Umweltbericht zur FNP-Ãnderung Stockheim 14-04-09 - Gemeinde ...
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36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong><br />
Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />
Begründung Teil B<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Auftraggeber:<br />
Bearbeitung:<br />
Interessengemeinschaft <strong>Stockheim</strong><br />
Dieter Faulenbach<br />
<strong>Stockheim</strong>er Straße 8<br />
51588 <strong>Stockheim</strong><br />
Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege BDLA<br />
Dipl.-Ing. G. Kursawe<br />
Planungsgruppe Grüner Winkel<br />
Alte Schule Grunewald 17<br />
51588 Nümbrecht<br />
Tel.: 02293-4694 Fax.: 02293-2928<br />
Email: Kursawe@Gruenerwinkel.de<br />
Nümbrecht, <strong>14</strong>. April 20<strong>09</strong>
INHALT<br />
Seite<br />
1 Kurzdarstellung der Ziele der Änderung................................<br />
................................................................<br />
.............1<br />
2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für die Planung<br />
relevanten Umweltschutzziele................................<br />
................................................................<br />
.............................................................<br />
.............................1<br />
2.1 Fachpläne, Schutzausweisungen und Vorrangnutzungen.................................................... 1<br />
2.2 Fachgesetze ............................................................................................................................. 1<br />
3 Umweltsituation, Wirkungsprognose und Maßnahmen .....................................................<br />
.....................3<br />
3.1 Menschen ................................................................................................................................ 3<br />
3.2 Landschaft............................................................................................................................... 3<br />
3.3 Pflanzen und Tiere.................................................................................................................. 3<br />
3.4 Schutzgut Boden..................................................................................................................... 4<br />
3.5 Schutzgut Wasser.................................................................................................................... 4<br />
3.6 Schutzgut Luft und Klima...................................................................................................... 4<br />
3.7 Kultur- und Sachgüter............................................................................................................ 4<br />
3.8 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen / Schutzgütern..................................... 4<br />
3.9 Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verminderung und Kompensation...................................... 4<br />
3.10 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung.................................... 4<br />
3.11 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung...................................................................... 5<br />
4 Geplante Maßnahmen <strong>zur</strong> Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen<br />
(Monitoring)................................<br />
................................................................<br />
................................................................<br />
.......................................................<br />
.......................5<br />
5 Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................................................<br />
.......5
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />
1 Kurzdarstellung der Ziele der Änderung<br />
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage <strong>Stockheim</strong> in der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht. Es handelt<br />
sich landwirtschaftlich genutzte Grünlandbereiche. Anlass und Ziel der 36. Änderung des <strong>FNP</strong><br />
ist es, am Ortsrand gelegene Grünlandflächen in die Ortslage einzubeziehen und eine bauliche Nutzung<br />
für fünf bis sechs Grundstücke zu ermöglichen. Die Erschließung erfolgt durch Ausbau bereits<br />
bestehender Wege.<br />
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht sind die Bereiche als "Fläche für<br />
die Landwirtschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dargestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind<br />
Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da das aktuelle Planungsziel der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht nicht der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes entspricht,<br />
