Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen
Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen
Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
B. Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
§ 52 Öffentliche Wiedergabe<br />
Abs. 1 Satz 1 UrhG: „Zulässigkeit der Wiedergabe“<br />
• zulässig ist die öffentliche Wiedergabe e<strong>in</strong>es veröffentlichten<br />
Werkes, wenn die Wiedergabe<br />
- ke<strong>in</strong>em Erwerbszweck des Veranstalters dient,<br />
- die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden <strong>und</strong><br />
- ke<strong>in</strong>er der ausübenden Künstler e<strong>in</strong>e besondere<br />
Vergütung erhält.<br />
für die Wiedergabe ist e<strong>in</strong>e angemessene Vergütung zu<br />
zahlen.<br />
<strong>GEMA</strong> <strong>und</strong> <strong>Urheberrecht</strong> an <strong>Schulen</strong> 2010