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Abfuhrkalender 2013 - Gemeinde Nümbrecht

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Sortierhinweise<br />

Graue Tonne<br />

Asche, Binden, Blumentöpfe aus Ton und<br />

Kunststoff, Bratpfannen, Butterbrotpapier,<br />

Disketten, Draht, Fahrradschläuche,<br />

Fensterglas, Filme, Fotos, Glasscheiben<br />

und -scherben, Glühbirnen, Gummi,<br />

Hygieneartikel, Kabelreste, nicht kompostierfähiges<br />

Katzenstreu, Käserinden, Kehricht,<br />

Klebebänder, Kohlepapier, Krepppapier, Leder,<br />

Lumpen, Nägel, Pappgeschirr, verschmutztes und wasserfestes<br />

Papier, Pergamentpapier, Plastikschnüre, Porzellan,<br />

Putzlappen, Schrauben, Servietten, Slipeinlagen, Spiegelglas,<br />

Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Teppichfliesen, Töpfe,<br />

Videobänder, Vogelsand, Windeln, Watte, Zahnbürsten,<br />

Zigarren- und Zigarettenkippen.<br />

Gekochte und ungekochte tierische sowie gekochte<br />

pflanzliche Speisereste (möglichst verpackt, um Geruch<br />

und Ungeziefer zu vermeiden).<br />

Bauschutt gehört nicht in den Restmüll!<br />

Bei der Bereitstellung zur Abfuhr muss die Restmülltonne<br />

mit der Front zur Straße stehen.<br />

Gelbe Tonne<br />

Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall<br />

und Verbundstoffen mit dem „Grünen Punkt"<br />

werden über die gelbe Tonne entsorgt:<br />

Metalle: Konserven- und Getränkedosen, Alu-<br />

Schalen, Alu-Folien.<br />

Kunststoffe: Folien, Flaschen (von Spül-,<br />

Wasch- und Körperpflegemitteln), Becher<br />

(Milchprodukte, Margarine usw.), Styropor (Obst- und<br />

Gemüseverpackungen) und andere geschäumte Verpackungen.<br />

Verbundstoffe: Getränke, Milch- und Saftkartons, Vakuumverpackungen<br />

(z. B. Kaffee).<br />

Bei der Bereitstellung zur Abfuhr muss die gelbe Tonne<br />

mit der Front zur Straße stehen.<br />

Grüne Tonne<br />

Zeitungen, Kataloge, Illustrierte, Prospekte,<br />

Schulhefte, Schreibpapier, Briefumschläge,<br />

Bücher, Papiertüten, Kartons,<br />

Zigarettenschachteln, sowie Verpackungen<br />

aus Pappe und Papier, auch die mit dem<br />

Grünen Punkt gekennzeichnet sind.<br />

Bei der Bereitstellung zur Abfuhr sollte die Papiertonne<br />

mit der Front zur Straße stehen.<br />

Eine schriftliche Anmeldung<br />

für Sperrmüll, Elektrogeräte, Kühl- und Gefriergeräte,<br />

Ölradiatoren und Strauchwerk ist zwingend<br />

notwendig.<br />

Die jeweiligen Abfuhrtermine können aus dem <strong>Abfuhrkalender</strong><br />

entnommen werden. Die Anmeldung muss dem<br />

Steueramt mindestens eine Woche vor dem gewünschten<br />

Abfuhrtermin schriftlich (Fax, E-Mail, Postkarte) vorliegen.<br />

Auf der Anmeldung sind Anzahl und Art der abzuholenden<br />

Gegenstände, der Abfuhrtermin, der Absender sowie der<br />

Standort der Gegenstände zu vermerken. Die abzuholenden<br />

Gegenstände sind immer an der nächsten öffentlichen<br />

Straße rechtzeitig zur Abfuhr bereitzustellen.<br />

Bei zwei Abfuhrtagen muss die Anmeldung eine Woche vor<br />

dem ersten Abfuhrtag vorliegen.<br />

!!! Eine Bestätigung des Abfuhrtermins erfolgt nicht!!!<br />

Die Anzahl der Anmeldungen, die vom Abfuhrunternehmen<br />

je Termin abgefahren werden können, ist begrenzt. Anmeldungen,<br />

die darüber hinaus erfolgen, verschieben sich auf<br />

den nächsten Termin oder werden an einem Zusatztermin<br />

abgefahren. Das Steueramt der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht setzt<br />

