30.06.2014 Aufrufe

Anton-Frese-Erben GmbH Nümbrecht - Gemeinde Nümbrecht

Anton-Frese-Erben GmbH Nümbrecht - Gemeinde Nümbrecht

Anton-Frese-Erben GmbH Nümbrecht - Gemeinde Nümbrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 6 Seite 6<br />

Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />

In den Veranlagungen für die Jahre 1991 bis 1998 vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass die Einrichtungen der<br />

<strong>Anton</strong>-<strong>Frese</strong>-<strong>Erben</strong> <strong>GmbH</strong> wie Park-Hotel, Sportpark und Kurpark nur dem alleinigen Interesse des Kurortes Nümbrecht<br />

dienen und dass die entstandenen und von der <strong>Gemeinde</strong> als alleiniger Gesellschafterin nicht ausgeglichenen<br />

Verluste der Jahre 1991 bis 1998 als verdeckte Gewinnausschüttungen an die <strong>Gemeinde</strong> zu betrachten seien. Sollte<br />

die Auffassung des Finanzamtes zutreffen, so würden sich für die Gesellschaft Steuernachzahlungen von mehreren<br />

Millionen Euro ergeben.<br />

Da mit dem Finanzamt diesbezüglich keine Einigung erzielt werden konnte und der Sachverhalt für die kommunale<br />

Tochtergesellschaft von grundsätzlicher Bedeutung ist, wurde der Sachverhalt dem Finanzministerium NRW mit der<br />

Bitte um Prüfung vorgelegt. Die dargestellte Problematik wird dort zur Zeit grundlegend überdacht. Dazu soll in einem<br />

besonderen, allgemeingültigen Erlass Stellung genommen werden. Möglicherweise wird der Erlass auch Übergangsregelungen<br />

enthalten. Das Finanzamt hat zwar entsprechende Steuerbescheide festgesetzt, wird aber bis zum<br />

Ergehen dieses Erlasses in der Sache nicht weiter tätig werden.<br />

Nach der heutigen Einschätzung unseres steuerlichen Beraters wird davon ausgegangen, dass es wegen dieser Problematik<br />

eher nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt kommt, sondern der strittige Sachverhalt<br />

schon im Vorfeld durch entsprechende Weisungen des Finanzministeriums zu unseren Gunsten erledigt werden<br />

kann.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!