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Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen

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C. Pauschalvertrag PV/ST 1/1<br />

Pauschalvertrag PV/ST Nr. 1 (1)<br />

• <strong>Die</strong> Wiedergabe von Unterhaltungs- <strong>und</strong> Tanzmusik aus dem<br />

Repertoire der <strong>GEMA</strong> bei Veranstaltungen (z. B. Schule<strong>in</strong>führungsfeiern,<br />

Jahresabschlussfeiern u. ä.), bei denen ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>trittsgeld<br />

oder sonstiger Kostenbeitrag von mehr als € 2,60 erhoben wird.<br />

• Schulveranstaltungen im S<strong>in</strong>ne […] dieses Vertrages s<strong>in</strong>d<br />

Veranstaltungen e<strong>in</strong>er Schule, mehrerer <strong>Schulen</strong> geme<strong>in</strong>sam oder<br />

e<strong>in</strong>es Fördervere<strong>in</strong>s oder den Schülervertretungen außerhalb des<br />

planmäßigen Unterrichts<br />

a) <strong>in</strong> der Schule, auf Plätzen <strong>und</strong> Straßen oder <strong>in</strong> Räumlichkeiten,<br />

die der Schule kostenfrei zur Verfügung gestellt werden,<br />

b) bei denen lediglich Erlöse aus Eigenbewirtung erzielt werden<br />

<strong>GEMA</strong> <strong>und</strong> <strong>Urheberrecht</strong> an <strong>Schulen</strong> 2010

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