den von der Kernstadt aus schlechter erreichbaren<br />

Teilorten ohne nennenswerte Nahversorgung.<br />

In Ottersweier sollen im Planungszeitraum bis 2030 die beiden Baugebiete „Lindenbuckel-<br />

Falkenreben“ in Ottersweier und „Oberbühn“ in Unzhurst umgelegt, erschlossen und bebaut<br />

werden. Damit liegen die Flächenausweisungen (leicht) über den ermittelten Bedarfszahlen.<br />

Vor dem Hintergrund des langen Planungszeitraums bis 2030 und der damit verbundenen<br />

Prognose-Unschärfe ist diese Überschreitung akzeptabel, zumal beide Flächen<br />

städtebaulich richtig angeordnet sind.<br />

<strong>Die</strong> zugeordneten niedrigen Flächenwerte dienen zur Orientierung; <strong>sie</strong> dürfen nicht dazu<br />

führen, ausschließlich sehr große Baugrundstücke für eine lockere Einzelhausbebauung<br />

vorzubereiten. Vielmehr ist anzustreben, die Bebauungsplangebiete dörflich auszugestalten,<br />

in dem die Bauflächen durch dorftypische Grünbereiche aufgelockert werden.<br />

3. Grundlagenermittlung Gewerbeflächen<br />

Hierzu ist bereits das Vorentwurfsverfahren mit frühzeitiger Offenlage und<br />

Behördenbeteiligung im Jahre 2008 erfolgt. Zum Entwurf wird dann die<br />

Gewerbeflächenplanung in die vorliegende Planung integriert.<br />

(wird ergänzt)<br />

4. Grundlagenermittlung für sonstige Bauflächen<br />

Sonstige Bauflächen sind insbesondere Sonderbau- oder Sondergebietsflächen,<br />

Gemeinbedarfsflächen und ggf. Grünflächen, die <strong>als</strong> Sportanlagen oder Friedhöfe mit<br />

baulichen Nutzungen zumindest teilweise belegt werden.<br />

4.1 Sondergebiete<br />

4.1.1 Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel<br />

Regionalplanerisches Ziel ist es, die Ausweisung, Errichtung oder Erweiterung von<br />

großflächigen Einzelhandelsvorhaben grundsätzlich nur in den Ober- und Mittelzentren<br />

zuzulassen. Dabei ist die Verkaufsfläche so zu bemessen, dass der Einzugsbereich des<br />

Vorhabens den zentralörtlichen Verflechtungsbereich der Standortgemeinde nicht wesentlich<br />

überschreitet. Weiterhin müssen großflächige Einzelhandelsvorhaben eine enge räumliche<br />

und funktionale Verbindung zum bestehenden Siedlungsgebiet aufweisen; <strong>sie</strong> sind<br />

insbesondere hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit, Verkehrsvermeidung, Erreichbarkeit<br />

und Anschluss an den ÖPNV in bestehende Siedlungsgebiete zu integrieren. (vgl. Kap.<br />

1.1.5)<br />

In <strong>Bühl</strong> wurden entsprechende Flächen in integrierten Lagen in der Kernstadt dargestellt.<br />

Der größte Teil der Flächen liegt in Randlagen zur Innenstadt (...) sowie im Bereich<br />

Waldhägenich. In den Gewerbegebieten der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> ist der (zentrenrelevante)<br />

Einzelhandel ausgeschlossen. <strong>Die</strong>se Standorte stellen zusammen mit den innerörtlichen<br />

Einrichtungen in <strong>Bühl</strong> (und den <strong>Stadt</strong>teilen) die (zentralen) Versorgungsbereiche der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bühl</strong> dar. Sie sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln (... Bus), für den Individualverkehr und für<br />

nicht motori<strong>sie</strong>rte Verkehrsteilnehmer gut zu erreichen.<br />

<strong>Die</strong> Versorgungssituation im Bereich der Nahversorgung ist durch die vorhandenen<br />

Einkaufseinrichtungen in den Kernbereichen der <strong>Stadt</strong>teile (kleinere Läden, Bäcker, Metzger,<br />

Gärtnerei, Hofläden) noch gesichert.<br />

- 35 -


In Ottersweier wurden neben den noch vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten in der Ortsmitte<br />

weitere Einkaufsmöglichkeiten im Bereich GE Hägenich/Juhnebühn ange<strong>sie</strong>delt. Hierzu<br />

erfolgte die 2. Bebauungsplanänderung „Hägenich, nördlich der L86A“.<br />

Als Nutzungsart sollen unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen und des<br />

städtebaulichen Konzeptes in der Planänderung Gewerbegebiet, Industriegebiet, ein<br />

