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und Drittmittelprojekten zu - Universität Salzburg

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7. Was geschieht mit den Ergebnissen von <strong>Drittmittelprojekten</strong><br />

7.1 Wem gehören Ergebnisse von <strong>Drittmittelprojekten</strong>?<br />

Ein Drittmittelprojekt kann diverse wissenschaftliche Erkenntnisse<br />

<strong>und</strong> Ergebnisse hervorbringen. Diese Ergebnisse<br />

sind in der Regel Gegenstand rechtlicher Bestimmungen<br />

<strong>und</strong> zählen <strong>zu</strong>m „Geistigen Eigentum“. Die Rechte an den<br />

Ergebnissen können denjenigen Personen <strong>zu</strong>stehen, die<br />

die Arbeiten durchgeführt haben, bei denen die Ergebnisse<br />

entwickelt wurden. Sie können aber auch der Universität<br />

oder externen Parteien <strong>zu</strong>stehen, die an der Durchführung<br />

des Projekts beteiligt sind (z.B. Unternehmen, andere Forschungseinrichtungen).<br />

Wie es konkret um die Verteilung<br />

der Rechte steht, kann nur im Einzelfall ermittelt <strong>und</strong> entschieden<br />

werden.<br />

7.2 Was ist bei <strong>Drittmittelprojekten</strong> mit Unternehmen <strong>zu</strong><br />

beachten?<br />

Wenn Drittmittelprojekte gemeinsam mit Unternehmen<br />

durchgeführt werden, wollen die Unternehmen sehr häufig<br />

von der Universität Rechte an den Ergebnissen des Projekts<br />

erhalten. Dies ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich, allerdings darf die<br />

Universität solche Rechte nicht kostenlos oder <strong>zu</strong>m Selbstkostenpreis<br />

abgeben. Vielmehr muss die Universität marktkonforme<br />

Entgelte für die Übertragung der Rechte an Projektergebnissen<br />

verlangen, in denen ein Gewinnaufschlag<br />

inkludiert ist. Einzelheiten <strong>zu</strong> den Bedingungen der Übertragung<br />

von Rechten an Projektergebnissen an Dritte <strong>und</strong> <strong>zu</strong>r<br />

Ermittlung solcher Entgelte werden bei der nächsten Überarbeitung<br />

der Richtlinien des Rektorats über die Verwertung<br />

von geistigem Eigentum an der Universität <strong>Salzburg</strong> in<br />

diese Richtlinien aufgenommen werden. Bis dahin wenden<br />

Sie sich für Fragen <strong>zu</strong> diesem Thema bitte an das Büro des<br />

Rektorats - Abteilung für Forschungsförderung.<br />

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