KGAL PropertyClass England 3 Prospekt
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PROPERTYCLASS ENGLAND 3<br />
60 GRACECHURCH STREET, LONDON
Inhaltsverzeichnis<br />
Brief der Geschäftsführung / <strong>Prospekt</strong>verantwortung 5<br />
Beteiligungsangebot im Überblick 6<br />
Risikohinweise 12<br />
Initiator <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG 30<br />
Immobilienstandort 38<br />
Fondsimmobilie 50<br />
Vermietung und Bewirtschaftung 62<br />
Investitions- und Finanzierungsplan 78<br />
Prognoserechnung 82<br />
Sensitivitätsanalysen 92<br />
Rechtliche Grundlagen 100<br />
Steuerliche Grundlagen 126<br />
Beteiligung 138<br />
Weitere Vertragspartner und Verflechtungen 148<br />
Gesellschaftsvertrag 166<br />
Treuhandvertrag 182<br />
Muster der Handelsregister-Vollmacht 187<br />
Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009 188<br />
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 196<br />
Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 200<br />
Angabenvorbehalt / Impressum 202<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong> gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung<br />
des <strong>Prospekt</strong>es durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
3
Foto: Neil Waving<br />
London, Ansichtskarten im Souvenirshop
Geschäftsführung R E A L I N V E STM E N TS<br />
DATUM DER<br />
PROSPEKTAUFSTELLUNG<br />
29.03.2011<br />
Sehr geehrte Investoren,<br />
mit dem geschlossenen Fonds <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 3 können wir Ihnen bereits<br />
unsere dritte Immobilienbeteiligung in London anbieten.<br />
Die Fondsimmobilie „60 Gracechurch Street“ liegt im Herzen der City of London,<br />
einem der wichtigsten globalen Finanzzentren. Mit dem Sitz der Bank of <strong>England</strong><br />
hat dieser Stadtteil seit jeher eine hohe Anziehungskraft für Banken und Versicherungen.<br />
Über Jahrzehnte hat sich die City of London als eine der ersten Adressen<br />
weltweit etabliert.<br />
Die Fondsimmobilie bietet moderne Architektur mit Repräsentationscharakter, die<br />
sich gut ins Straßenbild der pulsierenden Metropole fügt. Dank einer umfang reichen<br />
Modernisierung im Jahr 2010 kann das 1997 errichtete Gebäude nun mit neuwertigen<br />
„Grade A“-Büroflächen überzeugen. Zudem erfüllt die Fondsimmobilie die Nachhaltigkeitskriterien<br />
des renommierten Umweltzertifikates BREEAM mit „sehr gut“.<br />
Der Mietvertrag mit der Allianz Services (UK) Limited läuft bis zum 01.01.2026 ohne<br />
vorzeitiges ordentliches Kündigungsrecht. Als Mietgarant steht für die gesamte<br />
Laufzeit die Muttergesellschaft Allianz Global Corporate & Specialty AG Pate – eines<br />
der führenden Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen mit sehr<br />
guter Bonität.<br />
Mit <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 3 profitieren Sie von der langjährigen Expertise der<br />
<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (<strong>KGAL</strong>) als Initiator geschlossener Fonds.<br />
Die <strong>KGAL</strong> mit Sitz in Grünwald übernimmt gemäß § 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
als Anbieter die Verantwortung für den Inhalt dieses <strong>Prospekt</strong>es<br />
und erklärt, dass ihres Wissens die im <strong>Prospekt</strong> enthaltenen Angaben richtig<br />
und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Weitere Informationen zur<br />
<strong>KGAL</strong> finden Sie in den Kapiteln „Initiator <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG“ und „Weitere Vertragspartner<br />
und Verflechtungen“.<br />
<strong>KGAL</strong> GMBH & CO. KG<br />
Tölzer Straße 15<br />
82031 Grünwald<br />
www.kgal.de<br />
VORSITZENDER DES<br />
VERWALTUNGSRATES<br />
Dr. Stefan Schmittmann<br />
GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />
Carsten Eckert<br />
Steffen Kurt Holderer<br />
Gert Waltenbauer<br />
Dieter Weiß<br />
Dr. Klaus Wolf<br />
Stefan Ziegler<br />
<strong>KGAL</strong> GMBH & CO. KG<br />
Sitz Grünwald<br />
Amtsgericht München<br />
HRA 61588<br />
UST-IDNR.<br />
DE 129 992 086<br />
PERSÖNLICH HAFTENDE<br />
GESELLSCHAFTERIN<br />
<strong>KGAL</strong> Verwaltungs-GmbH<br />
Sitz Grünwald<br />
Amtsgericht München<br />
HRB 82708<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG,<br />
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-GmbH,<br />
diese vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />
Stefan Ziegler Gert Waltenbauer<br />
5
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Dieses Beteiligungsangebot des Initiators /Anbieters <strong>KGAL</strong><br />
GmbH & Co. KG (im Folgenden „<strong>KGAL</strong>“) eröffnet deutschen<br />
Investoren die Möglichkeit, sich langfristig über einen<br />
geschlossenen Fonds an einer Immobilie in Großbritannien<br />
zu beteiligen.<br />
Fondskonzept<br />
Anlageobjekt ist ein Bürogebäude in London (im Folgenden<br />
„Fonds immobilie“), nähere Angaben finden sich im<br />
Kapitel „Fondsimmobilie“ ab Seite 50<br />
Die Büroflächen der Fondsimmobilie sind bis zum<br />
01.01.2026 ohne Kündigungsoption an Allianz Services<br />
(UK) Limited vermietet; die Einzelhandelsfläche ist bis ins<br />
Jahr 2018 an die Drogerie- und Apothekenkette Boots UK<br />
Limited vermietet<br />
Fondsgesellschaft ist die Property Class <strong>England</strong> 3<br />
GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald (im Folgenden „Fondsgesellschaft“),<br />
die Eigentümer der Fondsimmobilie ist<br />
(Emittent der Vermögensanlage)<br />
Die Erwerber der Vermögensanlage (im Folgenden „Investoren“)<br />
können sich mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />
oder unmittelbar als Kommanditisten an der<br />
Fondsgesellschaft beteiligen<br />
Der Prognosezeitraum beträgt 11 Jahre und 7 Monate bis<br />
zum 31.12.2022<br />
Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung durch den<br />
Investor ist erstmals zum 31.12.2027 möglich<br />
Zielgruppe<br />
Das Beteiligungsangebot richtet sich an natürliche Personen,<br />
die<br />
Staatsbürger des europäischen Wirtschaftsraumes und<br />
in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind sowie<br />
keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Großbritannien<br />
haben und ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />
halten (siehe hierzu das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“<br />
ab Seite 126),<br />
die Absicht haben, sich mit einem Teil ihres Vermögens<br />
langfristig an einer Büroimmobilie in London mit attraktiven<br />
prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen und<br />
Wertsteigerungschancen zu beteiligen (unternehmerische<br />
Beteiligung) und<br />
bereit sind, die mit der Beteiligung verbundenen Risiken<br />
zu tragen (siehe hierzu das Kapitel „Risikohinweise“ ab<br />
Seite 12)<br />
Potenziellen Investoren wird empfohlen, sich vor Zeichnung<br />
des Beteiligungsangebotes bei Vertretern der rechtsund<br />
steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe<br />
über die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen zu<br />
informieren<br />
Beitritt / Mindestbeteiligung<br />
Die Beteiligung erfolgt grundsätzlich in Pfund Sterling<br />
(GBP), Einzahlungen können aber auch in Euro erfolgen<br />
Der Beitritt ist frühestens zum 31.05.2011 möglich,<br />
danach jeweils monatlich bis zum 31.12.2011 (vorbehaltlich<br />
einer vorherigen Vollplatzierung / Schließung)<br />
Die Zeichnungsfrist kann vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />
der Fondsgesellschaft einmalig um ein Jahr<br />
verlängert werden<br />
Die Mindestbeteiligung (Kapitaleinlage) beträgt GBP<br />
10.000; höhere Kapitaleinlagen bis GBP 80.000 müssen<br />
jeweils auf volle GBP 1.000 lauten; Kapitaleinlagen ab<br />
GBP 80.000 müssen jeweils auf volle GBP 5.000 lauten<br />
Auf die jeweilige Kapitaleinlage ist ein Agio in Höhe von<br />
5 % zu leisten<br />
Die Kapitaleinlage des Investors zuzüglich Agio und die<br />
gegebenenfalls anfallende britische Grunderwerbsteuer<br />
nebst Steuerberatungskosten zuzüglich britischer Umsatzsteuer<br />
werden jeweils spätestens zum letzten Bankarbeitstag<br />
des jeweiligen Monats gemäß den Angaben im<br />
Zeichnungsschein fällig<br />
Das zur Zeichnung zur Verfügung stehende Kommandit -<br />
kapital beläuft sich auf GBP 63,5 Mio.<br />
6 I Beteiligungsangebot im Überblick
Immobilienstandort<br />
London ist Hauptstadt und Regierungssitz Großbritanniens<br />
und eines der bedeutendsten Wirtschaftszentren der<br />
Welt<br />
Die Fondsimmobilie liegt zentral im Versicherungs- und<br />
Bankenviertel im Herzen der „City of London“<br />
Ideale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr:<br />
Zugang zum zentralen Verkehrsknotenpunkt des Londoner<br />
U-Bahn-Netzes über die U-Bahn-Station „Monument“<br />
Hohe Flächennachfrage bei gleichzeitig geringem Angebot:<br />
Durch den anhaltend starken Wettbewerb um Flächen in<br />
guter Lage werden auch künftig Mietsteigerungen erwartet<br />
Fondsimmobilie<br />
Die Fondsimmobilie wurde 1997 als hochwertiges Bürogebäude<br />
mit neun oberirdischen Geschossen und zwei Untergeschossen<br />
errichtet<br />
Die vermietbare Fläche beläuft sich auf insgesamt rund<br />
11.825 m², hiervon entfallen rund 421 m² auf die Einzelhandelsfläche<br />
im Erdgeschoss<br />
Im Jahr 2010 wurde die Fondsimmobilie umfangreich<br />
modernisiert und erfüllt nun die Anforderungen des<br />
renommierten Umweltzertifikates BREEAM mit „sehr gut“<br />
Die Fondsimmobilie verfügt über neuwertige „Grade A“-<br />
Büroflächen, die dem aktuellen Stand der Technik ent -<br />
sprechen<br />
Die klare Gebäudestruktur ermöglicht flexible Nutzungskonzepte<br />
und untermauert die nachhaltig funktionale<br />
Ausrichtung der Fondsimmobilie<br />
Gutachten<br />
Bestätigung des Marktwertes der Fondsimmobilie durch<br />
ein Gutachten des unabhängigen Sachverständigenbüros<br />
DTZ Project & Building Consultancy<br />
Ein weiteres Gutachten des unabhängigen Sachverständigen<br />
DTZ Project & Building Consultancy bestätigt den sehr<br />
guten Bau- und Ausstattungsstandard der Fondsimmobilie<br />
Mieter/Vermietung<br />
Vermietung der gesamten Büroflächen der Fondsimmobilie<br />
an Allianz Services (UK) Limited als neuer Hauptgeschäftssitz<br />
Mietgarant ist die Muttergesellschaft Allianz Global<br />
Corporate & Specialty AG mit sehr guten Bonitätsnoten<br />
Langfristiger Mietvertrag mit Allianz Services (UK) Limited<br />
ohne Kündigungsoption bis 01.01.2026<br />
Der jährliche Mietertrag aus den Büroflächen beträgt<br />
anfänglich GBP 5,9 Mio., Mietanpassungen an die Marktmiete<br />
erfolgen alle fünf Jahre und nur nach oben<br />
Für die Büroflächen ist eine Mindestmietsteigerung im<br />
Jahr 2015 bereits vertraglich fixiert<br />
Vermietung der gesamten Einzelhandelsfläche an Boots<br />
UK Limited bis Ende September 2018<br />
Der jährliche Mietertrag aus der Einzelhandelsfläche<br />
beträgt anfänglich GBP 450.000 (7,1 % der Gesamtmieteinnahmen);<br />
die Mietanpassung an die Marktmiete (2012)<br />
erfolgt nur nach oben<br />
Investition / Finanzierung<br />
Der Erwerbspreis des Fondsobjektes beträgt GBP 116 Mio.<br />
Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt rund GBP 132<br />
Mio. und setzt sich wie folgt zusammen 1) :<br />
GBP 116 Mio. (88 %) Erwerbspreis für Gebäude und Grundstück<br />
rund GBP 2 Mio. (1,5 %) Erwerbsnebenkosten<br />
rund GBP 8,3 Mio. (6,3 %) fondsabhängige Vergütungen<br />
rund GBP 5,1 Mio. (3,9 %) fondsabhängige Nebenkosten<br />
rund GBP 0,5 Mio. (0,4 %) Liquiditätsreserve<br />
Die Finanzierung erfolgt über Kommanditkapital und Agio<br />
in Höhe von insgesamt rund GBP 66,7 Mio. sowie über<br />
Fremdkapital in Höhe von GBP 65 Mio. und einen Überschuss<br />
aus Mieteinnahmen (für den Zeitraum vom<br />
22.12.2010 bis 31.05.2011) von rund GBP 0,2 Mio.<br />
Die Zinsen für das Fremdkapital wurden langfristig über<br />
zehn Jahre bis zum 22.12.2020 fixiert<br />
1) Rundungsdifferenzen durch Auf- und Abrundungen.<br />
7
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen bezogen auf<br />
die Kapitaleinlage (ohne Agio) von anfänglich 5,5 % p. a.<br />
auf 6,0 % p. a. steigend<br />
Reguläre Ausschüttungen / Entnahmen jeweils nachschüssig<br />
zum 30.04. des Folgejahres, erstmals zum 30.04.2012<br />
Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich in<br />
Pfund Sterling, sind aber auch in Euro möglich<br />
Wesentliche Rechte der Investoren<br />
Beteiligung am Vermögen, Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />
Einsichts- Kontroll- und Informationsrechte eines Kommanditisten<br />
Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung<br />
Zu diesen und den weiteren Rechten der Investoren siehe<br />
die umfassende Darstellung im Kapitel „Rechtliche Grund -<br />
lagen“ ab Seite 106.<br />
Steuerliche Behandlung<br />
Die Investoren erzielen aus der Fondsgesellschaft Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen<br />
Die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen<br />
Großbritannien und Deutschland zu versteuernden Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich<br />
in Deutschland steuerfrei<br />
In Großbritannien geltende Freibeträge und individuelle<br />
Steuersätze sind zu beachten<br />
Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von<br />
Immobilien in Großbritannien findet der Progressionsvorbehalt<br />
keine Anwendung mehr<br />
Während des Prognosezeitraums erfolgt nach derzeit geltender<br />
Gesetzeslage voraussichtlich keine Besteuerung der<br />
Mieteinkünfte deutscher Investoren in Großbritannien bis<br />
zu einer Beteiligungshöhe von rund GBP 100.000 zuzüglich<br />
Agio 1)<br />
Kapitaleinlagen von über GBP 80.000 lösen britische<br />
Grunderwerbsteuer aus, die von den Investoren zusätzlich<br />
zu ihrer Kapitaleinlage und dem Agio zu leisten ist (siehe<br />
hierzu im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ ab Seite 133)<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen in Deutschland<br />
der Abgeltungsteuer 2)<br />
Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
Die <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG garantiert die vollständige Einzahlung<br />
und Platzierung des Kommanditkapitals in Höhe<br />
von bis zu GBP 63,5 Mio. bis zum 31.12.2011 (siehe hierzu<br />
im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ Seite 122)<br />
1) Voraussetzung dafür ist, dass die Investoren über das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
hinaus keine Einkünfte beziehen, für die Großbritannien ein Besteuerungsrecht zusteht.<br />
2) Dies gilt für den Fall, dass diese Einkünfte nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit<br />
den Vermietungseinkünften stehen.<br />
8 I Beteiligungsangebot im Überblick
Gute Gründe für die Beteiligung<br />
Die Fondsimmobilie liegt direkt im Herzen der City of<br />
London, dem Versicherungs- und Bankenviertel der<br />
Stadt<br />
Ausgezeichnete Verkehrsanbindung: Über die 100 Meter<br />
entfernte U-Bahn-Station „Monument“ lassen sich<br />
fünf der wichtigsten Londoner U-Bahnlinien erreichen<br />
Langfristiger Mietvertrag mit Allianz Services (UK)<br />
Limited bis 01.01.2026 ohne ordentliches Kündigungsrecht<br />
Mietgarant für die Allianz Services (UK) Limited ist die<br />
Muttergesellschaft Allianz Global Corporate & Specialty<br />
AG mit sehr guter Bonität<br />
Hochwertiges Gebäude nach modernstem Standard:<br />
Die Fondsimmobilie erfüllt die Nachhaltigkeitskriterien<br />
des renommierten Umweltzertifikates BREEAM mit<br />
„sehr gut“<br />
Prognostizierte Ausschüttungen/Entnahmen von 5,5%<br />
p. a. steigend auf 6,0 % p. a. bezogen auf die Kapitalein -<br />
lage (ohne Agio)<br />
Auf einen Blick (PROGNOSE; Stand: 29.03.2011)<br />
Mindestbeteiligung (Kapitaleinlage) 1) GBP 10.000<br />
Erster Beitrittstermin 31.05.2011<br />
Prognosezeitraum 11 Jahre und 7 Monate (01.06.2011 bis 31.12.2022)<br />
Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen p.a. 2) 3) 2011 bis 2020: 5,5 %<br />
(jeweils zum 30.04. des Folgejahres) 2021 bis 2022: 6,0 %<br />
Prognostizierte Gesamtausschüttungen- /entnahmen 3) 4) im Jahr 2023 rund 177,78 %<br />
1) Zuzüglich 5 % Agio. Die Gesamthöhe der Provisionen übersteigt das Agio. Höhere Beteiligungen müssen jeweils auf volle GBP 1.000 lauten, Kapitaleinlagen ab GBP 80.000 müssen<br />
jeweils auf volle GBP 5.000 lauten.<br />
2) Im Beitrittsjahr zeitanteilige Berechnung ab dem ersten Kalendertag des auf den Beitritt folgenden Monats.<br />
3) Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen p. a. jeweils bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio). Die angegebenen Ausschüttungen / Entnahmen beinhalten auch die Kapital -<br />
rückzahlungen. Weitere Einzelheiten zu Ausschüttungen / Entnahmen sowie zur steuerlichen Behandlung sind den Kapiteln „Prognoserechnung“ ab Seite 82 und „Steuerliche Grundlagen“<br />
ab Seite 126 zu entnehmen.<br />
4) Unter der Annahme, dass die Fondsimmobilie zum 31.12.2022 unter Einhaltung der getroffenen Annahmen zum prognostizierten Veräußerungserlös (siehe hierzu im Kapitel „Prognoserechnung“<br />
ab Seite 87) verkauft wird. Gemäß Prognose erhält die <strong>KGAL</strong> ein Honorar von 1 % des Nettoveräußerungserlöses zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer<br />
sowie im Falle einer Veräußerung über dem prognostizierten Veräußerungspreis eine Erfolgsprovision (siehe hierzu im Kapitel„Rechtliche Grundlagen“ auf Seite 121).<br />
9
London, Houses of Parliament und Big Ben<br />
Foto: Neil Waving
Risikohinweise<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft stellt für den Erwerber<br />
der Vermögensanlage (im Folgenden „Investor“) ein langfristiges<br />
Engagement mit unternehmerischen Risiken dar.<br />
Das Ergebnis dieser unternehmerischen Beteiligung hängt<br />
von einer Vielzahl variabler wirtschaftlicher Faktoren ab. Änderungen<br />
der wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen sind möglich. Hierdurch können die<br />
Verfügbarkeit, die Werthaltigkeit und die Verwertbarkeit der<br />
Fondsimmobilie und folglich die Liquidität des Immobilienfonds<br />
und das Ergebnis der Beteiligung negativ beeinflusst<br />
werden. Abweichungen von Prognosewerten und Kostenansätzen<br />
wie Mieterträgen, Infla tionsrate, Wertentwicklung<br />
der Fondsimmobilie und Instandhaltungskosten können die<br />
Ergebnisse der Fondsgesellschaft und somit die Ausschüttungen/Entnahmen<br />
negativ beeinflussen. Die Beteiligung<br />
unterliegt daher Risiken, die sich unter anderem sowohl im<br />
Verkehrswert der Fondsimmobilie als auch in den laufenden<br />
Erträgen aus der Vermietung der Fondsimmobilie widerspiegeln<br />
können. Zukünftige Entwicklungen können die erwarteten<br />
Ergebnisse nachteilig beeinflussen. Der Investor sollte<br />
deshalb finanziell angemessen ausgestattet sein und über<br />
ausreichende Liquiditätsreserven verfügen. Die Beteiligung<br />
sollte ohne Übergewichtung eine Beimischung zum übrigen<br />
Vermögensportfolio des Investors darstellen und eigenfinanziert<br />
sein.<br />
Der Investor trägt mit seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
das Risiko eines Totalverlustes seines eingesetzten<br />
Kapitals (Summe aus Kapitaleinlage und Agio) sowie einer<br />
gegebenenfalls gezahlten Grunderwerbsteuer nach britischem<br />
Recht (Stamp Duty Land Tax) nebst hierbei angefallener<br />
Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer Umsatzsteuer<br />
(Grunderwerbsteuer und Steuerberatungsgebühr<br />
zuzüglich britischer Umsatzsteuer im Folgenden zusammen<br />
„weitere Aufwendungen“). Dieses Beteiligungsangebot ist<br />
somit nur für Investoren geeignet, die bei negativer<br />
Entwicklung einen solchen Verlust hinnehmen können. Ein<br />
Totalverlust tritt ein, wenn die Rückflüsse aus der Fonds -<br />
immobilie ganz oder teilweise ausbleiben und damit nicht<br />
ausreichen, die Kosten und Steuern der Fondsgesellschaft<br />
und des Investors zu decken. Insbesondere bei einer Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung durch den Investor kann es<br />
über den Verlust des eingesetzten Kapitals und der weiteren<br />
Aufwendungen hinaus auch zu einer Gefährdung des weiteren<br />
Vermögens des Investors bis hin zu einer Privatinsolvenz<br />
kommen (maximales Risiko; siehe hierzu den Abschnitt<br />
„Investorgefährdende Risiken“ ab Seite 26).<br />
Die folgende Darstellung enthält die wesentlichen tatsächlichen<br />
und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der<br />
angebotenen Vermögensanlage (Beteiligung an der Fondsgesellschaft),<br />
soweit sie dem Anbieter zum Zeitpunkt der<br />
<strong>Prospekt</strong>aufstellung (29.03.2011) bekannt sind. Sie kann<br />
nicht eventuelle zusätzliche Risiken behandeln, die sich<br />
möglicherweise aus der individuellen Situation des Investors<br />
ergeben. Dem Investor wird daher empfohlen, das<br />
Beteiligungsangebot und die damit verbundenen Risiken<br />
eingehend zu prüfen und sich dazu gegebenenfalls fachkundiger<br />
Berater zu bedienen.<br />
Die nachfolgend aufgeführten Risiken können sowohl einzeln<br />
als auch kumulativ eintreten und in jeder Konstellation<br />
zu erheblichen negativen Auswirkungen führen.<br />
Prognose- und<br />
anlagegefährdende Risiken<br />
Prognose- und anlagegefährdende Risiken sind Risiken,<br />
deren Eintritt dazu führen kann, dass die prognostizierten<br />
Ergebnisse nicht erzielt werden und dass es zu einer Verringerung<br />
oder zu einem Ausbleiben von Ausschüttungen /<br />
Entnahmen kommt. Darüber hinaus kann der Eintritt dieser<br />
Risiken zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des<br />
vom Investor eingesetzten Kapitals und der weiteren Aufwendungen<br />
führen.<br />
12 I Risikohinweise
Instandhaltung / Instandsetzung<br />
Bei der Fondsimmobilie handelt es sich um ein im Jahr 1997<br />
errichtetes Bürogebäude. Die Mietflächen sind zu 96,4 % bis<br />
zum 01.01.2026 an den Hauptmieter Allianz Services (UK)<br />
Limited und zu 3,6 % bis zum 28.09.2018 an die Drogerieund<br />
Apothekenkette Boots UK Limited vermietet.<br />
Grundsätzlich sind sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,<br />
einschließlich solcher an Dach und<br />
Fach, sowie alle anfallenden Reparaturen und Wartungen innerhalb<br />
der Mietflächen von den Mietern auf eigene Rechnung<br />
durchzuführen. Daher wurden in der Prognoserechnung<br />
keine Kosten für Instandhaltung und -setzung<br />
berücksichtigt. Der Mieter Allianz Services (UK) Limited ist in<br />
den letzten drei Jahren vor Mietvertragsende nicht mehr zur<br />
Erbringung solcher Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />
verpflichtet. Er hat jedoch auch keine Ansprüche<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft, derartige Instand -<br />
haltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf Kosten der<br />
Fondsgesellschaft durchführen zu lassen. Sollte der Mieter<br />
Allianz Services (UK) Limited dessen ungeachtet solche Maßnahmen<br />
durchführen, so hat er die hierfür anfallenden<br />
Kosten zu tragen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen,<br />
dass die Mieter ihren Instandhaltungspflichten nicht in dem<br />
vertraglich vereinbarten Umfang nachkommen, oder dass<br />
zukünftige gesetzliche Regelungen Modernisierungsmaßnahmen<br />
(z. B. hinsichtlich der Energieeffizienz) notwendig<br />
machen, deren Kosten nicht auf die Mieter umlegbar sind. In<br />
diesen Fällen könnten die jeweils für die Fondsgesellschaft<br />
zusätzlich anfallenden Kosten zu einer Minderung der<br />
prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen führen oder<br />
es müsste zusätzliches Fremdkapital aufgenommen werden.<br />
Dies kann sich für den Investor negativ auf das Ergebnis<br />
seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft auswirken.<br />
Weiter ist nicht auszuschließen, dass der Mieter Allianz<br />
Services (UK) Limited den übernommenen Serviceleistungen<br />
für die Einzelhandelsfläche und die Gemeinschafts flächen<br />
nicht in dem vertraglich vereinbarten Umfang nachkommt<br />
und diese Leistungen von der Fondsgesellschaft auf eigene<br />
Kosten durchgeführt werden müssen. Weiterhin besteht die<br />
Möglichkeit, dass der Mieter der Einzelhandelsfläche seiner<br />
Kostenerstattungspflicht für die Serviceleistungen nicht<br />
nachkommt und diese von der Fondsgesellschaft zu tragen<br />
sind. Dies kann sich für den Investor negativ auf das Ergebnis<br />
der Beteiligung auswirken.<br />
Beschädigung / Untergang / Zerstörung<br />
Im Falle eines infolge Zerstörung notwendigen Wiederaufbaus<br />
der Fondsimmobilie besteht das Risiko, dass die Kosten<br />
hierfür und der damit zusammenhängende Nutzungs -<br />
ausfall der Fondsimmobilie die durch die Versicherungen<br />
gedeckten Beträge übersteigen.<br />
Sofern sich der Umfang der von der Fondsgesellschaft abgeschlossenen<br />
Versicherungen im Schadenfall als nicht ausreichend<br />
herausstellt oder die Versicherungen aufgrund von<br />
Änderungen in den Versicherungsbedingungen oder aus<br />
anderen Gründen (wie Insolvenz des Versicherungsunternehmens)<br />
die anfallenden Kosten nicht oder nicht in vollem<br />
Umfang tragen sollten, sind die zusätzlichen Kosten von der<br />
Fondsgesellschaft zu tragen.<br />
Ferner kann der Mietvertrag mit der Allianz Services (UK)<br />
Limited im Falle der Beschädigung/Zerstörung der vermieteten<br />
Flächen von beiden Parteien nach Ablauf von drei Jahren nach<br />
einem solchen Ereignis außerordentlich gekündigt werden,<br />
wenn die Wiederherstellung der Mietflächen innerhalb der folgenden<br />
zwei Jahre unrealistisch erscheint. Des Weiteren können<br />
beide Parteien schriftlich kündigen, wenn innerhalb von<br />
vier Jahren und sechs Monaten nach der Zerstörung/Beschädigung<br />
der Mietflächen nicht mit dem Wiederaufbau begonnen<br />
wurde und es unrealistisch erscheint, den Wiederaufbau in den<br />
folgenden zwölf Monaten durchführen zu können.<br />
13
Der Mietvertrag mit dem Mieter Boots UK Limited endet,<br />
sofern sich ein versichertes Risiko realisiert und das Gebäude<br />
hierdurch zerstört oder erheblich beschädigt wird und es<br />
dem Vermieter nicht innerhalb von fünf Jahren nach Eintritt<br />
der Beschädigung / Zerstörung möglich war, alle notwen -<br />
digen Genehmigungen für die Wiederherstellung der<br />
Mieträume zu erlangen. Eine Vertragsbeendigung erfolgt<br />
nicht, wenn der Versicherungsvertrag aufgrund eines<br />
Umstandes, der vom Mieter zu vertreten ist, nichtig oder<br />
anfechtbar geworden ist oder die Versicherungssumme von<br />
der Versicherung aufgrund eines solchen Umstandes<br />
zurückbehalten wird.<br />
In Folge einer möglichen Kostenbelastung der Fondsgesellschaft<br />
und /oder ausbleibender Mieteinnahmen kann sich<br />
dies negativ auf das Ergebnis der Beteiligung für den Investor<br />
auswirken bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust des eingesetzten Kapitals und der weiteren Aufwendungen.<br />
Baumängel<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Fondsimmobilie<br />
mit Baumängeln behaftet ist, die mit technischem Gutachten<br />
vom 15.12.2010 nicht festgestellt wurden. Ebensowenig<br />
kann das Risiko im Nachhinein auftretender<br />
Baumängel oder bei der Abnahme der Modernisierungsmaßnahmen<br />
nicht festgestellter Baumängel ausgeschlossen<br />
werden. Kosten für die Beseitigung solcher Mängel sind von<br />
der Fondsgesellschaft zu tragen, sofern diese nicht auf den<br />
Mieter umlegbar sind oder im Rahmen bestehender Gewährleistungsansprüche<br />
von den verantwortlichen Bauunternehmern<br />
beseitigt werden. Dies würde sich für den Investor<br />
negativ auf das Ergebnis der Beteiligung auswirken.<br />
Altlasten<br />
Trotz der vorliegenden Umweltstudie vom 15.12.2010 und<br />
dem dort festgestellten Nichtvorliegen von Anhaltspunkten<br />
für Altlasten kann es nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
künftig Verunreinigungen im Boden oder im Grundwasser<br />
der Liegenschaft festgestellt werden. Die für deren Beseitigung<br />
anfallenden Kosten wären gegebenenfalls von der<br />
Fondsgesellschaft zu tragen. Ebenso können künftig festgestellte<br />
Verunreinigungen der Liegenschaft die Nutzbarkeit<br />
bzw. den Wert der Fondsimmobilie erheblich vermindern,<br />
was sich für den Investor negativ auf das Ergebnis der Beteiligung<br />
auswirken kann bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust des eingesetzten Kapitals und der weiteren<br />
Aufwendungen.<br />
Marktrisiko<br />
Regionale Einflussgrößen sowie allgemeine wirtschaftliche<br />
Entwicklungen können den Standort und somit den Wert<br />
einer Immobilieninvestition maßgeblich beeinflussen. Die<br />
negative Entwicklung eines Standortes, wie z. B. des Büroteilmarktes<br />
City, kann unabhängig von den Objekteigenschaften<br />
oder der Mieterbonität zu einer Minderung des Wertes der<br />
Fondsimmobilie führen. Dies kann für den Investor zu verminderten<br />
Ausschüttungen/Entnahmen bis hin zu einem<br />
teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals<br />
und der weiteren Aufwendungen führen.<br />
Mietentwicklung<br />
Mietanpassungen im Mietvertrag mit der Allianz Services<br />
(UK) Limited, die vertragsgemäß nur nach oben erfolgen, finden<br />
zum 25.12.2015 und zum 25.12.2020 auf Grundlage der<br />
jeweiligen für die Fondsimmobilie erzielbaren Marktmiete<br />
statt. Für die erste Mietanpassung zum 25.12.2015 wurde<br />
vertraglich eine Mindesterhöhung um GBP 350.000 auf<br />
jährlich GBP 6,25 Mio. festgelegt. Sollte jedoch die für die<br />
Fondsimmobilie erzielbare Marktmiete die festgelegte Min -<br />
destanpassung zu diesem Zeitpunkt übersteigen, ist diese<br />
höhere Marktmiete als neue Miete festzulegen. Ist drei<br />
Monate vor dem Anpassungszeitpunkt keine Einigung erzielbar,<br />
wird ein unabhängiger Experte benannt, der die Markt-<br />
14 I Risikohinweise
miete der Fondsimmobilie bindend für beide Parteien festlegt.<br />
Dabei muss die Entwicklung der Marktmieten nicht<br />
zwingend der Inflation entsprechen. Es besteht das Risiko,<br />
dass sich das Marktniveau nicht wie prognostiziert erhöht<br />
und folglich im Rahmen eines Mietanpassungsverfahrens<br />
keine oder nur eine geringere als die prognostizierte Mieterhöhung<br />
für den dann folgenden Mietzeitraum festgelegt<br />
wird. Dies kann zu niedrigeren als den prognostizierten Mieteinnahmen<br />
führen und damit zu negativen Auswirkungen<br />
auf das Ergebnis der Beteiligung für den Investor bis hin zu<br />
einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />
Kapitals und der weiteren Aufwendungen.<br />
Flächen für längere Zeit leer stehen oder nicht vermietet<br />
werden können. Darüber hinaus ist keine verlässliche Einschätzung<br />
hinsichtlich möglicher Anforderungen des Marktes<br />
an den Zuschnitt der Fonds immobilie und hinsichtlich<br />
des relevanten Marktumfeldes möglich, so dass für eine<br />
Anschlussv ermietung gegebenenfalls erhebliche, die prognostizierten<br />
Kosten übersteigende Umbauaufwendungen<br />
notwendig werden, um die Marktfähigkeit der Fondsimmobilie<br />
zu erhalten bzw. zu verbessern. Dies kann zu erheb -<br />
lichen Einnahmeausfällen führen, was für den Investor<br />
negative Auswirkungen auf das Ergebnis seiner Beteiligung<br />
haben kann.<br />
Vermietungs- und Anschlussvermietungsrisiko/<br />
Drittverwendungsfähigkeit<br />
Die Erreichung der prognostizierten Ergebnisse und somit<br />
der Erfolg der Beteiligung hängen wesentlich von den<br />
pünktlichen und vollständigen Mieteinnahmen ab.<br />
Allgemeine Mieterbonitätsrisiken bei den Mietern Allianz<br />
Services (UK) Limited und Boots UK Limited (insbesondere<br />
Mietrückstände und -ausfälle, Mietminderungen sowie<br />
Anschlussvermietungsrisiken im Falle einer vorzeitigen Beendigung<br />
der Mietverträge) sowie ein Ausfall des Mietgaranten<br />
Allianz Global Corporate & Specialty AG können zu Einbußen<br />
bei den Mieteinnahmen und/oder Leerständen der Fondsimmobilie<br />
führen, was für den Investor negative Auswirkungen<br />
auf das Ergebnis seiner Beteiligung haben kann bis hin zu<br />
einem teilweisen Verlust des eingesetzten Kapitals und der<br />
weiteren Aufwendungen.<br />
Aus heutiger Sicht ist nicht auszuschließen, dass im Fall der<br />
Beendigung der Mietverträge mit der Allianz Services (UK)<br />
Limited und Boots UK Limited ein Überangebot an vermietbaren<br />
Flächen auf dem relevanten Markt besteht und<br />
dadurch bei einer Neuvermietung eventuell geringere als<br />
die prognostizierten Mieterträge erzielt werden bzw. die<br />
Revitalisierung<br />
Wird die Fondsimmobilie nicht wie prognostiziert im Jahr<br />
2022 veräußert, können Revitalisierungsmaßnahmen erforderlich<br />
werden, deren Kosten von der Fondsgesellschaft zu<br />
tragen wären. Dies hätte für den Investor negative Auswirkungen<br />
auf das Ergebnis der Beteiligung.<br />
Wertentwicklung / Veräußerung<br />
Die tatsächliche Wertentwicklung der Fondsimmobilie ist<br />
von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Dazu gehören<br />
unter anderem der Vermietungsstand der Fondsimmobilie,<br />
die Entwicklung der Marktmieten, die Entwicklung von<br />
Inflationsraten, die Entwicklung des Büroteilmarktes City,<br />
Angebot und Nachfrage auf dem Immobilienmarkt sowie<br />
die Anforderungen an Büroimmobilien.<br />
Eine Veräußerung der Fondsimmobilie zum prognostizierten<br />
Zeitpunkt bzw. zum prognostizierten Verkaufspreis kann<br />
nicht gewährleistet werden. Die im Investitionsplan ausgewiesenen,<br />
nicht wertbildenden Faktoren (z. B. die anfallenden<br />
Fondskosten) müssen erst durch einen entsprechenden Wertzuwachs<br />
der Fondsimmobilie kompensiert werden, bevor ein<br />
Veräußerungsgewinn entsteht. Sollte der tatsächlich erzielte<br />
Verkaufspreis unter dem prognostizierten Verkaufspreis<br />
15
liegen, führt dies zu niedrigeren Rückflüssen aus dem Immobilieninvestment,<br />
wodurch das Ergebnis der Beteiligung für<br />
den Investor negativ beeinflusst werden kann bis hin zu<br />
einem teilweisen Verlust des eingesetzten Kapitals und der<br />
weiteren Aufwendungen.<br />
Mit Darlehensvertrag vom 22.12.2010 hat der geschäftsführende<br />
Kommanditist der Fondsgesellschaft die Adzic Limited<br />
(im Folgenden „Adzic“) durch Gewährung eines Gesellschafterdarlehens<br />
in die Lage versetzt, ihre Darlehensverbindlichkeiten<br />
zurückzuführen.<br />
Aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen<br />
Die immer noch unsichere Situation an den Finanzmärkten,<br />
die zu einer restriktiveren Kreditvergabepraxis geführt hat,<br />
wirkt sich auch auf die Immobilienmärkte aus. Es ist für alle<br />
Unternehmen und Marktteilnehmer und somit auch für<br />
die Immobilienbranche schwieriger und kostenintensiver<br />
geworden, Fremdkapital aufzunehmen. Daher können sich<br />
Immobilienbewertungen aufgrund kurzfristig nachlassender<br />
Nachfrage rückläufig entwickeln. Denkbar ist, dass die<br />
Immobilienwerte und damit der erzielbare Verkaufspreis<br />
zum Verkaufszeitpunkt niedriger ausfallen. Dies kann sich<br />
für den Investor negativ auf das Ergebnis seiner Beteiligung<br />
auswirken bis hin zu einem teilweisen Verlust des eingesetzten<br />
Kapitals und der weiteren Aufwendungen.<br />
Finanzierung<br />
Die <strong>KGAL</strong> hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Einzahlungs-<br />
und Platzierungsgarantie zur Sicherstellung des<br />
erforderlichen Kommanditkapitals abgegeben. Die <strong>KGAL</strong> ist<br />
berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dieser Garantie auf<br />
eine 100%ige Tochtergesellschaft zu übertragen, um einer<br />
etwaigen Änderung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften<br />
Rechnung zu tragen. Es besteht das Risiko, dass die <strong>KGAL</strong><br />
bzw. die 100%ige Tochtergesellschaft ihren Verpflichtungen<br />
aus dieser Garantie nicht nachkommen kann. Die Nichterfüllung<br />
kann für den Investor zu einer vorzeitigen Beendigung<br />
der Beteiligung führen mit dem Risiko eines teilweisen<br />
oder vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals und<br />
der weiteren Aufwendungen.<br />
Zur teilweisen Finanzierung des der Adzic gewährten Gesellschafterdarlehens<br />
hat der geschäftsführende Kommanditist<br />
der Fondsgesellschaft ein Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
bei der Bayerischen Landesbank und der Hamburger Sparkasse<br />
AG aufgenommen. Sollte der geschäftsführende<br />
Komman ditist der Fondsgesellschaft seinen Verpflichtungen<br />
aus dem Zwischenfinanzierungsdarlehen nicht nachkommen<br />
und /oder die Bayerische Landesbank und die Hamburger<br />
Sparkasse AG die Rückzahlung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />
vorzeitig fällig stellen und keine alternative<br />
Anschlussfinanzierung gefunden werden und sollte die<br />
<strong>KGAL</strong> dieses Darlehen, für das sie gesamtschuldnerisch<br />
haftet, nicht zurückführen oder nicht in der Lage sein, entsprechend<br />
ihrer Verpflichtung aufgrund der Platzierungsgarantie,<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten mit ausreichenden<br />
Mitteln auszustatten, besteht für den Investor das<br />
Risiko einer vorzeitigen Beendigung der Beteiligung mit der<br />
Folge eines teilweisen oder vollständigen Verlustes des eingesetzten<br />
Kapitals und der weiteren Aufwendungen.<br />
Im Fall der Verlängerung der Zeichnungsfrist würde der<br />
geschäftsführende Kommanditist der Fondsgesellschaft die<br />
Zwischenfinanzierung durch Abschluss einer Anschluss -<br />
finanzierung verlängern. Sollten Zinszahlungen für die<br />
Anschluss finanzierung die prognostizierten Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen für die noch nicht platzierten Anteile übersteigen,<br />
mindert dies die Ausschüttungen / Entnahmen der<br />
Investoren, da die Fondsgesellschaft dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten insoweit einen Ausgleich gewährt hat.<br />
16 I Risikohinweise
Die Fondsgesellschaft hat eine Langfristfinanzierung bei<br />
der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank AG und<br />
der Bayerischen Landesbank abgeschlossen. Hierbei bestehen<br />
Risiken, die typischerweise mit Fremdfinanzierungen<br />
einhergehen. Insbesondere besteht die Gefahr, dass die<br />
Erträge aus der Vermietung der Fondsimmobilie nicht ausreichen,<br />
Zinsen zu bedienen oder vertraglich vereinbarte<br />
Verpflichtungen zum Zinsdeckungsgrad (Verhältnis der<br />
Nettomieteinnahmen zu den an die Bank zu zahlenden<br />
Zinsen) sowie zum Beleihungswert der Fondsimmobilie zu<br />
erfüllen. Dies kann dazu führen, dass Ausschüttungen / Entnahmen<br />
an den Investor entgegen der Prognose erst dann<br />
erfolgen können, wenn die Verpflichtungen zum Zins -<br />
deckungsgrad sowie zum Beleihungswert der Fondsimmobilie<br />
durch die Fondsgesellschaft wieder erfüllt sind.<br />
Daneben besteht das Risiko, dass die finanzierenden Banken<br />
das Darlehen aufgrund Zahlungsverzugs oder sonstiger vertraglich<br />
festgelegter Umstände vorzeitig kündigen und die<br />
gestellten Sicher heiten verwerten. Zudem besteht das Risiko,<br />
dass die Fonds gesellschaft nicht in der Lage ist, weitere<br />
von der finanzierenden Bank gegebenenfalls geforderte<br />
Sicherheiten beizubringen. Für den Investor kann sich der<br />
Eintritt dieser Risiken negativ auf das Ergebnis der Beteiligung<br />
bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
des eingesetzten Kapitals und der weiteren Aufwendungen<br />
auswirken.<br />
Die Langfristfinanzierung hat eine Laufzeit bis zum<br />
22.12.2020. Es besteht das Risiko, dass nach Ablauf der Laufzeit<br />
keine Anschlussfinanzierung verfügbar ist oder eine solche<br />
nur zu einem höheren Zinssatz als zum Zeitpunkt der<br />
<strong>Prospekt</strong>aufstellung unterstellt vereinbart werden kann. Es<br />
ist nicht ausgeschlossen, dass in diesem Fall die Fondsimmobilie<br />
veräußert werden muss, was für den Investor negative<br />
Auswirkungen auf das Ergebnis seiner Beteiligung<br />
haben kann bis hin zu einem teilweisen Verlust des eingesetzten<br />
Kapitals und der weiteren Aufwendungen.<br />
Zinsentwicklung<br />
Eine etwaige Erhöhung der Zinszahlungen während der Laufzeit<br />
der Zwischenfinanzierung auf Ebene des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten der Fondsgesellschaft, der Langfristfinanzierung<br />
und/oder der Anschlussfinanzierung (siehe<br />
vorherigen Abschnitt „Finanzierung“) gegenüber dem in der<br />
Prognoserechnung unterstellten Niveau kann sich negativ<br />
auf das Ergebnis der Beteiligung für den Investor auswirken.<br />
Ferner erzielt die Fondsgesellschaft Zinseinnahmen aus der<br />
Anlage von Liquiditätsüberschüssen im Zusammenhang<br />
mit der Vermietung und Verpachtung bzw. der Liquiditäts -<br />
reserve. Liegt der tatsächlich erzielbare Guthabenzins unter<br />
dem kalkulierten Zinssatz, hat dies entsprechend negative<br />
Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds und gegebenenfalls<br />
auf die Ausschüttungen / Entnahmen der Investoren.<br />
Währungsrisiko<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft lautet auf Pfund<br />
Sterling. Ebenfalls wird die Finanzierung, der Mietzins und<br />
der Veräußerungserlös bei Verkauf der Fondsimmobilie in<br />
Pfund Sterling geleistet. Die Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />
durch die Investoren sowie die Ausschüttungen / Entnahmen<br />
der Fondsgesellschaft an die Investoren können auf<br />
Wunsch des Investors auch in Euro zum jeweils von der<br />
Fondsgesellschaft erzielten Wechselkurs erfolgen. Wechselkursschwankungen<br />
sind nicht abgesichert. Der Investor<br />
trägt insoweit ein Währungsrisiko, das sich negativ auf das<br />
Ergebnis der Beteiligung auswirken kann.<br />
17
Haftungsbegrenzung des Anteilsveräußerers<br />
Im Anteilskaufvertrag zwischen der Property Class <strong>England</strong><br />
3 Managementgesellschaft mbH (im Folgenden „Management-GmbH“)<br />
und der Central London Property Portfolio<br />
(Holdings) Limited über den Anteilserwerb an der Adzic wurde<br />
die Gewährleistungshaftung des Verkäufers auf GBP 12<br />
Mio. beschränkt. Im Falle der Haftung des Verkäufers kann<br />
ausschließlich auf eine zu diesem Zweck abgeschlossene<br />
Versicherung mit einer Deckungsumme von GBP 12 Mio.<br />
zurückgegriffen werden. Ausgenommen hiervon ist eine<br />
Haftung des Verkäufers, sofern Zusicherungen im Hinblick<br />
auf die verkauften Gesellschaftsanteile gemacht wurden.<br />
Die Ansprüche der Management-GmbH gegen den Verkäufer<br />
bzw. gegen die Versicherung aus der Verletzung der<br />
vertraglichen Zusicherungen können ab einer geldwerten<br />
Gesamtsumme von GBP 250.000 geltend gemacht werden,<br />
wobei jedoch Einzelansprüche unter GBP 25.000 nicht mitgerechnet<br />
werden. Sollte der Betrag von GBP 250.000 überschritten<br />
werden, kann jedoch der Verkäufer bzw. die Ver -<br />
sicherung auf den vollen Betrag bis zu GBP 12 Mio. in<br />
Anspruch genommen werden. Die Verpflichtungen des Verkäufers<br />
bzw. der Versicherung aus den vertraglichen Zusicherungen<br />
erlöschen für steuerrechtliche Ansprüche spätestens<br />
mit Ablauf des 21.12.2017. Im Übrigen erlöschen sie<br />
mit Ablauf des 21.12.2012. Sollte ein Anspruch über GBP 12<br />
Mio. oder unter GPB 250.000 bestehen, so besteht das<br />
Risiko, dass dieser nicht von der Versicherung gedeckt ist<br />
und daher nicht realisiert werden kann. Es besteht weiter<br />
die Gefahr, dass der Versicherer seiner Zahlungsverpflichtung<br />
nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann. Dies<br />
kann sich für den Investor negativ auf das Ergebnis der<br />
Beteiligung bis hin zu einem teilweisen oder vollstän digen<br />
Verlust des eingesetzten Kapitals und der weiteren Aufwendungen<br />
auswirken.<br />
Rückgriffsansprüche Dritter<br />
Die Management-GmbH wurde durch Anteilserwerb alleiniger<br />
Gesellschafter der Adzic, welche Eigentümer der Fonds -<br />
immobile war. Im Anschluss hat die Management-GmbH<br />
die Fondsimmobilie im Wege der Sachausschüttung erhalten.<br />
Die Adzic wurde sodann liquidiert. Die Geschäftsführer<br />
der Adzic haben im Rahmen des Liquidationsprozesses<br />
bestätigt, dass keine Fremdverbindlichkeiten der Adzic<br />
bestehen und die Adzic zum Zeitpunkt der Liquidation<br />
solvent war. Sollte dies unzutreffend gewesen sein, ist nicht<br />
ausgeschlossen, dass ein Dritter innerhalb einer Frist von<br />
zehn Jahren nach Liquidation die Ungültigkeit der Liquida -<br />
tion geltend macht und sich darauf beruft, dass die Adzic<br />
zum Zeitpunkt der Liquidation bzw. der Übertragung der<br />
Fondsimmobilie an die Management-GmbH insolvent<br />
gewesen sei. Sollte sich dies als zutreffend erweisen, könnte<br />
die Übertragung der Immobilie angegriffen werden, was zur<br />
Folge hätte, dass die Management-GmbH der Adzic einen<br />
Geldbetrag bis zum Immobilienwert erstatten müsste. Über<br />
die Auslagenersatzvereinbarung hätte die Management-<br />
GmbH in diesem Fall einen korrespondierenden Erstattungsanspruch<br />
gegen die Fondsgesellschaft. Dies würde für<br />
den Investor zu negativen Auswirkungen auf das Ergebnis<br />
der Beteiligung bis hin zu einem teilweisen oder vollstän -<br />
digen Verlust des eingesetzten Kapitals und der weiteren<br />
Aufwendungen führen.<br />
Renditeprognosen<br />
Der in diesem Beteiligungsangebot verwendete Rendite -<br />
begriff nach der IRR-Methode drückt die Verzinsung des<br />
jeweils kalkulatorisch gebundenen Kapitals aus. Ein Vergleich<br />
zwischen verschiedenen Kapitalanlagen (z. B. geschlossene<br />
Fonds) mit unterschiedlichen Kapitalbindungsverläufen ist<br />
ebenso wie ein Vergleich mit anderen Kapitalanlagen, bei<br />
18 I Risikohinweise
denen keine Änderung des kalkulatorisch gebundenen Kapitals<br />
eintritt (z. B. festverzinsliche Wertpapiere), im Allgemeinen<br />
nicht möglich.<br />
Die nach der IRR-Methode ermittelte Rendite stellt nur<br />
einen Prognosewert dar; es besteht keine Sicherheit, dass<br />
eine Rendite bzw. die prognostizierte Rendite erzielt wird.<br />
Die in die Prognoserechnung einfließenden Größen und<br />
Variablen basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abgeschlossenen<br />
Verträgen sowie auf zeitlichen und quantita -<br />
tiven Annahmen des Initiators. Das tatsächlich erzielbare<br />
Ergebnis der Beteiligung kann durch die in diesem Kapitel<br />
dargestellten sowie weitere, zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
noch nicht erkennbare Risiken, soweit sie sich<br />
verwirklichen, negativ beeinflusst werden.<br />
Die Laufzeit der Fondsgesellschaft und die Beteiligungsdauer<br />
sind weder befristet noch kann eine vollständige oder teilweise<br />
Veräußerung der Fondsimmobilie zum prognostizierten<br />
Zeitpunkt gewährleistet werden. Sollte zum geplanten Veräußerungszeitpunkt<br />
eine Veräußerung der Fondsimmobilie<br />
wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen, kann dies eine längere<br />
Haltedauer der Fondsimmobilie und damit für den Investor<br />
das Risiko einer Verlängerung der Fondslaufzeit bedingen.<br />
Steuerliche Risiken<br />
Die in dem Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ dargestellten<br />
Ausführungen können lediglich die erwarteten steuerlichen<br />
Folgen aus einer Investition in die Fondsgesellschaft wiedergeben,<br />
da bei <strong>Prospekt</strong>aufstellung keine abschließende Prüfung<br />
durch die Finanzbehörden in Deutschland und Großbritannien<br />
vorlag. Änderungen können einen negativen Einfluss<br />
auf das Ergebnis der Beteiligung haben.<br />
Die dargestellten steuerlichen Folgen beruhen auf der derzeitigen<br />
Gesetzeslage, Rechtsprechung und Auffassung der<br />
Finanzverwaltung in Deutschland und Großbritannien. Es ist<br />
nicht auszuschließen, dass Änderungen eintreten, welche<br />
erheblichen Einfluss auf die Besteuerung der Investoren<br />
und/oder der Fondsgesellschaft haben, wodurch das Ergebnis<br />
der Beteiligung negativ beeinflusst werden kann. Da die<br />
Fondsgesellschaft und damit ihre Investoren voraussichtlich<br />
vorwiegend Einkünfte erzielen werden, die in Großbritannien<br />
zu versteuern und in Deutschland freigestellt sind, besteht<br />
das Risiko, dass eine Änderung, Kündigung oder abweichende<br />
Auslegung des derzeit gültigen Doppelbesteuerungsabkommens<br />
mit Großbritannien zu einer Doppelbesteuerung der<br />
erzielten Einkünfte führt. Dies kann sich für den Investor<br />
negativ auf das Ergebnis der Beteiligung auswirken.<br />
Änderungen der Steuergesetze für einen Veranlagungszeitraum<br />
können auch noch während dieses Veranlagungszeitraums<br />
in Kraft treten, ohne dass verfassungsrechtliche<br />
Bedenken entgegenstehen.<br />
Nach der geltenden deutschen Rechtslage werden die Folgen<br />
einer Doppelbesteuerung, etwa im Falle einer eventuellen<br />
Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens oder einer<br />
Änderung der Verwaltungsauffassung zur Auslegung von<br />
Rückfallklauseln, mit dem Anrechnungsverfahren vermieden.<br />
Dabei ist die im Ausland erhobene Einkommensteuer, soweit<br />
sie der deutschen Einkommensteuer entspricht, und beim<br />
gleichen Steuerpflichtigen für den gleichen Zeitraum festgesetzt<br />
wird, nach dem Gesetzeswortlaut auf die deutsche Einkommensteuerschuld<br />
anrechenbar. Sollte die im Ausland<br />
festgesetzte und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende<br />
Steuer die deutsche Einkommensteuerschuld übersteigen,<br />
ist eine Auszahlung des übersteigenden Betrages nicht<br />
19
möglich. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Nachweis<br />
über im Ausland gezahlte Steuern vom Investor und/oder<br />
der Fondsgesellschaft nicht ausreichend geführt werden<br />
kann und/oder von der deutschen Finanzverwaltung nicht<br />
anerkannt wird. Dies hätte zur Folge, dass eine Anrechnung,<br />
soweit vorgesehen, von im Ausland bezahlten Steuern nicht<br />
möglich ist und damit eine echte Doppelbesteuerung eintritt.<br />
Dies kann sich für den Investor negativ auf das Ergebnis<br />
der Beteiligung auswirken.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass die Zinsaufwendungen der<br />
Fondsgesellschaft aus der Langfristfinanzierung in Großbritannien<br />
ganz oder teilweise nicht anerkannt werden. Eine der<br />
kreditgewährenden Banken ist vor Platzierung des Fonds als<br />
verbundenes Unternehmen der Fondsgesellschaft im Sinne<br />
der britischen Verrechnungspreisvorschriften anzusehen.<br />
Sollte der Fondsgesellschaft der Nachweis der Marktüblichkeit<br />
der Zinsaufwendungen aus formellen oder materiellen<br />
Gründen nicht gelingen, könnten die britischen Finanzbehörden<br />
den Steuerabzug der Zinsaufwendungen verwerfen, was<br />
zu einer zusätzlichen Steuerbelastung der Investoren führen<br />
könnte. Dies kann sich für den Investor negativ auf das Ergebnis<br />
der Beteiligung auswirken.<br />
Ein Investor, der seine Beteiligung veräußert oder anderweitig<br />
überträgt, muss mit einer besonderen Prüfung der Überschusserzielungsabsicht<br />
durch das jeweils zuständige Finanzamt<br />
rechnen. Dem Investor können aus der Beteiligung an<br />
der Fondsgesellschaft Zählobjekte im Sinne des gewerblichen<br />
Grundstückshandels zugerechnet werden, soweit der Verkehrswert<br />
seiner Beteiligung oder der anteilige Verkehrswert<br />
der Fondsimmobilie mehr als EUR 250.000 beträgt bzw. der<br />
Investor mehr als 10 % an der Fondsgesellschaft hält. Private<br />
Grundstücksveräußerungen des Investors können dadurch in<br />
einen gewerblichen Grundstückshandel umqualifiziert werden.<br />
In den Fällen, in denen der Investor beabsichtigt, eigenen<br />
Grundbesitz oder seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
zu veräußern, wird dringend die Hinzuziehung eines steuer -<br />
lichen Beraters empfohlen.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass die britischen Finanzbe -<br />
hörden dem angestrebten Vereinfachungsverfahren zur<br />
Quellensteuer in Großbritannien nach dem sogenannten<br />
„Non-Resident Landlord’s Scheme“ nicht zustimmen oder<br />
ihre Zustimmung später widerrufen und daher entweder<br />
jeder Investor einen gesonderten Antrag zur Vermeidung<br />
der Quellensteuer zu stellen hat oder für alle Investoren<br />
20 % Quellensteuer einzubehalten ist.<br />
Unabhängig von dem Vereinfachungsverfahren zur Quellensteuer<br />
in Großbritannien besteht das Risiko, dass die britischen<br />
Finanzbehörden von jedem Investor eine Einkommensteuererklärung<br />
anfordern, auch wenn die in Großbritannien<br />
steuerpflichtigen Einkünfte des Investors seinen persönlichen<br />
Freibetrag nicht übersteigen. Die Kosten der Erstellung<br />
der Steuererklärungen müssten vom Investor getragen werden<br />
und würden das Ergebnis der Beteiligung für den Investor<br />
negativ beeinflussen.<br />
Das Eigentum an der Fondsimmobilie wurde im Zuge der<br />
Strukturierung des Fonds mehrfach direkt und indirekt<br />
übertragen. Grundsätzlich unterliegen Immobilienüber -<br />
tragungen in Großbritannien der britischen Grunderwerb -<br />
steuer (Stamp Duty Land Tax; im Folgenden „SDLT“). Die<br />
Trans aktionen in der Strukturierungsphase vor dem Beitritt<br />
des ersten Investors sind grundsätzlich von Ausnahmetatbeständen<br />
im Gesetz zur SDLT erfaßt. Allerdings wurde<br />
dieses Vorgehen nicht mit den britischen Finanzbehörden<br />
abgestimmt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die<br />
britischen Finanzbehörden eine andere Rechtsauffassung<br />
20 I Risikohinweise
ezüglich der SDLT vertreten und dass der Anteilserwerb an<br />
der Adzic und /oder die Übertragung der Fondsimmobilie im<br />
Wege der Sachausschüttung an die Management-GmbH<br />
sowie die Übertragung der Fondsimmobilie im Wege der<br />
Sacheinlage an die Fondsgesellschaft dennoch SDLT auslösen.<br />
Auch ein kumuliertes Auslösen kann nicht völlig ausgeschlossen<br />
werden. Dies kann für den Investor zu negativen<br />
Auswirkungen auf das Ergebnis seiner Beteiligung führen.<br />
Der Beitritt eines Investors und /oder nachträgliche Anteilsübertragungen<br />
lösen SDLT aus, sofern der Erwerb des Investors<br />
zuzüglich aller weiterer Erwerbsvorgänge, die der Investor<br />
oder eine ihm nahe stehende Person tätigt, bestimmte<br />
Freigrenzen überschreiten. Es ist nicht auszuschließen, dass<br />
die britischen Finanzbehörden im Rahmen des Beitritts der<br />
Investoren und im Falle nachträglicher Anteilsübertragungen<br />
oder dem Ausscheiden einzelner Investoren SDLT nach<br />
dem maximalen Steuersatz und ohne Berücksichtigung von<br />
Freigrenzen erheben. Dies kann sich für den Investor negativ<br />
auf das Ergebnis der Beteiligung auswirken.<br />
Für Zwecke der Erbschaftsteuer besteht bei einer Betei ligung<br />
als Treugeber das Risiko einer Doppelbesteuerung, die nicht<br />
durch Anrechnung der britischen Erbschaftsteuer (Inheri-<br />
tance Tax) auf die deutsche Erbschaftsteuer vermieden werden<br />
kann. Es ist nicht auszuschließen, dass es dadurch für<br />
eine treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung zu<br />
einer höheren Bemessungsgrundlage für den erbschaftsteuerlichen<br />
Wert der Beteiligung kommen kann als bei einer<br />
Beteiligung als Kommanditist. Wünscht ein Investor von der<br />
Treugeberstellung in eine direkt gehaltene Kommanditbeteiligung<br />
zu wechseln, ist er bis zur Eintragung ins Handelsregister<br />
zur Vermeidung einer bis dahin bestehenden unbeschränkten<br />
persönlichen Haftung weiterhin Treugeber. Sollte<br />
im Zeitraum zwischen Beitritt und Eintragung der Erbfall<br />
eintreten, so wäre der Erbe als Treugeber gemäß der oben<br />
beschriebenen Vorgehensweise zu behandeln.<br />
Ferner ist die endgültige Anerkennung der steuerlichen<br />
Grundlagen der Fondsgesellschaft der Betriebsprüfung in<br />
Deutschland und in Großbritannien vorbehalten. Da die<br />
Betriebsprüfung zeitverzögert erfolgt, kann es zu Steuernachzahlungen<br />
kommen. Steuernachzahlungsbeträge in Deutschland<br />
sind nach Maßgabe der §§ 233 a, 238 Abgabenordnung<br />
mit 6 % jährlich zu verzinsen. Steuernachzahlungsbeträge in<br />
Großbritannien sind vom Tag der Fälligkeit an ebenfalls zu<br />
verzinsen. Darüber hinaus können Zuschläge anfallen. Gegebenenfalls<br />
zu erhebende Nachzahlungszinsen und Zuschläge<br />
sind von den Investoren zu tragen und würden sich damit<br />
negativ auf das Ergebnis Beteiligung auswirken.<br />
In der Prognoserechnung ist unterstellt, dass zwischen<br />
Anschaffung und Veräußerung der Immobilie mehr als zehn<br />
Jahre liegen. Nach geltendem Recht sind Veräußerungsgewinne<br />
unter dieser Annahme sowohl in Deutschland als<br />
auch in Großbritannien steuerfrei. Sollte die Fondsimmo -<br />
bilie oder Anteile an der Fondsgesellschaft vor Ablauf von<br />
zehn Jahren ab Beitritt des Investors veräußert werden, so<br />
ist der Veräußerungsgewinn mit dem regulären deutschen<br />
Einkommensteuersatz des Investors zu versteuern.<br />
Die kalkulierten Ergebnisse können nicht garantiert werden.<br />
Insbesondere die Risiken aus der steuerlichen Konzeption<br />
und aus Steuerrechtsänderungen trägt vollständig und allein<br />
der Investor.<br />
Managementrisiko<br />
Das Ergebnis der Beteiligung wird auch durch die Qualität<br />
des Managements sowie der externen Dienstleister der<br />
Fondsgesellschaft beeinflusst. Bei unternehmerischen Fehl-<br />
21
entscheidungen dieser Personen und /oder beauftragter<br />
Dritter und /oder der Gesellschafterversammlung als weiterem<br />
Entscheidungsträger der Fondsgesellschaft besteht für<br />
den Investor das Risiko negativer Auswirkungen auf das<br />
Ergebnis der Beteiligung.<br />
Kostenrisiko<br />
Im Investitions- und Finanzierungsplan und in der Prognoserechnung<br />
sind sonstige Kosten der Fondsgesellschaft enthalten.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese<br />
Kosten höher als prognostiziert ausfallen werden oder künftig<br />
zusätzliche Kosten anfallen, die nicht berücksichtigt worden<br />
sind mit der Folge, dass sich die Kosten der Fondsgesellschaft<br />
erhöhen und die Ausschüttungen / Entnahmen für<br />
die Investoren reduziert werden müssten.<br />
Falls ein Investor einen im Zuge einer Ersatzpflicht gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft geschuldeten Betrag nicht beibringt,<br />
so verbleibt die entsprechende Belastung bei der<br />
Fondsgesellschaft. Dies kann das Ergebnis der Beteiligung<br />
für alle Investoren negativ beeinflussen.<br />
Potenzielle Interessenkonflikte<br />
Es bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />
zwischen dem geschäftsführenden Kommanditisten der<br />
Fondsgesellschaft und weiteren Projektbeteiligten wie z. B.<br />
dem Treuhandkommanditisten und dem Initiator <strong>KGAL</strong>. Letzterer<br />
ist zugleich Anbieter, Einzahlungs- und Platzierungs -<br />
garant, Konzeptionär, Fremdkapitalvermittler und Verwalter.<br />
Darüber hinaus bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />
zwischen dem Initiator und seinen Gesellschaftern,<br />
welche auch als Vertriebspartner und /oder Darlehensgeber<br />
agieren bzw. agieren können.<br />
Aus diesen Verflechtungen können Interessenkonflikte entstehen.<br />
Es besteht das Risiko, dass diese zum Nachteil der<br />
Investoren gelöst werden, was sich negativ auf das Ergebnis<br />
der Beteiligung auswirken kann.<br />
Grunderwerbsteuerzahlung /<br />
Insolvenz der Steuerberatungsgesellschaft<br />
Sofern die Beteiligung des Investors Grunderwerbsteuer<br />
auslöst, zahlt er die anfallende Grunderwerbsteuer auf das<br />
Konto der von ihm bevollmächtigten Steuerberatungsgesellschaft,<br />
die diesen Betrag entgegennimmt und im Namen<br />
des Investors an die zuständigen britischen Finanzbehörden<br />
weiterleitet. Sollte die Steuerberatungsgesellschaft insolvent<br />
werden, ist das Guthaben nicht geschützt, es fällt in<br />
die Insolvenzmasse. Dies kann dazu führen, dass die Grunderwerbsteuer<br />
vom Investor nochmals an die britischen<br />
Finanzbehörden zu zahlen ist, was für den Investor negative<br />
Auswirkungen auf das Ergebnis seiner Beteiligung hätte.<br />
Insolvenz- und Bonitätsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft aufgrund<br />
gegenüber der Prognose geringerer Einnahmen und/oder<br />
höherer Kosten zahlungsunfähig wird oder in Überschuldung<br />
gerät. Die daraus folgende Insolvenz kann für den Investor zu<br />
einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals und der weiteren<br />
Aufwendungen führen.<br />
Ebenso besteht das Risiko, dass die Management-GmbH<br />
aufgrund eines Liquiditätsmangels die mit dem Zwischen -<br />
finanzierungsdarlehen einhergehenden Verpflichtungen<br />
nicht erfüllt und zahlungsunfähig wird oder in Überschuldung<br />
gerät. Die daraus resultierende Insolvenz der Management-GmbH<br />
kann zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und<br />
damit zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals und<br />
der weiteren Aufwendungen führen.<br />
22 I Risikohinweise
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Vertragspartner der<br />
Fondsgesellschaft und /oder sonstige Dritte, die gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft Leistungen erbringen sollen, insolvent<br />
werden und in der Folge ihre vertraglich geschuldeten Leistungen<br />
nicht erbringen können. Dies kann insbesondere im<br />
Falle der Insolvenz des Einzahlungs- und Platzierungsgaranten,<br />
der Mieter, des Mietgaranten des Hauptmieters Allianz<br />
Services (UK) Limited, der Swap-Partner, der Versicherer und<br />
der Darlehensgeber negative Auswirkungen auf das Ergebnis<br />
der Beteiligung für den Investor haben bis hin zu einem<br />
teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals<br />
und der weiteren Aufwendungen.<br />
Vertrags- und Rechtsrisiko<br />
Soweit Verträge noch nicht abgeschlossen sind, besteht das<br />
Risiko, dass diese Verträge nicht oder nicht zu den zum Zeitpunkt<br />
der <strong>Prospekt</strong>aufstellung erwarteten Konditionen<br />
zustande kommen. Sollten Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />
und/oder sonstige Dritte, die gegenüber den Gesellschaften<br />
Verpflichtungen eingegangen sind, bestehende<br />
Verträge und/oder geschuldete Pflichten nicht erfüllen<br />
und/oder im Einzelfall anders als die jeweilige Gesellschaft<br />
auslegen, bestehende Verträge ordentlich oder außerordentlich<br />
kündigen oder sollte über das Vermögen dieser Vertragspartner<br />
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet<br />
werden, so besteht das Risiko, dass neue Vertragspartner entweder<br />
nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verpflichtet<br />
werden können. Dies kann zu zusätzlichen, nicht prognostizierten<br />
Aufwendungen und zu Rechtsstreitigkeiten mit den<br />
damit verbundenen Prozess- und Kostenrisiken führen.<br />
Ebenso besteht das Risiko, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen<br />
in Bezug auf die Vermögensanlage mit Wirkung<br />
für die Zukunft oder Wirkung für die Vergangenheit ändern<br />
oder von Behörden oder Gerichten abweichend beurteilt<br />
werden. Hierdurch besteht das Risiko, dass die Vermögensanlage<br />
umstrukturiert oder rückabgewickelt werden muss<br />
und der Erlös aus der Rückabwicklung nicht ausreicht, um<br />
die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft abzulösen, und<br />
es dadurch bis zur Insolvenz der Fondsgesellschaft kommen<br />
kann. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals des Investors<br />
und der weiteren Aufwendungen kann in diesem Fall<br />
nicht ausgeschlossen werden.<br />
Gutachten und Angaben Dritter<br />
Dem vorliegenden Beteiligungsangebot liegen unter anderem<br />
Gutachten und weitere Angaben Dritter zugrunde,<br />
deren Korrektheit vorausgesetzt wird, aber seitens des<br />
Initiators nicht vollständig überprüft werden kann. Es<br />
besteht daher das Risiko, dass sich Angaben Dritter<br />
und /oder Annahmen und Schlussfolgerungen der Gutachter<br />
als unvollständig, ungenau oder falsch herausstellen<br />
(beispielsweise, wenn die Gutachten methodische, inhaltliche<br />
und /oder technische Fehler aufweisen). Solche Unrichtigkeiten<br />
können dazu führen, dass sich negative Abweichungen<br />
von der Prognose und dadurch eine Verringerung<br />
des Ergebnisses der Beteiligung für den Investor ergeben<br />
können bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
des eingesetzten Kapitals und der weiteren Aufwendungen.<br />
Die Haftung Dritter ist teilweise ausgeschlossen<br />
oder auf einen marktüblichen Umfang begrenzt.<br />
Andere Rechtskreise<br />
Wesentliche Verträge sind nach englischem Recht abgeschlossen<br />
und sehen ausschließlich einen englischen<br />
Gerichtsstand vor (insbesondere der Anteilskaufvertrag, die<br />
Langfristfinanzierung und die Mietverträge mit der Allianz<br />
Services (UK) Limited und Boots UK Limited).<br />
23
Für einzelne Rechtsfragen im Zusammenhang mit der<br />
Vermietung kann nicht abdingbares englisches Recht zur<br />
Anwendung kommen, insbesondere das englische Mietrecht,<br />
dessen genaue Ausprägung für die Zukunft nicht<br />
vorhergesagt werden kann. Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen<br />
im Zusammenhang mit diesen Verträgen<br />
unterliegen geltendem englischen Recht. Die Klärung von<br />
Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Adzic, insbesondere<br />
mit deren Liquidation, unterliegt dem Recht von Jersey.<br />
Einzelne Bestimmungen dieser Rechtskreise können erheblich<br />
vom deutschen Rechtsverständnis abweichen. Die<br />
Rechtsverfolgung kann sich dadurch schwieriger gestalten<br />
und /oder mit erheblich höheren Kosten verbunden sein.<br />
Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch<br />
erschwert. Insgesamt können sich dadurch negative Auswirkungen<br />
auf das Ergebnis der Beteiligung für den Investor<br />
ergeben.<br />
Fehlende / verspätete Einzahlung<br />
durch den Investor<br />
Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />
oder bei Nichteinzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich<br />
Agio sowie zuzüglich einer eventuell anfallenden SDLT nebst<br />
Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer Umsatzsteuer<br />
(auch bei Lastschriftrückgabe) können dem Investor Verzugszinsen<br />
berechnet werden. Darüber hinaus kann dies<br />
dazu führen, dass der Beitritt nicht wirksam zustande<br />
kommt bzw. dass der säumige Investor gemäß § 8 Ziffer 2<br />
lit. (a) Gesellschaftsvertrag aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />
wird. Die Fondsgesellschaft kann in diesen Fällen<br />
pauschal 15% der Kapitaleinlage als Schadenersatz ver -<br />
langen. Dem Investor bleibt der Nachweis vorbehalten,<br />
dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden<br />
ist.<br />
Ausschluss aus der Fondsgesellschaft<br />
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages (§ 8) bzw. des Treuhandvertrages<br />
(§ 7) kann ein Investor in bestimmten Fällen aus<br />
der Fondsgesellschaft bzw. seiner treuhänderischen<br />
Beteiligung ausgeschlossen werden. Wird der Investor ausgeschlossen,<br />
weil er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft bzw. dem Treuhandkomman -<br />
ditisten nicht nachkommt, die durch seinen Beitritt<br />
aus gelöste SDLT nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich<br />
britischer Umsatzsteuer nicht durch ihn erbracht wurde,<br />
über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die<br />
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse<br />
abgelehnt wird, in seinen Gesellschaftsanteil bzw. in seine<br />
Beteiligung die Zwangsvollstreckung betrieben wird, ein Verstoß<br />
gegen das Geldwäschegesetz oder sonst ein wichtiger<br />
Grund vorliegt, erhält er eine Abfindung, deren Höhe in den<br />
meisten Fällen unter dem von ihm eingesetzten Kapital liegt.<br />
Wurde der Ausschluss durch den Investor verursacht, hat<br />
dieser die der Fondsgesellschaft hierdurch entstandenen<br />
Kosten zu erstatten.<br />
Fondsgesellschaft / Stimmrechte<br />
Während der Platzierungsphase verfügt der geschäftsführende<br />
Kommanditist aufgrund der Höhe seiner Beteiligung<br />
zunächst über die Stimmenmehrheit in der Fondsgesellschaft.<br />
Er kann somit so lange einen beherrschenden Einfluss<br />
ausüben, bis Investoren der Fondsgesellschaft beigetreten<br />
sind, die sich zusammen mit mehr als der Hälfte der<br />
Pflichtein lage des geschäftsführenden Kommanditisten an<br />
der Fondsgesellschaft beteiligt haben.<br />
Im Falle der (teilweisen) Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie<br />
ist nicht auszuschließen, dass der Platzierungsgarant<br />
oder ein von ihm benannter Dritter die Stimmrechts-<br />
24 I Risikohinweise
mehrheit in der Fondsgesellschaft erhält und damit einen<br />
beherrschenden Einfluss ausüben kann. Gleiches kann auch<br />
durch die Zeichnung eines sehr hohen Gesellschaftsanteils<br />
durch einen einzelnen Investor oder eine Gruppe von Investoren<br />
mit gegebenenfalls gleichen Interessen erfolgen.<br />
Die gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft mit<br />
einfacher oder qualifizierter Mehrheit gefassten Beschlüsse<br />
sind für den Investor bindend. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass der geschäftsführende Kommanditist gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
ein eigenes Stimmrecht von mindestens 50<br />
Stimmen besitzt und ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />
zur Vornahme aller Handlungen berechtigt ist, die<br />
zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />
gehören und die er zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks<br />
für zweckmäßig erachtet. Beschlüsse über die Veräußerung<br />
der Fondsimmobilie vor dem 31.12.2022 sowie über<br />
Änderungen des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung<br />
der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten.<br />
Insgesamt besteht somit für den einzelnen Investor das<br />
Risiko, seine individuellen Interessen nicht durchsetzen zu<br />
können.<br />
Änderung regulatorischer Rahmenbedingungen<br />
Sowohl international als auch national bestehen Bestrebungen,<br />
neue regulatorische Anforderungen an die Finanzmärkte<br />
und deren Teilnehmer zu stellen. Hiervon werden auch<br />
geschlossene Fonds und deren Verwalter erfasst. Es besteht<br />
das Risiko, dass die Fondsgesellschaft in Zukunft erhöhte<br />
aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen hat, wodurch<br />
sich die Kosten der Fondsgesellschaft erhöhen könnten, so<br />
dass die Ausschüttungen / Entnahmen für die Investoren<br />
reduziert werden müssten.<br />
Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist ein langfristiges<br />
Engagement, das bis zum Ablauf des 31.12.2027 nicht ordentlich<br />
gekündigt werden kann. Bei Ausübung der Kündigungsmöglichkeit<br />
wird die Auszahlung der Abfindung frühestens<br />
zum nächsten dem Ausscheiden folgenden<br />
Ausschüttungstermin fällig und nur, soweit die Fondsgesellschaft<br />
zu diesem Zeitpunkt über ausreichend Liquidität verfügt,<br />
spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden.<br />
Entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ist<br />
zwar ein vorzeitiger Verkauf der Beteiligung durch den<br />
Investor zulässig, die Fondsgesellschaft übernimmt jedoch<br />
keine Gewähr für dessen Veräußerbarkeit. Da kein geregelter<br />
Markt für den Handel solcher Beteiligungen existiert<br />
und folglich auch kein Marktwert für eine Veräußerung<br />
ermittelbar ist, kann sich ein vorzeitiger Verkauf einer Beteiligung<br />
sehr schwierig gestalten bzw. nicht oder nur unter<br />
Inkaufnahme von Verlusten möglich sein.<br />
Verbraucherrechte im Zusammenhang<br />
mit Fernabsatz<br />
Hinsichtlich der Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen<br />
Regelungen zum Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen<br />
auf den Vertrieb von Beteiligungen an geschlossenen<br />