Sondergebiet für Einzelhandel (Bereich Lindencenter) und ein Sondergebiet Sport für die<br />

vorhandene Schießsportanlage festgesetzt werden. Dabei ist es erklärtes Ziel im Industrieund<br />

Gewerbegebiet künftig nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandel gänzlich<br />

auszuschließen. Basis für die Einstufung bildet die für Ottersweier aufgestellte und vom<br />

Gemeinderat beschlossene Sortimentsliste der imakomm AKADEMIE GmbH.<br />

Lediglich im Bereich der jetzt schon bestehenden Einzelhandelsnutzung Lindencenter im<br />

Ortseingangsbereich an der L 86 a ist - auf Basis der von der imakomm AKADEMIE GmbH<br />

Aalen erarbeiteten Potentialanalyse Einzelhandelsstandort Ottersweier (2008) und der<br />

Auswirkungsanalyse An<strong>sie</strong>dlung eines Vollsortimenters in Ottersweier (2012) eine<br />

Standortsicherung und –entwicklung möglich und durch die Festsetzung <strong>als</strong> Sondergebiet<br />

„Einzelhandel“ beabsichtigt.<br />

Mit der Änderung der Bebauungspläne sollen weitere Festsetzungen geändert werden. <strong>Die</strong><br />

Fläche des Plangebietes ist im Flächennutzungsplan 2001 <strong>als</strong> gewerbliche Baufläche<br />

Bestand enthalten. Sonderbauflächen sind nicht dargestellt. <strong>Die</strong> Flächen werden daher in der<br />

Fortschreibung <strong>als</strong> Darstellung „Sonderbaufläche“ aufgenommen. Aufgrund des bereits<br />

eingeleiteten Fortschreibungsverfahren zum Flächennutzungsplan der vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong>–Ottersweier wird auf ein Parallelverfahren verzichtet.<br />

<strong>Die</strong> Sondergebiete für Einzelhandel stellen mit den Einrichtungen in der Ortsmitte die<br />

zentralen Einkaufsbereiche von Ottersweier dar. <strong>Die</strong> über die Nahversorgung<br />

hinausgehenden Bedürfnisse werden im Nahbereich in <strong>Bühl</strong> befriedigt. Sondergebiete<br />

werden nicht dargestellt und sind in Ottersweier unzulässig.<br />

Weitere Einkaufsmärkte könnten in dem Umfang zugelassen werden, in dem <strong>sie</strong> baurechtlich<br />

möglich sind und keine Auswirkungen auf die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung<br />

haben oder schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde<br />

oder in anderen Gemeinden haben <strong>können</strong>. Für die Entwicklung der gewerblichen<br />

Bauflächen ist zu empfehlen, zum Schutz der vorhandenen Einrichtungen vor allem in den<br />

zentralen Versorgungsbereichen von <strong>Bühl</strong> und Ottersweier die Zulässigkeit von<br />

Einzelhandelsflächen stark einzuschränken.<br />

4.1.2 Sonstige Sondergebiete<br />

<strong>Die</strong> Darstellung geplanter sonstiger Sondergebiete beschränkt sich auf die geplante<br />

Erweiterung des Campingplatzes in Oberbruch.<br />

4.2 Gemeinbedarfsflächen<br />

Als Gemeinbedarfsflächen sind die öffentlichen Einrichtungen wie Feuerwehr, Rathaus,<br />

Kindergärten, Schulen, Kirchen usw. dargestellt.<br />

4.2.1 Kindergärten<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und die Gemeinde Ottersweier setzen sich mit der Bedarfsplanung für die<br />

Entwicklung der Kindergärten auseinander. In nahezu allen <strong>Stadt</strong>- bzw. Ortsteilen beider<br />

Gemeinden sind entsprechende kirchliche oder städtische Einrichtungen vorhanden. Eine<br />

- 36 -


Auswirkung auf den Flächennutzungsplan im Sinne des Erfordernisses von<br />

Flächendarstellungen o.ä. haben diese Untersuchungen nicht.<br />

4.2.2 Schulen<br />

Das weitere Vorgehen bei der Schulentwicklung wird von beiden Gemeinden laufend<br />

untersucht und fortgeschrieben. Danach wird eine Unterrichtung der Grundschüler<br />

wohnortnah, ggf. auch bei jahrgangsüberschreitendem Unterricht in den bestehenden<br />

Grundschulen angestrebt.<br />

In <strong>Bühl</strong> befinden sich drei Gymna<strong>sie</strong>n, eine Re<strong>als</strong>chule, acht Grund- und Hauptschulen (u.a.<br />

in Altschweier, Eisental, Neusatz, Vimbuch, Weitenung), drei Berufliche Schulen und eine<br />

