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KGAL PropertyClass England 3 Prospekt

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PROPERTYCLASS ENGLAND 3<br />

60 GRACECHURCH STREET, LONDON


Inhaltsverzeichnis<br />

Brief der Geschäftsführung / <strong>Prospekt</strong>verantwortung 5<br />

Beteiligungsangebot im Überblick 6<br />

Risikohinweise 12<br />

Initiator <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG 30<br />

Immobilienstandort 38<br />

Fondsimmobilie 50<br />

Vermietung und Bewirtschaftung 62<br />

Investitions- und Finanzierungsplan 78<br />

Prognoserechnung 82<br />

Sensitivitätsanalysen 92<br />

Rechtliche Grundlagen 100<br />

Steuerliche Grundlagen 126<br />

Beteiligung 138<br />

Weitere Vertragspartner und Verflechtungen 148<br />

Gesellschaftsvertrag 166<br />

Treuhandvertrag 182<br />

Muster der Handelsregister-Vollmacht 187<br />

Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009 188<br />

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 196<br />

Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 200<br />

Angabenvorbehalt / Impressum 202<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong> gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung<br />

des <strong>Prospekt</strong>es durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

3


Foto: Neil Waving<br />

London, Ansichtskarten im Souvenirshop


Geschäftsführung R E A L I N V E STM E N TS<br />

DATUM DER<br />

PROSPEKTAUFSTELLUNG<br />

29.03.2011<br />

Sehr geehrte Investoren,<br />

mit dem geschlossenen Fonds <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 3 können wir Ihnen bereits<br />

unsere dritte Immobilienbeteiligung in London anbieten.<br />

Die Fondsimmobilie „60 Gracechurch Street“ liegt im Herzen der City of London,<br />

einem der wichtigsten globalen Finanzzentren. Mit dem Sitz der Bank of <strong>England</strong><br />

hat dieser Stadtteil seit jeher eine hohe Anziehungskraft für Banken und Versicherungen.<br />

Über Jahrzehnte hat sich die City of London als eine der ersten Adressen<br />

weltweit etabliert.<br />

Die Fondsimmobilie bietet moderne Architektur mit Repräsentationscharakter, die<br />

sich gut ins Straßenbild der pulsierenden Metropole fügt. Dank einer umfang reichen<br />

Modernisierung im Jahr 2010 kann das 1997 errichtete Gebäude nun mit neuwertigen<br />

„Grade A“-Büroflächen überzeugen. Zudem erfüllt die Fondsimmobilie die Nachhaltigkeitskriterien<br />

des renommierten Umweltzertifikates BREEAM mit „sehr gut“.<br />

Der Mietvertrag mit der Allianz Services (UK) Limited läuft bis zum 01.01.2026 ohne<br />

vorzeitiges ordentliches Kündigungsrecht. Als Mietgarant steht für die gesamte<br />

Laufzeit die Muttergesellschaft Allianz Global Corporate & Specialty AG Pate – eines<br />

der führenden Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen mit sehr<br />

guter Bonität.<br />

Mit <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 3 profitieren Sie von der langjährigen Expertise der<br />

<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (<strong>KGAL</strong>) als Initiator geschlossener Fonds.<br />

Die <strong>KGAL</strong> mit Sitz in Grünwald übernimmt gemäß § 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

als Anbieter die Verantwortung für den Inhalt dieses <strong>Prospekt</strong>es<br />

und erklärt, dass ihres Wissens die im <strong>Prospekt</strong> enthaltenen Angaben richtig<br />

und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Weitere Informationen zur<br />

<strong>KGAL</strong> finden Sie in den Kapiteln „Initiator <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG“ und „Weitere Vertragspartner<br />

und Verflechtungen“.<br />

<strong>KGAL</strong> GMBH & CO. KG<br />

Tölzer Straße 15<br />

82031 Grünwald<br />

www.kgal.de<br />

VORSITZENDER DES<br />

VERWALTUNGSRATES<br />

Dr. Stefan Schmittmann<br />

GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

Carsten Eckert<br />

Steffen Kurt Holderer<br />

Gert Waltenbauer<br />

Dieter Weiß<br />

Dr. Klaus Wolf<br />

Stefan Ziegler<br />

<strong>KGAL</strong> GMBH & CO. KG<br />

Sitz Grünwald<br />

Amtsgericht München<br />

HRA 61588<br />

UST-IDNR.<br />

DE 129 992 086<br />

PERSÖNLICH HAFTENDE<br />

GESELLSCHAFTERIN<br />

<strong>KGAL</strong> Verwaltungs-GmbH<br />

Sitz Grünwald<br />

Amtsgericht München<br />

HRB 82708<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG,<br />

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-GmbH,<br />

diese vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />

Stefan Ziegler Gert Waltenbauer<br />

5


Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Dieses Beteiligungsangebot des Initiators /Anbieters <strong>KGAL</strong><br />

GmbH & Co. KG (im Folgenden „<strong>KGAL</strong>“) eröffnet deutschen<br />

Investoren die Möglichkeit, sich langfristig über einen<br />

geschlossenen Fonds an einer Immobilie in Großbritannien<br />

zu beteiligen.<br />

Fondskonzept<br />

Anlageobjekt ist ein Bürogebäude in London (im Folgenden<br />

„Fonds immobilie“), nähere Angaben finden sich im<br />

Kapitel „Fondsimmobilie“ ab Seite 50<br />

Die Büroflächen der Fondsimmobilie sind bis zum<br />

01.01.2026 ohne Kündigungsoption an Allianz Services<br />

(UK) Limited vermietet; die Einzelhandelsfläche ist bis ins<br />

Jahr 2018 an die Drogerie- und Apothekenkette Boots UK<br />

Limited vermietet<br />

Fondsgesellschaft ist die Property Class <strong>England</strong> 3<br />

GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald (im Folgenden „Fondsgesellschaft“),<br />

die Eigentümer der Fondsimmobilie ist<br />

(Emittent der Vermögensanlage)<br />

Die Erwerber der Vermögensanlage (im Folgenden „Investoren“)<br />

können sich mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />

oder unmittelbar als Kommanditisten an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligen<br />

Der Prognosezeitraum beträgt 11 Jahre und 7 Monate bis<br />

zum 31.12.2022<br />

Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung durch den<br />

Investor ist erstmals zum 31.12.2027 möglich<br />

Zielgruppe<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich an natürliche Personen,<br />

die<br />

Staatsbürger des europäischen Wirtschaftsraumes und<br />

in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind sowie<br />

keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Großbritannien<br />

haben und ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten (siehe hierzu das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“<br />

ab Seite 126),<br />

die Absicht haben, sich mit einem Teil ihres Vermögens<br />

langfristig an einer Büroimmobilie in London mit attraktiven<br />

prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen und<br />

Wertsteigerungschancen zu beteiligen (unternehmerische<br />

Beteiligung) und<br />

bereit sind, die mit der Beteiligung verbundenen Risiken<br />

zu tragen (siehe hierzu das Kapitel „Risikohinweise“ ab<br />

Seite 12)<br />

Potenziellen Investoren wird empfohlen, sich vor Zeichnung<br />

des Beteiligungsangebotes bei Vertretern der rechtsund<br />

steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe<br />

über die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen zu<br />

informieren<br />

Beitritt / Mindestbeteiligung<br />

Die Beteiligung erfolgt grundsätzlich in Pfund Sterling<br />

(GBP), Einzahlungen können aber auch in Euro erfolgen<br />

Der Beitritt ist frühestens zum 31.05.2011 möglich,<br />

danach jeweils monatlich bis zum 31.12.2011 (vorbehaltlich<br />

einer vorherigen Vollplatzierung / Schließung)<br />

Die Zeichnungsfrist kann vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />

der Fondsgesellschaft einmalig um ein Jahr<br />

verlängert werden<br />

Die Mindestbeteiligung (Kapitaleinlage) beträgt GBP<br />

10.000; höhere Kapitaleinlagen bis GBP 80.000 müssen<br />

jeweils auf volle GBP 1.000 lauten; Kapitaleinlagen ab<br />

GBP 80.000 müssen jeweils auf volle GBP 5.000 lauten<br />

Auf die jeweilige Kapitaleinlage ist ein Agio in Höhe von<br />

5 % zu leisten<br />

Die Kapitaleinlage des Investors zuzüglich Agio und die<br />

gegebenenfalls anfallende britische Grunderwerbsteuer<br />

nebst Steuerberatungskosten zuzüglich britischer Umsatzsteuer<br />

werden jeweils spätestens zum letzten Bankarbeitstag<br />

des jeweiligen Monats gemäß den Angaben im<br />

Zeichnungsschein fällig<br />

Das zur Zeichnung zur Verfügung stehende Kommandit -<br />

kapital beläuft sich auf GBP 63,5 Mio.<br />

6 I Beteiligungsangebot im Überblick


Immobilienstandort<br />

London ist Hauptstadt und Regierungssitz Großbritanniens<br />

und eines der bedeutendsten Wirtschaftszentren der<br />

Welt<br />

Die Fondsimmobilie liegt zentral im Versicherungs- und<br />

Bankenviertel im Herzen der „City of London“<br />

Ideale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr:<br />

Zugang zum zentralen Verkehrsknotenpunkt des Londoner<br />

U-Bahn-Netzes über die U-Bahn-Station „Monument“<br />

Hohe Flächennachfrage bei gleichzeitig geringem Angebot:<br />

Durch den anhaltend starken Wettbewerb um Flächen in<br />

guter Lage werden auch künftig Mietsteigerungen erwartet<br />

Fondsimmobilie<br />

Die Fondsimmobilie wurde 1997 als hochwertiges Bürogebäude<br />

mit neun oberirdischen Geschossen und zwei Untergeschossen<br />

errichtet<br />

Die vermietbare Fläche beläuft sich auf insgesamt rund<br />

11.825 m², hiervon entfallen rund 421 m² auf die Einzelhandelsfläche<br />

im Erdgeschoss<br />

Im Jahr 2010 wurde die Fondsimmobilie umfangreich<br />

modernisiert und erfüllt nun die Anforderungen des<br />

renommierten Umweltzertifikates BREEAM mit „sehr gut“<br />

Die Fondsimmobilie verfügt über neuwertige „Grade A“-<br />

Büroflächen, die dem aktuellen Stand der Technik ent -<br />

sprechen<br />

Die klare Gebäudestruktur ermöglicht flexible Nutzungskonzepte<br />

und untermauert die nachhaltig funktionale<br />

Ausrichtung der Fondsimmobilie<br />

Gutachten<br />

Bestätigung des Marktwertes der Fondsimmobilie durch<br />

ein Gutachten des unabhängigen Sachverständigenbüros<br />

DTZ Project & Building Consultancy<br />

Ein weiteres Gutachten des unabhängigen Sachverständigen<br />

DTZ Project & Building Consultancy bestätigt den sehr<br />

guten Bau- und Ausstattungsstandard der Fondsimmobilie<br />

Mieter/Vermietung<br />

Vermietung der gesamten Büroflächen der Fondsimmobilie<br />

an Allianz Services (UK) Limited als neuer Hauptgeschäftssitz<br />

Mietgarant ist die Muttergesellschaft Allianz Global<br />

Corporate & Specialty AG mit sehr guten Bonitätsnoten<br />

Langfristiger Mietvertrag mit Allianz Services (UK) Limited<br />

ohne Kündigungsoption bis 01.01.2026<br />

Der jährliche Mietertrag aus den Büroflächen beträgt<br />

anfänglich GBP 5,9 Mio., Mietanpassungen an die Marktmiete<br />

erfolgen alle fünf Jahre und nur nach oben<br />

Für die Büroflächen ist eine Mindestmietsteigerung im<br />

Jahr 2015 bereits vertraglich fixiert<br />

Vermietung der gesamten Einzelhandelsfläche an Boots<br />

UK Limited bis Ende September 2018<br />

Der jährliche Mietertrag aus der Einzelhandelsfläche<br />

beträgt anfänglich GBP 450.000 (7,1 % der Gesamtmieteinnahmen);<br />

die Mietanpassung an die Marktmiete (2012)<br />

erfolgt nur nach oben<br />

Investition / Finanzierung<br />

Der Erwerbspreis des Fondsobjektes beträgt GBP 116 Mio.<br />

Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt rund GBP 132<br />

Mio. und setzt sich wie folgt zusammen 1) :<br />

GBP 116 Mio. (88 %) Erwerbspreis für Gebäude und Grundstück<br />

rund GBP 2 Mio. (1,5 %) Erwerbsnebenkosten<br />

rund GBP 8,3 Mio. (6,3 %) fondsabhängige Vergütungen<br />

rund GBP 5,1 Mio. (3,9 %) fondsabhängige Nebenkosten<br />

rund GBP 0,5 Mio. (0,4 %) Liquiditätsreserve<br />

Die Finanzierung erfolgt über Kommanditkapital und Agio<br />

in Höhe von insgesamt rund GBP 66,7 Mio. sowie über<br />

Fremdkapital in Höhe von GBP 65 Mio. und einen Überschuss<br />

aus Mieteinnahmen (für den Zeitraum vom<br />

22.12.2010 bis 31.05.2011) von rund GBP 0,2 Mio.<br />

Die Zinsen für das Fremdkapital wurden langfristig über<br />

zehn Jahre bis zum 22.12.2020 fixiert<br />

1) Rundungsdifferenzen durch Auf- und Abrundungen.<br />

7


Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen bezogen auf<br />

die Kapitaleinlage (ohne Agio) von anfänglich 5,5 % p. a.<br />

auf 6,0 % p. a. steigend<br />

Reguläre Ausschüttungen / Entnahmen jeweils nachschüssig<br />

zum 30.04. des Folgejahres, erstmals zum 30.04.2012<br />

Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich in<br />

Pfund Sterling, sind aber auch in Euro möglich<br />

Wesentliche Rechte der Investoren<br />

Beteiligung am Vermögen, Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />

Einsichts- Kontroll- und Informationsrechte eines Kommanditisten<br />

Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung<br />

Zu diesen und den weiteren Rechten der Investoren siehe<br />

die umfassende Darstellung im Kapitel „Rechtliche Grund -<br />

lagen“ ab Seite 106.<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Die Investoren erzielen aus der Fondsgesellschaft Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen<br />

Die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen<br />

Großbritannien und Deutschland zu versteuernden Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich<br />

in Deutschland steuerfrei<br />

In Großbritannien geltende Freibeträge und individuelle<br />

Steuersätze sind zu beachten<br />

Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von<br />

Immobilien in Großbritannien findet der Progressionsvorbehalt<br />

keine Anwendung mehr<br />

Während des Prognosezeitraums erfolgt nach derzeit geltender<br />

Gesetzeslage voraussichtlich keine Besteuerung der<br />

Mieteinkünfte deutscher Investoren in Großbritannien bis<br />

zu einer Beteiligungshöhe von rund GBP 100.000 zuzüglich<br />

Agio 1)<br />

Kapitaleinlagen von über GBP 80.000 lösen britische<br />

Grunderwerbsteuer aus, die von den Investoren zusätzlich<br />

zu ihrer Kapitaleinlage und dem Agio zu leisten ist (siehe<br />

hierzu im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ ab Seite 133)<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen in Deutschland<br />

der Abgeltungsteuer 2)<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG garantiert die vollständige Einzahlung<br />

und Platzierung des Kommanditkapitals in Höhe<br />

von bis zu GBP 63,5 Mio. bis zum 31.12.2011 (siehe hierzu<br />

im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ Seite 122)<br />

1) Voraussetzung dafür ist, dass die Investoren über das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

hinaus keine Einkünfte beziehen, für die Großbritannien ein Besteuerungsrecht zusteht.<br />

2) Dies gilt für den Fall, dass diese Einkünfte nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit<br />

den Vermietungseinkünften stehen.<br />

8 I Beteiligungsangebot im Überblick


Gute Gründe für die Beteiligung<br />

Die Fondsimmobilie liegt direkt im Herzen der City of<br />

London, dem Versicherungs- und Bankenviertel der<br />

Stadt<br />

Ausgezeichnete Verkehrsanbindung: Über die 100 Meter<br />

entfernte U-Bahn-Station „Monument“ lassen sich<br />

fünf der wichtigsten Londoner U-Bahnlinien erreichen<br />

Langfristiger Mietvertrag mit Allianz Services (UK)<br />

Limited bis 01.01.2026 ohne ordentliches Kündigungsrecht<br />

Mietgarant für die Allianz Services (UK) Limited ist die<br />

Muttergesellschaft Allianz Global Corporate & Specialty<br />

AG mit sehr guter Bonität<br />

Hochwertiges Gebäude nach modernstem Standard:<br />

Die Fondsimmobilie erfüllt die Nachhaltigkeitskriterien<br />

des renommierten Umweltzertifikates BREEAM mit<br />

„sehr gut“<br />

Prognostizierte Ausschüttungen/Entnahmen von 5,5%<br />

p. a. steigend auf 6,0 % p. a. bezogen auf die Kapitalein -<br />

lage (ohne Agio)<br />

Auf einen Blick (PROGNOSE; Stand: 29.03.2011)<br />

Mindestbeteiligung (Kapitaleinlage) 1) GBP 10.000<br />

Erster Beitrittstermin 31.05.2011<br />

Prognosezeitraum 11 Jahre und 7 Monate (01.06.2011 bis 31.12.2022)<br />

Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen p.a. 2) 3) 2011 bis 2020: 5,5 %<br />

(jeweils zum 30.04. des Folgejahres) 2021 bis 2022: 6,0 %<br />

Prognostizierte Gesamtausschüttungen- /entnahmen 3) 4) im Jahr 2023 rund 177,78 %<br />

1) Zuzüglich 5 % Agio. Die Gesamthöhe der Provisionen übersteigt das Agio. Höhere Beteiligungen müssen jeweils auf volle GBP 1.000 lauten, Kapitaleinlagen ab GBP 80.000 müssen<br />

jeweils auf volle GBP 5.000 lauten.<br />

2) Im Beitrittsjahr zeitanteilige Berechnung ab dem ersten Kalendertag des auf den Beitritt folgenden Monats.<br />

3) Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen p. a. jeweils bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio). Die angegebenen Ausschüttungen / Entnahmen beinhalten auch die Kapital -<br />

rückzahlungen. Weitere Einzelheiten zu Ausschüttungen / Entnahmen sowie zur steuerlichen Behandlung sind den Kapiteln „Prognoserechnung“ ab Seite 82 und „Steuerliche Grundlagen“<br />

ab Seite 126 zu entnehmen.<br />

4) Unter der Annahme, dass die Fondsimmobilie zum 31.12.2022 unter Einhaltung der getroffenen Annahmen zum prognostizierten Veräußerungserlös (siehe hierzu im Kapitel „Prognoserechnung“<br />

ab Seite 87) verkauft wird. Gemäß Prognose erhält die <strong>KGAL</strong> ein Honorar von 1 % des Nettoveräußerungserlöses zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer<br />

sowie im Falle einer Veräußerung über dem prognostizierten Veräußerungspreis eine Erfolgsprovision (siehe hierzu im Kapitel„Rechtliche Grundlagen“ auf Seite 121).<br />

9


London, Houses of Parliament und Big Ben<br />

Foto: Neil Waving


Risikohinweise<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft stellt für den Erwerber<br />

der Vermögensanlage (im Folgenden „Investor“) ein langfristiges<br />

Engagement mit unternehmerischen Risiken dar.<br />

Das Ergebnis dieser unternehmerischen Beteiligung hängt<br />

von einer Vielzahl variabler wirtschaftlicher Faktoren ab. Änderungen<br />

der wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen sind möglich. Hierdurch können die<br />

Verfügbarkeit, die Werthaltigkeit und die Verwertbarkeit der<br />

Fondsimmobilie und folglich die Liquidität des Immobilienfonds<br />

und das Ergebnis der Beteiligung negativ beeinflusst<br />

werden. Abweichungen von Prognosewerten und Kostenansätzen<br />

wie Mieterträgen, Infla tionsrate, Wertentwicklung<br />

der Fondsimmobilie und Instandhaltungskosten können die<br />

Ergebnisse der Fondsgesellschaft und somit die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

negativ beeinflussen. Die Beteiligung<br />

unterliegt daher Risiken, die sich unter anderem sowohl im<br />

Verkehrswert der Fondsimmobilie als auch in den laufenden<br />

Erträgen aus der Vermietung der Fondsimmobilie widerspiegeln<br />

können. Zukünftige Entwicklungen können die erwarteten<br />

Ergebnisse nachteilig beeinflussen. Der Investor sollte<br />

deshalb finanziell angemessen ausgestattet sein und über<br />

ausreichende Liquiditätsreserven verfügen. Die Beteiligung<br />

sollte ohne Übergewichtung eine Beimischung zum übrigen<br />

Vermögensportfolio des Investors darstellen und eigenfinanziert<br />

sein.<br />

Der Investor trägt mit seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

das Risiko eines Totalverlustes seines eingesetzten<br />

Kapitals (Summe aus Kapitaleinlage und Agio) sowie einer<br />

gegebenenfalls gezahlten Grunderwerbsteuer nach britischem<br />

Recht (Stamp Duty Land Tax) nebst hierbei angefallener<br />

Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer Umsatzsteuer<br />

(Grunderwerbsteuer und Steuerberatungsgebühr<br />

zuzüglich britischer Umsatzsteuer im Folgenden zusammen<br />

„weitere Aufwendungen“). Dieses Beteiligungsangebot ist<br />

somit nur für Investoren geeignet, die bei negativer<br />

Entwicklung einen solchen Verlust hinnehmen können. Ein<br />

Totalverlust tritt ein, wenn die Rückflüsse aus der Fonds -<br />

immobilie ganz oder teilweise ausbleiben und damit nicht<br />

ausreichen, die Kosten und Steuern der Fondsgesellschaft<br />

und des Investors zu decken. Insbesondere bei einer Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung durch den Investor kann es<br />

über den Verlust des eingesetzten Kapitals und der weiteren<br />

Aufwendungen hinaus auch zu einer Gefährdung des weiteren<br />

Vermögens des Investors bis hin zu einer Privatinsolvenz<br />

kommen (maximales Risiko; siehe hierzu den Abschnitt<br />

„Investorgefährdende Risiken“ ab Seite 26).<br />

Die folgende Darstellung enthält die wesentlichen tatsächlichen<br />

und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der<br />

angebotenen Vermögensanlage (Beteiligung an der Fondsgesellschaft),<br />

soweit sie dem Anbieter zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung (29.03.2011) bekannt sind. Sie kann<br />

nicht eventuelle zusätzliche Risiken behandeln, die sich<br />

möglicherweise aus der individuellen Situation des Investors<br />

ergeben. Dem Investor wird daher empfohlen, das<br />

Beteiligungsangebot und die damit verbundenen Risiken<br />

eingehend zu prüfen und sich dazu gegebenenfalls fachkundiger<br />

Berater zu bedienen.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Risiken können sowohl einzeln<br />

als auch kumulativ eintreten und in jeder Konstellation<br />

zu erheblichen negativen Auswirkungen führen.<br />

Prognose- und<br />

anlagegefährdende Risiken<br />

Prognose- und anlagegefährdende Risiken sind Risiken,<br />

deren Eintritt dazu führen kann, dass die prognostizierten<br />

Ergebnisse nicht erzielt werden und dass es zu einer Verringerung<br />

oder zu einem Ausbleiben von Ausschüttungen /<br />

Entnahmen kommt. Darüber hinaus kann der Eintritt dieser<br />

Risiken zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des<br />

vom Investor eingesetzten Kapitals und der weiteren Aufwendungen<br />

führen.<br />

12 I Risikohinweise


Instandhaltung / Instandsetzung<br />

Bei der Fondsimmobilie handelt es sich um ein im Jahr 1997<br />

errichtetes Bürogebäude. Die Mietflächen sind zu 96,4 % bis<br />

zum 01.01.2026 an den Hauptmieter Allianz Services (UK)<br />

Limited und zu 3,6 % bis zum 28.09.2018 an die Drogerieund<br />

Apothekenkette Boots UK Limited vermietet.<br />

Grundsätzlich sind sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,<br />

einschließlich solcher an Dach und<br />

Fach, sowie alle anfallenden Reparaturen und Wartungen innerhalb<br />

der Mietflächen von den Mietern auf eigene Rechnung<br />

durchzuführen. Daher wurden in der Prognoserechnung<br />

keine Kosten für Instandhaltung und -setzung<br />

berücksichtigt. Der Mieter Allianz Services (UK) Limited ist in<br />

den letzten drei Jahren vor Mietvertragsende nicht mehr zur<br />

Erbringung solcher Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

verpflichtet. Er hat jedoch auch keine Ansprüche<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft, derartige Instand -<br />

haltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf Kosten der<br />

Fondsgesellschaft durchführen zu lassen. Sollte der Mieter<br />

Allianz Services (UK) Limited dessen ungeachtet solche Maßnahmen<br />

durchführen, so hat er die hierfür anfallenden<br />

Kosten zu tragen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen,<br />

dass die Mieter ihren Instandhaltungspflichten nicht in dem<br />

vertraglich vereinbarten Umfang nachkommen, oder dass<br />

zukünftige gesetzliche Regelungen Modernisierungsmaßnahmen<br />

(z. B. hinsichtlich der Energieeffizienz) notwendig<br />

machen, deren Kosten nicht auf die Mieter umlegbar sind. In<br />

diesen Fällen könnten die jeweils für die Fondsgesellschaft<br />

zusätzlich anfallenden Kosten zu einer Minderung der<br />

prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen führen oder<br />

es müsste zusätzliches Fremdkapital aufgenommen werden.<br />

Dies kann sich für den Investor negativ auf das Ergebnis<br />

seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft auswirken.<br />

Weiter ist nicht auszuschließen, dass der Mieter Allianz<br />

Services (UK) Limited den übernommenen Serviceleistungen<br />

für die Einzelhandelsfläche und die Gemeinschafts flächen<br />

nicht in dem vertraglich vereinbarten Umfang nachkommt<br />

und diese Leistungen von der Fondsgesellschaft auf eigene<br />

Kosten durchgeführt werden müssen. Weiterhin besteht die<br />

Möglichkeit, dass der Mieter der Einzelhandelsfläche seiner<br />

Kostenerstattungspflicht für die Serviceleistungen nicht<br />

nachkommt und diese von der Fondsgesellschaft zu tragen<br />

sind. Dies kann sich für den Investor negativ auf das Ergebnis<br />

der Beteiligung auswirken.<br />

Beschädigung / Untergang / Zerstörung<br />

Im Falle eines infolge Zerstörung notwendigen Wiederaufbaus<br />

der Fondsimmobilie besteht das Risiko, dass die Kosten<br />

hierfür und der damit zusammenhängende Nutzungs -<br />

ausfall der Fondsimmobilie die durch die Versicherungen<br />

gedeckten Beträge übersteigen.<br />

Sofern sich der Umfang der von der Fondsgesellschaft abgeschlossenen<br />

Versicherungen im Schadenfall als nicht ausreichend<br />

herausstellt oder die Versicherungen aufgrund von<br />

Änderungen in den Versicherungsbedingungen oder aus<br />

anderen Gründen (wie Insolvenz des Versicherungsunternehmens)<br />

die anfallenden Kosten nicht oder nicht in vollem<br />

Umfang tragen sollten, sind die zusätzlichen Kosten von der<br />

Fondsgesellschaft zu tragen.<br />

Ferner kann der Mietvertrag mit der Allianz Services (UK)<br />

Limited im Falle der Beschädigung/Zerstörung der vermieteten<br />

Flächen von beiden Parteien nach Ablauf von drei Jahren nach<br />

einem solchen Ereignis außerordentlich gekündigt werden,<br />

wenn die Wiederherstellung der Mietflächen innerhalb der folgenden<br />

zwei Jahre unrealistisch erscheint. Des Weiteren können<br />

beide Parteien schriftlich kündigen, wenn innerhalb von<br />

vier Jahren und sechs Monaten nach der Zerstörung/Beschädigung<br />

der Mietflächen nicht mit dem Wiederaufbau begonnen<br />

wurde und es unrealistisch erscheint, den Wiederaufbau in den<br />

folgenden zwölf Monaten durchführen zu können.<br />

13


Der Mietvertrag mit dem Mieter Boots UK Limited endet,<br />

sofern sich ein versichertes Risiko realisiert und das Gebäude<br />

hierdurch zerstört oder erheblich beschädigt wird und es<br />

dem Vermieter nicht innerhalb von fünf Jahren nach Eintritt<br />

der Beschädigung / Zerstörung möglich war, alle notwen -<br />

digen Genehmigungen für die Wiederherstellung der<br />

Mieträume zu erlangen. Eine Vertragsbeendigung erfolgt<br />

nicht, wenn der Versicherungsvertrag aufgrund eines<br />

Umstandes, der vom Mieter zu vertreten ist, nichtig oder<br />

anfechtbar geworden ist oder die Versicherungssumme von<br />

der Versicherung aufgrund eines solchen Umstandes<br />

zurückbehalten wird.<br />

In Folge einer möglichen Kostenbelastung der Fondsgesellschaft<br />

und /oder ausbleibender Mieteinnahmen kann sich<br />

dies negativ auf das Ergebnis der Beteiligung für den Investor<br />

auswirken bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust des eingesetzten Kapitals und der weiteren Aufwendungen.<br />

Baumängel<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Fondsimmobilie<br />

mit Baumängeln behaftet ist, die mit technischem Gutachten<br />

vom 15.12.2010 nicht festgestellt wurden. Ebensowenig<br />

kann das Risiko im Nachhinein auftretender<br />

Baumängel oder bei der Abnahme der Modernisierungsmaßnahmen<br />

nicht festgestellter Baumängel ausgeschlossen<br />

werden. Kosten für die Beseitigung solcher Mängel sind von<br />

der Fondsgesellschaft zu tragen, sofern diese nicht auf den<br />

Mieter umlegbar sind oder im Rahmen bestehender Gewährleistungsansprüche<br />

von den verantwortlichen Bauunternehmern<br />

beseitigt werden. Dies würde sich für den Investor<br />

negativ auf das Ergebnis der Beteiligung auswirken.<br />

Altlasten<br />

Trotz der vorliegenden Umweltstudie vom 15.12.2010 und<br />

dem dort festgestellten Nichtvorliegen von Anhaltspunkten<br />

für Altlasten kann es nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

künftig Verunreinigungen im Boden oder im Grundwasser<br />

der Liegenschaft festgestellt werden. Die für deren Beseitigung<br />

anfallenden Kosten wären gegebenenfalls von der<br />

Fondsgesellschaft zu tragen. Ebenso können künftig festgestellte<br />

Verunreinigungen der Liegenschaft die Nutzbarkeit<br />

bzw. den Wert der Fondsimmobilie erheblich vermindern,<br />

was sich für den Investor negativ auf das Ergebnis der Beteiligung<br />

auswirken kann bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust des eingesetzten Kapitals und der weiteren<br />

Aufwendungen.<br />

Marktrisiko<br />

Regionale Einflussgrößen sowie allgemeine wirtschaftliche<br />

Entwicklungen können den Standort und somit den Wert<br />

einer Immobilieninvestition maßgeblich beeinflussen. Die<br />

negative Entwicklung eines Standortes, wie z. B. des Büroteilmarktes<br />

City, kann unabhängig von den Objekteigenschaften<br />

oder der Mieterbonität zu einer Minderung des Wertes der<br />

Fondsimmobilie führen. Dies kann für den Investor zu verminderten<br />

Ausschüttungen/Entnahmen bis hin zu einem<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals<br />

und der weiteren Aufwendungen führen.<br />

Mietentwicklung<br />

Mietanpassungen im Mietvertrag mit der Allianz Services<br />

(UK) Limited, die vertragsgemäß nur nach oben erfolgen, finden<br />

zum 25.12.2015 und zum 25.12.2020 auf Grundlage der<br />

jeweiligen für die Fondsimmobilie erzielbaren Marktmiete<br />

statt. Für die erste Mietanpassung zum 25.12.2015 wurde<br />

vertraglich eine Mindesterhöhung um GBP 350.000 auf<br />

jährlich GBP 6,25 Mio. festgelegt. Sollte jedoch die für die<br />

Fondsimmobilie erzielbare Marktmiete die festgelegte Min -<br />

destanpassung zu diesem Zeitpunkt übersteigen, ist diese<br />

höhere Marktmiete als neue Miete festzulegen. Ist drei<br />

Monate vor dem Anpassungszeitpunkt keine Einigung erzielbar,<br />

wird ein unabhängiger Experte benannt, der die Markt-<br />

14 I Risikohinweise


miete der Fondsimmobilie bindend für beide Parteien festlegt.<br />

Dabei muss die Entwicklung der Marktmieten nicht<br />

zwingend der Inflation entsprechen. Es besteht das Risiko,<br />

dass sich das Marktniveau nicht wie prognostiziert erhöht<br />

und folglich im Rahmen eines Mietanpassungsverfahrens<br />

keine oder nur eine geringere als die prognostizierte Mieterhöhung<br />

für den dann folgenden Mietzeitraum festgelegt<br />

wird. Dies kann zu niedrigeren als den prognostizierten Mieteinnahmen<br />

führen und damit zu negativen Auswirkungen<br />

auf das Ergebnis der Beteiligung für den Investor bis hin zu<br />

einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals und der weiteren Aufwendungen.<br />

Flächen für längere Zeit leer stehen oder nicht vermietet<br />

werden können. Darüber hinaus ist keine verlässliche Einschätzung<br />

hinsichtlich möglicher Anforderungen des Marktes<br />

an den Zuschnitt der Fonds immobilie und hinsichtlich<br />

des relevanten Marktumfeldes möglich, so dass für eine<br />

Anschlussv ermietung gegebenenfalls erhebliche, die prognostizierten<br />

Kosten übersteigende Umbauaufwendungen<br />

notwendig werden, um die Marktfähigkeit der Fondsimmobilie<br />

zu erhalten bzw. zu verbessern. Dies kann zu erheb -<br />

lichen Einnahmeausfällen führen, was für den Investor<br />

negative Auswirkungen auf das Ergebnis seiner Beteiligung<br />

haben kann.<br />

Vermietungs- und Anschlussvermietungsrisiko/<br />

Drittverwendungsfähigkeit<br />

Die Erreichung der prognostizierten Ergebnisse und somit<br />

der Erfolg der Beteiligung hängen wesentlich von den<br />

pünktlichen und vollständigen Mieteinnahmen ab.<br />

Allgemeine Mieterbonitätsrisiken bei den Mietern Allianz<br />

Services (UK) Limited und Boots UK Limited (insbesondere<br />

Mietrückstände und -ausfälle, Mietminderungen sowie<br />

Anschlussvermietungsrisiken im Falle einer vorzeitigen Beendigung<br />

der Mietverträge) sowie ein Ausfall des Mietgaranten<br />

Allianz Global Corporate & Specialty AG können zu Einbußen<br />

bei den Mieteinnahmen und/oder Leerständen der Fondsimmobilie<br />

führen, was für den Investor negative Auswirkungen<br />

auf das Ergebnis seiner Beteiligung haben kann bis hin zu<br />

einem teilweisen Verlust des eingesetzten Kapitals und der<br />

weiteren Aufwendungen.<br />

Aus heutiger Sicht ist nicht auszuschließen, dass im Fall der<br />

Beendigung der Mietverträge mit der Allianz Services (UK)<br />

Limited und Boots UK Limited ein Überangebot an vermietbaren<br />

Flächen auf dem relevanten Markt besteht und<br />

dadurch bei einer Neuvermietung eventuell geringere als<br />

die prognostizierten Mieterträge erzielt werden bzw. die<br />

Revitalisierung<br />

Wird die Fondsimmobilie nicht wie prognostiziert im Jahr<br />

2022 veräußert, können Revitalisierungsmaßnahmen erforderlich<br />

werden, deren Kosten von der Fondsgesellschaft zu<br />

tragen wären. Dies hätte für den Investor negative Auswirkungen<br />

auf das Ergebnis der Beteiligung.<br />

Wertentwicklung / Veräußerung<br />

Die tatsächliche Wertentwicklung der Fondsimmobilie ist<br />

von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Dazu gehören<br />

unter anderem der Vermietungsstand der Fondsimmobilie,<br />

die Entwicklung der Marktmieten, die Entwicklung von<br />

Inflationsraten, die Entwicklung des Büroteilmarktes City,<br />

Angebot und Nachfrage auf dem Immobilienmarkt sowie<br />

die Anforderungen an Büroimmobilien.<br />

Eine Veräußerung der Fondsimmobilie zum prognostizierten<br />

Zeitpunkt bzw. zum prognostizierten Verkaufspreis kann<br />

nicht gewährleistet werden. Die im Investitionsplan ausgewiesenen,<br />

nicht wertbildenden Faktoren (z. B. die anfallenden<br />

Fondskosten) müssen erst durch einen entsprechenden Wertzuwachs<br />

der Fondsimmobilie kompensiert werden, bevor ein<br />

Veräußerungsgewinn entsteht. Sollte der tatsächlich erzielte<br />

Verkaufspreis unter dem prognostizierten Verkaufspreis<br />

15


liegen, führt dies zu niedrigeren Rückflüssen aus dem Immobilieninvestment,<br />

wodurch das Ergebnis der Beteiligung für<br />

den Investor negativ beeinflusst werden kann bis hin zu<br />

einem teilweisen Verlust des eingesetzten Kapitals und der<br />

weiteren Aufwendungen.<br />

Mit Darlehensvertrag vom 22.12.2010 hat der geschäftsführende<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft die Adzic Limited<br />

(im Folgenden „Adzic“) durch Gewährung eines Gesellschafterdarlehens<br />

in die Lage versetzt, ihre Darlehensverbindlichkeiten<br />

zurückzuführen.<br />

Aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen<br />

Die immer noch unsichere Situation an den Finanzmärkten,<br />

die zu einer restriktiveren Kreditvergabepraxis geführt hat,<br />

wirkt sich auch auf die Immobilienmärkte aus. Es ist für alle<br />

Unternehmen und Marktteilnehmer und somit auch für<br />

die Immobilienbranche schwieriger und kostenintensiver<br />

geworden, Fremdkapital aufzunehmen. Daher können sich<br />

Immobilienbewertungen aufgrund kurzfristig nachlassender<br />

Nachfrage rückläufig entwickeln. Denkbar ist, dass die<br />

Immobilienwerte und damit der erzielbare Verkaufspreis<br />

zum Verkaufszeitpunkt niedriger ausfallen. Dies kann sich<br />

für den Investor negativ auf das Ergebnis seiner Beteiligung<br />

auswirken bis hin zu einem teilweisen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals und der weiteren Aufwendungen.<br />

Finanzierung<br />

Die <strong>KGAL</strong> hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie zur Sicherstellung des<br />

erforderlichen Kommanditkapitals abgegeben. Die <strong>KGAL</strong> ist<br />

berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dieser Garantie auf<br />

eine 100%ige Tochtergesellschaft zu übertragen, um einer<br />

etwaigen Änderung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften<br />

Rechnung zu tragen. Es besteht das Risiko, dass die <strong>KGAL</strong><br />

bzw. die 100%ige Tochtergesellschaft ihren Verpflichtungen<br />

aus dieser Garantie nicht nachkommen kann. Die Nichterfüllung<br />

kann für den Investor zu einer vorzeitigen Beendigung<br />

der Beteiligung führen mit dem Risiko eines teilweisen<br />

oder vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals und<br />

der weiteren Aufwendungen.<br />

Zur teilweisen Finanzierung des der Adzic gewährten Gesellschafterdarlehens<br />

hat der geschäftsführende Kommanditist<br />

der Fondsgesellschaft ein Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

bei der Bayerischen Landesbank und der Hamburger Sparkasse<br />

AG aufgenommen. Sollte der geschäftsführende<br />

Komman ditist der Fondsgesellschaft seinen Verpflichtungen<br />

aus dem Zwischenfinanzierungsdarlehen nicht nachkommen<br />

und /oder die Bayerische Landesbank und die Hamburger<br />

Sparkasse AG die Rückzahlung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />

vorzeitig fällig stellen und keine alternative<br />

Anschlussfinanzierung gefunden werden und sollte die<br />

<strong>KGAL</strong> dieses Darlehen, für das sie gesamtschuldnerisch<br />

haftet, nicht zurückführen oder nicht in der Lage sein, entsprechend<br />

ihrer Verpflichtung aufgrund der Platzierungsgarantie,<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten mit ausreichenden<br />

Mitteln auszustatten, besteht für den Investor das<br />

Risiko einer vorzeitigen Beendigung der Beteiligung mit der<br />

Folge eines teilweisen oder vollständigen Verlustes des eingesetzten<br />

Kapitals und der weiteren Aufwendungen.<br />

Im Fall der Verlängerung der Zeichnungsfrist würde der<br />

geschäftsführende Kommanditist der Fondsgesellschaft die<br />

Zwischenfinanzierung durch Abschluss einer Anschluss -<br />

finanzierung verlängern. Sollten Zinszahlungen für die<br />

Anschluss finanzierung die prognostizierten Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen für die noch nicht platzierten Anteile übersteigen,<br />

mindert dies die Ausschüttungen / Entnahmen der<br />

Investoren, da die Fondsgesellschaft dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten insoweit einen Ausgleich gewährt hat.<br />

16 I Risikohinweise


Die Fondsgesellschaft hat eine Langfristfinanzierung bei<br />

der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank AG und<br />

der Bayerischen Landesbank abgeschlossen. Hierbei bestehen<br />

Risiken, die typischerweise mit Fremdfinanzierungen<br />

einhergehen. Insbesondere besteht die Gefahr, dass die<br />

Erträge aus der Vermietung der Fondsimmobilie nicht ausreichen,<br />

Zinsen zu bedienen oder vertraglich vereinbarte<br />

Verpflichtungen zum Zinsdeckungsgrad (Verhältnis der<br />

Nettomieteinnahmen zu den an die Bank zu zahlenden<br />

Zinsen) sowie zum Beleihungswert der Fondsimmobilie zu<br />

erfüllen. Dies kann dazu führen, dass Ausschüttungen / Entnahmen<br />

an den Investor entgegen der Prognose erst dann<br />

erfolgen können, wenn die Verpflichtungen zum Zins -<br />

deckungsgrad sowie zum Beleihungswert der Fondsimmobilie<br />

durch die Fondsgesellschaft wieder erfüllt sind.<br />

Daneben besteht das Risiko, dass die finanzierenden Banken<br />

das Darlehen aufgrund Zahlungsverzugs oder sonstiger vertraglich<br />

festgelegter Umstände vorzeitig kündigen und die<br />

gestellten Sicher heiten verwerten. Zudem besteht das Risiko,<br />

dass die Fonds gesellschaft nicht in der Lage ist, weitere<br />

von der finanzierenden Bank gegebenenfalls geforderte<br />

Sicherheiten beizubringen. Für den Investor kann sich der<br />

Eintritt dieser Risiken negativ auf das Ergebnis der Beteiligung<br />

bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

des eingesetzten Kapitals und der weiteren Aufwendungen<br />

auswirken.<br />

Die Langfristfinanzierung hat eine Laufzeit bis zum<br />

22.12.2020. Es besteht das Risiko, dass nach Ablauf der Laufzeit<br />

keine Anschlussfinanzierung verfügbar ist oder eine solche<br />

nur zu einem höheren Zinssatz als zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung unterstellt vereinbart werden kann. Es<br />

ist nicht ausgeschlossen, dass in diesem Fall die Fondsimmobilie<br />

veräußert werden muss, was für den Investor negative<br />

Auswirkungen auf das Ergebnis seiner Beteiligung<br />

haben kann bis hin zu einem teilweisen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals und der weiteren Aufwendungen.<br />

Zinsentwicklung<br />

Eine etwaige Erhöhung der Zinszahlungen während der Laufzeit<br />

der Zwischenfinanzierung auf Ebene des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten der Fondsgesellschaft, der Langfristfinanzierung<br />

und/oder der Anschlussfinanzierung (siehe<br />

vorherigen Abschnitt „Finanzierung“) gegenüber dem in der<br />

Prognoserechnung unterstellten Niveau kann sich negativ<br />

auf das Ergebnis der Beteiligung für den Investor auswirken.<br />

Ferner erzielt die Fondsgesellschaft Zinseinnahmen aus der<br />

Anlage von Liquiditätsüberschüssen im Zusammenhang<br />

mit der Vermietung und Verpachtung bzw. der Liquiditäts -<br />

reserve. Liegt der tatsächlich erzielbare Guthabenzins unter<br />

dem kalkulierten Zinssatz, hat dies entsprechend negative<br />

Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds und gegebenenfalls<br />

auf die Ausschüttungen / Entnahmen der Investoren.<br />

Währungsrisiko<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft lautet auf Pfund<br />

Sterling. Ebenfalls wird die Finanzierung, der Mietzins und<br />

der Veräußerungserlös bei Verkauf der Fondsimmobilie in<br />

Pfund Sterling geleistet. Die Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />

durch die Investoren sowie die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

der Fondsgesellschaft an die Investoren können auf<br />

Wunsch des Investors auch in Euro zum jeweils von der<br />

Fondsgesellschaft erzielten Wechselkurs erfolgen. Wechselkursschwankungen<br />

sind nicht abgesichert. Der Investor<br />

trägt insoweit ein Währungsrisiko, das sich negativ auf das<br />

Ergebnis der Beteiligung auswirken kann.<br />

17


Haftungsbegrenzung des Anteilsveräußerers<br />

Im Anteilskaufvertrag zwischen der Property Class <strong>England</strong><br />

3 Managementgesellschaft mbH (im Folgenden „Management-GmbH“)<br />

und der Central London Property Portfolio<br />

(Holdings) Limited über den Anteilserwerb an der Adzic wurde<br />

die Gewährleistungshaftung des Verkäufers auf GBP 12<br />

Mio. beschränkt. Im Falle der Haftung des Verkäufers kann<br />

ausschließlich auf eine zu diesem Zweck abgeschlossene<br />

Versicherung mit einer Deckungsumme von GBP 12 Mio.<br />

zurückgegriffen werden. Ausgenommen hiervon ist eine<br />

Haftung des Verkäufers, sofern Zusicherungen im Hinblick<br />

auf die verkauften Gesellschaftsanteile gemacht wurden.<br />

Die Ansprüche der Management-GmbH gegen den Verkäufer<br />

bzw. gegen die Versicherung aus der Verletzung der<br />

vertraglichen Zusicherungen können ab einer geldwerten<br />

Gesamtsumme von GBP 250.000 geltend gemacht werden,<br />

wobei jedoch Einzelansprüche unter GBP 25.000 nicht mitgerechnet<br />

werden. Sollte der Betrag von GBP 250.000 überschritten<br />

werden, kann jedoch der Verkäufer bzw. die Ver -<br />

sicherung auf den vollen Betrag bis zu GBP 12 Mio. in<br />

Anspruch genommen werden. Die Verpflichtungen des Verkäufers<br />

bzw. der Versicherung aus den vertraglichen Zusicherungen<br />

erlöschen für steuerrechtliche Ansprüche spätestens<br />

mit Ablauf des 21.12.2017. Im Übrigen erlöschen sie<br />

mit Ablauf des 21.12.2012. Sollte ein Anspruch über GBP 12<br />

Mio. oder unter GPB 250.000 bestehen, so besteht das<br />

Risiko, dass dieser nicht von der Versicherung gedeckt ist<br />

und daher nicht realisiert werden kann. Es besteht weiter<br />

die Gefahr, dass der Versicherer seiner Zahlungsverpflichtung<br />

nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann. Dies<br />

kann sich für den Investor negativ auf das Ergebnis der<br />

Beteiligung bis hin zu einem teilweisen oder vollstän digen<br />

Verlust des eingesetzten Kapitals und der weiteren Aufwendungen<br />

auswirken.<br />

Rückgriffsansprüche Dritter<br />

Die Management-GmbH wurde durch Anteilserwerb alleiniger<br />

Gesellschafter der Adzic, welche Eigentümer der Fonds -<br />

immobile war. Im Anschluss hat die Management-GmbH<br />

die Fondsimmobilie im Wege der Sachausschüttung erhalten.<br />

Die Adzic wurde sodann liquidiert. Die Geschäftsführer<br />

der Adzic haben im Rahmen des Liquidationsprozesses<br />

bestätigt, dass keine Fremdverbindlichkeiten der Adzic<br />

bestehen und die Adzic zum Zeitpunkt der Liquidation<br />

solvent war. Sollte dies unzutreffend gewesen sein, ist nicht<br />

ausgeschlossen, dass ein Dritter innerhalb einer Frist von<br />

zehn Jahren nach Liquidation die Ungültigkeit der Liquida -<br />

tion geltend macht und sich darauf beruft, dass die Adzic<br />

zum Zeitpunkt der Liquidation bzw. der Übertragung der<br />

Fondsimmobilie an die Management-GmbH insolvent<br />

gewesen sei. Sollte sich dies als zutreffend erweisen, könnte<br />

die Übertragung der Immobilie angegriffen werden, was zur<br />

Folge hätte, dass die Management-GmbH der Adzic einen<br />

Geldbetrag bis zum Immobilienwert erstatten müsste. Über<br />

die Auslagenersatzvereinbarung hätte die Management-<br />

GmbH in diesem Fall einen korrespondierenden Erstattungsanspruch<br />

gegen die Fondsgesellschaft. Dies würde für<br />

den Investor zu negativen Auswirkungen auf das Ergebnis<br />

der Beteiligung bis hin zu einem teilweisen oder vollstän -<br />

digen Verlust des eingesetzten Kapitals und der weiteren<br />

Aufwendungen führen.<br />

Renditeprognosen<br />

Der in diesem Beteiligungsangebot verwendete Rendite -<br />

begriff nach der IRR-Methode drückt die Verzinsung des<br />

jeweils kalkulatorisch gebundenen Kapitals aus. Ein Vergleich<br />

zwischen verschiedenen Kapitalanlagen (z. B. geschlossene<br />

Fonds) mit unterschiedlichen Kapitalbindungsverläufen ist<br />

ebenso wie ein Vergleich mit anderen Kapitalanlagen, bei<br />

18 I Risikohinweise


denen keine Änderung des kalkulatorisch gebundenen Kapitals<br />

eintritt (z. B. festverzinsliche Wertpapiere), im Allgemeinen<br />

nicht möglich.<br />

Die nach der IRR-Methode ermittelte Rendite stellt nur<br />

einen Prognosewert dar; es besteht keine Sicherheit, dass<br />

eine Rendite bzw. die prognostizierte Rendite erzielt wird.<br />

Die in die Prognoserechnung einfließenden Größen und<br />

Variablen basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abgeschlossenen<br />

Verträgen sowie auf zeitlichen und quantita -<br />

tiven Annahmen des Initiators. Das tatsächlich erzielbare<br />

Ergebnis der Beteiligung kann durch die in diesem Kapitel<br />

dargestellten sowie weitere, zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

noch nicht erkennbare Risiken, soweit sie sich<br />

verwirklichen, negativ beeinflusst werden.<br />

Die Laufzeit der Fondsgesellschaft und die Beteiligungsdauer<br />

sind weder befristet noch kann eine vollständige oder teilweise<br />

Veräußerung der Fondsimmobilie zum prognostizierten<br />

Zeitpunkt gewährleistet werden. Sollte zum geplanten Veräußerungszeitpunkt<br />

eine Veräußerung der Fondsimmobilie<br />

wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen, kann dies eine längere<br />

Haltedauer der Fondsimmobilie und damit für den Investor<br />

das Risiko einer Verlängerung der Fondslaufzeit bedingen.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Die in dem Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ dargestellten<br />

Ausführungen können lediglich die erwarteten steuerlichen<br />

Folgen aus einer Investition in die Fondsgesellschaft wiedergeben,<br />

da bei <strong>Prospekt</strong>aufstellung keine abschließende Prüfung<br />

durch die Finanzbehörden in Deutschland und Großbritannien<br />

vorlag. Änderungen können einen negativen Einfluss<br />

auf das Ergebnis der Beteiligung haben.<br />

Die dargestellten steuerlichen Folgen beruhen auf der derzeitigen<br />

Gesetzeslage, Rechtsprechung und Auffassung der<br />

Finanzverwaltung in Deutschland und Großbritannien. Es ist<br />

nicht auszuschließen, dass Änderungen eintreten, welche<br />

erheblichen Einfluss auf die Besteuerung der Investoren<br />

und/oder der Fondsgesellschaft haben, wodurch das Ergebnis<br />

der Beteiligung negativ beeinflusst werden kann. Da die<br />

Fondsgesellschaft und damit ihre Investoren voraussichtlich<br />

vorwiegend Einkünfte erzielen werden, die in Großbritannien<br />

zu versteuern und in Deutschland freigestellt sind, besteht<br />

das Risiko, dass eine Änderung, Kündigung oder abweichende<br />

Auslegung des derzeit gültigen Doppelbesteuerungsabkommens<br />

mit Großbritannien zu einer Doppelbesteuerung der<br />

erzielten Einkünfte führt. Dies kann sich für den Investor<br />

negativ auf das Ergebnis der Beteiligung auswirken.<br />

Änderungen der Steuergesetze für einen Veranlagungszeitraum<br />

können auch noch während dieses Veranlagungszeitraums<br />

in Kraft treten, ohne dass verfassungsrechtliche<br />

Bedenken entgegenstehen.<br />

Nach der geltenden deutschen Rechtslage werden die Folgen<br />

einer Doppelbesteuerung, etwa im Falle einer eventuellen<br />

Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens oder einer<br />

Änderung der Verwaltungsauffassung zur Auslegung von<br />

Rückfallklauseln, mit dem Anrechnungsverfahren vermieden.<br />

Dabei ist die im Ausland erhobene Einkommensteuer, soweit<br />

sie der deutschen Einkommensteuer entspricht, und beim<br />

gleichen Steuerpflichtigen für den gleichen Zeitraum festgesetzt<br />

wird, nach dem Gesetzeswortlaut auf die deutsche Einkommensteuerschuld<br />

anrechenbar. Sollte die im Ausland<br />

festgesetzte und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende<br />

Steuer die deutsche Einkommensteuerschuld übersteigen,<br />

ist eine Auszahlung des übersteigenden Betrages nicht<br />

19


möglich. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Nachweis<br />

über im Ausland gezahlte Steuern vom Investor und/oder<br />

der Fondsgesellschaft nicht ausreichend geführt werden<br />

kann und/oder von der deutschen Finanzverwaltung nicht<br />

anerkannt wird. Dies hätte zur Folge, dass eine Anrechnung,<br />

soweit vorgesehen, von im Ausland bezahlten Steuern nicht<br />

möglich ist und damit eine echte Doppelbesteuerung eintritt.<br />

Dies kann sich für den Investor negativ auf das Ergebnis<br />

der Beteiligung auswirken.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass die Zinsaufwendungen der<br />

Fondsgesellschaft aus der Langfristfinanzierung in Großbritannien<br />

ganz oder teilweise nicht anerkannt werden. Eine der<br />

kreditgewährenden Banken ist vor Platzierung des Fonds als<br />

verbundenes Unternehmen der Fondsgesellschaft im Sinne<br />

der britischen Verrechnungspreisvorschriften anzusehen.<br />

Sollte der Fondsgesellschaft der Nachweis der Marktüblichkeit<br />

der Zinsaufwendungen aus formellen oder materiellen<br />

Gründen nicht gelingen, könnten die britischen Finanzbehörden<br />

den Steuerabzug der Zinsaufwendungen verwerfen, was<br />

zu einer zusätzlichen Steuerbelastung der Investoren führen<br />

könnte. Dies kann sich für den Investor negativ auf das Ergebnis<br />

der Beteiligung auswirken.<br />

Ein Investor, der seine Beteiligung veräußert oder anderweitig<br />

überträgt, muss mit einer besonderen Prüfung der Überschusserzielungsabsicht<br />

durch das jeweils zuständige Finanzamt<br />

rechnen. Dem Investor können aus der Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft Zählobjekte im Sinne des gewerblichen<br />

Grundstückshandels zugerechnet werden, soweit der Verkehrswert<br />

seiner Beteiligung oder der anteilige Verkehrswert<br />

der Fondsimmobilie mehr als EUR 250.000 beträgt bzw. der<br />

Investor mehr als 10 % an der Fondsgesellschaft hält. Private<br />

Grundstücksveräußerungen des Investors können dadurch in<br />

einen gewerblichen Grundstückshandel umqualifiziert werden.<br />

In den Fällen, in denen der Investor beabsichtigt, eigenen<br />

Grundbesitz oder seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

zu veräußern, wird dringend die Hinzuziehung eines steuer -<br />

lichen Beraters empfohlen.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass die britischen Finanzbe -<br />

hörden dem angestrebten Vereinfachungsverfahren zur<br />

Quellensteuer in Großbritannien nach dem sogenannten<br />

„Non-Resident Landlord’s Scheme“ nicht zustimmen oder<br />

ihre Zustimmung später widerrufen und daher entweder<br />

jeder Investor einen gesonderten Antrag zur Vermeidung<br />

der Quellensteuer zu stellen hat oder für alle Investoren<br />

20 % Quellensteuer einzubehalten ist.<br />

Unabhängig von dem Vereinfachungsverfahren zur Quellensteuer<br />

in Großbritannien besteht das Risiko, dass die britischen<br />

Finanzbehörden von jedem Investor eine Einkommensteuererklärung<br />

anfordern, auch wenn die in Großbritannien<br />

steuerpflichtigen Einkünfte des Investors seinen persönlichen<br />

Freibetrag nicht übersteigen. Die Kosten der Erstellung<br />

der Steuererklärungen müssten vom Investor getragen werden<br />

und würden das Ergebnis der Beteiligung für den Investor<br />

negativ beeinflussen.<br />

Das Eigentum an der Fondsimmobilie wurde im Zuge der<br />

Strukturierung des Fonds mehrfach direkt und indirekt<br />

übertragen. Grundsätzlich unterliegen Immobilienüber -<br />

tragungen in Großbritannien der britischen Grunderwerb -<br />

steuer (Stamp Duty Land Tax; im Folgenden „SDLT“). Die<br />

Trans aktionen in der Strukturierungsphase vor dem Beitritt<br />

des ersten Investors sind grundsätzlich von Ausnahmetatbeständen<br />

im Gesetz zur SDLT erfaßt. Allerdings wurde<br />

dieses Vorgehen nicht mit den britischen Finanzbehörden<br />

abgestimmt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die<br />

britischen Finanzbehörden eine andere Rechtsauffassung<br />

20 I Risikohinweise


ezüglich der SDLT vertreten und dass der Anteilserwerb an<br />

der Adzic und /oder die Übertragung der Fondsimmobilie im<br />

Wege der Sachausschüttung an die Management-GmbH<br />

sowie die Übertragung der Fondsimmobilie im Wege der<br />

Sacheinlage an die Fondsgesellschaft dennoch SDLT auslösen.<br />

Auch ein kumuliertes Auslösen kann nicht völlig ausgeschlossen<br />

werden. Dies kann für den Investor zu negativen<br />

Auswirkungen auf das Ergebnis seiner Beteiligung führen.<br />

Der Beitritt eines Investors und /oder nachträgliche Anteilsübertragungen<br />

lösen SDLT aus, sofern der Erwerb des Investors<br />

zuzüglich aller weiterer Erwerbsvorgänge, die der Investor<br />

oder eine ihm nahe stehende Person tätigt, bestimmte<br />

Freigrenzen überschreiten. Es ist nicht auszuschließen, dass<br />

die britischen Finanzbehörden im Rahmen des Beitritts der<br />

Investoren und im Falle nachträglicher Anteilsübertragungen<br />

oder dem Ausscheiden einzelner Investoren SDLT nach<br />

dem maximalen Steuersatz und ohne Berücksichtigung von<br />

Freigrenzen erheben. Dies kann sich für den Investor negativ<br />

auf das Ergebnis der Beteiligung auswirken.<br />

Für Zwecke der Erbschaftsteuer besteht bei einer Betei ligung<br />

als Treugeber das Risiko einer Doppelbesteuerung, die nicht<br />

durch Anrechnung der britischen Erbschaftsteuer (Inheri-<br />

tance Tax) auf die deutsche Erbschaftsteuer vermieden werden<br />

kann. Es ist nicht auszuschließen, dass es dadurch für<br />

eine treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung zu<br />

einer höheren Bemessungsgrundlage für den erbschaftsteuerlichen<br />

Wert der Beteiligung kommen kann als bei einer<br />

Beteiligung als Kommanditist. Wünscht ein Investor von der<br />

Treugeberstellung in eine direkt gehaltene Kommanditbeteiligung<br />

zu wechseln, ist er bis zur Eintragung ins Handelsregister<br />

zur Vermeidung einer bis dahin bestehenden unbeschränkten<br />

persönlichen Haftung weiterhin Treugeber. Sollte<br />

im Zeitraum zwischen Beitritt und Eintragung der Erbfall<br />

eintreten, so wäre der Erbe als Treugeber gemäß der oben<br />

beschriebenen Vorgehensweise zu behandeln.<br />

Ferner ist die endgültige Anerkennung der steuerlichen<br />

Grundlagen der Fondsgesellschaft der Betriebsprüfung in<br />

Deutschland und in Großbritannien vorbehalten. Da die<br />

Betriebsprüfung zeitverzögert erfolgt, kann es zu Steuernachzahlungen<br />

kommen. Steuernachzahlungsbeträge in Deutschland<br />

sind nach Maßgabe der §§ 233 a, 238 Abgabenordnung<br />

mit 6 % jährlich zu verzinsen. Steuernachzahlungsbeträge in<br />

Großbritannien sind vom Tag der Fälligkeit an ebenfalls zu<br />

verzinsen. Darüber hinaus können Zuschläge anfallen. Gegebenenfalls<br />

zu erhebende Nachzahlungszinsen und Zuschläge<br />

sind von den Investoren zu tragen und würden sich damit<br />

negativ auf das Ergebnis Beteiligung auswirken.<br />

In der Prognoserechnung ist unterstellt, dass zwischen<br />

Anschaffung und Veräußerung der Immobilie mehr als zehn<br />

Jahre liegen. Nach geltendem Recht sind Veräußerungsgewinne<br />

unter dieser Annahme sowohl in Deutschland als<br />

auch in Großbritannien steuerfrei. Sollte die Fondsimmo -<br />

bilie oder Anteile an der Fondsgesellschaft vor Ablauf von<br />

zehn Jahren ab Beitritt des Investors veräußert werden, so<br />

ist der Veräußerungsgewinn mit dem regulären deutschen<br />

Einkommensteuersatz des Investors zu versteuern.<br />

Die kalkulierten Ergebnisse können nicht garantiert werden.<br />

Insbesondere die Risiken aus der steuerlichen Konzeption<br />

und aus Steuerrechtsänderungen trägt vollständig und allein<br />

der Investor.<br />

Managementrisiko<br />

Das Ergebnis der Beteiligung wird auch durch die Qualität<br />

des Managements sowie der externen Dienstleister der<br />

Fondsgesellschaft beeinflusst. Bei unternehmerischen Fehl-<br />

21


entscheidungen dieser Personen und /oder beauftragter<br />

Dritter und /oder der Gesellschafterversammlung als weiterem<br />

Entscheidungsträger der Fondsgesellschaft besteht für<br />

den Investor das Risiko negativer Auswirkungen auf das<br />

Ergebnis der Beteiligung.<br />

Kostenrisiko<br />

Im Investitions- und Finanzierungsplan und in der Prognoserechnung<br />

sind sonstige Kosten der Fondsgesellschaft enthalten.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese<br />

Kosten höher als prognostiziert ausfallen werden oder künftig<br />

zusätzliche Kosten anfallen, die nicht berücksichtigt worden<br />

sind mit der Folge, dass sich die Kosten der Fondsgesellschaft<br />

erhöhen und die Ausschüttungen / Entnahmen für<br />

die Investoren reduziert werden müssten.<br />

Falls ein Investor einen im Zuge einer Ersatzpflicht gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft geschuldeten Betrag nicht beibringt,<br />

so verbleibt die entsprechende Belastung bei der<br />

Fondsgesellschaft. Dies kann das Ergebnis der Beteiligung<br />

für alle Investoren negativ beeinflussen.<br />

Potenzielle Interessenkonflikte<br />

Es bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

zwischen dem geschäftsführenden Kommanditisten der<br />

Fondsgesellschaft und weiteren Projektbeteiligten wie z. B.<br />

dem Treuhandkommanditisten und dem Initiator <strong>KGAL</strong>. Letzterer<br />

ist zugleich Anbieter, Einzahlungs- und Platzierungs -<br />

garant, Konzeptionär, Fremdkapitalvermittler und Verwalter.<br />

Darüber hinaus bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

zwischen dem Initiator und seinen Gesellschaftern,<br />

welche auch als Vertriebspartner und /oder Darlehensgeber<br />

agieren bzw. agieren können.<br />

Aus diesen Verflechtungen können Interessenkonflikte entstehen.<br />

Es besteht das Risiko, dass diese zum Nachteil der<br />

Investoren gelöst werden, was sich negativ auf das Ergebnis<br />

der Beteiligung auswirken kann.<br />

Grunderwerbsteuerzahlung /<br />

Insolvenz der Steuerberatungsgesellschaft<br />

Sofern die Beteiligung des Investors Grunderwerbsteuer<br />

auslöst, zahlt er die anfallende Grunderwerbsteuer auf das<br />

Konto der von ihm bevollmächtigten Steuerberatungsgesellschaft,<br />

die diesen Betrag entgegennimmt und im Namen<br />

des Investors an die zuständigen britischen Finanzbehörden<br />

weiterleitet. Sollte die Steuerberatungsgesellschaft insolvent<br />

werden, ist das Guthaben nicht geschützt, es fällt in<br />

die Insolvenzmasse. Dies kann dazu führen, dass die Grunderwerbsteuer<br />

vom Investor nochmals an die britischen<br />

Finanzbehörden zu zahlen ist, was für den Investor negative<br />

Auswirkungen auf das Ergebnis seiner Beteiligung hätte.<br />

Insolvenz- und Bonitätsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft aufgrund<br />

gegenüber der Prognose geringerer Einnahmen und/oder<br />

höherer Kosten zahlungsunfähig wird oder in Überschuldung<br />

gerät. Die daraus folgende Insolvenz kann für den Investor zu<br />

einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals und der weiteren<br />

Aufwendungen führen.<br />

Ebenso besteht das Risiko, dass die Management-GmbH<br />

aufgrund eines Liquiditätsmangels die mit dem Zwischen -<br />

finanzierungsdarlehen einhergehenden Verpflichtungen<br />

nicht erfüllt und zahlungsunfähig wird oder in Überschuldung<br />

gerät. Die daraus resultierende Insolvenz der Management-GmbH<br />

kann zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und<br />

damit zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals und<br />

der weiteren Aufwendungen führen.<br />

22 I Risikohinweise


Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Vertragspartner der<br />

Fondsgesellschaft und /oder sonstige Dritte, die gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft Leistungen erbringen sollen, insolvent<br />

werden und in der Folge ihre vertraglich geschuldeten Leistungen<br />

nicht erbringen können. Dies kann insbesondere im<br />

Falle der Insolvenz des Einzahlungs- und Platzierungsgaranten,<br />

der Mieter, des Mietgaranten des Hauptmieters Allianz<br />

Services (UK) Limited, der Swap-Partner, der Versicherer und<br />

der Darlehensgeber negative Auswirkungen auf das Ergebnis<br />

der Beteiligung für den Investor haben bis hin zu einem<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals<br />

und der weiteren Aufwendungen.<br />

Vertrags- und Rechtsrisiko<br />

Soweit Verträge noch nicht abgeschlossen sind, besteht das<br />

Risiko, dass diese Verträge nicht oder nicht zu den zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung erwarteten Konditionen<br />

zustande kommen. Sollten Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />

und/oder sonstige Dritte, die gegenüber den Gesellschaften<br />

Verpflichtungen eingegangen sind, bestehende<br />

Verträge und/oder geschuldete Pflichten nicht erfüllen<br />

und/oder im Einzelfall anders als die jeweilige Gesellschaft<br />

auslegen, bestehende Verträge ordentlich oder außerordentlich<br />

kündigen oder sollte über das Vermögen dieser Vertragspartner<br />

ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet<br />

werden, so besteht das Risiko, dass neue Vertragspartner entweder<br />

nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verpflichtet<br />

werden können. Dies kann zu zusätzlichen, nicht prognostizierten<br />

Aufwendungen und zu Rechtsstreitigkeiten mit den<br />

damit verbundenen Prozess- und Kostenrisiken führen.<br />

Ebenso besteht das Risiko, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen<br />

in Bezug auf die Vermögensanlage mit Wirkung<br />

für die Zukunft oder Wirkung für die Vergangenheit ändern<br />

oder von Behörden oder Gerichten abweichend beurteilt<br />

werden. Hierdurch besteht das Risiko, dass die Vermögensanlage<br />

umstrukturiert oder rückabgewickelt werden muss<br />

und der Erlös aus der Rückabwicklung nicht ausreicht, um<br />

die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft abzulösen, und<br />

es dadurch bis zur Insolvenz der Fondsgesellschaft kommen<br />

kann. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals des Investors<br />

und der weiteren Aufwendungen kann in diesem Fall<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

Gutachten und Angaben Dritter<br />

Dem vorliegenden Beteiligungsangebot liegen unter anderem<br />

Gutachten und weitere Angaben Dritter zugrunde,<br />

deren Korrektheit vorausgesetzt wird, aber seitens des<br />

Initiators nicht vollständig überprüft werden kann. Es<br />

besteht daher das Risiko, dass sich Angaben Dritter<br />

und /oder Annahmen und Schlussfolgerungen der Gutachter<br />

als unvollständig, ungenau oder falsch herausstellen<br />

(beispielsweise, wenn die Gutachten methodische, inhaltliche<br />

und /oder technische Fehler aufweisen). Solche Unrichtigkeiten<br />

können dazu führen, dass sich negative Abweichungen<br />

von der Prognose und dadurch eine Verringerung<br />

des Ergebnisses der Beteiligung für den Investor ergeben<br />

können bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

des eingesetzten Kapitals und der weiteren Aufwendungen.<br />

Die Haftung Dritter ist teilweise ausgeschlossen<br />

oder auf einen marktüblichen Umfang begrenzt.<br />

Andere Rechtskreise<br />

Wesentliche Verträge sind nach englischem Recht abgeschlossen<br />

und sehen ausschließlich einen englischen<br />

Gerichtsstand vor (insbesondere der Anteilskaufvertrag, die<br />

Langfristfinanzierung und die Mietverträge mit der Allianz<br />

Services (UK) Limited und Boots UK Limited).<br />

23


Für einzelne Rechtsfragen im Zusammenhang mit der<br />

Vermietung kann nicht abdingbares englisches Recht zur<br />

Anwendung kommen, insbesondere das englische Mietrecht,<br />

dessen genaue Ausprägung für die Zukunft nicht<br />

vorhergesagt werden kann. Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen<br />

im Zusammenhang mit diesen Verträgen<br />

unterliegen geltendem englischen Recht. Die Klärung von<br />

Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Adzic, insbesondere<br />

mit deren Liquidation, unterliegt dem Recht von Jersey.<br />

Einzelne Bestimmungen dieser Rechtskreise können erheblich<br />

vom deutschen Rechtsverständnis abweichen. Die<br />

Rechtsverfolgung kann sich dadurch schwieriger gestalten<br />

und /oder mit erheblich höheren Kosten verbunden sein.<br />

Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch<br />

erschwert. Insgesamt können sich dadurch negative Auswirkungen<br />

auf das Ergebnis der Beteiligung für den Investor<br />

ergeben.<br />

Fehlende / verspätete Einzahlung<br />

durch den Investor<br />

Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />

oder bei Nichteinzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio sowie zuzüglich einer eventuell anfallenden SDLT nebst<br />

Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer Umsatzsteuer<br />

(auch bei Lastschriftrückgabe) können dem Investor Verzugszinsen<br />

berechnet werden. Darüber hinaus kann dies<br />

dazu führen, dass der Beitritt nicht wirksam zustande<br />

kommt bzw. dass der säumige Investor gemäß § 8 Ziffer 2<br />

lit. (a) Gesellschaftsvertrag aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />

wird. Die Fondsgesellschaft kann in diesen Fällen<br />

pauschal 15% der Kapitaleinlage als Schadenersatz ver -<br />

langen. Dem Investor bleibt der Nachweis vorbehalten,<br />

dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden<br />

ist.<br />

Ausschluss aus der Fondsgesellschaft<br />

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages (§ 8) bzw. des Treuhandvertrages<br />

(§ 7) kann ein Investor in bestimmten Fällen aus<br />

der Fondsgesellschaft bzw. seiner treuhänderischen<br />

Beteiligung ausgeschlossen werden. Wird der Investor ausgeschlossen,<br />

weil er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft bzw. dem Treuhandkomman -<br />

ditisten nicht nachkommt, die durch seinen Beitritt<br />

aus gelöste SDLT nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich<br />

britischer Umsatzsteuer nicht durch ihn erbracht wurde,<br />

über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die<br />

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse<br />

abgelehnt wird, in seinen Gesellschaftsanteil bzw. in seine<br />

Beteiligung die Zwangsvollstreckung betrieben wird, ein Verstoß<br />

gegen das Geldwäschegesetz oder sonst ein wichtiger<br />

Grund vorliegt, erhält er eine Abfindung, deren Höhe in den<br />

meisten Fällen unter dem von ihm eingesetzten Kapital liegt.<br />

Wurde der Ausschluss durch den Investor verursacht, hat<br />

dieser die der Fondsgesellschaft hierdurch entstandenen<br />

Kosten zu erstatten.<br />

Fondsgesellschaft / Stimmrechte<br />

Während der Platzierungsphase verfügt der geschäftsführende<br />

Kommanditist aufgrund der Höhe seiner Beteiligung<br />

zunächst über die Stimmenmehrheit in der Fondsgesellschaft.<br />

Er kann somit so lange einen beherrschenden Einfluss<br />

ausüben, bis Investoren der Fondsgesellschaft beigetreten<br />

sind, die sich zusammen mit mehr als der Hälfte der<br />

Pflichtein lage des geschäftsführenden Kommanditisten an<br />

der Fondsgesellschaft beteiligt haben.<br />

Im Falle der (teilweisen) Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie<br />

ist nicht auszuschließen, dass der Platzierungsgarant<br />

oder ein von ihm benannter Dritter die Stimmrechts-<br />

24 I Risikohinweise


mehrheit in der Fondsgesellschaft erhält und damit einen<br />

beherrschenden Einfluss ausüben kann. Gleiches kann auch<br />

durch die Zeichnung eines sehr hohen Gesellschaftsanteils<br />

durch einen einzelnen Investor oder eine Gruppe von Investoren<br />

mit gegebenenfalls gleichen Interessen erfolgen.<br />

Die gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft mit<br />

einfacher oder qualifizierter Mehrheit gefassten Beschlüsse<br />

sind für den Investor bindend. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass der geschäftsführende Kommanditist gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

ein eigenes Stimmrecht von mindestens 50<br />

Stimmen besitzt und ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />

zur Vornahme aller Handlungen berechtigt ist, die<br />

zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />

gehören und die er zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks<br />

für zweckmäßig erachtet. Beschlüsse über die Veräußerung<br />

der Fondsimmobilie vor dem 31.12.2022 sowie über<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung<br />

der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten.<br />

Insgesamt besteht somit für den einzelnen Investor das<br />

Risiko, seine individuellen Interessen nicht durchsetzen zu<br />

können.<br />

Änderung regulatorischer Rahmenbedingungen<br />

Sowohl international als auch national bestehen Bestrebungen,<br />

neue regulatorische Anforderungen an die Finanzmärkte<br />

und deren Teilnehmer zu stellen. Hiervon werden auch<br />

geschlossene Fonds und deren Verwalter erfasst. Es besteht<br />

das Risiko, dass die Fondsgesellschaft in Zukunft erhöhte<br />

aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen hat, wodurch<br />

sich die Kosten der Fondsgesellschaft erhöhen könnten, so<br />

dass die Ausschüttungen / Entnahmen für die Investoren<br />

reduziert werden müssten.<br />

Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist ein langfristiges<br />

Engagement, das bis zum Ablauf des 31.12.2027 nicht ordentlich<br />

gekündigt werden kann. Bei Ausübung der Kündigungsmöglichkeit<br />

wird die Auszahlung der Abfindung frühestens<br />

zum nächsten dem Ausscheiden folgenden<br />

Ausschüttungstermin fällig und nur, soweit die Fondsgesellschaft<br />

zu diesem Zeitpunkt über ausreichend Liquidität verfügt,<br />

spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden.<br />

Entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ist<br />

zwar ein vorzeitiger Verkauf der Beteiligung durch den<br />

Investor zulässig, die Fondsgesellschaft übernimmt jedoch<br />

keine Gewähr für dessen Veräußerbarkeit. Da kein geregelter<br />

Markt für den Handel solcher Beteiligungen existiert<br />

und folglich auch kein Marktwert für eine Veräußerung<br />

ermittelbar ist, kann sich ein vorzeitiger Verkauf einer Beteiligung<br />

sehr schwierig gestalten bzw. nicht oder nur unter<br />

Inkaufnahme von Verlusten möglich sein.<br />

Verbraucherrechte im Zusammenhang<br />

mit Fernabsatz<br />

Hinsichtlich der Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen<br />

Regelungen zum Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen<br />

auf den Vertrieb von Beteiligungen an geschlossenen<br />

Fonds wie der Fondsgesellschaft gibt es bislang keine gefestigte<br />

Rechtsprechung. Gleiches gilt für die Frage der Ordnungsmäßigkeit<br />

einer Widerrufsbelehrung. Es kann daher<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass es bei erfolgreicher Geltendmachung<br />

gegebenenfalls bestehender Rechte und<br />

Ansprüche durch Investoren zu Liquiditätsabflüssen aus der<br />

Fondsgesellschaft und dadurch gegebenenfalls zu Liquiditätsengpässen<br />

bis hin zu einer Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

kommen kann. Dies kann das Ergebnis der Betei -<br />

ligung für den Investor negativ beeinflussen bis hin zu<br />

25


einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals und der weiteren Aufwendungen.<br />

Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds<br />

Die Fondsgesellschaft hat sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen, welches<br />

Investoren die kostenlose und vereinfachte Geltendmachung<br />

von in der Verfahrensordnung näher bestimmten<br />

Ansprüchen ermöglicht. Dies kann zu finanziellen Belastungen<br />

der Fondsgesellschaft und damit des Investors führen.<br />

Investorgefährdende Risiken<br />

Investorgefährdende Risiken sind Risiken, die über den<br />

Verlust des eingesetzten Kapitals und der weiteren Aufwendungen<br />

hinaus auch das weitere Vermögen des Investors<br />

gefährden. Insbesondere bei Fremd finanzierung der Kapitaleinlage<br />

durch den Investor ist das Risiko einer Privatinsolvenz<br />

nicht ausgeschlossen (maximales Risiko).<br />

Haftung des Gesellschafters<br />

Für einen Investor, der sich unmittelbar als Kommanditist an<br />

der Fondsgesellschaft beteiligt, besteht das Risiko,<br />

gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft bis zur<br />

Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme<br />

(1 % der übernommenen Kapitaleinlage ohne Agio) persönlich<br />

zu haften. Leistet der Investor seine Kapitaleinlage,<br />

erlischt seine persönliche Haftung. Entnimmt oder erhält der<br />

Investor Beträge (z. B. Ausschüttungen/Entnahmen), die sein<br />

Kapitalkonto unter den Betrag seiner Haftsumme sinken<br />

lassen, so lebt seine persönliche Haftung in gleichem Maße<br />

wieder auf, jedoch höchstens bis zum Betrag seiner Haftsumme.<br />

Das gleiche gilt, soweit der Investor Gewinnanteile<br />

entnimmt, während seine Kapitaleinlage durch Verluste<br />

unter den Betrag der geleisteten Haftsumme herabgemindert<br />

ist. Unabhängig von der Erbringung der Kapitaleinlage<br />

besteht immer eine Haftung für die Kosten von Anmeldungen<br />

zum Handelsregister, die vom Investor oder in seinem<br />

Namen als Gesellschafter vorzunehmen sind.<br />

Die Kommanditisten haften nach ihrem Ausscheiden aus<br />

der Fondsgesellschaft – wenn nicht gleichzeitig die Gesellschaft<br />

aufgelöst wird – bis zur Höhe ihrer eingetragenen<br />

Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der<br />

Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach<br />

ihrem Ausscheiden fällig werden und gegen sie gerichtlich<br />

geltend gemacht oder von den Kommanditisten schriftlich<br />

anerkannt wurden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages,<br />

an dem das Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen<br />

wird. Wird die Fondsgesellschaft aufgelöst, verjähren die<br />

Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger gegen die Kommanditisten<br />

spätestens fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung<br />

der Fondsgesellschaft in das Handelsregister oder –<br />

wenn die Ansprüche erst nach Eintragung der Auflösung fällig<br />

werden – fünf Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche. Die<br />

Haftungsrisiken muss der Investor aus seinem Privatvermögen<br />

decken.<br />

Die Investoren, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligen, haften grundsätzlich nicht unmittelbar<br />

für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. An ihrer Stelle<br />

hält der Treuhandkommanditist als Treuhänder die Stellung<br />

des Kommanditisten. Allerdings muss der Treugeber den<br />

Treuhandkommanditisten von einer Haftung aus der Beteiligung,<br />

die er für den Treugeber hält, freistellen. Wirtschaftlich<br />

betrachtet ist daher der Treugeber dem Kommanditisten<br />

bezüglich der Haftung gleichgestellt. Dadurch besteht<br />

das Risiko, dass die Treugeber wie Kommanditisten persönlich<br />

mit ihrem Privatvermögen haften. In einigen instanzgerichtlichen<br />

Entscheidungen wurde der Treugeber dem Kom-<br />

26 I Risikohinweise


manditisten bezüglich der Haftung jedoch auch rechtlich<br />

gleichgestellt. Dies kann bei der vorliegenden Ausgestaltung<br />

des Rechtsverhältnisses dazu führen, dass der Treugeber<br />

wie der Kommanditist auch unmittelbar für Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen wird.<br />

Die Fondsimmobilie befindet sich in Großbritannien. Insbesondere<br />

bei einer Schädigung Dritter im Zusammenhang<br />

mit der Nutzung der Fondsimmobilie kann daher nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass ein ausländisches Gericht die<br />

beschriebene Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />

nicht anerkennt. Es kann daher eine persönliche Haftung<br />

der Kommanditisten nicht mit vollständiger Sicherheit ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Abgaben- und Kostenbelastung<br />

Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben und anderen<br />

Kosten, die auf Handlungen bzw. dem Verhalten eines<br />

Gesellschafters beruhen (auch durch Ausschluss eines<br />

Gesellschafters) oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit<br />

/Rechtsform eines Gesellschafters haben, können<br />

dem jeweiligen Gesellschafter und einem etwaigen<br />

Rechtsnachfolger weiterbelastet werden. Der jeweilige Investor<br />

trägt insoweit das Risiko einer Ersatzpflicht gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Steuerbelastung<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass dem Investor positive steuerliche<br />

Ergebnisse aus der Fondsgesellschaft zugewiesen<br />

werden, ohne dass dieser ausreichend Liquidität aus Ausschüttungen/Entnahmen<br />

für etwaige persönliche Steuerzahlungen<br />

erhält. Ursache hierfür können etwa die Bildung<br />

von Rücklagen für eventuelle Reparaturen oder Zinsen aus<br />

der Anlage von Liquidität sein, die nicht im Jahr ihrer Entstehung<br />

an die Investoren ausgeschüttet /entnommen werden.<br />

In Kombination mit der Realisierung weiterer Risiken ist<br />

nicht auszuschließen, dass der Investor aus seinem übrigen<br />

Vermögen Steuern aufgrund der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

zahlt und gleichzeitig einen Verlust seines<br />

eingesetzten Kapitals und der weiteren Aufwendungen<br />

erleidet.<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft<br />

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Fremdfinanzierung<br />

der Kapitaleinlage des Investors besteht das Risiko,<br />

dass die Ausschüttungen / Entnahmen aus diesem Beteiligungsangebot<br />

nicht ausreichen, um die anfallenden Zinsen<br />

der Fremdfinanzierung auszugleichen bzw. die Finanzierung<br />

zurückzuführen. Die Verpflichtungen aus einer Fremdfinanzierung<br />

bestehen auch dann, wenn Ausschüttungen / Entnahmen<br />

nicht wie prognostiziert erfolgen. In diesen Fällen<br />

müsste der Investor weitere Mittel zur Rückführung der<br />

Fremdfinanzierung samt Zinsen aufwenden. Anderenfalls<br />

besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank die Finanzierung<br />

kündigt und die gestellten Sicherheiten verwertet. Von<br />

einer Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage wird abgeraten.<br />

Über die in diesem Kapitel erläuterten Risiken hinaus sind<br />

dem Anbieter zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung keine<br />

weiteren wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken<br />

im Zusammenhang mit der Vermögens anlage bekannt.<br />

27


London, Millennium Bridge<br />

Foto: Neil Waving


Initiator <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG<br />

Unternehmensprofil<br />

Initiator des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist die<br />

<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (im Folgenden „<strong>KGAL</strong>“) mit Sitz in<br />

Grünwald bei München. Bereits seit über 40 Jahren konzipiert<br />

die <strong>KGAL</strong> Gruppe innovative Finanzierungslösungen.<br />

Im Verlauf der letzten 30 Jahre hat sie verstärkt privaten und<br />

institutionellen Investoren attraktive Beteiligungsangebote<br />

eröffnet.<br />

Der Investitionsschwerpunkt der <strong>KGAL</strong> liegt auf Realkapitalanlagen<br />

(Sachwerte), an deren Marktwert- und Ertrags -<br />

entwicklung die Investoren teilhaben. Dabei werden<br />

geplante Investitionen anhand strenger Kriterien bezüglich<br />

Rendite erwartung und Risiko geprüft, bevor eine Anlageentscheidung<br />

getroffen wird. Die <strong>KGAL</strong> setzt auf ein aktives<br />

Asset Management (Betreuung der Investition vom Erwerb<br />

des Assets bis zur Beendigung des Beteiligungsangebotes)<br />

durch eigene Experten und bindet bei Bedarf über Joint<br />

Ventures oder strategische Partnerschaften zusätzliche<br />

Kompetenzen ein. Damit soll die Basis für langjährige,<br />

erfolgreiche Investorenbeziehungen gelegt werden.<br />

<strong>KGAL</strong> im Überblick (Gesellschafter und Beteiligungen)<br />

Commerzbank BayernLB HASPA Finanzholding<br />

Sal. Oppenheim<br />

45 % 30 % 15 % 10 %<br />

100 %<br />

50 %<br />

100 %<br />

Verwaltungsdienstleistungen<br />

Eigenkapitalvertrieb<br />

Dienstleistungen für Schiffsfonds 1)<br />

Asset Sourcing und Management<br />

Österreich<br />

100 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

Asset Sourcing und Management<br />

Nordamerika<br />

Asset Sourcing und Management<br />

Italien<br />

Structuring und Asset Management<br />

Österreich<br />

100 %<br />

60 %<br />

46 %<br />

Verwaltungsdienstleistungen<br />

1) 50 % V. Ships Group Ltd.<br />

2) 40 % Lufthansa-Gruppe.<br />

3) 49 % Lufthansa-Gruppe, 5 % Sonstige.<br />

Asset Management und<br />

Operating-Leasing für Flugzeuge 2)<br />

Strukturierte Finanzierungslösungen<br />

insbesondere für die<br />

Lufthansa-Gruppe 3)<br />

30 I Initiator <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG


<strong>KGAL</strong> in Zahlen<br />

Als Spezialist in komplexen nationalen und internationalen<br />

Märkten entwickelt und managt die <strong>KGAL</strong> Investitionen in<br />

Immobilien, Flugzeuge, Infrastruktur, Schiffe sowie Private<br />

Equity.<br />

Publikumsfonds der <strong>KGAL</strong> nach Assetbereichen 1)<br />

Immo- Flugzeuge Infra- Schiffe Private Sonstige 2) Gesamt<br />

bilien struktur Equity<br />

Im Markt seit 1993 1990 2005 2003 2004 1994 3)<br />

Anzahl Fonds 26 53 7 11 9 24 130<br />

Investitionsvolumen 2.158,5 2.524,3 420,4 655,4 923,7 2.245,5 8.927,8<br />

(inklusive Agio) in Mio. EUR<br />

Eigenkapital 1.278,7 1.492,9 199,5 326,4 923,7 1.920,5 6.141,7<br />

(inklusive Agio) in Mio. EUR<br />

Anzahl Beteiligungen 39.793 15.428 7.800 10.988 39.706 28.636 142.351<br />

durch Investoren<br />

1) Kumulierte Werte inklusive aufgelöster Fonds zum 31.12.2010.<br />

2) Mobilien (7), Medien (15), Lebensversicherung (1), Wald (1).<br />

3) Mobilien.<br />

Foto: Peter von Felbert<br />

31


Geschäftsergebnis- / Platzierungszahlen der <strong>KGAL</strong> 1) 2010 2009<br />

Zum 31.12.2010 betreut die <strong>KGAL</strong> Investoren mit 111.700<br />

Beteiligungen in 160 aktiven geschlossenen Fonds. Diese<br />

setzen sich zusammen aus 61 Publikumsfonds sowie sechs<br />

Fonds für institutionelle Investoren und 93 individuellen<br />

Investments für vermögende Kunden. Für diese Fonds<br />

haben die Investoren der <strong>KGAL</strong> Eigenkapital in Höhe von<br />

rund EUR 6,5 Mrd. anvertraut. Weitere Zahlen der <strong>KGAL</strong> sind<br />

nachfolgender Übersicht zu entnehmen:<br />

Verwaltetes Investitionsvolumen aller Objekt- und Beteiligungsgesellschaften in Mio. EUR 25.245,4 22.716,1<br />

– davon Assets under Administration 2) in Mio. EUR 19.739,4 k. A.<br />

– davon Assets under Management 3) in Mio. EUR 5.505,9 k. A.<br />

– davon Neugeschäftsvolumen im Geschäftsjahr in Mio. EUR 2.696,3 4) 1.108,4<br />

Anzahl Fonds- und Leasinggesellschaften 1.484 1.618<br />

Gesamtinvestitionsvolumen aller Fonds (inklusive Agio) in Mio. EUR 13.279,6 5) 13.107,7 5)<br />

– davon Assets under Administration 2) (inklusive Agio) in Mio. EUR 8.083,5 8.387,0<br />

– davon Assets under Management 3) (inklusive Agio) in Mio. EUR 5.196,1 4.720,7<br />

– davon Neugeschäftsvolumen aller Fonds (inklusive Agio) im Geschäftsjahr in Mio. EUR 580,3 830,4<br />

Eigenkapital aller Fonds (inklusive Agio) in Mio. EUR 6.489,4 6) 6.230,0 6)<br />

– davon Eigenkapital aus Neugeschäft Fonds (inklusive Agio) im Geschäftsjahr in Mio. EUR 473,3 460,2<br />

Anzahl geschlossene Fonds 160 7) 162 7)<br />

– davon Publikumsfonds 61 65<br />

– davon Private Placements 93 92<br />

– davon Fonds für institutionelle Investoren 6 5<br />

Anzahl Beteiligungen durch Investoren 111.700 107.200<br />

Anzahl Mitarbeiter (Konzern) 377 375<br />

1) Angaben bezogen auf den aktiven Bestand (ohne aufgelöste Fonds) jeweils zum 31.12.<br />

2) Verwaltung der Investitionsobjekte liegt in der Verantwortung von Vertragspartnern der <strong>KGAL</strong>; üblicherweise klassische Leasingengagements.<br />

3) Verwaltung der Investitionsobjekte liegt in der Verantwortung der <strong>KGAL</strong>; üblicherweise operative Gesellschaften.<br />

4) Inklusive Nachmeldungen aus dem Vorjahr.<br />

5) 2010 und 2009: Ohne rund EUR 12 Mrd. aus bereits aufgelösten Fonds.<br />

6) 2010 und 2009: Ohne rund EUR 5 Mrd. aus bereits aufgelösten Fonds.<br />

7) 2010: Ohne 176 bereits aufgelöste Fonds (2009: 166).<br />

32 I Initiator <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG


Bewertung der <strong>KGAL</strong> durch Experten<br />

Die Analysehäuser Feri EuroRating Services AG 1) (im Folgenden<br />

„Feri“) und Scope Analysis GmbH 2) (im Folgenden<br />

„Scope“) haben die <strong>KGAL</strong> und deren Managementqualität<br />

als Initiator von geschlossenen Fonds in separaten Ratings<br />

gleichermaßen mit der Note „AA“ als „sehr hoch“ bewertet.<br />

Feri hat der <strong>KGAL</strong> nach der Analyse von<br />

Unternehmensstrukturen, Marktexpertise<br />

und Leistungsfähigkeit in den Bereichen<br />

Produkt und Service im Oktober 2009 ein<br />

exzellentes Zeugnis ausgestellt: Im Feri<br />

Initiatoren Rating erhielt die <strong>KGAL</strong> die Note „AA“ als Emissionshaus<br />

mit sehr hoher Qualität 3) . Die Rating-Agentur lobte<br />

ausdrücklich das sehr gute Produktspektrum, die hervorragende<br />

Aufstellung als Unternehmen und das Risikomanagement<br />

für die Fonds der <strong>KGAL</strong>.<br />

Scope hat die <strong>KGAL</strong> im November<br />

2009 als Emissionshaus<br />

mit sehr hoher Managementqualität<br />

ausgezeichnet und ihr dafür die Note „AA“<br />

verliehen 4) . Die Rating-Agentur hob dabei die mehrheitlich<br />

positiven Performancedaten der Produkte, die Qualität von<br />

Konzeption, Vertrieb sowie Fonds- und Objektmanagement<br />

und insbesondere die Risikokontrolle hervor. Alle Assetbe -<br />

reiche trugen zum guten Abschneiden bei: Die Experten<br />

bescheinigten der <strong>KGAL</strong> eine sehr hohe Qualität bei Immo -<br />

bilien, Flugzeugen, Infrastruktur, Schiffen und Private Equity.<br />

Die Bewertungen wurden von der <strong>KGAL</strong> in Auftrag gegeben.<br />

Sie werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.<br />

So steht im Jahr 2011 sowohl durch Feri als auch durch<br />

Scope eine solche Überprüfung an. Weitere Informationen<br />

und eventuelle Aktualisierungen der Bewertungen sind auf<br />

der Homepage der <strong>KGAL</strong> (www.kgal.de) zu finden.<br />

1) Eine der führenden europäischen Rating-Agenturen für die Bewertung von Anlagemärkten und -produkten sowie eines der größten Wirtschaftungsforschungs- und Prognoseinstitute.<br />

Nähere Informationen unter www.feri.de.<br />

2) Gehört zur Scope Group, einem der führenden deutschen Finanzanalyse- und Advisoryinstitute und ist spezialisiert auf die qualitative Analyse und Bewertung von Kapitalanlagen,<br />

Investitionsmärkten und Managementgesellschaften. Nähere Informationen unter www.scope.de.<br />

3) Rating-Klassen: AAA (Unternehmen außergewöhnlich hoher Qualität) bis E- (Unternehmen ohne jegliche Qualität).<br />

4) Rating-Klassen: AAA (Aufstellung des Unternehmens zeigt hervorragende Qualität) bis D (Aufstellung des Unternehmens ist zur Erreichung seiner Zielvorgaben im Wesentlichen nicht<br />

geeignet).<br />

33


Erfahrung Immobilienfonds<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist seit 1993 im Bereich Immobilienfonds aktiv<br />

und wurde am 25.11.2010 mit dem Scope Investment<br />

Award 2010 des Analysehauses Scope als „Bestes Emissionshaus<br />

im Segment Geschlossene Immobilienfonds Global“<br />

ausgezeichnet.<br />

Gemäß testierter Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> per 31.12.2009<br />

wurden in den Jahren 1993 bis 2009 insgesamt 25 Immobilienfonds<br />

mit einem Investitionsvolumen von EUR 2,04 Mrd.<br />

und Eigenkapital von EUR 1,21 Mrd. platziert.<br />

Diese 25 Immobilienfonds unterteilen sich in<br />

6 Immobilien-Leasingsfonds (national),<br />

5 geschlossene Immobilienfonds (national) und<br />

14 geschlossene Immobilienfonds (international)<br />

mit<br />

113 Immobilien in Deutschland,<br />

2 Immobilien in Großbritannien,<br />

8 Immobilien in Österreich 1) und<br />

5 Immobilien in Nordamerika.<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung dieses Beteiligungsangebotes<br />

befindet sich bereits der siebte Österreich-Immobilienfonds<br />

der <strong>KGAL</strong> mit einem Eigenkapital in Höhe von<br />

EUR 38,7 Mio. in der Platzierung. Investoren beteiligen sich<br />

dort an der Fondsimmobilie „Laxenburger Strasse 2“ in Wien,<br />

die langfristig zum größeren Teil an Konzerngesellschaften<br />

der Österreichischen Bundesbahnen Holding AG – mit der<br />

Republik Österreich als Alleinaktionär – vermietet ist.<br />

Darüber hinaus befindet sich der erste Frankreich-Immobilienfonds<br />

mit einem Eigenkapital in Höhe von EUR 47,1 Mio.<br />

in der Platzierung. Hierbei beteiligen sich Investoren an<br />

einer Immobilie in Fontenay-sous-Bois nahe Paris, die langfristig<br />

ausschließlich an BNP Paribas S. A. vermietet ist.<br />

Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot realisiert die<br />

<strong>KGAL</strong> ihren dritten Immobilienfonds in Großbritannien.<br />

Ein Auszug aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2009<br />

insbesondere hinsichtlich der bislang aufgelegten Immo -<br />

bilienfonds ist ab Seite 149 abgedruckt. Die aktuelle Leistungsbilanz<br />

kann unter der Telefonnummer 089 641 43-427<br />

bestellt oder unter www.kgal.de abgerufen werden.<br />

1) Eine dieser Immobilien besteht aus zehn Gebäuden.<br />

34 I Initiator <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG


London, Big Ben<br />

Foto: Neil Waving


9<br />

13<br />

10<br />

8<br />

6<br />

7<br />

11<br />

12<br />

14<br />

2<br />

3<br />

15<br />

16


Foto: Neil Waving<br />

5 17<br />

4<br />

1<br />

Prominente Gebäude und renommierte<br />

Mieter in der City of London<br />

1. Allianz (Fondsimmobilie)<br />

2. XL Re<br />

3. Catlin<br />

4. Munich Re, Accenture, Royal & Sun Alliance<br />

5. AIG<br />

6. Willis Insurance<br />

7. Lloyd’s of London<br />

8. Clyde & Co, Lockton<br />

9. Swiss Re<br />

10. Aviva<br />

11. Deutsche Bank<br />

12. Tokio Marine<br />

13. Tower 42<br />

14. Royal & Sun Alliance<br />

15. Royal Exchange<br />

16. UBS<br />

17. Tower of London<br />

London, Luftaufnahme City of London


Immobilienstandort<br />

Vereinigtes Königreich Großbritannien<br />

und Nordirland (Großbritannien)<br />

Großbritannien – Überblick<br />

Großbritannien in Zahlen<br />

Fläche<br />

rund 245.000 km²<br />

Bevölkerung (Einwohner)<br />

rund 61,8 Mio.<br />

Bevölkerungswachstum im Zeitraum rund 394.000 p. a.<br />

2008 – 2009 (Einwohner)<br />

Größte Städte London (7.619,8)<br />

(Einwohnerzahl in Tsd.) Birmingham (1.010,4)<br />

Glasgow (637,0)<br />

Währung<br />

Pfund Sterling (GBP)<br />

Bruttoinlandsprodukt<br />

EUR 1.760,9 Mrd.<br />

(PROGNOSE für 2011, Stand Januar 2011)<br />

Inflation 2010 (Stand Februar 2011) 4,4 %<br />

Arbeitslosenquote (Stand Januar 2011) 8,0 %<br />

Großbritannien besteht aus den Landesteilen <strong>England</strong>,<br />

Schottland, Wales und Nordirland. Gemeinsam formieren<br />

die vier ehemals unabhängigen Einzelstaaten den größten<br />

Inselstaat Europas. Großbritannien verfügt über eine Fläche<br />

von rund 245.000 km² und über rund 61,8 Mio. Einwohner.<br />

Großbritannien zählt zu den Gründungsmitgliedern des<br />

Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses (NATO) und der<br />

Vereinten Nationen (UN). Die politische und wirtschaftliche<br />

Bedeutung Großbritanniens wird durch die Funktion als<br />

eines der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der<br />

Vereinten Nationen sowie als Mitglied in der „Gruppe der<br />

Acht“ (G8), in der die bedeutendsten Volkswirtschaften der<br />

Welt vertreten sind, unterstrichen. 1973 ist Großbritannien<br />

der Europäischen Union beigetreten.<br />

Auch wenn Großbritannien als Inselstaat vom europäischen<br />

Festland getrennt ist, ist London eine der am besten zu<br />

erreichenden Städte weltweit. London ist über fünf Flug -<br />

häfen (City-Airport, Gatwick, Heathrow, Luton, Stansted)<br />

erreichbar. Der Flughafen Heathrow verfügt mit seinen rund<br />

66 Mio. Fluggästen im Jahr 2009 über das weltweit größte<br />

internationale Passagieraufkommen nach Atlanta / USA.<br />

Zudem ist Großbritannien seit der Eröffnung des Eurotunnels<br />

1994 über das Schienennetz mit Frankreich verbunden.<br />

Durch den Eurotunnel ist London mit dem Eurostar von<br />

Paris oder Brüssel in rund zwei Stunden erreichbar.<br />

Großbritannien – Wirtschaft<br />

Großbritannien ist einer der führenden europäischen Wirtschafts-<br />

und Investitionsstandorte. Mit einem prognostizierten<br />

Bruttoinlandsprodukt (im Folgenden „BIP“) von rund<br />

EUR 1.760,9 Mrd. für das Jahr 2011 zählt Großbritannien<br />

neben Deutschland und Frankreich zu den drei wirtschaftsstärksten<br />

Ländern der europäischen Union. Das Zugpferd<br />

der britischen Wirtschaft ist der Dienstleistungssektor,<br />

welcher über 75 % des gesamten BIP generiert. Großbritannien<br />

hat durch die Verlagerung von Arbeitskräften aus den<br />

traditionellen Bereichen Landwirtschaft und Schwerindustrie<br />

hin zum Dienstleistungssektor seine Wirtschaftsstruktur<br />

zukunftsorientiert modernisiert.<br />

In der Vergangenheit konnte Großbritannien andere EU-Länder<br />

regelmäßig mit seinem Wirtschaftswachstum übertreffen.<br />

Ausgehend von einem hohen Niveau musste Großbritannien<br />

vom zweiten Quartal 2008 bis ins dritte Quartal<br />

2009, geprägt durch die Finanzkrise und die allgemeine<br />

weltwirtschaftliche Lage, einen deutlichen Rückgang des<br />

Wirtschaftswachstums hinnehmen. Ab dem vierten Quartal<br />

2009 wuchs die britische Wirtschaft vier Quartale in Folge.<br />

Dadurch zeichnet sich eine Trendwende ab, wenn auch wetterbedingt<br />

rückläufige Zahlen für das letzte Quartal 2010<br />

zeigen, dass der Aufschwung noch am Anfang ist. Bereinigt<br />

um witterungsbedingte Verzögerungen in einzelnen Branchen<br />

wäre das Ergebnis zwar neutral ausgefallen, ein effektives<br />

Wachstum hätte jedoch im letzten Quartal 2010 nicht<br />

38 I Immobilienstandort


vorgelegen. Die OECD geht von einem moderaten Wachstum<br />

der Wirtschaftsleistung in Großbritannien in 2011 von<br />

1,5 % aus (Stand März 2011) und korrigiert damit ihre<br />

Prognose von Dezember 2010 um 0,2 Prozentpunkte nach<br />

unten.<br />

Zeichen einer zunehmenden Stabilisierung sendet auch der<br />

Arbeitsmarkt. Seit dem Frühjahr 2009 bewegt sich die<br />

Arbeitslosenquote in Großbritannien um die Acht-Prozent-<br />

Marke, ohne diese zu überschreiten. Die Arbeitslosenquote<br />

lag im Januar 2011 bei 8,0 % und ist gegenüber dem Vorquartal<br />

um 0,1 Prozentpunkte gestiegen.<br />

Die Inflationsrate im Februar 2011 lag mit 4,4 % mehr als<br />

doppelt so hoch wie die Zielvorgabe der Bank of <strong>England</strong>.<br />

Damit wächst der Druck auf die Bank of <strong>England</strong>, den Leitzins<br />

von derzeit 0,5 % zu erhöhen. Dies hätte einen allgemeinen<br />

Zinsanstieg in Großbritannien zur Folge. Zwar wäre die<br />

mit dem Zinsanstieg einhergehende Eindämmung der Inflation<br />

gewünscht, allerdings muss vor dem Hintergrund einer<br />

potenziell destabilisierenden Wirkung auf das BIP die Leitzinserhöhung<br />

wohl dosiert und mit Bedacht zeitlich abgestimmt<br />

werden. Beobachter halten eine zeitnahe Erhöhung<br />

des Leitzinses durch die Bank of <strong>England</strong> für wahrscheinlich.<br />

Großbritannien – Standortvorteile<br />

für Immobilieninvestitionen<br />

Gerade für internationale Investoren spielen Faktoren wie<br />

ein hohes Maß an Professionalisierung in der Branche, ein<br />

guter Zugang zu Marktinformationen und eine verlässliche<br />

Rechtslage eine wesentliche Rolle. Diese Faktoren sind in<br />

Großbritanniens Immobilienmarkt gewährleistet. Großbritannien<br />

ist folglich traditionell auf den vorderen Rängen des<br />

Transparenzindex von Jones Lang Lasalle zu finden. In der<br />

zugrunde liegenden Studie von 2010 sicherte sich Großbritannien<br />

den dritten Platz hinter Australien und Kanada. Das<br />

erklärt, warum internationale Investoren eine so gewichtige<br />

Rolle auf dem britischen Immobilienmarkt spielen.<br />

Der britische Immobilienmarkt bietet aber auch weitere<br />

Vorteile: So gilt z. B. das englische Mietrecht als vermieterfreundlich.<br />

Mietanpassungen werden grundsätzlich nur<br />

nach oben durchgeführt. Marktüblich sind zudem „FRI“-<br />

Mietverträge („Full Repairing and Insuring Lease“), bei<br />

denen der Mieter in der Regel alle Betriebs- und Bewirtschaftungskosten<br />

der Immobilie einschließlich der Kosten<br />

für Versicherungen trägt. So kann das Vermieterrisiko reduziert<br />

werden. Darüber hinaus ist es in Großbritannien<br />

üblich, sehr langfristige Mietverträge abzuschließen.<br />

London – Lage der Fondsimmobilie<br />

Trotz des derzeit spannungsreichen wirtschaftlichen Umfeldes<br />

zeichnet sich eine Besserung der wirtschaftlichen<br />

Gesamtlage in Großbritannien ab.<br />

Fondsimmobilie<br />

39


London – Metropole<br />

Mit seinen rund 7,6 Mio. Einwohnern ist London die Hauptstadt<br />

von Großbritannien sowie die größte Metropole der<br />

Europäischen Union. London ist Regierungssitz und gehört zu<br />

den bedeutendsten Kultur- und Wirtschaftszentren weltweit.<br />

Zudem ist London Austragungsort der 30. Olympischen<br />

Sommerspiele im Jahr 2012. Es ist davon auszugehen, dass<br />

dies die weitere Entwicklung der Stadt positiv beeinflussen<br />

wird. Die Stadt London plant bis 2012 mehr als GBP 30 Mrd.<br />

zu investieren, unter anderem für die Modernisierung des<br />

Nahverkehrsnetzes. Darüber hinaus erwartet die Stadt London<br />

die Schaffung zahlreicher neuer Arbeitsplätze sowohl in<br />

der Baubranche als auch in der Hotel- und Touristikbranche.<br />

London – Wirtschaft<br />

London ist einer der zentralen Dreh- und Angelpunkte der<br />

Finanzwelt. Rund die Hälfte aller europäischen Investment-<br />

Banking-Aktivitäten werden über London abgewickelt. Auch<br />

wenn die Finanzinstitute aus London nicht wegzudenken<br />

sind: Das Gesamtbild der Wirtschaft ist heterogen. Keine<br />

andere Stadt in Europa hat so viele Hauptniederlassungen<br />

international führender Unternehmen aus den unterschiedlichsten<br />

Branchen. Seit 2003 entschieden sich dreimal so<br />

viele Großunternehmen, ihre Hauptzentrale nach London<br />

anstatt in eine andere europäische Stadt zu legen. Global<br />

agierende Unternehmensberatungen sind für den Unternehmensstandort<br />

London ebenso von elementarer Bedeutung<br />

wie Unternehmen aus der Medien-, Telekommunika -<br />

tions-, Tourismus- oder Softwarebranche.<br />

Auch die Zukunftsaussichten der Stadt sind vielversprechend.<br />

Das weltweit tätige Immobilienunternehmen LaSalle<br />

Investment Management veröffentlicht jährlich den „European<br />

Regional Economic Growth Index“ (E-REGI), der diejenigen<br />

Städte Europas identifiziert, bei denen die Immobiliennachfrage<br />

mittelfristig gesehen am höchsten prognostiziert<br />

wird. Im Jahr 2010 sicherte sich London in diesem Index wieder<br />

den ersten Platz unter 104 Städten, gefolgt von Moskau<br />

und München. Nachdem die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

das Finanzzentrum härter getroffen haben als<br />

andere europäische Städte, fiel die Stadt im Jahr 2009 vom<br />

ersten auf den achten Platz des E-REGI zurück. Das Comeback<br />

im Jahr 2010 geht in erster Linie auf die sehr guten<br />

Wachstumsaussichten der Stadt zurück.<br />

40 I Immobilienstandort


London, City of London<br />

Foto: Thomas L. Fischer


London – Büromarkt<br />

London verfügt über einen der größten und liquidesten<br />

Immobilienmärkte weltweit. Im Jahr 2010 wechselten<br />

Londoner Immobilien im Wert von über EUR 14 Mrd. den<br />

Eigentümer. Damit liegt das Transaktionsvolumen im gleichen<br />

Zeitraum in etwa doppelt so hoch wie in Paris, dem<br />

zweitstärksten Immobilien-Investmentmarkt in Europa.<br />

Gegenüber 2009 zeichnet sich im Jahr 2010 eine Erholung<br />

der Immobilien-Investmentmärkte wesentlicher europäischer<br />

Zentren ab. Dabei führt London die Trendwende an.<br />

Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2009 schenkten Anleger<br />

dem Londoner Immobilienmarkt wieder vermehrt ihr Vertrauen<br />

– eine Entwicklung, die sich im Jahr 2010 auch in<br />

anderen europäischen Metropolen abzeichnete.<br />

Die Vorreiterrolle von London zeigt sich auch in anderen<br />

Bereichen: In keiner anderen europäischen Stadt werden für<br />

das Jahr 2011 so hohe Mietsteigerungen erwartet wie in<br />

London. Mit etwa 6,5 % liegt die Leerstandsrate Londons im<br />

Vergleich zu anderen europäischen Metropolen relativ niedrig.<br />

Gegenüber dem Jahr 2009 hat sich im Jahr 2010 der<br />

Flächenumsatz um 47 % auf 14,4 Mio. square feet (rund 1,34<br />

Mio. m 2 ) erhöht. Gleichzeitig ist eine geringe Flächenfertig -<br />

stellung über die Jahre 2010 bis 2012 zu beobachten bzw. zu<br />

erwarten. Nur 3,5 % des Büroflächenbestandes sollen in<br />

diesem Zeitraum neu fertig gestellt werden.<br />

Da sich bei den drei wesentlichen Faktoren für die Mietpreisbildung<br />

(Leerstandsrate, Flächennachfrage und Neubauvo -<br />

London – Büroflächenbestand und Gliederung der wesentlichen Büroteilmärkte<br />

Fondsimmobilie<br />

42 I Immobilienstandort


City of London, U-Bahn-Station Monument (rund 100 Meter von der Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street entfernt)<br />

Foto: Neil Waving


lumen) in absehbarer Zeit keine Änderungen abzeichnen,<br />

sollte dieser Trend auch über 2011 hinaus bestehen bleiben.<br />

Bis 2015 wird mit einer jährlichen Steigerungsrate der<br />

Mieten von 4,9 % in der City und 6,2 % in Londons West End<br />

gerechnet.<br />

London – Teilmarkt City<br />

Die Londoner Teilmärkte City und West End reagieren ähnlich,<br />

aber nicht einheitlich auf das wirtschaftliche Umfeld.<br />

Grund dafür ist die unterschiedliche Mieterstruktur der<br />

beiden Teilmärkte. Während im West End kleinere prestigeträchtige<br />

Flächen eher von Hedge-Fonds und Private Equity-<br />

Unternehmen angemietet werden, wird die Nachfrage in<br />

der City vom Banken- und Versicherungsbereich mit einem<br />

erhöhten Bedarf an großen zusammenhängenden Flächen<br />

geprägt.<br />

Im Jahr 2010 entfielen etwa ein Drittel der Neuvermietungen<br />

im Teilmarkt City auf Flächen von mehr als 100.000<br />

square feet (rund 9.290 m²). Bemerkenswert für das Jahr<br />

2010 war der hohe Anteil an Vorvermietungen, also die Vermietung<br />

noch im Bau befindlicher Flächen. So hat z. B. die<br />

UBS einen Mietvertrag über 700.000 square feet (rund<br />

65.000 m²) in einem noch zu errichtenden Gebäude in der<br />

City abgeschlossen. Die Bauarbeiten für dieses Gebäude<br />

sollen in diesem Jahr beginnen und die Fertigstellung des<br />

Gebäudes ist für 2014 geplant. Auch der Informationsdienstleister<br />

Bloomberg plant mittelfristig 500.000 square<br />

feet (rund 46.500 m²) in der City zu beziehen. Diese Flächen<br />

sind ebenso noch in Planung. Der hohe Anteil an Vorvermietungen<br />

kann als Indikator für die zunehmende Verknappung<br />

hochwertiger Bestandsflächen in der City herangezogen<br />

werden. Im Jahr 2010 wurden im Teilmarkt City 7,7 Mio.<br />

square feet (rund 715.000 m²) neu vermietet. Das ist der<br />

höchste Flächenumsatz für diesen Teilmarkt seit dem Jahr<br />

2000.<br />

Der zunehmende Wettbewerb hinsichtlich guter Standorte<br />

lässt sich auch anhand der Mietpreisentwicklung erkennen.<br />

Im Jahr 2010 erfolgten Mietanpassungen von etwa +20% in<br />

der City. Die Spitzenmiete erreichte dort im letzten Quartal<br />

2010 GBP 53,50 pro square foot. Es wird erwartet, dass die<br />

Mietsteigerungen auch für das Jahr 2011 anhalten werden.<br />

Die Analystenmeinungen für das Mietpreiswachstum in<br />

diesem Jahr liegen im Durchschnitt bei etwa 10 %.<br />

44 I Immobilienstandort


Standort der Fondsimmobilie<br />

London – Untergliederung des Büroteilmarkts City<br />

Fondsimmobilie<br />

Die City of London ist ein renommierter Standort für Banken<br />

und Versicherungen. Über Jahrzehnte hat sich der Standort<br />

als eine der besten Adressen weltweit etabliert. In der Nachbarschaft<br />

der Fondsimmobilie finden sich Banken mit welt -<br />

bekannten Namen wie NM Rothschild, Bank of China,<br />

Deutsche Bank, UBS, Société Générale oder ING. Auch Versicherungsunternehmen<br />

wie Swiss Re, Royal & Sun Alliance,<br />

Aviva oder Ace haben ihren Standort in der Londoner City.<br />

Traditionell bevorzugen Banken in der City of London eher<br />

den Teilmarkt Central City, während die Versicherungen den<br />

östlich davon gelegenen Teilmarkt Eastern City favorisieren.<br />

Nicht nur die Mieter, auch viele Gebäude sind weit über die<br />

Stadtgrenzen hinaus bekannt, z. B. sind das Lloyd’s Building<br />

und die Bank of <strong>England</strong> nur rund 300 Meter von der Fonds -<br />

immobilie entfernt. Auch das sehr markante Hochhaus der<br />

45


Swiss Re (30 St. Mary Axe) von Lord Norman Foster ist nur<br />

wenige hundert Meter entfernt. Geplante Projektentwicklungen<br />

wie 122 Leadenhall Street, 20 Fenchurch Street oder<br />

The Pinnacle sorgen auch zukünftig für Bewegung in der<br />

Skyline der City.<br />

London - U-Bahn Anbindung der Fondsimmobilie<br />

Holborn<br />

Chancery<br />

Lane<br />

Blackfriars<br />

Moorgate<br />

St. Paul’s<br />

Cannon<br />

Street<br />

Bank<br />

London<br />

Bridge<br />

Monument<br />

Liverpool<br />

Street<br />

Fondsimmobilie<br />

Aldgate<br />

Tower<br />

Hill<br />

River Thames<br />

Aldgate<br />

East<br />

Tower<br />

Gateway<br />

Hinsichtlich des Nahverkehrs ist die Fondsimmobilie ideal<br />

angebunden. Sie liegt unmittelbar am zentralen Knotenpunkt<br />

des Londoner U-Bahn-Netzes. Vom Objekt sind es<br />

rund 100 Meter zur U-Bahn-Station „Monument“. Hier sind<br />

fünf der wichtigsten U-Bahn-Linien der City unterirdisch<br />

miteinander verbunden. Rund 50 % des Londoner Passagieraufkommens<br />

werden von den nebenstehend umrandeten<br />

U-Bahn-Linien abgedeckt. Pro Jahr leisten die Londoner<br />

U-Bahn-Linien mehr als eine Milliarde Einzeltransporte. Der<br />

etwa 11 km entfernt gelegene City Airport lässt sich von der<br />

U-Bahn-Station „Bank“ in etwa 22 Minuten erreichen. Über<br />

die etwa 350 Meter östlich der Fondsimmobilie gelegene<br />

„Fenchurch Street Station“ hat man Anschluss an den überregionalen<br />

Bahnverkehr.<br />

Eine Vielzahl von Geschäften beleben das Bild der Straßen<br />

der City. Neben der Drogerie- und Apothekenkette Boots<br />

finden sich Handelsketten wie WH Smith, Waterstones<br />

(beide Buchhandel) oder HMV (Tonträger, Entertainment) in<br />

unmittelbarer Nähe der Fondsimmobilie. Der populäre Touristenmagnet<br />

Leadenhall Market bietet eine willkommene<br />

gestalterische Abwechslung in der sonst so modernen City.<br />

46 I Immobilienstandort


City of London, Leadenhall Market (Umgebung der Fondsimmobilie)<br />

Foto: Neil Waving


Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street<br />

Foto: Neil Waving


Fondsimmobilie<br />

Objektdaten<br />

Eigentümer<br />

Adresse<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG<br />

60 Gracechurch Street, City of London, EC3V 0HD<br />

Baujahr 1997<br />

Modernisierung 2010<br />

Stockwerke<br />

neun oberirdische Geschosse<br />

zwei Untergeschosse<br />

Mietfläche rund 11.825 m²<br />

davon Büro rund 10.499 m²<br />

Empfangsbereich rund 112 m²<br />

Lager /Archiv/ Technik rund 710 m²<br />

Einzelhandel rund 504 m²<br />

Stellplätze<br />

Aufzüge<br />

12 Garagenstellplätze<br />

vier 21-Personen-Aufzüge<br />

zwei 8-Personen-Feuerwehraufzüge<br />

ein Lastenaufzug<br />

Grundstück rund 1.180 m²<br />

unter der Registernummer NGL722608 eingetragen. Das<br />

Eigentum der Fondsgesellschaft ist formell mit einer Eintragung<br />

im Landregister bestätigt worden.<br />

Lageplan der Fondsimmobilie mit Grundstücksgrenzen<br />

Erwerb der Fondsimmobilie<br />

Mit dem Übergang von Nutzen und Lasten auf die Fonds -<br />

gesellschaft zum 28.01.2011 hält die Fondsgesellschaft<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG zu 100 % das<br />

Eigentum an der Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street. Die<br />

Fondsgesellschaft hat die Immobilie einschließlich Grund<br />

und Boden (Freehold Property) erworben.<br />

Die wesentlichen Schritte des Erwerbsprozesses sind detailliert<br />

im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ ab Seite 115 dargestellt.<br />

Grundstücksbeschreibung<br />

Das Grundstück, auf dem die Fondsimmobilie errichtet<br />

wurde, liegt zentral im Versicherungs- und Bankenviertel im<br />

Herzen der City of London. Die Liegenschaft grenzt im Westen<br />

an die Gracechurch Street, im Norden an die Fenchurch<br />

Street. Im Osten schließt die Liegenschaft ebenso wie im<br />

Westen direkt an die Nachbargrundstücke an.<br />

Das Grundstück mit der Fondsimmobilie ist im englischen<br />

Landregister (Title Register, geführt vom H.M. Land Registry)<br />

Aufgrund der in Auftrag gegebenen Untersuchungen zu Altlasten<br />

haben sich diesbezüglich keine konkreten Verdachtsmomente<br />

ergeben (siehe hierzu die Übersicht der Gutachten<br />

auf Seite 56).<br />

Gemäß dem Due Diligence Report des unabhängigen Sachverständigenbüros<br />

DTZ Project & Building Consultancy vom<br />

Dezember 2010 bestehen keine materiell wertmindernden<br />

Belastungen des Grundstücks.<br />

50 I Fondsimmobilie


Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Frontansicht mit Haupteingang<br />

Foto: Neil Waving


Gebäudebeschreibung<br />

Hochwertige Materialien und der gekonnte Einsatz von großzügigen<br />

Glasflächen sind charakteristisch für die Fonds -<br />

immobilie. Das Gebäude bietet moderne Architektur mit<br />

Repräsentationscharakter, die sich gut ins Straßenbild der<br />

pulsierenden Metropole fügt.<br />

Die Fondsimmobilie folgt einer horizontalen Dreigliederung.<br />

Im Bereich des Erdgeschosses und des ersten Obergeschosses<br />

definieren die von außen sichtbaren Säulen die Sockel -<br />

zone. Der Mittelteil (zweites bis sechstes Obergeschoss)<br />

wird gestalterisch durch horizontal laufende Kalkstein-Bänder<br />

vom Rest des Gebäudes abgesetzt. Die obersten beiden<br />

Stockwerke sieben und acht sind vom Rest des Baukörpers<br />

zurückgesetzt. Sie werden optisch durch metallische horizontal<br />

laufende Auskragungen gefasst und bilden so den<br />

gestalterischen Abschluss der Fassade.<br />

In der Nordhälfte des Erdgeschosses ist die Einzelhandels -<br />

fläche untergebracht. Diese ist von den Büroflächen getrennt<br />

und nach den Gestaltungsrichtlinien der Drogerie- und<br />

Apothekenkette Boots UK Limited vom Mieter ausgebaut. Der<br />

Eingang liegt an der Ecke Gracechurch Street /Fenchurch<br />

Street. Ein weiterer Eingang findet sich in der Fenchurch<br />

Street. Dadurch profitiert die Einzelhandelsfläche von der<br />

hohen Passantenfrequenz der beiden angrenzenden Strassen.<br />

Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street<br />

52 I Fondsimmobilie


60 Gracechurch Street, Erdgeschoss<br />

60 Gracechurch Street, exemplarisch: Zweites bis fünftes Obergeschoss<br />

53


Entlang der Gracechurch Street ist der Gebäudekörper von<br />

den Säulen der Sockelzone zurückgesetzt. Hier liegt der Eingangsbereich<br />

zur Allianz Services (UK) Limited, der über ein<br />

vorgesetztes Glasdach kenntlich gemacht ist. Man betritt<br />

über einen verglasten und vorgesetzten Windfang den<br />

Empfangsbereich für die Büroflächen. An den Empfangsbereich<br />

schließt sich ein Atrium an, das vom achten Obergeschoss<br />

bis ins erste Untergeschoss der Fondsimmobilie<br />

reicht und zentral über ein Glasdach belichtet wird. Vom<br />

Eingangsbereich aus gelangt man über einen Steg durch das<br />

Atrium zum offenen zentralen Erschließungsbereich. Alternativ<br />

führt eine geschwungene Freitreppe in das erste<br />

Untergeschoss. Die vier Personenaufzüge des zentralen<br />

Erschließungsbereichs sind voll verglast und reichen vom<br />

ersten Untergeschoss bis ins achte Obergeschoss.<br />

Die Büroflächen der Fondsimmobilie sind direkt über die<br />

zum Atrium gerichteten Erschließungsflächen des zentralen<br />

Erschließungsbereichs zu erreichen.<br />

Zusätzlich gibt es zwei weitere Erschließungskerne, die entlang<br />

der südlichen bzw. östlichen Außenwand der Fondsimmobilie<br />

untergebracht sind. Diese beiden Erschließungs -<br />

kerne beherbergen jeweils einen Feuerwehraufzug und ein<br />

feuergeschütztes Treppenhaus. Die Sanitärbereiche und ein<br />

Lastenaufzug sind an den östlichen Erschließungskern angegliedert<br />

und sind direkt vom zentralen Erschließungsbereich<br />

aus zu erreichen.<br />

Weitere Funktionsbereiche finden sich im ersten Unter -<br />

geschoss (Cafeteria, Postraum, Krankenzimmer und Server -<br />

60 Gracechurch Street, Schnitt<br />

54 I Fondsimmobilie


äume). Im zweiten Untergeschoss befinden sich in erster<br />

Linie Maschinenräume oder Lagerflächen. Auf dem Dach<br />

sind die Solaranlage, weitere Maschinenräume, zum Beispiel<br />

für die raumlufttechnische Anlage, die Generatoren und die<br />

Motoren der Aufzüge. Zusätzliche Funktionsflächen finden<br />

sich in der Südhälfte des Erdgeschosses. Stellplätze, die<br />

Anlieferzone und das Sicherheitsbüro sind hier untergebracht.<br />

Die Stellplätze und die Anlieferzone werden über eine<br />

Zufahrt von der Gracechurch Street aus erschlossen.<br />

Gebäudehistorie / Modernisierung<br />

Das Gebäude wurde 1997 errichtet. Im Jahr 2010 fand eine<br />

umfangreiche Modernisierung statt. Die Gebäudestruktur<br />

von 1997 blieb dabei im Wesentlichen unverändert. Die Kosten<br />

für die Modernisierung in Höhe von rund GBP 15 Mio.<br />

gingen dabei zu Lasten des Mieters Allianz Services (UK)<br />

Limited. Im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte erfolgte die<br />

Modernisierung in der Form, dass die Anforderungen des<br />

Umweltzertifikates „BREEAM“ mit „sehr gut“ erfüllt werden.<br />

Die Modernisierung umfasste unter anderem:<br />

Einrichtung eines neuen Gebäudemanagement Systems<br />

Erneuerung der Elektroverteilung<br />

Verbesserung der IT-Verkabelung<br />

Grundüberholung der Gebäudeklimatisierung<br />

Errichtung einer energieeffizienten Beleuchtung und<br />

Steuerung<br />

Anbringung einer Solaranlage auf den Dachflächen<br />

Das Ergebnis der Modernisierung sind neuwertige „Grade<br />

A“-Büroflächen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.<br />

Zertifizierung nach BREEAM Standard<br />

BREEAM steht für Building Research Establishment Environmental<br />

Assessment Method und ist die derzeit in Großbritannien<br />

am weitesten verbreitete Methode zur Bewertung<br />

der Umweltauswirkungen von Bauaktivitäten (weitere Informationen<br />

unter www.breeam.org). Bewertet wird der<br />

Energie- und Ressourceneinsatz, die Raumluftqualität sowie<br />

die Durchführung und Organisation der Bautätigkeit. Es<br />

wurde im Rahmen einer Beurteilung der Modernisierungsplanung<br />

und -umsetzung gutachterlich bestätigt, dass die<br />

Fondsimmobilie die Nachhaltigkeitskriterien des Umweltzertifikates<br />

BREEAM mit „sehr gut“ erfüllt. Eine endgültige<br />

Zertifizierung ist noch nicht erfolgt. Hinsichtlich Umweltverträglichkeit<br />

und Wirtschaftlichkeit ist die Fondsimmobilie<br />

damit als überdurchschnittlich einzustufen.<br />

Drittverwendungsfähigkeit der Immobilie<br />

Die offene Grundrissgestaltung bietet die Möglichkeit, Büroräume,<br />

Besprechungsräume oder auch Großraumkonzepte<br />

flexibel umzusetzen. Nur wenige Stützen sind zentral entlang<br />

der Gebäudeachsen angeordnet und bei der individuellen<br />

Raumaufteilung zu berücksichtigen. Eine kleinteiligere<br />

geschossweise Vermietung ist jederzeit möglich. Ein Nachrüsten<br />

der technischen Gebäudeausstattung zur geschossweisen<br />

Erfassung der Verbrauchskosten ist nicht notwendig.<br />

Die Beleuchtung mit natürlichem Licht erfolgt entlang der<br />

zur Gracechurch Street bzw. Fenchurch Street gerichteten<br />

Fassaden auf allen Stockwerken. Ab dem ersten Obergeschoss<br />

fällt zusätzlich über die im Süden liegende Rückfassade<br />

Tageslicht in die Fondsimmobilie. Ab dem vierten Obergeschoss<br />

kann ebenfalls über die östliche Rückfassade natürlich<br />

belichtet werden. Ferner werden innen liegende Büroflächen<br />

über das Atrium mit Tageslicht versorgt. Das erste Untergeschoss<br />

wird neben der Belichtung über das Atrium ebenfalls<br />

über Lichtschächte entlang der Gracechurch Street belichtet.<br />

Die Lage der Fondsimmobilie im Versicherungsviertel von<br />

London legt nahe, dass die Flächennachfrage in erster Linie<br />

von Versicherungsunternehmen bestimmt wird. Insgesamt<br />

ist jedoch von einem weiter gefassten, bonitätsstarken Interessentenkreis<br />

auszugehen.<br />

55


Übersicht der Gutachten<br />

Alle Gutachten wurden von erfahrenen und unabhängigen<br />

Sachverständigen verfasst. Weitere Erläuterungen zu den<br />

Ergebnissen der Gutachten finden sich in diesem Kapitel auf<br />

Seite 58.<br />

Gutachten Zweck Gutachter Datum Ergebnis<br />

Wertgutachten Ermittlung des „market DTZ Debenham 10.12.2010 Der im Gutachten ermittelte<br />

value“ (vergleichbar Tie Leung „market value“ der Fondsimmobilie<br />

mit dem Verkehrswert Limited, London beträgt GBP 116 Mio.*<br />

der Fondsimmobilie)<br />

Technisches Beurteilung des DTZ Project& 15.12.2010 Das in 2010 modernisierte Gebäude<br />

Gutachten Gebäudezustandes Building Consul- bietet neuwertige „Grade A“-<br />

der Fondsimmobilie tancy, London Büroflächen, die dem aktuellen<br />

Stand der Technik entsprechen.<br />

Gutachten zur Teil des technischen GDM 03.12.2010 Die Gebäudetechnik erfüllt<br />

Gebäudetechnik Gutachtens, Schwerpunkt Partnership hinsichtlich der Auslegung,<br />

Gebäudetechnik Building der Qualität der Komponenten<br />

Services<br />

und der Installationen einen<br />

Consultants<br />

guten Qualitätsstandard<br />

Limited, Kent<br />

Umweltstudie Teil des technischen ERM 15.12.2010 Aufgrund der Grundstückshistorie<br />

Gutachtens, Schwerpunkt Environmental ist eine Belastung des Erdreichs<br />

Überprüfung der Ressources und des Grundwassers unwahr-<br />

Verdachtsmomente Management Ltd., scheinlich<br />

für Altlasten<br />

London<br />

Gutachten zu Teil des technischen DTZ, London 09.12.2010 Die Wiederherstellungskosten für<br />

den Wiederher- Gutachtens, Schwerpunkt den veredelten Rohbau der Fondsstellungskosten<br />

Kosten für die bauliche immobilie liegen bei GBP 45,3 Mio.<br />

Wiedererrichtung<br />

des Gebäudes<br />

Rechtliches Rechtliche Unter- SJ Berwin LLP, 22.12.2010 Es bestehen keine rechtlichen<br />

Gutachten suchung behördlicher London Einschränkungen hinsichtlich der<br />

Auflagen, Beurteilung<br />

Vermarktung der Fondsimmobilie<br />

der Mietverträge<br />

Umwelt- Teil des rechtlichen Argyll 16.11.2010 Allgemein geringes Risiko einer<br />

technische Gutachtens, Schwerpunkt: Environmental Boden- und Grundwasser-<br />

Sekundärunter- Überprüfung der Ltd., kontamination<br />

suchung Verdachtsmomente Exeter<br />

für Altlasten<br />

Due Diligence Beurteilung des Kauf- DTZ, Dezember Die Gutachter sprechen eine<br />

Report preises hinsichtlich der London 2010 Kaufempfehlung zum Preis<br />

Gesamtheit der in<br />

von GBP 116 Mio. aus<br />

Auftrag gegebenen<br />

Gutachten<br />

* Gutachterwerte stellen kein Indiz für die künftige Wertentwicklung der Immobilie dar.<br />

Dem Anbieter sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

keine weiteren Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt<br />

bekannt.<br />

56 I Fondsimmobilie


Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Empfang)<br />

Foto: Neil Waving<br />

Foto: Neil Waving<br />

Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Empfang)


Die Fondsimmobilie wurde von dem unabhängigen Sachverständigenbüro<br />

DTZ Project & Building Consultancy hinsichtlich<br />

Konstruktion und baulichem Zustand geprüft. Gegenstand<br />

der Prüfung waren der Hochbau, die Statik, das<br />

Projektumfeld, die Projektdokumentation sowie die Altlastensituation.<br />

Das Gutachten vom 15.12.2010 gelangt aufgrund<br />

eines Besichtigungsbefundes zu dem Ergebnis, dass<br />

die Qualität der baulichen Ausführung und der haustech -<br />

nischen Anlagen gut ist und den anerkannten Regeln der<br />

Technik entspricht.<br />

Aufgrund der in Auftrag gegebenen Untersuchungen zu<br />

Altlasten haben sich keine konkreten Verdachtsmomente<br />

ergeben:<br />

Die Argyll Environmental Ltd., Exeter, hat aufgrund einer am<br />

16.11.2010 durchgeführten umwelttechnischen Sekundäruntersuchung<br />

(„desktop research“: Auswertung bereits vorhandenen<br />

Datenmaterials) des Grund und Bodens der Fondsimmobilie<br />

ein Gutachten erstellt, in dem eine allgemein<br />

niedrige Wahrscheinlichkeit einer Boden- und Grundwasserkontamination<br />

dargestellt wird. In dem Gutachten wird<br />

weder ein Haftungstatbestand für Altlasten noch ein irgendwie<br />

gearteter Handlungsbedarf der Fondsgesellschaft festgestellt.<br />

Dieses gutachterliche Ergebnis basiert unter anderem<br />

auf der Auswertung einer Datenabfrage vom 16.11.2010 bei<br />

der Landmark Information Group Ltd., <strong>England</strong>, Großbritanniens<br />

größtem Anbieter von digitalen Karten, Landnutzungsdaten<br />

und Umweltinformationen.<br />

Eine weitere Sekundäruntersuchung (desktop research) von<br />

ERM Environmental Resources Management Ltd., <strong>England</strong>,<br />

vom 15.12.2010 zeigt hinsichtlich des Bodens und Grundwassers<br />

keine historischen oder aktuellen Hinweise eines<br />

Altlastenverdachts. Auch für diese Umweltstudie wurde<br />

eine Datenabfrage bei der Landmark Information Group<br />

Ltd., hier vom 24.11.2010, ausgewertet. Ebenso hat DTZ<br />

Project & Building Consultancy in seinem technischen<br />

Gutachten über die Fondsimmobilie vom 15.12.2010 keine<br />

konkreten und tatsächlichen Verdachtsmomente im Hinblick<br />

auf Altlasten festgestellt.<br />

58 I Fondsimmobilie


Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Empfang)<br />

Foto: Neil Waving<br />

Foto: Neil Waving<br />

Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Empfang)


Konstruktion / Material im Überblick<br />

Technische Gebäudeausstattung im Überblick<br />

Fundament<br />

Tragstruktur<br />

Außenwände<br />

und Fassaden<br />

Dächer<br />

Büroräume<br />

Eingangsbereich<br />

Ausgebohrte Fundamentsschächte<br />

mit vor Ort gegossener Pfahlgründung<br />

mit Stahlbetonwänden im Kellerbereich<br />

Stahlbetonskelettbauweise; die<br />

beiden oberen Geschosse sind als<br />

Stahlrahmenkonstruktion ausgebildet;<br />

Deckenelemente aus Spannbeton<br />

Vorgehängte Kalksteinverkleidung<br />

bzw. Vorhangfassade aus Glas<br />

auf Aluminiumrahmensystem,<br />

Befestigung der Glaselemente<br />

mit Druckplatten, die Isolierstreifen<br />

zwischen den einzelnen<br />

Scheiben führen; Einfachverglasung<br />

zum Atrium mit Vorhangfassade<br />

auf Aluminiumrahmensystem<br />

Flachdach mit Kiesschüttung,<br />

begehbare Bereiche mit Betonplatten<br />

versehen; Wärmedämmung<br />

aus druckfesten Dämmplatten;<br />

Tonnendach aus ungerahmten<br />

Glaselementen auf Trägersystem<br />

über dem Atrium<br />

Abgehängte Decken mit Lochblechelementen;<br />

Innenwände<br />

mit Emulsionsfarbe gestrichen;<br />

Doppelböden zur stolperfreien<br />

Führung von Verkabelung<br />

Polierter Kalksteinboden;<br />

Wände zum Teil mit farbigen<br />

Mattglaselementen versehen<br />

Klimatisierung<br />

Vollklimatisierung über<br />

und Belüftung<br />

VAV („Variable air volume“)<br />

System mit Wärmerückgewinnung<br />

über Wärmetauscher,<br />

Lüftung über Deckenventilatoren;<br />

Gesonderte Abluftanlagen für<br />

Sanitärräume und Stellplätze<br />

Heizung<br />

Zwei LTHW („low temperature<br />

hot water“) Gas Boiler, im Heizraum<br />

auf dem Dach untergebracht<br />

Sanitär<br />

Weiß hintermalte Glaselemente<br />

im Bereich der Spiegel; verblendete<br />

indirekte Beleuchtung und Seifenspender;<br />

Corian Waschtische<br />

Aufenthalts- und<br />

Neuinstallationen im Allianz<br />

und Küchenbereiche<br />

Corporate Design<br />

Stromversorgung<br />

Anbindung an das öffentliche<br />

Netz über Transformatorenstation<br />

Gracechurch Street; über den<br />

Hauptverteiler können zwei auf<br />

dem Dach untergebrachte 700 kVA<br />

Generatoren zugeschaltet werden;<br />

Weiterleitung an Verbund Verteiler<br />

auf jedem Geschoss, die geschossweisen<br />

Verbund Verteiler werden<br />

über das Gebäudemanagement<br />

System erfasst und überwacht<br />

Warmwasser-<br />

Dezentrale Warmwasserversorgung<br />

versorgung<br />

mit elektrischen Untertischgeräten<br />

Gebäudemana-<br />

Steuerung und Überwachung des<br />

gementsystem<br />

Haupttechnikraums, der Küchen und<br />

der Lüftungsanlagen in den Büroräumen<br />

Brandschutz<br />

Brandmeldeanlage mit deckenmontierten<br />

optischen Rauchmeldern<br />

und Glasbruchmeldern; im Atrium<br />

und dem Haupttechnikraum zusätzlich<br />

Luftprobenahme Systeme; Sprinkleranlage<br />

mit Tank im Untergeschoss;<br />

Verteilung über Steigleitungen<br />

im Norden und Süden des Gebäudes,<br />

separate Regelventile je Geschoss<br />

Sicherheit<br />

Videoüberwachung über interne<br />

und externe Kameras; Zugangskontrollsystem<br />

mit drei Drehkreuzen und Kartenlesern<br />

Aufzüge<br />

vier 21-Personen-Aufzüge<br />

zwei 8-Personen-Feuerwehraufzüge<br />

ein Lastenaufzug<br />

60 I Fondsimmobilie


Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Atrium)<br />

Foto: Neil Waving


Vermietung und Bewirtschaftung<br />

Mietobjekt<br />

Bei der Fondsimmobilie handelt es sich um ein hochwertiges<br />

Bürogebäude mit Atrium, welches aus neun oberirdischen<br />

und zwei unterirdischen Geschossen besteht. Neben<br />

den Büroflächen sind Einzelhandels-, Lager- und Technik -<br />

flächen sowie Garagenstellplätze vorhanden. Die Fondsimmobilie<br />

weist eine vermietbare Fläche von 11.825,30 m² auf,<br />

die zu 100% vermietet ist. Die gesamte Mietfläche ist bis<br />

auf die Einzelhandelsfläche im Erdgeschoss (rund 421 m²)<br />

langfristig bis zum 01.01.2026 an die Allianz Services (UK)<br />

Limited (im Folgenden „Allianz UK“), welche zu dem deutschen<br />

Versicherungskonzern Allianz SE gehört, als Hauptmieter<br />

vermietet. Die Fondsimmobilie dient der Allianz UK<br />

als neuer Hauptsitz und wurde bereits in „Allianz House“<br />

umbenannt. Die Allianz UK hat lediglich einen Raum im ersten<br />

Untergeschoss an den Stromversorger London Electricity<br />

Plc als Transformator-Raum untervermietet.<br />

Die Einzelhandelsfläche ist langfristig bis Ende September<br />

2018 an die Drogerie- und Apothekenkette Boots UK Limited<br />

(im Folgenden „Boots“) vermietet.<br />

Der nachstehenden Übersicht kann die Art und Zusammensetzung<br />

der Mietflächen entnommen werden.<br />

Übersicht Mietflächen<br />

Geschoss Mieter Bürofläche Einzel- Lager- und Garagen- Besonderheiten<br />

handels- Technik- stellplätze<br />

fläche flächen<br />

Achtes Obergeschoss Allianz UK 1.024,50 m²<br />

Siebtes Obergeschoss Allianz UK 1.113,90 m²<br />

Sechstes Obergeschoss Allianz UK 1.255,50 m²<br />

Fünftes Obergeschoss Allianz UK 1.262,00 m²<br />

Viertes Obergeschoss Allianz UK 1.314,50 m²<br />

Drittes Obergeschoss Allianz UK 1.328,10 m²<br />

Zweites Obergeschoss Allianz UK 1.326,90 m²<br />

Erstes Obergeschoss Allianz UK 1.257,70 m²<br />

Erdgeschoss Boots 421,40 m²<br />

Allianz UK 135,90 m² 12 Plätze Allianz UK: inklusive<br />

Empfangshalle, Garage,<br />

Flächen für das<br />

Objektmanagement<br />

Erstes Allianz UK 615,50 m² 82,30 m² 597,30 m² Allianz UK: inklusive<br />

Untergeschoss<br />

Einzelhandelsfläche für<br />

Cafeteria, Flächen für<br />

das Objektmanagement,<br />

Krankenzimmer,<br />

Transformator-Raum<br />

Zweites Allianz UK 89,80 m²<br />

Untergeschoss<br />

Gesamtfläche 11.825,30 m² 10.498,60 m² 503,70 m² 823,00 m² 12 Plätze<br />

62 I Vermietung und Bewirtschaftung


Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Aufzüge)<br />

Foto: Neil Waving<br />

Foto: Neil Waving<br />

Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Atrium)


Mieter<br />

Allianz Services (UK) Limited mit dem Mietgaranten<br />

Allianz Global Corporate & Specialty AG<br />

Der Mieter Allianz Services (UK) Limited (im Folgenden<br />

„Allianz UK“) hat seinen Sitz in London und ist eine 100%ige<br />

Tochtergesellschaft der Allianz Global Corporate & Specialty<br />

AG (im Folgenden „Allianz AG“) mit Sitz in München. Die<br />

Allianz AG ist als Mietgarant in den Mietvertrag aufgenommen<br />

worden und bürgt für die mietvertraglichen Verpflichtungen<br />

der Allianz UK.<br />

Das Geschäftsgebiet der Allianz AG umfasst das nationale<br />

und internationale Industriekundengeschäft sowie insbesondere<br />

die Spezialsparten See- und Luftfahrtversicherung.<br />

Die Allianz AG wird zu 100 % von der Allianz SE mit Sitz in<br />

München gehalten. Mit einem Umsatz von über EUR 106,4<br />

Mrd. im Jahr 2010 gehört die Allianz Gruppe zu den weltweit<br />

führenden Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

Die Gesellschaftsstruktur der Allianz AG ist nachfolgend vereinfacht<br />

dargestellt:<br />

Rechtliche Struktur: Allianz Global Corporate &<br />

Specialty AG (vereinfachte Darstellung, Stand 31.12.2009)<br />

Beherrschungs- und<br />

Gewinnabführungsvertrag<br />

Allianz SE,<br />

München<br />

100% Beteiligung<br />

Allianz Global Corporate & Specialty AG, München<br />

mit Zweigniederlassungen in<br />

London, Wien, Kopenhagen, Mailand, Paris<br />

100% Beteiligung<br />

Rechtsform des Mieters und des Mietgaranten<br />

Die Allianz UK wird in der Rechtsform einer Private Limited<br />

Company geführt. Nach britischem Gesellschaftsrecht ist<br />

dies eine nicht-börsennotierte Aktiengesellschaft. Sie ist seit<br />

14.05.1931 unter der Nummer 0256414 in London registriert.<br />

Die Allianz AG ist eine deutsche nicht-börsennotierte Aktiengesellschaft<br />

und seit 10.03.2006 unter der Handelsregisternummer<br />

HRB 161095 in München registriert. Die Aktien<br />

werden zu 86 % unmittelbar von der Allianz SE und zu 14%<br />

mittelbar über die französische Tochter Allianz IARD S.A. von<br />

der Allianz SE gehalten. Der mit der Allianz SE geschlossene<br />

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht die<br />

Abführung eines Jahresüberschusses bzw. die Übernahme<br />

von etwaigen Jahresfehlbeträgen durch die Allianz SE vor.<br />

Angaben / Wirtschaftsdaten zur Allianz AG<br />

Die Allianz AG hat 1.025 Mitarbeiter. Sie versichert mehr als<br />

die Hälfte der 500 umsatzstärksten Unternehmen weltweit<br />

(Fortune Global 500) sowie einen Großteil der führenden<br />

See- und Luftfahrtunternehmen. Sie bietet Versicherungsleistungen<br />

für Kunden in über 150 Ländern durch ein globales<br />

Netzwerk von Allianz-Filialen in über 70 Ländern sowie<br />

durch weitere Netzwerk-Partnerunternehmen.<br />

Die Allianz AG verzeichnete sowohl im Jahr 2009 als auch<br />

im Jahr 2010 ein kontinuierliches Wachstum der vereinnahmten<br />

Beiträge. Sie strebt die Expansion der internationalen<br />

Marktpräsenz als Direktversicherer an und gründete<br />

im Jahr 2010 weitere Zweigniederlassungen, insbesondere<br />

in Spanien, Belgien und Holland. Der Mieter Allianz UK führt<br />

das operative Geschäft der Zweigniederlassung in Groß -<br />

britannien. Nachfolgend sind einige ausgewählte Finanzkennzahlen<br />

der Allianz AG sowie deren Entwicklung über<br />

die vergangenen drei Jahre dargestellt.<br />

Allianz Services (UK) Limited,<br />

London<br />

64 I Vermietung und Bewirtschaftung


Finanzkennzahlen Allianz AG<br />

(in Mrd. EUR; jeweils zum 31.12.)<br />

Kennzahlen: 2009 2008 2007<br />

Jahresabschluss<br />

der Allianz AG<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

(versicherungstechnische<br />

Rechnung)<br />

Verdiente Beiträge 1,7 1,2 1,2<br />

(für eigene Rechnung)<br />

Vermögens- und Finanzlage<br />

Kapitalanlagen 5,4 4,8 4,7<br />

Eigenkapital 1,2 0,8 0,8<br />

Bilanzsumme 6,1 5,6 5,8<br />

Quelle: Allianz Global Corporate & Specialty AG Geschäftsbericht 2009 und 2008<br />

Die Allianz AG verfügt über mehrere Ratings, die dem Unternehmen<br />

langfristig ein sehr geringes Ausfallrisiko bescheinigen.<br />

Beispielhafte Ratings können der nachstehenden Übersicht<br />

entnommen werden:<br />

Ratinginstitut Rating Datum<br />

Standard & Poor’s AA 12.11.2010<br />

Dun & Bradstreet 5A1 24.11.2010<br />

A. M. Best A+ 17.02.2011<br />

Boots UK Limited<br />

Boots UK Limited (im Folgenden „Boots“) mit Sitz in<br />

Nottingham ist als führende Drogerie- und Apothekenkette<br />

in Großbritannien und Irland mit rund 1.500 Filialen und<br />

rund 41.970 Angestellten vertreten. Allein in der City of<br />

London ist Boots mit 15 Filialen präsent.<br />

Rechtsform des Mieters Boots<br />

Boots wird in der Rechtsform einer Private Limited Company<br />

geführt. Nach britischem Gesellschaftsrecht ist dies eine<br />

nicht-börsennotierte Aktiengesellschaft. Sie ist seit 11.03.1968<br />

unter der Nummer 928555 in Nottingham registriert.<br />

Angaben / Wirtschaftsdaten zum Mieter Boots<br />

Boots gehört als 100%iges Tochterunternehmen zur Schweizer<br />

Alliance Boots GmbH mit Sitz in Zug. Die Alliance Boots<br />

GmbH wurde durch die Fusion der beiden Unternehmen<br />

Alliance UniChem Plc und Boots Group Plc im Jahr 2006 zum<br />

führenden Anbieter von Gesundheits- und Schönheitsprodukten<br />

in Europa. Die Schweizer Alliance Boots GmbH gehört<br />

zu 100 % der britischen AB Acquisitions Holdings Limited.<br />

Quelle: www.agcs.allianz.com; Dun & Bradstreet Rating<br />

Boots konnte im Geschäftsjahr 2009 einen Jahresüberschuss<br />

vor Steuern in Höhe von GBP 287,2 Mio. erzielen. Das<br />

Ratinginstitut Dun & Bradstreet erteilte dem Mieter Boots<br />

die Bestnote 5A1 (Stand 25.11.2010). Die Bonität wird für<br />

sehr gut und das Ausfallrisiko als sehr gering eingestuft.<br />

Entsprechend dem Rating haben lediglich 2 % der Unternehmen<br />

in Großbritannien ein geringeres Ausfallrisiko.<br />

65


Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Konferenzraum)<br />

Foto: Neil Waving<br />

Foto: Neil Waving<br />

Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Büro)