Fonds wie der Fondsgesellschaft gibt es bislang keine gefestigte<br />
Rechtsprechung. Gleiches gilt für die Frage der Ordnungsmäßigkeit<br />
einer Widerrufsbelehrung. Es kann daher<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass es bei erfolgreicher Geltendmachung<br />
gegebenenfalls bestehender Rechte und<br />
Ansprüche durch Investoren zu Liquiditätsabflüssen aus der<br />
Fondsgesellschaft und dadurch gegebenenfalls zu Liquiditätsengpässen<br />
bis hin zu einer Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />
kommen kann. Dies kann das Ergebnis der Betei -<br />
ligung für den Investor negativ beeinflussen bis hin zu<br />
25
einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />
Kapitals und der weiteren Aufwendungen.<br />
Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds<br />
Die Fondsgesellschaft hat sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen, welches<br />
Investoren die kostenlose und vereinfachte Geltendmachung<br />
von in der Verfahrensordnung näher bestimmten<br />
Ansprüchen ermöglicht. Dies kann zu finanziellen Belastungen<br />
der Fondsgesellschaft und damit des Investors führen.<br />
Investorgefährdende Risiken<br />
Investorgefährdende Risiken sind Risiken, die über den<br />
Verlust des eingesetzten Kapitals und der weiteren Aufwendungen<br />
hinaus auch das weitere Vermögen des Investors<br />
gefährden. Insbesondere bei Fremd finanzierung der Kapitaleinlage<br />
durch den Investor ist das Risiko einer Privatinsolvenz<br />
nicht ausgeschlossen (maximales Risiko).<br />
Haftung des Gesellschafters<br />
Für einen Investor, der sich unmittelbar als Kommanditist an<br />
der Fondsgesellschaft beteiligt, besteht das Risiko,<br />
gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft bis zur<br />
Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme<br />
(1 % der übernommenen Kapitaleinlage ohne Agio) persönlich<br />
zu haften. Leistet der Investor seine Kapitaleinlage,<br />
erlischt seine persönliche Haftung. Entnimmt oder erhält der<br />
Investor Beträge (z. B. Ausschüttungen/Entnahmen), die sein<br />
Kapitalkonto unter den Betrag seiner Haftsumme sinken<br />
lassen, so lebt seine persönliche Haftung in gleichem Maße<br />
wieder auf, jedoch höchstens bis zum Betrag seiner Haftsumme.<br />
Das gleiche gilt, soweit der Investor Gewinnanteile<br />
entnimmt, während seine Kapitaleinlage durch Verluste<br />
unter den Betrag der geleisteten Haftsumme herabgemindert<br />
ist. Unabhängig von der Erbringung der Kapitaleinlage<br />
besteht immer eine Haftung für die Kosten von Anmeldungen<br />
zum Handelsregister, die vom Investor oder in seinem<br />
Namen als Gesellschafter vorzunehmen sind.<br />
Die Kommanditisten haften nach ihrem Ausscheiden aus<br />
der Fondsgesellschaft – wenn nicht gleichzeitig die Gesellschaft<br />
aufgelöst wird – bis zur Höhe ihrer eingetragenen<br />
Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der<br />
Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach<br />
ihrem Ausscheiden fällig werden und gegen sie gerichtlich<br />
geltend gemacht oder von den Kommanditisten schriftlich<br />
anerkannt wurden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages,<br />
an dem das Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen<br />
wird. Wird die Fondsgesellschaft aufgelöst, verjähren die<br />
Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger gegen die Kommanditisten<br />
spätestens fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung<br />
der Fondsgesellschaft in das Handelsregister oder –<br />
wenn die Ansprüche erst nach Eintragung der Auflösung fällig<br />
werden – fünf Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche. Die<br />
Haftungsrisiken muss der Investor aus seinem Privatvermögen<br />
decken.<br />
Die Investoren, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligen, haften grundsätzlich nicht unmittelbar<br />
für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. An ihrer Stelle<br />
hält der Treuhandkommanditist als Treuhänder die Stellung<br />
des Kommanditisten. Allerdings muss der Treugeber den<br />
Treuhandkommanditisten von einer Haftung aus der Beteiligung,<br />
die er für den Treugeber hält, freistellen. Wirtschaftlich<br />
betrachtet ist daher der Treugeber dem Kommanditisten<br />
bezüglich der Haftung gleichgestellt. Dadurch besteht<br />
das Risiko, dass die Treugeber wie Kommanditisten persönlich<br />
mit ihrem Privatvermögen haften. In einigen instanzgerichtlichen<br />
Entscheidungen wurde der Treugeber dem Kom-<br />
26 I Risikohinweise
manditisten bezüglich der Haftung jedoch auch rechtlich<br />
gleichgestellt. Dies kann bei der vorliegenden Ausgestaltung<br />
des Rechtsverhältnisses dazu führen, dass der Treugeber<br />
wie der Kommanditist auch unmittelbar für Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen wird.<br />
Die Fondsimmobilie befindet sich in Großbritannien. Insbesondere<br />
bei einer Schädigung Dritter im Zusammenhang<br />
mit der Nutzung der Fondsimmobilie kann daher nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass ein ausländisches Gericht die<br />
beschriebene Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />
nicht anerkennt. Es kann daher eine persönliche Haftung<br />
der Kommanditisten nicht mit vollständiger Sicherheit ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Abgaben- und Kostenbelastung<br />
Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben und anderen<br />
Kosten, die auf Handlungen bzw. dem Verhalten eines<br />
Gesellschafters beruhen (auch durch Ausschluss eines<br />
Gesellschafters) oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit<br />
/Rechtsform eines Gesellschafters haben, können<br />
dem jeweiligen Gesellschafter und einem etwaigen<br />
Rechtsnachfolger weiterbelastet werden. Der jeweilige Investor<br />
trägt insoweit das Risiko einer Ersatzpflicht gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
Steuerbelastung<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass dem Investor positive steuerliche<br />
Ergebnisse aus der Fondsgesellschaft zugewiesen<br />
werden, ohne dass dieser ausreichend Liquidität aus Ausschüttungen/Entnahmen<br />
für etwaige persönliche Steuerzahlungen<br />
erhält. Ursache hierfür können etwa die Bildung<br />
von Rücklagen für eventuelle Reparaturen oder Zinsen aus<br />
der Anlage von Liquidität sein, die nicht im Jahr ihrer Entstehung<br />
an die Investoren ausgeschüttet /entnommen werden.<br />
In Kombination mit der Realisierung weiterer Risiken ist<br />
nicht auszuschließen, dass der Investor aus seinem übrigen<br />
Vermögen Steuern aufgrund der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
zahlt und gleichzeitig einen Verlust seines<br />
eingesetzten Kapitals und der weiteren Aufwendungen<br />
erleidet.<br />
Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft<br />
Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Fremdfinanzierung<br />
der Kapitaleinlage des Investors besteht das Risiko,<br />
dass die Ausschüttungen / Entnahmen aus diesem Beteiligungsangebot<br />
nicht ausreichen, um die anfallenden Zinsen<br />
der Fremdfinanzierung auszugleichen bzw. die Finanzierung<br />
zurückzuführen. Die Verpflichtungen aus einer Fremdfinanzierung<br />
bestehen auch dann, wenn Ausschüttungen / Entnahmen<br />
nicht wie prognostiziert erfolgen. In diesen Fällen<br />
müsste der Investor weitere Mittel zur Rückführung der<br />
Fremdfinanzierung samt Zinsen aufwenden. Anderenfalls<br />
besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank die Finanzierung<br />
kündigt und die gestellten Sicherheiten verwertet. Von<br />
einer Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage wird abgeraten.<br />
Über die in diesem Kapitel erläuterten Risiken hinaus sind<br />
dem Anbieter zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung keine<br />
weiteren wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken<br />
im Zusammenhang mit der Vermögens anlage bekannt.<br />
27
London, Millennium Bridge<br />
Foto: Neil Waving
Initiator <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG<br />
Unternehmensprofil<br />
Initiator des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist die<br />
<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (im Folgenden „<strong>KGAL</strong>“) mit Sitz in<br />
Grünwald bei München. Bereits seit über 40 Jahren konzipiert<br />
die <strong>KGAL</strong> Gruppe innovative Finanzierungslösungen.<br />
Im Verlauf der letzten 30 Jahre hat sie verstärkt privaten und<br />
institutionellen Investoren attraktive Beteiligungsangebote<br />
eröffnet.<br />
Der Investitionsschwerpunkt der <strong>KGAL</strong> liegt auf Realkapitalanlagen<br />
(Sachwerte), an deren Marktwert- und Ertrags -<br />
entwicklung die Investoren teilhaben. Dabei werden<br />
geplante Investitionen anhand strenger Kriterien bezüglich<br />
Rendite erwartung und Risiko geprüft, bevor eine Anlageentscheidung<br />
getroffen wird. Die <strong>KGAL</strong> setzt auf ein aktives<br />
Asset Management (Betreuung der Investition vom Erwerb<br />
des Assets bis zur Beendigung des Beteiligungsangebotes)<br />
durch eigene Experten und bindet bei Bedarf über Joint<br />
Ventures oder strategische Partnerschaften zusätzliche<br />
Kompetenzen ein. Damit soll die Basis für langjährige,<br />
erfolgreiche Investorenbeziehungen gelegt werden.<br />
<strong>KGAL</strong> im Überblick (Gesellschafter und Beteiligungen)<br />
Commerzbank BayernLB HASPA Finanzholding<br />
Sal. Oppenheim<br />
45 % 30 % 15 % 10 %<br />
100 %<br />
50 %<br />
100 %<br />
Verwaltungsdienstleistungen<br />
Eigenkapitalvertrieb<br />
Dienstleistungen für Schiffsfonds 1)<br />
Asset Sourcing und Management<br />
Österreich<br />
100 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
Asset Sourcing und Management<br />
Nordamerika<br />
Asset Sourcing und Management<br />
Italien<br />
Structuring und Asset Management<br />
Österreich<br />
100 %<br />
60 %<br />
46 %<br />
Verwaltungsdienstleistungen<br />
1) 50 % V. Ships Group Ltd.<br />
2) 40 % Lufthansa-Gruppe.<br />
3) 49 % Lufthansa-Gruppe, 5 % Sonstige.<br />
Asset Management und<br />
Operating-Leasing für Flugzeuge 2)<br />
Strukturierte Finanzierungslösungen<br />
insbesondere für die<br />
Lufthansa-Gruppe 3)<br />
30 I Initiator <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG
<strong>KGAL</strong> in Zahlen<br />
Als Spezialist in komplexen nationalen und internationalen<br />
Märkten entwickelt und managt die <strong>KGAL</strong> Investitionen in<br />
Immobilien, Flugzeuge, Infrastruktur, Schiffe sowie Private<br />
Equity.<br />
Publikumsfonds der <strong>KGAL</strong> nach Assetbereichen 1)<br />
Immo- Flugzeuge Infra- Schiffe Private Sonstige 2) Gesamt<br />
bilien struktur Equity<br />
Im Markt seit 1993 1990 2005 2003 2004 1994 3)<br />
Anzahl Fonds 26 53 7 11 9 24 130<br />
Investitionsvolumen 2.158,5 2.524,3 420,4 655,4 923,7 2.245,5 8.927,8<br />
(inklusive Agio) in Mio. EUR<br />
Eigenkapital 1.278,7 1.492,9 199,5 326,4 923,7 1.920,5 6.141,7<br />
(inklusive Agio) in Mio. EUR<br />
Anzahl Beteiligungen 39.793 15.428 7.800 10.988 39.706 28.636 142.351<br />
durch Investoren<br />
1) Kumulierte Werte inklusive aufgelöster Fonds zum 31.12.2010.<br />
2) Mobilien (7), Medien (15), Lebensversicherung (1), Wald (1).<br />
3) Mobilien.<br />
Foto: Peter von Felbert<br />
31
Geschäftsergebnis- / Platzierungszahlen der <strong>KGAL</strong> 1) 2010 2009<br />
Zum 31.12.2010 betreut die <strong>KGAL</strong> Investoren mit 111.700<br />
Beteiligungen in 160 aktiven geschlossenen Fonds. Diese<br />
setzen sich zusammen aus 61 Publikumsfonds sowie sechs<br />
Fonds für institutionelle Investoren und 93 individuellen<br />
Investments für vermögende Kunden. Für diese Fonds<br />
haben die Investoren der <strong>KGAL</strong> Eigenkapital in Höhe von<br />
rund EUR 6,5 Mrd. anvertraut. Weitere Zahlen der <strong>KGAL</strong> sind<br />
nachfolgender Übersicht zu entnehmen:<br />
Verwaltetes Investitionsvolumen aller Objekt- und Beteiligungsgesellschaften in Mio. EUR 25.245,4 22.716,1<br />
– davon Assets under Administration 2) in Mio. EUR 19.739,4 k. A.<br />
– davon Assets under Management 3) in Mio. EUR 5.505,9 k. A.<br />
– davon Neugeschäftsvolumen im Geschäftsjahr in Mio. EUR 2.696,3 4) 1.108,4<br />
Anzahl Fonds- und Leasinggesellschaften 1.484 1.618<br />
Gesamtinvestitionsvolumen aller Fonds (inklusive Agio) in Mio. EUR 13.279,6 5) 13.107,7 5)<br />
– davon Assets under Administration 2) (inklusive Agio) in Mio. EUR 8.083,5 8.387,0<br />
– davon Assets under Management 3) (inklusive Agio) in Mio. EUR 5.196,1 4.720,7<br />
– davon Neugeschäftsvolumen aller Fonds (inklusive Agio) im Geschäftsjahr in Mio. EUR 580,3 830,4<br />
Eigenkapital aller Fonds (inklusive Agio) in Mio. EUR 6.489,4 6) 6.230,0 6)<br />
– davon Eigenkapital aus Neugeschäft Fonds (inklusive Agio) im Geschäftsjahr in Mio. EUR 473,3 460,2<br />
Anzahl geschlossene Fonds 160 7) 162 7)<br />
– davon Publikumsfonds 61 65<br />
– davon Private Placements 93 92<br />
– davon Fonds für institutionelle Investoren 6 5<br />
Anzahl Beteiligungen durch Investoren 111.700 107.200<br />
Anzahl Mitarbeiter (Konzern) 377 375<br />
1) Angaben bezogen auf den aktiven Bestand (ohne aufgelöste Fonds) jeweils zum 31.12.<br />
2) Verwaltung der Investitionsobjekte liegt in der Verantwortung von Vertragspartnern der <strong>KGAL</strong>; üblicherweise klassische Leasingengagements.<br />
3) Verwaltung der Investitionsobjekte liegt in der Verantwortung der <strong>KGAL</strong>; üblicherweise operative Gesellschaften.<br />
4) Inklusive Nachmeldungen aus dem Vorjahr.<br />
5) 2010 und 2009: Ohne rund EUR 12 Mrd. aus bereits aufgelösten Fonds.<br />
6) 2010 und 2009: Ohne rund EUR 5 Mrd. aus bereits aufgelösten Fonds.<br />
7) 2010: Ohne 176 bereits aufgelöste Fonds (2009: 166).<br />
32 I Initiator <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG
Bewertung der <strong>KGAL</strong> durch Experten<br />
Die Analysehäuser Feri EuroRating Services AG 1) (im Folgenden<br />
„Feri“) und Scope Analysis GmbH 2) (im Folgenden<br />
„Scope“) haben die <strong>KGAL</strong> und deren Managementqualität<br />
als Initiator von geschlossenen Fonds in separaten Ratings<br />
gleichermaßen mit der Note „AA“ als „sehr hoch“ bewertet.<br />
Feri hat der <strong>KGAL</strong> nach der Analyse von<br />
Unternehmensstrukturen, Marktexpertise<br />
und Leistungsfähigkeit in den Bereichen<br />
Produkt und Service im Oktober 2009 ein<br />
exzellentes Zeugnis ausgestellt: Im Feri<br />
Initiatoren Rating erhielt die <strong>KGAL</strong> die Note „AA“ als Emissionshaus<br />
mit sehr hoher Qualität 3) . Die Rating-Agentur lobte<br />
ausdrücklich das sehr gute Produktspektrum, die hervorragende<br />
Aufstellung als Unternehmen und das Risikomanagement<br />
für die Fonds der <strong>KGAL</strong>.<br />
Scope hat die <strong>KGAL</strong> im November<br />
2009 als Emissionshaus<br />
mit sehr hoher Managementqualität<br />
ausgezeichnet und ihr dafür die Note „AA“<br />
verliehen 4) . Die Rating-Agentur hob dabei die mehrheitlich<br />
positiven Performancedaten der Produkte, die Qualität von<br />
Konzeption, Vertrieb sowie Fonds- und Objektmanagement<br />
und insbesondere die Risikokontrolle hervor. Alle Assetbe -<br />
reiche trugen zum guten Abschneiden bei: Die Experten<br />
bescheinigten der <strong>KGAL</strong> eine sehr hohe Qualität bei Immo -<br />
bilien, Flugzeugen, Infrastruktur, Schiffen und Private Equity.<br />
Die Bewertungen wurden von der <strong>KGAL</strong> in Auftrag gegeben.<br />
Sie werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.<br />
So steht im Jahr 2011 sowohl durch Feri als auch durch<br />
Scope eine solche Überprüfung an. Weitere Informationen<br />
und eventuelle Aktualisierungen der Bewertungen sind auf<br />
der Homepage der <strong>KGAL</strong> (www.kgal.de) zu finden.<br />
1) Eine der führenden europäischen Rating-Agenturen für die Bewertung von Anlagemärkten und -produkten sowie eines der größten Wirtschaftungsforschungs- und Prognoseinstitute.<br />
Nähere Informationen unter www.feri.de.<br />
2) Gehört zur Scope Group, einem der führenden deutschen Finanzanalyse- und Advisoryinstitute und ist spezialisiert auf die qualitative Analyse und Bewertung von Kapitalanlagen,<br />
Investitionsmärkten und Managementgesellschaften. Nähere Informationen unter www.scope.de.<br />
3) Rating-Klassen: AAA (Unternehmen außergewöhnlich hoher Qualität) bis E- (Unternehmen ohne jegliche Qualität).<br />
4) Rating-Klassen: AAA (Aufstellung des Unternehmens zeigt hervorragende Qualität) bis D (Aufstellung des Unternehmens ist zur Erreichung seiner Zielvorgaben im Wesentlichen nicht<br />
geeignet).<br />
33
Erfahrung Immobilienfonds<br />
Die <strong>KGAL</strong> ist seit 1993 im Bereich Immobilienfonds aktiv<br />
und wurde am 25.11.2010 mit dem Scope Investment<br />
Award 2010 des Analysehauses Scope als „Bestes Emissionshaus<br />
im Segment Geschlossene Immobilienfonds Global“<br />
ausgezeichnet.<br />
Gemäß testierter Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> per 31.12.2009<br />
wurden in den Jahren 1993 bis 2009 insgesamt 25 Immobilienfonds<br />
mit einem Investitionsvolumen von EUR 2,04 Mrd.<br />
und Eigenkapital von EUR 1,21 Mrd. platziert.<br />
Diese 25 Immobilienfonds unterteilen sich in<br />
6 Immobilien-Leasingsfonds (national),<br />
5 geschlossene Immobilienfonds (national) und<br />
14 geschlossene Immobilienfonds (international)<br />
mit<br />
113 Immobilien in Deutschland,<br />
2 Immobilien in Großbritannien,<br />
8 Immobilien in Österreich 1) und<br />
5 Immobilien in Nordamerika.<br />
Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung dieses Beteiligungsangebotes<br />
befindet sich bereits der siebte Österreich-Immobilienfonds<br />
der <strong>KGAL</strong> mit einem Eigenkapital in Höhe von<br />
EUR 38,7 Mio. in der Platzierung. Investoren beteiligen sich<br />
dort an der Fondsimmobilie „Laxenburger Strasse 2“ in Wien,<br />
die langfristig zum größeren Teil an Konzerngesellschaften<br />
der Österreichischen Bundesbahnen Holding AG – mit der<br />
Republik Österreich als Alleinaktionär – vermietet ist.<br />
Darüber hinaus befindet sich der erste Frankreich-Immobilienfonds<br />
mit einem Eigenkapital in Höhe von EUR 47,1 Mio.<br />
in der Platzierung. Hierbei beteiligen sich Investoren an<br />
einer Immobilie in Fontenay-sous-Bois nahe Paris, die langfristig<br />
ausschließlich an BNP Paribas S. A. vermietet ist.<br />
Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot realisiert die<br />
<strong>KGAL</strong> ihren dritten Immobilienfonds in Großbritannien.<br />
Ein Auszug aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2009<br />
insbesondere hinsichtlich der bislang aufgelegten Immo -<br />
bilienfonds ist ab Seite 149 abgedruckt. Die aktuelle Leistungsbilanz<br />
kann unter der Telefonnummer 089 641 43-427<br />
bestellt oder unter www.kgal.de abgerufen werden.<br />
1) Eine dieser Immobilien besteht aus zehn Gebäuden.<br />
34 I Initiator <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG
London, Big Ben<br />
Foto: Neil Waving
9<br />
13<br />
10<br />
8<br />
6<br />
7<br />
11<br />
12<br />
14<br />
2<br />
3<br />
15<br />
16
Foto: Neil Waving<br />
5 17<br />
4<br />
1<br />
Prominente Gebäude und renommierte<br />
Mieter in der City of London<br />
1. Allianz (Fondsimmobilie)<br />
2. XL Re<br />
3. Catlin<br />
4. Munich Re, Accenture, Royal & Sun Alliance<br />
5. AIG<br />
6. Willis Insurance<br />
7. Lloyd’s of London<br />
8. Clyde & Co, Lockton<br />
9. Swiss Re<br />
10. Aviva<br />
11. Deutsche Bank<br />
12. Tokio Marine<br />
13. Tower 42<br />
14. Royal & Sun Alliance<br />
15. Royal Exchange<br />
16. UBS<br />
17. Tower of London<br />
London, Luftaufnahme City of London
Immobilienstandort<br />
Vereinigtes Königreich Großbritannien<br />
und Nordirland (Großbritannien)<br />
Großbritannien – Überblick<br />
Großbritannien in Zahlen<br />
Fläche<br />
rund 245.000 km²<br />
Bevölkerung (Einwohner)<br />
rund 61,8 Mio.<br />
Bevölkerungswachstum im Zeitraum rund 394.000 p. a.<br />
2008 – 2009 (Einwohner)<br />
Größte Städte London (7.619,8)<br />
(Einwohnerzahl in Tsd.) Birmingham (1.010,4)<br />
Glasgow (637,0)<br />
Währung<br />
Pfund Sterling (GBP)<br />
Bruttoinlandsprodukt<br />
EUR 1.760,9 Mrd.<br />
(PROGNOSE für 2011, Stand Januar 2011)<br />
Inflation 2010 (Stand Februar 2011) 4,4 %<br />
Arbeitslosenquote (Stand Januar 2011) 8,0 %<br />
Großbritannien besteht aus den Landesteilen <strong>England</strong>,<br />
Schottland, Wales und Nordirland. Gemeinsam formieren<br />
die vier ehemals unabhängigen Einzelstaaten den größten<br />
Inselstaat Europas. Großbritannien verfügt über eine Fläche<br />
von rund 245.000 km² und über rund 61,8 Mio. Einwohner.<br />
Großbritannien zählt zu den Gründungsmitgliedern des<br />
Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses (NATO) und der<br />
Vereinten Nationen (UN). Die politische und wirtschaftliche<br />
Bedeutung Großbritanniens wird durch die Funktion als<br />
eines der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der<br />
Vereinten Nationen sowie als Mitglied in der „Gruppe der<br />
Acht“ (G8), in der die bedeutendsten Volkswirtschaften der<br />
Welt vertreten sind, unterstrichen. 1973 ist Großbritannien<br />
der Europäischen Union beigetreten.<br />
Auch wenn Großbritannien als Inselstaat vom europäischen<br />
Festland getrennt ist, ist London eine der am besten zu<br />
erreichenden Städte weltweit. London ist über fünf Flug -<br />
häfen (City-Airport, Gatwick, Heathrow, Luton, Stansted)<br />
erreichbar. Der Flughafen Heathrow verfügt mit seinen rund<br />
66 Mio. Fluggästen im Jahr 2009 über das weltweit größte<br />
internationale Passagieraufkommen nach Atlanta / USA.<br />
Zudem ist Großbritannien seit der Eröffnung des Eurotunnels<br />
1994 über das Schienennetz mit Frankreich verbunden.<br />
Durch den Eurotunnel ist London mit dem Eurostar von<br />
Paris oder Brüssel in rund zwei Stunden erreichbar.<br />
Großbritannien – Wirtschaft<br />
Großbritannien ist einer der führenden europäischen Wirtschafts-<br />
und Investitionsstandorte. Mit einem prognostizierten<br />
Bruttoinlandsprodukt (im Folgenden „BIP“) von rund<br />
EUR 1.760,9 Mrd. für das Jahr 2011 zählt Großbritannien<br />
neben Deutschland und Frankreich zu den drei wirtschaftsstärksten<br />
Ländern der europäischen Union. Das Zugpferd<br />
der britischen Wirtschaft ist der Dienstleistungssektor,<br />
welcher über 75 % des gesamten BIP generiert. Großbritannien<br />
hat durch die Verlagerung von Arbeitskräften aus den<br />
traditionellen Bereichen Landwirtschaft und Schwerindustrie<br />
hin zum Dienstleistungssektor seine Wirtschaftsstruktur<br />
zukunftsorientiert modernisiert.<br />
In der Vergangenheit konnte Großbritannien andere EU-Länder<br />
regelmäßig mit seinem Wirtschaftswachstum übertreffen.<br />
Ausgehend von einem hohen Niveau musste Großbritannien<br />
vom zweiten Quartal 2008 bis ins dritte Quartal<br />
2009, geprägt durch die Finanzkrise und die allgemeine<br />
weltwirtschaftliche Lage, einen deutlichen Rückgang des<br />
Wirtschaftswachstums hinnehmen. Ab dem vierten Quartal<br />
2009 wuchs die britische Wirtschaft vier Quartale in Folge.<br />
Dadurch zeichnet sich eine Trendwende ab, wenn auch wetterbedingt<br />
rückläufige Zahlen für das letzte Quartal 2010<br />
zeigen, dass der Aufschwung noch am Anfang ist. Bereinigt<br />
um witterungsbedingte Verzögerungen in einzelnen Branchen<br />
wäre das Ergebnis zwar neutral ausgefallen, ein effektives<br />
Wachstum hätte jedoch im letzten Quartal 2010 nicht<br />
38 I Immobilienstandort
vorgelegen. Die OECD geht von einem moderaten Wachstum<br />
der Wirtschaftsleistung in Großbritannien in 2011 von<br />
1,5 % aus (Stand März 2011) und korrigiert damit ihre<br />
Prognose von Dezember 2010 um 0,2 Prozentpunkte nach<br />
unten.<br />
Zeichen einer zunehmenden Stabilisierung sendet auch der<br />
Arbeitsmarkt. Seit dem Frühjahr 2009 bewegt sich die<br />
Arbeitslosenquote in Großbritannien um die Acht-Prozent-<br />
Marke, ohne diese zu überschreiten. Die Arbeitslosenquote<br />
lag im Januar 2011 bei 8,0 % und ist gegenüber dem Vorquartal<br />
um 0,1 Prozentpunkte gestiegen.<br />
Die Inflationsrate im Februar 2011 lag mit 4,4 % mehr als<br />
doppelt so hoch wie die Zielvorgabe der Bank of <strong>England</strong>.<br />
Damit wächst der Druck auf die Bank of <strong>England</strong>, den Leitzins<br />
von derzeit 0,5 % zu erhöhen. Dies hätte einen allgemeinen<br />
Zinsanstieg in Großbritannien zur Folge. Zwar wäre die<br />
mit dem Zinsanstieg einhergehende Eindämmung der Inflation<br />
gewünscht, allerdings muss vor dem Hintergrund einer<br />
potenziell destabilisierenden Wirkung auf das BIP die Leitzinserhöhung<br />
wohl dosiert und mit Bedacht zeitlich abgestimmt<br />
werden. Beobachter halten eine zeitnahe Erhöhung<br />
des Leitzinses durch die Bank of <strong>England</strong> für wahrscheinlich.<br />
Großbritannien – Standortvorteile<br />
für Immobilieninvestitionen<br />
Gerade für internationale Investoren spielen Faktoren wie<br />
ein hohes Maß an Professionalisierung in der Branche, ein<br />
guter Zugang zu Marktinformationen und eine verlässliche<br />
Rechtslage eine wesentliche Rolle. Diese Faktoren sind in<br />
Großbritanniens Immobilienmarkt gewährleistet. Großbritannien<br />
ist folglich traditionell auf den vorderen Rängen des<br />
Transparenzindex von Jones Lang Lasalle zu finden. In der<br />
zugrunde liegenden Studie von 2010 sicherte sich Großbritannien<br />
den dritten Platz hinter Australien und Kanada. Das<br />
erklärt, warum internationale Investoren eine so gewichtige<br />
Rolle auf dem britischen Immobilienmarkt spielen.<br />
Der britische Immobilienmarkt bietet aber auch weitere<br />
Vorteile: So gilt z. B. das englische Mietrecht als vermieterfreundlich.<br />
Mietanpassungen werden grundsätzlich nur<br />
nach oben durchgeführt. Marktüblich sind zudem „FRI“-<br />
Mietverträge („Full Repairing and Insuring Lease“), bei<br />
denen der Mieter in der Regel alle Betriebs- und Bewirtschaftungskosten<br />
der Immobilie einschließlich der Kosten<br />
für Versicherungen trägt. So kann das Vermieterrisiko reduziert<br />
werden. Darüber hinaus ist es in Großbritannien<br />
üblich, sehr langfristige Mietverträge abzuschließen.<br />
London – Lage der Fondsimmobilie<br />
Trotz des derzeit spannungsreichen wirtschaftlichen Umfeldes<br />
zeichnet sich eine Besserung der wirtschaftlichen<br />
Gesamtlage in Großbritannien ab.<br />
Fondsimmobilie<br />
39
London – Metropole<br />
Mit seinen rund 7,6 Mio. Einwohnern ist London die Hauptstadt<br />
von Großbritannien sowie die größte Metropole der<br />
Europäischen Union. London ist Regierungssitz und gehört zu<br />
den bedeutendsten Kultur- und Wirtschaftszentren weltweit.<br />
Zudem ist London Austragungsort der 30. Olympischen<br />
Sommerspiele im Jahr 2012. Es ist davon auszugehen, dass<br />
dies die weitere Entwicklung der Stadt positiv beeinflussen<br />
wird. Die Stadt London plant bis 2012 mehr als GBP 30 Mrd.<br />
zu investieren, unter anderem für die Modernisierung des<br />
Nahverkehrsnetzes. Darüber hinaus erwartet die Stadt London<br />
die Schaffung zahlreicher neuer Arbeitsplätze sowohl in<br />
der Baubranche als auch in der Hotel- und Touristikbranche.<br />
London – Wirtschaft<br />
London ist einer der zentralen Dreh- und Angelpunkte der<br />
Finanzwelt. Rund die Hälfte aller europäischen Investment-<br />
Banking-Aktivitäten werden über London abgewickelt. Auch<br />
wenn die Finanzinstitute aus London nicht wegzudenken<br />
sind: Das Gesamtbild der Wirtschaft ist heterogen. Keine<br />
andere Stadt in Europa hat so viele Hauptniederlassungen<br />
international führender Unternehmen aus den unterschiedlichsten<br />
Branchen. Seit 2003 entschieden sich dreimal so<br />
viele Großunternehmen, ihre Hauptzentrale nach London<br />
anstatt in eine andere europäische Stadt zu legen. Global<br />
agierende Unternehmensberatungen sind für den Unternehmensstandort<br />
London ebenso von elementarer Bedeutung<br />
wie Unternehmen aus der Medien-, Telekommunika -<br />
tions-, Tourismus- oder Softwarebranche.<br />
Auch die Zukunftsaussichten der Stadt sind vielversprechend.<br />
Das weltweit tätige Immobilienunternehmen LaSalle<br />
Investment Management veröffentlicht jährlich den „European<br />
Regional Economic Growth Index“ (E-REGI), der diejenigen<br />
Städte Europas identifiziert, bei denen die Immobiliennachfrage<br />
mittelfristig gesehen am höchsten prognostiziert<br />
wird. Im Jahr 2010 sicherte sich London in diesem Index wieder<br />
den ersten Platz unter 104 Städten, gefolgt von Moskau<br />
und München. Nachdem die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise<br />
das Finanzzentrum härter getroffen haben als<br />
andere europäische Städte, fiel die Stadt im Jahr 2009 vom<br />
ersten auf den achten Platz des E-REGI zurück. Das Comeback<br />
im Jahr 2010 geht in erster Linie auf die sehr guten<br />
Wachstumsaussichten der Stadt zurück.<br />
40 I Immobilienstandort
London, City of London<br />
Foto: Thomas L. Fischer
London – Büromarkt<br />
London verfügt über einen der größten und liquidesten<br />
Immobilienmärkte weltweit. Im Jahr 2010 wechselten<br />
Londoner Immobilien im Wert von über EUR 14 Mrd. den<br />
Eigentümer. Damit liegt das Transaktionsvolumen im gleichen<br />
Zeitraum in etwa doppelt so hoch wie in Paris, dem<br />
zweitstärksten Immobilien-Investmentmarkt in Europa.<br />
Gegenüber 2009 zeichnet sich im Jahr 2010 eine Erholung<br />
der Immobilien-Investmentmärkte wesentlicher europäischer<br />
Zentren ab. Dabei führt London die Trendwende an.<br />
Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2009 schenkten Anleger<br />
dem Londoner Immobilienmarkt wieder vermehrt ihr Vertrauen<br />
– eine Entwicklung, die sich im Jahr 2010 auch in<br />
anderen europäischen Metropolen abzeichnete.<br />
Die Vorreiterrolle von London zeigt sich auch in anderen<br />
Bereichen: In keiner anderen europäischen Stadt werden für<br />
das Jahr 2011 so hohe Mietsteigerungen erwartet wie in<br />
London. Mit etwa 6,5 % liegt die Leerstandsrate Londons im<br />
Vergleich zu anderen europäischen Metropolen relativ niedrig.<br />
Gegenüber dem Jahr 2009 hat sich im Jahr 2010 der<br />
Flächenumsatz um 47 % auf 14,4 Mio. square feet (rund 1,34<br />
Mio. m 2 ) erhöht. Gleichzeitig ist eine geringe Flächenfertig -<br />
stellung über die Jahre 2010 bis 2012 zu beobachten bzw. zu<br />
erwarten. Nur 3,5 % des Büroflächenbestandes sollen in<br />
diesem Zeitraum neu fertig gestellt werden.<br />
Da sich bei den drei wesentlichen Faktoren für die Mietpreisbildung<br />
(Leerstandsrate, Flächennachfrage und Neubauvo -<br />
London – Büroflächenbestand und Gliederung der wesentlichen Büroteilmärkte<br />
Fondsimmobilie<br />
42 I Immobilienstandort
City of London, U-Bahn-Station Monument (rund 100 Meter von der Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street entfernt)<br />
Foto: Neil Waving
lumen) in absehbarer Zeit keine Änderungen abzeichnen,<br />
sollte dieser Trend auch über 2011 hinaus bestehen bleiben.<br />
Bis 2015 wird mit einer jährlichen Steigerungsrate der<br />
Mieten von 4,9 % in der City und 6,2 % in Londons West End<br />
gerechnet.<br />
London – Teilmarkt City<br />
Die Londoner Teilmärkte City und West End reagieren ähnlich,<br />
aber nicht einheitlich auf das wirtschaftliche Umfeld.<br />
Grund dafür ist die unterschiedliche Mieterstruktur der<br />
beiden Teilmärkte. Während im West End kleinere prestigeträchtige<br />
Flächen eher von Hedge-Fonds und Private Equity-<br />
Unternehmen angemietet werden, wird die Nachfrage in<br />
der City vom Banken- und Versicherungsbereich mit einem<br />
erhöhten Bedarf an großen zusammenhängenden Flächen<br />
geprägt.<br />
Im Jahr 2010 entfielen etwa ein Drittel der Neuvermietungen<br />
im Teilmarkt City auf Flächen von mehr als 100.000<br />
square feet (rund 9.290 m²). Bemerkenswert für das Jahr<br />
2010 war der hohe Anteil an Vorvermietungen, also die Vermietung<br />
noch im Bau befindlicher Flächen. So hat z. B. die<br />
UBS einen Mietvertrag über 700.000 square feet (rund<br />
65.000 m²) in einem noch zu errichtenden Gebäude in der<br />
City abgeschlossen. Die Bauarbeiten für dieses Gebäude<br />
sollen in diesem Jahr beginnen und die Fertigstellung des<br />
Gebäudes ist für 2014 geplant. Auch der Informationsdienstleister<br />
Bloomberg plant mittelfristig 500.000 square<br />
feet (rund 46.500 m²) in der City zu beziehen. Diese Flächen<br />
sind ebenso noch in Planung. Der hohe Anteil an Vorvermietungen<br />
kann als Indikator für die zunehmende Verknappung<br />
hochwertiger Bestandsflächen in der City herangezogen<br />
werden. Im Jahr 2010 wurden im Teilmarkt City 7,7 Mio.<br />
square feet (rund 715.000 m²) neu vermietet. Das ist der<br />
höchste Flächenumsatz für diesen Teilmarkt seit dem Jahr<br />
2000.<br />
Der zunehmende Wettbewerb hinsichtlich guter Standorte<br />
lässt sich auch anhand der Mietpreisentwicklung erkennen.<br />
Im Jahr 2010 erfolgten Mietanpassungen von etwa +20% in<br />
der City. Die Spitzenmiete erreichte dort im letzten Quartal<br />
2010 GBP 53,50 pro square foot. Es wird erwartet, dass die<br />
Mietsteigerungen auch für das Jahr 2011 anhalten werden.<br />
Die Analystenmeinungen für das Mietpreiswachstum in<br />
diesem Jahr liegen im Durchschnitt bei etwa 10 %.<br />
44 I Immobilienstandort
Standort der Fondsimmobilie<br />
London – Untergliederung des Büroteilmarkts City<br />
Fondsimmobilie<br />
Die City of London ist ein renommierter Standort für Banken<br />
und Versicherungen. Über Jahrzehnte hat sich der Standort<br />
als eine der besten Adressen weltweit etabliert. In der Nachbarschaft<br />
der Fondsimmobilie finden sich Banken mit welt -<br />
bekannten Namen wie NM Rothschild, Bank of China,<br />
Deutsche Bank, UBS, Société Générale oder ING. Auch Versicherungsunternehmen<br />
wie Swiss Re, Royal & Sun Alliance,<br />
Aviva oder Ace haben ihren Standort in der Londoner City.<br />
Traditionell bevorzugen Banken in der City of London eher<br />
den Teilmarkt Central City, während die Versicherungen den<br />
östlich davon gelegenen Teilmarkt Eastern City favorisieren.<br />
Nicht nur die Mieter, auch viele Gebäude sind weit über die<br />
Stadtgrenzen hinaus bekannt, z. B. sind das Lloyd’s Building<br />
und die Bank of <strong>England</strong> nur rund 300 Meter von der Fonds -<br />
immobilie entfernt. Auch das sehr markante Hochhaus der<br />
45
Swiss Re (30 St. Mary Axe) von Lord Norman Foster ist nur<br />
wenige hundert Meter entfernt. Geplante Projektentwicklungen<br />
wie 122 Leadenhall Street, 20 Fenchurch Street oder<br />
The Pinnacle sorgen auch zukünftig für Bewegung in der<br />
Skyline der City.<br />
London - U-Bahn Anbindung der Fondsimmobilie<br />
Holborn<br />
Chancery<br />
Lane<br />
Blackfriars<br />
Moorgate<br />
St. Paul’s<br />
Cannon<br />
Street<br />
Bank<br />
London<br />
Bridge<br />
Monument<br />
Liverpool<br />
Street<br />
Fondsimmobilie<br />
Aldgate<br />
Tower<br />
Hill<br />
River Thames<br />
Aldgate<br />
East<br />
Tower<br />
Gateway<br />
Hinsichtlich des Nahverkehrs ist die Fondsimmobilie ideal<br />
angebunden. Sie liegt unmittelbar am zentralen Knotenpunkt<br />
des Londoner U-Bahn-Netzes. Vom Objekt sind es<br />
rund 100 Meter zur U-Bahn-Station „Monument“. Hier sind<br />
fünf der wichtigsten U-Bahn-Linien der City unterirdisch<br />
miteinander verbunden. Rund 50 % des Londoner Passagieraufkommens<br />
werden von den nebenstehend umrandeten<br />
U-Bahn-Linien abgedeckt. Pro Jahr leisten die Londoner<br />
U-Bahn-Linien mehr als eine Milliarde Einzeltransporte. Der<br />
etwa 11 km entfernt gelegene City Airport lässt sich von der<br />
U-Bahn-Station „Bank“ in etwa 22 Minuten erreichen. Über<br />
die etwa 350 Meter östlich der Fondsimmobilie gelegene<br />
„Fenchurch Street Station“ hat man Anschluss an den überregionalen<br />
Bahnverkehr.<br />
Eine Vielzahl von Geschäften beleben das Bild der Straßen<br />
der City. Neben der Drogerie- und Apothekenkette Boots<br />
finden sich Handelsketten wie WH Smith, Waterstones<br />
(beide Buchhandel) oder HMV (Tonträger, Entertainment) in<br />
unmittelbarer Nähe der Fondsimmobilie. Der populäre Touristenmagnet<br />
Leadenhall Market bietet eine willkommene<br />
gestalterische Abwechslung in der sonst so modernen City.<br />
46 I Immobilienstandort
City of London, Leadenhall Market (Umgebung der Fondsimmobilie)<br />
Foto: Neil Waving
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street<br />
Foto: Neil Waving
Fondsimmobilie<br />
Objektdaten<br />
Eigentümer<br />
Adresse<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG<br />
60 Gracechurch Street, City of London, EC3V 0HD<br />
Baujahr 1997<br />
Modernisierung 2010<br />
Stockwerke<br />
neun oberirdische Geschosse<br />
zwei Untergeschosse<br />
Mietfläche rund 11.825 m²<br />
davon Büro rund 10.499 m²<br />
Empfangsbereich rund 112 m²<br />
Lager /Archiv/ Technik rund 710 m²<br />
Einzelhandel rund 504 m²<br />
Stellplätze<br />
Aufzüge<br />
12 Garagenstellplätze<br />
vier 21-Personen-Aufzüge<br />
zwei 8-Personen-Feuerwehraufzüge<br />
ein Lastenaufzug<br />
Grundstück rund 1.180 m²<br />
unter der Registernummer NGL722608 eingetragen. Das<br />
Eigentum der Fondsgesellschaft ist formell mit einer Eintragung<br />
im Landregister bestätigt worden.<br />
Lageplan der Fondsimmobilie mit Grundstücksgrenzen<br />
Erwerb der Fondsimmobilie<br />
Mit dem Übergang von Nutzen und Lasten auf die Fonds -<br />
gesellschaft zum 28.01.2011 hält die Fondsgesellschaft<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG zu 100 % das<br />
Eigentum an der Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street. Die<br />
Fondsgesellschaft hat die Immobilie einschließlich Grund<br />
und Boden (Freehold Property) erworben.<br />
Die wesentlichen Schritte des Erwerbsprozesses sind detailliert<br />
im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ ab Seite 115 dargestellt.<br />
Grundstücksbeschreibung<br />
Das Grundstück, auf dem die Fondsimmobilie errichtet<br />
wurde, liegt zentral im Versicherungs- und Bankenviertel im<br />
Herzen der City of London. Die Liegenschaft grenzt im Westen<br />
an die Gracechurch Street, im Norden an die Fenchurch<br />
Street. Im Osten schließt die Liegenschaft ebenso wie im<br />
Westen direkt an die Nachbargrundstücke an.<br />
Das Grundstück mit der Fondsimmobilie ist im englischen<br />
Landregister (Title Register, geführt vom H.M. Land Registry)<br />
Aufgrund der in Auftrag gegebenen Untersuchungen zu Altlasten<br />
haben sich diesbezüglich keine konkreten Verdachtsmomente<br />
ergeben (siehe hierzu die Übersicht der Gutachten<br />
auf Seite 56).<br />
Gemäß dem Due Diligence Report des unabhängigen Sachverständigenbüros<br />
DTZ Project & Building Consultancy vom<br />
Dezember 2010 bestehen keine materiell wertmindernden<br />
Belastungen des Grundstücks.<br />
50 I Fondsimmobilie
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Frontansicht mit Haupteingang<br />
Foto: Neil Waving
Gebäudebeschreibung<br />
Hochwertige Materialien und der gekonnte Einsatz von großzügigen<br />
Glasflächen sind charakteristisch für die Fonds -<br />
immobilie. Das Gebäude bietet moderne Architektur mit<br />
Repräsentationscharakter, die sich gut ins Straßenbild der<br />
pulsierenden Metropole fügt.<br />
Die Fondsimmobilie folgt einer horizontalen Dreigliederung.<br />
Im Bereich des Erdgeschosses und des ersten Obergeschosses<br />
definieren die von außen sichtbaren Säulen die Sockel -<br />
zone. Der Mittelteil (zweites bis sechstes Obergeschoss)<br />
wird gestalterisch durch horizontal laufende Kalkstein-Bänder<br />
vom Rest des Gebäudes abgesetzt. Die obersten beiden<br />
Stockwerke sieben und acht sind vom Rest des Baukörpers<br />
zurückgesetzt. Sie werden optisch durch metallische horizontal<br />
laufende Auskragungen gefasst und bilden so den<br />
gestalterischen Abschluss der Fassade.<br />
In der Nordhälfte des Erdgeschosses ist die Einzelhandels -<br />
fläche untergebracht. Diese ist von den Büroflächen getrennt<br />
und nach den Gestaltungsrichtlinien der Drogerie- und<br />
Apothekenkette Boots UK Limited vom Mieter ausgebaut. Der<br />
Eingang liegt an der Ecke Gracechurch Street /Fenchurch<br />
Street. Ein weiterer Eingang findet sich in der Fenchurch<br />
Street. Dadurch profitiert die Einzelhandelsfläche von der<br />
hohen Passantenfrequenz der beiden angrenzenden Strassen.<br />
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street<br />
52 I Fondsimmobilie
60 Gracechurch Street, Erdgeschoss<br />
60 Gracechurch Street, exemplarisch: Zweites bis fünftes Obergeschoss<br />
53
Entlang der Gracechurch Street ist der Gebäudekörper von<br />
den Säulen der Sockelzone zurückgesetzt. Hier liegt der Eingangsbereich<br />
zur Allianz Services (UK) Limited, der über ein<br />
vorgesetztes Glasdach kenntlich gemacht ist. Man betritt<br />
über einen verglasten und vorgesetzten Windfang den<br />
Empfangsbereich für die Büroflächen. An den Empfangsbereich<br />
schließt sich ein Atrium an, das vom achten Obergeschoss<br />
bis ins erste Untergeschoss der Fondsimmobilie<br />
reicht und zentral über ein Glasdach belichtet wird. Vom<br />
Eingangsbereich aus gelangt man über einen Steg durch das<br />
Atrium zum offenen zentralen Erschließungsbereich. Alternativ<br />
führt eine geschwungene Freitreppe in das erste<br />
Untergeschoss. Die vier Personenaufzüge des zentralen<br />
Erschließungsbereichs sind voll verglast und reichen vom<br />
ersten Untergeschoss bis ins achte Obergeschoss.<br />
Die Büroflächen der Fondsimmobilie sind direkt über die<br />
zum Atrium gerichteten Erschließungsflächen des zentralen<br />
Erschließungsbereichs zu erreichen.<br />
Zusätzlich gibt es zwei weitere Erschließungskerne, die entlang<br />
der südlichen bzw. östlichen Außenwand der Fondsimmobilie<br />
untergebracht sind. Diese beiden Erschließungs -<br />
kerne beherbergen jeweils einen Feuerwehraufzug und ein<br />
feuergeschütztes Treppenhaus. Die Sanitärbereiche und ein<br />
Lastenaufzug sind an den östlichen Erschließungskern angegliedert<br />
und sind direkt vom zentralen Erschließungsbereich<br />
aus zu erreichen.<br />
Weitere Funktionsbereiche finden sich im ersten Unter -<br />
geschoss (Cafeteria, Postraum, Krankenzimmer und Server -<br />
60 Gracechurch Street, Schnitt<br />
54 I Fondsimmobilie
äume). Im zweiten Untergeschoss befinden sich in erster<br />
Linie Maschinenräume oder Lagerflächen. Auf dem Dach<br />
sind die Solaranlage, weitere Maschinenräume, zum Beispiel<br />
für die raumlufttechnische Anlage, die Generatoren und die<br />
Motoren der Aufzüge. Zusätzliche Funktionsflächen finden<br />
sich in der Südhälfte des Erdgeschosses. Stellplätze, die<br />
Anlieferzone und das Sicherheitsbüro sind hier untergebracht.<br />
Die Stellplätze und die Anlieferzone werden über eine<br />
Zufahrt von der Gracechurch Street aus erschlossen.<br />
Gebäudehistorie / Modernisierung<br />
Das Gebäude wurde 1997 errichtet. Im Jahr 2010 fand eine<br />
umfangreiche Modernisierung statt. Die Gebäudestruktur<br />
von 1997 blieb dabei im Wesentlichen unverändert. Die Kosten<br />
für die Modernisierung in Höhe von rund GBP 15 Mio.<br />
gingen dabei zu Lasten des Mieters Allianz Services (UK)<br />
Limited. Im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte erfolgte die<br />
Modernisierung in der Form, dass die Anforderungen des<br />
Umweltzertifikates „BREEAM“ mit „sehr gut“ erfüllt werden.<br />
Die Modernisierung umfasste unter anderem:<br />
Einrichtung eines neuen Gebäudemanagement Systems<br />
Erneuerung der Elektroverteilung<br />
Verbesserung der IT-Verkabelung<br />
Grundüberholung der Gebäudeklimatisierung<br />
Errichtung einer energieeffizienten Beleuchtung und<br />
Steuerung<br />
Anbringung einer Solaranlage auf den Dachflächen<br />
Das Ergebnis der Modernisierung sind neuwertige „Grade<br />
A“-Büroflächen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.<br />
Zertifizierung nach BREEAM Standard<br />
BREEAM steht für Building Research Establishment Environmental<br />
Assessment Method und ist die derzeit in Großbritannien<br />
am weitesten verbreitete Methode zur Bewertung<br />
der Umweltauswirkungen von Bauaktivitäten (weitere Informationen<br />
unter www.breeam.org). Bewertet wird der<br />
Energie- und Ressourceneinsatz, die Raumluftqualität sowie<br />
die Durchführung und Organisation der Bautätigkeit. Es<br />
wurde im Rahmen einer Beurteilung der Modernisierungsplanung<br />
und -umsetzung gutachterlich bestätigt, dass die<br />
Fondsimmobilie die Nachhaltigkeitskriterien des Umweltzertifikates<br />
BREEAM mit „sehr gut“ erfüllt. Eine endgültige<br />
Zertifizierung ist noch nicht erfolgt. Hinsichtlich Umweltverträglichkeit<br />
und Wirtschaftlichkeit ist die Fondsimmobilie<br />
damit als überdurchschnittlich einzustufen.<br />
Drittverwendungsfähigkeit der Immobilie<br />
Die offene Grundrissgestaltung bietet die Möglichkeit, Büroräume,<br />
Besprechungsräume oder auch Großraumkonzepte<br />
flexibel umzusetzen. Nur wenige Stützen sind zentral entlang<br />
der Gebäudeachsen angeordnet und bei der individuellen<br />
Raumaufteilung zu berücksichtigen. Eine kleinteiligere<br />
geschossweise Vermietung ist jederzeit möglich. Ein Nachrüsten<br />
der technischen Gebäudeausstattung zur geschossweisen<br />
Erfassung der Verbrauchskosten ist nicht notwendig.<br />
Die Beleuchtung mit natürlichem Licht erfolgt entlang der<br />
zur Gracechurch Street bzw. Fenchurch Street gerichteten<br />
Fassaden auf allen Stockwerken. Ab dem ersten Obergeschoss<br />
fällt zusätzlich über die im Süden liegende Rückfassade<br />
Tageslicht in die Fondsimmobilie. Ab dem vierten Obergeschoss<br />
kann ebenfalls über die östliche Rückfassade natürlich<br />
belichtet werden. Ferner werden innen liegende Büroflächen<br />
über das Atrium mit Tageslicht versorgt. Das erste Untergeschoss<br />
wird neben der Belichtung über das Atrium ebenfalls<br />
über Lichtschächte entlang der Gracechurch Street belichtet.<br />
Die Lage der Fondsimmobilie im Versicherungsviertel von<br />
London legt nahe, dass die Flächennachfrage in erster Linie<br />
von Versicherungsunternehmen bestimmt wird. Insgesamt<br />
ist jedoch von einem weiter gefassten, bonitätsstarken Interessentenkreis<br />
auszugehen.<br />
55
Übersicht der Gutachten<br />
Alle Gutachten wurden von erfahrenen und unabhängigen<br />
Sachverständigen verfasst. Weitere Erläuterungen zu den<br />
Ergebnissen der Gutachten finden sich in diesem Kapitel auf<br />
Seite 58.<br />
Gutachten Zweck Gutachter Datum Ergebnis<br />
Wertgutachten Ermittlung des „market DTZ Debenham 10.12.2010 Der im Gutachten ermittelte<br />
value“ (vergleichbar Tie Leung „market value“ der Fondsimmobilie<br />
mit dem Verkehrswert Limited, London beträgt GBP 116 Mio.*<br />
der Fondsimmobilie)<br />
Technisches Beurteilung des DTZ Project& 15.12.2010 Das in 2010 modernisierte Gebäude<br />
Gutachten Gebäudezustandes Building Consul- bietet neuwertige „Grade A“-<br />
der Fondsimmobilie tancy, London Büroflächen, die dem aktuellen<br />
Stand der Technik entsprechen.<br />
Gutachten zur Teil des technischen GDM 03.12.2010 Die Gebäudetechnik erfüllt<br />
Gebäudetechnik Gutachtens, Schwerpunkt Partnership hinsichtlich der Auslegung,<br />
Gebäudetechnik Building der Qualität der Komponenten<br />
Services<br />
und der Installationen einen<br />
Consultants<br />
guten Qualitätsstandard<br />
Limited, Kent<br />
Umweltstudie Teil des technischen ERM 15.12.2010 Aufgrund der Grundstückshistorie<br />
Gutachtens, Schwerpunkt Environmental ist eine Belastung des Erdreichs<br />
Überprüfung der Ressources und des Grundwassers unwahr-<br />
Verdachtsmomente Management Ltd., scheinlich<br />
für Altlasten<br />
London<br />
Gutachten zu Teil des technischen DTZ, London 09.12.2010 Die Wiederherstellungskosten für<br />
den Wiederher- Gutachtens, Schwerpunkt den veredelten Rohbau der Fondsstellungskosten<br />
Kosten für die bauliche immobilie liegen bei GBP 45,3 Mio.<br />
Wiedererrichtung<br />
des Gebäudes<br />
Rechtliches Rechtliche Unter- SJ Berwin LLP, 22.12.2010 Es bestehen keine rechtlichen<br />
Gutachten suchung behördlicher London Einschränkungen hinsichtlich der<br />
Auflagen, Beurteilung<br />
Vermarktung der Fondsimmobilie<br />
der Mietverträge<br />
Umwelt- Teil des rechtlichen Argyll 16.11.2010 Allgemein geringes Risiko einer<br />
technische Gutachtens, Schwerpunkt: Environmental Boden- und Grundwasser-<br />
Sekundärunter- Überprüfung der Ltd., kontamination<br />
suchung Verdachtsmomente Exeter<br />
für Altlasten<br />
Due Diligence Beurteilung des Kauf- DTZ, Dezember Die Gutachter sprechen eine<br />
Report preises hinsichtlich der London 2010 Kaufempfehlung zum Preis<br />
Gesamtheit der in<br />
von GBP 116 Mio. aus<br />
Auftrag gegebenen<br />
Gutachten<br />
* Gutachterwerte stellen kein Indiz für die künftige Wertentwicklung der Immobilie dar.<br />
Dem Anbieter sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
keine weiteren Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt<br />
bekannt.<br />
56 I Fondsimmobilie
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Empfang)<br />
Foto: Neil Waving<br />
Foto: Neil Waving<br />
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Empfang)
Die Fondsimmobilie wurde von dem unabhängigen Sachverständigenbüro<br />
DTZ Project & Building Consultancy hinsichtlich<br />
Konstruktion und baulichem Zustand geprüft. Gegenstand<br />
der Prüfung waren der Hochbau, die Statik, das<br />
Projektumfeld, die Projektdokumentation sowie die Altlastensituation.<br />
Das Gutachten vom 15.12.2010 gelangt aufgrund<br />
eines Besichtigungsbefundes zu dem Ergebnis, dass<br />
die Qualität der baulichen Ausführung und der haustech -<br />
nischen Anlagen gut ist und den anerkannten Regeln der<br />
Technik entspricht.<br />
Aufgrund der in Auftrag gegebenen Untersuchungen zu<br />
Altlasten haben sich keine konkreten Verdachtsmomente<br />
ergeben:<br />
Die Argyll Environmental Ltd., Exeter, hat aufgrund einer am<br />
16.11.2010 durchgeführten umwelttechnischen Sekundäruntersuchung<br />
(„desktop research“: Auswertung bereits vorhandenen<br />
Datenmaterials) des Grund und Bodens der Fondsimmobilie<br />
ein Gutachten erstellt, in dem eine allgemein<br />
niedrige Wahrscheinlichkeit einer Boden- und Grundwasserkontamination<br />
dargestellt wird. In dem Gutachten wird<br />
weder ein Haftungstatbestand für Altlasten noch ein irgendwie<br />
gearteter Handlungsbedarf der Fondsgesellschaft festgestellt.<br />
Dieses gutachterliche Ergebnis basiert unter anderem<br />
auf der Auswertung einer Datenabfrage vom 16.11.2010 bei<br />
der Landmark Information Group Ltd., <strong>England</strong>, Großbritanniens<br />
größtem Anbieter von digitalen Karten, Landnutzungsdaten<br />
und Umweltinformationen.<br />
Eine weitere Sekundäruntersuchung (desktop research) von<br />
ERM Environmental Resources Management Ltd., <strong>England</strong>,<br />
vom 15.12.2010 zeigt hinsichtlich des Bodens und Grundwassers<br />
keine historischen oder aktuellen Hinweise eines<br />
Altlastenverdachts. Auch für diese Umweltstudie wurde<br />
eine Datenabfrage bei der Landmark Information Group<br />
Ltd., hier vom 24.11.2010, ausgewertet. Ebenso hat DTZ<br />
Project & Building Consultancy in seinem technischen<br />
Gutachten über die Fondsimmobilie vom 15.12.2010 keine<br />
konkreten und tatsächlichen Verdachtsmomente im Hinblick<br />
auf Altlasten festgestellt.<br />
58 I Fondsimmobilie
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Empfang)<br />
Foto: Neil Waving<br />
Foto: Neil Waving<br />
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Empfang)
Konstruktion / Material im Überblick<br />
Technische Gebäudeausstattung im Überblick<br />
Fundament<br />
Tragstruktur<br />
Außenwände<br />
und Fassaden<br />
Dächer<br />
Büroräume<br />
Eingangsbereich<br />
Ausgebohrte Fundamentsschächte<br />
mit vor Ort gegossener Pfahlgründung<br />
mit Stahlbetonwänden im Kellerbereich<br />
Stahlbetonskelettbauweise; die<br />
beiden oberen Geschosse sind als<br />
Stahlrahmenkonstruktion ausgebildet;<br />
Deckenelemente aus Spannbeton<br />
Vorgehängte Kalksteinverkleidung<br />
bzw. Vorhangfassade aus Glas<br />
auf Aluminiumrahmensystem,<br />
Befestigung der Glaselemente<br />
mit Druckplatten, die Isolierstreifen<br />
zwischen den einzelnen<br />
Scheiben führen; Einfachverglasung<br />
zum Atrium mit Vorhangfassade<br />
auf Aluminiumrahmensystem<br />
Flachdach mit Kiesschüttung,<br />
begehbare Bereiche mit Betonplatten<br />
versehen; Wärmedämmung<br />
aus druckfesten Dämmplatten;<br />
Tonnendach aus ungerahmten<br />
Glaselementen auf Trägersystem<br />
über dem Atrium<br />
Abgehängte Decken mit Lochblechelementen;<br />
Innenwände<br />
mit Emulsionsfarbe gestrichen;<br />
Doppelböden zur stolperfreien<br />
Führung von Verkabelung<br />
Polierter Kalksteinboden;<br />
Wände zum Teil mit farbigen<br />
Mattglaselementen versehen<br />
Klimatisierung<br />
Vollklimatisierung über<br />
und Belüftung<br />
VAV („Variable air volume“)<br />
System mit Wärmerückgewinnung<br />
über Wärmetauscher,<br />
Lüftung über Deckenventilatoren;<br />
Gesonderte Abluftanlagen für<br />
Sanitärräume und Stellplätze<br />
Heizung<br />
Zwei LTHW („low temperature<br />
hot water“) Gas Boiler, im Heizraum<br />
auf dem Dach untergebracht<br />
Sanitär<br />
Weiß hintermalte Glaselemente<br />
im Bereich der Spiegel; verblendete<br />
indirekte Beleuchtung und Seifenspender;<br />
Corian Waschtische<br />
Aufenthalts- und<br />
Neuinstallationen im Allianz<br />
und Küchenbereiche<br />
Corporate Design<br />
Stromversorgung<br />
Anbindung an das öffentliche<br />
Netz über Transformatorenstation<br />
Gracechurch Street; über den<br />
Hauptverteiler können zwei auf<br />
dem Dach untergebrachte 700 kVA<br />
Generatoren zugeschaltet werden;<br />
Weiterleitung an Verbund Verteiler<br />
auf jedem Geschoss, die geschossweisen<br />
Verbund Verteiler werden<br />
über das Gebäudemanagement<br />
System erfasst und überwacht<br />
Warmwasser-<br />
Dezentrale Warmwasserversorgung<br />
versorgung<br />
mit elektrischen Untertischgeräten<br />
Gebäudemana-<br />
Steuerung und Überwachung des<br />
gementsystem<br />
Haupttechnikraums, der Küchen und<br />
der Lüftungsanlagen in den Büroräumen<br />
Brandschutz<br />
Brandmeldeanlage mit deckenmontierten<br />
optischen Rauchmeldern<br />
und Glasbruchmeldern; im Atrium<br />
und dem Haupttechnikraum zusätzlich<br />
Luftprobenahme Systeme; Sprinkleranlage<br />
mit Tank im Untergeschoss;<br />
Verteilung über Steigleitungen<br />
im Norden und Süden des Gebäudes,<br />
separate Regelventile je Geschoss<br />
Sicherheit<br />
Videoüberwachung über interne<br />
und externe Kameras; Zugangskontrollsystem<br />
mit drei Drehkreuzen und Kartenlesern<br />
Aufzüge<br />
vier 21-Personen-Aufzüge<br />
zwei 8-Personen-Feuerwehraufzüge<br />
ein Lastenaufzug<br />
60 I Fondsimmobilie
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Atrium)<br />
Foto: Neil Waving
Vermietung und Bewirtschaftung<br />
Mietobjekt<br />
Bei der Fondsimmobilie handelt es sich um ein hochwertiges<br />
Bürogebäude mit Atrium, welches aus neun oberirdischen<br />
und zwei unterirdischen Geschossen besteht. Neben<br />
den Büroflächen sind Einzelhandels-, Lager- und Technik -<br />
flächen sowie Garagenstellplätze vorhanden. Die Fondsimmobilie<br />
weist eine vermietbare Fläche von 11.825,30 m² auf,<br />
die zu 100% vermietet ist. Die gesamte Mietfläche ist bis<br />
auf die Einzelhandelsfläche im Erdgeschoss (rund 421 m²)<br />
langfristig bis zum 01.01.2026 an die Allianz Services (UK)<br />
Limited (im Folgenden „Allianz UK“), welche zu dem deutschen<br />
Versicherungskonzern Allianz SE gehört, als Hauptmieter<br />
vermietet. Die Fondsimmobilie dient der Allianz UK<br />
als neuer Hauptsitz und wurde bereits in „Allianz House“<br />
umbenannt. Die Allianz UK hat lediglich einen Raum im ersten<br />
Untergeschoss an den Stromversorger London Electricity<br />
Plc als Transformator-Raum untervermietet.<br />
Die Einzelhandelsfläche ist langfristig bis Ende September<br />
2018 an die Drogerie- und Apothekenkette Boots UK Limited<br />
(im Folgenden „Boots“) vermietet.<br />
Der nachstehenden Übersicht kann die Art und Zusammensetzung<br />
der Mietflächen entnommen werden.<br />
Übersicht Mietflächen<br />
Geschoss Mieter Bürofläche Einzel- Lager- und Garagen- Besonderheiten<br />
handels- Technik- stellplätze<br />
fläche flächen<br />
Achtes Obergeschoss Allianz UK 1.024,50 m²<br />
Siebtes Obergeschoss Allianz UK 1.113,90 m²<br />
Sechstes Obergeschoss Allianz UK 1.255,50 m²<br />
Fünftes Obergeschoss Allianz UK 1.262,00 m²<br />
Viertes Obergeschoss Allianz UK 1.314,50 m²<br />
Drittes Obergeschoss Allianz UK 1.328,10 m²<br />
Zweites Obergeschoss Allianz UK 1.326,90 m²<br />
Erstes Obergeschoss Allianz UK 1.257,70 m²<br />
Erdgeschoss Boots 421,40 m²<br />
Allianz UK 135,90 m² 12 Plätze Allianz UK: inklusive<br />
Empfangshalle, Garage,<br />
Flächen für das<br />
Objektmanagement<br />
Erstes Allianz UK 615,50 m² 82,30 m² 597,30 m² Allianz UK: inklusive<br />
Untergeschoss<br />
Einzelhandelsfläche für<br />
Cafeteria, Flächen für<br />
das Objektmanagement,<br />
Krankenzimmer,<br />
Transformator-Raum<br />
Zweites Allianz UK 89,80 m²<br />
Untergeschoss<br />
Gesamtfläche 11.825,30 m² 10.498,60 m² 503,70 m² 823,00 m² 12 Plätze<br />
62 I Vermietung und Bewirtschaftung
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Aufzüge)<br />
Foto: Neil Waving<br />
Foto: Neil Waving<br />
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Atrium)
Mieter<br />
Allianz Services (UK) Limited mit dem Mietgaranten<br />
Allianz Global Corporate & Specialty AG<br />
Der Mieter Allianz Services (UK) Limited (im Folgenden<br />
„Allianz UK“) hat seinen Sitz in London und ist eine 100%ige<br />
Tochtergesellschaft der Allianz Global Corporate & Specialty<br />
AG (im Folgenden „Allianz AG“) mit Sitz in München. Die<br />
Allianz AG ist als Mietgarant in den Mietvertrag aufgenommen<br />
worden und bürgt für die mietvertraglichen Verpflichtungen<br />
der Allianz UK.<br />
Das Geschäftsgebiet der Allianz AG umfasst das nationale<br />
und internationale Industriekundengeschäft sowie insbesondere<br />
die Spezialsparten See- und Luftfahrtversicherung.<br />
Die Allianz AG wird zu 100 % von der Allianz SE mit Sitz in<br />
München gehalten. Mit einem Umsatz von über EUR 106,4<br />
Mrd. im Jahr 2010 gehört die Allianz Gruppe zu den weltweit<br />
führenden Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
Die Gesellschaftsstruktur der Allianz AG ist nachfolgend vereinfacht<br />
dargestellt:<br />
Rechtliche Struktur: Allianz Global Corporate &<br />
Specialty AG (vereinfachte Darstellung, Stand 31.12.2009)<br />
Beherrschungs- und<br />
Gewinnabführungsvertrag<br />
Allianz SE,<br />
München<br />
100% Beteiligung<br />
Allianz Global Corporate & Specialty AG, München<br />
mit Zweigniederlassungen in<br />
London, Wien, Kopenhagen, Mailand, Paris<br />
100% Beteiligung<br />
Rechtsform des Mieters und des Mietgaranten<br />
Die Allianz UK wird in der Rechtsform einer Private Limited<br />
Company geführt. Nach britischem Gesellschaftsrecht ist<br />
dies eine nicht-börsennotierte Aktiengesellschaft. Sie ist seit<br />
14.05.1931 unter der Nummer 0256414 in London registriert.<br />
Die Allianz AG ist eine deutsche nicht-börsennotierte Aktiengesellschaft<br />
und seit 10.03.2006 unter der Handelsregisternummer<br />
HRB 161095 in München registriert. Die Aktien<br />
werden zu 86 % unmittelbar von der Allianz SE und zu 14%<br />
mittelbar über die französische Tochter Allianz IARD S.A. von<br />
der Allianz SE gehalten. Der mit der Allianz SE geschlossene<br />
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht die<br />
Abführung eines Jahresüberschusses bzw. die Übernahme<br />
von etwaigen Jahresfehlbeträgen durch die Allianz SE vor.<br />
Angaben / Wirtschaftsdaten zur Allianz AG<br />
Die Allianz AG hat 1.025 Mitarbeiter. Sie versichert mehr als<br />
die Hälfte der 500 umsatzstärksten Unternehmen weltweit<br />
(Fortune Global 500) sowie einen Großteil der führenden<br />
See- und Luftfahrtunternehmen. Sie bietet Versicherungsleistungen<br />
für Kunden in über 150 Ländern durch ein globales<br />
Netzwerk von Allianz-Filialen in über 70 Ländern sowie<br />
durch weitere Netzwerk-Partnerunternehmen.<br />
Die Allianz AG verzeichnete sowohl im Jahr 2009 als auch<br />
im Jahr 2010 ein kontinuierliches Wachstum der vereinnahmten<br />
Beiträge. Sie strebt die Expansion der internationalen<br />
Marktpräsenz als Direktversicherer an und gründete<br />
im Jahr 2010 weitere Zweigniederlassungen, insbesondere<br />
in Spanien, Belgien und Holland. Der Mieter Allianz UK führt<br />
das operative Geschäft der Zweigniederlassung in Groß -<br />
britannien. Nachfolgend sind einige ausgewählte Finanzkennzahlen<br />
der Allianz AG sowie deren Entwicklung über<br />
die vergangenen drei Jahre dargestellt.<br />
Allianz Services (UK) Limited,<br />
London<br />
64 I Vermietung und Bewirtschaftung
Finanzkennzahlen Allianz AG<br />
(in Mrd. EUR; jeweils zum 31.12.)<br />
Kennzahlen: 2009 2008 2007<br />
Jahresabschluss<br />
der Allianz AG<br />
Gewinn- und Verlustrechnung<br />
(versicherungstechnische<br />
Rechnung)<br />
Verdiente Beiträge 1,7 1,2 1,2<br />
(für eigene Rechnung)<br />
Vermögens- und Finanzlage<br />
Kapitalanlagen 5,4 4,8 4,7<br />
Eigenkapital 1,2 0,8 0,8<br />
Bilanzsumme 6,1 5,6 5,8<br />
Quelle: Allianz Global Corporate & Specialty AG Geschäftsbericht 2009 und 2008<br />
Die Allianz AG verfügt über mehrere Ratings, die dem Unternehmen<br />
langfristig ein sehr geringes Ausfallrisiko bescheinigen.<br />
Beispielhafte Ratings können der nachstehenden Übersicht<br />
entnommen werden:<br />
Ratinginstitut Rating Datum<br />
Standard & Poor’s AA 12.11.2010<br />
Dun & Bradstreet 5A1 24.11.2010<br />
A. M. Best A+ 17.02.2011<br />
Boots UK Limited<br />
Boots UK Limited (im Folgenden „Boots“) mit Sitz in<br />
Nottingham ist als führende Drogerie- und Apothekenkette<br />
in Großbritannien und Irland mit rund 1.500 Filialen und<br />
rund 41.970 Angestellten vertreten. Allein in der City of<br />
London ist Boots mit 15 Filialen präsent.<br />
Rechtsform des Mieters Boots<br />
Boots wird in der Rechtsform einer Private Limited Company<br />
geführt. Nach britischem Gesellschaftsrecht ist dies eine<br />
nicht-börsennotierte Aktiengesellschaft. Sie ist seit 11.03.1968<br />
unter der Nummer 928555 in Nottingham registriert.<br />
Angaben / Wirtschaftsdaten zum Mieter Boots<br />
Boots gehört als 100%iges Tochterunternehmen zur Schweizer<br />
Alliance Boots GmbH mit Sitz in Zug. Die Alliance Boots<br />
GmbH wurde durch die Fusion der beiden Unternehmen<br />
Alliance UniChem Plc und Boots Group Plc im Jahr 2006 zum<br />
führenden Anbieter von Gesundheits- und Schönheitsprodukten<br />
in Europa. Die Schweizer Alliance Boots GmbH gehört<br />
zu 100 % der britischen AB Acquisitions Holdings Limited.<br />
Quelle: www.agcs.allianz.com; Dun & Bradstreet Rating<br />
Boots konnte im Geschäftsjahr 2009 einen Jahresüberschuss<br />
vor Steuern in Höhe von GBP 287,2 Mio. erzielen. Das<br />
Ratinginstitut Dun & Bradstreet erteilte dem Mieter Boots<br />
die Bestnote 5A1 (Stand 25.11.2010). Die Bonität wird für<br />
sehr gut und das Ausfallrisiko als sehr gering eingestuft.<br />
Entsprechend dem Rating haben lediglich 2 % der Unternehmen<br />
in Großbritannien ein geringeres Ausfallrisiko.<br />
65
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Konferenzraum)<br />
Foto: Neil Waving<br />
Foto: Neil Waving<br />
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Büro)
Mietverträge<br />
Mietvertrag – Allianz UK / Allianz AG<br />
Das Mietverhältnis mit der Allianz UK läuft noch knapp<br />
15 Jahre bis zum 01.01.2026. Ein ordentliches Kündigungsrecht<br />
des Mieters besteht während der Laufzeit des Mietvertrages<br />
nicht. Der Mietvertrag unterliegt englischem Recht.<br />
Nachstehend werden die wesentlichen Eckpunkte des Mietvertrages<br />
dargestellt.<br />
Mietvertrag Allianz UK<br />
Mietvertragsende 01.01.2026<br />
Mietfläche 11.403,9 m² /<br />
12 Garagenstellplätze<br />
in % der Gesamtmiet- 96,4 %<br />
fläche des Gebäudes<br />
Jahresnettomiete 2011<br />
GBP 5,9 Mio.<br />
inklusive Garagenstellplätze<br />
in % der Gesamtmiete 92,9 %<br />
des Gebäudes<br />
Mietanpassungen Erste Anpassung am 25.12.2015<br />
Mindestanpassung auf<br />
GBP 6,25 Mio.<br />
oder an die<br />
übliche Marktmiete,<br />
falls diese höher ist<br />
Zweite Anpassung am 25.12.2020<br />
an die übliche Marktmiete<br />
Mietanpassungen<br />
erfolgen nur nach oben<br />
Kostenumlage<br />
„Full Repairing and Insuring“-<br />
an den Mieter<br />
Konditionen<br />
Mietvertragshistorie<br />
Der ursprüngliche Mietvertrag wurde zwischen der Patriges<br />
Gracechurch SA als Eigentümer/ Vermieter und der Commerzbank<br />
AG als Mieter am 24.10.1997 mit rückwirkendem Mietbeginn<br />
zum 29.09.1997 über 21 Jahre bis zum 28.09.2018<br />
abgeschlossen.<br />
Im Jahr 2008 erwarb die Adzic Limited mit Sitz in Jersey die<br />
Fondsimmobilie und trat statt der Patriges Gracechurch SA<br />
als Vermieter in den Mietvertrag ein.<br />
Zum 23.12.2009 übertrug die Commerzbank AG ihre Rechte<br />
und Pflichten aus dem Mietvertrag vollständig an die Allianz<br />
UK. Die Allianz AG übernahm als Mietgarant die Garantie<br />
für die Erfüllung der Verpflichtungen der Allianz UK aus<br />
dem Mietvertrag. Die Allianz UK führte vor ihrem Einzug<br />
umfangreiche Modernisierungsarbeiten für rund GBP 15<br />
Mio. auf eigene Kosten durch.<br />
Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen über die Fonds -<br />
immobilie im Jahr 2010 konnte der Mietvertrag durch den<br />
Abschluss von zwei Nachtragsvereinbarungen verlängert<br />
werden. Mit der ersten Nachtrags vereinbarung vom<br />
22.12.2010 wurde im Wesentlichen die Miete an das aktuelle<br />
Marktniveau angepasst und von jährlich GBP 6,9 Mio. auf<br />
GBP 5,9 Mio. reduziert. Mit einer weiteren Nachtragsvereinbarung,<br />
ebenfalls vom 22.12.2010, wurde eine Anschlussmietzeit<br />
vom 29.09.2018 bis zum 01.01.2026 vereinbart.<br />
Durch die Reduzierung der Miete auf das aktuelle Marktniveau<br />
konnte die verbleibende Laufzeit des Mietverhältnisses<br />
um sieben Jahre und drei Monate auf 15 Jahre verlängert<br />
werden, ohne die sonst in London bei Mietvertragsverlängerungen<br />
üblichen Zugeständnisse an den Mieter wie z. B.<br />
mietfreie Zeiten, Ausbauzuschüsse etc., tragen zu müssen.<br />
Mietdauer / Kündigung<br />
Die Mietvertragslaufzeit für die Mietflächen der Allianz UK<br />
endet zum 01.01.2026. Während dieser Mietvertragslaufzeit<br />
gibt es kein ordentliches Kündigungsrecht.<br />
Wenn sich ein versichertes Risiko realisiert und dadurch die<br />
Mietflächen zerstört oder erheblich beschädigt werden,<br />
kann das Mietverhältnis jedoch von beiden Parteien nach<br />
67
Ablauf von drei Jahren nach diesem Ereignis außerordentlich<br />
gekündigt werden, wenn eine Wiederherstellung<br />
der Miet räume innerhalb der folgenden zwei Jahre unrea -<br />
listisch erscheint. Die Kündigung muss schriftlich und mit<br />
einer Frist von einem Monat erfolgen.<br />
übersteigen, ist die höhere Marktmiete als neue Miete festzulegen.<br />
Ist drei Monate vor dem Anpassungszeitpunkt<br />
keine Einigung hierüber erzielbar, wird ein unabhängiger<br />
Experte benannt, der die Marktmiete des Gebäudes bindend<br />
für beide Parteien festlegt.<br />
Des Weiteren können beide Parteien schriftlich kündigen,<br />
wenn innerhalb von vier Jahren und sechs Monaten nach der<br />
Zerstörung bzw. Beschädigung der Mietflächen nicht mit<br />
dem Wiederaufbau begonnen wurde und es unrealistisch<br />
erscheint, den Wiederaufbau in den folgenden zwölf Monaten<br />
durchführen zu können.<br />
Dem Vermieter obliegt grundsätzlich eine Wiederherstellungspflicht<br />
der Mieträume, wenn diese durch ein versichertes<br />
Risiko zerstört oder erheblich beschädigt wurden.<br />
Mietzins<br />
Der vertraglich vereinbarte Mietzins beträgt jährlich GBP 5,9<br />
Mio. Eine gesetzliche Umsatzsteuer fällt nicht an (siehe<br />
hierzu das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ Seite 135). Die<br />
Miete ist quartalsweise im Voraus zur Zahlung fällig. Die<br />
Büromiete (ohne Lager-, Technik- und Büroflächen im ersten<br />
Untergeschoss) basiert auf einem jährlichen Mietzins in<br />
Höhe von rund GBP 50 pro square foot (rund GBP 538 pro<br />
m²) und entspricht damit dem aktuellen Marktniveau.<br />
Mietanpassungen, die vertragsgemäß nur nach oben erfolgen,<br />
finden zum 25.12.2015 und zum 25.12.2020 anhand<br />
der jeweiligen für das Gebäude erzielbaren Marktmiete<br />
statt. Für die erste Mietanpassung zum 25.12.2015 wurde<br />
vertraglich eine Mindesterhöhung um GBP 350.000 auf eine<br />
jährliche Miete von GBP 6,25 Mio. festgelegt. Sollte jedoch<br />
im Jahr 2015 die Marktmiete die durch diese Mindestanpassung<br />
festgelegte neue jährliche Miete von GBP 6,25 Mio.<br />
Im Fall des Zahlungsverzugs sind vom Mieter Verzugszinsen<br />
in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz der National Westminster<br />
Bank Plc zu entrichten. Diese werden sieben Tage<br />
nach einer an den Mieter gerichteten Mahnung rückwirkend<br />
ab dem ersten Tag der Fälligkeit erhoben.<br />
Betriebs- und Nebenkosten<br />
Der Mietvertrag erfüllt die in Großbritannien üblichen „Full<br />
Repairing and Insuring“-Konditionen, d. h. sämtliche Kosten<br />
im Zusammenhang mit dem Eigentum, dem Betrieb, der<br />
Nutzung und dem Besitz der Fondsimmobilie sind vom Mieter<br />
zu tragen. Dies umfasst sämtliche Betriebs- und<br />
Nebenkosten wie beispielsweise Strom, Wasser, Abfallentsorgung,<br />
Kosten für Heizung und Klimatisierung, alle<br />
Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie die laufenden<br />
Grund- und Immobiliensteuern. Darüber hinaus trägt der<br />
Mieter Allianz UK anteilig die Kosten für den Abschluss<br />
einer marktgerechten All-Risk-Versicherung sowie einer<br />
Gebäudehaftpflichtversicherung (siehe hierzu näher im<br />
Abschnitt „Versicherung“, Seite 75). Nicht umlegbar sind die<br />
Kosten des kaufmännischen Facility Managements (siehe<br />
hierzu näher im Abschnitt „Facility Management“, Seite 77).<br />
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen fällig, wie im vorherigen<br />
Abschnitt „Mietzins“ beschrieben.<br />
Serviceleistungen<br />
Die Allianz UK ist mietvertraglich verpflichtet, bestimmte<br />
Serviceleistungen für die Gemeinschaftsflächen der Fonds -<br />
immobilie zu erbringen.<br />
68 I Vermietung und Bewirtschaftung
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht<br />
Foto: Neil Waving
Hierzu gehören insbesondere:<br />
Reinigung und Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen<br />
Brandschutzmaßnahmen und Müllentsorgung für die<br />
gesamte Fondsimmobilie<br />
Gewährleistung der Gebäudesicherheit und der Gebäudezugänge<br />
zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten<br />
Beschilderung in den Gemeinschaftsflächen<br />
zusätzliche Aufgaben, die durch den Vermieter bzw. den<br />
Mieter der Einzelhandelsfläche gewünscht werden.<br />
Der Mieter Allianz UK ist berechtigt, für die Ausführung<br />
dieser Tätigkeiten die Einzelhandelsfläche nach vorheriger<br />
Abstimmung mit dem Mieter Boots und unter Rücksichtnahme<br />
auf dessen Geschäftsbetrieb zu betreten.<br />
Für die durch den Anteil des Mieters Boots an den Gemeinschaftsflächen<br />
sowie gegebenenfalls für die Einzelhandelsfläche<br />
entstehenden Servicekosten erhebt der Mieter<br />
Allianz UK quartalsweise Vorauszahlungen vom Vermieter.<br />
Eine Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten<br />
erfolgt jeweils nach Abschluss eines Wirtschaftsjahres<br />
(29.09.) und ist von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer<br />
zu prüfen. Der Vermieter belastet die Kosten dem Mieter der<br />
Einzelhandelsfläche entsprechend weiter (siehe hierzu<br />
näher im Abschnitt „Serviceleistungen“, Seite 74).<br />