Förderschule.<br />

In Ottersweier befinden sich eine Grund- und Werkre<strong>als</strong>chule (Ottersweier) und eine<br />

Grundschule (Unzhurst). Der Flächenbedarf für die Unterbringung der Ganztagesbetreuung<br />

ist zu prüfen.<br />

Weitere Flächensicherungen sind im Flächennutzungsplan nicht erforderlich.<br />

4.2.3 Medizinische Versorgung / Alten- und Behindertenpflege<br />

Derzeit sind folgende Einrichtungen vorhanden:<br />

• Kreiskrankenhaus <strong>Bühl</strong> mit Notfallambulanz in <strong>Bühl</strong>-Kappelwindeck<br />

• Ambulanter Pflegedienst Klinikum Mittelbaden in Ottersweier<br />

• Kreispflegeheim Hub in Ottersweier-Hub<br />

Darüber hinaus ist im Planungszeitraum kein weiterer Bedarf absehbar, der im<br />

Flächennutzungsplan darzustellen ist.<br />

Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung der Bevölkerungsstruktur hin zu einem erhöhten<br />

Anteil an älteren Einwohnern im Planungszeitraum muss mit einem steigenden Bedarf an<br />

altengerechten Wohnungen und stationären Pflegeplätzen gerechnet werden.<br />

4.3 Grünflächen<br />

4.3.1 Spiel- und Sportstätten<br />

<strong>Die</strong> vorhandenen Anlagen wurden <strong>als</strong> Bestand dargestellt. Weitere Flächensicherungen sind<br />

nicht erforderlich. Im Ortsteil Neusatz wurde der zwischenzeitlich umgesetzte<br />

Bebauungsplan „Sportplatz“ In seiner Flächenausweisung dargestellt.<br />

4.4 Abbauflächen<br />

(wird ergänzt)<br />

5. Städtebauliche Zielkonzeption<br />

Verwaltung und Gemeinderat sind der Auffassung, dass die regionalplanerische Funktion<br />

„Mittelzentrum“ in <strong>Bühl</strong> von der Kernstadt zusammen mit den <strong>Stadt</strong>teilen und nicht nur von<br />

der Kernstadt erbracht wird bzw. werden kann. Stattdessen soll auf die Stärken aller<br />

<strong>Stadt</strong>teile gesetzt werden, um in der Summe der <strong>Stadt</strong>teile einen attraktiven Standort<br />

sicherzustellen.<br />

- 37 -


Mit der A 5 bzw. der B 3 <strong>als</strong> Verkehrsrückgrat bieten sich <strong>Bühl</strong>, Vimbuch, Weitenung,<br />

Oberbruch gute Möglichkeiten, ihre Standortvorteile im Bereich Infrastruktur, Gewerbe und<br />

Wohnen zu entwickeln.<br />

Altschweier, Balzhofen, Moos, Eisental und Neusatz ergänzen diese Struktur <strong>als</strong><br />

Wohnstandorte mit hohem Natur-, Freizeit- und Erholungswert und landwirtschaftlichen<br />

Funktionen. Sie sind gut an das Straßennetz und den Busverkehr angebunden.<br />

Für die städtebauliche Zielkonzeption des Flächennutzungsplans bedeutet dies, dass alle<br />

<strong>Stadt</strong>teile am ermittelten Entwicklungspotential teilhaben sollen und entsprechende<br />

Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.<br />

Ottersweier wird aufgrund der Lage unmittelbar an der B 3 über den Bedarf <strong>als</strong><br />

Eigenentwicklungsgemeinde hinaus weiteres Entwicklungspotential für die gewerbliche<br />

Entwicklung zugewiesen.<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und der Gemeinde Ottersweier sollen Innenbereichspotentiale erschlossen<br />

und genutzt werden. <strong>Die</strong>s umfasst die Ausschöpfung der planerischen Mittel und die<br />

Nutzung von Fördermöglichkeiten, den Grunderwerb durch die Gemeinde und den Einsatz<br />

des entsprechenden städtebaulichen Instrumentariums. Bei der Entwicklung von<br />

Außenbereichsflächen soll künftig in der Verwaltungsgemeinschaft versucht werden, den<br />

gemeindlichen Flächenanteil zu erhöhen, um mehr Einfluss auf die Vermarktung von<br />

Flächen und eine zeitnahe Bebauung zu gewinnen.<br />

(wird ergänzt)<br />

6. Planung von Wohnbauflächen<br />

<strong>Die</strong> Gemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft beabsichtigen, unter<br />

