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Ausgabe 12 vom 22.03.2013 - Schwendi

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Seite 4 – 22.3.2013<br />

keine Beanstandung.<br />

II. Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs<br />

„Wasserversorgung <strong>Schwendi</strong>“ für das Wirtschaftsjahr<br />

2013<br />

Aufgrund der §§ 1 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes<br />

(EigBG) in Verbindung mit den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung<br />

(EigBVO) und der §§ 1<br />

und 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung<br />

<strong>Schwendi</strong>“ hat der Gemeinderat <strong>Schwendi</strong> am 25.<br />

Februar 2013 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr<br />

2013 wie folgt festgestellt:<br />

§ 1<br />

Wirtschaftsplan<br />

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit<br />

1. den Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n in Höhe von je<br />

1.305.800 €uro<br />

davon im<br />

- Erfolgsplan 497.800 €uro,<br />

- Vermögensplan 808.000 €uro;<br />

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

in Höhe von<br />

572.000 €uro;<br />

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

in Höhe von<br />

0 €uro.<br />

§ 2<br />

Kassenkredite<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf<br />

95.000 €uro<br />

festgesetzt.<br />

Das Landratsamt Biberach hat mit Erlass <strong>vom</strong> 11.03.2013,<br />

Aktenzeichen 11-030.31/902.41/923.22/ 923.61, die Gesetzmäßigkeit<br />

des Gemeinderatsbeschlusses <strong>vom</strong> 25.02.2013<br />

über die Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr<br />

2013 bestätigt.<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in<br />

Höhe von 572.000 €uro wurde nach § 87 Abs. 2 GemO<br />

genehmigt.<br />

Der in § 2 des Feststellungsbeschlusses festgesetzte<br />

Höchstbetrag der Kassenkredite mit 95.000 €uro ist genehmigungsfrei,<br />

da er 1/5 der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen<br />

in Höhe von 497.800,00 €uro nicht übersteigt (§<br />

89 Abs. 2 GemO).<br />

Die Prüfung des Wirtschaftsplanes und seiner Anlagen ergab<br />

keine rechtliche Beanstandung.<br />

III. Hinweise, Auslegung<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)<br />

oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen<br />

dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der<br />

Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde<br />

geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung<br />

begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />

Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an<br />

gültig zu Stande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der<br />

Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind,<br />

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO<br />

wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn<br />

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet hat oder die<br />

Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber<br />

der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts,<br />

der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach der Ziffer 2 geltend gemacht worden,<br />

so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist<br />

jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird hiermit<br />

gemäß § 81 Abs. 4 GemO öffentlich bekannt gemacht.<br />

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen liegt der<br />

Haushaltsplan 2013 mit dem Wirtschaftsplan 2013 der<br />

„Wasserversorgung <strong>Schwendi</strong>“ in der Zeit<br />

von Montag, 25. März 2013 bis<br />

Montag, 8. April 2013,<br />

je einschließlich, während der üblichen Dienststunden im<br />

Rathaus <strong>Schwendi</strong>, Biberacher Straße 1, 88477 <strong>Schwendi</strong>,<br />

zur Einsicht öffentlich aus.<br />

Bürgermeisteramt <strong>Schwendi</strong><br />

Günther Karremann<br />

Bürgermeister<br />

Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />

• Bekämpfung der Kriebelmücke entlang der<br />

Weihung<br />

Im Herbst vergangenen Jahres wurde an die Gemeinde der<br />

Wunsch herangetragen, entlang des Flußlaufes der Weihung<br />

auf Gemarkung Sießen im Wald die so genannte Kriebelmücke<br />

zu bekämpfen. Die Gemeinde hat daraufhin beim<br />

Landratsamt Biberach, Wasserwirtschaftsamt, einen entsprechenden<br />

Antrag gestellt, der in der vergangenen Woche<br />

genehmigt wurde.<br />

Das Umweltlabor Weber & Deschle aus Ammerbuch bei<br />

Tübingen ist von der Gemeinde beauftragt worden, die<br />

Bekämpfung mittels des biologischen Wirkstoffs Bti durchzuführen.<br />

Das Umweltlabor hat in der vergangenen Woche an 24 Stellen<br />

an der Weihung im Bereich Hörenhausen und Weihungszell<br />

den Wirkstoff eingebracht.<br />

• Ferienbetreuung 2013<br />

Auch in diesem Jahr bietet die<br />

Gemeinde wieder für berufstätige<br />

Eltern eine Ferienbetreuung im<br />

Kindergarten in Großschafhausen<br />

an.<br />

Die Betreuung findet in der Zeit <strong>vom</strong><br />

05. bis 23. August 2013<br />

statt. Die täglichen Betreuungszeiten sind von 7.30 Uhr bis<br />

13.00 Uhr<br />

Aufgenommen werden Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr<br />

bis zum Ende der Grundschulzeit.<br />

Wer Interesse an der Betreuung hat, erhält von der Gemeinde

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