Mietverträge<br />

Mietvertrag – Allianz UK / Allianz AG<br />

Das Mietverhältnis mit der Allianz UK läuft noch knapp<br />

15 Jahre bis zum 01.01.2026. Ein ordentliches Kündigungsrecht<br />

des Mieters besteht während der Laufzeit des Mietvertrages<br />

nicht. Der Mietvertrag unterliegt englischem Recht.<br />

Nachstehend werden die wesentlichen Eckpunkte des Mietvertrages<br />

dargestellt.<br />

Mietvertrag Allianz UK<br />

Mietvertragsende 01.01.2026<br />

Mietfläche 11.403,9 m² /<br />

12 Garagenstellplätze<br />

in % der Gesamtmiet- 96,4 %<br />

fläche des Gebäudes<br />

Jahresnettomiete 2011<br />

GBP 5,9 Mio.<br />

inklusive Garagenstellplätze<br />

in % der Gesamtmiete 92,9 %<br />

des Gebäudes<br />

Mietanpassungen Erste Anpassung am 25.12.2015<br />

Mindestanpassung auf<br />

GBP 6,25 Mio.<br />

oder an die<br />

übliche Marktmiete,<br />

falls diese höher ist<br />

Zweite Anpassung am 25.12.2020<br />

an die übliche Marktmiete<br />

Mietanpassungen<br />

erfolgen nur nach oben<br />

Kostenumlage<br />

„Full Repairing and Insuring“-<br />

an den Mieter<br />

Konditionen<br />

Mietvertragshistorie<br />

Der ursprüngliche Mietvertrag wurde zwischen der Patriges<br />

Gracechurch SA als Eigentümer/ Vermieter und der Commerzbank<br />

AG als Mieter am 24.10.1997 mit rückwirkendem Mietbeginn<br />

zum 29.09.1997 über 21 Jahre bis zum 28.09.2018<br />

abgeschlossen.<br />

Im Jahr 2008 erwarb die Adzic Limited mit Sitz in Jersey die<br />

Fondsimmobilie und trat statt der Patriges Gracechurch SA<br />

als Vermieter in den Mietvertrag ein.<br />

Zum 23.12.2009 übertrug die Commerzbank AG ihre Rechte<br />

und Pflichten aus dem Mietvertrag vollständig an die Allianz<br />

UK. Die Allianz AG übernahm als Mietgarant die Garantie<br />

für die Erfüllung der Verpflichtungen der Allianz UK aus<br />

dem Mietvertrag. Die Allianz UK führte vor ihrem Einzug<br />

umfangreiche Modernisierungsarbeiten für rund GBP 15<br />

Mio. auf eigene Kosten durch.<br />

Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen über die Fonds -<br />

immobilie im Jahr 2010 konnte der Mietvertrag durch den<br />

Abschluss von zwei Nachtragsvereinbarungen verlängert<br />

werden. Mit der ersten Nachtrags vereinbarung vom<br />

22.12.2010 wurde im Wesentlichen die Miete an das aktuelle<br />

Marktniveau angepasst und von jährlich GBP 6,9 Mio. auf<br />

GBP 5,9 Mio. reduziert. Mit einer weiteren Nachtragsvereinbarung,<br />

ebenfalls vom 22.12.2010, wurde eine Anschlussmietzeit<br />

vom 29.09.2018 bis zum 01.01.2026 vereinbart.<br />

Durch die Reduzierung der Miete auf das aktuelle Marktniveau<br />

konnte die verbleibende Laufzeit des Mietverhältnisses<br />

um sieben Jahre und drei Monate auf 15 Jahre verlängert<br />

werden, ohne die sonst in London bei Mietvertragsverlängerungen<br />

üblichen Zugeständnisse an den Mieter wie z. B.<br />

mietfreie Zeiten, Ausbauzuschüsse etc., tragen zu müssen.<br />

Mietdauer / Kündigung<br />

Die Mietvertragslaufzeit für die Mietflächen der Allianz UK<br />

endet zum 01.01.2026. Während dieser Mietvertragslaufzeit<br />

gibt es kein ordentliches Kündigungsrecht.<br />

Wenn sich ein versichertes Risiko realisiert und dadurch die<br />

Mietflächen zerstört oder erheblich beschädigt werden,<br />

kann das Mietverhältnis jedoch von beiden Parteien nach<br />

67


Ablauf von drei Jahren nach diesem Ereignis außerordentlich<br />

gekündigt werden, wenn eine Wiederherstellung<br />

der Miet räume innerhalb der folgenden zwei Jahre unrea -<br />

listisch erscheint. Die Kündigung muss schriftlich und mit<br />

einer Frist von einem Monat erfolgen.<br />

übersteigen, ist die höhere Marktmiete als neue Miete festzulegen.<br />

Ist drei Monate vor dem Anpassungszeitpunkt<br />

keine Einigung hierüber erzielbar, wird ein unabhängiger<br />

Experte benannt, der die Marktmiete des Gebäudes bindend<br />

für beide Parteien festlegt.<br />

Des Weiteren können beide Parteien schriftlich kündigen,<br />

wenn innerhalb von vier Jahren und sechs Monaten nach der<br />

Zerstörung bzw. Beschädigung der Mietflächen nicht mit<br />

dem Wiederaufbau begonnen wurde und es unrealistisch<br />

erscheint, den Wiederaufbau in den folgenden zwölf Monaten<br />

durchführen zu können.<br />

Dem Vermieter obliegt grundsätzlich eine Wiederherstellungspflicht<br />

der Mieträume, wenn diese durch ein versichertes<br />

Risiko zerstört oder erheblich beschädigt wurden.<br />

Mietzins<br />

Der vertraglich vereinbarte Mietzins beträgt jährlich GBP 5,9<br />

Mio. Eine gesetzliche Umsatzsteuer fällt nicht an (siehe<br />

hierzu das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ Seite 135). Die<br />

Miete ist quartalsweise im Voraus zur Zahlung fällig. Die<br />

Büromiete (ohne Lager-, Technik- und Büroflächen im ersten<br />

Untergeschoss) basiert auf einem jährlichen Mietzins in<br />

Höhe von rund GBP 50 pro square foot (rund GBP 538 pro<br />

m²) und entspricht damit dem aktuellen Marktniveau.<br />

Mietanpassungen, die vertragsgemäß nur nach oben erfolgen,<br />

finden zum 25.12.2015 und zum 25.12.2020 anhand<br />

der jeweiligen für das Gebäude erzielbaren Marktmiete<br />

statt. Für die erste Mietanpassung zum 25.12.2015 wurde<br />

vertraglich eine Mindesterhöhung um GBP 350.000 auf eine<br />

jährliche Miete von GBP 6,25 Mio. festgelegt. Sollte jedoch<br />

im Jahr 2015 die Marktmiete die durch diese Mindestanpassung<br />

festgelegte neue jährliche Miete von GBP 6,25 Mio.<br />

Im Fall des Zahlungsverzugs sind vom Mieter Verzugszinsen<br />

in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz der National Westminster<br />

Bank Plc zu entrichten. Diese werden sieben Tage<br />

nach einer an den Mieter gerichteten Mahnung rückwirkend<br />

ab dem ersten Tag der Fälligkeit erhoben.<br />

Betriebs- und Nebenkosten<br />

Der Mietvertrag erfüllt die in Großbritannien üblichen „Full<br />

Repairing and Insuring“-Konditionen, d. h. sämtliche Kosten<br />

im Zusammenhang mit dem Eigentum, dem Betrieb, der<br />

Nutzung und dem Besitz der Fondsimmobilie sind vom Mieter<br />

zu tragen. Dies umfasst sämtliche Betriebs- und<br />

Nebenkosten wie beispielsweise Strom, Wasser, Abfallentsorgung,<br />

Kosten für Heizung und Klimatisierung, alle<br />

Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie die laufenden<br />

Grund- und Immobiliensteuern. Darüber hinaus trägt der<br />

Mieter Allianz UK anteilig die Kosten für den Abschluss<br />

einer marktgerechten All-Risk-Versicherung sowie einer<br />

Gebäudehaftpflichtversicherung (siehe hierzu näher im<br />

Abschnitt „Versicherung“, Seite 75). Nicht umlegbar sind die<br />

Kosten des kaufmännischen Facility Managements (siehe<br />

hierzu näher im Abschnitt „Facility Management“, Seite 77).<br />

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen fällig, wie im vorherigen<br />

Abschnitt „Mietzins“ beschrieben.<br />

Serviceleistungen<br />

Die Allianz UK ist mietvertraglich verpflichtet, bestimmte<br />

Serviceleistungen für die Gemeinschaftsflächen der Fonds -<br />

immobilie zu erbringen.<br />

68 I Vermietung und Bewirtschaftung


Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht<br />

Foto: Neil Waving


Hierzu gehören insbesondere:<br />

Reinigung und Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen<br />

Brandschutzmaßnahmen und Müllentsorgung für die<br />

gesamte Fondsimmobilie<br />

Gewährleistung der Gebäudesicherheit und der Gebäudezugänge<br />

zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten<br />

Beschilderung in den Gemeinschaftsflächen<br />

zusätzliche Aufgaben, die durch den Vermieter bzw. den<br />

Mieter der Einzelhandelsfläche gewünscht werden.<br />

Der Mieter Allianz UK ist berechtigt, für die Ausführung<br />

dieser Tätigkeiten die Einzelhandelsfläche nach vorheriger<br />

Abstimmung mit dem Mieter Boots und unter Rücksichtnahme<br />

auf dessen Geschäftsbetrieb zu betreten.<br />

Für die durch den Anteil des Mieters Boots an den Gemeinschaftsflächen<br />

sowie gegebenenfalls für die Einzelhandelsfläche<br />

entstehenden Servicekosten erhebt der Mieter<br />

Allianz UK quartalsweise Vorauszahlungen vom Vermieter.<br />

Eine Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten<br />

erfolgt jeweils nach Abschluss eines Wirtschaftsjahres<br />

(29.09.) und ist von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer<br />

zu prüfen. Der Vermieter belastet die Kosten dem Mieter der<br />

Einzelhandelsfläche entsprechend weiter (siehe hierzu<br />

näher im Abschnitt „Serviceleistungen“, Seite 74).<br />

Abtretung der Ansprüche aus dem Mietvertrag,<br />

Untervermietung<br />

Die Abtretung aller Rechte und Pflichten aus dem Miet -<br />

vertrag an Dritte ist gestattet, bedarf jedoch der vorherigen<br />

Zustimmung des Vermieters. Voraussetzung für eine<br />

Zustimmung ist der Abschluss eines Garantievertrages (ein<br />

sogenanntes Authorised Guarantee Agreement), mit welchem<br />

der abtretende Mieter und der Mietgarant die Garantie<br />

für die Einhaltung aller Rechte und Pflichten durch den<br />

neuen Mieter bis zum Ablauf des Mietvertrages übernehmen.<br />

Die Zustimmung des Vermieters darf nicht ohne<br />

wichtigen Grund verweigert werden. Ein solcher Grund liegt<br />

vor, wenn durch die Abtretung eine Wertminderung der<br />

Fondsimmobilie zu befürchten ist, eine vom Vermieter<br />

geforderte Garantie nicht vorliegt oder der neue Mieter bzw.<br />

sein Mietgarant zur Unternehmensgruppe des Mieters<br />

gehört.<br />

Die Allianz UK ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

des Vermieters berechtigt, das Mietobjekt ganz oder teilweise<br />

(an bis zu drei Parteien pro Geschoss einschließlich der<br />

Allianz UK) unterzuvermieten. Eine Zustimmung darf nicht<br />

ohne wichtigen Grund verweigert werden und setzt voraus,<br />

dass die vereinbarte Untermiete sowie die Mietanpassungsklausel<br />

marktgerecht sind, die Miete maximal bis zu zwei<br />

Quartalen im Voraus fällig gestellt wird und die Regelungen<br />

des Untermietvertrages nicht den Regelungen des Hauptmietvertrages<br />

widersprechen. Der Untermieter muss sich<br />

gegenüber dem (Haupt-)Vermieter verpflichten, die von ihm<br />

genutzten Räumlichkeiten weder ganz noch teilweise<br />

weiter zu vermieten oder sonstigen Dritten zum Gebrauch<br />

zu überlassen, es sei denn, der (Haupt-)Vermieter stimmt<br />

einer solchen weiteren Untervermietung zu.<br />

Der Untermietvertrag mit dem Stromversorger London<br />

Electricity Plc mit Sitz in London über den Transformator-<br />

Raum im ersten Untergeschoss wurde mit Wirkung zum<br />

24.06.1997 über 99 Jahre für die Stromversorgung des<br />

Gebäudes geschlossen. Der Mietzins beträgt eine symbolische<br />

Summe von jährlich fünf britischen Pence. Das Untermietverhältnis<br />

endet jedoch spätestens mit Beendigung des<br />

Hauptmietvertrages der Allianz UK.<br />

Die Gebrauchsüberlassung von Teilmietflächen an ein dem<br />

Konzern des Mieters zugehöriges Unternehmen ist nach<br />

vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter zulässig.<br />

70 I Vermietung und Bewirtschaftung


Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Cafeteria)<br />

Foto: Neil Waving<br />

Foto: Neil Waving<br />

Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Steg im Atrium und Freitreppe zur Cafeteria)


Instandhaltung, Instandsetzung<br />

Der Mieter Allianz UK ist verpflichtet, das Mietobjekt einschließlich<br />

etwaiger vermieterseitiger Einbauten schonend<br />

und pfleglich zu behandeln sowie sauber zu halten. Die vermieterseitigen<br />

Einbauten sind in angemessenen Zeitabständen<br />

vom Mieter zu ersetzen. Schönheitsreparaturen sind in<br />

den Mieträumen alle fünf Jahre, an der Gebäudeaußenseite<br />

alle drei Jahre fachgerecht durchzuführen. Grundsätzlich<br />

sind während der gesamten Mietvertragslaufzeit sämtliche<br />

Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie<br />

alle anfallenden Reparaturen und Wartungen innerhalb der<br />

Mietflächen, auch an Armaturen, sanitären Anlagen,<br />

Heizung, Kühlung und Belüftung sowie an Dach und Fach<br />

vom Mieter Allianz UK auf dessen Kosten durchzuführen.<br />

Der Mieter Allianz UK ist in den letzten drei Jahren des Mietvertrages<br />

nicht mehr zur Erbringung solcher Instandhaltungs-<br />

und Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet. Es bestehen<br />

jedoch auch keine Ansprüche des Mieters Allianz UK<br />

gegenüber dem Vermieter, solche Instandhaltungs- und<br />

Instandsetzungsmaßnahmen auf Kosten des Vermieters<br />

durchführen zu lassen. Sollte dessen ungeachtet der Mieter<br />

Allianz UK solche Maßnahmen durchführen, so hat er die<br />

hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Darüber hinaus bleibt<br />

die Verpflichtung des Mieters Allianz UK bestehen, sämt -<br />

liche Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung und<br />

dem Besitz der Fonds immobilie tatsächlich entstehen, zu<br />

tragen.<br />

Bauliche Veränderungen durch den Mieter,<br />

Rückgabe des Mietobjektes<br />

Der Mieter ist nicht berechtigt, strukturelle Veränderungen<br />

am Mietobjekt durchzuführen oder ohne vorherige schriftliche<br />

Zustimmung der Fondsgesellschaft das äußere Erscheinungsbild<br />

der Fondsimmobilie zu verändern. Auch für nicht<br />

strukturelle Veränderungen am Mietobjekt benötigt der<br />

Mieter eine schriftliche Zustimmung des Vermieters, die<br />

ihm nicht ohne wichtigen Grund versagt werden darf.<br />

Veränderungen müssen unter Verwendung von qualitativ<br />

hochwertigen Materialien fachgerecht ausgeführt werden.<br />

Nur wieder entfernbare Abtrennungen, Bodensteckdosen<br />

sowie kleinere elektrische oder installationstechnische Veränderungen,<br />

welche weder die Statik noch die Struktur des<br />

Gebäudes verändern, dürfen ohne Zustimmung des Vermieters<br />

vorgenommen werden.<br />

Das Mietobjekt ist bei Beendigung des Mietvertrages im<br />

geräumten, besenreinen und unversehrten (sicheren)<br />

Zustand zurückzugeben. Eine Rückbauverpflichtung sowie<br />

eine Instandhaltungspflicht des Mieters hinsichtlich der vor<br />

dem 22.12.2010 vorgenommenen Veränderungen und Einbauten<br />

an / in dem Mietobjekt existiert nicht. Bei zustimmungspflichtigen<br />

baulichen Veränderungen nach dem<br />

22.12.2010 kann vom Vermieter eine Rückbauverpflichtung<br />

vom Mieter gefordert werden.<br />

Mietvertrag – Boots<br />

Der Mietvertrag für die Einzelhandelsfläche wurde zwischen<br />

den Vertragsparteien Patriges Gracechurch SA als Eigen -<br />

tümer und Boots the Chemists Limited als Mieter am<br />

29.12.1997 mit rückwirkendem Mietbeginn zum 29.09.1997<br />

und einer Laufzeit von 21 Jahren abgeschlossen. Zum<br />

01.10.2007 wurde das Unternehmen in Boots UK Limited<br />

umfirmiert. Der Mietvertrag unterliegt eng lischem Recht.<br />

Nachstehend werden die wesentlichen Eckpunkte der Regelungen<br />

des Mietvertrages dargestellt.<br />

72 I Vermietung und Bewirtschaftung


Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Eingang zur Einzelhandelsfläche<br />

Foto: Neil Waving<br />

Foto: Neil Waving<br />

Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht der Einzelhandelsfläche


Mietvertrag Boots<br />

Mietvertragsende 28.09.2018<br />

Mietfläche 421,40 m²<br />

in % der Gesamtmietfläche 3,6 %<br />

des Gebäudes<br />

Jahresnettomiete 2011<br />

450.000 GBP<br />

in % der Gesamtmiete des Gebäudes 7,1 %<br />

Mietanpassungen Anpassung am 29.09.2012<br />

an die übliche Marktmiete<br />

Mietanpassungen erfolgen<br />

nur nach oben<br />

Kostenumlage<br />

„Full Repairing and Insuring“-<br />

an den Mieter<br />

Konditionen<br />

lagen“ Seite 135). Die Miete ist quartalsweise im Voraus zur<br />

Zahlung fällig. Die Miete basiert auf einem jährlichen Mietzins<br />

in Höhe von rund GBP 100 pro square foot (rund<br />

GBP 1.068 pro m²). Der Mietzins für die Einzelhandelsfläche<br />

entspricht dem aktuellen Marktniveau. Die nächste Mietanpassung<br />

findet zum 29.09.2012 anhand der zu diesem Zeitpunkt<br />

für die Einzelhandelsfläche erzielbare Marktmiete<br />

statt. Ist drei Monate vor dem Anpassungszeitpunkt keine<br />

Einigung erzielbar, wird ein unabhängiger Experte benannt,<br />

der die Marktmiete für die vermietete Einzelhandelsfläche<br />

bindend für beide Parteien festlegt. Mietanpassungen erfolgen<br />

vertragsgemäß nur nach oben.<br />

Mietdauer / Kündigung<br />

Der Mietvertrag endet am 28.09.2018. Während dieser<br />

Mietvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.<br />

Sofern sich jedoch ein versichertes Risiko realisiert und die<br />

Mieträume hierdurch zerstört oder erheblich beschädigt<br />

werden und es dem Vermieter nicht innerhalb von fünf<br />

Jahren nach Eintritt eines solchen Ereignisses möglich war<br />

alle notwendigen Genehmigungen für die Wiederherstellung<br />

der Mieträume zu erlangen, wird der Mietvertrag beendet.<br />

Eine solche Beendigung ist nicht möglich, wenn der<br />

Versicherungsvertrag aufgrund eines Umstandes, der vom<br />

Mieter zu vertreten ist, nichtig oder anfechtbar geworden<br />

ist oder die Versicherungsleistung aufgrund eines solchen<br />

Umstandes zurückbehalten wird. Dem Vermieter obliegt<br />

grundsätzlich eine Wiederherstellungspflicht der Mieträume,<br />

wenn diese durch ein versichertes Ereignis zerstört oder<br />

erheblich beschädigt wurden.<br />

Mietzins<br />

Der vereinbarte Mietzins für die Einzelhandelsfläche beträgt<br />

derzeit jährlich GBP 450.000. Eine gesetzliche Umsatzsteuer<br />

fällt nicht an (siehe hierzu das Kapitel „Steuerliche Grund -<br />

Im Fall des Zahlungsverzugs sind vom Mieter Verzugszinsen<br />

in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatzes der National<br />

Westminster Bank Plc zu entrichten. Diese werden 14 Tage<br />

nach einer an den Mieter gerichteten Mahnung rückwirkend<br />

vom ersten Tag der Fälligkeit erhoben.<br />

Betriebs- und Nebenkosten<br />

Zu den Regelungen der Betriebs- und Nebenkosten, die für<br />

beide Mieter gleichermaßen gelten, siehe den Abschnitt<br />

„Betriebs- und Nebenkosten“ auf Seite 68. Bei Zahlungs -<br />

verzug werden Verzugszinsen fällig, wie im vorherigen<br />

Abschnitt „Mietzins“ beschrieben.<br />

Serviceleistungen<br />

Gemäß den Vertragsvereinbarungen ist der Vermieter zur<br />

Erbringung bestimmter Serviceleistungen für Boots verpflichtet.<br />

Diese Verpflichtung hat der Vermieter wiederum<br />

an den Mieter Allianz UK übertragen. Boots ist verpflichtet,<br />

quartalsweise eine entsprechende Vorauszahlung für diese<br />

Serviceleistungen an den Vermieter zu leisten (siehe hierzu<br />

näher im Abschnitt „Serviceleistungen“ ab Seite 68). Bei<br />

Zahlungsverzug werden Verzugszinsen fällig, wie im vorherigen<br />

Abschnitt „Mietzins“ beschrieben.<br />

74 I Vermietung und Bewirtschaftung


Abtretung der Ansprüche aus dem Mietvertrag,<br />

Untervermietung<br />

Die Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag sowie die<br />

Untervermietung an Dritte sind ohne vorherige Zustimmung<br />

des Vermieters grundsätzlich unzulässig.<br />

Eine Untervermietung ist nur für die Gesamtmietfläche<br />

zulässig, hiervon ausgenommen ist die Untervermietung<br />

einer bereits definierten Teilfläche für die Aufstellung eines<br />

Geldautomaten an der Fensterfront zur Fenchurch Street.<br />

Die weiteren Voraussetzungen für die Zustimmungserteilung<br />

des Vermieters im Falle der Abtretung von Ansprüchen<br />

aus dem Mietvertrag, der Untervermietung sowie die<br />

Bestimmungen für eine Gebrauchsüberlassung entsprechen<br />

den im Mietvertrag mit der Allianz UK getroffenen Rege -<br />

lungen und sind bereits näher im Abschnitt „Abtretung<br />

der Ansprüche aus dem Mietvertrag, Untervermietung“ auf<br />

Seite 70 beschrieben.<br />

Instandhaltung, Instandsetzung<br />

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt einschließlich<br />

etwaiger vermieterseitiger Einbauten schonend und pfleglich<br />

zu behandeln sowie sauber zu halten. Die vermieterseitigen<br />

Einbauten sind in angemessenen Zeitabständen vom<br />

Mieter zu ersetzen. Schönheitsreparaturen sind im Fünf-<br />

Jahres-Turnus und im letzten Mietjahr auszuführen. Grundsätzlich<br />

sind sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

sowie alle anfallenden Reparaturen und<br />

Wartungen innerhalb der Mietflächen von Boots auf dessen<br />

Kosten durchzuführen.<br />

Bauliche Veränderungen durch den Mieter,<br />

Rückgabe des Mietobjektes<br />

Der Mieter ist nicht berechtigt, strukturelle Veränderungen<br />

an dem Mietobjekt durchzuführen. Hiervon ausgenommen<br />

sind nach vorheriger Zustimmung des Vermieters Installationen<br />

und Änderungen an der Gebäudefassade sowie die<br />

Anbringung eines Geldautomaten an der Fensterfront zur<br />

Fenchurch Street. Zu den weiteren Bestimmungen hinsichtlich<br />

der baulichen Veränderungen durch den Mieter, die für<br />

beide Mieter gleichermaßen gelten, siehe den Abschnitt<br />

„Bauliche Veränderungen durch den Mieter, Rückgabe des<br />

Mietobjektes“ auf Seite 72.<br />

Das Mietobjekt ist bei Beendigung des Mietvertrages in<br />

einem geräumten, gesäuberten und in ordnungsgemäßem<br />

Zustand zurückzugeben. Es besteht eine Rückbauverpflichtung<br />

des Mieters hinsichtlich der von ihm vorgenommenen<br />

Veränderungen und Einbauten an bzw. in dem Mietobjekt<br />

sowie eine Instandhaltungs- und gegebenenfalls Erneuerungspflicht<br />

der vermieterseitigen Einbauten.<br />

Versicherung<br />

Nach Maßgabe der mietvertraglichen Bestimmungen hat<br />

die Fondsgesellschaft für die Fondsimmobilie eine All-Risk-<br />

Versicherung abgeschlossen, die vorsieht, dass das Gebäude<br />

bei Beschädigung oder Zerstörung durch den Eintritt insbesondere<br />

der folgenden Risiken bis zu einer Summe von GBP<br />

99,7 Mio. (inklusive fünf Jahre Mietausfall) versichert ist:<br />

Feuer und Blitzschlag<br />

Explosionen<br />

Flugzeugabsturz<br />

Innere Unruhen, Streik<br />

Böswillige Beschädigungen<br />

Wasseraustritt bzw. Rohrbruch<br />

Sturm und Überschwemmungen<br />

Terrorismus.<br />

Zusätzlich besteht eine Gebäudehaftpflichtversicherung,<br />

die Schäden bis zu einer Summe von GBP 10 Mio. pro Schadensfall<br />

abdeckt.<br />

75


Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Sanitärbereich)<br />

Foto: Neil Waving<br />

Foto: Neil Waving<br />

Foto: Neil Waving<br />

Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Garage)<br />

Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Innenansicht (Fluchttreppenhaus)


Facility Management<br />

Das Facility Management der Fondsimmobilie umfasst die<br />

kaufmännische und technische Objektverwaltung. Das kaufmännische<br />

Facility Management beinhaltet unter anderem<br />

das Mietvertragsmanagement, die Überwachung der Mietzahlungen<br />

und die Mieterbetreuung. Gegenstand des technischen<br />

Facility Managements sind vor allem die Wartung,<br />

Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes und<br />

sämtlicher technischer Anlagen und Einrichtungen sowie<br />

Brandschutz und Gebäudesicherheit. Die Kosten für das<br />

technische Facility Management tragen die Mieter, da die<br />

Mietverträge jeweils die „Full Repairing and Insuring“-Konditionen<br />

erfüllen. Das technische Facility Management wird<br />

für die gesamte Fondsimmobilie vom Mieter Allianz UK<br />

durchgeführt.<br />

Mit der Durchführung des kaufmännischen Facility Managements<br />

sowie mit der Überwachung des durch den Mieter<br />

Allianz UK durchzuführenden technischen Facility Managements<br />

ist DTZ International Property & Asset Management<br />

(im Folgenden „DTZ“) mit Sitz in London beauftragt. Hierbei<br />

handelt es sich um eines der führenden Dienstleistungsunternehmen<br />

im Bereich der Immobilienberatung und des<br />

technischen und kaufmännischen Gebäudemanagements<br />

in Großbritannien. DTZ ist beauftragt, unter anderem folgende<br />

Leistungen für die Fondsimmobilie zu erbringen:<br />

Regelmäßige Gebäudebegehungen<br />

Überwachung der den Mietern obliegenden Instand -<br />

haltungs- und Wartungsverpflichtungen, einschließlich<br />

Beschaffung von Informationen über geplante Instandhaltungs-<br />

und Wartungsarbeiten<br />

Anforderung und Vorhaltung einer Dokumentation zum<br />

Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Erfordernisse durch<br />

die Mieter (z. B. Brandschutz)<br />

Überwachung der Mietzahlungen und sämtlicher sonst<br />

durch die Mieter zu leistenden Zahlungen<br />

Sicherstellung eines ausreichenden und mit den Bestimmungen<br />

der Mietverträge konform gehenden Versicherungsschutzes<br />

für das Gebäude<br />

Regelmäßiges Reporting an die Fondsgesellschaft.<br />

Die Kosten für das kaufmännische Facility Management von<br />

DTZ betragen jährlich 0,25 % der vertraglichen Mieteinnahmen,<br />

derzeit GBP 15.875, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Diese Kosten werden analog den Mietanpassungen<br />

angepasst. Sollten darüber hinaus auf Seiten von DTZ Kosten<br />

für weitere Leistungen der Objektverwaltung entstehen, so<br />

werden diese der Fondsgesellschaft in Rechnung gestellt.<br />

Hierfür wurde in der Prognoserechnung eine Sicherheits -<br />

reserve von derzeit jährlich GBP 3.175 angenommen. Der<br />

Vertrag der Fondsgesellschaft mit DTZ unterliegt englischem<br />

Recht und ist zunächst auf zwei Jahre abgeschlossen.<br />

Erster Ansprechpartner für die Mieter im Hinblick auf<br />

sämtliche Gebäudethemen, wie z. B. Informationen über<br />

bzw. Genehmigungen von Einbauten, baulichen Veränderungen<br />

sowie Genehmigungen im Hinblick auf etwaige<br />

Untermietverhältnisse<br />

Das Controlling des Facility Managements sowie sonstige<br />

Verwaltungsangelegenheiten der Fondsgesellschaft sind im<br />

Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages an die <strong>KGAL</strong><br />

vergeben (siehe hierzu das Kapitel „Rechtliche Grundlagen“,<br />

Abschnitt „Geschäftsbesorgungsvertrag“ ab Seite 120).<br />

77


Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Die Beträge im Investitions- und Finanzierungsplan werden<br />

aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammengefasst dar -<br />

gestellt. Es werden alle Zahlungsströme kumuliert zum<br />

31.05.2011 abgebildet, obwohl diese in der Investitionsphase<br />

zu unterschiedlichen Zeitpunkten geleistet werden. Des<br />

Weiteren wird eine vollständige Platzierung des Kommanditkapitals<br />

mit Beitritt der Investoren zum 31.05.2011<br />

unterstellt. Es wurden sämtliche anfallenden Beträge inklusive<br />

gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer angesetzt.<br />

Zur Umrechnung von Ausgaben in Deutschland wurde ein<br />

Wechselkurs von GBP 1 = EUR 1,17 angenommen.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft (PROGNOSE, Stand 29.03.2011)<br />

Investition in GBP in % des Gesamt- in % des<br />

investitionsvolumens Eigenkapitals<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten 89,45% 176,91 %<br />

1) Erwerbspreis der Immobilie 116.000.000 87,96% 173,98%<br />

2) Erwerbsnebenkosten 1.959.259 1,49% 2,94%<br />

Fondsabhängige Vergütungen 6,28% 12,42%<br />

3) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio) 5.715.000 4,33% 8,57%<br />

4) Fremdkapitalvermittlung 700.000 0,53% 1,05%<br />

5) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie 1.550.000 1,18% 2,32%<br />

6) Geschäftsbesorgungsvertrag / Konzeption 315.350 0,24% 0,47%<br />

Fondsabhängige Nebenkosten 3,89% 7,70%<br />

7) Zinssicherungsprämie und sonstige Finanzierungskosten 4.751.250 3,60% 7,13%<br />

8) Sonstige Anlaufkosten inklusive Reserve 380.000 0,29% 0,57%<br />

Investitionskosten 131.370.859 99,62% 197,03%<br />

9) Liquiditätsreserve 507.012 0,38% 0,76%<br />

Gesamtinvestitionskosten 131.877.871 100,00% 197,79%<br />

Finanzierung<br />

Eigenkapital<br />

10) Kommanditkapital 63.501.000 48,15%<br />

– davon <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH 1.000 0,00%<br />

– davon Beteiligungskapital 63.500.000 48,15%<br />

11) Agio 3.175.000 2,41%<br />

Fremdkapital<br />

12) Darlehen 65.000.000 49,29%<br />

Sonstige Finanzierungsbestandteile<br />

13) Überschuss aus Mieteinnahmen 1) 201.871 0,15%<br />

Gesamtfinanzierungsvolumen 131.877.871 100,00%<br />

Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

1) Für den Zeitraum vom 22.12.2010 bis 31.05.2011.<br />

78 I Investitions- und Finanzierungsplan


(1) Erwerbspreis der Immobilie<br />

Der Erwerbspreis für die Fondsimmobilie betrug GBP<br />

116.000.000. Mit dem Übergang von Nutzen und Lasten auf<br />

die Fondsgesellschaft zum 28.01.2011 hält die Fondsgesellschaft<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG zu 100 % das<br />

Eigentum an der Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street.<br />

(2) Erwerbsnebenkosten<br />

Hierbei handelt es sich um Kosten im Zusammenhang mit<br />

dem Erwerb der Fondsimmobilie.<br />

Im Investitionsplan wurde für die Vermittlung der Fonds -<br />

immobilie, die technische Due Diligence sowie für das<br />

Wertgutachten eine vereinbarte Provision in Höhe von<br />

GBP 329.000 inklusive Umsatzsteuer berücksichtigt.<br />

Für die mit dem Immobilientransfer verbundenen Rechtsund<br />

Steuerberatungsleistungen wurde ein Honorar in Höhe<br />

von GBP 583.241 inklusive Umsatzsteuer kalkuliert.<br />

Der Initiator <strong>KGAL</strong> behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />

zur oben genannten Vergütung Zahlungen oder sonstige<br />

geldwerte Zuwendungen aus eigenen Mitteln an einzelne<br />

Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin möglich, dass<br />

einzelne Vertriebspartner eine geringere Provision erhalten<br />

oder dass ihnen weitere Zuwendungen oder Provisionen<br />

von sonstigen Dritten zufließen. Die dem einzelnen Vertriebspartner<br />

tatsächlich insgesamt zufließenden Provisionen<br />

und Zuwendungen sind daher nur auf Ebene des Vertriebspartners<br />

ermittelbar. Dem Investor wird empfohlen,<br />

sich bei Interesse für weitere Informationen an diesen zu<br />

wenden.<br />

(4) Fremdkapitalvermittlung<br />

Für die Vermittlung des Fremdkapitals erhält die <strong>KGAL</strong> eine<br />

vertraglich vereinbarte Gebühr in Höhe von GBP 700.000<br />

inklusive einer etwaigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach<br />

derzeitiger Rechtslage wird für diese Leistung keine Umsatzsteuer<br />

erhoben.<br />

Zudem fielen für den Erwerb und die Auflösung der Adzic<br />

Limited Kosten in Höhe von GBP 1.047.018 inklusive gegebenenfalls<br />

anfallender Umsatzsteuer an.<br />

(3) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio)<br />

Für die Beschaffung des Eigenkapitals einschließlich der<br />

erforderlichen Marketingmaßnahmen erhalten die ALCAS<br />

GmbH und weitere Vertriebspartner von der Fondsgesellschaft<br />

eine vertraglich vereinbarte Vergütung in Höhe von<br />

GBP 5.715.000 inklusive einer gegebenenfalls anfallenden<br />

Umsatzsteuer. Dies entspricht rund 9,0 % bezogen auf das<br />

Kommanditkapital bzw. rund 8,6 % bezogen auf das Eigenkapital<br />

(Summe aus Kommanditkapital und Agio). Das Agio<br />

wird vollständig zur Finanzierung eines Teils dieser Vergütung<br />

verwendet.<br />

(5) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>KGAL</strong> garantiert die Einzahlung und Platzierung des erforderlichen<br />

Kommanditkapitals spätestens zum 31.12.2011<br />

und erhält hierfür eine vertraglich vereinbarte Gebühr in<br />

Höhe von GBP 1.550.000.<br />

(6) Geschäftsbesorgungsvertrag / Konzeption<br />

Die <strong>KGAL</strong> wurde über einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

unter anderem mit der Erstellung der Konzeption des Beteiligungsangebotes,<br />

der Bereitstellung der notwendigen<br />

Unterlagen und Informationen sowie der Einrichtung der<br />

Verwaltung der Fondsgesellschaft und des Controllings des<br />

Asset- und Property-Management beauftragt. Die hierfür<br />

anfallenden Kosten sind mit insgesamt GBP 315.350 inklu -<br />

sive Umsatzsteuer vertraglich vereinbart.<br />

79


Gesamthöhe der Provisionen<br />

Die Gesamthöhe aller Provisionen im Sinne des § 4 Satz 1<br />

Nr. 12 VermVerkProspV beträgt GBP 8.280.350. Sie setzt sich<br />

zusammen aus den Positionen (3) bis (6). Der Betrag entspricht<br />

13,04 % des von den Investoren einzubringenden Kommanditkapitals.<br />

Bezogen auf das Eigenkapital (Summe aus<br />

Kommanditkapital und Agio) entspricht der Betrag 12,42 %.<br />

(7) Zinssicherungsprämie und sonstige<br />

Finanzierungskosten<br />

Für die Bereitstellung der langfristigen Finanzierung erhalten<br />

die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG<br />

(im Folgenden „DG Hyp“) und die Bayerische Landesbank<br />

(im Folgenden „Bayern LB“) eine Bearbeitungsgebühr sowie<br />

eine Erstattung ihrer Anwaltskosten in Höhe von insgesamt<br />

GBP 340.000 inklusive gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer.<br />

Die Fremdkapitalzinsen wurden über den Abschluss von<br />

Zinssicherungsgeschäften mit der DZ Bank AG und der<br />

Bayern LB bis zum 22.12.2020 fixiert. Hierfür wurde zum<br />

22.12.2010 jeweils eine Prämie in Höhe von GBP 2.132.500,<br />

insgesamt GBP 4.265.000, geleistet.<br />

Die Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH<br />

hat zur Zwischenfinanzierung ein Darlehen in Höhe von bis<br />

zu maximal GBP 58.500.000 mit der Bayerischen Landesbank<br />

und der Hamburger Sparkasse vertraglich vereinbart.<br />

Hierfür wurde ein Zinssatz auf 1-Monats-LIBOR-Basis zuzüglich<br />

der Liquiditätskosten der Darlehensgeber und einer<br />

Marge in Höhe von 3,25 % p. a. festgelegt. Die Finanzierung<br />

hat eine Laufzeit bis 31.12.2011. Die Bayerische Landesbank<br />

und die Hamburger Sparkasse erhalten hierfür eine Vorabgebühr<br />

in Höhe von GBP 146.250. Details zur Rückführung<br />

des Zwischenfinanzierungsdahrlehens sind im Kapitel<br />

„Recht liche Grundlagen“ ab Seite 117 dargestellt.<br />

(8) Sonstige Anlaufkosten inklusive Reserve<br />

Aufgrund von Erfahrungswerten wurden Drittkosten wie<br />

Kosten für die <strong>Prospekt</strong>erstellung, weitere Gutachten der<br />

Banken sowie ein Puffer für eventuell steigende Zwischen -<br />

finanzierungszinsen in Höhe von GBP 380.000 inklusive<br />

Umsatzsteuer angesetzt.<br />

(9) Liquiditätsreserve<br />

Für unvorhergesehene Kosten während der Laufzeit des<br />

Fonds und zur Glättung des Ausschüttungs- / Entnahmeverlaufs<br />

wird eine anfängliche, aufgrund von Erfahrungswerten<br />

kalkulierte Liquiditätsreserve in Höhe von GBP 507.012<br />

vorgehalten.<br />

(10) Kommanditkapital<br />

Das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft beträgt<br />

GBP 63.501.000. Davon entfallen GBP 1.000 auf den<br />

geschäftsführenden Kommanditisten Property Class <strong>England</strong><br />

3 Managementgesellschaft mbH und GBP 63.500.000<br />

auf die Investoren.<br />

(11) Agio<br />

Auf ihre jeweilige Kapitaleinlage ist von den Investoren ein<br />

Agio in Höhe von 5 % (GBP 3.175.000) zu zahlen, welches<br />

vollständig für die Eigenkapitalvermittlung verwendet wird.<br />

80 I Investitions- und Finanzierungsplan


(12) Darlehen<br />

Die Fondsgesellschaft hat bei der DG Hyp und der Bayern LB<br />

ein langfristiges Bankdarlehen wie folgt aufgenommen:<br />

Finanzierungskonditionen<br />

Darlehensnehmer<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG<br />

Darlehensbetrag in GBP 65.000.000<br />

Laufzeit 22.12.2020<br />

Restvaluta am Ende der Laufzeit in GBP 65.000.000<br />

Referenzzinssatz<br />

3-Monats-LIBOR<br />

Effektiver Zinssatz p. a. unter Berücksichtigung der Zinssicherungsgeschäfte 5,17%<br />

und der Vorabkosten und -gebühren<br />

Zinsberechnung unter Berücksichtigung der Zinssicherungsgeschäfte Act / 365<br />

Zahlungsweise<br />

vierteljährlich nachschüssig<br />

Für weitere Informationen zu dem von der Fondsgesellschaft<br />

aufgenommenen Bankdarlehen siehe im Kapitel<br />

„Rechtliche Grundlagen“ die Abschnitte „Langfristfinanzierung<br />

der Fondsgesellschaft“ ab Seite 118 und „Zinssicherungsgeschäfte“<br />

ab Seite 119.<br />

(13) Überschuss aus Mieteinnahmen<br />

Die seit dem Eigentumsübergang der Fondsimmobilie am<br />

22.12.2010 erwirtschafteten Einnahmeüberschüsse bis zum<br />

31.05.2011 (resultierend aus den Mieteinnahmen abzüglich<br />

Zinszahlungen für die Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals<br />

und für die Fremdfinanzierung sowie eventuellen<br />

Steuerzahlungen) werden in Höhe von GBP 201.871<br />

prognostiziert.<br />

81


Prognoserechnung<br />

Die Prognoserechnung stellt den aus heutiger Sicht zu<br />

erwartenden Ergebnisverlauf der Investition dar. Es wurde eine<br />

vollständige Platzierung des Kommanditkapitals zum<br />

31.05.2011 unterstellt. Eine darüber hinausgehende Platzierungsdauer<br />

kann sich aufgrund der anfallenden Zinsen für die<br />

Zwischenfinanzierung und der verminderten zeitantei ligen<br />

Ausschüttung/Entnahme positiv oder negativ auf den Ergeb -<br />

nisverlauf der Investition auswirken. Die Prognoserechnung<br />

Prognoserechnung (in GBP, ohne Veräußerung , Stand 29.03.2011)<br />

Jahr 31.05.2011 Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4<br />

01.06.–31.12.2011 2012 2013 2014<br />

Einnahmen<br />

(1) Mieteinnahmen 3.704.167 6.350.000 6.350.000 6.350.000<br />

(2) Zinseinnahmen 0 33.812 39.507 39.897<br />

Summe Einnahmen 3.704.167 6.383.812 6.389.507 6.389.897<br />

Ausgaben<br />

(3) Zinsausgaben 1.402.540 2.421.366 2.414.750 2.427.982<br />

(4) Kosten Nachvermietung 0 0 0 0<br />

(5) Fondskosten in Deutschland 195.750 352.160 352.529 352.906<br />

(6) Gesellschaftskosten, Kosten für Objekt / 27.113 35.434 35.827 36.230<br />

Facility Management in Großbritannien<br />

(7) Nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer in 40.715 70.197 70.346 70.498<br />

Deutschland und Großbritannien<br />

Summe Ausgaben 1.666.117 2.879.157 2.873.452 2.887.616<br />

Überschuss<br />

(8) Ausschüttungen / Entnahmen vor Steuern 2.037.292 3.492.500 3.492.500 3.492.500<br />

in Großbritannien<br />

Ausschüttungen / Entnahmen in % der Einlage 3,21 % 5,50 % 5,50 % 5,50 %<br />

(9) Steuerliches Ergebnis in Großbritannien 1.717.859 2.921.945 2.927.651 2.913.487<br />

(10) Stand Liquiditätsreserve 507.012 507.769 519.924 543.479 553.261<br />

(11) Darlehensstand 65.000.000 65.000.000 65.000.000 65.000.000<br />

Kumulierte Ausschüttung / Entnahme vor Steuern 2.037.292 5.529.792 9.022.292 12.514.792<br />

Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

Exemplarische Darstellung für eine Beteiligung von GBP 10.000 (Stand 29.03.2011)<br />

Jahr 31.05.2011 Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4<br />

01.06.–31.12.2011 2012 2013 2014<br />

(12) Nominell gebundenes Kapital 10.500 10.179 9.629 9.079 8.529<br />

Gewinnauschüttung (nach Steuern in Großbritannien) 0 0 0 0<br />

Eigenkapitalrückzahlung Fondsgesellschaft 321 550 550 550<br />

(13) Ausschüttungen / Entnnahmen nach Steuern 321 550 550 550<br />

in Großbritannien 1)<br />

Rückfluss in % der Einlage 3,21 % 5,50 % 5,50 % 5,50 %<br />

(14) Haftungsvolumen 0 0 0 0<br />

<strong>Prospekt</strong>iertes Datum Rückfluss 30.04.2012 30.04.2013 30.04.2014 30.04.2015<br />

Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

1) Voraussetzung dafür ist, dass die Investoren über das vorliegende Beteiligungsangebot hinaus keine Einkünfte beziehen, für die Großbritannien ein Besteuerungsrecht zusteht.<br />

82 I Prognoserechnung


eginnt mit dem Ende der Investitionsphase und umfasst den<br />

Zeitraum vom 01.06.2011 bis zur unterstellten Veräußerung<br />

der Fonds immobilie zum 31.12.2022. Da es sich bei der Prognoserechnung<br />

um Planzahlen handelt, sind Abweichungen<br />

möglich. Grundsätzlich nimmt die Prognosesicherheit mit der<br />

Dauer der Laufzeit der Beteiligung ab. Mögliche Abweichungen<br />

einzelner Prognosedaten und deren Auswirkungen werden im<br />

Kapitel „Sensitivitätsanalysen“ ab Seite 92 näher erläutert.<br />

Jahr 5 Jahr 6 Jahr 7 Jahr 8 Jahr 9 Jahr 10 Jahr 11 Jahr 12 Summe<br />

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022<br />

6.350.000 7.092.809 7.092.809 7.106.973 7.149.464 7.149.464 7.985.793 7.985.793 80.667.275<br />

40.088 37.483 38.479 43.282 38.231 38.490 42.546 44.987 436.803<br />

6.390.088 7.130.293 7.131.289 7.150.255 7.187.696 7.187.954 8.028.340 8.030.780 81.104.077<br />

2.581.533 3.110.250 2.998.842 2.796.042 3.175.250 3.106.813 3.565.205 3.575.000 33.575.572<br />

0 0 0 464.164 0 0 0 0 464.164<br />

353.293 389.343 389.749 390.844 393.308 393.743 434.333 434.789 4.432.747<br />

36.642 39.293 39.725 40.210 40.791 41.255 44.240 44.727 461.487<br />

70.654 78.034 78.197 78.502 79.087 79.262 87.571 87.755 890.819<br />

3.042.122 3.616.920 3.506.513 3.769.762 3.688.436 3.621.074 4.131.349 4.142.271 39.824.789<br />

3.492.500 3.492.500 3.492.500 3.492.500 3.492.500 3.492.500 3.810.000 3.810.000 41.089.792<br />

5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 6,00 % 6,00 %<br />

2.758.981 2.926.992 3.037.399 2.788.314 2.912.131 2.979.493 3.854.444 4.727.498 36.466.193<br />

408.727 429.600 561.876 449.869 456.629 531.009 617.999 696.509<br />

65.000.000 65.000.000 65.000.000 65.000.000 65.000.000 65.000.000 65.000.000 65.000.000<br />

16.007.292 19.499.792 22.992.292 26.484.792 29.977.292 33.469.792 37.279.792 41.089.792<br />

Jahr 5 Jahr 6 Jahr 7 Jahr 8 Jahr 9 Jahr 10 Jahr 11 Jahr 12 Summe<br />

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022<br />

7.979 7.429 6.879 6.329 5.779 5.229 4.629 4.029<br />

83 322 340 301 320 331 469 468 2.635<br />

467 228 210 249 230 219 131 132 3.836<br />

550 550 550 550 550 550 600 600 6.471<br />

5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 6,00 % 6,00 % 64,71 %<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

30.04.2016 30.04.2017 30.04.2018 30.04.2019 30.04.2020 30.04.2021 30.04.2022 30.04.2023<br />

83


Erläuterung zur Prognoserechnung<br />

(1) Mieteinnahmen<br />

In der Prognoserechnung wurden die Mieteinnahmen für die<br />

vermietbaren Flächen gemäß den abgeschlossenen Mietverträgen<br />

berücksichtigt. Im Jahr 2011 werden die Mieteinnahmen<br />

zeitanteilig vom 01.06.2011 bis 31.12.2011 dargestellt.<br />

Wie in Großbritannien üblich werden die Mieten gemäß<br />

Mietvertrag alle fünf Jahre an den Markt angepasst. Dabei<br />

ist eine Anpassung nur nach oben möglich. Die Termine für<br />

die Mietanpassung des Hauptmietvertrages während der<br />

Fondslaufzeit sind der 25.12.2015 und der 25.12.2020. Zum<br />

25.12.2015 erfolgt eine vertraglich gesicherte Mindestmietanpassung<br />

von jährlich GBP 5.900.000 auf GBP 6.250.000.<br />

Die in der Prognoserechnung berücksichtigte Mietanpassung<br />

basiert auf der Annahme einer jährlichen Steigerung<br />

der Mieteinnahmen in Höhe von 2,4 %.<br />

Der Mietvertrag für die Einzelhandelsfläche sieht eine Mietanpassung<br />

zum 29.09.2012 vor. In der Prognoserechnung<br />

wurde keine Erhöhung der Mieteinnahmen berücksichtigt.<br />

Nach Ende dieses Mietvertrages im September 2018 wird<br />

eine Mietvertragsverlängerung mit dem Einzelhandelsmieter<br />

um zehn Jahre unterstellt. Die Höhe des Mietansatzes<br />

der Anschlussvermietung wird entsprechend der erwarteten<br />

Marktmiete angenommen. Hierfür wird in der Prognoserechnung<br />

eine jährliche Steigerung der im Jahr 2012 gültigen<br />

Miete von 2,4 % kalkuliert.<br />

Die tatsächlich erzielten Werte können von den Prognosewerten<br />

abweichen.<br />

Die Zahlung der Mieten erfolgt quartalsweise vorschüssig.<br />

(2) Zinseinnahmen<br />

Für die Verzinsung von Liquiditätsüberschüssen und der<br />

Liquiditätsreserve wurde ein Guthabenzins von 2,0 % p. a. ab<br />

dem Jahr 2012 über die verbleibende Fondslaufzeit unterstellt.<br />

Aus Vorsichtsgründen wurde ein Sockelbetrag von GBP<br />

200.000 unverzinst angenommen. Die Zinseinnahmen fallen<br />

in Deutschland an und unterliegen der Abgeltungsteuer von<br />

25% zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die steuer lichen Effekte<br />

wurden in der Prognoserechnung entsprechend berücksichtigt.<br />

Auf eine Berücksichtigung der gegebenenfalls anfallenden<br />

Kirchensteuer wurde hierbei verzichtet.<br />

(3) Zinsausgaben<br />

Für die Finanzierung der Fondsimmobilie wurden unter<br />

Berücksichtigung der Zinssicherungsgeschäfte bis zum<br />

22.12.2020 jährlich verschiedene Nominalzinssätze vereinbart<br />

(siehe hierzu im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ die<br />

Abschnitte „Langfristfinanzierung der Fondsgesellschaft“ ab<br />

Seite 118 und „Zinssicherungsgeschäfte“ ab Seite 119). Die<br />

effektive Verzinsung beträgt im Durchschnitt 5,17 % p. a.<br />

(berechnet über zehn Jahre aus der Gesamtbelastung durch<br />

Darlehensvertrag und Zinssicherungsgeschäft).<br />

Für den Zeitraum vom 23.12.2020 bis zum Ende des Prog -<br />

nosezeitraums (31.12.2022) wird eine kurzfristige Zinsbindung<br />

unterstellt. Für die Anschlussfinanzierung ab dem<br />

23.12.2020 wurde ein Nominalzinssatz inklusive Marge von<br />

5,5 % p. a. angenommen.<br />

(4) Kosten Nachvermietung<br />

Es wird eine Verlängerung des Mietvertrages mit dem Einzelhandelsmieters<br />

ab Oktober 2018 unterstellt. Für anfallende<br />

Vermietungskosten und eine gegebenenfalls anfallende<br />

mietfreie Zeit wird ein Betrag in Höhe einer Jahresmiete<br />

berücksichtigt.<br />

84 I Prognoserechnung


(5) Fondskosten in Deutschland<br />

Die Kosten der Fondsgesellschaft setzen sich wie folgt<br />

zusammen:<br />

Kosten der laufenden Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />

und der Betreuung der Investoren (jährlich GBP 304.800<br />

zuzüglich Umsatzsteuer, im ersten angefangenen Jahr<br />

GBP 165.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). Die<br />

Verwaltungshonorare werden analog dem Hauptmiet -<br />

vertrag indexiert. Es wird eine Steigerung von 2,4 % p. a.<br />

unterstellt.<br />

Vergütungen für Haftung und Geschäftsführung, die sich<br />

jährlich in Höhe von GBP 8.000 zuzüglich einer gegebenenfalls<br />

anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer auf den Treuhandkommanditisten,<br />

in Höhe von GBP 2.000 zuzüglich<br />

einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatz -<br />

steuer auf den persönlich haftenden Gesellschafter und in<br />

Höhe von GBP 2.000 zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer auf den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten aufteilen.<br />

Kosten der Steuer- und Rechtsberatung sowie Wirtschaftsprüfung<br />

(jährlich GBP 15.000 zuzüglich Umsatzsteuer, im<br />

ersten angefangenen Jahr GBP 8.750 zuzüglich Umsatzsteuer,<br />

geschätzt auf Basis von Erfahrungswerten und<br />

jährlich um 2,4 % indexiert).<br />

Reserve für Gutachten und sonstige Kosten (jährlich GBP<br />

20.000, im ersten angefangenen Jahr GBP 10.000).<br />

Die Honorare werden teilweise in Euro fällig gestellt, für<br />

die Kalkula tion wurde ein Umrechnungskurs von GBP 1 =<br />

EUR 1,17 zugrunde gelegt.<br />

(6) Gesellschaftskosten, Kosten für Objekt /<br />

Facility Management in Großbritannien<br />

Die Fondsimmobilie ist zu „Full Repairing and Insuring“-<br />

Konditionen vermietet. Das bedeutet eine weitgehende<br />

Umlegbarkeit der laufenden Kosten auf den Mieter. Grundsätzlich<br />

gehen die objektbezogenen Kosten für Instandhaltung<br />

und Reparaturen, Steuern, Abgaben, Verbrauchs- und<br />

Bewirtschaftungskosten sowie Versicherungen jeglicher Art<br />

zu Lasten der Mieter. Entsprechend wurden in der Prognoserechnung<br />

keine Kosten für Instandhaltung der Fondsimmobilie<br />

angesetzt.<br />

Die in der Fondskalkulation ausgewiesenen Kosten in Großbritannien<br />

setzen sich aus verschiedenen Kosten zusammen,<br />

die nicht auf den Mieter umlegbar sind:<br />

Kosten für das Objekt / Facility Management in Höhe von<br />

jährlich 0,25 % der vertraglichen Mieteinnahmen, derzeit<br />

GBP 15.875 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Zudem wird eine Sicherheitsreserve in Höhe von jährlich<br />

0,05 % der vertraglichen Mieteinnahmen, derzeit GBP<br />

3.175 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, berücksichtigt<br />

(insgesamt jährlich 0,3 % der vertraglichen Mieteinnahmen,<br />

derzeit GBP 19.050 zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer).<br />

Kosten für steuerliche Beratungsleistungen und die steuerliche<br />

Ergebnisverteilung in Höhe von jährlich GBP 16.000<br />

zuzüglich Umsatzsteuer. Diese werden in der Prognoserechnung<br />

jährlich mit 2,4 % gesteigert.<br />

(7) Nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer<br />

in Deutschland und Großbritannien<br />

Die Fondsgesellschaft ist weder in Deutschland noch in<br />

Großbritannien zum Vorsteuerabzug berechtigt. Deshalb<br />

wurde für die unter Punkt 5 aufgeführten Positionen eine<br />

derzeit in Deutschland gültige Umsatzsteuer in Höhe von<br />

19 % kalkuliert. Für die in Großbritannien anfallenden<br />

Gesellschafts- und Fondskosten (Punkt 6) wurde der seit<br />

dem 01.01.2011 in Großbritannien gültige Umsatzsteuersatz<br />

in Höhe von 20 % berücksichtigt (siehe hierzu im<br />

Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ Seite 135).<br />

85


(8) Ausschüttungen / Entnahmen vor<br />

Steuern in Großbritannien<br />

Die Ausschüttungen / Entnahmen durch die Fondsgesellschaft<br />

vor Einkommensteuer in Großbritannien orientieren<br />

sich am erzielten Liquiditätsüberschuss des jeweils abgelaufenen<br />

Geschäftsjahres unter Berücksichtigung einer angemessenen<br />

Liquiditätsreserve.<br />

In der Prognoserechnung wurde eine Vollplatzierung des<br />

Kommanditkapitals zum 31.05.2011 unterstellt. In diesem<br />

Fall würde prognosegemäß eine Ausschüttung für 2011 in<br />

Höhe von GBP 2.037.292 (entspricht zeitanteilig 5,5 %<br />

auf das Kommanditkapital) sowie für 2012 in Höhe von<br />

GBP 3.492.500 (entspricht 5,5 % auf das Kommanditkapital)<br />

erfolgen. Bei einer Vollplatzierung nach dem 31.05.2011<br />

reduziert sich der Anspruch auf Ausschüttungen / Entnahmen<br />

der später beitretenden Investoren zeitanteilig für das<br />

Jahr des Beitritts.<br />

(9) Steuerliches Ergebnis in Großbritannien<br />

Das in Großbritannien steuerpflichtige Ergebnis aus Vermietung<br />

und Verpachtung resultiert aus dem Saldo zwischen<br />

den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und den<br />

Kosten für das Fondsmanagement in Deutschland, den Kosten<br />

für das Objekt / Facility Management in Großbritannien,<br />

die nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer sowie den Kosten<br />

der Nachvermietung. Darüber hinaus können der Zinsaufwand<br />

sowie die sonstigen Kosten der Fremdfinanzierung in<br />

Abzug gebracht werden. Die sonstigen Kosten der Fremdfinanzierung<br />

setzen sich aus der Bearbeitungsgebühr für das<br />

langfristige Darlehen sowie aus den Zinssicherungsprämien<br />

zusammen. Diese werden für die Ermittlung der steuerlichen<br />

Bemessungsgrundlage über die Restlaufzeit der Zinsfestschreibung<br />

linear verteilt. Des Weiteren werden die<br />

Abschreibungen nach britischem Steuerrecht auf Einbauten<br />

in Höhe von GBP 883.976 über einen Zeitraum von zehn<br />

Jahren geltend gemacht. Bei Veräußerung der Fondsimmobilie<br />

erhöhen diese jedoch das steuerliche Ergebnis um<br />

ihren Gesamtbetrag (siehe hierzu das Kapitel „Steuerliche<br />

Grund lagen“ ab Seite 128).<br />

(10) Stand Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve unterliegt unterjährigen Schwankungen<br />

aufgrund von Liquiditätszu- und abflüssen. In der Prognoserechnung<br />

wird jeweils der Stand der Liquiditätsreserve<br />

zum 31.12. eines Jahres angegeben. Hiervon ist die am<br />

30.04. des Folgejahres erfolgende Ausschüttung / Entnahme<br />

bereits abgezogen.<br />

(11) Darlehensstand<br />

Ausgewiesen wird der Stand des Bankdarlehens zum<br />

Schluss des Geschäftsjahres.<br />

Erläuterungen zur exemplarischen<br />

Darstellung der Prognoserechnung<br />

für eine Beteiligung von GBP 10.000<br />

Die Darstellung umfasst nur die Betrachtung der laufenden<br />

Ergebnisse. Die Investition und Finanzierung sowie die Veräußerung<br />

der Fondsimmobilie werden in den gleichnamigen<br />

Kapiteln gesondert behandelt.<br />

(12) Nominell gebundenes Kapital<br />

Das nominell gebundene Kapital ergibt sich aus der eingezahlten<br />

Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio abzüglich der<br />

kumulierten Ausschüttungen / Entnahmen nach Steuern in<br />

Großbritannien.<br />

(13) Ausschüttungen / Entnahmen nach<br />

Steuern im Großbritannien<br />

In Großbritannien liegt der einkommensteuerliche Freibetrag<br />

für einen bis 64 Jahre alten Investor bei jährlich GBP<br />

7.475 (Stand April 2011). Für den in der Prognoserechnung<br />

86 I Prognoserechnung


dargestellten Betrag von GBP 10.000 (zuzüglich Agio) ist keine<br />

steuerliche Belastung zu erwarten.<br />

Für eine Beteiligungshöhe von bis zu rund GBP 100.000<br />

(zuzüglich Agio) wird der Freibetrag gemäß Prognoserechnung<br />

über den gesamten Prognosezeitraum voraussichtlich<br />

nicht überschritten, sofern der Investor keine anderen Erträge<br />

in Großbritannien erwirtschaftet.<br />

Ab einem Alter des Investors von 65 Jahren erhöht sich der<br />

jährliche Steuerfreibetrag auf bis zu GBP 9.940 (Stand April<br />

2011). Entsprechend erhöht sich die Beteiligungshöhe auf<br />

rund GBP 133.000, bei der nach Prognoserechnung der Steuerfreibetrag<br />

für einen mindestens 65 Jahre alten Investor<br />

voraussichtlich nicht überschritten wird. Werden die oben<br />

genannten Freibeträge in Großbritannien nicht überschritten,<br />

ergeben sich folgende Prognoseausschüttungen: Für<br />

die Jahre 2011 bis 2020 werden Ausschüttungen / Entnahmen<br />

nach Steuern in Großbritannien in Höhe von 5,5%<br />

jährlich prognostiziert. Für die Jahre 2021 und 2022 steigen<br />

die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen nach<br />

Steuern in Großbritannien auf 6,0 % (siehe hierzu das Kapitel<br />

„Steuerliche Grundlagen“ ab Seite 130).<br />

Die Ausschüttungen / Entnahmen nach Steuern in Großbritannien<br />

ergeben sich aus der Summe von Gewinnausschüttungen<br />

und Eigenkapitalrückzahlungen der Fondsgesellschaft.<br />

Die Aufteilung erfolgt gemäß den Darstellungsan -<br />

forderungen des IDW-Standard S4 und dient unter anderem<br />

zur Ermittlung des Haftungsvolumens.<br />

(14) Haftungsvolumen<br />

Bei prognosegemäßem Verlauf ist der Stand der Kapitaleinlage<br />

zuzüglich 5 % Agio abzüglich der Eigenkapitalrück -<br />

zahlungen der Fondsgesellschaft stets höher als die im<br />

Handelsregister eingetragene Haftsumme (1 % der Kapitaleinlage<br />

ohne Agio). Somit kommt es annahmegemäß zu<br />

keinem Wiederaufleben der Haftung gemäß § 172 Absatz 4<br />

HGB. Hiervon unberührt bleibt die Nachhaftung bei<br />

Ausscheiden des Investors aus der Fondsgesellschaft oder<br />

bei Auflösung der Fondsgesellschaft (siehe hierzu im<br />

Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ den Abschnitt „Haftung“<br />

auf Seite 106). Eine Nachschusspflicht der Gesellschafter ist<br />

im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft nicht vorge -<br />

sehen.<br />

Veräußerung der Fondsimmobilie<br />

Nach Ende des dargestellten Prognosezeitraumes wird eine<br />

Veräußerung der Fondsimmobilie zum 31.12.2022 exemplarisch<br />

unterstellt. Die Ausschüttung des Veräußerungserlöses<br />

und die Auskehrung der Liquiditätsreserve wurden zum<br />

30.04.2023 unterstellt. Der tatsächliche Zeitpunkt der Veräußerung<br />

kann von dem geplanten Termin abweichen.<br />

Für die Ermittlung des Veräußerungserlöses wird eine Steigerung<br />

der Marktmiete um 2,4 % p. a. bis zum prognostizierten<br />

Veräußerungszeitpunkt am 31.12.2022 unterstellt.<br />

Dieser Wert weicht von den in der Prognoserechnung dargestellten<br />

prognostizierten Jahresnettomieten ab. Grundsätzlich<br />

wird davon ausgegangen, dass der Verkaufsfaktor dem<br />

Einkaufsfaktor in Höhe von 18,27 (Kaufpreis geteilt durch<br />

Jahresmiete) entspricht. Vom prognostizierten Veräußerungspreis<br />

der Immobilie wurde das 1,5-fache der Jahresnettomiete<br />

als Reserve und für gegebenenfalls anfallende<br />

Modernisierungsmaßnahmen der Fondsimmobilie zurückgestellt.<br />

Auf dieser Grundlage ergibt sich als kalkulierter<br />

Veräußerungserlös das 16,77-fache der prognostizierten<br />

Marktmiete des Jahres 2022. Der Verkaufsmultiplikator<br />

ebenso wie die prognostizierte Marktmiete sind Annahmen.<br />

Die tatsächlichen Werte im Jahr 2022 können hiervon<br />

abweichen.<br />

87


Im Zuge der Veräußerung wird die Liquiditätsreserve aufgelöst.<br />

Diese geht analog zum erzielten Verkaufspreis mit positivem<br />

Vorzeichen in die Berechnung des Verkaufserlöses ein.<br />

Für im Rahmen der Veräußerung anfallende Honorare<br />

wurden des Weiteren kalkulierte Kosten in Höhe von 1,0%<br />

des Veräußerungspreises angesetzt. Diese teilen sich zu<br />

ungefähr gleichen Teilen auf den Liquidator und externe<br />

Beratungsleistungen auf.<br />

Für die Verwaltung und Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

nach Veräußerung der Fondsimmobilie erhält die <strong>KGAL</strong> ein<br />

Honorar in Höhe von 1,0 % des Nettoerlöses. Darüber hinaus<br />

verringern die Verbindlichkeiten (Bankdarlehen) der Fondsgesellschaft<br />

den Veräußerungserlös der Fondsimmobilie.<br />

Der Veräußerungserlös ist nach derzeitigem Recht in Großbritannien<br />

grundsätzlich von der Besteuerung ausgenommen<br />

(siehe hierzu das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“<br />

Seite 127).<br />

Liquiditätsüberschuss<br />

Der Investor erzielt bei einer beispielhaften Kapitaleinlage in<br />

Höhe von GBP 10.000 (zuzüglich Agio) bei Beendigung der<br />

Beteiligung nach rund elf Jahren und sieben Monaten über<br />

die gesamte Laufzeit einen Liquiditätsüberschuss (nach<br />

Steuern in Großbritannien) in Höhe von GBP 7.278. Dieser<br />

Liquiditätsüberschuss setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Liquiditätsüberschuss für eine Kapitaleinlage<br />

in Höhe von GBP 10.000 (zuzüglich Agio) bei<br />

Verkauf der Fondsimmobilie nach elf Jahren und<br />

sieben Monaten (PROGNOSE; Stand: 29.03.2011)<br />

Kapitaleinlage und 5 % Agio - 10.500<br />

Laufende Ausschüttungen / Entnahmen 6.471<br />

(ohne Veräußerungserlös)<br />

Veräußerungserlös im Jahr 2022 11.307<br />

Liquiditätsüberschuss 7.278<br />

Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und<br />

Abrundungen.<br />

Beispielrechnung zur Ermittlung des Veräußerungs -<br />

erlöses für eine Kapitaleinlage von GBP 10.000<br />

(zuzüglich Agio) (PROGNOSE; Stand: 29.03.2011)<br />

Veräußerungspreis (16,77-faches der 21.766<br />

prognostizierten Marktmiete des Jahres 2022)<br />

zuzüglich Anteil an Liquiditätsreserve 110<br />

abzüglich Transaktionskosten - 218<br />

abzüglich Rückstellung für Honorare - 114<br />

während der Liquidation<br />

abzüglich Verbindlichkeiten der - 10.236<br />

Fondsgesellschaft (Bankdarlehen)<br />

Prognostizierter Anteil am Veräußerungserlös 11.307<br />

in % der Kapitaleinlage (zuzüglich Agio) 113,07 %<br />

Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und<br />

Abrundungen.<br />

88 I Prognoserechnung


Kumulierte Liquidität<br />

Die kumulierte Liquidität (nach Steuern in Großbritannien)<br />

beläuft sich anfänglich auf die geleistete Einlage (inklusive<br />

Agio) und erhöht sich jährlich um die erhaltenen Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen. Am Ende des Prognosezeitraums entspricht<br />

die kumulierte Liquidität dem Liquiditätsüberschuss<br />

aus der Beteiligung (nach Steuern in Großbritannien). Die<br />

Entwicklung der kumulierten Liquidität (nach Steuern in<br />

Großbritannien) über die Laufzeit einer beispielhaften Beteiligung<br />

in Höhe von GBP 10.000 zuzüglich 5 % Agio sowie<br />

Ausschüttungen / Entnahmen sind in nachstehender Tabelle<br />

dargestellt:<br />

Kapitalflussrechnung für eine Kapitaleinlage<br />

in Höhe von GBP 10.000 (zuzüglich Agio) bei<br />

Verkauf der Fondsimmobilie zum 31.12.2022 (PROGNOSE)<br />

Datum Einzahlung (-)/ Kumulierte<br />

Ausschüttung / Entnahme (+) Liquidität<br />

31.05.2011 - 10.500 10.500<br />

30.04.2012 321 - 10.179<br />

30.04.2013 550 - 9.629<br />

30.04.2014 550 - 9.079<br />

30.04.2015 550 - 8.529<br />

30.04.2016 550 - 7.979<br />

30.04.2017 550 - 7.429<br />

30.04.2018 550 - 6.879<br />

30.04.2019 550 - 6.329<br />

30.04.2020 550 - 5.779<br />

30.04.2021 550 - 5.229<br />

30.04.2022 600 - 4.629<br />

30.04.2023 11.907 7.278<br />

Summe 7.278<br />

Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und<br />

Abrundungen.<br />

89


Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street, Frontansicht<br />

Foto: Neil Waving


Sensitivitätsanalysen<br />

Abweichungen von der Prognose<br />

Die Prognoserechnung basiert auf Erwartungswerten, unter<br />

anderem hinsichtlich der Entwicklung der Marktmiete, der<br />

Anschlussfinanzierung, der laufenden Kosten und des Verkaufserlöses<br />

der Fondsimmobilie. Daher sollen die nachstehenden<br />

Sensitivitätsanalysen beispielhaft für eine Kapitaleinlage<br />

in Höhe von GBP 10.000 zuzüglich 5 % Agio bei einer<br />

unterstellten Veräußerung der Fondsimmobilie zum<br />

31.12.2022 aufzeigen, wie das Ergebnis der Beteiligung bei<br />

veränderten Annahmen der oben genannten Parameter<br />

beeinflusst wird.<br />

Zu beachten ist, dass sich – abweichend von der hier vorgenommenen<br />

isolierten Betrachtung – verschiedene Einflussfaktoren<br />

gleichzeitig verändern können oder dass die Veränderung<br />

eines Einflussfaktors Veränderungen weiterer<br />

Einflussfaktoren nach sich ziehen kann, wodurch das Ergebnis<br />

der isolierten Betrachtung verstärkt oder ausgeglichen<br />

werden kann.<br />

Dem Investor soll mit den Sensitivitätsanalysen die Möglichkeit<br />

gegeben werden, auf Basis der dargestellten Szenarien<br />

eine eigene Einschätzung vorzunehmen. Dabei ist<br />

darauf hinzuweisen, dass die beispielhaft angenommenen<br />

Veränderungen nicht die jeweils maximal denkbaren Veränderungen<br />

darstellen. Es sind auch höhere Abweichungen<br />

mit entsprechenden Auswirkungen auf das prognostizierte<br />

Beteiligungsergebnis möglich (siehe hierzu das Kapitel<br />

„Risikohinweise“ ab Seite 12).<br />

Als Maß für die Vergleichbarkeit mit der Prognoserechnung<br />

werden der jeweilige Liquiditätsüberschuss sowie die IRR-<br />

Rendite p. a. nach Steuern in Großbritannien unter Angabe<br />

des dabei jeweils kalkulatorisch gebundenen Kapitals verwendet.<br />

Vor diesem Hintergrund wird im folgenden Abschnitt<br />

zunächst die verwendete Renditeberechnungsmethode erläutert.<br />

Anschließend werden exemplarische Prognoseabweichungen<br />

dargestellt.<br />

Renditeberechnungsmethode –<br />

Methode des Internen Zinsfußes<br />

(IRR-Methode)<br />

Bei der im Kapitel „Prognoserechnung“ enthaltenen Liquiditätsbetrachtung<br />

zur Beschreibung des Anlageerfolges der<br />

Beteiligung handelt es sich um ein rein statisches Verfahren,<br />

bei dem die Zeitpunkte der Liquiditätszu- und -abflüsse<br />

nicht berücksichtigt werden. Deren Berücksichtigung ist<br />

jedoch mitentscheidend für die Beurteilung der<br />

tatsächlichen Rentabilität der Beteiligung, da Liquiditäts -<br />

zuflüsse zu einem früheren Zeitpunkt unter anderem aufgrund<br />

der verzinslichen Wiederanlagemöglichkeit und der<br />

Inflation mehr Wert sind als zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

Aus diesem Grund wird im Rahmen der Sensitivitätsanalyse<br />

zusätzlich die Rendite nach der IRR-Methode (im Folgenden<br />

„IRR- Rendite“; IRR steht dabei für „Internal Rate of Return“<br />

oder zu Deutsch „Interner Zinsfuß“) dargestellt.<br />

Bei der IRR-Methode, einem Verfahren der dynamischen<br />

Investitionsrechnung, handelt es sich um eine für geschlossenen<br />

Fonds und ähnliche Kapitalanlageformen häufig verwendete<br />

Renditeberechnungsmethode, die finanzmathematische<br />

Kenntnisse erfordert. Die IRR-Rendite eignet sich<br />

jedoch nur eingeschränkt für einen Vergleich der Vorteilhaftigkeit<br />

solcher Kapitalanlagen; dies ist nur unter Einbezug<br />

des Kapitalbindungsverlaufs, des Liquiditätsüberschusses<br />

und der Anlagedauer der jeweiligen Investition möglich.<br />

Zudem sollte die IRR-Rendite nicht das einzige Kriterium für<br />

eine Investitionsentscheidung sein; der potenzielle Investor<br />

92 I Sensitivitätsanalysen


sollte alle Eigenschaften des Beteiligungsangebotes (siehe<br />

hierzu auch das Kapitel „Risikohinweise“ ab Seite 12) in<br />

seine Investitionsentscheidung einbeziehen.<br />

gedachten / fiktiven Sparkonto erläutert werden. Dieser Vergleich<br />

bezieht sich lediglich auf die Berechungsweise, nicht<br />

aber auf die Sicherheit der Anlage.<br />

Bei der IRR-Methode wird die Ertragskraft der Beteiligung<br />

nicht statisch als Überschuss der Ausschüttungen / Entnahmen<br />

über die Kapitaleinlage dargestellt, sondern unter<br />

Berücksichtigung der zeitlichen Komponente als (rechnerische<br />

bzw. interne) Verzinsung des jeweils in der Beteiligung<br />

kalkulatorisch gebundenen Kapitals. Das kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital ändert sich im Verlauf der Beteiligung<br />

(z. B. durch Ausschüttungen / Entnahmen). Die IRR-Rendite<br />

beziffert daher nicht die Verzinsung der tatsächlich gezeichneten<br />

Kapitaleinlage, sondern des jeweils kalkulatorisch<br />

gebundenen Kapitals.<br />

Bei der Renditeberechnung für die Investoren werden folgende<br />

Zahlungszeitpunkte unterstellt:<br />

Einzahlung des gesamten Eigenkapitals (inklusive Agio)<br />

zum 31.05.2011<br />

Ausschüttungen/Entnahmen jeweils zum 30.04. des Folgejahres,<br />

erstmals zum 30.04.2012<br />

Ausschüttung / Entnahme des Veräußerungserlöses der<br />

Fondsimmobilie zum 30.04.2023<br />

Auf Basis der prognostizierten Ergebnisse der Fondsge -<br />

sellschaft ergibt sich für eine Kapitaleinlage in Höhe von<br />

GBP 10.000 zuzüglich Agio damit eine IRR-Rendite (vor und<br />

nach Steuern) von 5,57 % p. a.<br />

Zum besseren Verständnis soll die Methode des internen<br />

Zinsfußes nachfolgend anhand eines Vergleichs mit einem<br />

Bei einem Sparkonto ist der Zinssatz regelmäßig fest vereinbart.<br />

Verzinst wird immer nur der jeweils aktuelle Kontostand.<br />

Der Kontostand erhöht sich, wenn Einzahlungen<br />

geleistet werden oder die vereinbarten Zinsen dem Konto<br />

gutgeschrieben werden. Er vermindert sich, sobald Beträge<br />

vom Konto ausgezahlt werden.<br />

Auch ein geschlossener Fonds wie das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

kann entsprechend betrachtet werden,<br />

wobei die Leistung der Kapitaleinlage und des Agios die Einzahlungen<br />

auf das „Sparkonto“ darstellen und dementsprechend<br />

der Erhalt der Ausschüttungen / Entnahmen die Auszahlungen<br />

von dem „Sparkonto“.<br />

Anders als bei einem Sparkonto ist bei einem geschlossenen<br />

Fonds nicht die Verzinsung festgelegt, sondern die Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen sind abhängig von der Höhe der<br />

jeweils erwirtschafteten Ergebnisse und der verfügbaren<br />

Liquidität.<br />

Legt man eine beispielhafte Einlage von GBP 10.000 zuzüglich<br />

Agio auf ein „Sparkonto“ und will die prognostizierten<br />

Gesamtausschüttungen/-entnahmen in Höhe von insgesamt<br />

GBP 17.778 über die Laufzeit des Beteiligungsangebotes<br />

verteilt entnehmen, dann müssen die anfängliche Einlage<br />

und die späteren Kontostände – das jeweils kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital – entsprechend verzinst werden.<br />