Berücksichtigung der Ergebnisse des "Landschaftsplanes <strong>Bühl</strong>-Ottersweier", die folgenden<br />

Außenbereichsflächen für die Entwicklung von Wohnbauland im Flächennutzungsplan 2030<br />

darzustellen.<br />

(<strong>sie</strong>he Anlagen 1 und 2)<br />

7. Planung von Gewerbeflächen (wird ergänzt)<br />

(wird ergänzt)<br />

8. Sonstige Bauflächen<br />

8.1 Sondergebiete<br />

In Oberbruch wird eine geplante Sonderbaufläche "Erweiterung Campingplatz" dargestellt.<br />

(<strong>sie</strong>he Anlage 1, Steckbrief OB-04 Erweiterung Campingplatz)<br />

In Ottersweier werden zwei Sonderbauflächen im Gewerbegebet Hägenich/ Juhnebühn<br />

"OTW SO" dargestellt (<strong>sie</strong>he 4.1.1). Es handelt sich um ein Sondergebiet für Einzelhandel<br />

(Bereich Lindencenter) und ein Sondergebiet Sport für die vorhandene Schießsportanlage<br />

(Schützenhaus).<br />

- 38 -


8.2 Gemeinbedarfsfläche<br />

In Ottersweier wird eine geplante Gemeinbedarfsfläche "Schulerweiterung" dargestellt. Damit<br />

soll der künftige Flächenbedarf für eine Ganztagesbetreuung im Planungszeitraum<br />

sichergestellt werden.<br />

(<strong>sie</strong>he Anlage 1, Steckbrief OTW-06 Südlich Tanzbühl 2)<br />

9. Grünflächen, Landwirtschaft und Wald<br />

(wird ergänzt)<br />

10. Infrastruktur<br />

10.1 Ver- und Entsorgung<br />

10.2 Regenerative Energien<br />

(wird ergänzt)<br />

11. Verkehr<br />

11.1 Straßenverkehr<br />

11.2 Bahnanlagen<br />

(wird ergänzt)<br />

12. Nachrichtliche Übernahmen<br />

12.1 Denkmäler<br />

Für <strong>Bühl</strong> und Ottersweier liegen neben den Listen der archäologischen Kulturdenkmale auch<br />

Listen der Bau- und Kunstdenkmale vor. Angesichts der Vielzahl von Objekten ist eine<br />

nachrichtliche Übernahme in den Landschafts- bzw. Flächennutzungsplan nicht erforderlich;<br />

auf die den Gemeinden bzw. Unteren Denkm<strong>als</strong>chutzbehörden vorliegenden Listen wird<br />

hingewiesen.<br />

<strong>Die</strong> Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung nach § 12 DSchG wurden nachrichtlich in<br />

den Plan übernommen. Durch Eintragung ins Denkmalbuch erhalten diese Objekte – über<br />

den allgemeinen Schutz von Kulturdenkmalen hinaus – einen zusätzlichen Schutz (§ 15<br />

DSchG). Häufig handelt es sich um Sachgesamtheiten mit zugehörigen Außenanlagen oder<br />

um Bauten mit erheblicher Ausstrahlwirkung in die umgebende Landschaft (so z. B..<br />

Burganlagen). Soweit die Umgebung für das Erscheinungsbild dieser Kulturdenkmale von<br />

erheblicher Bedeutung ist (z. B. Einbindung in die Landschaft), ist auch <strong>sie</strong> geschützt (§§ 2<br />

Abs. 3 u. 15 Abs. 3 DSchG).<br />

(wird ergänzt)<br />

- 39 -


13. Übersichten<br />

In den nachfolgenden Übersichten werden die wichtigsten Flächenpotentiale in den<br />

einzelnen <strong>Stadt</strong>- und Ortsteilen unter Berücksichtigung der Darstellungen im Vorentwurf<br />

zusammengefasst.<br />

<strong>Die</strong> Übersichten berücksichtigen die Ergebnisse der in den Sitzungen der Ortschaftsräte<br />