Abtretung der Ansprüche aus dem Mietvertrag,<br />
Untervermietung<br />
Die Abtretung aller Rechte und Pflichten aus dem Miet -<br />
vertrag an Dritte ist gestattet, bedarf jedoch der vorherigen<br />
Zustimmung des Vermieters. Voraussetzung für eine<br />
Zustimmung ist der Abschluss eines Garantievertrages (ein<br />
sogenanntes Authorised Guarantee Agreement), mit welchem<br />
der abtretende Mieter und der Mietgarant die Garantie<br />
für die Einhaltung aller Rechte und Pflichten durch den<br />
neuen Mieter bis zum Ablauf des Mietvertrages übernehmen.<br />
Die Zustimmung des Vermieters darf nicht ohne<br />
wichtigen Grund verweigert werden. Ein solcher Grund liegt<br />
vor, wenn durch die Abtretung eine Wertminderung der<br />
Fondsimmobilie zu befürchten ist, eine vom Vermieter<br />
geforderte Garantie nicht vorliegt oder der neue Mieter bzw.<br />
sein Mietgarant zur Unternehmensgruppe des Mieters<br />
gehört.<br />
Die Allianz UK ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />
des Vermieters berechtigt, das Mietobjekt ganz oder teilweise<br />
(an bis zu drei Parteien pro Geschoss einschließlich der<br />
Allianz UK) unterzuvermieten. Eine Zustimmung darf nicht<br />
ohne wichtigen Grund verweigert werden und setzt voraus,<br />
dass die vereinbarte Untermiete sowie die Mietanpassungsklausel<br />
marktgerecht sind, die Miete maximal bis zu zwei<br />
Quartalen im Voraus fällig gestellt wird und die Regelungen<br />
des Untermietvertrages nicht den Regelungen des Hauptmietvertrages<br />
widersprechen. Der Untermieter muss sich<br />
gegenüber dem (Haupt-)Vermieter verpflichten, die von ihm<br />
genutzten Räumlichkeiten weder ganz noch teilweise<br />
weiter zu vermieten oder sonstigen Dritten zum Gebrauch<br />
zu überlassen, es sei denn, der (Haupt-)Vermieter stimmt<br />
einer solchen weiteren Untervermietung zu.<br />
Der Untermietvertrag mit dem Stromversorger London<br />
Electricity Plc mit Sitz in London über den Transformator-<br />
Raum im ersten Untergeschoss wurde mit Wirkung zum<br />
24.06.1997 über 99 Jahre für die Stromversorgung des<br />
Gebäudes geschlossen. Der Mietzins beträgt eine symbolische<br />
Summe von jährlich fünf britischen Pence. Das Untermietverhältnis<br />
endet jedoch spätestens mit Beendigung des<br />
Hauptmietvertrages der Allianz UK.<br />
Die Gebrauchsüberlassung von Teilmietflächen an ein dem<br />
Konzern des Mieters zugehöriges Unternehmen ist nach<br />
vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter zulässig.<br />
70 I Vermietung und Bewirtschaftung
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Cafeteria)<br />
Foto: Neil Waving<br />
Foto: Neil Waving<br />
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Steg im Atrium und Freitreppe zur Cafeteria)
Instandhaltung, Instandsetzung<br />
Der Mieter Allianz UK ist verpflichtet, das Mietobjekt einschließlich<br />
etwaiger vermieterseitiger Einbauten schonend<br />
und pfleglich zu behandeln sowie sauber zu halten. Die vermieterseitigen<br />
Einbauten sind in angemessenen Zeitabständen<br />
vom Mieter zu ersetzen. Schönheitsreparaturen sind in<br />
den Mieträumen alle fünf Jahre, an der Gebäudeaußenseite<br />
alle drei Jahre fachgerecht durchzuführen. Grundsätzlich<br />
sind während der gesamten Mietvertragslaufzeit sämtliche<br />
Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie<br />
alle anfallenden Reparaturen und Wartungen innerhalb der<br />
Mietflächen, auch an Armaturen, sanitären Anlagen,<br />
Heizung, Kühlung und Belüftung sowie an Dach und Fach<br />
vom Mieter Allianz UK auf dessen Kosten durchzuführen.<br />
Der Mieter Allianz UK ist in den letzten drei Jahren des Mietvertrages<br />
nicht mehr zur Erbringung solcher Instandhaltungs-<br />
und Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet. Es bestehen<br />
jedoch auch keine Ansprüche des Mieters Allianz UK<br />
gegenüber dem Vermieter, solche Instandhaltungs- und<br />
Instandsetzungsmaßnahmen auf Kosten des Vermieters<br />
durchführen zu lassen. Sollte dessen ungeachtet der Mieter<br />
Allianz UK solche Maßnahmen durchführen, so hat er die<br />
hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Darüber hinaus bleibt<br />
die Verpflichtung des Mieters Allianz UK bestehen, sämt -<br />
liche Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung und<br />
dem Besitz der Fonds immobilie tatsächlich entstehen, zu<br />
tragen.<br />
Bauliche Veränderungen durch den Mieter,<br />
Rückgabe des Mietobjektes<br />
Der Mieter ist nicht berechtigt, strukturelle Veränderungen<br />
am Mietobjekt durchzuführen oder ohne vorherige schriftliche<br />
Zustimmung der Fondsgesellschaft das äußere Erscheinungsbild<br />
der Fondsimmobilie zu verändern. Auch für nicht<br />
strukturelle Veränderungen am Mietobjekt benötigt der<br />
Mieter eine schriftliche Zustimmung des Vermieters, die<br />
ihm nicht ohne wichtigen Grund versagt werden darf.<br />
Veränderungen müssen unter Verwendung von qualitativ<br />
hochwertigen Materialien fachgerecht ausgeführt werden.<br />
Nur wieder entfernbare Abtrennungen, Bodensteckdosen<br />
sowie kleinere elektrische oder installationstechnische Veränderungen,<br />
welche weder die Statik noch die Struktur des<br />
Gebäudes verändern, dürfen ohne Zustimmung des Vermieters<br />
vorgenommen werden.<br />
Das Mietobjekt ist bei Beendigung des Mietvertrages im<br />
geräumten, besenreinen und unversehrten (sicheren)<br />
Zustand zurückzugeben. Eine Rückbauverpflichtung sowie<br />
eine Instandhaltungspflicht des Mieters hinsichtlich der vor<br />
dem 22.12.2010 vorgenommenen Veränderungen und Einbauten<br />
an / in dem Mietobjekt existiert nicht. Bei zustimmungspflichtigen<br />
baulichen Veränderungen nach dem<br />
22.12.2010 kann vom Vermieter eine Rückbauverpflichtung<br />
vom Mieter gefordert werden.<br />
Mietvertrag – Boots<br />
Der Mietvertrag für die Einzelhandelsfläche wurde zwischen<br />
den Vertragsparteien Patriges Gracechurch SA als Eigen -<br />
tümer und Boots the Chemists Limited als Mieter am<br />
29.12.1997 mit rückwirkendem Mietbeginn zum 29.09.1997<br />
und einer Laufzeit von 21 Jahren abgeschlossen. Zum<br />
01.10.2007 wurde das Unternehmen in Boots UK Limited<br />
umfirmiert. Der Mietvertrag unterliegt eng lischem Recht.<br />
Nachstehend werden die wesentlichen Eckpunkte der Regelungen<br />
des Mietvertrages dargestellt.<br />
72 I Vermietung und Bewirtschaftung
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Eingang zur Einzelhandelsfläche<br />
Foto: Neil Waving<br />
Foto: Neil Waving<br />
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht der Einzelhandelsfläche
Mietvertrag Boots<br />
Mietvertragsende 28.09.2018<br />
Mietfläche 421,40 m²<br />
in % der Gesamtmietfläche 3,6 %<br />
des Gebäudes<br />
Jahresnettomiete 2011<br />
450.000 GBP<br />
in % der Gesamtmiete des Gebäudes 7,1 %<br />
Mietanpassungen Anpassung am 29.09.2012<br />
an die übliche Marktmiete<br />
Mietanpassungen erfolgen<br />
nur nach oben<br />
Kostenumlage<br />
„Full Repairing and Insuring“-<br />
an den Mieter<br />
Konditionen<br />
lagen“ Seite 135). Die Miete ist quartalsweise im Voraus zur<br />
Zahlung fällig. Die Miete basiert auf einem jährlichen Mietzins<br />
in Höhe von rund GBP 100 pro square foot (rund<br />
GBP 1.068 pro m²). Der Mietzins für die Einzelhandelsfläche<br />
entspricht dem aktuellen Marktniveau. Die nächste Mietanpassung<br />
findet zum 29.09.2012 anhand der zu diesem Zeitpunkt<br />
für die Einzelhandelsfläche erzielbare Marktmiete<br />
statt. Ist drei Monate vor dem Anpassungszeitpunkt keine<br />
Einigung erzielbar, wird ein unabhängiger Experte benannt,<br />
der die Marktmiete für die vermietete Einzelhandelsfläche<br />
bindend für beide Parteien festlegt. Mietanpassungen erfolgen<br />
vertragsgemäß nur nach oben.<br />
Mietdauer / Kündigung<br />
Der Mietvertrag endet am 28.09.2018. Während dieser<br />
Mietvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.<br />
Sofern sich jedoch ein versichertes Risiko realisiert und die<br />
Mieträume hierdurch zerstört oder erheblich beschädigt<br />
werden und es dem Vermieter nicht innerhalb von fünf<br />
Jahren nach Eintritt eines solchen Ereignisses möglich war<br />
alle notwendigen Genehmigungen für die Wiederherstellung<br />
der Mieträume zu erlangen, wird der Mietvertrag beendet.<br />
Eine solche Beendigung ist nicht möglich, wenn der<br />
Versicherungsvertrag aufgrund eines Umstandes, der vom<br />
Mieter zu vertreten ist, nichtig oder anfechtbar geworden<br />
ist oder die Versicherungsleistung aufgrund eines solchen<br />
Umstandes zurückbehalten wird. Dem Vermieter obliegt<br />
grundsätzlich eine Wiederherstellungspflicht der Mieträume,<br />
wenn diese durch ein versichertes Ereignis zerstört oder<br />
erheblich beschädigt wurden.<br />
Mietzins<br />
Der vereinbarte Mietzins für die Einzelhandelsfläche beträgt<br />
derzeit jährlich GBP 450.000. Eine gesetzliche Umsatzsteuer<br />
fällt nicht an (siehe hierzu das Kapitel „Steuerliche Grund -<br />
Im Fall des Zahlungsverzugs sind vom Mieter Verzugszinsen<br />
in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatzes der National<br />
Westminster Bank Plc zu entrichten. Diese werden 14 Tage<br />
nach einer an den Mieter gerichteten Mahnung rückwirkend<br />
vom ersten Tag der Fälligkeit erhoben.<br />
Betriebs- und Nebenkosten<br />
Zu den Regelungen der Betriebs- und Nebenkosten, die für<br />
beide Mieter gleichermaßen gelten, siehe den Abschnitt<br />
„Betriebs- und Nebenkosten“ auf Seite 68. Bei Zahlungs -<br />
verzug werden Verzugszinsen fällig, wie im vorherigen<br />
Abschnitt „Mietzins“ beschrieben.<br />
Serviceleistungen<br />
Gemäß den Vertragsvereinbarungen ist der Vermieter zur<br />
Erbringung bestimmter Serviceleistungen für Boots verpflichtet.<br />
Diese Verpflichtung hat der Vermieter wiederum<br />
an den Mieter Allianz UK übertragen. Boots ist verpflichtet,<br />
quartalsweise eine entsprechende Vorauszahlung für diese<br />
Serviceleistungen an den Vermieter zu leisten (siehe hierzu<br />
näher im Abschnitt „Serviceleistungen“ ab Seite 68). Bei<br />
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen fällig, wie im vorherigen<br />
Abschnitt „Mietzins“ beschrieben.<br />
74 I Vermietung und Bewirtschaftung
Abtretung der Ansprüche aus dem Mietvertrag,<br />
Untervermietung<br />
Die Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag sowie die<br />
Untervermietung an Dritte sind ohne vorherige Zustimmung<br />
des Vermieters grundsätzlich unzulässig.<br />
Eine Untervermietung ist nur für die Gesamtmietfläche<br />
zulässig, hiervon ausgenommen ist die Untervermietung<br />
einer bereits definierten Teilfläche für die Aufstellung eines<br />
Geldautomaten an der Fensterfront zur Fenchurch Street.<br />
Die weiteren Voraussetzungen für die Zustimmungserteilung<br />
des Vermieters im Falle der Abtretung von Ansprüchen<br />
aus dem Mietvertrag, der Untervermietung sowie die<br />
Bestimmungen für eine Gebrauchsüberlassung entsprechen<br />
den im Mietvertrag mit der Allianz UK getroffenen Rege -<br />
lungen und sind bereits näher im Abschnitt „Abtretung<br />
der Ansprüche aus dem Mietvertrag, Untervermietung“ auf<br />
Seite 70 beschrieben.<br />
Instandhaltung, Instandsetzung<br />
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt einschließlich<br />
etwaiger vermieterseitiger Einbauten schonend und pfleglich<br />
zu behandeln sowie sauber zu halten. Die vermieterseitigen<br />
Einbauten sind in angemessenen Zeitabständen vom<br />
Mieter zu ersetzen. Schönheitsreparaturen sind im Fünf-<br />
Jahres-Turnus und im letzten Mietjahr auszuführen. Grundsätzlich<br />
sind sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />
sowie alle anfallenden Reparaturen und<br />
Wartungen innerhalb der Mietflächen von Boots auf dessen<br />
Kosten durchzuführen.<br />
Bauliche Veränderungen durch den Mieter,<br />
Rückgabe des Mietobjektes<br />
Der Mieter ist nicht berechtigt, strukturelle Veränderungen<br />
an dem Mietobjekt durchzuführen. Hiervon ausgenommen<br />
sind nach vorheriger Zustimmung des Vermieters Installationen<br />
und Änderungen an der Gebäudefassade sowie die<br />
Anbringung eines Geldautomaten an der Fensterfront zur<br />
Fenchurch Street. Zu den weiteren Bestimmungen hinsichtlich<br />
der baulichen Veränderungen durch den Mieter, die für<br />
beide Mieter gleichermaßen gelten, siehe den Abschnitt<br />
„Bauliche Veränderungen durch den Mieter, Rückgabe des<br />
Mietobjektes“ auf Seite 72.<br />
Das Mietobjekt ist bei Beendigung des Mietvertrages in<br />
einem geräumten, gesäuberten und in ordnungsgemäßem<br />
Zustand zurückzugeben. Es besteht eine Rückbauverpflichtung<br />
des Mieters hinsichtlich der von ihm vorgenommenen<br />
Veränderungen und Einbauten an bzw. in dem Mietobjekt<br />
sowie eine Instandhaltungs- und gegebenenfalls Erneuerungspflicht<br />
der vermieterseitigen Einbauten.<br />
Versicherung<br />
Nach Maßgabe der mietvertraglichen Bestimmungen hat<br />
die Fondsgesellschaft für die Fondsimmobilie eine All-Risk-<br />
Versicherung abgeschlossen, die vorsieht, dass das Gebäude<br />
bei Beschädigung oder Zerstörung durch den Eintritt insbesondere<br />
der folgenden Risiken bis zu einer Summe von GBP<br />
99,7 Mio. (inklusive fünf Jahre Mietausfall) versichert ist:<br />
Feuer und Blitzschlag<br />
Explosionen<br />
Flugzeugabsturz<br />
Innere Unruhen, Streik<br />
Böswillige Beschädigungen<br />
Wasseraustritt bzw. Rohrbruch<br />
Sturm und Überschwemmungen<br />
Terrorismus.<br />
Zusätzlich besteht eine Gebäudehaftpflichtversicherung,<br />
die Schäden bis zu einer Summe von GBP 10 Mio. pro Schadensfall<br />
abdeckt.<br />
75
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Sanitärbereich)<br />
Foto: Neil Waving<br />
Foto: Neil Waving<br />
Foto: Neil Waving<br />
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Garage)<br />
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Fluchttreppenhaus)
Facility Management<br />
Das Facility Management der Fondsimmobilie umfasst die<br />
kaufmännische und technische Objektverwaltung. Das kaufmännische<br />
Facility Management beinhaltet unter anderem<br />
das Mietvertragsmanagement, die Überwachung der Mietzahlungen<br />
und die Mieterbetreuung. Gegenstand des technischen<br />
Facility Managements sind vor allem die Wartung,<br />
Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes und<br />
sämtlicher technischer Anlagen und Einrichtungen sowie<br />
Brandschutz und Gebäudesicherheit. Die Kosten für das<br />
technische Facility Management tragen die Mieter, da die<br />
Mietverträge jeweils die „Full Repairing and Insuring“-Konditionen<br />
erfüllen. Das technische Facility Management wird<br />
für die gesamte Fondsimmobilie vom Mieter Allianz UK<br />
durchgeführt.<br />
Mit der Durchführung des kaufmännischen Facility Managements<br />
sowie mit der Überwachung des durch den Mieter<br />
Allianz UK durchzuführenden technischen Facility Managements<br />
ist DTZ International Property & Asset Management<br />
(im Folgenden „DTZ“) mit Sitz in London beauftragt. Hierbei<br />
handelt es sich um eines der führenden Dienstleistungsunternehmen<br />
im Bereich der Immobilienberatung und des<br />
technischen und kaufmännischen Gebäudemanagements<br />
in Großbritannien. DTZ ist beauftragt, unter anderem folgende<br />
Leistungen für die Fondsimmobilie zu erbringen:<br />
Regelmäßige Gebäudebegehungen<br />
Überwachung der den Mietern obliegenden Instand -<br />
haltungs- und Wartungsverpflichtungen, einschließlich<br />
Beschaffung von Informationen über geplante Instandhaltungs-<br />
und Wartungsarbeiten<br />
Anforderung und Vorhaltung einer Dokumentation zum<br />
Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Erfordernisse durch<br />
die Mieter (z. B. Brandschutz)<br />
Überwachung der Mietzahlungen und sämtlicher sonst<br />
durch die Mieter zu leistenden Zahlungen<br />
Sicherstellung eines ausreichenden und mit den Bestimmungen<br />
der Mietverträge konform gehenden Versicherungsschutzes<br />
für das Gebäude<br />
Regelmäßiges Reporting an die Fondsgesellschaft.<br />
Die Kosten für das kaufmännische Facility Management von<br />
DTZ betragen jährlich 0,25 % der vertraglichen Mieteinnahmen,<br />
derzeit GBP 15.875, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Diese Kosten werden analog den Mietanpassungen<br />
angepasst. Sollten darüber hinaus auf Seiten von DTZ Kosten<br />
für weitere Leistungen der Objektverwaltung entstehen, so<br />
werden diese der Fondsgesellschaft in Rechnung gestellt.<br />
Hierfür wurde in der Prognoserechnung eine Sicherheits -<br />
reserve von derzeit jährlich GBP 3.175 angenommen. Der<br />
Vertrag der Fondsgesellschaft mit DTZ unterliegt englischem<br />
Recht und ist zunächst auf zwei Jahre abgeschlossen.<br />
Erster Ansprechpartner für die Mieter im Hinblick auf<br />
sämtliche Gebäudethemen, wie z. B. Informationen über<br />
bzw. Genehmigungen von Einbauten, baulichen Veränderungen<br />
sowie Genehmigungen im Hinblick auf etwaige<br />
Untermietverhältnisse<br />
Das Controlling des Facility Managements sowie sonstige<br />
Verwaltungsangelegenheiten der Fondsgesellschaft sind im<br />
Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages an die <strong>KGAL</strong><br />
vergeben (siehe hierzu das Kapitel „Rechtliche Grundlagen“,<br />
Abschnitt „Geschäftsbesorgungsvertrag“ ab Seite 120).<br />
77
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
Die Beträge im Investitions- und Finanzierungsplan werden<br />
aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammengefasst dar -<br />
gestellt. Es werden alle Zahlungsströme kumuliert zum<br />
31.05.2011 abgebildet, obwohl diese in der Investitionsphase<br />
zu unterschiedlichen Zeitpunkten geleistet werden. Des<br />
Weiteren wird eine vollständige Platzierung des Kommanditkapitals<br />
mit Beitritt der Investoren zum 31.05.2011<br />
unterstellt. Es wurden sämtliche anfallenden Beträge inklusive<br />
gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer angesetzt.<br />
Zur Umrechnung von Ausgaben in Deutschland wurde ein<br />
Wechselkurs von GBP 1 = EUR 1,17 angenommen.<br />
Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft (PROGNOSE, Stand 29.03.2011)<br />
Investition in GBP in % des Gesamt- in % des<br />
investitionsvolumens Eigenkapitals<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten 89,45% 176,91 %<br />
1) Erwerbspreis der Immobilie 116.000.000 87,96% 173,98%<br />
2) Erwerbsnebenkosten 1.959.259 1,49% 2,94%<br />
Fondsabhängige Vergütungen 6,28% 12,42%<br />
3) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio) 5.715.000 4,33% 8,57%<br />
4) Fremdkapitalvermittlung 700.000 0,53% 1,05%<br />
5) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie 1.550.000 1,18% 2,32%<br />
6) Geschäftsbesorgungsvertrag / Konzeption 315.350 0,24% 0,47%<br />
Fondsabhängige Nebenkosten 3,89% 7,70%<br />
7) Zinssicherungsprämie und sonstige Finanzierungskosten 4.751.250 3,60% 7,13%<br />
8) Sonstige Anlaufkosten inklusive Reserve 380.000 0,29% 0,57%<br />
Investitionskosten 131.370.859 99,62% 197,03%<br />
9) Liquiditätsreserve 507.012 0,38% 0,76%<br />
Gesamtinvestitionskosten 131.877.871 100,00% 197,79%<br />
Finanzierung<br />
Eigenkapital<br />
10) Kommanditkapital 63.501.000 48,15%<br />
– davon <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH 1.000 0,00%<br />
– davon Beteiligungskapital 63.500.000 48,15%<br />
11) Agio 3.175.000 2,41%<br />
Fremdkapital<br />
12) Darlehen 65.000.000 49,29%<br />
Sonstige Finanzierungsbestandteile<br />
13) Überschuss aus Mieteinnahmen 1) 201.871 0,15%<br />
Gesamtfinanzierungsvolumen 131.877.871 100,00%<br />
Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />
1) Für den Zeitraum vom 22.12.2010 bis 31.05.2011.<br />
78 I Investitions- und Finanzierungsplan
(1) Erwerbspreis der Immobilie<br />
Der Erwerbspreis für die Fondsimmobilie betrug GBP<br />
116.000.000. Mit dem Übergang von Nutzen und Lasten auf<br />
die Fondsgesellschaft zum 28.01.2011 hält die Fondsgesellschaft<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG zu 100 % das<br />
Eigentum an der Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street.<br />
(2) Erwerbsnebenkosten<br />
Hierbei handelt es sich um Kosten im Zusammenhang mit<br />
dem Erwerb der Fondsimmobilie.<br />
Im Investitionsplan wurde für die Vermittlung der Fonds -<br />
immobilie, die technische Due Diligence sowie für das<br />
Wertgutachten eine vereinbarte Provision in Höhe von<br />
GBP 329.000 inklusive Umsatzsteuer berücksichtigt.<br />
Für die mit dem Immobilientransfer verbundenen Rechtsund<br />
Steuerberatungsleistungen wurde ein Honorar in Höhe<br />
von GBP 583.241 inklusive Umsatzsteuer kalkuliert.<br />
Der Initiator <strong>KGAL</strong> behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />
zur oben genannten Vergütung Zahlungen oder sonstige<br />
geldwerte Zuwendungen aus eigenen Mitteln an einzelne<br />
Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin möglich, dass<br />
einzelne Vertriebspartner eine geringere Provision erhalten<br />
oder dass ihnen weitere Zuwendungen oder Provisionen<br />
von sonstigen Dritten zufließen. Die dem einzelnen Vertriebspartner<br />
tatsächlich insgesamt zufließenden Provisionen<br />
und Zuwendungen sind daher nur auf Ebene des Vertriebspartners<br />
ermittelbar. Dem Investor wird empfohlen,<br />
sich bei Interesse für weitere Informationen an diesen zu<br />
wenden.<br />
(4) Fremdkapitalvermittlung<br />
Für die Vermittlung des Fremdkapitals erhält die <strong>KGAL</strong> eine<br />
vertraglich vereinbarte Gebühr in Höhe von GBP 700.000<br />
inklusive einer etwaigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach<br />
derzeitiger Rechtslage wird für diese Leistung keine Umsatzsteuer<br />
erhoben.<br />
Zudem fielen für den Erwerb und die Auflösung der Adzic<br />
Limited Kosten in Höhe von GBP 1.047.018 inklusive gegebenenfalls<br />
anfallender Umsatzsteuer an.<br />
(3) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio)<br />
Für die Beschaffung des Eigenkapitals einschließlich der<br />
erforderlichen Marketingmaßnahmen erhalten die ALCAS<br />
GmbH und weitere Vertriebspartner von der Fondsgesellschaft<br />
eine vertraglich vereinbarte Vergütung in Höhe von<br />
GBP 5.715.000 inklusive einer gegebenenfalls anfallenden<br />
Umsatzsteuer. Dies entspricht rund 9,0 % bezogen auf das<br />
Kommanditkapital bzw. rund 8,6 % bezogen auf das Eigenkapital<br />
(Summe aus Kommanditkapital und Agio). Das Agio<br />
wird vollständig zur Finanzierung eines Teils dieser Vergütung<br />
verwendet.<br />
(5) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
Die <strong>KGAL</strong> garantiert die Einzahlung und Platzierung des erforderlichen<br />
Kommanditkapitals spätestens zum 31.12.2011<br />
und erhält hierfür eine vertraglich vereinbarte Gebühr in<br />
Höhe von GBP 1.550.000.<br />
(6) Geschäftsbesorgungsvertrag / Konzeption<br />
Die <strong>KGAL</strong> wurde über einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
unter anderem mit der Erstellung der Konzeption des Beteiligungsangebotes,<br />
der Bereitstellung der notwendigen<br />
Unterlagen und Informationen sowie der Einrichtung der<br />
Verwaltung der Fondsgesellschaft und des Controllings des<br />
Asset- und Property-Management beauftragt. Die hierfür<br />
anfallenden Kosten sind mit insgesamt GBP 315.350 inklu -<br />
sive Umsatzsteuer vertraglich vereinbart.<br />
79
Gesamthöhe der Provisionen<br />
Die Gesamthöhe aller Provisionen im Sinne des § 4 Satz 1<br />
Nr. 12 VermVerkProspV beträgt GBP 8.280.350. Sie setzt sich<br />
zusammen aus den Positionen (3) bis (6). Der Betrag entspricht<br />
13,04 % des von den Investoren einzubringenden Kommanditkapitals.<br />
Bezogen auf das Eigenkapital (Summe aus<br />
Kommanditkapital und Agio) entspricht der Betrag 12,42 %.<br />
(7) Zinssicherungsprämie und sonstige<br />
Finanzierungskosten<br />
Für die Bereitstellung der langfristigen Finanzierung erhalten<br />
die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG<br />
(im Folgenden „DG Hyp“) und die Bayerische Landesbank<br />
(im Folgenden „Bayern LB“) eine Bearbeitungsgebühr sowie<br />
eine Erstattung ihrer Anwaltskosten in Höhe von insgesamt<br />
GBP 340.000 inklusive gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer.<br />
Die Fremdkapitalzinsen wurden über den Abschluss von<br />
Zinssicherungsgeschäften mit der DZ Bank AG und der<br />
Bayern LB bis zum 22.12.2020 fixiert. Hierfür wurde zum<br />
22.12.2010 jeweils eine Prämie in Höhe von GBP 2.132.500,<br />
insgesamt GBP 4.265.000, geleistet.<br />
Die Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH<br />
hat zur Zwischenfinanzierung ein Darlehen in Höhe von bis<br />
zu maximal GBP 58.500.000 mit der Bayerischen Landesbank<br />
und der Hamburger Sparkasse vertraglich vereinbart.<br />
Hierfür wurde ein Zinssatz auf 1-Monats-LIBOR-Basis zuzüglich<br />
der Liquiditätskosten der Darlehensgeber und einer<br />
Marge in Höhe von 3,25 % p. a. festgelegt. Die Finanzierung<br />
hat eine Laufzeit bis 31.12.2011. Die Bayerische Landesbank<br />
und die Hamburger Sparkasse erhalten hierfür eine Vorabgebühr<br />
in Höhe von GBP 146.250. Details zur Rückführung<br />
des Zwischenfinanzierungsdahrlehens sind im Kapitel<br />
„Recht liche Grundlagen“ ab Seite 117 dargestellt.<br />
(8) Sonstige Anlaufkosten inklusive Reserve<br />
Aufgrund von Erfahrungswerten wurden Drittkosten wie<br />
Kosten für die <strong>Prospekt</strong>erstellung, weitere Gutachten der<br />
Banken sowie ein Puffer für eventuell steigende Zwischen -<br />
finanzierungszinsen in Höhe von GBP 380.000 inklusive<br />
Umsatzsteuer angesetzt.<br />
(9) Liquiditätsreserve<br />
Für unvorhergesehene Kosten während der Laufzeit des<br />
Fonds und zur Glättung des Ausschüttungs- / Entnahmeverlaufs<br />
wird eine anfängliche, aufgrund von Erfahrungswerten<br />
kalkulierte Liquiditätsreserve in Höhe von GBP 507.012<br />
vorgehalten.<br />
(10) Kommanditkapital<br />
Das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft beträgt<br />
GBP 63.501.000. Davon entfallen GBP 1.000 auf den<br />
geschäftsführenden Kommanditisten Property Class <strong>England</strong><br />
3 Managementgesellschaft mbH und GBP 63.500.000<br />
auf die Investoren.<br />
(11) Agio<br />
Auf ihre jeweilige Kapitaleinlage ist von den Investoren ein<br />
Agio in Höhe von 5 % (GBP 3.175.000) zu zahlen, welches<br />
vollständig für die Eigenkapitalvermittlung verwendet wird.<br />
80 I Investitions- und Finanzierungsplan
(12) Darlehen<br />
Die Fondsgesellschaft hat bei der DG Hyp und der Bayern LB<br />
ein langfristiges Bankdarlehen wie folgt aufgenommen:<br />
Finanzierungskonditionen<br />
Darlehensnehmer<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG<br />
Darlehensbetrag in GBP 65.000.000<br />
Laufzeit 22.12.2020<br />
Restvaluta am Ende der Laufzeit in GBP 65.000.000<br />
Referenzzinssatz<br />
3-Monats-LIBOR<br />
Effektiver Zinssatz p. a. unter Berücksichtigung der Zinssicherungsgeschäfte 5,17%<br />
und der Vorabkosten und -gebühren<br />
Zinsberechnung unter Berücksichtigung der Zinssicherungsgeschäfte Act / 365<br />
Zahlungsweise<br />
vierteljährlich nachschüssig<br />
Für weitere Informationen zu dem von der Fondsgesellschaft<br />
aufgenommenen Bankdarlehen siehe im Kapitel<br />
„Rechtliche Grundlagen“ die Abschnitte „Langfristfinanzierung<br />
der Fondsgesellschaft“ ab Seite 118 und „Zinssicherungsgeschäfte“<br />
ab Seite 119.<br />
(13) Überschuss aus Mieteinnahmen<br />
Die seit dem Eigentumsübergang der Fondsimmobilie am<br />
22.12.2010 erwirtschafteten Einnahmeüberschüsse bis zum<br />
31.05.2011 (resultierend aus den Mieteinnahmen abzüglich<br />
Zinszahlungen für die Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals<br />
und für die Fremdfinanzierung sowie eventuellen<br />
Steuerzahlungen) werden in Höhe von GBP 201.871<br />
prognostiziert.<br />
81
Prognoserechnung<br />
Die Prognoserechnung stellt den aus heutiger Sicht zu<br />
erwartenden Ergebnisverlauf der Investition dar. Es wurde eine<br />
vollständige Platzierung des Kommanditkapitals zum<br />
31.05.2011 unterstellt. Eine darüber hinausgehende Platzierungsdauer<br />
kann sich aufgrund der anfallenden Zinsen für die<br />
Zwischenfinanzierung und der verminderten zeitantei ligen<br />
Ausschüttung/Entnahme positiv oder negativ auf den Ergeb -<br />
nisverlauf der Investition auswirken. Die Prognoserechnung<br />
Prognoserechnung (in GBP, ohne Veräußerung , Stand 29.03.2011)<br />
Jahr 31.05.2011 Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4<br />
01.06.–31.12.2011 2012 2013 2014<br />
Einnahmen<br />
(1) Mieteinnahmen 3.704.167 6.350.000 6.350.000 6.350.000<br />
(2) Zinseinnahmen 0 33.812 39.507 39.897<br />
Summe Einnahmen 3.704.167 6.383.812 6.389.507 6.389.897<br />
Ausgaben<br />
(3) Zinsausgaben 1.402.540 2.421.366 2.414.750 2.427.982<br />
(4) Kosten Nachvermietung 0 0 0 0<br />
(5) Fondskosten in Deutschland 195.750 352.160 352.529 352.906<br />
(6) Gesellschaftskosten, Kosten für Objekt / 27.113 35.434 35.827 36.230<br />
Facility Management in Großbritannien<br />
(7) Nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer in 40.715 70.197 70.346 70.498<br />
Deutschland und Großbritannien<br />
Summe Ausgaben 1.666.117 2.879.157 2.873.452 2.887.616<br />
Überschuss<br />
(8) Ausschüttungen / Entnahmen vor Steuern 2.037.292 3.492.500 3.492.500 3.492.500<br />
in Großbritannien<br />
Ausschüttungen / Entnahmen in % der Einlage 3,21 % 5,50 % 5,50 % 5,50 %<br />
(9) Steuerliches Ergebnis in Großbritannien 1.717.859 2.921.945 2.927.651 2.913.487<br />
(10) Stand Liquiditätsreserve 507.012 507.769 519.924 543.479 553.261<br />
(11) Darlehensstand 65.000.000 65.000.000 65.000.000 65.000.000<br />
Kumulierte Ausschüttung / Entnahme vor Steuern 2.037.292 5.529.792 9.022.292 12.514.792<br />
Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />
Exemplarische Darstellung für eine Beteiligung von GBP 10.000 (Stand 29.03.2011)<br />
Jahr 31.05.2011 Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4<br />
01.06.–31.12.2011 2012 2013 2014<br />
(12) Nominell gebundenes Kapital 10.500 10.179 9.629 9.079 8.529<br />
Gewinnauschüttung (nach Steuern in Großbritannien) 0 0 0 0<br />
Eigenkapitalrückzahlung Fondsgesellschaft 321 550 550 550<br />
(13) Ausschüttungen / Entnnahmen nach Steuern 321 550 550 550<br />
in Großbritannien 1)<br />
Rückfluss in % der Einlage 3,21 % 5,50 % 5,50 % 5,50 %<br />
(14) Haftungsvolumen 0 0 0 0<br />
<strong>Prospekt</strong>iertes Datum Rückfluss 30.04.2012 30.04.2013 30.04.2014 30.04.2015<br />
Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />
1) Voraussetzung dafür ist, dass die Investoren über das vorliegende Beteiligungsangebot hinaus keine Einkünfte beziehen, für die Großbritannien ein Besteuerungsrecht zusteht.<br />
82 I Prognoserechnung
eginnt mit dem Ende der Investitionsphase und umfasst den<br />
Zeitraum vom 01.06.2011 bis zur unterstellten Veräußerung<br />
der Fonds immobilie zum 31.12.2022. Da es sich bei der Prognoserechnung<br />
um Planzahlen handelt, sind Abweichungen<br />
möglich. Grundsätzlich nimmt die Prognosesicherheit mit der<br />
Dauer der Laufzeit der Beteiligung ab. Mögliche Abweichungen<br />
einzelner Prognosedaten und deren Auswirkungen werden im<br />
Kapitel „Sensitivitätsanalysen“ ab Seite 92 näher erläutert.<br />
Jahr 5 Jahr 6 Jahr 7 Jahr 8 Jahr 9 Jahr 10 Jahr 11 Jahr 12 Summe<br />
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022<br />
6.350.000 7.092.809 7.092.809 7.106.973 7.149.464 7.149.464 7.985.793 7.985.793 80.667.275<br />
40.088 37.483 38.479 43.282 38.231 38.490 42.546 44.987 436.803<br />
6.390.088 7.130.293 7.131.289 7.150.255 7.187.696 7.187.954 8.028.340 8.030.780 81.104.077<br />
2.581.533 3.110.250 2.998.842 2.796.042 3.175.250 3.106.813 3.565.205 3.575.000 33.575.572<br />
0 0 0 464.164 0 0 0 0 464.164<br />
353.293 389.343 389.749 390.844 393.308 393.743 434.333 434.789 4.432.747<br />
36.642 39.293 39.725 40.210 40.791 41.255 44.240 44.727 461.487<br />
70.654 78.034 78.197 78.502 79.087 79.262 87.571 87.755 890.819<br />
3.042.122 3.616.920 3.506.513 3.769.762 3.688.436 3.621.074 4.131.349 4.142.271 39.824.789<br />
3.492.500 3.492.500 3.492.500 3.492.500 3.492.500 3.492.500 3.810.000 3.810.000 41.089.792<br />
5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 6,00 % 6,00 %<br />
2.758.981 2.926.992 3.037.399 2.788.314 2.912.131 2.979.493 3.854.444 4.727.498 36.466.193<br />
408.727 429.600 561.876 449.869 456.629 531.009 617.999 696.509<br />
65.000.000 65.000.000 65.000.000 65.000.000 65.000.000 65.000.000 65.000.000 65.000.000<br />
16.007.292 19.499.792 22.992.292 26.484.792 29.977.292 33.469.792 37.279.792 41.089.792<br />
Jahr 5 Jahr 6 Jahr 7 Jahr 8 Jahr 9 Jahr 10 Jahr 11 Jahr 12 Summe<br />
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022<br />
7.979 7.429 6.879 6.329 5.779 5.229 4.629 4.029<br />
83 322 340 301 320 331 469 468 2.635<br />
467 228 210 249 230 219 131 132 3.836<br />
550 550 550 550 550 550 600 600 6.471<br />
5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 6,00 % 6,00 % 64,71 %<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
30.04.2016 30.04.2017 30.04.2018 30.04.2019 30.04.2020 30.04.2021 30.04.2022 30.04.2023<br />
83
Erläuterung zur Prognoserechnung<br />
(1) Mieteinnahmen<br />
In der Prognoserechnung wurden die Mieteinnahmen für die<br />
vermietbaren Flächen gemäß den abgeschlossenen Mietverträgen<br />
berücksichtigt. Im Jahr 2011 werden die Mieteinnahmen<br />
zeitanteilig vom 01.06.2011 bis 31.12.2011 dargestellt.<br />
Wie in Großbritannien üblich werden die Mieten gemäß<br />
Mietvertrag alle fünf Jahre an den Markt angepasst. Dabei<br />
ist eine Anpassung nur nach oben möglich. Die Termine für<br />
die Mietanpassung des Hauptmietvertrages während der<br />
Fondslaufzeit sind der 25.12.2015 und der 25.12.2020. Zum<br />
25.12.2015 erfolgt eine vertraglich gesicherte Mindestmietanpassung<br />
von jährlich GBP 5.900.000 auf GBP 6.250.000.<br />
Die in der Prognoserechnung berücksichtigte Mietanpassung<br />
basiert auf der Annahme einer jährlichen Steigerung<br />
der Mieteinnahmen in Höhe von 2,4 %.<br />
Der Mietvertrag für die Einzelhandelsfläche sieht eine Mietanpassung<br />
zum 29.09.2012 vor. In der Prognoserechnung<br />
wurde keine Erhöhung der Mieteinnahmen berücksichtigt.<br />
Nach Ende dieses Mietvertrages im September 2018 wird<br />
eine Mietvertragsverlängerung mit dem Einzelhandelsmieter<br />
um zehn Jahre unterstellt. Die Höhe des Mietansatzes<br />
der Anschlussvermietung wird entsprechend der erwarteten<br />
Marktmiete angenommen. Hierfür wird in der Prognoserechnung<br />
eine jährliche Steigerung der im Jahr 2012 gültigen<br />
Miete von 2,4 % kalkuliert.<br />
Die tatsächlich erzielten Werte können von den Prognosewerten<br />
abweichen.<br />
Die Zahlung der Mieten erfolgt quartalsweise vorschüssig.<br />
(2) Zinseinnahmen<br />
Für die Verzinsung von Liquiditätsüberschüssen und der<br />
Liquiditätsreserve wurde ein Guthabenzins von 2,0 % p. a. ab<br />
dem Jahr 2012 über die verbleibende Fondslaufzeit unterstellt.<br />
Aus Vorsichtsgründen wurde ein Sockelbetrag von GBP<br />
200.000 unverzinst angenommen. Die Zinseinnahmen fallen<br />
in Deutschland an und unterliegen der Abgeltungsteuer von<br />
25% zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die steuer lichen Effekte<br />
wurden in der Prognoserechnung entsprechend berücksichtigt.<br />
Auf eine Berücksichtigung der gegebenenfalls anfallenden<br />
Kirchensteuer wurde hierbei verzichtet.<br />
(3) Zinsausgaben<br />
Für die Finanzierung der Fondsimmobilie wurden unter<br />
Berücksichtigung der Zinssicherungsgeschäfte bis zum<br />
22.12.2020 jährlich verschiedene Nominalzinssätze vereinbart<br />
(siehe hierzu im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ die<br />
Abschnitte „Langfristfinanzierung der Fondsgesellschaft“ ab<br />
Seite 118 und „Zinssicherungsgeschäfte“ ab Seite 119). Die<br />
effektive Verzinsung beträgt im Durchschnitt 5,17 % p. a.<br />
(berechnet über zehn Jahre aus der Gesamtbelastung durch<br />
Darlehensvertrag und Zinssicherungsgeschäft).<br />
Für den Zeitraum vom 23.12.2020 bis zum Ende des Prog -<br />
nosezeitraums (31.12.2022) wird eine kurzfristige Zinsbindung<br />
unterstellt. Für die Anschlussfinanzierung ab dem<br />
23.12.2020 wurde ein Nominalzinssatz inklusive Marge von<br />
5,5 % p. a. angenommen.<br />
(4) Kosten Nachvermietung<br />
Es wird eine Verlängerung des Mietvertrages mit dem Einzelhandelsmieters<br />
ab Oktober 2018 unterstellt. Für anfallende<br />
Vermietungskosten und eine gegebenenfalls anfallende<br />
mietfreie Zeit wird ein Betrag in Höhe einer Jahresmiete<br />
berücksichtigt.<br />
84 I Prognoserechnung
(5) Fondskosten in Deutschland<br />
Die Kosten der Fondsgesellschaft setzen sich wie folgt<br />
zusammen:<br />
Kosten der laufenden Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />
und der Betreuung der Investoren (jährlich GBP 304.800<br />
zuzüglich Umsatzsteuer, im ersten angefangenen Jahr<br />
GBP 165.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). Die<br />
Verwaltungshonorare werden analog dem Hauptmiet -<br />
vertrag indexiert. Es wird eine Steigerung von 2,4 % p. a.<br />
unterstellt.<br />
Vergütungen für Haftung und Geschäftsführung, die sich<br />
jährlich in Höhe von GBP 8.000 zuzüglich einer gegebenenfalls<br />
anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer auf den Treuhandkommanditisten,<br />
in Höhe von GBP 2.000 zuzüglich<br />
einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatz -<br />
steuer auf den persönlich haftenden Gesellschafter und in<br />
Höhe von GBP 2.000 zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer auf den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten aufteilen.<br />
Kosten der Steuer- und Rechtsberatung sowie Wirtschaftsprüfung<br />
(jährlich GBP 15.000 zuzüglich Umsatzsteuer, im<br />
ersten angefangenen Jahr GBP 8.750 zuzüglich Umsatzsteuer,<br />
geschätzt auf Basis von Erfahrungswerten und<br />
jährlich um 2,4 % indexiert).<br />
Reserve für Gutachten und sonstige Kosten (jährlich GBP<br />
20.000, im ersten angefangenen Jahr GBP 10.000).<br />
Die Honorare werden teilweise in Euro fällig gestellt, für<br />
die Kalkula tion wurde ein Umrechnungskurs von GBP 1 =<br />
EUR 1,17 zugrunde gelegt.<br />
(6) Gesellschaftskosten, Kosten für Objekt /<br />
Facility Management in Großbritannien<br />
Die Fondsimmobilie ist zu „Full Repairing and Insuring“-<br />
Konditionen vermietet. Das bedeutet eine weitgehende<br />
Umlegbarkeit der laufenden Kosten auf den Mieter. Grundsätzlich<br />
gehen die objektbezogenen Kosten für Instandhaltung<br />
und Reparaturen, Steuern, Abgaben, Verbrauchs- und<br />
Bewirtschaftungskosten sowie Versicherungen jeglicher Art<br />
zu Lasten der Mieter. Entsprechend wurden in der Prognoserechnung<br />
keine Kosten für Instandhaltung der Fondsimmobilie<br />
angesetzt.<br />
Die in der Fondskalkulation ausgewiesenen Kosten in Großbritannien<br />
setzen sich aus verschiedenen Kosten zusammen,<br />
die nicht auf den Mieter umlegbar sind:<br />
Kosten für das Objekt / Facility Management in Höhe von<br />
jährlich 0,25 % der vertraglichen Mieteinnahmen, derzeit<br />
GBP 15.875 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Zudem wird eine Sicherheitsreserve in Höhe von jährlich<br />
0,05 % der vertraglichen Mieteinnahmen, derzeit GBP<br />
3.175 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, berücksichtigt<br />
(insgesamt jährlich 0,3 % der vertraglichen Mieteinnahmen,<br />
derzeit GBP 19.050 zuzüglich der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer).<br />
Kosten für steuerliche Beratungsleistungen und die steuerliche<br />
Ergebnisverteilung in Höhe von jährlich GBP 16.000<br />
zuzüglich Umsatzsteuer. Diese werden in der Prognoserechnung<br />
jährlich mit 2,4 % gesteigert.<br />
(7) Nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer<br />
in Deutschland und Großbritannien<br />
Die Fondsgesellschaft ist weder in Deutschland noch in<br />
Großbritannien zum Vorsteuerabzug berechtigt. Deshalb<br />
wurde für die unter Punkt 5 aufgeführten Positionen eine<br />
derzeit in Deutschland gültige Umsatzsteuer in Höhe von<br />
19 % kalkuliert. Für die in Großbritannien anfallenden<br />
Gesellschafts- und Fondskosten (Punkt 6) wurde der seit<br />
dem 01.01.2011 in Großbritannien gültige Umsatzsteuersatz<br />
in Höhe von 20 % berücksichtigt (siehe hierzu im<br />
Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ Seite 135).<br />
85
(8) Ausschüttungen / Entnahmen vor<br />
Steuern in Großbritannien<br />
Die Ausschüttungen / Entnahmen durch die Fondsgesellschaft<br />
vor Einkommensteuer in Großbritannien orientieren<br />
sich am erzielten Liquiditätsüberschuss des jeweils abgelaufenen<br />
Geschäftsjahres unter Berücksichtigung einer angemessenen<br />
Liquiditätsreserve.<br />
In der Prognoserechnung wurde eine Vollplatzierung des<br />
Kommanditkapitals zum 31.05.2011 unterstellt. In diesem<br />
Fall würde prognosegemäß eine Ausschüttung für 2011 in<br />
Höhe von GBP 2.037.292 (entspricht zeitanteilig 5,5 %<br />
auf das Kommanditkapital) sowie für 2012 in Höhe von<br />
GBP 3.492.500 (entspricht 5,5 % auf das Kommanditkapital)<br />
erfolgen. Bei einer Vollplatzierung nach dem 31.05.2011<br />
reduziert sich der Anspruch auf Ausschüttungen / Entnahmen<br />
der später beitretenden Investoren zeitanteilig für das<br />
Jahr des Beitritts.<br />
(9) Steuerliches Ergebnis in Großbritannien<br />
Das in Großbritannien steuerpflichtige Ergebnis aus Vermietung<br />
und Verpachtung resultiert aus dem Saldo zwischen<br />
den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und den<br />
Kosten für das Fondsmanagement in Deutschland, den Kosten<br />
für das Objekt / Facility Management in Großbritannien,<br />
die nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer sowie den Kosten<br />
der Nachvermietung. Darüber hinaus können der Zinsaufwand<br />
sowie die sonstigen Kosten der Fremdfinanzierung in<br />
Abzug gebracht werden. Die sonstigen Kosten der Fremdfinanzierung<br />
setzen sich aus der Bearbeitungsgebühr für das<br />
langfristige Darlehen sowie aus den Zinssicherungsprämien<br />
zusammen. Diese werden für die Ermittlung der steuerlichen<br />
Bemessungsgrundlage über die Restlaufzeit der Zinsfestschreibung<br />
linear verteilt. Des Weiteren werden die<br />
Abschreibungen nach britischem Steuerrecht auf Einbauten<br />
in Höhe von GBP 883.976 über einen Zeitraum von zehn<br />
Jahren geltend gemacht. Bei Veräußerung der Fondsimmobilie<br />
erhöhen diese jedoch das steuerliche Ergebnis um<br />
ihren Gesamtbetrag (siehe hierzu das Kapitel „Steuerliche<br />
Grund lagen“ ab Seite 128).<br />
(10) Stand Liquiditätsreserve<br />
Die Liquiditätsreserve unterliegt unterjährigen Schwankungen<br />
aufgrund von Liquiditätszu- und abflüssen. In der Prognoserechnung<br />
wird jeweils der Stand der Liquiditätsreserve<br />
zum 31.12. eines Jahres angegeben. Hiervon ist die am<br />
30.04. des Folgejahres erfolgende Ausschüttung / Entnahme<br />
bereits abgezogen.<br />
(11) Darlehensstand<br />
Ausgewiesen wird der Stand des Bankdarlehens zum<br />
Schluss des Geschäftsjahres.<br />
Erläuterungen zur exemplarischen<br />
Darstellung der Prognoserechnung<br />
für eine Beteiligung von GBP 10.000<br />
Die Darstellung umfasst nur die Betrachtung der laufenden<br />
Ergebnisse. Die Investition und Finanzierung sowie die Veräußerung<br />
der Fondsimmobilie werden in den gleichnamigen<br />
Kapiteln gesondert behandelt.<br />
(12) Nominell gebundenes Kapital<br />
Das nominell gebundene Kapital ergibt sich aus der eingezahlten<br />
Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio abzüglich der<br />
kumulierten Ausschüttungen / Entnahmen nach Steuern in<br />
Großbritannien.<br />
(13) Ausschüttungen / Entnahmen nach<br />
Steuern im Großbritannien<br />
In Großbritannien liegt der einkommensteuerliche Freibetrag<br />
für einen bis 64 Jahre alten Investor bei jährlich GBP<br />
7.475 (Stand April 2011). Für den in der Prognoserechnung<br />
86 I Prognoserechnung
dargestellten Betrag von GBP 10.000 (zuzüglich Agio) ist keine<br />
steuerliche Belastung zu erwarten.<br />
Für eine Beteiligungshöhe von bis zu rund GBP 100.000<br />
(zuzüglich Agio) wird der Freibetrag gemäß Prognoserechnung<br />
über den gesamten Prognosezeitraum voraussichtlich<br />
nicht überschritten, sofern der Investor keine anderen Erträge<br />
in Großbritannien erwirtschaftet.<br />
Ab einem Alter des Investors von 65 Jahren erhöht sich der<br />
jährliche Steuerfreibetrag auf bis zu GBP 9.940 (Stand April<br />
2011). Entsprechend erhöht sich die Beteiligungshöhe auf<br />
rund GBP 133.000, bei der nach Prognoserechnung der Steuerfreibetrag<br />
für einen mindestens 65 Jahre alten Investor<br />
voraussichtlich nicht überschritten wird. Werden die oben<br />
genannten Freibeträge in Großbritannien nicht überschritten,<br />
ergeben sich folgende Prognoseausschüttungen: Für<br />
die Jahre 2011 bis 2020 werden Ausschüttungen / Entnahmen<br />
nach Steuern in Großbritannien in Höhe von 5,5%<br />
jährlich prognostiziert. Für die Jahre 2021 und 2022 steigen<br />
die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen nach<br />
Steuern in Großbritannien auf 6,0 % (siehe hierzu das Kapitel<br />
„Steuerliche Grundlagen“ ab Seite 130).<br />
Die Ausschüttungen / Entnahmen nach Steuern in Großbritannien<br />
ergeben sich aus der Summe von Gewinnausschüttungen<br />
und Eigenkapitalrückzahlungen der Fondsgesellschaft.<br />
Die Aufteilung erfolgt gemäß den Darstellungsan -<br />
forderungen des IDW-Standard S4 und dient unter anderem<br />
zur Ermittlung des Haftungsvolumens.<br />
(14) Haftungsvolumen<br />
Bei prognosegemäßem Verlauf ist der Stand der Kapitaleinlage<br />
zuzüglich 5 % Agio abzüglich der Eigenkapitalrück -<br />
zahlungen der Fondsgesellschaft stets höher als die im<br />
Handelsregister eingetragene Haftsumme (1 % der Kapitaleinlage<br />
ohne Agio). Somit kommt es annahmegemäß zu<br />
keinem Wiederaufleben der Haftung gemäß § 172 Absatz 4<br />
HGB. Hiervon unberührt bleibt die Nachhaftung bei<br />
Ausscheiden des Investors aus der Fondsgesellschaft oder<br />
bei Auflösung der Fondsgesellschaft (siehe hierzu im<br />
Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ den Abschnitt „Haftung“<br />
auf Seite 106). Eine Nachschusspflicht der Gesellschafter ist<br />
im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft nicht vorge -<br />
sehen.<br />
Veräußerung der Fondsimmobilie<br />
Nach Ende des dargestellten Prognosezeitraumes wird eine<br />
Veräußerung der Fondsimmobilie zum 31.12.2022 exemplarisch<br />
unterstellt. Die Ausschüttung des Veräußerungserlöses<br />
und die Auskehrung der Liquiditätsreserve wurden zum<br />
30.04.2023 unterstellt. Der tatsächliche Zeitpunkt der Veräußerung<br />
kann von dem geplanten Termin abweichen.<br />
Für die Ermittlung des Veräußerungserlöses wird eine Steigerung<br />
der Marktmiete um 2,4 % p. a. bis zum prognostizierten<br />
Veräußerungszeitpunkt am 31.12.2022 unterstellt.<br />
Dieser Wert weicht von den in der Prognoserechnung dargestellten<br />
prognostizierten Jahresnettomieten ab. Grundsätzlich<br />
wird davon ausgegangen, dass der Verkaufsfaktor dem<br />
Einkaufsfaktor in Höhe von 18,27 (Kaufpreis geteilt durch<br />
Jahresmiete) entspricht. Vom prognostizierten Veräußerungspreis<br />
der Immobilie wurde das 1,5-fache der Jahresnettomiete<br />
als Reserve und für gegebenenfalls anfallende<br />
Modernisierungsmaßnahmen der Fondsimmobilie zurückgestellt.<br />
Auf dieser Grundlage ergibt sich als kalkulierter<br />
Veräußerungserlös das 16,77-fache der prognostizierten<br />
Marktmiete des Jahres 2022. Der Verkaufsmultiplikator<br />
ebenso wie die prognostizierte Marktmiete sind Annahmen.<br />
Die tatsächlichen Werte im Jahr 2022 können hiervon<br />
abweichen.<br />
87
Im Zuge der Veräußerung wird die Liquiditätsreserve aufgelöst.<br />
Diese geht analog zum erzielten Verkaufspreis mit positivem<br />
Vorzeichen in die Berechnung des Verkaufserlöses ein.<br />
Für im Rahmen der Veräußerung anfallende Honorare<br />
wurden des Weiteren kalkulierte Kosten in Höhe von 1,0%<br />
des Veräußerungspreises angesetzt. Diese teilen sich zu<br />
ungefähr gleichen Teilen auf den Liquidator und externe<br />
Beratungsleistungen auf.<br />
Für die Verwaltung und Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
nach Veräußerung der Fondsimmobilie erhält die <strong>KGAL</strong> ein<br />
Honorar in Höhe von 1,0 % des Nettoerlöses. Darüber hinaus<br />
verringern die Verbindlichkeiten (Bankdarlehen) der Fondsgesellschaft<br />
den Veräußerungserlös der Fondsimmobilie.<br />
Der Veräußerungserlös ist nach derzeitigem Recht in Großbritannien<br />
grundsätzlich von der Besteuerung ausgenommen<br />
(siehe hierzu das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“<br />
Seite 127).<br />
Liquiditätsüberschuss<br />
Der Investor erzielt bei einer beispielhaften Kapitaleinlage in<br />
Höhe von GBP 10.000 (zuzüglich Agio) bei Beendigung der<br />
Beteiligung nach rund elf Jahren und sieben Monaten über<br />
die gesamte Laufzeit einen Liquiditätsüberschuss (nach<br />
Steuern in Großbritannien) in Höhe von GBP 7.278. Dieser<br />
Liquiditätsüberschuss setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Liquiditätsüberschuss für eine Kapitaleinlage<br />
in Höhe von GBP 10.000 (zuzüglich Agio) bei<br />
Verkauf der Fondsimmobilie nach elf Jahren und<br />
sieben Monaten (PROGNOSE; Stand: 29.03.2011)<br />
Kapitaleinlage und 5 % Agio - 10.500<br />
Laufende Ausschüttungen / Entnahmen 6.471<br />
(ohne Veräußerungserlös)<br />
Veräußerungserlös im Jahr 2022 11.307<br />
Liquiditätsüberschuss 7.278<br />
Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und<br />
Abrundungen.<br />
Beispielrechnung zur Ermittlung des Veräußerungs -<br />
erlöses für eine Kapitaleinlage von GBP 10.000<br />
(zuzüglich Agio) (PROGNOSE; Stand: 29.03.2011)<br />
Veräußerungspreis (16,77-faches der 21.766<br />
prognostizierten Marktmiete des Jahres 2022)<br />
zuzüglich Anteil an Liquiditätsreserve 110<br />
abzüglich Transaktionskosten - 218<br />
abzüglich Rückstellung für Honorare - 114<br />
während der Liquidation<br />
abzüglich Verbindlichkeiten der - 10.236<br />
Fondsgesellschaft (Bankdarlehen)<br />
Prognostizierter Anteil am Veräußerungserlös 11.307<br />
in % der Kapitaleinlage (zuzüglich Agio) 113,07 %<br />
Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und<br />
Abrundungen.<br />
88 I Prognoserechnung
Kumulierte Liquidität<br />
Die kumulierte Liquidität (nach Steuern in Großbritannien)<br />
beläuft sich anfänglich auf die geleistete Einlage (inklusive<br />
Agio) und erhöht sich jährlich um die erhaltenen Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen. Am Ende des Prognosezeitraums entspricht<br />
die kumulierte Liquidität dem Liquiditätsüberschuss<br />
aus der Beteiligung (nach Steuern in Großbritannien). Die<br />
Entwicklung der kumulierten Liquidität (nach Steuern in<br />
Großbritannien) über die Laufzeit einer beispielhaften Beteiligung<br />
in Höhe von GBP 10.000 zuzüglich 5 % Agio sowie<br />
Ausschüttungen / Entnahmen sind in nachstehender Tabelle<br />
dargestellt:<br />
Kapitalflussrechnung für eine Kapitaleinlage<br />
in Höhe von GBP 10.000 (zuzüglich Agio) bei<br />
Verkauf der Fondsimmobilie zum 31.12.2022 (PROGNOSE)<br />
Datum Einzahlung (-)/ Kumulierte<br />
Ausschüttung / Entnahme (+) Liquidität<br />
31.05.2011 - 10.500 10.500<br />
30.04.2012 321 - 10.179<br />
30.04.2013 550 - 9.629<br />
30.04.2014 550 - 9.079<br />
30.04.2015 550 - 8.529<br />
30.04.2016 550 - 7.979<br />
30.04.2017 550 - 7.429<br />
30.04.2018 550 - 6.879<br />
30.04.2019 550 - 6.329<br />
30.04.2020 550 - 5.779<br />
30.04.2021 550 - 5.229<br />
30.04.2022 600 - 4.629<br />
30.04.2023 11.907 7.278<br />
Summe 7.278<br />
Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und<br />
Abrundungen.<br />
89
Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Frontansicht<br />
Foto: Neil Waving
Sensitivitätsanalysen<br />
Abweichungen von der Prognose<br />
Die Prognoserechnung basiert auf Erwartungswerten, unter<br />
anderem hinsichtlich der Entwicklung der Marktmiete, der<br />
Anschlussfinanzierung, der laufenden Kosten und des Verkaufserlöses<br />
der Fondsimmobilie. Daher sollen die nachstehenden<br />
Sensitivitätsanalysen beispielhaft für eine Kapitaleinlage<br />
in Höhe von GBP 10.000 zuzüglich 5 % Agio bei einer<br />
unterstellten Veräußerung der Fondsimmobilie zum<br />
31.12.2022 aufzeigen, wie das Ergebnis der Beteiligung bei<br />
veränderten Annahmen der oben genannten Parameter<br />
beeinflusst wird.<br />
Zu beachten ist, dass sich – abweichend von der hier vorgenommenen<br />
isolierten Betrachtung – verschiedene Einflussfaktoren<br />
gleichzeitig verändern können oder dass die Veränderung<br />
eines Einflussfaktors Veränderungen weiterer<br />
Einflussfaktoren nach sich ziehen kann, wodurch das Ergebnis<br />
der isolierten Betrachtung verstärkt oder ausgeglichen<br />
werden kann.<br />
Dem Investor soll mit den Sensitivitätsanalysen die Möglichkeit<br />
gegeben werden, auf Basis der dargestellten Szenarien<br />
eine eigene Einschätzung vorzunehmen. Dabei ist<br />
darauf hinzuweisen, dass die beispielhaft angenommenen<br />
Veränderungen nicht die jeweils maximal denkbaren Veränderungen<br />
darstellen. Es sind auch höhere Abweichungen<br />
mit entsprechenden Auswirkungen auf das prognostizierte<br />
Beteiligungsergebnis möglich (siehe hierzu das Kapitel<br />
„Risikohinweise“ ab Seite 12).<br />
Als Maß für die Vergleichbarkeit mit der Prognoserechnung<br />
werden der jeweilige Liquiditätsüberschuss sowie die IRR-<br />
Rendite p. a. nach Steuern in Großbritannien unter Angabe<br />
des dabei jeweils kalkulatorisch gebundenen Kapitals verwendet.<br />
Vor diesem Hintergrund wird im folgenden Abschnitt<br />
zunächst die verwendete Renditeberechnungsmethode erläutert.<br />
Anschließend werden exemplarische Prognoseabweichungen<br />
dargestellt.<br />
Renditeberechnungsmethode –<br />
Methode des Internen Zinsfußes<br />
(IRR-Methode)<br />
Bei der im Kapitel „Prognoserechnung“ enthaltenen Liquiditätsbetrachtung<br />
zur Beschreibung des Anlageerfolges der<br />
Beteiligung handelt es sich um ein rein statisches Verfahren,<br />
bei dem die Zeitpunkte der Liquiditätszu- und -abflüsse<br />
nicht berücksichtigt werden. Deren Berücksichtigung ist<br />
jedoch mitentscheidend für die Beurteilung der<br />
tatsächlichen Rentabilität der Beteiligung, da Liquiditäts -<br />
zuflüsse zu einem früheren Zeitpunkt unter anderem aufgrund<br />
der verzinslichen Wiederanlagemöglichkeit und der<br />
Inflation mehr Wert sind als zu einem späteren Zeitpunkt.<br />
Aus diesem Grund wird im Rahmen der Sensitivitätsanalyse<br />
zusätzlich die Rendite nach der IRR-Methode (im Folgenden<br />
„IRR- Rendite“; IRR steht dabei für „Internal Rate of Return“<br />
oder zu Deutsch „Interner Zinsfuß“) dargestellt.<br />
Bei der IRR-Methode, einem Verfahren der dynamischen<br />
Investitionsrechnung, handelt es sich um eine für geschlossenen<br />
Fonds und ähnliche Kapitalanlageformen häufig verwendete<br />
Renditeberechnungsmethode, die finanzmathematische<br />
Kenntnisse erfordert. Die IRR-Rendite eignet sich<br />
jedoch nur eingeschränkt für einen Vergleich der Vorteilhaftigkeit<br />
solcher Kapitalanlagen; dies ist nur unter Einbezug<br />
des Kapitalbindungsverlaufs, des Liquiditätsüberschusses<br />
und der Anlagedauer der jeweiligen Investition möglich.<br />
Zudem sollte die IRR-Rendite nicht das einzige Kriterium für<br />
eine Investitionsentscheidung sein; der potenzielle Investor<br />
92 I Sensitivitätsanalysen
sollte alle Eigenschaften des Beteiligungsangebotes (siehe<br />
hierzu auch das Kapitel „Risikohinweise“ ab Seite 12) in<br />
seine Investitionsentscheidung einbeziehen.<br />
gedachten / fiktiven Sparkonto erläutert werden. Dieser Vergleich<br />
bezieht sich lediglich auf die Berechungsweise, nicht<br />
aber auf die Sicherheit der Anlage.<br />
Bei der IRR-Methode wird die Ertragskraft der Beteiligung<br />
nicht statisch als Überschuss der Ausschüttungen / Entnahmen<br />
über die Kapitaleinlage dargestellt, sondern unter<br />
Berücksichtigung der zeitlichen Komponente als (rechnerische<br />
bzw. interne) Verzinsung des jeweils in der Beteiligung<br />
kalkulatorisch gebundenen Kapitals. Das kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital ändert sich im Verlauf der Beteiligung<br />
(z. B. durch Ausschüttungen / Entnahmen). Die IRR-Rendite<br />
beziffert daher nicht die Verzinsung der tatsächlich gezeichneten<br />
Kapitaleinlage, sondern des jeweils kalkulatorisch<br />
gebundenen Kapitals.<br />
Bei der Renditeberechnung für die Investoren werden folgende<br />
Zahlungszeitpunkte unterstellt:<br />
Einzahlung des gesamten Eigenkapitals (inklusive Agio)<br />
zum 31.05.2011<br />
Ausschüttungen/Entnahmen jeweils zum 30.04. des Folgejahres,<br />
erstmals zum 30.04.2012<br />
Ausschüttung / Entnahme des Veräußerungserlöses der<br />
Fondsimmobilie zum 30.04.2023<br />
Auf Basis der prognostizierten Ergebnisse der Fondsge -<br />
sellschaft ergibt sich für eine Kapitaleinlage in Höhe von<br />
GBP 10.000 zuzüglich Agio damit eine IRR-Rendite (vor und<br />
nach Steuern) von 5,57 % p. a.<br />
Zum besseren Verständnis soll die Methode des internen<br />
Zinsfußes nachfolgend anhand eines Vergleichs mit einem<br />
Bei einem Sparkonto ist der Zinssatz regelmäßig fest vereinbart.<br />
Verzinst wird immer nur der jeweils aktuelle Kontostand.<br />
Der Kontostand erhöht sich, wenn Einzahlungen<br />
geleistet werden oder die vereinbarten Zinsen dem Konto<br />
gutgeschrieben werden. Er vermindert sich, sobald Beträge<br />
vom Konto ausgezahlt werden.<br />
Auch ein geschlossener Fonds wie das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
kann entsprechend betrachtet werden,<br />
wobei die Leistung der Kapitaleinlage und des Agios die Einzahlungen<br />
auf das „Sparkonto“ darstellen und dementsprechend<br />
der Erhalt der Ausschüttungen / Entnahmen die Auszahlungen<br />
von dem „Sparkonto“.<br />
Anders als bei einem Sparkonto ist bei einem geschlossenen<br />
Fonds nicht die Verzinsung festgelegt, sondern die Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen sind abhängig von der Höhe der<br />
jeweils erwirtschafteten Ergebnisse und der verfügbaren<br />
Liquidität.<br />
Legt man eine beispielhafte Einlage von GBP 10.000 zuzüglich<br />
Agio auf ein „Sparkonto“ und will die prognostizierten<br />
Gesamtausschüttungen/-entnahmen in Höhe von insgesamt<br />
GBP 17.778 über die Laufzeit des Beteiligungsangebotes<br />
verteilt entnehmen, dann müssen die anfängliche Einlage<br />
und die späteren Kontostände – das jeweils kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital – entsprechend verzinst werden.<br />
93
Analog können bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />
bei einem Zinssatz von 5,57 % p. a. auf das jeweils kalkula -<br />
torisch gebundene Kapital die prognostizierten Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen zu den genannten Zeitpunkten getätigt<br />
werden (siehe hierzu die nachstehende Tabelle).<br />
Berechnungsbeispiel (PROGNOSE; Stand 29.03.2011)<br />
Datum Einlage Ausschüttungen/ Kalkulatorische Kontostand des<br />
(inklusive Agio) Entnahmen nach Verzinsung Sparguthabens/<br />
Steuern in (interner Zinsfuß: kalkulatorisch<br />
Großbritannien 5,57%) gebundenes Kapital<br />
31.05.2011 - 10.500 - 10.500<br />
30.04.2012 321 - 536 - 10.715<br />
30.04.2013 550 - 597 - 10.762<br />
30.04.2014 550 - 600 - 10.812<br />
30.04.2015 550 - 603 - 10.865<br />
30.04.2016 550 - 607 - 10.922<br />
30.04.2017 550 - 609 - 10.980<br />
30.04.2018 550 - 612 - 11.042<br />
30.04.2019 550 - 615 - 11.108<br />
30.04.2020 550 - 621 - 11.178<br />
30.04.2021 550 - 623 - 11.251<br />
30.04.2022 600 - 627 - 11.278<br />
30.04.2023 11.907 - 629 0<br />
Summe 17.778 - 7.278<br />
Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />
94 I Sensitivitätsanalysen
Dies bedeutet, die IRR-Rendite (vor und nach Steuern) der<br />
prognostizierten Zahlenreihe beläuft sich auf 5,57 % p. a.<br />
Genau bei diesem Zinssatz wird der Liquiditätsüberschuss<br />
von GBP 7.278 als Zinszahlung des kalkulatorisch gebundenen<br />
Kapitals (Kontostand) über die Laufzeit der Beteiligung<br />
verteilt. Das durchschnittlich kalkulatorisch gebundene<br />
Kapital beträgt in diesem Berechnungsbeispiel GBP 10.959.<br />
Der Liquiditätsüberschuss lässt sich auch als das durchschnittlich<br />
kalkulatorisch gebundene Kapital multipliziert<br />
mit der IRR-Rendite über die Fondslaufzeit darstellen.<br />
Liquiditätsüberschuss (PROGNOSE; Stand 29.03.2011)<br />
Liquiditäts- Durchschnittlich IRR Zeitraum<br />
überschuss gebundenes (nach Steuern<br />
Kapital<br />
in Großbritannien)<br />
GBP 7.278 = GBP 10.959 x 5,57 % x 11,92 Jahre<br />
Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />
Mathematisch ausgedrückt wird bei der IRR-Methode derjenige<br />
Abzinsungssatz (interner Zinsfuß; IRR-Rendite) ermittelt,<br />
bei dem die Summe der Barwerte aller zu verschiedenen<br />
Zeitpunkten anfallenden Ein- und Auszahlungen gleich<br />
groß ist und damit zu einem Kapitalwert von Null führt.<br />
Barwert und Kapitalwert sind Begriffe aus der Finanzmathematik.<br />
Der Barwert entspricht dem Wert, den eine zukünftig<br />
angenommene Zahlung bei einem vorgegebenen Abzinsungssatz<br />
zum Zeitpunkt der Investition besitzt. Der Kapitalwert<br />
einer Investition ist die Summe der Barwerte aller<br />
durch diese Investition verursachten Zahlungen (Ein- und<br />
Auszahlungen).<br />
Die IRR-Rendite ist mit den Renditen anderer Kapitalanlagen,<br />
die einen anderen Kapitalbindungsverlauf haben, nicht<br />
unmittelbar vergleichbar. Ein Vergleich mit anderen Kapitalanlagen<br />
ist nur unter Einbezug des jeweils rechnerisch<br />
gebundenen Kapitals, des Liquiditätsüberschusses und der<br />
Anlagedauer der jeweiligen Investition möglich.<br />
95
Analyse möglicher Prognoseab wei -<br />
chungen am Beispiel einer Beteili gung<br />
von GBP 10.000 zuzüglich Agio<br />
Verkaufsfaktor<br />
Änderung des angenommenen Verkaufsfaktors im Jahr<br />
2022 um jeweils 1 Jahresnettomiete, ausgehend von einem<br />
Verkaufsfaktor von 16,77 bezogen auf die Jahresnettomiete<br />
für das Jahr 2022.<br />
Verkaufsfaktor (Abweichungen zur Prognose)<br />
Liquiditätsüberschuss in GBP<br />
10.000<br />
Mietsteigerung<br />
Änderung der angenommenen Mieterhöhung zu den jeweiligen<br />
Terminen der Mietanpassung, sowie zum Verkaufs -<br />
zeitpunkt. Dargestellt wird neben der prognostizierten<br />
Miet erhöhung, die vertraglich sichergestellte (Mindest-)<br />
Mieterhöhung im Jahr 2015, sowie eine negative Abweichung<br />
von 10 % gegenüber den prognostizierten Mieteinnahmen<br />
und schließlich eine Steigerung der Mieteinnahmen<br />
um 10% sowie um 20 % gegenüber der Prognoserechnung.<br />
Bei ausbleibender Steigerung des Mietmarktniveaus wird<br />
eine IRR-Rendite von 2,4 % erzielt. Der Liquiditätsüberschuss<br />
beträgt GBP 2.585. Daraus resultiert ein gebundenes Kapital<br />
von GBP 9.050.<br />
8.000<br />
7.278<br />
8.296<br />
Mietsteigerung (Abweichungen zur Prognose)<br />
6.000<br />
4.000<br />
2.000<br />
0<br />
6.006<br />
IRR-Rendite (nach Steuern in Großbritannien) p. a.<br />
(durchschnittlich gebundenes Kapital in GBP)<br />
4,83 %<br />
(10.440)<br />
Veränderung<br />
Verkaufsfaktor<br />
- 1<br />
(15,77 x<br />
Jahresmiete)<br />
5,57 %<br />
(10.959)<br />
Prognose<br />
(16,77 x<br />
Jahresmiete)<br />
6,13 %<br />
(11.362)<br />
Veränderung<br />
Verkaufsfaktor<br />
+ 1<br />
(17,77 x<br />
Jahresmiete)<br />
Liquiditätsüberschuss in GBP<br />
12.000<br />
10.000<br />
8.000<br />
6.000<br />
4.000<br />
2.585<br />
5.018<br />
7.278<br />
9.035<br />
10.850<br />
IRR-Rendite (nach Steuern in Großbritannien) p. a.<br />
(durchschnittlich gebundenes Kapital in GBP)<br />
2.000<br />
0<br />
2,40 %<br />
(9.050)<br />
Mindestmietsteigerung<br />
gemäß<br />
Vertrag<br />
4,19 %<br />
(10.044)<br />
Mietsteigerung<br />
- 10 %<br />
5,57 %<br />
(10.959)<br />
Prognose<br />
6,51 %<br />
(11.641)<br />
Mietsteigerung<br />
+ 10 %<br />
7,40 %<br />
(12.311)<br />
Mietsteigerung<br />
+ 20 %<br />
96 I Sensitivitätsanalysen
Laufende Kosten in Großbritannien<br />
Änderung der laufenden Kosten der Fondsgesellschaft in<br />
Großbritannien ab dem Jahr 2011 um jeweils 20 %, aus -<br />
gehend von den in der Prognoserechnung unterstellten<br />
Prämissen.<br />
Zinssatz der Anschlussfinanzierung<br />
Änderung des unterstellten Anschlusszinssatzes für die<br />
Langfristmittel nach Ablauf der Zinsbindungsfrist auf nominal<br />
4,5 % p. a. bzw. 6,5 % p. a., ausgehend von 5,5 % p. a. in<br />
der Prognoserechnung.<br />
Laufende Kosten (Abweichungen zur Prognose)<br />
Liquiditätsüberschuss in GBP<br />
10.000<br />
Zinssatz (Abweichungen zur Prognose)<br />
Liquiditätsüberschuss in GBP<br />
10.000<br />
8.000<br />
8.000<br />
7.070<br />
7.278<br />
7.486<br />
8.000<br />
7.260<br />
7.278<br />
7.296<br />
6.000<br />
6.000<br />
4.000<br />
4.000<br />
2.000<br />
0<br />
IRR-Rendite (nach Steuern in Großbritannien) p. a.<br />
(durchschnittlich gebundenes Kapital in GBP)<br />
5,56 %<br />
(10.958)<br />
Veränderung<br />
Kosten<br />
+ 20 %<br />
5,57 %<br />
(10.959)<br />
Prognose<br />
5,59 %<br />
(10.959)<br />
Veränderung<br />
Kosten<br />
- 20 %<br />
2.000<br />
0<br />
IRR-Rendite (nach Steuern in Großbritannien) p. a.<br />
(durchschnittlich gebundenes Kapital in GBP)<br />
5,45 %<br />
(10.882)<br />
Veränderung<br />
Zinssatz<br />
+ 100 Basispunkte<br />
5,57 %<br />
(10.959)<br />
Prognose<br />
5,69 %<br />
(11.035)<br />
Veränderung<br />
Zinssatz<br />
- 100 Basispunkte<br />
97
London, Tower Bridge (mit Blick in Richtung City of London)<br />
Foto: Neil Waving
Rechtliche Grundlagen<br />
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot können sich die<br />
Investoren mittelbar an einer Immobilie in London betei -<br />
ligen. Die nachfolgenden Darstellungen geben einen Überblick<br />
über die gesellschaftsrechtliche und vertragliche Struktur<br />
der Beteiligung. Es handelt sich hierbei um eine<br />
Zusammenfassung, die jedoch nicht die sorgfältige Prüfung<br />
des gesamten Beteiligungsangebotes, insbesondere der<br />
Risikohinweise, der Zeichnungsunterlagen, des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft und des Treuhandvertrages<br />
ersetzt.<br />
Beteiligungsstruktur<br />
Vereinfachte Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Struktur<br />
Investor<br />
Kommanditist 1)<br />
Treugeber 1)<br />
Property Class <strong>England</strong> 3<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH<br />
TERTIA ZWEITE<br />
Beteiligungstreuhand<br />
GmbH<br />
Property Class <strong>England</strong> 3<br />
Managementgesellschaft<br />
mbH<br />
Deutschland<br />
Großbritannien<br />
Persönlich<br />
haftender<br />
Gesellschafter<br />
Property Class <strong>England</strong> 3<br />
GmbH & Co. KG<br />
(Fondsgesellschaft)<br />
Eigentümer<br />
Treuhandkommanditist<br />
Geschäftsführender<br />
Kommanditist<br />
Fondsimmobilie<br />
1) Abhängig von der im Zeichnungsschein gewählten Alternative<br />
100 I Rechtliche Grundlagen
Fondsgesellschaft / Emittent<br />
Angaben über den Emittenten<br />
Fondsgesellschaft und Emittent dieses Beteiligungsangebotes<br />
ist die Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG mit Sitz in<br />
Grünwald (Geschäftsanschrift: Tölzer Strasse 15, 82031 Grünwald).<br />
Die Fondsgesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag<br />
vom 14.04.2008 in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />
unter der Firma LANADA Grundstücksgesellschaft<br />
mbH & Co. KG gegründet und am 03.06.2008 im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer<br />
HRA 92341 eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss<br />
vom 19.05.2010 wurde die Firma der Fondsgesellschaft<br />
in Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG geändert.<br />
Die Fondsgesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit<br />
errichtet. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist<br />
der unmittelbare und/oder mittelbare Erwerb, die Vermietung/Verpachtung,<br />
Nutzung, Verwertung und Verwaltung,<br />
von Grundstücken, grundstücksähnlichen Rechten und Baulichkeiten<br />
aller Art, Leaseholds (Erbbaurechte) nach englischem<br />
Recht, im eigenen oder fremden Namen, insbesondere<br />
des Grundstücks mit dem Gebäude 60 Gracechurch Street, in<br />
Inner London, Großbritannien/<strong>England</strong>, deren Veräußerung<br />
sowie das Eingehen, Halten und Verwalten von unmittel baren<br />
und/oder mittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften gleich<br />
welcher Rechtsform im In- und Ausland zu diesem Zweck<br />
sowie die Verwaltung ihres eigenen Vermögens. Die Gesellschaft<br />
ist berechtigt, alle Geschäfte und Handlungen vorzunehmen,<br />
die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes<br />
unmittelbar und/oder mittelbar zweckdienlich sind; ausgenommen<br />
sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die gemäß §34c<br />
GewO oder die als Unternehmensgegenstand sonst staatlicher<br />
Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen. Der Gesellschaftsvertrag<br />
des Emittenten unterliegt deutschem Recht.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft weicht in<br />
allen wesentlichen Punkten von der gesetzlichen Regelung<br />
zur Kommanditgesellschaft ab, siehe die Übersicht im<br />
Anschluss an den Gesellschaftsvertrag auf Seite 181.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist Bestandteil<br />
dieses Beteiligungsprospektes und ab Seite 166 abgedruckt.<br />
Weitere Angaben zur Fondsgesellschaft finden sich<br />
im Kapitel „Weitere Vertragspartner und Verflechtungen“<br />
auf Seite 160.<br />
Gründungsgesellschafter und derzeitige<br />
Gesellschafter des Emittenten<br />
Bei den Gründungsgesellschaftern handelt es sich um die<br />
LANADA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, die<br />
mit Beschluss vom 19.05.2010 in Property Class <strong>England</strong> 3<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH umbenannt wurde, und die<br />
SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, beide<br />
mit Sitz in Grünwald.<br />
Die Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH,<br />
Grünwald (im Folgenden „persönlich haftender Gesellschafter“<br />
oder „Beteiligungs-GmbH“) ist persönlich haftender<br />
Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft und mittelbar<br />
eine 100%ige Tochtergesellschaft des Initiators <strong>KGAL</strong><br />
(siehe hierzu sowie zur Struktur des persönlich haftenden<br />
Gesellschafters das Kapitel „Weitere Vertragspartner und-<br />
Verflechtungen“, Seite 161). Der persönlich haftende Gesellschafter<br />
leistet keine Einlage und ist am Vermögen und<br />
Ergebnis (Gewinn und Verlust) der Fondsgesellschaft nicht<br />
beteiligt.<br />
Grundsätzlich haftet der persönlich haftende Gesellschafter<br />
einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt für die Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft. Der persönlich haftende<br />
Gesellschafter der Fondsgesellschaft ist jedoch eine Kapitalgesellschaft<br />
in der Rechtsform einer GmbH und haftet deshalb<br />
nur beschränkt auf sein Gesellschaftsvermögen.<br />
101
Der Gesellschaftsvertrag des persönlich haftenden Gesellschafters<br />
weicht in folgenden Bestimmungen von der<br />
gesetzlichen Regelung zur GmbH ab: Sind mehrere<br />
Geschäftsführer bestellt, so erfolgt die Vertretung durch<br />
zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer<br />
zusammen mit einem Prokuristen. Die Geschäftsführer sind<br />
aufgrund Gesellschafterbeschluss befugt, die Gesellschaft<br />
auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter<br />
eines Dritten zu vertreten (Befreiung von § 181 BGB). Änderungen<br />
des Gesellschaftsvertrages des persönlich haftenden<br />
Gesellschafters können nur einstimmig beschlossen werden.<br />
Jede Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile von<br />
solchen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Gesellschaft<br />
