13.07.2014 Aufrufe

Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen

Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen

Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

B. Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

§ 46 UrhG<br />

Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch<br />

• Nach der Veröffentlichung zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung <strong>und</strong><br />

öffentliche Zugänglichmachung von Teilen e<strong>in</strong>es Werkes, von Sprachwerken<br />

oder von Werken der Musik von ger<strong>in</strong>gem Umfang, […] als Element e<strong>in</strong>er<br />

Sammlung, die Werke e<strong>in</strong>er größeren Anzahl von Urhebern vere<strong>in</strong>igt <strong>und</strong> die<br />

nach ihrer Beschaffenheit nur für den Unterrichtsgebrauch <strong>in</strong> <strong>Schulen</strong><br />

[…bestimmt ist.<br />

In den Vervielfältigungsstücken oder bei der öffentlichen Zugänglichmachung<br />

ist deutlich anzugeben, wozu die Sammlung bestimmt ist.<br />

• Absatz 1 gilt für Werke der Musik nur, wenn diese Elemente e<strong>in</strong>er Sammlung<br />

s<strong>in</strong>d,<br />

die für den Gebrauch im Musikunterricht <strong>in</strong> <strong>Schulen</strong> mit Ausnahme der<br />

Musikschulen bestimmt ist.<br />

<strong>GEMA</strong> <strong>und</strong> <strong>Urheberrecht</strong> an <strong>Schulen</strong> 2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!