• Altschweier am 09.10.2012<br />

• Eisental am 18.09.2012<br />

• Neusatz am 25.09.2012<br />

• Vimbuch am 17.09.2012<br />

• Weitenung am 17.09.2012<br />

behandelten Flächendiskussionen.<br />

- 40 -


(grün) Geeignet<br />

(orange) Diskussion<br />

(rot) Ungünstig<br />

R (gelb) Zurücknahme (FNP 2001)<br />

Ü (grau) Übernahme (FNP 2001)<br />

Abb. Bewertungskategorien für Flächenpotentiale<br />

13.1 <strong>Bühl</strong> und Teilorte<br />

13.1.1 <strong>Bühl</strong> Kernstadt mit Kappelwindeck und Rittersbach<br />

Ort Nr. Name / Darstellung<br />

Maximale<br />

Größe ha<br />

Im FNP<br />

2001<br />

im<br />

Regionalplan<br />

Bewertung<br />

Geeignet<br />

und<br />

Übernahme<br />

Diskussion<br />

Nicht<br />

weiterverfolgen<br />

B-01 M/W Erweiterung Kirchgassgraben 5,88 x (grün) 5,88<br />

B-02 W Hinterfeldweg 1,68 x x Ü (grau) 1,68<br />

<strong>Bühl</strong> mit<br />

Kappelwindeck<br />

und<br />

Rittersbach<br />

B-03 W Marksrebenweg 1,47 x (grün) 1,47<br />

B-04 W Stuhlbühn 2,20 x (rot) 0 0<br />

B-05 W Hintere Honau 0,46 x x Ü (grau) 0,46<br />

B-06 W Senftertal 0,79 x (rot) 0 0<br />

B-07 W Hohbosch/Brombach/Langacker 1,73 x x R (gelb) 0 0<br />

B-08 W Hintere Honau 0,82 x x R (gelb) 0 0<br />

Summe 15,03 9,49 0<br />

- 41 -


13.1.2 Altschweier<br />

Ort Nr. Name / Darstellung<br />

Maximale<br />

Größe ha<br />

Im FNP<br />

2001<br />

im<br />

Regionalplan<br />

Bewertung<br />

Geeignet<br />

und<br />

Übernahme<br />

A-01 W Im Feil 1,84 x x Ü (grau) 1,84 0<br />

Diskussion<br />

A-02 W Grafenrain (3 Teilflächen) 0,70 x (grün) 0,70<br />

Nicht<br />

weiterverfolgen<br />

Altschweier<br />

A-03 W Herrenberg 1,22 (orange) 1,22<br />

A-04 W Hohenaustraße 0,60 (rot) 0 0<br />

A-05 W <strong>Bühl</strong>er Seite 0,48 (rot) 0 0<br />

A-06 M Grautenbach 0,82 (rot) 0 0<br />

Summe 5,66 2,54 1,22<br />

- 42 -


13.1.3 Balzhofen<br />

Ort Nr. Name / Darstellung<br />

Maximale<br />

Größe ha<br />

Im FNP<br />

2001<br />

im<br />

Regionalplan<br />

Bewertung<br />

Geeignet<br />

und<br />

Übernahme<br />

Diskussion<br />

Nicht<br />

weiterverfolgen<br />

Balzhofen<br />

BA-01 W Westlich Unterhauptfeld 0,47 x (grün) 0,47<br />

BA-02 W Südlich Unterhauptfeld 0,43 x (orange) 0,43<br />

BA-03 W Östlich Unterhauptfeld 0,38 x x R (gelb) 0 0<br />

BA-04 W Vordere Dorfbühn 0,87 x (orange) 0 0 0,87<br />

BA-05 W Hintere Dorfbühn 1,32 x (rot) 0 0<br />

Summe Summe 3,47 0,47 0,43 0,87<br />

- 43 -


13.1.4 Eisental<br />

Ort Nr. Name / Darstellung<br />

Maximale<br />

Größe ha<br />

Im FNP<br />

2001<br />

im<br />

Regionalplan<br />

Bewertung<br />

Geeignet<br />

und<br />

Übernahme<br />

E-01 M Immensteinstraße 3,69 x tlw. x (Ü) (orange) 3,69<br />

Diskussion<br />

Nicht<br />

weiterverfolgen<br />

E-02 W Boschbühn/Zielenweg 3,63 x tlw. (Ü) (grün) 3,63<br />

E-03 W Altschweierer Straße 0,85 (rot) 0 0<br />

E-04 M Feil 1,48 (rot) 0 0<br />

Eisental<br />

E-05 W Sonnenberg 1,95 (rot) 0 0<br />

E-06 W Winterberg 1,62 x (rot) 0 0<br />

E-07 M Rebstock 1,88 (orange) 1,88<br />

E-08 Halbjeuchel 2,11 x x R (gelb) 0 0<br />

E-09 Betschgraben/Krebs 0,39 x R (gelb) 0 0<br />

Summe 17,6 3,63 5,57<br />

- 44 -


13.1.5 Moos<br />

Ort Nr. Name / Darstellung<br />

Maximale<br />