zulässig, es sei denn, die Verfügung erfolgt zugunsten<br />
eines oder mehrerer Mitgesellschafter.<br />
Gründungskommanditist ist die SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />
„SAMKO“) mit einer Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />
EUR 10.000. Die von der SAMKO übernommene Pflichteinlage<br />
entspricht der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.<br />
Der Gründungskommanditist ist mittelbar eine 100%ige<br />
Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong> (siehe hierzu im Kapitel „Weitere<br />
Vertragspartner und Verflechtungen“ ab Seite 162).<br />
Die SAMKO hat ihre Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />
EUR 10.000 am 19.05.2010 auf die Property Class <strong>England</strong> 3<br />
Managementgesellschaft mbH und auf die Property Class<br />
London 3 Managementgesellschaft mbH in Höhe von jeweils<br />
EUR 5.000 im Wege der Sonderrechtsnachfolge übertragen<br />
und ist damit aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden.<br />
Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern<br />
gezeichneten Einlagen entspricht damit zum Zeitpunkt der<br />
<strong>Prospekt</strong>aufstellung Null Euro, da der persönlich haftende<br />
(Gründungs-)Gesellschafter, die Property Class <strong>England</strong> 3<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH, keine Einlage leistet und der<br />
Gründungskommanditist SAMKO bereits ausgeschieden ist.<br />
Zeitgleich mit der Übertragung der Kommanditbeteiligung<br />
der SAMKO auf die Property Class London 3 Managementgesellschaft<br />
mbH und die Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft<br />
mbH wurden die Konten auf Pfund Sterling<br />
umgestellt, so dass die eintretenden Gesellschafter jeweils<br />
mit einer Kommanditeinlage von GBP 4.340,25 an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligt waren. Mit Beschluss vom 19.05.2010<br />
wurden die Pflichteinlagen der Kommanditisten auf jeweils<br />
GBP 1.000 herabgesetzt. Der Kommanditist Property Class<br />
London 3 Managementgesellschaft mbH ist im Folgenden<br />
wieder aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden. Der<br />
Kommanditist Property Class <strong>England</strong> 3 Management -<br />
gesellschaft mbH (im Folgenden „geschäftsführender Kommanditist“<br />
oder „Management-GmbH“) hat mit Wirkung<br />
zum 22.12.2010 seine Pflichteinlage auf zunächst<br />
GBP 715.285,71 erhöht und eine weitere Einlage in Höhe von<br />
GBP 35.714,29 übernommen. Mit Wirkung zum 27.01.2011<br />
wurde die Pflichteinlage weiter auf GBP 63.501.000 und die<br />
weitere Einlage auf GBP 3.175.000 erhöht. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist hat die Pflichteinlage in Höhe von<br />
GBP 53.405.761,90 (GBP 52.595.238,10 durch Einlage der<br />
Fondsimmobilie und GBP 810.523,80 durch Bareinlage)<br />
und die weitere Einlage in Höhe von GBP 2.670.238,10<br />
(GBP 2.629.761,90 durch Einlage der Fondsimmobilie und<br />
GBP 40.476,20 durch Bareinlage) erbracht. Die in das Handelsregister<br />
eingetragene Haftsumme des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten beträgt GBP 1.000.<br />
Mit Beitritt der Investoren wird sich die Kommanditbeteiligung<br />
und damit die Pflichteinlage des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten jeweils in Höhe der von den Investoren<br />
gezeichneten Kapitaleinlagen bis auf einen Betrag von<br />
GBP 1.000 reduzieren, ohne dass es hierzu der Zustimmung<br />
der Gesellschafter bedarf (siehe § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />
Ebenso wird sich die weitere Einlage des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten jeweils in der Höhe reduzieren, in<br />
der die Investoren zur Leistung eines Agios verpflichtet sind.<br />
Nach Vollplatzierung des Kommanditkapitals wird der<br />
102 I Rechtliche Grundlagen
geschäftsführende Kommanditist mit einer Pflichteinlage<br />
von GBP 1.000 als Kommanditist an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligt bleiben.<br />
Für die Herabsetzung seiner Beteiligung erhält der geschäftsführende<br />
Kommanditist eine Abfindung in Höhe des Betrages,<br />
um den seine tatsächlich eingezahlte Pflichteinlage<br />
herabgesetzt wurde. Darüber hinaus wird ihm der Betrag<br />
zurückbezahlt, um den sich seine tatsächlich eingezahlte<br />
weitere Einlage reduziert hat.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist ist mittelbar eine<br />
100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong> (siehe das Kapitel<br />
„Weitere Vertragspartner und Verflechtungen“ Seite 162). Er<br />
ist allein zur Geschäftsführung und zur Vertretung der<br />
Fondsgesellschaft berechtigt und verpflichtet, der persönlich<br />
haftende Gesellschafter ist von der Geschäftsführung<br />
ausgeschlossen (siehe § 12 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme<br />
aller Handlungen, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
der Fondsgesellschaft gehören. Andere Handlungen<br />
kann der geschäftsführende Kommanditist nur mit der<br />
Zustimmung der Gesellschafter vornehmen (siehe § 12 Ziffer<br />
3 Gesellschaftsvertrag). Schadenersatzansprüche aus<br />
dem Gesellschaftsverhältnis gegen den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten bestehen lediglich bei grob fahrlässigen<br />
oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen (siehe § 12 Ziffer 5<br />
Gesellschaftsvertrag).<br />
Seit dem 01.01.2011 erhalten der persönlich haftende<br />
Gesellschafter für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />
und der geschäftsführende Kommanditist für die Geschäftsführung<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von jeweils GBP<br />
2.000 zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie ist<br />
jeweils nachschüssig am 30.12. eines Jahres fällig, erstmals<br />
zum 30.12.2011 (siehe § 14 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag). Die<br />
Vergütung des persönlich haftenden Gesellschafters ist auch<br />
im Falle eines Verlustes der Fondsgesellschaft zu entrichten.<br />
In den Jahren, in denen die Fondsgesellschaft Verluste nach<br />
britischem Ertragssteuerrecht erzielt, oder ein solcher Verlust<br />
aufgrund der an den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zu zahlenden Vergütung entstehen würde, entfällt die Vergütung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
Den Gründungsgesellschaftern Property Class <strong>England</strong> 3<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH und SAMKO stehen über die<br />
in diesem Abschnitt dargestellten Vergütungen hinaus keine<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstigen<br />
Gesamtbezüge weder innerhalb noch außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />
zu, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeder Art.<br />
Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch unmittelbar<br />
an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />
der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die der<br />
Fondsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen oder<br />
die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />
erbringen.<br />
Künftiger weiterer Gesellschafter des Emittenten<br />
Weiterer Gesellschafter der Fondsgesellschaft wird künftig die<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH mit Sitz in Grünwald<br />
(im Folgenden „TERTIA“ oder „Treuhandkommanditist“)<br />
sein. Die TERTIA ist mittelbar eine 100%ige Tochtergesellschaft<br />
der <strong>KGAL</strong> (siehe das Kapitel „Weitere Vertragspartner<br />
und Verflechtungen“, Seite 163) und wird mit Zustandekommen<br />
des ersten Treuhandverhältnisses in die Fondsgesellschaft<br />
eintreten. Die Kapitaleinlage der TERTIA richtet sich<br />
nach der Höhe der durch die als Treugeber beteiligten Investoren<br />
insgesamt gezeichneten Kapitaleinlagen. Die im Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme beträgt 1 % der Summe<br />
der gezeichneten Kapitaleinlagen der Treugeber.<br />
103
Der Treuhandkommanditist hält seine Beteiligung im eigenen<br />
Namen, jedoch ausschließlich im Auftrag und für Rechnung<br />
der jeweiligen Treugeber. Dementsprechend übt er<br />
seine Gesellschafterrechte zwar im eigenen Namen, jedoch<br />
gemäß den Weisungen der Treugeber aus, sofern diese<br />
Gesellschafterrechte nicht an die Treugeber abgetreten wurden<br />
oder diesen zur Ausübung überlassen wurden (siehe<br />
hierzu den Abschnitt „Treuhandkonzept“ ab Seite 111).<br />
Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, seine Kommanditbeteiligung<br />
ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten vollständig oder teilweise auf einen nachfolgenden<br />
Treuhandkommanditisten oder anteilig auf die<br />
Treugeber zu übertragen. Gleiches gilt für die anteilige<br />
Abtretung der Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche, der<br />
Ansprüche auf Auseinandersetzungsguthaben und Abfindungen<br />
an die Treugeber.<br />
Kapital des Emittenten<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft. Das<br />
Gesellschaftskapital setzt sich daher aus der Einlage des<br />
persönlich haftenden Gesellschafters und den Kommanditeinlagen<br />
der Kommanditisten zusammen. Vorliegend leistet<br />
der persönlich haftende Gesellschafter keine Einlage. Zum<br />
Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung beträgt das gezeichnete<br />
Kapital GBP 66.676.000. Es setzt sich aus der durch den<br />
geschäftsführenden Kommanditisten gezeichneten Pflichteinlage<br />
in Höhe von GBP 63.501.000 und der von ihm übernommenen<br />
weiteren Einlage in Höhe von GBP 3.175.000<br />
zusammen. Die Pflichteinlage des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
ist in Höhe von GBP 53.405.761,90 erbracht<br />
und steht in Höhe von GBP 10.095.238,10 noch aus; die weitere<br />
Einlage des geschäftsführenden Kommanditisten ist in<br />
Höhe von GBP 2.670.238,10 erbracht und steht in Höhe von<br />
GBP 504.761,90 noch aus. Die im Handelsregister eingetragene<br />
Haftsumme des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
beträgt GBP 1.000.<br />
Die Höhe des Gesellschaftskapitals von insgesamt GBP<br />
66.676.000 soll durch die Aufnahme der Investoren nicht verändert<br />
werden. Die Kommanditbeteiligung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten und damit dessen Pflichteinlage<br />
wird mit Beitritt der Investoren jeweils in Höhe der von<br />
diesen gezeichneten Pflichteinlagen bis auf einen Betrag von<br />
GBP 1.000 vermindert, ohne dass es hierzu einer Zustimmung<br />
der Gesellschafter bedarf (siehe § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />
Ebenso reduziert sich die weitere Einlage des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten jeweils in der Höhe, in<br />
der die Investoren zur Zahlung eines Agios verpflichtet sind.<br />
In Bezug auf die Fondsgesellschaft wurden bisher keine<br />
Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f<br />
Absatz 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />
Investoren<br />
Die Erwerber der Vermögensanlage (im Folgenden „Investoren“)<br />
beteiligen sich zunächst als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
TERTIA an der Fondsgesellschaft. Sie<br />
können jedoch bereits im Zeichnungsschein festlegen, ob<br />
sie weiterhin als Treugeber beteiligt sein wollen oder ob sie<br />
ihre Beteiligung in eine unmittelbare Kommanditbetei -<br />
ligung umwandeln und sich als Kommanditisten in das<br />
Handelsregister eintragen lassen möchten (siehe hierzu im<br />
Kapitel „Beteiligung“ ab Seite 138).<br />
Über entsprechende Regelungen im Treuhandvertrag und<br />
im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft wird erreicht,<br />
dass die Treugeber den unmittelbar beteiligten Kommanditisten,<br />
soweit rechtlich möglich, hinsichtlich der steuerlichen<br />
und rechtlichen Folgen gleichgestellt sind.<br />
Pflichten der Investoren<br />
Die Vermögensanlage ist für die Erwerber mit den nach -<br />
folgenden Pflichten verbunden:<br />
104 I Rechtliche Grundlagen
Zahlungsverpflichtung<br />
Die Zahlungsverpflichtung der Investoren lautet auf Pfund<br />
Sterling und bezieht sich auf die mit Unterzeichnung des<br />
Zeichnungsscheins vom jeweiligen Investor übernommene<br />
Kapitaleinlage zuzüglich des Agios (5 % der Kapitaleinlage).<br />
Der Beitritt des Investors kann unter bestimmten Voraussetzungen<br />
Grunderwerbsteuer nach britischem Recht (Stamp<br />
Duty Land Tax; im Folgenden „SDLT“) auf Investorenebene<br />
auslösen (siehe hierzu das Kapitel „Beteiligung“ ab Seite<br />
138). In diesem Fall hat der Investor die SDLT an die von ihm<br />
bevollmächtigte Steuerberatungsgesellschaft WSM Partners<br />
LLP (im Folgenden „WSM“) mit Sitz in London zur<br />
Weiterleitung an die zuständigen britischen Finanzbehörden<br />
sowie die Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer<br />
Umsatzsteuer zu zahlen (siehe hierzu in den Kapiteln „Steuerliche<br />
Grundlagen“ ab Seite 133 sowie „Beteiligung“ ab<br />
Seite 138). Weitere Einzelheiten hierzu sowie zu den mit<br />
dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />
verbundenen weiteren Kosten ergeben sich<br />
aus dem Kapitel „Beteiligung“ Seite 144 sowie aus dem<br />
Zeichnungsschein. Die in Pfund Sterling in das Handels -<br />
register einzutragende Haftsumme entspricht 1 % der<br />
Kapitalein lage ohne Agio.<br />
Im Falle nicht fristgerechter Erbringung bzw. Nichterbringung<br />
der Kapitaleinlage zuzüglich Agio sowie gegebenenfalls<br />
anfallender SDLT nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich<br />
britischer Umsatzsteuer kann die Fondsgesellschaft Verzugszinsen<br />
gemäß § 288 BGB verlangen. Darüber hinaus kann<br />
dies dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam<br />
zustande kommt (siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag in<br />
Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag sowie den<br />
Zeichnungsschein). Der Treuhandkommanditist ist in diesen<br />
Fällen zu einer außerordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages<br />
berechtigt (siehe § 3 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />
Zusätzlich kann die Fondsgesellschaft pauschal 15 % der<br />
Kapitaleinlage des jeweiligen Kommanditisten als Schadenersatz<br />
verlangen. Dem Investor bleibt der Nachweis vorbehalten,<br />
dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden<br />
entstanden ist (siehe § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag und<br />
den Zeichnungsschein). Darüber hinaus kann der Investor,<br />
falls er der Fondsgesellschaft bereits als Kommanditist beigetreten<br />
ist, aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen werden<br />
(siehe § 8 Ziffer 2 (a) Gesellschaftsvertrag).<br />
Pflicht zur Erteilung einer Steuerberatungsvollmacht<br />
Sofern durch den Beitritt eines Investors SDLT ausgelöst wird,<br />
hat er der <strong>KGAL</strong> eine unterzeichnete unwiderrufliche Vollmacht<br />
zugunsten von WSM auszuhändigen, die die erforderliche<br />
Grunderwerbsteuererklärung gegenüber den britischen<br />
Finanzbehörden abgibt, sowie die Zahlung der SDLT zur<br />
Weiterleitung an die britischen Finanzbehörden in Empfang<br />
nimmt (§ 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag). Die Steuerberatungsgebühr<br />
für WSM im Zusammenhang mit der Abgabe<br />
einer Grunderwerbsteuererklärung beträgt voraussichtlich<br />
rund GBP 350 zuzüglich britischer Umsatzsteuerkosten und<br />
ist vom Investor zu tragen.<br />
Pflicht zur Kosten- /Abgabenerstattung<br />
und Nachschusspflicht<br />
Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />
Steuern, Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten, die<br />
auf Handlungen bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters<br />
beruhen (z. B. Übertragung der Beteiligung, vorzeitiges Ausscheiden<br />
aus der Gesellschaft) oder ihren Grund in der<br />
Person oder Rechtspersönlichkeit /Rechtsform/Sitz eines<br />
Gesellschafters haben, sind von dem die jeweilige Belastung<br />
auslösenden Gesellschafter und einem etwaigen Rechtsnachfolger<br />
als Gesamtschuldner zu tragen (siehe § 11 Ziffer 1<br />
Gesellschaftsvertrag).<br />
105
Auf Ebene des Investors etwa entstehende individuelle<br />
Steuerbelastungen (siehe im Kapitel „Risikohinweise“ Seite<br />
19 bis 21 und Seite 27) sowie etwaige Kosten für die steuerliche<br />
Beratung in Großbritannien sind von diesem selbst zu<br />
tragen. Der Anbieter oder der Emittent übernehmen keine<br />
Zahlung von Steuern für die Investoren.<br />
Eine über die in den vorstehenden Abschnitten dargestellte<br />
Abgaben- und Kostenerstattungspflicht hinausgehende<br />
Nachschusspflicht kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />
beschlossen werden (siehe § 15 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Haftung<br />
Die Investoren, die sich als Kommanditisten unmittelbar an<br />
der Fondsgesellschaft beteiligen, haften gegenüber Gläubigern<br />
der Fondsgesellschaft bis zur Höhe ihrer im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsumme, die 1 % der übernommenen<br />
Kapitaleinlage beträgt. Soweit der Investor seine<br />
Kapitaleinlage geleistet hat, erlischt seine persönliche Haftung.<br />
Die Haftung lebt wieder auf, wenn das Kapitalkonto<br />
des Investors durch Ausschüttungen/Entnahmen unter den<br />
Betrag seiner Haftsumme sinkt. Nach ihrem Ausscheiden aus<br />
der Fondsgesellschaft haften die Investoren bis zur Höhe<br />
ihrer Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von fünf Jahren<br />
nach ihrem Ausscheiden fällig werden und gegen sie gerichtlich<br />
geltend gemacht wurden. Zu den Details siehe im Kapitel<br />
„Risikohinweise“ ab Seite 26. Die Investoren, die sich als<br />
Treugeber mittelbar über den Treuhandkommanditisten an<br />
der Fondsgesellschaft beteiligen, haften nicht unmittelbar<br />
für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft, müssen aber<br />
den Treuhandkommanditisten von dessen Haftung freistellen.<br />
Wirtschaftlich sind sie daher den Kommanditisten hinsichtlich<br />
der Haftung gleichgestellt.<br />
Vertraulichkeit<br />
Jeder Gesellschafter ist zur Verschwiegenheit gegenüber<br />
unbeteiligten Dritten in allen Angelegenheiten der Fondsgesellschaft<br />
verpflichtet.<br />
Weitere Leistungsverpflichtungen<br />
Über die in diesem Abschnitt „Pflichten der Investoren“ dargestellten<br />
Leistungsverpflichtungen (Zahlungsverpflichtung,<br />
Pflicht zur Erteilung einer Steuerberatungsvollmacht, Pflicht<br />
zur Kosten-/Abgabenerstattung und Nachschusspflicht,<br />
Haftung) hinaus sind die Erwerber der Vermögensanlage<br />
nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />
weitere Zahlungen zu leisten.<br />
Rechte der Investoren<br />
Die Vermögensanlage ist für die Investoren mit den nachfolgend<br />
dargestellten Rechten verbunden:<br />
Beteiligung am Jahresergebnis, Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
Einsichts-, Kontroll- und Informationsrechte<br />
Kündigungsrecht<br />
Recht zur Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />
Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
Beteiligung am Jahresergebnis,<br />
Ausschüttungen/Entnahmen<br />
Die Gesellschafter sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer<br />
Kapitaleinlagen am Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist erhält, soweit möglich,<br />
im Jahr der Veräußerung der Fondsimmobilie oder in<br />
den Jahren der Liquidation der Fondsgesellschaft ein Vorabergebnis<br />
zugewiesen. Die Aufteilung der Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen zwischen den Gesellschaftern erfolgt<br />
grundsätzlich entsprechend der Höhe der von ihnen geleis-<br />
106 I Rechtliche Grundlagen
teten Kapitaleinlagen und der Dauer ihrer Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft (siehe hierzu auch das Kapitel<br />
„Prognoserechnung“ ab Seite 82).<br />
Der geschäftsführende Kommanditist entscheidet über die<br />
ausschüttungsfähigen Beträge und wird dabei zur Deckung<br />
zukünftiger Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />
eine angemessene Liquiditätsreserve vorhalten. Die<br />
Ausschüttungen / Entnahmen sind dabei grundsätzlich zum<br />
30.04. eines jeden Jahres für das Vorjahr vorgesehen, erstmalig<br />
zum 30.04.2012.<br />
Daneben ist der geschäftsführende Kommanditist berechtigt,<br />
während des Platzierungszeitraums zur Deckung eigener<br />
Verbindlichkeiten diejenige Liquidität aus der Fondsgesellschaft<br />
zu entnehmen, die durch die Investoren in die<br />
Fondsgesellschaft bei Erwerb ihrer Beteiligung als gesamter<br />
Einzahlungsbetrag geleistet wurde abzüglich derjenigen<br />
Beträge, die der geschäftsführende Kommanditist für die<br />
Herabsetzung seiner Pflichteinlage und Rückzahlung seiner<br />
Kapitalrücklage erhalten hat. Das Entnahmerecht dient zur<br />
Deckung der Verbindlichkeiten, die dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand<br />
der Fondsgesellschaft entstanden sind.<br />
Die Kapitalkonten der Investoren werden in Pfund Sterling<br />
geführt. Die Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen der<br />
Fondsgesellschaft wird damit ausschließlich auf Pfund Sterling-Basis<br />
ermittelt. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen<br />
werden sämtliche Abschlüsse in Pfund Sterling auf Basis<br />
der deutschen Rechnungslegungsvorschriften erstellt. Die<br />
Gesellschafter können sich im Zeichnungsschein oder später<br />
durch schriftliche Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
für eine Auszahlung der Ausschüttungen / Entnahmen<br />
in Euro entscheiden (siehe hierzu § 14 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />
Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der<br />
Höhe der übernommenen Kapitaleinlage (ohne Agio). Auf je<br />
volle GBP 1.000 der Kapitaleinlage entfällt eine Stimme. In<br />
gleichem Umfang stehen auch dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten Stimmen zu. Ungeachtet dessen verfügt er<br />
im Übrigen über wenigstens 50 Stimmen (siehe § 13 Ziffer 6<br />
Gesellschaftsvertrag).<br />
Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die einfache<br />
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern<br />
im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist oder<br />
zwingende gesetzliche Vorschriften andere Mehrheitserfordernisse<br />
vorsehen. Davon abweichend ist für Änderungen<br />
des Gesellschaftsvertrages, die Auflösung sowie für sonstige<br />
Grundlagengeschäfte der Fondsgesellschaft und für einen<br />
Beschluss über die Veräußerung der Fondsimmobilie vor<br />
dem 31.12.2022 eine Mehrheit von 3 /4 der abgegebenen<br />
gültigen Stimmen sowie die Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten notwendig (qualifizierte Mehrheit;<br />
siehe § 13 Ziffer 8, 9 Gesellschaftsvertrag).<br />
Ebenso können der Ausschluss des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, der Entzug der Vertretungsmacht und der<br />
Entzug der Geschäftsführungsbefugnis des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten ohne Vorliegen eines wichtigen<br />
Grundes nur mit 3 /4-Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />
Stimmen beschlossen werden.<br />
Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die nicht alle<br />
Gesellschafter formell und materiell gleich behandeln, den<br />
Gesellschaftern zusätzliche Pflichten auferlegen oder die<br />
Rechtsstellung des geschäftsführenden Kommanditisten zu<br />
dessen Nachteil verändern, bedürfen der Zustimmung aller<br />
Gesellschafter.<br />
107
Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich schriftlich<br />
und im Umlaufverfahren gefasst. Die Beschlussfassung führt<br />
der geschäftsführende Kommanditist durch. Er kann vom<br />
Umlaufverfahren absehen und stattdessen eine Gesellschafterversammlung<br />
einberufen, wenn hierfür ein wichtiger<br />
Grund vorliegt. Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen anderen Gesellschafter,<br />
seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges Kind,<br />
einen Testamentsvollstrecker oder einen ständigen Generalbevollmächtigten<br />
vertreten lassen (siehe § 13 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />
Zur Beschlussfähigkeit siehe § 13 Ziffer 3 und<br />
Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag.<br />
Gesellschafter können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />
eine außerordentliche Beschlussfassung verlangen,<br />
wenn sie mindestens 10 % des Kommanditkapitals<br />
auf sich vereinigen (siehe § 13 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Einsichts-, Kontroll- und Informationsrecht<br />
Die Gesellschafter verfügen über die gesetzlichen Einsichts-,<br />
Kontroll- und Informationsrechte eines Kommanditisten<br />
gemäß § 166 HGB mit der Maßgabe, dass die Unterlagen<br />
bezüglich der Beteiligung an der Fondsgesellschaft nur durch<br />
einen standesrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />
Angehörigen eines rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />
Berufes eingesehen werden dürfen.<br />
Kündigungsrecht<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet worden.<br />
Das Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Gesellschafter<br />
mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines<br />
Geschäftsjahres, erstmals zum 31.12.2027, ordentlich<br />
gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />
aus wichtigem Grund bleibt unberührt (siehe hierzu §8<br />
Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag). Eine Kündigung hat mittels<br />
eingeschriebenen Briefs zu erfolgen, der an die Fonds -<br />
gesellschaft zu richten ist. Für die Fristeinhaltung ist der<br />
Zugang der Kündigung bei der Fondsgesellschaft maßgeblich.<br />
Der durch Kündigung ausscheidende Gesellschafter erhält<br />
eine Abfindung in Höhe des Verkehrswertes seiner Beteiligung.<br />
Der Auszahlungsbetrag wird zwei Wochen nach<br />
Anforderung durch den ausscheidenden Gesellschafter<br />
fällig, frühestens jedoch zum nächsten, auf das Ausscheiden<br />
folgenden Ausschüttungstermin, und nur, soweit die Fondsgesellschaft<br />
zu diesem Zeitpunkt über ausreichend Liquidität<br />
verfügt, spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden.<br />
Bis zur Auszahlung ist die Abfindung marktüblich zu verzinsen<br />
(siehe hierzu § 10 Gesellschaftsvertrag).<br />
Recht zur Übertragung und Belastung<br />
von Gesellschaftsanteilen<br />
Ein Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil vollständig<br />
oder teilweise übertragen (durch Abtretung im Rahmen<br />
einer Schenkung oder Veräußerung), belasten oder eine<br />
sonstige Verfügung hierüber treffen. Dies ist grundsätzlich<br />
nur mit Wirkung zum folgenden 01.01. eines Kalenderjahres<br />
möglich und bedarf zur Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen<br />
Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
der Fondsgesellschaft. Die Zustimmung kann nur aus<br />
wichtigem Grund versagt werden (siehe hierzu § 7 Gesellschaftsvertrag).<br />
Eine Übertragung oder sonstige Verfügung<br />
über den Gesellschaftsanteil ist grundsätzlich nur zum<br />
folgenden 01.01. eines Kalenderjahres wirksam.<br />
Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, sofern<br />
dadurch ein Gesellschaftsanteil von unter GBP 10.000 oder<br />
ein nicht auf volle GBP 1.000 lautender Anteil entsteht. Die<br />
Bestellung eines Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil<br />
ist unzulässig.<br />
108 I Rechtliche Grundlagen
Zu den steuerlichen Implikationen einer Übertragung eines<br />
Gesellschaftsanteils siehe im Kapitel „Steuerliche Grund -<br />
lagen“ ab Seite 126.<br />
Alle im Zusammenhang mit einer Übertragung oder sonstigen<br />
Verfügung über den Gesellschaftsanteil entstehenden<br />
Kosten und Abgaben sind von dem übertragenden/verfügenden<br />
und dem eintretenden Gesellschafter gesamtschuldnerisch<br />
zu tragen (siehe hierzu vorstehend den Abschnitt<br />
„Pflicht zur Kosten-/Abgabenerstattung und Nachschusspflicht“<br />
sowie im Kapitel „Beteiligung“ Seite 144).<br />
Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
Mit einer Mehrheit von 3 /4 der abgegebenen gültigen Stimmen<br />
und mit Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
können die Gesellschafter die Auflösung der<br />
Fondsgesellschaft beschließen. Die Liquidation erfolgt durch<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten oder durch<br />
den /die von ihm zu benennenden Liquidator(en) (siehe § 13<br />
Ziffer 9 und § 16 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag). Der<br />
geschäftsführende Kommanditist ist zu einem Ausgleich<br />
eines etwaigen negativen Buchwertes seiner Beteiligung<br />
nicht verpflichtet.<br />
Tod eines Gesellschafters<br />
Verstirbt ein Gesellschafter, geht die Beteiligung auf seine<br />
Erben über und die Fondsgesellschaft wird mit den Erben<br />
fortgesetzt (siehe § 9 Gesellschaftsvertrag).<br />
Ausschluss / Ausscheiden aus<br />
der Fondsgesellschaft<br />
Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, einen<br />
Gesellschafter mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu<br />
einem späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft auszuschließen,<br />
wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
nicht nachkommt, ein Insolvenz- oder vergleichbares Ver-<br />
fahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung<br />
mangels Masse abgelehnt wird, in seinen Gesellschaftsanteil<br />
die Einzelzwangsvollstreckung betrieben wird, der Treuhandkommanditist<br />
nicht zur Durchführung des vereinfachten<br />
Verfahrens im Zusammenhang mit der Quellensteuer in<br />
Großbritannien bevollmächtigt wird und die dafür notwendigen<br />
Informationen nicht bereit gestellt werden, ein<br />
Verstoß gegen das Geldwäschegesetz oder ein sonstiger<br />
wichtiger Grund vorliegt. In diesen Fällen erhält der ausgeschlossene<br />
bzw. ausgeschiedene Gesellschafter eine Abfindung<br />
in Höhe des handelsrechtlichen Buchwertes seiner<br />
Beteiligung, wie er sich aus der Schlussbilanz des Geschäftsjahres<br />
ergibt, welches vor seinem Ausscheiden beendet war,<br />
zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt des Ausscheidens<br />
berechneten Ergebnisses unter Berücksichtigung zwischenzeitlich<br />
getätigter Ausschüttungen / Entnahmen sowie<br />
noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />
nach § 7 Ziffer 4 und § 7 Ziffer 6 sowie § 11 Gesellschaftsvertrag,<br />
höchstens aber in Höhe des Verkehrswertes<br />
seiner Beteiligung (siehe § 8 Ziffer 2, § 10 Ziffern 2 und 3<br />
Gesellschaftsvertrag).<br />
Bei Investoren, die sich als Treugeber beteiligt haben, kann<br />
der geschäftsführende Kommanditist in diesen Fällen den<br />
Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten entsprechend<br />
herabsetzen und der Treuhandkommanditist den<br />
Treuhandvertrag außerordentlich kündigen. Der dadurch<br />
entstehende Abfindungsanspruch des Treugebers richtet<br />
sich nach den vorgenannten Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
(siehe § 7 Ziffer 4 Treuhandvertrag).<br />
Datenschutz<br />
Die Daten des Gesellschafters werden bis zur Beendigung<br />
der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />
notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und<br />
gespeichert. Die Daten können während und auch nach der<br />
109
Beendigung der Beteiligung für Zwecke der Markt- und<br />
Meinungsforschung verwendet werden. Dieser Nutzung<br />
kann der Gesellschafter jederzeit kostenlos widersprechen<br />
(siehe § 18 Gesellschaftsvertrag und § 13 Ziffern 2 und 3<br />
Treuhandvertrag).<br />
Eine Weitergabe von Gesellschafterdaten erfolgt nur, wenn<br />
eine entsprechende rechtliche Verpflichtung besteht und nur<br />
unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Rechtsprechung<br />
hat unter bestimmten Voraussetzungen einem<br />
Gesellschafter das Recht zuerkannt, die Namen und<br />
Anschriften seiner Mitgesellschafter zu erfahren. Die Rechtsfragen<br />
in diesem Zusammenhang sind derzeit noch ungeklärt,<br />
insbesondere, ob auch die Namen und Anschriften der<br />
als Treugeber beteiligten Investoren hiervon erfasst sind.<br />
Aktuell sind verschiedene Gerichtsverfahren diesbezüglich<br />
anhängig.<br />
Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen und<br />
der künftigen Gesellschafter im Vergleich<br />
Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter,<br />
der Management-GmbH und der Beteiligungs-GmbH<br />
weichen in den folgenden Punkten von den Hauptmerkmalen<br />
der Anteile der künftigen Gesellschafter ab:<br />
Die Beteiligungs-GmbH ist persönlich haftender Gesellschafter<br />
und hat keine Einlage übernommen.<br />
Die Beteiligungs-GmbH erhält ab dem Jahr 2011 eine jährliche<br />
Vergütung in Höhe von GBP 2.000 zuzüglich einer<br />
gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Die Beteiligungs-GmbH haftet unbeschränkt mit ihrem<br />
Gesellschaftsvermögen.<br />
Der Beteiligungs-GmbH stehen unbeschränkte Einsichts-,<br />
Kontroll- und Informationsrechte zu.<br />
Die Beteiligungs-GmbH erhält keine Ausschüttungen / Entnahmen.<br />
Die Management-GmbH ist berechtigt, die Fassung von<br />
Gesellschafterbeschlüssen zu initiieren und führt die<br />
Beschlussfassungen durch. Sie hat nach Herabsetzung<br />
ihrer Kommanditeinlage und /oder Ausplatzierung des<br />
Beteiligungsangebotes jedenfalls nicht weniger als 50<br />
Stimmen.<br />
Die Management-GmbH entscheidet über die Höhe der<br />
ausschüttungsfähigen Beträge.<br />
Die Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaft ist<br />
nur mit Zustimmung der Management-GmbH möglich.<br />
Die Management-GmbH und die Beteiligungs-GmbH<br />
werden durch die Fondsgesellschaft von der Haftung für<br />
ihre Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen des<br />
Gesellschaftsverhältnisses freigestellt, es sei denn, die<br />
Haftung basiert auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem<br />
Verhalten.<br />
Die Management-GmbH kann bei ihrem Ausscheiden die<br />
Freistellung von ihrer Forthaftung für Gesellschafterverbindlichkeiten<br />
verlangen.<br />
Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der<br />
Management-GmbH beträgt nicht 1 %, sondern GBP 1.000.<br />
Die Management-GmbH erhält als Gegenleistung für die<br />
Herabsetzung ihrer Beteiligung eine Abfindung in Höhe<br />
der tatsächlich von ihr erbrachten Pflichteinlage. Darüber<br />
hinaus erhält sie den Betrag um den die tatsächlich eingezahlte<br />
weitere Einlage reduziert wird, zurück.<br />
Die Management-GmbH erhält ab dem Jahr 2011 eine<br />
jährliche Vergütung in Höhe von GBP 2.000 zuzüglich einer<br />
gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer, die<br />
in den Jahren entfällt, in denen die Fondsgesellschaft nach<br />
britischem Ertragsteuerrecht Verluste erzielt oder durch die<br />
Leistung dieser Vergütung Verluste erzielen würde.<br />
Die Management-GmbH ist berechtigt, während des Platzierungszeitraums<br />
zur Deckung eigener Verbindlichkeiten<br />
diejenige Liquidität aus der Fondsgesellschaft zu entnehmen,<br />
die durch die Investoren in die Fondsgesellschaft bei<br />
Erwerb ihrer Beteiligung als gesamter Einzahlungsbetrag<br />
geleistet wurde abzüglich derjenigen Beträge, die der<br />
geschäftsführende Kommanditist für die Herabsetzung<br />
110 I Rechtliche Grundlagen
seiner Pflichteinlage und Rückzahlung seiner Kapitalrück -<br />
lage erhalten hat. Dadurch wird die vertraglich vereinbarte<br />
Tilgung der Zwischenfinanzierung sichergestellt.<br />
Die Management-GmbH ist berechtigt die Zeichnungsfrist<br />
einmalig bis zum 31.12.2012 zu verlängern.<br />
Die Management-GmbH ist berechtigt die TERTIA ZWEITE<br />
Beteiligungstreuhand GmbH anzuweisen weitere Investoren<br />
aufzunehmen, bis die Summe der Kapitaleinlagen in<br />
Höhe von GBP 63.500.000 zuzüglich einer Zeichnungsreserve<br />
von GBP 40.000 erreicht ist.<br />
Die Management-GmbH erhält soweit möglich, im Jahr<br />
der Veräußerung der Fondsimmobilie und in den Jahren<br />
der Liquidation der Fondsgesellschaft in Höhe einer dann<br />
bestehenden negativen Summe seiner Kapitalkonten III<br />
und IV ein Vorabergebnis zugewiesen.<br />
Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />
weichen darüber hinaus von Hauptmerkmalen des<br />
Anteils des künftigen Gesellschafters TERTIA wie folgt ab:<br />
Die derzeitigen Gesellschafter sind, anders als die TERTIA,<br />
selbst wirtschaftlich Berechtigte ihrer Gesellschaftsanteile.<br />
Der TERTIA stehen daher keine eigenen Ausschüttungs- /<br />
Entnahmeansprüche, Ansprüche auf Anteile am Liquidationserlös<br />
oder Ansprüche auf ein Auseinandersetzungsguthaben<br />
zu, da diese an die Investoren abgetreten werden. Die<br />
TERTIA erhält jedoch eine Treuhandvergütung in Höhe von<br />
GBP 8.000 jährlich zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die TERTIA wird zudem ihre<br />
Kontrollrechte gemäß § 166 HGB sowie ihre Stimmrechte<br />
den Investoren zur Ausübung überlassen. Die TERTIA ist verpflichtet,<br />
ihren Gesellschaftsanteil auf Verlangen des jeweiligen<br />
Investors anteilig auf diesen zu übertragen.<br />
Darüber hinaus gibt es keine weiteren Abweichungen der<br />
Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />
gegenüber den vorstehend in den Abschnitten „Pflichten<br />
der Investoren“ (ab Seite 104) und „Rechte der Investoren“<br />
(ab Seite 106) dargestellten Hauptmerkmalen der Anteile<br />
der künftigen Gesellschafter.<br />
Treuhandkonzept<br />
Die Investoren beteiligen sich zunächst ausschließlich als<br />
Treugeber über den Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEITE<br />
Beteiligungstreuhand GmbH mit Sitz in Grünwald an der<br />
Fondsgesellschaft.<br />
Mit Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
kommt der Treuhandvertrag zwischen<br />
dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />
wirksam zustande. Der Treuhandvertrag ist als Bestandteil<br />
dieses Beteiligungsprospektes ab Seite 182 abgedruckt. Die<br />
Annahme erfolgt durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung.<br />
Das mit dem Treuhandvertrag vereinbarte Treuhandverhältnis,<br />
d.h. der Beitritt des Treuhandkommanditisten zur<br />
Fondsgesellschaft im Auftrag des Treugebers, entsteht erstmals<br />
mit Eintritt der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />
Voraussetzungen (siehe auch im Kapitel „Beteiligung“ den<br />
Abschnitt „Annahme der Beteiligungserklärung“ Seite 141<br />
sowie § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag in Verbindung mit §3<br />
Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Der Treugeber ist berechtigt, durch Erklärung im Zeichnungsschein<br />
sowie innerhalb einer Frist von 20 Tagen nach<br />
Bestätigung der Annahme der Beteiligungserklärung die<br />
Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine<br />
gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
als Kommanditist zu verlangen. Danach kann der Treugeber<br />
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />
mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum<br />
Ablauf des 31.12. eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />
Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditist verlangen.<br />
Das Umwandlungsverlangen wird wirksam, sobald<br />
der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte Handelsre-<br />
111
gister-Vollmacht durch den Treugeber zur Verfügung gestellt<br />
wird. Die durch die Beendigung des Treuhandvertrages verursachten<br />
Kosten, Gebühren und Auslagen gehen zu Lasten<br />
des Treugebers.<br />
Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhandvertrages<br />
(Rechtsgrundlage) die Aufgabe, im Auftrag und auf<br />
Rechnung des Investors der Fondsgesellschaft als Kommanditist<br />
beizutreten. Er hat darüber hinaus die Aufgabe, die<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft für den Investor treuhänderisch<br />
zu halten (siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />
Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />
Halten der Kommanditanteile der Investoren<br />
beschränkt. Das Treuhandverhältnis dient ausschließlich der<br />
Verwaltungsvereinfachung im Interesse der Fondsgesellschaft<br />
und der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse<br />
der Investoren (siehe hierzu § 1 Ziffer 8 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandkommanditist tritt sämtliche Ansprüche aus<br />
der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />
Anteile ab (siehe § 2 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandvertrag endet unter anderem, wenn der Treugeber<br />
seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft gemäß §7<br />
Ziffer 6 Treuhandvertrag in Verbindung mit § 8 Ziffer 1<br />
Gesellschaftsvertrag wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt<br />
des Wirksamwerdens der Kündigung, ansonsten mit vollständiger<br />
Abwicklung der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
(siehe hierzu § 7 Ziffer 6 Treuhandvertrag). Weitere Beendigungsgründe<br />
ergeben sich aus § 7 des Treuhandvertrages.<br />
Der Treuhandkommanditist haftet den Treugebern nur bei<br />
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm<br />
obliegenden Verpflichtungen; er übernimmt keine Haftung<br />
für den Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des<br />
Treuhandvertrages angestrebten wirtschaftlichen oder<br />
steuerlichen Ziele (siehe § 11 Treuhandvertrag). Er übernimmt<br />
darüber hinaus keine Haftung für die Richtigkeit und<br />
Vollständigkeit des Beteiligungsprospektes (siehe § 11 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />
Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft durch den Treugeber keine Beratungsleistung<br />
und stellt dem Treugeber keine Informationen zur Verfügung.<br />
Die Treugeber üben ihre Stimmrechte selbst aus und können<br />
sich auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />
gegenüber der Gesellschaft zustehenden<br />
Kontrollrechte bevollmächtigen lassen (siehe § 2 Ziffer 2 und<br />
§ 4 Treuhandvertrag, § 5 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Die Rechte und Pflichten der Investoren aus dem Treuhandvertrag<br />
können nur unter Berücksichtigung der entsprechenden<br />
Regeln des Gesellschafts- und Treuhandvertrages<br />
übertragen oder belastet werden (siehe § 6 Treuhandvertrag).<br />
Gleiches gilt beim Tod des Treugebers (siehe § 9 Treuhandvertrag).<br />
Für den Treuhandkommanditisten ergeben sich folgende<br />
Rechte und Pflichten:<br />
Die wesentlichen Pflichten des Treuhandkommanditisten<br />
bestehen im treuhänderischen Halten der Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft für die Investoren und darin, sämtliche<br />
Rechte als Gesellschafter der Fondsgesellschaft an die Investoren<br />
abzutreten.<br />
Das einzige wesentliche Recht des Treuhandkommanditisten<br />
aus dem Treuhandvertrag besteht in dem Anspruch auf eine<br />
jährliche pauschale Vergütung in Höhe von GBP 8.000 zuzüg-<br />
112 I Rechtliche Grundlagen
lich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Die Treuhandvergütung ist jeweils spätestens am<br />
30.12. des jeweiligen Jahres fällig (siehe § 12 Treuhandvertrag<br />
in Verbindung mit § 5 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag). Da<br />
der Anspruch des Treuhandkommanditisten auf Vergütung<br />
bis zum Zeitpunkt der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft<br />
besteht und diese auf unbestimmte Zeit errichtet ist, kann<br />
zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung kein Gesamtbetrag<br />
der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung<br />
des Treuhänders angegeben werden.<br />
In seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
stünden ihm darüber hinaus Ausschüttungsansprüche,<br />
Stimmrechte und Kontrollrechte zu; diese hat er jedoch<br />
sämtlich an die Treugeber / Investoren abgetreten bzw. zur<br />
Ausübung überlassen.<br />
Interessenkonflikte des Treuhandkommanditisten können<br />
aus der Tatsache entstehen, dass dieser eine Tochtergesellschaft<br />
des Initiators ist und die Geschäftsführer zugleich<br />
Mitarbeiter des Initiators sind (siehe hierzu im Kapitel „Risikohinweise“<br />
den Abschnitt „Potenzielle Interessenkonflikte“<br />
auf Seite 22 sowie im Kapitel „Weitere Vertragspartner und<br />
Verflechtungen“ den Abschnitt „Kapitalmäßige und personelle<br />
Verflechtungen“ ab Seite 164).<br />
Der Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />
113
Vertragsbeziehungen der Fondsgesellschaft und der<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH<br />
Vereinfachte Darstellung der Vertragsbeziehungen<br />
Bayerische Landesbank<br />
und<br />
Hamburger Sparkasse AG<br />
Property Class <strong>England</strong> 3<br />
Managementgesellschaft<br />
mbH<br />
Auslagenersatzvereinbarung<br />
Geschäftsführender<br />
Kommanditist<br />
ALCAS GmbH<br />
Vermittlung<br />
Eigenkapital<br />
Property Class <strong>England</strong> 3<br />
GmbH & Co. KG<br />
(Fondsgesellschaft)<br />
Einzahlungsund<br />
Platzierungsgarantie<br />
Geschäftsbesorgung,<br />
Vermittlung<br />
Fremdkapital<br />
<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG<br />
Facility<br />
Management<br />
Eigentum<br />
Langfristfinanzierung<br />
Deutsche Genossenschafts-<br />
Hypothekenbank AG/<br />
Bayerische Landesbank<br />
Deutschland<br />
Großbritannien<br />
DTZ International<br />
Property & Asset<br />
Management<br />
Vermietung<br />
Zwischenfinanzierung<br />
Fondsimmobilie<br />
Mietverträge<br />
Mieter:<br />
Allianz Services (UK) Limited<br />
Boots UK Limited<br />
114 I Rechtliche Grundlagen
Zur Realisierung und Finanzierung des Projektes und zur<br />
Erzielung der prognostizierten Ergebnisse ist die Fondsgesellschaft<br />
neben dem Gesellschaftsvertrag (ab Seite 166) und<br />
den Treuhandverträgen von den folgenden Verträgen abhängig,<br />
die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />
sind:<br />
Geschäftsanteilskaufvertrag<br />
Zwischenfinanzierungsvertrag zwischen der Property Class<br />
<strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH und der Hamburger<br />
Sparkasse AG und der Bayerischen Landesbank<br />
Langfristfinanzierung der Fondsgesellschaft<br />
Mietverträge<br />
Facility Management-Vertrag<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Eigenkapital-Vermittlungsvertrag<br />
Fremdkapital-Vermittlungsvertrag<br />
Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
Auslagenersatzvereinbarung.<br />
Darüber hinaus ist die Fondsgesellschaft nicht abhängig von<br />
Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />
Aus der nachfolgenden Darstellung der oben aufgeführten<br />
Verträge der Fondsgesellschaft und der Property Class<br />
<strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH (im Folgenden<br />
„Management-GmbH“), ergibt sich der Realisierungsgrad<br />
dieses Projektes.<br />
Erwerbsvorgang und die in diesem<br />
Zusammenhang abgeschlossenen<br />
Verträge<br />
Erwerb der Fondsimmobilie<br />
Geschäftsanteilskaufvertrag<br />
Die Management-GmbH hat mit Vertrag vom 22.12.2010 den<br />
einzigen Geschäftsanteil an der Adzic Limited (im Folgenden<br />
„Adzic“) mit Sitz in Jersey, welche zu diesem Zeitpunkt Eigentümer<br />
der Fondsimmobilie war, zu einem Anteilskaufpreis<br />
von GBP 1 erworben. Verkäufer war die Central London<br />
Property Portfolio (Holdings) Limited mit Sitz in Jersey.<br />
In diesem Vertrag hat der Verkäufer gegenüber der Management-GmbH<br />
Zusicherungen im marktüblichen Umfang<br />
hinsichtlich der Beschaffenheit des von der Management-<br />
GmbH übernommenen Geschäftsanteils abgegeben, insbesondere<br />
die folgenden:<br />
Die Adzic ist weder zahlungsunfähig noch Gegenstand<br />
eines Insolvenz- oder Zwangsverwaltungsverfahrens.<br />
Die Adzic ist der alleinige Eigentümer der Fondsimmobilie.<br />
Die Adzic hat alle bis zum Anteilserwerb durch die Management-GmbH<br />
fälligen steuerlichen Zahlungsverpflichtungen<br />
vor Anteilserwerb an die zuständigen Finanzbehörden<br />
bezahlt und damit erfüllt.<br />
Die Adzic ist eine wirksam gegründete Gesellschaft nach<br />
dem Recht von Jersey.<br />
Der Verkäufer ist uneingeschränkter Eigentümer des einzigen<br />
Geschäftsanteils der Adzic. Dieser ist frei von Rechten<br />
und/oder Ansprüchen Dritter, so dass über den Geschäftsanteil<br />
frei verfügt werden kann.<br />
Die Haftung des Verkäufers ist auf GBP 12 Mio. beschränkt.<br />
Die Management-GmbH hat für die Haftung des Verkäufers<br />
eine Versicherung bei dem Versicherungsunternehmen<br />
Lloyd’s in derselben Höhe abgeschlossen. Von den Kosten für<br />
diese Versicherung in Höhe von insgesamt GBP 226.100 hat<br />
der Verkäufer einen Betrag in Höhe von GBP 208.250 übernommen.<br />
Im Falle der Haftung kann ausschließlich auf diese<br />
Versicherung und nicht auf den Verkäufer zurückgegriffen<br />
werden. Ausgenommen hiervon ist eine Haftung des Verkäufers,<br />
sofern Zusicherungen im Hinblick auf die verkauften<br />
Gesellschaftsanteile gemacht wurden.<br />
Die Ansprüche der Management-GmbH gegen den Verkäufer<br />
bzw. gegen die Versicherung aus der Verletzung der vertrag -<br />
115
lichen Zusicherungen können ab einer geldwerten Gesamtsumme<br />
von GBP 250.000 geltend gemacht werden, wobei<br />
jedoch Einzelansprüche unter GBP 25.000 nicht mitgerechnet<br />
werden. Sollte der Betrag von GBP 250.000 überschritten<br />
werden, kann jedoch der Verkäufer bzw. die Versicherung auf<br />
den vollen Betrag bis zu GBP 12 Mio. in Anspruch genommen<br />
werden (Freigrenze).<br />
Die Verpflichtungen des Verkäufers bzw. der Versicherung<br />
aus den vorstehenden Zusicherungen erlöschen für steuerrechtliche<br />
Ansprüche spätestens sieben Jahre nach dem<br />
22.12.2010 (also mit Ablauf des 21.12.2017). Im Übrigen<br />
erlöschen sie mit Ablauf des 21.12.2012.<br />
Anschließend wurde das Stammkapital der Adzic auf Null<br />
GBP herabgesetzt. Der dadurch entstandene Rückzahlungsanspruch<br />
der Management-GmbH wurde durch die Übertragung<br />
der Fondsimmobilie im Wege der Sachausschüttung<br />
erfüllt.<br />
Mit Sachausschüttung der Fondsimmobilie an die Management-GmbH<br />
ist diese am 26.01.2011 Eigentümer der Fonds -<br />
immobilie geworden.<br />
Die Adzic wurde anschließend, nach Rückführung ihrer<br />
sämtlichen Verbindlichkeiten, mit Datum vom 01.02.2011<br />
nach dem Recht von Jersey liquidiert und gelöscht.<br />
Geltend gemachte Ansprüche müssen durch die Management-GmbH<br />
innerhalb von sechs Monaten nach deren<br />
Geltendmachung rechtshängig gemacht werden, oder der<br />
Verkäufer muss auf dieses Erfordernis schriftlich verzichten.<br />
Ansonsten verfällt der Gewährleistungsanspruch nach Ablauf<br />
von sechs Monaten nach erstmaliger Geltendmachung.<br />
Der Geschäftsanteilskaufvertrag unterliegt englischem<br />
Recht. Die Englischen Gerichte sind für den Fall einer Rechtsauseinandersetzung<br />
allein zuständig.<br />
Übertragung der Fondsimmobilie auf die Fondsgesellschaft<br />
Die Management-GmbH hat als geschäftsführender Kommanditist<br />
die Fondsimmobilie am 28.01.2011 als Sachein -<br />
lage zu einem Verkehrswert in Höhe von GBP 116 Mio. in<br />
die Fondsgesellschaft eingelegt. Mit dieser Sacheinlage hat<br />
der geschäftsführende Kommanditist seine gesellschafts -<br />
vertragliche Verpflichtung zur Leistung der Pflichteinlage in<br />
Höhe von GBP 52.595.238,10 sowie seine Verpflichtung zur<br />
Leistung einer weiteren Einlage in die Kapitalrücklage der<br />
Fondsgesellschaft in Höhe von GBP 2.629.761,90 erfüllt.<br />
Übertragung der Fondsimmobilie auf den<br />
geschäftsführenden Kommanditisten<br />
Mit Datum vom 22.12.2010 hat die Management-GmbH<br />
der Adzic ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von<br />
GBP 115.739.557 gewährt, um dieser per 22.12.2010 die<br />
Rückführung ihrer Darlehensverbindlichkeiten zu ermöglichen<br />
(siehe hierzu den Abschnitt „Finanzierungsverträge“ ab<br />
Seite 117).<br />
Am 26.01.2011 wurde das der Adzic gewährte Gesellschafterdarlehen<br />
in Stammkapital der Management-GmbH umgewandelt<br />
(Kapitalerhöhung der Management-GmbH).<br />
Darüber hinaus wurde durch diese Sacheinlage das dem<br />
geschäftsführenden Kommanditisten durch die Fonds -<br />
gesellschaft am 22.12.2010 gewährte Gesellschafterdarlehen<br />
in Höhe von GBP 60.775.000 (siehe nachfolgend im<br />
Abschnitt „Finanzierungsverträge“) vollständig zurückgeführt.<br />
Die Fondsgesellschaft ist hierdurch am 28.01.2011 Eigentümer<br />
der Fondsimmobilie geworden. Weitere Verträge hinsichtlich<br />
der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes<br />
hat der Emittent nicht geschlossen.<br />
116 I Rechtliche Grundlagen
Finanzierungsverträge<br />
Gesellschafterdarlehen der Management-GmbH an die Adzic<br />
Mit Darlehensvertrag vom 22.12.2010 hat die Management-GmbH<br />
der Adzic ein zinsloses Gesellschafterdarlehen<br />
in Höhe von GBP 115.739.557 gewährt. Dieses wurde nach<br />
Erhöhung der Stammeinlage der Management-GmbH in der<br />
Adzic durch Verrechnung mit der Einlageforderung der Adzic<br />
gegenüber der Management-GmbH getilgt.<br />
Gesellschaftsdarlehen der Fondsgesellschaft<br />
an die Management-GmbH<br />
Die Management-GmbH hat am 22.12.2010 bei der Fonds -<br />
gesellschaft ein zinsloses Darlehen in Höhe von GBP<br />
60.775.000 aufgenommen. Die Darlehenssumme wurde zur<br />
teilweisen Finanzierung des der Adzic gewährten und im vorstehenden<br />
Abschnitt beschriebenen Gesellschafterdarlehens<br />
verwendet. Das Darlehen wurde durch die Übertragung der<br />
Fondsimmobilie auf die Fondsgesellschaft vollständig getilgt<br />
(siehe hierzu den Abschnitt „Übertragung der Fondsimmobilie<br />
auf die Fondsgesellschaft“ Seite 116).<br />
Zwischenfinanzierung der Management-GmbH<br />
Zur Finanzierung des nicht durch das vorstehend beschriebene<br />
Darlehen gedeckten Teils des der Adzic von der Management-GmbH<br />
gewährten Gesellschafterdarlehens und zur<br />
Deckung weiterer Kosten im Zusammenhang mit der Transaktion<br />
hat die Management-GmbH mit Datum vom<br />
17.12.2010, 28.12.2010 und 29.12.2010 bei der Bayerischen<br />
Landesbank und der Hamburger Sparkasse AG ein Darlehen<br />
in Höhe von bis zu maximal GBP 58.500.000 aufgenommen.<br />
Für die Verzinsung des Darlehens wurde ein variabler Zinssatz<br />
in Höhe des 1-Monats-LIBOR zuzüglich Liquiditäts -<br />
kosten der Darlehensgeber sowie einer Marge von 3,25%<br />
p. a. auf den jeweils ausstehenden Darlehensbetrag vereinbart.<br />
Darüber hinaus erhielten die Darlehensgeber eine einmalige<br />
Strukturierungsgebühr in Höhe von 0,25 % auf den<br />
Darlehensbetrag. Für den nicht in Anspruch genommenen<br />
Teil des Kreditbetrages ist eine Bereitstellungsprovision in<br />
Höhe von sechs Basispunkten pro Monat vereinbart.<br />
Das Darlehen ist bis spätestens zum 31.12.2011 durch die<br />
Management-GmbH zurückzuführen. Die Rückführung des<br />
Darlehens erfolgt in Tranchen. Diese entsprechen der Höhe<br />
des auf Ebene der Fondsgesellschaft eingeworbenen Kommanditkapitals<br />
abzüglich 4 %. Die Tilgungstranchen sollen<br />
durch die Abfindungs- bzw. Rückzahlungsansprüche der<br />
Management-GmbH gegen die Fondsgesellschaft gedeckt<br />
werden. Unabhängig hiervon ist die Management-GmbH ab<br />
dem 31.07.2011 zu einer monatlichen Mindesttilgung in<br />
Höhe von 1 /12 des ausgezahlten Darlehensbetrages verpflichtet.<br />
Sollten die tatsächlichen Einzahlungen des eingeworbenen<br />
Kommanditkapitals und damit die Abfindungs- bzw.<br />
Rückzahlungsansprüche der Management-GmbH den Mindesttilgungsbetrag<br />
übersteigen, so wird der zuviel getilgte Teil<br />
auf den folgenden Tilgungsbetrag angerechnet. Sollten die<br />
tatsächlichen Einzahlungen und damit die Abfindungs- bzw.<br />
Rückzahlungsansprüche der Management-GmbH den Mindesttilgungsbetrag<br />
unterschreiten, so ist die Differenz aus<br />
sonstigen Mitteln zu leisten. Die <strong>KGAL</strong> hat die gesamtschuldnerische<br />
Mithaftung für die Verpflichtungen der Management-GmbH<br />
gegenüber den Darlehensgebern übernommen.<br />
Zur Sicherstellung für alle gegenwärtigen und zukünftigen<br />
Ansprüche der Darlehensgeber aus diesem Darlehen dienen<br />
folgende Sicherheiten:<br />
Gesamtschuldnerische Mithaftung der <strong>KGAL</strong> und der Fondsgesellschaft<br />
Abtretung aller Rechte und Ansprüche gegen die Zeichner<br />
der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
Verpfändung des Guthabens auf dem Einzahlungskonto.<br />
117
Die Bank kann unter anderem in den folgenden Fällen entweder<br />
das Darlehen kündigen und zur sofortigen Rückzahlung<br />
fällig stellen oder die Stellung weiterer Sicherheiten<br />
verlangen:<br />
Die <strong>KGAL</strong> verliert die direkte oder indirekte Kontrolle über<br />
den persönlich haftenden Gesellschafter<br />
Wesentlich nachteilige Geschäftsveränderungen<br />
Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen<br />
Unrichtigkeit von Angaben oder Zusicherungen<br />
Zweckfremde Verwendung der Darlehensmittel<br />
Vorliegen eines Insolvenzgrundes<br />
Unwirksamkeit der Sicherheitenbestellung.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />
München.<br />
Langfristfinanzierung der Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft hat in Höhe von GBP 65.000.000 am<br />
22.12.2010 bei der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank<br />
AG und der Bayerischen Landesbank ein Langfristdarlehen<br />
aufgenommen (im Folgenden „Langfristdarlehen“).<br />
Dieses Darlehen wurde zur Finanzierung des der<br />
Management-GmbH gewährten Gesellschaftsdarlehens<br />
(siehe vorstehend im Abschnitt „Gesellschaftsdarlehen der<br />
Fondsgesellschaft an die Management-GmbH“ Seite 117)<br />
sowie zur Leistung einer einmaligen Zinsvorauszahlung<br />
(siehe nachstehend im Abschnitt „Zinssicherungsgeschäfte“)<br />
verwendet. Das Langfristdarlehen wurde mit folgenden<br />
Konditionen und Sicherheiten abgeschlossen:<br />
Für die Verzinsung des Langfristdarlehens wurde ein variabler<br />
Zinssatz in Höhe des 3-Monats-LIBOR zuzüglich Marge<br />
vereinbart. Durch die im folgenden Abschnitt „Zinssicherungsgeschäfte“<br />
näher beschriebenen Vereinbarungen<br />
ergibt sich für die Laufzeit des Darlehens die dort dargestellte<br />
feste Zinsstaffelung.<br />
Die Banken erhalten mit Auszahlung des Darlehens eine<br />
einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von insgesamt<br />
GBP 260.000.<br />
Die Rückzahlung des Darlehens ist zum 22.12.2020 fällig.<br />
Eine vorzeitige Rückzahlung ist zum Ende einer jeden Zinsperiode<br />
gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung<br />
möglich.<br />
Die Fondsgesellschaft hat im Rahmen des Darlehensvertrages<br />
im marktüblichen Umfang Garantien und Gewährleistungen<br />
abgegeben. Des Weiteren hat sich die Fondsge -<br />
sellschaft neben umfangreichen Informationspflichten<br />
insbesondere dazu verpflichtet<br />
während der Laufzeit des Langfristdarlehens einen Zinsdeckungsgrad<br />
(Interest Cover Ratio; im Folgenden „ICR“) von<br />
mindestens 1,60 : 1,0 einzuhalten; der Zinsdeckungsgrad<br />
drückt das Verhältnis der Nettomieteinnahmen zu den an<br />
die Banken zu zahlenden Zinsen für die nächsten zwölf<br />
Monate aus;<br />
während der Laufzeit des Langfristdarlehens folgende<br />
Beleihungsquoten (Loan to Value; im Folgenden „LTV“)<br />
einzuhalten, die besagen, dass zu diesen Terminen das<br />
Verhältnis des Darlehensbetrages zum Verkehrswert die<br />
festgelegten Quoten nicht übersteigen darf:<br />
Prüftermin<br />
LTV<br />
5. Jahrestag 65 %<br />
6. Jahrestag 63 %<br />
8. Jahrestag 58 %<br />
9. Jahrestag 58 %<br />
danach 58 %<br />
nicht ohne schriftliche Zustimmung der Banken über die<br />
Fondsimmobilie zu verfügen;<br />
keine anderen als mit dem Halten und der Bewirtschaftung<br />
der Fondsimmobilie verbundenen Tätigkeiten auszuüben;<br />
118 I Rechtliche Grundlagen
über die gesamte Laufzeit des Langfristdarlehens ein Zinssicherungsgeschäft<br />
abzuschließen;<br />
bei Nichteinhaltung von ICR und /oder LTV kann das Darlehen<br />
gekündigt und fällig gestellt werden, sofern es nicht<br />
bis zum Wiedererreichen der vertraglich vereinbarten ICRund<br />
/oder LTV-Grenzen zurückgeführt wird .<br />
Zur Besicherung der Ansprüche der Darlehensgeber aus der<br />
Langfristfinanzierung wurden im Wesentlichen folgende<br />
Sicherheiten bestellt:<br />
Pfandrecht an der Immobilie (legal mortgage)<br />
Globalzession sämtlicher Forderungen der Fondsgesellschaft<br />
aus und im Zusammenhang mit dem Halten und<br />
Verwalten der Fondsimmobilie, insbesondere<br />
sämtliche Mietforderungen und etwaige Forderungen<br />
gegenüber den Versicherungen<br />
Verpfändung sämtlicher Konten der Fondsgesellschaft.<br />
Die finanzierenden Banken können unter anderem in den<br />
folgenden Fällen entweder das Langfristdarlehen kündigen<br />
und zur sofortigen Rückzahlung fällig stellen oder die Stellung<br />
weiterer Sicherheiten verlangen:<br />
Zahlungsverzug<br />
Nichteinhalten von Zusagen / Zusicherungen<br />
Vorliegen eines Insolvenzgrundes<br />
Rechtswidrigkeit, Unwirksamkeit der Sicherheitenbestellung<br />
Geschäftsaufgabe<br />
Wesentliche Beschädigung des Gebäudes<br />
Wegfall von Mietverträgen<br />
Wesentlich nachteilige Geschäftsveränderungen<br />
Wechsel des persönlich haftenden Gesellschafters sowie<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
Sollten sich durch Rechtsänderungen oder gesetzliche /<br />
behördliche Maßnahmen für die Banken zusätzliche Kosten<br />
ergeben, so hat die Fondsgesellschaft die Banken von diesen<br />
zusätzlichen Kosten freizustellen bzw. die reduzierten Einnahmen<br />
auszugleichen.<br />
Die Banken haben das Beteiligungsangebot nicht geprüft<br />
und die für die Fremdfinanzierung relevanten Verträge<br />
lediglich im Hinblick auf ihre Interessen als Darlehensgeber<br />
geprüft. Sie sind weder <strong>Prospekt</strong>herausgeber noch haben sie<br />
an der <strong>Prospekt</strong>erstellung mitgewirkt und übernehmen<br />
insofern keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem<br />
Beteiligungsangebot.<br />
Der Vertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand ist<br />
<strong>England</strong>.<br />
Zinssicherungsgeschäfte<br />
Zur Sicherung des Zinssatzes aus dem Langfristdarlehen<br />
(Begrenzung marktüblicher Zinsänderungen) hat die Fondsgesellschaft<br />
am 21.12.2010 jeweils mit der DZ Bank AG und<br />
der Bayerischen Landesbank ein Zinssicherungsgeschäft<br />
(sogenannter „Swap“) mit einer Laufzeit bis zum 22.12.2020<br />
und einem Volumen von jeweils GBP 32.500.000 abgeschlossen.<br />
Mit diesen Swaps wird der aus dem Langfristdarlehen<br />
zu zahlende Zinssatz in Höhe des 3-Monats-LIBOR gegen<br />
einen für den jeweiligen Zinszahlungszeitraum fixierten<br />
Festzinssatz getauscht. Die festen Zinssätze wurden in Form<br />
von Stufenzinsen und einer einmaligen Zinsvorauszahlung<br />
in Höhe von GBP 4.265.000 wie folgt vereinbart:<br />
Zeitraum Zinssatz nominal p. a.<br />
22.12.2010<br />
bis 12.10.2015 3,715 %<br />
bis 10.10.2017 4,785 %<br />
bis 10.10.2018 4,105 %<br />
bis 22.12.2020 4,885 %<br />
119
Dadurch wird eine feste Zinsbindung für die gesamte Laufzeit<br />
des Langfristdarlehens bis zum 22.12.2020 erreicht.<br />
Weitere Informationen zu den Rahmendaten der Finanzierung<br />
können dem Kapitel „Investitions- und Finanzierungsplan“<br />
(Seite 78) entnommen werden.<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der <strong>KGAL</strong> einen Geschäfts -<br />
besorgungsvertrag geschlossen, der einen Konzeptionsteil<br />
(Abschnitt 1), einen Verwaltungsabschnitt (Abschnitt 2)<br />
sowie einen Abschnitt hinsichtlich der Verwertung der<br />
Immobilie am Ende der Fondslaufzeit (Abschnitt 3) enthält.<br />
Mietverträge<br />
Das Gebäude ist bis auf die Einzelhandelsfläche im Erdgeschoss<br />
langfristig bis zum 01.01.2026 an die Allianz Services<br />
(UK) Limited (im Folgenden „Allianz UK“) als Hauptmieter<br />
vermietet. Die Einzelhandelsfläche ist an die Drogerie- und<br />
Apothekenkette Boots UK Limited bis zum 28.09.2018<br />
vermietet. Näheres zu den bestehenden Mietverträgen und<br />
den Mietern siehe im Kapitel „Vermietung und Bewirtschaftung“<br />
ab Seite 62.<br />
Weitere Verträge der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Facility Management-Vertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der DTZ International Property<br />
& Asset Management mit Sitz in London (im Folgenden<br />
„DTZ“) im Januar 2011 einen Facility Management-Vertrag<br />
mit Wirkung zum 23.12.2010 und einer Vertragsdauer von<br />
zwei Jahren abgeschlossen.<br />
Die DTZ hat mit diesem Vertrag das kaufmännische Facility<br />
Management sowie die Überwachung des von dem Mieter<br />
Allianz UK auszuführenden technischen Facility Managements<br />
(siehe hierzu im Kapitel „Vermietung und Bewirtschaftung“<br />
den Abschnitt „Facility Management“ Seite 77)<br />
übernommen. Die Vergütung der DTZ beträgt jährlich<br />
0,25 % der vertraglichen Mieteinnahmen, somit derzeit<br />
GBP 15.875 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Für die Erstellung des Fondskonzeptes (Abschnitt 1) sowie<br />
dessen Umsetzung inklusive der Erstellung des Beteiligungsprospektes,<br />
der Erarbeitung der Gesellschaftsstruktur,<br />
der Einarbeitung der Grundkonzeption in Kalkulationsprogramme,<br />
der Durchführung des Erwerbs der Immobilie, der<br />
Einrichtung der Investorenverwaltung und Buchführung<br />
sowie der Bereitstellung der organisatorischen Struktur<br />
erhält die <strong>KGAL</strong> eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />
GBP 265.000 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die<br />
mit Vollplatzierung des einzuwerbenden Kommandit -<br />
kapitals zur Zahlung fällig ist, spätestens jedoch zum<br />
31.12.2011. Die von der <strong>KGAL</strong> für die Fondsgesellschaft verauslagten<br />
Kosten wie beispielsweise für die <strong>Prospekt</strong>erstellung,<br />
die Steuer- und Rechtsberatung, Prüfungskosten oder<br />
Kosten des geschäftsführenden Kommanditisten werden<br />
der <strong>KGAL</strong> von der Fondsgesellschaft zusätzlich erstattet. Die<br />
Haftung der <strong>KGAL</strong> im Zusammenhang mit der Fondskonzepterstellung<br />
ist auf die Höhe ihrer erhaltenen Vergütung<br />
begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz<br />
oder grober Fahrlässigkeit.<br />
Weiter hat die Fondsgesellschaft die <strong>KGAL</strong> mit der laufenden<br />
Verwaltung der Fondsgesellschaft einschließlich der Erledigung<br />
sämtlicher Buchführungsarbeiten, der Betreuung der<br />
Investoren, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie mit<br />
dem Controlling von Dienstleistern wie z. B. für das kaufmännische<br />
Facility Management beauftragt (Abschnitt 2). Der<br />
Verwaltungsvertrag ist unbefristet und endet mit Vollbe -<br />
120 I Rechtliche Grundlagen
endigung der Fondsgesellschaft; das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.<br />
Die <strong>KGAL</strong> erhält bis zur Veräußerung der Immobilie für<br />
die von ihr übernommenen Verwaltungstätigkeiten eine Vergütung<br />
im Jahr 2011 in Höhe von GBP 165.000 und in den<br />
Folgejahren ein Verwaltungshonorar in Höhe von 4,8 % p. a.<br />
der Gesamtsumme der mit den Mietern jeweils vertraglich<br />
vereinbarten Miete zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Für die Fondsverwaltung ist die Haftung der <strong>KGAL</strong>, ihrer<br />
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf den unmittelbaren<br />
Schaden und je Haftungsfall auf den Betrag ihrer<br />
erhaltenen Jahresvergütung begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen<br />
gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />
Ferner ist in Abschnitt 3 des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />
geregelt, dass die <strong>KGAL</strong> bei der Veräußerung der Fondsimmobile<br />
die administrativen Tätigkeiten übernehmen und<br />
den Veräußerungsprozess koordinieren soll. Die <strong>KGAL</strong> kann<br />
sich dabei auch Dritter bedienen. Das Honorar bei Veräußerung<br />
der Fondsimmobilie beträgt 1 % des erzielten Netto -<br />
erlöses zuzüglich gegebenenfalls anfallender gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Zudem erhält die <strong>KGAL</strong> eine Erfolgsprovision<br />
in Höhe von 20 % eines etwaigen Mehrerlöses, der bei<br />
Veräußerung der Fondsimmobilie gegenüber dem gemäß<br />
Beteiligungsprospekt prognostizierten Verkaufswert für die<br />
Fondsimmobilie erzielt wird. Der Anspruch auf diese Erfolgsprovision<br />
besteht nur, soweit die im Beteiligungsprospekt<br />
prognostizierte IRR-Rendite in Höhe von 5,57 % nicht unterschritten<br />
wird (zur Darstellung der IRR-Rendite siehe das<br />
Kapitel „Sensitivitätsanalysen“ ab Seite 92). Darüber hinaus<br />
erhält die <strong>KGAL</strong> die in Erfüllung dieser Verpflichtung verauslagten<br />
Kosten von der Fondsgesellschaft.<br />
Die <strong>KGAL</strong> ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />
aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag auf eine andere<br />
Gesellschaft, deren Anteile unmittelbar oder mittelbar zu<br />
100 % von der <strong>KGAL</strong> gehalten werden, zu übertragen, um<br />
einer etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Der Geschäftsbesorgungsvertrag unterliegt deutschem<br />
Recht. Gerichtsstand ist München.<br />
Vermittlung des Eigenkapitals<br />
Die Fondsgesellschaft hat die ALCAS GmbH (im Folgenden<br />
„ALCAS“) mit der Organisation, Betreuung und Abwicklung<br />
des Vertriebs des Kommanditkapitals beauftragt, wobei die<br />
ALCAS für die Vermittlung von Investoren Dritte einschalten<br />
kann, die zu diesem Zweck unmittelbar in Vertragsbeziehung<br />
mit der Fondsgesellschaft treten und einen auf das<br />
von ihnen jeweils vermittelte Kommanditkapital entfallenden<br />
Teil der Vertriebsprovision erhalten.<br />
Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovision<br />
für das gesamte zu vermittelnde Kommanditkapital in<br />
Höhe von bis zu GBP 63.500.000 beträgt GBP 5.715.000<br />
(9 %). Dieser Betrag kann sich geringfügig erhöhen, sofern<br />
die Zeichnungsreserve in Höhe von GBP 40.000 ebenfalls<br />
vermittelt wird. Darin ist ein Entgelt für die Organisation<br />
und Abwicklung der Eigenkapitalvermittlung in Höhe von<br />
insgesamt GBP 15.000 inklusive Umsatzsteuer für die ALCAS<br />
enthalten. Die Eigenkapital-Vermittlungsprovision wird<br />
unabhängig von der Einschaltung Dritter geleistet und ist<br />
spätestens zum jeweils 30. des auf den Beitritt folgenden<br />
Monats für die im vergangenen Monat vermittelten Kapitaleinlagen<br />
fällig.<br />
121
Der Initiator <strong>KGAL</strong> behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />
zur oben genannten Vergütung Zahlungen oder sonstige<br />
geldwerte Zuwendungen aus eigenen Mitteln an einzelne<br />
Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin möglich, dass<br />
einzelne Vertriebspartner eine geringere Provision erhalten<br />
oder dass ihnen weitere Zuwendungen oder Provisionen<br />
von sonstigen Dritten zufließen. Die dem einzelnen Vertriebspartner<br />
tatsächlich insgesamt zufließenden Provisionen<br />
und Zuwendungen sind daher nur auf Ebene des jeweiligen<br />
Vertriebspartners ermittelbar. Dem Investor wird<br />
empfohlen, sich bei Interesse für weitere Informationen an<br />
diesen zu wenden.<br />
Die ALCAS ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />
aus diesem Vertrag auf eine andere Gesellschaft, deren Anteile<br />
ebenfalls unmittelbar oder mittelbar zu 100 % von der <strong>KGAL</strong><br />
gehalten werden, zu übertragen, um etwaigen Änderungen<br />
aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung zu tragen.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />
München.<br />
Vermittlung des Fremdkapitals<br />
Ferner wurde die <strong>KGAL</strong> von der Fondsgesellschaft mit der<br />
