und Drittmittelprojekten zu - Universität Salzburg
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7. Was geschieht mit den Ergebnissen von <strong>Drittmittelprojekten</strong><br />
7.1 Wem gehören Ergebnisse von <strong>Drittmittelprojekten</strong>?<br />
Ein Drittmittelprojekt kann diverse wissenschaftliche Erkenntnisse<br />
<strong>und</strong> Ergebnisse hervorbringen. Diese Ergebnisse<br />
sind in der Regel Gegenstand rechtlicher Bestimmungen<br />
<strong>und</strong> zählen <strong>zu</strong>m „Geistigen Eigentum“. Die Rechte an den<br />
Ergebnissen können denjenigen Personen <strong>zu</strong>stehen, die<br />
die Arbeiten durchgeführt haben, bei denen die Ergebnisse<br />
entwickelt wurden. Sie können aber auch der Universität<br />
oder externen Parteien <strong>zu</strong>stehen, die an der Durchführung<br />
des Projekts beteiligt sind (z.B. Unternehmen, andere Forschungseinrichtungen).<br />
Wie es konkret um die Verteilung<br />
der Rechte steht, kann nur im Einzelfall ermittelt <strong>und</strong> entschieden<br />
werden.<br />
7.2 Was ist bei <strong>Drittmittelprojekten</strong> mit Unternehmen <strong>zu</strong><br />
beachten?<br />
Wenn Drittmittelprojekte gemeinsam mit Unternehmen<br />
durchgeführt werden, wollen die Unternehmen sehr häufig<br />
von der Universität Rechte an den Ergebnissen des Projekts<br />
erhalten. Dies ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich, allerdings darf die<br />
Universität solche Rechte nicht kostenlos oder <strong>zu</strong>m Selbstkostenpreis<br />
abgeben. Vielmehr muss die Universität marktkonforme<br />
Entgelte für die Übertragung der Rechte an Projektergebnissen<br />
verlangen, in denen ein Gewinnaufschlag<br />
inkludiert ist. Einzelheiten <strong>zu</strong> den Bedingungen der Übertragung<br />
von Rechten an Projektergebnissen an Dritte <strong>und</strong> <strong>zu</strong>r<br />
Ermittlung solcher Entgelte werden bei der nächsten Überarbeitung<br />
der Richtlinien des Rektorats über die Verwertung<br />
von geistigem Eigentum an der Universität <strong>Salzburg</strong> in<br />
diese Richtlinien aufgenommen werden. Bis dahin wenden<br />
Sie sich für Fragen <strong>zu</strong> diesem Thema bitte an das Büro des<br />
Rektorats - Abteilung für Forschungsförderung.<br />
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