Größe ha<br />

Im FNP<br />

2001<br />

im<br />

Regionalplan<br />

Bewertung<br />

M-01 W Hofmatten 2,61 x x Ü (grau) 2,61<br />

Geeignet<br />

und<br />

Übernahme<br />

Diskussion<br />

Nicht<br />

weiterverfolgen<br />

Moos<br />

M-02 W Eilsee 0,58 x (orange) 0,58<br />

M-03 W Rötel 1,80 x x (orange) 1,80<br />

M-04 M Eilseeweiher 0,74 x R (gelb) 0 0<br />

5,73 2,61 0,58 1,80<br />

13.1.6 Neusatz<br />

Ort Nr. Name / Darstellung<br />

Maximale<br />

Größe ha<br />

Im FNP<br />

2001<br />

im<br />

Regionalplan<br />

Bewertung<br />

Geeignet<br />

und<br />

Übernahme<br />

Diskussion<br />

Nicht<br />

weiterverfolgen<br />

N-01 W Gebersbergstraße 0,15 (grün) 0,15<br />

Neusatz<br />

mit<br />

Waldmatt<br />

N-02 W Heizler/Krämersbühn 5,12 x (orange) 0 1,93 3,19<br />

N-03 Kochsbühn 0,34 x R (gelb) 0 0<br />

N-04 W Schweighof 1,55 (orange) 0 1,55<br />

N-05 Hofmatten 0,55 x R (gelb) 0 0<br />

Summe 7,71 0,15 3,48 3,19<br />

- 45 -


13.1.7 Oberbruch<br />

Ort Nr. Name / Darstellung<br />

Maximale<br />

Größe ha<br />

Im FNP<br />

2001<br />

im<br />

Regionalplan<br />

Bewertung<br />

Geeignet<br />

und<br />

Übernahme<br />

Diskussion<br />

Nicht<br />

weiterverfolgen<br />

Oberbruch<br />

OB-01 W Parallel Mühlstettstraße 2,95 x (rot) 0 0<br />

OB-02 M Im Kinzhurst 0,41 x (grün) 0,41<br />

OB-03 W Strutbühn 1,00 x (orange) 1,00<br />

Summe 4,36 0,41 1,00<br />

13.1.8 Oberweier<br />

Ort Nr. Name / Darstellung<br />

Maximale<br />

Größe ha<br />

Im FNP<br />

2001<br />

im<br />

Regionalplan<br />

Bewertung<br />

Geeignet<br />

und<br />

Übernahme<br />

Diskussion<br />

Nicht<br />

weiterverfolgen<br />

Oberweier<br />

OBW-01 W Am Waldweg 2,76 x (rot) 2,76<br />

OBW-02 W Bühnle 5,02 x (rot) 0 0<br />

Summe 7,78 0 2,76<br />

- 46 -


13.1.9 Vimbuch<br />

Ort Nr. Name / Darstellung<br />

Maximale<br />

Größe ha<br />

Im FNP<br />

2001<br />

im<br />

Regionalplan<br />

Bewertung<br />

Geeignet<br />

und<br />

Übernahme<br />

Diskussion<br />

Nicht<br />

weiterverfolgen<br />

Vimbuch<br />

V-01 W Am Kirchweg 2,1 x (grün) 2,1<br />

V-02 W Westlich Oberhof/Rehbühn 2,94 x (rot) 2,94<br />

V-03<br />

W Östliche Verlängerung<br />

Kirchspielweg 0,93 (grün) 0,93<br />

V-04 M Westlich Weinbrennerstraße 2,37 (orange) 2,37<br />

V-05 M Südlich Krämergasse 0,58 (orange) 0 0 0,58<br />

Summe 8,92 3,03 5,31 0,58<br />

13.1.10 Weitenung<br />

Ort Nr. Name / Darstellung<br />

Maximale<br />

Größe ha<br />

Im FNP<br />

2001<br />

im<br />

Regionalplan<br />

Bewertung<br />

Geeignet<br />

und<br />

Übernahme<br />

Diskussion<br />

Nicht<br />

weiterverfolgen<br />

Weitenung<br />

W-01 W Brachfeld 3,49 x (grün) 3,49<br />

W-02 W Nördlich Plaulmatt 0,85 (rot) 0 0<br />

Summe 4,34 3,49 0<br />

- 47 -


13.1.11 Summe aller Flächen <strong>Bühl</strong> und Teilorte<br />

Ort<br />

untersuchte Fläche<br />

Größe ha<br />

Geeignet und<br />

Übernahme<br />

Diskussion<br />

Nicht weiterverfolgen<br />

<strong>Bühl</strong> + Oberweier 22,81 9,49 2,76<br />

Altschweier 5,66 2,54 1,22<br />

Balzhofen 3,47 0,47 0,43 0,87<br />

Eisental 17,6 3,63 5,57<br />

Moos 5,73 2,61 0,58 1,80<br />

Neusatz mit Waldmatt 7,71 0,15 3,48 3,19<br />

Oberbruch 4,36 0,41 1,00<br />

Vimbuch 8,92 3,03 5,31 0,58<br />