93


Analog können bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

bei einem Zinssatz von 5,57 % p. a. auf das jeweils kalkula -<br />

torisch gebundene Kapital die prognostizierten Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen zu den genannten Zeitpunkten getätigt<br />

werden (siehe hierzu die nachstehende Tabelle).<br />

Berechnungsbeispiel (PROGNOSE; Stand 29.03.2011)<br />

Datum Einlage Ausschüttungen/ Kalkulatorische Kontostand des<br />

(inklusive Agio) Entnahmen nach Verzinsung Sparguthabens/<br />

Steuern in (interner Zinsfuß: kalkulatorisch<br />

Großbritannien 5,57%) gebundenes Kapital<br />

31.05.2011 - 10.500 - 10.500<br />

30.04.2012 321 - 536 - 10.715<br />

30.04.2013 550 - 597 - 10.762<br />

30.04.2014 550 - 600 - 10.812<br />

30.04.2015 550 - 603 - 10.865<br />

30.04.2016 550 - 607 - 10.922<br />

30.04.2017 550 - 609 - 10.980<br />

30.04.2018 550 - 612 - 11.042<br />

30.04.2019 550 - 615 - 11.108<br />

30.04.2020 550 - 621 - 11.178<br />

30.04.2021 550 - 623 - 11.251<br />

30.04.2022 600 - 627 - 11.278<br />

30.04.2023 11.907 - 629 0<br />

Summe 17.778 - 7.278<br />

Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

94 I Sensitivitätsanalysen


Dies bedeutet, die IRR-Rendite (vor und nach Steuern) der<br />

prognostizierten Zahlenreihe beläuft sich auf 5,57 % p. a.<br />

Genau bei diesem Zinssatz wird der Liquiditätsüberschuss<br />

von GBP 7.278 als Zinszahlung des kalkulatorisch gebundenen<br />

Kapitals (Kontostand) über die Laufzeit der Beteiligung<br />

verteilt. Das durchschnittlich kalkulatorisch gebundene<br />

Kapital beträgt in diesem Berechnungsbeispiel GBP 10.959.<br />

Der Liquiditätsüberschuss lässt sich auch als das durchschnittlich<br />

kalkulatorisch gebundene Kapital multipliziert<br />

mit der IRR-Rendite über die Fondslaufzeit darstellen.<br />

Liquiditätsüberschuss (PROGNOSE; Stand 29.03.2011)<br />

Liquiditäts- Durchschnittlich IRR Zeitraum<br />

überschuss gebundenes (nach Steuern<br />

Kapital<br />

in Großbritannien)<br />

GBP 7.278 = GBP 10.959 x 5,57 % x 11,92 Jahre<br />

Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

Mathematisch ausgedrückt wird bei der IRR-Methode derjenige<br />

Abzinsungssatz (interner Zinsfuß; IRR-Rendite) ermittelt,<br />

bei dem die Summe der Barwerte aller zu verschiedenen<br />

Zeitpunkten anfallenden Ein- und Auszahlungen gleich<br />

groß ist und damit zu einem Kapitalwert von Null führt.<br />

Barwert und Kapitalwert sind Begriffe aus der Finanzmathematik.<br />

Der Barwert entspricht dem Wert, den eine zukünftig<br />

angenommene Zahlung bei einem vorgegebenen Abzinsungssatz<br />

zum Zeitpunkt der Investition besitzt. Der Kapitalwert<br />

einer Investition ist die Summe der Barwerte aller<br />

durch diese Investition verursachten Zahlungen (Ein- und<br />

Auszahlungen).<br />

Die IRR-Rendite ist mit den Renditen anderer Kapitalanlagen,<br />

die einen anderen Kapitalbindungsverlauf haben, nicht<br />

unmittelbar vergleichbar. Ein Vergleich mit anderen Kapitalanlagen<br />

ist nur unter Einbezug des jeweils rechnerisch<br />

gebundenen Kapitals, des Liquiditätsüberschusses und der<br />

Anlagedauer der jeweiligen Investition möglich.<br />

95


Analyse möglicher Prognoseab wei -<br />

chungen am Beispiel einer Beteili gung<br />

von GBP 10.000 zuzüglich Agio<br />

Verkaufsfaktor<br />

Änderung des angenommenen Verkaufsfaktors im Jahr<br />

2022 um jeweils 1 Jahresnettomiete, ausgehend von einem<br />

Verkaufsfaktor von 16,77 bezogen auf die Jahresnettomiete<br />

für das Jahr 2022.<br />

Verkaufsfaktor (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss in GBP<br />

10.000<br />

Mietsteigerung<br />

Änderung der angenommenen Mieterhöhung zu den jeweiligen<br />

Terminen der Mietanpassung, sowie zum Verkaufs -<br />

zeitpunkt. Dargestellt wird neben der prognostizierten<br />

Miet erhöhung, die vertraglich sichergestellte (Mindest-)<br />

Mieterhöhung im Jahr 2015, sowie eine negative Abweichung<br />

von 10 % gegenüber den prognostizierten Mieteinnahmen<br />

und schließlich eine Steigerung der Mieteinnahmen<br />

um 10% sowie um 20 % gegenüber der Prognoserechnung.<br />

Bei ausbleibender Steigerung des Mietmarktniveaus wird<br />

eine IRR-Rendite von 2,4 % erzielt. Der Liquiditätsüberschuss<br />

beträgt GBP 2.585. Daraus resultiert ein gebundenes Kapital<br />

von GBP 9.050.<br />

8.000<br />

7.278<br />

8.296<br />

Mietsteigerung (Abweichungen zur Prognose)<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

6.006<br />

IRR-Rendite (nach Steuern in Großbritannien) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital in GBP)<br />

4,83 %<br />

(10.440)<br />

Veränderung<br />

Verkaufsfaktor<br />

- 1<br />

(15,77 x<br />

Jahresmiete)<br />

5,57 %<br />

(10.959)<br />

Prognose<br />

(16,77 x<br />

Jahresmiete)<br />

6,13 %<br />

(11.362)<br />

Veränderung<br />

Verkaufsfaktor<br />

+ 1<br />

(17,77 x<br />

Jahresmiete)<br />

Liquiditätsüberschuss in GBP<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.585<br />

5.018<br />

7.278<br />

9.035<br />

10.850<br />

IRR-Rendite (nach Steuern in Großbritannien) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital in GBP)<br />

2.000<br />

0<br />

2,40 %<br />

(9.050)<br />

Mindestmietsteigerung<br />

gemäß<br />

Vertrag<br />

4,19 %<br />

(10.044)<br />

Mietsteigerung<br />

- 10 %<br />

5,57 %<br />

(10.959)<br />

Prognose<br />

6,51 %<br />

(11.641)<br />

Mietsteigerung<br />

+ 10 %<br />

7,40 %<br />

(12.311)<br />

Mietsteigerung<br />

+ 20 %<br />

96 I Sensitivitätsanalysen


Laufende Kosten in Großbritannien<br />

Änderung der laufenden Kosten der Fondsgesellschaft in<br />

Großbritannien ab dem Jahr 2011 um jeweils 20 %, aus -<br />

gehend von den in der Prognoserechnung unterstellten<br />

Prämissen.<br />

Zinssatz der Anschlussfinanzierung<br />

Änderung des unterstellten Anschlusszinssatzes für die<br />

Langfristmittel nach Ablauf der Zinsbindungsfrist auf nominal<br />

4,5 % p. a. bzw. 6,5 % p. a., ausgehend von 5,5 % p. a. in<br />

der Prognoserechnung.<br />

Laufende Kosten (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss in GBP<br />

10.000<br />

Zinssatz (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss in GBP<br />

10.000<br />

8.000<br />

8.000<br />

7.070<br />

7.278<br />

7.486<br />

8.000<br />

7.260<br />

7.278<br />

7.296<br />

6.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

IRR-Rendite (nach Steuern in Großbritannien) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital in GBP)<br />

5,56 %<br />

(10.958)<br />

Veränderung<br />

Kosten<br />

+ 20 %<br />

5,57 %<br />

(10.959)<br />

Prognose<br />

5,59 %<br />

(10.959)<br />

Veränderung<br />

Kosten<br />

- 20 %<br />

2.000<br />

0<br />

IRR-Rendite (nach Steuern in Großbritannien) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital in GBP)<br />

5,45 %<br />

(10.882)<br />

Veränderung<br />

Zinssatz<br />

+ 100 Basispunkte<br />

5,57 %<br />

(10.959)<br />

Prognose<br />

5,69 %<br />

(11.035)<br />

Veränderung<br />

Zinssatz<br />

- 100 Basispunkte<br />

97


London, Tower Bridge (mit Blick in Richtung City of London)<br />

Foto: Neil Waving


Rechtliche Grundlagen<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot können sich die<br />

Investoren mittelbar an einer Immobilie in London betei -<br />

ligen. Die nachfolgenden Darstellungen geben einen Überblick<br />

über die gesellschaftsrechtliche und vertragliche Struktur<br />

der Beteiligung. Es handelt sich hierbei um eine<br />

Zusammenfassung, die jedoch nicht die sorgfältige Prüfung<br />

des gesamten Beteiligungsangebotes, insbesondere der<br />

Risikohinweise, der Zeichnungsunterlagen, des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft und des Treuhandvertrages<br />

ersetzt.<br />

Beteiligungsstruktur<br />

Vereinfachte Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Struktur<br />

Investor<br />

Kommanditist 1)<br />

Treugeber 1)<br />

Property Class <strong>England</strong> 3<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH<br />

TERTIA ZWEITE<br />

Beteiligungstreuhand<br />

GmbH<br />

Property Class <strong>England</strong> 3<br />

Managementgesellschaft<br />

mbH<br />

Deutschland<br />

Großbritannien<br />

Persönlich<br />

haftender<br />

Gesellschafter<br />

Property Class <strong>England</strong> 3<br />

GmbH & Co. KG<br />

(Fondsgesellschaft)<br />

Eigentümer<br />

Treuhandkommanditist<br />

Geschäftsführender<br />

Kommanditist<br />

Fondsimmobilie<br />

1) Abhängig von der im Zeichnungsschein gewählten Alternative<br />

100 I Rechtliche Grundlagen


Fondsgesellschaft / Emittent<br />

Angaben über den Emittenten<br />

Fondsgesellschaft und Emittent dieses Beteiligungsangebotes<br />

ist die Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG mit Sitz in<br />

Grünwald (Geschäftsanschrift: Tölzer Strasse 15, 82031 Grünwald).<br />

Die Fondsgesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag<br />

vom 14.04.2008 in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

unter der Firma LANADA Grundstücksgesellschaft<br />

mbH & Co. KG gegründet und am 03.06.2008 im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer<br />

HRA 92341 eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss<br />

vom 19.05.2010 wurde die Firma der Fondsgesellschaft<br />

in Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG geändert.<br />

Die Fondsgesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit<br />

errichtet. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist<br />

der unmittelbare und/oder mittelbare Erwerb, die Vermietung/Verpachtung,<br />

Nutzung, Verwertung und Verwaltung,<br />

von Grundstücken, grundstücksähnlichen Rechten und Baulichkeiten<br />

aller Art, Leaseholds (Erbbaurechte) nach englischem<br />

Recht, im eigenen oder fremden Namen, insbesondere<br />

des Grundstücks mit dem Gebäude 60 Gracechurch Street, in<br />

Inner London, Großbritannien/<strong>England</strong>, deren Veräußerung<br />

sowie das Eingehen, Halten und Verwalten von unmittel baren<br />

und/oder mittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften gleich<br />

welcher Rechtsform im In- und Ausland zu diesem Zweck<br />

sowie die Verwaltung ihres eigenen Vermögens. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, alle Geschäfte und Handlungen vorzunehmen,<br />

die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes<br />

unmittelbar und/oder mittelbar zweckdienlich sind; ausgenommen<br />

sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die gemäß §34c<br />

GewO oder die als Unternehmensgegenstand sonst staatlicher<br />

Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen. Der Gesellschaftsvertrag<br />

des Emittenten unterliegt deutschem Recht.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft weicht in<br />

allen wesentlichen Punkten von der gesetzlichen Regelung<br />

zur Kommanditgesellschaft ab, siehe die Übersicht im<br />

Anschluss an den Gesellschaftsvertrag auf Seite 181.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist Bestandteil<br />

dieses Beteiligungsprospektes und ab Seite 166 abgedruckt.<br />

Weitere Angaben zur Fondsgesellschaft finden sich<br />

im Kapitel „Weitere Vertragspartner und Verflechtungen“<br />

auf Seite 160.<br />

Gründungsgesellschafter und derzeitige<br />

Gesellschafter des Emittenten<br />

Bei den Gründungsgesellschaftern handelt es sich um die<br />

LANADA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, die<br />

mit Beschluss vom 19.05.2010 in Property Class <strong>England</strong> 3<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH umbenannt wurde, und die<br />

SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, beide<br />

mit Sitz in Grünwald.<br />

Die Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH,<br />

Grünwald (im Folgenden „persönlich haftender Gesellschafter“<br />

oder „Beteiligungs-GmbH“) ist persönlich haftender<br />

Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft und mittelbar<br />

eine 100%ige Tochtergesellschaft des Initiators <strong>KGAL</strong><br />

(siehe hierzu sowie zur Struktur des persönlich haftenden<br />

Gesellschafters das Kapitel „Weitere Vertragspartner und-<br />

Verflechtungen“, Seite 161). Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

leistet keine Einlage und ist am Vermögen und<br />

Ergebnis (Gewinn und Verlust) der Fondsgesellschaft nicht<br />

beteiligt.<br />

Grundsätzlich haftet der persönlich haftende Gesellschafter<br />

einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt für die Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft. Der persönlich haftende<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft ist jedoch eine Kapitalgesellschaft<br />

in der Rechtsform einer GmbH und haftet deshalb<br />

nur beschränkt auf sein Gesellschaftsvermögen.<br />

101


Der Gesellschaftsvertrag des persönlich haftenden Gesellschafters<br />

weicht in folgenden Bestimmungen von der<br />

gesetzlichen Regelung zur GmbH ab: Sind mehrere<br />

Geschäftsführer bestellt, so erfolgt die Vertretung durch<br />

zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer<br />

zusammen mit einem Prokuristen. Die Geschäftsführer sind<br />

aufgrund Gesellschafterbeschluss befugt, die Gesellschaft<br />

auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter<br />

eines Dritten zu vertreten (Befreiung von § 181 BGB). Änderungen<br />

des Gesellschaftsvertrages des persönlich haftenden<br />

Gesellschafters können nur einstimmig beschlossen werden.<br />

Jede Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile von<br />

solchen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Gesellschaft<br />

zulässig, es sei denn, die Verfügung erfolgt zugunsten<br />

eines oder mehrerer Mitgesellschafter.<br />

Gründungskommanditist ist die SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />

„SAMKO“) mit einer Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />

EUR 10.000. Die von der SAMKO übernommene Pflichteinlage<br />

entspricht der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.<br />

Der Gründungskommanditist ist mittelbar eine 100%ige<br />

Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong> (siehe hierzu im Kapitel „Weitere<br />

Vertragspartner und Verflechtungen“ ab Seite 162).<br />

Die SAMKO hat ihre Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />

EUR 10.000 am 19.05.2010 auf die Property Class <strong>England</strong> 3<br />

Managementgesellschaft mbH und auf die Property Class<br />

London 3 Managementgesellschaft mbH in Höhe von jeweils<br />

EUR 5.000 im Wege der Sonderrechtsnachfolge übertragen<br />

und ist damit aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden.<br />

Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern<br />

gezeichneten Einlagen entspricht damit zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung Null Euro, da der persönlich haftende<br />

(Gründungs-)Gesellschafter, die Property Class <strong>England</strong> 3<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH, keine Einlage leistet und der<br />

Gründungskommanditist SAMKO bereits ausgeschieden ist.<br />

Zeitgleich mit der Übertragung der Kommanditbeteiligung<br />

der SAMKO auf die Property Class London 3 Managementgesellschaft<br />

mbH und die Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft<br />

mbH wurden die Konten auf Pfund Sterling<br />

umgestellt, so dass die eintretenden Gesellschafter jeweils<br />

mit einer Kommanditeinlage von GBP 4.340,25 an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt waren. Mit Beschluss vom 19.05.2010<br />

wurden die Pflichteinlagen der Kommanditisten auf jeweils<br />

GBP 1.000 herabgesetzt. Der Kommanditist Property Class<br />

London 3 Managementgesellschaft mbH ist im Folgenden<br />

wieder aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden. Der<br />

Kommanditist Property Class <strong>England</strong> 3 Management -<br />

gesellschaft mbH (im Folgenden „geschäftsführender Kommanditist“<br />

oder „Management-GmbH“) hat mit Wirkung<br />

zum 22.12.2010 seine Pflichteinlage auf zunächst<br />

GBP 715.285,71 erhöht und eine weitere Einlage in Höhe von<br />

GBP 35.714,29 übernommen. Mit Wirkung zum 27.01.2011<br />

wurde die Pflichteinlage weiter auf GBP 63.501.000 und die<br />

weitere Einlage auf GBP 3.175.000 erhöht. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist hat die Pflichteinlage in Höhe von<br />

GBP 53.405.761,90 (GBP 52.595.238,10 durch Einlage der<br />

Fondsimmobilie und GBP 810.523,80 durch Bareinlage)<br />

und die weitere Einlage in Höhe von GBP 2.670.238,10<br />

(GBP 2.629.761,90 durch Einlage der Fondsimmobilie und<br />

GBP 40.476,20 durch Bareinlage) erbracht. Die in das Handelsregister<br />

eingetragene Haftsumme des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten beträgt GBP 1.000.<br />

Mit Beitritt der Investoren wird sich die Kommanditbeteiligung<br />

und damit die Pflichteinlage des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten jeweils in Höhe der von den Investoren<br />

gezeichneten Kapitaleinlagen bis auf einen Betrag von<br />

GBP 1.000 reduzieren, ohne dass es hierzu der Zustimmung<br />

der Gesellschafter bedarf (siehe § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Ebenso wird sich die weitere Einlage des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten jeweils in der Höhe reduzieren, in<br />

der die Investoren zur Leistung eines Agios verpflichtet sind.<br />

Nach Vollplatzierung des Kommanditkapitals wird der<br />

102 I Rechtliche Grundlagen


geschäftsführende Kommanditist mit einer Pflichteinlage<br />

von GBP 1.000 als Kommanditist an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt bleiben.<br />

Für die Herabsetzung seiner Beteiligung erhält der geschäftsführende<br />

Kommanditist eine Abfindung in Höhe des Betrages,<br />

um den seine tatsächlich eingezahlte Pflichteinlage<br />

herabgesetzt wurde. Darüber hinaus wird ihm der Betrag<br />

zurückbezahlt, um den sich seine tatsächlich eingezahlte<br />

weitere Einlage reduziert hat.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist ist mittelbar eine<br />

100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong> (siehe das Kapitel<br />

„Weitere Vertragspartner und Verflechtungen“ Seite 162). Er<br />

ist allein zur Geschäftsführung und zur Vertretung der<br />

Fondsgesellschaft berechtigt und verpflichtet, der persönlich<br />

haftende Gesellschafter ist von der Geschäftsführung<br />

ausgeschlossen (siehe § 12 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme<br />

aller Handlungen, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Fondsgesellschaft gehören. Andere Handlungen<br />

kann der geschäftsführende Kommanditist nur mit der<br />

Zustimmung der Gesellschafter vornehmen (siehe § 12 Ziffer<br />

3 Gesellschaftsvertrag). Schadenersatzansprüche aus<br />

dem Gesellschaftsverhältnis gegen den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten bestehen lediglich bei grob fahrlässigen<br />

oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen (siehe § 12 Ziffer 5<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Seit dem 01.01.2011 erhalten der persönlich haftende<br />

Gesellschafter für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

und der geschäftsführende Kommanditist für die Geschäftsführung<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von jeweils GBP<br />

2.000 zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie ist<br />

jeweils nachschüssig am 30.12. eines Jahres fällig, erstmals<br />

zum 30.12.2011 (siehe § 14 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag). Die<br />

Vergütung des persönlich haftenden Gesellschafters ist auch<br />

im Falle eines Verlustes der Fondsgesellschaft zu entrichten.<br />

In den Jahren, in denen die Fondsgesellschaft Verluste nach<br />

britischem Ertragssteuerrecht erzielt, oder ein solcher Verlust<br />

aufgrund der an den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zu zahlenden Vergütung entstehen würde, entfällt die Vergütung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

Den Gründungsgesellschaftern Property Class <strong>England</strong> 3<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH und SAMKO stehen über die<br />

in diesem Abschnitt dargestellten Vergütungen hinaus keine<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstigen<br />

Gesamtbezüge weder innerhalb noch außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />

zu, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch unmittelbar<br />

an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die der<br />

Fondsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen oder<br />

die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen.<br />

Künftiger weiterer Gesellschafter des Emittenten<br />

Weiterer Gesellschafter der Fondsgesellschaft wird künftig die<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH mit Sitz in Grünwald<br />

(im Folgenden „TERTIA“ oder „Treuhandkommanditist“)<br />

sein. Die TERTIA ist mittelbar eine 100%ige Tochtergesellschaft<br />

der <strong>KGAL</strong> (siehe das Kapitel „Weitere Vertragspartner<br />

und Verflechtungen“, Seite 163) und wird mit Zustandekommen<br />

des ersten Treuhandverhältnisses in die Fondsgesellschaft<br />

eintreten. Die Kapitaleinlage der TERTIA richtet sich<br />

nach der Höhe der durch die als Treugeber beteiligten Investoren<br />

insgesamt gezeichneten Kapitaleinlagen. Die im Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme beträgt 1 % der Summe<br />

der gezeichneten Kapitaleinlagen der Treugeber.<br />

103


Der Treuhandkommanditist hält seine Beteiligung im eigenen<br />

Namen, jedoch ausschließlich im Auftrag und für Rechnung<br />

der jeweiligen Treugeber. Dementsprechend übt er<br />

seine Gesellschafterrechte zwar im eigenen Namen, jedoch<br />

gemäß den Weisungen der Treugeber aus, sofern diese<br />

Gesellschafterrechte nicht an die Treugeber abgetreten wurden<br />

oder diesen zur Ausübung überlassen wurden (siehe<br />

hierzu den Abschnitt „Treuhandkonzept“ ab Seite 111).<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, seine Kommanditbeteiligung<br />

ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten vollständig oder teilweise auf einen nachfolgenden<br />

Treuhandkommanditisten oder anteilig auf die<br />

Treugeber zu übertragen. Gleiches gilt für die anteilige<br />

Abtretung der Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche, der<br />

Ansprüche auf Auseinandersetzungsguthaben und Abfindungen<br />

an die Treugeber.<br />

Kapital des Emittenten<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft. Das<br />

Gesellschaftskapital setzt sich daher aus der Einlage des<br />

persönlich haftenden Gesellschafters und den Kommanditeinlagen<br />

der Kommanditisten zusammen. Vorliegend leistet<br />

der persönlich haftende Gesellschafter keine Einlage. Zum<br />

Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung beträgt das gezeichnete<br />

Kapital GBP 66.676.000. Es setzt sich aus der durch den<br />

geschäftsführenden Kommanditisten gezeichneten Pflichteinlage<br />

in Höhe von GBP 63.501.000 und der von ihm übernommenen<br />

weiteren Einlage in Höhe von GBP 3.175.000<br />

zusammen. Die Pflichteinlage des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

ist in Höhe von GBP 53.405.761,90 erbracht<br />

und steht in Höhe von GBP 10.095.238,10 noch aus; die weitere<br />

Einlage des geschäftsführenden Kommanditisten ist in<br />

Höhe von GBP 2.670.238,10 erbracht und steht in Höhe von<br />

GBP 504.761,90 noch aus. Die im Handelsregister eingetragene<br />

Haftsumme des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

beträgt GBP 1.000.<br />

Die Höhe des Gesellschaftskapitals von insgesamt GBP<br />

66.676.000 soll durch die Aufnahme der Investoren nicht verändert<br />

werden. Die Kommanditbeteiligung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten und damit dessen Pflichteinlage<br />

wird mit Beitritt der Investoren jeweils in Höhe der von<br />

diesen gezeichneten Pflichteinlagen bis auf einen Betrag von<br />

GBP 1.000 vermindert, ohne dass es hierzu einer Zustimmung<br />

der Gesellschafter bedarf (siehe § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Ebenso reduziert sich die weitere Einlage des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten jeweils in der Höhe, in<br />

der die Investoren zur Zahlung eines Agios verpflichtet sind.<br />

In Bezug auf die Fondsgesellschaft wurden bisher keine<br />

Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f<br />

Absatz 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />

Investoren<br />

Die Erwerber der Vermögensanlage (im Folgenden „Investoren“)<br />

beteiligen sich zunächst als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

TERTIA an der Fondsgesellschaft. Sie<br />

können jedoch bereits im Zeichnungsschein festlegen, ob<br />

sie weiterhin als Treugeber beteiligt sein wollen oder ob sie<br />

ihre Beteiligung in eine unmittelbare Kommanditbetei -<br />

ligung umwandeln und sich als Kommanditisten in das<br />

Handelsregister eintragen lassen möchten (siehe hierzu im<br />

Kapitel „Beteiligung“ ab Seite 138).<br />

Über entsprechende Regelungen im Treuhandvertrag und<br />

im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft wird erreicht,<br />

dass die Treugeber den unmittelbar beteiligten Kommanditisten,<br />

soweit rechtlich möglich, hinsichtlich der steuerlichen<br />

und rechtlichen Folgen gleichgestellt sind.<br />

Pflichten der Investoren<br />

Die Vermögensanlage ist für die Erwerber mit den nach -<br />

folgenden Pflichten verbunden:<br />

104 I Rechtliche Grundlagen


Zahlungsverpflichtung<br />

Die Zahlungsverpflichtung der Investoren lautet auf Pfund<br />

Sterling und bezieht sich auf die mit Unterzeichnung des<br />

Zeichnungsscheins vom jeweiligen Investor übernommene<br />

Kapitaleinlage zuzüglich des Agios (5 % der Kapitaleinlage).<br />

Der Beitritt des Investors kann unter bestimmten Voraussetzungen<br />

Grunderwerbsteuer nach britischem Recht (Stamp<br />

Duty Land Tax; im Folgenden „SDLT“) auf Investorenebene<br />

auslösen (siehe hierzu das Kapitel „Beteiligung“ ab Seite<br />

138). In diesem Fall hat der Investor die SDLT an die von ihm<br />

bevollmächtigte Steuerberatungsgesellschaft WSM Partners<br />

LLP (im Folgenden „WSM“) mit Sitz in London zur<br />

Weiterleitung an die zuständigen britischen Finanzbehörden<br />

sowie die Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer<br />

Umsatzsteuer zu zahlen (siehe hierzu in den Kapiteln „Steuerliche<br />

Grundlagen“ ab Seite 133 sowie „Beteiligung“ ab<br />

Seite 138). Weitere Einzelheiten hierzu sowie zu den mit<br />

dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />

verbundenen weiteren Kosten ergeben sich<br />

aus dem Kapitel „Beteiligung“ Seite 144 sowie aus dem<br />

Zeichnungsschein. Die in Pfund Sterling in das Handels -<br />

register einzutragende Haftsumme entspricht 1 % der<br />

Kapitalein lage ohne Agio.<br />

Im Falle nicht fristgerechter Erbringung bzw. Nichterbringung<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio sowie gegebenenfalls<br />

anfallender SDLT nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich<br />

britischer Umsatzsteuer kann die Fondsgesellschaft Verzugszinsen<br />

gemäß § 288 BGB verlangen. Darüber hinaus kann<br />

dies dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam<br />

zustande kommt (siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag in<br />

Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag sowie den<br />

Zeichnungsschein). Der Treuhandkommanditist ist in diesen<br />

Fällen zu einer außerordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages<br />

berechtigt (siehe § 3 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />

Zusätzlich kann die Fondsgesellschaft pauschal 15 % der<br />

Kapitaleinlage des jeweiligen Kommanditisten als Schadenersatz<br />

verlangen. Dem Investor bleibt der Nachweis vorbehalten,<br />

dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden<br />

entstanden ist (siehe § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag und<br />

den Zeichnungsschein). Darüber hinaus kann der Investor,<br />

falls er der Fondsgesellschaft bereits als Kommanditist beigetreten<br />

ist, aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen werden<br />

(siehe § 8 Ziffer 2 (a) Gesellschaftsvertrag).<br />

Pflicht zur Erteilung einer Steuerberatungsvollmacht<br />

Sofern durch den Beitritt eines Investors SDLT ausgelöst wird,<br />

hat er der <strong>KGAL</strong> eine unterzeichnete unwiderrufliche Vollmacht<br />

zugunsten von WSM auszuhändigen, die die erforderliche<br />

Grunderwerbsteuererklärung gegenüber den britischen<br />

Finanzbehörden abgibt, sowie die Zahlung der SDLT zur<br />

Weiterleitung an die britischen Finanzbehörden in Empfang<br />

nimmt (§ 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag). Die Steuerberatungsgebühr<br />

für WSM im Zusammenhang mit der Abgabe<br />

einer Grunderwerbsteuererklärung beträgt voraussichtlich<br />

rund GBP 350 zuzüglich britischer Umsatzsteuerkosten und<br />

ist vom Investor zu tragen.<br />

Pflicht zur Kosten- /Abgabenerstattung<br />

und Nachschusspflicht<br />

Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />

Steuern, Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten, die<br />

auf Handlungen bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters<br />

beruhen (z. B. Übertragung der Beteiligung, vorzeitiges Ausscheiden<br />

aus der Gesellschaft) oder ihren Grund in der<br />

Person oder Rechtspersönlichkeit /Rechtsform/Sitz eines<br />

Gesellschafters haben, sind von dem die jeweilige Belastung<br />

auslösenden Gesellschafter und einem etwaigen Rechtsnachfolger<br />

als Gesamtschuldner zu tragen (siehe § 11 Ziffer 1<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

105


Auf Ebene des Investors etwa entstehende individuelle<br />

Steuerbelastungen (siehe im Kapitel „Risikohinweise“ Seite<br />

19 bis 21 und Seite 27) sowie etwaige Kosten für die steuerliche<br />

Beratung in Großbritannien sind von diesem selbst zu<br />

tragen. Der Anbieter oder der Emittent übernehmen keine<br />

Zahlung von Steuern für die Investoren.<br />

Eine über die in den vorstehenden Abschnitten dargestellte<br />

Abgaben- und Kostenerstattungspflicht hinausgehende<br />

Nachschusspflicht kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />

beschlossen werden (siehe § 15 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Haftung<br />

Die Investoren, die sich als Kommanditisten unmittelbar an<br />

der Fondsgesellschaft beteiligen, haften gegenüber Gläubigern<br />

der Fondsgesellschaft bis zur Höhe ihrer im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme, die 1 % der übernommenen<br />

Kapitaleinlage beträgt. Soweit der Investor seine<br />

Kapitaleinlage geleistet hat, erlischt seine persönliche Haftung.<br />

Die Haftung lebt wieder auf, wenn das Kapitalkonto<br />

des Investors durch Ausschüttungen/Entnahmen unter den<br />

Betrag seiner Haftsumme sinkt. Nach ihrem Ausscheiden aus<br />

der Fondsgesellschaft haften die Investoren bis zur Höhe<br />

ihrer Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von fünf Jahren<br />

nach ihrem Ausscheiden fällig werden und gegen sie gerichtlich<br />

geltend gemacht wurden. Zu den Details siehe im Kapitel<br />

„Risikohinweise“ ab Seite 26. Die Investoren, die sich als<br />

Treugeber mittelbar über den Treuhandkommanditisten an<br />

der Fondsgesellschaft beteiligen, haften nicht unmittelbar<br />

für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft, müssen aber<br />

den Treuhandkommanditisten von dessen Haftung freistellen.<br />

Wirtschaftlich sind sie daher den Kommanditisten hinsichtlich<br />

der Haftung gleichgestellt.<br />

Vertraulichkeit<br />

Jeder Gesellschafter ist zur Verschwiegenheit gegenüber<br />

unbeteiligten Dritten in allen Angelegenheiten der Fondsgesellschaft<br />

verpflichtet.<br />

Weitere Leistungsverpflichtungen<br />

Über die in diesem Abschnitt „Pflichten der Investoren“ dargestellten<br />

Leistungsverpflichtungen (Zahlungsverpflichtung,<br />

Pflicht zur Erteilung einer Steuerberatungsvollmacht, Pflicht<br />

zur Kosten-/Abgabenerstattung und Nachschusspflicht,<br />

Haftung) hinaus sind die Erwerber der Vermögensanlage<br />

nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />

weitere Zahlungen zu leisten.<br />

Rechte der Investoren<br />

Die Vermögensanlage ist für die Investoren mit den nachfolgend<br />

dargestellten Rechten verbunden:<br />

Beteiligung am Jahresergebnis, Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

Einsichts-, Kontroll- und Informationsrechte<br />

Kündigungsrecht<br />

Recht zur Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />

Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

Beteiligung am Jahresergebnis,<br />

Ausschüttungen/Entnahmen<br />

Die Gesellschafter sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer<br />

Kapitaleinlagen am Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist erhält, soweit möglich,<br />

im Jahr der Veräußerung der Fondsimmobilie oder in<br />

den Jahren der Liquidation der Fondsgesellschaft ein Vorabergebnis<br />

zugewiesen. Die Aufteilung der Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen zwischen den Gesellschaftern erfolgt<br />

grundsätzlich entsprechend der Höhe der von ihnen geleis-<br />

106 I Rechtliche Grundlagen


teten Kapitaleinlagen und der Dauer ihrer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft (siehe hierzu auch das Kapitel<br />

„Prognoserechnung“ ab Seite 82).<br />

Der geschäftsführende Kommanditist entscheidet über die<br />

ausschüttungsfähigen Beträge und wird dabei zur Deckung<br />

zukünftiger Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />

eine angemessene Liquiditätsreserve vorhalten. Die<br />

Ausschüttungen / Entnahmen sind dabei grundsätzlich zum<br />

30.04. eines jeden Jahres für das Vorjahr vorgesehen, erstmalig<br />

zum 30.04.2012.<br />

Daneben ist der geschäftsführende Kommanditist berechtigt,<br />

während des Platzierungszeitraums zur Deckung eigener<br />

Verbindlichkeiten diejenige Liquidität aus der Fondsgesellschaft<br />

zu entnehmen, die durch die Investoren in die<br />

Fondsgesellschaft bei Erwerb ihrer Beteiligung als gesamter<br />

Einzahlungsbetrag geleistet wurde abzüglich derjenigen<br />

Beträge, die der geschäftsführende Kommanditist für die<br />

Herabsetzung seiner Pflichteinlage und Rückzahlung seiner<br />

Kapitalrücklage erhalten hat. Das Entnahmerecht dient zur<br />

Deckung der Verbindlichkeiten, die dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand<br />

der Fondsgesellschaft entstanden sind.<br />

Die Kapitalkonten der Investoren werden in Pfund Sterling<br />

geführt. Die Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen der<br />

Fondsgesellschaft wird damit ausschließlich auf Pfund Sterling-Basis<br />

ermittelt. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen<br />

werden sämtliche Abschlüsse in Pfund Sterling auf Basis<br />

der deutschen Rechnungslegungsvorschriften erstellt. Die<br />

Gesellschafter können sich im Zeichnungsschein oder später<br />

durch schriftliche Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

für eine Auszahlung der Ausschüttungen / Entnahmen<br />

in Euro entscheiden (siehe hierzu § 14 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der<br />

Höhe der übernommenen Kapitaleinlage (ohne Agio). Auf je<br />

volle GBP 1.000 der Kapitaleinlage entfällt eine Stimme. In<br />

gleichem Umfang stehen auch dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten Stimmen zu. Ungeachtet dessen verfügt er<br />

im Übrigen über wenigstens 50 Stimmen (siehe § 13 Ziffer 6<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die einfache<br />

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern<br />

im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist oder<br />

zwingende gesetzliche Vorschriften andere Mehrheitserfordernisse<br />

vorsehen. Davon abweichend ist für Änderungen<br />

des Gesellschaftsvertrages, die Auflösung sowie für sonstige<br />

Grundlagengeschäfte der Fondsgesellschaft und für einen<br />

Beschluss über die Veräußerung der Fondsimmobilie vor<br />

dem 31.12.2022 eine Mehrheit von 3 /4 der abgegebenen<br />

gültigen Stimmen sowie die Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten notwendig (qualifizierte Mehrheit;<br />

siehe § 13 Ziffer 8, 9 Gesellschaftsvertrag).<br />

Ebenso können der Ausschluss des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, der Entzug der Vertretungsmacht und der<br />

Entzug der Geschäftsführungsbefugnis des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten ohne Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes nur mit 3 /4-Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />

Stimmen beschlossen werden.<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die nicht alle<br />

Gesellschafter formell und materiell gleich behandeln, den<br />

Gesellschaftern zusätzliche Pflichten auferlegen oder die<br />

Rechtsstellung des geschäftsführenden Kommanditisten zu<br />

dessen Nachteil verändern, bedürfen der Zustimmung aller<br />

Gesellschafter.<br />

107


Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich schriftlich<br />

und im Umlaufverfahren gefasst. Die Beschlussfassung führt<br />

der geschäftsführende Kommanditist durch. Er kann vom<br />

Umlaufverfahren absehen und stattdessen eine Gesellschafterversammlung<br />

einberufen, wenn hierfür ein wichtiger<br />

Grund vorliegt. Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen anderen Gesellschafter,<br />

seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges Kind,<br />

einen Testamentsvollstrecker oder einen ständigen Generalbevollmächtigten<br />

vertreten lassen (siehe § 13 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Zur Beschlussfähigkeit siehe § 13 Ziffer 3 und<br />

Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag.<br />

Gesellschafter können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />

eine außerordentliche Beschlussfassung verlangen,<br />

wenn sie mindestens 10 % des Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinigen (siehe § 13 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Einsichts-, Kontroll- und Informationsrecht<br />

Die Gesellschafter verfügen über die gesetzlichen Einsichts-,<br />

Kontroll- und Informationsrechte eines Kommanditisten<br />

gemäß § 166 HGB mit der Maßgabe, dass die Unterlagen<br />

bezüglich der Beteiligung an der Fondsgesellschaft nur durch<br />

einen standesrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />

Angehörigen eines rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />

Berufes eingesehen werden dürfen.<br />

Kündigungsrecht<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet worden.<br />

Das Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Gesellschafter<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines<br />

Geschäftsjahres, erstmals zum 31.12.2027, ordentlich<br />

gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt unberührt (siehe hierzu §8<br />

Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag). Eine Kündigung hat mittels<br />

eingeschriebenen Briefs zu erfolgen, der an die Fonds -<br />

gesellschaft zu richten ist. Für die Fristeinhaltung ist der<br />

Zugang der Kündigung bei der Fondsgesellschaft maßgeblich.<br />

Der durch Kündigung ausscheidende Gesellschafter erhält<br />

eine Abfindung in Höhe des Verkehrswertes seiner Beteiligung.<br />

Der Auszahlungsbetrag wird zwei Wochen nach<br />

Anforderung durch den ausscheidenden Gesellschafter<br />

fällig, frühestens jedoch zum nächsten, auf das Ausscheiden<br />

folgenden Ausschüttungstermin, und nur, soweit die Fondsgesellschaft<br />

zu diesem Zeitpunkt über ausreichend Liquidität<br />

verfügt, spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden.<br />

Bis zur Auszahlung ist die Abfindung marktüblich zu verzinsen<br />

(siehe hierzu § 10 Gesellschaftsvertrag).<br />

Recht zur Übertragung und Belastung<br />

von Gesellschaftsanteilen<br />

Ein Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil vollständig<br />

oder teilweise übertragen (durch Abtretung im Rahmen<br />

einer Schenkung oder Veräußerung), belasten oder eine<br />

sonstige Verfügung hierüber treffen. Dies ist grundsätzlich<br />

nur mit Wirkung zum folgenden 01.01. eines Kalenderjahres<br />

möglich und bedarf zur Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

der Fondsgesellschaft. Die Zustimmung kann nur aus<br />

wichtigem Grund versagt werden (siehe hierzu § 7 Gesellschaftsvertrag).<br />

Eine Übertragung oder sonstige Verfügung<br />

über den Gesellschaftsanteil ist grundsätzlich nur zum<br />

folgenden 01.01. eines Kalenderjahres wirksam.<br />

Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, sofern<br />

dadurch ein Gesellschaftsanteil von unter GBP 10.000 oder<br />

ein nicht auf volle GBP 1.000 lautender Anteil entsteht. Die<br />

Bestellung eines Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil<br />

ist unzulässig.<br />

108 I Rechtliche Grundlagen


Zu den steuerlichen Implikationen einer Übertragung eines<br />

Gesellschaftsanteils siehe im Kapitel „Steuerliche Grund -<br />

lagen“ ab Seite 126.<br />

Alle im Zusammenhang mit einer Übertragung oder sonstigen<br />

Verfügung über den Gesellschaftsanteil entstehenden<br />

Kosten und Abgaben sind von dem übertragenden/verfügenden<br />

und dem eintretenden Gesellschafter gesamtschuldnerisch<br />

zu tragen (siehe hierzu vorstehend den Abschnitt<br />

„Pflicht zur Kosten-/Abgabenerstattung und Nachschusspflicht“<br />

sowie im Kapitel „Beteiligung“ Seite 144).<br />

Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

Mit einer Mehrheit von 3 /4 der abgegebenen gültigen Stimmen<br />

und mit Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

können die Gesellschafter die Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft beschließen. Die Liquidation erfolgt durch<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten oder durch<br />

den /die von ihm zu benennenden Liquidator(en) (siehe § 13<br />

Ziffer 9 und § 16 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag). Der<br />

geschäftsführende Kommanditist ist zu einem Ausgleich<br />

eines etwaigen negativen Buchwertes seiner Beteiligung<br />

nicht verpflichtet.<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

Verstirbt ein Gesellschafter, geht die Beteiligung auf seine<br />

Erben über und die Fondsgesellschaft wird mit den Erben<br />

fortgesetzt (siehe § 9 Gesellschaftsvertrag).<br />

Ausschluss / Ausscheiden aus<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, einen<br />

Gesellschafter mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu<br />

einem späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft auszuschließen,<br />

wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

nicht nachkommt, ein Insolvenz- oder vergleichbares Ver-<br />

fahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung<br />

mangels Masse abgelehnt wird, in seinen Gesellschaftsanteil<br />

die Einzelzwangsvollstreckung betrieben wird, der Treuhandkommanditist<br />

nicht zur Durchführung des vereinfachten<br />

Verfahrens im Zusammenhang mit der Quellensteuer in<br />

Großbritannien bevollmächtigt wird und die dafür notwendigen<br />

Informationen nicht bereit gestellt werden, ein<br />

Verstoß gegen das Geldwäschegesetz oder ein sonstiger<br />

wichtiger Grund vorliegt. In diesen Fällen erhält der ausgeschlossene<br />

bzw. ausgeschiedene Gesellschafter eine Abfindung<br />

in Höhe des handelsrechtlichen Buchwertes seiner<br />

Beteiligung, wie er sich aus der Schlussbilanz des Geschäftsjahres<br />

ergibt, welches vor seinem Ausscheiden beendet war,<br />

zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt des Ausscheidens<br />

berechneten Ergebnisses unter Berücksichtigung zwischenzeitlich<br />

getätigter Ausschüttungen / Entnahmen sowie<br />

noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />

nach § 7 Ziffer 4 und § 7 Ziffer 6 sowie § 11 Gesellschaftsvertrag,<br />

höchstens aber in Höhe des Verkehrswertes<br />

seiner Beteiligung (siehe § 8 Ziffer 2, § 10 Ziffern 2 und 3<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Bei Investoren, die sich als Treugeber beteiligt haben, kann<br />

der geschäftsführende Kommanditist in diesen Fällen den<br />

Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten entsprechend<br />

herabsetzen und der Treuhandkommanditist den<br />

Treuhandvertrag außerordentlich kündigen. Der dadurch<br />

entstehende Abfindungsanspruch des Treugebers richtet<br />

sich nach den vorgenannten Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

(siehe § 7 Ziffer 4 Treuhandvertrag).<br />

Datenschutz<br />

Die Daten des Gesellschafters werden bis zur Beendigung<br />

der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />

notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und<br />

gespeichert. Die Daten können während und auch nach der<br />

109


Beendigung der Beteiligung für Zwecke der Markt- und<br />

Meinungsforschung verwendet werden. Dieser Nutzung<br />

kann der Gesellschafter jederzeit kostenlos widersprechen<br />

(siehe § 18 Gesellschaftsvertrag und § 13 Ziffern 2 und 3<br />

Treuhandvertrag).<br />

Eine Weitergabe von Gesellschafterdaten erfolgt nur, wenn<br />

eine entsprechende rechtliche Verpflichtung besteht und nur<br />

unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Rechtsprechung<br />

hat unter bestimmten Voraussetzungen einem<br />

Gesellschafter das Recht zuerkannt, die Namen und<br />

Anschriften seiner Mitgesellschafter zu erfahren. Die Rechtsfragen<br />

in diesem Zusammenhang sind derzeit noch ungeklärt,<br />

insbesondere, ob auch die Namen und Anschriften der<br />

als Treugeber beteiligten Investoren hiervon erfasst sind.<br />

Aktuell sind verschiedene Gerichtsverfahren diesbezüglich<br />

anhängig.<br />

Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen und<br />

der künftigen Gesellschafter im Vergleich<br />

Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter,<br />

der Management-GmbH und der Beteiligungs-GmbH<br />

weichen in den folgenden Punkten von den Hauptmerkmalen<br />

der Anteile der künftigen Gesellschafter ab:<br />

Die Beteiligungs-GmbH ist persönlich haftender Gesellschafter<br />

und hat keine Einlage übernommen.<br />

Die Beteiligungs-GmbH erhält ab dem Jahr 2011 eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von GBP 2.000 zuzüglich einer<br />

gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Beteiligungs-GmbH haftet unbeschränkt mit ihrem<br />

Gesellschaftsvermögen.<br />

Der Beteiligungs-GmbH stehen unbeschränkte Einsichts-,<br />

Kontroll- und Informationsrechte zu.<br />

Die Beteiligungs-GmbH erhält keine Ausschüttungen / Entnahmen.<br />

Die Management-GmbH ist berechtigt, die Fassung von<br />

Gesellschafterbeschlüssen zu initiieren und führt die<br />

Beschlussfassungen durch. Sie hat nach Herabsetzung<br />

ihrer Kommanditeinlage und /oder Ausplatzierung des<br />

Beteiligungsangebotes jedenfalls nicht weniger als 50<br />

Stimmen.<br />

Die Management-GmbH entscheidet über die Höhe der<br />

ausschüttungsfähigen Beträge.<br />

Die Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaft ist<br />

nur mit Zustimmung der Management-GmbH möglich.<br />

Die Management-GmbH und die Beteiligungs-GmbH<br />

werden durch die Fondsgesellschaft von der Haftung für<br />

ihre Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen des<br />

Gesellschaftsverhältnisses freigestellt, es sei denn, die<br />

Haftung basiert auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem<br />

Verhalten.<br />

Die Management-GmbH kann bei ihrem Ausscheiden die<br />

Freistellung von ihrer Forthaftung für Gesellschafterverbindlichkeiten<br />

verlangen.<br />

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der<br />

Management-GmbH beträgt nicht 1 %, sondern GBP 1.000.<br />

Die Management-GmbH erhält als Gegenleistung für die<br />

Herabsetzung ihrer Beteiligung eine Abfindung in Höhe<br />

der tatsächlich von ihr erbrachten Pflichteinlage. Darüber<br />

hinaus erhält sie den Betrag um den die tatsächlich eingezahlte<br />

weitere Einlage reduziert wird, zurück.<br />

Die Management-GmbH erhält ab dem Jahr 2011 eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von GBP 2.000 zuzüglich einer<br />

gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer, die<br />

in den Jahren entfällt, in denen die Fondsgesellschaft nach<br />

britischem Ertragsteuerrecht Verluste erzielt oder durch die<br />

Leistung dieser Vergütung Verluste erzielen würde.<br />

Die Management-GmbH ist berechtigt, während des Platzierungszeitraums<br />

zur Deckung eigener Verbindlichkeiten<br />

diejenige Liquidität aus der Fondsgesellschaft zu entnehmen,<br />

die durch die Investoren in die Fondsgesellschaft bei<br />

Erwerb ihrer Beteiligung als gesamter Einzahlungsbetrag<br />

geleistet wurde abzüglich derjenigen Beträge, die der<br />

geschäftsführende Kommanditist für die Herabsetzung<br />

110 I Rechtliche Grundlagen


seiner Pflichteinlage und Rückzahlung seiner Kapitalrück -<br />

lage erhalten hat. Dadurch wird die vertraglich vereinbarte<br />

Tilgung der Zwischenfinanzierung sichergestellt.<br />

Die Management-GmbH ist berechtigt die Zeichnungsfrist<br />

einmalig bis zum 31.12.2012 zu verlängern.<br />

Die Management-GmbH ist berechtigt die TERTIA ZWEITE<br />

Beteiligungstreuhand GmbH anzuweisen weitere Investoren<br />

aufzunehmen, bis die Summe der Kapitaleinlagen in<br />

Höhe von GBP 63.500.000 zuzüglich einer Zeichnungsreserve<br />

von GBP 40.000 erreicht ist.<br />

Die Management-GmbH erhält soweit möglich, im Jahr<br />

der Veräußerung der Fondsimmobilie und in den Jahren<br />

der Liquidation der Fondsgesellschaft in Höhe einer dann<br />

bestehenden negativen Summe seiner Kapitalkonten III<br />

und IV ein Vorabergebnis zugewiesen.<br />

Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />

weichen darüber hinaus von Hauptmerkmalen des<br />

Anteils des künftigen Gesellschafters TERTIA wie folgt ab:<br />

Die derzeitigen Gesellschafter sind, anders als die TERTIA,<br />

selbst wirtschaftlich Berechtigte ihrer Gesellschaftsanteile.<br />

Der TERTIA stehen daher keine eigenen Ausschüttungs- /<br />

Entnahmeansprüche, Ansprüche auf Anteile am Liquidationserlös<br />

oder Ansprüche auf ein Auseinandersetzungsguthaben<br />

zu, da diese an die Investoren abgetreten werden. Die<br />

TERTIA erhält jedoch eine Treuhandvergütung in Höhe von<br />

GBP 8.000 jährlich zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Die TERTIA wird zudem ihre<br />

Kontrollrechte gemäß § 166 HGB sowie ihre Stimmrechte<br />

den Investoren zur Ausübung überlassen. Die TERTIA ist verpflichtet,<br />

ihren Gesellschaftsanteil auf Verlangen des jeweiligen<br />

Investors anteilig auf diesen zu übertragen.<br />

Darüber hinaus gibt es keine weiteren Abweichungen der<br />

Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />

gegenüber den vorstehend in den Abschnitten „Pflichten<br />

der Investoren“ (ab Seite 104) und „Rechte der Investoren“<br />

(ab Seite 106) dargestellten Hauptmerkmalen der Anteile<br />

der künftigen Gesellschafter.<br />

Treuhandkonzept<br />

Die Investoren beteiligen sich zunächst ausschließlich als<br />

Treugeber über den Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEITE<br />

Beteiligungstreuhand GmbH mit Sitz in Grünwald an der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Mit Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

kommt der Treuhandvertrag zwischen<br />

dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />

wirksam zustande. Der Treuhandvertrag ist als Bestandteil<br />

dieses Beteiligungsprospektes ab Seite 182 abgedruckt. Die<br />

Annahme erfolgt durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung.<br />

Das mit dem Treuhandvertrag vereinbarte Treuhandverhältnis,<br />

d.h. der Beitritt des Treuhandkommanditisten zur<br />

Fondsgesellschaft im Auftrag des Treugebers, entsteht erstmals<br />

mit Eintritt der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />

Voraussetzungen (siehe auch im Kapitel „Beteiligung“ den<br />

Abschnitt „Annahme der Beteiligungserklärung“ Seite 141<br />

sowie § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag in Verbindung mit §3<br />

Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Der Treugeber ist berechtigt, durch Erklärung im Zeichnungsschein<br />

sowie innerhalb einer Frist von 20 Tagen nach<br />

Bestätigung der Annahme der Beteiligungserklärung die<br />

Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine<br />

gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist zu verlangen. Danach kann der Treugeber<br />

durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />

mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum<br />

Ablauf des 31.12. eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />

Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditist verlangen.<br />

Das Umwandlungsverlangen wird wirksam, sobald<br />

der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte Handelsre-<br />

111


gister-Vollmacht durch den Treugeber zur Verfügung gestellt<br />

wird. Die durch die Beendigung des Treuhandvertrages verursachten<br />

Kosten, Gebühren und Auslagen gehen zu Lasten<br />

des Treugebers.<br />

Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhandvertrages<br />

(Rechtsgrundlage) die Aufgabe, im Auftrag und auf<br />

Rechnung des Investors der Fondsgesellschaft als Kommanditist<br />

beizutreten. Er hat darüber hinaus die Aufgabe, die<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft für den Investor treuhänderisch<br />

zu halten (siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />

Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />

Halten der Kommanditanteile der Investoren<br />

beschränkt. Das Treuhandverhältnis dient ausschließlich der<br />

Verwaltungsvereinfachung im Interesse der Fondsgesellschaft<br />

und der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse<br />

der Investoren (siehe hierzu § 1 Ziffer 8 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />

Anteile ab (siehe § 2 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandvertrag endet unter anderem, wenn der Treugeber<br />

seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft gemäß §7<br />

Ziffer 6 Treuhandvertrag in Verbindung mit § 8 Ziffer 1<br />

Gesellschaftsvertrag wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt<br />

des Wirksamwerdens der Kündigung, ansonsten mit vollständiger<br />

Abwicklung der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

(siehe hierzu § 7 Ziffer 6 Treuhandvertrag). Weitere Beendigungsgründe<br />

ergeben sich aus § 7 des Treuhandvertrages.<br />

Der Treuhandkommanditist haftet den Treugebern nur bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm<br />

obliegenden Verpflichtungen; er übernimmt keine Haftung<br />

für den Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des<br />

Treuhandvertrages angestrebten wirtschaftlichen oder<br />

steuerlichen Ziele (siehe § 11 Treuhandvertrag). Er übernimmt<br />

darüber hinaus keine Haftung für die Richtigkeit und<br />

Vollständigkeit des Beteiligungsprospektes (siehe § 11 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />

Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft durch den Treugeber keine Beratungsleistung<br />

und stellt dem Treugeber keine Informationen zur Verfügung.<br />

Die Treugeber üben ihre Stimmrechte selbst aus und können<br />

sich auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />

gegenüber der Gesellschaft zustehenden<br />

Kontrollrechte bevollmächtigen lassen (siehe § 2 Ziffer 2 und<br />

§ 4 Treuhandvertrag, § 5 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Rechte und Pflichten der Investoren aus dem Treuhandvertrag<br />

können nur unter Berücksichtigung der entsprechenden<br />

Regeln des Gesellschafts- und Treuhandvertrages<br />

übertragen oder belastet werden (siehe § 6 Treuhandvertrag).<br />

Gleiches gilt beim Tod des Treugebers (siehe § 9 Treuhandvertrag).<br />

Für den Treuhandkommanditisten ergeben sich folgende<br />

Rechte und Pflichten:<br />

Die wesentlichen Pflichten des Treuhandkommanditisten<br />

bestehen im treuhänderischen Halten der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft für die Investoren und darin, sämtliche<br />

Rechte als Gesellschafter der Fondsgesellschaft an die Investoren<br />

abzutreten.<br />

Das einzige wesentliche Recht des Treuhandkommanditisten<br />

aus dem Treuhandvertrag besteht in dem Anspruch auf eine<br />

jährliche pauschale Vergütung in Höhe von GBP 8.000 zuzüg-<br />

112 I Rechtliche Grundlagen


lich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Treuhandvergütung ist jeweils spätestens am<br />

30.12. des jeweiligen Jahres fällig (siehe § 12 Treuhandvertrag<br />

in Verbindung mit § 5 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag). Da<br />

der Anspruch des Treuhandkommanditisten auf Vergütung<br />

bis zum Zeitpunkt der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft<br />

besteht und diese auf unbestimmte Zeit errichtet ist, kann<br />

zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung kein Gesamtbetrag<br />

der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung<br />

des Treuhänders angegeben werden.<br />

In seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

stünden ihm darüber hinaus Ausschüttungsansprüche,<br />

Stimmrechte und Kontrollrechte zu; diese hat er jedoch<br />

sämtlich an die Treugeber / Investoren abgetreten bzw. zur<br />

Ausübung überlassen.<br />

Interessenkonflikte des Treuhandkommanditisten können<br />

aus der Tatsache entstehen, dass dieser eine Tochtergesellschaft<br />

des Initiators ist und die Geschäftsführer zugleich<br />

Mitarbeiter des Initiators sind (siehe hierzu im Kapitel „Risikohinweise“<br />

den Abschnitt „Potenzielle Interessenkonflikte“<br />

auf Seite 22 sowie im Kapitel „Weitere Vertragspartner und<br />

Verflechtungen“ den Abschnitt „Kapitalmäßige und personelle<br />

Verflechtungen“ ab Seite 164).<br />

Der Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

113


Vertragsbeziehungen der Fondsgesellschaft und der<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH<br />

Vereinfachte Darstellung der Vertragsbeziehungen<br />

Bayerische Landesbank<br />

und<br />

Hamburger Sparkasse AG<br />

Property Class <strong>England</strong> 3<br />

Managementgesellschaft<br />

mbH<br />

Auslagenersatzvereinbarung<br />

Geschäftsführender<br />

Kommanditist<br />

ALCAS GmbH<br />

Vermittlung<br />

Eigenkapital<br />

Property Class <strong>England</strong> 3<br />

GmbH & Co. KG<br />

(Fondsgesellschaft)<br />

Einzahlungsund<br />

Platzierungsgarantie<br />

Geschäftsbesorgung,<br />

Vermittlung<br />

Fremdkapital<br />

<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG<br />

Facility<br />

Management<br />

Eigentum<br />

Langfristfinanzierung<br />

Deutsche Genossenschafts-<br />

Hypothekenbank AG/<br />

Bayerische Landesbank<br />

Deutschland<br />

Großbritannien<br />

DTZ International<br />

Property & Asset<br />

Management<br />

Vermietung<br />

Zwischenfinanzierung<br />

Fondsimmobilie<br />

Mietverträge<br />

Mieter:<br />

Allianz Services (UK) Limited<br />

Boots UK Limited<br />

114 I Rechtliche Grundlagen


Zur Realisierung und Finanzierung des Projektes und zur<br />

Erzielung der prognostizierten Ergebnisse ist die Fondsgesellschaft<br />

neben dem Gesellschaftsvertrag (ab Seite 166) und<br />

den Treuhandverträgen von den folgenden Verträgen abhängig,<br />

die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

sind:<br />

Geschäftsanteilskaufvertrag<br />

Zwischenfinanzierungsvertrag zwischen der Property Class<br />

<strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH und der Hamburger<br />

Sparkasse AG und der Bayerischen Landesbank<br />

Langfristfinanzierung der Fondsgesellschaft<br />

Mietverträge<br />

Facility Management-Vertrag<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Eigenkapital-Vermittlungsvertrag<br />

Fremdkapital-Vermittlungsvertrag<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Auslagenersatzvereinbarung.<br />

Darüber hinaus ist die Fondsgesellschaft nicht abhängig von<br />

Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />

Aus der nachfolgenden Darstellung der oben aufgeführten<br />

Verträge der Fondsgesellschaft und der Property Class<br />

<strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH (im Folgenden<br />

„Management-GmbH“), ergibt sich der Realisierungsgrad<br />

dieses Projektes.<br />

Erwerbsvorgang und die in diesem<br />

Zusammenhang abgeschlossenen<br />

Verträge<br />

Erwerb der Fondsimmobilie<br />

Geschäftsanteilskaufvertrag<br />

Die Management-GmbH hat mit Vertrag vom 22.12.2010 den<br />

einzigen Geschäftsanteil an der Adzic Limited (im Folgenden<br />

„Adzic“) mit Sitz in Jersey, welche zu diesem Zeitpunkt Eigentümer<br />

der Fondsimmobilie war, zu einem Anteilskaufpreis<br />

von GBP 1 erworben. Verkäufer war die Central London<br />

Property Portfolio (Holdings) Limited mit Sitz in Jersey.<br />

In diesem Vertrag hat der Verkäufer gegenüber der Management-GmbH<br />

Zusicherungen im marktüblichen Umfang<br />

hinsichtlich der Beschaffenheit des von der Management-<br />

GmbH übernommenen Geschäftsanteils abgegeben, insbesondere<br />

die folgenden:<br />

Die Adzic ist weder zahlungsunfähig noch Gegenstand<br />

eines Insolvenz- oder Zwangsverwaltungsverfahrens.<br />

Die Adzic ist der alleinige Eigentümer der Fondsimmobilie.<br />

Die Adzic hat alle bis zum Anteilserwerb durch die Management-GmbH<br />

fälligen steuerlichen Zahlungsverpflichtungen<br />

vor Anteilserwerb an die zuständigen Finanzbehörden<br />

bezahlt und damit erfüllt.<br />

Die Adzic ist eine wirksam gegründete Gesellschaft nach<br />

dem Recht von Jersey.<br />

Der Verkäufer ist uneingeschränkter Eigentümer des einzigen<br />

Geschäftsanteils der Adzic. Dieser ist frei von Rechten<br />

und/oder Ansprüchen Dritter, so dass über den Geschäftsanteil<br />

frei verfügt werden kann.<br />

Die Haftung des Verkäufers ist auf GBP 12 Mio. beschränkt.<br />

Die Management-GmbH hat für die Haftung des Verkäufers<br />

eine Versicherung bei dem Versicherungsunternehmen<br />

Lloyd’s in derselben Höhe abgeschlossen. Von den Kosten für<br />

diese Versicherung in Höhe von insgesamt GBP 226.100 hat<br />

der Verkäufer einen Betrag in Höhe von GBP 208.250 übernommen.<br />

Im Falle der Haftung kann ausschließlich auf diese<br />

Versicherung und nicht auf den Verkäufer zurückgegriffen<br />

werden. Ausgenommen hiervon ist eine Haftung des Verkäufers,<br />

sofern Zusicherungen im Hinblick auf die verkauften<br />

Gesellschaftsanteile gemacht wurden.<br />

Die Ansprüche der Management-GmbH gegen den Verkäufer<br />

bzw. gegen die Versicherung aus der Verletzung der vertrag -<br />

115


lichen Zusicherungen können ab einer geldwerten Gesamtsumme<br />

von GBP 250.000 geltend gemacht werden, wobei<br />

jedoch Einzelansprüche unter GBP 25.000 nicht mitgerechnet<br />

werden. Sollte der Betrag von GBP 250.000 überschritten<br />

werden, kann jedoch der Verkäufer bzw. die Versicherung auf<br />

den vollen Betrag bis zu GBP 12 Mio. in Anspruch genommen<br />

werden (Freigrenze).<br />

Die Verpflichtungen des Verkäufers bzw. der Versicherung<br />

aus den vorstehenden Zusicherungen erlöschen für steuerrechtliche<br />

Ansprüche spätestens sieben Jahre nach dem<br />

22.12.2010 (also mit Ablauf des 21.12.2017). Im Übrigen<br />

erlöschen sie mit Ablauf des 21.12.2012.<br />

Anschließend wurde das Stammkapital der Adzic auf Null<br />

GBP herabgesetzt. Der dadurch entstandene Rückzahlungsanspruch<br />

der Management-GmbH wurde durch die Übertragung<br />

der Fondsimmobilie im Wege der Sachausschüttung<br />

erfüllt.<br />

Mit Sachausschüttung der Fondsimmobilie an die Management-GmbH<br />

ist diese am 26.01.2011 Eigentümer der Fonds -<br />

immobilie geworden.<br />

Die Adzic wurde anschließend, nach Rückführung ihrer<br />

sämtlichen Verbindlichkeiten, mit Datum vom 01.02.2011<br />

nach dem Recht von Jersey liquidiert und gelöscht.<br />

Geltend gemachte Ansprüche müssen durch die Management-GmbH<br />

innerhalb von sechs Monaten nach deren<br />

Geltendmachung rechtshängig gemacht werden, oder der<br />

Verkäufer muss auf dieses Erfordernis schriftlich verzichten.<br />

Ansonsten verfällt der Gewährleistungsanspruch nach Ablauf<br />

von sechs Monaten nach erstmaliger Geltendmachung.<br />

Der Geschäftsanteilskaufvertrag unterliegt englischem<br />

Recht. Die Englischen Gerichte sind für den Fall einer Rechtsauseinandersetzung<br />

allein zuständig.<br />

Übertragung der Fondsimmobilie auf die Fondsgesellschaft<br />

Die Management-GmbH hat als geschäftsführender Kommanditist<br />

die Fondsimmobilie am 28.01.2011 als Sachein -<br />

lage zu einem Verkehrswert in Höhe von GBP 116 Mio. in<br />

die Fondsgesellschaft eingelegt. Mit dieser Sacheinlage hat<br />

der geschäftsführende Kommanditist seine gesellschafts -<br />

vertragliche Verpflichtung zur Leistung der Pflichteinlage in<br />

Höhe von GBP 52.595.238,10 sowie seine Verpflichtung zur<br />

Leistung einer weiteren Einlage in die Kapitalrücklage der<br />

Fondsgesellschaft in Höhe von GBP 2.629.761,90 erfüllt.<br />

Übertragung der Fondsimmobilie auf den<br />

geschäftsführenden Kommanditisten<br />

Mit Datum vom 22.12.2010 hat die Management-GmbH<br />

der Adzic ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von<br />

GBP 115.739.557 gewährt, um dieser per 22.12.2010 die<br />

Rückführung ihrer Darlehensverbindlichkeiten zu ermöglichen<br />

(siehe hierzu den Abschnitt „Finanzierungsverträge“ ab<br />

Seite 117).<br />

Am 26.01.2011 wurde das der Adzic gewährte Gesellschafterdarlehen<br />

in Stammkapital der Management-GmbH umgewandelt<br />

(Kapitalerhöhung der Management-GmbH).<br />

Darüber hinaus wurde durch diese Sacheinlage das dem<br />

geschäftsführenden Kommanditisten durch die Fonds -<br />

gesellschaft am 22.12.2010 gewährte Gesellschafterdarlehen<br />

in Höhe von GBP 60.775.000 (siehe nachfolgend im<br />

Abschnitt „Finanzierungsverträge“) vollständig zurückgeführt.<br />

Die Fondsgesellschaft ist hierdurch am 28.01.2011 Eigentümer<br />

der Fondsimmobilie geworden. Weitere Verträge hinsichtlich<br />

der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes<br />

hat der Emittent nicht geschlossen.<br />

116 I Rechtliche Grundlagen


Finanzierungsverträge<br />

Gesellschafterdarlehen der Management-GmbH an die Adzic<br />

Mit Darlehensvertrag vom 22.12.2010 hat die Management-GmbH<br />

der Adzic ein zinsloses Gesellschafterdarlehen<br />

in Höhe von GBP 115.739.557 gewährt. Dieses wurde nach<br />

Erhöhung der Stammeinlage der Management-GmbH in der<br />

Adzic durch Verrechnung mit der Einlageforderung der Adzic<br />

gegenüber der Management-GmbH getilgt.<br />

Gesellschaftsdarlehen der Fondsgesellschaft<br />

an die Management-GmbH<br />

Die Management-GmbH hat am 22.12.2010 bei der Fonds -<br />

gesellschaft ein zinsloses Darlehen in Höhe von GBP<br />

60.775.000 aufgenommen. Die Darlehenssumme wurde zur<br />

teilweisen Finanzierung des der Adzic gewährten und im vorstehenden<br />

Abschnitt beschriebenen Gesellschafterdarlehens<br />

verwendet. Das Darlehen wurde durch die Übertragung der<br />

Fondsimmobilie auf die Fondsgesellschaft vollständig getilgt<br />

(siehe hierzu den Abschnitt „Übertragung der Fondsimmobilie<br />

auf die Fondsgesellschaft“ Seite 116).<br />

Zwischenfinanzierung der Management-GmbH<br />

Zur Finanzierung des nicht durch das vorstehend beschriebene<br />

Darlehen gedeckten Teils des der Adzic von der Management-GmbH<br />

gewährten Gesellschafterdarlehens und zur<br />

Deckung weiterer Kosten im Zusammenhang mit der Transaktion<br />

hat die Management-GmbH mit Datum vom<br />

17.12.2010, 28.12.2010 und 29.12.2010 bei der Bayerischen<br />

Landesbank und der Hamburger Sparkasse AG ein Darlehen<br />

in Höhe von bis zu maximal GBP 58.500.000 aufgenommen.<br />

Für die Verzinsung des Darlehens wurde ein variabler Zinssatz<br />

in Höhe des 1-Monats-LIBOR zuzüglich Liquiditäts -<br />

kosten der Darlehensgeber sowie einer Marge von 3,25%<br />

p. a. auf den jeweils ausstehenden Darlehensbetrag vereinbart.<br />

Darüber hinaus erhielten die Darlehensgeber eine einmalige<br />

Strukturierungsgebühr in Höhe von 0,25 % auf den<br />

Darlehensbetrag. Für den nicht in Anspruch genommenen<br />

Teil des Kreditbetrages ist eine Bereitstellungsprovision in<br />

Höhe von sechs Basispunkten pro Monat vereinbart.<br />

Das Darlehen ist bis spätestens zum 31.12.2011 durch die<br />

Management-GmbH zurückzuführen. Die Rückführung des<br />

Darlehens erfolgt in Tranchen. Diese entsprechen der Höhe<br />

des auf Ebene der Fondsgesellschaft eingeworbenen Kommanditkapitals<br />

abzüglich 4 %. Die Tilgungstranchen sollen<br />

durch die Abfindungs- bzw. Rückzahlungsansprüche der<br />

Management-GmbH gegen die Fondsgesellschaft gedeckt<br />

werden. Unabhängig hiervon ist die Management-GmbH ab<br />

dem 31.07.2011 zu einer monatlichen Mindesttilgung in<br />

Höhe von 1 /12 des ausgezahlten Darlehensbetrages verpflichtet.<br />

Sollten die tatsächlichen Einzahlungen des eingeworbenen<br />

Kommanditkapitals und damit die Abfindungs- bzw.<br />

Rückzahlungsansprüche der Management-GmbH den Mindesttilgungsbetrag<br />

übersteigen, so wird der zuviel getilgte Teil<br />

auf den folgenden Tilgungsbetrag angerechnet. Sollten die<br />

tatsächlichen Einzahlungen und damit die Abfindungs- bzw.<br />

Rückzahlungsansprüche der Management-GmbH den Mindesttilgungsbetrag<br />

unterschreiten, so ist die Differenz aus<br />

sonstigen Mitteln zu leisten. Die <strong>KGAL</strong> hat die gesamtschuldnerische<br />

Mithaftung für die Verpflichtungen der Management-GmbH<br />

gegenüber den Darlehensgebern übernommen.<br />

Zur Sicherstellung für alle gegenwärtigen und zukünftigen<br />

Ansprüche der Darlehensgeber aus diesem Darlehen dienen<br />

folgende Sicherheiten:<br />

Gesamtschuldnerische Mithaftung der <strong>KGAL</strong> und der Fondsgesellschaft<br />

Abtretung aller Rechte und Ansprüche gegen die Zeichner<br />

der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

Verpfändung des Guthabens auf dem Einzahlungskonto.<br />

117


Die Bank kann unter anderem in den folgenden Fällen entweder<br />

das Darlehen kündigen und zur sofortigen Rückzahlung<br />

fällig stellen oder die Stellung weiterer Sicherheiten<br />

verlangen:<br />

Die <strong>KGAL</strong> verliert die direkte oder indirekte Kontrolle über<br />

den persönlich haftenden Gesellschafter<br />

Wesentlich nachteilige Geschäftsveränderungen<br />

Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen<br />

Unrichtigkeit von Angaben oder Zusicherungen<br />

Zweckfremde Verwendung der Darlehensmittel<br />

Vorliegen eines Insolvenzgrundes<br />

Unwirksamkeit der Sicherheitenbestellung.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

Langfristfinanzierung der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft hat in Höhe von GBP 65.000.000 am<br />