wird dieser im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 91 „<strong>Stockheim</strong>“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB<br />
geändert.<br />
2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für die Planung relevanten<br />
Umweltschutzziele<br />
2.1 Fachpläne, Schutzausweisungen und Vorrangnutzungen<br />
Bestehendes Planungsrecht<br />
Der Regionalplan, Teilabschnitt Köln, zeigt das Gebiet als Freiraum mit der Zweckbestimmung für<br />
allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche. Das Plangebiet ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht als "Fläche für die Landwirtschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB<br />
dargestellt.<br />
Landschaftsplan<br />
Das Plangebiet gehört zum räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 4 „Nümbrecht-<br />
Waldbröl“. Entwicklungsziel ist die Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen<br />
natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft.<br />
Das Plangebiet ist außerhalb der Ortslage weiträumig als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.<br />
Weitere Schutzausweisungen sind im Umfeld mit funktionalem Bezug zum Plangebiet nicht vorhanden.<br />
2.2 Fachgesetze<br />
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die<br />
für die relevanten Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen.<br />
Nachfolgende Zielaussagen sind relevant:<br />
Schutzgut<br />
Mensch und seine<br />
Gesundheit<br />
Quelle<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Zielaussagen<br />
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung<br />
der Bauleitpläne; Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
DIN 18005 „Schallschutz im<br />
Städtebau“<br />
TA-Lärm<br />
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung<br />
ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung<br />
insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche<br />
Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt<br />
werden soll.<br />
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen<br />
- 1 -
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />
Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge.<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz(BImSchG),<br />
inkl. Verord-<br />
Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor<br />
Schutz des Menschen, der Pflanzen und Tiere, des Bodens, des<br />
nungen<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugen<br />
hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche<br />
Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen, Schadstoffe und<br />
ähnlichen Erscheinungen).<br />
Tiere und<br />
Pflanzen<br />
EU- Artenschutzverordnung<br />
und Bundesartenschutzverordnung<br />
Schutz besonders oder streng geschützter Arten.<br />
Boden<br />
Bundesnaturschutzgesetz und<br />
Landschaftsgesetz NRW:<br />
Gesetz <strong>zur</strong> Sicherung des<br />
Naturhaushaltes und <strong>zur</strong><br />
Entwicklung der Landschaft<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Bundes- Bodenschutzgesetz<br />
(BBodSchG) und Landesbodenschutzgesetz<br />
(LbodSchG)<br />
für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als<br />
Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die<br />
künftigen Generationen im besiedelten<br />
und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln<br />
und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass<br />
- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />
- die Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit<br />
der Naturgüter,<br />
- die Tier- und Pflanzenwelt einschl. ihrer Lebensstätten und Lebensräume<br />
sowie<br />
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von<br />
Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.<br />
Die Zerstörung von Biotopen, die für dort wild lebende Tiere und<br />
Pflanzen streng geschützter Arten nicht ersetzbar sind, ist nur dann<br />
zulässig, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses für das Eingriffsvorhaben geltend gemacht werden können<br />
(§ 4a Abs. 4 Satz 2 Landschaftsgesetz NW).<br />
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange<br />
des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege, zu berücksichtigen (§1 Abs. 6 Nr. 7).<br />
Ziel ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder<br />
wiederherzustellen (§1 BbodSchG). Mit Grund und Boden soll<br />
sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen<br />
auf das notwendige Maß zu begrenzen (§1 LbodSchG).<br />
Bundes-Bodenschutz- und<br />