Vermittlung des benötigten Fremdkapitals beauftragt. Sie<br />
erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von GBP 700.000<br />
inklusive einer etwaigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die<br />
Haftung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter<br />
und Erfüllungsgehilfen ist der Höhe nach auf GBP 700.000<br />
begrenzt, es sei denn, die Haftung beruht auf Vorsatz oder<br />
grober Fahrlässigkeit oder steht im Zusammenhang mit der<br />
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.<br />
Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
Die <strong>KGAL</strong> hat die Einzahlung und Platzierung von Kommanditkapital<br />
in Höhe von bis zu GBP 63.500.000 spätestens zum<br />
Ende der Platzierungsfrist garantiert und erhält hierfür eine<br />
Vergütung in Höhe von GBP 1.550.000 (2,44 % des einzuwerbenden<br />
Kommanditkapitals ohne Agio). Die Vergütung ist<br />
zum Zeitpunkt der Vollplatzierung des Kommanditkapitals<br />
spätestens jedoch zum 30.12.2011 fällig. Sollte das Kommanditkapital<br />
nicht durch Investorenbeitritt voll erfüllt sein,<br />
so wird die <strong>KGAL</strong> entweder den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
mit Mitteln ausstatten, die Anteile dauerhaft zu<br />
halten oder selbst der Fonds gesellschaft beitreten oder dafür<br />
sorgen, dass ein durch sie benannter Dritter der Fondsgesellschaft<br />
unter Zahlung der zur Übernahme erforderlichen Einlage<br />
beitritt.<br />
Die <strong>KGAL</strong> ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />
aus der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie auf eine<br />
andere Gesellschaft, deren Anteile unmittelbar oder mittelbar<br />
zu 100 % von der <strong>KGAL</strong> gehalten werden, zu übertragen,<br />
um einer etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />
München.<br />
Auslagenersatzvereinbarung<br />
Die Fondsgesellschaft hat sich in einer Auslagenersatzvereinbarung<br />
verpflichtet, der Management-GmbH alle Kosten zu<br />
erstatten, die dieser im Zusammenhang mit dem Erwerb und<br />
der Übertragung der Fondsimmobilie entstanden sind. Diese<br />
Transaktionen geschahen im Interesse der Fondsgesellschaft.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />
München.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />
München.<br />
122 I Rechtliche Grundlagen
Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung/<br />
Sonstige Leistungen<br />
Die Steuerberatung und die Wirtschaftsprüfung der Fondsgesellschaft<br />
werden von unabhängigen Gesellschaften/<br />
S teuerberatern / Wirtschaftsprüfern übernommen. Die für<br />
diese Leistungen anfallenden Entgelte und die sonstigen<br />
Kosten (z. B. IHK-Beiträge, Rechtsberatungskosten) wurden<br />
aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt. Diese Entgelte<br />
und Kosten sind von der Fondsgesellschaft zu tragen.<br />
Informationen zu Lieferungen<br />
und Leistungen<br />
Der Anbieter <strong>KGAL</strong> ist Konzeptionär, Initiator, gegebenenfalls<br />
Darlehensgeber im Zusammenhang mit der Zwischenfinanzierung,<br />
Fremdkapitalvermittler, <strong>Prospekt</strong>verantwort -<br />
licher und Platzierungsgarant des Beteiligungsangebotes.<br />
Darüber hinaus ist er mit der Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />
sowie mit der Koordination bei der Veräußerung der<br />
Fondsimmobilie betraut.<br />
Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhandvertrages<br />
die Aufgabe, im Auftrag und auf Rechnung des Investors<br />
der Fondsgesellschaft beizutreten. Er hat darüber<br />
hinaus die Aufgabe, die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
für den Investor treuhänderisch zu halten.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
führen die Geschäfte der Fondsgesellschaft. Sie sind zugleich<br />
Mitglieder der Geschäftsführung der Management-GmbH,<br />
die das Eigentum an der Fondsimmobilie am 26.01.2011 erworben<br />
hat und die Fondsimmobilie am 28.01.2011 in die<br />
Fondsgesellschaft eingelegt hat, wodurch die Fondsgesellschaft<br />
das Eigentum an der Fondsimmobilie erwarb.<br />
Darüber hinaus erbringen der Anbieter (<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher),<br />
die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der<br />
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sowie der Treuhandkommanditist<br />
keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />
und Lieferungen im Sinne des § 9 Absatz 2 Nr. 8 der Verordnung<br />
über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte.<br />
Erklärung zur <strong>Prospekt</strong>haftung<br />
Die gesetzliche <strong>Prospekt</strong>haftung gemäß § 13 Verkaufsprospektgesetz<br />
(VerkProspG) in Verbindung mit § 44 Absatz 1<br />
Satz 1 Börsengesetz (BörsG) kann nur von Investoren geltend<br />
gemacht werden, welche binnen sechs Monaten ab<br />
dem ersten öffentlichen Angebot des Beteiligungsangebotes<br />
beigetreten sind. Der Anbieter <strong>KGAL</strong> sieht hierin eine ungerechtfertigte<br />
Benachteiligung später beitretender Investoren<br />
und hat daher freiwillig durch ein selbstständiges<br />
Schuldversprechen 1) eine Haftung für <strong>Prospekt</strong>fehler im<br />
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unabhängig von der<br />
Ausschlussfrist des § 13 VerkProspG in Verbindung mit § 44<br />
Absatz 1 Satz 1 BörsG übernommen. Damit können auch<br />
solche Investoren, die nach Ablauf von sechs Monaten nach<br />
dem ersten öffentlichen Angebot des Beteiligungsange -<br />
botes beigetreten sind, Ansprüche aus der <strong>Prospekt</strong>haftung<br />
geltend machen.<br />
Schlichtungsverfahren der Ombuds -<br />
stelle Geschlossene Fonds<br />
Die <strong>KGAL</strong>, die Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist<br />
(im Folgenden „Beschwerdegegner“) haben sich dem<br />
Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der jeweils gültigen<br />
Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen der<br />
Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
1) Der Text des selbstständigen Schuldversprechens kann auf der Homepage des Anbieters<br />
<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (www.kgal.de) eingesehen werden. Eine schriftliche Version des<br />
selbstständigen Schuldversprechens kann von jedem Investor bei dem Anbieter <strong>KGAL</strong><br />
GmbH & Co. KG angefordert werden.<br />
123
ergehen. Investoren der Fondsgesellschaft haben die Möglichkeit,<br />
im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden schriftlich<br />
an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu richten und<br />
damit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />
Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit sich die<br />
Parteien nicht während des Verfahrens einigen, ergeht als<br />
Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch der Ombudsperson.<br />
Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds ist der Beschwerdegegner an einen<br />
Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden, sofern<br />
der Beschwerdegegenstand EUR 5.000 nicht übersteigt. Dies<br />
bedeutet, dass der Beschwerdegegner in einem Fall, in dem<br />
der vom beschwerdeführenden Investor geltend gemachte<br />
Anspruch bei einem Streitwert bis einschließlich EUR 5.000<br />
liegt, einer Entscheidung der Ombudsperson nachkommen<br />
muss und gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen<br />
Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit<br />
einem höheren Streitwert gibt die Ombudsperson eine<br />
Empfehlung ab. Dem Investor steht es immer frei, den<br />
ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Durch rechtzeitig vor<br />
Eintritt der Verjährung erfolgte Einleitung des Schlichtungsverfahrens<br />
durch den Investor tritt gegenüber dem<br />
Beschwerdegegner bezüglich des beschwerdegegenständ -<br />
lichen Anspruchs die Hemmung der Verjährung ein.<br />
Nähere Informationen zur Ombudsperson und dem Schlichtungsverfahren<br />
sind bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds erhältlich. Die Adresse lautet:<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
Postfach 64 02 22<br />
10048 Berlin<br />
Tel: 030 / 257 616 90<br />
Fax: 030 / 257 616 91<br />
info@ombudsstelle-gfonds.de<br />
Die Verfahrensordnung und eine Informationsbroschüre<br />
finden sich zudem im Internet unter:<br />
www.ombudsstelle-gfonds.de<br />
124 I Rechtliche Grundlagen
Luftaufnahme City of London mit der Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street (markiert)<br />
Foto: Neil Waving
Steuerliche Grundlagen<br />
Vorbemerkung<br />
Nachfolgend werden die wesentlichen Grundlagen der<br />
steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage dargestellt.<br />
Die Ausführungen zu den steuerlichen Konsequenzen einer<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft beziehen sich ausschließlich<br />
auf Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes,<br />
die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig<br />
sind, die nicht in Großbritannien ansässig sind, die ihre<br />
Beteiligung im Privatvermögen halten und die diese Betei -<br />
ligung nicht fremdfinanziert haben. Sofern Investoren vorstehende<br />
Voraussetzungen nicht erfüllen (z. B. natürliche<br />
Personen, die nicht in Deutschland wohnhaft sind) oder<br />
über die gegenständliche Beteiligung hinaus Immobilien -<br />
eigentum und / oder Immobilienbesitz in Großbritannien<br />
halten bzw. Einkünfte beziehen, hinsichtlich derer Großbritannien<br />
ein Besteuerungsrecht zusteht, sollten die aus einer<br />
Betei ligung an der Fondsgesellschaft resultierenden steuerlichen<br />
Wirkungen mit einem steuerlichen Berater besprochen<br />
werden.<br />
Grundlage für die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus<br />
der Fondsgesellschaft sind das zwischen der Bundesrepublik<br />
Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien<br />
und Nordirland geschlossene Abkommen zur Vermeidung der<br />
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung<br />
vom 30.03.2010 (BGBl. 2010 II, Seite 1333 ff.; im Folgenden<br />
„DBA“) sowie die in Deutschland und Großbritannien geltenden<br />
Steuergesetze, die aktuelle Rechtsprechung und die<br />
geltenden Verwaltungsauffassungen der Finanzbehörden.<br />
Allerdings können nicht alle Details berücksichtigt werden,<br />
die für einen an der Fondsgesellschaft beteiligten Investor<br />
aufgrund seiner individuellen steuerlichen Situation von<br />
Bedeutung sein können. Dem Investor wird daher empfohlen,<br />
einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />
Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künftige<br />
Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder geänderte<br />
Anwendung bestehender Vorschriften und Regelungen)<br />
sind möglich und können die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />
beeinflussen. Die endgültige Entscheidung über die<br />
steuerlichen Auswirkungen dieses Beteiligungsangebotes<br />
bleibt der Beurteilung der Betriebsprüfung der deutschen<br />
und der britischen Finanzverwaltung vorbehalten (siehe hierzu<br />
im Kapitel „Risikohinweise“ ab Seite 19).<br />
Einkommensbesteuerung<br />
des Investors<br />
Steuerliche Transparenz / Treuhandverhältnis<br />
Die Investoren beteiligen sich an einer vermögensverwaltenden<br />
Fondsgesellschaft, die seit dem 28.01.2011 unmittelbar<br />
Eigentümer einer Immobilie in Großbritannien ist.<br />
Die Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />
nach deutschem Recht wird sowohl nach deutschem<br />
als auch nach britischem Recht für Zwecke der<br />
Einkommensbesteuerung als transparent angesehen. Nach<br />
beiden Rechtskreisen werden daher Einkünfte aus der Fondsgesellschaft<br />
den Investoren unmittelbar zugerechnet und<br />
sind von diesen zu versteuern. Die Einkommensteuerpflicht<br />
trifft jeden Investor persönlich, eine Verpflichtung der Fondsgesellschaft<br />
oder eine Gesamtschuldnerschaft der Investoren<br />
besteht grundsätzlich nicht. Eine Besteuerung kann auf<br />
Ebene der Investoren unabhängig davon erfolgen, ob die Einkünfte<br />
der Fondsgesellschaft ausgeschüttet bzw. entnommen<br />
werden. Daher ist es möglich, dass der Investor Einkommensteuerzahlungen<br />
zu leisten hat, obwohl er keine oder<br />
nicht ausreichende Ausschüttungen/Entnahmen erhält.<br />
Der Investor beteiligt sich mittelbar als Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten oder unmittelbar als Komman -<br />
ditist an der Fondsgesellschaft. Die Vereinbarungen im<br />
Treuhandvertrag erfüllen die Voraussetzungen des „Treuhanderlasses“<br />
der deutschen Finanzverwaltung (BMF vom<br />
126 I Steuerliche Grundlagen
01.09.1994, BStBl. I 1994, Seite 604). Dies hat zur Folge, dass<br />
auch bei einer Beteiligung als Treugeber die Einkünfte aus<br />
der Fondsgesellschaft dem Investor zuzurechnen und auf<br />
Ebene des Investors zu versteuern sind.<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Deutschland / Großbritannien (DBA)<br />
Wie oben dargestellt, ist davon auszugehen, dass die Investoren<br />
in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natür -<br />
liche Personen sind, bei denen grundsätzlich das Welt -<br />
einkommen der Einkommensbesteuerung in Deutschland<br />
unterliegt. Da die Immobilie in Großbritannien belegen ist,<br />
unterliegt der Investor mit seinen Einkünften hieraus nach<br />
britischem Steuerrecht ebenfalls der Besteuerung. Der<br />
folgenden Darstellung in diesem Kapitel ist zu entnehmen,<br />
wie das DBA das Besteuerungsrecht Deutschlands bzw.<br />
Großbritanniens beschränkt, um eine Doppelbesteuerung<br />
zu vermeiden. Ob und wie die beiden Länder dann tatsächlich<br />
besteuern, wird in den anschließenden Abschnitten<br />
beschrieben.<br />
Einkünfte aus Vermietung nach DBA<br />
Die Fondsgesellschaft ist Eigentümer einer Immobilie, die zu<br />
100 % vermietet ist. Die Mietverträge mit der Allianz<br />
Services (UK) Limited und mit Boots UK Limited wurden<br />
zusammen mit der Immobilie auf die Fondsgesellschaft<br />
übertragen. Aus den Mietverträgen erzielt die Fondsgesellschaft<br />
Vermietungseinkünfte.<br />
Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 1a<br />
DBA weist das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweglichem<br />
Vermögen dem Staat zu, in dem die Immobilie<br />
belegen ist. Die Vermietungseinkünfte sind daher in Großbritannien<br />
zu versteuern. In Deutschland gilt für diese Einkünfte<br />
gemäß Artikel 23 Absatz 1a DBA die Freistellungsmethode,<br />
soweit Großbritannien tatsächlich besteuert. Die<br />
Einschränkung der Freistellungsregelung durch die Voraussetzung<br />
der tatsächlichen Besteuerung in Großbritannien<br />
ist im neuen DBA ab 2011 erstmals enthalten. Solche Rückfallklauseln<br />
dienen dem Zweck, eine doppelte Nichtbesteuerung<br />
zu verhindern. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am<br />
Main hat in ihrer Verfügung vom 19.07.2006 zu diesen Rückfallklauseln<br />
klargestellt, dass eine tatsächliche Besteuerung<br />
im Ausland auch dann vorliegt, wenn im anderen Staat nach<br />
dem dort geltenden Tarif keine Steuer festzusetzen ist.<br />
Sofern die Einkünfte des Investors aus Vermietung und Verpachtung<br />
zusammen mit seinen übrigen in Großbritannien<br />
steuerpflichtigen Einkünften die Freibeträge in Großbritannien<br />
nicht überschreiten, fällt in Großbritannien keine Steuer<br />
an. Dennoch ist für Zwecke des DBA von einer tatsächlichen<br />
Besteuerung in Großbritannien auszugehen und damit<br />
die Freistellung in Deutschland zu gewähren.<br />
Einkünfte aus einer Veräußerung nach DBA<br />
Artikel 13 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 1a<br />
DBA bestimmt, dass grundsätzlich der Belegenheitsstaat<br />
Großbritannien Veräußerungsgewinne aus der Immobilie<br />
besteuern darf. Deutschland muss nach der oben beschriebenen<br />
Rückfallklausel jedoch die Veräußerungsgewinne nur<br />
dann freistellen, wenn in Großbritannien tatsächlich besteuert<br />
wird.<br />
Nach britischem Steuerrecht sind Veräußerungsgewinne<br />
von Personen, die in Großbritannien weder einen Wohnsitz<br />
haben noch sonst dort ansässig sind, von der Besteuerung<br />
ausgenommen, soweit sie sich – wie hier – nicht auf<br />
gewerbliche Wirtschaftsgüter beziehen. Deutschland behält<br />
demnach das Besteuerungsrecht auf Gewinne aus der mittelbaren<br />
oder unmittelbaren Veräußerung der Immobilie.<br />
Eine in Großbritannien anfallende Besteuerung der Wertaufholung<br />
der Abschreibung (sogenannte Clawback<br />
Taxation) ist nach dem BFH Urteil I R 49 / 09 nicht ausreichend,<br />
um ein Besteuerungsrecht Deutschlands auszuschließen.<br />
127
Einkünfte aus Zinsen nach DBA<br />
Gemäß Artikel 11 Absatz 1 DBA steht das Besteuerungsrecht<br />
für Zinsen (z. B. aus der Anlage der Liquiditätsreserve)<br />
grundsätzlich dem Wohnsitzstaat Deutschland zu. Groß -<br />
britannien darf nach DBA keine Quellensteuer auf Zinseinkünfte<br />
erheben.<br />
Großbritannien – nationales Steuerrecht<br />
Soweit Großbritannien nach dem DBA ein Besteuerungsrecht<br />
zusteht, sind die nationalen britischen Regelungen<br />
für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die<br />
Besteuerung einschlägig. Großbritannien hat ein vom<br />
Kalenderjahr abweichendes Steuerjahr jeweils vom 6. April<br />
bis zum 5. April des Folgejahres.<br />
Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses in Großbritannien<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt Mieteinnahmen aus den Mietverträgen<br />
mit Allianz Services (UK) Limited und mit Boots<br />
UK Limited. Von den Mieteinnahmen sind nach britischem<br />
Steuerrecht Abschreibungen und laufende Aufwendungen<br />
nur bedingt abzugsfähig.<br />
Abschreibungen auf Grund und Boden sowie auf Gebäude<br />
sind nicht zulässig, allerdings können grundsätzlich Einbauten<br />
(Raumteiler, Generatoren, Aufzüge, Klimaanlagen etc.)<br />
abgeschrieben werden. Bei Erwerb der Immobilie durch die<br />
Adzic Limited (im Folgenden „Adzic“) wurden diese<br />
abschreibfähigen Einbauten mit GBP 883.976 bewertet.<br />
Die Adzic hat keine Abschreibung geltend gemacht, so dass<br />
dieses Abschreibungsvolumen bei der Sachausschüttung<br />
und der anschießenden Übertragung der Fondsimmobilie in<br />
die Fondsgesellschaft unverändert vorhanden war. Die<br />
Fondsgesellschaft kann daher Einbauten in dieser Höhe<br />
über eine Laufzeit von fünf bis zehn Jahren steuermindernd<br />
abschreiben.<br />
Sollte im Falle einer Veräußerung der Immobilie der Käufer<br />
für die abgeschriebenen Einbauten einen Kaufpreis zahlen,<br />
der den Buchwert der Einbauten nach Abschreibung übersteigt,<br />
so ist die Differenz nach den Grundsätzen der sogenannten<br />
Clawback Taxation der Besteuerung zu unterwerfen.<br />
Zinszahlungen im Rahmen der Langfristfinanzierung der<br />
Fondsgesellschaft sind in Großbritannien grundsätzlich<br />
steuerlich abzugsfähig. Die Fondsgesellschaft hat die Langfristfinanzierung<br />
bereits Ende Dezember 2010 aufgenommen<br />
und den ausgezahlten Darlehensbetrag an die Property<br />
Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH (im Folgenden<br />
„Management-GmbH“) weitergereicht, die damit das<br />
der Adzic im Zusammenhang mit dem Anteilserwerb<br />
gewährte Gesellschafterdarlehen finanziert hat. Es ist nicht<br />
auszuschließen, dass die britischen Finanzbehörden den<br />
Steuerabzug der Darlehenszinsen für den Zeitraum vor<br />
Übertragung der Immobilie in die Fondsgesellschaft nicht<br />
anerkennen.<br />
Die Management-GmbH hat zur Zwischenfinanzierung ein<br />
kurzfristiges Darlehen aufgenommen. Die darauf entfallenden<br />
Zinsen sind steuerlich in Großbritannien nicht abzugsfähig.<br />
Bei einer Fremdfinanzierung der Beteiligungssumme durch<br />
den Investor ist zu erwarten, dass die Zinsen zum Erwerb<br />
der Beteiligung in Großbritannien nicht abzugsfähig sind.<br />
Sonstige laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit<br />
der Immobilienverwaltung (Property Management), aber<br />
auch der Fondsverwaltung (laufende Verwaltung, Jahres -<br />
abschlusserstellung, laufende steuerliche Beratung) sind<br />
voraussichtlich in Großbritannien steuerlich abzugsfähig.<br />
Anschaffungsnebenkosten wie Maklergebühr und Beratungskosten<br />
sind steuerlich der Anschaffung der Immobilie<br />
zuzurechnen. Nachdem die Veräußerung der Immobilie in<br />
Großbritannien nicht der Besteuerung unterworfen wird, ist<br />
dieser Aufwand in Großbritannien steuerlich nicht abzugs-<br />
128 I Steuerliche Grundlagen
fähig. Dasselbe gilt für den Aufwand im Zusammenhang<br />
mit der Fondskonzeption, der Eigenkapitalvermittlung und<br />
dem Vertrieb des Kommanditkapitals, sowie der Einzahlungs-<br />
und Platzierungsgarantie.<br />
Sollten Verluste erzielt werden, sind diese unbeschränkt vortragsfähig<br />
und mit künftigen Gewinnen aus Vermietung<br />
verrechenbar. Es gibt keinen Verlustrücktrag.<br />
Zinszahlungen ohne Steuerabzug an die Banken zu leisten<br />
hat. In diesem Fall müßte die Fondsgesellschaft 20 % des<br />
hochgerechneten Zinsbetrages an die britischen Finanzbehörden<br />
abführen. Die Banken sind ihrerseits verpflichtet,<br />
unter Berufung auf das DBA die Erstattung dieser Quellensteuer<br />
zu beantragen und der Fondsgesellschaft nach Erhalt<br />
gutzuschreiben. Den Liquiditätsnachteil für die Dauer des<br />
Erstattungsverfahrens trägt die Fondsgesellschaft.<br />
Persönliche Steuerberaterkosten des Investors können in Großbritannien<br />
nicht gewinnmindernd berücksichtigt werden.<br />
Quellensteuer auf Zinszahlungen aus Großbritannien<br />
Wie oben dargelegt, steht nach dem DBA das Besteuerungsrecht<br />
auf Zinseinkünfte aus Großbritannien grundsätzlich<br />
Deutschland zu. Nach nationalen Regelungen ist Großbritannien<br />
jedoch befugt, eine Quellensteuer von 20 % einzubehalten,<br />
soweit die DBA Berechtigung des Zinsempfängers<br />
nicht durch eine entsprechende Freistellungsbescheinigung<br />
nachgewiesen ist.<br />
Die Fondsgesellschaft plant vor diesem Hintergrund, Liquiditätsreserven<br />
vorrangig in Deutschland anzulegen, um den<br />
Verwaltungsaufwand für die Beantragung einer Freistellungsbescheinigung<br />
für die Investoren zu vermeiden.<br />
Die bestehende Langfristfinanzierung der Fondsgesellschaft<br />
ist mit einer britischen Immobilie besichert. Daher kann<br />
nach Ansicht des britischen Steuerberaters der Fondsgesellschaft<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass die britischen<br />
Finanzbehörden die Langfristfinanzierung als aus Großbritannien<br />
stammend behandelt, obwohl beide Vertragspartner<br />
in Deutschland ansässig sind. Die finanzierenden Banken<br />
sind verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung zu<br />
beantragen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass nicht<br />
zu jedem Zinszahlungstermin eine Freistellungsbescheinigung<br />
der Banken vorliegt. Der Langfristfinanzierungsvertrag<br />
sieht jedoch vor, dass die Fondsgesellschaft jedenfalls ihre<br />
Quellensteuer auf Vermietungseinkünfte in Großbritannien<br />
Einkünfte einer nicht in Großbritannien ansässigen Person<br />
aus einer in Großbritannien belegenen Immobilie unterliegen<br />
nach nationalem britischen Recht einer Quellensteuer<br />
von 20% nach dem Non-Resident Landlord’s Scheme. Die<br />
britischen Finanzbehörden können auf Antrag von der Verpflichtung<br />
zum Einbehalt der Quellensteuer auf Vermietungseinkünfte<br />
befreien. Diese Befreiung muss grundsätzlich<br />
von jedem Investor gesondert beantragt und mit der<br />
Versicherung verbunden werden, dass<br />
seine steuerlichen Angelegenheiten in Großbritannien auf<br />
dem Laufenden gehalten werden,<br />
er noch nie Steuerschulden in Großbritannien hatte,<br />
er nicht erwartet, dass Steuerschulden im Jahr der Antragstellung<br />
anfallen werden,<br />
er die britischen Finanzbehörden schriftlich informieren<br />
wird, sollten wider Erwarten doch im Jahr der Antragstellung<br />
Steuerschulden in Großbritannien anfallen<br />
er allen steuerlichen Verpflichtungen in Großbritannien<br />
nachkommen wird und dass<br />
er die britischen Finanzbehörden im Falle eines Umzuges<br />
nach Großbritannien informieren wird.<br />
Die Fondsgesellschaft wird versuchen, mit den britischen<br />
Finanzbehörden ein Verfahren zur Verwaltungsverein -<br />
fachung zu vereinbaren, um die Befreiungen im Sammel -<br />
verfahren zu beantragen. Im Erfolgsfalle wird die Management-GmbH<br />
das jährliche Sammelverfahren im Namen der<br />
Fondsgesellschaft durchführen. In diesem Rahmen werden<br />
129
den britischen Finanzbehörden Name, Anschrift, Status als<br />
natürliche oder juristische Person, Ansässigkeitsstaat und<br />
Höhe der Beteiligung übermittelt. Zudem muss den Finanzbehörden<br />
mitgeteilt werden, ob der Investor über weitere<br />
Einkünfte aus britischen Quellen verfügt. Jeder Investor<br />
muss den Treuhandkommanditisten gesondert bevollmächtigen,<br />
das Sammelverfahren durchzuführen. Der Treuhandkommanditist<br />
ist berechtigt, die Vollmacht auf die Management-GmbH<br />
zu übertragen. Da das Fehlen der Bevollmächtigung<br />
eines einzigen Investors das Sammelverfahren<br />
insgesamt unzulässig machen könnte, ist die entsprechende<br />
Bevollmächtigung Bedingung für den Beitritt des Investors<br />
und eine entsprechende Vollmacht im Zeichnungsschein<br />
ent halten.<br />
Kommt ein Investor nach Bevollmächtigung zum Sammelverfahren<br />
seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nach,<br />
wird die Management-GmbH veranlassen, dass die Fondsgesellschaft<br />
künftig 20 % Quellensteuer auf Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen des betreffenden Investors einbehält und<br />
diese an die britischen Finanzbehörden abführt.<br />
Eventuell anfallende Quellensteuer nach dem Non-Resident<br />
Landlord’s Scheme wird bei der Einkommensbesteuerung<br />
des Investors in Großbritannien angerechnet.<br />
Einkommensbesteuerung der Investoren in Großbritannien<br />
Zur Einkommensbesteuerung in Großbritannien werden alle<br />
in Großbritannien steuerpflichtigen Einkommen des Investors<br />
herangezogen.<br />
Die Steuersätze für die Vermietungseinkünfte betragen in<br />
Großbritannien grundsätzlich 20 %, 40 % oder 50 %, je nach<br />
Einkommen. Investoren, die Staatsbürger Deutschlands, der<br />
restlichen Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />
(Island, Lichtenstein und Norwegen) sind,<br />
können einen altersabhängigen persönlichen Freibetrag in<br />
Anspruch nehmen. Die ersten GBP 35.000 über dem Freibetrag<br />
werden mit 20 %, die nächsten GBP 115.000 mit 40%<br />
und die mehr als GBP 150.000 übersteigenden Erträge mit<br />
50 % besteuert.<br />
Für das Steuerjahr ab 06.04.2011 sind folgende Freibeträge<br />
anzuwenden, soweit der Gesamtbetrag der in Großbritannien<br />
steuerpflichtigen Einkünfte die Schwelle von<br />
GBP 100.000 nicht übersteigt:<br />
Alter des Investors Freibetrag Kürzung<br />
bis 64 Jahre GBP 7.475 Keine Kürzung<br />
65 bis 74 Jahre GBP 9.940 Kürzung um 50 %<br />
der GBP 24.000 übersteigenden<br />
Einkünfte,<br />
jedoch nicht weniger<br />
als GBP 7.475<br />
ab 75 Jahre GBP 10.090 Kürzung um 50 %<br />
der GBP 24.000 übersteigen<br />
den Einkünfte,<br />
jedoch nicht weniger<br />
als GBP 7.475<br />
Übersteigt der Gesamtbetrag der in Großbritannien steuerpflichtigen<br />
Einkünfte die Schwelle von GBP 100.000 erfolgt<br />
unabhängig vom Alter des Investors eine weitere Kürzung<br />
des Freibetrages um 50 % der GBP 100.000 übersteigenden<br />
Einkünfte.<br />
Berechnungsbeispiele<br />
Ein 65jähriger unverheirateter Investor erzielt im Steuerjahr<br />
ab 06.04.2011 in Großbritannien Einkünfte in Höhe von<br />
GBP 25.000. Sein Freibetrag beträgt GBP 9.440 (GBP 9.940 –<br />
50 % (GBP 25.000 – GBP 24.000)). Der den Freibetrag übersteigende<br />
Betrag von GBP 15.560 (GBP 25.000 – GBP 9.440)<br />
ist mit 20 % zu versteuern, was zu einer Steuerlast von<br />
GBP 3.112 führt.<br />
Ein 76jähriger unverheirateter Investor erzielt im Steuerjahr<br />
ab 06.04.2011 in Großbritannien Einkünfte in Höhe von GBP<br />
105.000. Sein Freibetrag berechnet sich wie folgt:<br />
130 I Steuerliche Grundlagen
Schritt 1: Altersfreibetrag<br />
GBP 7.475 (GBP 10.090 – 50 % (GBP 105.000 – GBP 24.000),<br />
jedoch nicht weniger als GBP 7.475)<br />
Schritt 2: Kürzung wegen Überschreitung von GBP 100.000<br />
GBP 4.975 (GBP 7.475 – 50 % (GBP 105.000 – 100.000)<br />
Seine Steuerlast berechnet sich wie folgt:<br />
Betrag Steuersatz Steuer<br />
4.975 0 % 0<br />
35.000 20 % 7.000<br />
65.025* 40 % 26.010<br />
Steuer gesamt 33.010<br />
* (GBP 105.000 – GBP 4.975 – GBP 35.000)<br />
Verheiratete Investoren können unter Umständen zusätzliche<br />
Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Allerdings gibt<br />
es in Großbritannien keinen Splittingtarif, wie etwa im deutschen<br />
Steuerrecht.<br />
Besteuerungsverfahren in Großbritannien<br />
Die Fondsgesellschaft wird jährlich Steuererklärungen in<br />
Großbritannien abgeben, welche neben der Ermittlung der<br />
Summe der Besteuerungsgrundlagen in Großbritannien<br />
auch die Zuweisung der Besteuerungsgrundlagen an die<br />
einzelnen Investoren umfasst.<br />
Sofern die Besteuerungsgrundlagen des Investors aus der<br />
Fondsgesellschaft zusammen mit allen sonstigen Einkünften<br />
aus Quellen in Großbritannien die Freibetragsgrenze nicht<br />
übersteigt, werden die britischen Finanzbehörden voraussichtlich<br />
keine gesonderte Einkommensteuererklärung des<br />
Investors anfordern.<br />
Sollte jedoch der Investor zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung<br />
in Großbritannien verpflichtet werden, hat<br />
die <strong>KGAL</strong> mit der auf Immobilien spezialisierten Beratungsgesellschaft<br />
WSM Partners LLP (im Folgenden „WSM“) einen<br />
Rahmenvertrag abgeschlossen. Unter Berufung auf diesen<br />
Rahmenvertrag kann der Investor WSM mit der Erstellung<br />
seiner persönlichen Steuererklärung in Großbritannien<br />
beauftragen. Der Rahmenvertrag sieht hierfür eine Grundgebühr<br />
von derzeit GBP 125 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
(von zur Zeit 20 %) vor, sofern der Investor in Groß -<br />
britannien nur Einkünfte aus der Fondsgesellschaft bezieht.<br />
Für jede weitere Einkunftsquelle in Großbritannien erhöht<br />
sich die Gebühr um derzeit GBP 35 zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer (von zur Zeit 20 %). Die Einkommensteuer -<br />
erklärung in Großbritannien ist grundsätzlich bis zum<br />
31. Januar des Folgejahres einzureichen.<br />
Deutschland – nationales Steuerrecht<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht originär gewerblich tätig, da<br />
sie ausschließlich Einkünfte aus der Vermietungstätigkeit<br />
und Zinseinkünfte erzielen wird. Die Management-GmbH ist<br />
rechtsgeschäftlich zur Vertretung der Fondsgesellschaft<br />
bevollmächtigt. Damit ist die Property Class <strong>England</strong> 3<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH als Komplementärin der<br />
Fondsgesellschaft nicht allein zur Geschäftsführung befugt.<br />
Die Voraussetzungen der gewerblichen Prägung des § 15<br />
Absatz 3 Satz 2 EStG liegen daher nach herrschender<br />
Meinung nicht vor. Die Investoren erzielen aus der Fondsgesellschaft<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und<br />
aus Kapitalvermögen.<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland<br />
Die nach dem DBA in Großbritannien zu versteuernden Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich<br />
in Deutschland von der Besteuerung freizustellen.<br />
Nach §50d Absatz 9 EStG wird eine Freistellung nach einem<br />
DBA in Deutschland nicht gewährt, wenn der andere Staat<br />
die Einkünfte von seiner Besteuerung ausnimmt. Wenn der<br />
Investor aufgrund der Freibeträge in Großbritannien tat-<br />
131
sächlich keine Einkommensteuer in Großbritannien bezahlt,<br />
ist dies kein Ausnehmen von der Besteuerung im Sinne der<br />
oben genannten Regelung und gefährdet die Freistellung<br />
damit nicht.<br />
Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien<br />
im EU-Ausland findet der Progressionsvorbehalt nach<br />
§32b Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 EStG keine Anwendung.<br />
Einkünfte aus Veräußerung der Immobilie in Deutschland<br />
Da die Fondsgesellschaft nicht gewerblich geprägt ist und<br />
die Beteiligung dem Privatvermögen des Investors zuzuordnen<br />
ist, richtet sich die Besteuerung des Veräußerungs -<br />
gewinns nach den Vorschriften für private Veräußerungs -<br />
geschäfte gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 EStG. Demnach entfällt<br />
eine Besteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung<br />
und Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt. Beträgt<br />
der Zeitraum weniger als zehn Jahre oder werden in den<br />
letzten zehn Jahren vor Veräußerung der Immobilie Gebäude,<br />
selbständige Gebäudeteile oder Außenanlagen errichtet,<br />
sind diese mit dem regulären Einkommensteuersatz zu versteuern.<br />
Mögliche Verluste aus einer Veräußerung nach zehn Jahren<br />
können steuerlich nicht berücksichtigt werden. Verluste<br />
innerhalb eines Zehnjahreszeitraums sind nur mit künfti -<br />
gen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar.<br />
Auch wenn nach dem Fondskonzept geplant ist, dass die<br />
Fondsgesellschaft die Immobilie länger als zehn Jahre hält,<br />
kann im Einzelfall ein Veräußerungsgewinn der Immobilie in<br />
Deutschland steuerpflichtig sein, da nicht ausgeschlossen<br />
werden kann, dass wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
eine vorzeitige Veräußerung oder eine Entwicklung der<br />
Immobilie angemessen erscheinen lassen. Des Weiteren ist<br />
ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nicht auszuschließen,<br />
wenn der Investor seine Beteiligung vorzeitig<br />
überträgt.<br />
Gewerblicher Grundstückshandel in Deutschland<br />
Ein gewerblicher Grundstückshandel wird in Abgrenzung<br />
zur privaten Vermögensverwaltung regelmäßig dann angenommen,<br />
wenn mehr als drei Objekte veräußert werden<br />
und zwischen Erwerb und Veräußerung ein Zeitraum von<br />
weniger als fünf Jahren liegt.<br />
Da die Fondsgesellschaft eine steuerlich transparente Personengesellschaft<br />
darstellt, ist nicht auszuschließen, dass<br />
dem Investor im Falle einer Veräußerung der Immobilie oder<br />
seiner Beteiligung ein Zählobjekt im Sinne des gewerblichen<br />
Grundstückshandels zugerechnet wird, wenn der Investor<br />
an der Fondsgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt ist<br />
oder bei einer niedrigeren Beteiligung der anteilige Verkehrswert<br />
des Grundstücks oder der Wert der Beteiligung<br />
mehr als EUR 250.000 beträgt. In diesem Fall könnte beim<br />
Investor durch das zusätzliche Zählobjekt die Veräußerung<br />
von drei Grundstücken aus dem Privatvermögen innerhalb<br />
eines Zeitraumes von fünf Jahren als gewerblicher Grundstückhandel<br />
umqualifiziert werden mit der Folge, dass die<br />
daraus resultierenden Gewinne des Investors steuerpflichtig<br />
werden. Die mögliche Einbeziehung als Zählobjekt im Rahmen<br />
der Drei-Objekt-Grenze gilt auch für im Ausland belegene<br />
Immobilien. Sofern der Investor den Verkauf von eigenen<br />
Grundstücken plant, sollte er sich dringend an seinen<br />
Steuerberater wenden.<br />
Zinseinkünfte in Deutschland<br />
Zinseinkünfte unterliegen grundsätzlich unabhängig vom<br />
Ort der Geldanlage der Besteuerung in Deutschland. Sie<br />
werden im Rahmen der einheitlichen und gesonderten<br />
Gewinnfeststellung auf Ebene der Fondsgesellschaft festgestellt<br />
und dem Wohnsitzfinanzamt des Investors mitgeteilt.<br />
Inwieweit der Investor auf diese Zinseinkünfte den Sparer-<br />
132 I Steuerliche Grundlagen
Pauschbetrag von zur Zeit Euro 801 anwenden kann, hängt<br />
von seiner persönlichen Situation ab. Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
im Privatbereich werden mit einem einheitlichen<br />
Abgeltungsteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritäts -<br />
zuschlag von 5,5 % und gegebenenfalls der Kirchensteuer<br />
besteuert. Der Abzug von Werbungskosten ist ausgeschlossen.<br />
Sofern der persönliche Einkommensteuersatz des Investors<br />
unter 25 % liegt, kann er die Veranlagung seiner sämtlichen<br />
Kapitaleinkünfte und die Besteuerung mit seinem<br />
persönlichen Steuersatz wählen. Der Abzug von Werbungskosten<br />
ist auch dann ausgeschlossen.<br />
Bei Zinszahlungen in Deutschland werden diese bereits vom<br />
kontoführenden Kreditinstitut mit der Abgeltungsteuer<br />
belastet. Sofern Zinsen im Ausland vergütet werden, behält<br />
die ausländische Bank keine deutsche Abgeltungsteuer ein.<br />
Diese Zinsen müssen dann im Wege der Einkommensteuerveranlagung<br />
des Investors in Deutschland erklärt werden.<br />
Auch hier gilt der besondere Steuersatz von 25 % nebst Solidaritätszuschlag<br />
und gegebenenfalls Kirchensteuer.<br />
Besteuerungsverfahren in Deutschland<br />
Das Wirtschaftsjahr der Fondsgesellschaft entspricht dem<br />
Kalenderjahr. Die Fondsgesellschaft wird für jedes Wirtschaftsjahr<br />
im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten<br />
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 179 AO) ihre<br />
Einkünfte ermitteln und den Investoren die Besteuerungsgrundlagen<br />
zuteilen. Sonderwerbungskosten des Investors<br />
sind grundsätzlich bei der Feststellungserklärung zu berücksichtigen.<br />
Aus diesem Grunde müssen Investoren ihre<br />
Sonderwerbungskosten eines Wirtschaftsjahres der Fondsgesellschaft<br />
bis spätestens 28. Februar des Folgejahres mitteilen.<br />
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die<br />
Sonderwerbungskosten voraussichtlich keine steuerliche<br />
Berücksichtigung finden können, da die Einkünfte aus der<br />
Vermietung in Deutschland freigestellt sind und bei Zinseinkünften<br />
kein Werbungskostenabzug möglich ist.<br />
Gewerbesteuer in Deutschland<br />
Die Fondsgesellschaft ist weder gewerblich tätig, da sie nur<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinserträge<br />
erzielt, noch gewerblich geprägt, da mit dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten ein Kommanditist zur Geschäftsführung<br />
befugt ist. Die Fondsgesellschaft ist daher in<br />
Deutschland nicht gewerbesteuerpflichtig. Eine der deutschen<br />
Gewerbesteuer vergleichbare Steuer gibt es in Großbritannien<br />
nicht.<br />
Grunderwerbsteuer /<br />
Stamp Duty Land Tax<br />
Die Immobilie unterliegt nicht der deutschen Grunderwerbsteuer,<br />
da sie nicht im Inland belegen ist (§ 1 Absatz 1 GrEStG).<br />
In Großbritannien gibt es die Stamp Duty Land Tax (im<br />
Folgenden „SDLT“), eine Verkehrssteuer, die in Grundzügen<br />
der deutschen Grunderwerbsteuer entspricht und die bei<br />
Übertragungen von Immobilien anfällt.<br />
Grundsätzlich unterliegen alle Übertragungen von Immo -<br />
bilien der SDLT. Dabei wird eine Steuer in Abhängigkeit vom<br />
Kaufpreis oder dem Marktwert der Immobilie in folgender<br />
Höhe fällig:<br />
Kaufpreis /Marktwert Steuersatz SDLT in %<br />
des Kaufpreises /Marktwertes<br />
bis GBP 150.000 0,00 %<br />
GBP 150.001 bis GBP 250.000 1,00 %<br />
GBP 250.001 bis GBP 500.000 3,00 %<br />
über GBP 500.000 4,00 %<br />
Die Management-GmbH hat mit Datum vom 22.12.2010 alle<br />
Anteile an der Adzic erworben, welche Eigentümer der<br />
Immobilie war. Die Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft<br />
unterliegt nicht der SDLT, auch wenn diese<br />
Eigentümer einer britischen Immobilie ist.<br />
133
Die Adzic hat dann am 26.01.2011 im Wege der Sachausschüttung<br />
bei einer Herabsetzung des Stammkapitals die<br />
Immobilie an ihren alleinigen Gesellschafter, die Management-GmbH<br />
ausgekehrt. Da diese Sachausschüttung ein<br />
rein gesellschaftsrechtlicher Vorgang war, fällt ebenfalls<br />
keine SDLT an.<br />
Am 28.01.2011 hat die Management-GmbH die Immobilie<br />
an die Fondsgesellschaft, deren 100%iger Kommanditist sie<br />
zu diesem Zeitpunkt war, übertragen. Nach Aussage der<br />
britischen Steuerberater ist auch dies ein Vorgang, der<br />
gesellschaftsrechtlich veranlaßt ist, und damit keine SDLT<br />
auslöst.<br />
Der Beitritt der Investoren zur Fondsgesellschaft kann als<br />
Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft,<br />
welche eine britische Immobilie hält, grundsätzlich SDLT<br />
auslösen. Die auf Seite 133 genannten Freigrenzen finden<br />
hierauf Anwendung. Die Freigrenzen beziehen sich auf den<br />
anteiligen Wert der Immobilie, der durch den Beitritt des<br />
Investors übertragen wird. Da die Fondsgesellschaft eine<br />
Fremdfinanzierung aufgenommen und das Gesamtvolumen<br />
des Fonds auch noch Nebenkosten mit abdeckt, wird die Freigrenze<br />
von GBP 150.000 bereits bei einer wesentlich geringeren<br />
Kapitaleinlage erreicht. Nachfolgende Tabelle zeigt die<br />
ungefähre Höhe der SDLT, die durch Kapitaleinlagen in den<br />
dargestellten Größenordnungen ausgelöst wird. Die Tabelle<br />
geht dabei von einem Marktwert der Immobilie von GBP 116<br />
Mio. und einem Eigenkapital in Höhe von GBP 63,5 Mio. aus.<br />
Abweichungen hiervon führen auch zu einer Veränderung<br />
der SDLT Schwellen:<br />
Kapitaleinlage Steuersatz SDLT in %<br />
(ohne Agio)<br />
der Immobiliensubstanz<br />
bis GBP 80.000 0,00 %<br />
GBP 85.000 bis GBP 135.000 1,00 %<br />
GBP 140.000 bis GBP 270.000 3,00 %<br />
GBP 275.000 und mehr 4,00 %<br />
Für die Anwendung oben stehender Tabelle sind die Kapitaleinlagen<br />
nahe stehender Personen zusammenzurechnen.<br />
Als nahe stehende Personen gelten insbesondere Eheleute,<br />
eingetragene Lebenspartner, sowie deren Geschwister und<br />
Verwandte in gerader Linie. Des Weiteren zählen hierzu<br />
Geschwister und Verwandte in gerader Linie des Investors<br />
sowie deren Ehegatten und eingetragene Lebenspartner<br />
und Ehegatten und eingetragene Lebenspartner eines Geschwisters<br />
oder Verwandten in gerader Linie des Ehegatten<br />
oder eingetragenen Lebenspartner des Investors.<br />
Neben dem Beitritt der Investoren kann auch jede weitere<br />
Übertragung oder Rückgabe des Anteils an der Fondsgesellschaft<br />
SDLT auslösen. Die auf Seite 133 genannten Freigrenzen<br />
gelten für weitere Übertragungen analog.<br />
Übertragungen im Wert von mehr als GBP 150.000 müssen<br />
den britischen Finanzbehörden angezeigt werden. Es besteht<br />
die Verpflichtung, eine entsprechende Steuererklärung abzugeben<br />
und die SDLT binnen 30 Tagen nach Übertragung zu<br />
entrichten. Übertragungen von Todes wegen und echte<br />
Schenkungen sind von der SDLT ausgenommen.<br />
Um Investoren mit geringen Kapitaleinlagen nicht zu benachteiligen,<br />
ist vorgesehen, dass diejenigen Investoren, welche<br />
SDLT auslösen, diese selbst tragen. Die SDLT kann ertragsteuerlich<br />
nicht geltend gemacht werden.<br />
Der Investor, der bei Beitritt zur Fondsgesellschaft SDLT auslöst,<br />
wird verpflichtet, die Steuerberatungsgesellschaft<br />
WSM Partners LLP mit Sitz in London zur Abgabe einer<br />
Grund erwerbsteuererklärung sowie zur Entgegennahme<br />
des SDLT-Betrags und zur Weiterleitung des SDLT-Betrags an<br />
die britischen Finanzbehörden zu bevollmächtigen und<br />
die gegenüber den britischen Finanzbehörden geschuldete<br />
SDLT sowie die Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer<br />
Umsatzsteuer an WSM Partners LLP zu überweisen.<br />
134 I Steuerliche Grundlagen
Die Fondsgesellschaft geht davon aus, dass die SDLT bei<br />
einem eventuellen Verkauf der Immobilie der Erwerber zahlen<br />
wird.<br />
Umsatzsteuer<br />
Umsatzsteuer in Großbritannien<br />
Die Fondsgesellschaft hat von ihrer Optionsmöglichkeit zur<br />
Umsatzsteuerpflicht nach britischem Recht keinen Gebrauch<br />
gemacht, da der Mietvertrag mit der Allianz Services (UK)<br />
Limited, ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigtes Versicherungsunternehmen,<br />
eine solche Option verbietet.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland<br />
Überträgt ein Investor seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
durch Erbschaft oder durch Schenkung, so unterliegt<br />
dieser Vorgang der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Höhe<br />
und Entstehen der Steuer ist von einer Reihe individueller<br />
Faktoren des Erblassers / Schenkers bzw. des Erben /<br />
Beschenkten abhängig. Erbschafts- und schenkungssteuerliche<br />
Wirkungen wurden im Rahmen der Prognoserechnung<br />
nicht berücksichtigt; sie können die Ergebnisse der Beteiligung<br />
beeinflussen.<br />
Da in Großbritannien eine Option zur Umsatzsteuerpflicht<br />
nur einheitlich für das gesamte Objekt ausgeübt werden<br />
kann, kann die Fondsgesellschaft auch nicht bezüglich der<br />
an die Drogerie- und Apothekenkette Boots UK Limited<br />
vermietete Einzelhandelsfläche zur Umsatzsteuer optieren.<br />
Die Fondsgesellschaft ist in Großbritannien daher nicht zum<br />
Vorsteuerabzug berechtigt.<br />
Umsatzsteuer in Deutschland<br />
Die Fondsgesellschaft ist Unternehmer im Sinne des deutschen<br />
Umsatzsteuerrechtes. Die von ihr erbrachten Vermietungsleistungen<br />
sind in Deutschland nicht steuerbar. Für<br />
den Fall von Vermietungsleistungen im Ausland gewährt<br />
Abschnitt 15.14 Absatz 1 Satz 3 ff. Umsatzsteuer-Anwendungserlass<br />
den Vorsteuerabzug, wenn die Fondsgesellschaft<br />
im Falle einer Belegenheit der Immobilie in Deutschland<br />
zur Umsatzsteuerpflicht hätte optieren können und im<br />
Ausland tatsächlich zur Umsatzsteuerpflicht optiert wurde.<br />
Da die Fondsgesellschaft in Großbritannien nicht zur<br />
Umsatzsteuerpflicht optieren konnte, liegen diese Voraussetzungen<br />
nicht vor. Die Fondsgesellschaft hat daher auch<br />
keinen Vorsteuerabzug in Deutschland.<br />
Wegen der steuerlichen Konsequenzen einer Schenkung<br />
wird jedem Investor empfohlen, diese mit einem Vertreter<br />
der rechts- und steuerberatenden Berufe zu erörtern.<br />
Besteuerungsrecht<br />
Die Bundesrepublik Deutschland und das Vereinigte Königreich<br />
Großbritannien und Nordirland haben kein Abkommen<br />
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem<br />
Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer getroffen. Da<br />
der Investor voraussetzungsgemäß seinen Wohnsitz im<br />
Inland hat, ist er mit seinem weltweiten Vermögen in<br />
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Ausländische<br />
Steuern, die der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
entsprechen, können nach den nachstehend erläuterten<br />
Grundsätzen auf die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
angerechnet werden.<br />
Besteuerungsgrundlage<br />
Nach aktuellem Recht ist bei der Ermittlung der steuerlichen<br />
Bemessungsgrundlage nach der Beteiligungsform des<br />
Investors an der Fondsgesellschaft zu unterscheiden:<br />
135
Kommanditist<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird, soweit der<br />
übertragende Investor als Kommanditist beteiligt ist, gemäß<br />
§ 12 Absatz 7 ErbStG in Verbindung mit § 31 BewG als ausländisches<br />
Grundvermögen mit dem gemeinen Wert bewertet.<br />
Treugeber<br />
Hält der Investor seine Beteiligung als Treugeber, wird für<br />
Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer die treuhän -<br />
derisch gehaltene Kommanditbeteiligung als so genannter<br />
Sachleistungsanspruch mit dem gemeinen Wert angesetzt.<br />
Die weitere steuerliche Behandlung orientiert sich an der<br />
Vermögensart des Treugutes (Finanzministerium Bayern<br />
vom 16.09.2010, 34 – S3811 – 035 – 38 476 / 10). Obwohl<br />
demnach Kommanditisten und Treugeber im wesentlichen<br />
gleich behandelt werden sollten und sowohl für den Kommanditisten<br />
als auch für den Treugeber der gemeine Wert<br />
anzusetzen ist, können sich Bewertungsunterschiede und<br />
damit eine andere erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />
Bemessungsgrundlage ergeben.<br />
Welche der beiden Beteiligungsformen zur geringeren erbschaft-<br />
und schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage<br />
führt, hängt von den Umständen zum Zeitpunkt des Erbfalls<br />
bzw. der Schenkung ab und kann damit zum heutigen Zeitpunkt<br />
nicht vorhergesagt werden.<br />
Die Besteuerung erfolgt nach Abzug der persönlichen<br />
Freibeträge je nach Steuerklasse zu Steuersätzen von 7%<br />
(Steuerklasse I bei Erwerben von bis zu EUR 75.000) bis zu<br />
50 % (Steuerklasse III bei Erwerben ab EUR 6 Mio.).<br />
Anrechnung ausländischer Steuer in Deutschland<br />
Bei einem inländischen Investor kann die in Großbritannien<br />
anfallende, keinem Kürzungsanspruch unterliegende Erbschaft-<br />
und Schenkungsteuer bei Vorliegen der weiteren<br />
Voraussetzungen des § 21 ErbStG auf Antrag auf die deutsche<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer angerechnet werden,<br />
soweit sie auf einen Vermögensgegenstand in Großbritannien<br />
entfällt, der auch in Deutschland der Besteuerung<br />
unterliegt. Dies ist bei einer Beteiligung als Kommanditist in<br />
der Regel der Fall, da sowohl in Deutschland als auch in<br />
Großbritannien der Anteil an der Immobilie besteuert werden<br />
sollte. Sollte die in Großbritannien anfallende Erbschaftund<br />
Schenkungsteuer die anteilige deutsche Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuer auf die Immobilie übersteigen, wird der<br />
übersteigende Betrag jedoch nicht erstattet.<br />
Sofern der Investor als Treugeber beteiligt ist, stellt sich die<br />
deutsche Finanzverwaltung auf den Standpunkt, dass der<br />
deutschen Besteuerung nicht der Anteil an der Immobilie,<br />
sondern der Sachleistungsanspruch gegenüber dem Treuhänder<br />
unterliegt. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung<br />
ist daher in diesem Fall keine Anrechnung der<br />
britischen Erbschaft- und Schenkungsteuer zu gewähren, da<br />
der Besteuerung in Deutschland nur der in Deutschland<br />
belegene Sachleistungsanspruch unterliegt und damit kein<br />
Auslandsvermögen besteuert wird.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer in Großbritannien<br />
Werden Anteile an der Fondsgesellschaft verschenkt oder<br />
von Todes wegen übertragen, unterliegt dies grundsätzlich<br />
auch der britischen Erbschaftsteuer (Inheritance Tax) da die<br />
Immobilie als der der Fondsgesellschaft zugrundeliegende<br />
Vermögensgegenstand in Großbritannien belegen ist.<br />
Bei Übertragungen von Todes wegen beträgt der Erbschaftsteuersatz<br />
grundsätzlich 40 %. Dabei werden der Wert der<br />
Übertragung von Todes wegen und anteilig alle Schenkungen<br />
von Vermögensgegenständen in Großbritannien der<br />
letzten sieben Jahre zusammen gerechnet. Die Schenkungen<br />
der letzten sieben Jahre werden dabei gestaffelt nach<br />
136 I Steuerliche Grundlagen
Zeitablauf zu 20 % bis 100 % mit einem Steuersatz von 40%<br />
berücksichtigt. Die Steuer wird erst erhoben, wenn der<br />
kumulierte Wert eine Freigrenze von zur Zeit GBP 325.000<br />
(für das Steuerjahr 2011 / 2012) übersteigt.<br />
Bei Übertragungen von Todes wegen besteht grundsätzlich<br />
die Verpflichtung, eine Erbschaftsteuererklärung in Großbritannien<br />
abzugeben. Bei Zuwiderhandlung könnte die Teilnahme<br />
des Investors am Sammelverfahren widerrufen werden.<br />
Unter gewissen Voraussetzungen kann der Investor von<br />
Vereinfachungsregeln bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung<br />
in Großbritannien Gebrauch machen.<br />
Bei Schenkungen besteht eine Verpflichtung zur Einreichung<br />
einer britischen Steuererklärung, wenn der Wert der<br />
Schenkung im Steuerjahr (6. April bis 5. April des Folge -<br />
jahres) GBP 10.000 übersteigt und der kumulierte Wert aller<br />
Schenkungen in Großbritannien der letzten zehn Jahre<br />
GBP 40.000 übersteigt.<br />
Bei Übertragung der Anteile an der Fondsgesellschaft ermittelt<br />
sich der Wert der Schenkung / Übertragung von Todes<br />
wegen nach dem anteiligen Wert der Immobilie in Großbritannien<br />
abzüglich eventueller Schulden im Zusammenhang<br />
mit der Immobilie.<br />
Bei Schenkungen zwischen natürlichen Personen, die der<br />
Beschenkte auf Dauer erhält, fällt grundsätzlich keine<br />
Schenkungsteuer an, soweit der Schenker nach der Überlassung<br />
noch sieben Jahre lebt. Bei Schenkungen an juristische<br />
Personen und an selbständige Vermögensmassen (Trusts,<br />
Stiftungen) gelten abweichende Regelungen, die hier nicht<br />
näher erläutert werden sollen. Es wird empfohlen, bei solchen<br />
Fallgestaltungen stets einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />
Bei dem überwiegenden Teil der Investoren wird bei Schenkungen<br />
und bei Übertragungen von Todes wegen aufgrund<br />
der Schenkung an natürliche Personen und /oder der hohen<br />
Freibeträge in Großbritannien voraussichtlich keine Erbschaft-<br />
und Schenkungsteuer anfallen.<br />
137
Beteiligung<br />
Allgemeines zur Beteiligung<br />
Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um<br />
Kommanditbeteiligungen an der Fondsgesellschaft. Der<br />
Erwerber der Vermögensanlage (im Folgenden „Investor“)<br />
kann sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
oder unmittelbar als Kommanditist beteiligen (siehe hierzu<br />
den folgenden Abschnitt „Handelsregistereintragung bei<br />
unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist“).<br />
Der Erwerbspreis der Vermögensanlage entspricht der<br />
gezeichneten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio. Die Mindestbeteiligung<br />
beträgt grundsätzlich GBP 10.000; höhere<br />
Beteiligungssummen müssen stets auf volle GBP 1.000 lauten,<br />
jeweils zuzüglich 5 % Agio. Kapitaleinlagen ab GBP<br />
80.000 müssen jeweils auf volle GBP 5.000 lauten. Der<br />
Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage, d. h. die<br />
Summe der Kapitaleinlagen, die insgesamt eingeworben<br />
werden soll, beläuft sich auf GBP 63.500.000 zuzüglich einer<br />
Zeichnungsreserve in Höhe von GBP 40.000. Ausgehend von<br />
der Mindestbeteiligung in Höhe von GBP 10.000 können somit<br />
maximal 6.354 Anteile an der Vermögensanlage angeboten<br />
werden. Das Beteiligungsangebot kommt zustande,<br />
wenn sich mindestens ein Investor mit einem Anteil in Höhe<br />
der Mindestbeteiligung von GBP 10.000 zuzüglich 5 % Agio<br />
beteiligt hat.<br />
Die <strong>KGAL</strong> garantiert die Einzahlung und Platzierung des<br />
Kommanditkapitals in Höhe von bis zu GBP 63.500.000 bis<br />
zum 31.12.2011 bzw. bei Verlängerung der Platzierungsfrist<br />
bis zum 31.12.2012 (siehe hierzu im Kapitel „Rechtliche<br />
Grundlagen“ den Abschnitt „Einzahlungs- und Platzierungsgarantie“,<br />
Seite 122).<br />
Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage (Zeichnungsfrist)<br />
beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />
(Bekanntmachung in einem überregionalen<br />
Börsenpflichtblatt) und endet mit Vollplatzierung /Schließung<br />
des Beteiligungsangebotes, planmäßig am 31.12.2011.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist der Fondsgesellschaft<br />
hat das Recht, die Platzierungsfrist einmalig um ein Jahr zu<br />
verlängern. Das öffentliche Angebot endet damit spätestens<br />
am 31.12.2012.<br />
Eine Zeichnung ist grundsätzlich bis zur vollständigen Platzierung<br />
der angebotenen Vermögensanlage möglich. Dies<br />
kann abhängig von der Nachfrage jederzeit innerhalb der<br />
vorgenannten Zeichnungsfrist der Fall sein. Auch eine vorzeitige<br />
Schließung der Zeichnung durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten ist nach dessen eigenem Ermessen<br />
jederzeit möglich. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit,<br />
die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Die Möglichkeit,<br />
Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen, besteht<br />
nicht.<br />
In folgenden Fällen setzt der Beitritt eines Investors die vorherige<br />
schriftliche Zustimmung durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten der Fondsgesellschaft voraus:<br />
Der Investor oder eine ihm nahe stehende Person hat<br />
bereits eine Kapitaleinlage an dieser Vermögensanlage<br />
gezeichnet.<br />
Es wird eine Kapitaleinlage von mehr als GBP 80.000<br />
gezeichnet, die nicht auf volle GBP 5.000 lautet.<br />
Die Entscheidung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
über die Zustimmung basiert auf den Angaben des Investors<br />
im Zeichnungsschein, die von dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten nicht auf Richtigkeit geprüft werden. Der<br />
Investor verzichtet auf den Zugang der Zustimmung. Er<br />
erhält jedoch von der Fondsgesellschaft im Namen des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten unverzüglich eine<br />
Mitteilung, wenn die Zustimmung erteilt wurde.<br />
Die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten<br />
sind im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ (ab Seite 104)<br />
dargestellt und ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
138 I Beteiligung
(ab Seite 166), dem Treuhandvertrag (ab Seite 182) sowie<br />
aus dem Zeichnungsschein.<br />
Grunderwerbsteuer nach britischem Recht<br />
Bei einem Marktwert der Immobilie von GBP 116 Mio. und<br />
ausgehend von einem Eigenkapital in Höhe von GBP 63,5<br />
Mio. löst der Beitritt eines Investors in folgenden Fällen<br />
Grunderwerbsteuer nach britischem Recht (Stamp Duty<br />
Land Tax; im Folgenden „SDLT“) aus:<br />
Der Investor zeichnet eine Kapitaleinlage von über GBP<br />
80.000 zuzüglich Agio.<br />
Der Investor hält bereits eine oder mehrere Kapitaleinlage(n)<br />
an dieser Vermögensanlage und zeichnet nun eine<br />
weitere Kapitaleinlage, so dass die Summe aller gezeichneten<br />
Kapitaleinlagen GBP 80.000 zuzüglich Agio übersteigt.<br />
Der Investor und/oder eine oder mehrere dem Investor<br />
nahe stehende Personen 1) (z. B. Eltern, Kinder, Enkel,<br />
Geschwister), haben bereits Kapitaleinlagen an dieser Vermögensanlage<br />
gezeichnet und der Investor zeichnet nun<br />
eine Kapitaleinlage und die Summe der durch den Investor<br />
und die ihm nahe stehenden Personen gezeichneten Kapitaleinlagen<br />
übersteigt GBP 80.000 zuzüglich Agio.<br />
Sofern durch den Beitritt eines Investors SDLT ausgelöst<br />
wird, ist diese durch den Investor zu tragen. Darüber hinaus<br />
hat er die im Zusammenhang mit der Abgabe einer Grunderwerbsteuererklärung<br />
anfallenden Kosten (voraussichtlich<br />
rund GBP 350 zuzüglich britischer Umsatzsteuer) zu tragen<br />
und der <strong>KGAL</strong> eine unterzeichnete unwiderrufliche Vollmacht<br />
für die Steuerberatungsgesellschaft WSM Partners<br />
LLP (im Folgenden „WSM“) mit Sitz in London auszuhändigen,<br />
die die erforderliche Grunderwerbsteuererklärung<br />
1) Als nahe stehende Personen gelten insbesondere Eheleute, eingetragene Lebenspartner,<br />
sowie deren Geschwister und Verwandte in gerader Linie. Des Weiteren zählen hierzu<br />
Geschwister und Verwandte in gerader Linie des Investors sowie deren Ehegatten und eingetragene<br />
Lebens partner und Ehegatten und eingetragene Lebenspartner der Geschwister<br />
oder Ver wandten in gerader Linie des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners des<br />
Investors.<br />
gegenüber den britischen Finanzbehörden abgibt, sowie die<br />
Zahlung der SDLT zur Weiterleitung an die britischen Finanzbehörden<br />
in Empfang nimmt.<br />
Handelsregistereintragung bei unmittelbarer<br />
Beteiligung als Kommanditist<br />
Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft. Er kann<br />
jedoch bereits im Zeichnungsschein festlegen, ob er weiterhin<br />
als Treugeber beteiligt sein will oder ob er seine Beteiligung<br />
in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung umwandeln<br />
und sich als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eintragen lassen möchte.<br />
Sofern der Investor sich für eine unmittelbare Beteiligung<br />
als Kommanditist entscheidet, verpflichtet er sich, dem<br />
geschäftsführenden Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />
eine notariell beglaubigte Vollmacht zur handelsregisterlichen<br />
Eintragung zu erteilen. Ein Muster dieser Handelsregister-Vollmacht<br />
ist auf Seite 187 dieses Beteiligungsprospektes<br />
exemplarisch abgedruckt. Das entsprechende Formblatt<br />
wird dem Investor von der Fondsgesellschaft zugesandt. Es<br />
ist vollständig ausgefüllt, unverändert und mit notariell<br />
beglaubigter Unterschrift im Original an die Fondsgesellschaft<br />
zurückzusenden. Die Kosten, die im Zusammenhang<br />
mit der notariellen Beglaubigung entstehen, trägt der Investor;<br />
sie richten sich nach der Höhe der Beteiligung und können<br />
deshalb nicht exakt beziffert werden.<br />
Die Anmeldung zum Handelsregister wird stets vom<br />
geschäftsführenden Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />
veranlasst. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />
entspricht 1 % der übernommenen Kapitaleinlage<br />
ohne Agio (siehe insgesamt zur Handelsregistereintragung<br />
und Beendigung des Treuhandvertrages § 7 Treuhandvertrag).<br />
139
Falls der Investor im Zeichnungsschein bzw. innerhalb einer<br />
Frist von 20 Tagen nach Bestätigung der Annahme der Beteiligungserklärung<br />
die unmittelbare Beteiligung wählt, werden<br />
die Kosten für die Handelsregister-Anmeldung und -Eintragung<br />
von der Fondsgesellschaft übernommen; sie sind<br />
insoweit im Investitionsplan enthalten. Bei einer späteren<br />
Umwandlung der Beteiligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung<br />
sind diese Kosten vom Investor selbst zu<br />
tragen.<br />
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Alle Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich<br />
in Pfund Sterling. Jeder Investor hat jedoch im Zeichnungsschein<br />
ein Wahlrecht, die Ausschüttungen / Entnahmen<br />
stattdessen in Euro zu erhalten. Darüber hinaus kann der<br />
Gesellschafter das Wahlrecht hinsichtlich der Währung<br />
durch schriftliche Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
jährlich neu ausüben. Der Umtausch von Pfund Sterling<br />
in Euro erfolgt zu demjenigen Wechselkurs, welcher<br />
von der Fondsgesellschaft zwei Bankarbeitstage vor der<br />
Ausschüttung / Entnahme erzielt wird. Sämtliche im<br />
Zusammenhang mit den Ausschüttungen / Entnahmen und<br />
einem etwaigen Umtausch entstehenden Kosten sind von<br />
dem jeweiligen Gesellschafter zu tragen und werden mit<br />
dem Ausschüttungs- / Entnahmebetrag verrechnet. Regu -<br />
läre Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen jeweils nachschüssig<br />
zum 30.04. des Folgejahres, erstmals voraussichtlich<br />
zum 30.04.2012 (siehe hierzu § 14 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />
Zahlstelle<br />
Alle Zahlungen aus der Beteiligung wie z. B. Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen erfolgen durch die Fondsgesellschaft<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Tölzer Straße 15,<br />
82031 Grünwald, die somit als Zahlstelle fungiert. Dort wird<br />
auch der Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.<br />
Erforderliche Zeichnungsunterlagen<br />
Zur Zeichnung der Beteiligung sind die vollständig ausgefüllten<br />
Zeichnungsunterlagen im Original an die folgende Stelle<br />
zu senden, die die Zeichnungsunterlagen entgegennimmt:<br />
<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG<br />
Investor Services<br />
Stichwort: <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 3<br />
Tölzer Straße 15<br />
82031 Grünwald<br />
Die für den Beitritt benötigten Zeichnungsunterlagen setzen<br />
sich wie folgt zusammen:<br />
Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Zeichnungsschein<br />
mit Empfangsbestätigung, Widerrufsbelehrung,<br />
Bevollmächtigung zum Sammelantragsverfahren auf<br />
Quellensteuer-Befreiung und Legitimationsnachweis<br />
Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)<br />
oder des gültigen Reisepasses (Lichtbildseite)<br />
Bei Legitimationsprüfung durch Postident-Verfahren:<br />
Zusendung des vom Investor unterschriebenen Postident-<br />
Formulars durch die Deutsche Post AG.<br />
Sofern durch den Beitritt SDLT ausgelöst wird, wird folgende<br />
zusätzliche Zeichnungsunterlage benötigt:<br />
Vollständig ausgefüllte und unterzeichnete unwiderrufliche<br />
Vollmacht „Power of Attorney“ für WSM.<br />
Wenn eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist<br />
gewünscht ist, erhält der Investor von der Fondsgesellschaft<br />
das vorausgefüllte Formular „Handelsregister-Vollmacht“.<br />
Dieses ist nach Unterschriftsbeglaubigung durch einen<br />
Notar an die Fondsgesellschaft zur Handelsregistereintragung<br />
zurückzusenden.<br />
Unvollständige sowie nicht vollständig oder falsch ausge -<br />
füllte Zeichnungsunterlagen werden in der Bearbeitung<br />
zurückgestellt. Der Zeichnungsschein ist insbesondere auch<br />
140 I Beteiligung
dann nicht vollständig ausgefüllt, wenn der Investor seinen<br />
Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz in der<br />
jeweils gültigen Fassung nicht nachkommt, d. h. wenn die<br />
berufliche Stellung nicht angegeben wurde, wenn die<br />
Angaben zur Mittelherkunft, Branche und politisch exponierter<br />
Person nicht angekreuzt sind, die Angabe zum wirtschaftlich<br />
Berechtigten nicht durch Ankreuzen bejaht wird<br />
oder wenn die Identitätsprüfung durch den Berater / Vermittler<br />
oder die Deutsche Post AG nicht oder nicht korrekt<br />
durchgeführt wurde. Darüber hinaus ist der Zeichnungsschein<br />
nicht vollständig ausgefüllt, wenn die Angaben hinsichtlich<br />
einer bereits zuvor erfolgten Erstzeichnung dieses<br />
Beteiligungsangebotes oder einer Zeichnung dieses Beteiligungsangebotes<br />
durch Personen, die dem Investor nahe<br />
stehen, nicht angekreuzt und ausgefüllt werden. In diesen<br />
Fällen kann die Beteiligungserklärung des Investors vor<br />
Behebung des Hinderungsgrundes nicht angenommen<br />
werden. Die Fonds - gesellschaft wird in diesem Fall den<br />
Berater / Vermittler bzw. den Investor informieren und die<br />
Möglichkeit zur Vervoll ständigung der Unterlagen geben.<br />
Mündliche oder telefonische Beitrittswünsche können nicht<br />
berücksichtigt werden.<br />
Annahme der Beteiligungserklärung<br />
Die Annahme der Beteiligungserklärung des Investors erfolgt<br />
mit Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten.<br />
Damit kommt der Treuhandvertrag<br />
wirksam zustande. Die Zeichnungsbestätigung wird nicht<br />
versandt; der Investor verzichtet insoweit auf den Zugang<br />
der Annahmeerklärung. Er erhält jedoch von der Fondsgesellschaft<br />
im Namen des Treuhandkommanditisten unverzüglich<br />
eine Bestätigung der Annahme seiner Beteiligungserklärung<br />
in Textform (siehe § 1 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandkommanditist tritt der Fondsgesellschaft im<br />
Auftrag des Investors bei und hält die Beteiligung für den<br />
Investor in treuhänderischer Form (wirksames Treuhandverhältnis)<br />
unter folgenden Voraussetzungen:<br />
Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />
bis zum 10. eines Monats bei der <strong>KGAL</strong>,<br />
Schriftliche Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
der Fondsgesellschaft (nur wenn der Investor<br />
oder eine ihm nahe stehende Person bereits eine Kapitaleinlage<br />
an dieser Vermögensanlage gezeichnet hat oder<br />
wenn eine Kapitaleinlage von mehr als GBP 80.000, die<br />
nicht auf volle GBP 5.000 lautet, gezeichnet wird),<br />
Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten,<br />
und<br />
Eingang der vollständigen Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />
Sofern durch den Beitritt SDLT ausgelöst wird, muss folgende<br />
weitere Voraussetzung erfüllt sein:<br />
Eingang der anfallenden SDLT (zur Weiterleitung an die<br />
britischen Finanzbehörden) nebst Steuerberatungsgebühr<br />
zuzüglich britischer Umsatzsteuer auf dem Konto von WSM.<br />
Der Beitritt erfolgt frühestens zum Ablauf des Monats, in<br />
welchem auch die letzte der genannten Voraussetzungen<br />
erfüllt ist (aufschiebende Bedingungen; siehe § 1 Ziffer 2<br />
Treuhandvertrag in Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Frühestmöglicher Beitrittstermin ist der 31.05.2011.<br />
Kapitaleinzahlung<br />
Der Erwerbspreis (Kapitaleinlage) zuzüglich Agio ist in Pfund<br />
Sterling zu leisten. Der Gesamtbetrag ist von den Investoren<br />
grundsätzlich auf das Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen.<br />
Die Investoren, die eine Kapitaleinlage von bis zu<br />
GBP 80.000 gezeichnet haben und deren Beitritt keine SDLT<br />
auslöst (siehe hierzu im Abschnitt „Grunderwerbsteuer<br />
141
nach britischem Recht“ auf Seite 139), haben darüber hinaus<br />
die Möglichkeit ihre Kapitaleinlage zuzüglich Agio im Euro-<br />
Gegenwert durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
von der Fondsgesellschaft einziehen zu lassen.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist kann Ausnahmen zu<br />
den genannten Einzahlungsmöglichkeiten zulassen. Details<br />
sind im Zeichnungsschein geregelt, der dem Investor ausgehändigt<br />
wird. Die Fälligkeit der Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
richtet sich je nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Original-<br />
Zeichnungsunterlagen bei der <strong>KGAL</strong> nach den Angaben im<br />
nachfolgenden Abschnitt.<br />
Sofern durch den Beitritt SDLT ausgelöst wird, ist Folgendes<br />
zu beachten:<br />
Die SDLT ist durch den Investor zu tragen. Der Steuer betrag<br />
ergibt sich aus dem Zeichnungsschein und ist vom Investor<br />
zusammen mit der Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer<br />
Umsatzsteuer auf das Konto von WSM zu überweisen.<br />
WSM wird den Steuerbetrag bei Fälligkeit im Namen und<br />
auf Rechnung des Investors an die zuständigen britischen<br />
Finanzbehörden weiterleiten.<br />
Fälligkeit der Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
Bei Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunter -<br />
lagen bei der <strong>KGAL</strong> bis einschließlich des 10. eines Monats,<br />
erforderlichenfalls schriftlicher Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten und Annahme der Beteiligungserklärung<br />
durch den Treuhandkommanditisten ist die Kapitaleinlage<br />
zuzüglich Agio und gegebenenfalls zuzüglich<br />
SDLT nebst der Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer<br />
Umsatzsteuer für den Fall der Überweisung zum letzten<br />
Bankarbeitstag (in München bzw. London) desselben Monats<br />
zur Zahlung fällig. Bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
ist die Kapitaleinlage zuzüglich Agio spätestens<br />
zum 20. desselben Monats zur Zahlung fällig. Erfolgt<br />
der Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />
nach dem 10. eines Monats, ist die Kapitaleinlage zuzüglich<br />
Agio und gegebenenfalls zuzüglich SDLT nebst der<br />
Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer Umsatzsteuer<br />
zu den entsprechenden Terminen des Folgemonats zur Zahlung<br />
fällig.<br />
Einzugsermächtigungsverfahren (Euro)<br />
Die Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren ist möglich,<br />
wenn der Beitritt des Investors keine SDLT auslöst<br />
(siehe hierzu im Abschnitt „Grunderwerbsteuer nach britischem<br />
Recht“ auf Seite 139). Ist diese Voraussetzung erfüllt,<br />
nimmt der Investor durch Angabe der Euro-Kontoverbindung<br />
in Abschnitt A. des Zeichnungsscheins am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
teil und ermächtigt die Fondsgesellschaft<br />
dadurch widerruflich die Kapitaleinlage zuzüglich des Agios<br />
im Euro-Gegenwert rechtzeitig vor Fälligkeit zu Lasten des in<br />
Abschnitt A. des Zeichnungsscheins genannten Kontos einzuziehen.<br />
Der Investor verpflichtet sich beim Einzugsermächtigungsverfahren,<br />
die Kapitaleinlage zuzüglich Agio spätestens<br />
zwei Bankarbeitstage (in München) vor dem im Absatz<br />