Weitenung 4,34 3,49 0,00<br />

Summe 80,60 25,82 20,35 6,44<br />

davon Zurücknahme 7,06<br />

Fazit:<br />

<strong>Die</strong> geeigneten und insbesondere von den Teilorten für ihre Entwicklung gewünschten Flächenausweisungen in <strong>Bühl</strong> liegen über den ermittelten<br />

Bedarfszahlen; im weiteren Verfahren sind die verbliebenen Flächen vertieft zu betrachten und ggf. zu reduzieren.<br />

- 48 -


13.2 Ottersweier<br />

Ort Nr. Name / Darstellung<br />

Maximale<br />

Größe ha<br />

Im FNP<br />

2001<br />

im<br />

Regionalplan<br />

Bewertung<br />

OTW-01 W Lindenbuckel-Falkenreben 4,38 x x Ü (grau) 4,38<br />

Geeignet<br />

und<br />

Übernahme<br />

Diskussion<br />

Nicht<br />

weiterverfolgen<br />

Ottersweier<br />

mit<br />

Unzhurst<br />

OTW-02 W Oberbühn 4,37 x (tlw.) x Ü (grün) 4,37<br />

OTW-03 W Lind.-Falk. Erweiterung. 1,06 x x Ü (grau) 1,06<br />

OTW-04 W Geiersbühn 1,95 x R/Ü (grau) 0,68<br />

OTW-05 W Oberes Rötzenfeld 1,22 x x Ü (grau) 1,22<br />

(OTW-06 GB Südlich Tanzbühl 2 1,00) (grün (1,00)<br />

OTW-07 M Lindenhof 0,87 (orange) 0,87<br />

OTW-08 M Südwestlich Hatzenweier 2,51 x (rot) 0 0<br />

OTW-09 W Zell 3,08 x (rot) 0 0<br />

OTW-10 W Südlich Tanzbühl 1 2,68 x (tlw.) (rot) 2,68<br />

OTW-11 W Südlich Tanzbühl 3 1,47 (rot) 0 0<br />

Summe 23,59 11,71 3,55<br />

Fazit:<br />

<strong>Die</strong> Flächenausweisungen in Ottersweier liegen über den ermittelten Bedarfszahlen; vor dem Hintergrund des langen Prognosezeitraums bis 2030 ist<br />

diese Überschreitung akzeptabel, zumal die beiden großen Baugebiete OTW 1 und OTW 2 städtebaulich richtig angeordnet sind und sich die übrige<br />

Entwicklung bevorzugt auf die Innenentwicklung konzentriert. <strong>Die</strong> Fläche OTW 10 in Diskussion ist städtebaulich bedingt geeignet und wird im<br />

weiteren Verfahren geprüft.<br />

- 49 -


14. Materialien<br />

Für die Berechnungen und Überlegungen wurden folgende Quellen und Unterlagen<br />

zugrunde gelegt:<br />

• Fachgespräche mit den Verwaltungen in <strong>Bühl</strong> und Ottersweier<br />

• Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong>-Ottersweier<br />

• www.statistik-bw.de/Regionaldaten; Internetseite des Statistischen Landesamt<br />

Baden-Württemberg<br />

• Pressemitteilung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg vom<br />

24.01.2011: Mit der Zahl der Privathaushalte wird auch der Bedarf an Wohnungen<br />

sinken<br />

• Statistische Monatshefte Baden-Württemberg, 03/2011: Regionale<br />

Wohnbedarfsvorausrechnung Baden-Württemberg bis 2030, Hrsg. Statistisches<br />

Landesamt Baden-Württemberg<br />

• Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs. 2 BauGB,<br />

Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, 01.01.2009<br />

• Baulückenerhebung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und die Gemeinde Ottersweier, Stand:<br />

Mai/August 2012<br />

• Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg<br />

• Regionalplan Mittlerer Oberrhein vom 13.März 2002, Stand Juli 2006<br />

15. Abbildungen<br />

Abb. 1: Vorliegende Prognosen<br />

Abb. 2: <strong>Bühl</strong>: Tatsächliche Bevölkerungsentwicklung in Zeitabschnitten<br />

Abb. 3: Ottersweier: Tatsächliche Bevölkerungsentwicklung in Zeitabschnitten<br />

