Abfuhrkalender 2013 - Gemeinde Nümbrecht
Abfuhrkalender 2013 - Gemeinde Nümbrecht
Abfuhrkalender 2013 - Gemeinde Nümbrecht
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Sortierhinweise<br />
Graue Tonne<br />
Asche, Binden, Blumentöpfe aus Ton und<br />
Kunststoff, Bratpfannen, Butterbrotpapier,<br />
Disketten, Draht, Fahrradschläuche,<br />
Fensterglas, Filme, Fotos, Glasscheiben<br />
und -scherben, Glühbirnen, Gummi,<br />
Hygieneartikel, Kabelreste, nicht kompostierfähiges<br />
Katzenstreu, Käserinden, Kehricht,<br />
Klebebänder, Kohlepapier, Krepppapier, Leder,<br />
Lumpen, Nägel, Pappgeschirr, verschmutztes und wasserfestes<br />
Papier, Pergamentpapier, Plastikschnüre, Porzellan,<br />
Putzlappen, Schrauben, Servietten, Slipeinlagen, Spiegelglas,<br />
Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Teppichfliesen, Töpfe,<br />
Videobänder, Vogelsand, Windeln, Watte, Zahnbürsten,<br />
Zigarren- und Zigarettenkippen.<br />
Gekochte und ungekochte tierische sowie gekochte<br />
pflanzliche Speisereste (möglichst verpackt, um Geruch<br />
und Ungeziefer zu vermeiden).<br />
Bauschutt gehört nicht in den Restmüll!<br />
Bei der Bereitstellung zur Abfuhr muss die Restmülltonne<br />
mit der Front zur Straße stehen.<br />
Gelbe Tonne<br />
Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall<br />
und Verbundstoffen mit dem „Grünen Punkt"<br />
werden über die gelbe Tonne entsorgt:<br />
Metalle: Konserven- und Getränkedosen, Alu-<br />
Schalen, Alu-Folien.<br />
Kunststoffe: Folien, Flaschen (von Spül-,<br />
Wasch- und Körperpflegemitteln), Becher<br />
(Milchprodukte, Margarine usw.), Styropor (Obst- und<br />
Gemüseverpackungen) und andere geschäumte Verpackungen.<br />
Verbundstoffe: Getränke, Milch- und Saftkartons, Vakuumverpackungen<br />
(z. B. Kaffee).<br />
Bei der Bereitstellung zur Abfuhr muss die gelbe Tonne<br />
mit der Front zur Straße stehen.<br />
Grüne Tonne<br />
Zeitungen, Kataloge, Illustrierte, Prospekte,<br />
Schulhefte, Schreibpapier, Briefumschläge,<br />
Bücher, Papiertüten, Kartons,<br />
Zigarettenschachteln, sowie Verpackungen<br />
aus Pappe und Papier, auch die mit dem<br />
Grünen Punkt gekennzeichnet sind.<br />
Bei der Bereitstellung zur Abfuhr sollte die Papiertonne<br />
mit der Front zur Straße stehen.<br />
Eine schriftliche Anmeldung<br />
für Sperrmüll, Elektrogeräte, Kühl- und Gefriergeräte,<br />
Ölradiatoren und Strauchwerk ist zwingend<br />
notwendig.<br />
Die jeweiligen Abfuhrtermine können aus dem <strong>Abfuhrkalender</strong><br />
entnommen werden. Die Anmeldung muss dem<br />
Steueramt mindestens eine Woche vor dem gewünschten<br />
Abfuhrtermin schriftlich (Fax, E-Mail, Postkarte) vorliegen.<br />
Auf der Anmeldung sind Anzahl und Art der abzuholenden<br />
Gegenstände, der Abfuhrtermin, der Absender sowie der<br />
Standort der Gegenstände zu vermerken. Die abzuholenden<br />
Gegenstände sind immer an der nächsten öffentlichen<br />
Straße rechtzeitig zur Abfuhr bereitzustellen.<br />
Bei zwei Abfuhrtagen muss die Anmeldung eine Woche vor<br />
dem ersten Abfuhrtag vorliegen.<br />
!!! Eine Bestätigung des Abfuhrtermins erfolgt nicht!!!<br />
Die Anzahl der Anmeldungen, die vom Abfuhrunternehmen<br />
je Termin abgefahren werden können, ist begrenzt. Anmeldungen,<br />
die darüber hinaus erfolgen, verschieben sich auf<br />
den nächsten Termin oder werden an einem Zusatztermin<br />
abgefahren. Das Steueramt der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht setzt<br />
Sie von solchen Verschiebungen in Kenntnis.<br />
Elektrogeräte, Kühl- und Gefriergeräte,<br />