„Fälligkeit der Kapitaleinlage zuzüglich Agio“ genannten<br />
Termin für den Einzug auf seinem im Zeichnungsschein<br />
genannten Konto bereitzustellen. Der Einzug des erforder -<br />
lichen Betrages wird von der Fondsgesellschaft veranlasst.<br />
Der eingezogene Euro-Betrag wird von der Fondsgesellschaft<br />
im Namen und für Rechnung des Investors zu dem zwei<br />
Bankarbeitstage vor dem Tag des Einzugs aktuellen Wechselkurs<br />
in die Fondswährung Pfund Sterling getauscht.<br />
Überweisung (Pfund Sterling)<br />
Bei Nichtteilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren verpflichtet<br />
sich der Investor, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
in Pfund Sterling so rechtzeitig zu überweisen, dass der<br />
Zahlungseingang der Überweisung spätestens zu dem im<br />
Absatz „Fälligkeit der Kapitaleinlage zuzüglich Agio“ genannten<br />
Termin auf dem nachfolgend genannten Konto der<br />
Fondsgesellschaft festgestellt wird:<br />
142 I Beteiligung
Empfänger: Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG<br />
Bank: Bayerische Landesbank, München<br />
IBAN: DE79 7005 0000 0274 2016 90<br />
BIC: BYLADEMM<br />
Verwendungszweck: Beteiligungs-Nr. und Prüfziffer (siehe<br />
Bestätigung der Annahme der Beteiligung), Name, Vorname<br />
Sofern durch den Beitritt SDLT ausgelöst wird, ist Folgendes<br />
zu beachten:<br />
Die SDLT nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer<br />
Umsatzsteuer ist ebenso in Pfund Sterling und so rechtzeitig<br />
zu überweisen, dass der Zahlungseingang der Überweisung<br />
spätestens zu dem im Absatz „Fälligkeit der Kapitaleinlage<br />
zuzüglich Agio“ genannten Termin auf dem nachfolgend<br />
genannten Konto von WSM festgestellt wird:<br />
Empfänger: WSM Partners LLP, Client A /c<br />
Bank: Barclays Bank Plc<br />
IBAN: GB74 BARC 2096 8933 1106 80<br />
BIC: BARCGB22<br />
Verwendungszweck: <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 3,<br />
Name, Vorname<br />
Die Überweisungen in Pfund Sterling sind per Zahlungsauftrag<br />
im Außenwirtschaftsverkehr vorzunehmen. Die hierfür<br />
beim Investor sowie bei der Fondsgesellschaft und bei WSM<br />
anfallenden Kosten sind vom Investor zu tragen. Im Zahlungsauftrag<br />
ist dazu im Feld 71 die Zahl „1“ (alle Gebühren<br />
zu Lasten Auftraggeber) einzutragen.<br />
Im Hinblick auf die Rechtzeitigkeit der Überweisungen sollte<br />
berücksichtigt werden, dass Zahlungsaufträge im Außenwirtschaftsverkehr<br />
mehr Zeit in Anspruch nehmen als Standardüberweisungen.<br />
Sonstige Hinweise zu Zahlungen /<br />
Andere Einzahlungsmöglichkeiten<br />
Sofern Ausnahmen zu den Einzahlungsmöglichkeiten zugelassen<br />
wurden, sind die Regelungen im Zeichnungsschein zu<br />
beachten.<br />
Die Einhaltung der Einzahlungstermine ist von erheblicher<br />
Bedeutung. Eine ganz oder teilweise verspätete Einzahlung<br />
bzw. Nichteinzahlung dieser Beträge (auch bei Lastschrift -<br />
rückgabe) kann zu erheblichen Konsequenzen für den Investor<br />
führen (siehe hierzu das Kapitel „Rechtliche Grundlagen“,<br />
Abschnitt „Zahlungsverpflichtung“, Seite 105).<br />
Hinweise zum Investorenkreis<br />
Einen Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />
nur einzelne natürliche Personen (d. h. keine Ehepaare, keine<br />
BGB-Gesellschaften, keine sonstigen Gesellschaften oder<br />
Gemeinschaften) erwerben. Der Erwerb oder das Halten von<br />
Anteilen als Treuhänder für Dritte ist grundsätzlich nicht<br />
zulässig, soweit nicht anders im Gesellschaftsvertrag geregelt<br />
(siehe hierzu § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag). Ausgenommen<br />
von den vorgenannten Beschränkungen sind die<br />
<strong>KGAL</strong>, der Treuhandkommanditist, der Einzahlungs- und<br />
Platzierungsgarant bzw. von diesem zur Erfüllung der Einzahlungs-<br />
und Platzierungsgarantie benannte Dritte sowie<br />
die vom geschäftsführenden Kommanditisten im Fall des<br />
Ausscheidens eines Gesellschafters benannten Dritten.<br />
Gemäß geldwäscherechtlicher Vorschriften dürfen sogenannte<br />
politisch exponierte Personen (siehe hierzu den<br />
Zeichnungsschein), deren unmittelbare Familienmitglieder<br />
und diesen bekanntermaßen nahe stehende Personen nur<br />
bei verstärkter und kontinuierlicher Kontrolle der Geschäftsbeziehung<br />
sowie unter Einschaltung weiterer Sicherungs-<br />
143
maßnahmen zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte<br />
in den Investorenkreis aufgenommen werden. Der Investor<br />
ist verpflichtet, die für die Abklärung der Frage, ob es<br />
sich bei ihm um eine solche Person handelt, erforder lichen<br />
Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen,<br />
die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben, unverzüglich<br />
anzuzeigen. Sollte die Erfüllung dieser Pflichten gefährdet<br />
sein, muss die Beteiligungserklärung des Investors<br />
im Einzelfall abgelehnt bzw. eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung<br />
beendet werden.<br />
Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Es richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die<br />
Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (Länder<br />
der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen)<br />
sind, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />
und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in<br />
Großbritannien haben. Körperschaften, Gesellschaften und<br />
sonstige Gemeinschaften sind von einer Beteiligung ebenso<br />
ausgeschlossen wie Vermögensmassen (z. B. Stiftungen,<br />
Trusts). Der Beitritt von natürlichen Personen, die Staats -<br />
bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht in<br />
Deutschland wohnhaft sind, ist nur nach gesonderter<br />
Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
möglich.<br />
können folgende weitere Kosten im Zusammenhang mit<br />
dem Erwerb, der Verwaltung und einer etwaigen Veräußerung<br />
der Vermögensanlage entstehen:<br />
Abgaben- und Kostenbelastungen (z. B. Steuern, Gebühren,<br />
Beiträge) der Fondsgesellschaft, die vom Investor zu<br />
tragen sind (siehe hierzu § 11 Gesellschaftsvertrag und im<br />
Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ ab Seite 105).<br />
Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Übertragung<br />
oder Veräußerung der Beteiligung, insbesondere die<br />
Kosten des Verwaltungsaufwandes in Höhe von bis zu<br />
EUR 2.000, die der Fondsgesellschaft von ihrem Verwalter<br />
in Rechnung gestellt werden (siehe hierzu § 7 Ziffer 4<br />
Gesellschaftsvertrag).<br />
Eventuell anfallende Bankgebühren im Zusammenhang<br />
mit der Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio und<br />
mit der Einzahlung einer gegebenenfalls anfallenden SDLT<br />
nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer Umsatzsteuer.<br />
Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Investors in<br />
Form nicht rechtzeitiger Einzahlung der Kapitaleinlage,<br />
des Agios und gegebenenfalls der SDLT nebst Steuerberatungsgebühr<br />
zuzüglich britischer Umsatzsteuer, Berechnung<br />
von Verzugszinsen sowie Schadenersatzansprüche<br />
der Fondsgesellschaft in Höhe von pauschal 15 % der Kapitaleinlage<br />
(siehe hierzu § 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Weitere Kosten im Zusammenhang<br />
mit Erwerb, Verwaltung und<br />
Veräußerung der Vermögensanlage<br />
Neben der Kapitaleinlage zuzüglich Agio in Höhe von 5%<br />
und dem gegebenenfalls anfallenden Grunderwerbsteuer -<br />
betrag nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer<br />
Umsatzsteuer sowie den Kosten für die Beglaubigung der zu<br />
erteilenden Vollmacht zur handelsregisterlichen Eintragung<br />
(siehe hierzu Abschnitt „Handelsregistereintragung bei<br />
unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist“ ab Seite 139)<br />
Die Höhe dieser Kosten ist vom Einzelfall abhängig und<br />
kann daher nicht exakt beziffert werden.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen<br />
durch Handlungen, das Verhalten oder durch einen sonst in<br />
der Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform eines<br />
Investors liegenden Grund zusätzliche Kosten entstehen,<br />
z. B. Kosten für persönliche Rechts- und Steuerberatung,<br />
Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung der Kontrollrechte<br />
des Investors (wie beispielsweise Reisekosten), Kos-<br />
144 I Beteiligung
ten für die Handelsregister-Anmeldung und -Eintragung bei<br />
einer späteren Umwandlung der Beteiligung in eine unmittelbare<br />
Kommanditbeteiligung oder Kosten im Zusammenhang<br />
mit einem eventuellen Ausschluss aus der Fondsgesellschaft.<br />
Diese zusätzlichen Kosten können vom Initiator<br />
nicht abschließend beziffert werden, da sie in der Sphäre<br />
des Investors liegen.<br />
Weitere Kosten sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />
einer etwaigen Veräußerung der Vermögensanlage nicht<br />
verbunden.<br />
Besondere Hinweise aufgrund des<br />
Auslandsbezugs der Beteiligung<br />
Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses<br />
Die Fondsgesellschaft wird jährlich Steuererklärungen in<br />
Großbritannien abgeben, welche neben der Ermittlung der<br />
Summe der Besteuerungsgrundlagen in Großbritannien<br />
auch die Zuweisung der Besteuerungsgrundlagen an die<br />
einzelnen Investoren umfasst (siehe hierzu § 11 Ziffer 1 des<br />
Gesellschaftsvertrages).<br />
Bevollmächtigung zum Sammelantragsverfahren<br />
auf Quellensteuer-Befreiung<br />
Einkünfte einer nicht in Großbritannien ansässigen Person<br />
aus einer britischen Immobilie unterliegen nach nationalem<br />
britischen Recht einer Quellensteuer nach dem sogenannten<br />
„Non-Resident Landlord’s Scheme“. Die Fondsgesellschaft<br />
wird versuchen, bei den britischen Steuerbehörden im Wege<br />
eines jährlichen Sammelantragsverfahrens die Befreiung von<br />
dieser Quellensteuerpflicht zu erreichen (siehe hierzu im<br />
Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ ab Seite 129).<br />
Zur Erhebung der für die britischen Steuerbehörden benötigten<br />
Daten erhält der Investor jährlich von der <strong>KGAL</strong> das<br />
Formular „Selbstauskunft“ zur Beantwortung und Rücksendung.<br />
Jeder Investor muss eine gesonderte Bevollmächtigung<br />
zur Durchführung des Sammelverfahrens erteilen. Da<br />
das Fehlen der Bevollmächtigung eines einzigen Investors<br />
das Sammelverfahren insgesamt unzulässig machen könnte,<br />
ist die entsprechende Bevollmächtigung Bedingung für<br />
den Beitritt des Investors, ebenso wie für den Erwerb der<br />
Beteiligung durch Rechtsgeschäft oder im Wege der Erb -<br />
folge. Eine entsprechende Vollmacht ist im Zeichnungsschein<br />
integriert.<br />
Persönliche Steuererklärung in Großbritannien<br />
Sofern die Besteuerungsgrundlagen des Investors aus der<br />
Fondsgesellschaft zusammen mit allen sonstigen Einkünften<br />
aus Quellen in Großbritannien die Freibetragsgrenze<br />
nicht übersteigen, werden die britischen Steuerbehörden<br />
voraussichtlich keine gesonderte Einkommensteuererklärung<br />
des Investors anfordern.<br />
Sollte der Investor jedoch zur Abgabe einer Einkommen -<br />
steuererklärung in Großbritannien verpflichtet werden, weil<br />
seine Einkünfte in Großbritannien die Freibetragsgrenze<br />
(siehe Tabelle im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ Seite 130)<br />
übersteigen oder weil die britischen Steuerbehörden eine<br />
Steuererklärung anfordern, hat die <strong>KGAL</strong> mit der Steuerberatungsgesellschaft<br />
WSM Partners LLP, London, welche auf Immobilien<br />
spezialisiert ist und bereits mehrere geschlossene<br />
deutsche Immobilienfonds vertreten hat, einen Rahmenvertrag<br />
abgeschlossen (siehe hierzu das Kapitel „Steuerliche<br />
Grundlagen“, Seite 131). Die Einkommensteuererklärung in<br />
Großbritannien ist grundsätzlich bis zum 31. Januar des<br />
Folgejahres einzureichen.<br />
Grunderwerbsteuer in Großbritannien (SDLT)<br />
Der Beitritt der Investoren zur Fondsgesellschaft kann als<br />
Übertragung von Anteilen an eine Personengesellschaft,<br />
145
welche eine britische Immobilie hält, grundsätzlich SDLT<br />
auslösen. Näheres hierzu, insbesondere zu den Freibeträgen<br />
ist im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ im Abschnitt<br />
„Grunderwerbsteuer / Stamp Duty Land Tax“ ab Seite 133<br />
beschrieben.<br />
Ausführliche Informationen zur steuerlichen Behandlung<br />
finden sich im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ ab Seite 126.<br />
Übertragung und Zweitmarkt<br />
Die Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich mit Wirkung zum<br />
folgenden 01.01. eines Kalenderjahres und mit vorheriger<br />
schriftlicher Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
im Wege der Abtretung ganz oder teilweise übertragbar,<br />
sofern dadurch nicht Gesellschaftsanteile von unter<br />
GBP 10.000 oder nicht auf volle GBP 1.000 lautende Anteile<br />
entstehen (siehe hierzu das Kapitel „Rechtliche Grundlagen“,<br />
Abschnitt „Recht zur Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen“<br />
ab Seite 108). Es existiert jedoch kein<br />
geregelter Markt für den Handel solcher Beteiligungen an<br />
geschlossenen Fonds. Daher kann sich die Ermittlung des<br />
Marktwertes einer Beteiligung sowie ein vorzeitiger Verkauf<br />
schwierig gestalten oder auch nicht möglich sein. Dadurch<br />
ist die freie Handelbarkeit der Vermögensanlage eingeschränkt<br />
(siehe hierzu auch im Kapitel „Risikohinweise“ den<br />
Abschnitt „Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung“ auf<br />
Seite 25).<br />
Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG betreibt<br />
die Internetplattform www.zweitmarkt.de und kann beauftragt<br />
werden, Käufer bzw. Verkäufer für geschlossene Fondsanteile<br />
zu suchen. Diese Internetplattform ist keine Börse im<br />
klassischen Sinne. Die Makler der Fondsbörse Deutschland<br />
Beteiligungsmakler AG vergleichen die Gebote von Kauf- und<br />
Verkaufsinteressenten, um einen Preis zu ermitteln. Sollte<br />
eine Vermittlung erfolgreich sein, erfolgt die Übertragung<br />
des Anteils durch Abschluss eines individuell gestalteten Vertrages<br />
zwischen Veräußerer und Erwerber.<br />
Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG ist mit<br />
dem Standard- und dem Premiumsegment in zwei Segmente<br />
aufgeteilt. Einige der von der <strong>KGAL</strong> aufgelegten Fonds<br />
sind bereits in eines dieser beiden Segmente aufgenommen.<br />
Eine Aufnahme des Fonds in die Internetplattform der<br />
Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG kann einen<br />
Verkauf von Fondsanteilen erleichtern, ohne jedoch eine<br />
laufende Veräußerbarkeit wie etwa bei Wertpapierbörsen zu<br />
ermöglichen. Insbesondere ist zunächst keine Aufnahme in<br />
das Premiumsegment vorgesehen und damit besteht auch<br />
keine Garantie für den Verkauf eines Anteils eines veräußerungswilligen<br />
Investors zu einem bestimmten Mindestkaufpreis.<br />
In den letzten Jahren haben sich jedoch verschiedene Möglichkeiten<br />
herausgebildet, Käufer für einen Anteil an einem<br />
geschlossenen Fonds zu finden. Diese Möglichkeiten werden<br />
als Zweitmarkt bezeichnet. Neben Zweitmarktfonds,<br />
institutionellen Zweitmarktkäufern und initiatoreigenen<br />
Lösungen hat sich die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler<br />
AG, Hamburg, auf dem Zweitmarkt etabliert.<br />
146 I Beteiligung
City of London, Gebäude der Bank of <strong>England</strong><br />
Foto: Neil Waving
Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />
In diesem Kapitel finden sich Angaben zu wesentlichen Vertragspartnern<br />
der Fondsgesellschaft, soweit diese nicht bereits<br />
in den vorangegangenen Kapiteln enthalten sind.<br />
Des Weiteren enthält dieses Kapitel Angaben zu Verflechtungen.<br />
Initiator<br />
Firma, Sitz<br />
<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG, Grünwald<br />
Anschrift<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform<br />
Kommanditgesellschaft<br />
Handelsregister<br />
HRA 61588, Amtsgericht München<br />
Tag der Gründung / Tag der Eintragung 30.04.1968 / 27.08.1968<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand der Gesellschaft ist das Auflegen, Initiieren, Vertreiben und Verwalten<br />
von geschlossenen Fonds einschließlich Spezialfonds, das Strukturierungsgeschäft<br />
und das Leasinggeschäft mit Vermögensgegenständen aller Art sowie<br />
– für das Fonds-, Strukturierungs- und Leasinggeschäft – der Erwerb (unter Einschluss<br />
von Bau, Errichtung, Erstellung und Entwicklung), die Verwaltung, Nutzung<br />
und Verwertung von Immobilien und der Erwerb (unter Einschluss von<br />
Erstellung und Entwicklung), die Verwaltung, Nutzung, Verwertung und Vermittlung<br />
von Vermögensgegenständen bzw. Rechten sonstiger Art, sowie alle<br />
sonstigen Tätigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, insbesondere Verwaltungstätigkeiten<br />
für Fonds- und Projektgesellschaften im Rahmen der vorstehenden<br />
Tätigkeiten; die Immobilien-Projektentwicklung ist nicht Gegenstand<br />
der Gesellschaft. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Vermittlung von<br />
Immobilien, Darlehen und Kapitalanlagen nach §34c der Gewerbeordnung.<br />
Zur Förderung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft – insbesondere<br />
durch Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland –<br />
alle Geschäfte betreiben, die hierfür erforderlich oder zweckmäßig erscheinen,<br />
jedoch selbst keine Bankgeschäfte, für die nach dem Kreditwesengesetz eine<br />
Erlaubnis erforderlich ist.<br />
Gesellschaftskapital EUR 20.451.675,25<br />
Persönlich haftender und Firma, Sitz <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-GmbH, Grünwald<br />
geschäftsführender Gesellschafter Stammkapital EUR 2.045.167,50<br />
Geschäftsführer Carsten Eckert (Vorsitzender der Geschäftsführung),<br />
Steffen Kurt Holderer, Gert Waltenbauer, Dieter Weiß,<br />
Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15,<br />
82031 Grünwald.<br />
148 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen
Kommanditisten<br />
Weitere Funktionen<br />
Commerzbank AG, Frankfurt am Main<br />
Bayerische Landesbank, München (Darlehensgeber für die Zwischenfinanzierung<br />
und Co-Arranger der Langfristfinanzierung)<br />
HASPA Finanzholding, Hamburg (deren Tochtergesellschaft Hamburger Sparkasse<br />
AG ist Darlehensgeber für die Zwischenfinanzierung)<br />
Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, Köln<br />
Anbieter, Einzahlungs- und Platzierungsgarant, Konzeptionär, Fondsverwalter,<br />
Fremdkapitalvermittler und gegebenenfalls Darlehensgeber für die Zwischen -<br />
finanzierung<br />
Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong><br />
zum 31.12.2009<br />
Die vorliegende Leistungsbilanz belegt die Zuverlässigkeit<br />
und Seriosität der <strong>KGAL</strong>, die seit mehr als zehn Jahren zu<br />
den Top Five der Anbieter geschlossener Fonds in Deutschland<br />
zählt. Zunehmende Platzierungen über institutionelle<br />
Vertriebspartner und bankenunabhängige Finanzdienstleister<br />
unterstreichen zudem ihre Marktstellung.<br />
Das Fondsportfolio nach Assetbereichen 1)<br />
Infrastruktur<br />
6<br />
Private Equity<br />
9<br />
Sonstige 2)<br />
24<br />
Flugzeuge<br />
53<br />
Anspruch der <strong>KGAL</strong> ist es, den gesamten Lebenszyklus eines<br />
Fonds mit hoher Qualität zu begleiten, angefangen bei der<br />
Konzeption der Beteiligungsangebote und fortgesetzt durch<br />
professionelles Asset Management bis hin zur Beendigung<br />
der Engagements.<br />
Schiffe<br />
10<br />
Immobilien<br />
25<br />
1) Zum 31.12.2009.<br />
2) Mobilien (7), Medien (15), Lebensversicherung (1) und Wald (1).<br />
Gemäß der testierten Leistungsbilanz per 31.12.2009 wurden<br />
insgesamt 127 Publikumsfonds initiiert. Die Verteilung<br />
auf die einzelnen Assetbereiche ist nachfolgender Grafik zu<br />
entnehmen:<br />
149
Zur Performancemessung wurden insgesamt 110 Fonds<br />
herangezogen. 17 operative Fonds konnten für das Jahr<br />
2009 nicht einbezogen werden, da bei diesen entweder der<br />
Prognosezeitraum erst nach dem Berichtsjahr 2009 begonnen<br />
hat oder kein Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der Prognose<br />
möglich ist, weil die jeweiligen <strong>Prospekt</strong>e keine oder keine<br />
vergleichsfähige Prognoserechnung enthalten.<br />
Den wesentlichen Performance-Indikator stellt die Größe<br />
„kumulierte Ausschüttungen / Entnahmen“ dar. Von den<br />
110 bewerteten Fonds (Vorjahr 105) lagen die kumulierten<br />
Ausschüttungen / Entnahmen bei 96 Fonds (Vorjahr 94) im<br />
Rahmen der Prognose oder höher. Dies entspricht einer<br />
Prognosesicherheit von 87 %. Hierbei lagen elf Fonds höher,<br />
85 Fonds gemäß und 14 Fonds niedriger als die Prognose.<br />
Für diese Fonds wurden bisher kumulierte Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen in Höhe von EUR 1.847 Mio. (Vorjahr<br />
EUR 1.685 Mio.) vorgenommen.<br />
Performance-Indikator kumulierte Ausschüttungen/Entnahmen 1)<br />
Anzahl<br />
110<br />
100<br />
75<br />
50<br />
25<br />
0<br />
105<br />
9<br />
85<br />
11<br />
110<br />
11<br />
85<br />
14<br />
2008 2009<br />
110<br />
105<br />
94<br />
96<br />
2008 2009<br />
110<br />
105<br />
14<br />
11<br />
2008 2009<br />
Erläuterungen zur Grafik<br />
Aus der Performance der Fonds in der Vergangenheit kann nicht auf zukünftige<br />
Entwicklungen geschlossen werden.<br />
Die in der Leistungsbilanz enthaltenen Leasingfonds (73) haben durch ihre Vertragsgestaltung<br />
in der Regel eine hohe Prognosesicherheit und sind nicht mit dem<br />
vorliegenden Beteiligungsangebot vergleichbar.<br />
Die Bayerische Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung von<br />
Medienfonds überraschend nachträglich geändert. Die Investoren von 13 Medienfonds<br />
der <strong>KGAL</strong> müssen mit teilweise erheblichen Steuernachzahlungen rechnen. Zur Wahrung<br />
der Interessen dieser Investoren wurden Rechtsmittel eingelegt.<br />
Es wird eine prognosegemäße kumulierte Ausschüttung/Entnahme angenommen,<br />
sofern der Wert in einem Korridor von +/- 5% bleibt. Weichen die Ist-Werte um<br />
mehr als +/- 5% ab, werden sie entsprechend mit höher bzw. niedriger als Prognose<br />
gewertet.<br />
Höher als die Prognose (2009) lagen: sechs operative Immobilienfonds, zwei operative<br />
Schiffsfonds und drei operative Infrastrukturfonds.<br />
Niedriger als die Prognose (2009) lagen: ein operativer Flugzeugfonds, vier operative<br />
Immobilienfonds, fünf operative Schiffsfonds, drei operative Medienfonds und<br />
ein Medien-Leasingfonds.<br />
1) Zum 31.12. des jeweiligen Jahres.<br />
höher als Prognose<br />
gemäß Prognose<br />
gemäß/höher<br />
als Prognose<br />
niedriger<br />
als Prognose<br />
niedriger als Prognose<br />
150 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen
Nachfolgende Kennzahlen geben einen weiteren Einblick in<br />
die finanzielle Situation der bewerteten 110 Fonds und<br />
untermauern die bei den Ausschüttungen / Entnahmen dargestellte<br />
Prognosesicherheit von 87 %.<br />
Die Kennzahlen der Prognosesicherheit 1)<br />
Nettobetriebsergebnis<br />
Das kumulierte Nettobetriebsergebnis – kumulierter Einnahmenüberschuss<br />
vor Tilgungen und Ausschüttungen /<br />
Entnahmen – beläuft sich über alle 110 Fonds auf EUR 3.447<br />
Mio. Damit wird eine Prognosesicherheit von 92 % erzielt<br />
(kumulierter Prognosewert: EUR 3.761 Mio.).<br />
in %<br />
110<br />
100<br />
87 %<br />
100 %<br />
92 %<br />
100 %<br />
Liquiditätsreserve<br />
Der Stand der Liquiditätsreserve zum 31.12.2009 über alle<br />
operativen Fonds (bei Leasingfonds wird strukturbedingt kei-<br />
75<br />
ne Liquiditätsreserve gebildet) entspricht mit EUR 31 Mio.<br />
dem prognostizierten Wert. Damit wird auch hier ein Wert<br />
50<br />
von 100 % erreicht.<br />
25<br />
0<br />
kumulierte Ausschüttungen/Entnahmen kumuliertes Nettobetriebsergebnis<br />
kumulierte Tilgungen<br />
Stand Liquiditätsreserve<br />
1) Werte im Verhältnis Ist-zu-Prognose zum 31.12.2009.<br />
Tilgungen<br />
Die kumulierten Tilgungen aufgenommener Finanzierungen<br />
belaufen sich Ende 2009 auf insgesamt EUR 1.554 Mio.<br />
Bezogen auf den kumulierten Prognosewert von EUR 1.552<br />
Mio. entspricht dies 100 %.<br />
Weitere Informationen zur <strong>KGAL</strong> und zu den einzelnen Beteiligungsangeboten<br />
können der ausführlichen und geprüften<br />
Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> entnommen werden. Ein Auszug<br />
aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2009 hinsichtlich<br />
der bis dahin aufgelegten Immobilienfonds ist ab Seite 152<br />
abgedruckt. Die vollständige Leistungsbilanz kann unter der<br />
Telefonnummer 089 64143-427 bestellt oder im Internet<br />
unter www.kgal.de abgerufen werden.<br />
Wesentliche Entwicklungen nach Stichtag der<br />
Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> (31.12.2009)<br />
Nach dem Stichtag der Leistungsbilanz wurde der zweite<br />
Großbritannien-Immobilienfonds mit einer Büroimmobilie<br />
in London („30 Park Street“) erfolgreich platziert.<br />
Derzeit befinden sich der siebte Österreich-Immobilienfonds<br />
mit einer Immobilie in Wien („Laxenburger Strasse 2“) sowie<br />
der erste Frankreich-Immobilienfonds mit einer Immobilie<br />
nahe Paris („Investieren in der Metropolregion Paris“) in Platzierung.<br />
151
Auszug aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2009<br />
hinsichtlich bislang aufgelegter Immobilien-Leasingfonds<br />
Allgemeine Angaben zum Fonds<br />
Investition/Finanzierung<br />
Fonds-<br />
Nr.<br />
Fondsgesellschaft<br />
Fondsobjekt(e)<br />
Anzahl Leasing nehmer/ Initiator<br />
Immobilien<br />
Mieter<br />
Platzierungsjahr(e)<br />
Prognosezeitraum<br />
bis<br />
Anzahl der<br />
Investoren<br />
Eigenkapital<br />
(ohne Agio)<br />
Jahr der Investitionsvolumen<br />
Auflösung<br />
Fremddarlehen<br />
- KALMUS KG Bankgebäude<br />
Erfurt<br />
1 Commerzbank ALCAS/<br />
Commerzbank<br />
12 Landesfunk haus Funkhaus 1 NDR ALCAS/<br />
Meck len burg-<br />
DFH<br />
Vor pommern KG<br />
- MERKUR KG City Carré 1 Commerzbank <strong>KGAL</strong>/<br />
Berlin<br />
Commerzbank<br />
35 LIPA KG i.L. AOK Geschäfts<br />
87 AOK Thüringen ALCAS/<br />
stellen<br />
DFH<br />
- PELIT KG i.L. Verwaltungsgebäude<br />
11 AOK Sachsen <strong>KGAL</strong>/<br />
Commerzbank<br />
(Bar-)<br />
Einlage<br />
Anteilsfinanzierung<br />
1994 2014 251 - 24.653,7 14.137,2 - 10.516,5<br />
1995 2017 271 - 56.784,1 24.673,3 16.230,1 15.880,7<br />
1993 2016 1.755 - 259.727,1 127.567,3 - 132.159,8<br />
1997 2008 973 2008 178.751,4 42.948,5 28.632,3 107.170,5<br />
1996 2007 47 2007 43.827,2 16.062,7 8.274,7 19.489,7<br />
- SAVIO KG i.L. Verwaltungszentrum<br />
Leipzig<br />
1 Commerzbank ALCAS/<br />
Commerzbank<br />
1996 2007 754 2007 87.297,5 37.133,1 14.430,7 35.733,7<br />
Die Beträge wurden in TEUR (Fondswährung jeweils EUR) angegeben. Prozentangaben beziehen sich (mit Ausnahme der Abweichungen)<br />
auf die (Bar-)Einlage.<br />
Leasingfonds haben durch ihre Vertragsgestaltung stets eine hohe Prognosesicherheit. Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />
handelt es sich jedoch um einen operativen Fonds, der nicht direkt mit den abgebildeten Leasingfonds vergleichbar ist.<br />
152 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen
Vermietung/Bewirtschaftung<br />
Informationen zu den Darlehen<br />
(Bar-)Ausschüttung<br />
kumuliert<br />
Abweichung<br />
(Bar-)Ausschüttung<br />
2009<br />
Steuerli ches<br />
Er geb nis<br />
2009<br />
Steuerliches<br />
Ergeb nis<br />
kumuliert<br />
Abweichung<br />
kräftig ver-<br />
Bestandsanlagt<br />
bis 1)<br />
Fremddarlehen<br />
Restvaluta<br />
Fremddarlehen<br />
Tilgung kumuliert<br />
Abweichung<br />
Fremddarlehen<br />
Tilgung 2009<br />
Anteils finanzierung<br />
Restvaluta<br />
Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />
81,1% 81,1% 0,0% 5,8% 5,8% 4,6% 4,4% 50,3% 50,8% 0,9% 2008 9.448,7 9.448,7 1.067,8 1.067,8 0,0% 37,4 37,4 - -<br />
22,6% 23,2% 2,8% 2,3% 2,5% 7,9% 8,0% -123,1% -126,5% -2,8% 2004 7.638,6 7.638,6 8.242,2 8.242,2 0,0% 835,0 835,0 16.230,1 5) 15.601,1 5)<br />
72,2% 72,2% 0,0% 5,7% 5,7% 5,6% 6,8% 60,8% 63,2% 4,0% 2004 115.489,6 116.412,7 4) 16.670,2 15.747,1 -5,5% 1.355,5 1.470,6 - -<br />
106,1% 98,0% 2) -7,7% 3) - - 0,0% 0,0% -5,2% 3,2% 162,3% 2004 - - 107.170,5 107.170,5 0,0% - - - -<br />
102,7% 102,5% -0,2% - - 0,0% 0,0% 2,1% 4,0% 93,4% 2004 0,0 0,0 19.489,7 19.489,7 0,0% - - 0,0 0,0<br />
102,0% 97,1% 2) -4,7% - - 0,0% 0,0% 2,5% -8,1% -427,5% 2007 0,0 0,0 35.733,7 35.733,7 0,0% - - 0,0 0,0<br />
höher als Prognose (> +5%) 0<br />
gemäß Prognose 6<br />
niedriger als Prognose (> –5%) 0<br />
1)<br />
bzw. Betriebsprüfung erfolgt.<br />
2)<br />
Die Barausschüttung kumuliert fällt wegen eines Gewerbesteuereinbehaltes geringer aus.<br />
3)<br />
Keine dem Initiator zuzurechnende Performance-Abweichung (siehe Fußnote 2).<br />
4)<br />
Neuaufnahme eines Darlehens im Jahr 1999 wegen Baukostenerhöhung in Höhe von EUR 1,8 Mio.<br />
5)<br />
Die Abweichung in der Anteilsfinanzierung resultiert aus vorzeitig zurückgeführten Darlehen. Die betroffenen Investoren erhalten die für<br />
die Anteilsfinanzierung angefallenen Zinsen als zusätzliche freie Entnahme ausgeschüttet.<br />
Gegebenenfalls aktualisierte Prognosewerte (Soll) aufgrund der Einführung der gewerblichen Mindestbesteuerung (§10a GewStG);<br />
die Investoren der jeweiligen Fonds wurden über die Steueränderung informiert.<br />
153
Auszug aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2009<br />
hinsichtlich bislang aufgelegter operativer Immobilienfonds<br />
Allgemeine Angaben zum Fonds<br />
Beteiligungs- Fondsgesellschaft Fondsobjekt(e)/ Anzahl der Initiator<br />
angebot Vermietungsstand Immobilien /<br />
Objekte<br />
National<br />
23 MELETA Grundstücks- Büro- und Verwaltungsgebäude in Mainz (100 %) 1 ALCAS/<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Commerzbank<br />
34 LOVOR Grundstücks- Büroimmobilie, bestehend aus 6 Gebäudeteilen 1 ALCAS/DFH<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i. L. in Berlin (Objektverkauf zum 02.04.2008)<br />
– aufgelöst –<br />
111 LATIR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft Büroimmobilie in München 1 ALCAS<br />
mbH & Co. KG i. L. (Objektverkauf mit Wirkung zum 04.01.2007)<br />
– aufgelöst –<br />
164 KALA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG 6 Büro- und 1 Büro-/ Einzelhandelsimmobilie in Bremen<br />
(93 %), Essen (94 %), Leipzig (81 %), Stuttgart (100 %) 7 ALCAS<br />
173 LUMBAR Verwaltungsgesellschaft Darlehen zur Finanzierung der Allianz Arena 1 ALCAS<br />
mbH & Co. KG i. L.<br />
– aufgelöst –<br />
International<br />
127 JELISA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilie in Wien (100 %) 1 ALCAS<br />
145 KARA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilie in Wien (100 %) 1 ALCAS<br />
147 JEMEZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilien in Toronto 2 ALCAS<br />
– aufgelöst – (Objektverkäufe im November 2007)<br />
156 KAMAU Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilie in Chicago (92 %) 1 ALCAS<br />
159 KETA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilien in Wien / Kölblgasse 8-10 (100 %), 2 ALCAS<br />
Hainburger Straße 33 (88 %)<br />
163 JAGAT Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilien in Toronto / Edmonton (Objektverkäufe 2 ALCAS<br />
– aufgelöst – im Dezember 2006)<br />
<strong>PropertyClass</strong> MALDEN Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilien in Wien (100%) 2) 2 <strong>KGAL</strong><br />
Österreich 4<br />
<strong>PropertyClass</strong> KELASI Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilie in Wien (100 %) 1 <strong>KGAL</strong><br />
Österreich 5<br />
<strong>PropertyClass</strong> European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG Real Estate Private Equity Zielfonds 6 <strong>KGAL</strong><br />
Value Added 1<br />
<strong>PropertyClass</strong> KALAK Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilie in Wien (100 %) 1 <strong>KGAL</strong><br />
Österreich 6<br />
<strong>PropertyClass</strong> Asian Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG Real Estate Private Equity Zielfonds 2 <strong>KGAL</strong><br />
Asia Plus<br />
<strong>PropertyClass</strong> Property Class Portfolio 3 GmbH&Co. KG Real Estate Private Equity Zielfonds 3 <strong>KGAL</strong><br />
Portfolio 3<br />
<strong>PropertyClass</strong> Property Class <strong>England</strong> 1 GmbH & Co. KG Büroimmobilie in London (100 %) 1 <strong>KGAL</strong><br />
<strong>England</strong> 1<br />
<strong>PropertyClass</strong> Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG Büroimmobilie in London (100 %) 1 <strong>KGAL</strong><br />
<strong>England</strong> 2<br />
Bei allen Zahlenangaben sind Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen möglich, die Prozentabweichungen wurden auf Basis der<br />
exakten Werte berechnet. Die Beträge sind in der angegebenen Fondswährung in Tausend angegeben. Das Agio ist in % des Eigenkapitals angegeben.<br />
1) Bei Fonds mit Agio beinhaltet das angegebene Investitionsvolumen jeweils das Agio als Teil der Eigenkapitalvermittlung.<br />
2) Eine dieser Büroimmobilien, der Business Park "Town Town", besteht aus zehn Gebäuden.<br />
3) Das Beteiligungsangebot wurde bis Juni 2010 erfolgreich vollständig platziert. Im Fremddarlehen ist zum 31.12.2009<br />
die Eigenkapitalzwischenfinanzierung enthalten, die im Mai 2010 vollständig zurückgeführt wurde.<br />
154 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen
Investition / Finanzierung<br />
Platzierungs- Fonds- Investitionsvolumen 1) Eigenkapital (ohne Agio) Agio Fremddarlehen<br />
jahr(e) währung (Bar-)Einlage Anteilsfinanzierung<br />
Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />
1997 EUR 64.266,7 64.266,7 27.354,1 27.354,1 – – – 36.912,6 36.912,6<br />
1998 EUR 112.682,7 112.682,7 44.850,5 44.850,5 16.504,5 16.504,5 – 49.582,3 49.582,3<br />
2000 / 2001 EUR 53.022,3 53.334,1 23.422,6 23.422,6 – – 5% 27.055,4 27.055,4<br />
2005 EUR 140.718,3 141.014,2 66.300,0 66.300,0 – – 5% 69.400,0 69.400,0<br />
2005 EUR 81.349,9 81.182,2 76.550,5 76.550,5 – – 5% – –<br />
2001 / 2002 EUR 62.089,7 62.296,6 34.780,5 34.780,5 – – 5% 25.435,5 25.435,5<br />
2003 EUR 91.808,3 91.981,4 42.950,5 42.950,5 – – 5% 46.300,0 46.300,0<br />
2003 / 2004 CAD 101.218,9 101.242,3 44.300,0 44.300,0 – – 5% 53.500,0 53.500,0<br />
2004 USD 64.459,2 64.507,7 28.000,0 28.000,0 – – 5% 34.550,6 34.550,6<br />
2004 / 2005 EUR 58.271,1 58.399,8 27.565,5 27.565,5 – – 5% 29.312,0 29.312,0<br />
2005 / 2006 CAD 109.090,4 109.090,4 45.800,0 45.800,0 – – 5% 59.810,0 59.810,0<br />
2006 / 2007 EUR 126.148,7 124.595,6 57.700,5 57.700,5 – – 5% 65.117,3 64.349,0<br />
2007 / 2008 EUR 59.192,1 59.210,7 27.100,5 27.100,5 – – 5% 30.500,0 30.500,0<br />
2007 / 2008 EUR 37.800 – 232.335,7 36.000 – 221.190,0 – – 5% – –<br />
262.500 – 250.000 –<br />
2008 EUR 42.965,4 42.929,3 19.320,5 19.331,5 – – 5% 22.600,0 22.600,0<br />
2008 – 2011 EUR 47.250,0 13.350,8 45.000,0 12.715,0 – – 5% – –<br />
2008 / 2009 EUR 46.200 – 19.029,2 44.000 – 18.123,0 – – 5% – –<br />
315.000 – 300.000 –<br />
2009 GBP 25.988,0 25.992,2 24.750,5 24.754,5 – – 5% – –<br />
2009 / 2010 GBP 37.276,0 34.397,8 35.501,0 13.538 3) – – 5% – 26.024,4 3)<br />
155
Fonds<br />
Vermietung / Bewirtschaftung<br />
Beteiligungs- Fonds- (Bar-)Ausschüttung/ Abwei- (Bar-)Ausschüttung/ Abwei- Steuerliches Ergebnis kumuliert in % Abweiangebot<br />
gesellschaft Entnahme kumuliert chung des Eigenkapitals chung des Eigenkapitals bzw. der Bareinlage chung<br />
2009 in Deutschland Abwei- im Ausland<br />
Soll Ist Soll Ist Soll Ist chung Soll Ist<br />
National<br />
23 MELETA Grundstücks- 58,8% 63,2% 7,5% 5,7% 5,8% 0,1% - 0,4% 13,3% > 100% – – –<br />
Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
34 LOVOR Grundstücks- 125,3 % 12,7% - 89,9% – – – 25,3%- 128,1% > - 100% – – –<br />
Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG i. L.<br />
– aufgelöst –<br />
111 LATIR Grundstücks- 153,7% 113,8% - 26,0% – – – – 9,4% – – – –<br />
Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG i. L.<br />
– aufgelöst –<br />
164 KALA Grundstücksge- 27,0% 27,0% 0,0% 6,4% 6,4% 0,0% 8,9% 13,5% 52,9% – – –<br />
sellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
173 LUMBAR Verwaltungs- 77,7% 123,9% 2,6% 8,3% 52,6% > 100% 26,4% 23,7% - 10,3% – – –<br />
gesellschaft<br />
mbH & Co. KG i. L.<br />
– aufgelöst –<br />
International<br />
127 JELISA Grundstücksge- 52,0% 39,5% - 24,1% 6,5% 5,3% - 19,2% 26,4% 16,7% - 37,0% – – –<br />
sellschaft mbH & Co. KG<br />
145 KARA Grundstücksge- 36,0% 37,9% 5,1% 6,0% 6,5% 8,3% 18,9% 20,1% 6,3% – – –<br />
sellschaft mbH & Co. KG<br />
147 JEMEZ Grundstücksge- 151,4% 185,3% 22,3% – – – – 3,9% – – 59,5% –<br />
sellschaft mbH & Co. KG<br />
– aufgelöst –<br />
156 KAMAU Grundstücksge- 38,0% 19,5% - 48,8% 7,8% 4,0% - 48,4% 0,1% 1,1% > 100% 32,7% 16,0% - 50,9%<br />
sellschaft mbH & Co. KG<br />
159 KETA Grundstücksge- 28,7% 29,2% 1,7% 6,0% 6,0% 0,0% 15,6% 15,8% 1,2% – – –<br />
sellschaft mbH & Co. KG<br />
163 JAGAT Grundstücksge- 108,3% 125,0% 15,4% – – – – 3,0% – – 20,6% –<br />
sellschaft mbH & Co. KG<br />
– aufgelöst –<br />
156 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen
Informationen<br />
zu den Darlehen<br />
Stand Abwei- Fremddarlehen Sonstige Bemerkungen<br />
Liquiditätsreserve chung Restvaluta<br />
Soll Ist Soll Ist<br />
1.690,3 1.834,4 8,5% 34.484,1 34.484,0<br />
0,0 0,0 0,0% 0,0 0,0<br />
In den Investitionskosten sind keine Mietüberschüsse enthalten. Vor dem Hintergrund eines nur einmaligen Anfalls der Grunderwerbsteuer<br />
wurde ein geringeres Fremddarlehen benötigt als ursprünglich prognostiziert. Aufgrund dessen wurde als Soll-<br />
Fremddarlehen – abweichend zum <strong>Prospekt</strong> – der ursprünglich mit der Bank vereinbarte Darlehensbetrag angegeben, um den<br />
Tilgungsverlauf (Soll-/Ist) vergleichen zu können. Die Soll-Investitionskosten stellen sich dadurch ebenfalls geringer dar als im<br />
<strong>Prospekt</strong>. Insgesamt konnte im Geschäftsjahr 2009 ein höherer Einnahmenüberschuss als geplant erreicht werden. Die kumulierten<br />
Ausschüttungen/Entnahmen sind höher als prognostiziert. Dies hängt mit der Sonderausschüttung aus dem Jahr 1999<br />
zusammen, die aufgrund eines nur einmaligen Anfalls von Grunderwerbsteuer vorgenommen werden konnte. Die Liquiditäts -<br />
reserve erhöhte sich im Jahr 2009 leicht durch die Zinseinnahmen aus der Anlage laufender Liquidität.<br />
Die Abweichungen bei den Ausschüttungen/Entnahmen sowie bei dem steuerlichen Ergebnis resultieren aus dem Verkauf der<br />
Immobilie am 02.04.2008. Fremddarlehen und Anteilsfinanzierung sind vollständig zurückgeführt.<br />
0,0 0,0 0,0% 0,0 0,0<br />
1.635,3 1.142,4 - 30,1% 66.560,0 66.560,0<br />
557,1 179,1 - 67,9% – –<br />
Durch den vorzeitigen Verkauf des Objektes zum 04.01.2007 ist die Endausschüttung im Januar 2007 (Einbehalt von 5 %<br />
für Nebenkostenabrechnung, etc.) und die restlichen 5 % im Dezember 2007 erfolgt. Die Darstellung der Soll-Ausschüttung<br />
basiert auf den kumulierten prognostizierten Soll-Werten bis zum Laufzeitende, abgezinst mit der prognostizierten IRR-Rendite<br />
i. H.v. 7,2 %.<br />
Eine Endabrechnung der Kaufpreise ist weiterhin noch nicht komplett abgeschlossen und das Investitionsvolumen daher noch<br />
vorläufig. In 2009 hat die KALA KG die Restkaufpreise für die Anteile an den Objektgesellschaften an die jeweiligen Investor<br />
GmbHs gezahlt. Hierfür fielen EUR 1,2 Mio. inklusive Zinsen an. Aufgrund der Leerstände in Essen und Leipzig waren die Miet -<br />
einnahmen in 2009 geringer als prognostiziert. Die Fondsgesellschaft erwirtschaftete durch Geldanlagen im Jahr 2009 aufgrund<br />
der extrem niedrigen Zinsen einen in den sonstigen Einnahmen ausgewiesenen deutlich niedrigeren Zinsertrag als prognostiziert.<br />
Die sonstigen Ausgaben der Fondsgesellschaft waren aufgrund der umfangreichen Umbaumaßnahmen für<br />
Neuvermietungen in Essen und Bremen sowie für die Kühlungsinstallation in Leipzig erheblich höher als prognostiziert. Die<br />
Liquiditätsreserve ist aus den vorgenannten Gründen um ca. EUR 2,5 Mio. abgeschmolzen. Das steuerliche Ergebnis 2009 weicht<br />
aufgrund des geringen Einnahmenüberschusses ebenfalls deutlich von der Prognose für 2009 ab.<br />
Mit Gesellschafterbeschluss vom 01.10.2009 wurde die vorzeitige Abwicklung und Auflösung der Gesellschaft zum 31.12.2009<br />
beschlossen, da die Darlehen zur Finanzierung der Allianz- Arena komplett zurückgeführt sind. Die Ist-Ausschüttung für das Jahr<br />
2009 enthält neben den regulären Ausschüttungen die Zusatzvergütung für den Zeitraum vom 01.07.2008 bis 30.06.2009, die<br />
anteilige Rückzahlung des Kommanditkapitals sowie des Nebenkostendar lehens und eine zusätzliche Schlussausschüttung aus<br />
der Liquiditätsreserve. Im kumulierten Soll-Wert der Ausschüttungen/Entnahmen sind die Sondertilgungen, abgezinst mit dem<br />
Darlehenszinssatz von 6,75 %, enthalten. Das steuerliche Ergebnis fällt wegen der niedrigeren Zinseinnahmen aus der vorzeitigen<br />
Rückführung des Darlehens und der damit verbundenen Vorfälligkeitsentschädigung (Agio-Erstattung) niedriger als prognostiziert<br />
aus.<br />
725,7 1.130,9 55,8% 24.956,5 24.964,7<br />
625,9 386,5 - 38,2% 45.401,2 45.532,0<br />
– – – – –<br />
211,0 699,0 > 100% 31.674,3 33.354,8<br />
1.609,7 2.038,7 26,6% 29.132,0 29.132,0<br />
– – – – –<br />
Die sonstigen Einnahmen und Ausgaben enthalten nicht kalkulierte umlagefähige Betriebskosten. Der Ausschüttungsbetrag ist<br />
aufgrund der gegenüber der Prognose geringeren Mieteinnahmen niedriger. Die Auszahlung der Ausschüttung /Entnahme für<br />
das Jahr 2009 erfolgte am 15.02.2010.<br />
Die Auszahlung der Ausschüttung /Entnahme für das Jahr 2009 erfolgte am 15.02.2010. Aufgrund der gegenüber der Prognose<br />
geringeren Einnahmen einerseits und höherer Ausgaben bzw. Ausschüttungen/Entnahmen andererseits liegt die Liquiditätsreserve<br />
unter dem Prognosewert. Die höheren Ausgaben beruhen allerdings überwiegend auf einer über der Prognose liegenden<br />
Tilgung der Fremddarlehen.<br />
Die Darlehen wurden am Tag des Verkaufes (20.11.2007) vollständig zurückgeführt. Die darge stellte Ist-Ausschüttung setzt sich<br />
aus laufenden Ausschüttungen bis 2007 und den Ausschüttungen aus dem Verkaufserlös zusammen. Die Abweichung resultiert<br />
aus dem über der Prognose liegenden Verkaufserlös. Die Darstellung der kumulierten Soll-Ausschüttung erfolgt auf der Basis der<br />
abgezinsten Ausschüttungen/Entnahmen bis zum Prognoseende 2015 einschließlich des Verkaufserlöses, basierend auf dem im<br />
<strong>Prospekt</strong> aufgeführten mittleren Szenario. Hierbei wird als Verkaufsmultiplikator das 11-fache der für das Jahr 2015 prognostizierten<br />
Jahresnettomiete unterstellt. Die Ausschüttungen/Entnahmen wurden mit der prognostizierten IRR-Rendite i.H.v. 9,0 % vor<br />
Steuern diskontiert. Auf die Angabe der Soll-Werte des steuer lichen Ergebnisses wird aufgrund des vorzeitigen Verkaufs verzichtet.<br />
Ebene Objektgesellschaft 100 %: Die niedrigeren Mieteinnahmen und sonstigen Einnahmen resultieren aus einem unter der<br />
Prognose liegenden Vermietungsstand sowie aus marktüblichen mietfreien Zeiten bei den erfolgten Neuvermietungen und<br />
Mietvertragsverlängerungen. Aus Vorsichtsgründen wurde zur Deckung zukünftiger Vermietungsaktivitäten die Ausschüttung<br />
an die Gesellschafter (u. a. die Fondsgesellschaft) gegenüber der Prognose reduziert. Somit ergibt sich trotz der Sonderausschüttung<br />
an die Fondsgesellschaft i.H.v. USD 1,0 Mio. im März 2010 für das Jahr 2009 eine gegenüber der Prognose erhöhte Liquiditätsreserve.<br />
Ebene Fondsgesellschaft 44,9 %: Die KAMAU KG hält eine Beteiligung von 44,9 % an der amerikanischen<br />
Objektgesellschaft. Die höheren Ausgaben resultieren z. B. aus Rechtsberatungskosten bzgl. der außerordentlichen Abschreibungsmöglichkeiten<br />
in den USA für die Jahre 2009 und 2010 im Rahmen des Konjunkturpaketes. Die Ausschüttungen/Entnahmen<br />
der Fondsgesellschaft wurden aufgrund der geringeren Ausschüttungen/Entnahmen aus der Objektgesellschaft reduziert.<br />
Die kumulierte Soll-Ausschüttung der Fondsgesellschaft wurde im Jahr 2004 auf das tatsächliche Zeichnungsvolumen angepasst.<br />
Die kumulierte Zuführung zur Liquiditätsreserve enthält die Verrechnung der Zwischenfinanzierungskosten im Platzierungsjahr<br />
2004. Das steuerliche Ergebnis in USA liegt aufgrund niedrigerer Mieteinnahmen sowie höherer Abschreibungen<br />
unterhalb der Prognose. Das kumulierte steuerliche Ergebnis in Deutschland bewegt sich aufgrund höherer Zinseinnahmen in<br />
der Vergangenheit über dem Soll-Wert.<br />
Der prognostizierte Einnahmenüberschuss konnte 2009 nicht erreicht werden. Maßgeblich hierfür waren im Wesentlichen geringere<br />
Mieteinnahmen aufgrund des Leerstandes und geringere Zinseinnahmen aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus, bei<br />
gleichzeitig gestiegenen sonstigen Ausgaben. Der Anstieg bei den sonstigen Ausgaben resultiert überwiegend aus zeitlichen Verschiebungen<br />
von Zahlungen aus der vorhergehenden Periode. Aufgrund der guten Liquiditätssituation des Fonds konnte die Ausschüttung<br />
für das Geschäftsjahr 2009 in prognostizierter Höhe von 6,0 % erfolgen. Das angegebene steuerliche Ergebnis der<br />
Fondsgesellschaft für das Jahr 2009 ist als vorläufig anzusehen, da endgültige Steuererklärungen noch nicht vorliegen.<br />
Das Darlehen wurde mit Veräußerung der beiden Fondsimmobilien am 20.12.2006 zurückgeführt. Die Darstellung der kumulierten<br />
Soll-Ausschüttung erfolgt auf der Basis der abgezinsten Ausschüttungen/Entnahmen bis zum Prognoseende 2017 einschließlich<br />
des Verkaufserlöses, basierend auf dem im <strong>Prospekt</strong> aufgeführten mittleren Szenario. Hierbei wird als Verkaufsmultiplikator<br />
das 11-fache der für das Jahr 2017 prognostizierten Jahresnettomiete unterstellt. Die Ausschüttungen/Entnahmen<br />
wurden mit der prognostizierten IRR-Rendite i.H.v. 8,0 % vor Steuern abgezinst.<br />
157
Fonds<br />
Vermietung / Bewirtschaftung<br />
Beteiligungs- Fonds- (Bar-)Ausschüttung/ Abwei- (Bar-)Ausschüttung/ Abwei- Steuerliches Ergebnis kumuliert in % Abweiangebot<br />
gesellschaft Entnahme kumuliert chung des Eigenkapitals chung des Eigenkapitals bzw. der Bareinlage chung<br />
2009 in Deutschland Abwei- im Ausland<br />
Soll Ist Soll Ist Soll Ist chung Soll Ist<br />
International<br />
<strong>PropertyClass</strong> MALDEN Grundstücks- 14,4 % 14,1 % - 1,7 % 5,8 % 5,8 % 0,0 % 4,9 % 3,8 % - 23,5 % – – –<br />
Österreich 4 gesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
<strong>PropertyClass</strong> KELASI Grundstücks- 11,0 % 12,0 % 9,2 % 5,5 % 6,0 % 9,1 % 4,0 % 4,9 % 22,4 % – – –<br />
Österreich 5 gesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
<strong>PropertyClass</strong> European Real – 3,3% – – 0,0% – – - 18,6% – – – –<br />
Value Added 1 Estate GmbH & Co.<br />
Nr. 1 KG<br />
<strong>PropertyClass</strong> KALAK Grundstücks- 6,4 % 6,5 % 2,2 % 5,0 % 5,0 % 0,0 % 2,9 % 3,6 % 22,5 % – – –<br />
Österreich 6 gesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
<strong>PropertyClass</strong> Asian Real Estate – 0,0 % – – 0,0 % – – - 4,9 % – – – –<br />
Asia Plus GmbH & Co. KG<br />
Nr. 1 KG<br />
<strong>PropertyClass</strong> Property Class – 0,0 % – – 0,0 % – – - 21,2 % – – – –<br />
Portfolio 3 Portfolio 3<br />
GmbH & Co. KG<br />
<strong>PropertyClass</strong> Property Class 6,0 % 6,4% 5,8 % 6,0 % 6,4 % 5,8 % 4,4 % 4,4 % 0,3 % – – –<br />
<strong>England</strong> 1 <strong>England</strong> 1<br />
GmbH & Co. KG<br />
<strong>PropertyClass</strong> Property Class 5,8 % 5,8 % 0,0 % 5,8 % 5,8 % 0,0% 1,3 % 3,5 % 0,5 % – – –<br />
<strong>England</strong> 2 <strong>England</strong> 2<br />
GmbH & Co. KG<br />
höher als Prognose (> + 5%) 1) 6<br />
gemäß Prognose 6<br />
niedriger als Prognose (< - 5 %) 4<br />
1) Von den 19 Fonds sind in 2009 lediglich 16 in die Performancemessung eingegangen.<br />
158 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen
Informationen<br />
zu den Darlehen<br />
Stand Abwei- Fremddarlehen Sonstige Bemerkungen<br />
Liquiditätsreserve chung Restvaluta<br />
Soll Ist Soll Ist<br />
1.360,9 206,4 - 84,8 % 65.037,3 64.269,0<br />
728,7 758,3 4,1 % 30.500,0 30.500,0<br />
– – – – –<br />
732,6 895,2 22,2 % 22.600,0 22.600,0<br />
– – – – –<br />
– – – – –<br />
257,2 550,6 > 100 % – –<br />
457,0 k. A. – 0,0 0,0<br />
Das Investitionsvolumen lag aufgrund von Flächenanpassungen leicht unter den prognostizierten Werten. Bedingt durch die verzögerte<br />
Fertigstellung der Immobilien bzw. Übergabe der Objektgesellschaften konnten die prognostizierten Mietüberschüsse<br />
nicht erzielt werden. Die Liquiditätsreserve konnte im Berichtsjahr prognosegemäß um ca. TEUR 65 erhöht werden. Die Ausschüttung<br />
/Entnahme für das Geschäftsjahr 2009 erfolgte am 15.02.2010. Das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft für<br />
das Jahr 2009 ist als vorläufig anzusehen; endgültige Steuererklärungen liegen noch nicht vor.<br />
Durch Kosteneinsparungen seit der Investitionsphase sowie aus höheren Zinseinnahmen in 2008 konnte ein Einnahmenüberschuss<br />
erwirtschaftet werden. Dieser ermöglicht eine höhere Ausschüttung /Entnahme für die Geschäftsjahre 2008 und 2009.<br />
Die Auszahlung der Ausschüttung /Entnahme für das Jahr 2009 erfolgte am 15.02.2010. Das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
für das Jahr 2009 ist als vorläufig anzusehen; endgültige Steuererklärungen liegen noch nicht vor.<br />
Die Nominalwerte der Investmentzusagen gegenüber Zielfonds betragen insgesamt EUR 220 Mio. Davon wurden bis zum<br />
31.12.2009 rund 71 % durch die Zielfonds abgerufen. Diese Kapitalabrufe (der Zielfonds) enthalten keine Abrufe für Late Come<br />
Fees (Zinsen aufgrund eines im Vergleich zu anderen Investoren späteren Zielfondsbeitritts), da diese nicht mit den ursprünglichen<br />
Beteiligungszusagen verrechnet werden. Der Stand der Einlagenabrufe der Investoren liegt zum Stichtag 31.12.2009 bei<br />
100 %. Der letzte Abruf von 30 % des Kommanditkapitals erfolgte im Januar 2009. Die Angaben zu den steuerlichen Ergebnissen<br />
berücksichtigen nicht die individuellen Ergebniszuweisungen der Zielfonds. Das auf die Anleger zu verteilende steuerliche Ergebnis<br />
wird daher entsprechend abweichen. Wie in diesem Segment üblich, enthält das Beteiligungsangebot keine detaillierte Prognoserechnung.<br />
Die im Geschäftsjahr 2009 geringer als prognostiziert angefallenen sonstigen Einnahmen beruhen im Wesentlichen auf geringeren<br />
Zinseinnahmen, begründet durch ein niedrigeres Zinsniveau. Gleichzeitig konnten aufgrund von aktivem Zinsmanagement<br />
die Zinsausgaben in entsprechender Höhe gesenkt werden. Durch eine Verschiebung von Zahlungsströmen aus dem Jahr 2008<br />
stellen sich die sonstigen Ausgaben im Geschäftsjahr 2009 höher als prognostiziert dar. Aufgrund von Einsparungen im Bereich<br />
der Instandhaltungs- und Zinsausgaben konnte der prognostizierte Einnahmenüberschuss insgesamt erreicht werden. Das steuerliche<br />
Ergebnis der Fondsgesellschaft für das Jahr 2009 ist als vorläufig anzusehen; endgültige Steuererklärungen liegen noch<br />
nicht vor.<br />
Im Zuge einer Neuprospektierung des Beteiligungsangebotes unter dem Namen „<strong>PropertyClass</strong> Asia Plus – Asien mit Sicherheitskonzept“<br />
wurde das Fondsvolumen auf EUR 45 Mio. (ohne Agio) begrenzt. Die Fondsgesellschaft konnte bis Ende des Jahres 2009<br />
EUR 12,7 Mio. Eigenkapital einwerben. Die <strong>KGAL</strong> hat eine Platzierungsgarantie i.H.v. EUR 45 Mio. ausgesprochen. Die Investmentzusagen<br />
gegenüber Zielfonds betragen TEUR 40.894,0. Die Angabe entspricht den Nominalwerten der Zeichnungssummen. Die Realwerte<br />
können davon abweichen, da bei dem in Fremdwährung notierenden Zielfonds die Zeichnungssumme Wechselkursschwankungen<br />
unterliegt. Die Investmentzusage gegenüber diesem Zielfonds wurde mit dem Wechselkurs am Zeichnungstag (USD/EUR<br />
1,4228) in Euro umgerechnet. Die Kapitalabrufe (der Zielfonds) betragen bis 31.12.2009 TEUR 12.502,8. Sie enthalten keine Abrufe<br />
für Late Come Fees (Zinsen aufgrund eines im Vergleich zu anderen Investoren späteren Zielfondsbeitritts), da diese nicht mit den<br />
ursprünglichen Beteiligungszusagen verrechnet werden. Sofern die Kapitalabrufe in Fremdwährung erfolgt sind, wurde bis<br />
15.10.2009, aufgrund des abgeschlossenen Währungstermingeschäftes, der Kurs von 1,4228 USD/EUR herangezogen. Im Anschluss<br />
wurde der jeweils fällige Betrag zum tagesaktuellen Wechselkurs am Zahlungszeitpunkt umgerechnet. Die Angaben zu den<br />
steuerlichen Ergebnissen berücksichtigen nicht die individuellen Ergebniszuweisungen der Zielfonds. Das auf die Anleger zu verteilende<br />
steuerliche Ergebnis wird daher entsprechend abweichen. Wie in diesem Segment üblich, enthält das Beteiligungsangebot<br />
keine detaillierte Prognoserechnung.<br />
Mit Gesellschafterbeschluss vom 01.12.2009 wurde die Schließung des Fonds zum 31.12.2009 mit einem Kommanditkapitalstand<br />
von TEUR 18.123 beschlossen. Nach dem erfolgreichen Verkauf von jeweils 60 % der Zielfondsbeteiligungen betragen die Investmentzusagen<br />
(Zielfonds) EUR 16 Mio. Der Stand der „Kapitalabrufe (der Zielfonds)“ nach dem erfolgreichen Verkauf beträgt zum<br />
31.12.2009 EUR 9,9 Mio. Bei den verbliebenen Investmentzusagen gegenüber den Zielfonds wurden jeweils die Nominalwerte der<br />
Zeichnungssummen angegeben. Die „Kapitalabrufe (der Zielfonds)“ enthalten keine Abrufe für Late Come Fees (Zinsen aufgrund<br />
eines im Vergleich zu anderen Investoren späteren Zielfondsbeitritts), da diese nicht mit den ursprünglichen Betei ligungszusagen<br />
verrechnet werden. Die Angaben zu den steuerlichen Ergebnissen berücksichtigen nicht die individuellen Ergebniszuweisungen<br />
der Zielfonds. Das auf die Anleger zu verteilende Ergebnis wird daher entsprechend abweichen. Wie in diesem Segment üblich, enthält<br />
das Beteiligungsangebot keine detaillierte Prognoserechnung.<br />
Durch Kosteneinsparungen, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Eigenkapitalzwischenfinanzierung erzielt wurden,<br />
konnte eine höhere Liquiditätsreserve erreicht werden. Der Ausschüttungsbetrag von TGBP 957,2 entspricht unter Berücksichtigung<br />
des tatsächlichen Platzierungsverlaufs einer Ausschüttung/Entnahme von zeitanteilig 6,4 % und übersteigt damit die entsprechend<br />
berechnete prognostizierte Ausschüttung um 5,8 %. Die Ausschüttung/Entnahme erfolgt jeweils am 30.06. des Folgejahres.<br />
Die Angaben zum steuerlichen Ergebnis basieren auf einer vorläufigen Berechnung. Das endgültige steuerliche Ergebnis<br />
liegt noch nicht vor.<br />
Der Fonds befand sich zum 31.12. 2009 noch in Plazierung. Das Beteiligungsangebot wurde bis Juni 2010 erfolgreich vollständig<br />
platziert. Eine abschließende Angabe der Ist-Liquiditätsreserve ist erst nach Abschluss der Investitions- und Finanzierungsphase<br />
möglich. Der Ausschüttungs betrag von TGBP 27,1 entspricht, unter Berücksichtigung des tatsächlichen Platzierungsverlaufs, einer<br />
Ausschüttung/Entnahme von zeitanteilig 5,8 %. Dies entspricht der prognostizierten Ausschüttung. Der Ausschüttungstermin ist<br />
jeweils der 30.04. des Folgejahres. Die Angaben zum steuerlichen Ergebnis basieren auf einer vorläufigen Berechnung. Das endgültige<br />
steuerliche Ergebnis liegt noch nicht vor.<br />
159
Fondsgesellschaft / Emittent / Zahlstelle<br />
Firma, Sitz<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Grünwald<br />
Anschrift<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform, Rechtsordnung<br />
Kommanditgesellschaft, unterliegt deutschem Recht<br />
Handelsregister<br />
HRA 92341, Amtsgericht München<br />
Tag der ersten Eintragung 03.06.2008<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Der unmittelbare und /oder mittelbare Erwerb, die Vermietung / Verpachtung,<br />
(zugleich wichtigster Tätigkeitsbereich) Nutzung, Verwertung und Verwaltung, von Grundstücken, grundstücksähn -<br />
lichen Rechten und Baulichkeiten aller Art, Leaseholds (Erbbaurechte) nach englischem<br />
Recht, im eigenen oder fremden Namen, insbesondere des Grundstücks<br />
mit dem Gebäude 60 Gracechurch Street, in Inner London, Großbritannien / <strong>England</strong>,<br />
deren Veräußerung sowie das Eingehen, Halten und Verwalten von unmittelbaren<br />
und /oder mittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften gleich welcher<br />
Rechtsform im In- und Ausland zu diesem Zweck sowie die Verwaltung ihres<br />
eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Handlungen<br />
vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar<br />
und/oder mittelbar zweckdienlich sind; ausgenommen sind Tätigkeiten<br />
oder Geschäfte, die gemäß §34c GewO oder die als Unternehmensgegenstand<br />
sonst staatlicher Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen.<br />
Gesellschaftskapital GBP 66.676.000<br />
(Art der Anteile: Kommanditanteile) davon Kommanditkapital: GBP 63.501.000 (zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong> -<br />
aufstellung vom geschäftsführenden Kommanditisten in Höhe von GBP<br />
53.405.761,90 eingezahlt; der persönlich haftende Gesellschafter leistet keine<br />
Kapitaleinlage) zuzüglich einer Zeichnungsreserve von GBP 40.000<br />
davon weitere Einlage: GBP 3.175.000 (zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
vom geschäftsführenden Kommanditisten in Höhe von GBP 2.670.238,10 eingezahlt;<br />
der persönlich haftende Gesellschafter leistet keine weitere Einlage)<br />
Persönlich haftender<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />
Gründungsgesellschafter (weitere Angaben auf Seite 161)<br />
Gründungskommanditist<br />
SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />
(ausgeschieden am 01.07.2010; weitere Angaben auf Seite 162)<br />
Geschäftsführender Kommanditist Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH, Grünwald<br />
(seit 01.07.2010; weitere Angaben auf Seite 162)<br />
Künftige weitere Gesellschafter<br />
Neu beitretende Kommanditisten, insbesondere der Treuhandkommanditist<br />
160 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen
Persönlich haftender (Gründungs-)Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
Firma, Sitz<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />
Anschrift<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform<br />
GmbH<br />
Handelsregister<br />
HRB 173743 , Amtsgericht München<br />
Tag der ersten Eintragung 23.05.2008<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Unmittelbare und mittelbare Beteiligung an und Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen<br />
in Unternehmen, deren Gegenstand im Erwerb, der Vermietung/Verpachtung,<br />
Nutzung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken,<br />
Baulichkeiten aller Art, Leaseholds (Erbbaurechte) nach englischem Recht und<br />
beweglichen Sachen, insbesondere solchen in Inner London, <strong>England</strong>, sowie im<br />
Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck besteht und welche berechtigt<br />
sind, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden<br />
Geschäfte, z. B. Kreditaufnahmen, vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes<br />
unmittelbar oder mittelbar dienen; ausgenommen sind<br />
Tätigkeiten oder Geschäfte, die in §34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind<br />
oder die als Unternehmensgegenstand sonst staatlicher Genehmigung oder<br />
Erlaubnis bedürfen.<br />
Stammkapital<br />
EUR 25.000 (vollständig eingezahlt)<br />
Gesellschafter <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (99,6 %)<br />
PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />
Geschäftsführer<br />
Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
Geschäftsanschrift: Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Sie sind zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>.<br />
161
Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft<br />
(ausgeschieden am 01.07.2010)<br />
Firma, Sitz<br />
Anschrift<br />
Rechtsform<br />
Handelsregister<br />
SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
GmbH<br />
Tag der ersten Eintragung 17.02.1981<br />
HRB 65217, Amtsgericht München<br />
Stammkapital EUR 860.000<br />
Gesellschafter <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (99,5 %)<br />
INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,5 %)<br />
Geschäftsführer<br />
Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer (beide zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>)<br />
Markus Bocker (zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>)<br />
Geschäftsanschrift: Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Geschäftsführender Kommanditist der Fondsgesellschaft (seit 01.07.2010)<br />
Firma, Sitz<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH, Grünwald<br />
Anschrift<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform<br />
GmbH<br />
Handelsregister<br />
HRB 172128, Amtsgericht München<br />
Tag der ersten Eintragung 07.02.2008<br />
Unternehmensgegestand<br />
Unmittelbare und mittelbare Beteiligung an und Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen<br />
in Unternehmen, deren Gegenstand im Erwerb, Vermietung /<br />
Verpachtung, Nutzung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken, Baulichkeiten<br />
aller Art, Leaseholds (Erbbaurechte) nach englischem Recht und beweglichen<br />
Sachen, insbesondere solchen in Inner London, <strong>England</strong>, sowie im Eingehen<br />
von Beteiligungen zu diesem Zweck besteht und welche berechtigt sind, alle mit<br />
dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte, z. B.<br />
Kreditaufnahmen, vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes<br />
unmittelbar oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder<br />
Geschäfte, die in §34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind oder die als Unternehmensgegenstand<br />
sonst staatlicher Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen.<br />
Stammkapital<br />
EUR 25.000 (vollständig eingezahlt)<br />
Gesellschafter <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (99,6 %)<br />
PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />
Geschäftsführer<br />
Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
Geschäftsanschrift: Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Sie sind zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>.<br />
162 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen
Steuerberatungsgesellschaft (für Grunderwerbsteuerangelegenheiten)<br />
Firma, Sitz<br />
WSM Partners LLP, London<br />
Anschrift<br />
Pinnacle House, 17 – 25 Hartfield Road, Wimbledon, London, SW19 3SE<br />
Rechtsform, Rechtsordnung<br />
Limited Liability Partnership (vergleichbar mit einer deutschen Kommanditgesellschaft),<br />
unterliegt britischem Recht<br />
Registernummer<br />
OC332941 (Companies House)<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung<br />
Gesellschaftskapital GBP 1.377.169 (Stand 30.06.2010)<br />
Gesellschafter /Geschäftsführer<br />
Gavin Stebbing, Paul Windsor, Simon Marsh, Wendy Patterson<br />
Treuhandkommanditist<br />
Firma, Sitz<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH, Grünwald<br />
Anschrift<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform<br />
GmbH<br />
Handelsregister<br />
HRB 149878, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 12.11.2003<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Treuhänderisches Halten von Beteiligungen sowie die damit einhergehenden<br />
Tätigkeiten; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die staatlicher<br />
Genehmigung im Sinne des § 8 GmbHG bedürfen, insbesondere Tätigkeiten oder<br />
Geschäfte, die der Genehmigung oder Erlaubnis nach §34c GewO oder nach<br />
dem Kreditwesengesetz oder nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften<br />
bedürfen.<br />
Stammkapital EUR 25.000<br />
Gesellschafter <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (99,6 %)<br />
PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />
Geschäftsführer<br />
Martin Graser, Franziska Koch<br />
Geschäftsanschrift: Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Beide sind zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>.<br />
163
Eigenkapitalvermittler<br />
Firma, Sitz<br />
ALCAS GmbH, Grünwald<br />
Anschrift<br />
Tölzer Straße 30, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform<br />
GmbH<br />
Handelsregister<br />
HRB 103659, Amtsgericht München<br />
Tag der ersten Eintragung 10.09.1993<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Auszugsweise: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum<br />
Abschluss von Verträgen über Darlehen, Erwerb von Anteilscheinen an einer<br />
Kapitalanlagegesellschaft, Erwerb von ausländischen Investmentanteilen,<br />
Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft<br />
und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder Kommanditgesellschaft.<br />
Stammkapital EUR 102.258,38<br />
Gesellschafter <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG, Grünwald (100 %)<br />
Geschäftsführer<br />
Gert Waltenbauer (zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>),<br />
Dr. Thomas Schröer (zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>)<br />
Geschäftsanschrift: Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />
Kapitalmäßige Verflechtungen<br />
Die <strong>KGAL</strong> ist Alleingesellschafter der INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH („INVENTO“). Die <strong>KGAL</strong> (zu 99,5 %) und die INVENTO (zu 0,5 %) sind<br />
Gesellschafter des ausgeschiedenen Gründungskommanditisten der Fondsgesellschaft,<br />
der SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH („SAMKO“).<br />
Die <strong>KGAL</strong> ist ferner Alleingesellschafter der PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH („PARTUS“). Die <strong>KGAL</strong> (zu 99,6 %) und die PARTUS (zu 0,4 %) sind<br />
jeweils Gesellschafter des Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />
GmbH („Treuhandkommanditist“), des persönlich haftenden<br />
(Gründungs-) Gesellschafters der Fondsgesellschaft, der Property Class <strong>England</strong><br />
3 Beteiligungsgesellschaft mbH („Beteiligungs-GmbH“) und des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten der Fondsgesellschaft, der Property Class <strong>England</strong> 3<br />
Managementgesellschaft mbH („Management-GmbH“). Damit ist die <strong>KGAL</strong><br />
unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafter des Treuhandkommanditisten,<br />
der Beteiligungs-GmbH und der Management-GmbH.<br />
Die <strong>KGAL</strong> ist derzeit mittelbar Alleingesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />
Die <strong>KGAL</strong> ist 100%iger Gesellschafter der mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />
betrauten ALCAS GmbH („ALCAS“).<br />
164 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen
Konzernzugehörigkeit der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Personelle Verflechtungen<br />
Die Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ein Tochterunternehmen<br />
der <strong>KGAL</strong> (siehe die Darstellung ab Seite 30) im Sinne des § 18 Aktiengesetz<br />
(„Konzern und Konzernunternehmen“) in Verbindung mit den §§ 290 ff.<br />
Handelsgesetzbuch. Die <strong>KGAL</strong> stellt einen befreienden Konzernabschluss nach<br />
den internationalen Rechnungslegungsstandards der IFRS auf. Mit fortschreitender<br />
Platzierung des Kapitals der Fondsgesellschaft an Investoren ändern sich Umfang<br />
und Zuordnung sowohl der Kapitalanteile wie der Stimmrechte und damit<br />
Grundlagen der konzernmäßigen Zurechnung der Fondsgesellschaft. Unter welchen<br />
Umständen sich bei der Rechtsform der GmbH & Co. KG die konzernmäßige<br />
Zurechnung ändert, ist in Rechtsprechung und Literatur nicht geklärt.<br />
Die Herren Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf und Stefan Ziegler sind<br />
Geschäftsführer des Komplementärs der <strong>KGAL</strong> (der <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-GmbH),<br />
der Beteiligungs-GmbH und der Management-GmbH.<br />
Herr Carsten Eckert ist Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-GmbH und neben<br />
Herrn Steffen Kurt Holderer ferner Geschäftsführer der PARTUS, der INVENTO<br />
und der SAMKO.<br />
Herr Gert Waltenbauer ist Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-GmbH und<br />
der ALCAS.<br />
Frau Franziska Koch und Herr Martin Graser (beide Geschäftsführer des Treuhandkommanditisten)<br />
sowie die Herren Markus Bocker (Geschäftsführer der<br />
PARTUS, INVENTO und SAMKO) und Dr. Thomas Schröer (Geschäftsführer der<br />
ALCAS) sind auch Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>.<br />
Die dargestellten kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen können zu Interessenkonflikten führen (siehe hierzu auch<br />
im Kapitel „Risikohinweise“ den Abschnitt „Potenzielle Interessenkonflikte“ auf Seite 22).<br />
165
Gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
der<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald,<br />
eingetragen in das Handelsregister bei dem Amtsgericht München<br />
unter HRA 92341.<br />
§ 1<br />
Firma und Sitz<br />
Die Gesellschaft führt die Firma Property Class <strong>England</strong> 3<br />
GmbH & Co. KG und hat ihren Sitz in Grünwald (im Folgenden die<br />
„Fondsgesellschaft“ oder die „Gesellschaft“).<br />
§ 2<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der unmittelbare<br />
und /oder mittelbare Erwerb, die Vermietung / Verpachtung,<br />
Nutzung, Verwertung und Verwaltung, von Grundstücken, grundstücksähnlichen<br />
Rechten und Baulichkeiten aller Art, Leaseholds<br />
(Erbbaurechte) nach englischem Recht, im eigenen oder fremden<br />
Namen, insbesondere des Grundstücks mit dem Gebäude 60<br />
Gracechurch Street, in Inner London, Großbritannien / <strong>England</strong>,<br />
(im Folgenden „Fondsimmobilie“) deren Veräußerung sowie das<br />
Eingehen, Halten und Verwalten von unmittelbaren und /oder<br />
mittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften gleich welcher<br />
Rechtsform im In- und Ausland zu diesem Zweck sowie die Verwaltung<br />
ihres eigenen Vermögens.<br />
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Handlungen<br />
vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes<br />
unmittelbar und /oder mittelbar zweckdienlich sind; ausgenommen<br />
sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die gemäß §34c GewO<br />
oder die als Unternehmensgegenstand sonst staatlicher Genehmigung<br />
oder Erlaubnis bedürfen.<br />
§ 3<br />
Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />
1. Persönlich haftender Gesellschafter der Gesellschaft ist die<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in<br />
Grünwald (im Folgenden der „persönlich haftende Gesellschafter“).<br />
Er leistet keine Kapitaleinlage und ist am Vermögen, Ergebnis<br />
(Gewinn und Verlust) und dem Liquidationserlös der Fondsgesellschaft<br />
nicht beteiligt.<br />
2. Geschäftsführender Kommanditist ist die Property Class <strong>England</strong><br />
3 Managementgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />
der „geschäftsführende Kommanditist“).<br />
Die Pflichteinlage des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
beträgt GBP 63.501.000. Hiervon hat dieser einen Teil in Höhe von<br />
GBP 53.405.761,90 erbracht, im Übrigen steht die Pflichteinlage<br />
noch aus. Zudem leistet der geschäftsführende Kommanditist<br />
eine weitere Einlage in die Kapitalrücklage der Fondsgesellschaft<br />
in Höhe von GBP 3.175.000 und hat diese Einlage in Höhe von<br />
GBP 2.670.238,10 bereits erbracht.<br />
Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme für den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten beträgt GBP 1.000.<br />
3. Treuhandkommanditist wird die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />
GmbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden „Treuhandkommanditist“).<br />
Der Treuhandkommanditist tritt im Innenverhältnis<br />
mit Wirksamwerden des ersten Treuhandverhältnisses, d. h. nach<br />
Eintritt der im Zeichnungsschein genannten Bedingungen, mit<br />
der von diesem Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage der Fondsgesellschaft<br />
bei, ohne dass es einer weiteren Erklärung oder<br />
Handlung der Beteiligten bedarf; im Außenverhältnis tritt er mit<br />
Eintragung des Beitritts in das Handelsregister der Fondsgesellschaft<br />
bei. Die Beteiligung des Treuhandkommanditisten<br />
bestimmt sich nach der Höhe der Kapitaleinlagen der jeweils<br />
wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse.<br />
Der Treuhandkommanditist ist unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB unabhängig vom Zeitpunkt seines Beitritts<br />
zu der Fondsgesellschaft berechtigt und bevollmächtigt, ohne<br />
Zustimmung der übrigen Gesellschafter auf Weisung des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten weitere Treugeber<br />
und/oder Kommanditisten in die Fondsgesellschaft (bis zum Zeitpunkt<br />
des Beitritts im Folgenden „Investoren“, im übrigen allgemein<br />
„Gesellschafter“) aufzunehmen, bis die Summe aller<br />
gezeichneten Kapitaleinlagen einen Betrag von GBP 63.500.000<br />
zuzüglich einer Zeichnungsreserve von GBP 40.000 erreicht hat<br />
(die „Platzierung“).<br />
Die Kapitaleinlage eines jeden Investors muss grundsätzlich mindestens<br />
GBP 10.000 betragen („Mindestbeteiligung“). Höhere<br />
Kapitaleinlagen bis zu GBP 80.000 müssen auf ein ganzes Viel -<br />
faches von GBP 1.000 lauten. Kapitaleinlagen über GBP 80.000<br />
müssen auf ein ganzes Vielfaches von GBP 5.000 lauten; mit vorheriger<br />
schriftlicher Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
ist in Ausnahmefällen auch eine andere Stückelung<br />
möglich, soweit die Kapitaleinlage auf ein Vielfaches von GBP<br />
1.000 lautet.<br />
Soweit ein Investor oder eine ihm nahe stehende Person im Sinne<br />
des S1122 Corporation Tax Act 2010 (UK) bereits eine Kapitaleinlage<br />
gezeichnet hat, ist die Zeichnung einer (weiteren) Kapitalein-<br />
166 I Gesellschaftsvertrag
lage nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den<br />
geschäftsführenden Kommanditisten möglich.<br />
Nahe stehende Personen im Sinne des S1122 Corporation Tax Act<br />
2010 (UK) sind insbesondere Eheleute, eingetragene Lebenspartner,<br />
sowie deren Geschwister und Verwandte in gerader Linie. Des<br />
Weiteren zählen hierzu Geschwister und Verwandte in gerader<br />
Linie des Investors sowie deren Ehegatten und eingetragene<br />
Lebenspartner und Ehegatten und eingetragene Lebenspartner<br />
der Geschwister oder Verwandten in gerader Linie des Ehegatten<br />
oder eingetragenen Lebenspartners des Investors.<br />
4. Der Treuhandkommanditist tritt der Fondsgesellschaft im Auftrag<br />
der Investoren bei und hält die Beteiligung für Rechnung der<br />
Investoren (wirksames Treuhandverhältnis). Der Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />
für einen Investor erfolgt jeweils zum Ende<br />
eines Kalendermonats und setzt voraus, dass<br />
(a) bis zum 10. dieses Kalendermonats die vollständigen Original-<br />
Zeichnungsunterlagen, insbesondere der unterzeichnete<br />
Zeichnungsschein und gegebenenfalls eine unterzeichnete<br />
unwiderrufliche Vollmacht „Power of Attorney“ für den Steuerberater<br />
für die Abgabe einer Grunderwerbsteuererklärung<br />
und Entgegennahme der Grunderwerbsteuer nach britischem<br />
Recht (Stamp Duty Land Tax; im Folgenden „SDLT“) zur Weiterleitung<br />
an die zuständigen britischen Finanzbehörden, bei der<br />
<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG, Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald, eingegangen<br />
sind, und die Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
angenommen wurde;<br />
(b) bis zum Ende des betreffenden Kalendermonats die vollständige<br />
Kapitaleinlage zuzüglich Agio auf dem Konto der Fondsgesellschaft<br />
und gegebenenfalls die anfallende SDLT nebst Steuerberatungsgebühr<br />
zuzüglich britischer Umsatzsteuer auf dem<br />
Konto des bevollmächtigten Steuerberaters eingegangen ist.<br />
(c) wenn der Investor oder eine ihm nahe stehende Person bereits<br />
zuvor eine Kapitaleinlage gezeichnet hat oder wenn eine Kapitaleinlage<br />
von über GBP 80.000, die nicht auf volle GBP 5.000<br />
lautet, gezeichnet wird, der geschäftsführende Kommanditist<br />
schriftlich zustimmt.<br />
Frühestens erfolgt der Beitritt jedoch erst zum Ende des Monats,<br />
in welchem auch die letzte der genannten Voraussetzungen erfüllt<br />
ist (aufschiebende Bedingungen). Frühestmöglicher Beitrittstermin<br />
ist der 31.05.2011.<br />
Sofern durch den Beitritt eines Investors SDLT ausgelöst wird, ist<br />
diese durch den Investor zu tragen. Der anfallende Betrag ergibt<br />
sich aus dem Zeichnungsschein und ist vom Investor zusammen<br />
mit seinem gesamten Einzahlungsbetrag (§ 4 Ziffer 1) auf die jeweils<br />
im Zeichnungsschein benannten Konten zu erbringen. Der<br />
vom Investor bevollmächtigte Steuerberater wird diesen Betrag<br />
bei Fälligkeit im Namen und auf Rechnung des Investors an die<br />
zuständigen britischen Finanzbehörden weiterleiten. Ferner hat<br />
der Investor in diesem Fall eine unterzeichnete unwiderrufliche<br />
Vollmacht „Power of Attorney“ für den Steuerberater für den<br />
Zweck der Abgabe einer Grunderwerbsteuererklärung gegenüber<br />
den zuständigen britischen Finanzbehörden bis zum in § 3 Ziffer<br />
4, Absatz 1, lit. (a) genannten Zeitpunkt fristgerecht bei der <strong>KGAL</strong><br />
einzureichen.<br />
5. Mit Beitritt des Treuhandkommanditisten zu der Fondsgesellschaft<br />
bzw. der Erhöhung seiner Beteiligung in Folge der jeweils<br />
wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse wird die Pflichteinlage<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten um die jeweiligen<br />
durch die Investoren gezeichneten Kapitaleinlagen bis allenfalls<br />
auf einen Betrag von GBP 1.000 herabgesetzt. Zugleich wird in<br />
Höhe der durch die Investoren zu leistenden Agien die durch den<br />
geschäftsführenden Kommanditisten übernommene weitere Einlage<br />
in die Kapitalrücklage reduziert. Dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten wird der Betrag zurückgezahlt, um den die tatsächlich<br />
eingezahlte weitere Einlage reduziert wird.<br />
Für die Herabsetzung seiner Pflichteinlage erhält der geschäftsführende<br />
Kommanditist eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung<br />
entspricht dem Betrag, um den die tatsächlich eingezahlte<br />
Pflichteinlage des geschäftsführenden Kommanditisten herabgesetzt<br />
wurde.<br />
Die Abfindung für die Herabsetzung seiner Pflichteinlage sowie<br />
die Rückzahlung der tatsächlich eingezahlten weiteren Einlage<br />
sind spätestens mit Beitritt des Treuhandkommanditisten zu der<br />
Fondsgesellschaft bzw. im Zeitpunkt der Erhöhung seiner Beteiligung<br />
in Folge der jeweils wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse<br />
fällig. § 10 findet insofern keine Anwendung.<br />
6. Die Platzierung endet planmäßig am 31.12.2011 („Zeichnungsfrist“).<br />
Der geschäftsführende Kommanditist kann die Zeichnungsfrist<br />
im eigenen Ermessen auch zu einem früheren Zeitpunkt<br />
beenden. Für den Fall, dass die Pflichteinlage des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten bis auf einen Betrag entsprechend<br />
seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme<br />
nach Maßgabe reduziert ist („Vollplatzierung“), endet die Zeichnungsfrist<br />
zum Zeitpunkt der Vollplatzierung. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist ist darüber hinaus nach eigenem Ermessen<br />
berechtigt, die Zeichnungsfrist einmalig um ein Jahr zu verlängern,<br />
also bis zum 31.12.2012.<br />
167
7. Es können grundsätzlich nur einzelne natürliche Personen, die<br />
Staatsbürger eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />
(Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island,<br />
Liechtenstein und Norwegen; im Folgenden „EWR“) sind, in<br />
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht in Großbritannien<br />
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />
der Fondsgesellschaft beitreten. Insbesondere ein Beitritt von<br />
BGB-Gesellschaften und Ehepaaren, Körperschaften sonstigen<br />
Gesellschaften oder Gemeinschaften sowie Vermögensmassen<br />
(z. B. Stiftungen, Trusts) ist ausgeschlossen. In Ausnahmefällen<br />
können mit Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
jedoch auch natürliche Personen, die zwar Staatsbürger eines<br />
Mitgliedstaates des EWR sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />
jedoch nicht in Deutschland haben, Gesellschafter sein. Diese<br />
Zustimmung kann ohne Einschränkung an weitere Bedingungen<br />
geknüpft werden. Die Beteiligung von politisch exponierten<br />
Personen im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) in der jeweils<br />
gültigen Fassung, deren unmittelbaren Familienmitgliedern und<br />
ihnen bekanntermaßen nahe stehenden Personen kann im Einzelfall<br />
verwehrt werden.<br />
8. Der Erwerb oder das Halten der Beteiligung als Treuhänder für<br />
Dritte ist nicht zulässig.<br />
9. Ausgenommen von den Beschränkungen der vorstehenden Ziffern<br />
4, 5, 7 und 8 sind der Treuhandkommanditist, Personen, falls<br />
und soweit diese Platzierungsgarantien ausgereicht haben (im<br />
Folgenden der „Platzierungsgarant“) oder vom Platzierungsgaranten<br />
zur Erfüllung der Platzierungsgarantien benannte Dritte und<br />
die vom geschäftsführenden Kommanditisten im Fall des Ausscheidens<br />
eines Gesellschafters gemäß § 8 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages<br />
benannte Dritte.<br />
10. Die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins übernommenen<br />
Kapitaleinlagen (ohne Agio) stellen die im Verhältnis zur Fondsgesellschaft<br />
geschuldeten Pflichteinlagen dar. Die in das Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme entspricht 1 % der<br />
Pflichteinlage.<br />
11. Bei den Pflichteinlagen handelt es sich um Festeinlagen, die für<br />
jeden Gesellschafter auf einem Festkapitalkonto (Kapitalkonto I)<br />
gebucht werden und den Kapitalanteil eines Gesellschafters<br />
bilden. Das Kapitalkonto I allein ist maßgebend für die Beteiligung<br />
der Gesellschafter am Vermögen, am Gewinn und Verlust<br />
der Fondsgesellschaft sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit<br />
nichts anderes geregelt ist. Dieses Konto ist vorbehaltlich etwaiger<br />
Erhöhungen oder Verringerungen der Pflichteinlage unveränderlich<br />
und kann nur durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss<br />
geändert werden, soweit in diesem Vertrag nicht<br />
abweichend hiervon geregelt.<br />
Ferner wird für jeden Gesellschafter ein festes Kapitalkonto (Kapitalkonto<br />
II) geführt, auf dem das Agio und weitere Einlagen in die<br />
Kapitalrücklage der Fondsgesellschaft gebucht werden.<br />
Für jeden Gesellschafter wird darüber hinaus ein variables Kapitalkonto<br />
(Kapitalkonto III) geführt, auf dem anteilige Gewinnzuschreibungen,<br />
Verluste und Gewinnentnahmen sowie Kapitaleinlagen<br />
gemäß § 7 Ziffer 4 und § 7 Ziffer 6 sowie § 11 und ferner<br />
Vorgänge des § 8 Ziffer 3 gebucht werden.<br />
Kapitalrückzahlungen werden auf einem Kapitalkonto IV gebucht.<br />
Erfolgt eine Kapitalrückzahlung so führt dies nicht zur Herabsetzung<br />
des Festkapitalkontos.<br />
Die Kapitalkonten werden in Pfund Sterling geführt und nicht<br />
verzinst, sofern sich aus diesem Gesellschaftsvertrag nicht etwas<br />
anderes ergibt. Eine Umrechnung der gebuchten Beträge in Euro<br />
findet nicht statt.<br />
12. Alle Treugeber, die eine Umwandlung ihrer Beteiligung in eine<br />
unmittelbare Beteiligung als Kommanditist beantragen, sind<br />
verpflichtet der Fondsgesellschaft eine unwiderrufliche, über<br />
den Tod hinaus geltende, notariell beglaubigte Handelsregister-<br />
Vollmacht zur Verfügung zu stellen, die den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zur Vornahme aller Handlungen, zur Abgabe<br />
und zum Empfang von Erklärungen und allen sonstigen Maßnahmen<br />
im Zusammenhang mit Handelsregister-Anmeldungen<br />
bzw. -Eintragungen, bei denen die Mitwirkung eines Investors erforderlich<br />
ist, bevollmächtigt. Die hierfür anfallenden Kosten<br />
sind vom Investor zu tragen. Diese Regelung gilt entsprechend<br />
für aufgrund Rechtsnachfolge oder infolge des Erwerbs eines<br />
Kommanditanteils eintretende Gesellschafter.<br />
§ 4<br />
Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />
1. Die Kapitaleinlagen der Investoren sowie das Agio (einmaliges<br />
Aufgeld bei Erwerb der Beteiligung) in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage<br />
(Kapitaleinlage und Agio im Folgenden zusammen auch<br />
der „gesamte Einzahlungsbetrag“) und eine etwaige SDLT nebst<br />
Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer Umsatzsteuer (siehe<br />
§ 3 Ziffer 4 Absatz 3) sind insgesamt spätestens zum letzten Bankarbeitstag<br />
(in München bzw. London) des jeweiligen Monats<br />
gemäß den Angaben im Zeichnungsschein fällig.<br />
2. Die Investoren haben grundsätzlich die Möglichkeit, den gesamten<br />
Einzahlungsbetrag durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
im Euro-Gegenwert von der Fondsgesellschaft<br />
einziehen zu lassen oder den Betrag in Pfund Sterling selbst auf<br />
das im Zeichnungsschein angegebene Konto zu überweisen. Wird<br />
168 I Gesellschaftsvertrag
durch den Beitritt des Investors SDLT ausgelöst, so können der gesamte<br />
Einzahlungsbetrag und die SDLT nebst Steuerberatungsgebühr<br />
zuzüglich britischer Umsatzsteuer jeweils nur durch Überweisungen<br />
auf die jeweils im Zeichnungsschein angegebenen<br />
Konten erbracht werden, eine Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
ist in diesen Fällen nicht möglich. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist kann Ausnahmen zu den genannten<br />
Einzahlungsmöglichkeiten zulassen. Details sind dem Zeichnungsschein<br />
zu entnehmen. Die Investoren verpflichten sich, den<br />
gesamten Einzahlungsbetrag im Euro- Gegenwert spätestens zum<br />
Zahlungstermin gemäß den Angaben im Zeichnungsschein auf<br />
ihrem Konto zum Einzug bereitzustellen bzw. in Pfund Sterling<br />
sowie gegebenenfalls anfallende SDLT nebst Steuerberatungsgebühr<br />
zuzüglich britischer Umsatzsteuer auf die jeweils im Zeichnungsschein<br />
angegebenen Konten zu überweisen. Bei der Wahl<br />
des Einzugsermächtigungsverfahrens wird dabei der von der<br />
Fondsgesellschaft zwei Bankarbeits tage vor dem Einzug des Euro-<br />
Betrages erzielte Wechselkurs für den Umtausch in die Fondswährung<br />
Pfund Sterling zugrunde gelegt.<br />
3. Der Treuhandkommanditist erbringt die von ihm übernommene<br />
Kapitaleinlage sowie das Agio nach Vorliegen entsprechender<br />
Treuhandaufträge der Treugeber durch Eingang des gesamten<br />
Einzahlungsbetrages auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />
4. Bei ganz oder teilweise verspäteter Einzahlung bzw. Nichteinzahlung<br />
des gesamten Einzahlungsbetrages (auch bei Lastschriftrückgabe),<br />
sowie gegebenenfalls der anfallenden SDLT nebst Steuerberatungsgebühr<br />
zuzüglich britischer Umsatzsteuer, können<br />
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB bis zum Zeitpunkt der vollstän -<br />
digen Leistung des gesamten Einzahlungsbetrages berechnet<br />
werden. Einer Mahnung bedarf es nicht. Darüber hinaus kann der<br />
säumige Gesellschafter gemäß § 8 Ziffer 2 lit. (a) des Gesellschaftsvertrages<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Die Fondsgesellschaft<br />
kann in diesen Fällen pauschal 15 % der Kapitaleinlage<br />
als Schadenersatz verlangen. Dem Investor bleibt der Nachweis<br />
vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden<br />
entstanden ist.<br />
§ 5<br />
Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />
(Treugeber), Treuhandvergütung<br />
1. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet seine Kommanditbeteiligung<br />
treuhänderisch für die Treugeber, mit denen er Treuhandverträge<br />
abgeschlossen hat. Er leistet dabei den Weisungen<br />
der Treugeber folge. Liegen keine Weisungen des Treugebers vor,<br />
so übt er die Gesellschafterrechte nicht aus. Dies gilt insbeson -<br />
dere für die Ausübung von Stimmrechten. Diese erfolgt ausschließlich<br />
durch die Treugeber oder ihre Vertreter.<br />
2. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und der<br />
Gesellschafter zu den Treugebern werden die Treugeber nach<br />
Maßgabe des Treuhandvertrages zwischen dem jeweiligen Treugeber<br />
und dem Treuhandkommanditisten wie unmittelbar beteiligte<br />
Gesellschafter behandelt. Dies gilt insbesondere für die<br />
Stimmrechte, die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am<br />
Gewinn und Verlust, an einem Abfindungsguthaben, einem Liquidationserlös<br />
sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte<br />
und die Möglichkeit, ihre Treugeberstellung auf Dritte zu übertragen.<br />
Die Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages gelten insoweit<br />
entsprechend für die Treugeber, auch wenn die Treugeber<br />
nicht ausdrücklich erwähnt sind.<br />
3. Für seine Bereitschaft die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />
auszuüben, einschließlich der tatsächlichen Übernahme der<br />
Treuhandkommanditistenstellung erhält der Treuhandkommanditist<br />
von der Fondsgesellschaft eine pauschale Vergütung in<br />
Höhe von GBP 8.000 p. a. zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist jeweils jährlich<br />
nachschüssig zum 30.12., erstmalig zum 30.12.2011, letztmalig<br />
jedoch anteilig zum Zeitpunkt der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft,<br />
zur Zahlung fällig.<br />
§ 6<br />
Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />
1. Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 7<br />
Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />
1. Eine vollständige oder teilweise Übertragung, Belastung oder<br />
sonstige Verfügung über Gesellschaftsanteile oder damit verbundener<br />
Rechte, auch nur rein schuldrechtlicher Natur, bedarf zu<br />
ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten. Die Zustimmung kann nur<br />
aus wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund liegt<br />
insbesondere bei einem Verstoß gegen die Regelungen des § 15<br />
Ziffer 5 oder § 18 Ziffer 4 vor. Eine teilweise Übertragung oder<br />
sonstige Verfügung ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit<br />
dadurch Gesellschaftsanteile von unter GBP 10.000 oder Anteile<br />
entstehen sollten, die nicht auf ein ganzes Vielfaches von GBP<br />
1.000 lauten, entstehen sollten. § 3 Ziffer 7 gilt entsprechend.<br />
Grundsätzlich ist eine Übertragung oder sonstige Verfügung über<br />
den Gesellschaftsanteil nur mit Wirkung zum folgenden 01.01.<br />
eines Kalenderjahres wirksam. Im Falle einer Übertragung können<br />
169
Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche bereits unterjährig an den<br />
künftigen Erwerber abgetreten werden.<br />
Die Bestellung eines Nießbrauchs ist unzulässig.<br />
2. Jede beabsichtigte vollständige oder teilweise Übertragung,<br />
Belastung oder sonstige Verfügung ist dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zur Erteilung der Zustimmung in angemessener<br />
Frist vorab schriftlich anzuzeigen.<br />
3. Bei Übertragungen oder bei jedem sonstigen Übergang der<br />
Gesellschafterstellung auf einen Dritten, gleichgültig, ob im Rahmen<br />
von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge, werden alle<br />
Konten gemäß § 3 Ziffer 11 unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />
Bei einer nur teilweisen Übertragung eines Gesellschaftsanteils<br />
erfolgt die Fortführung auf getrennten Konten in dem der<br />
Teilung entsprechenden Verhältnis. Die Übertragung oder der<br />
Übergang einzelner Rechte und /oder Pflichten hinsichtlich nur<br />
einzelner Gesellschafterkonten ist getrennt vom jeweiligen<br />
Gesellschaftsanteil nicht möglich.<br />
4. Alle Kosten und Abgaben einschließlich etwaiger Steuern oder<br />
sonstige Nachteile einer ganzen oder teilweisen Übertragung,<br />
Belastung, sonstigen Verfügung sowie eines sonstigen ganzen<br />
oder teilweisen Übergangs, insbesondere die Kosten der Handelsregistereintragungen,<br />
tragen im Verhältnis zur Fondsgesellschaft<br />
und im Verhältnis zu den Gesellschaftern der übertragende bzw.<br />
der belastende Gesellschafter sowie der Erwerber als Gesamtschuldner.<br />
Darüber hinaus tragen der übertragende / belastende<br />
Gesellschafter sowie der Erwerber die Kosten des Verwaltungsaufwandes<br />
einschließlich etwaiger Steuern, die der Fondsgesellschaft<br />
von ihrem Verwalter in Rechnung gestellt werden, bis zu<br />
einer Höhe von EUR 2.000 als Gesamtschuldner im Sinne des<br />
§ 421 BGB. Der Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten unverzüglich eine Kapitaleinlage in<br />
entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto III zu leisten. § 11 bleibt<br />
unberührt.<br />
5. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist es<br />
(a) dem Treuhandkommanditisten gestattet, seinen Kommanditanteil<br />
jederzeit ganz oder anteilig auf einen nachfolgenden<br />
Treuhandkommanditisten zu übertragen sowie Ausschüttungs-<br />
/ Entnahmeansprüche, Auseinandersetzungsguthaben<br />
und Abfindungen, die ihm als Treuhandkommanditist zustehen,<br />
jeweils anteilig an seine Treugeber abzutreten;<br />
(b) dem Platzierungsgaranten bzw. dessen Vertriebspartnern gestattet,<br />
den Gesellschaftsanteil, den sie gegebenenfalls im<br />
Rahmen ihrer jeweiligen Platzierungsgarantien gezeichnet haben,<br />
jederzeit und ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten auf Dritte zu übertragen oder Dritten zu verpfänden;<br />
(c) dem geschäftsführenden Kommanditisten im Fall des Ausscheidens<br />
eines Gesellschafters gestattet, eine Übertragung<br />
des Gesellschaftsanteils des ausscheidenden Gesellschafters<br />
auf Dritte jederzeit herbeizuführen.<br />
6. Auf Antrag eines Erben, Schenkers oder Beschenkten wird diesem<br />
ein vereinfacht ermittelter Steuerwert des übertragenen Anteils<br />
von der Fondsgesellschaft gegen Kostenerstattung mitgeteilt. Der<br />
Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
unverzüglich eine Kapitaleinlage in Höhe der angefallenen<br />
Kosten in sein Kapitalkonto III zu leisten. Gleiches gilt,<br />
falls die Fondsgesellschaft zur Abgabe einer entsprechenden<br />
Erklärung aufgefordert wird.<br />
§ 8<br />
Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />
1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden<br />
Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum Ablauf des 31.12.2027<br />
durch eingeschriebenen Brief kündigen. Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die<br />
Kündigung ist an die Fondsgesellschaft zu richten. Für die Fristeinhaltung<br />
ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich.<br />
Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung zu dem Zeitpunkt,<br />
zu dem er fristgerecht gekündigt hat, aus der Fondsgesellschaft<br />
aus. Beschließen die Gesellschafter innerhalb von drei<br />
Monaten nach Wirksamkeit der Kündigung die Liquidation der<br />
Fondsgesellschaft oder tritt die Fondsgesellschaft aus zwingenden<br />
Gründen vor dem Ausscheiden oder im Zeitpunkt des<br />
Ausscheidens des kündigenden Gesellschafters in Liquidation, so<br />
nimmt der kündigende Gesellschafter an der Liquidation teil.<br />
2. Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und unter<br />
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB von allen<br />
Gesellschaftern bevollmächtigt, einen Gesellschafter durch einseitige<br />
schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung<br />
zu einem späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft auszuschließen,<br />
wenn<br />
(a) dieser Gesellschafter seinen gesamten Einzahlungsbetrag<br />
sowie die durch seinen Beitritt gegebenenfalls ausgelöste<br />
SDLT nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer<br />
Umsatzsteuer ganz oder teilweise nicht fristgerecht erbracht<br />
hat oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren,<br />
die Lastschrift zurückgegeben wurde;<br />
170 I Gesellschaftsvertrag
(b) dieser Gesellschafter entgegen seiner Pflicht nach § 7 Ziffer 4,<br />
§ 7 Ziffer 6 und § 11 der Fondsgesellschaft und den Gesellschaftern<br />
nicht unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung<br />
durch den geschäftsführenden Kommanditisten alle Nachteile<br />
aufgrund des Gesellschafterwechsels ausgleicht;<br />
(c) über das Vermögen dieses Gesellschafters ein Insolvenz- oder<br />
vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines<br />
beantragten Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens mangels<br />
Masse abgelehnt wird;<br />
(d) die Einzelzwangsvollstreckung in seinen Gesellschaftsanteil<br />
betrieben wird und der betroffene Gesellschafter nicht innerhalb<br />
eines Monats ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses<br />
an die Fondsgesellschaft oder vergleichbarer<br />
Maßnahmen die Abwendung der eingeleiteten<br />
Zwangsvollstreckungsmaßnahme nachgewiesen hat (bis zum<br />
Ablauf dieser Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil<br />
betreffenden Zahlungen aus dem Gesellschaftsverhältnis mit<br />
Wirkung für alle Gesellschafter ausgesetzt);<br />
(e) der betroffene Gesellschafter seinen Verpflichtungen nach<br />
§ 15 Ziffer 5 oder § 18 Ziffer 4 nicht nachkommt;<br />
(f) in Bezug auf einen Gesellschafter einer der in § 3 Ziffer 7<br />
genannten Umstände vorliegt bzw. eintritt;<br />
(g) der Gesellschafter einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz<br />
begeht;<br />
(h) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<br />
Der Gesellschafter scheidet mit Zugang der Ausschließungserklärung<br />
oder zu dem gegebenenfalls in der Ausschließungserklärung<br />
genannten späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft aus. Die<br />
Ausschließungserklärung gilt spätestens drei Tage nach Absendung<br />
an die zuletzt der Fondsgesellschaft schriftlich genannte<br />
Adresse als zugegangen.<br />
3. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters wird die<br />
Fondsgesellschaft zwischen den verbleibenden Gesellschaftern<br />
fortgesetzt. Der Anteil am Gesellschaftsvermögen des ausscheidenden<br />
Gesellschafters wächst den übrigen Gesellschaftern im<br />
Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zueinander an, soweit der<br />
Anteil nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Die Treugeber<br />
nehmen über den Treuhandkommanditisten an der Anwachsung<br />
teil, im Übrigen reduziert sich die Kapitaleinlage des<br />
Treuhandkommanditisten um die Kapitaleinlage eines ausgeschiedenen<br />
Treugebers. Der Anspruch der Fondsgesellschaft auf<br />
Ausgleich von Kosten insbesondere gemäß § 7 Ziffer 4 und § 11<br />
gegen den ausscheidenden Gesellschafter bleiben unverändert<br />
bestehen.<br />
4. In den Fällen des Ausschlusses nach Ziffer 2 ist der geschäftsführende<br />
Kommanditist nach seiner Wahl unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB auch berechtigt und unwiderruflich<br />
bevollmächtigt, anstatt eines Ausschlusses den Anteil des<br />
betroffenen Gesellschafters auf einen oder mehrere von dem<br />
geschäftsführenden Kommanditisten zu benennende(n) Dritte(n)<br />
zu übertragen; der Dritte übernimmt bzw. die Dritten übernehmen<br />
anteilig die Kapitalkonten des auszuschließenden Gesellschafters.<br />
Die von diesem bzw. diesen zu leistende Einlage<br />
bestimmt sich nach der an den auszuschließenden Gesellschafter<br />
zu zahlenden Abfindung (§ 10 Ziffer 2 und § 10 Ziffer 3). Der Dritte<br />
übernimmt alle Rechte und Pflichten des ausgeschiedenen<br />
Gesellschafters einschließlich einer etwaig noch offenen Einlageforderung<br />
der Fondsgesellschaft im Hinblick auf die Beteiligung<br />
des auszuschließenden Gesellschafters. § 11 bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Tod eines Gesellschafters<br />
1. Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung zum Zeitpunkt<br />
des Erbfalles auf seine Erben jeweils in Höhe der jeweiligen Erbquote<br />
über (Sonderrechtsnachfolge). Die Fondsgesellschaft wird<br />
mit den Erben fortgesetzt. Mehrere Erben haben sich hinsichtlich<br />
der Beteiligung an der Gesellschaft so auseinanderzusetzen, dass<br />
eine Aufteilung auf ein ganzes Vielfaches von GBP 1.000 lautende<br />
Beteiligungen (mindestens aber GBP 5.000) erfolgt.<br />
Bis zur Auseinandersetzung benennen die Erben einen gemeinschaftlichen<br />
Vertreter und erteilen ihm Vollmacht zur Wahrnehmung<br />
ihrer Rechte. Das Stimmrecht kann bis zur Auseinandersetzung<br />
vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 2 nur durch diesen<br />
Vertreter ausgeübt werden. Ist eine Testamentsvollstreckung<br />
angeordnet, so ist jeder Testamentsvollstrecker als Vertreter berufen.<br />
Zudem gilt jeder Erbe / Testamentsvollstrecker von den übrigen<br />
Erben als bevollmächtigt, für sie Zustellungen und Erklärungen<br />
der Fondsgesellschaft entgegenzunehmen.<br />
Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines, ein Testamentsvollstrecker<br />
durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />
legitimieren; § 15 Ziffer 5 und § 18 Ziffer 4 gilt entsprechend.<br />
Werden der Fondsgesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis<br />
des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist<br />
die Fondsgesellschaft berechtigt, auf Kosten dessen, der seine<br />
Berechtigung auf die ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen<br />
zu lassen und /oder ein Rechtsgutachten („legal opinion“)<br />
über die Rechtswirkungen der vorgelegten Urkunden einzuholen.<br />
Die Fondsgesellschaft kann nach freiem Ermessen auf die Vorlage<br />
eines Erbscheins / Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten,<br />
wenn ihr etwa eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift einer<br />
171
in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letztwilligen Verfügung<br />
(notarielles Testament / Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift<br />
oder im Einzelfall andere geeignete Nachweise<br />
vorgelegt werden, die die Erbenstellung nach Überzeugung der<br />
Fondsgesellschaft nachweisen. Die Fondsgesellschaft darf denjenigen,<br />
der darin als Erbe bzw. Testamentsvollstrecker bezeichnet<br />
ist, als Berechtigten ansehen und den Anteil des Verstorbenen auf<br />
ihn umschreiben, ihn verfügen lassen und insbesondere mit<br />
befreiender Wirkung an ihn leisten.<br />
2. Bis zur Vorlage eines ausreichenden Erbnachweises gemäß<br />
Ziffer 1 ruhen die Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte<br />
der Erben mit Ausnahme der Beteiligung am Ergebnis (Gewinn<br />
und Verlust) oder einem Liquidationserlös.<br />
Die Fondsgesellschaft ist während dieser Zeit berechtigt, Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />
Wirkung auf das ihr zuletzt benannte Konto des Erblassers<br />
zu leisten.<br />
3. Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />
sowie im Zuge der Erbauseinandersetzung erfolgen<br />
nach § 7. Abweichend von § 7 kann der Übergang der Beteiligung<br />
mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung<br />
bzw. des Erbfalles und ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll<br />
dabei nicht unterschritten werden.<br />
4. § 7 Ziffer 4 und § 11 gelten in allen Fällen entsprechend.<br />
§ 10<br />
Auseinandersetzung mit ausscheidenden<br />
Gesellschaftern /Abfindung<br />
1. Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung gemäß § 8 Ziffer 1<br />
aus der Fondsgesellschaft aus, richtet sich seine Abfindung nach<br />
dem Verkehrswert seiner Beteiligung. Die Bestimmung des Verkehrswertes<br />
nimmt der geschäftsführende Kommanditist nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen vor. Bis zur Auszahlung wird die Abfindung<br />
zum dann geltenden Marktzinssatz verzinst. Die Auszahlung<br />
der Abfindung erfolgt in Pfund Sterling.<br />
2. Wird ein Kommanditist gemäß § 8 Ziffer 2 aus der Fondsgesellschaft<br />
ausgeschlossen, erhält er eine Abfindung in Pfund Sterling<br />
in Höhe des handelsrechtlichen Buchwertes seiner Beteiligung,<br />
wie er sich aus der Schlussbilanz des Geschäftsjahres ergibt,<br />
welches vor seinem Ausscheiden beendet war, zuzüglich des zeitanteilig<br />
auf den Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses<br />
unter Berücksichtigung zwischenzeitlich getätigter Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen sowie noch nicht erfüllter Abgabenund<br />
Kostenerstattungspflichten insbesondere nach § 7 Ziffer 4,<br />
§ 7 Ziffer 6 sowie § 11, höchstens aber den Verkehrswert gemäß<br />
Ziffer 1 Satz 2.<br />
3. Anstatt eine Abfindung nach Ziffer 2 an den ausgeschlossenen<br />
Gesellschafter zu leisten, hat der geschäftsführende Kommanditist<br />
zudem die Möglichkeit, den Gesellschaftsanteil des ausgeschlossenen<br />
Gesellschafters an Dritte zu veräußern. In diesem Fall<br />
steht dem ausgeschlossenen Gesellschafter der Veräußerungs -<br />
erlös aus dem Verkauf des Gesellschaftsanteils abzüglich einer<br />
Provision von 9 % des Veräußerungserlöses zu. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist kann zwischen den genannten Verwertungsalternativen<br />
frei wählen.<br />
4. § 7 Ziffer 4, § 7 Ziffer 6 und § 11 gelten entsprechend.<br />
5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung ihrer<br />
Abfindung verlangen. Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung<br />
von Gesellschaftsverbindlichkeiten oder auf Sicherstellung wegen<br />
künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger. Hiervon<br />
abweichend kann der geschäftsführende Kommanditist<br />
jedoch bei seinem Ausscheiden die Freistellung von seiner Forthaftung<br />
für Gesellschaftsverbindlichkeiten verlangen.<br />
6. Ein von der Fondsgesellschaft gemäß Ziffern 1 und 2 zu leistender<br />
Betrag wird zwei Wochen nach Anforderung durch den ausgeschiedenen<br />
Gesellschafter fällig, frühestens jedoch zum nächsten,<br />
dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin und nur,<br />
soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt über ausreichend<br />
Liquidität verfügt, spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden.<br />
§ 11<br />
Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />
1. Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />
Steuern inklusive Quellensteuern und insbesondere SDLT,<br />
Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten oder Nachteilen, die auf<br />
Handlungen bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters beruhen<br />
oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit /Rechtsform/Sitz<br />
eines Gesellschafters oder dessen Beteiligungshöhe haben,<br />
sind von den jeweiligen die Belastung auslösenden Gesellschaftern<br />
und einem etwaigen Rechtsnachfolger / Erwerber<br />
(hinsichtlich des betroffenen Gesellschaftsanteils) als Gesamtschuldner<br />
zu tragen, insbesondere auch solche Kosten der Fondsgesellschaft<br />
im Zusammenhang mit der Erklärung von SDLT, sofern<br />
diese nicht von dem Gesellschafter oder einem etwaigen Rechtsnachfolger/Erwerber<br />
nachweislich unmittelbar getragen worden<br />
sind. Dieser hat auf erste Anforderung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten unverzüglich eine Kapitaleinlage in entsprechen-<br />
172 I Gesellschaftsvertrag
der Höhe in sein Kapitalkonto III zu leisten. Von der Abgaben- und<br />
Kostenerstattungspflicht ausgenommen sind Ansprüche gegen<br />
den persönlich haftenden Gesellschafter, den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, sowie Dritte, die im Zuge der Erfüllung einer<br />
Platzierungsgarantie der Fondsgesellschaft beitreten.<br />
2. Die Fondsgesellschaft hat dem kostentragungspflichtigen Gesellschafter<br />
einen geeigneten Nachweis zur Begründung ihrer Erstattungsforderung<br />
vorzulegen. Soweit und solange die Erstattungsforderung<br />
nicht beziffert werden kann, ist die Fondsgesellschaft<br />
im Fall der Liquidation der Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens<br />
eines Gesellschafters berechtigt, als Sicherheit für ihre<br />
Erstattungsforderung gegen den betroffenen Gesellschafter ein<br />
Zurückbehaltungsrecht in Höhe des voraussichtlichen Erstattungsbetrages<br />
gegen den Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungs-<br />
/ Liquidationsguthabens geltend zu machen. Im<br />
Fall der Übertragung oder sonstigen Veräußerung eines Gesellschaftsanteils<br />
kann der geschäftsführende Kommanditist seine<br />
gemäß § 7 Ziffer 1 erforderliche Zustimmung von einer angemessenen<br />
Sicherheitsleistung für diese Erstattungsforderung der<br />
Fondsgesellschaft abhängig machen. Sobald der Fondsgesellschaft,<br />
insbesondere nach Zugang entsprechender Abgabenbescheide,<br />
die Bezifferung ihrer Erstattungsforderung möglich ist,<br />
hat sie unverzüglich die endgültige Abrechnung vorzunehmen.<br />
§ 12<br />
Geschäftsführung, Vertretung<br />
1. Zur Vertretung und Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist<br />
ausschließlich der geschäftsführende Kommanditist berechtigt<br />
und verpflichtet; der persönlich haftende Gesellschafter ist von<br />
der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />
Zur Wahrnehmung der Geschäftsführung und Vertretung wird<br />
dem geschäftsführenden Kommanditisten hiermit Vollmacht<br />
erteilt, Handlungen aller Art, die im Zusammenhang mit der<br />
Sicherung des Unternehmensgegenstandes stehen, einschließlich<br />
der Erteilung von Untervollmachten, für die Gesellschaft vorzunehmen.<br />
Er hat Anspruch auf Erteilung dieser Vollmacht auch<br />
in notarieller Form. Er ist berechtigt, im Rahmen der abzuschließenden<br />
Verträge auch Leistungsentgelte zu vereinbaren, durch<br />
die Leistungen, die vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages erbracht<br />
wurden, abgegolten werden.<br />
2. Der geschäftsführende Kommanditist sowie der persönlich haftende<br />
Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
sowie dem Wettbewerbsverbot nach §§ 161 Absatz 2, 112 HGB<br />
befreit.<br />
3. Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handels -<br />
gewerbes nach § 116 Absatz 1 HGB hinausgehen, kann der<br />
geschäftsführende Kommanditist nur mit Zustimmung der<br />
Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss vornehmen. Zum<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören<br />
dabei insbesondere:<br />
(a) Vermietung und Untervermietung der Fondsimmobilie;<br />
(b) Entscheidung über Instandhaltungsmaßnahmen der Fonds -<br />
immobilie und Durchführung solcher Maßnahmen;<br />
(c) Abschluss aller mit dem unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Erwerb der Fondsimmobilie im Zusammenhang stehender Verträge<br />
oder gebotener Vereinbarungen und Abgabe / Vornahme<br />
von mit dem Erwerb einhergehenden Erklärungen / Handlungen<br />
gegenüber öffentlichen Stellen oder Registern;<br />
(d) Abschluss sämtlicher Verträge und Durchführung sämtlicher<br />
Handlungen zur Verwaltung der Fondsimmobilie;<br />
(e) Abschluss und Verlängerung von Finanzierungsverträgen und<br />
Darlehensverträgen zu marktüblichen Konditionen einschließlich<br />
entsprechender Sicherungsvereinbarungen und Sicherheitenstellung;<br />
dies umfasst auch den Abschluss von Zinssicherungsgeschäften;<br />
(f) Gewährung von Darlehen an verbundene Unternehmen einschließlich<br />
Änderung und Kündigung etc.;<br />
(g) Umsetzung sämtlicher Maßnahmen und Vornahme sämtlicher<br />
Handlungen hinsichtlich der Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />
und zur Regelung der Angelegenheiten zwischen der<br />
Fondsgesellschaft und den Gesellschaftern, einschließlich<br />
Abschluss von Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsver -<br />
trägen, Abschluss von Vermittlungsverträgen (insbesondere<br />
Eigenkapitalvermittlungsverträgen), Konzeptions-, Vermarktungs-,<br />
Treuhand- und Betreuungsverträgen sowie Steuerberatungsverträgen;<br />
(h) Abschluss von Vereinbarungen über die Einzahlung und /oder<br />
Platzierung von Eigenkapital sowie Abschluss von Darlehen<br />
nebst Sicherungsvereinbarungen und Sicherheitenstellung<br />
zum Zwecke der Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals;<br />
(i) Anlage liquider Mittel;<br />
(j) Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Fondsgesellschaft;<br />
173
(k) Abschluss und Durchführung von Währungskonvertierungen<br />
(l) Buchführung und Erstellung von Jahresabschlüssen;<br />
(m) Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung<br />
einer im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve;<br />
(n) Betreuung der Gesellschafter, insbesondere Durchführung von<br />
Beschlussfassungen der Fondsgesellschaft durch Gesellschafterbeschlüsse<br />
im schriftlichen Umlaufverfahren, sowie die<br />
Abhaltung von Gesellschafterversammlungen;<br />
(o) alle sonstigen Geschäfte und /oder Maßnahmen, die die<br />
Gesellschafter durch Beschluss als zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
der Fondsgesellschaft gehörig bestimmen.<br />
4. Soweit der geschäftsführende Kommanditist zum Abschluss von<br />
Verträgen und Vereinbarungen berechtigt ist, umfasst dies auch<br />
das Recht zur Durchführung, Änderung, Prolongation und Beendigung<br />
dieser Verträge und mit diesen Verträgen verbundenen<br />
Maßnahmen. Der geschäftsführende Kommanditist ist zur<br />
gerichtlichen und außergerichtlichen Verfolgung sämtlicher Rechte<br />
und Ansprüche aus solchen Verträgen einschließlich des<br />
Abschlusses von Vergleichen berechtigt. Ebenso ist er zur Führung<br />
von Prozessen gegen Gesellschafter auf Leistung ihrer Einlage<br />
berechtigt.<br />
5. Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten oder dem persönlich<br />
haftenden Gesellschafter bestehen lediglich bei grob fahrlässiger<br />
oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt auch, soweit eine<br />
Verantwortlichkeit für Dritte gemäß § 278 BGB besteht.<br />
Solche Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis,<br />
sofern sie nicht auf Vorsatz beruhen, verjähren sechs Monate<br />
nach Kenntniserlangung von der zum Schadenersatz verpflichtenden<br />
Handlung durch den /die Anspruchsteller, spätestens<br />
jedoch drei Jahre nach Vornahme / Unterlassung der zum Schadenersatz<br />
verpflichtenden Handlung, soweit sie nicht kraft<br />
Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen.<br />
Die Haftungseinschränkungen dieser Vorschrift gelten nicht für<br />
Schadenersatzansprüche, die wegen einer vorsätzlichen oder<br />
fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bestehen.<br />
6. Die Fondsgesellschaft stellt den geschäftsführenden Komman -<br />
ditisten, den Treuhandkommanditisten, den persönlich haftenden<br />
Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, jeweils deren Ange -<br />
stellte, Geschäftsführer und Beauftragte (im Folgenden „Freistellungsberechtigte“)<br />
vollumfänglich von jeglicher Haftung für<br />
Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />
frei. Ein Anspruch auf Freistellung ist ausgeschlossen,<br />
sofern die Freistellungsberechtigten vorsätzlich oder grob<br />
fahrlässig gehandelt bzw. nicht gehandelt haben.<br />
§ 13<br />
Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich schriftlich und im<br />
Umlaufverfahren gefasst, sofern nicht aus zwingenden gesetz -<br />
lichen Gründen eine Gesellschafterversammlung durchzuführen<br />
ist.<br />
2. Es findet jährlich bis spätestens zum 30.09. eine Beschlussfassung<br />
zur Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen<br />
Geschäftsjahres statt.<br />
3. Der geschäftsführende Kommanditist führt alle Beschlussfassungen<br />
durch. Er bestimmt den Abgabetermin, der nicht vor Ablauf<br />
von vier Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunterlagen<br />
an die Gesellschafter liegen darf. Bei Eilbedürftigkeit kann er<br />
die Frist zur Abgabe der Stimmen auf zehn Tage ab Versendung<br />
der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen. Kann eine Entscheidung<br />
durch Gesellschafterbeschluss nicht rechtzeitig erreicht<br />
werden, entscheidet der geschäftsführende Kommanditist nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Fondsgesellschaft.<br />
Hierüber informiert er die Gesellschafter. Die Versendung der<br />
Beschlussfassungsunterlagen ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn<br />
sie an die gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich<br />
genannte Adresse des Gesellschafters gerichtet wurde. Ist der<br />
Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt oder können ihm aus<br />
anderen Gründen die Beschlussfassungsunterlagen nicht zugestellt<br />
werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses<br />
Zustandes. Die Aufforderung zur Beschlussfassung hat sämtliche<br />
Abstimmungspunkte, die Mitteilung des genauen Verfahrens, die<br />
Angabe des letzten Abstimmungstages und die Zahl der Stimmen<br />
des Gesellschafters aufzuführen. Die Beschlussfähigkeit im<br />
Umlaufverfahren ist gegeben, wenn die vorstehend beschriebenen<br />
Formalien gewahrt worden sind.<br />
Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang der erforderlichen<br />
Stimmen bei der Fondsgesellschaft mit Ablauf des letzten<br />
Abstimmungstages wirksam gefasst. Für die Wahrung der Frist ist<br />
der Zugang maßgebend. Den Gesellschaftern wird das Ergebnis<br />
der Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft schriftlich mitgeteilt.<br />
174 I Gesellschaftsvertrag
Für die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen ist es ausreichend,<br />
wenn die Beschlussfassungsunterlagen bzw. die Einladung zur<br />
Gesellschafterversammlung lediglich an die Gesellschafter versendet<br />
werden bzw. wird, die zum Zeitpunkt der Versendung der<br />
Beschlussfassungsunterlagen bzw. der Einladung bereits Gesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft sind. Die später der Fondsgesellschaft<br />
beitretenden Gesellschafter sind von der Teilnahme an der<br />
Beschlussfassung bzw. von der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung<br />
nicht ausgeschlossen, wenn<br />
(a) im Falle der Beschlussfassung im Umlaufverfahren diese<br />
Gesellschafter bis spätestens sieben Tage vor Ablauf des Abgabetermins<br />
die Beschlussfassungsunterlagen selbst bei der<br />
Fondsgesellschaft angefordert und bis zum Abgabetermin an<br />
die Fondsgesellschaft zurückgesandt haben bzw.<br />
(b) im Falle der Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />
diese Gesellschafter bis spätestens sieben<br />
Tage vor dem Termin der Gesellschafterversammlung bei der<br />
Fondsgesellschaft ihre Teilnahme schriftlich angemeldet<br />
haben.<br />
4. Gesellschafter können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />
schriftlich eine außerordentliche Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft<br />
verlangen, sofern sie mindestens 10 % des Kommanditkapitals<br />
auf sich vereinigen. Die Fondsgesellschaft führt die<br />
außerordentliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren nach<br />
Maßgabe der vorstehenden Ziffer 3 durch.<br />
5. Der geschäftsführende Kommanditist kann vom Umlaufverfahren<br />
absehen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem<br />
Fall hat er eine Gesellschafterversammlung an einem von ihm zu<br />
bestimmenden Ort einzuberufen. Die Einberufung erfolgt unter<br />
Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier<br />
Wochen; maßgeblich für den Fristbeginn ist das Datum des Poststempels.<br />
Bei Eilbedürftigkeit kann die Frist auf zehn Tage verkürzt<br />
werden. Die Einberufung ist ordnungsgemäß, wenn sie an die<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich genannte<br />
Adresse gesandt wurde. Ist der Aufenthalt eines Gesellschafters<br />
unbekannt, oder kann er aus anderen Gründen zur Teilnahme an<br />
einer Gesellschafterversammlung nicht geladen werden, so ruht<br />
sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses Zustandes, es sei denn,<br />
dass ein Vertreter vorhanden und dieser der Fondsgesellschaft<br />
schriftlich bekannt gegeben worden ist.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist oder ein von diesem mit<br />
der Vertretung beauftragter und bevollmächtigter Dritter leitet<br />
die Gesellschafterversammlung (Versammlungsleiter) und<br />
benennt einen Protokollführer. Das Protokoll über die Beschlussfassung<br />
wird vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter<br />
unterschrieben und den Gesellschaftern in Kopie zugesandt.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />
Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der geschäftsführende<br />
Kommanditist sowie der Treuhandkommanditist anwesend<br />
bzw. vertreten sind.<br />
Jeder Gesellschafter kann sich bei der Gesellschafterversammlung<br />
nur durch einen anderen Gesellschafter, seinen Ehegatten, einen<br />
Elternteil, ein volljähriges Kind, einen Testamentsvollstrecker oder<br />
durch einen Generalbevollmächtigten vertreten lassen. Die Vertretung<br />
durch andere Personen als die genannten bedarf der Zustimmung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten, die nur aus wichtigem<br />
Grund verweigert werden darf. Eine entsprechende<br />
Vollmacht bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />
dem Versammlungsleiter auszuhändigen.<br />
Jeder Treugeber hat bei Beschlussfassung zudem die Möglichkeit,<br />
den Treuhandkommanditisten zu bevollmächtigen, sein Stimmrecht<br />
wahrzunehmen und kann ihm für die Abstimmungspunkte<br />
schriftlich Weisung erteilen, auch die generelle Weisung, für ihn<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Einer auf unterschiedlichen<br />
Weisungen der Treugeber beruhenden geteilten Ausübung<br />
der Stimmrechte durch den Treuhandkommanditisten<br />
stimmen die Gesellschafter hiermit ausdrücklich zu.<br />
Die Kosten für die Teilnahme an dem Umlaufverfahren oder einer<br />
Gesellschafterversammlung und für eine eventuelle Vertretung<br />
trägt jeder Gesellschafter selbst.<br />
6. Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach dem Kapitalkonto<br />
I in der Weise, das je volle GBP 1.000 der Kapitaleinlage eine<br />
Stimme gewähren. Dies gilt auch für den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten. Ungeachtet seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
verfügt der geschäftsführende Kommanditist jedoch<br />
mindestens über 50 Stimmen. Die Treugeber haben gemäß ihrer<br />
Kapitaleinlage ein eigenes Stimmrecht. Der Treuhandkommanditist<br />
hat kein eigenes Stimmrecht, auch nicht bei außergewöhnlichen<br />
Angelegenheiten.<br />
7. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen insbesondere<br />
folgende Angelegenheiten:<br />
(a) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses; wird<br />
hierüber kein Beschluss gefasst, gilt der von dem geschäftsführenden<br />
Gesellschafter erstellte Jahresabschluss als genehmigt<br />
und festgestellt;<br />
(b) Entlastung der Geschäftsführung;<br />
175
(c) Bestimmung des Abschlussprüfers, soweit in diesem Vertrag<br />
nichts anderes geregelt ist;<br />
(d) Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />
(e) Auflösung der Fondsgesellschaft;<br />
(f) Veräußerung bzw. Ermächtigung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zur Veräußerung der Fondsimmobilie oder<br />
wesentlicher Teile des Vermögens der Fondsgesellschaft an<br />
Dritte, die nicht unmittelbar oder mittelbar mit der Fondsgesellschaft<br />
verbunden sind, vor dem 31.12.2022.<br />
8. Beschlüsse im Umlaufverfahren und in der Gesellschafterversammlung<br />
werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen gefasst, soweit in diesem Vertrag oder aufgrund zwingender<br />
Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Bei<br />
mehr als zwei Entscheidungsalternativen ist diejenige beschlossen,<br />
die die meisten Stimmen erhalten hat. Enthaltungen, nicht<br />
und verspätet abgegebene sowie sonst ungültige Stimmen gelten<br />
als nicht abgegeben.<br />
9. Beschlüsse gemäß Ziffer 7 lit. (d) bis (f) sowie sonstige Grundlagengeschäfte<br />
können, soweit aufgrund zwingender Gesetzesvorschriften<br />
nichts anderes bestimmt ist, nur mit 3 /4-Mehrheit der<br />
abgegebenen gültigen Stimmen und mit Zustimmung des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten, die nur aus wichtigem<br />
Grund versagt werden darf, beschlossen werden.<br />
Der Ausschluss des geschäftsführenden Kommanditisten, der<br />
Entzug der Vertretungsmacht und /oder der Entzug der<br />
Geschäftsführungsbefugnis können ohne Vorliegen eines wichtigen<br />
Grundes nur mit 3 /4-Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />
Stimmen beschlossen werden.<br />
10. Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die nicht alle Gesellschafter<br />
formell und materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern<br />
zusätzliche Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten zu dessen Nachteil verändern,<br />
bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />
11. Die im Umlaufverfahren oder in der Gesellschafterversammlung<br />
gefassten Beschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist<br />
von einem Monat seit Absendung des Ergebnisses der<br />
Beschlussfassung bzw. des Versammlungsprotokolls gerichtlich<br />
angefochten werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger<br />
Mangel als geheilt.<br />
§ 14<br />
Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />
Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />
1. Der Jahresabschluss für das jeweils vergangene Geschäftsjahr ist<br />
innerhalb der gesetzlichen Fristen durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zu erstellen. Er ist durch die Gesellschafter im<br />
Umlaufverfahren festzustellen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Der Jahresabschluss<br />
ist von einem von den Gesellschaftern durch Beschlussfassung<br />
bestimmten Wirtschaftsprüfer oder einer in gleicher Weise<br />
bestimmten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Abschlussprüfer)<br />
zu prüfen. Danach ist eine Kopie des geprüften Jahresabschlusses<br />
oder alternativ eine Kurzfassung allen Gesellschaftern spätestens<br />
mit Übersendung der Abstimmungsunterlagen zu der jährlichen<br />
Beschlussfassung (§ 13 Ziffer 2) zuzuleiten. Der Wirtschaftsprüfer<br />
für die Geschäftsjahre bis einschließlich des Geschäftsjahrs 2011<br />
wird von dem geschäftsführenden Kommanditisten bestimmt.<br />
Sämtliche Konten und Abschlüsse werden, soweit gesetzlich<br />
zulässig, in Pfund Sterling auf Grundlage deutscher Rechnungs -<br />
legungsvorschriften geführt bzw. erstellt. Der Jahresabschluss<br />
sowie die Steuerbilanz werden daraus abgeleitet und gemäß den<br />
gesetzlichen Vorschriften in Euro erstellt.<br />
Für sämtliche vermögensrechtliche Ansprüche und Rechte der<br />
Gesellschafter sind allein die Abschlüsse in Pfund Sterling maßgeblich.<br />
2. Vor Verteilung des Ergebnisses erhält der geschäftsführende Kommanditist<br />
für seine Aufwendungen einschließlich seiner Rechtsformkosten<br />
sowie für die Übernahme der Geschäftsführung jährlich<br />
eine Pauschalvergütung in Höhe von GBP 2.000 zuzüglich<br />
einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer; der<br />
persönlich haftende Gesellschafter erhält als Entschädigung für<br />
seine persönliche Haftung eine pauschale Haftungsvergütung in<br />
gleicher Höhe wie der geschäftsführende Kommanditist zuzüglich<br />
einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Anders als der persönlich haftende Gesellschafter erhält der<br />
geschäftsführende Kommanditist seine Vergütung nicht in den<br />
Jahren, in denen die Fondsgesellschaft nach britischem Ertragsteuerrecht<br />
Verluste erzielt oder durch Leistung der Vergütung an<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten erzielen würde. Die<br />
Vergütung ist jährlich nachschüssig zum 30.12. eines jeden Kalenderjahres<br />
fällig, erstmals zum 30.12.2011.<br />
176 I Gesellschaftsvertrag
3. Das Ergebnis der Fondsgesellschaft wird den Gesellschaftern wie<br />
folgt zugewiesen:<br />
(a) die Gesellschafter sind – vorbehaltlich nachstehender abweichender<br />
Regelungen – entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />
Kapitaleinlagen gemäß den Kapitalkonten I am Ergebnis<br />
(Gewinn und Verlust) der Fondsgesellschaft beteiligt;<br />
(b) vor Verteilung des Ergebnisses auf alle Gesellschafter werden<br />
sämtliche gemäß § 7 Ziffer 4 und § 7 Ziffer 6 sowie § 11 zu<br />
erstattenden Abgaben und Kosten dem jeweiligen Gesellschafter<br />
vorab als negatives Ergebnis zugewiesen und als Einlageforderung<br />
gegenüber dem jeweiligen Gesellschafter auf<br />
dessen Kapitalkonto III gebucht;<br />
(c) bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter in<br />
Bezug auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten III und IV im<br />
Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage gemäß Kapitalkonto I ist die<br />
Gewinn- oder Verlustzuweisung so vorzunehmen, dass alle<br />
Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage, unabhängig<br />
vom Zeitpunkt ihres Beitritts, hinsichtlich der Summe ihrer<br />
Kapitalkonten III und IV (ohne Berücksichtigung von Kapitaleinlagen<br />
gemäß § 7 Ziffer 4 und § 7 Ziffer 6 sowie § 11), soweit<br />
wie steuerrechtlich möglich, gleichgestellt werden. Aus diesem<br />
Grund werden in diesem Zeitraum positive Ergebnisse der<br />
Fondsgesellschaft zunächst den Gesellschaftern mit der relativ<br />
niedrigsten Summe der Kapitalkonten III und IV im Verhältnis<br />
zu ihren Kapitaleinlagen und negative Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />
zunächst den Gesellschaftern mit der relativ höchsten<br />
Summe der Kapitalkonten III und IV im Verhältnis zu ihren<br />
Kapitaleinlagen zugewiesen.<br />
4. Der geschäftsführende Kommanditist erhält, soweit möglich, im<br />
Jahr der Veräußerung der Fondsimmobilie und in den Jahren der<br />
Liquidation der Fondsgesellschaft in Höhe einer dann bestehenden<br />
negativen Summe seiner Kapitalkonten III und IV ein Vorabergebnis<br />
zugewiesen.<br />
5. Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und verpflichtet,<br />
die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft<br />
an die Gesellschafter auszuschütten, sofern keine<br />
abweichende Beschlussfassung der Gesellschafter getroffen wird.<br />
Über die jeweils ausschüttungsfähigen Beträge entscheidet der<br />
geschäftsführende Kommanditist, der zur Deckung zukünftiger<br />
Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft eine angemessene<br />
Liquiditätsreserve vorhalten wird. Die Ausschüttungen / Entnahmen<br />
erfolgen voraussichtlich jeweils nachschüssig zum 30.04.<br />
des Folgejahres, erstmals voraussichtlich am 30.04.2012.<br />
Die Gesellschafter erhalten bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist<br />
unabhängig vom Ergebnis der Fondsgesellschaft eine Ausschüttung/Entnahme<br />
vorbehaltlich der Bildung einer von dem<br />
geschäftsführenden Gesellschafter als angemessen erachteten<br />
Liquiditätsreserve. Die Ausschüttungs- / Entnahmeberechtigung<br />
der Gesellschafter besteht entsprechend der Höhe der von ihnen<br />
geleisteten Einlagen gemäß Kapitalkonto I und der Dauer ihrer<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Platzierungszeitraum.<br />
Die Berechnung erfolgt monatlich.<br />
Daneben ist der geschäftsführende Kommanditist berechtigt,<br />
während der Zeichnungsfrist zur Deckung eigener Verbindlichkeiten<br />
diejenige Liquidität aus der Fondsgesellschaft zu entnehmen,<br />
die durch die Investoren in die Fondsgesellschaft bei Erwerb ihrer<br />
Beteiligung als gesamter Einzahlungsbetrag geleistet wurde<br />
abzüglich derjenigen Beträge, die der geschäftsführende Kommanditist<br />
für die Herabsetzung seiner Pflichteinlage und Rückzahlung<br />
seiner Kapitalrücklage erhalten hat (siehe § 3 Ziff. 5). Das<br />
Entnahmerecht dient zur Deckung der Verbindlichkeiten, die dem<br />
geschäftsführenden Kommanditisten im Zusammenhang mit<br />
dem Unternehmensgegenstand der Fondsgesellschaft entstanden<br />
sind.<br />
Nach Ablauf des Platzierungszeitraumes erhalten die Gesellschafter<br />
Ausschüttungen/Entnahmen im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen<br />
gemäß Kapitalkonto I, unabhängig davon, ob in dem betreffenden<br />
Geschäftsjahr ein Bilanzgewinn ausgewiesen werden<br />
kann.<br />
6. Alle Ausschüttungen/Entnahmen erfolgen grundsätzlich in Pfund<br />
Sterling. Jeder Gesellschafter hat jedoch ein Wahlrecht, die Ausschüttungen/Entnahmen<br />
durch Angabe der Währung im Zeichnungsschein<br />
auch in Euro zu erhalten. Darüber hinaus hat jeder<br />
Gesellschafter bezüglich den Ausschüttungen / Entnahmen in<br />
Pfund Sterling bzw. Euro ein jährliches Wahlrecht, welches durch<br />
schriftliche Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft ausgeübt<br />
werden kann. Der Umtausch von Pfund Sterling in Euro erfolgt zu<br />
demjenigen Wechselkurs, welcher von der Fondsgesellschaft zwei<br />
Bankarbeitstage vor der Ausschüttung /Entnahme erzielt wird.<br />
Sämtliche im Zusammenhang mit den Ausschüttungen/Entnahmen<br />
und einem jeweiligen etwaigen Umtausch entstehenden Kosten<br />
und Bankgebühren sind von dem jeweiligen Gesellschafter zu<br />
tragen und werden mit dem Ausschüttungsbetrag verrechnet.<br />
Ausschüttungen/Entnahmen können von der Fondsgesellschaft<br />
auch ohne vorherige schriftliche Ankündigung vorgenommen und<br />
mit ausstehenden Zahlungen des Gesellschafters verrechnet werden.<br />
177
7. Die Übertragung einer Rücklage gemäß § 6b EStG auf ein infolge<br />
der Beteiligung an der Fondsgesellschaft dem Gesellschafter<br />
gemäß § 39 AO zuzurechnendes Wirtschaftsgut ist nicht zulässig.<br />
8. Sonderwerbungskosten und eventuelle Rückerstattungen auf<br />
Kapitaleinlagen seitens Dritter muss jeder Gesellschafter spätestens<br />
zum 28.02. des auf ein Geschäftsjahr folgenden Jahres der<br />
Fondsgesellschaft bekannt geben, sofern diese steuerlich berücksichtigungsfähig<br />
sind. Bei Nachmeldungen nach diesem Zeitpunkt<br />
ist die Gesellschaft berechtigt, ihre entstehenden zusätzlichen<br />
Verwaltungskosten an die verursachenden Gesellschafter<br />
weiterzubelasten.<br />
§ 15<br />
Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot,<br />
Verschwiegenheitspflicht, Kontrollrechte<br />
1. Eine über § 7 Ziffer 4, § 7 Ziffer 6 sowie § 11 hinausgehende Nachschusspflicht<br />
kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />
beschlossen werden. Von Vorstehendem unberührt bleibt die Haftung<br />
der Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />
gemäß §§ 171 ff. HGB.<br />
2. Ein Wettbewerbsverbot besteht für die Gesellschafter, den<br />
geschäftsführenden Kommanditisten und den persönlich haftenden<br />
Gesellschafter nicht.<br />
3. Die Gesellschafter sind zur Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligten<br />
Dritten zu allen Angelegenheiten der Fondsgesellschaft<br />
verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Ausscheiden<br />
des Gesellschafters aus der Fondsgesellschaft und über<br />
die Dauer der Fondsgesellschaft hinaus.<br />
4. Die Gesellschafter haben die gesetzlichen Kontrollrechte der Kommanditisten<br />
nach §166 HGB mit der Maßgabe, dass die Unterlagen<br />
bezüglich der Beteiligung an der Fondsgesellschaft nur durch<br />
einen standesrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen<br />
eines rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />
Berufes eingesehen werden dürfen. Die hiermit verbundenen<br />
Kosten trägt der die Einsicht verlangende Gesellschafter.<br />
5. Die Gesellschafter verpflichten sich, den Treuhandkommanditisten<br />
zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens im Zusammenhang<br />
mit der Quellensteuer in Großbritannien zu bevollmächtigen<br />
und alle für die Wahrnehmung der Bevollmächtigung<br />
erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen, indem sie das<br />
ihnen jährlich zugesandte Selbstauskunftsformular vollständig<br />
und zutreffend ausfüllen und dem Treuhandkommanditisten<br />
innerhalb der benannten Frist übermitteln. Dies gilt auch für<br />
Gesellschafter, die den Gesellschaftsanteil durch Rechtsgeschäft<br />
oder im Wege der Erbfolge erwerben. Der Treuhandkommanditist<br />
ist berechtigt, die Vollmacht auf den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zu übertragen. Der geschäftsführende Kommanditist<br />
ist dadurch auch berechtigt, die Selbstauskunftsformulare entgegenzunehmen.<br />
§ 16<br />
Auflösung, Liquidation<br />
1. Die Liquidation erfolgt durch den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
als Liquidator. Er kann Dritte mit der Durchführung der<br />
Liquidation beauftragen. Dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
steht es frei, hierzu geeignete natürliche oder juristische<br />
Personen zu benennen. Der /die Liquidator / -en kann / können<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.<br />
2. Das nach der Liquidation verbleibende Vermögen aus der Liquidation<br />
wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten der<br />
Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern und danach solche<br />
gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen. Ein danach verbleibender<br />
Betrag wird entsprechend dem Stand der Kapital -<br />
konten an die Gesellschafter ausgezahlt. Eine Haftung des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />
ist in diesem Fall ausgeschlossen. Unbeschadet<br />
der Regelung in § 14 Ziffer 4 entstehen keine Ausgleichsverpflichtungen<br />
bzw. Ausgleichsansprüche zwischen den<br />
Gesellschaftern, soweit nach vollständiger Rückzahlung des Kommanditkapitals<br />
und nach Auszahlung des verbleibenden Verwertungserlöses<br />
die Summen der Kapitalkonten der jeweiligen<br />
Gesellschafter voneinander abweichen.<br />
3. Der geschäftsführende Kommanditist ist zu einem Ausgleich<br />
eines etwaig negativen Buchwertes seiner Beteiligung (Saldo<br />
seiner Kapitalkonten), wie er sich im Zeitpunkt der Schlussliquidation<br />
der Fondsgesellschaft ergibt, nicht verpflichtet.<br />
4. Ausschüttungen / Entnahmen von Liquidität während der Liquidation<br />
sind vorläufig und können bei etwaigem Liquiditätsbedarf<br />
der Fondsgesellschaft von dem Liquidator nach Maßgabe des<br />
§ 155 Absatz 2 jederzeit zurückgefordert werden.<br />
5. Die Kosten der Liquidation trägt die Gesellschaft. § 11 gilt entsprechend.<br />
§ 17<br />
Kosten des Vertrages<br />
Die Kosten für die Gründung der Fondsgesellschaft, für diesen Vertrag<br />
und dessen Durchführung einschließlich etwa anfallender<br />
Steuern aller Art trägt die Fondsgesellschaft, ausgenommen sind die<br />
Kosten der Beglaubigung der Handelsregister-Vollmachten sowie<br />
die Kosten von Handelsregister-Änderungen, die durch Abtretung<br />
178 I Gesellschaftsvertrag
oder teilweise Abtretung von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige<br />
Verfügung über Gesellschaftsanteile begründet werden und soweit<br />
in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Diese Kosten trägt<br />
jeder Gesellschafter, der die Änderungen veranlasst, soweit in<br />
diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch bei<br />
Handelsregister-Änderungen im Todesfall.<br />
§ 18<br />
Datenschutz, Informationspflichten<br />
1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der geschäftsführende<br />
Kommanditist die vom Gesellschafter in seinem Zeichnungsschein<br />
getätigten Angaben mit eventuellen sonstigen<br />
Angaben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung<br />
speichern.<br />
2. Der Gesellschafter erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in<br />
seinem Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und<br />
Speicherung seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />
Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung durch den<br />
geschäftsführenden Kommanditisten, die Fondsgesellschaft<br />
sowie die mit der Durchführung und Verwaltung der Beteiligung<br />
Beauftragten (dies sind insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes<br />
sowie dessen Gesellschafter, die Platzierungsgaranten,<br />
die Vertriebspartner, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer<br />
sowie in- und ausländische Finanzbehörden) einverstanden. Die<br />
Daten werden bis zur Beendigung der Beteiligung im Rahmen der<br />
zur Durchführung der Beteiligung notwendigen Maßnahmen verarbeitet,<br />
genutzt und gespeichert.<br />
3. Während und auch nach Beendigung der Beteiligung werden die<br />
Daten für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung genutzt.<br />
Gegen die Nutzung seiner Daten für diese Zwecke steht dem<br />
Gesellschafter ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht<br />
zu (siehe § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)).<br />
Die Inanspruchnahme ist mit keinen Nachteilen verbunden.<br />
4. Der Gesellschafter ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in<br />
den Zeichnungsunterlagen getätigten Angaben dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich<br />
mitzuteilen und die Informations- und Mitwirkungspflichten<br />
nach dem Geldwäschegesetz einzuhalten.<br />
§ 19<br />
Schlichtungsverfahren<br />
1. Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />
damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />
der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />
beauftragt, die dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.<br />
2. Die Gesellschafter sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne<br />
dieser Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit<br />
dem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis<br />
stehen und die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft<br />
betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
anzurufen und gegen die Fondsgesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten.<br />
§ 20<br />
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />
1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />
ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />
des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame<br />
Bestimmung ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />
Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />
Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />
gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />
von vornherein bedacht.<br />
2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />
Vertrag einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform,<br />
soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />
den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Auf<br />
eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen<br />
/ -vereinbarungen oder mit anderen Verträgen<br />
und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />
Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />
3. Sämtliche von der Fondsgesellschaft an die Gesellschafter zu leistenden<br />
Beträge sind Nettobeträge. Eine darauf gegebenenfalls<br />
anfallende gesetzliche Umsatzsteuer trägt die Fondsgesellschaft.<br />
4. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes bzw. Referenzzinssätze<br />
Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht<br />
werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene Ersatzindex<br />
bzw. -referenzzinssatz oder, falls ein solcher nicht vorgesehen ist,<br />
ein von dem geschäftsführenden Gesellschafter nach Treu und<br />
Glauben zu bestimmender Ersatzindex bzw. -referenzzinssatz.<br />
5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist,<br />
soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, München.<br />
