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Umweltbericht zur FNP-Änderung Stockheim 14-04-09 - Gemeinde ...

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36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong><br />

Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />

Begründung Teil B<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Auftraggeber:<br />

Bearbeitung:<br />

Interessengemeinschaft <strong>Stockheim</strong><br />

Dieter Faulenbach<br />

<strong>Stockheim</strong>er Straße 8<br />

51588 <strong>Stockheim</strong><br />

Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege BDLA<br />

Dipl.-Ing. G. Kursawe<br />

Planungsgruppe Grüner Winkel<br />

Alte Schule Grunewald 17<br />

51588 Nümbrecht<br />

Tel.: 02293-4694 Fax.: 02293-2928<br />

Email: Kursawe@Gruenerwinkel.de<br />

Nümbrecht, <strong>14</strong>. April 20<strong>09</strong>


INHALT<br />

Seite<br />

1 Kurzdarstellung der Ziele der Änderung................................<br />

................................................................<br />

.............1<br />

2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für die Planung<br />

relevanten Umweltschutzziele................................<br />

................................................................<br />

.............................................................<br />

.............................1<br />

2.1 Fachpläne, Schutzausweisungen und Vorrangnutzungen.................................................... 1<br />

2.2 Fachgesetze ............................................................................................................................. 1<br />

3 Umweltsituation, Wirkungsprognose und Maßnahmen .....................................................<br />

.....................3<br />

3.1 Menschen ................................................................................................................................ 3<br />

3.2 Landschaft............................................................................................................................... 3<br />

3.3 Pflanzen und Tiere.................................................................................................................. 3<br />

3.4 Schutzgut Boden..................................................................................................................... 4<br />

3.5 Schutzgut Wasser.................................................................................................................... 4<br />

3.6 Schutzgut Luft und Klima...................................................................................................... 4<br />

3.7 Kultur- und Sachgüter............................................................................................................ 4<br />

3.8 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen / Schutzgütern..................................... 4<br />

3.9 Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verminderung und Kompensation...................................... 4<br />

3.10 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung.................................... 4<br />

3.11 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung...................................................................... 5<br />

4 Geplante Maßnahmen <strong>zur</strong> Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen<br />

(Monitoring)................................<br />

................................................................<br />

................................................................<br />

.......................................................<br />

.......................5<br />

5 Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................................................<br />

.......5


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />

1 Kurzdarstellung der Ziele der Änderung<br />

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage <strong>Stockheim</strong> in der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht. Es handelt<br />

sich landwirtschaftlich genutzte Grünlandbereiche. Anlass und Ziel der 36. Änderung des <strong>FNP</strong><br />

ist es, am Ortsrand gelegene Grünlandflächen in die Ortslage einzubeziehen und eine bauliche Nutzung<br />

für fünf bis sechs Grundstücke zu ermöglichen. Die Erschließung erfolgt durch Ausbau bereits<br />

bestehender Wege.<br />

Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht sind die Bereiche als "Fläche für<br />

die Landwirtschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dargestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind<br />

Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da das aktuelle Planungsziel der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht nicht der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes entspricht,<br />

wird dieser im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 91 „<strong>Stockheim</strong>“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB<br />

geändert.<br />

2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für die Planung relevanten<br />

Umweltschutzziele<br />

2.1 Fachpläne, Schutzausweisungen und Vorrangnutzungen<br />

Bestehendes Planungsrecht<br />

Der Regionalplan, Teilabschnitt Köln, zeigt das Gebiet als Freiraum mit der Zweckbestimmung für<br />

allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche. Das Plangebiet ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht als "Fläche für die Landwirtschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB<br />

dargestellt.<br />

Landschaftsplan<br />

Das Plangebiet gehört zum räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 4 „Nümbrecht-<br />

Waldbröl“. Entwicklungsziel ist die Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen<br />

natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft.<br />

Das Plangebiet ist außerhalb der Ortslage weiträumig als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.<br />

