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Umweltbericht zur FNP-Änderung Stockheim 14-04-09 - Gemeinde ...

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />

3.11 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung unterliegt das Gebiet weiterhin der landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

Die beschriebenen Auswirkungen auf die Schutzgüter finden nicht statt. Die geplante bauliche<br />

Entwicklung ist nicht möglich.<br />

4 Geplante Maßnahmen <strong>zur</strong> Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen<br />

(Monitoring)<br />

Für das Monitoring ist die <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht zuständig. Die <strong>Gemeinde</strong> unterrichtet die Behörden,<br />

dass das Bauleitplanverfahren rechtswirksam geworden ist. Beim Auftreten archäologischer<br />

Bodenfunde oder Befunde ist die <strong>Gemeinde</strong> als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt<br />

für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Overath, Gut Eichtal, An der B 484, 5<strong>14</strong>91 Overath, Tel.:<br />

02206/9030-0, Fax: 02206/9030-22, unverzüglich zu informieren.<br />

5 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Mit der vorliegenden Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen <strong>zur</strong> Bereitstellung<br />

von Bauland für fünf bis sechs Grundstücke geschaffen werden. Die Flächen außerhalb der Ortslage<br />

sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Weitere landschafts-, boden-, wasser- und denkmalschutzrechtlichen<br />

Schutzausweisungen bestehen nicht.<br />

Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben<br />

bewertet. Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verminderung und Kompensation werden<br />

im <strong>Umweltbericht</strong> aufgezeigt.<br />

Eingriffe und Verluste von Grünland sind ausgleichbar. Das Landschaftsbild wird durch Pflanzmaßnahmen<br />

und Festsetzungen <strong>zur</strong> „inneren Durchgrünung“ landschaftsgerecht gestaltet.<br />

Die gemäß Anlage zu §2 Abs. 4 und §2a BauGB durchzuführende Umweltprüfung kommt zu dem<br />

Ergebnis, dass erhebliche, nachteilige Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter Mensch, Tiere<br />

und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Orts- und Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter nicht zu erwarten sind bzw. ausgeglichen werden.<br />

Nümbrecht, <strong>14</strong>. April 20<strong>09</strong><br />

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