22.12.2010 bei der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank<br />

AG und der Bayerischen Landesbank ein Langfristdarlehen<br />

aufgenommen (im Folgenden „Langfristdarlehen“).<br />

Dieses Darlehen wurde zur Finanzierung des der<br />

Management-GmbH gewährten Gesellschaftsdarlehens<br />

(siehe vorstehend im Abschnitt „Gesellschaftsdarlehen der<br />

Fondsgesellschaft an die Management-GmbH“ Seite 117)<br />

sowie zur Leistung einer einmaligen Zinsvorauszahlung<br />

(siehe nachstehend im Abschnitt „Zinssicherungsgeschäfte“)<br />

verwendet. Das Langfristdarlehen wurde mit folgenden<br />

Konditionen und Sicherheiten abgeschlossen:<br />

Für die Verzinsung des Langfristdarlehens wurde ein variabler<br />

Zinssatz in Höhe des 3-Monats-LIBOR zuzüglich Marge<br />

vereinbart. Durch die im folgenden Abschnitt „Zinssicherungsgeschäfte“<br />

näher beschriebenen Vereinbarungen<br />

ergibt sich für die Laufzeit des Darlehens die dort dargestellte<br />

feste Zinsstaffelung.<br />

Die Banken erhalten mit Auszahlung des Darlehens eine<br />

einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von insgesamt<br />

GBP 260.000.<br />

Die Rückzahlung des Darlehens ist zum 22.12.2020 fällig.<br />

Eine vorzeitige Rückzahlung ist zum Ende einer jeden Zinsperiode<br />

gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung<br />

möglich.<br />

Die Fondsgesellschaft hat im Rahmen des Darlehensvertrages<br />

im marktüblichen Umfang Garantien und Gewährleistungen<br />

abgegeben. Des Weiteren hat sich die Fondsge -<br />

sellschaft neben umfangreichen Informationspflichten<br />

insbesondere dazu verpflichtet<br />

während der Laufzeit des Langfristdarlehens einen Zinsdeckungsgrad<br />

(Interest Cover Ratio; im Folgenden „ICR“) von<br />

mindestens 1,60 : 1,0 einzuhalten; der Zinsdeckungsgrad<br />

drückt das Verhältnis der Nettomieteinnahmen zu den an<br />

die Banken zu zahlenden Zinsen für die nächsten zwölf<br />

Monate aus;<br />

während der Laufzeit des Langfristdarlehens folgende<br />

Beleihungsquoten (Loan to Value; im Folgenden „LTV“)<br />

einzuhalten, die besagen, dass zu diesen Terminen das<br />

Verhältnis des Darlehensbetrages zum Verkehrswert die<br />

festgelegten Quoten nicht übersteigen darf:<br />

Prüftermin<br />

LTV<br />

5. Jahrestag 65 %<br />

6. Jahrestag 63 %<br />

8. Jahrestag 58 %<br />

9. Jahrestag 58 %<br />

danach 58 %<br />

nicht ohne schriftliche Zustimmung der Banken über die<br />

Fondsimmobilie zu verfügen;<br />

keine anderen als mit dem Halten und der Bewirtschaftung<br />

der Fondsimmobilie verbundenen Tätigkeiten auszuüben;<br />

118 I Rechtliche Grundlagen


über die gesamte Laufzeit des Langfristdarlehens ein Zinssicherungsgeschäft<br />

abzuschließen;<br />

bei Nichteinhaltung von ICR und /oder LTV kann das Darlehen<br />

gekündigt und fällig gestellt werden, sofern es nicht<br />

bis zum Wiedererreichen der vertraglich vereinbarten ICRund<br />

/oder LTV-Grenzen zurückgeführt wird .<br />

Zur Besicherung der Ansprüche der Darlehensgeber aus der<br />

Langfristfinanzierung wurden im Wesentlichen folgende<br />

Sicherheiten bestellt:<br />

Pfandrecht an der Immobilie (legal mortgage)<br />

Globalzession sämtlicher Forderungen der Fondsgesellschaft<br />

aus und im Zusammenhang mit dem Halten und<br />

Verwalten der Fondsimmobilie, insbesondere<br />

sämtliche Mietforderungen und etwaige Forderungen<br />

gegenüber den Versicherungen<br />

Verpfändung sämtlicher Konten der Fondsgesellschaft.<br />

Die finanzierenden Banken können unter anderem in den<br />

folgenden Fällen entweder das Langfristdarlehen kündigen<br />

und zur sofortigen Rückzahlung fällig stellen oder die Stellung<br />

weiterer Sicherheiten verlangen:<br />

Zahlungsverzug<br />

Nichteinhalten von Zusagen / Zusicherungen<br />

Vorliegen eines Insolvenzgrundes<br />

Rechtswidrigkeit, Unwirksamkeit der Sicherheitenbestellung<br />

Geschäftsaufgabe<br />

Wesentliche Beschädigung des Gebäudes<br />

Wegfall von Mietverträgen<br />

Wesentlich nachteilige Geschäftsveränderungen<br />

Wechsel des persönlich haftenden Gesellschafters sowie<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

Sollten sich durch Rechtsänderungen oder gesetzliche /<br />

behördliche Maßnahmen für die Banken zusätzliche Kosten<br />

ergeben, so hat die Fondsgesellschaft die Banken von diesen<br />

zusätzlichen Kosten freizustellen bzw. die reduzierten Einnahmen<br />

auszugleichen.<br />

Die Banken haben das Beteiligungsangebot nicht geprüft<br />

und die für die Fremdfinanzierung relevanten Verträge<br />

lediglich im Hinblick auf ihre Interessen als Darlehensgeber<br />

geprüft. Sie sind weder <strong>Prospekt</strong>herausgeber noch haben sie<br />

an der <strong>Prospekt</strong>erstellung mitgewirkt und übernehmen<br />

insofern keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem<br />

Beteiligungsangebot.<br />

Der Vertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand ist<br />

<strong>England</strong>.<br />

Zinssicherungsgeschäfte<br />

Zur Sicherung des Zinssatzes aus dem Langfristdarlehen<br />

(Begrenzung marktüblicher Zinsänderungen) hat die Fondsgesellschaft<br />

am 21.12.2010 jeweils mit der DZ Bank AG und<br />

der Bayerischen Landesbank ein Zinssicherungsgeschäft<br />

(sogenannter „Swap“) mit einer Laufzeit bis zum 22.12.2020<br />

und einem Volumen von jeweils GBP 32.500.000 abgeschlossen.<br />

Mit diesen Swaps wird der aus dem Langfristdarlehen<br />

zu zahlende Zinssatz in Höhe des 3-Monats-LIBOR gegen<br />

einen für den jeweiligen Zinszahlungszeitraum fixierten<br />

Festzinssatz getauscht. Die festen Zinssätze wurden in Form<br />

von Stufenzinsen und einer einmaligen Zinsvorauszahlung<br />

in Höhe von GBP 4.265.000 wie folgt vereinbart:<br />

Zeitraum Zinssatz nominal p. a.<br />

22.12.2010<br />

bis 12.10.2015 3,715 %<br />

bis 10.10.2017 4,785 %<br />

bis 10.10.2018 4,105 %<br />

bis 22.12.2020 4,885 %<br />

119


Dadurch wird eine feste Zinsbindung für die gesamte Laufzeit<br />

des Langfristdarlehens bis zum 22.12.2020 erreicht.<br />

Weitere Informationen zu den Rahmendaten der Finanzierung<br />

können dem Kapitel „Investitions- und Finanzierungsplan“<br />

(Seite 78) entnommen werden.<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der <strong>KGAL</strong> einen Geschäfts -<br />

besorgungsvertrag geschlossen, der einen Konzeptionsteil<br />

(Abschnitt 1), einen Verwaltungsabschnitt (Abschnitt 2)<br />

sowie einen Abschnitt hinsichtlich der Verwertung der<br />

Immobilie am Ende der Fondslaufzeit (Abschnitt 3) enthält.<br />

Mietverträge<br />

Das Gebäude ist bis auf die Einzelhandelsfläche im Erdgeschoss<br />

langfristig bis zum 01.01.2026 an die Allianz Services<br />

(UK) Limited (im Folgenden „Allianz UK“) als Hauptmieter<br />

vermietet. Die Einzelhandelsfläche ist an die Drogerie- und<br />

Apothekenkette Boots UK Limited bis zum 28.09.2018<br />

vermietet. Näheres zu den bestehenden Mietverträgen und<br />

den Mietern siehe im Kapitel „Vermietung und Bewirtschaftung“<br />

ab Seite 62.<br />

Weitere Verträge der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Facility Management-Vertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der DTZ International Property<br />

& Asset Management mit Sitz in London (im Folgenden<br />

„DTZ“) im Januar 2011 einen Facility Management-Vertrag<br />

mit Wirkung zum 23.12.2010 und einer Vertragsdauer von<br />

zwei Jahren abgeschlossen.<br />

Die DTZ hat mit diesem Vertrag das kaufmännische Facility<br />

Management sowie die Überwachung des von dem Mieter<br />

Allianz UK auszuführenden technischen Facility Managements<br />

(siehe hierzu im Kapitel „Vermietung und Bewirtschaftung“<br />

den Abschnitt „Facility Management“ Seite 77)<br />

übernommen. Die Vergütung der DTZ beträgt jährlich<br />

0,25 % der vertraglichen Mieteinnahmen, somit derzeit<br />

GBP 15.875 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Für die Erstellung des Fondskonzeptes (Abschnitt 1) sowie<br />

dessen Umsetzung inklusive der Erstellung des Beteiligungsprospektes,<br />

der Erarbeitung der Gesellschaftsstruktur,<br />

der Einarbeitung der Grundkonzeption in Kalkulationsprogramme,<br />

der Durchführung des Erwerbs der Immobilie, der<br />

Einrichtung der Investorenverwaltung und Buchführung<br />

sowie der Bereitstellung der organisatorischen Struktur<br />

erhält die <strong>KGAL</strong> eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

GBP 265.000 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die<br />

mit Vollplatzierung des einzuwerbenden Kommandit -<br />

kapitals zur Zahlung fällig ist, spätestens jedoch zum<br />

31.12.2011. Die von der <strong>KGAL</strong> für die Fondsgesellschaft verauslagten<br />

Kosten wie beispielsweise für die <strong>Prospekt</strong>erstellung,<br />

die Steuer- und Rechtsberatung, Prüfungskosten oder<br />

Kosten des geschäftsführenden Kommanditisten werden<br />

der <strong>KGAL</strong> von der Fondsgesellschaft zusätzlich erstattet. Die<br />

Haftung der <strong>KGAL</strong> im Zusammenhang mit der Fondskonzepterstellung<br />

ist auf die Höhe ihrer erhaltenen Vergütung<br />

begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz<br />

oder grober Fahrlässigkeit.<br />

Weiter hat die Fondsgesellschaft die <strong>KGAL</strong> mit der laufenden<br />

Verwaltung der Fondsgesellschaft einschließlich der Erledigung<br />

sämtlicher Buchführungsarbeiten, der Betreuung der<br />

Investoren, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie mit<br />

dem Controlling von Dienstleistern wie z. B. für das kaufmännische<br />

Facility Management beauftragt (Abschnitt 2). Der<br />

Verwaltungsvertrag ist unbefristet und endet mit Vollbe -<br />

120 I Rechtliche Grundlagen


endigung der Fondsgesellschaft; das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.<br />

Die <strong>KGAL</strong> erhält bis zur Veräußerung der Immobilie für<br />

die von ihr übernommenen Verwaltungstätigkeiten eine Vergütung<br />

im Jahr 2011 in Höhe von GBP 165.000 und in den<br />

Folgejahren ein Verwaltungshonorar in Höhe von 4,8 % p. a.<br />

der Gesamtsumme der mit den Mietern jeweils vertraglich<br />

vereinbarten Miete zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Für die Fondsverwaltung ist die Haftung der <strong>KGAL</strong>, ihrer<br />

gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf den unmittelbaren<br />

Schaden und je Haftungsfall auf den Betrag ihrer<br />

erhaltenen Jahresvergütung begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen<br />

gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />

Ferner ist in Abschnitt 3 des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

geregelt, dass die <strong>KGAL</strong> bei der Veräußerung der Fondsimmobile<br />

die administrativen Tätigkeiten übernehmen und<br />

den Veräußerungsprozess koordinieren soll. Die <strong>KGAL</strong> kann<br />

sich dabei auch Dritter bedienen. Das Honorar bei Veräußerung<br />

der Fondsimmobilie beträgt 1 % des erzielten Netto -<br />

erlöses zuzüglich gegebenenfalls anfallender gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Zudem erhält die <strong>KGAL</strong> eine Erfolgsprovision<br />

in Höhe von 20 % eines etwaigen Mehrerlöses, der bei<br />

Veräußerung der Fondsimmobilie gegenüber dem gemäß<br />

Beteiligungsprospekt prognostizierten Verkaufswert für die<br />

Fondsimmobilie erzielt wird. Der Anspruch auf diese Erfolgsprovision<br />

besteht nur, soweit die im Beteiligungsprospekt<br />

prognostizierte IRR-Rendite in Höhe von 5,57 % nicht unterschritten<br />

wird (zur Darstellung der IRR-Rendite siehe das<br />

Kapitel „Sensitivitätsanalysen“ ab Seite 92). Darüber hinaus<br />

erhält die <strong>KGAL</strong> die in Erfüllung dieser Verpflichtung verauslagten<br />

Kosten von der Fondsgesellschaft.<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />

aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag auf eine andere<br />

Gesellschaft, deren Anteile unmittelbar oder mittelbar zu<br />

100 % von der <strong>KGAL</strong> gehalten werden, zu übertragen, um<br />

einer etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Der Geschäftsbesorgungsvertrag unterliegt deutschem<br />

Recht. Gerichtsstand ist München.<br />

Vermittlung des Eigenkapitals<br />

Die Fondsgesellschaft hat die ALCAS GmbH (im Folgenden<br />

„ALCAS“) mit der Organisation, Betreuung und Abwicklung<br />

des Vertriebs des Kommanditkapitals beauftragt, wobei die<br />

ALCAS für die Vermittlung von Investoren Dritte einschalten<br />

kann, die zu diesem Zweck unmittelbar in Vertragsbeziehung<br />

mit der Fondsgesellschaft treten und einen auf das<br />

von ihnen jeweils vermittelte Kommanditkapital entfallenden<br />

Teil der Vertriebsprovision erhalten.<br />

Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovision<br />

für das gesamte zu vermittelnde Kommanditkapital in<br />

Höhe von bis zu GBP 63.500.000 beträgt GBP 5.715.000<br />

(9 %). Dieser Betrag kann sich geringfügig erhöhen, sofern<br />

die Zeichnungsreserve in Höhe von GBP 40.000 ebenfalls<br />

vermittelt wird. Darin ist ein Entgelt für die Organisation<br />

und Abwicklung der Eigenkapitalvermittlung in Höhe von<br />

insgesamt GBP 15.000 inklusive Umsatzsteuer für die ALCAS<br />

enthalten. Die Eigenkapital-Vermittlungsprovision wird<br />

unabhängig von der Einschaltung Dritter geleistet und ist<br />

spätestens zum jeweils 30. des auf den Beitritt folgenden<br />

Monats für die im vergangenen Monat vermittelten Kapitaleinlagen<br />

fällig.<br />

121


Der Initiator <strong>KGAL</strong> behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />

zur oben genannten Vergütung Zahlungen oder sonstige<br />

geldwerte Zuwendungen aus eigenen Mitteln an einzelne<br />

Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin möglich, dass<br />

einzelne Vertriebspartner eine geringere Provision erhalten<br />

oder dass ihnen weitere Zuwendungen oder Provisionen<br />

von sonstigen Dritten zufließen. Die dem einzelnen Vertriebspartner<br />

tatsächlich insgesamt zufließenden Provisionen<br />

und Zuwendungen sind daher nur auf Ebene des jeweiligen<br />

Vertriebspartners ermittelbar. Dem Investor wird<br />

empfohlen, sich bei Interesse für weitere Informationen an<br />

diesen zu wenden.<br />

Die ALCAS ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />

aus diesem Vertrag auf eine andere Gesellschaft, deren Anteile<br />

ebenfalls unmittelbar oder mittelbar zu 100 % von der <strong>KGAL</strong><br />

gehalten werden, zu übertragen, um etwaigen Änderungen<br />

aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung zu tragen.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

Vermittlung des Fremdkapitals<br />

Ferner wurde die <strong>KGAL</strong> von der Fondsgesellschaft mit der<br />

Vermittlung des benötigten Fremdkapitals beauftragt. Sie<br />

erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von GBP 700.000<br />

inklusive einer etwaigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die<br />

Haftung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter<br />

und Erfüllungsgehilfen ist der Höhe nach auf GBP 700.000<br />

begrenzt, es sei denn, die Haftung beruht auf Vorsatz oder<br />

grober Fahrlässigkeit oder steht im Zusammenhang mit der<br />

Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>KGAL</strong> hat die Einzahlung und Platzierung von Kommanditkapital<br />

in Höhe von bis zu GBP 63.500.000 spätestens zum<br />

Ende der Platzierungsfrist garantiert und erhält hierfür eine<br />

Vergütung in Höhe von GBP 1.550.000 (2,44 % des einzuwerbenden<br />

Kommanditkapitals ohne Agio). Die Vergütung ist<br />

zum Zeitpunkt der Vollplatzierung des Kommanditkapitals<br />

spätestens jedoch zum 30.12.2011 fällig. Sollte das Kommanditkapital<br />

nicht durch Investorenbeitritt voll erfüllt sein,<br />

so wird die <strong>KGAL</strong> entweder den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

mit Mitteln ausstatten, die Anteile dauerhaft zu<br />

halten oder selbst der Fonds gesellschaft beitreten oder dafür<br />

sorgen, dass ein durch sie benannter Dritter der Fondsgesellschaft<br />

unter Zahlung der zur Übernahme erforderlichen Einlage<br />

beitritt.<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />

aus der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie auf eine<br />

andere Gesellschaft, deren Anteile unmittelbar oder mittelbar<br />

zu 100 % von der <strong>KGAL</strong> gehalten werden, zu übertragen,<br />

um einer etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

Auslagenersatzvereinbarung<br />

Die Fondsgesellschaft hat sich in einer Auslagenersatzvereinbarung<br />

verpflichtet, der Management-GmbH alle Kosten zu<br />

erstatten, die dieser im Zusammenhang mit dem Erwerb und<br />

der Übertragung der Fondsimmobilie entstanden sind. Diese<br />

Transaktionen geschahen im Interesse der Fondsgesellschaft.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

122 I Rechtliche Grundlagen


Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung/<br />

Sonstige Leistungen<br />

Die Steuerberatung und die Wirtschaftsprüfung der Fondsgesellschaft<br />

werden von unabhängigen Gesellschaften/<br />

S teuerberatern / Wirtschaftsprüfern übernommen. Die für<br />

diese Leistungen anfallenden Entgelte und die sonstigen<br />

Kosten (z. B. IHK-Beiträge, Rechtsberatungskosten) wurden<br />

aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt. Diese Entgelte<br />

und Kosten sind von der Fondsgesellschaft zu tragen.<br />

Informationen zu Lieferungen<br />

und Leistungen<br />

Der Anbieter <strong>KGAL</strong> ist Konzeptionär, Initiator, gegebenenfalls<br />

Darlehensgeber im Zusammenhang mit der Zwischenfinanzierung,<br />

Fremdkapitalvermittler, <strong>Prospekt</strong>verantwort -<br />

licher und Platzierungsgarant des Beteiligungsangebotes.<br />

Darüber hinaus ist er mit der Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />

sowie mit der Koordination bei der Veräußerung der<br />

Fondsimmobilie betraut.<br />

Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhandvertrages<br />

die Aufgabe, im Auftrag und auf Rechnung des Investors<br />

der Fondsgesellschaft beizutreten. Er hat darüber<br />

hinaus die Aufgabe, die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

für den Investor treuhänderisch zu halten.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

führen die Geschäfte der Fondsgesellschaft. Sie sind zugleich<br />

Mitglieder der Geschäftsführung der Management-GmbH,<br />

die das Eigentum an der Fondsimmobilie am 26.01.2011 erworben<br />

hat und die Fondsimmobilie am 28.01.2011 in die<br />

Fondsgesellschaft eingelegt hat, wodurch die Fondsgesellschaft<br />

das Eigentum an der Fondsimmobilie erwarb.<br />

Darüber hinaus erbringen der Anbieter (<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher),<br />

die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sowie der Treuhandkommanditist<br />

keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />

und Lieferungen im Sinne des § 9 Absatz 2 Nr. 8 der Verordnung<br />

über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte.<br />

Erklärung zur <strong>Prospekt</strong>haftung<br />

Die gesetzliche <strong>Prospekt</strong>haftung gemäß § 13 Verkaufsprospektgesetz<br />

(VerkProspG) in Verbindung mit § 44 Absatz 1<br />

Satz 1 Börsengesetz (BörsG) kann nur von Investoren geltend<br />

gemacht werden, welche binnen sechs Monaten ab<br />

dem ersten öffentlichen Angebot des Beteiligungsangebotes<br />

beigetreten sind. Der Anbieter <strong>KGAL</strong> sieht hierin eine ungerechtfertigte<br />

Benachteiligung später beitretender Investoren<br />

und hat daher freiwillig durch ein selbstständiges<br />

Schuldversprechen 1) eine Haftung für <strong>Prospekt</strong>fehler im<br />

Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unabhängig von der<br />

Ausschlussfrist des § 13 VerkProspG in Verbindung mit § 44<br />

Absatz 1 Satz 1 BörsG übernommen. Damit können auch<br />

solche Investoren, die nach Ablauf von sechs Monaten nach<br />

dem ersten öffentlichen Angebot des Beteiligungsange -<br />

botes beigetreten sind, Ansprüche aus der <strong>Prospekt</strong>haftung<br />

geltend machen.<br />

Schlichtungsverfahren der Ombuds -<br />

stelle Geschlossene Fonds<br />

Die <strong>KGAL</strong>, die Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist<br />

(im Folgenden „Beschwerdegegner“) haben sich dem<br />

Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der jeweils gültigen<br />

Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen der<br />

Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

1) Der Text des selbstständigen Schuldversprechens kann auf der Homepage des Anbieters<br />

<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (www.kgal.de) eingesehen werden. Eine schriftliche Version des<br />

selbstständigen Schuldversprechens kann von jedem Investor bei dem Anbieter <strong>KGAL</strong><br />

GmbH & Co. KG angefordert werden.<br />

123


ergehen. Investoren der Fondsgesellschaft haben die Möglichkeit,<br />

im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden schriftlich<br />

an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu richten und<br />

damit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit sich die<br />

Parteien nicht während des Verfahrens einigen, ergeht als<br />

Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch der Ombudsperson.<br />

Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds ist der Beschwerdegegner an einen<br />

Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden, sofern<br />

der Beschwerdegegenstand EUR 5.000 nicht übersteigt. Dies<br />

bedeutet, dass der Beschwerdegegner in einem Fall, in dem<br />

der vom beschwerdeführenden Investor geltend gemachte<br />

Anspruch bei einem Streitwert bis einschließlich EUR 5.000<br />

liegt, einer Entscheidung der Ombudsperson nachkommen<br />

muss und gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen<br />

Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit<br />

einem höheren Streitwert gibt die Ombudsperson eine<br />

Empfehlung ab. Dem Investor steht es immer frei, den<br />

ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Durch rechtzeitig vor<br />

Eintritt der Verjährung erfolgte Einleitung des Schlichtungsverfahrens<br />

durch den Investor tritt gegenüber dem<br />

Beschwerdegegner bezüglich des beschwerdegegenständ -<br />

lichen Anspruchs die Hemmung der Verjährung ein.<br />

Nähere Informationen zur Ombudsperson und dem Schlichtungsverfahren<br />

sind bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Tel: 030 / 257 616 90<br />

Fax: 030 / 257 616 91<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die Verfahrensordnung und eine Informationsbroschüre<br />

finden sich zudem im Internet unter:<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

124 I Rechtliche Grundlagen


Luftaufnahme City of London mit der Fondsimmobilie 60 Gracechurch Street (markiert)<br />

Foto: Neil Waving


Steuerliche Grundlagen<br />

Vorbemerkung<br />

Nachfolgend werden die wesentlichen Grundlagen der<br />

steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage dargestellt.<br />

Die Ausführungen zu den steuerlichen Konsequenzen einer<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft beziehen sich ausschließlich<br />

auf Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes,<br />

die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig<br />

sind, die nicht in Großbritannien ansässig sind, die ihre<br />

Beteiligung im Privatvermögen halten und die diese Betei -<br />

ligung nicht fremdfinanziert haben. Sofern Investoren vorstehende<br />

Voraussetzungen nicht erfüllen (z. B. natürliche<br />

Personen, die nicht in Deutschland wohnhaft sind) oder<br />

über die gegenständliche Beteiligung hinaus Immobilien -<br />

eigentum und / oder Immobilienbesitz in Großbritannien<br />

halten bzw. Einkünfte beziehen, hinsichtlich derer Großbritannien<br />

ein Besteuerungsrecht zusteht, sollten die aus einer<br />

Betei ligung an der Fondsgesellschaft resultierenden steuerlichen<br />

Wirkungen mit einem steuerlichen Berater besprochen<br />

werden.<br />

Grundlage für die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus<br />

der Fondsgesellschaft sind das zwischen der Bundesrepublik<br />

Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien<br />

und Nordirland geschlossene Abkommen zur Vermeidung der<br />

Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung<br />

vom 30.03.2010 (BGBl. 2010 II, Seite 1333 ff.; im Folgenden<br />

„DBA“) sowie die in Deutschland und Großbritannien geltenden<br />

Steuergesetze, die aktuelle Rechtsprechung und die<br />

geltenden Verwaltungsauffassungen der Finanzbehörden.<br />

Allerdings können nicht alle Details berücksichtigt werden,<br />

die für einen an der Fondsgesellschaft beteiligten Investor<br />

aufgrund seiner individuellen steuerlichen Situation von<br />

Bedeutung sein können. Dem Investor wird daher empfohlen,<br />

einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />

Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künftige<br />

Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder geänderte<br />

Anwendung bestehender Vorschriften und Regelungen)<br />

sind möglich und können die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />

beeinflussen. Die endgültige Entscheidung über die<br />

steuerlichen Auswirkungen dieses Beteiligungsangebotes<br />

bleibt der Beurteilung der Betriebsprüfung der deutschen<br />

und der britischen Finanzverwaltung vorbehalten (siehe hierzu<br />

im Kapitel „Risikohinweise“ ab Seite 19).<br />

Einkommensbesteuerung<br />

des Investors<br />

Steuerliche Transparenz / Treuhandverhältnis<br />

Die Investoren beteiligen sich an einer vermögensverwaltenden<br />

Fondsgesellschaft, die seit dem 28.01.2011 unmittelbar<br />

Eigentümer einer Immobilie in Großbritannien ist.<br />

Die Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

nach deutschem Recht wird sowohl nach deutschem<br />

als auch nach britischem Recht für Zwecke der<br />

Einkommensbesteuerung als transparent angesehen. Nach<br />

beiden Rechtskreisen werden daher Einkünfte aus der Fondsgesellschaft<br />

den Investoren unmittelbar zugerechnet und<br />

sind von diesen zu versteuern. Die Einkommensteuerpflicht<br />

trifft jeden Investor persönlich, eine Verpflichtung der Fondsgesellschaft<br />

oder eine Gesamtschuldnerschaft der Investoren<br />

besteht grundsätzlich nicht. Eine Besteuerung kann auf<br />

Ebene der Investoren unabhängig davon erfolgen, ob die Einkünfte<br />

der Fondsgesellschaft ausgeschüttet bzw. entnommen<br />

werden. Daher ist es möglich, dass der Investor Einkommensteuerzahlungen<br />

zu leisten hat, obwohl er keine oder<br />

nicht ausreichende Ausschüttungen/Entnahmen erhält.<br />

Der Investor beteiligt sich mittelbar als Treugeber über den<br />

Treuhandkommanditisten oder unmittelbar als Komman -<br />

ditist an der Fondsgesellschaft. Die Vereinbarungen im<br />

Treuhandvertrag erfüllen die Voraussetzungen des „Treuhanderlasses“<br />

der deutschen Finanzverwaltung (BMF vom<br />

126 I Steuerliche Grundlagen


01.09.1994, BStBl. I 1994, Seite 604). Dies hat zur Folge, dass<br />

auch bei einer Beteiligung als Treugeber die Einkünfte aus<br />

der Fondsgesellschaft dem Investor zuzurechnen und auf<br />

Ebene des Investors zu versteuern sind.<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Deutschland / Großbritannien (DBA)<br />

Wie oben dargestellt, ist davon auszugehen, dass die Investoren<br />

in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natür -<br />

liche Personen sind, bei denen grundsätzlich das Welt -<br />

einkommen der Einkommensbesteuerung in Deutschland<br />

unterliegt. Da die Immobilie in Großbritannien belegen ist,<br />

unterliegt der Investor mit seinen Einkünften hieraus nach<br />

britischem Steuerrecht ebenfalls der Besteuerung. Der<br />

folgenden Darstellung in diesem Kapitel ist zu entnehmen,<br />

wie das DBA das Besteuerungsrecht Deutschlands bzw.<br />

Großbritanniens beschränkt, um eine Doppelbesteuerung<br />

zu vermeiden. Ob und wie die beiden Länder dann tatsächlich<br />

besteuern, wird in den anschließenden Abschnitten<br />

beschrieben.<br />

Einkünfte aus Vermietung nach DBA<br />

Die Fondsgesellschaft ist Eigentümer einer Immobilie, die zu<br />

100 % vermietet ist. Die Mietverträge mit der Allianz<br />

Services (UK) Limited und mit Boots UK Limited wurden<br />

zusammen mit der Immobilie auf die Fondsgesellschaft<br />

übertragen. Aus den Mietverträgen erzielt die Fondsgesellschaft<br />

Vermietungseinkünfte.<br />

Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 1a<br />

DBA weist das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweglichem<br />

Vermögen dem Staat zu, in dem die Immobilie<br />

belegen ist. Die Vermietungseinkünfte sind daher in Großbritannien<br />

zu versteuern. In Deutschland gilt für diese Einkünfte<br />

gemäß Artikel 23 Absatz 1a DBA die Freistellungsmethode,<br />

soweit Großbritannien tatsächlich besteuert. Die<br />

Einschränkung der Freistellungsregelung durch die Voraussetzung<br />

der tatsächlichen Besteuerung in Großbritannien<br />

ist im neuen DBA ab 2011 erstmals enthalten. Solche Rückfallklauseln<br />

dienen dem Zweck, eine doppelte Nichtbesteuerung<br />

zu verhindern. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am<br />

Main hat in ihrer Verfügung vom 19.07.2006 zu diesen Rückfallklauseln<br />

klargestellt, dass eine tatsächliche Besteuerung<br />

im Ausland auch dann vorliegt, wenn im anderen Staat nach<br />

dem dort geltenden Tarif keine Steuer festzusetzen ist.<br />

Sofern die Einkünfte des Investors aus Vermietung und Verpachtung<br />

zusammen mit seinen übrigen in Großbritannien<br />

steuerpflichtigen Einkünften die Freibeträge in Großbritannien<br />

nicht überschreiten, fällt in Großbritannien keine Steuer<br />

an. Dennoch ist für Zwecke des DBA von einer tatsächlichen<br />

Besteuerung in Großbritannien auszugehen und damit<br />

die Freistellung in Deutschland zu gewähren.<br />

Einkünfte aus einer Veräußerung nach DBA<br />

Artikel 13 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 1a<br />

DBA bestimmt, dass grundsätzlich der Belegenheitsstaat<br />

Großbritannien Veräußerungsgewinne aus der Immobilie<br />

besteuern darf. Deutschland muss nach der oben beschriebenen<br />

Rückfallklausel jedoch die Veräußerungsgewinne nur<br />

dann freistellen, wenn in Großbritannien tatsächlich besteuert<br />

wird.<br />

Nach britischem Steuerrecht sind Veräußerungsgewinne<br />

von Personen, die in Großbritannien weder einen Wohnsitz<br />

haben noch sonst dort ansässig sind, von der Besteuerung<br />

ausgenommen, soweit sie sich – wie hier – nicht auf<br />

gewerbliche Wirtschaftsgüter beziehen. Deutschland behält<br />

demnach das Besteuerungsrecht auf Gewinne aus der mittelbaren<br />

oder unmittelbaren Veräußerung der Immobilie.<br />

Eine in Großbritannien anfallende Besteuerung der Wertaufholung<br />

der Abschreibung (sogenannte Clawback<br />

Taxation) ist nach dem BFH Urteil I R 49 / 09 nicht ausreichend,<br />

um ein Besteuerungsrecht Deutschlands auszuschließen.<br />

127


Einkünfte aus Zinsen nach DBA<br />

Gemäß Artikel 11 Absatz 1 DBA steht das Besteuerungsrecht<br />

für Zinsen (z. B. aus der Anlage der Liquiditätsreserve)<br />

grundsätzlich dem Wohnsitzstaat Deutschland zu. Groß -<br />

britannien darf nach DBA keine Quellensteuer auf Zinseinkünfte<br />

erheben.<br />

Großbritannien – nationales Steuerrecht<br />

Soweit Großbritannien nach dem DBA ein Besteuerungsrecht<br />

zusteht, sind die nationalen britischen Regelungen<br />

für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die<br />

Besteuerung einschlägig. Großbritannien hat ein vom<br />

Kalenderjahr abweichendes Steuerjahr jeweils vom 6. April<br />

bis zum 5. April des Folgejahres.<br />

Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses in Großbritannien<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt Mieteinnahmen aus den Mietverträgen<br />

mit Allianz Services (UK) Limited und mit Boots<br />

UK Limited. Von den Mieteinnahmen sind nach britischem<br />

Steuerrecht Abschreibungen und laufende Aufwendungen<br />

nur bedingt abzugsfähig.<br />

Abschreibungen auf Grund und Boden sowie auf Gebäude<br />

sind nicht zulässig, allerdings können grundsätzlich Einbauten<br />

(Raumteiler, Generatoren, Aufzüge, Klimaanlagen etc.)<br />

abgeschrieben werden. Bei Erwerb der Immobilie durch die<br />

Adzic Limited (im Folgenden „Adzic“) wurden diese<br />

abschreibfähigen Einbauten mit GBP 883.976 bewertet.<br />

Die Adzic hat keine Abschreibung geltend gemacht, so dass<br />

dieses Abschreibungsvolumen bei der Sachausschüttung<br />

und der anschießenden Übertragung der Fondsimmobilie in<br />

die Fondsgesellschaft unverändert vorhanden war. Die<br />

Fondsgesellschaft kann daher Einbauten in dieser Höhe<br />

über eine Laufzeit von fünf bis zehn Jahren steuermindernd<br />

abschreiben.<br />

Sollte im Falle einer Veräußerung der Immobilie der Käufer<br />

für die abgeschriebenen Einbauten einen Kaufpreis zahlen,<br />

der den Buchwert der Einbauten nach Abschreibung übersteigt,<br />

so ist die Differenz nach den Grundsätzen der sogenannten<br />

Clawback Taxation der Besteuerung zu unterwerfen.<br />

Zinszahlungen im Rahmen der Langfristfinanzierung der<br />

Fondsgesellschaft sind in Großbritannien grundsätzlich<br />

steuerlich abzugsfähig. Die Fondsgesellschaft hat die Langfristfinanzierung<br />

bereits Ende Dezember 2010 aufgenommen<br />

und den ausgezahlten Darlehensbetrag an die Property<br />

Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH (im Folgenden<br />

„Management-GmbH“) weitergereicht, die damit das<br />

der Adzic im Zusammenhang mit dem Anteilserwerb<br />

gewährte Gesellschafterdarlehen finanziert hat. Es ist nicht<br />

auszuschließen, dass die britischen Finanzbehörden den<br />

Steuerabzug der Darlehenszinsen für den Zeitraum vor<br />

Übertragung der Immobilie in die Fondsgesellschaft nicht<br />

anerkennen.<br />

Die Management-GmbH hat zur Zwischenfinanzierung ein<br />

kurzfristiges Darlehen aufgenommen. Die darauf entfallenden<br />

Zinsen sind steuerlich in Großbritannien nicht abzugsfähig.<br />

Bei einer Fremdfinanzierung der Beteiligungssumme durch<br />

den Investor ist zu erwarten, dass die Zinsen zum Erwerb<br />

der Beteiligung in Großbritannien nicht abzugsfähig sind.<br />

Sonstige laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit<br />

der Immobilienverwaltung (Property Management), aber<br />

auch der Fondsverwaltung (laufende Verwaltung, Jahres -<br />

abschlusserstellung, laufende steuerliche Beratung) sind<br />

voraussichtlich in Großbritannien steuerlich abzugsfähig.<br />

Anschaffungsnebenkosten wie Maklergebühr und Beratungskosten<br />

sind steuerlich der Anschaffung der Immobilie<br />

zuzurechnen. Nachdem die Veräußerung der Immobilie in<br />

Großbritannien nicht der Besteuerung unterworfen wird, ist<br />

dieser Aufwand in Großbritannien steuerlich nicht abzugs-<br />

128 I Steuerliche Grundlagen


fähig. Dasselbe gilt für den Aufwand im Zusammenhang<br />

mit der Fondskonzeption, der Eigenkapitalvermittlung und<br />

dem Vertrieb des Kommanditkapitals, sowie der Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie.<br />

Sollten Verluste erzielt werden, sind diese unbeschränkt vortragsfähig<br />

und mit künftigen Gewinnen aus Vermietung<br />

verrechenbar. Es gibt keinen Verlustrücktrag.<br />

Zinszahlungen ohne Steuerabzug an die Banken zu leisten<br />

hat. In diesem Fall müßte die Fondsgesellschaft 20 % des<br />

hochgerechneten Zinsbetrages an die britischen Finanzbehörden<br />

abführen. Die Banken sind ihrerseits verpflichtet,<br />

unter Berufung auf das DBA die Erstattung dieser Quellensteuer<br />

zu beantragen und der Fondsgesellschaft nach Erhalt<br />

gutzuschreiben. Den Liquiditätsnachteil für die Dauer des<br />

Erstattungsverfahrens trägt die Fondsgesellschaft.<br />

Persönliche Steuerberaterkosten des Investors können in Großbritannien<br />

nicht gewinnmindernd berücksichtigt werden.<br />

Quellensteuer auf Zinszahlungen aus Großbritannien<br />

Wie oben dargelegt, steht nach dem DBA das Besteuerungsrecht<br />

auf Zinseinkünfte aus Großbritannien grundsätzlich<br />

Deutschland zu. Nach nationalen Regelungen ist Großbritannien<br />

jedoch befugt, eine Quellensteuer von 20 % einzubehalten,<br />

soweit die DBA Berechtigung des Zinsempfängers<br />

nicht durch eine entsprechende Freistellungsbescheinigung<br />

nachgewiesen ist.<br />

Die Fondsgesellschaft plant vor diesem Hintergrund, Liquiditätsreserven<br />

vorrangig in Deutschland anzulegen, um den<br />

Verwaltungsaufwand für die Beantragung einer Freistellungsbescheinigung<br />

für die Investoren zu vermeiden.<br />

Die bestehende Langfristfinanzierung der Fondsgesellschaft<br />

ist mit einer britischen Immobilie besichert. Daher kann<br />

nach Ansicht des britischen Steuerberaters der Fondsgesellschaft<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass die britischen<br />

Finanzbehörden die Langfristfinanzierung als aus Großbritannien<br />

stammend behandelt, obwohl beide Vertragspartner<br />

in Deutschland ansässig sind. Die finanzierenden Banken<br />

sind verpflichtet, eine Freistellungsbescheinigung zu<br />

beantragen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass nicht<br />

zu jedem Zinszahlungstermin eine Freistellungsbescheinigung<br />

der Banken vorliegt. Der Langfristfinanzierungsvertrag<br />

sieht jedoch vor, dass die Fondsgesellschaft jedenfalls ihre<br />

Quellensteuer auf Vermietungseinkünfte in Großbritannien<br />

Einkünfte einer nicht in Großbritannien ansässigen Person<br />

aus einer in Großbritannien belegenen Immobilie unterliegen<br />

nach nationalem britischen Recht einer Quellensteuer<br />

von 20% nach dem Non-Resident Landlord’s Scheme. Die<br />

britischen Finanzbehörden können auf Antrag von der Verpflichtung<br />

zum Einbehalt der Quellensteuer auf Vermietungseinkünfte<br />

befreien. Diese Befreiung muss grundsätzlich<br />

von jedem Investor gesondert beantragt und mit der<br />

Versicherung verbunden werden, dass<br />

seine steuerlichen Angelegenheiten in Großbritannien auf<br />

dem Laufenden gehalten werden,<br />

er noch nie Steuerschulden in Großbritannien hatte,<br />

er nicht erwartet, dass Steuerschulden im Jahr der Antragstellung<br />

anfallen werden,<br />

er die britischen Finanzbehörden schriftlich informieren<br />

wird, sollten wider Erwarten doch im Jahr der Antragstellung<br />

Steuerschulden in Großbritannien anfallen<br />

er allen steuerlichen Verpflichtungen in Großbritannien<br />

nachkommen wird und dass<br />

er die britischen Finanzbehörden im Falle eines Umzuges<br />

nach Großbritannien informieren wird.<br />

Die Fondsgesellschaft wird versuchen, mit den britischen<br />

Finanzbehörden ein Verfahren zur Verwaltungsverein -<br />

fachung zu vereinbaren, um die Befreiungen im Sammel -<br />

verfahren zu beantragen. Im Erfolgsfalle wird die Management-GmbH<br />

das jährliche Sammelverfahren im Namen der<br />

Fondsgesellschaft durchführen. In diesem Rahmen werden<br />

129


den britischen Finanzbehörden Name, Anschrift, Status als<br />

natürliche oder juristische Person, Ansässigkeitsstaat und<br />

Höhe der Beteiligung übermittelt. Zudem muss den Finanzbehörden<br />

mitgeteilt werden, ob der Investor über weitere<br />

Einkünfte aus britischen Quellen verfügt. Jeder Investor<br />

muss den Treuhandkommanditisten gesondert bevollmächtigen,<br />

das Sammelverfahren durchzuführen. Der Treuhandkommanditist<br />

ist berechtigt, die Vollmacht auf die Management-GmbH<br />

zu übertragen. Da das Fehlen der Bevollmächtigung<br />

eines einzigen Investors das Sammelverfahren<br />

insgesamt unzulässig machen könnte, ist die entsprechende<br />

Bevollmächtigung Bedingung für den Beitritt des Investors<br />

und eine entsprechende Vollmacht im Zeichnungsschein<br />

ent halten.<br />

Kommt ein Investor nach Bevollmächtigung zum Sammelverfahren<br />

seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nach,<br />

wird die Management-GmbH veranlassen, dass die Fondsgesellschaft<br />

künftig 20 % Quellensteuer auf Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen des betreffenden Investors einbehält und<br />

diese an die britischen Finanzbehörden abführt.<br />

Eventuell anfallende Quellensteuer nach dem Non-Resident<br />

Landlord’s Scheme wird bei der Einkommensbesteuerung<br />

des Investors in Großbritannien angerechnet.<br />

Einkommensbesteuerung der Investoren in Großbritannien<br />

Zur Einkommensbesteuerung in Großbritannien werden alle<br />

in Großbritannien steuerpflichtigen Einkommen des Investors<br />

herangezogen.<br />

Die Steuersätze für die Vermietungseinkünfte betragen in<br />

Großbritannien grundsätzlich 20 %, 40 % oder 50 %, je nach<br />

Einkommen. Investoren, die Staatsbürger Deutschlands, der<br />

restlichen Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />

(Island, Lichtenstein und Norwegen) sind,<br />

können einen altersabhängigen persönlichen Freibetrag in<br />

Anspruch nehmen. Die ersten GBP 35.000 über dem Freibetrag<br />

werden mit 20 %, die nächsten GBP 115.000 mit 40%<br />

und die mehr als GBP 150.000 übersteigenden Erträge mit<br />

50 % besteuert.<br />

Für das Steuerjahr ab 06.04.2011 sind folgende Freibeträge<br />

anzuwenden, soweit der Gesamtbetrag der in Großbritannien<br />

steuerpflichtigen Einkünfte die Schwelle von<br />

GBP 100.000 nicht übersteigt:<br />

Alter des Investors Freibetrag Kürzung<br />

bis 64 Jahre GBP 7.475 Keine Kürzung<br />

65 bis 74 Jahre GBP 9.940 Kürzung um 50 %<br />

der GBP 24.000 übersteigenden<br />

Einkünfte,<br />

jedoch nicht weniger<br />

als GBP 7.475<br />

ab 75 Jahre GBP 10.090 Kürzung um 50 %<br />

der GBP 24.000 übersteigen<br />

den Einkünfte,<br />

jedoch nicht weniger<br />

als GBP 7.475<br />

Übersteigt der Gesamtbetrag der in Großbritannien steuerpflichtigen<br />

Einkünfte die Schwelle von GBP 100.000 erfolgt<br />

unabhängig vom Alter des Investors eine weitere Kürzung<br />

des Freibetrages um 50 % der GBP 100.000 übersteigenden<br />

Einkünfte.<br />

Berechnungsbeispiele<br />

Ein 65jähriger unverheirateter Investor erzielt im Steuerjahr<br />

ab 06.04.2011 in Großbritannien Einkünfte in Höhe von<br />

GBP 25.000. Sein Freibetrag beträgt GBP 9.440 (GBP 9.940 –<br />

50 % (GBP 25.000 – GBP 24.000)). Der den Freibetrag übersteigende<br />

Betrag von GBP 15.560 (GBP 25.000 – GBP 9.440)<br />

ist mit 20 % zu versteuern, was zu einer Steuerlast von<br />

GBP 3.112 führt.<br />

Ein 76jähriger unverheirateter Investor erzielt im Steuerjahr<br />

ab 06.04.2011 in Großbritannien Einkünfte in Höhe von GBP<br />

105.000. Sein Freibetrag berechnet sich wie folgt:<br />

130 I Steuerliche Grundlagen


Schritt 1: Altersfreibetrag<br />

GBP 7.475 (GBP 10.090 – 50 % (GBP 105.000 – GBP 24.000),<br />

jedoch nicht weniger als GBP 7.475)<br />

Schritt 2: Kürzung wegen Überschreitung von GBP 100.000<br />

GBP 4.975 (GBP 7.475 – 50 % (GBP 105.000 – 100.000)<br />

Seine Steuerlast berechnet sich wie folgt:<br />

Betrag Steuersatz Steuer<br />

4.975 0 % 0<br />

35.000 20 % 7.000<br />

65.025* 40 % 26.010<br />

Steuer gesamt 33.010<br />

* (GBP 105.000 – GBP 4.975 – GBP 35.000)<br />

Verheiratete Investoren können unter Umständen zusätzliche<br />

Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Allerdings gibt<br />

es in Großbritannien keinen Splittingtarif, wie etwa im deutschen<br />

Steuerrecht.<br />

Besteuerungsverfahren in Großbritannien<br />

Die Fondsgesellschaft wird jährlich Steuererklärungen in<br />

Großbritannien abgeben, welche neben der Ermittlung der<br />

Summe der Besteuerungsgrundlagen in Großbritannien<br />

auch die Zuweisung der Besteuerungsgrundlagen an die<br />

einzelnen Investoren umfasst.<br />

Sofern die Besteuerungsgrundlagen des Investors aus der<br />

Fondsgesellschaft zusammen mit allen sonstigen Einkünften<br />

aus Quellen in Großbritannien die Freibetragsgrenze nicht<br />

übersteigt, werden die britischen Finanzbehörden voraussichtlich<br />

keine gesonderte Einkommensteuererklärung des<br />

Investors anfordern.<br />

Sollte jedoch der Investor zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung<br />

in Großbritannien verpflichtet werden, hat<br />

die <strong>KGAL</strong> mit der auf Immobilien spezialisierten Beratungsgesellschaft<br />

WSM Partners LLP (im Folgenden „WSM“) einen<br />

Rahmenvertrag abgeschlossen. Unter Berufung auf diesen<br />

Rahmenvertrag kann der Investor WSM mit der Erstellung<br />

seiner persönlichen Steuererklärung in Großbritannien<br />

beauftragen. Der Rahmenvertrag sieht hierfür eine Grundgebühr<br />

von derzeit GBP 125 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

(von zur Zeit 20 %) vor, sofern der Investor in Groß -<br />

britannien nur Einkünfte aus der Fondsgesellschaft bezieht.<br />

Für jede weitere Einkunftsquelle in Großbritannien erhöht<br />

sich die Gebühr um derzeit GBP 35 zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer (von zur Zeit 20 %). Die Einkommensteuer -<br />

erklärung in Großbritannien ist grundsätzlich bis zum<br />

31. Januar des Folgejahres einzureichen.<br />

Deutschland – nationales Steuerrecht<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht originär gewerblich tätig, da<br />

sie ausschließlich Einkünfte aus der Vermietungstätigkeit<br />

und Zinseinkünfte erzielen wird. Die Management-GmbH ist<br />

rechtsgeschäftlich zur Vertretung der Fondsgesellschaft<br />

bevollmächtigt. Damit ist die Property Class <strong>England</strong> 3<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH als Komplementärin der<br />

Fondsgesellschaft nicht allein zur Geschäftsführung befugt.<br />

Die Voraussetzungen der gewerblichen Prägung des § 15<br />

Absatz 3 Satz 2 EStG liegen daher nach herrschender<br />

Meinung nicht vor. Die Investoren erzielen aus der Fondsgesellschaft<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und<br />

aus Kapitalvermögen.<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland<br />

Die nach dem DBA in Großbritannien zu versteuernden Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich<br />

in Deutschland von der Besteuerung freizustellen.<br />

Nach §50d Absatz 9 EStG wird eine Freistellung nach einem<br />

DBA in Deutschland nicht gewährt, wenn der andere Staat<br />

die Einkünfte von seiner Besteuerung ausnimmt. Wenn der<br />

Investor aufgrund der Freibeträge in Großbritannien tat-<br />

131


sächlich keine Einkommensteuer in Großbritannien bezahlt,<br />

ist dies kein Ausnehmen von der Besteuerung im Sinne der<br />

oben genannten Regelung und gefährdet die Freistellung<br />

damit nicht.<br />

Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien<br />

im EU-Ausland findet der Progressionsvorbehalt nach<br />

§32b Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 EStG keine Anwendung.<br />

Einkünfte aus Veräußerung der Immobilie in Deutschland<br />

Da die Fondsgesellschaft nicht gewerblich geprägt ist und<br />

die Beteiligung dem Privatvermögen des Investors zuzuordnen<br />

ist, richtet sich die Besteuerung des Veräußerungs -<br />

gewinns nach den Vorschriften für private Veräußerungs -<br />

geschäfte gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 EStG. Demnach entfällt<br />

eine Besteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung<br />

und Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt. Beträgt<br />

der Zeitraum weniger als zehn Jahre oder werden in den<br />

letzten zehn Jahren vor Veräußerung der Immobilie Gebäude,<br />

selbständige Gebäudeteile oder Außenanlagen errichtet,<br />

sind diese mit dem regulären Einkommensteuersatz zu versteuern.<br />

Mögliche Verluste aus einer Veräußerung nach zehn Jahren<br />

können steuerlich nicht berücksichtigt werden. Verluste<br />

innerhalb eines Zehnjahreszeitraums sind nur mit künfti -<br />

gen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar.<br />

Auch wenn nach dem Fondskonzept geplant ist, dass die<br />

Fondsgesellschaft die Immobilie länger als zehn Jahre hält,<br />

kann im Einzelfall ein Veräußerungsgewinn der Immobilie in<br />

Deutschland steuerpflichtig sein, da nicht ausgeschlossen<br />

werden kann, dass wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

eine vorzeitige Veräußerung oder eine Entwicklung der<br />

Immobilie angemessen erscheinen lassen. Des Weiteren ist<br />

ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nicht auszuschließen,<br />

wenn der Investor seine Beteiligung vorzeitig<br />

überträgt.<br />

Gewerblicher Grundstückshandel in Deutschland<br />

Ein gewerblicher Grundstückshandel wird in Abgrenzung<br />

zur privaten Vermögensverwaltung regelmäßig dann angenommen,<br />

wenn mehr als drei Objekte veräußert werden<br />

und zwischen Erwerb und Veräußerung ein Zeitraum von<br />

weniger als fünf Jahren liegt.<br />

Da die Fondsgesellschaft eine steuerlich transparente Personengesellschaft<br />

darstellt, ist nicht auszuschließen, dass<br />

dem Investor im Falle einer Veräußerung der Immobilie oder<br />

seiner Beteiligung ein Zählobjekt im Sinne des gewerblichen<br />

Grundstückshandels zugerechnet wird, wenn der Investor<br />

an der Fondsgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt ist<br />

oder bei einer niedrigeren Beteiligung der anteilige Verkehrswert<br />

des Grundstücks oder der Wert der Beteiligung<br />

mehr als EUR 250.000 beträgt. In diesem Fall könnte beim<br />

Investor durch das zusätzliche Zählobjekt die Veräußerung<br />

von drei Grundstücken aus dem Privatvermögen innerhalb<br />

eines Zeitraumes von fünf Jahren als gewerblicher Grundstückhandel<br />

umqualifiziert werden mit der Folge, dass die<br />

daraus resultierenden Gewinne des Investors steuerpflichtig<br />

werden. Die mögliche Einbeziehung als Zählobjekt im Rahmen<br />

der Drei-Objekt-Grenze gilt auch für im Ausland belegene<br />

Immobilien. Sofern der Investor den Verkauf von eigenen<br />

Grundstücken plant, sollte er sich dringend an seinen<br />

Steuerberater wenden.<br />

Zinseinkünfte in Deutschland<br />

Zinseinkünfte unterliegen grundsätzlich unabhängig vom<br />

Ort der Geldanlage der Besteuerung in Deutschland. Sie<br />

werden im Rahmen der einheitlichen und gesonderten<br />

Gewinnfeststellung auf Ebene der Fondsgesellschaft festgestellt<br />

und dem Wohnsitzfinanzamt des Investors mitgeteilt.<br />

Inwieweit der Investor auf diese Zinseinkünfte den Sparer-<br />

132 I Steuerliche Grundlagen


Pauschbetrag von zur Zeit Euro 801 anwenden kann, hängt<br />

von seiner persönlichen Situation ab. Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

im Privatbereich werden mit einem einheitlichen<br />

Abgeltungsteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritäts -<br />

zuschlag von 5,5 % und gegebenenfalls der Kirchensteuer<br />

besteuert. Der Abzug von Werbungskosten ist ausgeschlossen.<br />

Sofern der persönliche Einkommensteuersatz des Investors<br />

unter 25 % liegt, kann er die Veranlagung seiner sämtlichen<br />

Kapitaleinkünfte und die Besteuerung mit seinem<br />

persönlichen Steuersatz wählen. Der Abzug von Werbungskosten<br />

ist auch dann ausgeschlossen.<br />

Bei Zinszahlungen in Deutschland werden diese bereits vom<br />

kontoführenden Kreditinstitut mit der Abgeltungsteuer<br />

belastet. Sofern Zinsen im Ausland vergütet werden, behält<br />

die ausländische Bank keine deutsche Abgeltungsteuer ein.<br />

Diese Zinsen müssen dann im Wege der Einkommensteuerveranlagung<br />

des Investors in Deutschland erklärt werden.<br />

Auch hier gilt der besondere Steuersatz von 25 % nebst Solidaritätszuschlag<br />

und gegebenenfalls Kirchensteuer.<br />

Besteuerungsverfahren in Deutschland<br />

Das Wirtschaftsjahr der Fondsgesellschaft entspricht dem<br />

Kalenderjahr. Die Fondsgesellschaft wird für jedes Wirtschaftsjahr<br />

im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten<br />

Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 179 AO) ihre<br />

Einkünfte ermitteln und den Investoren die Besteuerungsgrundlagen<br />

zuteilen. Sonderwerbungskosten des Investors<br />

sind grundsätzlich bei der Feststellungserklärung zu berücksichtigen.<br />

Aus diesem Grunde müssen Investoren ihre<br />

Sonderwerbungskosten eines Wirtschaftsjahres der Fondsgesellschaft<br />

bis spätestens 28. Februar des Folgejahres mitteilen.<br />

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die<br />

Sonderwerbungskosten voraussichtlich keine steuerliche<br />

Berücksichtigung finden können, da die Einkünfte aus der<br />

Vermietung in Deutschland freigestellt sind und bei Zinseinkünften<br />

kein Werbungskostenabzug möglich ist.<br />

Gewerbesteuer in Deutschland<br />

Die Fondsgesellschaft ist weder gewerblich tätig, da sie nur<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinserträge<br />

erzielt, noch gewerblich geprägt, da mit dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten ein Kommanditist zur Geschäftsführung<br />

befugt ist. Die Fondsgesellschaft ist daher in<br />

Deutschland nicht gewerbesteuerpflichtig. Eine der deutschen<br />

Gewerbesteuer vergleichbare Steuer gibt es in Großbritannien<br />

nicht.<br />

Grunderwerbsteuer /<br />

Stamp Duty Land Tax<br />

Die Immobilie unterliegt nicht der deutschen Grunderwerbsteuer,<br />

da sie nicht im Inland belegen ist (§ 1 Absatz 1 GrEStG).<br />

In Großbritannien gibt es die Stamp Duty Land Tax (im<br />

Folgenden „SDLT“), eine Verkehrssteuer, die in Grundzügen<br />

der deutschen Grunderwerbsteuer entspricht und die bei<br />

Übertragungen von Immobilien anfällt.<br />

Grundsätzlich unterliegen alle Übertragungen von Immo -<br />

bilien der SDLT. Dabei wird eine Steuer in Abhängigkeit vom<br />

Kaufpreis oder dem Marktwert der Immobilie in folgender<br />

Höhe fällig:<br />

Kaufpreis /Marktwert Steuersatz SDLT in %<br />

des Kaufpreises /Marktwertes<br />

bis GBP 150.000 0,00 %<br />

GBP 150.001 bis GBP 250.000 1,00 %<br />

GBP 250.001 bis GBP 500.000 3,00 %<br />

über GBP 500.000 4,00 %<br />

Die Management-GmbH hat mit Datum vom 22.12.2010 alle<br />

Anteile an der Adzic erworben, welche Eigentümer der<br />

Immobilie war. Die Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft<br />

unterliegt nicht der SDLT, auch wenn diese<br />

Eigentümer einer britischen Immobilie ist.<br />

133


Die Adzic hat dann am 26.01.2011 im Wege der Sachausschüttung<br />

bei einer Herabsetzung des Stammkapitals die<br />

Immobilie an ihren alleinigen Gesellschafter, die Management-GmbH<br />

ausgekehrt. Da diese Sachausschüttung ein<br />

rein gesellschaftsrechtlicher Vorgang war, fällt ebenfalls<br />

keine SDLT an.<br />

Am 28.01.2011 hat die Management-GmbH die Immobilie<br />

an die Fondsgesellschaft, deren 100%iger Kommanditist sie<br />

zu diesem Zeitpunkt war, übertragen. Nach Aussage der<br />

britischen Steuerberater ist auch dies ein Vorgang, der<br />

gesellschaftsrechtlich veranlaßt ist, und damit keine SDLT<br />

auslöst.<br />

Der Beitritt der Investoren zur Fondsgesellschaft kann als<br />

Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft,<br />

welche eine britische Immobilie hält, grundsätzlich SDLT<br />

auslösen. Die auf Seite 133 genannten Freigrenzen finden<br />

hierauf Anwendung. Die Freigrenzen beziehen sich auf den<br />

anteiligen Wert der Immobilie, der durch den Beitritt des<br />

Investors übertragen wird. Da die Fondsgesellschaft eine<br />

Fremdfinanzierung aufgenommen und das Gesamtvolumen<br />

des Fonds auch noch Nebenkosten mit abdeckt, wird die Freigrenze<br />

von GBP 150.000 bereits bei einer wesentlich geringeren<br />

Kapitaleinlage erreicht. Nachfolgende Tabelle zeigt die<br />

ungefähre Höhe der SDLT, die durch Kapitaleinlagen in den<br />

dargestellten Größenordnungen ausgelöst wird. Die Tabelle<br />

geht dabei von einem Marktwert der Immobilie von GBP 116<br />

Mio. und einem Eigenkapital in Höhe von GBP 63,5 Mio. aus.<br />

Abweichungen hiervon führen auch zu einer Veränderung<br />

der SDLT Schwellen:<br />

Kapitaleinlage Steuersatz SDLT in %<br />

(ohne Agio)<br />

der Immobiliensubstanz<br />

bis GBP 80.000 0,00 %<br />

GBP 85.000 bis GBP 135.000 1,00 %<br />

GBP 140.000 bis GBP 270.000 3,00 %<br />

GBP 275.000 und mehr 4,00 %<br />

Für die Anwendung oben stehender Tabelle sind die Kapitaleinlagen<br />

nahe stehender Personen zusammenzurechnen.<br />

Als nahe stehende Personen gelten insbesondere Eheleute,<br />

eingetragene Lebenspartner, sowie deren Geschwister und<br />

Verwandte in gerader Linie. Des Weiteren zählen hierzu<br />

Geschwister und Verwandte in gerader Linie des Investors<br />

sowie deren Ehegatten und eingetragene Lebenspartner<br />

und Ehegatten und eingetragene Lebenspartner eines Geschwisters<br />

oder Verwandten in gerader Linie des Ehegatten<br />

oder eingetragenen Lebenspartner des Investors.<br />

Neben dem Beitritt der Investoren kann auch jede weitere<br />

Übertragung oder Rückgabe des Anteils an der Fondsgesellschaft<br />

SDLT auslösen. Die auf Seite 133 genannten Freigrenzen<br />

gelten für weitere Übertragungen analog.<br />

Übertragungen im Wert von mehr als GBP 150.000 müssen<br />

den britischen Finanzbehörden angezeigt werden. Es besteht<br />

die Verpflichtung, eine entsprechende Steuererklärung abzugeben<br />

und die SDLT binnen 30 Tagen nach Übertragung zu<br />

entrichten. Übertragungen von Todes wegen und echte<br />

Schenkungen sind von der SDLT ausgenommen.<br />

Um Investoren mit geringen Kapitaleinlagen nicht zu benachteiligen,<br />

ist vorgesehen, dass diejenigen Investoren, welche<br />

SDLT auslösen, diese selbst tragen. Die SDLT kann ertragsteuerlich<br />

nicht geltend gemacht werden.<br />

Der Investor, der bei Beitritt zur Fondsgesellschaft SDLT auslöst,<br />

wird verpflichtet, die Steuerberatungsgesellschaft<br />

WSM Partners LLP mit Sitz in London zur Abgabe einer<br />

Grund erwerbsteuererklärung sowie zur Entgegennahme<br />

des SDLT-Betrags und zur Weiterleitung des SDLT-Betrags an<br />

die britischen Finanzbehörden zu bevollmächtigen und<br />

die gegenüber den britischen Finanzbehörden geschuldete<br />

SDLT sowie die Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer<br />

Umsatzsteuer an WSM Partners LLP zu überweisen.<br />

134 I Steuerliche Grundlagen


Die Fondsgesellschaft geht davon aus, dass die SDLT bei<br />

einem eventuellen Verkauf der Immobilie der Erwerber zahlen<br />

wird.<br />

Umsatzsteuer<br />

Umsatzsteuer in Großbritannien<br />

Die Fondsgesellschaft hat von ihrer Optionsmöglichkeit zur<br />

Umsatzsteuerpflicht nach britischem Recht keinen Gebrauch<br />

gemacht, da der Mietvertrag mit der Allianz Services (UK)<br />

Limited, ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigtes Versicherungsunternehmen,<br />

eine solche Option verbietet.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland<br />

Überträgt ein Investor seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

durch Erbschaft oder durch Schenkung, so unterliegt<br />

dieser Vorgang der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Höhe<br />

und Entstehen der Steuer ist von einer Reihe individueller<br />

Faktoren des Erblassers / Schenkers bzw. des Erben /<br />

Beschenkten abhängig. Erbschafts- und schenkungssteuerliche<br />

Wirkungen wurden im Rahmen der Prognoserechnung<br />

nicht berücksichtigt; sie können die Ergebnisse der Beteiligung<br />

beeinflussen.<br />

Da in Großbritannien eine Option zur Umsatzsteuerpflicht<br />

nur einheitlich für das gesamte Objekt ausgeübt werden<br />

kann, kann die Fondsgesellschaft auch nicht bezüglich der<br />

an die Drogerie- und Apothekenkette Boots UK Limited<br />

vermietete Einzelhandelsfläche zur Umsatzsteuer optieren.<br />

Die Fondsgesellschaft ist in Großbritannien daher nicht zum<br />

Vorsteuerabzug berechtigt.<br />

Umsatzsteuer in Deutschland<br />

Die Fondsgesellschaft ist Unternehmer im Sinne des deutschen<br />

Umsatzsteuerrechtes. Die von ihr erbrachten Vermietungsleistungen<br />

sind in Deutschland nicht steuerbar. Für<br />

den Fall von Vermietungsleistungen im Ausland gewährt<br />

Abschnitt 15.14 Absatz 1 Satz 3 ff. Umsatzsteuer-Anwendungserlass<br />

den Vorsteuerabzug, wenn die Fondsgesellschaft<br />

im Falle einer Belegenheit der Immobilie in Deutschland<br />

zur Umsatzsteuerpflicht hätte optieren können und im<br />

Ausland tatsächlich zur Umsatzsteuerpflicht optiert wurde.<br />

Da die Fondsgesellschaft in Großbritannien nicht zur<br />

Umsatzsteuerpflicht optieren konnte, liegen diese Voraussetzungen<br />

nicht vor. Die Fondsgesellschaft hat daher auch<br />

keinen Vorsteuerabzug in Deutschland.<br />

Wegen der steuerlichen Konsequenzen einer Schenkung<br />

wird jedem Investor empfohlen, diese mit einem Vertreter<br />

der rechts- und steuerberatenden Berufe zu erörtern.<br />

Besteuerungsrecht<br />

Die Bundesrepublik Deutschland und das Vereinigte Königreich<br />

Großbritannien und Nordirland haben kein Abkommen<br />

zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem<br />

Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer getroffen. Da<br />

der Investor voraussetzungsgemäß seinen Wohnsitz im<br />

Inland hat, ist er mit seinem weltweiten Vermögen in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Ausländische<br />

Steuern, die der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

entsprechen, können nach den nachstehend erläuterten<br />

Grundsätzen auf die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

angerechnet werden.<br />

Besteuerungsgrundlage<br />

Nach aktuellem Recht ist bei der Ermittlung der steuerlichen<br />

Bemessungsgrundlage nach der Beteiligungsform des<br />

Investors an der Fondsgesellschaft zu unterscheiden:<br />

135


Kommanditist<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird, soweit der<br />

übertragende Investor als Kommanditist beteiligt ist, gemäß<br />

§ 12 Absatz 7 ErbStG in Verbindung mit § 31 BewG als ausländisches<br />

Grundvermögen mit dem gemeinen Wert bewertet.<br />

Treugeber<br />

Hält der Investor seine Beteiligung als Treugeber, wird für<br />

Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer die treuhän -<br />

derisch gehaltene Kommanditbeteiligung als so genannter<br />

Sachleistungsanspruch mit dem gemeinen Wert angesetzt.<br />

Die weitere steuerliche Behandlung orientiert sich an der<br />

Vermögensart des Treugutes (Finanzministerium Bayern<br />

vom 16.09.2010, 34 – S3811 – 035 – 38 476 / 10). Obwohl<br />

demnach Kommanditisten und Treugeber im wesentlichen<br />

gleich behandelt werden sollten und sowohl für den Kommanditisten<br />

als auch für den Treugeber der gemeine Wert<br />

anzusetzen ist, können sich Bewertungsunterschiede und<br />

damit eine andere erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />

Bemessungsgrundlage ergeben.<br />

Welche der beiden Beteiligungsformen zur geringeren erbschaft-<br />

und schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage<br />

führt, hängt von den Umständen zum Zeitpunkt des Erbfalls<br />

bzw. der Schenkung ab und kann damit zum heutigen Zeitpunkt<br />

nicht vorhergesagt werden.<br />

Die Besteuerung erfolgt nach Abzug der persönlichen<br />

Freibeträge je nach Steuerklasse zu Steuersätzen von 7%<br />

(Steuerklasse I bei Erwerben von bis zu EUR 75.000) bis zu<br />

50 % (Steuerklasse III bei Erwerben ab EUR 6 Mio.).<br />

Anrechnung ausländischer Steuer in Deutschland<br />

Bei einem inländischen Investor kann die in Großbritannien<br />

anfallende, keinem Kürzungsanspruch unterliegende Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer bei Vorliegen der weiteren<br />

Voraussetzungen des § 21 ErbStG auf Antrag auf die deutsche<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer angerechnet werden,<br />

soweit sie auf einen Vermögensgegenstand in Großbritannien<br />

entfällt, der auch in Deutschland der Besteuerung<br />

unterliegt. Dies ist bei einer Beteiligung als Kommanditist in<br />

der Regel der Fall, da sowohl in Deutschland als auch in<br />

Großbritannien der Anteil an der Immobilie besteuert werden<br />

sollte. Sollte die in Großbritannien anfallende Erbschaftund<br />

Schenkungsteuer die anteilige deutsche Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer auf die Immobilie übersteigen, wird der<br />

übersteigende Betrag jedoch nicht erstattet.<br />

Sofern der Investor als Treugeber beteiligt ist, stellt sich die<br />

deutsche Finanzverwaltung auf den Standpunkt, dass der<br />

deutschen Besteuerung nicht der Anteil an der Immobilie,<br />

sondern der Sachleistungsanspruch gegenüber dem Treuhänder<br />

unterliegt. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung<br />

ist daher in diesem Fall keine Anrechnung der<br />

britischen Erbschaft- und Schenkungsteuer zu gewähren, da<br />

der Besteuerung in Deutschland nur der in Deutschland<br />

belegene Sachleistungsanspruch unterliegt und damit kein<br />

Auslandsvermögen besteuert wird.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Großbritannien<br />

Werden Anteile an der Fondsgesellschaft verschenkt oder<br />

von Todes wegen übertragen, unterliegt dies grundsätzlich<br />

auch der britischen Erbschaftsteuer (Inheritance Tax) da die<br />

Immobilie als der der Fondsgesellschaft zugrundeliegende<br />

Vermögensgegenstand in Großbritannien belegen ist.<br />

Bei Übertragungen von Todes wegen beträgt der Erbschaftsteuersatz<br />

grundsätzlich 40 %. Dabei werden der Wert der<br />

Übertragung von Todes wegen und anteilig alle Schenkungen<br />

von Vermögensgegenständen in Großbritannien der<br />

letzten sieben Jahre zusammen gerechnet. Die Schenkungen<br />

der letzten sieben Jahre werden dabei gestaffelt nach<br />

136 I Steuerliche Grundlagen


Zeitablauf zu 20 % bis 100 % mit einem Steuersatz von 40%<br />

berücksichtigt. Die Steuer wird erst erhoben, wenn der<br />

kumulierte Wert eine Freigrenze von zur Zeit GBP 325.000<br />

(für das Steuerjahr 2011 / 2012) übersteigt.<br />

Bei Übertragungen von Todes wegen besteht grundsätzlich<br />

die Verpflichtung, eine Erbschaftsteuererklärung in Großbritannien<br />

abzugeben. Bei Zuwiderhandlung könnte die Teilnahme<br />

des Investors am Sammelverfahren widerrufen werden.<br />

Unter gewissen Voraussetzungen kann der Investor von<br />

Vereinfachungsregeln bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung<br />

in Großbritannien Gebrauch machen.<br />

Bei Schenkungen besteht eine Verpflichtung zur Einreichung<br />

einer britischen Steuererklärung, wenn der Wert der<br />

Schenkung im Steuerjahr (6. April bis 5. April des Folge -<br />

jahres) GBP 10.000 übersteigt und der kumulierte Wert aller<br />

Schenkungen in Großbritannien der letzten zehn Jahre<br />

GBP 40.000 übersteigt.<br />

Bei Übertragung der Anteile an der Fondsgesellschaft ermittelt<br />

sich der Wert der Schenkung / Übertragung von Todes<br />

wegen nach dem anteiligen Wert der Immobilie in Großbritannien<br />

abzüglich eventueller Schulden im Zusammenhang<br />

mit der Immobilie.<br />

Bei Schenkungen zwischen natürlichen Personen, die der<br />

Beschenkte auf Dauer erhält, fällt grundsätzlich keine<br />

Schenkungsteuer an, soweit der Schenker nach der Überlassung<br />

noch sieben Jahre lebt. Bei Schenkungen an juristische<br />

Personen und an selbständige Vermögensmassen (Trusts,<br />

Stiftungen) gelten abweichende Regelungen, die hier nicht<br />

näher erläutert werden sollen. Es wird empfohlen, bei solchen<br />

Fallgestaltungen stets einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />

Bei dem überwiegenden Teil der Investoren wird bei Schenkungen<br />

und bei Übertragungen von Todes wegen aufgrund<br />

der Schenkung an natürliche Personen und /oder der hohen<br />

Freibeträge in Großbritannien voraussichtlich keine Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer anfallen.<br />

137


Beteiligung<br />

Allgemeines zur Beteiligung<br />

Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um<br />

Kommanditbeteiligungen an der Fondsgesellschaft. Der<br />

Erwerber der Vermögensanlage (im Folgenden „Investor“)<br />

kann sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

oder unmittelbar als Kommanditist beteiligen (siehe hierzu<br />

den folgenden Abschnitt „Handelsregistereintragung bei<br />

unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist“).<br />

Der Erwerbspreis der Vermögensanlage entspricht der<br />

gezeichneten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio. Die Mindestbeteiligung<br />

beträgt grundsätzlich GBP 10.000; höhere<br />

Beteiligungssummen müssen stets auf volle GBP 1.000 lauten,<br />

jeweils zuzüglich 5 % Agio. Kapitaleinlagen ab GBP<br />

80.000 müssen jeweils auf volle GBP 5.000 lauten. Der<br />

Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage, d. h. die<br />

Summe der Kapitaleinlagen, die insgesamt eingeworben<br />

werden soll, beläuft sich auf GBP 63.500.000 zuzüglich einer<br />

Zeichnungsreserve in Höhe von GBP 40.000. Ausgehend von<br />

der Mindestbeteiligung in Höhe von GBP 10.000 können somit<br />

maximal 6.354 Anteile an der Vermögensanlage angeboten<br />

werden. Das Beteiligungsangebot kommt zustande,<br />

wenn sich mindestens ein Investor mit einem Anteil in Höhe<br />

der Mindestbeteiligung von GBP 10.000 zuzüglich 5 % Agio<br />

beteiligt hat.<br />

Die <strong>KGAL</strong> garantiert die Einzahlung und Platzierung des<br />

Kommanditkapitals in Höhe von bis zu GBP 63.500.000 bis<br />

zum 31.12.2011 bzw. bei Verlängerung der Platzierungsfrist<br />

bis zum 31.12.2012 (siehe hierzu im Kapitel „Rechtliche<br />

Grundlagen“ den Abschnitt „Einzahlungs- und Platzierungsgarantie“,<br />

Seite 122).<br />

Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage (Zeichnungsfrist)<br />

beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

(Bekanntmachung in einem überregionalen<br />

Börsenpflichtblatt) und endet mit Vollplatzierung /Schließung<br />

des Beteiligungsangebotes, planmäßig am 31.12.2011.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist der Fondsgesellschaft<br />

hat das Recht, die Platzierungsfrist einmalig um ein Jahr zu<br />

verlängern. Das öffentliche Angebot endet damit spätestens<br />

am 31.12.2012.<br />

Eine Zeichnung ist grundsätzlich bis zur vollständigen Platzierung<br />

der angebotenen Vermögensanlage möglich. Dies<br />

kann abhängig von der Nachfrage jederzeit innerhalb der<br />

vorgenannten Zeichnungsfrist der Fall sein. Auch eine vorzeitige<br />

Schließung der Zeichnung durch den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten ist nach dessen eigenem Ermessen<br />

jederzeit möglich. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit,<br />

die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Die Möglichkeit,<br />

Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen, besteht<br />

nicht.<br />

In folgenden Fällen setzt der Beitritt eines Investors die vorherige<br />

schriftliche Zustimmung durch den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten der Fondsgesellschaft voraus:<br />

Der Investor oder eine ihm nahe stehende Person hat<br />

bereits eine Kapitaleinlage an dieser Vermögensanlage<br />

gezeichnet.<br />

Es wird eine Kapitaleinlage von mehr als GBP 80.000<br />

gezeichnet, die nicht auf volle GBP 5.000 lautet.<br />

Die Entscheidung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

über die Zustimmung basiert auf den Angaben des Investors<br />

im Zeichnungsschein, die von dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten nicht auf Richtigkeit geprüft werden. Der<br />

Investor verzichtet auf den Zugang der Zustimmung. Er<br />

erhält jedoch von der Fondsgesellschaft im Namen des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten unverzüglich eine<br />

Mitteilung, wenn die Zustimmung erteilt wurde.<br />

Die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten<br />

sind im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ (ab Seite 104)<br />

dargestellt und ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

138 I Beteiligung


(ab Seite 166), dem Treuhandvertrag (ab Seite 182) sowie<br />

aus dem Zeichnungsschein.<br />

Grunderwerbsteuer nach britischem Recht<br />

Bei einem Marktwert der Immobilie von GBP 116 Mio. und<br />

ausgehend von einem Eigenkapital in Höhe von GBP 63,5<br />

Mio. löst der Beitritt eines Investors in folgenden Fällen<br />

Grunderwerbsteuer nach britischem Recht (Stamp Duty<br />

Land Tax; im Folgenden „SDLT“) aus:<br />

Der Investor zeichnet eine Kapitaleinlage von über GBP<br />

80.000 zuzüglich Agio.<br />

Der Investor hält bereits eine oder mehrere Kapitaleinlage(n)<br />

an dieser Vermögensanlage und zeichnet nun eine<br />

weitere Kapitaleinlage, so dass die Summe aller gezeichneten<br />

Kapitaleinlagen GBP 80.000 zuzüglich Agio übersteigt.<br />

Der Investor und/oder eine oder mehrere dem Investor<br />

nahe stehende Personen 1) (z. B. Eltern, Kinder, Enkel,<br />

Geschwister), haben bereits Kapitaleinlagen an dieser Vermögensanlage<br />

gezeichnet und der Investor zeichnet nun<br />

eine Kapitaleinlage und die Summe der durch den Investor<br />

und die ihm nahe stehenden Personen gezeichneten Kapitaleinlagen<br />

übersteigt GBP 80.000 zuzüglich Agio.<br />

Sofern durch den Beitritt eines Investors SDLT ausgelöst<br />

wird, ist diese durch den Investor zu tragen. Darüber hinaus<br />

hat er die im Zusammenhang mit der Abgabe einer Grunderwerbsteuererklärung<br />

anfallenden Kosten (voraussichtlich<br />

rund GBP 350 zuzüglich britischer Umsatzsteuer) zu tragen<br />

und der <strong>KGAL</strong> eine unterzeichnete unwiderrufliche Vollmacht<br />

für die Steuerberatungsgesellschaft WSM Partners<br />

LLP (im Folgenden „WSM“) mit Sitz in London auszuhändigen,<br />

die die erforderliche Grunderwerbsteuererklärung<br />

1) Als nahe stehende Personen gelten insbesondere Eheleute, eingetragene Lebenspartner,<br />

sowie deren Geschwister und Verwandte in gerader Linie. Des Weiteren zählen hierzu<br />

