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und Drittmittelprojekten zu - Universität Salzburg

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6. Abrechnungen in <strong>Drittmittelprojekten</strong><br />

6.1 Wer ist für Projektabrechnungen verantwortlich?<br />

Die Abrechnung von <strong>Drittmittelprojekten</strong> <strong>und</strong> die Erstellung<br />

von Verwendungsnachweisen ist Aufgabe der Leiterin bzw.<br />

des Leiters des Projekts. Sie bzw. er ist inhaltlich für die<br />

Durchführung des Projekts verantwortlich, damit korrespondiert<br />

die Verantwortung für die finanziell ordnungsgemäße<br />

Abwicklung des Projekts, die nicht delegiert werden kann.<br />

Die Inanspruchnahme von Hilfe bei der Erstellung von Projektabrechnungen<br />

(siehe Frage 6.2) bleibt natürlich unbenommen.<br />

6.2 Wer kann mir bei Projektabrechnungen helfen?<br />

Die Abrechnung von <strong>Drittmittelprojekten</strong> kann eine komplizierte<br />

<strong>und</strong> mitunter nervenaufreibende Angelegenheit sein.<br />

Verschiedene große Fördergeber haben sehr unterschiedliche<br />

Vorstellungen darüber, wie Abrechnungen aus<strong>zu</strong>sehen<br />

haben, welche Ausgaben abgerechnet werden dürfen <strong>und</strong><br />

welche nicht. Außerdem muss die Mittelverwendung mitunter<br />

relativ rasch abgerechnet werden, was Zeitdruck verursacht.<br />

Wenn Sie Hilfe oder Unterstüt<strong>zu</strong>ng bei Projektabrechnungen<br />

(z.B. SAP-Ausdrucke) benötigen, können Sie sich<br />

an das Büro des Rektorats - Controlling wenden. Für Fragen<br />

<strong>zu</strong>r Projektbuchhaltung können Sie sich auch an das Büro<br />

des Rektorats - Rechnungswesen wenden.<br />

6.3 Wer unterschreibt in EU-Projekten die Abrechnungen<br />

(„Form C“)?<br />

Bei den derzeit von der EU verwendeten Abrechnungsformularen,<br />

die als „Form C“ bezeichnet werden, müssen zwei<br />

Personen unterschreiben. Zum einen diejenige Person, die<br />

inhaltlich für die Arbeit der Universität <strong>Salzburg</strong> im Projekt<br />

verantwortlich ist. Dies ist stets die Leiterin bzw. der Leiter<br />

des Projekts an der Universität. Zum anderen muss auch<br />

eine Person unterschreiben, die für die finanzielle Gebarung<br />

der Universität verantwortlich ist <strong>und</strong> die Universität nach<br />

außen rechtsgültig vertreten darf. Dies ist der Rektor, dessen<br />

Unterschrift Sie über das Büro des Rektorats - Rechnungswesen<br />

erhalten.<br />

6.4 Darf in EU-Projekten Mehrwertsteuer abgerechnet<br />

werden?<br />

In so gut wie allen von der Europäischen Union geförderten<br />

<strong>Drittmittelprojekten</strong> darf Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)<br />

nie als Projektausgabe abgerechnet werden. Das bedeutet,<br />

dass Mehrwertsteuer, die bei der Anschaffung von Anlagegütern<br />

(z.B. Geräte), Sachmitteln (z.B. Verbrauchsmaterial)<br />

oder bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen (z.B. Reisekosten)<br />

angefallen ist, im Prinzip nicht aus den Projektmitteln<br />

finanziert werden darf. Zur Finanzierung dieser Kosten<br />

kann in manchen Projekten der Overhead herangezogen<br />

werden, in Projekten des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms<br />

kann hierfür beim B<strong>und</strong>esministerium für Wissenschaft<br />

<strong>und</strong> Forschung eine nationale Zusatzfinanzierung beantragt<br />

werden. Werden in <strong>Drittmittelprojekten</strong> Waren oder<br />

Leistungen aus dem EU-Ausland bezogen, ist bei der Bestellung<br />

die UID-Nummer der Universität (ATU 57532824)<br />

an<strong>zu</strong>geben <strong>und</strong> erhält die Universität eine Nettorechnung, in<br />

der keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. In solchen Fällen<br />

hat die Universität <strong>zu</strong>sätzlich Erwerbssteuer nach den<br />

in Österreich geltenden Mehrwertsteuersätzen ab<strong>zu</strong>führen.<br />

6.5 Wie erstelle ich Rechnungen in <strong>Drittmittelprojekten</strong>?<br />

Häufig verlangen Auftrag- oder Fördergeber, dass die Universität<br />

in <strong>Drittmittelprojekten</strong> Rechnungen an sie stellt, um<br />

die Überweisung der Drittmittel <strong>zu</strong> veranlassen. Aufgr<strong>und</strong><br />

steuerrechtlicher Vorgaben dürfen solche Rechnungen sowohl<br />

bei Projekten nach § 27 UG als auch bei Ad-Personam-<br />

Projekten (d.h. Projekten nach § 26 UG) nicht von den Projektleiterinnen<br />

oder Projektleitern erstellt werden, sondern<br />

müssen vielmehr zentral vom Büro des Rektorats - Rechnungswesen<br />

gestellt werden. Bitte wenden Sie sich hier<strong>zu</strong><br />

an das Büro des Rektorats - Rechnungswesen, das aufgr<strong>und</strong><br />

Ihrer Daten solche Rechnungen gerne erstellen wird.<br />

6.6 Was ist ein „Audit“?<br />

Bestimmte Fördergeber schreiben vor, dass die Empfänger<br />

ihrer Fördermittel unter bestimmten Umständen durch einen<br />

unabhängigen Wirtschaftsprüfer nachweisen müssen, dass<br />

sie die Richtlinien des Fördergebers für die Verwendung der<br />

Drittmittel eingehalten haben. Die Prüfung der Mittelverwendung<br />

durch externe Wirtschaftsprüfer wird als „(Financial)<br />

Audit“ bezeichnet. Zu den Fördergebern, die Audits verlangen,<br />

gehört vor allem die Europäische Union, daneben wird<br />

auch in bestimmten österreichischen Förderprogramm (z.B.<br />

GEN-AU-Programm) die Durchführung von Audits verlangt.<br />

Nach Durchführung eines Audits erstellt der Wirtschaftsprüfer<br />

ein Zertifikat über das Audit („Audit Certificate“), das dem<br />

Fördergeber vor<strong>zu</strong>legen ist.<br />

6.7 Was geschieht mit nicht verbrauchten Drittmitteln?<br />

Für den Umgang mit nicht verbrauchten Drittmitteln gelten<br />

die vom jeweiligen Auftrag- oder Fördergeber aufgestellten<br />

Regeln. Bei <strong>Drittmittelprojekten</strong>, die vom Wissenschaftsfonds<br />

FWF, vom Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank<br />

<strong>und</strong> von der Deutschen Forschungsgemeinschaft<br />

(DFG) gefördert werden, kann im Falle nicht verbrauchter<br />

Drittmittel um eine kostenneutrale Projektverlängerung angesucht<br />

werden. Bei anderen Förder- oder Auftraggebern<br />

kann es <strong>zu</strong> einer Rückförderung nicht verbrauchter Drittmittel<br />

kommen. In einigen Fällen schließlich kann es möglich<br />

sein, nicht verbrauchte Drittmittel frei für Zwecke von Wissenschaft<br />

<strong>und</strong> Forschung <strong>zu</strong> verwenden.<br />

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