Weitere Schutzausweisungen sind im Umfeld mit funktionalem Bezug zum Plangebiet nicht vorhanden.<br />

2.2 Fachgesetze<br />

Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die<br />

für die relevanten Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen.<br />

Nachfolgende Zielaussagen sind relevant:<br />

Schutzgut<br />

Mensch und seine<br />

Gesundheit<br />

Quelle<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Zielaussagen<br />

Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung<br />

der Bauleitpläne; Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

DIN 18005 „Schallschutz im<br />

Städtebau“<br />

TA-Lärm<br />

Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung<br />

ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung<br />

insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche<br />

Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt<br />

werden soll.<br />

Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen<br />

- 1 -


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />

Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge.<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz(BImSchG),<br />

inkl. Verord-<br />

Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor<br />

Schutz des Menschen, der Pflanzen und Tiere, des Bodens, des<br />

nungen<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugen<br />

hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche<br />

Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />

Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen, Schadstoffe und<br />

ähnlichen Erscheinungen).<br />

Tiere und<br />

Pflanzen<br />

EU- Artenschutzverordnung<br />

und Bundesartenschutzverordnung<br />

Schutz besonders oder streng geschützter Arten.<br />

Boden<br />

Bundesnaturschutzgesetz und<br />

Landschaftsgesetz NRW:<br />

Gesetz <strong>zur</strong> Sicherung des<br />

Naturhaushaltes und <strong>zur</strong><br />

Entwicklung der Landschaft<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Bundes- Bodenschutzgesetz<br />

(BBodSchG) und Landesbodenschutzgesetz<br />

(LbodSchG)<br />

für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als<br />

Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die<br />

künftigen Generationen im besiedelten<br />

und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln<br />

und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass<br />

- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />

- die Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit<br />

der Naturgüter,<br />

- die Tier- und Pflanzenwelt einschl. ihrer Lebensstätten und Lebensräume<br />

sowie<br />

- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von<br />

Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.<br />

Die Zerstörung von Biotopen, die für dort wild lebende Tiere und<br />

Pflanzen streng geschützter Arten nicht ersetzbar sind, ist nur dann<br />

zulässig, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses für das Eingriffsvorhaben geltend gemacht werden können<br />

(§ 4a Abs. 4 Satz 2 Landschaftsgesetz NW).<br />

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange<br />

des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege, zu berücksichtigen (§1 Abs. 6 Nr. 7).<br />

Ziel ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder<br />

wiederherzustellen (§1 BbodSchG). Mit Grund und Boden soll<br />

sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen<br />

auf das notwendige Maß zu begrenzen (§1 LbodSchG).<br />

Bundes-Bodenschutz- und<br />

Altlastenverordnung<br />

(BbodSchV)<br />

Ziel ist die Erfassung und ggf. Sanierung von Altlasten und Schadstoffen<br />

zum Schutz des Menschen.<br />

Wasser<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG)und Landeswassergesetz<br />

NRW (LWG)<br />

Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen<br />

werden (§1a Abs. 1).<br />

Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als<br />

Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum<br />

Wohl der Allgemeinheit. Gewässer sind vor Beeinträchtigung ihrer<br />

ökologischen Funktionen zu schützen.<br />

Veränderungen des Grundwasserkörpers durch Aufstauungen, Absenkungen<br />

oder Schadstoffeinträge sind zu vermeiden.<br />

Niederschlagswässer in besiedelten Bereichen sind vor Ort oder<br />

ortsnah zu versickern und in den Wasserkreislauf <strong>zur</strong>ückzuführen.<br />

- 2 -


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />

Luft und<br />

Luftqualität<br />

Landschaft<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz(BImSchG),<br />

inkl. Verord-<br />

Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor<br />

Schutz des Menschen, der Pflanzen und Tiere, des Bodens, des<br />

nungen<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugen<br />

hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche<br />

Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />

Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen, Schadstoffe und<br />

ähnlichen Erscheinungen).<br />

TA-Luft<br />

Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge<br />

<strong>zur</strong> Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte<br />

