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Ingenieurkammer Niedersachsen - Fachverlag Schiele & Schön

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INGENIEURNACHRICHTEN l DEUTSCHES INGENIEURBLATT – NIEDERSACHSEN l 9 / 2013<br />

schwiegenheitspflicht und die Grundsätze<br />

der Entbindung von der Verschwiegenheit<br />

hinweisen (Aussagegenehmigung).<br />

Bei Gerichtsgutachten<br />

wird die Tätigkeit des Sachverständigen<br />

durch das Gericht bestimmt (§ 404a<br />

ZPO Zivilprozessordnung). Es kann ihm<br />

für Art und Umfang seiner Tätigkeit<br />

Weisungen erteilen. Soweit es erforderlich<br />

ist, bestimmt das Gericht, in welchem<br />

Umfang der Sachverständige zur<br />

Aufklärung der Beweisfrage befugt ist,<br />

inwieweit er mit den Parteien in Verbindung<br />

treten darf und wann er ihnen<br />

die Teilnahme an seinen Ermittlungen<br />

zu gestatten hat.<br />

Das Augenmerk weiter auf den Gutachtenvertrag<br />

gelenkt, ging Rechtsanwalt<br />

Graf abschließend auf Vertragsregularien<br />

ein. Im Rahmen der Vertragsautonomie<br />

ist dem Sachverständigen<br />

in jedem Falle zu raten, so Rechtsanwalt<br />

Graf, im Gutachtenauftrag Auftragslage<br />

und -inhalt genauestens zu<br />

definieren und so unvollständige oder<br />

fehlerhafte Aufgabenfehler auszuschließen.<br />

Alle Vereinbarungen sollten<br />

schriftlich, vollständig und umfassend<br />

dokumentiert sein. Entsprechend gilt,<br />

den erteilten Gutachtenauftrag detailliert<br />

zu beschreiben und auch darauf<br />

hinzuweisen, dass der Erfolg der Tätigkeit<br />

unter Beachtung der für Sachverständige<br />

geltenden berufsrechtlichen<br />

Verpflichtungen zu erbringen ist. In jedem<br />

Falle sei die Hinzuziehung weiterer,<br />

notwendiger Sachverständiger, die<br />

Aufnahme sonstiger Aktivitäten wie die<br />

Einsicht von Akten, Fahrtkosten oder<br />

labortechnischer Untersuchungen zu<br />

dokumentieren, ebenso Pflichten des<br />

Auftraggebers wie beispielsweise Aushändigung<br />

von Unterlagen, Betretungs-<br />

und Untersuchungsrecht oder<br />

eine notwendige Regelung zu Bauteilöffnungen.<br />

Auch auf klare Vergütungsabreden<br />

und den Zeitraum für die Erbringung<br />

ihrer Leistung sollten sich die<br />

Sachverständigen vertraglich festlegen<br />

und Regelungen vorsehen, wonach<br />

Zeitüberschreitungen gegebenenfalls<br />

vorbehalten bleiben.<br />

Viele Besucher zeigten wieder ungebrochenes Interesse am Sachverständigentag.<br />

Von Visionen, neuen Flugzeugtypen<br />

und Formen des Fliegens berichtete<br />

dann Univ.-Prof. Dr.-Ing. Volker<br />

Gollnick, Institut für Lufttransportsysteme<br />

Deutsches Zentrum für Luft- und<br />

Raumfahrt, Hamburg in seinem Vortrag<br />

Flugzeuge und Luftfahrttechnologien<br />

2050 – technische Herausforderungen<br />

durch die Sachverständigenbrille.<br />

Ein- und Ausblicken in die<br />

Forschungstätigkeiten zeigten, dass die<br />

Faszination Fliegen und der ungebrochene<br />

Trend im Flugverkehr unmittelbar<br />

miteinander verknüpft sind. Rund<br />

7 300 Mitarbeiter an 29 Forschungsinstituten<br />

und wissenschaftlichen Einrichtungen<br />

der 13 Standorte des Deutschen<br />

Zentrum für Luft- und Raumfahrt<br />

(DLR) stellen sich den Zukunftsfragen<br />

und sind damit beschäftigt, den Luftverkehr<br />

nicht nur sicherer und verlässlicher,<br />

sondern auch umweltbewusster<br />

und wirtschaftlicher zu machen. Trotz<br />

unterschiedlicher Krisen in den vergangenen<br />

Jahrzehnten ist bis in das Jahr<br />

2050 von steigenden Wachstumserwartungen<br />

auszugehen, rechnete Prof.<br />

Gollnick den Zuhörern vor. Die Luftfahrtindustrie<br />

erwarte mindestens bis<br />

2030 ein globales Wachstum von etwa<br />

4,8 % in den Passagierbewegungen,<br />

wobei die Mobilität in den asiatischen<br />

Wachstumsregionen rapide mit der<br />

wirtschaftlichen Entwicklung wächst.<br />

Technisch gesehen erfüllten die aktuellen,<br />

von den europäischen wie amerikanischen<br />

Flugzeugherstellern auf dem<br />

Markt angebotenen Kurz- und Langstreckenflugzeugtypen<br />

die derzeit an<br />

sie gestellten Herausforderungen, berichtete<br />

Prof. Gollnick. In den kommenden<br />

20 Jahren sei erwartungsgemäß<br />

nicht damit zu rechnen, dass in der zivilen<br />

Luftfahrt grundsätzlich neue Flugzeugtypen<br />

den Himmel eroberten, so<br />

sein Blick in die nahe Zukunft. Die Entwicklungen<br />

der Forschungsinstitute<br />

konzentrierten sich vielmehr darauf,<br />

Energieverbräuche und -versorgungen<br />

durch qualitative Verbesserung der<br />

Konstruktionen, Bauweisen und der<br />

Antriebstechniken sowie den Einsatz alternativer<br />

Bioenergien oder neuer Energieträger<br />

weiter zu optimieren.<br />

Am Himmel nix Neues – Prof. Gollnick.<br />

In Bereichen der Materialeffizienz sei<br />

man technologisch weit fortgeschritten.<br />

Bereits heute bestehen rund 53 %<br />

des Materialeinsatzes an Flugzeugen<br />

aus Faserverbundstoffen, die durch<br />

enorme Reduzierung des Gewichtspotentials<br />

zu erheblichen Energieeinsparungen,<br />

reduzierten Kerosinverbräuchen<br />

und Verbesserungen auch in den<br />

Co 2 - und NOx-Emissionen führten.<br />

Auch sind neue Formen des Fliegens<br />

schon heute darauf ausgerichtet, den<br />

Lärmschutz zu verbessern, die Lärmteppiche<br />

am Boden weiter zu vermindern.<br />

Deutliches Reduktionspotential sei weiterhin<br />

in den Triebwerkstechnologien<br />

zu erreichen, wo ein physikalisches Po-<br />

Diese pdf-Datei wurde erstellt von <strong>Fachverlag</strong> <strong>Schiele</strong> & <strong>Schön</strong> GmbH, 9 / 2013.<br />

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