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und Drittmittelprojekten zu - Universität Salzburg

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3. Budgetplanung<br />

3.1 Wie sollen Personalkosten in <strong>Drittmittelprojekten</strong> kalkuliert<br />

werden?<br />

Es gibt nur bei einigen großen Fördergebern genaue Vorgaben<br />

für die Kalkulation von Personalkosten in <strong>Drittmittelprojekten</strong>.<br />

Der Wissenschaftsfonds (FWF) gibt genaue<br />

Beträge für die Kalkulation vor die im Internet verfügbar<br />

sind), die Europäische Union verlangt, auch sonst übliche<br />

Personalkostensätze <strong>zu</strong> verwenden (<strong>zu</strong>r Kostenkalkulation<br />

in EU-Projekten finden Sie auf unserer Website weitere Informationen).<br />

Bitte achten Sie aber immer darauf, dass bei<br />

Personalkosten nicht nur das Dienstnehmerbrutto (d.h. Nettogehalt<br />

sowie vom Dienstnehmer <strong>zu</strong> tragende Steuern <strong>und</strong><br />

Sozialversicherungsbeiträge), sondern auch die Dienstgeberbeiträge<br />

<strong>zu</strong> kalkulieren sind. Genaue Auskünfte <strong>zu</strong>r Höhe<br />

dieser Beiträge erteilt die Serviceeinrichtung Personal. Zu<br />

den Personalkosten siehe auch Frage 9.2.<br />

3.2 Was passiert, wenn ein Drittmittelgeber nur einen Teil der<br />

Projektkosten zahlt?<br />

Einige große Fördergeber zahlen je nach Förderprogramm<br />

nicht alle der an der Universität bei der Durchführung eines<br />

Drittmittelprojekts entstehenden Kosten, sondern verlangen,<br />

dass die Universität einen mehr oder weniger großen Anteil<br />

der Projektkosten selbst finanziert. Dieser Eigenanteil der<br />

Universität kann (<strong>und</strong> muss) in der Regel durch Sachleistungen<br />

(d.h. „In-Kind-Leistungen“) erbracht werden. Dies<br />

geschieht etwa durch die Einrechnung (<strong>und</strong> Abrechnung)<br />

der Arbeitszeit von Universitätsangehörigen, die im Projekt<br />

mitarbeiten, aber nicht durch das Projekt finanziert werden.<br />

In einzelnen Förderprogrammen muss der Eigenanteil der<br />

Universität durch Geldleistungen erbracht werden. Bitte<br />

wenden Sie sich bei solchen Kostenkalkulationen im Zweifel<br />

bitte an das Büro des Rektorats - Controlling.<br />

3.3 Was sind „Overheads“ <strong>und</strong> „indirekte Kosten“?<br />

Fast alle Drittmittelgeber verlangen von der Universität eine<br />

mehr oder weniger genaue Kalkulation der bei der Durchführung<br />

eines Drittmittelprojekts anfallenden Kosten. Dabei<br />

werden häufig nur die sogenannten direkten Kosten kalkuliert,<br />

womit Ausgaben gemeint sind, die dem Projekt klar <strong>zu</strong>rechenbar<br />

sind. Das umfasst etwa Personalkosten, Kosten<br />

für die Anschaffung von Gegenständen, Geräten <strong>und</strong> Verbrauchsmaterial<br />

sowie Reisekosten. Daneben entstehen<br />

aber bei der Durchführung von <strong>Drittmittelprojekten</strong> an der<br />

Universität auch weitere, sogenannte indirekte Kosten, die<br />

häufig auch als Gemeinkosten bezeichnet werden. Solche<br />

indirekten Kosten betreffen Leistungen der Universität, die<br />

nicht unmittelbar in Hinblick auf das Projekt entstehen, aber<br />

dem Projekt dennoch, <strong>zu</strong>mindest anteilig, <strong>zu</strong>gerechnet werden<br />

können. Dies betrifft etwa Kosten für die räumliche Infrastruktur,<br />

für Verwaltungsdienstleistungen, für IKT-Infrastruktur<br />

etc. Diese Kosten werden in <strong>Drittmittelprojekten</strong> durch<br />

den universitären Kostenersatz abgedeckt, der im Gr<strong>und</strong>satz<br />

bei jedem Drittmittelprojekt einkalkuliert werden muss.<br />

Einige Drittmittelgeber zahlen <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> den kalkulierten<br />

direkten Kosten einen pauschalen Betrag („Overhead“), der<br />

die der Universität entstehenden indirekten Kosten abdecken<br />

soll. Zum Kostenersatz der Universität siehe im Detail<br />

Abschnitt 8.<br />

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