Altlastenverordnung<br />
(BbodSchV)<br />
Ziel ist die Erfassung und ggf. Sanierung von Altlasten und Schadstoffen<br />
zum Schutz des Menschen.<br />
Wasser<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Wasserhaushaltsgesetz<br />
(WHG)und Landeswassergesetz<br />
NRW (LWG)<br />
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen<br />
werden (§1a Abs. 1).<br />
Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als<br />
Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum<br />
Wohl der Allgemeinheit. Gewässer sind vor Beeinträchtigung ihrer<br />
ökologischen Funktionen zu schützen.<br />
Veränderungen des Grundwasserkörpers durch Aufstauungen, Absenkungen<br />
oder Schadstoffeinträge sind zu vermeiden.<br />
Niederschlagswässer in besiedelten Bereichen sind vor Ort oder<br />
ortsnah zu versickern und in den Wasserkreislauf <strong>zur</strong>ückzuführen.<br />
- 2 -
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />
Luft und<br />
Luftqualität<br />
Landschaft<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz(BImSchG),<br />
inkl. Verord-<br />
Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor<br />
Schutz des Menschen, der Pflanzen und Tiere, des Bodens, des<br />
nungen<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugen<br />
hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche<br />
Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen, Schadstoffe und<br />
ähnlichen Erscheinungen).<br />
TA-Luft<br />
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge<br />
<strong>zur</strong> Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte<br />
Umwelt.<br />
Bundesnaturschutzgesetz und<br />
Landschaftsgesetz NW<br />
Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft im besiedelten und<br />
unbesiedelten Bereich <strong>zur</strong> dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.<br />
3 Umweltsituation, Wirkungs<br />
ungsprognose und Maßnahmen<br />
3.1 Menschen<br />
Im Zusammenhang mit der Planung sind für den Menschen potenzielle Auswirkungen durch Lärm<br />
und sonstige Immissionen von Bedeutung. Es wird durch das Neubaugebiet zu einer Zunahme des<br />
Verkehrs kommen. Damit einhergehend sind betriebsbedingte Lärmimmissionen verbunden. Aufgrund<br />
des relativ geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommens und der Tatsache, dass es sich ausschließlich<br />
um Zielverkehr der Anwohner und Besucher handelt, kann eine Überschreitung der<br />
schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 ausgeschlossen werden.<br />
3.2 Landschaft<br />
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen bzw. östlichen Rand der Ortslage <strong>Stockheim</strong> in der <strong>Gemeinde</strong><br />
Nümbrecht. Bei den Flächen im Außenbereich handelt sich um leicht hängige Grünlandflächen<br />
ohne Gehölze.<br />
Die Errichtung von Gebäuden inkl. Nebenanlagen sowie der Bau von Erschließungsstraßen führen<br />
zu einem Verlust der gewachsenen Kulturlandschaft. Der Bebauungsplan trifft Festsetzungen für<br />
eine an die vorhandene Ortslage angepasste Bauweise. Durch Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
und den hohen Grünanteil findet eine landschaftsgerechte Neugestaltung statt.<br />
3.3 Pflanzen und Tiere<br />
Die Grünlandgesellschaften erfüllen aktuell keine besonderen Biotop- und Artenschutzfunktionen.<br />
Es haben sich während der Kartierungsarbeiten keine Anzeichen für ein Vorkommen streng geschützter<br />
Arten ergeben.<br />
Die Flächenbeanspruchung hat einen Verlust der Biotoptypen und ihren Lebensgemeinschaften <strong>zur</strong><br />
Folge. Betroffen ist nahezu ausschließlich Grünland. Eingriffe in Biotoptypen mit besonderen Empfindlichkeiten<br />
bzw. hoher Schutzwürdigkeit sind nicht vorgesehen. Als Ausgleich sind Neupflanzungen<br />
von Obstbäumen vorgesehen.<br />
- 3 -
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />
3.4 Schutzgut Boden<br />
Bei den Böden im Plangebiet handelt es sich um Parabraunerden, die großflächig auf den Rücken<br />
und Hängen des Berglandes vorkommen. Es sind Böden mit allgemeiner Bedeutung für die Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes.<br />
Die geplante Bebauung inkl. Erschließung bedeutet eine irreversible Schädigung des Bodens durch<br />
Flächenversiegelung. Ein Funktionsverlust des Bodens ist gegeben. Es werden Maßnahmen zum<br />
Schutz des Oberbodens und <strong>zur</strong> Verminderung der Bodenversiegelung festgesetzt.<br />
3.5 Schutzgut Wasser<br />
Relevante Grundwasservorkommen sind nicht vorhanden. Besondere Empfindlichkeiten bestehen<br />
nicht. Wasserschutzgebiete oder sonstige Vorrangnutzungen sind im weiteren Planumfeld nicht ausgewiesen.<br />