Umwelt.<br />

Bundesnaturschutzgesetz und<br />

Landschaftsgesetz NW<br />

Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft im besiedelten und<br />

unbesiedelten Bereich <strong>zur</strong> dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.<br />

3 Umweltsituation, Wirkungs<br />

ungsprognose und Maßnahmen<br />

3.1 Menschen<br />

Im Zusammenhang mit der Planung sind für den Menschen potenzielle Auswirkungen durch Lärm<br />

und sonstige Immissionen von Bedeutung. Es wird durch das Neubaugebiet zu einer Zunahme des<br />

Verkehrs kommen. Damit einhergehend sind betriebsbedingte Lärmimmissionen verbunden. Aufgrund<br />

des relativ geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommens und der Tatsache, dass es sich ausschließlich<br />

um Zielverkehr der Anwohner und Besucher handelt, kann eine Überschreitung der<br />

schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 ausgeschlossen werden.<br />

3.2 Landschaft<br />

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen bzw. östlichen Rand der Ortslage <strong>Stockheim</strong> in der <strong>Gemeinde</strong><br />

Nümbrecht. Bei den Flächen im Außenbereich handelt sich um leicht hängige Grünlandflächen<br />

ohne Gehölze.<br />

Die Errichtung von Gebäuden inkl. Nebenanlagen sowie der Bau von Erschließungsstraßen führen<br />

zu einem Verlust der gewachsenen Kulturlandschaft. Der Bebauungsplan trifft Festsetzungen für<br />

eine an die vorhandene Ortslage angepasste Bauweise. Durch Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

und den hohen Grünanteil findet eine landschaftsgerechte Neugestaltung statt.<br />

3.3 Pflanzen und Tiere<br />

Die Grünlandgesellschaften erfüllen aktuell keine besonderen Biotop- und Artenschutzfunktionen.<br />

Es haben sich während der Kartierungsarbeiten keine Anzeichen für ein Vorkommen streng geschützter<br />

Arten ergeben.<br />

Die Flächenbeanspruchung hat einen Verlust der Biotoptypen und ihren Lebensgemeinschaften <strong>zur</strong><br />

Folge. Betroffen ist nahezu ausschließlich Grünland. Eingriffe in Biotoptypen mit besonderen Empfindlichkeiten<br />

bzw. hoher Schutzwürdigkeit sind nicht vorgesehen. Als Ausgleich sind Neupflanzungen<br />

von Obstbäumen vorgesehen.<br />

- 3 -


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />

3.4 Schutzgut Boden<br />

Bei den Böden im Plangebiet handelt es sich um Parabraunerden, die großflächig auf den Rücken<br />

und Hängen des Berglandes vorkommen. Es sind Böden mit allgemeiner Bedeutung für die Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes.<br />

Die geplante Bebauung inkl. Erschließung bedeutet eine irreversible Schädigung des Bodens durch<br />

Flächenversiegelung. Ein Funktionsverlust des Bodens ist gegeben. Es werden Maßnahmen zum<br />

Schutz des Oberbodens und <strong>zur</strong> Verminderung der Bodenversiegelung festgesetzt.<br />

3.5 Schutzgut Wasser<br />

Relevante Grundwasservorkommen sind nicht vorhanden. Besondere Empfindlichkeiten bestehen<br />

nicht. Wasserschutzgebiete oder sonstige Vorrangnutzungen sind im weiteren Planumfeld nicht ausgewiesen.<br />

Oberflächengewässer sind im Plangebiet und im engeren Umfeld nicht vorhanden.<br />

Die o. g. Bodenversiegelung führt zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses und einer Verminderung<br />

der Grundwasserneubildungsrate. Es ist vorgesehen, das Dachflächenwasser im Plangebiet im<br />