Sie von solchen Verschiebungen in Kenntnis.<br />

Elektrogeräte, Kühl- und Gefriergeräte,<br />

Ölradiatoren, Metallschrott<br />

Durch eine separate Einsammlung wird eine ordnungsgemäße<br />

und schadlose Entsorgung ermöglicht. Altgeräte und Metalle werden<br />

häufig von unbefugten Sammlern mitgenommen, daher werden<br />

die Termine nicht mehr im <strong>Abfuhrkalender</strong> ausgewiesen.<br />

Den Termin erhalten Sie nach Eingang Ihrer schriftlichen<br />

Anmeldung.<br />

Damit unlauteren Einsammlern deutlich gemacht wird, dass die<br />

bereitgestellten Gegenstände ausschließlich von der <strong>Gemeinde</strong><br />

Nümbrecht eingesammelt werden dürfen, liegen beim Steueramt<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht entsprechende Aufkleber aus.<br />

Abgeholt werden in haushaltsüblichen Mengen:<br />

Elektro-Großgeräte (mind. 40cm x 40cm)<br />

z.B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, E-Herde,<br />

Mikrowellengeräte, Videorecorder, Tape-Decks, Plattenspieler,<br />

CD-Player, Computer, Lautsprecherboxen, Fernseher, PC-Monitore<br />

Kühl- und Gefriergeräte<br />

Ölradiatoren<br />

Einzelne Elektro-Kleingeräte können bei den Schadstoffsammlungen<br />

abgegeben werden.<br />

Sperrmüll<br />

Sperrmüll ist Restmüll, der wegen seiner Größe nicht<br />

in der Restmülltonne entsorgt werden kann. Es handelt sich<br />

um Gegenstände, die wegen ihrer Ausdehnung besonders entsorgt<br />

werden müssen. Teile, die nicht von zwei Personen gehoben<br />

werden können, Haushaltsauflösungen oder Mengen über<br />

2 Kubikmeter sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.<br />

Zur Abholung ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich<br />

!<br />

Als Faustregel gilt: Abgeholt werden Gegenstände, die bei<br />

einem Umzug normalerweise mitgenommen werden.<br />

Dazu zählen z. B.:<br />

Einrichtungsgegenstände: Tische, Stühle, Schränke, Regale,<br />

Betten, Matratzen, Teppiche usw.<br />

Gebrauchsgegenstände: Körbe, Kinderwagen, Fahrräder,<br />

Koffer usw.<br />

Nicht abgeholt werden:<br />

Abfälle aus Gärten: Baum-, Strauch- und Rasenschnitt.<br />

Jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile<br />

Schadstoffe: Farb- und Lackgebinde, Autobatterien etc.<br />

Bauteile: Türen, Fenster, Duschtassen, Waschbecken, Zaun,<br />

Zaunelemente etc.<br />

Kartons und Beistellsäcke<br />

Kühl- und Gefriergeräte; Ölradiatoren<br />

Elektrogeräte: Herde, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen,<br />

Staubsauger, Fernseher usw.<br />

St Strauchwerk<br />

Strauchwerk wird 4x jährlich, nach schriftlicher Anmeldung,<br />

an den im Kalendarium aufgeführten Terminen abgeholt.<br />

Die Abholung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:<br />

- Höchstmenge 2 Kubikmeter<br />

- Schriftliche Anmeldung eine Woche vor dem ersten Abfuhrtag.<br />

- Die Bündelung muss mit Kordel vorgenommen werden<br />

(nicht mit Draht oder Plastik).<br />

- Die Äste dürfen nicht länger als 2 m und nicht dicker als<br />

15 cm sein.<br />

- Für Heckenschnitt gibt die <strong>Gemeinde</strong> (Bürgerbüro) Jute- und<br />

Papiersäcke gegen eine Gebühr von 0,50 € pro Stück aus.<br />

- Bündel und Säcke müssen am Abend vor dem ersten<br />

Abfuhrtag an der Straße bereit gelegt werden.<br />

- Nicht gebündeltes oder in Säcken verpacktes Strauchwerk<br />

wird nicht abgefahren.<br />

Laub wird nicht abgeholt und muss auf dem eigenen Grundstück<br />

kompostiert werden. Es kann auch - in geringen Mengen -<br />

Montags zwischen 14.00 Uhr und 18.00 bzw. 19.00 Uhr auf<br />

dem Bauhof in Homburg-Bröl abgegeben werden (siehe auch<br />

Annahme von Biomüll).

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