Oberflächengewässer sind im Plangebiet und im engeren Umfeld nicht vorhanden.<br />
Die o. g. Bodenversiegelung führt zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses und einer Verminderung<br />
der Grundwasserneubildungsrate. Es ist vorgesehen, das Dachflächenwasser im Plangebiet im<br />
Bereich der Gärten zu verrieseln (Rigolenversickerung).<br />
3.6 Schutzgut Luft und Klima<br />
Geländeklimatische Besonderheiten (Relief und Bewuchs) sind nicht gegeben. Klimatische Vorrangflächen<br />
oder Schutzgebiete sind im weiteren Umfeld nicht ausgewiesen. Die Vegetationsflächen erfüllen<br />
allgemeine Funktionen für das Kleinklima. Die Veränderung des Verhältnisses von Vegetation<br />
zu befestigter Fläche führt zu einer eingeschränkten Produktion von Kalt-/Frischluft. Aufgrund des<br />
relativ hohen „Grünanteils“ innerhalb und außerhalb des Geländes werden die Wirkungen als gering<br />
eingestuft.<br />
3.7 Kultur- und Sachgüter<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung und öffentlichem Interesse<br />
sowie Bodendenkmäler gem. §3 Denkmalschutzgesetz NRW sind im weiteren Plangebiet nicht<br />
bekannt.<br />
3.8 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen / Schutzgütern<br />
Eine Intensivierung der Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist<br />
im Plangebiet nicht zu erwarten.<br />
3.9 Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verminderung und Kompensation<br />
Während der Erschließungs- und Bauphase sind Schutz- und Sicherungsmaßnahmen von Boden<br />
und Wasser vorgesehen. Zur orts- und landschaftsgerechten Neugestaltung und Eingrünung werden<br />
Ausgleichs- und Begrünungsmaßnahmen festgesetzt. Sie vermindern die Beeinträchtigungen der<br />
Landschaftsbildqualität am Eingriffsort und erfüllen allgemeine Artenschutzfunktionen. Eine vollständige<br />
Kompensation wird durch eine Ausgleichsmaßnahme unmittelbar nördlich des Plangebietes<br />
im naturräumlichen Wirkungsgefüge erreicht.<br />
3.10 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />
Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen sind bei Berücksichtigung landschaftspflegerischer<br />
Maßnahmen nicht erheblich. Die Eingriffe werden ausgeglichen und das Landschaftsbild<br />
kann landschaftsgerecht neu gestaltet werden.<br />
- 4 -
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />
3.11 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung unterliegt das Gebiet weiterhin der landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
Die beschriebenen Auswirkungen auf die Schutzgüter finden nicht statt. Die geplante bauliche<br />
Entwicklung ist nicht möglich.<br />
4 Geplante Maßnahmen <strong>zur</strong> Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen<br />
(Monitoring)<br />
Für das Monitoring ist die <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht zuständig. Die <strong>Gemeinde</strong> unterrichtet die Behörden,<br />
dass das Bauleitplanverfahren rechtswirksam geworden ist. Beim Auftreten archäologischer<br />
Bodenfunde oder Befunde ist die <strong>Gemeinde</strong> als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt<br />
für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Overath, Gut Eichtal, An der B 484, 5<strong>14</strong>91 Overath, Tel.:<br />
02206/9030-0, Fax: 02206/9030-22, unverzüglich zu informieren.<br />
5 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Mit der vorliegenden Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen <strong>zur</strong> Bereitstellung<br />
von Bauland für fünf bis sechs Grundstücke geschaffen werden. Die Flächen außerhalb der Ortslage<br />
sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Weitere landschafts-, boden-, wasser- und denkmalschutzrechtlichen<br />
Schutzausweisungen bestehen nicht.<br />
Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben<br />
bewertet. Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verminderung und Kompensation werden<br />
im <strong>Umweltbericht</strong> aufgezeigt.<br />
Eingriffe und Verluste von Grünland sind ausgleichbar. Das Landschaftsbild wird durch Pflanzmaßnahmen<br />
und Festsetzungen <strong>zur</strong> „inneren Durchgrünung“ landschaftsgerecht gestaltet.<br />
Die gemäß Anlage zu §2 Abs. 4 und §2a BauGB durchzuführende Umweltprüfung kommt zu dem<br />
Ergebnis, dass erhebliche, nachteilige Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter Mensch, Tiere<br />
und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Orts- und Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige<br />
Sachgüter nicht zu erwarten sind bzw. ausgeglichen werden.<br />
Nümbrecht, <strong>14</strong>. April 20<strong>09</strong><br />
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