Geschwister und Verwandte in gerader Linie des Investors sowie deren Ehegatten und eingetragene<br />

Lebens partner und Ehegatten und eingetragene Lebenspartner der Geschwister<br />

oder Ver wandten in gerader Linie des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners des<br />

Investors.<br />

gegenüber den britischen Finanzbehörden abgibt, sowie die<br />

Zahlung der SDLT zur Weiterleitung an die britischen Finanzbehörden<br />

in Empfang nimmt.<br />

Handelsregistereintragung bei unmittelbarer<br />

Beteiligung als Kommanditist<br />

Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über den<br />

Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft. Er kann<br />

jedoch bereits im Zeichnungsschein festlegen, ob er weiterhin<br />

als Treugeber beteiligt sein will oder ob er seine Beteiligung<br />

in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung umwandeln<br />

und sich als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen lassen möchte.<br />

Sofern der Investor sich für eine unmittelbare Beteiligung<br />

als Kommanditist entscheidet, verpflichtet er sich, dem<br />

geschäftsführenden Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />

eine notariell beglaubigte Vollmacht zur handelsregisterlichen<br />

Eintragung zu erteilen. Ein Muster dieser Handelsregister-Vollmacht<br />

ist auf Seite 187 dieses Beteiligungsprospektes<br />

exemplarisch abgedruckt. Das entsprechende Formblatt<br />

wird dem Investor von der Fondsgesellschaft zugesandt. Es<br />

ist vollständig ausgefüllt, unverändert und mit notariell<br />

beglaubigter Unterschrift im Original an die Fondsgesellschaft<br />

zurückzusenden. Die Kosten, die im Zusammenhang<br />

mit der notariellen Beglaubigung entstehen, trägt der Investor;<br />

sie richten sich nach der Höhe der Beteiligung und können<br />

deshalb nicht exakt beziffert werden.<br />

Die Anmeldung zum Handelsregister wird stets vom<br />

geschäftsführenden Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />

veranlasst. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />

entspricht 1 % der übernommenen Kapitaleinlage<br />

ohne Agio (siehe insgesamt zur Handelsregistereintragung<br />

und Beendigung des Treuhandvertrages § 7 Treuhandvertrag).<br />

139


Falls der Investor im Zeichnungsschein bzw. innerhalb einer<br />

Frist von 20 Tagen nach Bestätigung der Annahme der Beteiligungserklärung<br />

die unmittelbare Beteiligung wählt, werden<br />

die Kosten für die Handelsregister-Anmeldung und -Eintragung<br />

von der Fondsgesellschaft übernommen; sie sind<br />

insoweit im Investitionsplan enthalten. Bei einer späteren<br />

Umwandlung der Beteiligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung<br />

sind diese Kosten vom Investor selbst zu<br />

tragen.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Alle Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich<br />

in Pfund Sterling. Jeder Investor hat jedoch im Zeichnungsschein<br />

ein Wahlrecht, die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

stattdessen in Euro zu erhalten. Darüber hinaus kann der<br />

Gesellschafter das Wahlrecht hinsichtlich der Währung<br />

durch schriftliche Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

jährlich neu ausüben. Der Umtausch von Pfund Sterling<br />

in Euro erfolgt zu demjenigen Wechselkurs, welcher<br />

von der Fondsgesellschaft zwei Bankarbeitstage vor der<br />

Ausschüttung / Entnahme erzielt wird. Sämtliche im<br />

Zusammenhang mit den Ausschüttungen / Entnahmen und<br />

einem etwaigen Umtausch entstehenden Kosten sind von<br />

dem jeweiligen Gesellschafter zu tragen und werden mit<br />

dem Ausschüttungs- / Entnahmebetrag verrechnet. Regu -<br />

läre Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen jeweils nachschüssig<br />

zum 30.04. des Folgejahres, erstmals voraussichtlich<br />

zum 30.04.2012 (siehe hierzu § 14 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Zahlstelle<br />

Alle Zahlungen aus der Beteiligung wie z. B. Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen erfolgen durch die Fondsgesellschaft<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Tölzer Straße 15,<br />

82031 Grünwald, die somit als Zahlstelle fungiert. Dort wird<br />

auch der Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.<br />

Erforderliche Zeichnungsunterlagen<br />

Zur Zeichnung der Beteiligung sind die vollständig ausgefüllten<br />

Zeichnungsunterlagen im Original an die folgende Stelle<br />

zu senden, die die Zeichnungsunterlagen entgegennimmt:<br />

<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG<br />

Investor Services<br />

Stichwort: <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 3<br />

Tölzer Straße 15<br />

82031 Grünwald<br />

Die für den Beitritt benötigten Zeichnungsunterlagen setzen<br />

sich wie folgt zusammen:<br />

Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Zeichnungsschein<br />

mit Empfangsbestätigung, Widerrufsbelehrung,<br />

Bevollmächtigung zum Sammelantragsverfahren auf<br />

Quellensteuer-Befreiung und Legitimationsnachweis<br />

Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)<br />

oder des gültigen Reisepasses (Lichtbildseite)<br />

Bei Legitimationsprüfung durch Postident-Verfahren:<br />

Zusendung des vom Investor unterschriebenen Postident-<br />

Formulars durch die Deutsche Post AG.<br />

Sofern durch den Beitritt SDLT ausgelöst wird, wird folgende<br />

zusätzliche Zeichnungsunterlage benötigt:<br />

Vollständig ausgefüllte und unterzeichnete unwiderrufliche<br />

Vollmacht „Power of Attorney“ für WSM.<br />

Wenn eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist<br />

gewünscht ist, erhält der Investor von der Fondsgesellschaft<br />

das vorausgefüllte Formular „Handelsregister-Vollmacht“.<br />

Dieses ist nach Unterschriftsbeglaubigung durch einen<br />

Notar an die Fondsgesellschaft zur Handelsregistereintragung<br />

zurückzusenden.<br />

Unvollständige sowie nicht vollständig oder falsch ausge -<br />

füllte Zeichnungsunterlagen werden in der Bearbeitung<br />

zurückgestellt. Der Zeichnungsschein ist insbesondere auch<br />

140 I Beteiligung


dann nicht vollständig ausgefüllt, wenn der Investor seinen<br />

Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz in der<br />

jeweils gültigen Fassung nicht nachkommt, d. h. wenn die<br />

berufliche Stellung nicht angegeben wurde, wenn die<br />

Angaben zur Mittelherkunft, Branche und politisch exponierter<br />

Person nicht angekreuzt sind, die Angabe zum wirtschaftlich<br />

Berechtigten nicht durch Ankreuzen bejaht wird<br />

oder wenn die Identitätsprüfung durch den Berater / Vermittler<br />

oder die Deutsche Post AG nicht oder nicht korrekt<br />

durchgeführt wurde. Darüber hinaus ist der Zeichnungsschein<br />

nicht vollständig ausgefüllt, wenn die Angaben hinsichtlich<br />

einer bereits zuvor erfolgten Erstzeichnung dieses<br />

Beteiligungsangebotes oder einer Zeichnung dieses Beteiligungsangebotes<br />

durch Personen, die dem Investor nahe<br />

stehen, nicht angekreuzt und ausgefüllt werden. In diesen<br />

Fällen kann die Beteiligungserklärung des Investors vor<br />

Behebung des Hinderungsgrundes nicht angenommen<br />

werden. Die Fonds - gesellschaft wird in diesem Fall den<br />

Berater / Vermittler bzw. den Investor informieren und die<br />

Möglichkeit zur Vervoll ständigung der Unterlagen geben.<br />

Mündliche oder telefonische Beitrittswünsche können nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

Annahme der Beteiligungserklärung<br />

Die Annahme der Beteiligungserklärung des Investors erfolgt<br />

mit Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten.<br />

Damit kommt der Treuhandvertrag<br />

wirksam zustande. Die Zeichnungsbestätigung wird nicht<br />

versandt; der Investor verzichtet insoweit auf den Zugang<br />

der Annahmeerklärung. Er erhält jedoch von der Fondsgesellschaft<br />

im Namen des Treuhandkommanditisten unverzüglich<br />

eine Bestätigung der Annahme seiner Beteiligungserklärung<br />

in Textform (siehe § 1 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt der Fondsgesellschaft im<br />

Auftrag des Investors bei und hält die Beteiligung für den<br />

Investor in treuhänderischer Form (wirksames Treuhandverhältnis)<br />

unter folgenden Voraussetzungen:<br />

Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

bis zum 10. eines Monats bei der <strong>KGAL</strong>,<br />

Schriftliche Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

der Fondsgesellschaft (nur wenn der Investor<br />

oder eine ihm nahe stehende Person bereits eine Kapitaleinlage<br />

an dieser Vermögensanlage gezeichnet hat oder<br />

wenn eine Kapitaleinlage von mehr als GBP 80.000, die<br />

nicht auf volle GBP 5.000 lautet, gezeichnet wird),<br />

Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten,<br />

und<br />

Eingang der vollständigen Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />

Sofern durch den Beitritt SDLT ausgelöst wird, muss folgende<br />

weitere Voraussetzung erfüllt sein:<br />

Eingang der anfallenden SDLT (zur Weiterleitung an die<br />

britischen Finanzbehörden) nebst Steuerberatungsgebühr<br />

zuzüglich britischer Umsatzsteuer auf dem Konto von WSM.<br />

Der Beitritt erfolgt frühestens zum Ablauf des Monats, in<br />

welchem auch die letzte der genannten Voraussetzungen<br />

erfüllt ist (aufschiebende Bedingungen; siehe § 1 Ziffer 2<br />

Treuhandvertrag in Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Frühestmöglicher Beitrittstermin ist der 31.05.2011.<br />

Kapitaleinzahlung<br />

Der Erwerbspreis (Kapitaleinlage) zuzüglich Agio ist in Pfund<br />

Sterling zu leisten. Der Gesamtbetrag ist von den Investoren<br />

grundsätzlich auf das Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen.<br />

Die Investoren, die eine Kapitaleinlage von bis zu<br />

GBP 80.000 gezeichnet haben und deren Beitritt keine SDLT<br />

auslöst (siehe hierzu im Abschnitt „Grunderwerbsteuer<br />

141


nach britischem Recht“ auf Seite 139), haben darüber hinaus<br />

die Möglichkeit ihre Kapitaleinlage zuzüglich Agio im Euro-<br />

Gegenwert durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

von der Fondsgesellschaft einziehen zu lassen.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist kann Ausnahmen zu<br />

den genannten Einzahlungsmöglichkeiten zulassen. Details<br />

sind im Zeichnungsschein geregelt, der dem Investor ausgehändigt<br />

wird. Die Fälligkeit der Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

richtet sich je nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Original-<br />

Zeichnungsunterlagen bei der <strong>KGAL</strong> nach den Angaben im<br />

nachfolgenden Abschnitt.<br />

Sofern durch den Beitritt SDLT ausgelöst wird, ist Folgendes<br />

zu beachten:<br />

Die SDLT ist durch den Investor zu tragen. Der Steuer betrag<br />

ergibt sich aus dem Zeichnungsschein und ist vom Investor<br />

zusammen mit der Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer<br />

Umsatzsteuer auf das Konto von WSM zu überweisen.<br />

WSM wird den Steuerbetrag bei Fälligkeit im Namen und<br />

auf Rechnung des Investors an die zuständigen britischen<br />

Finanzbehörden weiterleiten.<br />

Fälligkeit der Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

Bei Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunter -<br />

lagen bei der <strong>KGAL</strong> bis einschließlich des 10. eines Monats,<br />

erforderlichenfalls schriftlicher Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten und Annahme der Beteiligungserklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten ist die Kapitaleinlage<br />

zuzüglich Agio und gegebenenfalls zuzüglich<br />

SDLT nebst der Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer<br />

Umsatzsteuer für den Fall der Überweisung zum letzten<br />

Bankarbeitstag (in München bzw. London) desselben Monats<br />

zur Zahlung fällig. Bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

ist die Kapitaleinlage zuzüglich Agio spätestens<br />

zum 20. desselben Monats zur Zahlung fällig. Erfolgt<br />

der Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

nach dem 10. eines Monats, ist die Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio und gegebenenfalls zuzüglich SDLT nebst der<br />

Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer Umsatzsteuer<br />

zu den entsprechenden Terminen des Folgemonats zur Zahlung<br />

fällig.<br />

Einzugsermächtigungsverfahren (Euro)<br />

Die Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren ist möglich,<br />

wenn der Beitritt des Investors keine SDLT auslöst<br />

(siehe hierzu im Abschnitt „Grunderwerbsteuer nach britischem<br />

Recht“ auf Seite 139). Ist diese Voraussetzung erfüllt,<br />

nimmt der Investor durch Angabe der Euro-Kontoverbindung<br />

in Abschnitt A. des Zeichnungsscheins am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

teil und ermächtigt die Fondsgesellschaft<br />

dadurch widerruflich die Kapitaleinlage zuzüglich des Agios<br />

im Euro-Gegenwert rechtzeitig vor Fälligkeit zu Lasten des in<br />

Abschnitt A. des Zeichnungsscheins genannten Kontos einzuziehen.<br />

Der Investor verpflichtet sich beim Einzugsermächtigungsverfahren,<br />

die Kapitaleinlage zuzüglich Agio spätestens<br />

zwei Bankarbeitstage (in München) vor dem im Absatz<br />

„Fälligkeit der Kapitaleinlage zuzüglich Agio“ genannten<br />

Termin für den Einzug auf seinem im Zeichnungsschein<br />

genannten Konto bereitzustellen. Der Einzug des erforder -<br />

lichen Betrages wird von der Fondsgesellschaft veranlasst.<br />

Der eingezogene Euro-Betrag wird von der Fondsgesellschaft<br />

im Namen und für Rechnung des Investors zu dem zwei<br />

Bankarbeitstage vor dem Tag des Einzugs aktuellen Wechselkurs<br />

in die Fondswährung Pfund Sterling getauscht.<br />

Überweisung (Pfund Sterling)<br />

Bei Nichtteilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren verpflichtet<br />

sich der Investor, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

in Pfund Sterling so rechtzeitig zu überweisen, dass der<br />

Zahlungseingang der Überweisung spätestens zu dem im<br />

Absatz „Fälligkeit der Kapitaleinlage zuzüglich Agio“ genannten<br />

Termin auf dem nachfolgend genannten Konto der<br />

Fondsgesellschaft festgestellt wird:<br />

142 I Beteiligung


Empfänger: Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG<br />

Bank: Bayerische Landesbank, München<br />

IBAN: DE79 7005 0000 0274 2016 90<br />

BIC: BYLADEMM<br />

Verwendungszweck: Beteiligungs-Nr. und Prüfziffer (siehe<br />

Bestätigung der Annahme der Beteiligung), Name, Vorname<br />

Sofern durch den Beitritt SDLT ausgelöst wird, ist Folgendes<br />

zu beachten:<br />

Die SDLT nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer<br />

Umsatzsteuer ist ebenso in Pfund Sterling und so rechtzeitig<br />

zu überweisen, dass der Zahlungseingang der Überweisung<br />

spätestens zu dem im Absatz „Fälligkeit der Kapitaleinlage<br />

zuzüglich Agio“ genannten Termin auf dem nachfolgend<br />

genannten Konto von WSM festgestellt wird:<br />

Empfänger: WSM Partners LLP, Client A /c<br />

Bank: Barclays Bank Plc<br />

IBAN: GB74 BARC 2096 8933 1106 80<br />

BIC: BARCGB22<br />

Verwendungszweck: <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 3,<br />

Name, Vorname<br />

Die Überweisungen in Pfund Sterling sind per Zahlungsauftrag<br />

im Außenwirtschaftsverkehr vorzunehmen. Die hierfür<br />

beim Investor sowie bei der Fondsgesellschaft und bei WSM<br />

anfallenden Kosten sind vom Investor zu tragen. Im Zahlungsauftrag<br />

ist dazu im Feld 71 die Zahl „1“ (alle Gebühren<br />

zu Lasten Auftraggeber) einzutragen.<br />

Im Hinblick auf die Rechtzeitigkeit der Überweisungen sollte<br />

berücksichtigt werden, dass Zahlungsaufträge im Außenwirtschaftsverkehr<br />

mehr Zeit in Anspruch nehmen als Standardüberweisungen.<br />

Sonstige Hinweise zu Zahlungen /<br />

Andere Einzahlungsmöglichkeiten<br />

Sofern Ausnahmen zu den Einzahlungsmöglichkeiten zugelassen<br />

wurden, sind die Regelungen im Zeichnungsschein zu<br />

beachten.<br />

Die Einhaltung der Einzahlungstermine ist von erheblicher<br />

Bedeutung. Eine ganz oder teilweise verspätete Einzahlung<br />

bzw. Nichteinzahlung dieser Beträge (auch bei Lastschrift -<br />

rückgabe) kann zu erheblichen Konsequenzen für den Investor<br />

führen (siehe hierzu das Kapitel „Rechtliche Grundlagen“,<br />

Abschnitt „Zahlungsverpflichtung“, Seite 105).<br />

Hinweise zum Investorenkreis<br />

Einen Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />

nur einzelne natürliche Personen (d. h. keine Ehepaare, keine<br />

BGB-Gesellschaften, keine sonstigen Gesellschaften oder<br />

Gemeinschaften) erwerben. Der Erwerb oder das Halten von<br />

Anteilen als Treuhänder für Dritte ist grundsätzlich nicht<br />

zulässig, soweit nicht anders im Gesellschaftsvertrag geregelt<br />

(siehe hierzu § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag). Ausgenommen<br />

von den vorgenannten Beschränkungen sind die<br />

<strong>KGAL</strong>, der Treuhandkommanditist, der Einzahlungs- und<br />

Platzierungsgarant bzw. von diesem zur Erfüllung der Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie benannte Dritte sowie<br />

die vom geschäftsführenden Kommanditisten im Fall des<br />

Ausscheidens eines Gesellschafters benannten Dritten.<br />

Gemäß geldwäscherechtlicher Vorschriften dürfen sogenannte<br />

politisch exponierte Personen (siehe hierzu den<br />

Zeichnungsschein), deren unmittelbare Familienmitglieder<br />

und diesen bekanntermaßen nahe stehende Personen nur<br />

bei verstärkter und kontinuierlicher Kontrolle der Geschäftsbeziehung<br />

sowie unter Einschaltung weiterer Sicherungs-<br />

143


maßnahmen zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte<br />

in den Investorenkreis aufgenommen werden. Der Investor<br />

ist verpflichtet, die für die Abklärung der Frage, ob es<br />

sich bei ihm um eine solche Person handelt, erforder lichen<br />

Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen,<br />

die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben, unverzüglich<br />

anzuzeigen. Sollte die Erfüllung dieser Pflichten gefährdet<br />

sein, muss die Beteiligungserklärung des Investors<br />

im Einzelfall abgelehnt bzw. eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung<br />

beendet werden.<br />

Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Es richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die<br />

Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (Länder<br />

der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen)<br />

sind, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />

und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in<br />

Großbritannien haben. Körperschaften, Gesellschaften und<br />

sonstige Gemeinschaften sind von einer Beteiligung ebenso<br />

ausgeschlossen wie Vermögensmassen (z. B. Stiftungen,<br />

Trusts). Der Beitritt von natürlichen Personen, die Staats -<br />

bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht in<br />

Deutschland wohnhaft sind, ist nur nach gesonderter<br />

Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

möglich.<br />

können folgende weitere Kosten im Zusammenhang mit<br />

dem Erwerb, der Verwaltung und einer etwaigen Veräußerung<br />

der Vermögensanlage entstehen:<br />

Abgaben- und Kostenbelastungen (z. B. Steuern, Gebühren,<br />

Beiträge) der Fondsgesellschaft, die vom Investor zu<br />

tragen sind (siehe hierzu § 11 Gesellschaftsvertrag und im<br />

Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ ab Seite 105).<br />

Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Übertragung<br />

oder Veräußerung der Beteiligung, insbesondere die<br />

Kosten des Verwaltungsaufwandes in Höhe von bis zu<br />

EUR 2.000, die der Fondsgesellschaft von ihrem Verwalter<br />

in Rechnung gestellt werden (siehe hierzu § 7 Ziffer 4<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Eventuell anfallende Bankgebühren im Zusammenhang<br />

mit der Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio und<br />

mit der Einzahlung einer gegebenenfalls anfallenden SDLT<br />

nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer Umsatzsteuer.<br />

Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Investors in<br />

Form nicht rechtzeitiger Einzahlung der Kapitaleinlage,<br />

des Agios und gegebenenfalls der SDLT nebst Steuerberatungsgebühr<br />

zuzüglich britischer Umsatzsteuer, Berechnung<br />

von Verzugszinsen sowie Schadenersatzansprüche<br />

der Fondsgesellschaft in Höhe von pauschal 15 % der Kapitaleinlage<br />

(siehe hierzu § 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Weitere Kosten im Zusammenhang<br />

mit Erwerb, Verwaltung und<br />

Veräußerung der Vermögensanlage<br />

Neben der Kapitaleinlage zuzüglich Agio in Höhe von 5%<br />

und dem gegebenenfalls anfallenden Grunderwerbsteuer -<br />

betrag nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer<br />

Umsatzsteuer sowie den Kosten für die Beglaubigung der zu<br />

erteilenden Vollmacht zur handelsregisterlichen Eintragung<br />

(siehe hierzu Abschnitt „Handelsregistereintragung bei<br />

unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist“ ab Seite 139)<br />

Die Höhe dieser Kosten ist vom Einzelfall abhängig und<br />

kann daher nicht exakt beziffert werden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen<br />

durch Handlungen, das Verhalten oder durch einen sonst in<br />

der Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform eines<br />

Investors liegenden Grund zusätzliche Kosten entstehen,<br />

z. B. Kosten für persönliche Rechts- und Steuerberatung,<br />

Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung der Kontrollrechte<br />

des Investors (wie beispielsweise Reisekosten), Kos-<br />

144 I Beteiligung


ten für die Handelsregister-Anmeldung und -Eintragung bei<br />

einer späteren Umwandlung der Beteiligung in eine unmittelbare<br />

Kommanditbeteiligung oder Kosten im Zusammenhang<br />

mit einem eventuellen Ausschluss aus der Fondsgesellschaft.<br />

Diese zusätzlichen Kosten können vom Initiator<br />

nicht abschließend beziffert werden, da sie in der Sphäre<br />

des Investors liegen.<br />

Weitere Kosten sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />

einer etwaigen Veräußerung der Vermögensanlage nicht<br />

verbunden.<br />

Besondere Hinweise aufgrund des<br />

Auslandsbezugs der Beteiligung<br />

Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses<br />

Die Fondsgesellschaft wird jährlich Steuererklärungen in<br />

Großbritannien abgeben, welche neben der Ermittlung der<br />

Summe der Besteuerungsgrundlagen in Großbritannien<br />

auch die Zuweisung der Besteuerungsgrundlagen an die<br />

einzelnen Investoren umfasst (siehe hierzu § 11 Ziffer 1 des<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

Bevollmächtigung zum Sammelantragsverfahren<br />

auf Quellensteuer-Befreiung<br />

Einkünfte einer nicht in Großbritannien ansässigen Person<br />

aus einer britischen Immobilie unterliegen nach nationalem<br />

britischen Recht einer Quellensteuer nach dem sogenannten<br />

„Non-Resident Landlord’s Scheme“. Die Fondsgesellschaft<br />

wird versuchen, bei den britischen Steuerbehörden im Wege<br />

eines jährlichen Sammelantragsverfahrens die Befreiung von<br />

dieser Quellensteuerpflicht zu erreichen (siehe hierzu im<br />

Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ ab Seite 129).<br />

Zur Erhebung der für die britischen Steuerbehörden benötigten<br />

Daten erhält der Investor jährlich von der <strong>KGAL</strong> das<br />

Formular „Selbstauskunft“ zur Beantwortung und Rücksendung.<br />

Jeder Investor muss eine gesonderte Bevollmächtigung<br />

zur Durchführung des Sammelverfahrens erteilen. Da<br />

das Fehlen der Bevollmächtigung eines einzigen Investors<br />

das Sammelverfahren insgesamt unzulässig machen könnte,<br />

ist die entsprechende Bevollmächtigung Bedingung für<br />

den Beitritt des Investors, ebenso wie für den Erwerb der<br />

Beteiligung durch Rechtsgeschäft oder im Wege der Erb -<br />

folge. Eine entsprechende Vollmacht ist im Zeichnungsschein<br />

integriert.<br />

Persönliche Steuererklärung in Großbritannien<br />

Sofern die Besteuerungsgrundlagen des Investors aus der<br />

Fondsgesellschaft zusammen mit allen sonstigen Einkünften<br />

aus Quellen in Großbritannien die Freibetragsgrenze<br />

nicht übersteigen, werden die britischen Steuerbehörden<br />

voraussichtlich keine gesonderte Einkommensteuererklärung<br />

des Investors anfordern.<br />

Sollte der Investor jedoch zur Abgabe einer Einkommen -<br />

steuererklärung in Großbritannien verpflichtet werden, weil<br />

seine Einkünfte in Großbritannien die Freibetragsgrenze<br />

(siehe Tabelle im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ Seite 130)<br />

übersteigen oder weil die britischen Steuerbehörden eine<br />

Steuererklärung anfordern, hat die <strong>KGAL</strong> mit der Steuerberatungsgesellschaft<br />

WSM Partners LLP, London, welche auf Immobilien<br />

spezialisiert ist und bereits mehrere geschlossene<br />

deutsche Immobilienfonds vertreten hat, einen Rahmenvertrag<br />

abgeschlossen (siehe hierzu das Kapitel „Steuerliche<br />

Grundlagen“, Seite 131). Die Einkommensteuererklärung in<br />

Großbritannien ist grundsätzlich bis zum 31. Januar des<br />

Folgejahres einzureichen.<br />

Grunderwerbsteuer in Großbritannien (SDLT)<br />

Der Beitritt der Investoren zur Fondsgesellschaft kann als<br />

Übertragung von Anteilen an eine Personengesellschaft,<br />

145


welche eine britische Immobilie hält, grundsätzlich SDLT<br />

auslösen. Näheres hierzu, insbesondere zu den Freibeträgen<br />

ist im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ im Abschnitt<br />

„Grunderwerbsteuer / Stamp Duty Land Tax“ ab Seite 133<br />

beschrieben.<br />

Ausführliche Informationen zur steuerlichen Behandlung<br />

finden sich im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ ab Seite 126.<br />

Übertragung und Zweitmarkt<br />

Die Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich mit Wirkung zum<br />

folgenden 01.01. eines Kalenderjahres und mit vorheriger<br />

schriftlicher Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

im Wege der Abtretung ganz oder teilweise übertragbar,<br />

sofern dadurch nicht Gesellschaftsanteile von unter<br />

GBP 10.000 oder nicht auf volle GBP 1.000 lautende Anteile<br />

entstehen (siehe hierzu das Kapitel „Rechtliche Grundlagen“,<br />

Abschnitt „Recht zur Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen“<br />

ab Seite 108). Es existiert jedoch kein<br />

geregelter Markt für den Handel solcher Beteiligungen an<br />

geschlossenen Fonds. Daher kann sich die Ermittlung des<br />

Marktwertes einer Beteiligung sowie ein vorzeitiger Verkauf<br />

schwierig gestalten oder auch nicht möglich sein. Dadurch<br />

ist die freie Handelbarkeit der Vermögensanlage eingeschränkt<br />

(siehe hierzu auch im Kapitel „Risikohinweise“ den<br />

Abschnitt „Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung“ auf<br />

Seite 25).<br />

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG betreibt<br />

die Internetplattform www.zweitmarkt.de und kann beauftragt<br />

werden, Käufer bzw. Verkäufer für geschlossene Fondsanteile<br />

zu suchen. Diese Internetplattform ist keine Börse im<br />

klassischen Sinne. Die Makler der Fondsbörse Deutschland<br />

Beteiligungsmakler AG vergleichen die Gebote von Kauf- und<br />

Verkaufsinteressenten, um einen Preis zu ermitteln. Sollte<br />

eine Vermittlung erfolgreich sein, erfolgt die Übertragung<br />

des Anteils durch Abschluss eines individuell gestalteten Vertrages<br />

zwischen Veräußerer und Erwerber.<br />

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG ist mit<br />

dem Standard- und dem Premiumsegment in zwei Segmente<br />

aufgeteilt. Einige der von der <strong>KGAL</strong> aufgelegten Fonds<br />

sind bereits in eines dieser beiden Segmente aufgenommen.<br />

Eine Aufnahme des Fonds in die Internetplattform der<br />

Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG kann einen<br />

Verkauf von Fondsanteilen erleichtern, ohne jedoch eine<br />

laufende Veräußerbarkeit wie etwa bei Wertpapierbörsen zu<br />

ermöglichen. Insbesondere ist zunächst keine Aufnahme in<br />

das Premiumsegment vorgesehen und damit besteht auch<br />

keine Garantie für den Verkauf eines Anteils eines veräußerungswilligen<br />

Investors zu einem bestimmten Mindestkaufpreis.<br />

In den letzten Jahren haben sich jedoch verschiedene Möglichkeiten<br />

herausgebildet, Käufer für einen Anteil an einem<br />

geschlossenen Fonds zu finden. Diese Möglichkeiten werden<br />

als Zweitmarkt bezeichnet. Neben Zweitmarktfonds,<br />

institutionellen Zweitmarktkäufern und initiatoreigenen<br />

Lösungen hat sich die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler<br />

AG, Hamburg, auf dem Zweitmarkt etabliert.<br />

146 I Beteiligung


City of London, Gebäude der Bank of <strong>England</strong><br />

Foto: Neil Waving


Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />

In diesem Kapitel finden sich Angaben zu wesentlichen Vertragspartnern<br />

der Fondsgesellschaft, soweit diese nicht bereits<br />

in den vorangegangenen Kapiteln enthalten sind.<br />

Des Weiteren enthält dieses Kapitel Angaben zu Verflechtungen.<br />

Initiator<br />

Firma, Sitz<br />

<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG, Grünwald<br />

Anschrift<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform<br />

Kommanditgesellschaft<br />

Handelsregister<br />

HRA 61588, Amtsgericht München<br />

Tag der Gründung / Tag der Eintragung 30.04.1968 / 27.08.1968<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand der Gesellschaft ist das Auflegen, Initiieren, Vertreiben und Verwalten<br />

von geschlossenen Fonds einschließlich Spezialfonds, das Strukturierungsgeschäft<br />

und das Leasinggeschäft mit Vermögensgegenständen aller Art sowie<br />

– für das Fonds-, Strukturierungs- und Leasinggeschäft – der Erwerb (unter Einschluss<br />

von Bau, Errichtung, Erstellung und Entwicklung), die Verwaltung, Nutzung<br />

und Verwertung von Immobilien und der Erwerb (unter Einschluss von<br />

Erstellung und Entwicklung), die Verwaltung, Nutzung, Verwertung und Vermittlung<br />

von Vermögensgegenständen bzw. Rechten sonstiger Art, sowie alle<br />

sonstigen Tätigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, insbesondere Verwaltungstätigkeiten<br />

für Fonds- und Projektgesellschaften im Rahmen der vorstehenden<br />

Tätigkeiten; die Immobilien-Projektentwicklung ist nicht Gegenstand<br />

der Gesellschaft. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Vermittlung von<br />

Immobilien, Darlehen und Kapitalanlagen nach §34c der Gewerbeordnung.<br />

Zur Förderung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft – insbesondere<br />

durch Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland –<br />

alle Geschäfte betreiben, die hierfür erforderlich oder zweckmäßig erscheinen,<br />

jedoch selbst keine Bankgeschäfte, für die nach dem Kreditwesengesetz eine<br />

Erlaubnis erforderlich ist.<br />

Gesellschaftskapital EUR 20.451.675,25<br />

Persönlich haftender und Firma, Sitz <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-GmbH, Grünwald<br />

geschäftsführender Gesellschafter Stammkapital EUR 2.045.167,50<br />

Geschäftsführer Carsten Eckert (Vorsitzender der Geschäftsführung),<br />

Steffen Kurt Holderer, Gert Waltenbauer, Dieter Weiß,<br />

Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15,<br />

82031 Grünwald.<br />

148 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen


Kommanditisten<br />

Weitere Funktionen<br />

Commerzbank AG, Frankfurt am Main<br />

Bayerische Landesbank, München (Darlehensgeber für die Zwischenfinanzierung<br />

und Co-Arranger der Langfristfinanzierung)<br />

HASPA Finanzholding, Hamburg (deren Tochtergesellschaft Hamburger Sparkasse<br />

AG ist Darlehensgeber für die Zwischenfinanzierung)<br />

Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, Köln<br />

Anbieter, Einzahlungs- und Platzierungsgarant, Konzeptionär, Fondsverwalter,<br />

Fremdkapitalvermittler und gegebenenfalls Darlehensgeber für die Zwischen -<br />

finanzierung<br />

Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong><br />

zum 31.12.2009<br />

Die vorliegende Leistungsbilanz belegt die Zuverlässigkeit<br />

und Seriosität der <strong>KGAL</strong>, die seit mehr als zehn Jahren zu<br />

den Top Five der Anbieter geschlossener Fonds in Deutschland<br />

zählt. Zunehmende Platzierungen über institutionelle<br />

Vertriebspartner und bankenunabhängige Finanzdienstleister<br />

unterstreichen zudem ihre Marktstellung.<br />

Das Fondsportfolio nach Assetbereichen 1)<br />

Infrastruktur<br />

6<br />

Private Equity<br />

9<br />

Sonstige 2)<br />

24<br />

Flugzeuge<br />

53<br />

Anspruch der <strong>KGAL</strong> ist es, den gesamten Lebenszyklus eines<br />

Fonds mit hoher Qualität zu begleiten, angefangen bei der<br />

Konzeption der Beteiligungsangebote und fortgesetzt durch<br />

professionelles Asset Management bis hin zur Beendigung<br />

der Engagements.<br />

Schiffe<br />

10<br />

Immobilien<br />

25<br />

1) Zum 31.12.2009.<br />

2) Mobilien (7), Medien (15), Lebensversicherung (1) und Wald (1).<br />

Gemäß der testierten Leistungsbilanz per 31.12.2009 wurden<br />

insgesamt 127 Publikumsfonds initiiert. Die Verteilung<br />

auf die einzelnen Assetbereiche ist nachfolgender Grafik zu<br />

entnehmen:<br />

149


Zur Performancemessung wurden insgesamt 110 Fonds<br />

herangezogen. 17 operative Fonds konnten für das Jahr<br />

2009 nicht einbezogen werden, da bei diesen entweder der<br />

Prognosezeitraum erst nach dem Berichtsjahr 2009 begonnen<br />

hat oder kein Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der Prognose<br />

möglich ist, weil die jeweiligen <strong>Prospekt</strong>e keine oder keine<br />

vergleichsfähige Prognoserechnung enthalten.<br />

Den wesentlichen Performance-Indikator stellt die Größe<br />

„kumulierte Ausschüttungen / Entnahmen“ dar. Von den<br />

110 bewerteten Fonds (Vorjahr 105) lagen die kumulierten<br />

Ausschüttungen / Entnahmen bei 96 Fonds (Vorjahr 94) im<br />

Rahmen der Prognose oder höher. Dies entspricht einer<br />

Prognosesicherheit von 87 %. Hierbei lagen elf Fonds höher,<br />

85 Fonds gemäß und 14 Fonds niedriger als die Prognose.<br />

Für diese Fonds wurden bisher kumulierte Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen in Höhe von EUR 1.847 Mio. (Vorjahr<br />

EUR 1.685 Mio.) vorgenommen.<br />

Performance-Indikator kumulierte Ausschüttungen/Entnahmen 1)<br />

Anzahl<br />

110<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

105<br />

9<br />

85<br />

11<br />

110<br />

11<br />

85<br />

14<br />

2008 2009<br />

110<br />

105<br />

94<br />

96<br />

2008 2009<br />

110<br />

105<br />

14<br />

11<br />

2008 2009<br />

Erläuterungen zur Grafik<br />

Aus der Performance der Fonds in der Vergangenheit kann nicht auf zukünftige<br />

Entwicklungen geschlossen werden.<br />

Die in der Leistungsbilanz enthaltenen Leasingfonds (73) haben durch ihre Vertragsgestaltung<br />

in der Regel eine hohe Prognosesicherheit und sind nicht mit dem<br />

vorliegenden Beteiligungsangebot vergleichbar.<br />

Die Bayerische Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung von<br />

Medienfonds überraschend nachträglich geändert. Die Investoren von 13 Medienfonds<br />

der <strong>KGAL</strong> müssen mit teilweise erheblichen Steuernachzahlungen rechnen. Zur Wahrung<br />

der Interessen dieser Investoren wurden Rechtsmittel eingelegt.<br />

Es wird eine prognosegemäße kumulierte Ausschüttung/Entnahme angenommen,<br />

sofern der Wert in einem Korridor von +/- 5% bleibt. Weichen die Ist-Werte um<br />

mehr als +/- 5% ab, werden sie entsprechend mit höher bzw. niedriger als Prognose<br />

gewertet.<br />

Höher als die Prognose (2009) lagen: sechs operative Immobilienfonds, zwei operative<br />

Schiffsfonds und drei operative Infrastrukturfonds.<br />

Niedriger als die Prognose (2009) lagen: ein operativer Flugzeugfonds, vier operative<br />

Immobilienfonds, fünf operative Schiffsfonds, drei operative Medienfonds und<br />

ein Medien-Leasingfonds.<br />

1) Zum 31.12. des jeweiligen Jahres.<br />

höher als Prognose<br />

gemäß Prognose<br />

gemäß/höher<br />

als Prognose<br />

niedriger<br />

als Prognose<br />

niedriger als Prognose<br />

150 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen


Nachfolgende Kennzahlen geben einen weiteren Einblick in<br />

die finanzielle Situation der bewerteten 110 Fonds und<br />

untermauern die bei den Ausschüttungen / Entnahmen dargestellte<br />

Prognosesicherheit von 87 %.<br />

Die Kennzahlen der Prognosesicherheit 1)<br />

Nettobetriebsergebnis<br />

Das kumulierte Nettobetriebsergebnis – kumulierter Einnahmenüberschuss<br />

vor Tilgungen und Ausschüttungen /<br />

Entnahmen – beläuft sich über alle 110 Fonds auf EUR 3.447<br />

Mio. Damit wird eine Prognosesicherheit von 92 % erzielt<br />

(kumulierter Prognosewert: EUR 3.761 Mio.).<br />

in %<br />

110<br />

100<br />

87 %<br />

100 %<br />

92 %<br />

100 %<br />

Liquiditätsreserve<br />

Der Stand der Liquiditätsreserve zum 31.12.2009 über alle<br />

operativen Fonds (bei Leasingfonds wird strukturbedingt kei-<br />

75<br />

ne Liquiditätsreserve gebildet) entspricht mit EUR 31 Mio.<br />

dem prognostizierten Wert. Damit wird auch hier ein Wert<br />

50<br />

von 100 % erreicht.<br />

25<br />

0<br />

kumulierte Ausschüttungen/Entnahmen kumuliertes Nettobetriebsergebnis<br />

kumulierte Tilgungen<br />

Stand Liquiditätsreserve<br />

1) Werte im Verhältnis Ist-zu-Prognose zum 31.12.2009.<br />

Tilgungen<br />

Die kumulierten Tilgungen aufgenommener Finanzierungen<br />

belaufen sich Ende 2009 auf insgesamt EUR 1.554 Mio.<br />

Bezogen auf den kumulierten Prognosewert von EUR 1.552<br />

Mio. entspricht dies 100 %.<br />

Weitere Informationen zur <strong>KGAL</strong> und zu den einzelnen Beteiligungsangeboten<br />

können der ausführlichen und geprüften<br />

Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> entnommen werden. Ein Auszug<br />

aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2009 hinsichtlich<br />

der bis dahin aufgelegten Immobilienfonds ist ab Seite 152<br />

abgedruckt. Die vollständige Leistungsbilanz kann unter der<br />

Telefonnummer 089 64143-427 bestellt oder im Internet<br />

unter www.kgal.de abgerufen werden.<br />

Wesentliche Entwicklungen nach Stichtag der<br />

Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> (31.12.2009)<br />

Nach dem Stichtag der Leistungsbilanz wurde der zweite<br />

Großbritannien-Immobilienfonds mit einer Büroimmobilie<br />

in London („30 Park Street“) erfolgreich platziert.<br />

Derzeit befinden sich der siebte Österreich-Immobilienfonds<br />

mit einer Immobilie in Wien („Laxenburger Strasse 2“) sowie<br />

der erste Frankreich-Immobilienfonds mit einer Immobilie<br />

nahe Paris („Investieren in der Metropolregion Paris“) in Platzierung.<br />

151


Auszug aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2009<br />

hinsichtlich bislang aufgelegter Immobilien-Leasingfonds<br />

Allgemeine Angaben zum Fonds<br />

Investition/Finanzierung<br />

Fonds-<br />

Nr.<br />

Fondsgesellschaft<br />

Fondsobjekt(e)<br />

Anzahl Leasing nehmer/ Initiator<br />

Immobilien<br />

Mieter<br />

Platzierungsjahr(e)<br />

Prognosezeitraum<br />

bis<br />

Anzahl der<br />

Investoren<br />

Eigenkapital<br />

(ohne Agio)<br />

Jahr der Investitionsvolumen<br />

Auflösung<br />

Fremddarlehen<br />

- KALMUS KG Bankgebäude<br />

Erfurt<br />

1 Commerzbank ALCAS/<br />

Commerzbank<br />

12 Landesfunk haus Funkhaus 1 NDR ALCAS/<br />

Meck len burg-<br />

DFH<br />

Vor pommern KG<br />

- MERKUR KG City Carré 1 Commerzbank <strong>KGAL</strong>/<br />

Berlin<br />

Commerzbank<br />

35 LIPA KG i.L. AOK Geschäfts<br />

87 AOK Thüringen ALCAS/<br />

stellen<br />

DFH<br />

- PELIT KG i.L. Verwaltungsgebäude<br />

11 AOK Sachsen <strong>KGAL</strong>/<br />

Commerzbank<br />

(Bar-)<br />

Einlage<br />

Anteilsfinanzierung<br />

1994 2014 251 - 24.653,7 14.137,2 - 10.516,5<br />

1995 2017 271 - 56.784,1 24.673,3 16.230,1 15.880,7<br />

1993 2016 1.755 - 259.727,1 127.567,3 - 132.159,8<br />

1997 2008 973 2008 178.751,4 42.948,5 28.632,3 107.170,5<br />

1996 2007 47 2007 43.827,2 16.062,7 8.274,7 19.489,7<br />

- SAVIO KG i.L. Verwaltungszentrum<br />

Leipzig<br />

1 Commerzbank ALCAS/<br />

Commerzbank<br />

1996 2007 754 2007 87.297,5 37.133,1 14.430,7 35.733,7<br />

Die Beträge wurden in TEUR (Fondswährung jeweils EUR) angegeben. Prozentangaben beziehen sich (mit Ausnahme der Abweichungen)<br />

auf die (Bar-)Einlage.<br />

Leasingfonds haben durch ihre Vertragsgestaltung stets eine hohe Prognosesicherheit. Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

handelt es sich jedoch um einen operativen Fonds, der nicht direkt mit den abgebildeten Leasingfonds vergleichbar ist.<br />

152 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen


Vermietung/Bewirtschaftung<br />

Informationen zu den Darlehen<br />

(Bar-)Ausschüttung<br />

kumuliert<br />

Abweichung<br />

(Bar-)Ausschüttung<br />

2009<br />

Steuerli ches<br />

Er geb nis<br />

2009<br />

Steuerliches<br />

Ergeb nis<br />

kumuliert<br />

Abweichung<br />

kräftig ver-<br />

Bestandsanlagt<br />

bis 1)<br />

Fremddarlehen<br />

Restvaluta<br />

Fremddarlehen<br />

Tilgung kumuliert<br />

Abweichung<br />

Fremddarlehen<br />

Tilgung 2009<br />

Anteils finanzierung<br />

Restvaluta<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

81,1% 81,1% 0,0% 5,8% 5,8% 4,6% 4,4% 50,3% 50,8% 0,9% 2008 9.448,7 9.448,7 1.067,8 1.067,8 0,0% 37,4 37,4 - -<br />

22,6% 23,2% 2,8% 2,3% 2,5% 7,9% 8,0% -123,1% -126,5% -2,8% 2004 7.638,6 7.638,6 8.242,2 8.242,2 0,0% 835,0 835,0 16.230,1 5) 15.601,1 5)<br />

72,2% 72,2% 0,0% 5,7% 5,7% 5,6% 6,8% 60,8% 63,2% 4,0% 2004 115.489,6 116.412,7 4) 16.670,2 15.747,1 -5,5% 1.355,5 1.470,6 - -<br />

106,1% 98,0% 2) -7,7% 3) - - 0,0% 0,0% -5,2% 3,2% 162,3% 2004 - - 107.170,5 107.170,5 0,0% - - - -<br />

102,7% 102,5% -0,2% - - 0,0% 0,0% 2,1% 4,0% 93,4% 2004 0,0 0,0 19.489,7 19.489,7 0,0% - - 0,0 0,0<br />

102,0% 97,1% 2) -4,7% - - 0,0% 0,0% 2,5% -8,1% -427,5% 2007 0,0 0,0 35.733,7 35.733,7 0,0% - - 0,0 0,0<br />

höher als Prognose (> +5%) 0<br />

gemäß Prognose 6<br />

niedriger als Prognose (> –5%) 0<br />

1)<br />

bzw. Betriebsprüfung erfolgt.<br />

2)<br />

Die Barausschüttung kumuliert fällt wegen eines Gewerbesteuereinbehaltes geringer aus.<br />

3)<br />

Keine dem Initiator zuzurechnende Performance-Abweichung (siehe Fußnote 2).<br />

4)<br />

Neuaufnahme eines Darlehens im Jahr 1999 wegen Baukostenerhöhung in Höhe von EUR 1,8 Mio.<br />

5)<br />

Die Abweichung in der Anteilsfinanzierung resultiert aus vorzeitig zurückgeführten Darlehen. Die betroffenen Investoren erhalten die für<br />

die Anteilsfinanzierung angefallenen Zinsen als zusätzliche freie Entnahme ausgeschüttet.<br />

Gegebenenfalls aktualisierte Prognosewerte (Soll) aufgrund der Einführung der gewerblichen Mindestbesteuerung (§10a GewStG);<br />

die Investoren der jeweiligen Fonds wurden über die Steueränderung informiert.<br />

153


Auszug aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2009<br />

hinsichtlich bislang aufgelegter operativer Immobilienfonds<br />

Allgemeine Angaben zum Fonds<br />

Beteiligungs- Fondsgesellschaft Fondsobjekt(e)/ Anzahl der Initiator<br />

angebot Vermietungsstand Immobilien /<br />

Objekte<br />

National<br />

23 MELETA Grundstücks- Büro- und Verwaltungsgebäude in Mainz (100 %) 1 ALCAS/<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Commerzbank<br />

34 LOVOR Grundstücks- Büroimmobilie, bestehend aus 6 Gebäudeteilen 1 ALCAS/DFH<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i. L. in Berlin (Objektverkauf zum 02.04.2008)<br />

– aufgelöst –<br />

111 LATIR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft Büroimmobilie in München 1 ALCAS<br />

mbH & Co. KG i. L. (Objektverkauf mit Wirkung zum 04.01.2007)<br />

– aufgelöst –<br />

164 KALA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG 6 Büro- und 1 Büro-/ Einzelhandelsimmobilie in Bremen<br />

(93 %), Essen (94 %), Leipzig (81 %), Stuttgart (100 %) 7 ALCAS<br />

173 LUMBAR Verwaltungsgesellschaft Darlehen zur Finanzierung der Allianz Arena 1 ALCAS<br />

mbH & Co. KG i. L.<br />

– aufgelöst –<br />

International<br />

127 JELISA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilie in Wien (100 %) 1 ALCAS<br />

145 KARA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilie in Wien (100 %) 1 ALCAS<br />

147 JEMEZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilien in Toronto 2 ALCAS<br />

– aufgelöst – (Objektverkäufe im November 2007)<br />

156 KAMAU Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilie in Chicago (92 %) 1 ALCAS<br />

159 KETA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilien in Wien / Kölblgasse 8-10 (100 %), 2 ALCAS<br />

Hainburger Straße 33 (88 %)<br />

163 JAGAT Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilien in Toronto / Edmonton (Objektverkäufe 2 ALCAS<br />

– aufgelöst – im Dezember 2006)<br />

<strong>PropertyClass</strong> MALDEN Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilien in Wien (100%) 2) 2 <strong>KGAL</strong><br />

Österreich 4<br />

<strong>PropertyClass</strong> KELASI Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilie in Wien (100 %) 1 <strong>KGAL</strong><br />

Österreich 5<br />

<strong>PropertyClass</strong> European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG Real Estate Private Equity Zielfonds 6 <strong>KGAL</strong><br />

Value Added 1<br />

<strong>PropertyClass</strong> KALAK Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Büroimmobilie in Wien (100 %) 1 <strong>KGAL</strong><br />

Österreich 6<br />

<strong>PropertyClass</strong> Asian Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG Real Estate Private Equity Zielfonds 2 <strong>KGAL</strong><br />

Asia Plus<br />

<strong>PropertyClass</strong> Property Class Portfolio 3 GmbH&Co. KG Real Estate Private Equity Zielfonds 3 <strong>KGAL</strong><br />

Portfolio 3<br />

<strong>PropertyClass</strong> Property Class <strong>England</strong> 1 GmbH & Co. KG Büroimmobilie in London (100 %) 1 <strong>KGAL</strong><br />

<strong>England</strong> 1<br />

<strong>PropertyClass</strong> Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG Büroimmobilie in London (100 %) 1 <strong>KGAL</strong><br />

<strong>England</strong> 2<br />

Bei allen Zahlenangaben sind Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen möglich, die Prozentabweichungen wurden auf Basis der<br />

exakten Werte berechnet. Die Beträge sind in der angegebenen Fondswährung in Tausend angegeben. Das Agio ist in % des Eigenkapitals angegeben.<br />

1) Bei Fonds mit Agio beinhaltet das angegebene Investitionsvolumen jeweils das Agio als Teil der Eigenkapitalvermittlung.<br />

2) Eine dieser Büroimmobilien, der Business Park "Town Town", besteht aus zehn Gebäuden.<br />

3) Das Beteiligungsangebot wurde bis Juni 2010 erfolgreich vollständig platziert. Im Fremddarlehen ist zum 31.12.2009<br />

die Eigenkapitalzwischenfinanzierung enthalten, die im Mai 2010 vollständig zurückgeführt wurde.<br />

154 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen


Investition / Finanzierung<br />

Platzierungs- Fonds- Investitionsvolumen 1) Eigenkapital (ohne Agio) Agio Fremddarlehen<br />

jahr(e) währung (Bar-)Einlage Anteilsfinanzierung<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

1997 EUR 64.266,7 64.266,7 27.354,1 27.354,1 – – – 36.912,6 36.912,6<br />

1998 EUR 112.682,7 112.682,7 44.850,5 44.850,5 16.504,5 16.504,5 – 49.582,3 49.582,3<br />

2000 / 2001 EUR 53.022,3 53.334,1 23.422,6 23.422,6 – – 5% 27.055,4 27.055,4<br />

2005 EUR 140.718,3 141.014,2 66.300,0 66.300,0 – – 5% 69.400,0 69.400,0<br />

2005 EUR 81.349,9 81.182,2 76.550,5 76.550,5 – – 5% – –<br />

2001 / 2002 EUR 62.089,7 62.296,6 34.780,5 34.780,5 – – 5% 25.435,5 25.435,5<br />

2003 EUR 91.808,3 91.981,4 42.950,5 42.950,5 – – 5% 46.300,0 46.300,0<br />

2003 / 2004 CAD 101.218,9 101.242,3 44.300,0 44.300,0 – – 5% 53.500,0 53.500,0<br />

2004 USD 64.459,2 64.507,7 28.000,0 28.000,0 – – 5% 34.550,6 34.550,6<br />

2004 / 2005 EUR 58.271,1 58.399,8 27.565,5 27.565,5 – – 5% 29.312,0 29.312,0<br />

2005 / 2006 CAD 109.090,4 109.090,4 45.800,0 45.800,0 – – 5% 59.810,0 59.810,0<br />

2006 / 2007 EUR 126.148,7 124.595,6 57.700,5 57.700,5 – – 5% 65.117,3 64.349,0<br />

2007 / 2008 EUR 59.192,1 59.210,7 27.100,5 27.100,5 – – 5% 30.500,0 30.500,0<br />

2007 / 2008 EUR 37.800 – 232.335,7 36.000 – 221.190,0 – – 5% – –<br />

262.500 – 250.000 –<br />

2008 EUR 42.965,4 42.929,3 19.320,5 19.331,5 – – 5% 22.600,0 22.600,0<br />

2008 – 2011 EUR 47.250,0 13.350,8 45.000,0 12.715,0 – – 5% – –<br />

2008 / 2009 EUR 46.200 – 19.029,2 44.000 – 18.123,0 – – 5% – –<br />

315.000 – 300.000 –<br />

2009 GBP 25.988,0 25.992,2 24.750,5 24.754,5 – – 5% – –<br />

2009 / 2010 GBP 37.276,0 34.397,8 35.501,0 13.538 3) – – 5% – 26.024,4 3)<br />

155


Fonds<br />

Vermietung / Bewirtschaftung<br />

Beteiligungs- Fonds- (Bar-)Ausschüttung/ Abwei- (Bar-)Ausschüttung/ Abwei- Steuerliches Ergebnis kumuliert in % Abweiangebot<br />

gesellschaft Entnahme kumuliert chung des Eigenkapitals chung des Eigenkapitals bzw. der Bareinlage chung<br />

2009 in Deutschland Abwei- im Ausland<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist chung Soll Ist<br />

National<br />

23 MELETA Grundstücks- 58,8% 63,2% 7,5% 5,7% 5,8% 0,1% - 0,4% 13,3% > 100% – – –<br />

Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

34 LOVOR Grundstücks- 125,3 % 12,7% - 89,9% – – – 25,3%- 128,1% > - 100% – – –<br />

Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG i. L.<br />

– aufgelöst –<br />

111 LATIR Grundstücks- 153,7% 113,8% - 26,0% – – – – 9,4% – – – –<br />

Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG i. L.<br />

– aufgelöst –<br />

164 KALA Grundstücksge- 27,0% 27,0% 0,0% 6,4% 6,4% 0,0% 8,9% 13,5% 52,9% – – –<br />

sellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

173 LUMBAR Verwaltungs- 77,7% 123,9% 2,6% 8,3% 52,6% > 100% 26,4% 23,7% - 10,3% – – –<br />

gesellschaft<br />

mbH & Co. KG i. L.<br />

– aufgelöst –<br />

International<br />

127 JELISA Grundstücksge- 52,0% 39,5% - 24,1% 6,5% 5,3% - 19,2% 26,4% 16,7% - 37,0% – – –<br />

sellschaft mbH & Co. KG<br />

145 KARA Grundstücksge- 36,0% 37,9% 5,1% 6,0% 6,5% 8,3% 18,9% 20,1% 6,3% – – –<br />

sellschaft mbH & Co. KG<br />

147 JEMEZ Grundstücksge- 151,4% 185,3% 22,3% – – – – 3,9% – – 59,5% –<br />

sellschaft mbH & Co. KG<br />

– aufgelöst –<br />

156 KAMAU Grundstücksge- 38,0% 19,5% - 48,8% 7,8% 4,0% - 48,4% 0,1% 1,1% > 100% 32,7% 16,0% - 50,9%<br />

sellschaft mbH & Co. KG<br />

159 KETA Grundstücksge- 28,7% 29,2% 1,7% 6,0% 6,0% 0,0% 15,6% 15,8% 1,2% – – –<br />

sellschaft mbH & Co. KG<br />

163 JAGAT Grundstücksge- 108,3% 125,0% 15,4% – – – – 3,0% – – 20,6% –<br />

sellschaft mbH & Co. KG<br />

– aufgelöst –<br />

156 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen


Informationen<br />

zu den Darlehen<br />

Stand Abwei- Fremddarlehen Sonstige Bemerkungen<br />

Liquiditätsreserve chung Restvaluta<br />

Soll Ist Soll Ist<br />

1.690,3 1.834,4 8,5% 34.484,1 34.484,0<br />

0,0 0,0 0,0% 0,0 0,0<br />

In den Investitionskosten sind keine Mietüberschüsse enthalten. Vor dem Hintergrund eines nur einmaligen Anfalls der Grunderwerbsteuer<br />

wurde ein geringeres Fremddarlehen benötigt als ursprünglich prognostiziert. Aufgrund dessen wurde als Soll-<br />

Fremddarlehen – abweichend zum <strong>Prospekt</strong> – der ursprünglich mit der Bank vereinbarte Darlehensbetrag angegeben, um den<br />

Tilgungsverlauf (Soll-/Ist) vergleichen zu können. Die Soll-Investitionskosten stellen sich dadurch ebenfalls geringer dar als im<br />

<strong>Prospekt</strong>. Insgesamt konnte im Geschäftsjahr 2009 ein höherer Einnahmenüberschuss als geplant erreicht werden. Die kumulierten<br />

Ausschüttungen/Entnahmen sind höher als prognostiziert. Dies hängt mit der Sonderausschüttung aus dem Jahr 1999<br />

zusammen, die aufgrund eines nur einmaligen Anfalls von Grunderwerbsteuer vorgenommen werden konnte. Die Liquiditäts -<br />

reserve erhöhte sich im Jahr 2009 leicht durch die Zinseinnahmen aus der Anlage laufender Liquidität.<br />

Die Abweichungen bei den Ausschüttungen/Entnahmen sowie bei dem steuerlichen Ergebnis resultieren aus dem Verkauf der<br />

Immobilie am 02.04.2008. Fremddarlehen und Anteilsfinanzierung sind vollständig zurückgeführt.<br />

0,0 0,0 0,0% 0,0 0,0<br />

1.635,3 1.142,4 - 30,1% 66.560,0 66.560,0<br />

557,1 179,1 - 67,9% – –<br />

Durch den vorzeitigen Verkauf des Objektes zum 04.01.2007 ist die Endausschüttung im Januar 2007 (Einbehalt von 5 %<br />

für Nebenkostenabrechnung, etc.) und die restlichen 5 % im Dezember 2007 erfolgt. Die Darstellung der Soll-Ausschüttung<br />

basiert auf den kumulierten prognostizierten Soll-Werten bis zum Laufzeitende, abgezinst mit der prognostizierten IRR-Rendite<br />

i. H.v. 7,2 %.<br />

Eine Endabrechnung der Kaufpreise ist weiterhin noch nicht komplett abgeschlossen und das Investitionsvolumen daher noch<br />

vorläufig. In 2009 hat die KALA KG die Restkaufpreise für die Anteile an den Objektgesellschaften an die jeweiligen Investor<br />

GmbHs gezahlt. Hierfür fielen EUR 1,2 Mio. inklusive Zinsen an. Aufgrund der Leerstände in Essen und Leipzig waren die Miet -<br />

einnahmen in 2009 geringer als prognostiziert. Die Fondsgesellschaft erwirtschaftete durch Geldanlagen im Jahr 2009 aufgrund<br />

der extrem niedrigen Zinsen einen in den sonstigen Einnahmen ausgewiesenen deutlich niedrigeren Zinsertrag als prognostiziert.<br />

Die sonstigen Ausgaben der Fondsgesellschaft waren aufgrund der umfangreichen Umbaumaßnahmen für<br />

Neuvermietungen in Essen und Bremen sowie für die Kühlungsinstallation in Leipzig erheblich höher als prognostiziert. Die<br />

Liquiditätsreserve ist aus den vorgenannten Gründen um ca. EUR 2,5 Mio. abgeschmolzen. Das steuerliche Ergebnis 2009 weicht<br />

aufgrund des geringen Einnahmenüberschusses ebenfalls deutlich von der Prognose für 2009 ab.<br />

Mit Gesellschafterbeschluss vom 01.10.2009 wurde die vorzeitige Abwicklung und Auflösung der Gesellschaft zum 31.12.2009<br />

beschlossen, da die Darlehen zur Finanzierung der Allianz- Arena komplett zurückgeführt sind. Die Ist-Ausschüttung für das Jahr<br />

2009 enthält neben den regulären Ausschüttungen die Zusatzvergütung für den Zeitraum vom 01.07.2008 bis 30.06.2009, die<br />

anteilige Rückzahlung des Kommanditkapitals sowie des Nebenkostendar lehens und eine zusätzliche Schlussausschüttung aus<br />

der Liquiditätsreserve. Im kumulierten Soll-Wert der Ausschüttungen/Entnahmen sind die Sondertilgungen, abgezinst mit dem<br />

Darlehenszinssatz von 6,75 %, enthalten. Das steuerliche Ergebnis fällt wegen der niedrigeren Zinseinnahmen aus der vorzeitigen<br />

Rückführung des Darlehens und der damit verbundenen Vorfälligkeitsentschädigung (Agio-Erstattung) niedriger als prognostiziert<br />

aus.<br />

725,7 1.130,9 55,8% 24.956,5 24.964,7<br />

625,9 386,5 - 38,2% 45.401,2 45.532,0<br />

– – – – –<br />

211,0 699,0 > 100% 31.674,3 33.354,8<br />

1.609,7 2.038,7 26,6% 29.132,0 29.132,0<br />

– – – – –<br />

Die sonstigen Einnahmen und Ausgaben enthalten nicht kalkulierte umlagefähige Betriebskosten. Der Ausschüttungsbetrag ist<br />

aufgrund der gegenüber der Prognose geringeren Mieteinnahmen niedriger. Die Auszahlung der Ausschüttung /Entnahme für<br />

das Jahr 2009 erfolgte am 15.02.2010.<br />

Die Auszahlung der Ausschüttung /Entnahme für das Jahr 2009 erfolgte am 15.02.2010. Aufgrund der gegenüber der Prognose<br />

geringeren Einnahmen einerseits und höherer Ausgaben bzw. Ausschüttungen/Entnahmen andererseits liegt die Liquiditätsreserve<br />

unter dem Prognosewert. Die höheren Ausgaben beruhen allerdings überwiegend auf einer über der Prognose liegenden<br />

Tilgung der Fremddarlehen.<br />

Die Darlehen wurden am Tag des Verkaufes (20.11.2007) vollständig zurückgeführt. Die darge stellte Ist-Ausschüttung setzt sich<br />

aus laufenden Ausschüttungen bis 2007 und den Ausschüttungen aus dem Verkaufserlös zusammen. Die Abweichung resultiert<br />

aus dem über der Prognose liegenden Verkaufserlös. Die Darstellung der kumulierten Soll-Ausschüttung erfolgt auf der Basis der<br />

abgezinsten Ausschüttungen/Entnahmen bis zum Prognoseende 2015 einschließlich des Verkaufserlöses, basierend auf dem im<br />

<strong>Prospekt</strong> aufgeführten mittleren Szenario. Hierbei wird als Verkaufsmultiplikator das 11-fache der für das Jahr 2015 prognostizierten<br />

Jahresnettomiete unterstellt. Die Ausschüttungen/Entnahmen wurden mit der prognostizierten IRR-Rendite i.H.v. 9,0 % vor<br />

Steuern diskontiert. Auf die Angabe der Soll-Werte des steuer lichen Ergebnisses wird aufgrund des vorzeitigen Verkaufs verzichtet.<br />

Ebene Objektgesellschaft 100 %: Die niedrigeren Mieteinnahmen und sonstigen Einnahmen resultieren aus einem unter der<br />

Prognose liegenden Vermietungsstand sowie aus marktüblichen mietfreien Zeiten bei den erfolgten Neuvermietungen und<br />

Mietvertragsverlängerungen. Aus Vorsichtsgründen wurde zur Deckung zukünftiger Vermietungsaktivitäten die Ausschüttung<br />

an die Gesellschafter (u. a. die Fondsgesellschaft) gegenüber der Prognose reduziert. Somit ergibt sich trotz der Sonderausschüttung<br />

an die Fondsgesellschaft i.H.v. USD 1,0 Mio. im März 2010 für das Jahr 2009 eine gegenüber der Prognose erhöhte Liquiditätsreserve.<br />

Ebene Fondsgesellschaft 44,9 %: Die KAMAU KG hält eine Beteiligung von 44,9 % an der amerikanischen<br />

Objektgesellschaft. Die höheren Ausgaben resultieren z. B. aus Rechtsberatungskosten bzgl. der außerordentlichen Abschreibungsmöglichkeiten<br />

in den USA für die Jahre 2009 und 2010 im Rahmen des Konjunkturpaketes. Die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

der Fondsgesellschaft wurden aufgrund der geringeren Ausschüttungen/Entnahmen aus der Objektgesellschaft reduziert.<br />

Die kumulierte Soll-Ausschüttung der Fondsgesellschaft wurde im Jahr 2004 auf das tatsächliche Zeichnungsvolumen angepasst.<br />

Die kumulierte Zuführung zur Liquiditätsreserve enthält die Verrechnung der Zwischenfinanzierungskosten im Platzierungsjahr<br />

2004. Das steuerliche Ergebnis in USA liegt aufgrund niedrigerer Mieteinnahmen sowie höherer Abschreibungen<br />

unterhalb der Prognose. Das kumulierte steuerliche Ergebnis in Deutschland bewegt sich aufgrund höherer Zinseinnahmen in<br />

der Vergangenheit über dem Soll-Wert.<br />

Der prognostizierte Einnahmenüberschuss konnte 2009 nicht erreicht werden. Maßgeblich hierfür waren im Wesentlichen geringere<br />

Mieteinnahmen aufgrund des Leerstandes und geringere Zinseinnahmen aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus, bei<br />

gleichzeitig gestiegenen sonstigen Ausgaben. Der Anstieg bei den sonstigen Ausgaben resultiert überwiegend aus zeitlichen Verschiebungen<br />

von Zahlungen aus der vorhergehenden Periode. Aufgrund der guten Liquiditätssituation des Fonds konnte die Ausschüttung<br />

für das Geschäftsjahr 2009 in prognostizierter Höhe von 6,0 % erfolgen. Das angegebene steuerliche Ergebnis der<br />

Fondsgesellschaft für das Jahr 2009 ist als vorläufig anzusehen, da endgültige Steuererklärungen noch nicht vorliegen.<br />

Das Darlehen wurde mit Veräußerung der beiden Fondsimmobilien am 20.12.2006 zurückgeführt. Die Darstellung der kumulierten<br />

Soll-Ausschüttung erfolgt auf der Basis der abgezinsten Ausschüttungen/Entnahmen bis zum Prognoseende 2017 einschließlich<br />

des Verkaufserlöses, basierend auf dem im <strong>Prospekt</strong> aufgeführten mittleren Szenario. Hierbei wird als Verkaufsmultiplikator<br />

das 11-fache der für das Jahr 2017 prognostizierten Jahresnettomiete unterstellt. Die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

wurden mit der prognostizierten IRR-Rendite i.H.v. 8,0 % vor Steuern abgezinst.<br />

157


Fonds<br />

Vermietung / Bewirtschaftung<br />

Beteiligungs- Fonds- (Bar-)Ausschüttung/ Abwei- (Bar-)Ausschüttung/ Abwei- Steuerliches Ergebnis kumuliert in % Abweiangebot<br />

gesellschaft Entnahme kumuliert chung des Eigenkapitals chung des Eigenkapitals bzw. der Bareinlage chung<br />

2009 in Deutschland Abwei- im Ausland<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist chung Soll Ist<br />

International<br />

<strong>PropertyClass</strong> MALDEN Grundstücks- 14,4 % 14,1 % - 1,7 % 5,8 % 5,8 % 0,0 % 4,9 % 3,8 % - 23,5 % – – –<br />

Österreich 4 gesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

<strong>PropertyClass</strong> KELASI Grundstücks- 11,0 % 12,0 % 9,2 % 5,5 % 6,0 % 9,1 % 4,0 % 4,9 % 22,4 % – – –<br />

Österreich 5 gesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

<strong>PropertyClass</strong> European Real – 3,3% – – 0,0% – – - 18,6% – – – –<br />

Value Added 1 Estate GmbH & Co.<br />

Nr. 1 KG<br />

<strong>PropertyClass</strong> KALAK Grundstücks- 6,4 % 6,5 % 2,2 % 5,0 % 5,0 % 0,0 % 2,9 % 3,6 % 22,5 % – – –<br />

Österreich 6 gesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

<strong>PropertyClass</strong> Asian Real Estate – 0,0 % – – 0,0 % – – - 4,9 % – – – –<br />

Asia Plus GmbH & Co. KG<br />

Nr. 1 KG<br />

<strong>PropertyClass</strong> Property Class – 0,0 % – – 0,0 % – – - 21,2 % – – – –<br />

Portfolio 3 Portfolio 3<br />

GmbH & Co. KG<br />

<strong>PropertyClass</strong> Property Class 6,0 % 6,4% 5,8 % 6,0 % 6,4 % 5,8 % 4,4 % 4,4 % 0,3 % – – –<br />

<strong>England</strong> 1 <strong>England</strong> 1<br />

GmbH & Co. KG<br />

<strong>PropertyClass</strong> Property Class 5,8 % 5,8 % 0,0 % 5,8 % 5,8 % 0,0% 1,3 % 3,5 % 0,5 % – – –<br />

<strong>England</strong> 2 <strong>England</strong> 2<br />

GmbH & Co. KG<br />

höher als Prognose (> + 5%) 1) 6<br />

gemäß Prognose 6<br />

niedriger als Prognose (< - 5 %) 4<br />

1) Von den 19 Fonds sind in 2009 lediglich 16 in die Performancemessung eingegangen.<br />

158 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen


Informationen<br />

zu den Darlehen<br />

Stand Abwei- Fremddarlehen Sonstige Bemerkungen<br />

Liquiditätsreserve chung Restvaluta<br />

Soll Ist Soll Ist<br />

1.360,9 206,4 - 84,8 % 65.037,3 64.269,0<br />

728,7 758,3 4,1 % 30.500,0 30.500,0<br />

– – – – –<br />

732,6 895,2 22,2 % 22.600,0 22.600,0<br />

– – – – –<br />

– – – – –<br />

257,2 550,6 > 100 % – –<br />

457,0 k. A. – 0,0 0,0<br />

Das Investitionsvolumen lag aufgrund von Flächenanpassungen leicht unter den prognostizierten Werten. Bedingt durch die verzögerte<br />

Fertigstellung der Immobilien bzw. Übergabe der Objektgesellschaften konnten die prognostizierten Mietüberschüsse<br />

nicht erzielt werden. Die Liquiditätsreserve konnte im Berichtsjahr prognosegemäß um ca. TEUR 65 erhöht werden. Die Ausschüttung<br />

/Entnahme für das Geschäftsjahr 2009 erfolgte am 15.02.2010. Das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft für<br />

das Jahr 2009 ist als vorläufig anzusehen; endgültige Steuererklärungen liegen noch nicht vor.<br />

Durch Kosteneinsparungen seit der Investitionsphase sowie aus höheren Zinseinnahmen in 2008 konnte ein Einnahmenüberschuss<br />

erwirtschaftet werden. Dieser ermöglicht eine höhere Ausschüttung /Entnahme für die Geschäftsjahre 2008 und 2009.<br />

Die Auszahlung der Ausschüttung /Entnahme für das Jahr 2009 erfolgte am 15.02.2010. Das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

für das Jahr 2009 ist als vorläufig anzusehen; endgültige Steuererklärungen liegen noch nicht vor.<br />

Die Nominalwerte der Investmentzusagen gegenüber Zielfonds betragen insgesamt EUR 220 Mio. Davon wurden bis zum<br />

31.12.2009 rund 71 % durch die Zielfonds abgerufen. Diese Kapitalabrufe (der Zielfonds) enthalten keine Abrufe für Late Come<br />

Fees (Zinsen aufgrund eines im Vergleich zu anderen Investoren späteren Zielfondsbeitritts), da diese nicht mit den ursprünglichen<br />

Beteiligungszusagen verrechnet werden. Der Stand der Einlagenabrufe der Investoren liegt zum Stichtag 31.12.2009 bei<br />

100 %. Der letzte Abruf von 30 % des Kommanditkapitals erfolgte im Januar 2009. Die Angaben zu den steuerlichen Ergebnissen<br />

berücksichtigen nicht die individuellen Ergebniszuweisungen der Zielfonds. Das auf die Anleger zu verteilende steuerliche Ergebnis<br />

wird daher entsprechend abweichen. Wie in diesem Segment üblich, enthält das Beteiligungsangebot keine detaillierte Prognoserechnung.<br />

Die im Geschäftsjahr 2009 geringer als prognostiziert angefallenen sonstigen Einnahmen beruhen im Wesentlichen auf geringeren<br />

Zinseinnahmen, begründet durch ein niedrigeres Zinsniveau. Gleichzeitig konnten aufgrund von aktivem Zinsmanagement<br />

die Zinsausgaben in entsprechender Höhe gesenkt werden. Durch eine Verschiebung von Zahlungsströmen aus dem Jahr 2008<br />

stellen sich die sonstigen Ausgaben im Geschäftsjahr 2009 höher als prognostiziert dar. Aufgrund von Einsparungen im Bereich<br />

der Instandhaltungs- und Zinsausgaben konnte der prognostizierte Einnahmenüberschuss insgesamt erreicht werden. Das steuerliche<br />

Ergebnis der Fondsgesellschaft für das Jahr 2009 ist als vorläufig anzusehen; endgültige Steuererklärungen liegen noch<br />

nicht vor.<br />

Im Zuge einer Neuprospektierung des Beteiligungsangebotes unter dem Namen „<strong>PropertyClass</strong> Asia Plus – Asien mit Sicherheitskonzept“<br />

wurde das Fondsvolumen auf EUR 45 Mio. (ohne Agio) begrenzt. Die Fondsgesellschaft konnte bis Ende des Jahres 2009<br />

EUR 12,7 Mio. Eigenkapital einwerben. Die <strong>KGAL</strong> hat eine Platzierungsgarantie i.H.v. EUR 45 Mio. ausgesprochen. Die Investmentzusagen<br />

gegenüber Zielfonds betragen TEUR 40.894,0. Die Angabe entspricht den Nominalwerten der Zeichnungssummen. Die Realwerte<br />

können davon abweichen, da bei dem in Fremdwährung notierenden Zielfonds die Zeichnungssumme Wechselkursschwankungen<br />

unterliegt. Die Investmentzusage gegenüber diesem Zielfonds wurde mit dem Wechselkurs am Zeichnungstag (USD/EUR<br />

1,4228) in Euro umgerechnet. Die Kapitalabrufe (der Zielfonds) betragen bis 31.12.2009 TEUR 12.502,8. Sie enthalten keine Abrufe<br />

für Late Come Fees (Zinsen aufgrund eines im Vergleich zu anderen Investoren späteren Zielfondsbeitritts), da diese nicht mit den<br />

ursprünglichen Beteiligungszusagen verrechnet werden. Sofern die Kapitalabrufe in Fremdwährung erfolgt sind, wurde bis<br />