Ölradiatoren, Metallschrott<br />
Durch eine separate Einsammlung wird eine ordnungsgemäße<br />
und schadlose Entsorgung ermöglicht. Altgeräte und Metalle werden<br />
häufig von unbefugten Sammlern mitgenommen, daher werden<br />
die Termine nicht mehr im <strong>Abfuhrkalender</strong> ausgewiesen.<br />
Den Termin erhalten Sie nach Eingang Ihrer schriftlichen<br />
Anmeldung.<br />
Damit unlauteren Einsammlern deutlich gemacht wird, dass die<br />
bereitgestellten Gegenstände ausschließlich von der <strong>Gemeinde</strong><br />
Nümbrecht eingesammelt werden dürfen, liegen beim Steueramt<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Nümbrecht entsprechende Aufkleber aus.<br />
Abgeholt werden in haushaltsüblichen Mengen:<br />
Elektro-Großgeräte (mind. 40cm x 40cm)<br />
z.B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, E-Herde,<br />
Mikrowellengeräte, Videorecorder, Tape-Decks, Plattenspieler,<br />
CD-Player, Computer, Lautsprecherboxen, Fernseher, PC-Monitore<br />
Kühl- und Gefriergeräte<br />
Ölradiatoren<br />
Einzelne Elektro-Kleingeräte können bei den Schadstoffsammlungen<br />
abgegeben werden.<br />
Sperrmüll<br />
Sperrmüll ist Restmüll, der wegen seiner Größe nicht<br />
in der Restmülltonne entsorgt werden kann. Es handelt sich<br />
um Gegenstände, die wegen ihrer Ausdehnung besonders entsorgt<br />
werden müssen. Teile, die nicht von zwei Personen gehoben<br />
werden können, Haushaltsauflösungen oder Mengen über<br />
2 Kubikmeter sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.<br />
Zur Abholung ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich<br />
!<br />
Als Faustregel gilt: Abgeholt werden Gegenstände, die bei<br />
einem Umzug normalerweise mitgenommen werden.<br />
Dazu zählen z. B.:<br />
Einrichtungsgegenstände: Tische, Stühle, Schränke, Regale,<br />
Betten, Matratzen, Teppiche usw.<br />
Gebrauchsgegenstände: Körbe, Kinderwagen, Fahrräder,<br />
Koffer usw.<br />
Nicht abgeholt werden:<br />
Abfälle aus Gärten: Baum-, Strauch- und Rasenschnitt.<br />
Jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile<br />
Schadstoffe: Farb- und Lackgebinde, Autobatterien etc.<br />
Bauteile: Türen, Fenster, Duschtassen, Waschbecken, Zaun,<br />
Zaunelemente etc.<br />
Kartons und Beistellsäcke<br />
Kühl- und Gefriergeräte; Ölradiatoren<br />
Elektrogeräte: Herde, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen,<br />
Staubsauger, Fernseher usw.<br />
St Strauchwerk<br />
Strauchwerk wird 4x jährlich, nach schriftlicher Anmeldung,<br />
an den im Kalendarium aufgeführten Terminen abgeholt.<br />
Die Abholung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:<br />
- Höchstmenge 2 Kubikmeter<br />
- Schriftliche Anmeldung eine Woche vor dem ersten Abfuhrtag.<br />
- Die Bündelung muss mit Kordel vorgenommen werden<br />
(nicht mit Draht oder Plastik).<br />
- Die Äste dürfen nicht länger als 2 m und nicht dicker als<br />
15 cm sein.<br />
- Für Heckenschnitt gibt die <strong>Gemeinde</strong> (Bürgerbüro) Jute- und<br />
Papiersäcke gegen eine Gebühr von 0,50 € pro Stück aus.<br />
- Bündel und Säcke müssen am Abend vor dem ersten<br />
Abfuhrtag an der Straße bereit gelegt werden.<br />
- Nicht gebündeltes oder in Säcken verpacktes Strauchwerk<br />
wird nicht abgefahren.<br />
Laub wird nicht abgeholt und muss auf dem eigenen Grundstück<br />
kompostiert werden. Es kann auch - in geringen Mengen -<br />
Montags zwischen 14.00 Uhr und 18.00 bzw. 19.00 Uhr auf<br />
dem Bauhof in Homburg-Bröl abgegeben werden (siehe auch<br />
Annahme von Biomüll).