Abb. 4: Verteilung der prognostizierten Einwohnerzahlen für <strong>Bühl</strong><br />

Abb. 5: Verteilung der prognostizierten Einwohnerzahlen für Ottersweier<br />

Abb. 6: Ermittelter Brutto-Flächenbedarf auf der Grundlage des fiktiven<br />

Einwohnerzuwachses<br />

Abb. 7: Zusammenstellung Baulückenerhebung 2012 für <strong>Bühl</strong><br />

Abb. 8 Zusammenstellung Baulückenerhebung 2012 für Ottersweier<br />

Abb. 9: Baulücken und Potentialflächen: Reserven im Planungszeitraum bis 2030<br />

Abb. 10: Wohnungsbauflächen nach Wohnungsbedarfs-Vorausberechnung des Statistischen<br />

Landesamts 2011<br />

Abb. 11: Absoluter Bedarf an Wohnbauflächen<br />

Abb. 12: Zusammenfassung, Entwicklungskorridor<br />

- 50 -


B. Verfahren<br />

1. Aufstellungsbeschluss<br />

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong>-Ottersweier<br />

hat am 14.03.2006 beschlossen, den Flächennutzungsplan fortzuschreiben bzw. neu<br />

aufzustellen. <strong>Die</strong>ser Beschluss wurde am 15.08.2008 ortsüblich bekannt gemacht.<br />

2. Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

2.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

(wird ergänzt)<br />

3. Beteiligung der Behörden<br />

3.1 Frühzeitige Beteiligung<br />

(wird ergänzt)<br />

C. Umweltbericht (ist separat beigefügt)<br />

Der Umweltbericht (Hage + Hoppenstedt Partner Rottenburg am Neckar, Oktober 2012)<br />

ist separat beigefügt.<br />

- 51 -


Anlage 1: Steckbriefe geplante Wohnbau-, gemischte Bauflächen sowie sonstige<br />

Flächen<br />

1 - <strong>Bühl</strong> Kernstadt mit Kappelwindeck und Rittersbach<br />

2 - Altschweier<br />

3 - Balzhofen<br />

4 - Eisental<br />

5 - Moos<br />

6 - Neusatz<br />

7 - Oberbruch<br />

8 - Oberweier<br />

9 - Vimbuch<br />

10 - Weitenung<br />

11 - Ottersweier mit Unzhurst<br />

- 52 -


Anlage 2: Vorentwurf geplante Wohnbau-, gemischte Bauflächen sowie sonstige<br />

Flächen<br />

1 - <strong>Bühl</strong> Kernstadt mit Kappelwindeck und Rittersbach (2 Pläne)<br />

2 - Altschweier<br />

3 - Balzhofen<br />

4 - Eisental<br />

5 - Moos<br />

6 - Neusatz mit Waldmatt (2 Pläne)<br />

7 - Oberbruch<br />

8 - Oberweier<br />

9 - Vimbuch<br />

10 - Weitenung<br />

11 - Ottersweier<br />

12- Unzhurst<br />

- 53 -


B 07<br />

Hohbosch/Brombach/Langacker


Westlich Unterhauptfeld


Südlich Unterhauptfeld


Östlich Unterhauptfeld


Gebersbergstraße


Lindenbuckel-Falkenreben<br />

Steckbriefe Ottersweier<br />

OTW 01 Lindenbuckel- Falkenreben<br />

- Städtebaulich richtig angeordnet<br />

- Bebauungsplanverfahren abgeschlossen


Steckbriefe Ottersweier<br />

OTW 02 Oberbühn:<br />

- Städtebaulich richtig angeordnet<br />

- Bebauungsplanverfahren<br />

abgeschlossen


Steckbriefe Ottersweier<br />

Lindenbuckel-Falkenreben


Steckbriefe Ottersweier


Steckbriefe Ottersweier


Steckbriefe Ottersweier<br />

06 Südl. Tanzbühl 2


Steckbriefe Ottersweier


Steckbriefe Ottersweier<br />

OTW 08 Südwestlich Hatzenweier:<br />

-Lage an B3,<br />

-Entfernung zu Ortskern,<br />

-Obstwiesen<br />

->Fläche nicht geeignet aus<br />

fachlicher Sicht


Steckbriefe Ottersweier


Steckbriefe Ottersweier<br />

Südl. Tanzbühl 1


Steckbriefe Ottersweier<br />

OTW 11 Südlich Tanzbühl 3:<br />

- Schwierige Erschließung<br />

außerhalb OD<br />

->Fläche nicht geeignet aus<br />

fachlicher Sicht

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