15.10.2009, aufgrund des abgeschlossenen Währungstermingeschäftes, der Kurs von 1,4228 USD/EUR herangezogen. Im Anschluss<br />

wurde der jeweils fällige Betrag zum tagesaktuellen Wechselkurs am Zahlungszeitpunkt umgerechnet. Die Angaben zu den<br />

steuerlichen Ergebnissen berücksichtigen nicht die individuellen Ergebniszuweisungen der Zielfonds. Das auf die Anleger zu verteilende<br />

steuerliche Ergebnis wird daher entsprechend abweichen. Wie in diesem Segment üblich, enthält das Beteiligungsangebot<br />

keine detaillierte Prognoserechnung.<br />

Mit Gesellschafterbeschluss vom 01.12.2009 wurde die Schließung des Fonds zum 31.12.2009 mit einem Kommanditkapitalstand<br />

von TEUR 18.123 beschlossen. Nach dem erfolgreichen Verkauf von jeweils 60 % der Zielfondsbeteiligungen betragen die Investmentzusagen<br />

(Zielfonds) EUR 16 Mio. Der Stand der „Kapitalabrufe (der Zielfonds)“ nach dem erfolgreichen Verkauf beträgt zum<br />

31.12.2009 EUR 9,9 Mio. Bei den verbliebenen Investmentzusagen gegenüber den Zielfonds wurden jeweils die Nominalwerte der<br />

Zeichnungssummen angegeben. Die „Kapitalabrufe (der Zielfonds)“ enthalten keine Abrufe für Late Come Fees (Zinsen aufgrund<br />

eines im Vergleich zu anderen Investoren späteren Zielfondsbeitritts), da diese nicht mit den ursprünglichen Betei ligungszusagen<br />

verrechnet werden. Die Angaben zu den steuerlichen Ergebnissen berücksichtigen nicht die individuellen Ergebniszuweisungen<br />

der Zielfonds. Das auf die Anleger zu verteilende Ergebnis wird daher entsprechend abweichen. Wie in diesem Segment üblich, enthält<br />

das Beteiligungsangebot keine detaillierte Prognoserechnung.<br />

Durch Kosteneinsparungen, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Eigenkapitalzwischenfinanzierung erzielt wurden,<br />

konnte eine höhere Liquiditätsreserve erreicht werden. Der Ausschüttungsbetrag von TGBP 957,2 entspricht unter Berücksichtigung<br />

des tatsächlichen Platzierungsverlaufs einer Ausschüttung/Entnahme von zeitanteilig 6,4 % und übersteigt damit die entsprechend<br />

berechnete prognostizierte Ausschüttung um 5,8 %. Die Ausschüttung/Entnahme erfolgt jeweils am 30.06. des Folgejahres.<br />

Die Angaben zum steuerlichen Ergebnis basieren auf einer vorläufigen Berechnung. Das endgültige steuerliche Ergebnis<br />

liegt noch nicht vor.<br />

Der Fonds befand sich zum 31.12. 2009 noch in Plazierung. Das Beteiligungsangebot wurde bis Juni 2010 erfolgreich vollständig<br />

platziert. Eine abschließende Angabe der Ist-Liquiditätsreserve ist erst nach Abschluss der Investitions- und Finanzierungsphase<br />

möglich. Der Ausschüttungs betrag von TGBP 27,1 entspricht, unter Berücksichtigung des tatsächlichen Platzierungsverlaufs, einer<br />

Ausschüttung/Entnahme von zeitanteilig 5,8 %. Dies entspricht der prognostizierten Ausschüttung. Der Ausschüttungstermin ist<br />

jeweils der 30.04. des Folgejahres. Die Angaben zum steuerlichen Ergebnis basieren auf einer vorläufigen Berechnung. Das endgültige<br />

steuerliche Ergebnis liegt noch nicht vor.<br />

159


Fondsgesellschaft / Emittent / Zahlstelle<br />

Firma, Sitz<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Grünwald<br />

Anschrift<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform, Rechtsordnung<br />

Kommanditgesellschaft, unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister<br />

HRA 92341, Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 03.06.2008<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Der unmittelbare und /oder mittelbare Erwerb, die Vermietung / Verpachtung,<br />

(zugleich wichtigster Tätigkeitsbereich) Nutzung, Verwertung und Verwaltung, von Grundstücken, grundstücksähn -<br />

lichen Rechten und Baulichkeiten aller Art, Leaseholds (Erbbaurechte) nach englischem<br />

Recht, im eigenen oder fremden Namen, insbesondere des Grundstücks<br />

mit dem Gebäude 60 Gracechurch Street, in Inner London, Großbritannien / <strong>England</strong>,<br />

deren Veräußerung sowie das Eingehen, Halten und Verwalten von unmittelbaren<br />

und /oder mittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften gleich welcher<br />

Rechtsform im In- und Ausland zu diesem Zweck sowie die Verwaltung ihres<br />

eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Handlungen<br />

vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar<br />

und/oder mittelbar zweckdienlich sind; ausgenommen sind Tätigkeiten<br />

oder Geschäfte, die gemäß §34c GewO oder die als Unternehmensgegenstand<br />

sonst staatlicher Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen.<br />

Gesellschaftskapital GBP 66.676.000<br />

(Art der Anteile: Kommanditanteile) davon Kommanditkapital: GBP 63.501.000 (zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong> -<br />

aufstellung vom geschäftsführenden Kommanditisten in Höhe von GBP<br />

53.405.761,90 eingezahlt; der persönlich haftende Gesellschafter leistet keine<br />

Kapitaleinlage) zuzüglich einer Zeichnungsreserve von GBP 40.000<br />

davon weitere Einlage: GBP 3.175.000 (zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

vom geschäftsführenden Kommanditisten in Höhe von GBP 2.670.238,10 eingezahlt;<br />

der persönlich haftende Gesellschafter leistet keine weitere Einlage)<br />

Persönlich haftender<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />

Gründungsgesellschafter (weitere Angaben auf Seite 161)<br />

Gründungskommanditist<br />

SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />

(ausgeschieden am 01.07.2010; weitere Angaben auf Seite 162)<br />

Geschäftsführender Kommanditist Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH, Grünwald<br />

(seit 01.07.2010; weitere Angaben auf Seite 162)<br />

Künftige weitere Gesellschafter<br />

Neu beitretende Kommanditisten, insbesondere der Treuhandkommanditist<br />

160 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen


Persönlich haftender (Gründungs-)Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

Firma, Sitz<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />

Anschrift<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform<br />

GmbH<br />

Handelsregister<br />

HRB 173743 , Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 23.05.2008<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Unmittelbare und mittelbare Beteiligung an und Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen<br />

in Unternehmen, deren Gegenstand im Erwerb, der Vermietung/Verpachtung,<br />

Nutzung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken,<br />

Baulichkeiten aller Art, Leaseholds (Erbbaurechte) nach englischem Recht und<br />

beweglichen Sachen, insbesondere solchen in Inner London, <strong>England</strong>, sowie im<br />

Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck besteht und welche berechtigt<br />

sind, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden<br />

Geschäfte, z. B. Kreditaufnahmen, vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes<br />

unmittelbar oder mittelbar dienen; ausgenommen sind<br />

Tätigkeiten oder Geschäfte, die in §34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind<br />

oder die als Unternehmensgegenstand sonst staatlicher Genehmigung oder<br />

Erlaubnis bedürfen.<br />

Stammkapital<br />

EUR 25.000 (vollständig eingezahlt)<br />

Gesellschafter <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (99,6 %)<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />

Geschäftsführer<br />

Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Geschäftsanschrift: Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Sie sind zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>.<br />

161


Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft<br />

(ausgeschieden am 01.07.2010)<br />

Firma, Sitz<br />

Anschrift<br />

Rechtsform<br />

Handelsregister<br />

SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

GmbH<br />

Tag der ersten Eintragung 17.02.1981<br />

HRB 65217, Amtsgericht München<br />

Stammkapital EUR 860.000<br />

Gesellschafter <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (99,5 %)<br />

INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,5 %)<br />

Geschäftsführer<br />

Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer (beide zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>)<br />

Markus Bocker (zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>)<br />

Geschäftsanschrift: Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Geschäftsführender Kommanditist der Fondsgesellschaft (seit 01.07.2010)<br />

Firma, Sitz<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH, Grünwald<br />

Anschrift<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform<br />

GmbH<br />

Handelsregister<br />

HRB 172128, Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 07.02.2008<br />

Unternehmensgegestand<br />

Unmittelbare und mittelbare Beteiligung an und Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen<br />

in Unternehmen, deren Gegenstand im Erwerb, Vermietung /<br />

Verpachtung, Nutzung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken, Baulichkeiten<br />

aller Art, Leaseholds (Erbbaurechte) nach englischem Recht und beweglichen<br />

Sachen, insbesondere solchen in Inner London, <strong>England</strong>, sowie im Eingehen<br />

von Beteiligungen zu diesem Zweck besteht und welche berechtigt sind, alle mit<br />

dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte, z. B.<br />

Kreditaufnahmen, vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes<br />

unmittelbar oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder<br />

Geschäfte, die in §34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind oder die als Unternehmensgegenstand<br />

sonst staatlicher Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen.<br />

Stammkapital<br />

EUR 25.000 (vollständig eingezahlt)<br />

Gesellschafter <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (99,6 %)<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />

Geschäftsführer<br />

Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Geschäftsanschrift: Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Sie sind zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>.<br />

162 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen


Steuerberatungsgesellschaft (für Grunderwerbsteuerangelegenheiten)<br />

Firma, Sitz<br />

WSM Partners LLP, London<br />

Anschrift<br />

Pinnacle House, 17 – 25 Hartfield Road, Wimbledon, London, SW19 3SE<br />

Rechtsform, Rechtsordnung<br />

Limited Liability Partnership (vergleichbar mit einer deutschen Kommanditgesellschaft),<br />

unterliegt britischem Recht<br />

Registernummer<br />

OC332941 (Companies House)<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung<br />

Gesellschaftskapital GBP 1.377.169 (Stand 30.06.2010)<br />

Gesellschafter /Geschäftsführer<br />

Gavin Stebbing, Paul Windsor, Simon Marsh, Wendy Patterson<br />

Treuhandkommanditist<br />

Firma, Sitz<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH, Grünwald<br />

Anschrift<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform<br />

GmbH<br />

Handelsregister<br />

HRB 149878, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 12.11.2003<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Treuhänderisches Halten von Beteiligungen sowie die damit einhergehenden<br />

Tätigkeiten; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die staatlicher<br />

Genehmigung im Sinne des § 8 GmbHG bedürfen, insbesondere Tätigkeiten oder<br />

Geschäfte, die der Genehmigung oder Erlaubnis nach §34c GewO oder nach<br />

dem Kreditwesengesetz oder nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften<br />

bedürfen.<br />

Stammkapital EUR 25.000<br />

Gesellschafter <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (99,6 %)<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />

Geschäftsführer<br />

Martin Graser, Franziska Koch<br />

Geschäftsanschrift: Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Beide sind zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>.<br />

163


Eigenkapitalvermittler<br />

Firma, Sitz<br />

ALCAS GmbH, Grünwald<br />

Anschrift<br />

Tölzer Straße 30, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform<br />

GmbH<br />

Handelsregister<br />

HRB 103659, Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 10.09.1993<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Auszugsweise: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum<br />

Abschluss von Verträgen über Darlehen, Erwerb von Anteilscheinen an einer<br />

Kapitalanlagegesellschaft, Erwerb von ausländischen Investmentanteilen,<br />

Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft<br />

und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder Kommanditgesellschaft.<br />

Stammkapital EUR 102.258,38<br />

Gesellschafter <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG, Grünwald (100 %)<br />

Geschäftsführer<br />

Gert Waltenbauer (zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>),<br />

Dr. Thomas Schröer (zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>)<br />

Geschäftsanschrift: Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

Kapitalmäßige Verflechtungen<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist Alleingesellschafter der INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH („INVENTO“). Die <strong>KGAL</strong> (zu 99,5 %) und die INVENTO (zu 0,5 %) sind<br />

Gesellschafter des ausgeschiedenen Gründungskommanditisten der Fondsgesellschaft,<br />

der SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH („SAMKO“).<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist ferner Alleingesellschafter der PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH („PARTUS“). Die <strong>KGAL</strong> (zu 99,6 %) und die PARTUS (zu 0,4 %) sind<br />

jeweils Gesellschafter des Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />

GmbH („Treuhandkommanditist“), des persönlich haftenden<br />

(Gründungs-) Gesellschafters der Fondsgesellschaft, der Property Class <strong>England</strong><br />

3 Beteiligungsgesellschaft mbH („Beteiligungs-GmbH“) und des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten der Fondsgesellschaft, der Property Class <strong>England</strong> 3<br />

Managementgesellschaft mbH („Management-GmbH“). Damit ist die <strong>KGAL</strong><br />

unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafter des Treuhandkommanditisten,<br />

der Beteiligungs-GmbH und der Management-GmbH.<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist derzeit mittelbar Alleingesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist 100%iger Gesellschafter der mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

betrauten ALCAS GmbH („ALCAS“).<br />

164 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen


Konzernzugehörigkeit der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Personelle Verflechtungen<br />

Die Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ein Tochterunternehmen<br />

der <strong>KGAL</strong> (siehe die Darstellung ab Seite 30) im Sinne des § 18 Aktiengesetz<br />

(„Konzern und Konzernunternehmen“) in Verbindung mit den §§ 290 ff.<br />

Handelsgesetzbuch. Die <strong>KGAL</strong> stellt einen befreienden Konzernabschluss nach<br />

den internationalen Rechnungslegungsstandards der IFRS auf. Mit fortschreitender<br />

Platzierung des Kapitals der Fondsgesellschaft an Investoren ändern sich Umfang<br />

und Zuordnung sowohl der Kapitalanteile wie der Stimmrechte und damit<br />

Grundlagen der konzernmäßigen Zurechnung der Fondsgesellschaft. Unter welchen<br />

Umständen sich bei der Rechtsform der GmbH & Co. KG die konzernmäßige<br />

Zurechnung ändert, ist in Rechtsprechung und Literatur nicht geklärt.<br />

Die Herren Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf und Stefan Ziegler sind<br />

Geschäftsführer des Komplementärs der <strong>KGAL</strong> (der <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-GmbH),<br />

der Beteiligungs-GmbH und der Management-GmbH.<br />

Herr Carsten Eckert ist Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-GmbH und neben<br />

Herrn Steffen Kurt Holderer ferner Geschäftsführer der PARTUS, der INVENTO<br />

und der SAMKO.<br />

Herr Gert Waltenbauer ist Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-GmbH und<br />

der ALCAS.<br />

Frau Franziska Koch und Herr Martin Graser (beide Geschäftsführer des Treuhandkommanditisten)<br />

sowie die Herren Markus Bocker (Geschäftsführer der<br />

PARTUS, INVENTO und SAMKO) und Dr. Thomas Schröer (Geschäftsführer der<br />

ALCAS) sind auch Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>.<br />

Die dargestellten kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen können zu Interessenkonflikten führen (siehe hierzu auch<br />

im Kapitel „Risikohinweise“ den Abschnitt „Potenzielle Interessenkonflikte“ auf Seite 22).<br />

165


Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

der<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald,<br />

eingetragen in das Handelsregister bei dem Amtsgericht München<br />

unter HRA 92341.<br />

§ 1<br />

Firma und Sitz<br />

Die Gesellschaft führt die Firma Property Class <strong>England</strong> 3<br />

GmbH & Co. KG und hat ihren Sitz in Grünwald (im Folgenden die<br />

„Fondsgesellschaft“ oder die „Gesellschaft“).<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der unmittelbare<br />

und /oder mittelbare Erwerb, die Vermietung / Verpachtung,<br />

Nutzung, Verwertung und Verwaltung, von Grundstücken, grundstücksähnlichen<br />

Rechten und Baulichkeiten aller Art, Leaseholds<br />

(Erbbaurechte) nach englischem Recht, im eigenen oder fremden<br />

Namen, insbesondere des Grundstücks mit dem Gebäude 60<br />

Gracechurch Street, in Inner London, Großbritannien / <strong>England</strong>,<br />

(im Folgenden „Fondsimmobilie“) deren Veräußerung sowie das<br />

Eingehen, Halten und Verwalten von unmittelbaren und /oder<br />

mittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften gleich welcher<br />

Rechtsform im In- und Ausland zu diesem Zweck sowie die Verwaltung<br />

ihres eigenen Vermögens.<br />

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Handlungen<br />

vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes<br />

unmittelbar und /oder mittelbar zweckdienlich sind; ausgenommen<br />

sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die gemäß §34c GewO<br />

oder die als Unternehmensgegenstand sonst staatlicher Genehmigung<br />

oder Erlaubnis bedürfen.<br />

§ 3<br />

Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />

1. Persönlich haftender Gesellschafter der Gesellschaft ist die<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in<br />

Grünwald (im Folgenden der „persönlich haftende Gesellschafter“).<br />

Er leistet keine Kapitaleinlage und ist am Vermögen, Ergebnis<br />

(Gewinn und Verlust) und dem Liquidationserlös der Fondsgesellschaft<br />

nicht beteiligt.<br />

2. Geschäftsführender Kommanditist ist die Property Class <strong>England</strong><br />

3 Managementgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />

der „geschäftsführende Kommanditist“).<br />

Die Pflichteinlage des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

beträgt GBP 63.501.000. Hiervon hat dieser einen Teil in Höhe von<br />

GBP 53.405.761,90 erbracht, im Übrigen steht die Pflichteinlage<br />

noch aus. Zudem leistet der geschäftsführende Kommanditist<br />

eine weitere Einlage in die Kapitalrücklage der Fondsgesellschaft<br />

in Höhe von GBP 3.175.000 und hat diese Einlage in Höhe von<br />

GBP 2.670.238,10 bereits erbracht.<br />

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme für den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten beträgt GBP 1.000.<br />

3. Treuhandkommanditist wird die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />

GmbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden „Treuhandkommanditist“).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt im Innenverhältnis<br />

mit Wirksamwerden des ersten Treuhandverhältnisses, d. h. nach<br />

Eintritt der im Zeichnungsschein genannten Bedingungen, mit<br />

der von diesem Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage der Fondsgesellschaft<br />

bei, ohne dass es einer weiteren Erklärung oder<br />

Handlung der Beteiligten bedarf; im Außenverhältnis tritt er mit<br />

Eintragung des Beitritts in das Handelsregister der Fondsgesellschaft<br />

bei. Die Beteiligung des Treuhandkommanditisten<br />

bestimmt sich nach der Höhe der Kapitaleinlagen der jeweils<br />

wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse.<br />

Der Treuhandkommanditist ist unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB unabhängig vom Zeitpunkt seines Beitritts<br />

zu der Fondsgesellschaft berechtigt und bevollmächtigt, ohne<br />

Zustimmung der übrigen Gesellschafter auf Weisung des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten weitere Treugeber<br />

und/oder Kommanditisten in die Fondsgesellschaft (bis zum Zeitpunkt<br />

des Beitritts im Folgenden „Investoren“, im übrigen allgemein<br />

„Gesellschafter“) aufzunehmen, bis die Summe aller<br />

gezeichneten Kapitaleinlagen einen Betrag von GBP 63.500.000<br />

zuzüglich einer Zeichnungsreserve von GBP 40.000 erreicht hat<br />

(die „Platzierung“).<br />

Die Kapitaleinlage eines jeden Investors muss grundsätzlich mindestens<br />

GBP 10.000 betragen („Mindestbeteiligung“). Höhere<br />

Kapitaleinlagen bis zu GBP 80.000 müssen auf ein ganzes Viel -<br />

faches von GBP 1.000 lauten. Kapitaleinlagen über GBP 80.000<br />

müssen auf ein ganzes Vielfaches von GBP 5.000 lauten; mit vorheriger<br />

schriftlicher Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

ist in Ausnahmefällen auch eine andere Stückelung<br />

möglich, soweit die Kapitaleinlage auf ein Vielfaches von GBP<br />

1.000 lautet.<br />

Soweit ein Investor oder eine ihm nahe stehende Person im Sinne<br />

des S1122 Corporation Tax Act 2010 (UK) bereits eine Kapitaleinlage<br />

gezeichnet hat, ist die Zeichnung einer (weiteren) Kapitalein-<br />

166 I Gesellschaftsvertrag


lage nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den<br />

geschäftsführenden Kommanditisten möglich.<br />

Nahe stehende Personen im Sinne des S1122 Corporation Tax Act<br />

2010 (UK) sind insbesondere Eheleute, eingetragene Lebenspartner,<br />

sowie deren Geschwister und Verwandte in gerader Linie. Des<br />

Weiteren zählen hierzu Geschwister und Verwandte in gerader<br />

Linie des Investors sowie deren Ehegatten und eingetragene<br />

Lebenspartner und Ehegatten und eingetragene Lebenspartner<br />

der Geschwister oder Verwandten in gerader Linie des Ehegatten<br />

oder eingetragenen Lebenspartners des Investors.<br />

4. Der Treuhandkommanditist tritt der Fondsgesellschaft im Auftrag<br />

der Investoren bei und hält die Beteiligung für Rechnung der<br />

Investoren (wirksames Treuhandverhältnis). Der Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />

für einen Investor erfolgt jeweils zum Ende<br />

eines Kalendermonats und setzt voraus, dass<br />

(a) bis zum 10. dieses Kalendermonats die vollständigen Original-<br />

Zeichnungsunterlagen, insbesondere der unterzeichnete<br />

Zeichnungsschein und gegebenenfalls eine unterzeichnete<br />

unwiderrufliche Vollmacht „Power of Attorney“ für den Steuerberater<br />

für die Abgabe einer Grunderwerbsteuererklärung<br />

und Entgegennahme der Grunderwerbsteuer nach britischem<br />

Recht (Stamp Duty Land Tax; im Folgenden „SDLT“) zur Weiterleitung<br />

an die zuständigen britischen Finanzbehörden, bei der<br />

<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG, Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald, eingegangen<br />

sind, und die Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

angenommen wurde;<br />

(b) bis zum Ende des betreffenden Kalendermonats die vollständige<br />

Kapitaleinlage zuzüglich Agio auf dem Konto der Fondsgesellschaft<br />

und gegebenenfalls die anfallende SDLT nebst Steuerberatungsgebühr<br />

zuzüglich britischer Umsatzsteuer auf dem<br />

Konto des bevollmächtigten Steuerberaters eingegangen ist.<br />

(c) wenn der Investor oder eine ihm nahe stehende Person bereits<br />

zuvor eine Kapitaleinlage gezeichnet hat oder wenn eine Kapitaleinlage<br />

von über GBP 80.000, die nicht auf volle GBP 5.000<br />

lautet, gezeichnet wird, der geschäftsführende Kommanditist<br />

schriftlich zustimmt.<br />

Frühestens erfolgt der Beitritt jedoch erst zum Ende des Monats,<br />

in welchem auch die letzte der genannten Voraussetzungen erfüllt<br />

ist (aufschiebende Bedingungen). Frühestmöglicher Beitrittstermin<br />

ist der 31.05.2011.<br />

Sofern durch den Beitritt eines Investors SDLT ausgelöst wird, ist<br />

diese durch den Investor zu tragen. Der anfallende Betrag ergibt<br />

sich aus dem Zeichnungsschein und ist vom Investor zusammen<br />

mit seinem gesamten Einzahlungsbetrag (§ 4 Ziffer 1) auf die jeweils<br />

im Zeichnungsschein benannten Konten zu erbringen. Der<br />

vom Investor bevollmächtigte Steuerberater wird diesen Betrag<br />

bei Fälligkeit im Namen und auf Rechnung des Investors an die<br />

zuständigen britischen Finanzbehörden weiterleiten. Ferner hat<br />

der Investor in diesem Fall eine unterzeichnete unwiderrufliche<br />

Vollmacht „Power of Attorney“ für den Steuerberater für den<br />

Zweck der Abgabe einer Grunderwerbsteuererklärung gegenüber<br />

den zuständigen britischen Finanzbehörden bis zum in § 3 Ziffer<br />

4, Absatz 1, lit. (a) genannten Zeitpunkt fristgerecht bei der <strong>KGAL</strong><br />

einzureichen.<br />

5. Mit Beitritt des Treuhandkommanditisten zu der Fondsgesellschaft<br />

bzw. der Erhöhung seiner Beteiligung in Folge der jeweils<br />

wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse wird die Pflichteinlage<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten um die jeweiligen<br />

durch die Investoren gezeichneten Kapitaleinlagen bis allenfalls<br />

auf einen Betrag von GBP 1.000 herabgesetzt. Zugleich wird in<br />

Höhe der durch die Investoren zu leistenden Agien die durch den<br />

geschäftsführenden Kommanditisten übernommene weitere Einlage<br />

in die Kapitalrücklage reduziert. Dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten wird der Betrag zurückgezahlt, um den die tatsächlich<br />

eingezahlte weitere Einlage reduziert wird.<br />

Für die Herabsetzung seiner Pflichteinlage erhält der geschäftsführende<br />

Kommanditist eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung<br />

entspricht dem Betrag, um den die tatsächlich eingezahlte<br />

Pflichteinlage des geschäftsführenden Kommanditisten herabgesetzt<br />

wurde.<br />

Die Abfindung für die Herabsetzung seiner Pflichteinlage sowie<br />

die Rückzahlung der tatsächlich eingezahlten weiteren Einlage<br />

sind spätestens mit Beitritt des Treuhandkommanditisten zu der<br />

Fondsgesellschaft bzw. im Zeitpunkt der Erhöhung seiner Beteiligung<br />

in Folge der jeweils wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse<br />

fällig. § 10 findet insofern keine Anwendung.<br />

6. Die Platzierung endet planmäßig am 31.12.2011 („Zeichnungsfrist“).<br />

Der geschäftsführende Kommanditist kann die Zeichnungsfrist<br />

im eigenen Ermessen auch zu einem früheren Zeitpunkt<br />

beenden. Für den Fall, dass die Pflichteinlage des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten bis auf einen Betrag entsprechend<br />

seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme<br />

nach Maßgabe reduziert ist („Vollplatzierung“), endet die Zeichnungsfrist<br />

zum Zeitpunkt der Vollplatzierung. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist ist darüber hinaus nach eigenem Ermessen<br />

berechtigt, die Zeichnungsfrist einmalig um ein Jahr zu verlängern,<br />

also bis zum 31.12.2012.<br />

167


7. Es können grundsätzlich nur einzelne natürliche Personen, die<br />

Staatsbürger eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />

(Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island,<br />

Liechtenstein und Norwegen; im Folgenden „EWR“) sind, in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht in Großbritannien<br />

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />

der Fondsgesellschaft beitreten. Insbesondere ein Beitritt von<br />

BGB-Gesellschaften und Ehepaaren, Körperschaften sonstigen<br />

Gesellschaften oder Gemeinschaften sowie Vermögensmassen<br />

(z. B. Stiftungen, Trusts) ist ausgeschlossen. In Ausnahmefällen<br />

können mit Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

jedoch auch natürliche Personen, die zwar Staatsbürger eines<br />

Mitgliedstaates des EWR sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />

jedoch nicht in Deutschland haben, Gesellschafter sein. Diese<br />

Zustimmung kann ohne Einschränkung an weitere Bedingungen<br />

geknüpft werden. Die Beteiligung von politisch exponierten<br />

Personen im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) in der jeweils<br />

gültigen Fassung, deren unmittelbaren Familienmitgliedern und<br />

ihnen bekanntermaßen nahe stehenden Personen kann im Einzelfall<br />

verwehrt werden.<br />

8. Der Erwerb oder das Halten der Beteiligung als Treuhänder für<br />

Dritte ist nicht zulässig.<br />

9. Ausgenommen von den Beschränkungen der vorstehenden Ziffern<br />

4, 5, 7 und 8 sind der Treuhandkommanditist, Personen, falls<br />

und soweit diese Platzierungsgarantien ausgereicht haben (im<br />

Folgenden der „Platzierungsgarant“) oder vom Platzierungsgaranten<br />

zur Erfüllung der Platzierungsgarantien benannte Dritte und<br />

die vom geschäftsführenden Kommanditisten im Fall des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters gemäß § 8 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

benannte Dritte.<br />

10. Die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins übernommenen<br />

Kapitaleinlagen (ohne Agio) stellen die im Verhältnis zur Fondsgesellschaft<br />

geschuldeten Pflichteinlagen dar. Die in das Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme entspricht 1 % der<br />

Pflichteinlage.<br />

11. Bei den Pflichteinlagen handelt es sich um Festeinlagen, die für<br />

jeden Gesellschafter auf einem Festkapitalkonto (Kapitalkonto I)<br />

gebucht werden und den Kapitalanteil eines Gesellschafters<br />

bilden. Das Kapitalkonto I allein ist maßgebend für die Beteiligung<br />

der Gesellschafter am Vermögen, am Gewinn und Verlust<br />

der Fondsgesellschaft sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit<br />

nichts anderes geregelt ist. Dieses Konto ist vorbehaltlich etwaiger<br />

Erhöhungen oder Verringerungen der Pflichteinlage unveränderlich<br />

und kann nur durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss<br />

geändert werden, soweit in diesem Vertrag nicht<br />

abweichend hiervon geregelt.<br />

Ferner wird für jeden Gesellschafter ein festes Kapitalkonto (Kapitalkonto<br />

II) geführt, auf dem das Agio und weitere Einlagen in die<br />

Kapitalrücklage der Fondsgesellschaft gebucht werden.<br />

Für jeden Gesellschafter wird darüber hinaus ein variables Kapitalkonto<br />

(Kapitalkonto III) geführt, auf dem anteilige Gewinnzuschreibungen,<br />

Verluste und Gewinnentnahmen sowie Kapitaleinlagen<br />

gemäß § 7 Ziffer 4 und § 7 Ziffer 6 sowie § 11 und ferner<br />

Vorgänge des § 8 Ziffer 3 gebucht werden.<br />

Kapitalrückzahlungen werden auf einem Kapitalkonto IV gebucht.<br />

Erfolgt eine Kapitalrückzahlung so führt dies nicht zur Herabsetzung<br />

des Festkapitalkontos.<br />

Die Kapitalkonten werden in Pfund Sterling geführt und nicht<br />

verzinst, sofern sich aus diesem Gesellschaftsvertrag nicht etwas<br />

anderes ergibt. Eine Umrechnung der gebuchten Beträge in Euro<br />

findet nicht statt.<br />

12. Alle Treugeber, die eine Umwandlung ihrer Beteiligung in eine<br />

unmittelbare Beteiligung als Kommanditist beantragen, sind<br />

verpflichtet der Fondsgesellschaft eine unwiderrufliche, über<br />

den Tod hinaus geltende, notariell beglaubigte Handelsregister-<br />

Vollmacht zur Verfügung zu stellen, die den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zur Vornahme aller Handlungen, zur Abgabe<br />

und zum Empfang von Erklärungen und allen sonstigen Maßnahmen<br />

im Zusammenhang mit Handelsregister-Anmeldungen<br />

bzw. -Eintragungen, bei denen die Mitwirkung eines Investors erforderlich<br />

ist, bevollmächtigt. Die hierfür anfallenden Kosten<br />

sind vom Investor zu tragen. Diese Regelung gilt entsprechend<br />

für aufgrund Rechtsnachfolge oder infolge des Erwerbs eines<br />

Kommanditanteils eintretende Gesellschafter.<br />

§ 4<br />

Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />

1. Die Kapitaleinlagen der Investoren sowie das Agio (einmaliges<br />

Aufgeld bei Erwerb der Beteiligung) in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage<br />

(Kapitaleinlage und Agio im Folgenden zusammen auch<br />

der „gesamte Einzahlungsbetrag“) und eine etwaige SDLT nebst<br />

Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer Umsatzsteuer (siehe<br />

§ 3 Ziffer 4 Absatz 3) sind insgesamt spätestens zum letzten Bankarbeitstag<br />

(in München bzw. London) des jeweiligen Monats<br />

gemäß den Angaben im Zeichnungsschein fällig.<br />

2. Die Investoren haben grundsätzlich die Möglichkeit, den gesamten<br />

Einzahlungsbetrag durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

im Euro-Gegenwert von der Fondsgesellschaft<br />

einziehen zu lassen oder den Betrag in Pfund Sterling selbst auf<br />

das im Zeichnungsschein angegebene Konto zu überweisen. Wird<br />

168 I Gesellschaftsvertrag


durch den Beitritt des Investors SDLT ausgelöst, so können der gesamte<br />

Einzahlungsbetrag und die SDLT nebst Steuerberatungsgebühr<br />

zuzüglich britischer Umsatzsteuer jeweils nur durch Überweisungen<br />

auf die jeweils im Zeichnungsschein angegebenen<br />

Konten erbracht werden, eine Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

ist in diesen Fällen nicht möglich. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist kann Ausnahmen zu den genannten<br />

Einzahlungsmöglichkeiten zulassen. Details sind dem Zeichnungsschein<br />

zu entnehmen. Die Investoren verpflichten sich, den<br />

gesamten Einzahlungsbetrag im Euro- Gegenwert spätestens zum<br />

Zahlungstermin gemäß den Angaben im Zeichnungsschein auf<br />

ihrem Konto zum Einzug bereitzustellen bzw. in Pfund Sterling<br />

sowie gegebenenfalls anfallende SDLT nebst Steuerberatungsgebühr<br />

zuzüglich britischer Umsatzsteuer auf die jeweils im Zeichnungsschein<br />

angegebenen Konten zu überweisen. Bei der Wahl<br />

des Einzugsermächtigungsverfahrens wird dabei der von der<br />

Fondsgesellschaft zwei Bankarbeits tage vor dem Einzug des Euro-<br />

Betrages erzielte Wechselkurs für den Umtausch in die Fondswährung<br />

Pfund Sterling zugrunde gelegt.<br />

3. Der Treuhandkommanditist erbringt die von ihm übernommene<br />

Kapitaleinlage sowie das Agio nach Vorliegen entsprechender<br />

Treuhandaufträge der Treugeber durch Eingang des gesamten<br />

Einzahlungsbetrages auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />

4. Bei ganz oder teilweise verspäteter Einzahlung bzw. Nichteinzahlung<br />

des gesamten Einzahlungsbetrages (auch bei Lastschriftrückgabe),<br />

sowie gegebenenfalls der anfallenden SDLT nebst Steuerberatungsgebühr<br />

zuzüglich britischer Umsatzsteuer, können<br />

Verzugszinsen gemäß § 288 BGB bis zum Zeitpunkt der vollstän -<br />

digen Leistung des gesamten Einzahlungsbetrages berechnet<br />

werden. Einer Mahnung bedarf es nicht. Darüber hinaus kann der<br />

säumige Gesellschafter gemäß § 8 Ziffer 2 lit. (a) des Gesellschaftsvertrages<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Die Fondsgesellschaft<br />

kann in diesen Fällen pauschal 15 % der Kapitaleinlage<br />

als Schadenersatz verlangen. Dem Investor bleibt der Nachweis<br />

vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden<br />

entstanden ist.<br />

§ 5<br />

Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />

(Treugeber), Treuhandvergütung<br />

1. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet seine Kommanditbeteiligung<br />

treuhänderisch für die Treugeber, mit denen er Treuhandverträge<br />

abgeschlossen hat. Er leistet dabei den Weisungen<br />

der Treugeber folge. Liegen keine Weisungen des Treugebers vor,<br />

so übt er die Gesellschafterrechte nicht aus. Dies gilt insbeson -<br />

dere für die Ausübung von Stimmrechten. Diese erfolgt ausschließlich<br />

durch die Treugeber oder ihre Vertreter.<br />

2. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und der<br />

Gesellschafter zu den Treugebern werden die Treugeber nach<br />

Maßgabe des Treuhandvertrages zwischen dem jeweiligen Treugeber<br />

und dem Treuhandkommanditisten wie unmittelbar beteiligte<br />

Gesellschafter behandelt. Dies gilt insbesondere für die<br />

Stimmrechte, die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am<br />

Gewinn und Verlust, an einem Abfindungsguthaben, einem Liquidationserlös<br />

sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte<br />

und die Möglichkeit, ihre Treugeberstellung auf Dritte zu übertragen.<br />

Die Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages gelten insoweit<br />

entsprechend für die Treugeber, auch wenn die Treugeber<br />

nicht ausdrücklich erwähnt sind.<br />

3. Für seine Bereitschaft die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />

auszuüben, einschließlich der tatsächlichen Übernahme der<br />

Treuhandkommanditistenstellung erhält der Treuhandkommanditist<br />

von der Fondsgesellschaft eine pauschale Vergütung in<br />

Höhe von GBP 8.000 p. a. zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist jeweils jährlich<br />

nachschüssig zum 30.12., erstmalig zum 30.12.2011, letztmalig<br />

jedoch anteilig zum Zeitpunkt der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft,<br />

zur Zahlung fällig.<br />

§ 6<br />

Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />

1. Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 7<br />

Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Eine vollständige oder teilweise Übertragung, Belastung oder<br />

sonstige Verfügung über Gesellschaftsanteile oder damit verbundener<br />

Rechte, auch nur rein schuldrechtlicher Natur, bedarf zu<br />

ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten. Die Zustimmung kann nur<br />

aus wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund liegt<br />

insbesondere bei einem Verstoß gegen die Regelungen des § 15<br />

Ziffer 5 oder § 18 Ziffer 4 vor. Eine teilweise Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit<br />

dadurch Gesellschaftsanteile von unter GBP 10.000 oder Anteile<br />

entstehen sollten, die nicht auf ein ganzes Vielfaches von GBP<br />

1.000 lauten, entstehen sollten. § 3 Ziffer 7 gilt entsprechend.<br />

Grundsätzlich ist eine Übertragung oder sonstige Verfügung über<br />

den Gesellschaftsanteil nur mit Wirkung zum folgenden 01.01.<br />

eines Kalenderjahres wirksam. Im Falle einer Übertragung können<br />

169


Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche bereits unterjährig an den<br />

künftigen Erwerber abgetreten werden.<br />

Die Bestellung eines Nießbrauchs ist unzulässig.<br />

2. Jede beabsichtigte vollständige oder teilweise Übertragung,<br />

Belastung oder sonstige Verfügung ist dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zur Erteilung der Zustimmung in angemessener<br />

Frist vorab schriftlich anzuzeigen.<br />

3. Bei Übertragungen oder bei jedem sonstigen Übergang der<br />

Gesellschafterstellung auf einen Dritten, gleichgültig, ob im Rahmen<br />

von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge, werden alle<br />

Konten gemäß § 3 Ziffer 11 unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

Bei einer nur teilweisen Übertragung eines Gesellschaftsanteils<br />

erfolgt die Fortführung auf getrennten Konten in dem der<br />

Teilung entsprechenden Verhältnis. Die Übertragung oder der<br />

Übergang einzelner Rechte und /oder Pflichten hinsichtlich nur<br />

einzelner Gesellschafterkonten ist getrennt vom jeweiligen<br />

Gesellschaftsanteil nicht möglich.<br />

4. Alle Kosten und Abgaben einschließlich etwaiger Steuern oder<br />

sonstige Nachteile einer ganzen oder teilweisen Übertragung,<br />

Belastung, sonstigen Verfügung sowie eines sonstigen ganzen<br />

oder teilweisen Übergangs, insbesondere die Kosten der Handelsregistereintragungen,<br />

tragen im Verhältnis zur Fondsgesellschaft<br />

und im Verhältnis zu den Gesellschaftern der übertragende bzw.<br />

der belastende Gesellschafter sowie der Erwerber als Gesamtschuldner.<br />

Darüber hinaus tragen der übertragende / belastende<br />

Gesellschafter sowie der Erwerber die Kosten des Verwaltungsaufwandes<br />

einschließlich etwaiger Steuern, die der Fondsgesellschaft<br />

von ihrem Verwalter in Rechnung gestellt werden, bis zu<br />

einer Höhe von EUR 2.000 als Gesamtschuldner im Sinne des<br />

§ 421 BGB. Der Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten unverzüglich eine Kapitaleinlage in<br />

entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto III zu leisten. § 11 bleibt<br />

unberührt.<br />

5. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist es<br />

(a) dem Treuhandkommanditisten gestattet, seinen Kommanditanteil<br />

jederzeit ganz oder anteilig auf einen nachfolgenden<br />

Treuhandkommanditisten zu übertragen sowie Ausschüttungs-<br />

/ Entnahmeansprüche, Auseinandersetzungsguthaben<br />

und Abfindungen, die ihm als Treuhandkommanditist zustehen,<br />

jeweils anteilig an seine Treugeber abzutreten;<br />

(b) dem Platzierungsgaranten bzw. dessen Vertriebspartnern gestattet,<br />

den Gesellschaftsanteil, den sie gegebenenfalls im<br />

Rahmen ihrer jeweiligen Platzierungsgarantien gezeichnet haben,<br />

jederzeit und ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten auf Dritte zu übertragen oder Dritten zu verpfänden;<br />

(c) dem geschäftsführenden Kommanditisten im Fall des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters gestattet, eine Übertragung<br />

des Gesellschaftsanteils des ausscheidenden Gesellschafters<br />

auf Dritte jederzeit herbeizuführen.<br />

6. Auf Antrag eines Erben, Schenkers oder Beschenkten wird diesem<br />

ein vereinfacht ermittelter Steuerwert des übertragenen Anteils<br />

von der Fondsgesellschaft gegen Kostenerstattung mitgeteilt. Der<br />

Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

unverzüglich eine Kapitaleinlage in Höhe der angefallenen<br />

Kosten in sein Kapitalkonto III zu leisten. Gleiches gilt,<br />

falls die Fondsgesellschaft zur Abgabe einer entsprechenden<br />

Erklärung aufgefordert wird.<br />

§ 8<br />

Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />

1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden<br />

Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum Ablauf des 31.12.2027<br />

durch eingeschriebenen Brief kündigen. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die<br />

Kündigung ist an die Fondsgesellschaft zu richten. Für die Fristeinhaltung<br />

ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich.<br />

Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung zu dem Zeitpunkt,<br />

zu dem er fristgerecht gekündigt hat, aus der Fondsgesellschaft<br />

aus. Beschließen die Gesellschafter innerhalb von drei<br />

Monaten nach Wirksamkeit der Kündigung die Liquidation der<br />

Fondsgesellschaft oder tritt die Fondsgesellschaft aus zwingenden<br />

Gründen vor dem Ausscheiden oder im Zeitpunkt des<br />

Ausscheidens des kündigenden Gesellschafters in Liquidation, so<br />

nimmt der kündigende Gesellschafter an der Liquidation teil.<br />

2. Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB von allen<br />

Gesellschaftern bevollmächtigt, einen Gesellschafter durch einseitige<br />

schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung<br />

zu einem späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft auszuschließen,<br />

wenn<br />

(a) dieser Gesellschafter seinen gesamten Einzahlungsbetrag<br />

sowie die durch seinen Beitritt gegebenenfalls ausgelöste<br />

SDLT nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer<br />

Umsatzsteuer ganz oder teilweise nicht fristgerecht erbracht<br />

hat oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren,<br />

die Lastschrift zurückgegeben wurde;<br />

170 I Gesellschaftsvertrag


(b) dieser Gesellschafter entgegen seiner Pflicht nach § 7 Ziffer 4,<br />

§ 7 Ziffer 6 und § 11 der Fondsgesellschaft und den Gesellschaftern<br />

nicht unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung<br />

durch den geschäftsführenden Kommanditisten alle Nachteile<br />

aufgrund des Gesellschafterwechsels ausgleicht;<br />

(c) über das Vermögen dieses Gesellschafters ein Insolvenz- oder<br />

vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines<br />

beantragten Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens mangels<br />

Masse abgelehnt wird;<br />

(d) die Einzelzwangsvollstreckung in seinen Gesellschaftsanteil<br />

betrieben wird und der betroffene Gesellschafter nicht innerhalb<br />

eines Monats ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses<br />

an die Fondsgesellschaft oder vergleichbarer<br />

Maßnahmen die Abwendung der eingeleiteten<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahme nachgewiesen hat (bis zum<br />

Ablauf dieser Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil<br />

betreffenden Zahlungen aus dem Gesellschaftsverhältnis mit<br />

Wirkung für alle Gesellschafter ausgesetzt);<br />

(e) der betroffene Gesellschafter seinen Verpflichtungen nach<br />

§ 15 Ziffer 5 oder § 18 Ziffer 4 nicht nachkommt;<br />

(f) in Bezug auf einen Gesellschafter einer der in § 3 Ziffer 7<br />

genannten Umstände vorliegt bzw. eintritt;<br />

(g) der Gesellschafter einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz<br />

begeht;<br />

(h) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<br />

Der Gesellschafter scheidet mit Zugang der Ausschließungserklärung<br />

oder zu dem gegebenenfalls in der Ausschließungserklärung<br />

genannten späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft aus. Die<br />

Ausschließungserklärung gilt spätestens drei Tage nach Absendung<br />

an die zuletzt der Fondsgesellschaft schriftlich genannte<br />

Adresse als zugegangen.<br />

3. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters wird die<br />

Fondsgesellschaft zwischen den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgesetzt. Der Anteil am Gesellschaftsvermögen des ausscheidenden<br />

Gesellschafters wächst den übrigen Gesellschaftern im<br />

Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zueinander an, soweit der<br />

Anteil nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Die Treugeber<br />

nehmen über den Treuhandkommanditisten an der Anwachsung<br />

teil, im Übrigen reduziert sich die Kapitaleinlage des<br />

Treuhandkommanditisten um die Kapitaleinlage eines ausgeschiedenen<br />

Treugebers. Der Anspruch der Fondsgesellschaft auf<br />

Ausgleich von Kosten insbesondere gemäß § 7 Ziffer 4 und § 11<br />

gegen den ausscheidenden Gesellschafter bleiben unverändert<br />

bestehen.<br />

4. In den Fällen des Ausschlusses nach Ziffer 2 ist der geschäftsführende<br />

Kommanditist nach seiner Wahl unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB auch berechtigt und unwiderruflich<br />

bevollmächtigt, anstatt eines Ausschlusses den Anteil des<br />

betroffenen Gesellschafters auf einen oder mehrere von dem<br />

geschäftsführenden Kommanditisten zu benennende(n) Dritte(n)<br />

zu übertragen; der Dritte übernimmt bzw. die Dritten übernehmen<br />

anteilig die Kapitalkonten des auszuschließenden Gesellschafters.<br />

Die von diesem bzw. diesen zu leistende Einlage<br />

bestimmt sich nach der an den auszuschließenden Gesellschafter<br />

zu zahlenden Abfindung (§ 10 Ziffer 2 und § 10 Ziffer 3). Der Dritte<br />

übernimmt alle Rechte und Pflichten des ausgeschiedenen<br />

Gesellschafters einschließlich einer etwaig noch offenen Einlageforderung<br />

der Fondsgesellschaft im Hinblick auf die Beteiligung<br />

des auszuschließenden Gesellschafters. § 11 bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

1. Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung zum Zeitpunkt<br />

des Erbfalles auf seine Erben jeweils in Höhe der jeweiligen Erbquote<br />

über (Sonderrechtsnachfolge). Die Fondsgesellschaft wird<br />

mit den Erben fortgesetzt. Mehrere Erben haben sich hinsichtlich<br />

der Beteiligung an der Gesellschaft so auseinanderzusetzen, dass<br />

eine Aufteilung auf ein ganzes Vielfaches von GBP 1.000 lautende<br />

Beteiligungen (mindestens aber GBP 5.000) erfolgt.<br />

Bis zur Auseinandersetzung benennen die Erben einen gemeinschaftlichen<br />

Vertreter und erteilen ihm Vollmacht zur Wahrnehmung<br />

ihrer Rechte. Das Stimmrecht kann bis zur Auseinandersetzung<br />

vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 2 nur durch diesen<br />

Vertreter ausgeübt werden. Ist eine Testamentsvollstreckung<br />

angeordnet, so ist jeder Testamentsvollstrecker als Vertreter berufen.<br />

Zudem gilt jeder Erbe / Testamentsvollstrecker von den übrigen<br />

Erben als bevollmächtigt, für sie Zustellungen und Erklärungen<br />

der Fondsgesellschaft entgegenzunehmen.<br />

Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines, ein Testamentsvollstrecker<br />

durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />

legitimieren; § 15 Ziffer 5 und § 18 Ziffer 4 gilt entsprechend.<br />

Werden der Fondsgesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis<br />

des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist<br />

die Fondsgesellschaft berechtigt, auf Kosten dessen, der seine<br />

Berechtigung auf die ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen<br />

zu lassen und /oder ein Rechtsgutachten („legal opinion“)<br />

über die Rechtswirkungen der vorgelegten Urkunden einzuholen.<br />

Die Fondsgesellschaft kann nach freiem Ermessen auf die Vorlage<br />

eines Erbscheins / Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten,<br />

wenn ihr etwa eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift einer<br />

171


in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letztwilligen Verfügung<br />

(notarielles Testament / Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift<br />

oder im Einzelfall andere geeignete Nachweise<br />

vorgelegt werden, die die Erbenstellung nach Überzeugung der<br />

Fondsgesellschaft nachweisen. Die Fondsgesellschaft darf denjenigen,<br />

der darin als Erbe bzw. Testamentsvollstrecker bezeichnet<br />

ist, als Berechtigten ansehen und den Anteil des Verstorbenen auf<br />

ihn umschreiben, ihn verfügen lassen und insbesondere mit<br />

befreiender Wirkung an ihn leisten.<br />

2. Bis zur Vorlage eines ausreichenden Erbnachweises gemäß<br />

Ziffer 1 ruhen die Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte<br />

der Erben mit Ausnahme der Beteiligung am Ergebnis (Gewinn<br />

und Verlust) oder einem Liquidationserlös.<br />

Die Fondsgesellschaft ist während dieser Zeit berechtigt, Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />

Wirkung auf das ihr zuletzt benannte Konto des Erblassers<br />

zu leisten.<br />

3. Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />

sowie im Zuge der Erbauseinandersetzung erfolgen<br />

nach § 7. Abweichend von § 7 kann der Übergang der Beteiligung<br />

mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung<br />

bzw. des Erbfalles und ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll<br />

dabei nicht unterschritten werden.<br />

4. § 7 Ziffer 4 und § 11 gelten in allen Fällen entsprechend.<br />

§ 10<br />

Auseinandersetzung mit ausscheidenden<br />

Gesellschaftern /Abfindung<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung gemäß § 8 Ziffer 1<br />

aus der Fondsgesellschaft aus, richtet sich seine Abfindung nach<br />

dem Verkehrswert seiner Beteiligung. Die Bestimmung des Verkehrswertes<br />

nimmt der geschäftsführende Kommanditist nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen vor. Bis zur Auszahlung wird die Abfindung<br />

zum dann geltenden Marktzinssatz verzinst. Die Auszahlung<br />

der Abfindung erfolgt in Pfund Sterling.<br />

2. Wird ein Kommanditist gemäß § 8 Ziffer 2 aus der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen, erhält er eine Abfindung in Pfund Sterling<br />

in Höhe des handelsrechtlichen Buchwertes seiner Beteiligung,<br />

wie er sich aus der Schlussbilanz des Geschäftsjahres ergibt,<br />

welches vor seinem Ausscheiden beendet war, zuzüglich des zeitanteilig<br />

auf den Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses<br />

unter Berücksichtigung zwischenzeitlich getätigter Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen sowie noch nicht erfüllter Abgabenund<br />

Kostenerstattungspflichten insbesondere nach § 7 Ziffer 4,<br />

§ 7 Ziffer 6 sowie § 11, höchstens aber den Verkehrswert gemäß<br />

Ziffer 1 Satz 2.<br />

3. Anstatt eine Abfindung nach Ziffer 2 an den ausgeschlossenen<br />

Gesellschafter zu leisten, hat der geschäftsführende Kommanditist<br />

zudem die Möglichkeit, den Gesellschaftsanteil des ausgeschlossenen<br />

Gesellschafters an Dritte zu veräußern. In diesem Fall<br />

steht dem ausgeschlossenen Gesellschafter der Veräußerungs -<br />

erlös aus dem Verkauf des Gesellschaftsanteils abzüglich einer<br />

Provision von 9 % des Veräußerungserlöses zu. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist kann zwischen den genannten Verwertungsalternativen<br />

frei wählen.<br />

4. § 7 Ziffer 4, § 7 Ziffer 6 und § 11 gelten entsprechend.<br />

5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung ihrer<br />

Abfindung verlangen. Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung<br />

von Gesellschaftsverbindlichkeiten oder auf Sicherstellung wegen<br />

künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger. Hiervon<br />

abweichend kann der geschäftsführende Kommanditist<br />

jedoch bei seinem Ausscheiden die Freistellung von seiner Forthaftung<br />

für Gesellschaftsverbindlichkeiten verlangen.<br />

6. Ein von der Fondsgesellschaft gemäß Ziffern 1 und 2 zu leistender<br />

Betrag wird zwei Wochen nach Anforderung durch den ausgeschiedenen<br />

Gesellschafter fällig, frühestens jedoch zum nächsten,<br />

dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin und nur,<br />

soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt über ausreichend<br />

Liquidität verfügt, spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden.<br />

§ 11<br />

Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

1. Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />

Steuern inklusive Quellensteuern und insbesondere SDLT,<br />

Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten oder Nachteilen, die auf<br />

Handlungen bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters beruhen<br />

oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit /Rechtsform/Sitz<br />

eines Gesellschafters oder dessen Beteiligungshöhe haben,<br />

sind von den jeweiligen die Belastung auslösenden Gesellschaftern<br />

und einem etwaigen Rechtsnachfolger / Erwerber<br />

(hinsichtlich des betroffenen Gesellschaftsanteils) als Gesamtschuldner<br />

zu tragen, insbesondere auch solche Kosten der Fondsgesellschaft<br />

im Zusammenhang mit der Erklärung von SDLT, sofern<br />

diese nicht von dem Gesellschafter oder einem etwaigen Rechtsnachfolger/Erwerber<br />

nachweislich unmittelbar getragen worden<br />

sind. Dieser hat auf erste Anforderung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten unverzüglich eine Kapitaleinlage in entsprechen-<br />

172 I Gesellschaftsvertrag


der Höhe in sein Kapitalkonto III zu leisten. Von der Abgaben- und<br />

Kostenerstattungspflicht ausgenommen sind Ansprüche gegen<br />

den persönlich haftenden Gesellschafter, den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, sowie Dritte, die im Zuge der Erfüllung einer<br />

Platzierungsgarantie der Fondsgesellschaft beitreten.<br />

2. Die Fondsgesellschaft hat dem kostentragungspflichtigen Gesellschafter<br />

einen geeigneten Nachweis zur Begründung ihrer Erstattungsforderung<br />

vorzulegen. Soweit und solange die Erstattungsforderung<br />

nicht beziffert werden kann, ist die Fondsgesellschaft<br />

im Fall der Liquidation der Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters berechtigt, als Sicherheit für ihre<br />

Erstattungsforderung gegen den betroffenen Gesellschafter ein<br />

Zurückbehaltungsrecht in Höhe des voraussichtlichen Erstattungsbetrages<br />

gegen den Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungs-<br />

/ Liquidationsguthabens geltend zu machen. Im<br />

Fall der Übertragung oder sonstigen Veräußerung eines Gesellschaftsanteils<br />

kann der geschäftsführende Kommanditist seine<br />

gemäß § 7 Ziffer 1 erforderliche Zustimmung von einer angemessenen<br />

Sicherheitsleistung für diese Erstattungsforderung der<br />

Fondsgesellschaft abhängig machen. Sobald der Fondsgesellschaft,<br />

insbesondere nach Zugang entsprechender Abgabenbescheide,<br />

die Bezifferung ihrer Erstattungsforderung möglich ist,<br />

hat sie unverzüglich die endgültige Abrechnung vorzunehmen.<br />

§ 12<br />

Geschäftsführung, Vertretung<br />

1. Zur Vertretung und Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist<br />

ausschließlich der geschäftsführende Kommanditist berechtigt<br />

und verpflichtet; der persönlich haftende Gesellschafter ist von<br />

der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

Zur Wahrnehmung der Geschäftsführung und Vertretung wird<br />

dem geschäftsführenden Kommanditisten hiermit Vollmacht<br />

erteilt, Handlungen aller Art, die im Zusammenhang mit der<br />

Sicherung des Unternehmensgegenstandes stehen, einschließlich<br />

der Erteilung von Untervollmachten, für die Gesellschaft vorzunehmen.<br />

Er hat Anspruch auf Erteilung dieser Vollmacht auch<br />

in notarieller Form. Er ist berechtigt, im Rahmen der abzuschließenden<br />

Verträge auch Leistungsentgelte zu vereinbaren, durch<br />

die Leistungen, die vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages erbracht<br />

wurden, abgegolten werden.<br />

2. Der geschäftsführende Kommanditist sowie der persönlich haftende<br />

Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

sowie dem Wettbewerbsverbot nach §§ 161 Absatz 2, 112 HGB<br />

befreit.<br />

3. Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handels -<br />

gewerbes nach § 116 Absatz 1 HGB hinausgehen, kann der<br />

geschäftsführende Kommanditist nur mit Zustimmung der<br />

Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss vornehmen. Zum<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören<br />

dabei insbesondere:<br />

(a) Vermietung und Untervermietung der Fondsimmobilie;<br />

(b) Entscheidung über Instandhaltungsmaßnahmen der Fonds -<br />

immobilie und Durchführung solcher Maßnahmen;<br />

(c) Abschluss aller mit dem unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Erwerb der Fondsimmobilie im Zusammenhang stehender Verträge<br />

oder gebotener Vereinbarungen und Abgabe / Vornahme<br />

von mit dem Erwerb einhergehenden Erklärungen / Handlungen<br />

gegenüber öffentlichen Stellen oder Registern;<br />

(d) Abschluss sämtlicher Verträge und Durchführung sämtlicher<br />

Handlungen zur Verwaltung der Fondsimmobilie;<br />

(e) Abschluss und Verlängerung von Finanzierungsverträgen und<br />

Darlehensverträgen zu marktüblichen Konditionen einschließlich<br />

entsprechender Sicherungsvereinbarungen und Sicherheitenstellung;<br />

dies umfasst auch den Abschluss von Zinssicherungsgeschäften;<br />

(f) Gewährung von Darlehen an verbundene Unternehmen einschließlich<br />

Änderung und Kündigung etc.;<br />

(g) Umsetzung sämtlicher Maßnahmen und Vornahme sämtlicher<br />

Handlungen hinsichtlich der Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />

und zur Regelung der Angelegenheiten zwischen der<br />

Fondsgesellschaft und den Gesellschaftern, einschließlich<br />

Abschluss von Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsver -<br />

trägen, Abschluss von Vermittlungsverträgen (insbesondere<br />

Eigenkapitalvermittlungsverträgen), Konzeptions-, Vermarktungs-,<br />

Treuhand- und Betreuungsverträgen sowie Steuerberatungsverträgen;<br />

(h) Abschluss von Vereinbarungen über die Einzahlung und /oder<br />

Platzierung von Eigenkapital sowie Abschluss von Darlehen<br />

nebst Sicherungsvereinbarungen und Sicherheitenstellung<br />

zum Zwecke der Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals;<br />

(i) Anlage liquider Mittel;<br />

(j) Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Fondsgesellschaft;<br />

173


(k) Abschluss und Durchführung von Währungskonvertierungen<br />

(l) Buchführung und Erstellung von Jahresabschlüssen;<br />

(m) Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung<br />

einer im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve;<br />

(n) Betreuung der Gesellschafter, insbesondere Durchführung von<br />

Beschlussfassungen der Fondsgesellschaft durch Gesellschafterbeschlüsse<br />

im schriftlichen Umlaufverfahren, sowie die<br />

Abhaltung von Gesellschafterversammlungen;<br />

(o) alle sonstigen Geschäfte und /oder Maßnahmen, die die<br />

Gesellschafter durch Beschluss als zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Fondsgesellschaft gehörig bestimmen.<br />

4. Soweit der geschäftsführende Kommanditist zum Abschluss von<br />

Verträgen und Vereinbarungen berechtigt ist, umfasst dies auch<br />

das Recht zur Durchführung, Änderung, Prolongation und Beendigung<br />

dieser Verträge und mit diesen Verträgen verbundenen<br />

Maßnahmen. Der geschäftsführende Kommanditist ist zur<br />

gerichtlichen und außergerichtlichen Verfolgung sämtlicher Rechte<br />

und Ansprüche aus solchen Verträgen einschließlich des<br />

Abschlusses von Vergleichen berechtigt. Ebenso ist er zur Führung<br />

von Prozessen gegen Gesellschafter auf Leistung ihrer Einlage<br />

berechtigt.<br />

5. Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten oder dem persönlich<br />

haftenden Gesellschafter bestehen lediglich bei grob fahrlässiger<br />

oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt auch, soweit eine<br />

Verantwortlichkeit für Dritte gemäß § 278 BGB besteht.<br />

Solche Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis,<br />

sofern sie nicht auf Vorsatz beruhen, verjähren sechs Monate<br />

nach Kenntniserlangung von der zum Schadenersatz verpflichtenden<br />

Handlung durch den /die Anspruchsteller, spätestens<br />

jedoch drei Jahre nach Vornahme / Unterlassung der zum Schadenersatz<br />

verpflichtenden Handlung, soweit sie nicht kraft<br />

Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen.<br />

Die Haftungseinschränkungen dieser Vorschrift gelten nicht für<br />

Schadenersatzansprüche, die wegen einer vorsätzlichen oder<br />

fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bestehen.<br />

6. Die Fondsgesellschaft stellt den geschäftsführenden Komman -<br />

ditisten, den Treuhandkommanditisten, den persönlich haftenden<br />

Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, jeweils deren Ange -<br />

stellte, Geschäftsführer und Beauftragte (im Folgenden „Freistellungsberechtigte“)<br />

vollumfänglich von jeglicher Haftung für<br />

Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

frei. Ein Anspruch auf Freistellung ist ausgeschlossen,<br />

sofern die Freistellungsberechtigten vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässig gehandelt bzw. nicht gehandelt haben.<br />

§ 13<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich schriftlich und im<br />

Umlaufverfahren gefasst, sofern nicht aus zwingenden gesetz -<br />

lichen Gründen eine Gesellschafterversammlung durchzuführen<br />

ist.<br />

2. Es findet jährlich bis spätestens zum 30.09. eine Beschlussfassung<br />

zur Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen<br />

Geschäftsjahres statt.<br />

3. Der geschäftsführende Kommanditist führt alle Beschlussfassungen<br />

durch. Er bestimmt den Abgabetermin, der nicht vor Ablauf<br />

von vier Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunterlagen<br />

an die Gesellschafter liegen darf. Bei Eilbedürftigkeit kann er<br />

die Frist zur Abgabe der Stimmen auf zehn Tage ab Versendung<br />

der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen. Kann eine Entscheidung<br />

durch Gesellschafterbeschluss nicht rechtzeitig erreicht<br />

werden, entscheidet der geschäftsführende Kommanditist nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Fondsgesellschaft.<br />

Hierüber informiert er die Gesellschafter. Die Versendung der<br />

Beschlussfassungsunterlagen ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn<br />

sie an die gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich<br />

genannte Adresse des Gesellschafters gerichtet wurde. Ist der<br />

Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt oder können ihm aus<br />

anderen Gründen die Beschlussfassungsunterlagen nicht zugestellt<br />

werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses<br />

Zustandes. Die Aufforderung zur Beschlussfassung hat sämtliche<br />

Abstimmungspunkte, die Mitteilung des genauen Verfahrens, die<br />

Angabe des letzten Abstimmungstages und die Zahl der Stimmen<br />

des Gesellschafters aufzuführen. Die Beschlussfähigkeit im<br />

Umlaufverfahren ist gegeben, wenn die vorstehend beschriebenen<br />

Formalien gewahrt worden sind.<br />

Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang der erforderlichen<br />

Stimmen bei der Fondsgesellschaft mit Ablauf des letzten<br />

Abstimmungstages wirksam gefasst. Für die Wahrung der Frist ist<br />

der Zugang maßgebend. Den Gesellschaftern wird das Ergebnis<br />

der Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft schriftlich mitgeteilt.<br />

174 I Gesellschaftsvertrag


Für die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen ist es ausreichend,<br />

wenn die Beschlussfassungsunterlagen bzw. die Einladung zur<br />

Gesellschafterversammlung lediglich an die Gesellschafter versendet<br />

werden bzw. wird, die zum Zeitpunkt der Versendung der<br />

Beschlussfassungsunterlagen bzw. der Einladung bereits Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft sind. Die später der Fondsgesellschaft<br />

beitretenden Gesellschafter sind von der Teilnahme an der<br />

Beschlussfassung bzw. von der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung<br />

nicht ausgeschlossen, wenn<br />

(a) im Falle der Beschlussfassung im Umlaufverfahren diese<br />

Gesellschafter bis spätestens sieben Tage vor Ablauf des Abgabetermins<br />

die Beschlussfassungsunterlagen selbst bei der<br />

Fondsgesellschaft angefordert und bis zum Abgabetermin an<br />

die Fondsgesellschaft zurückgesandt haben bzw.<br />

(b) im Falle der Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />

diese Gesellschafter bis spätestens sieben<br />

Tage vor dem Termin der Gesellschafterversammlung bei der<br />

Fondsgesellschaft ihre Teilnahme schriftlich angemeldet<br />

haben.<br />

4. Gesellschafter können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />

schriftlich eine außerordentliche Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft<br />

verlangen, sofern sie mindestens 10 % des Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinigen. Die Fondsgesellschaft führt die<br />

außerordentliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren nach<br />

Maßgabe der vorstehenden Ziffer 3 durch.<br />

5. Der geschäftsführende Kommanditist kann vom Umlaufverfahren<br />

absehen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem<br />

Fall hat er eine Gesellschafterversammlung an einem von ihm zu<br />

bestimmenden Ort einzuberufen. Die Einberufung erfolgt unter<br />

Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier<br />

Wochen; maßgeblich für den Fristbeginn ist das Datum des Poststempels.<br />

Bei Eilbedürftigkeit kann die Frist auf zehn Tage verkürzt<br />

werden. Die Einberufung ist ordnungsgemäß, wenn sie an die<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich genannte<br />

Adresse gesandt wurde. Ist der Aufenthalt eines Gesellschafters<br />

unbekannt, oder kann er aus anderen Gründen zur Teilnahme an<br />

einer Gesellschafterversammlung nicht geladen werden, so ruht<br />

sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses Zustandes, es sei denn,<br />

dass ein Vertreter vorhanden und dieser der Fondsgesellschaft<br />

schriftlich bekannt gegeben worden ist.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist oder ein von diesem mit<br />

der Vertretung beauftragter und bevollmächtigter Dritter leitet<br />

die Gesellschafterversammlung (Versammlungsleiter) und<br />

benennt einen Protokollführer. Das Protokoll über die Beschlussfassung<br />

wird vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter<br />

unterschrieben und den Gesellschaftern in Kopie zugesandt.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der geschäftsführende<br />

Kommanditist sowie der Treuhandkommanditist anwesend<br />

bzw. vertreten sind.<br />

Jeder Gesellschafter kann sich bei der Gesellschafterversammlung<br />

nur durch einen anderen Gesellschafter, seinen Ehegatten, einen<br />

Elternteil, ein volljähriges Kind, einen Testamentsvollstrecker oder<br />

durch einen Generalbevollmächtigten vertreten lassen. Die Vertretung<br />

durch andere Personen als die genannten bedarf der Zustimmung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten, die nur aus wichtigem<br />

Grund verweigert werden darf. Eine entsprechende<br />

Vollmacht bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />

dem Versammlungsleiter auszuhändigen.<br />

Jeder Treugeber hat bei Beschlussfassung zudem die Möglichkeit,<br />

den Treuhandkommanditisten zu bevollmächtigen, sein Stimmrecht<br />

wahrzunehmen und kann ihm für die Abstimmungspunkte<br />

schriftlich Weisung erteilen, auch die generelle Weisung, für ihn<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Einer auf unterschiedlichen<br />

Weisungen der Treugeber beruhenden geteilten Ausübung<br />

der Stimmrechte durch den Treuhandkommanditisten<br />

stimmen die Gesellschafter hiermit ausdrücklich zu.<br />

Die Kosten für die Teilnahme an dem Umlaufverfahren oder einer<br />

Gesellschafterversammlung und für eine eventuelle Vertretung<br />

trägt jeder Gesellschafter selbst.<br />

6. Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach dem Kapitalkonto<br />

I in der Weise, das je volle GBP 1.000 der Kapitaleinlage eine<br />

Stimme gewähren. Dies gilt auch für den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten. Ungeachtet seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

verfügt der geschäftsführende Kommanditist jedoch<br />

mindestens über 50 Stimmen. Die Treugeber haben gemäß ihrer<br />

Kapitaleinlage ein eigenes Stimmrecht. Der Treuhandkommanditist<br />

hat kein eigenes Stimmrecht, auch nicht bei außergewöhnlichen<br />

Angelegenheiten.<br />

7. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen insbesondere<br />

folgende Angelegenheiten:<br />

(a) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses; wird<br />

hierüber kein Beschluss gefasst, gilt der von dem geschäftsführenden<br />

Gesellschafter erstellte Jahresabschluss als genehmigt<br />

und festgestellt;<br />

(b) Entlastung der Geschäftsführung;<br />

175


(c) Bestimmung des Abschlussprüfers, soweit in diesem Vertrag<br />

nichts anderes geregelt ist;<br />

(d) Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />

(e) Auflösung der Fondsgesellschaft;<br />

(f) Veräußerung bzw. Ermächtigung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zur Veräußerung der Fondsimmobilie oder<br />

wesentlicher Teile des Vermögens der Fondsgesellschaft an<br />

Dritte, die nicht unmittelbar oder mittelbar mit der Fondsgesellschaft<br />

verbunden sind, vor dem 31.12.2022.<br />

8. Beschlüsse im Umlaufverfahren und in der Gesellschafterversammlung<br />

werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst, soweit in diesem Vertrag oder aufgrund zwingender<br />

Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Bei<br />

mehr als zwei Entscheidungsalternativen ist diejenige beschlossen,<br />

die die meisten Stimmen erhalten hat. Enthaltungen, nicht<br />

und verspätet abgegebene sowie sonst ungültige Stimmen gelten<br />

als nicht abgegeben.<br />

9. Beschlüsse gemäß Ziffer 7 lit. (d) bis (f) sowie sonstige Grundlagengeschäfte<br />

können, soweit aufgrund zwingender Gesetzesvorschriften<br />

nichts anderes bestimmt ist, nur mit 3 /4-Mehrheit der<br />

abgegebenen gültigen Stimmen und mit Zustimmung des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten, die nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden darf, beschlossen werden.<br />

Der Ausschluss des geschäftsführenden Kommanditisten, der<br />

Entzug der Vertretungsmacht und /oder der Entzug der<br />

Geschäftsführungsbefugnis können ohne Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes nur mit 3 /4-Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />

Stimmen beschlossen werden.<br />

10. Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die nicht alle Gesellschafter<br />

formell und materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern<br />

zusätzliche Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten zu dessen Nachteil verändern,<br />

bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

11. Die im Umlaufverfahren oder in der Gesellschafterversammlung<br />

gefassten Beschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist<br />

von einem Monat seit Absendung des Ergebnisses der<br />

Beschlussfassung bzw. des Versammlungsprotokolls gerichtlich<br />

angefochten werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger<br />

Mangel als geheilt.<br />

§ 14<br />

Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />

1. Der Jahresabschluss für das jeweils vergangene Geschäftsjahr ist<br />

innerhalb der gesetzlichen Fristen durch den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zu erstellen. Er ist durch die Gesellschafter im<br />

Umlaufverfahren festzustellen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Der Jahresabschluss<br />

ist von einem von den Gesellschaftern durch Beschlussfassung<br />

bestimmten Wirtschaftsprüfer oder einer in gleicher Weise<br />

bestimmten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Abschlussprüfer)<br />

zu prüfen. Danach ist eine Kopie des geprüften Jahresabschlusses<br />

oder alternativ eine Kurzfassung allen Gesellschaftern spätestens<br />

mit Übersendung der Abstimmungsunterlagen zu der jährlichen<br />

Beschlussfassung (§ 13 Ziffer 2) zuzuleiten. Der Wirtschaftsprüfer<br />

für die Geschäftsjahre bis einschließlich des Geschäftsjahrs 2011<br />

wird von dem geschäftsführenden Kommanditisten bestimmt.<br />

Sämtliche Konten und Abschlüsse werden, soweit gesetzlich<br />

zulässig, in Pfund Sterling auf Grundlage deutscher Rechnungs -<br />

legungsvorschriften geführt bzw. erstellt. Der Jahresabschluss<br />

sowie die Steuerbilanz werden daraus abgeleitet und gemäß den<br />

gesetzlichen Vorschriften in Euro erstellt.<br />

Für sämtliche vermögensrechtliche Ansprüche und Rechte der<br />

Gesellschafter sind allein die Abschlüsse in Pfund Sterling maßgeblich.<br />

2. Vor Verteilung des Ergebnisses erhält der geschäftsführende Kommanditist<br />

für seine Aufwendungen einschließlich seiner Rechtsformkosten<br />

sowie für die Übernahme der Geschäftsführung jährlich<br />

eine Pauschalvergütung in Höhe von GBP 2.000 zuzüglich<br />

einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer; der<br />

persönlich haftende Gesellschafter erhält als Entschädigung für<br />

seine persönliche Haftung eine pauschale Haftungsvergütung in<br />

gleicher Höhe wie der geschäftsführende Kommanditist zuzüglich<br />

einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Anders als der persönlich haftende Gesellschafter erhält der<br />

geschäftsführende Kommanditist seine Vergütung nicht in den<br />

Jahren, in denen die Fondsgesellschaft nach britischem Ertragsteuerrecht<br />

Verluste erzielt oder durch Leistung der Vergütung an<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten erzielen würde. Die<br />

Vergütung ist jährlich nachschüssig zum 30.12. eines jeden Kalenderjahres<br />

fällig, erstmals zum 30.12.2011.<br />

176 I Gesellschaftsvertrag


3. Das Ergebnis der Fondsgesellschaft wird den Gesellschaftern wie<br />

folgt zugewiesen:<br />

(a) die Gesellschafter sind – vorbehaltlich nachstehender abweichender<br />

Regelungen – entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />

Kapitaleinlagen gemäß den Kapitalkonten I am Ergebnis<br />

(Gewinn und Verlust) der Fondsgesellschaft beteiligt;<br />

(b) vor Verteilung des Ergebnisses auf alle Gesellschafter werden<br />

sämtliche gemäß § 7 Ziffer 4 und § 7 Ziffer 6 sowie § 11 zu<br />

erstattenden Abgaben und Kosten dem jeweiligen Gesellschafter<br />

vorab als negatives Ergebnis zugewiesen und als Einlageforderung<br />

gegenüber dem jeweiligen Gesellschafter auf<br />

dessen Kapitalkonto III gebucht;<br />

(c) bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter in<br />

Bezug auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten III und IV im<br />

Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage gemäß Kapitalkonto I ist die<br />

