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„Der Lohnbegriff“ pdf

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Für die Flämische Region hat die Flämische Regierung im Erlass vom 07.12.2007 über die<br />

Rechtsstellung auf einschränkende Weise festgelegt, welche Zulagen und Entschädigungen dem<br />

Gemeinde- oder Provinzialpersonal gewährt werden können oder müssen. Lokale Regelungen, die mit<br />

den verbindlichen Bestimmungen des Erlasses im Widerspruch stehen, werden nicht berücksichtigt.<br />

In der Mitteilung 2008/2 (http://www.rszppo.fgov.be/nl/werkgevers/documentatie/mededelingen/sz/2008/<br />

<strong>pdf</strong>/n02.<strong>pdf</strong>) ist das LSSPLV für jeden Gehaltszuschlag, der im flämischen Erlass über die Rechtsstellung<br />

geregelt ist, der Frage nachgegangen, ob die Zuteilungsmodalitäten geändert wurden und ob die<br />

Befreiung des definitiv ernannten Personals von Beiträgen zur sozialen Sicherheit bestehen bleiben kann.<br />

06/11/2013 Administrative Anweisungen LSS - 4. Lohnbegriff 27

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