Ausgabe 12 vom 22.03.2013 - Schwendi
Ausgabe 12 vom 22.03.2013 - Schwendi
Ausgabe 12 vom 22.03.2013 - Schwendi
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 4 – 22.3.2013<br />
keine Beanstandung.<br />
II. Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs<br />
„Wasserversorgung <strong>Schwendi</strong>“ für das Wirtschaftsjahr<br />
2013<br />
Aufgrund der §§ 1 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes<br />
(EigBG) in Verbindung mit den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung<br />
(EigBVO) und der §§ 1<br />
und 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung<br />
<strong>Schwendi</strong>“ hat der Gemeinderat <strong>Schwendi</strong> am 25.<br />
Februar 2013 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr<br />
2013 wie folgt festgestellt:<br />
§ 1<br />
Wirtschaftsplan<br />
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit<br />
1. den Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n in Höhe von je<br />
1.305.800 €uro<br />
davon im<br />
- Erfolgsplan 497.800 €uro,<br />
- Vermögensplan 808.000 €uro;<br />
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
in Höhe von<br />
572.000 €uro;<br />
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />
in Höhe von<br />
0 €uro.<br />
§ 2<br />
Kassenkredite<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf<br />
95.000 €uro<br />
festgesetzt.<br />
Das Landratsamt Biberach hat mit Erlass <strong>vom</strong> 11.03.2013,<br />
Aktenzeichen 11-030.31/902.41/923.22/ 923.61, die Gesetzmäßigkeit<br />
des Gemeinderatsbeschlusses <strong>vom</strong> 25.02.2013<br />
über die Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr<br />
2013 bestätigt.<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in<br />
Höhe von 572.000 €uro wurde nach § 87 Abs. 2 GemO<br />
genehmigt.<br />
Der in § 2 des Feststellungsbeschlusses festgesetzte<br />
Höchstbetrag der Kassenkredite mit 95.000 €uro ist genehmigungsfrei,<br />
da er 1/5 der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen<br />
in Höhe von 497.800,00 €uro nicht übersteigt (§<br />
89 Abs. 2 GemO).<br />
Die Prüfung des Wirtschaftsplanes und seiner Anlagen ergab<br />
keine rechtliche Beanstandung.<br />
III. Hinweise, Auslegung<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)<br />
oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen<br />
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,<br />
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der<br />
Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde<br />
geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung<br />
begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an<br />
gültig zu Stande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der<br />
Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind,<br />
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO<br />
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn<br />
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet hat oder die<br />
Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber<br />
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts,<br />
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />
gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach der Ziffer 2 geltend gemacht worden,<br />
so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist<br />
jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird hiermit<br />
gemäß § 81 Abs. 4 GemO öffentlich bekannt gemacht.<br />
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen liegt der<br />
Haushaltsplan 2013 mit dem Wirtschaftsplan 2013 der<br />
„Wasserversorgung <strong>Schwendi</strong>“ in der Zeit<br />
von Montag, 25. März 2013 bis<br />
Montag, 8. April 2013,<br />
je einschließlich, während der üblichen Dienststunden im<br />
Rathaus <strong>Schwendi</strong>, Biberacher Straße 1, 88477 <strong>Schwendi</strong>,<br />
zur Einsicht öffentlich aus.<br />
Bürgermeisteramt <strong>Schwendi</strong><br />
Günther Karremann<br />
Bürgermeister<br />
Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />
• Bekämpfung der Kriebelmücke entlang der<br />
Weihung<br />
Im Herbst vergangenen Jahres wurde an die Gemeinde der<br />
Wunsch herangetragen, entlang des Flußlaufes der Weihung<br />
auf Gemarkung Sießen im Wald die so genannte Kriebelmücke<br />
zu bekämpfen. Die Gemeinde hat daraufhin beim<br />
Landratsamt Biberach, Wasserwirtschaftsamt, einen entsprechenden<br />
Antrag gestellt, der in der vergangenen Woche<br />
genehmigt wurde.<br />
Das Umweltlabor Weber & Deschle aus Ammerbuch bei<br />
Tübingen ist von der Gemeinde beauftragt worden, die<br />
Bekämpfung mittels des biologischen Wirkstoffs Bti durchzuführen.<br />
Das Umweltlabor hat in der vergangenen Woche an 24 Stellen<br />
an der Weihung im Bereich Hörenhausen und Weihungszell<br />
den Wirkstoff eingebracht.<br />
• Ferienbetreuung 2013<br />
Auch in diesem Jahr bietet die<br />
Gemeinde wieder für berufstätige<br />
Eltern eine Ferienbetreuung im<br />
Kindergarten in Großschafhausen<br />
an.<br />
Die Betreuung findet in der Zeit <strong>vom</strong><br />
05. bis 23. August 2013<br />
statt. Die täglichen Betreuungszeiten sind von 7.30 Uhr bis<br />
13.00 Uhr<br />
Aufgenommen werden Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr<br />
bis zum Ende der Grundschulzeit.<br />
Wer Interesse an der Betreuung hat, erhält von der Gemeinde