Bereich der Gärten zu verrieseln (Rigolenversickerung).<br />

3.6 Schutzgut Luft und Klima<br />

Geländeklimatische Besonderheiten (Relief und Bewuchs) sind nicht gegeben. Klimatische Vorrangflächen<br />

oder Schutzgebiete sind im weiteren Umfeld nicht ausgewiesen. Die Vegetationsflächen erfüllen<br />

allgemeine Funktionen für das Kleinklima. Die Veränderung des Verhältnisses von Vegetation<br />

zu befestigter Fläche führt zu einer eingeschränkten Produktion von Kalt-/Frischluft. Aufgrund des<br />

relativ hohen „Grünanteils“ innerhalb und außerhalb des Geländes werden die Wirkungen als gering<br />

eingestuft.<br />

3.7 Kultur- und Sachgüter<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung und öffentlichem Interesse<br />

sowie Bodendenkmäler gem. §3 Denkmalschutzgesetz NRW sind im weiteren Plangebiet nicht<br />

bekannt.<br />

3.8 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen / Schutzgütern<br />

Eine Intensivierung der Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist<br />

im Plangebiet nicht zu erwarten.<br />

3.9 Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verminderung und Kompensation<br />

Während der Erschließungs- und Bauphase sind Schutz- und Sicherungsmaßnahmen von Boden<br />

und Wasser vorgesehen. Zur orts- und landschaftsgerechten Neugestaltung und Eingrünung werden<br />

Ausgleichs- und Begrünungsmaßnahmen festgesetzt. Sie vermindern die Beeinträchtigungen der<br />

Landschaftsbildqualität am Eingriffsort und erfüllen allgemeine Artenschutzfunktionen. Eine vollständige<br />

Kompensation wird durch eine Ausgleichsmaßnahme unmittelbar nördlich des Plangebietes<br />

im naturräumlichen Wirkungsgefüge erreicht.<br />

3.10 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />

Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen sind bei Berücksichtigung landschaftspflegerischer<br />

Maßnahmen nicht erheblich. Die Eingriffe werden ausgeglichen und das Landschaftsbild<br />

kann landschaftsgerecht neu gestaltet werden.<br />

- 4 -


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />

3.11 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung unterliegt das Gebiet weiterhin der landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

Die beschriebenen Auswirkungen auf die Schutzgüter finden nicht statt. Die geplante bauliche<br />

Entwicklung ist nicht möglich.<br />

4 Geplante Maßnahmen <strong>zur</strong> Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen<br />

(Monitoring)<br />

Für das Monitoring ist die <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht zuständig. Die <strong>Gemeinde</strong> unterrichtet die Behörden,<br />

dass das Bauleitplanverfahren rechtswirksam geworden ist. Beim Auftreten archäologischer<br />

Bodenfunde oder Befunde ist die <strong>Gemeinde</strong> als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt<br />

für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Overath, Gut Eichtal, An der B 484, 5<strong>14</strong>91 Overath, Tel.:<br />

02206/9030-0, Fax: 02206/9030-22, unverzüglich zu informieren.<br />

5 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Mit der vorliegenden Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen <strong>zur</strong> Bereitstellung<br />

von Bauland für fünf bis sechs Grundstücke geschaffen werden. Die Flächen außerhalb der Ortslage<br />

sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Weitere landschafts-, boden-, wasser- und denkmalschutzrechtlichen<br />

Schutzausweisungen bestehen nicht.<br />

Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben<br />

bewertet. Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verminderung und Kompensation werden<br />

im <strong>Umweltbericht</strong> aufgezeigt.<br />

Eingriffe und Verluste von Grünland sind ausgleichbar. Das Landschaftsbild wird durch Pflanzmaßnahmen<br />

und Festsetzungen <strong>zur</strong> „inneren Durchgrünung“ landschaftsgerecht gestaltet.<br />

Die gemäß Anlage zu §2 Abs. 4 und §2a BauGB durchzuführende Umweltprüfung kommt zu dem<br />

Ergebnis, dass erhebliche, nachteilige Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter Mensch, Tiere<br />

und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Orts- und Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter nicht zu erwarten sind bzw. ausgeglichen werden.<br />

Nümbrecht, <strong>14</strong>. April 20<strong>09</strong><br />

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