Ingenieurkammer Niedersachsen - Fachverlag Schiele & Schön
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INGENIEURNACHRICHTEN l DEUTSCHES INGENIEURBLATT – NIEDERSACHSEN l 9 / 2013<br />
schwiegenheitspflicht und die Grundsätze<br />
der Entbindung von der Verschwiegenheit<br />
hinweisen (Aussagegenehmigung).<br />
Bei Gerichtsgutachten<br />
wird die Tätigkeit des Sachverständigen<br />
durch das Gericht bestimmt (§ 404a<br />
ZPO Zivilprozessordnung). Es kann ihm<br />
für Art und Umfang seiner Tätigkeit<br />
Weisungen erteilen. Soweit es erforderlich<br />
ist, bestimmt das Gericht, in welchem<br />
Umfang der Sachverständige zur<br />
Aufklärung der Beweisfrage befugt ist,<br />
inwieweit er mit den Parteien in Verbindung<br />
treten darf und wann er ihnen<br />
die Teilnahme an seinen Ermittlungen<br />
zu gestatten hat.<br />
Das Augenmerk weiter auf den Gutachtenvertrag<br />
gelenkt, ging Rechtsanwalt<br />
Graf abschließend auf Vertragsregularien<br />
ein. Im Rahmen der Vertragsautonomie<br />
ist dem Sachverständigen<br />
in jedem Falle zu raten, so Rechtsanwalt<br />
Graf, im Gutachtenauftrag Auftragslage<br />
und -inhalt genauestens zu<br />
definieren und so unvollständige oder<br />
fehlerhafte Aufgabenfehler auszuschließen.<br />
Alle Vereinbarungen sollten<br />
schriftlich, vollständig und umfassend<br />
dokumentiert sein. Entsprechend gilt,<br />
den erteilten Gutachtenauftrag detailliert<br />
zu beschreiben und auch darauf<br />
hinzuweisen, dass der Erfolg der Tätigkeit<br />
unter Beachtung der für Sachverständige<br />
geltenden berufsrechtlichen<br />
Verpflichtungen zu erbringen ist. In jedem<br />
Falle sei die Hinzuziehung weiterer,<br />
notwendiger Sachverständiger, die<br />
Aufnahme sonstiger Aktivitäten wie die<br />
Einsicht von Akten, Fahrtkosten oder<br />
labortechnischer Untersuchungen zu<br />
dokumentieren, ebenso Pflichten des<br />
Auftraggebers wie beispielsweise Aushändigung<br />
von Unterlagen, Betretungs-<br />
und Untersuchungsrecht oder<br />
eine notwendige Regelung zu Bauteilöffnungen.<br />
Auch auf klare Vergütungsabreden<br />
und den Zeitraum für die Erbringung<br />
ihrer Leistung sollten sich die<br />
Sachverständigen vertraglich festlegen<br />
und Regelungen vorsehen, wonach<br />
Zeitüberschreitungen gegebenenfalls<br />
vorbehalten bleiben.<br />
Viele Besucher zeigten wieder ungebrochenes Interesse am Sachverständigentag.<br />
Von Visionen, neuen Flugzeugtypen<br />
und Formen des Fliegens berichtete<br />
dann Univ.-Prof. Dr.-Ing. Volker<br />
Gollnick, Institut für Lufttransportsysteme<br />
Deutsches Zentrum für Luft- und<br />
Raumfahrt, Hamburg in seinem Vortrag<br />
Flugzeuge und Luftfahrttechnologien<br />
2050 – technische Herausforderungen<br />
durch die Sachverständigenbrille.<br />
Ein- und Ausblicken in die<br />
Forschungstätigkeiten zeigten, dass die<br />
Faszination Fliegen und der ungebrochene<br />
Trend im Flugverkehr unmittelbar<br />
miteinander verknüpft sind. Rund<br />
7 300 Mitarbeiter an 29 Forschungsinstituten<br />
und wissenschaftlichen Einrichtungen<br />
der 13 Standorte des Deutschen<br />
Zentrum für Luft- und Raumfahrt<br />
(DLR) stellen sich den Zukunftsfragen<br />
und sind damit beschäftigt, den Luftverkehr<br />
nicht nur sicherer und verlässlicher,<br />
sondern auch umweltbewusster<br />
und wirtschaftlicher zu machen. Trotz<br />
unterschiedlicher Krisen in den vergangenen<br />
Jahrzehnten ist bis in das Jahr<br />
2050 von steigenden Wachstumserwartungen<br />
auszugehen, rechnete Prof.<br />
Gollnick den Zuhörern vor. Die Luftfahrtindustrie<br />
erwarte mindestens bis<br />
2030 ein globales Wachstum von etwa<br />
4,8 % in den Passagierbewegungen,<br />
wobei die Mobilität in den asiatischen<br />
Wachstumsregionen rapide mit der<br />
wirtschaftlichen Entwicklung wächst.<br />
Technisch gesehen erfüllten die aktuellen,<br />
von den europäischen wie amerikanischen<br />
Flugzeugherstellern auf dem<br />
Markt angebotenen Kurz- und Langstreckenflugzeugtypen<br />
die derzeit an<br />
sie gestellten Herausforderungen, berichtete<br />
Prof. Gollnick. In den kommenden<br />
20 Jahren sei erwartungsgemäß<br />
nicht damit zu rechnen, dass in der zivilen<br />
Luftfahrt grundsätzlich neue Flugzeugtypen<br />
den Himmel eroberten, so<br />
sein Blick in die nahe Zukunft. Die Entwicklungen<br />
der Forschungsinstitute<br />
konzentrierten sich vielmehr darauf,<br />
Energieverbräuche und -versorgungen<br />
durch qualitative Verbesserung der<br />
Konstruktionen, Bauweisen und der<br />
Antriebstechniken sowie den Einsatz alternativer<br />
Bioenergien oder neuer Energieträger<br />
weiter zu optimieren.<br />
Am Himmel nix Neues – Prof. Gollnick.<br />
In Bereichen der Materialeffizienz sei<br />
man technologisch weit fortgeschritten.<br />
Bereits heute bestehen rund 53 %<br />
des Materialeinsatzes an Flugzeugen<br />
aus Faserverbundstoffen, die durch<br />
enorme Reduzierung des Gewichtspotentials<br />
zu erheblichen Energieeinsparungen,<br />
reduzierten Kerosinverbräuchen<br />
und Verbesserungen auch in den<br />
Co 2 - und NOx-Emissionen führten.<br />
Auch sind neue Formen des Fliegens<br />
schon heute darauf ausgerichtet, den<br />
Lärmschutz zu verbessern, die Lärmteppiche<br />
am Boden weiter zu vermindern.<br />
Deutliches Reduktionspotential sei weiterhin<br />
in den Triebwerkstechnologien<br />
zu erreichen, wo ein physikalisches Po-<br />
Diese pdf-Datei wurde erstellt von <strong>Fachverlag</strong> <strong>Schiele</strong> & <strong>Schön</strong> GmbH, 9 / 2013.<br />
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