Gewinn- oder Verlustzuweisung so vorzunehmen, dass alle<br />

Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage, unabhängig<br />

vom Zeitpunkt ihres Beitritts, hinsichtlich der Summe ihrer<br />

Kapitalkonten III und IV (ohne Berücksichtigung von Kapitaleinlagen<br />

gemäß § 7 Ziffer 4 und § 7 Ziffer 6 sowie § 11), soweit<br />

wie steuerrechtlich möglich, gleichgestellt werden. Aus diesem<br />

Grund werden in diesem Zeitraum positive Ergebnisse der<br />

Fondsgesellschaft zunächst den Gesellschaftern mit der relativ<br />

niedrigsten Summe der Kapitalkonten III und IV im Verhältnis<br />

zu ihren Kapitaleinlagen und negative Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />

zunächst den Gesellschaftern mit der relativ höchsten<br />

Summe der Kapitalkonten III und IV im Verhältnis zu ihren<br />

Kapitaleinlagen zugewiesen.<br />

4. Der geschäftsführende Kommanditist erhält, soweit möglich, im<br />

Jahr der Veräußerung der Fondsimmobilie und in den Jahren der<br />

Liquidation der Fondsgesellschaft in Höhe einer dann bestehenden<br />

negativen Summe seiner Kapitalkonten III und IV ein Vorabergebnis<br />

zugewiesen.<br />

5. Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und verpflichtet,<br />

die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft<br />

an die Gesellschafter auszuschütten, sofern keine<br />

abweichende Beschlussfassung der Gesellschafter getroffen wird.<br />

Über die jeweils ausschüttungsfähigen Beträge entscheidet der<br />

geschäftsführende Kommanditist, der zur Deckung zukünftiger<br />

Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft eine angemessene<br />

Liquiditätsreserve vorhalten wird. Die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

erfolgen voraussichtlich jeweils nachschüssig zum 30.04.<br />

des Folgejahres, erstmals voraussichtlich am 30.04.2012.<br />

Die Gesellschafter erhalten bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist<br />

unabhängig vom Ergebnis der Fondsgesellschaft eine Ausschüttung/Entnahme<br />

vorbehaltlich der Bildung einer von dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter als angemessen erachteten<br />

Liquiditätsreserve. Die Ausschüttungs- / Entnahmeberechtigung<br />

der Gesellschafter besteht entsprechend der Höhe der von ihnen<br />

geleisteten Einlagen gemäß Kapitalkonto I und der Dauer ihrer<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Platzierungszeitraum.<br />

Die Berechnung erfolgt monatlich.<br />

Daneben ist der geschäftsführende Kommanditist berechtigt,<br />

während der Zeichnungsfrist zur Deckung eigener Verbindlichkeiten<br />

diejenige Liquidität aus der Fondsgesellschaft zu entnehmen,<br />

die durch die Investoren in die Fondsgesellschaft bei Erwerb ihrer<br />

Beteiligung als gesamter Einzahlungsbetrag geleistet wurde<br />

abzüglich derjenigen Beträge, die der geschäftsführende Kommanditist<br />

für die Herabsetzung seiner Pflichteinlage und Rückzahlung<br />

seiner Kapitalrücklage erhalten hat (siehe § 3 Ziff. 5). Das<br />

Entnahmerecht dient zur Deckung der Verbindlichkeiten, die dem<br />

geschäftsführenden Kommanditisten im Zusammenhang mit<br />

dem Unternehmensgegenstand der Fondsgesellschaft entstanden<br />

sind.<br />

Nach Ablauf des Platzierungszeitraumes erhalten die Gesellschafter<br />

Ausschüttungen/Entnahmen im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen<br />

gemäß Kapitalkonto I, unabhängig davon, ob in dem betreffenden<br />

Geschäftsjahr ein Bilanzgewinn ausgewiesen werden<br />

kann.<br />

6. Alle Ausschüttungen/Entnahmen erfolgen grundsätzlich in Pfund<br />

Sterling. Jeder Gesellschafter hat jedoch ein Wahlrecht, die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

durch Angabe der Währung im Zeichnungsschein<br />

auch in Euro zu erhalten. Darüber hinaus hat jeder<br />

Gesellschafter bezüglich den Ausschüttungen / Entnahmen in<br />

Pfund Sterling bzw. Euro ein jährliches Wahlrecht, welches durch<br />

schriftliche Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft ausgeübt<br />

werden kann. Der Umtausch von Pfund Sterling in Euro erfolgt zu<br />

demjenigen Wechselkurs, welcher von der Fondsgesellschaft zwei<br />

Bankarbeitstage vor der Ausschüttung /Entnahme erzielt wird.<br />

Sämtliche im Zusammenhang mit den Ausschüttungen/Entnahmen<br />

und einem jeweiligen etwaigen Umtausch entstehenden Kosten<br />

und Bankgebühren sind von dem jeweiligen Gesellschafter zu<br />

tragen und werden mit dem Ausschüttungsbetrag verrechnet.<br />

Ausschüttungen/Entnahmen können von der Fondsgesellschaft<br />

auch ohne vorherige schriftliche Ankündigung vorgenommen und<br />

mit ausstehenden Zahlungen des Gesellschafters verrechnet werden.<br />

177


7. Die Übertragung einer Rücklage gemäß § 6b EStG auf ein infolge<br />

der Beteiligung an der Fondsgesellschaft dem Gesellschafter<br />

gemäß § 39 AO zuzurechnendes Wirtschaftsgut ist nicht zulässig.<br />

8. Sonderwerbungskosten und eventuelle Rückerstattungen auf<br />

Kapitaleinlagen seitens Dritter muss jeder Gesellschafter spätestens<br />

zum 28.02. des auf ein Geschäftsjahr folgenden Jahres der<br />

Fondsgesellschaft bekannt geben, sofern diese steuerlich berücksichtigungsfähig<br />

sind. Bei Nachmeldungen nach diesem Zeitpunkt<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, ihre entstehenden zusätzlichen<br />

Verwaltungskosten an die verursachenden Gesellschafter<br />

weiterzubelasten.<br />

§ 15<br />

Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot,<br />

Verschwiegenheitspflicht, Kontrollrechte<br />

1. Eine über § 7 Ziffer 4, § 7 Ziffer 6 sowie § 11 hinausgehende Nachschusspflicht<br />

kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />

beschlossen werden. Von Vorstehendem unberührt bleibt die Haftung<br />

der Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />

gemäß §§ 171 ff. HGB.<br />

2. Ein Wettbewerbsverbot besteht für die Gesellschafter, den<br />

geschäftsführenden Kommanditisten und den persönlich haftenden<br />

Gesellschafter nicht.<br />

3. Die Gesellschafter sind zur Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligten<br />

Dritten zu allen Angelegenheiten der Fondsgesellschaft<br />

verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Ausscheiden<br />

des Gesellschafters aus der Fondsgesellschaft und über<br />

die Dauer der Fondsgesellschaft hinaus.<br />

4. Die Gesellschafter haben die gesetzlichen Kontrollrechte der Kommanditisten<br />

nach §166 HGB mit der Maßgabe, dass die Unterlagen<br />

bezüglich der Beteiligung an der Fondsgesellschaft nur durch<br />

einen standesrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen<br />

eines rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />

Berufes eingesehen werden dürfen. Die hiermit verbundenen<br />

Kosten trägt der die Einsicht verlangende Gesellschafter.<br />

5. Die Gesellschafter verpflichten sich, den Treuhandkommanditisten<br />

zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens im Zusammenhang<br />

mit der Quellensteuer in Großbritannien zu bevollmächtigen<br />

und alle für die Wahrnehmung der Bevollmächtigung<br />

erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen, indem sie das<br />

ihnen jährlich zugesandte Selbstauskunftsformular vollständig<br />

und zutreffend ausfüllen und dem Treuhandkommanditisten<br />

innerhalb der benannten Frist übermitteln. Dies gilt auch für<br />

Gesellschafter, die den Gesellschaftsanteil durch Rechtsgeschäft<br />

oder im Wege der Erbfolge erwerben. Der Treuhandkommanditist<br />

ist berechtigt, die Vollmacht auf den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zu übertragen. Der geschäftsführende Kommanditist<br />

ist dadurch auch berechtigt, die Selbstauskunftsformulare entgegenzunehmen.<br />

§ 16<br />

Auflösung, Liquidation<br />

1. Die Liquidation erfolgt durch den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

als Liquidator. Er kann Dritte mit der Durchführung der<br />

Liquidation beauftragen. Dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

steht es frei, hierzu geeignete natürliche oder juristische<br />

Personen zu benennen. Der /die Liquidator / -en kann / können<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.<br />

2. Das nach der Liquidation verbleibende Vermögen aus der Liquidation<br />

wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten der<br />

Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern und danach solche<br />

gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen. Ein danach verbleibender<br />

Betrag wird entsprechend dem Stand der Kapital -<br />

konten an die Gesellschafter ausgezahlt. Eine Haftung des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />

ist in diesem Fall ausgeschlossen. Unbeschadet<br />

der Regelung in § 14 Ziffer 4 entstehen keine Ausgleichsverpflichtungen<br />

bzw. Ausgleichsansprüche zwischen den<br />

Gesellschaftern, soweit nach vollständiger Rückzahlung des Kommanditkapitals<br />

und nach Auszahlung des verbleibenden Verwertungserlöses<br />

die Summen der Kapitalkonten der jeweiligen<br />

Gesellschafter voneinander abweichen.<br />

3. Der geschäftsführende Kommanditist ist zu einem Ausgleich<br />

eines etwaig negativen Buchwertes seiner Beteiligung (Saldo<br />

seiner Kapitalkonten), wie er sich im Zeitpunkt der Schlussliquidation<br />

der Fondsgesellschaft ergibt, nicht verpflichtet.<br />

4. Ausschüttungen / Entnahmen von Liquidität während der Liquidation<br />

sind vorläufig und können bei etwaigem Liquiditätsbedarf<br />

der Fondsgesellschaft von dem Liquidator nach Maßgabe des<br />

§ 155 Absatz 2 jederzeit zurückgefordert werden.<br />

5. Die Kosten der Liquidation trägt die Gesellschaft. § 11 gilt entsprechend.<br />

§ 17<br />

Kosten des Vertrages<br />

Die Kosten für die Gründung der Fondsgesellschaft, für diesen Vertrag<br />

und dessen Durchführung einschließlich etwa anfallender<br />

Steuern aller Art trägt die Fondsgesellschaft, ausgenommen sind die<br />

Kosten der Beglaubigung der Handelsregister-Vollmachten sowie<br />

die Kosten von Handelsregister-Änderungen, die durch Abtretung<br />

178 I Gesellschaftsvertrag


oder teilweise Abtretung von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige<br />

Verfügung über Gesellschaftsanteile begründet werden und soweit<br />

in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Diese Kosten trägt<br />

jeder Gesellschafter, der die Änderungen veranlasst, soweit in<br />

diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch bei<br />

Handelsregister-Änderungen im Todesfall.<br />

§ 18<br />

Datenschutz, Informationspflichten<br />

1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der geschäftsführende<br />

Kommanditist die vom Gesellschafter in seinem Zeichnungsschein<br />

getätigten Angaben mit eventuellen sonstigen<br />

Angaben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung<br />

speichern.<br />

2. Der Gesellschafter erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in<br />

seinem Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und<br />

Speicherung seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />

Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung durch den<br />

geschäftsführenden Kommanditisten, die Fondsgesellschaft<br />

sowie die mit der Durchführung und Verwaltung der Beteiligung<br />

Beauftragten (dies sind insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes<br />

sowie dessen Gesellschafter, die Platzierungsgaranten,<br />

die Vertriebspartner, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer<br />

sowie in- und ausländische Finanzbehörden) einverstanden. Die<br />

Daten werden bis zur Beendigung der Beteiligung im Rahmen der<br />

zur Durchführung der Beteiligung notwendigen Maßnahmen verarbeitet,<br />

genutzt und gespeichert.<br />

3. Während und auch nach Beendigung der Beteiligung werden die<br />

Daten für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung genutzt.<br />

Gegen die Nutzung seiner Daten für diese Zwecke steht dem<br />

Gesellschafter ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht<br />

zu (siehe § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)).<br />

Die Inanspruchnahme ist mit keinen Nachteilen verbunden.<br />

4. Der Gesellschafter ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in<br />

den Zeichnungsunterlagen getätigten Angaben dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich<br />

mitzuteilen und die Informations- und Mitwirkungspflichten<br />

nach dem Geldwäschegesetz einzuhalten.<br />

§ 19<br />

Schlichtungsverfahren<br />

1. Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />

damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />

beauftragt, die dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.<br />

2. Die Gesellschafter sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne<br />

dieser Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit<br />

dem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis<br />

stehen und die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft<br />

betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

anzurufen und gegen die Fondsgesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten.<br />

§ 20<br />

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />

ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />

des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame<br />

Bestimmung ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />

Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />

gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />

von vornherein bedacht.<br />

2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />

Vertrag einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform,<br />

soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />

den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Auf<br />

eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen<br />

/ -vereinbarungen oder mit anderen Verträgen<br />

und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />

Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />

3. Sämtliche von der Fondsgesellschaft an die Gesellschafter zu leistenden<br />

Beträge sind Nettobeträge. Eine darauf gegebenenfalls<br />

anfallende gesetzliche Umsatzsteuer trägt die Fondsgesellschaft.<br />

4. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes bzw. Referenzzinssätze<br />

Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht<br />

werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene Ersatzindex<br />

bzw. -referenzzinssatz oder, falls ein solcher nicht vorgesehen ist,<br />

ein von dem geschäftsführenden Gesellschafter nach Treu und<br />

Glauben zu bestimmender Ersatzindex bzw. -referenzzinssatz.<br />

5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist,<br />

soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, München.<br />

6. Dieser Vertrag tritt an die Stelle des bisher gültigen Gesellschaftsvertrages.<br />

179


Grünwald, 22.03.2011<br />

für die Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

als persönlich haftender Gesellschafter<br />

gez. Dr. Wolf<br />

(Geschäftsführer)<br />

gez. Ziegler<br />

(Geschäftsführer)<br />

Grünwald, 22.03.2011<br />

für die Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH<br />

als geschäftsführender Kommanditist<br />

gez. Dr. Wolf<br />

(Geschäftsführer)<br />

gez. Ziegler<br />

(Geschäftsführer)<br />

Grünwald, 22.03.2011<br />

für die TERTIA Zweite Beteiligungstreuhand GmbH<br />

als zukünftiger Treuhandkommanditist<br />

gez. Graser<br />

(Geschäftsführer)<br />

gez. Koch<br />

(Geschäftsführer)<br />

180 I Gesellschaftsvertrag


In den folgenden Bestimmungen wird von den gesetzlichen<br />

Regelungen zur Kommanditgesellschaft abgewichen:<br />

§ 3 Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />

§ 4 Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />

§ 5 Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />

(Treugeber), Treuhandvergütung<br />

§ 6 Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />

§ 7 Übertragung und Belastung von Gesellschafts -<br />

anteilen<br />

§ 8 Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />

§ 9 Tod eines Gesellschafters<br />

§ 10 Auseinandersetzung mit ausscheidenden Gesellschaftern<br />

/Abfindung<br />

§ 11 Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

§ 12 Geschäftsführung, Vertretung<br />

§ 13 Gesellschafterbeschlüsse<br />

§ 14 Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />

§ 15 Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />

Kontrollrechte<br />

§ 16 Auflösung, Liquidation<br />

§ 17 Kosten des Vertrages<br />

§ 18 Datenschutz, Informationspflichten<br />

§ 19 Schlichtungsverfahren<br />

§ 20 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

181


Treuhandvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

Zwischen<br />

dem in dem jeweiligen Zeichnungsschein zur Beteiligung an der<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Grünwald, genannten<br />

Investor<br />

– im Folgenden „Treugeber“ oder „Investor“ –<br />

und<br />

der TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH, Grünwald<br />

– im Folgenden „Treuhandkommanditist“ –<br />

wird der nachfolgende Treuhandvertrag abgeschlossen:<br />

§ 1<br />

Abschluss und Gegenstand des Treuhandvertrages, Person des<br />

Treugebers, Aufgaben des Treuhandkommanditisten<br />

1. Dieser Treuhandvertrag kommt am Tag der Annahme der Beteiligungserklärung<br />

des Investors durch den Treuhandkommanditisten<br />

zustande. Die Annahme erfolgt durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung<br />

des Treuhandkommanditisten. Die Zeichnungsbestätigung<br />

wird nicht versandt; der Treugeber verzichtet insoweit auf<br />

den Zugang der Annahmeerklärung. Der Treugeber erhält jedoch<br />

von der Fondsgesellschaft Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co.<br />

KG (im Folgenden „Fondsgesellschaft“) im Namen des Treuhandkommanditisten<br />

unverzüglich eine Bestätigung der Annahme seiner<br />

Beteiligungserklärung in Textform.<br />

2. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag des Treugebers der<br />

Fondsgesellschaft nach Maßgabe der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />

Voraussetzungen (aufschiebende Bedingungen), insbesondere<br />

die Erteilung einer gegebenenfalls erforderlichen unwiderruflichen<br />

Vollmacht zur Beauftragung eines Steuerberaters<br />

und des Gesellschaftsvertrages bei und hält treuhänderisch im<br />

eigenen Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung<br />

für Rechnung des Treugebers, diesen Kommanditanteil als Treuhandkommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft.<br />

3. Die Höhe des Anteils am Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />

ergibt sich aus der in dem jeweiligen Zeichnungsschein<br />

des Treugebers genannten Kapitaleinlage.<br />

4. Für das Verhältnis zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />

dem Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend,<br />

sofern nicht in diesem Treuhandvertrag abweichende<br />

Regelungen enthalten sind.<br />

5. Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine Kommanditbeteiligung<br />

für alle Treugeber gemeinsam als einheitlichen<br />

Kommanditanteil. Er tritt gegenüber Dritten im eigenen<br />

Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zu der Fondsgesellschaft.<br />

6. Er übt insoweit die ihm als Treuhandkommanditist zustehenden<br />

Gesellschafterrechte im eigenen Namen gemäß der Weisung der<br />

Treugeber aus, sofern die Gesellschafterrechte nicht den Treugebern<br />

abgetreten oder zur Ausübung überlassen sind. Sind keine<br />

Weisungen erteilt, übt der Treuhandkommanditist seine Gesellschafterrechte,<br />

insbesondere die Stimmrechte, nicht aus.<br />

7. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist ausschließlich<br />

im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der Treugeber<br />

wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er unmittelbar<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft. Der vom Treugeber gezeichnete<br />

Beteiligungsanteil wird vom Treuhandkommanditisten im<br />

Innenverhältnis als Teil seines Kommanditanteils behandelt und<br />

gehalten. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten von<br />

allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb oder dem Halten der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

stehen. Der Treugeber haftet nicht für die<br />

Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.<br />

8. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />

Halten des Kommanditanteils beschränkt. Darüber hinausgehende<br />

Tätigkeiten werden vom Treuhandkommanditisten vorbehaltlich<br />

abweichender Vereinbarung nicht übernommen,<br />

insbesondere hat er das Beteiligungsangebot weder inhaltlich<br />

noch formell geprüft. Das Treuhandverhältnis mit der Folge der<br />

Nichteintragung des Investors als Kommanditist im Handelsregister<br />

dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung im Interesse<br />

der Fondsgesellschaft und der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse<br />

der Investoren. Hinsichtlich der Haftung des<br />

Treuhandkommanditisten wird ausdrücklich auf § 11 verwiesen.<br />

§ 2<br />

Abtretungen aus der Kommanditbeteiligung,<br />

Ausübung von Kontrollrechten<br />

1. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

anteilig entsprechend der Höhe des Anteils des Treugebers<br />

auf den jeweils festzustellenden Jahresgewinn, die von der<br />

Fondsgesellschaft zu beschließenden Ausschüttungen / Entnahmen,<br />

den Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges Auseinan -<br />

dersetzungsguthaben im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft<br />

an den Treugeber ab. Der Treugeber nimmt diese<br />

Abtretung an.<br />

182 I Treuhandvertrag


2. Der Treugeber ist berechtigt, die dem Treuhandkommanditisten<br />

nach § 166 HGB zustehenden Kontrollrechte selbst auszuüben.<br />

Der Treuhandkommanditist wird den Treugeber auf Verlangen<br />

entsprechend bevollmächtigen.<br />

§ 3<br />

Einzahlung der vom Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage<br />

1. Der Treugeber ist verpflichtet, seine im Zeichnungsschein genannte<br />

Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio, sowie gegebenenfalls zuzüglich<br />

eines nach britischem Recht anfallenden Grunderwerbsteuerbetrages<br />

(Stamp Duty Land Tax) nebst Steuerberatungsgebühr<br />

zuzüglich britischer Umsatzsteuer zu dem im Zeichnungsschein<br />

genannten Termin zu leisten. Im Übrigen findet § 4 Ziffer 1 bis 3<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft entsprechende<br />

Anwendung.<br />

2. Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />

bzw. Nichteinzahlung der Kapitaleinlage, des Agios und des gegebenenfalls<br />

anfallenden britischen Grunderwerbsteuerbetrages<br />

nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer Umsatzsteuer<br />

können die in § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag und im Zeichnungsschein<br />

dargestellten Verzugsfolgen eintreten. Der Treuhandkommanditist<br />

ist in diesen Fällen zudem zu einer außerordentlichen<br />

Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt.<br />

§4<br />

Gesellschafterbeschlüsse der Fondsgesellschaft<br />

1. Der Treugeber stimmt bei Beschlüssen der Fondsgesellschaft im<br />

Umlaufverfahren und in einer Gesellschafterversammlung selbst<br />

ab. Die Beschlussfassungsunterlagen, die Einberufung zu einer<br />

Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft und das Ergebnis<br />

der Beschlussfassung erhält der Treugeber vom geschäftsführenden<br />

Kommanditisten der Fondsgesellschaft.<br />

2. Jeder Treugeber kann sich bei einer Gesellschafterversammlung<br />

nur durch einen anderen Gesellschafter der Fondsgesellschaft,<br />

seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen<br />

Testamentsvollstrecker oder seinen Generalbevollmächtigten vertreten<br />

lassen. Die Vertretung durch andere Personen als die genannten<br />

bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

der Fondsgesellschaft, die nur aus wichtigem Grund<br />

verweigert werden kann. Eine entsprechende Vollmacht bedarf<br />

der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />

dem Versammlungsleiter (geschäftsführender Kommanditisten<br />

der Fondsgesellschaft oder ein von ihm mit der Vertretung beauftragter<br />

und bevollmächtigter Dritter) auszuhändigen.<br />

3. Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber selbst.<br />

4. Sofern ein Treugeber auf der Gesellschafterversammlung der<br />

Fondsgesellschaft nicht anwesend und nicht durch Dritte vertreten<br />

ist, hat er die Möglichkeit, dem Treuhandkommanditisten für<br />

die Abstimmung Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Dabei hat er<br />

dem Treuhandkommanditisten konkrete Weisungen für die einzelnen<br />

Abstimmungspunkte zu erteilen. Einer auf unterschiedlichen<br />

Weisungen der Treugeber beruhenden geteilten Ausübung<br />

von Stimmrechten haben die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

ausdrücklich zugestimmt.<br />

5. Im Übrigen gilt § 13 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§ 5<br />

Treuhandverwaltung<br />

Der Treuhandkommanditist hält das Treuhandvermögen getrennt<br />

von seinem sonstigen Vermögen. Alles, was er in Ausführung des<br />

Treuhandvertrages erlangt hat und ihm nicht selbst zusteht, wird er<br />

entsprechend diesem Treuhandvertrag an den Treugeber oder dessen<br />

Abtretungsempfänger herausgeben. Insbesondere wird er alle<br />

Ausschüttungen / Entnahmen und Zuflüsse aus der Fondsgesellschaft<br />

umgehend an den Treugeber oder dessen Rechtsnachfolger<br />

entsprechend seinem treuhänderisch gehaltenen Beteiligungsanteil<br />

weiterleiten.<br />

§ 6<br />

Übertragung und Belastung der Beteiligung<br />

1. Der Treugeber kann die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />

grundsätzlich nur mit Wirkung zum 01.01. eines jeden<br />

Jahres ganz oder teilweise an einen Dritten übertragen, belasten<br />

oder in sonstiger Weise darüber verfügen. § 7 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft gilt für die Person des Dritten<br />

entsprechend. Eine Übertragung oder sonstige Verfügung<br />

kann nur dergestalt erfolgen, dass der Dritte auch die zum Zeitpunkt<br />

der Verfügung bereits entstandenen Pflichten des Treugebers<br />

übernimmt. Jede Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten der Fondsgesellschaft.<br />

Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund (z. B. bei<br />

Verstoß gegen § 18 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages) versagt<br />

werden. Hinsichtlich der Abgaben- und Kostenbelastung im<br />

Zusammenhang mit der Übertragung und Belastung der Beteiligung<br />

wird auf § 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11 des Gesellschafts -<br />

vertrages der Fondsgesellschaft hingewiesen. Eine teilweise Übertragung<br />

ist ausgeschlossen, soweit durch eine teilweise<br />

Übertragung ein Treuhandverhältnis über eine Kommanditbeteiligung<br />

im Nennwert von unter GBP 10.000 oder im Nennwert eines<br />

nicht auf ein ganzes Vielfaches von GBP 1.000 lautenden Betrag<br />

183


entstehen sollte. Durch die teilweise Übertragung oder sonstige<br />

Verfügung kommt zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />

dem Erwerber ein selbständiges Treuhandverhältnis über den<br />

betreffenden Teilkommanditanteil zustande.<br />

2. Der Treugeber hat die Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung über seine Beteiligung schriftlich dem Treuhandkommanditisten<br />

mitzuteilen und dabei den Namen sowie<br />

die Anschrift etwaiger Rechtsnachfolger bekannt zu geben. Unbeschadet<br />

der Übertragung oder sonstigen Verfügung sind die<br />

Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist berechtigt, alle<br />

Ausschüttungen/Entnahmen mit schuldbefreiender Wirkung<br />

gegenüber dem Rechtsnachfolger an den ihnen bekannten<br />

Rechtsinhaber vorzunehmen, solange ihnen die Übertragung<br />

nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat angezeigt wurde.<br />

3. Auf die Übertragung, teilweise Übertragung, Verpfändung oder<br />

sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

findet im Übrigen § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

entsprechende Anwendung.<br />

§ 7<br />

Beendigung des Treuhandvertrages<br />

1. Durch Erklärung im Zeichnungsschein sowie innerhalb einer Frist<br />

von 20 Tagen nach Bestätigung der Annahme der Beteiligungserklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten kann der Treugeber<br />

die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine<br />

gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft als<br />

Kommanditist verlangen. Das Umwandlungsverlangen wird wirksam,<br />

sobald der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregister-Vollmacht durch den Treugeber zur Verfügung<br />

gestellt wird. Ziffer 3 gilt entsprechend.<br />

2. Im Übrigen ist der Treugeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung<br />

mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ablauf des<br />

31.12. eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />

Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft als Kommanditist zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />

ist dem Treuhandkommanditisten gegenüber<br />

schriftlich zu erklären. Für die Umwandlung gelten Ziffer 1 Satz 2<br />

und Ziffer 3 entsprechend.<br />

3. Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />

verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits hiermit<br />

die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft unmittelbar auf den<br />

Treugeber an. Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot<br />

durch die Übermittlung des Umwandlungsverlangens an. Die<br />

Wirksamkeit der Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />

bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />

der Fondsgesellschaft in das Handelsregister. Mit dem<br />

Eintritt dieser Bedingung erlischt der Treuhandvertrag. Die durch<br />

die Beendigung des Treuhandverhältnisses verursachten Kosten,<br />

Auslagen und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />

mit Ausnahme der Gerichtsgebühren im Falle der Beendigung<br />

des Treuhandverhältnisses infolge eines Umwandlungsverlangens<br />

gemäß Ziffer 1 trägt der Treugeber.<br />

4. § 8 Ziffern 2 bis 4 und § 10 Ziffern 2 bis 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft finden entsprechende Anwendung mit<br />

der Maßgabe, dass der Treuhandkommanditist statt einer Ausschließungserklärung<br />

eine außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />

ausspricht. Das Recht des Treuhandkommanditisten<br />

zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 3 Ziffer 2 des<br />

Treuhandvertrages bleibt hiervon unberührt.<br />

5. Der Treuhandvertrag endet, wenn ein Treugeber seine im Zeichnungsschein<br />

abgegebenen Willenserklärungen zulässig und<br />

rechtswirksam innerhalb der im Zeichnungsschein genannten<br />

Widerrufsfrist widerrufen hat. Abfindungsansprüche stehen dem<br />

Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der geleisteten Einlage<br />

(zuzüglich Agio) hinaus nicht zu.<br />

6. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn der Treugeber seine<br />

Beteiligung gemäß § 8 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Kündigung, und ansonsten, wenn die Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt ist.<br />

§ 8<br />

Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />

Beabsichtigt der Treuhandkommanditist als Kommanditist aus der<br />

Fondsgesellschaft auszuscheiden, so können die Treugeber einen<br />

neuen Treuhandkommanditisten bestellen und den alten Treuhandkommanditisten<br />

verpflichten, seinen Gesellschaftsanteil und die<br />

Rechte und Pflichten aus den Treuhandverhältnissen mit den Treugebern<br />

auf den neuen Treuhandkommanditisten zu übertragen. Der<br />

hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber wird mit einfacher<br />

Mehrheit gefasst. Die Abstimmung führt der ausscheidende Treuhandkommanditist<br />

durch. Das Treuhandverhältnis wird sodann mit<br />

dem neu gewählten Treuhandkommanditisten fortgesetzt. Der<br />

Beschluss gilt für alle Treugeber, auch für die, die an der Abstimmung<br />

nicht teilgenommen oder dagegen gestimmt haben.<br />

184 I Treuhandvertrag


§ 9<br />

Erbfall<br />

Beim Tod des Treugebers wird die Treuhandschaft mit dessen Erben<br />

als Erbengemeinschaft fortgesetzt. Die Erben sind verpflichtet, hinsichtlich<br />

der Treuhandschaft eine alsbaldige Auseinandersetzung<br />

herbeizuführen. Im Übrigen findet § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft entsprechende Anwendung. Übertragungen<br />

zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen sowie<br />

zur Auseinandersetzung erfolgen nach § 6 Ziffer 1 dieses Vertrages<br />

und § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft; abweichend<br />

kann der Übergang der Treuhandschaft mit Wirkung zum<br />

Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung bzw. des Erbfalls<br />

und ohne Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll dabei nicht unterschritten<br />

werden. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, diesen Treuhandvertrag<br />

gegenüber den Erben zu beenden. In diesem Fall ist er<br />

berechtigt und auf Verlangen der Erben verpflichtet, ihnen eine entsprechende<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditisten<br />

anzubieten. § 7 Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />

§ 10<br />

Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)<br />

Soweit der Treuhandkommanditist aufgrund dieses Vertrages oder<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft handelt, kann er<br />

im Namen eines Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als<br />

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen vornehmen<br />

bzw. rechtserhebliche Erklärungen abgeben (Befreiung von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB).<br />

§ 11<br />

Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

1. Der Treuhandkommanditist haftet dem Treugeber nur bei grob<br />

fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegenden<br />

Verpflichtungen.<br />

2. Die Haftung des Treuhandkommanditisten ist mit Ausnahme von<br />

vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den<br />

typischen und vorhersehbaren Schaden sowie der Höhe nach auf<br />

die Kapitaleinlage des Treugebers begrenzt.<br />

3. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz – gleich aus welchem<br />

Rechtsgrunde, auch aus der Verletzung von Pflichten bei<br />

den Vertragsverhandlungen – verjährt im Falle grober Fahrlässigkeit<br />

ein Jahr nach Kenntniserlangung von den Anspruch begründenden<br />

Umständen, spätestens jedoch in drei Jahren von dem<br />

Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit er nicht<br />

kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />

4. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten sowie dessen<br />

Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte (im Folgenden<br />

„Freistellungsberechtigte“) vorbehaltlich zwingender gesetzlicher<br />

Bestimmungen von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit<br />

Tätigkeiten frei, die dieser bzw. diese aufgrund einer Anweisung<br />

des Treugebers ausführt bzw. ausführen, es sei denn, es liegt beim<br />

jeweiligen Freistellungsberechtigten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

vor.<br />

5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf die in § 1 genannten<br />

Tätigkeiten, insbesondere das Halten der Kommanditbeteiligung,<br />

beschränkt. Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />

Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

durch den Investor keine Beratungsleistungen und<br />

stellt dem Investor keine Informationen zur Verfügung. Der Treuhandkommanditist<br />

hatte keinen Einfluss auf die Ausgestaltung<br />

des Beteiligungsangebotes und hat dieses nicht auf inhaltliche<br />

Richtigkeit überprüft. Er haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

des Beteiligungsangebotes.<br />

6. Der Treuhandkommanditist übernimmt keine Haftung für den<br />

Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des Treuhandvertrages<br />

und der Beteiligung an der Fondsgesellschaft angestrebten<br />

wirtschaftlichen Ziele. Die Vertragsparteien sind sich insbesondere<br />

einig, dass der Treuhandkommanditist keine Haftung für den<br />

Eintritt der im Beteiligungsangebot prognostizierten Ergebnisse<br />

und Rückflüsse aus der Beteiligung übernimmt. Des Weiteren<br />

übernimmt der Treuhänder keine Haftung für den Eintritt der<br />

angestrebten steuerlichen Folgen. Diese stehen unter dem Vorbehalt<br />

der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und die<br />

Finanzgerichtsbarkeit.<br />

§ 12<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die Bereitschaft zur Übernahme<br />

der Treuhandschaft und der damit verbundenen Tätigkeiten und<br />

für die tatsächliche Übernahme der Treuhandschaft eine Vergütung<br />

gemäß § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§ 13<br />

Beteiligungsregister, Datenschutz<br />

1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber vom<br />

Treuhandkommanditisten in ein von diesem geführtes Register<br />

eingetragen. Dieses Register enthält Namen und Anschrift des<br />

Treugebers, die Höhe seiner Beteiligung sowie eventuelle sonstige<br />

Angaben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung.<br />

Die Eintragung in das Register wird dem Treugeber bestätigt. Der<br />

185


Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Register oder<br />

auf Angaben über die übrigen Treugeber.<br />

2. Der Treugeber erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in seinem<br />

Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung<br />

seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />

Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im<br />

unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung durch den<br />

Treuhandkommanditisten, die Fondsgesellschaft, sowie die mit<br />

der Durchführung und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten<br />

(dies sind insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes<br />

sowie dessen Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische<br />

Finanzbehörden) einverstanden. Die Daten werden bis<br />

zur Beendigung der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung<br />

der Beteiligung notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt<br />

und gespeichert.<br />

3. Während und auch nach Beendigung der Beteiligung werden die<br />

Daten für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung genutzt.<br />

Gegen die Nutzung seiner Daten für diese Zwecke steht dem Treugeber<br />

ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht zu<br />

(siehe § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)). Die Inanspruchnahme<br />

ist mit keinen Nachteilen verbunden.<br />

4. Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in der<br />

Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen und<br />

die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz<br />

in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.<br />

2. Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser<br />

Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit dem<br />

Treuhandvertrag stehen und die Ansprüche gegen den Treuhandkommanditisten<br />

betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

anzurufen und gegen den Treuhandkommanditisten ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten.<br />

§ 15<br />

Schlussbestimmungen<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird<br />

dadurch der Vertrag mit seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die<br />

unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift<br />

ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />

Regelung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />

Dasselbe gilt, soweit der Vertrag Lücken enthält. Dieser Vertrag<br />

unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für<br />

alle Streitigkeiten über vertragliche oder deliktische vermögensrechtliche<br />

Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag<br />

wird München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />

sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen<br />

allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn die im<br />

Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss<br />

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland<br />

verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt<br />

der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für<br />

solche Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />

begründet ist.<br />

§ 14<br />

Schlichtungsverfahren<br />

1. Der Treuhandkommanditist schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft<br />

sich damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen.<br />

gez. (Investor)<br />

(durch Unterzeichnung des Zeichnungsscheins)<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH<br />

gez. Graser<br />

gez. Koch<br />

Geschäftsführer<br />

Geschäftsführer<br />

(durch Annahme der Beteiligungserklärung des Investors)<br />

186 I Treuhandvertrag


Muster der Handelsregister-Vollmacht<br />

Ich, der /die Unterzeichnende<br />

Name Vorname Geburtsdatum<br />

Straße<br />

erteile hiermit der<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH, Grünwald,<br />

VOLLMACHT<br />

PLZ, Ort<br />

1. die Übernahme eines Kommanditanteils an der<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Grünwald,<br />

durch mich in Höhe einer Haftsumme von<br />

GBP ,– in Worten: Pfund Sterling<br />

(1 % der Kapitaleinlage)<br />

zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden;<br />

2. für mich alle sonstigen gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen<br />

zum Handelsregister hinsichtlich der Gesellschaft vorzunehmen<br />

sowie gegebenenfalls mein Ausscheiden aus dieser Gesellschaft zum<br />

Handelsregister anzumelden;<br />

M U S T E R<br />

3. Untervollmacht, gegebenenfalls unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB, zu erteilen.<br />

Diese Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod und ist für die Dauer<br />

meiner Zugehörigkeit zur obigen Gesellschaft unwiderruflich.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

(Ort, Datum)<br />

(Unterschrift des Investors)<br />

(Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar)<br />

Muster der Handelsregister-Vollmacht I 187


Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft<br />

zum 31.12.2009<br />

Für das Geschäftsjahr 2009 wurde für die Fondsgesellschaft<br />

zum Stichtag 31.12.2009 ein Jahresabschluss mit Lagebericht<br />

aufgestellt und von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Ganghoferstraße 29, 80339 München,<br />

geprüft und bestätigt. Bis zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

ist keine Zwischenübersicht veröffentlicht worden.<br />

Wesentliche Änderungen der Angaben im Jahres -<br />

abschluss und Geschäftsentwicklung im Jahr 2010<br />

Wesentliche Änderungen der Angaben im Jahresabschluss<br />

nach dem Stichtag 31.12.2009 sind der Wechsel des Kommanditisten,<br />

die Änderung der Firma und die Präzisierung<br />

des Unternehmensgegenstandes. Die Geschäfte der Fondsgesellschaft<br />

entwickelten sich im Jahr 2010 wie folgt: Im<br />

Rahmen der Vorbereitungen für den Erwerb der Fondsimmobilie<br />

in London hat der geschäftsführende Kommanditist<br />

seine Pflichteinlage auf GBP 715.285,71 erhöht. Darüber<br />

hinaus hat er eine weitere Einlage in Höhe von<br />

GBP 35.714,29 übernommen. Die Fondsgesellschaft konnte<br />

den Darlehensvertrag für die langfristige Finanzierung abschließen.<br />

In Höhe der ausgezahlten Darlehenssumme hat<br />

die Fondsgesellschaft ihrem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

ein Gesellschafterdarlehen gewährt. Zur Erläuterung<br />

siehe das Kapitel „Rechtliche Grundlagen“, Abschnitte<br />

„Geschäftsanteilskaufvertrag“ ab Seite 115 und „Finanzierungsverträge“<br />

ab Seite 117.<br />

Geschäftsaussichten für das Jahr 2011<br />

Anfang 2011 hat der geschäftsführende Kommanditist<br />

seine Pflichteinlage weiter auf GBP 63.501.000 und seine<br />

weitere Einlage auf GBP 3.175.000 erhöht und die Fonds -<br />

immobilie als Sacheinlage in die Fondsgesellschaft eingebracht.<br />

Damit hat der geschäftsführende Kommanditist<br />

seine Pflichteinlage gegenüber der Fondsgesellschaft in<br />

Höhe von GBP 53.405.761,90 und seine weitere Einlage in<br />

Höhe von GBP 2.670.238,10 erbracht sowie das ihm<br />

gewährte Gesellschafterdarlehen vollständig zurückgeführt.<br />

Seit dem 28.01.2011 ist die Fondsgesellschaft Eigentümer<br />

der Fondsimmobilie, das Eigentum ist formell mit einer Eintragung<br />

im Landregister bestätigt worden. Die Fondsgesellschaft<br />

konnte weitere wesentliche Projektverträge abschließen,<br />

insbesondere den Facility Management-Vertrag, den<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag, die Verträge über die Vermittlung<br />

von Eigen- und Fremdkapital, die Auslagenersatzvereinbarung<br />

sowie die Einzahlungs- und Platzierungsgarantie.<br />

Zur Erläuterung siehe das Kapitel „Rechtliche Grundlagen“,<br />

Abschnitte „Übertragung der Fondsimmobilie auf den<br />

geschäftsführenden Kommanditisten“ und „Übertragung<br />

der Fondsimmobilie auf die Fondsgesellschaft“ jeweils auf<br />

Seite 116, „Finanzierungsverträge“ ab Seite 117 und „Weitere<br />

Verträge der Fondsgesellschaft“ ab Seite 120.<br />

Im Jahr 2011 soll Kommanditkapital in Höhe von GBP<br />

63.500.000 eingeworben werden. In Höhe des eingeworbenen<br />

Kommanditkapitals soll die Pflichteinlage des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten gegen Gewährung einer Abfindung<br />

auf maximal GBP 1.000 herabgesetzt werden.<br />

Die Fondsgesellschaft rechnet für das Geschäftsjahr 2011<br />

mit einem Mietüberschuss von rund GBP 2,2 Mio.<br />

Zu den Geschäftsaussichten für das Jahr 2011 siehe weiter<br />

die Kapitel „Investitions- und Finanzierungsplan“ ab Seite 78<br />

und „Prognoserechnung“ ab Seite 82.<br />

188 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009


Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG (bis 19. Mai 2010: LANADA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald<br />

BILANZ zum 31.12.2009<br />

Aktiva<br />

Vorjahr<br />

EUR TEUR<br />

A. Ausstehende<br />

Einlagen auf Kapitalanteile 5.500,00 8<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Forderungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

Sonstige Vermögensgegenstände 23,75 0<br />

II. Kassenbestand, Guthaben bei 1.431,32 2<br />

Kreditinstituten<br />

Passiva<br />

Vorjahr<br />

EUR EUR TEUR<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile des<br />

Kommanditisten<br />

1. Festkapital 10.000,00 10<br />

2. Verlustanteile - 5.869,93 - 2<br />

4.130,07<br />

B. Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen 2.000,00 0<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten 825,00 2<br />

gegenüber Gesellschaftern<br />

davon mit einer Restlaufzeit<br />

bis zu einem Jahr<br />

EUR 825,00 (Vj. TEUR 2)<br />

6.955,07 9<br />

6.955,07 9<br />

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2009 – 31.12.2009 der<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG (bis 19. Mai 2010: LANADA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald<br />

EUR<br />

Vorjahr<br />

TEUR<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 3.557,10 - 2<br />

2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /Jahresfehlbetrag - 3.557,10 - 2<br />

189


Anhang für das Geschäftsjahr 2009<br />

der Property Class <strong>England</strong> 3<br />

GmbH & Co. KG (bis 19. Mai 2010:<br />

LANADA Grundstücksgesellschaft<br />

mbH & Co. KG), Grünwald<br />

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss der Property Class <strong>England</strong> 3<br />

GmbH & Co. KG (bis 19. Mai 2010: LANADA Grundstücksgesellschaft<br />

mbH & Co. KG), Grünwald, ist nach den Vorschriften<br />

des deutschen Handelsrechts aufgestellt. Die Bilanz und<br />

die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend der<br />

Vorschriften der §§ 266 sowie 264 c und 275 Abs. 2 HGB aufgegliedert<br />

und im Anhang erläutert.<br />

Die Gesellschaft ist i.S.d. § 264 a HGB i.V.m. § 267 Abs. 1<br />

HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft.<br />

Umlaufvermögen<br />

Sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel<br />

werden zu Nennwerten angesetzt. Wertberichtigungen für<br />

Ausfallrisiken waren zum Bilanzstichtag nicht zu bilden.<br />

Rückstellungen<br />

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Zuführungen für<br />

Wirtschaftsprüfung (TEUR 2).<br />

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken<br />

und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage<br />

vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag<br />

passiviert. Sie haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr und<br />

sind nicht gesichert.<br />

Bei den Vorjahreszahlen können sich aufgrund der kaufmännischen<br />

Rundung der einzelnen Bilanzposten, der Bilanzsumme<br />

und des Jahresergebnisses geringe Abweichungen<br />

zwischen der Summe der Einzelposten und der Bilanzsumme<br />

bzw. dem Jahresergebnis ergeben.<br />

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie<br />

ergänzende Erläuterungen zum Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der generellen<br />

Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB<br />

sowie der aufgrund des § 264 a Abs. 1 HGB für die Gesellschaft<br />

anzuwendenden speziellen Vorschriften der §§ 269<br />

bis 274 und 279 bis 283 HGB aufgestellt.<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber<br />

dem Vorjahr unverändert beibehalten.<br />

Nicht geleistete Hafteinlagen<br />

Im Umfang der ausstehenden Einlagen in Höhe von EUR<br />

5.500,00 haftet der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft<br />

gemäß § 171 Abs. 1 HGB unmittelbar.<br />

Haftungsverhältnisse und sonstige<br />

finanzielle Verpflichtungen<br />

Bei der Gesellschaft bestehen weder Haftungsverhältnisse<br />

noch sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen.<br />

III. Erläuterungen zur Gewinnund<br />

Verlustrechnung<br />

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt<br />

nach dem Gesamtkostenverfahren.<br />

190 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009


Da die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen<br />

hat, umfasst die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

lediglich sonstige betriebliche Aufwendungen i.H.v. EUR<br />

3.557,10. Diese resultieren im Wesentlichen aus Wirtschaftsprüferkosten<br />

und Haftungsvergütung.<br />

IV. Sonstige Angaben<br />

Konzernzugehörigkeit<br />

Die Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

(bis 01. Juni 2010: LANADA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH), Grünwald, ist ein Tochterunternehmen der<br />

<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG, Grünwald (<strong>KGAL</strong>). Die <strong>KGAL</strong> stellt einen<br />

Konzernabschluss auf, der im elektronischen Bundesanzeiger<br />

bekannt gemacht wird.<br />

Arbeitnehmer<br />

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.<br />

Grünwald, den 01.06.2010<br />

Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Property Class<br />

<strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH (bis 01. Juni 2010:<br />

LANADA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH), Grünwald.<br />

Ihr Stammkapital per 31.12.2009 beträgt EUR 25.000,00.<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH<br />

(bis 01. Juni 2010: MINOBA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH)<br />

(Holderer) (Dr. Wolf) (Ziegler)<br />

Geschäftsführung<br />

Bis zum 19.05.2010 oblag die Geschäftsführung der Property<br />

Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH (bis 01. Juni<br />

2010: LANADA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH),<br />

Grünwald. Mit Wirkung zum 19.05.2010 obliegt die<br />

Geschäftsführung der Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft<br />

mbH (bis 01. Juni 2010: MINOBA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH), Grünwald.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

(bis 01. Juni 2010: LANADA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH)<br />

(Holderer) (Dr. Wolf) (Ziegler)<br />

Geschäftsführer der geschäftsführenden Gesellschafterin<br />

(Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB: Familienname, Vor -<br />

name, ausgeübter Beruf) sind:<br />

Holderer, Steffen Kurt, Geschäftsführer Fondshaus<br />

Wolf Dr., Klaus, Geschäftsführer Fondshaus<br />

Ziegler, Stefan, Geschäftsführer Fondshaus<br />

Die Geschäftsführung erhielt im Geschäftsjahr keine Vergütung.<br />

191


Lagebericht für das Geschäftsjahr<br />

2009 der Property Class <strong>England</strong> 3<br />

GmbH & Co. KG (bis 19.05.2010:<br />

LANADA Grund stücks gesellschaft<br />

mbH & Co. KG), Grünwald<br />

I. Unternehmensgegenstand und Umfang<br />

der Geschäftstätigkeit<br />

Die Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Grünwald (im<br />

Folgenden „Gesellschaft”) wurde am 14.04.2008 als LANADA<br />

Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald, gegründet<br />

und hat in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 Vorbereitungshandlungen<br />

für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs<br />

unternommen.<br />

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der<br />

Erwerb, die Vermietung / Verpachtung, Nutzung, Verwertung<br />

und Verwaltung von Grundstücken, Baulichkeiten aller<br />

Art, Leaseholds (Erbbaurechte) nach englischem Recht und<br />

beweglichen Sachen, insbesondere solche in Inner London,<br />

<strong>England</strong>, sowie das Eingehen von Beteiligungen zu diesem<br />

Zweck.<br />

II. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft<br />

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2009 beläuft sich<br />

auf EUR 3.557,10 (VJ: EUR 2.312,83). Dieser resultiert aus<br />

den planmäßigen Aufwendungen für Verwaltungstätigkeiten<br />

in Höhe von insgesamt EUR 3.557,10, welche durch die<br />

geplante Ingangsetzung der Gesellschaft entstanden sind.<br />

Das Kapital des Gründungskommanditisten, der SAMKO<br />

Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald, in<br />

Höhe von EUR 10.000,00 ist zum 31.12.2009 in Höhe von<br />

EUR 4.500,00 eingezahlt. Im Verlauf des Jahres 2009 waren<br />

stets ausreichende liquide Mittel vorhanden um allen Zahlungsverpflichtungen<br />

nachkommen zu können. Die zum<br />

31.12.2009 noch ausstehenden Einlagen des Kommanditisten<br />

in Höhe von EUR 5.500,00 reichen zur Deckung der laufenden<br />

Aufwendungen aus.<br />

III. Risikomanagement und zukünftige<br />

Entwicklung<br />

Die Gesellschaft beabsichtigt den Erwerb einer vermieteten<br />

Immobilie in Großbritannien (im Folgenden „Immobilie“)<br />

und befindet sich derzeit in Gesprächen insbesondere in<br />

den Teilmärkten London und Manchester.<br />

Die Gesamtinvestitionskosten sollen durch einzuwerbende<br />

Einlagen von Investoren sowie langfristige Darlehen finanziert<br />

werden. Das Eigenkapital soll bis zur vollständigen Einwerbung<br />

der Einlagen von Investoren durch die Aufnahme<br />

eines Darlehens zwischenfinanziert werden.<br />

Die Gesellschaft plant einen Vertrag mit der <strong>KGAL</strong><br />

GmbH & Co. KG (bis 26.11.2009: Kommanditgesellschaft<br />

Allgemeine Leasing GmbH & Co.), Grünwald (im Folgenden<br />

„<strong>KGAL</strong>“), zur Übernahme einer Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

zu schließen. Für diese Garantie wird die<br />

Gesellschaft ein marktübliches Honorar an die <strong>KGAL</strong> zu zahlen<br />

haben.<br />

Die geplante Fondslaufzeit soll ca. zwölf Jahre betragen. Die<br />

Ansprüche aus der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

der <strong>KGAL</strong> soll zur Besicherung der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

abgetreten werden.<br />

Für die Erstellung des Fondskonzeptes soll mit der <strong>KGAL</strong> ein<br />

Konzeptionsvertrag geschlossen werden. Für die Konzep -<br />

tionsphase sowie über die Laufzeit des Fonds ist beabsichtigt,<br />

einen Verwaltungsvertrag mit der <strong>KGAL</strong> abzuschließen.<br />

192 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009


Für die Vermittlung der Anteile an der Gesellschaft sowie für<br />

das Einwerben von Eigenkapital plant die Gesellschaft mit<br />

der ALCAS GmbH, Grünwald, einen Eigenkapitalvermittlungsvertrag<br />

abzuschließen. Für die Vermittlung des Eigenkapitals<br />

sollen die ALCAS GmbH, Grünwald, bzw. weitere<br />

Vertriebspartner einen Betrag in Höhe von 9 % auf das Kommanditkapital<br />

ohne Agio erhalten.<br />

Mit der Vermittlung des benötigten langfristigen Fremdkapitals<br />

und der Zwischenfinanzierung des Beteiligungskapitals<br />

soll ebenfalls die ALCAS GmbH, Grünwald, im Rahmen eines<br />

Fremdkapitalvermittlungsvertrages beauftragt werden.<br />

und Risiken sind in der Wiedervermarktung der Immobilie<br />

nach dem Ende der Grundmietzeit zu sehen.<br />

IV. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag<br />

Mit Vertrag vom 19.05.2010 erfolgte mit Wirkung zum gleichen<br />

Tag ein Wechsel der Kommanditistin der Gesellschaft.<br />

Neue Kommanditisten sind die Property Class <strong>England</strong> 3<br />

Managementgesellschaft mbH (bis 01.06.2010: MINOBA<br />

Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH), Grünwald, und<br />

die BERA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, (künftig:<br />

Property Class London 3 Managementgesellschaft<br />

mbH), Grünwald.<br />

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />

wird maßgeblich durch den Erwerb der Immobilie, die Weitervermietung<br />

und die spätere Vermarktung bestimmt werden.<br />

Neben rechtlichen und steuerlichen Risiken unterliegt die<br />

Gesellschaft den branchentypischen Bonitäts-, Markt- und<br />

Liquiditätsrisiken sowie den allgemeinen operativen Unternehmensrisiken.<br />

Die wirtschaftliche Lage und die künftige<br />

Entwicklung der Gesellschaft werden wesentlich von der<br />

Entwicklung des Immobilienmarktes in Großbritannien insbesondere<br />

im Hinblick auf die Mietpreise und die Einkaufsfaktoren<br />

bestimmt werden. Diesbezüglich rechnen renommierte<br />

Researchhäuser in den Teilmärkten London und<br />

Manchester mit mittelfristig steigenden Mieten bei stabilen<br />

bzw. leicht steigenden Einkaufsfaktoren.<br />

Die Gesellschaft wird in das Risikomanagement der<br />

Geschäftsbesorgerin <strong>KGAL</strong> eingebunden. Die potenziellen<br />

Risiken werden im Rahmen der derzeitigen Konzeption<br />

durch die Gestaltung der Verträge sowie die Auswahl der<br />

Geschäftspartner möglichst begrenzt. Wesentliche Chancen<br />

Mit Gesellschafterbeschluss vom 19.05.2010 wurde die<br />

Firma der Gesellschaft in Property Class <strong>England</strong> 3<br />

GmbH & Co. KG (bis 19.05.2010: LANADA Grundstücks -<br />

gesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald, geändert und der<br />

Gegenstand des Unternehmens neu gefasst. Zudem wurde<br />

der Kommanditistin Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft<br />

mbH (bis 01.06.2010 MINOBA Grundstücks-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH), Grünwald, mit sofortiger<br />

Wirkung die Befugnis zur Geschäftsführung eingeräumt.<br />

Gleichzeitig wurde die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH (bis<br />

01.06.2010: LANADA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH), Grünwald, ebenfalls mit sofortiger Wirkung als<br />

Geschäftsführerin der Gesellschaft abberufen.<br />

Des Weiteren wurde die Umstellung der bislang in EUR<br />

geführten Kapitalkonten zum Euro-Referenzkurs der Europä -<br />

ischen Zentralbank vom 10.05.2010 (1 EUR = GBP 0,86805)<br />

auf Pfund Sterling beschlossen und die Pflichteinlage der<br />

Kommanditisten Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft<br />

mbH (bis 01.06.2010: MINOBA Grundstücks-<br />

193


Verwaltungsgesellschaft mbH), Grünwald, und der BERA<br />

Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (künftig: Property<br />

Class London 3 Managementgesellschaft mbH), Grünwald,<br />

jeweils von GBP 4.340,25 (vormals EUR 5.000,00) um jeweils<br />

GBP 3.340,25 auf GBP 1.000,00 mit sofortiger Wirkung herabgesetzt.<br />

Die im Handelsregister einzutragende Hafteinlage<br />

der Kommanditisten wurde entsprechend herabgesetzt.<br />

Weitere wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag liegen<br />

derzeit nicht vor.<br />

Grünwald, den 01.06.2010<br />

Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH<br />

(bis 01.06.2010: MINOBA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH), Grünwald<br />

gez. Holderer gez. Dr. Wolf gez. Ziegler<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

(bis 01.06.2010: LANADA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH), Grünwald<br />

gez. Holderer gez. Dr. Wolf gez. Ziegler<br />

194 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009


Bestätigungsvermerk des<br />

Abschlussprüfers<br />

An die Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Grünwald<br />

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz-,<br />

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und den Lagebericht der Property<br />

Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Grünwald, für das<br />

Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft.<br />

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss<br />

und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,<br />

auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine<br />

Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB<br />

unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung<br />

so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />

und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den<br />

Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten<br />

Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />

auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />

werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden<br />

die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das<br />

wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft<br />

sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie<br />

Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss<br />

und Lagebericht überwiegend auf der Basis von<br />

Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />

der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />

Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die<br />

Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />

und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere<br />

Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere<br />

Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung<br />

gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />

den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Property Class<br />

<strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG, Grünwald. Der Lagebericht steht<br />

in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt<br />

ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt<br />

die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />

zutreffend dar.<br />

München, den 29. Juli 2010<br />

KPMG AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Göller<br />

Sunkel<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

Wirtschaftsprüferin<br />

195


Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

Gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2<br />

des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

(EGBGB) sind bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages über<br />

Finanzdienstleistungen den Investoren folgende Informationen<br />

zur Verfügung zu stellen:<br />

1. Informationen zur Identität der Unternehmer<br />

und des <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen / Initiators<br />

e. <strong>Prospekt</strong>verantwortlicher / Initiator<br />

<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Internet: www.kgal.de<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRA 61588<br />

Geschäftsführer: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert<br />

Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

a. Fondsgesellschaft<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 GmbH & Co. KG<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRA 92341<br />

b. Persönlich haftender Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 173743<br />

Geschäftsführer: Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf,<br />

Stefan Ziegler<br />

c. Geschäftsführender Kommanditist der Fondsgesellschaft<br />

Property Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 172128<br />

Geschäftsführer: Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf,<br />

Stefan Ziegler<br />

d. Treuhandkommanditist<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-277, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 149878<br />

Geschäftsführer: Martin Graser, Franziska Koch<br />

f. Vermittler der Fondsbeteiligung<br />

Informationen zum Vermittler ergeben sich aus dem Zeichnungsschein.<br />

2. Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaften<br />

sowie zuständige Aufsichtsbehörde für die<br />

Zulassung der Gesellschaften<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis e. genannten<br />

Gesellschaften entspricht dem jeweiligen Gegenstand des<br />

Unternehmens der Gesellschaften und ist im Kapitel „Weitere<br />

Vertragspartner und Verflechtungen“ dargestellt.<br />

Für die Tätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis d. genannten Gesellschaften<br />

ist keine Zulassung erforderlich.<br />

Im Namen der <strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG (<strong>KGAL</strong>) dürfen diverse<br />

Vermittlungs-, Nachweis- und Beratungstätigkeiten ausgeübt<br />

werden, die gemäß §34c der Gewerbeordnung der<br />

Erlaubnis bedürfen. Die Erlaubnis wurde dem persönlich<br />

haftenden Gesellschafter <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-GmbH als<br />

zuständigem Erlaubnisträger erteilt. Das Landratsamt<br />

München ist die für die <strong>KGAL</strong> bzw. die <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-<br />

GmbH für die Zulassung der Vermittlungs-, Nachweis- und<br />

Beratungstätigkeiten nach §34c der Gewerbeordnung<br />

zustän dige Aufsichtsbehörde.<br />

196 I Verbraucherinformationen für den Fernabsatz


3. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung<br />

und Zustandekommen des Vertrages<br />

Das Beteiligungsangebot ermöglicht dem Investor, sich<br />

mittelbar an einer Immobilie in London zu beteiligen. Die<br />

wesentlichen Merkmale der Beteiligung sind in diesem Verkaufsprospekt,<br />

insbesondere im Kapitel „Beteiligungsangebot<br />

im Überblick“, beschrieben.<br />

Der Treuhandvertrag zwischen dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />

kommt mit Annahme der Beteiligungserklärung<br />

des Investors durch den Treuhandkommanditisten<br />

zustande. Die Annahme erfolgt durch Erstellung<br />

einer Zeichnungsbestätigung. Das mit diesem Treuhandvertrag<br />

vereinbarte Treuhandverhältnis, d. h. der Beitritt des<br />

Treuhandkommanditisten zur Fondsgesellschaft im Auftrag<br />

des Treugebers, entsteht mit Erfüllung aller im Zeichnungsschein<br />

genannten Voraussetzungen.<br />

Die weiteren Einzelheiten sind in diesem Verkaufsprospekt,<br />

insbesondere im Kapitel „Beteiligung“, sowie im Zeichnungsschein<br />

beschrieben.<br />

4. Spezielle Risiken der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist wegen ihrer spezifischen<br />

Merkmale und besonderen Gegebenheiten mit<br />

speziellen Risiken behaftet, auf welche die Fondsgesellschaft<br />

bzw. der Initiator keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit<br />

erwirtschaf tete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge.<br />

Die wesentlichen Risiken sind in diesem Verkaufsprospekt<br />

im Kapitel „Risikohinweise“ dargestellt.<br />

5. Mindestlaufzeit des Vertrages, vertragliche<br />

Kündigungsbedingungen<br />

Die Beteiligung der Investoren an der Fondsgesellschaft<br />

erfolgt unbefristet. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten<br />

zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, erstmals zum Ablauf<br />

des 31.12.2027, durch eingeschriebenen Brief ordentlich<br />

gekündigt werden. Die Kündigung ist an die Fondsgesellschaft<br />

zu richten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die weiteren<br />

Einzelheiten, insbesondere die Rechtsfolgen der Kündigung,<br />

ergeben sich aus §§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrages.<br />

6. Leistungsvorbehalte<br />

Nach Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

und Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen<br />

des Investors bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />

7. Weitere Vertragsbedingungen<br />

Die konkreten weiteren Vertragsbedingungen ergeben sich<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und<br />

dem Treuhandvertrag (beide in diesem Verkaufsprospekt<br />

abgedruckt) sowie dem Zeichnungsschein.<br />

8. Gesamtpreis der Dienstleistung<br />

und abgeführte Steuern<br />

Der vom Investor zu zahlende Gesamtpreis entspricht der<br />

von ihm gezeichneten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio.<br />

Der Gesamtpreis wird im Zeichnungsschein in der Zeile<br />

„Gesamter Einzahlungsbetrag“ ausgewiesen.<br />

Über die Fondsgesellschaft werden im Zuge des Beitritts des<br />

Investors keine weiteren Steuern abgeführt.<br />

9. Zusätzlich anfallende Liefer- und Versand -<br />

kosten, weitere Steuern oder Kosten<br />

Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Der<br />

Investor hat alle Bankgebühren im Zusammenhang mit der<br />

Erbringung seiner Kapitaleinlage sowie einer gegebenenfalls<br />

anfallenden Grunderwerbsteuer nach britischem Recht<br />

nebst Steuerberatungsgebühr zuzüglich britischer Umsatzsteuer<br />

zu tragen. Der Investor, der sich als Kommanditist<br />

beteiligt, hat des Weiteren die Kosten für die notarielle<br />

Beglaubigung der Handelsregister-Vollmacht zu tragen. Die<br />

197


Höhe der Kosten bestimmt sich nach der Höhe der Betei -<br />

ligung des Investors. Eigene Kosten für Telefon, Internet,<br />

Porti etc. hat der Investor selbst zu tragen.<br />

Zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der<br />

Beteiligung wird auf die Erläuterungen in diesem <strong>Prospekt</strong>,<br />

insbesondere in den Kapiteln „Rechtliche Grundlagen“ und<br />

„Steuerliche Grundlagen“, verwiesen.<br />

10. Einzelheiten hinsichtlich Zahlung<br />

und Erfüllung<br />

Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Gesamtpreis und Beitritt<br />

des Treuhandkommanditisten im Auftrag des Investors<br />

ergeben sich aus dem Zeichnungsschein sowie aus den Ausführungen<br />

in diesem <strong>Prospekt</strong>, insbesondere im Kapitel „Beteiligung“<br />

sowie aus dem Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag.<br />

11. Widerrufsbelehrung<br />

Dem Investor steht ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen<br />

und Folgen des Widerrufs sind im Zeichnungsschein unter<br />

„Widerrufsbelehrung“ gesondert ausgewiesen.<br />

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />

Vertragssprache<br />

Der Aufnahme von Beziehungen zum Investor vor Annahme<br />

der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten,<br />

dem Beitritt des Treuhandkommanditisten im Auftrag<br />

des Investors sowie den Rechtsbeziehungen des Investors<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhandkommanditisten<br />

wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland zugrunde gelegt.<br />

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und<br />

deliktischen vermögensrechtlichen Ansprüche aus und im<br />

Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag und dem Beitritt<br />

ist München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />

sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen<br />

allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder<br />

wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei<br />

nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz<br />

oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />

nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für solche<br />

Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />

begründet ist. Ansonsten gelten für den Gerichtsstand die<br />

gesetzlichen Regelungen.<br />

Hinsichtlich der Einzelheiten zur Beteiligung am Ergebnis<br />

und am Vermögen der Fondsgesellschaft sowie den Ausschüttungen/Entnahmen<br />

wird auf den Abschnitt „Beteiligung<br />

am Jahresergebnis, Ausschüttungen / Entnahmen“ im<br />

Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ verwiesen.<br />

Dieses Beteiligungsangebot wird nur in deutscher Sprache<br />

herausgegeben; Initiator, Fondsgesellschaft und Treuhandkommanditist<br />

werden die Kommunikation mit dem Investor<br />

während der Laufzeit der Beteiligung in deutscher Sprache<br />

führen.<br />

13. Außergerichtliche Beschwerdeund<br />

Rechtsbehelfsverfahren<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatzverträge<br />

über Finanzdienstleistungen einschließlich damit zusammenhängender<br />

Streitigkeiten aus der Anwendung des<br />

§ 676 h BGB besteht (unbeschadet des Rechtes, die Gerichte<br />

anzurufen) die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank<br />

eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Einzelheiten<br />

des Verfahrens ergeben sich aus dem Merkblatt, das<br />

bei der Deutschen Bundesbank erhältlich ist. Die Adresse<br />

lautet:<br />

198 I Verbraucherinformationen für den Fernabsatz


Deutsche Bundesbank<br />

– Schlichtungsstelle –<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

Tel. 069 / 2388-1907<br />

Fax: 069 / 2388-1919<br />

schlichtung@bundesbank.de<br />

www.bundesbank.de<br />

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis des Investors zur<br />

<strong>KGAL</strong>, zur Fondsgesellschaft und /oder zum Treuhandkommanditisten<br />

betreffen, steht dem Investor zudem ein weiteres<br />

außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet<br />

bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds (im Folgenden<br />

„Ombudsstelle“), zur Verfügung. Die weiteren Voraussetzungen<br />

für den Zugang zur Ombudsstelle regelt die Verfahrensordnung,<br />

die ebenso wie eine Informationsbroschüre bei der<br />

Ombudsstelle erhältlich ist. Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Tel: 030 / 257 616 90<br />

Fax: 030 / 257 616 91<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />

oder an die Ombudsstelle gerichteten Beschwerden sind<br />

schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und<br />

Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde<br />

notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.<br />

Die Beschwerde kann auch per E-Mail oder per Fax<br />

eingereicht werden; eventuell erforderliche Unterlagen sind<br />

dann per Post nachzureichen. Der Investor hat zudem zu<br />

versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht,<br />

keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die<br />

Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />

Vergleich abgeschlossen hat. Im Gegensatz zur<br />

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank stellt die<br />

Ombudsstelle noch keine offiziell vom Bundesministerium<br />

der Justiz zugelassene Streitschlichtungsstelle im vorgenannten<br />

Sinne dar, so dass nach der Durchführung des<br />

Verfahrens bei der Ombudsstelle der Zugang zur Schlichtungsstelle<br />

der Deutschen Bundesbank noch eröffnet ist;<br />

umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall. Der Investor kann<br />

sich im jeweiligen Verfahren vertreten lassen.<br />

14. Einlagensicherung<br />

Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungs -<br />

regelung besteht nicht.<br />

199


Zusatzinformationen Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung<br />

Der vorliegende Verkaufsprospekt unterliegt dem Wert -<br />

papier-Verkaufsprospektgesetz (VerkaufsprospektG) sowie<br />

der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />

(VermVerkProspV). Danach hat der Anbieter eine Reihe von<br />

Pflichtangaben (gesetzlich geforderte Mindestangaben) zu<br />

machen, die bereits größtenteils in den vorangehenden<br />

Kapiteln enthalten sind. In diesem Kapitel werden ergänzende<br />

Pflichtangaben gemacht. Darüber hinaus enthält dieses<br />

Kapitel Negativ erklärungen zu Informations-Anforderungen<br />

der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte,<br />

die für das hier vorliegende Beteiligungsangebot nicht einschlägig<br />

sind. Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

stellt die Immobilie in London das Anlageobjekt im Sinne der<br />

Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte dar.<br />

§ 8 Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />

des Emittenten<br />

Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die<br />

einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Fondsgesellschaft haben können, ebenso ist die Tätigkeit<br />

der Fondsgesellschaft nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />

beeinflusst worden (§ 8 Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

Es bestehen keine laufenden Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

(§ 8 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />

§ 9 Angaben über die Anlageziele und<br />

Anlagepolitik der Vermögensanlagen<br />

Anlageziel und Anlagepolitik der Fondsgesellschaft ist der<br />

Erwerb, die Vermietung sowie die spätere Verwertung der<br />

Fondsimmobilie. Nettoeinnahmen aus dem Angebot im<br />

Sinne der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

sind die nach Abzug der so genannten Weichkosten verbleibenden<br />

Kapitaleinlagen der Investoren. Diese Nettoeinnahmen<br />

der Fondsgesellschaft werden entsprechend den Ausführungen<br />

des Verkaufsprospektes zur Finanzierung der von<br />

der Fondsgesellschaft an den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

im Zusammenhang mit der Reduzierung seiner<br />

Kommanditbeteiligung zu leistenden Abfindung und Kapitalrückzahlung<br />

und damit mittelbar zur Finanzierung der<br />

Fondsimmobilie sowie zum teilweisen Aufbau einer Liquiditätsreserve<br />

verwendet und für keine sonstigen Zwecke<br />

genutzt. Die Nettoeinnahmen alleine sind für die Realisierung<br />

der Anlageziele nicht ausreichend. Zusätzlich hat die<br />

Fondsgesellschaft Fremdkapital aufgenommen (siehe hierzu<br />

den Investitions- und Finanzierungsplan auf Seite 78). Im<br />

Zusammenhang mit dem Erwerb der Fondsimmobilie und<br />

dessen Finanzierung hat der geschäftsführende Kommanditist<br />

der Fondsgesellschaft eine Zwischenfinanzierung aufgenommen.<br />

Darüber hinaus sind aus derzeitiger Sicht keine<br />

weiteren Finanzierungen für die Realisierung der Anlageziele<br />

erforderlich (§ 9 Absatz 1 VermVerkProspV).<br />

Dem Anbieter (<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher), den Gründungsgesellschaftern,<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft sowie dem Treuhandkommanditisten<br />

steht oder stand weder das Eigentum am Anlageobjekt oder<br />

wesentlichen Teilen derselben zu noch steht diesen Personen<br />

aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am<br />

Anlageobjekt zu (§ 9 Absatz 2 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Über das auf Seite 119 dargestellte Pfandrecht an der<br />

Immobilie (legal mortgage) hinaus bestehen keine nicht nur<br />

unerheblichen dinglichen Belastungen des Anlageobjektes<br />

(§ 9 Absatz 2 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

Mit Ausnahme der Rechte der finanzierenden Banken (branchenübliche<br />

Mitsprache- und Entscheidungsrechte; Sicherheitsabtretungen<br />

der Mietforderungen und der Forderungen<br />

gegenüber Versicherungen; siehe Seite 118/119) bestehen<br />

weder rechtliche noch tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjektes, insbesondere<br />

im Hinblick auf das Anlageziel (§ 9 Absatz 2 Nr. 2 bis 4 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

200 I Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung


Im Hinblick auf die Anlageziele und die Anlagepolitik der<br />

Vermögensanlage sowie im Hinblick auf das Anlageobjekt<br />

sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung keine behörd -<br />

lichen Genehmigungen erforderlich (§ 9 Absatz 2 Nr. 5<br />

VermVerkProspV). Über die auf Seite 56 dargestellten Wertgutachten<br />

hinaus wurden für das Anlageobjekt keine Gutachten<br />

erstellt (§ 9 Absatz 2 Nr. 7 VermVerkProspV).<br />

§ 10 Angaben über die Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage des Emittenten<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz<br />

1 VermVerkProspV).<br />

§ 12 Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung<br />

oder des Vorstands, Aufsichtsgremien<br />

und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder<br />

und sonstige Personen<br />

Für die Fondsgesellschaft bestehen weder Aufsichtsgremien<br />

noch Beiräte, somit ist keine Aussage zu deren Mitgliedern<br />

möglich (§ 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

sind die Herren Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf und<br />

Stefan Ziegler, Geschäftsanschrift: Tölzer Straße 15, 82031<br />

Grünwald, sowohl in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer<br />

der Property Class <strong>England</strong> 3 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

als auch in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der Property<br />

Class <strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH. Bei den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft liegt<br />

keine Funktionstrennung vor; jedoch sind sie in ihrer Eigenschaft<br />

als Geschäftsführer der Property Class <strong>England</strong> 3<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH gesellschaftsvertraglich von<br />

der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden den<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft in<br />

Verbindung mit dieser Vermögensanlage keine Gesamtbezüge<br />

gewährt, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art (§ 12 Absatz 1<br />

Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der<br />

angebotenen Vermögensanlage an der Fondsgesellschaft<br />

betraut sind (§ 12 Absatz 2 Nr. 1 VermVerkProspV). Alle Mitglieder<br />

der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sind<br />

zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>, die gegebenenfalls Darlehensgeberin<br />

für die Zwischenfinanzierung der Property Class<br />

<strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH ist. Sie sind jedoch<br />

nicht für Unternehmen tätig, die der Fondsgesellschaft<br />

Fremdkapital geben (§ 12 Absatz 2 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Alle Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

sind darüber hinaus Geschäftsführer der Property Class<br />

<strong>England</strong> 3 Managementgesellschaft mbH, die am 26.01.2011<br />

das Eigentum an der Fondsimmobilie erwarb und es im Wege<br />

der Sacheinlage am 28.01.2011 an die Fondsgesellschaft<br />

übertragen hat. Sie sind jedoch nicht für Unternehmen tätig,<br />

die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageob -<br />

jektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen (§ 12 Absatz 2 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

Es gibt keine Personen, die nicht in den Kreis der nach<br />

der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung angabepflichtigen<br />

Personen fallen, die die Herausgabe oder den<br />

Inhalt des Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den<br />

Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich<br />

beeinflusst haben (§ 12 Absatz 4 in Verbindung mit § 12<br />

Absätze 1 und 2 VermVerkProspV).<br />

§ 14 Gewährleistete Vermögensanlagen<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage<br />

wurde von keiner juristischen Person oder<br />

Gesellschaft eine Gewährleistung übernommen (§ 14 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

201


Angabenvorbehalt / Impressum<br />

Angabenvorbehalt<br />

Die Angaben und Zahlenbeispiele in diesem Beteiligungsprospekt<br />

wurden vom Initiator unter Zugrundelegung der<br />

angegebenen Annahmen zusammengestellt. Sie beruhen<br />

auf den derzeitigen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften,<br />

Erlassen sowie Entscheidungen.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der angegebenen Annahmen<br />

und das Erreichen der prognostizierten wirtschaftlichen und<br />

steuerlichen Ergebnisse wird ausgeschlossen, soweit dies<br />

gesetzlich zulässig ist. Organigramme und Illustrationen<br />

sind unverbindlich.<br />

Auf vom Inhalt dieses Beteiligungsprospektes abweichende<br />

Angaben kann sich der Investor nur dann und insoweit<br />

berufen, als ihm diese durch den Initiator vor seiner Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft schriftlich bestätigt worden<br />

sind.<br />

Der Beteiligungsprospekt wurde nach dem Standard IDW S4<br />

des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. vom<br />

18.05.2006 erstellt.<br />

Impressum<br />

Initiator / <strong>Prospekt</strong>herausgeber /Anbieter:<br />

<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Gestaltung und Gesamtherstellung:<br />

Mediahaus Biering GmbH<br />

Freisinger Landstraße 21, 80939 München<br />

Bildnachweis:<br />

Peter von Felbert<br />

Neil Waving<br />

Thomas L. Fischer<br />

Redaktionsstand / Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist der<br />

29.03.2011<br />

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des<br />

oben genannten <strong>Prospekt</strong>herausgebers.<br />

Hergestellt in der Bundesrepublik Deutschland<br />

© <strong>KGAL</strong> 2011<br />

202 I Angabenvorbehalt / Impressum


<strong>KGAL</strong> GmbH & Co. KG · Tölzer Straße 15 · 82031 Grünwald<br />

Telefon 089 64143-427 · Telefax 089 64143-230 · www.kgal.de

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