13.07.2014 Aufrufe

Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen

Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen

Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

D. Praxisbeispiele<br />

Abiturientenverabschiedung<br />

• ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>tritt<br />

• Livemusik durch die Schülerband<br />

• Reden <strong>und</strong> Auszeichnung<br />

• Videowiedergabe „Best of Schulzeit“<br />

• <strong>in</strong> der Turnhalle<br />

Ergebnis:<br />

Zulässig gem. § 52 Abs. 1 Satz 1 UrhG,<br />

Privileg durch § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG.<br />

Pauschalvertrag nicht notwendig<br />

<strong>GEMA</strong> <strong>und</strong> <strong>Urheberrecht</strong> an <strong>Schulen</strong> 2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!