weiterlesen... - Verband Deutscher Schullandheime eV
weiterlesen... - Verband Deutscher Schullandheime eV
weiterlesen... - Verband Deutscher Schullandheime eV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Informationsbrief des <strong>Verband</strong>es <strong>Deutscher</strong><br />
<strong>Schullandheime</strong> e. V.<br />
Muslimisches Mädchen muss<br />
zum Schwimmen<br />
Aus der Schulwirklichkeit wissen wir,<br />
dass oft muslimische Mädchen von<br />
ihren Eltern aus Glaubensgründen<br />
nicht am Schwimmunterricht<br />
teilnehmen dürfen, wenn gleichzeitig<br />
Jungs dabei sind. Das wirkt sich<br />
auch auf Schullandheimaufenthalte<br />
aus.<br />
So ist für manche Schulen, mit<br />
überwiegend muslimischen Schülern<br />
der Schwimmunterricht oder die<br />
Klassenreise gefährdet, wenn<br />
mehrere Schülerinnen nicht<br />
mitmachen dürfen. Dabei werden<br />
nur sieben Prozent der muslimischen<br />
Schülerinnen aus religiösen Gründen<br />
vom Schwimmunterricht, an dem<br />
Mädchen und Jungen teilnehmen,<br />
befreit. Für die meisten Schulen und<br />
für die meisten Muslime ist es also<br />
kein Problem.<br />
Das muss aber seit 30.06.2009 nicht<br />
mehr so sein, wenn die Schulen<br />
rechtzeitig vorsorgen. Am Dienstag<br />
hat das Oberverwaltungsgericht<br />
(OVG) für Nordrhein-Westfalen<br />
entschieden, dass ein Gymnasium<br />
bei der Aufnahme von neuen<br />
Schülern von den Eltern die<br />
Zustimmung zum<br />
Schwimmunterricht verlangen kann.<br />
Während des Aufnahmegesprächs in<br />
die Schule hat die Schulleiterin eine<br />
Mutter unterschreiben lassen, dass<br />
die Tochter zum Schwimmunterricht<br />
gehen darf. Laut einem<br />
Gerichtsurteil müssen sich die Eltern<br />
nun daran halten.<br />
Der konkrete Anlass: Die Mutter<br />
einer Elfjährigen hatte 2008<br />
während des Aufnahmegesprächs an<br />
einem Düsseldorfer Gymnasium<br />
unterschrieben, dass sie damit<br />
einverstanden sei, dass ihre Tochter<br />
am Schwimmunterricht mit Jungen<br />
und auch an mehrtägigen<br />
Klassenfahrten teilnimmt. Die<br />
Schulleiterin hatte dabei auch auf<br />
Wichtige Information<br />
die speziell für muslimische Frauen<br />
entwickelte Schwimmbekleidung<br />
hingewiesen. Ein knappes Jahr<br />
später wollten die Eltern dann doch<br />
durchsetzen, dass das Mädchen vom<br />
Schwimmunterricht befreit würde.<br />
Die Schulleiterin wies den Antrag der<br />
Eltern ab und das OVG gab ihr<br />
Recht.<br />
Begründet wird das Urteil unter<br />
anderem mit dem Schulprogramm.<br />
Wenn also koedukativer<br />
Schwimmunterricht, eine<br />
Klassenreise und der<br />
Sexualunterricht zum Programm<br />
gehören, sollten diese Angebote<br />
auch für alle Schülerinnen und<br />
Schüler verbindlich sein. Das Gericht<br />
meinte sogar, dass die Schulleitung<br />
auch außerhalb des Schulprogramms<br />
mit den Eltern verbindliche<br />
Erziehungsziele und -grundsätze<br />
vereinbaren könne.<br />
Es betrifft nicht viele Familien, die<br />
dadurch in einen Konflikt mit ihrem<br />
Glauben geraten. Und man kann<br />
ihnen diesen Konflikt zumuten,<br />
zumal es Badekleidung für<br />
Musliminnen gibt. Denn es geht<br />
nicht nur ums Schwimmen lernen,<br />
sondern zum Beispiel auch darum,<br />
dass die Kinder im Klassenverband<br />
dabei sind und damit in den<br />
Klassenverband und in unsere<br />
Gesellschaft integriert und nicht<br />
ausgegrenzt werden.<br />
Quelle: Parvin Sadigh, © ZEIT<br />
ONLINE, dpa, ps 1.7.2009 - 15:16<br />
Uhr<br />
slh 2009—Infobrief 2<br />
Seite 12