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Umweltbericht zur FNP-Änderung Stockheim 14-04-09 - Gemeinde ...

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />

3.4 Schutzgut Boden<br />

Bei den Böden im Plangebiet handelt es sich um Parabraunerden, die großflächig auf den Rücken<br />

und Hängen des Berglandes vorkommen. Es sind Böden mit allgemeiner Bedeutung für die Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes.<br />

Die geplante Bebauung inkl. Erschließung bedeutet eine irreversible Schädigung des Bodens durch<br />

Flächenversiegelung. Ein Funktionsverlust des Bodens ist gegeben. Es werden Maßnahmen zum<br />

Schutz des Oberbodens und <strong>zur</strong> Verminderung der Bodenversiegelung festgesetzt.<br />

3.5 Schutzgut Wasser<br />

Relevante Grundwasservorkommen sind nicht vorhanden. Besondere Empfindlichkeiten bestehen<br />

nicht. Wasserschutzgebiete oder sonstige Vorrangnutzungen sind im weiteren Planumfeld nicht ausgewiesen.<br />

Oberflächengewässer sind im Plangebiet und im engeren Umfeld nicht vorhanden.<br />

Die o. g. Bodenversiegelung führt zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses und einer Verminderung<br />

der Grundwasserneubildungsrate. Es ist vorgesehen, das Dachflächenwasser im Plangebiet im<br />

Bereich der Gärten zu verrieseln (Rigolenversickerung).<br />

3.6 Schutzgut Luft und Klima<br />

Geländeklimatische Besonderheiten (Relief und Bewuchs) sind nicht gegeben. Klimatische Vorrangflächen<br />

oder Schutzgebiete sind im weiteren Umfeld nicht ausgewiesen. Die Vegetationsflächen erfüllen<br />

allgemeine Funktionen für das Kleinklima. Die Veränderung des Verhältnisses von Vegetation<br />

zu befestigter Fläche führt zu einer eingeschränkten Produktion von Kalt-/Frischluft. Aufgrund des<br />

relativ hohen „Grünanteils“ innerhalb und außerhalb des Geländes werden die Wirkungen als gering<br />

eingestuft.<br />

3.7 Kultur- und Sachgüter<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung und öffentlichem Interesse<br />

sowie Bodendenkmäler gem. §3 Denkmalschutzgesetz NRW sind im weiteren Plangebiet nicht<br />

bekannt.<br />

3.8 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen / Schutzgütern<br />

Eine Intensivierung der Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist<br />

im Plangebiet nicht zu erwarten.<br />

3.9 Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verminderung und Kompensation<br />

Während der Erschließungs- und Bauphase sind Schutz- und Sicherungsmaßnahmen von Boden<br />

und Wasser vorgesehen. Zur orts- und landschaftsgerechten Neugestaltung und Eingrünung werden<br />

Ausgleichs- und Begrünungsmaßnahmen festgesetzt. Sie vermindern die Beeinträchtigungen der<br />

Landschaftsbildqualität am Eingriffsort und erfüllen allgemeine Artenschutzfunktionen. Eine vollständige<br />

Kompensation wird durch eine Ausgleichsmaßnahme unmittelbar nördlich des Plangebietes<br />

im naturräumlichen Wirkungsgefüge erreicht.<br />

3.10 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />

Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen sind bei Berücksichtigung landschaftspflegerischer<br />

Maßnahmen nicht erheblich. Die Eingriffe werden ausgeglichen und das Landschaftsbild<br />

kann landschaftsgerecht neu gestaltet werden.<br />

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