6. Dieser Vertrag tritt an die Stelle des bisher gültigen Gesellschaftsvertrages.<br />
179
Grünwald, 22.03.2011<br />
für die Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
als persönlich haftender Gesellschafter<br />
gez. Dr. Wolf<br />
(Geschäftsführer)<br />
gez. Ziegler<br />
(Geschäftsführer)<br />
Grünwald, 22.03.2011<br />
für die Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH<br />
als geschäftsführender Kommanditist<br />
gez. Dr. Wolf<br />
(Geschäftsführer)<br />
gez. Ziegler<br />
(Geschäftsführer)<br />
Grünwald, 22.03.2011<br />
für die TERTIA Zweite Beteiligungstreuhand GmbH<br />
als zukünftiger Treuhandkommanditist<br />
gez. Graser<br />
(Geschäftsführer)<br />
gez. Koch<br />
(Geschäftsführer)<br />
180 I Gesellschaftsvertrag
In den folgenden Bestimmungen wird von den gesetzlichen<br />
Regelungen zur Kommanditgesellschaft abgewichen:<br />
§ 3 Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />
§ 4 Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />
§ 5 Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />
(Treugeber), Treuhandvergütung<br />
§ 6 Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />
§ 7 Übertragung und Belastung von Gesellschafts -<br />
anteilen<br />
§ 8 Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />
§ 9 Tod eines Gesellschafters<br />
§ 10 Auseinandersetzung mit ausscheidenden Gesellschaftern<br />
/Abfindung<br />
§ 11 Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />
§ 12 Geschäftsführung, Vertretung<br />
§ 13 Gesellschafterbeschlüsse<br />
§ 14 Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />
Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />
§ 15 Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />
Kontrollrechte<br />
§ 16 Auflösung, Liquidation<br />
§ 17 Kosten des Vertrages<br />
§ 18 Datenschutz, Informationspflichten<br />
§ 19 Schlichtungsverfahren<br />
§ 20 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />
181
Treuhandvertrag<br />
Treuhandvertrag<br />
Zwischen<br />
dem in dem jeweiligen Zeichnungsschein zur Beteiligung an der<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Grünwald, genannten<br />
Investor<br />
– im Folgenden „Treugeber“ oder „Investor“ –<br />
und<br />
der TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH, Grünwald<br />
– im Folgenden „Treuhandkommanditist“ –<br />
wird der nachfolgende Treuhandvertrag abgeschlossen:<br />
§ 1<br />
Abschluss und Gegenstand des Treuhandvertrages, Person des<br />
Treugebers, Aufgaben des Treuhandkommanditisten<br />
1. Dieser Treuhandvertrag kommt am Tag der Annahme der Beteiligungserklärung<br />
des Investors durch den Treuhandkommanditisten<br />
zustande. Die Annahme erfolgt durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung<br />
des Treuhandkommanditisten. Die Zeichnungsbestätigung<br />
wird nicht versandt; der Treugeber verzichtet insoweit auf<br />
den Zugang der Annahmeerklärung. Der Treugeber erhält jedoch<br />
von der Fondsgesellschaft Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co.<br />
KG (im Folgenden „Fondsgesellschaft“) im Namen des Treuhandkommanditisten<br />
unverzüglich eine Bestätigung der Annahme seiner<br />
Beteiligungserklärung in Textform.<br />
2. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag des Treugebers der<br />
Fondsgesellschaft nach Maßgabe der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />
Voraussetzungen (aufschiebende Bedingungen), insbesondere<br />
die Erteilung einer gegebenenfalls erforderlichen unwiderruflichen<br />
Vollmacht zur Beauftragung eines Steuerberaters<br />
und des Gesellschaftsvertrages bei und hält treuhänderisch im<br />
eigenen Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung<br />
für Rechnung des Treugebers, diesen Kommanditanteil als Treuhandkommanditist<br />
an der Fondsgesellschaft.<br />
3. Die Höhe des Anteils am Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />
ergibt sich aus der in dem jeweiligen Zeichnungsschein<br />
des Treugebers genannten Kapitaleinlage.<br />
4. Für das Verhältnis zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />
dem Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend,<br />
sofern nicht in diesem Treuhandvertrag abweichende<br />
Regelungen enthalten sind.<br />
5. Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine Kommanditbeteiligung<br />
für alle Treugeber gemeinsam als einheitlichen<br />
Kommanditanteil. Er tritt gegenüber Dritten im eigenen<br />
Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zu der Fondsgesellschaft.<br />
6. Er übt insoweit die ihm als Treuhandkommanditist zustehenden<br />
Gesellschafterrechte im eigenen Namen gemäß der Weisung der<br />
Treugeber aus, sofern die Gesellschafterrechte nicht den Treugebern<br />
abgetreten oder zur Ausübung überlassen sind. Sind keine<br />
Weisungen erteilt, übt der Treuhandkommanditist seine Gesellschafterrechte,<br />
insbesondere die Stimmrechte, nicht aus.<br />
7. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist ausschließlich<br />
im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der Treugeber<br />
wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er unmittelbar<br />
Kommanditist der Fondsgesellschaft. Der vom Treugeber gezeichnete<br />
Beteiligungsanteil wird vom Treuhandkommanditisten im<br />
Innenverhältnis als Teil seines Kommanditanteils behandelt und<br />
gehalten. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten von<br />
allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb oder dem Halten der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
stehen. Der Treugeber haftet nicht für die<br />
Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.<br />
8. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />
Halten des Kommanditanteils beschränkt. Darüber hinausgehende<br />
Tätigkeiten werden vom Treuhandkommanditisten vorbehaltlich<br />
abweichender Vereinbarung nicht übernommen,<br />
insbesondere hat er das Beteiligungsangebot weder inhaltlich<br />
noch formell geprüft. Das Treuhandverhältnis mit der Folge der<br />
Nichteintragung des Investors als Kommanditist im Handelsregister<br />
dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung im Interesse<br />
der Fondsgesellschaft und der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse<br />
der Investoren. Hinsichtlich der Haftung des<br />
Treuhandkommanditisten wird ausdrücklich auf § 11 verwiesen.<br />
§ 2<br />
Abtretungen aus der Kommanditbeteiligung,<br />
Ausübung von Kontrollrechten<br />
1. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus<br />
der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
anteilig entsprechend der Höhe des Anteils des Treugebers<br />
auf den jeweils festzustellenden Jahresgewinn, die von der<br />
Fondsgesellschaft zu beschließenden Ausschüttungen / Entnahmen,<br />
den Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges Auseinan -<br />
dersetzungsguthaben im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft<br />
an den Treugeber ab. Der Treugeber nimmt diese<br />
Abtretung an.<br />
182 I Treuhandvertrag
2. Der Treugeber ist berechtigt, die dem Treuhandkommanditisten<br />
nach § 166 HGB zustehenden Kontrollrechte selbst auszuüben.<br />
Der Treuhandkommanditist wird den Treugeber auf Verlangen<br />
entsprechend bevollmächtigen.<br />
§ 3<br />
Einzahlung der vom Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage<br />
1. Der Treugeber ist verpflichtet, seine im Zeichnungsschein genannte<br />
Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio, sowie gegebenenfalls zuzüglich<br />
eines nach britischem Recht anfallenden Grunderwerbsteuerbetrages<br />
(Stamp Duty Land Tax) nebst Steuerberatungsgebühr<br />
zuzüglich britischer Umsatzsteuer zu dem im Zeichnungsschein<br />
genannten Termin zu leisten. Im Übrigen findet § 4 Ziffer 1 bis 3<br />
des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft entsprechende<br />
Anwendung.<br />
2. Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />
bzw. Nichteinzahlung der Kapitaleinlage, des Agios und des gegebenenfalls<br />
anfallenden britischen Grunderwerbsteuerbetrages<br />
nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer Umsatzsteuer<br />
können die in § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag und im Zeichnungsschein<br />
dargestellten Verzugsfolgen eintreten. Der Treuhandkommanditist<br />
ist in diesen Fällen zudem zu einer außerordentlichen<br />
Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt.<br />
§4<br />
Gesellschafterbeschlüsse der Fondsgesellschaft<br />
1. Der Treugeber stimmt bei Beschlüssen der Fondsgesellschaft im<br />
Umlaufverfahren und in einer Gesellschafterversammlung selbst<br />
ab. Die Beschlussfassungsunterlagen, die Einberufung zu einer<br />
Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft und das Ergebnis<br />
der Beschlussfassung erhält der Treugeber vom geschäftsführenden<br />
Kommanditisten der Fondsgesellschaft.<br />
2. Jeder Treugeber kann sich bei einer Gesellschafterversammlung<br />
nur durch einen anderen Gesellschafter der Fondsgesellschaft,<br />
seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen<br />
Testamentsvollstrecker oder seinen Generalbevollmächtigten vertreten<br />
lassen. Die Vertretung durch andere Personen als die genannten<br />
bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
der Fondsgesellschaft, die nur aus wichtigem Grund<br />
verweigert werden kann. Eine entsprechende Vollmacht bedarf<br />
der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />
dem Versammlungsleiter (geschäftsführender Kommanditisten<br />
der Fondsgesellschaft oder ein von ihm mit der Vertretung beauftragter<br />
und bevollmächtigter Dritter) auszuhändigen.<br />
3. Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />
und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber selbst.<br />
4. Sofern ein Treugeber auf der Gesellschafterversammlung der<br />
Fondsgesellschaft nicht anwesend und nicht durch Dritte vertreten<br />
ist, hat er die Möglichkeit, dem Treuhandkommanditisten für<br />
die Abstimmung Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Dabei hat er<br />
dem Treuhandkommanditisten konkrete Weisungen für die einzelnen<br />
Abstimmungspunkte zu erteilen. Einer auf unterschiedlichen<br />
Weisungen der Treugeber beruhenden geteilten Ausübung<br />
von Stimmrechten haben die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
ausdrücklich zugestimmt.<br />
5. Im Übrigen gilt § 13 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />
§ 5<br />
Treuhandverwaltung<br />
Der Treuhandkommanditist hält das Treuhandvermögen getrennt<br />
von seinem sonstigen Vermögen. Alles, was er in Ausführung des<br />
Treuhandvertrages erlangt hat und ihm nicht selbst zusteht, wird er<br />
entsprechend diesem Treuhandvertrag an den Treugeber oder dessen<br />
Abtretungsempfänger herausgeben. Insbesondere wird er alle<br />
Ausschüttungen / Entnahmen und Zuflüsse aus der Fondsgesellschaft<br />
umgehend an den Treugeber oder dessen Rechtsnachfolger<br />
entsprechend seinem treuhänderisch gehaltenen Beteiligungsanteil<br />
weiterleiten.<br />
§ 6<br />
Übertragung und Belastung der Beteiligung<br />
1. Der Treugeber kann die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />
grundsätzlich nur mit Wirkung zum 01.01. eines jeden<br />
Jahres ganz oder teilweise an einen Dritten übertragen, belasten<br />
oder in sonstiger Weise darüber verfügen. § 7 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft gilt für die Person des Dritten<br />
entsprechend. Eine Übertragung oder sonstige Verfügung<br />
kann nur dergestalt erfolgen, dass der Dritte auch die zum Zeitpunkt<br />
der Verfügung bereits entstandenen Pflichten des Treugebers<br />
übernimmt. Jede Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />
sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten der Fondsgesellschaft.<br />
Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund (z. B. bei<br />
Verstoß gegen § 18 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages) versagt<br />
werden. Hinsichtlich der Abgaben- und Kostenbelastung im<br />
Zusammenhang mit der Übertragung und Belastung der Beteiligung<br />
wird auf § 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11 des Gesellschafts -<br />
vertrages der Fondsgesellschaft hingewiesen. Eine teilweise Übertragung<br />
ist ausgeschlossen, soweit durch eine teilweise<br />
Übertragung ein Treuhandverhältnis über eine Kommanditbeteiligung<br />
im Nennwert von unter GBP 10.000 oder im Nennwert eines<br />
nicht auf ein ganzes Vielfaches von GBP 1.000 lautenden Betrag<br />
183
entstehen sollte. Durch die teilweise Übertragung oder sonstige<br />
Verfügung kommt zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />
dem Erwerber ein selbständiges Treuhandverhältnis über den<br />
betreffenden Teilkommanditanteil zustande.<br />
2. Der Treugeber hat die Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />
sonstige Verfügung über seine Beteiligung schriftlich dem Treuhandkommanditisten<br />
mitzuteilen und dabei den Namen sowie<br />
die Anschrift etwaiger Rechtsnachfolger bekannt zu geben. Unbeschadet<br />
der Übertragung oder sonstigen Verfügung sind die<br />
Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist berechtigt, alle<br />
Ausschüttungen/Entnahmen mit schuldbefreiender Wirkung<br />
gegenüber dem Rechtsnachfolger an den ihnen bekannten<br />
Rechtsinhaber vorzunehmen, solange ihnen die Übertragung<br />
nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat angezeigt wurde.<br />
3. Auf die Übertragung, teilweise Übertragung, Verpfändung oder<br />
sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />
findet im Übrigen § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
entsprechende Anwendung.<br />
§ 7<br />
Beendigung des Treuhandvertrages<br />
1. Durch Erklärung im Zeichnungsschein sowie innerhalb einer Frist<br />
von 20 Tagen nach Bestätigung der Annahme der Beteiligungserklärung<br />
durch den Treuhandkommanditisten kann der Treugeber<br />
die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine<br />
gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft als<br />
Kommanditist verlangen. Das Umwandlungsverlangen wird wirksam,<br />
sobald der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte<br />
Handelsregister-Vollmacht durch den Treugeber zur Verfügung<br />
gestellt wird. Ziffer 3 gilt entsprechend.<br />
2. Im Übrigen ist der Treugeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung<br />
mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ablauf des<br />
31.12. eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />
Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft als Kommanditist zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />
ist dem Treuhandkommanditisten gegenüber<br />
schriftlich zu erklären. Für die Umwandlung gelten Ziffer 1 Satz 2<br />
und Ziffer 3 entsprechend.<br />
3. Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />
verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits hiermit<br />
die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft unmittelbar auf den<br />
Treugeber an. Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot<br />
durch die Übermittlung des Umwandlungsverlangens an. Die<br />
Wirksamkeit der Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />
bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />
der Fondsgesellschaft in das Handelsregister. Mit dem<br />
Eintritt dieser Bedingung erlischt der Treuhandvertrag. Die durch<br />
die Beendigung des Treuhandverhältnisses verursachten Kosten,<br />
Auslagen und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />
mit Ausnahme der Gerichtsgebühren im Falle der Beendigung<br />
des Treuhandverhältnisses infolge eines Umwandlungsverlangens<br />
gemäß Ziffer 1 trägt der Treugeber.<br />
4. § 8 Ziffern 2 bis 4 und § 10 Ziffern 2 bis 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft finden entsprechende Anwendung mit<br />
der Maßgabe, dass der Treuhandkommanditist statt einer Ausschließungserklärung<br />
eine außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />
ausspricht. Das Recht des Treuhandkommanditisten<br />
zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 3 Ziffer 2 des<br />
Treuhandvertrages bleibt hiervon unberührt.<br />
5. Der Treuhandvertrag endet, wenn ein Treugeber seine im Zeichnungsschein<br />
abgegebenen Willenserklärungen zulässig und<br />
rechtswirksam innerhalb der im Zeichnungsschein genannten<br />
Widerrufsfrist widerrufen hat. Abfindungsansprüche stehen dem<br />
Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der geleisteten Einlage<br />
(zuzüglich Agio) hinaus nicht zu.<br />
6. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn der Treugeber seine<br />
Beteiligung gemäß § 8 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Fondsgesellschaft wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt des<br />
Wirksamwerdens der Kündigung, und ansonsten, wenn die Liquidation<br />
der Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt ist.<br />
§ 8<br />
Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />
Beabsichtigt der Treuhandkommanditist als Kommanditist aus der<br />
Fondsgesellschaft auszuscheiden, so können die Treugeber einen<br />
neuen Treuhandkommanditisten bestellen und den alten Treuhandkommanditisten<br />
verpflichten, seinen Gesellschaftsanteil und die<br />
Rechte und Pflichten aus den Treuhandverhältnissen mit den Treugebern<br />
auf den neuen Treuhandkommanditisten zu übertragen. Der<br />
hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber wird mit einfacher<br />
Mehrheit gefasst. Die Abstimmung führt der ausscheidende Treuhandkommanditist<br />
durch. Das Treuhandverhältnis wird sodann mit<br />
dem neu gewählten Treuhandkommanditisten fortgesetzt. Der<br />
Beschluss gilt für alle Treugeber, auch für die, die an der Abstimmung<br />
nicht teilgenommen oder dagegen gestimmt haben.<br />
184 I Treuhandvertrag
§ 9<br />
Erbfall<br />
Beim Tod des Treugebers wird die Treuhandschaft mit dessen Erben<br />
als Erbengemeinschaft fortgesetzt. Die Erben sind verpflichtet, hinsichtlich<br />
der Treuhandschaft eine alsbaldige Auseinandersetzung<br />
herbeizuführen. Im Übrigen findet § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft entsprechende Anwendung. Übertragungen<br />
zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen sowie<br />
zur Auseinandersetzung erfolgen nach § 6 Ziffer 1 dieses Vertrages<br />
und § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft; abweichend<br />
kann der Übergang der Treuhandschaft mit Wirkung zum<br />
Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung bzw. des Erbfalls<br />
und ohne Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll dabei nicht unterschritten<br />
werden. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, diesen Treuhandvertrag<br />
gegenüber den Erben zu beenden. In diesem Fall ist er<br />
berechtigt und auf Verlangen der Erben verpflichtet, ihnen eine entsprechende<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditisten<br />
anzubieten. § 7 Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />
§ 10<br />
Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)<br />
Soweit der Treuhandkommanditist aufgrund dieses Vertrages oder<br />
des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft handelt, kann er<br />
im Namen eines Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als<br />
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen vornehmen<br />
bzw. rechtserhebliche Erklärungen abgeben (Befreiung von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB).<br />
§ 11<br />
Haftung des Treuhandkommanditisten<br />
1. Der Treuhandkommanditist haftet dem Treugeber nur bei grob<br />
fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegenden<br />
Verpflichtungen.<br />
2. Die Haftung des Treuhandkommanditisten ist mit Ausnahme von<br />
vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den<br />
typischen und vorhersehbaren Schaden sowie der Höhe nach auf<br />
die Kapitaleinlage des Treugebers begrenzt.<br />
3. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz – gleich aus welchem<br />
Rechtsgrunde, auch aus der Verletzung von Pflichten bei<br />
den Vertragsverhandlungen – verjährt im Falle grober Fahrlässigkeit<br />
ein Jahr nach Kenntniserlangung von den Anspruch begründenden<br />
Umständen, spätestens jedoch in drei Jahren von dem<br />
Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit er nicht<br />
kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />
4. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten sowie dessen<br />
Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte (im Folgenden<br />
„Freistellungsberechtigte“) vorbehaltlich zwingender gesetzlicher<br />
Bestimmungen von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit<br />
Tätigkeiten frei, die dieser bzw. diese aufgrund einer Anweisung<br />
des Treugebers ausführt bzw. ausführen, es sei denn, es liegt beim<br />
jeweiligen Freistellungsberechtigten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
vor.<br />
5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf die in § 1 genannten<br />
Tätigkeiten, insbesondere das Halten der Kommanditbeteiligung,<br />
beschränkt. Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />
Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
durch den Investor keine Beratungsleistungen und<br />
stellt dem Investor keine Informationen zur Verfügung. Der Treuhandkommanditist<br />
hatte keinen Einfluss auf die Ausgestaltung<br />
des Beteiligungsangebotes und hat dieses nicht auf inhaltliche<br />
Richtigkeit überprüft. Er haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
des Beteiligungsangebotes.<br />
6. Der Treuhandkommanditist übernimmt keine Haftung für den<br />
Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des Treuhandvertrages<br />
und der Beteiligung an der Fondsgesellschaft angestrebten<br />
wirtschaftlichen Ziele. Die Vertragsparteien sind sich insbesondere<br />
einig, dass der Treuhandkommanditist keine Haftung für den<br />
Eintritt der im Beteiligungsangebot prognostizierten Ergebnisse<br />
und Rückflüsse aus der Beteiligung übernimmt. Des Weiteren<br />
übernimmt der Treuhänder keine Haftung für den Eintritt der<br />
angestrebten steuerlichen Folgen. Diese stehen unter dem Vorbehalt<br />
der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und die<br />
Finanzgerichtsbarkeit.<br />
§ 12<br />
Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
Der Treuhandkommanditist erhält für die Bereitschaft zur Übernahme<br />
der Treuhandschaft und der damit verbundenen Tätigkeiten und<br />
für die tatsächliche Übernahme der Treuhandschaft eine Vergütung<br />
gemäß § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />
§ 13<br />
Beteiligungsregister, Datenschutz<br />
1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber vom<br />
Treuhandkommanditisten in ein von diesem geführtes Register<br />
eingetragen. Dieses Register enthält Namen und Anschrift des<br />
Treugebers, die Höhe seiner Beteiligung sowie eventuelle sonstige<br />
Angaben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung.<br />
Die Eintragung in das Register wird dem Treugeber bestätigt. Der<br />
185
Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Register oder<br />
auf Angaben über die übrigen Treugeber.<br />
2. Der Treugeber erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in seinem<br />
Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung<br />
seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />
Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im<br />
unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung durch den<br />
Treuhandkommanditisten, die Fondsgesellschaft, sowie die mit<br />
der Durchführung und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten<br />
(dies sind insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes<br />
sowie dessen Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische<br />
Finanzbehörden) einverstanden. Die Daten werden bis<br />
zur Beendigung der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung<br />
der Beteiligung notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt<br />
und gespeichert.<br />
3. Während und auch nach Beendigung der Beteiligung werden die<br />
Daten für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung genutzt.<br />
Gegen die Nutzung seiner Daten für diese Zwecke steht dem Treugeber<br />
ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht zu<br />
(siehe § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)). Die Inanspruchnahme<br />
ist mit keinen Nachteilen verbunden.<br />
4. Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in der<br />
Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />
bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen und<br />
die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz<br />
in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.<br />
2. Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser<br />
Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit dem<br />
Treuhandvertrag stehen und die Ansprüche gegen den Treuhandkommanditisten<br />
betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />
anzurufen und gegen den Treuhandkommanditisten ein Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten.<br />
§ 15<br />
Schlussbestimmungen<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird<br />
dadurch der Vertrag mit seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die<br />
unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift<br />
ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />
Regelung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />
Dasselbe gilt, soweit der Vertrag Lücken enthält. Dieser Vertrag<br />
unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für<br />
alle Streitigkeiten über vertragliche oder deliktische vermögensrechtliche<br />
Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag<br />
wird München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />
sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen<br />
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn die im<br />
Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss<br />
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland<br />
verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt<br />
der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für<br />
solche Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />
begründet ist.<br />
§ 14<br />
Schlichtungsverfahren<br />
1. Der Treuhandkommanditist schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft<br />
sich damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />
der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen.<br />
gez. (Investor)<br />
(durch Unterzeichnung des Zeichnungsscheins)<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH<br />
gez. Graser<br />
gez. Koch<br />
Geschäftsführer<br />
Geschäftsführer<br />
(durch Annahme der Beteiligungserklärung des Investors)<br />
186 I Treuhandvertrag
Muster der Handelsregister-Vollmacht<br />
Ich, der /die Unterzeichnende<br />
Name Vorname Geburtsdatum<br />
Straße<br />
erteile hiermit der<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH, Grünwald,<br />
VOLLMACHT<br />
PLZ, Ort<br />
1. die Übernahme eines Kommanditanteils an der<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Grünwald,<br />
durch mich in Höhe einer Haftsumme von<br />
GBP ,– in Worten: Pfund Sterling<br />
(1 % der Kapitaleinlage)<br />
zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden;<br />
2. für mich alle sonstigen gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen<br />
zum Handelsregister hinsichtlich der Gesellschaft vorzunehmen<br />
sowie gegebenenfalls mein Ausscheiden aus dieser Gesellschaft zum<br />
Handelsregister anzumelden;<br />
M U S T E R<br />
3. Untervollmacht, gegebenenfalls unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB, zu erteilen.<br />
Diese Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod und ist für die Dauer<br />
meiner Zugehörigkeit zur obigen Gesellschaft unwiderruflich.<br />
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
(Ort, Datum)<br />
(Unterschrift des Investors)<br />
(Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar)<br />
Muster der Handelsregister-Vollmacht I 187
Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft<br />
zum 31.12.2009<br />
Für das Geschäftsjahr 2009 wurde für die Fondsgesellschaft<br />
zum Stichtag 31.12.2009 ein Jahresabschluss mit Lagebericht<br />
aufgestellt und von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Ganghoferstraße 29, 80339 München,<br />
geprüft und bestätigt. Bis zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
ist keine Zwischenübersicht veröffentlicht worden.<br />
Wesentliche Änderungen der Angaben im Jahres -<br />
abschluss und Geschäftsentwicklung im Jahr 2010<br />
Wesentliche Änderungen der Angaben im Jahresabschluss<br />
nach dem Stichtag 31.12.2009 sind der Wechsel des Kommanditisten,<br />
die Änderung der Firma und die Präzisierung<br />
des Unternehmensgegenstandes. Die Geschäfte der Fondsgesellschaft<br />
entwickelten sich im Jahr 2010 wie folgt: Im<br />
Rahmen der Vorbereitungen für den Erwerb der Fondsimmobilie<br />
in London hat der geschäftsführende Kommanditist<br />
seine Pflichteinlage auf GBP 715.285,71 erhöht. Darüber<br />
hinaus hat er eine weitere Einlage in Höhe von<br />
GBP 35.714,29 übernommen. Die Fondsgesellschaft konnte<br />
den Darlehensvertrag für die langfristige Finanzierung abschließen.<br />
In Höhe der ausgezahlten Darlehenssumme hat<br />
die Fondsgesellschaft ihrem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
ein Gesellschafterdarlehen gewährt. Zur Erläuterung<br />
siehe das Kapitel „Rechtliche Grundlagen“, Abschnitte<br />
„Geschäftsanteilskaufvertrag“ ab Seite 115 und „Finanzierungsverträge“<br />
ab Seite 117.<br />
Geschäftsaussichten für das Jahr 2011<br />
Anfang 2011 hat der geschäftsführende Kommanditist<br />
seine Pflichteinlage weiter auf GBP 63.501.000 und seine<br />
weitere Einlage auf GBP 3.175.000 erhöht und die Fonds -<br />
immobilie als Sacheinlage in die Fondsgesellschaft eingebracht.<br />
Damit hat der geschäftsführende Kommanditist<br />
seine Pflichteinlage gegenüber der Fondsgesellschaft in<br />
Höhe von GBP 53.405.761,90 und seine weitere Einlage in<br />
Höhe von GBP 2.670.238,10 erbracht sowie das ihm<br />
gewährte Gesellschafterdarlehen vollständig zurückgeführt.<br />
Seit dem 28.01.2011 ist die Fondsgesellschaft Eigentümer<br />
der Fondsimmobilie, das Eigentum ist formell mit einer Eintragung<br />
im Landregister bestätigt worden. Die Fondsgesellschaft<br />
konnte weitere wesentliche Projektverträge abschließen,<br />
insbesondere den Facility Management-Vertrag, den<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag, die Verträge über die Vermittlung<br />
von Eigen- und Fremdkapital, die Auslagenersatzvereinbarung<br />
sowie die Einzahlungs- und Platzierungsgarantie.<br />
Zur Erläuterung siehe das Kapitel „Rechtliche Grundlagen“,<br />
Abschnitte „Übertragung der Fondsimmobilie auf den<br />
geschäftsführenden Kommanditisten“ und „Übertragung<br />
der Fondsimmobilie auf die Fondsgesellschaft“ jeweils auf<br />
Seite 116, „Finanzierungsverträge“ ab Seite 117 und „Weitere<br />
Verträge der Fondsgesellschaft“ ab Seite 120.<br />
Im Jahr 2011 soll Kommanditkapital in Höhe von GBP<br />
63.500.000 eingeworben werden. In Höhe des eingeworbenen<br />
Kommanditkapitals soll die Pflichteinlage des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten gegen Gewährung einer Abfindung<br />
auf maximal GBP 1.000 herabgesetzt werden.<br />
Die Fondsgesellschaft rechnet für das Geschäftsjahr 2011<br />
mit einem Mietüberschuss von rund GBP 2,2 Mio.<br />
Zu den Geschäftsaussichten für das Jahr 2011 siehe weiter<br />
die Kapitel „Investitions- und Finanzierungsplan“ ab Seite 78<br />
und „Prognoserechnung“ ab Seite 82.<br />
188 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009
Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG (bis 19. Mai 2010: LANADA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald<br />
BILANZ zum 31.12.2009<br />
Aktiva<br />
Vorjahr<br />
EUR TEUR<br />
A. Ausstehende<br />
Einlagen auf Kapitalanteile 5.500,00 8<br />
B. Umlaufvermögen<br />
I. Forderungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
Sonstige Vermögensgegenstände 23,75 0<br />
II. Kassenbestand, Guthaben bei 1.431,32 2<br />
Kreditinstituten<br />
Passiva<br />
Vorjahr<br />
EUR EUR TEUR<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Kapitalanteile des<br />
Kommanditisten<br />
1. Festkapital 10.000,00 10<br />
2. Verlustanteile - 5.869,93 - 2<br />
4.130,07<br />
B. Rückstellungen<br />
Sonstige Rückstellungen 2.000,00 0<br />
C. Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten 825,00 2<br />
gegenüber Gesellschaftern<br />
davon mit einer Restlaufzeit<br />
bis zu einem Jahr<br />
EUR 825,00 (Vj. TEUR 2)<br />
6.955,07 9<br />
6.955,07 9<br />
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2009 – 31.12.2009 der<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG (bis 19. Mai 2010: LANADA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald<br />
EUR<br />
Vorjahr<br />
TEUR<br />
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 3.557,10 - 2<br />
2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /Jahresfehlbetrag - 3.557,10 - 2<br />
189
Anhang für das Geschäftsjahr 2009<br />
der Property Class <strong>England</strong> 3<br />
GmbH & Co. KG (bis 19. Mai 2010:<br />
LANADA Grundstücksgesellschaft<br />
mbH & Co. KG), Grünwald<br />
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss<br />
Der Jahresabschluss der Property Class <strong>England</strong> 3<br />
GmbH & Co. KG (bis 19. Mai 2010: LANADA Grundstücksgesellschaft<br />
mbH & Co. KG), Grünwald, ist nach den Vorschriften<br />
des deutschen Handelsrechts aufgestellt. Die Bilanz und<br />
die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend der<br />
Vorschriften der §§ 266 sowie 264 c und 275 Abs. 2 HGB aufgegliedert<br />
und im Anhang erläutert.<br />
Die Gesellschaft ist i.S.d. § 264 a HGB i.V.m. § 267 Abs. 1<br />
HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft.<br />
Umlaufvermögen<br />
Sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel<br />
werden zu Nennwerten angesetzt. Wertberichtigungen für<br />
Ausfallrisiken waren zum Bilanzstichtag nicht zu bilden.<br />
Rückstellungen<br />
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Zuführungen für<br />
Wirtschaftsprüfung (TEUR 2).<br />
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken<br />
und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage<br />
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.<br />
Verbindlichkeiten<br />
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag<br />
passiviert. Sie haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr und<br />
sind nicht gesichert.<br />
Bei den Vorjahreszahlen können sich aufgrund der kaufmännischen<br />
Rundung der einzelnen Bilanzposten, der Bilanzsumme<br />
und des Jahresergebnisses geringe Abweichungen<br />
zwischen der Summe der Einzelposten und der Bilanzsumme<br />
bzw. dem Jahresergebnis ergeben.<br />
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie<br />
ergänzende Erläuterungen zum Jahresabschluss<br />
Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der generellen<br />
Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB<br />
sowie der aufgrund des § 264 a Abs. 1 HGB für die Gesellschaft<br />
anzuwendenden speziellen Vorschriften der §§ 269<br />
bis 274 und 279 bis 283 HGB aufgestellt.<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber<br />
dem Vorjahr unverändert beibehalten.<br />
Nicht geleistete Hafteinlagen<br />
Im Umfang der ausstehenden Einlagen in Höhe von EUR<br />
5.500,00 haftet der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft<br />
gemäß § 171 Abs. 1 HGB unmittelbar.<br />
Haftungsverhältnisse und sonstige<br />
finanzielle Verpflichtungen<br />
Bei der Gesellschaft bestehen weder Haftungsverhältnisse<br />
noch sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen.<br />
III. Erläuterungen zur Gewinnund<br />
Verlustrechnung<br />
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt<br />
nach dem Gesamtkostenverfahren.<br />
190 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009
Da die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen<br />
hat, umfasst die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
lediglich sonstige betriebliche Aufwendungen i.H.v. EUR<br />
3.557,10. Diese resultieren im Wesentlichen aus Wirtschaftsprüferkosten<br />
und Haftungsvergütung.<br />
IV. Sonstige Angaben<br />
Konzernzugehörigkeit<br />
Die Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
(bis 01. Juni 2010: LANADA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH), Grünwald, ist ein Tochterunternehmen der<br />
<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG, Grünwald (<strong>KGAL</strong>). Die <strong>KGAL</strong> stellt einen<br />
Konzernabschluss auf, der im elektronischen Bundesanzeiger<br />
bekannt gemacht wird.<br />
Arbeitnehmer<br />
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.<br />
Grünwald, den 01.06.2010<br />
Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Property Class<br />
<strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH (bis 01. Juni 2010:<br />
LANADA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH), Grünwald.<br />
Ihr Stammkapital per 31.12.2009 beträgt EUR 25.000,00.<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH<br />
(bis 01. Juni 2010: MINOBA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH)<br />
(Holderer) (Dr. Wolf) (Ziegler)<br />
Geschäftsführung<br />
Bis zum 19.05.2010 oblag die Geschäftsführung der Property<br />
Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH (bis 01. Juni<br />
2010: LANADA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH),<br />
Grünwald. Mit Wirkung zum 19.05.2010 obliegt die<br />
Geschäftsführung der Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft<br />
mbH (bis 01. Juni 2010: MINOBA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH), Grünwald.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
(bis 01. Juni 2010: LANADA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH)<br />
(Holderer) (Dr. Wolf) (Ziegler)<br />
Geschäftsführer der geschäftsführenden Gesellschafterin<br />
(Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB: Familienname, Vor -<br />
name, ausgeübter Beruf) sind:<br />
Holderer, Steffen Kurt, Geschäftsführer Fondshaus<br />
Wolf Dr., Klaus, Geschäftsführer Fondshaus<br />
Ziegler, Stefan, Geschäftsführer Fondshaus<br />
Die Geschäftsführung erhielt im Geschäftsjahr keine Vergütung.<br />
191
Lagebericht für das Geschäftsjahr<br />
2009 der Property Class <strong>England</strong> 3<br />
GmbH & Co. KG (bis 19.05.2010:<br />
LANADA Grund stücks gesellschaft<br />
mbH & Co. KG), Grünwald<br />
I. Unternehmensgegenstand und Umfang<br />
der Geschäftstätigkeit<br />
Die Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Grünwald (im<br />
Folgenden „Gesellschaft”) wurde am 14.04.2008 als LANADA<br />
Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald, gegründet<br />
und hat in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 Vorbereitungshandlungen<br />
für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs<br />
unternommen.<br />
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der<br />
Erwerb, die Vermietung / Verpachtung, Nutzung, Verwertung<br />
und Verwaltung von Grundstücken, Baulichkeiten aller<br />
Art, Leaseholds (Erbbaurechte) nach englischem Recht und<br />
beweglichen Sachen, insbesondere solche in Inner London,<br />
<strong>England</strong>, sowie das Eingehen von Beteiligungen zu diesem<br />
Zweck.<br />
II. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft<br />
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2009 beläuft sich<br />
auf EUR 3.557,10 (VJ: EUR 2.312,83). Dieser resultiert aus<br />
den planmäßigen Aufwendungen für Verwaltungstätigkeiten<br />
in Höhe von insgesamt EUR 3.557,10, welche durch die<br />
geplante Ingangsetzung der Gesellschaft entstanden sind.<br />
Das Kapital des Gründungskommanditisten, der SAMKO<br />
Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald, in<br />
Höhe von EUR 10.000,00 ist zum 31.12.2009 in Höhe von<br />
EUR 4.500,00 eingezahlt. Im Verlauf des Jahres 2009 waren<br />
stets ausreichende liquide Mittel vorhanden um allen Zahlungsverpflichtungen<br />
nachkommen zu können. Die zum<br />
31.12.2009 noch ausstehenden Einlagen des Kommanditisten<br />
in Höhe von EUR 5.500,00 reichen zur Deckung der laufenden<br />
Aufwendungen aus.<br />
III. Risikomanagement und zukünftige<br />
Entwicklung<br />
Die Gesellschaft beabsichtigt den Erwerb einer vermieteten<br />
Immobilie in Großbritannien (im Folgenden „Immobilie“)<br />
und befindet sich derzeit in Gesprächen insbesondere in<br />
den Teilmärkten London und Manchester.<br />
Die Gesamtinvestitionskosten sollen durch einzuwerbende<br />
Einlagen von Investoren sowie langfristige Darlehen finanziert<br />
werden. Das Eigenkapital soll bis zur vollständigen Einwerbung<br />
der Einlagen von Investoren durch die Aufnahme<br />
eines Darlehens zwischenfinanziert werden.<br />
Die Gesellschaft plant einen Vertrag mit der <strong>KGAL</strong><br />
GmbH & Co. KG (bis 26.11.2009: Kommanditgesellschaft<br />
Allgemeine Leasing GmbH & Co.), Grünwald (im Folgenden<br />
„<strong>KGAL</strong>“), zur Übernahme einer Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
zu schließen. Für diese Garantie wird die<br />
Gesellschaft ein marktübliches Honorar an die <strong>KGAL</strong> zu zahlen<br />
haben.<br />
Die geplante Fondslaufzeit soll ca. zwölf Jahre betragen. Die<br />
Ansprüche aus der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
der <strong>KGAL</strong> soll zur Besicherung der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
abgetreten werden.<br />
Für die Erstellung des Fondskonzeptes soll mit der <strong>KGAL</strong> ein<br />
Konzeptionsvertrag geschlossen werden. Für die Konzep -<br />
tionsphase sowie über die Laufzeit des Fonds ist beabsichtigt,<br />
einen Verwaltungsvertrag mit der <strong>KGAL</strong> abzuschließen.<br />
192 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009
Für die Vermittlung der Anteile an der Gesellschaft sowie für<br />
das Einwerben von Eigenkapital plant die Gesellschaft mit<br />
der ALCAS GmbH, Grünwald, einen Eigenkapitalvermittlungsvertrag<br />
abzuschließen. Für die Vermittlung des Eigenkapitals<br />
sollen die ALCAS GmbH, Grünwald, bzw. weitere<br />
Vertriebspartner einen Betrag in Höhe von 9 % auf das Kommanditkapital<br />
ohne Agio erhalten.<br />
Mit der Vermittlung des benötigten langfristigen Fremdkapitals<br />
und der Zwischenfinanzierung des Beteiligungskapitals<br />
soll ebenfalls die ALCAS GmbH, Grünwald, im Rahmen eines<br />
Fremdkapitalvermittlungsvertrages beauftragt werden.<br />
und Risiken sind in der Wiedervermarktung der Immobilie<br />
nach dem Ende der Grundmietzeit zu sehen.<br />
IV. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag<br />
Mit Vertrag vom 19.05.2010 erfolgte mit Wirkung zum gleichen<br />
Tag ein Wechsel der Kommanditistin der Gesellschaft.<br />
Neue Kommanditisten sind die Property Class <strong>England</strong> 3<br />
Managementgesellschaft mbH (bis 01.06.2010: MINOBA<br />
Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH), Grünwald, und<br />
die BERA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, (künftig:<br />
Property Class London 3 Managementgesellschaft<br />
mbH), Grünwald.<br />
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />
wird maßgeblich durch den Erwerb der Immobilie, die Weitervermietung<br />
und die spätere Vermarktung bestimmt werden.<br />
Neben rechtlichen und steuerlichen Risiken unterliegt die<br />
Gesellschaft den branchentypischen Bonitäts-, Markt- und<br />
Liquiditätsrisiken sowie den allgemeinen operativen Unternehmensrisiken.<br />
Die wirtschaftliche Lage und die künftige<br />
Entwicklung der Gesellschaft werden wesentlich von der<br />
Entwicklung des Immobilienmarktes in Großbritannien insbesondere<br />
im Hinblick auf die Mietpreise und die Einkaufsfaktoren<br />
bestimmt werden. Diesbezüglich rechnen renommierte<br />
Researchhäuser in den Teilmärkten London und<br />
Manchester mit mittelfristig steigenden Mieten bei stabilen<br />
bzw. leicht steigenden Einkaufsfaktoren.<br />
Die Gesellschaft wird in das Risikomanagement der<br />
Geschäftsbesorgerin <strong>KGAL</strong> eingebunden. Die potenziellen<br />
Risiken werden im Rahmen der derzeitigen Konzeption<br />
durch die Gestaltung der Verträge sowie die Auswahl der<br />
Geschäftspartner möglichst begrenzt. Wesentliche Chancen<br />
Mit Gesellschafterbeschluss vom 19.05.2010 wurde die<br />
Firma der Gesellschaft in Property Class <strong>England</strong> 3<br />
GmbH & Co. KG (bis 19.05.2010: LANADA Grundstücks -<br />
gesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald, geändert und der<br />
Gegenstand des Unternehmens neu gefasst. Zudem wurde<br />
der Kommanditistin Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft<br />
mbH (bis 01.06.2010 MINOBA Grundstücks-<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH), Grünwald, mit sofortiger<br />
Wirkung die Befugnis zur Geschäftsführung eingeräumt.<br />
Gleichzeitig wurde die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH (bis<br />
01.06.2010: LANADA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH), Grünwald, ebenfalls mit sofortiger Wirkung als<br />
Geschäftsführerin der Gesellschaft abberufen.<br />
Des Weiteren wurde die Umstellung der bislang in EUR<br />
geführten Kapitalkonten zum Euro-Referenzkurs der Europä -<br />
ischen Zentralbank vom 10.05.2010 (1 EUR = GBP 0,86805)<br />
auf Pfund Sterling beschlossen und die Pflichteinlage der<br />
Kommanditisten Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft<br />
mbH (bis 01.06.2010: MINOBA Grundstücks-<br />
193
Verwaltungsgesellschaft mbH), Grünwald, und der BERA<br />
Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (künftig: Property<br />
Class London 3 Managementgesellschaft mbH), Grünwald,<br />
jeweils von GBP 4.340,25 (vormals EUR 5.000,00) um jeweils<br />
GBP 3.340,25 auf GBP 1.000,00 mit sofortiger Wirkung herabgesetzt.<br />
Die im Handelsregister einzutragende Hafteinlage<br />
der Kommanditisten wurde entsprechend herabgesetzt.<br />
Weitere wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag liegen<br />
derzeit nicht vor.<br />
Grünwald, den 01.06.2010<br />
Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH<br />
(bis 01.06.2010: MINOBA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH), Grünwald<br />
gez. Holderer gez. Dr. Wolf gez. Ziegler<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
(bis 01.06.2010: LANADA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH), Grünwald<br />
gez. Holderer gez. Dr. Wolf gez. Ziegler<br />
194 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009
Bestätigungsvermerk des<br />
Abschlussprüfers<br />
An die Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Grünwald<br />
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz-,<br />
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und den Lagebericht der Property<br />
Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Grünwald, für das<br />
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft.<br />
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss<br />
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der<br />
Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,<br />
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine<br />
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB<br />
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung<br />
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den<br />
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten<br />
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden<br />
die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das<br />
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft<br />
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems sowie<br />
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss<br />
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von<br />
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />
Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die<br />
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere<br />
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere<br />
Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung<br />
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />
den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter<br />
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Property Class<br />
<strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Grünwald. Der Lagebericht steht<br />
in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt<br />
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt<br />
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />
zutreffend dar.<br />
München, den 29. Juli 2010<br />
KPMG AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Göller<br />
Sunkel<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
Wirtschaftsprüferin<br />
195
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
Gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2<br />
des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />
(EGBGB) sind bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages über<br />
Finanzdienstleistungen den Investoren folgende Informationen<br />
zur Verfügung zu stellen:<br />
1. Informationen zur Identität der Unternehmer<br />
und des <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen / Initiators<br />
e. <strong>Prospekt</strong>verantwortlicher / Initiator<br />
<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />
Internet: www.kgal.de<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRA 61588<br />
Geschäftsführer: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert<br />
Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
a. Fondsgesellschaft<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRA 92341<br />
b. Persönlich haftender Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 173743<br />
Geschäftsführer: Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf,<br />
Stefan Ziegler<br />
c. Geschäftsführender Kommanditist der Fondsgesellschaft<br />
Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 172128<br />
Geschäftsführer: Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf,<br />
Stefan Ziegler<br />
d. Treuhandkommanditist<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-277, Fax: 089 64143-230<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 149878<br />
Geschäftsführer: Martin Graser, Franziska Koch<br />
f. Vermittler der Fondsbeteiligung<br />
Informationen zum Vermittler ergeben sich aus dem Zeichnungsschein.<br />
2. Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaften<br />
sowie zuständige Aufsichtsbehörde für die<br />
Zulassung der Gesellschaften<br />
Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis e. genannten<br />
Gesellschaften entspricht dem jeweiligen Gegenstand des<br />
Unternehmens der Gesellschaften und ist im Kapitel „Weitere<br />
Vertragspartner und Verflechtungen“ dargestellt.<br />
Für die Tätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis d. genannten Gesellschaften<br />
ist keine Zulassung erforderlich.<br />
Im Namen der <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (<strong>KGAL</strong>) dürfen diverse<br />
Vermittlungs-, Nachweis- und Beratungstätigkeiten ausgeübt<br />
werden, die gemäß §34c der Gewerbeordnung der<br />
Erlaubnis bedürfen. Die Erlaubnis wurde dem persönlich<br />
haftenden Gesellschafter <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-GmbH als<br />
zuständigem Erlaubnisträger erteilt. Das Landratsamt<br />
München ist die für die <strong>KGAL</strong> bzw. die <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-<br />
GmbH für die Zulassung der Vermittlungs-, Nachweis- und<br />
Beratungstätigkeiten nach §34c der Gewerbeordnung<br />
zustän dige Aufsichtsbehörde.<br />
196 I Verbraucherinformationen für den Fernabsatz
3. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung<br />
und Zustandekommen des Vertrages<br />
Das Beteiligungsangebot ermöglicht dem Investor, sich<br />
mittelbar an einer Immobilie in London zu beteiligen. Die<br />
wesentlichen Merkmale der Beteiligung sind in diesem Verkaufsprospekt,<br />
insbesondere im Kapitel „Beteiligungsangebot<br />
im Überblick“, beschrieben.<br />
Der Treuhandvertrag zwischen dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />
kommt mit Annahme der Beteiligungserklärung<br />
des Investors durch den Treuhandkommanditisten<br />
zustande. Die Annahme erfolgt durch Erstellung<br />
einer Zeichnungsbestätigung. Das mit diesem Treuhandvertrag<br />
vereinbarte Treuhandverhältnis, d. h. der Beitritt des<br />
Treuhandkommanditisten zur Fondsgesellschaft im Auftrag<br />
des Treugebers, entsteht mit Erfüllung aller im Zeichnungsschein<br />
genannten Voraussetzungen.<br />
Die weiteren Einzelheiten sind in diesem Verkaufsprospekt,<br />
insbesondere im Kapitel „Beteiligung“, sowie im Zeichnungsschein<br />
beschrieben.<br />
4. Spezielle Risiken der Beteiligung<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist wegen ihrer spezifischen<br />
Merkmale und besonderen Gegebenheiten mit<br />
speziellen Risiken behaftet, auf welche die Fondsgesellschaft<br />
bzw. der Initiator keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit<br />
erwirtschaf tete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge.<br />
Die wesentlichen Risiken sind in diesem Verkaufsprospekt<br />
im Kapitel „Risikohinweise“ dargestellt.<br />
5. Mindestlaufzeit des Vertrages, vertragliche<br />
Kündigungsbedingungen<br />
Die Beteiligung der Investoren an der Fondsgesellschaft<br />
erfolgt unbefristet. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten<br />
zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, erstmals zum Ablauf<br />
des 31.12.2027, durch eingeschriebenen Brief ordentlich<br />
gekündigt werden. Die Kündigung ist an die Fondsgesellschaft<br />
zu richten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />
aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die weiteren<br />
Einzelheiten, insbesondere die Rechtsfolgen der Kündigung,<br />
ergeben sich aus §§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrages.<br />
6. Leistungsvorbehalte<br />
Nach Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
und Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen<br />
des Investors bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />
7. Weitere Vertragsbedingungen<br />
Die konkreten weiteren Vertragsbedingungen ergeben sich<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und<br />
dem Treuhandvertrag (beide in diesem Verkaufsprospekt<br />
abgedruckt) sowie dem Zeichnungsschein.<br />
8. Gesamtpreis der Dienstleistung<br />
und abgeführte Steuern<br />
Der vom Investor zu zahlende Gesamtpreis entspricht der<br />
von ihm gezeichneten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio.<br />
Der Gesamtpreis wird im Zeichnungsschein in der Zeile<br />
„Gesamter Einzahlungsbetrag“ ausgewiesen.<br />
Über die Fondsgesellschaft werden im Zuge des Beitritts des<br />
Investors keine weiteren Steuern abgeführt.<br />
9. Zusätzlich anfallende Liefer- und Versand -<br />
kosten, weitere Steuern oder Kosten<br />
Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Der<br />
Investor hat alle Bankgebühren im Zusammenhang mit der<br />
Erbringung seiner Kapitaleinlage sowie einer gegebenenfalls<br />
anfallenden Grunderwerbsteuer nach britischem Recht<br />
nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer Umsatzsteuer<br />
zu tragen. Der Investor, der sich als Kommanditist<br />
beteiligt, hat des Weiteren die Kosten für die notarielle<br />
Beglaubigung der Handelsregister-Vollmacht zu tragen. Die<br />
197
Höhe der Kosten bestimmt sich nach der Höhe der Betei -<br />
ligung des Investors. Eigene Kosten für Telefon, Internet,<br />
Porti etc. hat der Investor selbst zu tragen.<br />
Zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der<br />
Beteiligung wird auf die Erläuterungen in diesem <strong>Prospekt</strong>,<br />
insbesondere in den Kapiteln „Rechtliche Grundlagen“ und<br />
„Steuerliche Grundlagen“, verwiesen.<br />
10. Einzelheiten hinsichtlich Zahlung<br />
und Erfüllung<br />
Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Gesamtpreis und Beitritt<br />
des Treuhandkommanditisten im Auftrag des Investors<br />
ergeben sich aus dem Zeichnungsschein sowie aus den Ausführungen<br />
in diesem <strong>Prospekt</strong>, insbesondere im Kapitel „Beteiligung“<br />
sowie aus dem Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag.<br />
11. Widerrufsbelehrung<br />
Dem Investor steht ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen<br />
und Folgen des Widerrufs sind im Zeichnungsschein unter<br />
„Widerrufsbelehrung“ gesondert ausgewiesen.<br />
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />
Vertragssprache<br />
Der Aufnahme von Beziehungen zum Investor vor Annahme<br />
der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten,<br />
dem Beitritt des Treuhandkommanditisten im Auftrag<br />
des Investors sowie den Rechtsbeziehungen des Investors<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhandkommanditisten<br />
wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland zugrunde gelegt.<br />
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und<br />
deliktischen vermögensrechtlichen Ansprüche aus und im<br />
Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag und dem Beitritt<br />
ist München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />
sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen<br />
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder<br />
wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei<br />
nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />
Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz<br />
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />
nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für solche<br />
Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />
begründet ist. Ansonsten gelten für den Gerichtsstand die<br />
gesetzlichen Regelungen.<br />
Hinsichtlich der Einzelheiten zur Beteiligung am Ergebnis<br />
und am Vermögen der Fondsgesellschaft sowie den Ausschüttungen/Entnahmen<br />
wird auf den Abschnitt „Beteiligung<br />
am Jahresergebnis, Ausschüttungen / Entnahmen“ im<br />
Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ verwiesen.<br />
Dieses Beteiligungsangebot wird nur in deutscher Sprache<br />
herausgegeben; Initiator, Fondsgesellschaft und Treuhandkommanditist<br />
werden die Kommunikation mit dem Investor<br />
während der Laufzeit der Beteiligung in deutscher Sprache<br />
führen.<br />
13. Außergerichtliche Beschwerdeund<br />
Rechtsbehelfsverfahren<br />
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatzverträge<br />
über Finanzdienstleistungen einschließlich damit zusammenhängender<br />
Streitigkeiten aus der Anwendung des<br />
§ 676 h BGB besteht (unbeschadet des Rechtes, die Gerichte<br />
anzurufen) die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank<br />
eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Einzelheiten<br />
des Verfahrens ergeben sich aus dem Merkblatt, das<br />
bei der Deutschen Bundesbank erhältlich ist. Die Adresse<br />
lautet:<br />
198 I Verbraucherinformationen für den Fernabsatz
Deutsche Bundesbank<br />
– Schlichtungsstelle –<br />
Postfach 11 12 32<br />
60047 Frankfurt am Main<br />
Tel. 069 / 2388-1907<br />
Fax: 069 / 2388-1919<br />
schlichtung@bundesbank.de<br />
www.bundesbank.de<br />
Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis des Investors zur<br />
<strong>KGAL</strong>, zur Fondsgesellschaft und /oder zum Treuhandkommanditisten<br />
betreffen, steht dem Investor zudem ein weiteres<br />
außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet<br />
bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds (im Folgenden<br />
„Ombudsstelle“), zur Verfügung. Die weiteren Voraussetzungen<br />
für den Zugang zur Ombudsstelle regelt die Verfahrensordnung,<br />
die ebenso wie eine Informationsbroschüre bei der<br />
Ombudsstelle erhältlich ist. Die Adresse lautet:<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
Postfach 64 02 22<br />
10048 Berlin<br />
Tel: 030 / 257 616 90<br />
Fax: 030 / 257 616 91<br />
info@ombudsstelle-gfonds.de<br />
www.ombudsstelle-gfonds.de<br />
Die an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />
oder an die Ombudsstelle gerichteten Beschwerden sind<br />
schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und<br />
Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde<br />
notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.<br />
Die Beschwerde kann auch per E-Mail oder per Fax<br />
eingereicht werden; eventuell erforderliche Unterlagen sind<br />
dann per Post nachzureichen. Der Investor hat zudem zu<br />
versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht,<br />
keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die<br />
Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />
Vergleich abgeschlossen hat. Im Gegensatz zur<br />
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank stellt die<br />
Ombudsstelle noch keine offiziell vom Bundesministerium<br />
der Justiz zugelassene Streitschlichtungsstelle im vorgenannten<br />
Sinne dar, so dass nach der Durchführung des<br />
Verfahrens bei der Ombudsstelle der Zugang zur Schlichtungsstelle<br />
der Deutschen Bundesbank noch eröffnet ist;<br />
umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall. Der Investor kann<br />
sich im jeweiligen Verfahren vertreten lassen.<br />
14. Einlagensicherung<br />
Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungs -<br />
regelung besteht nicht.<br />
199
Zusatzinformationen Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung<br />
Der vorliegende Verkaufsprospekt unterliegt dem Wert -<br />
papier-Verkaufsprospektgesetz (VerkaufsprospektG) sowie<br />
der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />
(VermVerkProspV). Danach hat der Anbieter eine Reihe von<br />
Pflichtangaben (gesetzlich geforderte Mindestangaben) zu<br />
machen, die bereits größtenteils in den vorangehenden<br />
Kapiteln enthalten sind. In diesem Kapitel werden ergänzende<br />
Pflichtangaben gemacht. Darüber hinaus enthält dieses<br />
Kapitel Negativ erklärungen zu Informations-Anforderungen<br />
der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte,<br />
die für das hier vorliegende Beteiligungsangebot nicht einschlägig<br />
sind. Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />
stellt die Immobilie in London das Anlageobjekt im Sinne der<br />
Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte dar.<br />
§ 8 Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />
des Emittenten<br />
Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die<br />
einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />
Fondsgesellschaft haben können, ebenso ist die Tätigkeit<br />
der Fondsgesellschaft nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />
beeinflusst worden (§ 8 Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 Verm-<br />
VerkProspV).<br />
Es bestehen keine laufenden Investitionen der Fondsgesellschaft<br />
(§ 8 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />
§ 9 Angaben über die Anlageziele und<br />
Anlagepolitik der Vermögensanlagen<br />
Anlageziel und Anlagepolitik der Fondsgesellschaft ist der<br />
Erwerb, die Vermietung sowie die spätere Verwertung der<br />
Fondsimmobilie. Nettoeinnahmen aus dem Angebot im<br />
Sinne der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
sind die nach Abzug der so genannten Weichkosten verbleibenden<br />
Kapitaleinlagen der Investoren. Diese Nettoeinnahmen<br />
der Fondsgesellschaft werden entsprechend den Ausführungen<br />
des Verkaufsprospektes zur Finanzierung der von<br />
der Fondsgesellschaft an den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
im Zusammenhang mit der Reduzierung seiner<br />
Kommanditbeteiligung zu leistenden Abfindung und Kapitalrückzahlung<br />
und damit mittelbar zur Finanzierung der<br />
Fondsimmobilie sowie zum teilweisen Aufbau einer Liquiditätsreserve<br />
verwendet und für keine sonstigen Zwecke<br />
genutzt. Die Nettoeinnahmen alleine sind für die Realisierung<br />
der Anlageziele nicht ausreichend. Zusätzlich hat die<br />
Fondsgesellschaft Fremdkapital aufgenommen (siehe hierzu<br />
den Investitions- und Finanzierungsplan auf Seite 78). Im<br />
Zusammenhang mit dem Erwerb der Fondsimmobilie und<br />
dessen Finanzierung hat der geschäftsführende Kommanditist<br />
der Fondsgesellschaft eine Zwischenfinanzierung aufgenommen.<br />
Darüber hinaus sind aus derzeitiger Sicht keine<br />
weiteren Finanzierungen für die Realisierung der Anlageziele<br />
erforderlich (§ 9 Absatz 1 VermVerkProspV).<br />
Dem Anbieter (<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher), den Gründungsgesellschaftern,<br />
den Mitgliedern der Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft sowie dem Treuhandkommanditisten<br />
steht oder stand weder das Eigentum am Anlageobjekt oder<br />
wesentlichen Teilen derselben zu noch steht diesen Personen<br />
aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am<br />
Anlageobjekt zu (§ 9 Absatz 2 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Über das auf Seite 119 dargestellte Pfandrecht an der<br />
Immobilie (legal mortgage) hinaus bestehen keine nicht nur<br />
unerheblichen dinglichen Belastungen des Anlageobjektes<br />
(§ 9 Absatz 2 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
Mit Ausnahme der Rechte der finanzierenden Banken (branchenübliche<br />
Mitsprache- und Entscheidungsrechte; Sicherheitsabtretungen<br />
der Mietforderungen und der Forderungen<br />
gegenüber Versicherungen; siehe Seite 118/119) bestehen<br />
weder rechtliche noch tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
des Anlageobjektes, insbesondere<br />
im Hinblick auf das Anlageziel (§ 9 Absatz 2 Nr. 2 bis 4 Verm-<br />
VerkProspV).<br />
200 I Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
Im Hinblick auf die Anlageziele und die Anlagepolitik der<br />
Vermögensanlage sowie im Hinblick auf das Anlageobjekt<br />
sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung keine behörd -<br />
lichen Genehmigungen erforderlich (§ 9 Absatz 2 Nr. 5<br />
VermVerkProspV). Über die auf Seite 56 dargestellten Wertgutachten<br />
hinaus wurden für das Anlageobjekt keine Gutachten<br />
erstellt (§ 9 Absatz 2 Nr. 7 VermVerkProspV).<br />
§ 10 Angaben über die Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage des Emittenten<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />
verpflichtet (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz<br />
1 VermVerkProspV).<br />
§ 12 Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung<br />
oder des Vorstands, Aufsichtsgremien<br />
und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder<br />
und sonstige Personen<br />
Für die Fondsgesellschaft bestehen weder Aufsichtsgremien<br />
noch Beiräte, somit ist keine Aussage zu deren Mitgliedern<br />
möglich (§ 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
sind die Herren Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf und<br />
Stefan Ziegler, Geschäftsanschrift: Tölzer Straße 15, 82031<br />
Grünwald, sowohl in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer<br />
der Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
als auch in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der Property<br />
Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH. Bei den Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft liegt<br />
keine Funktionstrennung vor; jedoch sind sie in ihrer Eigenschaft<br />
als Geschäftsführer der Property Class <strong>England</strong> 3<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH gesellschaftsvertraglich von<br />
der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />
Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden den<br />
Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft in<br />
Verbindung mit dieser Vermögensanlage keine Gesamtbezüge<br />
gewährt, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art (§ 12 Absatz 1<br />
Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der<br />
angebotenen Vermögensanlage an der Fondsgesellschaft<br />
betraut sind (§ 12 Absatz 2 Nr. 1 VermVerkProspV). Alle Mitglieder<br />
der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sind<br />
zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>, die gegebenenfalls Darlehensgeberin<br />
für die Zwischenfinanzierung der Property Class<br />
<strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH ist. Sie sind jedoch<br />
nicht für Unternehmen tätig, die der Fondsgesellschaft<br />
Fremdkapital geben (§ 12 Absatz 2 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Alle Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
sind darüber hinaus Geschäftsführer der Property Class<br />
<strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH, die am 26.01.2011<br />
das Eigentum an der Fondsimmobilie erwarb und es im Wege<br />
der Sacheinlage am 28.01.2011 an die Fondsgesellschaft<br />
übertragen hat. Sie sind jedoch nicht für Unternehmen tätig,<br />
die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageob -<br />
jektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />
erbringen (§ 12 Absatz 2 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
Es gibt keine Personen, die nicht in den Kreis der nach<br />
der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung angabepflichtigen<br />
Personen fallen, die die Herausgabe oder den<br />
Inhalt des Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den<br />
Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich<br />
beeinflusst haben (§ 12 Absatz 4 in Verbindung mit § 12<br />
Absätze 1 und 2 VermVerkProspV).<br />
§ 14 Gewährleistete Vermögensanlagen<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage<br />
wurde von keiner juristischen Person oder<br />
Gesellschaft eine Gewährleistung übernommen (§ 14 Verm-<br />
VerkProspV).<br />
201
Angabenvorbehalt / Impressum<br />
Angabenvorbehalt<br />
Die Angaben und Zahlenbeispiele in diesem Beteiligungsprospekt<br />
wurden vom Initiator unter Zugrundelegung der<br />
angegebenen Annahmen zusammengestellt. Sie beruhen<br />
auf den derzeitigen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften,<br />
Erlassen sowie Entscheidungen.<br />
Eine Haftung für den Eintritt der angegebenen Annahmen<br />
und das Erreichen der prognostizierten wirtschaftlichen und<br />
steuerlichen Ergebnisse wird ausgeschlossen, soweit dies<br />
gesetzlich zulässig ist. Organigramme und Illustrationen<br />
sind unverbindlich.<br />
Auf vom Inhalt dieses Beteiligungsprospektes abweichende<br />
Angaben kann sich der Investor nur dann und insoweit<br />
berufen, als ihm diese durch den Initiator vor seiner Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft schriftlich bestätigt worden<br />
sind.<br />
Der Beteiligungsprospekt wurde nach dem Standard IDW S4<br />
des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. vom<br />
18.05.2006 erstellt.<br />
Impressum<br />
Initiator / <strong>Prospekt</strong>herausgeber /Anbieter:<br />
<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Gestaltung und Gesamtherstellung:<br />
Mediahaus Biering GmbH<br />
Freisinger Landstraße 21, 80939 München<br />
Bildnachweis:<br />
Peter von Felbert<br />
Neil Waving<br />
Thomas L. Fischer<br />
Redaktionsstand / Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist der<br />
29.03.2011<br />
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des<br />
oben genannten <strong>Prospekt</strong>herausgebers.<br />
Hergestellt in der Bundesrepublik Deutschland<br />
© <strong>KGAL</strong> 2011<br />
202 I Angabenvorbehalt / Impressum
<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG · Tölzer Straße 15 · 82031 Grünwald<br />
Telefon 089 64143-427 · Telefax 089 64143-230 · www.kgal.de