und Drittmittelprojekten zu - Universität Salzburg
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3. Budgetplanung<br />
3.1 Wie sollen Personalkosten in <strong>Drittmittelprojekten</strong> kalkuliert<br />
werden?<br />
Es gibt nur bei einigen großen Fördergebern genaue Vorgaben<br />
für die Kalkulation von Personalkosten in <strong>Drittmittelprojekten</strong>.<br />
Der Wissenschaftsfonds (FWF) gibt genaue<br />
Beträge für die Kalkulation vor die im Internet verfügbar<br />
sind), die Europäische Union verlangt, auch sonst übliche<br />
Personalkostensätze <strong>zu</strong> verwenden (<strong>zu</strong>r Kostenkalkulation<br />
in EU-Projekten finden Sie auf unserer Website weitere Informationen).<br />
Bitte achten Sie aber immer darauf, dass bei<br />
Personalkosten nicht nur das Dienstnehmerbrutto (d.h. Nettogehalt<br />
sowie vom Dienstnehmer <strong>zu</strong> tragende Steuern <strong>und</strong><br />
Sozialversicherungsbeiträge), sondern auch die Dienstgeberbeiträge<br />
<strong>zu</strong> kalkulieren sind. Genaue Auskünfte <strong>zu</strong>r Höhe<br />
dieser Beiträge erteilt die Serviceeinrichtung Personal. Zu<br />
den Personalkosten siehe auch Frage 9.2.<br />
3.2 Was passiert, wenn ein Drittmittelgeber nur einen Teil der<br />
Projektkosten zahlt?<br />
Einige große Fördergeber zahlen je nach Förderprogramm<br />
nicht alle der an der Universität bei der Durchführung eines<br />
Drittmittelprojekts entstehenden Kosten, sondern verlangen,<br />
dass die Universität einen mehr oder weniger großen Anteil<br />
der Projektkosten selbst finanziert. Dieser Eigenanteil der<br />
Universität kann (<strong>und</strong> muss) in der Regel durch Sachleistungen<br />
(d.h. „In-Kind-Leistungen“) erbracht werden. Dies<br />
geschieht etwa durch die Einrechnung (<strong>und</strong> Abrechnung)<br />
der Arbeitszeit von Universitätsangehörigen, die im Projekt<br />
mitarbeiten, aber nicht durch das Projekt finanziert werden.<br />
In einzelnen Förderprogrammen muss der Eigenanteil der<br />
Universität durch Geldleistungen erbracht werden. Bitte<br />
wenden Sie sich bei solchen Kostenkalkulationen im Zweifel<br />
bitte an das Büro des Rektorats - Controlling.<br />
3.3 Was sind „Overheads“ <strong>und</strong> „indirekte Kosten“?<br />
Fast alle Drittmittelgeber verlangen von der Universität eine<br />
mehr oder weniger genaue Kalkulation der bei der Durchführung<br />
eines Drittmittelprojekts anfallenden Kosten. Dabei<br />
werden häufig nur die sogenannten direkten Kosten kalkuliert,<br />
womit Ausgaben gemeint sind, die dem Projekt klar <strong>zu</strong>rechenbar<br />
sind. Das umfasst etwa Personalkosten, Kosten<br />
für die Anschaffung von Gegenständen, Geräten <strong>und</strong> Verbrauchsmaterial<br />
sowie Reisekosten. Daneben entstehen<br />
aber bei der Durchführung von <strong>Drittmittelprojekten</strong> an der<br />
Universität auch weitere, sogenannte indirekte Kosten, die<br />
häufig auch als Gemeinkosten bezeichnet werden. Solche<br />
indirekten Kosten betreffen Leistungen der Universität, die<br />
nicht unmittelbar in Hinblick auf das Projekt entstehen, aber<br />
dem Projekt dennoch, <strong>zu</strong>mindest anteilig, <strong>zu</strong>gerechnet werden<br />
können. Dies betrifft etwa Kosten für die räumliche Infrastruktur,<br />
für Verwaltungsdienstleistungen, für IKT-Infrastruktur<br />
etc. Diese Kosten werden in <strong>Drittmittelprojekten</strong> durch<br />
den universitären Kostenersatz abgedeckt, der im Gr<strong>und</strong>satz<br />
bei jedem Drittmittelprojekt einkalkuliert werden muss.<br />
Einige Drittmittelgeber zahlen <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> den kalkulierten<br />
direkten Kosten einen pauschalen Betrag („Overhead“), der<br />
die der Universität entstehenden indirekten Kosten abdecken<br />
soll. Zum Kostenersatz der Universität siehe im Detail<br />
Abschnitt 8.<br />
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