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Umweltbericht zur FNP-Änderung Stockheim 14-04-09 - Gemeinde ...

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 36. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht für einen Teilbereich in <strong>Stockheim</strong><br />

1 Kurzdarstellung der Ziele der Änderung<br />

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage <strong>Stockheim</strong> in der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht. Es handelt<br />

sich landwirtschaftlich genutzte Grünlandbereiche. Anlass und Ziel der 36. Änderung des <strong>FNP</strong><br />

ist es, am Ortsrand gelegene Grünlandflächen in die Ortslage einzubeziehen und eine bauliche Nutzung<br />

für fünf bis sechs Grundstücke zu ermöglichen. Die Erschließung erfolgt durch Ausbau bereits<br />

bestehender Wege.<br />

Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht sind die Bereiche als "Fläche für<br />

die Landwirtschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dargestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind<br />

Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da das aktuelle Planungsziel der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht nicht der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes entspricht,<br />

wird dieser im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 91 „<strong>Stockheim</strong>“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB<br />

geändert.<br />

2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für die Planung relevanten<br />

Umweltschutzziele<br />

2.1 Fachpläne, Schutzausweisungen und Vorrangnutzungen<br />

Bestehendes Planungsrecht<br />

Der Regionalplan, Teilabschnitt Köln, zeigt das Gebiet als Freiraum mit der Zweckbestimmung für<br />

allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche. Das Plangebiet ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht als "Fläche für die Landwirtschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB<br />

dargestellt.<br />

Landschaftsplan<br />

Das Plangebiet gehört zum räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 4 „Nümbrecht-<br />

Waldbröl“. Entwicklungsziel ist die Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen<br />

natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft.<br />

Das Plangebiet ist außerhalb der Ortslage weiträumig als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.<br />

Weitere Schutzausweisungen sind im Umfeld mit funktionalem Bezug zum Plangebiet nicht vorhanden.<br />

2.2 Fachgesetze<br />

Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die<br />

für die relevanten Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen.<br />

Nachfolgende Zielaussagen sind relevant:<br />

Schutzgut<br />

Mensch und seine<br />

Gesundheit<br />

Quelle<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Zielaussagen<br />

Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung<br />

der Bauleitpläne; Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

DIN 18005 „Schallschutz im<br />

Städtebau“<br />

TA-Lärm<br />

Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung<br />

ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung<br />

insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche<br />

Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt<br />

werden soll.<br />

Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen<br />

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