Umweltbericht zur FNP-Ãnderung Stockheim 14-04-09 - Gemeinde ...
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />
1 Kurzdarstellung der Ziele der Änderung<br />
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage <strong>Stockheim</strong> in der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht. Es handelt<br />
sich landwirtschaftlich genutzte Grünlandbereiche. Anlass und Ziel der 36. Änderung des <strong>FNP</strong><br />
ist es, am Ortsrand gelegene Grünlandflächen in die Ortslage einzubeziehen und eine bauliche Nutzung<br />
für fünf bis sechs Grundstücke zu ermöglichen. Die Erschließung erfolgt durch Ausbau bereits<br />
bestehender Wege.<br />
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht sind die Bereiche als "Fläche für<br />
die Landwirtschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dargestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind<br />
Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da das aktuelle Planungsziel der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht nicht der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes entspricht,<br />
wird dieser im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 91 „<strong>Stockheim</strong>“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB<br />
geändert.<br />
2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für die Planung relevanten<br />
Umweltschutzziele<br />
2.1 Fachpläne, Schutzausweisungen und Vorrangnutzungen<br />
Bestehendes Planungsrecht<br />
Der Regionalplan, Teilabschnitt Köln, zeigt das Gebiet als Freiraum mit der Zweckbestimmung für<br />
allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche. Das Plangebiet ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht als "Fläche für die Landwirtschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB<br />
dargestellt.<br />
Landschaftsplan<br />
Das Plangebiet gehört zum räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 4 „Nümbrecht-<br />
Waldbröl“. Entwicklungsziel ist die Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen<br />
natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft.<br />
Das Plangebiet ist außerhalb der Ortslage weiträumig als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.<br />
Weitere Schutzausweisungen sind im Umfeld mit funktionalem Bezug zum Plangebiet nicht vorhanden.<br />
2.2 Fachgesetze<br />
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die<br />
für die relevanten Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen.<br />
Nachfolgende Zielaussagen sind relevant:<br />
Schutzgut<br />
Mensch und seine<br />
Gesundheit<br />
Quelle<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Zielaussagen<br />
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung<br />
der Bauleitpläne; Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
DIN 18005 „Schallschutz im<br />
Städtebau“<br />
TA-Lärm<br />
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung<br />
ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung<br />
insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche<br />
Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt<br />
werden soll.<br />
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen<br />
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